DE102006046184A1 - Verfahren, Vorrichtung und Computerprogrammprodukt zur Ermittlung einer voraussichtlichen Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme eines mobilen elektronischen Geräts und mobiles elektronisches Gerät - Google Patents

Verfahren, Vorrichtung und Computerprogrammprodukt zur Ermittlung einer voraussichtlichen Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme eines mobilen elektronischen Geräts und mobiles elektronisches Gerät Download PDF

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    • Y02D30/70Reducing energy consumption in communication networks in wireless communication networks

Abstract

Eine Ermittlung einer voraussichtlichen Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme eines mobilen elektronischen Geräts wird beschrieben. Die Leistungsaufnahme des Geräts im derzeitigen Betriebszustand wird ermittelt, und für einen von einem Prozessor des Geräts ausführbaren Prozeß wird die prozeßspezifische Leistungsaufnahme des Geräts, die durch die Ausführung dieses Prozesses bewirkt würde, ermittelt. Es wird ermittelt, ob eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme für den Fall erfolgen würde, daß eine neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde, die derzeit nicht ausgeführt wird, und eventuelle bisherige Instanzen des ersten ausführbaren Prozesses, die derzeit ausgeführt werden, weiter ausgeführt würden. Falls ermittelt wurde, daß eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme erfolgen würde, wird eine Information über die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme ausgegeben.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren, eine Vorrichtung und ein Computerprogrammprodukt zur Ermittlung einer voraussichtlichen Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme eines mobilen elektronischen Geräts sowie ein mobiles elektronisches Gerät.
  • Bei mobilen elektronischen Geräten bestehen hinsichtlich der Versorgung mit Energie für den Betrieb der Geräte im allgemeinen Einschränkungen gegenüber Geräten, die aus einem leistungsfähigen stationären Netz mit Energie versorgt werden.
  • Es wäre für einen Anwender eines mobilen elektronischen Geräts wünschenswert, eine Information darüber zu haben, mit welcher Leistungsfähigkeit das Gerät verschiedene Funktionen parallel ausführen kann. Dies wäre z.B. nützlich als Entscheidungshilfe, welche Funktionen der Anwender in welcher Situation von dem Gerät ausführen läßt.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird ein Verfahren zur Ermittlung einer voraussichtlichen Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme eines mobilen elektronischen Geräts bereitgestellt. Die Leistungsaufnahme des Geräts im derzeitigen Betriebszustand wird ermittelt. Für einen ersten von einem Prozessor des Geräts ausführbaren Prozeß wird die prozeßspezifische Leistungsaufnahme des Geräts, die durch die Ausführung dieses Prozesses bewirkt würde, ermittelt. Es wird ermittelt, ob eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme für den Fall erfolgen würde, daß eine neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde, die derzeit nicht ausgeführt wird, und eventuelle bisherige Instanzen des ersten ausführbaren Prozesses, die derzeit ausgeführt werden, weiter ausgeführt würden. Falls ermittelt wurde, daß eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme erfolgen würde, wird eine Information über die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme ausgegeben.
  • Gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung wird eine Vorrichtung zur Ermittlung einer voraussichtlichen Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme eines mobilen elektronischen Geräts bereitgestellt. Sie hat eine Leistungsaufnahme-Ermittlungseinheit zum Ermitteln der Leistungsaufnahme des Geräts im derzeitigen Betriebszustand und zum Ermitteln der prozeßspezifische Leistungsaufnahme des Geräts, die durch die Ausführung eines ersten von einem Prozessor des Geräts ausführbaren Prozesses bewirkt würde. Sie hat ferner eine Leistungsaufnahme-Vergleichseinheit zum Ermitteln, ob eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme für den Fall erfolgen würde, daß eine neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde, die derzeit nicht ausgeführt wird, und eventuelle bisherige Instanzen des ersten ausführbaren Prozesses, die derzeit ausgeführt werden, weiter ausgeführt würden. Sie hat eine Ausgabeeinheit zum Ausgeben, falls ermittelt wurde, daß eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme erfolgen würde, einer Information über die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung wird ein Computerprogrammprodukt zur Ermittlung einer voraussichtlichen Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme eines mobilen elektronischen Geräts bereitgestellt, wobei, wenn das Computerprogrammprodukt von einem Prozessor ausgeführt wird, folgendes durchgeführt wird: Die Leistungsaufnahme des Geräts im derzeitigen Betriebszustand wird ermittelt; für einen ersten von einem Prozessor des Geräts ausführbaren Prozeß wird die prozeßspezifische Leistungsaufnahme des Geräts, die durch die Ausführung dieses Prozesses bewirkt würde, ermittelt; es wird ermittelt, ob eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme für den Fall erfolgen würde, daß eine neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde, die derzeit nicht ausgeführt wird, und eventuelle bisherige Instanzen des ersten ausführbaren Prozesses, die derzeit ausgeführt werden, weiter ausgeführt würden; falls ermittelt wurde, daß eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme erfolgen würde, wird eine Information über die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme ausgegeben.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden im folgenden näher erläutert.
  • 1 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung zusammen mit einer Batterie;
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung einer visuell ausgegebenen Information gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 4A zeigt einen beispielhaften zeitlichen Verlauf der Leistungsaufnahme im Fall der Ermittlung einer voraussichtlichen Überschreitung eines Grenzwerts gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 4B zeigt einen gegenüber 4A modifizierten Verlauf ohne Überschreitung des Grenzwerts.
  • Moderne mobile elektronische Geräte oder Systeme wie z.B. Notebook-PCs, Persönliche Digitale Assistenten (PDA), Kommunikationsgeräte, z.B. Mobilfunktelefone, Medienwiedergabegeräte und Navigationsgeräte weisen immer umfangreichere Funktionen und Leistungsfähigkeiten auf. So sind häufig mehrere Prozessoren integriert, die jeweils bestimmte Prozesse und Aufgaben, sog. Tasks, bearbeiten können. Zum Teil werden auch mehrere Prozesse, beispielsweise Software-Applikationen, parallel auf einem Prozessor bearbeitet. Unabhängig von der jeweiligen Hardware-Realisierung ist ein Trend zur parallelen Ausführbarkeit verschiedener Applikationen zu beobachten. Mögliche Applikationen betreffen z.B. Sprache, Video, Musik, Grafik, Spiele, Fotos, Fernsehen oder Datentransfer. Die Verschiedenartigkeit und die große Zahl der verfügbaren Applikationen führt zu einer großen Bandbreite in der Leistungsaufnahme eines mobilen Geräts oder Systems und damit zu sehr unterschiedlichem Systemverhalten je nach auszuführenden Applikationen.
  • Mobile elektronische Geräte haben häufig einen Prozessor oder mehrere Prozessoren bzw. Mikroprozessoren. Von diesen Prozessoren im technischen Sinn bzw. Prozessorschaltungen können Prozesse, d.h. ausführbare (Software-)Programme, ausgeführt werden. Man sagt anschaulich auch, daß ein Prozeß auf einem Prozessor läuft. Anders ausgedrückt wird eine Instanz des ausführbaren Prozesses von dem Prozessor ausgeführt. Es können mehrere Instanzen eines Prozesses parallel ausgeführt werden, d.h. ein ausführbarer Prozeß kann mehrfach parallel ausgeführt werden als mehrere tatsächlich ausgeführte gleichartige Prozesse. Beispielsweise kann ein Textverarbeitungsprogramm auf einem Notebook-PC mehrfach gestartet werden, und es können mittels der mehreren Instanzen des Textverarbeitungsprogramms mehrere verschiedene Dokumente oder auch ursprünglich gleiche Kopien eines Dokuments parallel bearbeitet werden.
  • Die vollständige Abarbeitung eines Prozesses betrifft häufig außerdem noch Peripherieschaltungen, die ebenfalls Leistung verbrauchen. Weiterhin können Teilaufgaben auf Hilfsschaltungen außerhalb eines Prozessors im engeren Sinn übertragen sein, beispielsweise ein Datentransfer an eine Controllerschaltung für DMA (Direct Memory Access, d.h. direkter Speicherzugriff). Es ist beabsichtigt, daß auch die mögliche Beteiligung peripherer bzw. zusätzlicher Schaltungen an der Ausführung eines Prozesses umfaßt ist, wenn in dieser Anmeldung die Rede ist von einem Prozeß, der von einem Prozessor ausführbar ist oder von einem Prozessor ausgeführt wird.
  • Weiterhin ist beabsichtigt, daß in dieser Anmeldung unter einem Prozessor auch eine aus mehreren Prozessoren bestehende technische Prozessorgruppe verstanden werden soll, welche einen Prozeß mittels verteilter, paralleler Bearbeitung in kooperativer Weise gemeinsam ausführen kann oder ausführt, wie das beispielsweise bei Multicore-(Mehrfachkernel)-Systemen der Fall sein kann. Ein Gerät kann auch mehrere solcher Prozessorgruppen aufweisen. Ein Prozeß kann aus einer Gruppe von mehreren oder vielen Einzelprozessen bestehen, beispielsweise falls Teilaufgaben auf Unterprozesse verteilt sind. Es ist weiter beabsichtigt, daß unter dem Begriff Prozeß auch eine Gruppe von Prozessen verstanden werden kann.
  • Ein mobiles elektronisches Gerät kann z.B. mittels Batterie, Akku, Solarzelle, mechanisch erzeugter Energie, und künftig insbesondere auch mittels Hochleistungskondensator (sog. Power-Caps) oder Brennstoffzelle bzw. Miniatur-Brennstoffzelle mit Energie zum Betrieb des Geräts versorgt werden. Auch eine Kombination dieser oder anderer mobiler Energiearten ist möglich. Ein mobiles elektronisches Gerät kann einen bestimmten Energievorrat zur Verfügung haben bzw. diesen mit sich führen. Während des Betriebs kann der Vorrat nach und nach verbraucht werden und von Zeit zu Zeit wieder aufgefüllt werden. Je nach den verwendeten Techniken und der konstruktiven Ausführung kann das Entnehmen bzw. Auffüllen des Energievorrats mehr oder weniger schnell vonstatten gehen bzw. Beschränkungen unterliegen.
  • Aus Sicht eines Anwenders ist es wünschenswert, daß seine individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden, um möglichst hohen Nutzen für den Anwender zu erreichen. Verfügbare unterschiedliche Applikationen mit unterschiedlicher Leistungsaufnahme führen zu sehr unterschiedlichen möglichen Betriebsdauern bei Zugrundelegung eines bestimmten verfügbaren Energievorrats und möglicherweise zu Kollisionen zwischen Applikationen. Der Anwender sollte seine Prioritäten festlegen können. Er könnte dann z.B. entscheiden, daß er angesichts der in einem Akku vorhandenen wenigen restlichen Energie das Herunterladen einer Datei abschließt, und dafür auf 15 Minuten Videowiedergabe verzichtet, falls beides parallel mit der vorhandenen Restenergie nicht möglich ist. Als Grundlage für eine derartige Entscheidung dient eine Information über die Leistungsfähigkeit, mit welcher das Gerät verschiedene Funktionen parallel ausführen kann. Damit wird der Anwender von Detailüberlegungen entlastet und Wahlmöglichkeiten werden transparent gemacht.
  • Darüber hinaus ist es möglich, daß in mobilen elektronischen Geräten bzw. Systemen nicht alle an sich verfügbaren Applikationen vollständig parallel laufen können oder dürfen. Dies kann z.B. aus Gründen der begrenzten maximalen Stromaufnahme bzw. Leistungsaufnahme des Geräts selbst oder wegen die Leistungsaufnahme begrenzender Eigenschaften der für die mobile Energiespeicherung bzw. Energieumwandlung verwendeten Techniken der Fall sein. Falls eine maximal erlaubte Leistungsaufnahme eines mobilen elektronischen Geräts überschritten würde, können automatische Arbitrierungsverfahren nur bedingt Abhilfe schaffen, da Entscheidungen über Verlangsamung bzw. Suspendierung von Applikationen direkt das Ergebnis für den Anwender beeinflussen. Für eine sinnvolle Auswahl durch den Anwender benötigt dieser Informationen, die ihn in der Entscheidungsfindung unterstützen. Dazu dient eine Information über die Leistungsfähigkeit, mit welcher das Gerät verschiedene Funktionen parallel ausführen kann. Damit wird der Anwender von Detailüberlegungen entlastet und Wahlmöglichkeiten werden transparent gemacht.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung, die nachfolgend in Zusammenhang mit dem Verfahren zur Ermittlung einer voraussichtlichen Restbetriebszeit eines mobilen elektronischen Geräts beschrieben sind, gelten sinngemäß auch für die Vorrichtung und das Computerprogrammprodukt zur Ermittlung einer voraussichtlichen Restbetriebszeit eines mobilen elektronischen Geräts.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann, falls der erste ausführbare Prozeß derzeit nicht ausgeführt wird, ermittelt werden, ob die voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme für den Fall erfolgen würde, daß der erste ausführbare Prozeß ausgeführt würde.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann eine den ersten ausführbaren Prozeß bezeichnende Information der Information über die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme zugeordnet ausgegeben werden.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann für einen oder mehrere weitere ausführbare Prozesse die jeweilige prozeßspezifische Leistungsaufnahme des Geräts ermittelt werden.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann eine Leistungsaufnahme des Geräts im derzeitigen Betriebszustand als die Summe der prozeßspezifischen Leistungsaufnahmen mehrerer derzeit von Prozessoren des Geräts ausgeführten Prozesse ermittelt werden.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsbeispielen der Erfindung können der Fehlbetrag, um den die maximal erlaubte Leistungsaufnahme überschritten würde, und die prozeßspezifische Leistungsaufnahme mindestens eines Prozesses, der derzeit von einem Prozessor des Geräts ausgeführt wird, der Information über die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme zugeordnet ausgegeben werden.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann ein Prozeß oder eine Gruppe von Prozessen ermittelt werden, für die folgendes gilt: Der Prozeß bzw. die Gruppe von Prozessen werden derzeit von Prozessoren des Geräts ausgeführt, und die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme würde nicht erfolgen für den Fall, daß die neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde und daß der Prozeß bzw. die Gruppe von Prozessen nicht weiter ausgeführt würden.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann eine den ermittelten Prozeß bzw. die ermittelte Gruppe von Prozessen bezeichnende Information der Information über die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme zugeordnet ausgegeben werden.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann eine prozeßspezifische Leistungsaufnahme für einen ausführbaren Prozeß ermittelt werden auf der Grundlage einer bei der Ausführung des Prozesses typisch bewirkten Leistungsaufnahme.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann eine prozeßspezifische Leistungsaufnahme für einen ausführbaren Prozeß ermittelt werden unter Berücksichtigung einer bei Ausführung des Prozesses gemessenen Leistungsaufnahme.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann für mindestens einen Prozeß, der derzeit von einem Prozessor des Geräts ausgeführt wird, der Anteil der prozeßspezifischen Leistungsaufnahme an der Leistungsaufnahme des Geräts im derzeitigen Betriebszustand ermittelt werden und ausgegeben werden.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann der erste ausführbare Prozeß von dem einen Prozessor des Geräts ausführbar sein und mindestens ein Prozeß von einem anderen Prozessor des Geräts ausführbar sein.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann mindestens ein Prozeß ein Applikationsprogramm sein, und ein Benutzer des Geräts kann entscheiden, die Ausführung des bzw. der Applikationsprogramme zu beginnen oder zu beenden. Einer Applikation können mehrere oder viele Prozesse zugeordnet sein.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann der erste ausführbare Prozeß ein von dem Benutzer des Geräts angefragtes Applikationsprogramm sein.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann der erste ausführbare Prozeß ein für den Benutzer des Geräts verfügbares Applikationsprogramm sein, und während des Betriebs des Geräts kann wiederholt ermittelt werden, ob die voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme für den Fall erfolgen würde, daß die neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann ein für den Betrieb des Geräts verfügbarer restlicher Energievorrat ermittelt werden, und eine erste voraussichtliche Restbetriebszeit kann ermittelt werden, die für den Fall gilt, daß die neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde und die eventuellen bisherigen Instanzen des ersten ausführbaren Prozesses weiter ausgeführt würden.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann, falls der erste ausführbare Prozeß derzeit nicht ausgeführt wird, die erste voraussichtliche Restbetriebszeit für den Fall, daß der erste ausführbare Prozeß ausgeführt würde, ermittelt werden.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann die ermittelte erste Restbetriebszeit ausgegeben werden.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann eine den ersten ausführbaren Prozeß bezeichnende Information der ermittelten ersten Restbetriebszeit zugeordnet ausgegeben werden.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann eine zweite voraussichtliche Restbetriebszeit ermittelt werden für den Fall, daß die neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde und daß mindestens ein Prozeß, der derzeit von einem Prozessor des Geräts ausgeführt wird, nicht weiter ausgeführt würde.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann entschieden werden, welche derzeit von Prozessoren des Geräts ausgeführten Prozesse nicht weiter ausgeführt werden müssen, und die zweite voraussichtliche Restbetriebszeit kann ermittelt werden für den Fall, daß die derzeit ausgeführten Prozesse, für welche entschieden wurde, daß sie nicht weiter ausgeführt werden müssen, nicht weiter ausgeführt würden.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann die ermittelte zweite Restbetriebszeit ausgegeben werden.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann eine den ersten ausführbaren Prozeß bezeichnende Information der ermittelten zweiten Restbetriebszeit zugeordnet ausgegeben werden.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann der erste ausführbare Prozeß ein für den Benutzer des Geräts verfügbares Applikationsprogramm sein, und die erste voraussichtliche Restbetriebszeit kann während des Betriebs des Geräts wiederholt ermittelt werden.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann das mobile elektronische Gerät ein Mobilfunktelefon sein. Es kann einen Modemprozessor und einen Applikationsprozessor aufweisen.
  • Bezugnehmend auf 1 wird ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung nachfolgend näher beschrieben. In dem in 1 gezeigten Ablaufdiagramm symbolisiert ein Rechteck einen Zustand oder Vorgang, ein abgerundetes Rechteck einen Anfangspunkt oder einen Endpunkt des Ablaufs, und eine Raute einen Knoten als Entscheidungspunkt mit mehreren möglichen Pfaden für Fortsetzungen des Ablaufs. Pfade werden durch Pfeile symbolisiert.
  • Der Ablauf beginnt mit dem Anfangspunkt „Start" 101. Anschließend erfolgt der Vorgang „Leistungsaufnahmedaten ermitteln" 102. Der Vorgang 102 beinhaltet die Vorgänge 103 und 104. Im Vorgang 103 wird die Leistungsaufnahme des Geräts im derzeitigen Betriebszustand ermittelt, und im Vorgang 104 wird für mindestens einen ausführbaren Prozeß die prozeßspezifische Leistungsaufnahme des Geräts, die durch die Ausführung dieses Prozesses bewirkt würde, ermittelt. Zur Vorbereitung des Vorgangs 102 kann eine Tabelle mit Daten zur typischen Leistungsaufnahme von Prozessen oder Applikationen gespeichert werden. Die Leistungsaufnahme, die durch das Ausführen von Prozessen oder Applikationen verursacht wird, kann zeitlich variieren oder aufgrund unterschiedlicher Randbedingungen schwanken. Es kann deshalb zweckmäßig sein, eine typische Leistungsaufnahme für die Ermittlung heranzuziehen. Unter typischer Leistungsaufnahme kann beispielsweise ein zeitlicher Mittelwert der Leistungsaufnahme oder ein Mittelwert über mehrfaches Ausführen der Applikation oder ein Schätzwert für die Leistungsaufnahme der Applikation verstanden werden. Die Leistungsaufnahme im derzeitigen Betriebszustand kann ermittelt werden als Summe der typischen Leistungsaufnahmen der aktuell laufenden Applikationen. Dazu kann eine Tabelle mit aktuell laufenden Applikationen vorbereitet und zum Zeitpunkt der Ermittlung der Leistungsaufnahme abgefragt werden.
  • Im Knoten 105 wird abgefragt, ob ein erster ausführbarer Prozeß, für den im Vorgang 104 eine prozeßspezifische Leistungsaufnahme ermittelt wurde, derzeit nicht ausgeführt wird. Falls der erste ausführbare Prozeß derzeit ausgeführt wird, wird das Verfahren über den Pfad 106 mit dem Endpunkt „Ende" 107 beendet. Falls der erste ausführbare Prozeß derzeit nicht ausgeführt wird, wird das Verfahren über den Pfad 108 mit dem Knoten 109 fortgesetzt. Das ist beispielsweise der Fall, falls eine Anforderung bzw. Anfrage eines Anwenders vorliegt, eine neue Applikation zu starten, d.h. eine Applikation zu starten, die derzeit nicht ausgeführt wird, und diese neue Applikation der erste ausführbare Prozeß ist. Es ist möglich, daß eine bereits ausgeführte Applikation zusätzlich neu gestartet werden soll, d.h. in einer weiteren Instanz. Die Abfrage im Knoten 105 kann sich darauf beziehen, daß der erste ausführbare Prozeß eine neu zu startende weitere Instanz einer Applikation ist, und ob diese weitere Instanz derzeit ausgeführt wird oder nicht.
  • Im Knoten 109 wird entschieden, welche Variante des Verfahrens gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung ausgeführt werden soll. Falls entschieden wird, daß eine voraussichtliche Restbetriebszeit ermittelt werden soll, wird das Verfahren über den Pfad 110 mit dem Vorgang 112 fortgesetzt. Falls entschieden wird, daß eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme ermittelt werden soll, wird das Verfahren über den Pfad 111 mit dem Vorgang 112 fortgesetzt. Gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung können die beiden den Pfaden 110 und 111 entsprechenden Varianten des Verfahrens auch parallel durchgeführt werden. Dann werden in einem einzigen Verfahrensdurchlauf sowohl eine voraussichtliche Restbetriebszeit als auch eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme ermittelt.
  • Der Vorgang „Energieverbrauchsinformation ermitteln" 112 beinhaltet je nach Verfahrensvariante die Ermittlung einer voraussichtlichen Restbetriebszeit, falls er über den Pfad 110 erreicht wird, bzw. die Ermittlung einer voraussichtlichen Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme, falls er über den Pfad 111 erreicht wird.
  • Der Pfad 110 führt zum Vorgang 113, in welchem ein verfügbarer restlicher Energievorrat ermittelt wird. Das kann beispielsweise die Bestimmung der restlichen Energie in einer Batterie oder einem Akkumulator sein. Nach dem Vorgang 113 wird das Verfahren mit dem Vorgang 114 fortgesetzt, in welchem eine voraussichtliche Restbetriebszeit ermittelt wird. Die voraussichtliche Restbetriebszeit kann die Restlaufzeit einer angeforderten neuen Applikation sein. Die Restlaufzeit einer angeforderten neuen Applikation wird berechnet als die restliche Energie dividiert durch die Summe aus zwei Termen, wobei der erste Term die typische Leistungsaufnahme der neuen Applikation ist, und der zweiter Term die ermittelte Leistungsaufnahme im derzeitigen Betriebszustand ist.
  • Optional kann die maximale Restlaufzeit der angeforderten Applikation berechnet werden, die möglich ist, wenn andere nicht benötigte Applikationen gestoppt werden. Der erwähnte zweite Term in der Berechnung stellt sich dann dar als die Leistungsaufnahme im derzeitigen Betriebszustand vermindert um die Summe der typischen Leistungsaufnahmen derjenigen Applikationen, die nicht weiter ausgeführt werden sollen. Ferner können optional die Anteile mehrerer oder aller derzeit laufenden Applikationen an der gesamten Leistungsaufnahme berechnet werden. Dies kann als Entscheidungshilfe dafür dienen, bei welchen Applikationen vorrangig geprüft werden sollte, ob sie als derzeit nicht benötigte Applikationen eventuell gestoppt werden können. Nach dem Vorgang 114 wird das Verfahren mit dem Pfad 119 fortgesetzt.
  • Der Pfad 111 führt zum Knoten 115, in welchem entschieden wird, ob eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme bei Ausführen des ersten ausführbaren Prozesses erfolgen würde. Der erlaubte Maximalwert kann dabei durch Geräteeigenschaften, Betriebsbedingungen, die Art der Energiequelle usw. vorgegeben werden, oder kann beispielsweise auch von einem Anwender vorbestimmt werden. Eine Überschreitung des Leistungsgrenzwerts liegt vor, falls die derzeitige Leistungsaufnahme, beispielsweise berechnet als Summe der typischen Leistungsaufnahmen aller aktuell laufenden Applikationen, plus die typische Leistungsaufnahme einer angefragten neuen Applikation größer als der Leistungsgrenzwert würde. Falls entschieden wurde, daß keine Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme erfolgen würde, wird der Ablauf über den Pfad 116 mit dem Endpunkt „Ende" 117 fortgesetzt. Falls entschieden wurde, daß eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme erfolgen würde, wird das Verfahren mit dem Pfad 118 fortgesetzt.
  • Die Pfade 118 und 119 führen jeweils zum Vorgang „Energieverbrauchsinformation ausgeben" 120. Der Vorgang 120 kann unterschiedliche Verfahrensabläufe beinhalten, je nachdem, ob er über den Pfad 118 oder über den Pfad 119 erreicht wurde.
  • Der Pfad 119 führt, ohne daß eine Aktion im Vorgang 120 nötig wäre, weiter zum Endpunkt „Ende" 121. Optional kann der Verfahrensablauf über den vom Pfad 119 abzweigenden Pfad 122, der zu dem Vorgang 123 führt, fortgesetzt werden. Im Vorgang 123 wird die im Vorgang 114 ermittelte Restbetriebszeit ausgegeben. Beispielsweise kann, wenn ein Anwender einen dargestellten Mauszeiger oder Cursor auf einem Display (Darstellungseinheit) auf eine Symboldarstellung führt, die der von ihm angeforderten neuen Applikation zugewiesen ist, ein grafisches Fenster öffnen, in dem die Restlaufzeit angezeigt wird. Optional kann eine höhere Restlaufzeit angezeigt werden, die dann erzielt werden kann, wenn andere nicht unbedingt benötigte Applikationen gestoppt werden. Ferner können optional die Anteile von laufenden Applikationen an der derzeitigen Leistungsaufnahme angezeigt werden. Dies kann für den Anwender als Entscheidungshilfe dienen, welche Applikation eventuell suspendiert werden sollte, um die Restlaufzeit zu erhöhen. Es ist weiter optional möglich, die genannten Restlaufzeiten kontinuierlich zu aktualisieren und quasi-statisch mit den verfügbaren Applikationen, beispielsweise als Teil des Applikationssymbols, anzuzeigen. Das Verfahren wird nach dem Vorgang 123 über den Pfad 124 fortgesetzt, der in den Pfad 119 mündet.
  • Der Pfad 118 führt zu dem Vorgang 125, bei dem eine Information über die voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme ausgegeben wird. Die Ausgabe einer Information über die voraussichtliche Überschreitung unterstützt den Anwender bei der Entscheidung, wie er weiter verfahren möchte. Optional können die prozeßspezifischen Leistungsaufnahmen von laufenden Applikationen ausgegeben werden. Ferner kann optional der Fehlbetrag ausgegeben werden, der sich berechnet als derzeitige Leistungsaufnahme des Geräts plus prozeßspezifische Leistungsaufnahme der angefragten neuen Applikation minus Leistungsgrenzwert. Weiter können optional in der ausgegebenen Information diejenigen Applikationen markiert werden, deren prozeßspezifische Leistungsaufnahme größer oder gleich dem Fehlbetrag ist, d.h. diejenigen Einzelapplikationen, deren Suspendierung alleine schon reichen würde, um das erforderliche Leistungsbudget zur Ausführung der angefragten neuen Applikation verfügbar zu machen. Nach dem Vorgang 125 wird das Verfahren über den Pfad 126 mit dem Endpunkt „Ende" 121 beendet.
  • Bezugnehmend auf 2 wird nachfolgend eine schematische Darstellung 200 einer Vorrichtung 201 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung zusammen mit einer Batterie 202 näher erläutert.
  • Die Vorrichtung 201 beinhaltet einen Prozessor 203, der mit einem Speicher 204, einer Ausgabeeinheit 205, einer Echtzeituhr 206 und einem Analog-Digital-Wandler 207 gekoppelt ist. Ferner weist die Vorrichtung 201 eine Meßeinrichtung 208 auf, deren Meßsignale einem Analogeingang des Analog-Digital-Wandlers 207 zugeführt werden können. Mit dem Pfeil 209, der von der Batterie 202 zur Meßeinrichtung 208 führt und darüber hinaus weist, wird die Zufuhr von Energie aus der Batterie zum Betreiben eines elektronischen Geräts symbolisiert.
  • Der Speicher 204 kann ein nichtflüchtiger Speicher sein, beispielsweise ein Flash-Speicher oder eine Festplatte. Eine Tabelle 210, die in dem Speicher 204 gespeichert wird, ist eine Applikations-Leistungs-Tabelle. In ihr werden Daten zur typischen Leistungsaufnahme von Applikationen gespeichert. Der Prozessor 203 kann durch Auslesen der Tabelle 210 die Leistungsaufnahme sowohl von derzeit ausgeführten als auch von derzeit nicht ausgeführten Prozessen bzw. Applikationen ermitteln. Optional können Einträge in der Tabelle 210 während des Laufs der betreffenden Applikation durch Leistungsmessungen aktualisiert bzw. an das spezielle Nutzungsverhalten eines bestimmten Anwenders angepaßt werden. Dadurch ergibt sich ein selbstlernendes System, welches die Vorhersagegenauigkeit für den Anwender verbessert. Die Selbstlernfunktion kann auch wieder deaktivierbar sein. Das Lernverhalten der Tabelle 210 kann einstellbar sein, um eine ausgewogene Vorhersage zu erhalten. Speziell kann der maximale Einfluß einer einzelnen Leistungsbestimmung begrenzt werden. So kann beispielsweise pro Applikationslauf bzw. pro Meßvorgang der Tabellenwert nur maximal um 10 Prozent nach oben oder unten veränderbar sein.
  • Die Leistungsaufnahme des Geräts im derzeitigen Betriebszustand kann mittels der Meßeinrichtung 208 gemessen werden. Die Meßeinrichtung 208 mißt auf Anforderung des Prozessors 203 zu vorgegebenen Zeitpunkten Stromentnahme und Spannung der Batterie 202. Die Meßwerte werden mittels des Analog-Digital-Wandlers 207 in Digitalwerte umgewandelt und dem Prozessor 203 zugeführt. Falls momentan gerade nur eine Applikation ausgeführt wird, kann damit die applikationsspezifische Leistungsaufnahme des Geräts für diese Applikation ermittelt werden. Eine zeitlich gemittelte Leistungsaufnahme wird berechnet, indem das Zeitintegral des Produktes aus Spannung und Strom berechnet und durch die Integrationsdauer dividiert wird. An die Stelle der Integration kann näherungsweise eine Summation über eine Vielzahl von kurzen Zeitintervallen treten. Je engmaschiger die Zeitintervalle gesetzt werden, desto genauer wird die Näherung. Die Zeitdaten der die Zeitintervalle bestimmenden Zeitpunkte können durch eine Echtzeituhr 206 bestimmt werden. Die Echtzeituhr 206 kann mit einer Pufferbatterie bzw. Pufferkapazität ausgestattet sein, um die Genauigkeit der Messung auch im Fall mangelhafter oder unterbrochener Energieversorgung durch die Batterie 202 sicherzustellen.
  • Bei mehreren laufenden Applikationen, die nicht gleichzeitig starten, oder falls Leistungsaufnahmebeiträge vorliegen, die nicht individuell spezifischen Applikationen zugeordnet werden, d.h. falls beispielsweise eine Art Grundlast durch Betriebssystemprozesse besteht, kann der Beitrag einer Applikation als Differenzbetrag ermittelt werden. D.h. es wird ermittelt, wie sich die gesamte Leistungsaufnahme ändert, falls eine bestimmte Applikation zusätzlich ausgeführt wird bzw. beendet wird, und der Änderungsbetrag wird als prozeßspezifische Leistungsaufnahme dieser Applikation interpretiert.
  • Der verfügbare restliche Energievorrat, d.h. in dem Ausführungsbeispiel die Restenergie in der Batterie 202, die beispielsweise ein Lithiumionen-Akkumulator sein kann, kann durch eine Spannungsmessung bestimmt werden. Da die Spannung der Batterie sinkt, wenn ihre Energie entnommen wird, ist die gemessene Spannung ein Maß für die verfügbare restliche Energie. Um die Genauigkeit der Bestimmung der restlichen Batterieenergie zu verbessern, können weitere Parameter aufgezeichnet und, beispielsweise im Speicher 204, gespeichert werden. Der Speicher 204 enthält hierfür eine Tabelle 211, die eine Batterie-Historie-Tabelle ist. In ihr werden Daten zur Historie der Lade- und Entladevorgänge der Batterie gespeichert. Als Parameter für die Batteriehistorie können beispielsweise Zeiten, Stromstärken, Ladespannungen und Entladungsgrade in Zusammenhang mit Lade- und Entladevorgängen gemessen und aufgezeichnet werden. Diese Daten können in einem empirischen Akkumulatormodell benutzt werden, um die auf der Spannungsmessung basierende Restenergiebestimmung zu korrigieren und zu verbessern. Zur Initialisierung des Verfahrens kann es möglich sein, bei einem Tausch der Batterie bzw. des Akkumulators dem System Grunddaten einzugeben, die sich auf fabrikfrische Batterien beziehen.
  • Die Ermittlung einer voraussichtlichen Restbetriebszeit und die Ermittlung, ob eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme erfolgen würde, können mittels einer entsprechenden Software, die von dem Prozessor 203 ausgeführt wird, wie in den Erläuterungen zur 1 beschrieben durchgeführt werden. Der Prozessor 203 kann eine Energieverbrauchsinformation erzeugen, die mittels der Ausgabeeinheit 205 ausgegeben werden kann. Einem Anwender wird eine Information über eine ermittelte Restbetriebszeit oder über eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme zur Verfügung gestellt.
  • Bezugnehmend auf 3 wird eine schematische Darstellung einer visuell ausgegebenen Information gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung nachfolgend näher beschrieben.
  • Innerhalb eines Displayfensters 301 einer Ausgabeeinheit sind mehrere Symbole für Applikationen dargestellt, die für einen Anwender verfügbar sind. In diesem Beispiel sind das die Applikationen „Video" 302, „Record" 303, „Download" 304, „Talk" 305, „TV" 306, „Game2" 307 und „Game" 308. Sobald der Anwender mittels eines Mauszeigers oder Cursors 309 auf eines der Applikationssymbole zeigt, öffnet sich ein sogenanntes Pop-up-Window (aufspringendes grafisches Fenster) 310 mit Energieverbrauchsinformation zu der betreffenden Applikation. In dem Pop-up-Window 310 wird unter der Bezeichnung „Status" eine voraussichtliche Restbetriebszeit ausgegeben, in dem dargestellten Fall eine Stunde und 30 Minuten, die zu erwarten ist, falls die betreffende Applikation „Game2" zusätzlich ausgeführt würde und auch alle derzeit laufenden Applikationen weiterhin ausgeführt würden. Unter der Bezeichnung „Max" wird eine maximale Restlaufzeit ausgegeben, in dem dargestellten Fall zwei Stunden und 10 Minuten, falls diese Applikation ausgeführt würde, und alle anderen Applikationen, die zur Zeit ausgeführt werden, nicht mehr ausgeführt würden.
  • Optional ist eine Ausgabe einer Liste von Applikationen in einem hier nicht gezeigten Fenster möglich, in der die Anteile dieser Applikationen am derzeitigen Gesamtleistungsverbrauch aufgelistet sind. In dieser Liste können, beispielsweise durch einen Anwender, Applikationen markiert werden, die derzeit zwar ausgeführt werden, die aber nicht mehr ausgeführt werden müssen. Es kann eine Restbetriebszeit ausgegeben werden für den Fall, daß eine als angefragt markierte Applikation ausgeführt werden soll, und andere, als nicht mehr benötigt markierte, jedoch derzeit laufende Applikationen nicht mehr ausgeführt würden.
  • Bezugnehmend auf 4A wird ein beispielhafter zeitlicher Verlauf der Leistungsaufnahme im Fall der Ermittlung einer voraussichtlichen Überschreitung eines Grenzwerts gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, sowie bezugnehmend auf 4B ein modifizierter Verlauf ohne Überschreitung des Grenzwerts nachfolgend näher beschrieben. In den 4A und 4B sind einander entsprechende Elemente mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
  • In dem Diagramm 400 ist anhand einer Zeitachse 401 und einer Leistungsaufnahmeachse 402 der durch die parallele Ausführung verschiedener, wechselnder Applikationen bewirkte Leistungsverbrauch des Geräts dargestellt. Beispielhaft dargestellte Applikationen sind eine Musikwiedergabe 403, ein Spiel 404, eine erste Datenübertragung 405, eine zweite Datenübertragung 406, eine Fernsehwiedergabe 407 und eine Videoaufnahme 408. Die gestrichelte Linie 409 bezeichnet einen Grenzwert für eine maximal erlaubte Leistungsaufnahme, welcher beispielsweise durch den Maximalstrom eines Spannungsversorgungsreglers, die Dimensionierung der Zuleitungen oder die zulässige Verlustleistung gegeben sein kann. Aufgrund dieses Grenzwertes können im allgemeinen nicht alle an sich verfügbaren Applikationen parallel ausgeführt werden.
  • Man erkennt aus 4A, daß zu einem bestimmten Zeitpunkt, an dem die zweite Datenübertragung 406 gestartet werden soll, der Grenzwert gemäß der Linie 409 überschritten würde. Der Pfeil 410 symbolisiert einen Entscheidungspunkt für eine erforderliche Priorisierungsentscheidung. Die in 4A zeichnerisch dargestellte Kombination der Applikationen 403, 404, 405 und 406 kann nicht stattfinden, ohne den Grenzwert gemäß der Linie 409 zu überschreiten.
  • Eine mögliche Entscheidung eines Anwenders könnte sein, das Spiel 404 zu dem durch den Pfeil 410 markierten Zeitpunkt zu beenden. Der sich daraus ergebende veränderte zeitliche Verlauf der Leistungsaufnahme ist in 4B aufgezeichnet. Die Kombination der Applikationen 403, 405 und 406 ist möglich, ohne den Grenzwert gemäß der Linie 409 zu überschreiten.

Claims (25)

  1. Verfahren zur Ermittlung einer voraussichtlichen Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme eines mobilen elektronischen Geräts, aufweisend: – Die Leistungsaufnahme des Geräts im derzeitigen Betriebszustand wird ermittelt; – für einen ersten von einem Prozessor des Geräts ausführbaren Prozeß wird die prozeßspezifische Leistungsaufnahme des Geräts, die durch die Ausführung dieses Prozesses bewirkt würde, ermittelt; – es wird ermittelt, ob eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme für den Fall erfolgen würde, daß eine neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde, die derzeit nicht ausgeführt wird, und eventuelle bisherige Instanzen des ersten ausführbaren Prozesses, die derzeit ausgeführt werden, weiter ausgeführt würden; – falls ermittelt wurde, daß eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme erfolgen würde, wird eine Information über die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme ausgegeben.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, aufweisend: – Eine den ersten ausführbaren Prozeß bezeichnende Information wird der Information über die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme zugeordnet ausgegeben.
  3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, aufweisend: – Für einen oder mehrere weitere ausführbare Prozesse wird die jeweilige prozeßspezifische Leistungsaufnahme des Geräts ermittelt.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, aufweisend: – Die Leistungsaufnahme des Geräts im derzeitigen Betriebszustand wird ermittelt als die Summe der prozeßspezifischen Leistungsaufnahmen mehrerer derzeit von Prozessoren des Geräts ausgeführten Prozesse.
  5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, aufweisend: – Der Fehlbetrag, um den die maximal erlaubte Leistungsaufnahme überschritten würde, und die prozeßspezifische Leistungsaufnahme mindestens eines Prozesses, der derzeit von einem Prozessor des Geräts ausgeführt wird, werden der Information über die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme zugeordnet ausgegeben.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, aufweisend: – Ein Prozeß oder eine Gruppe von Prozessen wird ermittelt, für die folgendes gilt: Der Prozeß bzw. die Gruppe von Prozessen werden derzeit von Prozessoren des Geräts ausgeführt, und die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme würde nicht erfolgen für den Fall, daß die neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde und daß der Prozeß bzw. die Gruppe von Prozessen nicht weiter ausgeführt würden.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, aufweisend: – Eine den ermittelten Prozeß bzw. die ermittelte Gruppe von Prozessen bezeichnende Information wird der Information über die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme zugeordnet ausgegeben.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei eine prozeßspezifische Leistungsaufnahme für einen ausführbaren Prozeß ermittelt wird auf der Grundlage einer bei der Ausführung des Prozesses typisch bewirkten Leistungsaufnahme.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei eine prozeßspezifische Leistungsaufnahme für einen ausführbaren Prozeß ermittelt wird unter Berücksichtigung einer bei Ausführung des Prozesses gemessenen Leistungsaufnahme.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 9, aufweisend: – Für mindestens einen Prozeß, der derzeit von einem Prozessor des Geräts ausgeführt wird, wird der Anteil der prozeßspezifischen Leistungsaufnahme an der Leistungsaufnahme des Geräts im derzeitigen Betriebszustand ermittelt und ausgegeben.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 10, wobei der erste ausführbare Prozeß von dem einen Prozessor des Geräts ausführbar ist und mindestens ein Prozeß von einem anderen Prozessor des Geräts ausführbar ist.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei mindestens ein Prozeß ein Applikationsprogramm ist, und ein Benutzer des Geräts entscheiden kann, die Ausführung des bzw. der Applikationsprogramme zu beginnen oder zu beenden.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei der erste ausführbare Prozeß ein von dem Benutzer des Geräts angefragtes Applikationsprogramm ist.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 oder 13, wobei der erste ausführbare Prozeß ein für den Benutzer des Geräts verfügbares Applikationsprogramm ist, und während des Betriebs des Geräts wiederholt ermittelt wird, ob die voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme für den Fall erfolgen würde, daß die neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, aufweisend: – ein für den Betrieb des Geräts verfügbarer restlicher Energievorrat wird ermittelt; – eine erste voraussichtliche Restbetriebszeit wird ermittelt, die für den Fall gilt, daß die neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde und die eventuellen bisherigen Instanzen des ersten ausführbaren Prozesses weiter ausgeführt würden.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, aufweisend: – Die ermittelte erste Restbetriebszeit wird ausgegeben.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, aufweisend: – Eine den ersten ausführbaren Prozeß bezeichnende Information wird der ermittelten ersten Restbetriebszeit zugeordnet ausgegeben.
  18. Verfahren nach Anspruch 15, aufweisend: – Eine zweite voraussichtliche Restbetriebszeit wird ermittelt für den Fall, daß die neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde und daß mindestens ein Prozeß, der derzeit von einem Prozessor des Geräts ausgeführt wird, nicht weiter ausgeführt würde.
  19. Verfahren nach Anspruch 17, aufweisend: – Es wird entschieden, welche derzeit von Prozessoren des Geräts ausgeführten Prozesse nicht weiter ausgeführt werden müssen; – die zweite voraussichtliche Restbetriebszeit wird ermittelt für den Fall, daß die derzeit ausgeführten Prozesse, für welche entschieden wurde, daß sie nicht weiter ausgeführt werden müssen, nicht weiter ausgeführt würden.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 oder 19, aufweisend: – Die ermittelte zweite Restbetriebszeit wird ausgegeben.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, aufweisend: – Eine den ersten ausführbaren Prozeß bezeichnende Information wird der ermittelten zweiten Restbetriebszeit zugeordnet ausgegeben.
  22. Verfahren nach Anspruch 15, wobei der erste ausführbare Prozeß ein für den Benutzer des Geräts verfügbares Applikationsprogramm ist, und die erste voraussichtliche Restbetriebszeit während des Betriebs des Geräts wiederholt ermittelt wird.
  23. Vorrichtung zur Ermittlung einer voraussichtlichen Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme eines mobilen elektronischen Geräts, aufweisend: – Eine Leistungsaufnahme-Ermittlungseinheit zum Ermitteln der Leistungsaufnahme des Geräts im derzeitigen Betriebszustand und zum Ermitteln der prozeßspezifische Leistungsaufnahme des Geräts, die durch die Ausführung eines ersten von einem Prozessor des Geräts ausführbaren Prozesses bewirkt würde; – eine Leistungsaufnahme-Vergleichseinheit zum Ermitteln, ob eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme für den Fall erfolgen würde, daß eine neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde, die derzeit nicht ausgeführt wird, und eventuelle bisherige Instanzen des ersten ausführbaren Prozesses, die derzeit ausgeführt werden, weiter ausgeführt würden; – eine Ausgabeeinheit zum Ausgeben, falls ermittelt wurde, daß eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme erfolgen würde, einer Information über die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme.
  24. Mobiles elektronisches Gerät mit einem Prozessor und mit einer Vorrichtung nach Anspruch 23.
  25. Computerprogrammprodukt zur Ermittlung einer voraussichtlichen Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme eines mobilen elektronischen Geräts, wobei, wenn das Computerprogrammprodukt von einem Prozessor ausgeführt wird, folgendes durchgeführt wird: – Die Leistungsaufnahme des Geräts im derzeitigen Betriebszustand wird ermittelt; – für einen ersten von einem Prozessor des Geräts ausführbaren Prozeß wird die prozeßspezifische Leistungsaufnahme des Geräts, die durch die Ausführung dieses Prozesses bewirkt würde, ermittelt; – es wird ermittelt, ob eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme für den Fall erfolgen würde, daß eine neue Instanz des ersten ausführbaren Prozesses ausgeführt würde, die derzeit nicht ausgeführt wird, und eventuelle bisherige Instanzen des ersten ausführbaren Prozesses, die derzeit ausgeführt werden, weiter ausgeführt würden; – falls ermittelt wurde, daß eine voraussichtliche Überschreitung einer maximal erlaubten Leistungsaufnahme erfolgen würde, wird eine Information über die voraussichtliche Überschreitung der maximal erlaubten Leistungsaufnahme ausgegeben.
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