DE102006038003A1 - Fußgängerschutzvorrichtung für ein Fahrzeug - Google Patents

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Abstract

Eine Fußgängerschutzvorrichtung ist mit einer Fußgängerschutzeinheit, die bei einer Motorhaube (4) eines Fahrzeugs angebracht ist, um einen Fußgänger bei einer Kollision mit dem Fahrzeug zu schützen, einer Erfassungseinheit (3) zum Messen eines Neigungswinkels eines Hindernisses, das in eine vorbestimmte Region (5) bei einer oberen Seite der Motorhaube (4) eintritt, einer Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit zum Bestimmen einer Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem Fußgänger (2) basierend auf dem gemessenen Neigungswinkel des Hindernisses und einer Steuereinheit versehen. Bei dem Fall, bei dem der gemessene Neigungswinkel des Hindernisses mit dem Verstreichen der Zeit variiert, derart, dass sich das Hindernis zu der Seite der Motorhaube (4) neigt, bestimmt die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit, dass eine Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem Fußgänger (2) auftritt. Die Steuereinheit betätigt daher die Fußgängerschutzeinheit.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Fußgängerschutzvorrichtung für ein Fahrzeug, die einen Fußgänger bei einer Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem Fußgänger schützt.
  • Eine Fußgängerschutzvorrichtung für ein Fahrzeug ist allgemein mit einem Kollisionssensor, der bei dem Vorderabschnitt des Fahrzeugs angeordnet ist, und einem Positionsbestimmungssensor, der in einem Fahrgastraum angeordnet ist, beispielsweise Bezug nehmend auf die JP-2003-104143A, versehen. Bei diesem Fall wird ein Hindernis, das mit dem Fahrzeug kollidiert, als ein Fußgänger bestimmt, wenn die Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem Hindernis durch den Kollisionssensor und danach das Eindringen des Hindernisses in eine vorbestimmte Region an der Motorhaube bzw. Haube durch den Positionsbestimmungssensor erfasst wird. Dann wird ein Airbag bzw. ein Luftsack an der Haube des Fahrzeugs entfaltet.
  • Ein anderes Hindernis als der Fußgänger kann jedoch ebenfalls in die vorbestimmte Region an der Haube eindringen. Bei dem Fall, bei dem beispielsweise das Fahrzeug mit einem zweitstufigen gestapelten Objekt, wie z. B. einer Holzkiste und einer Wellpappenkiste kollidiert, wird das Bauglied der oberen Stufe der Holzkiste oder dergleichen in die vorbestimmte Region an der Haube eintreten, um als der Fußgänger bestimmt zu werden. Die unnötige Betätigung des Luftsacks wird daher verursacht.
  • Angesichts der im Vorhergehenden beschriebenen Nachteile ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Fußgängerschutzvorrichtung für ein Fahrzeug zu schaffen, die eine Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem Fußgänger mit einer verbesserten Genauigkeit erfassen kann.
  • Die Fußgängerschutzvorrichtung für das Fahrzeug ist mit einer Fußgängerschutzeinheit, die bei einer Haube des Fahrzeugs angeordnet ist, um einen Fußgänger bei einer Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem Fußgänger zu schützen, einer Erfassungseinheit, die ein Hindernis, das in eine vorbestimmte Region bei einer oberen Seite der Haube eindringt, erfasst und einen Erkennungsparameter des Hindernisses misst, einer Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit zum Bestimmen, ob eine Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem Fußgänger auftritt oder nicht, basierend auf dem gemessenen Erkennungsparameter des Hindernisses, und einer Steuereinheit, die die Fußgängerschutzeinheit bei dem Fall betätigt, bei dem die Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem Fußgänger durch die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit bestimmt wird, versehen.
  • D. h., die Erfassungseinheit erfasst nicht nur das Eindringen des Hindernisses in die vorbestimmte Region bei der oberen Seite der Haube, sondern misst ferner den Erkennungsparameter zum Unterscheiden der Art des Hindernisses. Es wird bestimmt, dass die Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem Fußgänger bei dem Fall stattfindet, bei dem das Hindernis, das in die vorbestimmte Region eintritt, erfasst wurde und der gemessene Erkennungsparameter des Hindernisses innerhalb eines vorbestimmten Bereichs liegt. Eine Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem Fußgänger kann daher mit einer verbesserten Genauigkeit bestimmt werden.
  • Der Erkennungsparameter des Hindernisses ist vorzugsweise eine Variation eines Neigungswinkels des Hindernisses hinsichtlich einer Fahrzeugfahrtrichtung. Die Erfassungseinheit ist eine Neigungswinkelvariations-Erfassungseinheit, die das Hindernis, das in die vorbestimmte Region eintritt, erfasst und die Variation des Neigungswinkels des Hindernisses misst. Die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit bestimmt basierend auf der Variation der Neigungswinkelvariation, die durch die Neigungswinkelvariations-Erfassungseinheit gemessen wird, ob eine Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem Fußgänger auftritt oder nicht.
  • D. h., die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit bestimmt bei dem Fall, bei dem sich das Hindernis, das in die vorbestimmte Region eingetreten ist, bei der oberen Seite der Haube allmählich zu der Haube neigt, dass das Hindernis ein Fußgänger ist.
  • Bei dem Fall, bei dem eine Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem Fußgänger auftritt, dringt der Fußgänger zu der oberen Seite der Haube ein und fällt allmählich auf die Haube. D. h., bei dem Fall einer Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem Fußgänger variiert der Neigungswinkel des Fußgängers mit dem Verstreichen der Zeit allmählich. Die Fußgängerschutzvorrichtung kann dementsprechend die Fußgängerschutzeinheit bei dem Fall einer Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem Fußgänger kräftig betätigen.
  • Andererseits bewegt sich bei dem Fall, bei dem das Fahrzeug mit einem zweistufigen gestapelten Objekt, wie z. B. einer Holzkiste oder einer Wellpappe kollidiert, das Bauglied der oberen Stufe der Holzkiste oder dergleichen, um sich entlang des Bauglieds der unteren Stufe derselben zu verschieben bzw. zu gleiten. Selbst wenn das Bauglied der oberen Stufe der Holzkiste oder dergleichen in die vorbestimmte Region bei der oberen Seite der Haube eintritt, ändert sich bei diesem Fall der Neigungswinkel des Bauglieds der oberen Stufe derselben nicht. Eine Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem Fußgänger kann daher solide von derselben zwischen dem Fahrzeug und einer zweistufigen gestapelten Holzkiste oder dergleichen unterschieden werden. Eine unnötige Betätigung der Fußgängerschutzeinheit kann daher beschränkt werden.
  • Die Fußgängerschutzeinheit kann aus einer Vorrichtung zum Heben der Haube oder einer Luftsackvorrichtung zum Entfalten eines Airbags bzw. Luftsacks an der Haube oder dergleichen aufgebaut sein.
  • Die Neigungswinkelvariations-Erfassungseinheit misst insbesondere die Variation des Neigungswinkels an einer Oberfläche des Hindernisses. Die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit bestimmt basierend auf der Variation des Neigungswinkels der Ober fläche des Hindernisses, ob eine Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem Fußgänger auftritt oder nicht.
  • Die Neigungswinkelvariation des Hindernisses, das zu der oberen Seite der Haube eingedrungen ist, kann daher erfasst werden. Bei diesem Fall kann eine Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem Fußgänger durch eine Erfassung der Neigungswinkelvariation eines Fahrzeugrückseitenteils der Oberfläche des Hindernisses beispielsweise bestimmt werden. Die Neigungswinkelvariation des Hindernisses kann alternativ ferner unter Verwendung der äußeren Form des Hindernisses anstatt der Oberfläche des Hindernisses erfasst werden.
  • Die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit bestimmt insbesondere bei dem Fall, bei dem der Neigungswinkel des Hindernisses hinsichtlich der Fahrzeugbewegungsrichtung bzw. Fahrzeugfahrtrichtung mit dem Verstreichen der Zeit klein wird, dass die Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem Fußgänger auftritt.
  • Bei dem Fall, bei dem beispielsweise eine Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem Hindernis, das eine wesentlich höhere Steifigkeit als ein menschlicher Körper aufweist, auftritt, fällt das Hindernis selten auf die Haube. Der Neigungswinkel des Hindernisses ändert sich daher nicht mit dem Verstreichen der Zeit. Bei dem Fall einer Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem Fußgänger fällt jedoch der Fußgänger auf die Haube, um sich zu der Seite der Haube zu neigen. Bei dem Fall, bei dem dementsprechend erfasst wird, dass der Neigungswinkel des Hindernisses mit dem Verstreichen der Zeit klein wird (d. h., das Hindernis neigt sich hin zu der Haube), kann eine Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem Fußgänger bestimmt werden. Die Erfassungsgenauigkeit der Kollision mit dem Fußgänger kann daher verbessert sein.
  • Die vorhergehenden und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind aus der folgenden detaillierten Beschreibung offensichtlicher, die unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen durchgeführt ist, in denen:
  • 1A eine schematische Ansicht ist, die ein Fahrzeug und einen Fußgänger in einem Moment, wenn eine Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem Fußgänger beginnt, gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 1B eine schematische Ansicht ist, die das Fahrzeug und den Fußgänger, wenn die Zeit von dem in 1A gezeigten Zustand geringfügig verstrichen ist, zeigt, und
  • 1C eine schematische Ansicht ist, die das Fahrzeug und den Fußgänger, wenn die Zeit von dem in 1B gezeigten Zustand geringfügig verstrichen ist, zeigt;
  • 2 eine graphische Darstellung ist, die einen Zeitfortschrittszustand einer Oberfläche eines oberen Abschnitts des Fußgängers in einer Erfassungsregion eines Millimeterwellenradars gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel zeigt;
  • 3A eine schematische Ansicht ist, die eine zweistufige gestapelte Holzkiste und ein Fahrzeug in einem Moment zeigt, wenn eine Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem Bauglied der unteren Stufe der Holzkiste gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel beginnt,
  • 3B eine schematische Ansicht ist, die die Holzkiste und das Fahrzeug, wenn die Zeit von dem in 3A gezeigten Zustand geringfügig verstrichen ist, zeigt, und
  • 3C eine schematische Ansicht ist, die die Holzkiste und das Fahrzeug, wenn die Zeit von dem in 3B gezeigten Zustand geringfügig verstrichen ist, zeigt;
  • 4 eine graphische Darstellung ist, die einen Zeitfortschrittszustand einer Oberfläche eines Bauglieds der oberen Stufe der Holzkiste in der Erfassungsregion des Millimeterwellenradars gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel zeigt;
  • 5 ein Blockdiagramm ist, das eine Fußgängerschutzvorrichtung für das Fahrzeug gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel zeigt;
  • 6 ein Flussdiagramm ist, das ein Verfahren der Fußgängerschutzvorrichtung für das Fahrzeug gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel zeigt;
  • 7 eine schematische Ansicht ist, die eine Anordnung des Millimeterwellenradars gemäß einer ersten Modifikation des ersten Ausführungsbeispiels zeigt;
  • 8 eine schematische Ansicht ist, die eine Anordnung von Abstandssensoren gemäß einer zweiten Modifikation des ersten Ausführungsbeispiels zeigt;
  • 9A eine schematische Ansicht ist, die eine Bewegung der Oberfläche des Fußgängers mit dem Verstreichen der Zeit bei der Kollision gemäß der zweiten Modifikation des ersten Ausführungsbeispiels zeigt, und
  • 9B eine graphische Darstellung ist, die Zeitfortschrittsvariationen von Ausgangswerten der Abstandssensoren bei der Kollision zwischen dem Fußgänger und dem Fahrzeug gemäß der zweiten Modifikation des ersten Ausführungsbeispiels zeigt;
  • 10A eine schematische Ansicht ist, die eine Bewegung der Oberfläche des Bauglieds der oberen Stufe der Holzkiste mit dem Verstreichen der Zeit bei der Kollision gemäß der zweiten Modifikation des ersten Ausführungsbeispiels zeigt, und
  • 10B eine graphische Darstellung ist, die Zeitfortschrittsvariationen der Ausgangswerte der Abstandssensoren bei der Kollision zwischen der Holzkiste und dem Fahrzeug gemäß der zweiten Modifikation des ersten Ausführungsbeispiels zeigt;
  • 11 ein Blockdiagramm ist, das eine Fußgängerschutzvorrichtung für ein Fahrzeug gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 12 ein Flussdiagramm ist, das ein Verfahren der Fußgängerschutzvorrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel zeigt;
  • 13 ein Blockdiagramm ist, das eine Fußgängerschutzvorrichtung für ein Fahrzeug gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 14 eine schematische Ansicht ist, die eine Anordnung eines Lastsensors gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel zeigt; und
  • 15 ein Flussdiagramm ist, das ein Verfahren der Fußgängerschutzvorrichtung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel zeigt.
  • Die exemplarischen Ausführungsbeispiele sind unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • [ERSTES AUSFÜHRUNGSBEISPIEL]
  • Eine Fußgängerschutzvorrichtung für ein Fahrzeug 1 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist unter Bezugnahme auf 110 beschrieben. Die Fußgängerschutzvorrichtung ist mit einem Erfassungsbauglied 3 (z. B. einem Millimeterwellenradar), einer Berechnungseinheit 11 (z. B. einer Neigungswinkel-Berechnungseinheit), einer Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12, einer Steuereinheit 13 und einer Fußgängerschutzeinheit 14, Bezug nehmend auf 5, beschrieben.
  • Wie in 1A1Cgezeigt ist, kann das Millimeterwellenradar 3 bei einem oberen Abschnitt eines Grills eines Vorderabschnitts des Fahrzeugs 1 angeordnet sein. Das Millimeterwellenradar 3 erfasst die Oberfläche eines Hindernisses (Objekts), das innerhalb einer vorbestimmten Erfassungsregion 5, die bei einer oberen Seite einer Motorhaube bzw. Haube 4 des Fahrzeugs 1 eingerichtet ist, existiert, durch Abtasten der Erfassungsregion 5. D. h., das Millimeterwellenradar 3 kann die Oberfläche des Hindernisses, wie z. B. eines Menschen 2 (z. B. eines Fußgängers), bei dem Fall erfassen, bei dem das Hindernis in die Erfassungsregion 5 eindringt.
  • 1A1C zeigen eine Kollision zwischen einem Fahrzeug 1 und einem Fußgänger 2. In dem Moment, wenn die Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und dem Fußgänger beginnt, steht der Fußgänger 2 vor dem Fahrzeug 1, wie es in 1A gezeigt ist. D. h., der Fußgänger 2 ist nicht in der Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3 positioniert.
  • Wenn folgend die Zeit von dem in 1A gezeigten Zustand geringfügig verstrichen ist, fällt der obere Abschnitt (der sich bei der oberen Seite der Berührungsposition zwischen dem Fußgänger 2 und dem Fahrzeug 1 befindet) des Fußgängers 2 hin zu der Haube 4 des Fahrzeugs 1, wie es in 1B gezeigt ist. D. h., der obere Abschnitt des Fußgängers 2 tritt teilweise in die Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3 ein. Der fahrzeugrückseitige Teil des oberen Abschnitts des Fußgängers 2 tritt insbesondere in die Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3 ein. Bezug nehmend auf 1B ist der Teil der fahrzeugrückseitigen Oberfläche des oberen Abschnitts des Fußgängers, der in die Erfassungsregion 5 eindringt, durch das Bezugszeichen 2a gezeigt.
  • Wenn die Zeit von dem in 1B gezeigten Zustand weiter geringfügig verstrichen ist, fällt der obere Abschnitt des Fußgängers 2 weiter rückwärts zu der Seite der Haube 4, wie es in 1C gezeigt ist. D. h., der obere Abschnitt (umfassend die Oberfläche des fahrzeugrückseitigen Teils des oberen Abschnitts) des Fußgängers 2 neigt sich im Vergleich zu dem Zustand von 1B zu der Seite der Haube 4. Der höhere Teil der Oberfläche des Fußgängers 2 neigt sich im Vergleich zu dem Zustand von 1B insbesondere stärker zu der Seite der Haube 4. Bezug nehmend auf 1C ist der Teil der fahrzeugrückseitigen Oberfläche des oberen Abschnitts des Fußgängers, der in die Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3 eindringt, durch das Bezugszeichen 2b gezeigt.
  • 2 zeigt einen Zeitfortschrittszustand des Teils der fahrzeugrückseitigen Oberfläche des oberen Abschnitts des Fußgängers in der Erfassungsregion 5. D. h., mit dem Verstreichen der Zeit variiert der Teil (der in die Erfassungsregion 5 eintritt) der fahrzeugrückseitigen Oberfläche des oberen Abschnitts des Fußgängers von der Oberfläche 2a (Bezug nehmend auf 1B) zu der Oberfläche 2b (Bezug nehmend auf 1C). Die Oberfläche 2a und die Oberfläche 2b weisen einen Neigungswinkel α1 bzw. einen Neigungswinkel α2 hinsichtlich des Bodens (d. h. hinsichtlich der Fahrzeugfahrtrichtung) auf. α2 ist kleiner als α1.
  • Gemäß der Fußgängerschutzvorrichtung bei diesem Ausführungsbeispiel wird bei dem Fall, bei dem der Neigungswinkel α des Hindernisses, das in die Erfassungsregion des Millimeterwellenradars 3 eindringt, mit dem Verstreichen der Zeit klein wird, bestimmt, dass das Hindernis, das mit dem Fahrzeug 1 kollidiert, der Fußgänger 2 ist. Der Neigungswinkel α des Hindernisses kann beispielsweise als ein Winkel zwischen dem Teil (in der Erfassungsregion 5) der fahrzeugrückseitigen Oberfläche des Hindernisses und der Fahrzeugfahrtrichtung eingestellt sein. Bei diesem Fall wird der Neigungswinkel α des Hindernisses gemessen, um als ein Erkennungsparameter zum Unterscheiden der Art des Hindernisses verwendet zu werden.
  • D. h., bei dem Fall, bei dem sich die Oberfläche des Hindernisses, das in die Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3 eindringt, hin zu der Seite der Haube 4 mit dem Verstreichen der Zeit neigt, wird bestimmt, dass die Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und dem Fußgänger 2 auftritt. Dann wird die Fußgängerschutzeinheit 14 betätigt.
  • Die Fußgängerschutzeinheit 14 ist bei der Haube 4 des Fahrzeugs 1 angebracht, um den Fußgänger 2 bei der Kollision mit dem Fahrzeug 1 zu schützen. Die Fußgängerschutzeinheit 14 kann eine Vorrichtung (nicht gezeigt) zum Heben der Haube 4 oder/und eine Luftsackvorrichtung zum Entfalten eines Luftsacks (nicht gezeigt) an der Haube 4 umfassen.
  • Die Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und einem zweistufigen, gestapelten Objekt 6, wie z. B. einer Holzkiste, ist unter Bezugnahme auf 3A3C und 4 als Nächstes beschrieben. Die zweistufige, gestapelte Holzkiste 6 weist eine im Wesentlichen rechtwinklige Parallelepipedform oder dergleichen auf und umfasst ein Bauglied 6b einer oberen Stufe und ein Bauglied 6a einer unteren Stufe, das bei der unteren Seite des Bauglieds 6b der oberen Stufe positioniert ist.
  • Wie in 3A gezeigt ist, ist die Holzkiste 6 vor dem Fahrzeug in dem Moment positioniert, wenn die Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und der Holzkiste 6 beginnt. D. h., die Holzkiste 6 existiert nicht in der Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3.
  • Wenn folgend die Zeit von dem Zustand von 3A geringfügig verstrichen ist, verschiebt sich das Bauglied 6b der oberen Stufe der Holzkiste 6 entlang der oberen Oberfläche des Bauglieds 6a der unteren Stufe derselben, um sich zu der Seite der Haube 4 des Fahrzeugs 1, wie in 3B gezeigt ist, zu bewegen. D. h., das Bauglied 6b der oberen Stufe der Holzkiste 6 dringt in die Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3 ein. Der Teil der fahrzeugrückseitigen Oberfläche des Bauglieds 6b der oberen Stufe dringt insbesondere in die Erfassungsregion 5 ein. Die Bodenoberfläche des Bauglieds 6b der oberen Stufe der Holzkiste 6 weist einen Teil auf, der in die Erfassungsregion eintritt, um durch das Millimeterwellenradar 3 erfassbar zu sein. Bezug nehmend auf 3B ist dieser Teil der Bodenoberfläche des Bauglieds 6b der oberen Stufe im Wesentlichen parallel zu dem Boden und durch das Bezugszeichen 6C gezeigt.
  • Wenn die Zeit von dem Zustand von 3B weiter geringfügig verstrichen ist, verschiebt sich das Bauglied 6b der oberen Stufe der Holzkiste 6 entlang der oberen Oberfläche des Bauglieds 6a der unteren Stufe derselben, um sich bei der oberen Seite der Haube 4 des Fahrzeugs 1, wie in 3C gezeigt ist, weiter rückwärts zu bewegen. Bei diesem Fall weist die Bodenoberfläche des Bauglieds 6b der oberen Stufe der Holzkiste 6 einen Teil auf, der in die Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenrads 3 eindringt, um durch das Millimeterwellenradar 3 erfassbar zu sein. Bezug nehmend auf 3C ist dieser Teil der Bodenoberfläche des Bauglieds 6B der oberen Stufe im Wesentlichen parallel zu dem Boden und durch das Bezugszeichen 6d gezeigt.
  • 4 zeigt einen Zeitfortschrittszustand des Teils (der in die Erfassungsregion 5 eintritt) der Bodenoberfläche des Bauglieds 6b der oberen Stufe. Bezug nehmend auf 4 variiert die Bodenoberfläche des Bauglieds 6b der oberen Stufe, das in die Erfassungsregion 5 eintritt, um durch das Millimeterwellenradar 3 erfassbar zu sein, von dem Teil 6c (Bezug nehmend auf 3B) bis zu dem Teil 6d (Bezug nehmend auf 3C) mit der Zeit, die bei der Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und der Holzkiste 6 verstreicht. Bei diesem Fall bewegt sich mit dem Verstreichen der Zeit die Bodenoberfläche des Bauglieds 6b der oberen Stufe, das in die Erfassungsregion 5 eintritt, im Wesentlichen parallel zu dem Boden hin zu der Fahrzeugrückseite. D. h., der Teil der Bo denoberfläche des Bauglieds 6b der oberen Stufe, der in die Erfassungsregion 5 eindringt, um durch das Millimeterwellenradar 3 erfassbar zu sein, weist einen Neigungswinkel α, der sich im Wesentlichen hält, um eine Konstante zu bleiben, beispielsweise null Grad auf.
  • Bei dem Fall, bei dem das Fahrzeug 1 mit der zweistufigen, gestapelten Holzkiste 6 oder dergleichen kollidiert, ändert sich daher der Neigungswinkel α der Oberfläche der Holzkiste 6, die in die Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3 eindringt, mit dem Verstreichen der Zeit nicht. Die Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und dem Fußgänger 2 kann daher von derselben zwischen dem Fahrzeug 1 und dem zweistufigen, gestapelten Objekt 6 unterschieden werden. Eine unnötige Betätigung der Fußgängerschutzeinheit 14 kann dementsprechend beschränkt werden.
  • Wie im Vorhergehenden beschrieben ist, bestimmt bei dem Fall, bei dem der Neigungswinkel α der Oberfläche des Hindernisses, das in die Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3 eindringt, mit dem Verstreichen der Zeit klein wird, die Fußgängerschutzvorrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel, dass dort eine Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und einem Fußgänger 2 auftritt. D. h., die Oberfläche des Hindernisses, die in die Erfassungsregion 5 eintritt, kommt mit dem Verstreichen der Zeit näher zu der Seite der Haube 4 bei dem Fall, bei dem das Hindernis, das mit dem Fahrzeug 1 kollidiert, ein Fußgänger 2 ist.
  • Wie im Vorhergehenden beschrieben ist, ist die Fußgängerschutzvorrichtung mit dem Millimeterwellenradar 3, der Neigungswinkelberechnungseinheit 11, der Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12, der Steuereinheit 13 und der Fußgängerschutzeinheit 14 versehen. Das Millimeterwellenradar 3 kann bei dem oberen Abschnitt des Grills, der bei dem Vorderabschnitt des Fahrzeugs 1 positioniert ist, angebracht sein. Das Millimeterwellenradar 3 tastet die vorbestimmte Erfassungsregion 5 bei der oberen Seite der Haube 4 des Fahrzeugs 1 ab, um dadurch das Hindernis in der Erfassungsregion 5 zu erfassen.
  • Bei diesem Fall werden der Neigungswinkelberechnungseinheit 11 die Positionsinformationselemente (Positionssignale) der Oberfläche (die in die Erfassungsregion 5 eintritt) des Hindernisses, die durch das Millimeterwellenradar 3 bei einer Kollision erfasst werden, folgend geliefert. Die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 berechnet daher folgend auf der Basis der Positionsinformationselemente der Oberfläche des Hindernisses die Neigungswinkel α des Hindernisses. Die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 kann beispielsweise die Neigungswinkel α1 und α2 berechnen, die den Zuständen von 1B bzw. 1C, die eine Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und einem Fußgänger 2 zeigen, entsprechen. Die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 kann ähnlich die Neigungswinkel α des Hindernisses, die den Zuständen von 3B bzw. 3C entsprechen, bei dem Fall, bei dem das Fahrzeug 1 mit einer zweistufigen, gestapelten Holzkiste 6 kollidiert, berechnen.
  • Die Neigungswinkel α des Hindernisses, die durch die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 berechnet werden, werden in die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12 folgend eingegeben. Die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12 bestimmt, ob die Neigungswinkel α, die in dieselbe folgend eingegeben werden, allmählich klein werden. D. h., die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12 bestimmt, ob der Neigungswinkel α, der später eingegeben wird, einen kleineren Wert aufweist oder nicht. Bei dem Fall, bei dem die Neigungswinkel α, die folgend in dieselbe eingegeben werden, allmählich klein werden, bestimmt die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12, dass das Hindernis, das in die Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3 eindringt, ein Fußgänger 2 ist.
  • D. h., die Fußfängerkollisionsbestimmungseinheit 12 bestimmt, dass das Fahrzeug 1 mit einem Fußgänger 2 bei dem Fall kollidiert, bei dem bestimmt wird, dass die Neigungswinkel α, die in dieselbe folgend eingegeben werden, allmählich klein werden. Andererseits bestimmt die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12 bei dem Fall, bei dem die Neigungswinkel α des Hindernisses, die in dieselbe folgend eingegeben werden, nicht allmählich klein werden, dass das Fahrzeug 1 mit einem anderen Hindernis als dem Fußgänger 2 kollidiert.
  • Wenn eine Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und einem Fußgänger 2 durch die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12 bestimmt wird, führt die Steuereinheit 13 eine Steuerung durch, um die Fußgängerschutzeinheit 14 zu betätigen. Deshalb wird der Luftsack bzw. Airbag entfaltet oder/und die Haube 4 wird angehoben. Der Fußgänger 2 kann daher vor einem Aufprall auf die Haube 4 aufgrund der Kollision geschützt werden.
  • Verfahren und der Betrieb der Fußgängerschutzvorrichtung sind als Nächstes unter Bezugnahme auf 6 beschrieben.
  • Bezug nehmend auf 6 werden erstens bei einem Schritt S1 die Positionsinformationen (eines Hindernisses, das in die Erfassungsregion 5 eindringt), die durch das Millimeterwellenradar 3 erfasst werden, in die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 eingegeben. Bei einem Schritt S2 berechnet folgend die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 den Neigungswinkel α des Hindernisses auf der Basis der eingegebenen Positionsinformationen des Hindernisses.
  • Bei einem Schritt S3 bestimmt die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12, ob die Neigungswinkel α des Hindernisses allmählich klein werden oder nicht. Bei einem Fall, bei dem bestimmt wird, dass die Neigungswinkel α des Hindernisses allmählich klein werden (d. h. "Ja" wird bei dem Schritt S3 erfasst bzw. bestimmt), wird ein Schritt S4 durchgeführt. Bei dem Schritt S4 wird die Fußgängerschutzeinheit 14 durch die Steuereinheit 13 betätigt. Das in 6 gezeigte Verfahren endet dann.
  • Bei dem Fall, bei dem bestimmt wird, dass die Neigungswinkel α des Hindernisses nicht allmählich klein werden (d. h. "Nein" wird bei dem Schritt S3 bestimmt), betätigt andererseits die Steuereinheit 13 die Fußgängerschutzeinheit 14 nicht, und das in 6 gezeigte Verfahren endet.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel bauen das Erfassungsbauglied 3 und die Neigungswinkelberechnungseinheit 21 eine Neigungswinkelerfassungseinheit auf.
  • Es sind als Nächstes Modifikationen der Fußgängerschutzvorrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel beschrieben.
  • Wie im Vorhergehenden beschrieben ist, ist das Millimeterwellenradar 3 bei dem oberen Abschnitt des Grills von dem Vorderabschnitt des Fahrzeugs 1 angeordnet. Die Anordnung des Millimeterwellenradars 3 ist jedoch nicht beschränkend. Das Millimeterwellenradar 3 kann beispielsweise ferner bei der Seite des Rückendes (hinsichtlich der Fahrzeugfahrtrichtung) der Haube 4, wie in 7 gezeigt ist, angeordnet sein. Bei diesem Fall erfasst das Millimeterwellenradar 3 die Oberfläche des Hindernisses in der vorbestimmten Region 5 (bei der oberen Seite der Haube 4), die bei der Fahrzeugvorderseite des Millimeterwellenradars 3 positioniert ist. Das Millimeterwellenradar 3 kann alternativ ferner bei einem anderen Teil des Fahrzeugs 1 angeordnet sein, solange das Millimeterwellenradar 3 das Hindernis in der vorbestimmten Erfassungsregion bei der oberen Seite der Haube 4 erfassen kann.
  • Das Erfassungsbauglied 3 kann ferner aus einem Infrarotsensor oder dergleichen aufgebaut sein.
  • Das Erfassungsbauglied 3 kann alternativ, anders als das Millimeterwellenradar und der Infrarotsensor, ebenfalls aus mehreren Abstandssensoren 103 (Bezug nehmend auf 810B) aufgebaut sein, um das Hindernis in der vorbestimmten Erfassungsregion 5 bei der oberen Seite der Haube 4 zu erfassen.
  • Wie in 8 gezeigt ist, sind die mehreren (beispielsweise acht) Abstandssensoren 103 bei beispielsweise der Seite des Rückendes (hinsichtlich der Fahrzeugfahrtrichtung) der Haube 4 angebracht. Bei diesem Fall sind die Abstandssensoren 103 angebracht, um jeweils Erfassungsrichtungen aufzuweisen, die sich nach und nach voneinander unterscheiden. Der erste Abstandssensor 103 (der durch "A", wie in 810B gezeigt ist, gezeigt ist) ist angepasst, um einen Abstand in der Richtung am entferntesten von der Haube 4 (d. h. der am meisten geneigten Richtung) zu erfassen, und der achte Abstandssensor 103 (der durch "B", wie in 810B gezeigt ist, gezeigt ist) ist angepasst, um einen Abstand in der Richtung am nächsten zu der Haube 4 (d. h. im Wesentlichen in der horizontalen Richtung) zu erfassen.
  • Der Abstandssensor 103 kann den Abstand von der Anordnungsposition desselben zu der Oberfläche des Hindernisses bei dem Fall erfassen, bei dem das Hindernis in der Erfassungsregion 5 existiert.
  • Wie in 9A gezeigt ist, variiert bei dem Fall, bei dem das Fahrzeug 1 mit dem Fußgänger 2 kollidiert, der Teil der Oberfläche des Fußgängers 2, der in die Erfassungsregion 5 eintritt, mit dem Verstreichen der Zeit folgend von der Oberfläche 2a zu der Oberfläche 2b. 9B zeigt Zeitfortschrittsvariationen der Ausgangswerte der Abstandssensoren 103 bei der Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und dem Fußgänger 2. In 9B zeigt die durchgezogene Linie bei der untersten Seite den Ausgangswert des ersten Abstandssensors 103 (der "A" entspricht), und die durchgezogene Linie bei der obersten Seite zeigt den Ausgangswert des achten Abstandssensors 103 (der "B" entspricht).
  • Wie in 9B gezeigt ist, wird der Ausgangswert des ersten Abstandssensors 103 mit dem Verstreichen der Zeit sehr viel kleiner als derselbe des achten Abstandssensors 103. D. h., der Unterschied zwischen den Ausgangswerten der unterschiedlichen Abstandssensoren 103 nimmt mit dem Verstreichen der Zeit zu. Die Zunahme des Ausgangswertunterschieds (zwischen unterschiedlichen Abstandssensoren 103) mit dem Verstreichen der Zeit bedeutet daher, dass das Hindernis, das in die Erfassungsregion 5 eindringt, sich mit dem Verstreichen der Zeit allmählich hin zu der Seite der Haube 4 neigt. Die Zunahme des Ausgangswertunterschieds (zwischen unterschiedlichen Abstandssensoren 103) mit dem Verstreichen der Zeit bedeutet ferner, dass die Neigungswinkel des Hindernisses, das in die Erfassungsregion 5 eindringt, mit dem Verstreichen der Zeit allmählich klein werden. D. h., die Ausgangswerte der Abstandssensoren 103 können als Informationen, die dem Neigungswinkel des Hindernisses in der Erfassungsregion 5 entsprechen, verwendet werden.
  • Bei diesem Fall werden die Ausgangswerte der Abstandssensoren 103 zu der Neigungswinkelberechnungseinheit 11 eingegeben. Die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 gibt die Informationen der Ausgangswerte zu der Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12 aus. D. h., die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 gibt die Informationselemente (Signale), die den Neigungswinkeln des Hindernisses in der Erfassungsregion 5 entsprechen, zu der Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12 aus.
  • Die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12 bestimmt folgend, ob der Unterschied zwischen den eingegebenen Ausgangswerten der unterschiedlichen Abstandssensoren 103 mit dem Verstreichen der Zeit zunimmt oder nicht. Bei dem Fall, bei dem der Ausgangswertunterschied zwischen den Abstandssensoren 103 mit dem Verstreichen der Zeit, wie in 9A und 9B gezeigt ist, zunimmt, bestimmt die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12, dass das Fahrzeug 1 mit dem Fußgänger 2 kollidiert.
  • Bei dem Fall, bei dem andererseits, wie in 10A gezeigt ist, das Fahrzeug 1 mit dem zweistufigen, gestapelten Objekt 6 (z. B. der Holzkiste) kollidiert, bewegt sich die Oberfläche des Bauglieds 6b der oberen Stufe der Holzkiste 6 mit dem Verstreichen der Zeit folgend von der Position des Teils 6c zu derselben des Teils 6d. 10B zeigt Zeitfortschrittsvariationen der Ausgangswerte der Abstandssensoren 103 bei der Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und dem zweistufigen, gestapelten Objekt 6. In 10B zeigt die durchgezogene Linie der obersten Seite den Ausgangswert des ersten Abstandssensors 103 (der "A" entspricht), und die durchgezogene Linie der untersten Seite zeigt den Ausgangswert des achten Abstandssensors 103 (der "B" entspricht).
  • Wie in 10B gezeigt ist, hält sich die Neigung der Linie, die die Ausgangswerte von jedem der acht Abstandssensoren 103 zeigt, im Wesentlichen konstant. Bei diesem Fall variiert der Unterschied zwischen den Ausgangswerten der unterschiedlichen Abstandssensoren 103 mit dem Verstreichen der Zeit fast nicht. D. h., die Neigungswin kel des Hindernisses, das in die Erfassungsregion 5 der Abstandssensoren 103 eindringt, variieren mit dem Verstreichen der Zeit nicht.
  • Bei diesem Fall werden die Ausgangswerte der Abstandssensoren 103 zu der Neigungswinkelberechnungseinheit 11 eingegeben. Die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 gibt die Informationen der Ausgangswerte zu der Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12 aus. D. h., die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 gibt die Informationselemente (Signale), die den Neigungswinkeln des Hindernisses in der Erfassungsregion 5 bei der Kollision entsprechen, zu der Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12 aus. Die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12 bestimmt folgend, ob der Unterschied zwischen den eingegebenen Ausgangswerten der unterschiedlichen Abstandssensoren 103 mit dem Verstreichen der Zeit zunimmt oder nicht. Bei dem Fall von 10A und 10B, bei dem der Unterschied zwischen den Ausgangswerten der unterschiedlichen Abstandssensoren 103 mit dem Verstreichen der Zeit fast nicht variiert, bestimmt die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 12, dass das Fahrzeug 1 mit einem anderen Hindernis als dem Fußgänger 2 kollidiert.
  • Das Erfassungsbauglied 3 kann alternativ ferner aus dem einzelnen Abstandssensor 103 anstatt der Mehrzahl von Abstandssensoren aufgebaut sein. Bei diesem Fall ändert sich die Erfassungsrichtung des Abstandssensors 103 bei der oberen Seite der Haube 4 folgend. D. h., die Erfassungsrichtung des Abstandssensors 103 ist mit einer Hin- und Herbewegung zwischen der Erfassungsrichtung des ersten Abstandssensors und derselben des achten Abstandssensors, die in 8 gezeigt sind, vorgesehen. Das Verarbeiten, das ähnlich zu demselben ist, das im Vorhergehenden beschrieben ist, kann daher ausgeführt werden.
  • Das Erfassungsbauglied 3 kann alternativ ebenfalls aus der Mehrzahl von Abstandssensoren 103, die jeweils eine folgend geänderte Erfassungsrichtung aufweisen, aufgebaut sein.
  • [Zweites Ausführungsbeispiel]
  • Ein zweites Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist unter Bezugnahme auf 11 und 12 beschrieben. Wie in 11 gezeigt ist, ist die Fußgängerschutzvorrichtung bei dem zweiten Ausführungsbeispiel mit dem Millimeterwellenradar 3, der Neigungswinkelberechnungseinheit 11, einer Neigungswinkelgeschwindigkeits-Berechnungseinheit 21, einer Hindernisbreitenberechnungseinheit 22, einer Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 23, der Steuereinheit 13 und der Fußgängerschutzeinheit 14 versehen.
  • Bei diesem Fall werden die Informationen des Neigungswinkels α des Hindernisses, das in die Erfassungsregion 5 eindringt, in die Neigungswinkelgeschwindigkeits-Berechnungseinheit 21 von der Neigungswinkelberechnungseinheit 11 eingegeben. Die Neigungswinkelgeschwindigkeits-Berechnungseinheit 21 berechnet daher die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses bei der Kollision mit dem Fahrzeug 1.
  • Die Positionsinformationen des Hindernisses, das durch das Millimeterwellenradar 3 erfasst wird, werden in die Hindernisbreitenberechnungseinheit 22 eingegeben. Die Hindernisbreitenberechnungseinheit 22 berechnet gemäß den eingegebenen Positionsinformationen des Hindernisses die Breite H des Hindernisses in der Links-Rechts-Richtung (d. h. der Breitenrichtung) des Fahrzeugs.
  • Die Informationselemente (Signale), die den Neigungswinkeln α des Hindernisses, die durch die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 berechnet werden, entsprechen, werden in die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 23 folgend eingegeben. Die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 23 bestimmt dann, ob die Neigungswinkel α (die folgend eingegeben werden) des Hindernisses allmählich klein werden oder nicht.
  • Die Informationen (Signal), die der Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses, die durch die Neigungswinkelgeschwindigkeits-Berechnungseinheit 21 berechnet wird, entsprechen, werden ferner in die Fußgängerkollisionsbestimmungsein heit 23 eingegeben. Die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 23 bestimmt dann, ob die eingegebene Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses innerhalb eines ersten vorbestimmten Bereichs, der vorher gespeichert wurde, liegt oder nicht. Bei diesem Fall ist der untere Grenzwert des ersten vorbestimmten Bereichs als αth1 eingestellt, und der obere Grenzwert des ersten vorbestimmten Bereichs ist als αth2 eingestellt.
  • Die Informationen (Signal), die der Breite H des Hindernisses, die durch die Hindernisbreitenberechnungseinheit 22 berechnet wird, in der Fahrzeugbreitenrichtung entsprechen, werden ferner in die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 23 eingegeben. Die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 23 bestimmt dann, ob die eingegebene Breite H des Hindernisses innerhalb eines zweiten vorbestimmten Bereichs, der vorher gespeichert wurde, liegt oder nicht. Bei diesem Fall ist der untere Grenzwert des zweiten vorbestimmten Bereichs als Hth1 eingestellt, und der obere Grenzwert des zweiten vorbestimmten Bereichs ist als Hth2 eingestellt.
  • Die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 23 bestimmt daher bei dem Fall, bei dem die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind, dass das Hindernis, das in die Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3 eindringt, der Fußgänger 2 ist. Die erste Bedingung besteht darin, dass die Neigungswinkel α des Hindernisses allmählich klein werden. Die zweite Bedingung besteht darin, dass die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses innerhalb des ersten vorbestimmten Bereichs liegt. Die dritte Bedingung besteht darin, dass die Breite H des Hindernisses in der Fahrzeugbreitenrichtung innerhalb des zweiten vorbestimmten Bereichs liegt.
  • Wenn andererseits mindestens einer der drei Bedingungen nicht erfüllt ist, bestimmt die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 23, dass das Hindernis, das in die Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3 eindringt, nicht der Fußgänger 2 ist.
  • Bei dem Fall, bei dem durch die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 23 bestimmt wird, dass eine Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und einem Fußgänger 2 auf tritt, wird die Steuereinheit 13 die Fußgängerschutzeinheit 14 betätigen, um den Fußgänger 2 zu schützen.
  • Bei diesem Fall bauen die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 und das Erfassungsbauglied 3 die Neigungswinkelerfassungseinheit (Neigungswinkelvariations-Erfassungseinheit) auf. Die Neigungswinkelgeschwindigkeits-Berechnungseinheit 21 und das Erfassungsbauglied 3 bauen eine Neigungswinkelgeschwindigkeits-Erfassungseinheit auf. Die Hindernisbreitenberechnungseinheit 22 und das Erfassungsbauglied 3 bauen eine Hindernisbreitenerfassungseinheit auf.
  • Das Verfahren und der Betrieb der Fußgängerschutzvorrichtung sind als Nächstes unter Bezugnahme auf 12 beschrieben.
  • Bei einem Schritt S11 werden zuerst die Positionsinformationen (die durch das Millimeterwellenradar 3 erfasst werden) des Hindernisses, das in die Erfassungsregion 5 eintritt, in die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 eingegeben. Bei einem Schritt S12 berechnet die Neigungswinkelberechnungseinheit 12 folgend den Neigungswinkel α des Hindernisses auf der Basis der eingegebenen Positionsinformationen des Hindernisses.
  • Bei einem Schritt S13 bestimmt dann die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 23, ob die Neigungswinkel α des Hindernisses allmählich klein werden oder nicht (d. h. ob der Wert des Neigungswinkels α, der später in dieselbe eingegeben wird, kleiner ist oder nicht). Bei dem Fall, bei dem bestimmt wird, dass die Neigungswinkel α des Hindernisses nicht allmählich klein werden (d. h. "Nein" wird bei dem Schritt S13 bestimmt), betätigt die Steuereinheit 13 die Fußgängerschutzeinheit 14 nicht, und das in 12 gezeigte Verfahren endet.
  • Bei dem Fall, bei dem im Gegensatz dazu bestimmt wird, dass die Neigungswinkel α des Hindernisses allmählich klein werden (d. h. "Ja" wird bei dem Schritt S13 bestimmt), wird ein Schritt S14 durchgeführt. Bei dem Schritt S14 wird die Neigungs- winkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses durch die Neigungswinkelgeschwindigkeits-Berechnungseinheit 21 berechnet.
  • Bei einem Schritt S15 bestimmt folgend die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 23, ob die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses innerhalb des ersten vorbestimmten Bereiches mit dem unteren Grenzwert αth1 und dem oberen Grenzwert αth2 liegt oder nicht. D. h., es wird bestimmt, ob die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt kleiner als der obere Grenzwert αth2 und größer als der untere Grenzwert αth1 ist.
  • Bei dem Fall, bei dem bestimmt wird, dass die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses nicht innerhalb des ersten vorbestimmten Bereichs (d. h. "Nein" wird bei dem Schritt S15 bestimmt) liegt, betätigt die Steuereinheit 13 die Fußgängerschutzeinheit 14 nicht, und das Verfahren endet.
  • Bei dem Fall, bei dem andererseits bestimmt wird, dass die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses innerhalb des ersten vorbestimmten Bereichs (d. h. "Ja" wird bei dem Schritt S15 bestimmt) liegt, wird die Breite H des Hindernisses in der Fahrzeugbreitenrichtung durch die Hindernisbreitenberechnungseinheit 22 bei einem Schritt S16 berechnet.
  • Bei einem Schritt S17 bestimmt folgend die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 23, ob die Breite H des Hindernisses in der Fahrzeugbreitenrichtung innerhalb des zweiten vorbestimmten Bereichs mit dem unteren Grenzwert Hth1 und dem oberen Grenzwert Hth2 liegt oder nicht.
  • Bei dem Fall, bei dem bestimmt wird, dass die Breite H des Hindernisses nicht innerhalb des zweiten vorbestimmten Bereichs (d. h. "Nein" wird bei dem Schritt S17 bestimmt) liegt, betätigt die Steuereinheit 13 die Fußgängerschutzeinheit 14 nicht, und das Verfahren endet.
  • Bei dem Fall, bei dem andererseits bestimmt wird, dass die Breite H des Hindernisses innerhalb des zweiten vorbestimmten Bereichs (d. h. "Ja" wird bei dem Schritt S17 bestimmt) liegt, wird die Fußgängerschutzeinheit 14 durch die Steuereinheit 13 bei einem Schritt S18 betätigt. Das in 12 gezeigte Verfahren endet dann.
  • D. h., die Fußgängerschutzeinheit 14 wird bei dem Fall betätigt, bei dem die Neigungswinkel α des Hindernisses allmählich klein werden und die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses innerhalb des ersten vorbestimmten Bereichs ist und die Breite H des Hindernisses in der Fahrzeugbreitenrichtung innerhalb des zweiten vorbestimmten Bereichs ist.
  • Bei dem Fall, bei dem das Fahrzeug 1 mit dem Fußgänger 2 kollidiert, wird der Fußgänger 2 hin zu der Seite der Motorhaube bzw. Haube 4 fallen, um sich allmählich der Haube 4 zu nähern. D. h., die Bewegungsgeschwindigkeit (Fallgeschwindigkeit) des Fußgängers bei der oberen Seite der Haube 4 unterscheidet sich von derselben eines anderen Hindernisses als der Fußgänger 2.
  • Die Fallgeschwindigkeit des Fußgängers 2, d. h. die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Fußgängers 2, der mit dem Fahrzeug 1 kollidiert, kommt innerhalb eines Bereichs (z. B. eines ersten vorbestimmten Bereichs) zum Liegen, wodurch die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des anderen Hindernisses (das mit dem Fahrzeug 1 kollidiert) als der Fußgänger 2 von derselben des Fußgängers 2 unterschieden werden kann.
  • Wenn die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses bei der Kollision daher innerhalb des ersten vorbestimmten Bereichs ist, kann die Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und einem Fußgänger 2 bestimmt werden. Der erste vorbestimmte Bereich kann über ein Experiment oder dergleichen vorher eingestellt werden.
  • Die Breite H des Fußgängers 2 in der Fahrzeugbreitenrichtung ist eine Breite eines menschlichen Körpers, um innerhalb eines Bereichs (z. B. des zweiten vorbestimmten Bereichs) zu sein. Die Breite H (in der Fahrzeugbreitenrichtung) eines Gebäudes oder dergleichen ist im Gegensatz dazu wesentlich größer als die Breite des menschlichen Körpers. D. h., die Breite H des Fußgängers 2 liegt innerhalb des vorbestimmten Bereichs, um von der Breite H des Gebäudes oder dergleichen unterscheidbar zu sein. Bei dem Fall, bei dem daher die Breite H des Hindernisses innerhalb des zweiten vorbestimmten Bereichs ist, kann die Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem Fußgänger bestimmt werden.
  • Gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel wird die Bestimmung der Kollision mit dem Fußgänger 2 basierend auf dem Neigungswinkel α, der Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt und der Breite H (in der Fahrzeugbreitenrichtung) des Hindernisses durchgeführt. Die Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und einem Fußgänger 2 kann daher mit einer höheren Genauigkeit unterschieden werden.
  • Wie im Vorhergehenden beschrieben ist, wird eine Fußgänger-Fahrzeug-Kollision bei dem Fall bestimmt, bei dem alle drei Bedingungen, die sich auf den Neigungswinkel α, die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt bzw. die Breite H des Hindernisses beziehen, erfüllt sind. D. h., der Neigungswinkel α, die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt und die Breite H des Hindernisses werden gemessen, um als Erkennungsparameter des Hindernisses verwendet zu werden. Die Fußgänger-Fahrzeug-Kollision kann jedoch ferner bei einem anderen Fall ebenfalls bestimmt werden.
  • Die Fußgänger-Fahrzeug-Kollision kann beispielsweise bei dem Fall bestimmt werden, bei dem zwei Bedingungen, die sich relativ auf den Neigungswinkel α und die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses beziehen, erfüllt sind, oder bei dem Fall, bei dem zwei Bedingungen, die sich relativ auf den Neigungswinkel α und die Breite H des Hindernisses beziehen, erfüllt sind.
  • Die Fußgänger-Fahrzeug-Kollision kann alternativ ebenfalls bei dem Fall bestimmt werden, bei dem eine der drei Bedingungen erfüllt ist. D. h., die Kollision mit dem Fußgänger 2 wird bestimmt, wenn das Erfassungsbauglied 3 das Hindernis, das in die Erfassungsregion 5 eintritt, erfasst hat und die eine der drei Bedingungen, die sich auf den Neigungswinkel α, die Neigungswinkelgeschwindigkeit d/dt bzw. die Breite H des Hindernisses beziehen, erfüllt ist.
  • Die Bestimmungsgenauigkeit der Fußgänger-Fahrzeug-Kollision ist jedoch mit der Zunahme der Zahl der zu erfüllenden Bedingungen verbessert.
  • [DRITTES AUSFÜHRUNGSBEISPIEL]
  • Ein drittes Ausführurgsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist unter Bezugnahme auf 1315 beschrieben.
  • Wie in 13 gezeigt ist, umfasst die Fußgängerschutzvorrichtung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel das Millimeterwellenradar 3, eine Kollisionskrafterfassungseinheit 31 (z. B. einen Lastsensor), die Neigungswinkelberechnungseinheit 11, die Neigungswinkelgeschwindigkeits-Berechnungseinheit 21, die Hindernisbreitenberechnungseinheit 22, eine Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32, die Steuereinheit 13 und die Fußgängerschutzeinheit 14.
  • Bezug nehmend auf 14 kann der Lastsensor 31 bei der Vorderoberfläche einer Stoßstange des Fahrzeugs 1 angeordnet sein, um eine Kollisionskraft F, die auf das Fahrzeug 1 aufgrund der Kollision mit dem Hindernis angewendet bzw. ausgeübt wird, zu erfassen.
  • Bei diesem Fall werden die Signale, die den Neigungswinkeln α des Hindernisses, die durch die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 berechnet werden, entsprechen, in die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32 folgend eingegeben. Dann bestimmt die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32, ob die Neigungswinkel α des Hindernisses allmählich klein werden oder nicht. D. h., es wird bestimmt, ob der Wert des Neigungswinkels α, der später in dieselbe eingegeben wird, kleiner ist oder nicht.
  • Das Signal, das der Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses, die durch die Neigungswinkelgeschwindigkeits-Berechnungseinheit 21 berechnet wird, entspricht, wird ferner in die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32 eingegeben. Die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32 bestimmt daher, ob die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses innerhalb des ersten vorbestimmten Bereichs, der vorher gespeichert wurde, ist oder nicht. Bei diesem Fall ist der untere Grenzwert des ersten vorbestimmten Bereichs αth1, und der obere Grenzwert des ersten vorbestimmten Bereichs ist αth2.
  • Das Signal, das der Breite H (in der Breitenrichtung des Fahrzeugs 1) des Hindernisses entspricht, die durch die Hindernisbreitenberechnungseinheit 22 berechnet wird, wird außerdem in die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32 eingegeben. Die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32 bestimmt daher, ob die Breite H des Hindernisses innerhalb des zweiten vorbestimmten Bereichs, der vorher gespeichert wurde, ist oder nicht. Der untere Grenzwert des zweiten vorbestimmten Bereichs ist Hth1, und der obere Grenzwert des zweiten vorbestimmten Bereichs ist Hth2.
  • Der Erfassungswert der Kollisionskraft F (die auf das Fahrzeug 1 aufgrund der Kollision angewendet wird) von dem Lastsensor 31 wird ferner in die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32 eingegeben. Die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32 bestimmt daher, ob die Kollisionskraft F innerhalb eines dritten vorbestimmten Bereichs, der vorher gespeichert wurde, ist oder nicht.
  • Bei diesem Fall bestimmt bei dem Fall, bei dem die folgenden vier Bedingungen erfüllt sind, die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32, dass das Hindernis, das in die Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3 eindringt, der Fußgänger 2 ist. Die erste Bedingung besteht darin, dass die Neigungswinkel α des Hindernisses allmählich klein werden. Die zweite Bedingung besteht darin, dass die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses innerhalb des ersten vorbestimmten Bereichs liegt. Die dritte Bedingung besteht darin, dass die Breite H des Hindernisses in der Fahrzeugbreitenrichtung innerhalb des zweiten vorbestimmten Bereichs ist. Die vierte Bedingung besteht darin, dass die Kollisionskraft F innerhalb des dritten vorbestimmten Bereichs ist.
  • Bei dem Fall, bei dem andererseits mindestens eine der vier Bedingungen nicht erfüllt ist, bestimmt die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32, dass das Hindernis, das in die Erfassungsregion 5 des Millimeterwellenradars 3 eindringt, kein Fußgänger 2 ist.
  • Wenn durch die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32 bestimmt wird, dass eine Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und einem Fußgänger 2 auftritt, betätigt die Steuereinheit 13 die Fußgängerschutzeinheit 14, um den Fußgänger 2 zu schützen.
  • Als Nächstes sind das Verfahren und der Betrieb der Fußgängerschutzvorrichtung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf 15 beschrieben.
  • Bei einem Schritt S21 werden erstens Positionsinformationen (die durch das Millimeterwellenradar 3 erfasst werden) des Hindernisses, das in die Erfassungsregion 5 eindringt, in die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 eingegeben. Bei einem Schritt S22 berechnet folgend die Neigungswinkelberechnungseinheit 11 den Neigungswinkel α des Hindernisses auf der Basis der eingegebenen Positionsinformationen des Hindernisses.
  • Dann bestimmt bei einem Schritt S23 die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32, ob die Neigungswinkel α des Hindernisses allmählich klein werden oder nicht. Bei dem Fall, bei dem bestimmt wird, dass die Neigungswinkel α des Hindernisses nicht allmählich klein werden (d. h. "Nein" bei dem Schritt S23 bestimmt wird), betätigt die Steuereinheit 13 die Fußgängerschutzeinheit nicht, und das in 15 gezeigte Verfahren endet.
  • Bei dem Fall, bei dem bestimmt wird, dass die Neigungswinkel α des Hindernisses allmählich klein werden (d. h. "Ja" bei dem Schritt S23 bestimmt wird), wird im Gegensatz dazu die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses durch die Neigungswinkelgeschwindigkeits-Berechnungseinheit 21 bei einem Schritt S24 berechnet.
  • Bei einem Schritt 25 bestimmt folgend die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32, ob die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses innerhalb des ersten vorbestimmten Bereichs ist oder nicht. D. h., es wird bestimmt, ob die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt größer als der untere Grenzwert αth1 und kleiner als der obere Grenzwert αth2 ist oder nicht.
  • Bei dem Fall, bei dem bestimmt wird, dass die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses nicht innerhalb des ersten vorbestimmten Bereichs liegt (d. h. "Nein" bei dem Schritt S25 bestimmt wird), betätigt die Steuereinheit 13 die Fußgängerschutzeinheit 14 nicht, und das Verfahren endet.
  • Bei dem Fall, bei dem andererseits bestimmt wird, dass die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses innerhalb des ersten vorbestimmten Bereichs liegt (d. h. "Ja" bei dem Schritt S25 bestimmt wird), wird die Breite H (in der Fahrzeugbreitenrichtung) des Hindernisses durch die Hindernisbreitenberechnungseinheit 22 bei einem Schritt S26 berechnet.
  • Bei einem Schritt S27 bestimmt folgend die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32, ob die Breite H des Hindernisses innerhalb des zweiten vorbestimmten Bereichs von dem unteren Grenzwert Hth1 und bis zu dem oberen Grenzwert Hth2 liegt oder nicht.
  • Bei dem Fall, bei dem bestimmt wird, dass die Breite H des Hindernisses nicht innerhalb des zweiten vorbestimmten Bereichs liegt (d. h. "Nein" bei einem Schritt S27 bestimmt wird), betätigt die Steuereinheit 13 die Fußgängerschutzeinheit 14 nicht, und das Verfahren endet.
  • Bei dem Fall, bei dem andererseits bestimmt wird, dass die Breite H des Hindernisses innerhalb des zweiten vorbestimmten Bereichs ist (d. h. "Ja" bei dem Schritt S27 bestimmt wird), wird der Wert der Kollisionskraft F, die durch den Lastsensor 31 erfasst wird, bei einem Schritt S28 in die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32 eingegeben.
  • Bei einem Schritt S29 bestimmt die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit 32 folgend, ob die Kollisionskraft F innerhalb des dritten vorbestimmten Bereichs mit dem unteren Grenzwert Fth1 und dem oberen Grenzwert Fth2 ist oder nicht. Bei dem Fall, bei dem bestimmt wird, dass die Kollisionskraft F nicht innerhalb des dritten vorbestimmten Bereichs ist (d. h. "Nein" bei dem Schritt S29 bestimmt wird), betätigt die Steuereinheit 13 die Fußgängerschutzeinheit 14 nicht, und das Verfahren endet.
  • Bei dem Fall, bei dem andererseits bestimmt wird, dass die Kollisionskraft F innerhalb des dritten vorbestimmten Bereichs ist (d. h. "Ja" bei dem Schritt S29 bestimmt wird), wird die Fußgängerschutzeinheit 14 durch die Steuereinheit 13 bei einem Schritt S30 betätigt. Dann endet das in 15 gezeigte Verfahren.
  • D. h., gemäß diesem Ausführungsbeispiel wird die Fußgängerschutzeinheit 14 bei dem Fall betätigt, bei dem die Neigungswinkel α des Hindernisses allmählich klein werden und die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses innerhalb des ersten vorbestimmten Bereichs ist, und die Breite H des Hindernisses in der Fahrzeugbreitenrichtung innerhalb des zweiten vorbestimmten Bereichs ist und die Kollisionskraft F innerhalb des dritten vorbestimmten Bereichs ist.
  • Die Kollisionskraft F, die auf das Fahrzeug 1 aufgrund der Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und dem Fußgänger 2 angewendet wird, kommt innerhalb eines Bereichs (z. B. eines dritten vorbestimmten Bereichs) zum Liegen. D. h., die Kollisionskraft F von dem Fußgänger 2 muss innerhalb des Bereichs sein, durch den die Kollisionskraft F von einer Kollisionskraft, die auf das Fahrzeug 1 aufgrund einer Kollision mit einem anderen Hindernis als dem Fußgänger 2 angewendet wird, unterschieden werden kann.
  • Bei dem Fall, bei dem die Kollisionskraft F innerhalb des dritten vorbestimmten Bereichs ist, kann daher die Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und dem Fußgänger 2 bestimmt werden F.
  • Wie im Vorhergehenden beschrieben ist, wird die Fußgänger-Fahrzeug-Kollision bestimmt, wenn der Maximalwert der Kollisionskraft F innerhalb des bestimmten Bereichs ist. Die effektive Masse des Hindernisses kann alternativ ebenfalls für die Kollisionsbestimmung verwendet werden, um die Bestimmungsgenauigkeit zu verbessern. Die effektive Masse kann durch Teilen des Integrals der Kollisionskraft F durch eine Kollisionsgeschwindigkeit des Hindernisses berechnet werden.
  • Gemäß diesem Ausführungsbeispiel wird bestimmt, dass dort die Kollision zwischen einem Fußgänger 2 und dem Fahrzeug 1 auftritt, wo alle Bedingungen, die sich auf den Neigungswinkel α, die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt, die Breite H bzw. die Kollisionskraft F des Hindernisses beziehen, erfüllt sind. Die Kollision mit dem Fußgänger 2 kann daher mit einer noch höheren Genauigkeit unterschieden werden. Bei diesem Fall werden der Neigungswinkel α, die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt, die Breite H und die Kollisionskraft F des Hindernisses gemessen, um als die Erkennungsparameter desselben für ein Unterscheiden der Art des Hindernisses verwendet zu werden.
  • Die Kollision mit einem Fußgänger 2 kann alternativ ferner gemäß dem Neigungswinkel α des Hindernisses und der Kollisionskraft F des Hindernisses oder gemäß dem Neigungswinkel α des Hindernisses und der Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt des Hindernisses und der Kollisionskraft F oder gemäß dem Neigungswinkel α des Hindernisses und der Breite H des Hindernisses und der Kollisionskraft F bestimmt werden. Die Bestimmungsgenauigkeit einer Fußgänger-Fahrzeug-Kollision ist jedoch mit der Zunahme der Zahl der zu erfüllenden Bedingungen verbessert.
  • Der Lastsensor 31 kann alternativ ferner durch einen Berührungssensor, einen Beschleunigungssensor oder dergleichen ersetzt sein, der fähig ist, die Kollisionskraft, die auf das Fahrzeug 1 aufgrund der Kollision zwischen dem Fahrzeug 1 und dem Hindernis angewendet wird, zu erfassen.
  • [ANDERE AUSFÜHRUNGSBEISPIELE]
  • Bei den im Vorhergehenden beschriebenen Ausführungsbeispielen werden der Neigungswinkel α, die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt und die Breite H des Hindernisses, das mit dem Fahrzeug 1 kollidiert, durch die Neigungswinkelberechnungseinheit 11, die Neigungswinkelgeschwindigkeits-Berechnungseinheit 21 bzw. die Hindernisbreitenberechnungseinheit 22 berechnet. Der Neigungswinkel α, die Neigungswinkelgeschwindigkeit dα/dt und die Breite H des Hindernisses, das mit dem Fahrzeug 1 kollidiert, können jedoch über eine einzige Berechnungseinheit ebenfalls berechnet werden.
  • Ein anderes Erfassungsbauglied als das Erfassungsbauglied 3 kann außerdem ebenfalls für die Hindernisbreitenerfassungseinheit vorgesehen sein, derart, dass die Hindernisbreitenberechungseinheit 22 die Breite H des Hindernisses gemäß den Erfassungssignalen des Erfassungsbauglieds berechnet.

Claims (15)

  1. Fußgängerschutzvorrichtung für ein Fahrzeug (1), mit: einer Fußgängerschutzeinheit (14), die bei einer Haube (4) des Fahrzeugs (1) angebracht ist, um einen Fußgänger (2) bei einer Kollision zwischen dem Fahrzeug (1) und dem Fußgänger (2) zu schützen, gekennzeichnet durch: eine Erfassungseinheit (3, 11, 21, 22), die ein Hindernis, das in eine vorbestimmte Region (5) bei einer oberen Seite der Haube (4) eintritt, erfasst und einen Erkennungsparameter des Hindernisses misst; eine Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit (12, 23, 32) zum Bestimmen, ob eine Kollision zwischen dem Fahrzeug (1) und einem Fußgänger (2) auftritt oder nicht, basierend auf dem gemessenen Erkennungsparameter des Hindernisses; und eine Steuereinheit (13), die die Fußgängerschutzeinheit (14) bei dem Fall betätigt, bei dem die Kollision zwischen dem Fahrzeug (1) und einem Fußgänger (2) durch die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit (12, 23, 32) bestimmt wird.
  2. Fußgängerschutzvorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Erkennungsparameter des Hindernisses eine Variation eines Neigungswinkels des Hindernisses bei der Kollision ist, wobei der Neigungswinkel hinsichtlich einer Fahrzeugfahrtrichtung definiert ist; die Erfassungseinheit eine Neigungswinkelvariations-Erfassungseinheit (3, 11) ist, die das Hindernis, das in die vorbestimmte Region (5) eintritt, erfasst und die Variation des Neigungswinkels des Hindernisses bei der Kollision misst; und die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit (12, 23, 32) basierend auf der Variation des Neigungswinkels, der durch die Neigungswinkelvariations-Erfassungseinheit (3, 11) gemessen wird, bestimmt, ob eine Kollision zwischen dem Fahrzeug (1) und einem Fußgänger (2) auftritt oder nicht.
  3. Fußgängerschutzvorrichtung nach Anspruch 2, bei der die Neigungswinkelvariations-Erfassungseinheit (3, 11) die Variation des Neigungswinkels einer Oberfläche des Hindernisses misst; und die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit (12, 23, 32) basierend auf der Variation des Neigungswinkels der Oberfläche des Hindernisses bestimmt, ob eine Kollision zwischen dem Fahrzeug (1) und einem Fußgänger (2) auftritt oder nicht.
  4. Fußgängerschutzvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, bei der die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit (12, 23, 32) bei dem Fall, bei dem der Neigungswinkel des Hindernisses hinsichtlich der Fahrzeugfahrtrichtung mit dem Verstreichen der Zeit klein wird, bestimmt, dass eine Kollision zwischen dem Fahrzeug (1) und einem Fußgänger (2) auftritt.
  5. Fußgängerschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 2–4, mit ferner einer Neigungswinkelgeschwindigkeits-Erfassungseinheit (21) zum Messen einer Neigungswinkelgeschwindigkeit des Hindernisses bei der Kollision, wobei die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit (23, 32) ferner die Neigungswinkelgeschwindigkeit, die durch die Neigungswinkelgeschwindigkeits-Erfassungseinheit (21) erfasst wird, berücksichtigend bestimmt, ob eine Kollision zwischen dem Fahrzeug (1) und einem Fußgänger (2) auftritt.
  6. Fußgängerschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 2–5, mit ferner einer Hindernisbreitenerfassungseinheit (22) zum Messen einer Breite des Hindernisses, wobei die Breite eine Abmessung in einer Fahrzeug-Links-Rechts-Richtung ist, wobei die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit (23, 32) ferner die Breite des Hindernisses, die durch die Hindernisbreitenerfassungseinheit erfasst wird, berücksichtigend bestimmt, ob eine Kollision zwischen dem Fahrzeug (1) und einem Fußgänger (2) auftritt.
  7. Fußgängerschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 2–6, mit ferner einer Kollisionskrafterfassungseinheit (31), die bei einem Vorderabschnitt des Fahrzeugs (1) angeordnet ist, um eine Kollisionskraft, die auf das Fahrzeug (1) aufgrund einer Kollision angewendet wird, zu erfassen, wobei die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit (32) ferner eine Kollisionskraft, die durch die Kollisionskrafterfassungseinheit (31) erfasst wird, berücksichtigend bestimmt, ob eine Kollision zwischen dem Fahrzeug (1) und einem Fußgänger (2) auftritt.
  8. Fußgängerschutzvorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Erkennungsparameter des Hindernisses eine Neigungswinkelgeschwindigkeit des Hindernisses bei der Kollision ist; die Erfassungseinheit eine Neigungswinkelgeschwindigkeits-Erfassungseinheit (3, 21) ist, die das Hindernis, das in die vorbestimmte Region eintritt, erfasst und die Neigungswinkelgeschwindigkeit des Hindernisses misst; und die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit (23, 32) basierend auf der Neigungswinkelgeschwindigkeit, die durch die Neigungswinkelgeschwindigkeits-Erfassungseinheit (3, 21) erfasst wird bestimmt, ob eine Kollision zwischen dem Fahrzeug (1) und einem Fußgänger (2) auftritt oder nicht.
  9. Fußgängerschutzvorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Erkennungsparameter des Hindernisses eine Breite des Hindernisses ist, wobei die Breite eine Abmessung in einer Fahrzeug-Links-Rechts-Richtung ist; die Erfassungseinheit eine Hindernisbreitenerfassungseinheit (3, 22) ist, die das Hindernis, das in die vorbestimmte Region eintritt, erfasst und die Breite des Hindernisses misst; die Fußgängerkollisionsbestimmungseinheit (23, 32), basierend auf der Breite des Hindernisses, die durch die Hindernisbreitenerfassungseinheit (3, 22) erfasst wird, bestimmt, ob eine Kollision zwischen dem Fahrzeug (1) und einem Fußgänger (2) auftritt oder nicht.
  10. Fußgängerschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–9, bei der die Erfassungseinheit ein Erfassungsbauglied (3) zum Erfassen von Positionsinformationen einer Oberfläche des Hindernisses und ein Berechnungsbauglied (11, 21, 22) zum Berechnen des Erkennungsparameters des Hindernisses gemäß den Positionsinformationen der Oberfläche des Hindernisses umfasst.
  11. Fußgängerschutzvorrichtung nach Anspruch 5, bei der die Neigungswinkelvariations-Erfassungseinheit ein Erfassungsbauglied (3) zum Erfassen von Positionsinformationen einer Oberfläche des Hindernisses und ein Neigungswinkelberechnungsbauglied (11) zum Berechnen des Neigungswinkels des Hindernisses auf der Basis der Positionsinformationen der Oberfläche des Hindernisses umfasst; und die Neigungswinkelgeschwindigkeits-Erfassungseinheit (21) die Neigungswinkelgeschwindigkeit des Hindernisses basierend auf den Positionsinformationen der Oberfläche des Hindernisses, die durch das Erfassungsbauglied (3) erfasst werden, berechnet.
  12. Fußgängerschutzvorrichtung nach Anspruch 6, bei der die Neigungswinkelvariations-Erfassungseinheit ein Erfassungsbauglied (3) zum Erfassen von Positionsinformationen einer Oberfläche des Hindernisses und ein Neigungswinkel-Berechnungsbauglied (11) zum Berechnen des Neigungswinkels des Hindernisses auf der Basis der Positionsinformationen der Oberfläche des Hindernisses umfasst; und die Hindernisbreitenerfassungseinheit (22) die Breite des Hindernisses basierend auf den Positionsinformationen der Oberfläche des Hindernisses, die durch das Erfassungsbauglied (3) erfasst werden, berechnet.
  13. Fußgängerschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 10–12, bei der das Erfassungsbauglied (3) entweder ein Millimeterwellenradar oder ein Infrarotsensor ist.
  14. Fußgängerschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 10–12, bei der das Erfassungsbauglied (3) aus einer Mehrzahl von Abstandssensoren (103) aufgebaut ist, die angebracht sind, um jeweils voneinander unterschiedliche Erfassungsrichtungen aufzuweisen.
  15. Fußgängerschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 10–11, bei der das Erfassungsbauglied (3) ein Abstandssensor (103) mit einer Erfassungsrichtung, die folgend geändert wird, ist.
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