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Die
Erfindung betrifft ein Intubationshilfsgerät, das dazu verwendet wird,
das distale Ende eines Intubationsrohrs in einen Zielbereich einzuführen, z. B.
in die Luftröhre
eines Patienten.
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Es
ist manchmal erforderlich, an einem Patienten, der infolge eines
Unfalls oder dergleichen sein Bewusstsein verloren hat, eine künstliche
Beatmung als lebensrettende Erste-Hilfe-Maßnahme vorzunehmen. Obgleich
eine solche künstliche
Beatmung auch ohne jedes Instrument oder Gerät ausgeführt werden kann, wird zu diesem
Zweck häufig
ein Beatmungsgerät
eingesetzt.
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Wird
ein Beatmungsgerät
zur künstlichen Beatmung
verwendet, so wird ein Intubationsrohr, dessen proximales Ende an
das Beatmungsgerät
angeschlossen ist, in die Luftröhre
des Patienten eingeführt,
damit das Beatmungsgerät über das
Rohr Luft in die Luftröhre
befördert.
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Hat
der Patient sein Bewusstsein verloren, so ist der Zungengrund zurückgezogen,
wodurch der Atemweg infolge einer Relaxation der Muskeln des Rachens
und des Kehlkopfes oder dadurch, dass sich der Unterkiefer infolge
der Schwerkraft lockert, blockiert werden kann.
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Soll
das Intubationsrohr in die Luftröhre
oder einen Zielbereich eingeführt
werden, so muss deshalb zunächst
unbedingt der Atemweg geöffnet
und so der Luftdurchtritt sichergestellt werden, indem die Zunge
hochgezogen wird.
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Als
ein Instrument, mit dem der Luftdurchtritt sichergestellt, d. h.,
der Atemweg offengehalten werden kann, ist ein sogenannter Mundtubus
bekannt (vergl. z. B. JP-A-0150500).
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Ein
solcher Mundtubus ist ein langgestrecktes Element, das ein gekrümmtes distales
Ende hat und durch den Mund des Patienten, der sein Bewusstsein
verloren hat, eingeführt
werden kann. Dabei kommt ein geeigneter Abschnitt am distalen Ende in
Kontakt mit dem Zungengrund des Patienten und hebt diesen an. Dadurch
wird der Atemweg offengehalten.
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Bei
diesem Stand der Technik wird das Intubationshilfsinstrument in
Form des Mundtubus normalerweise so verwendet, dass das proximale
Ende des Intubationshilfsinstrumentes an einen Hauptkörper eines
Intubationshilfsgerätes
gekoppelt ist. Dieser Zustand wird im Folgenden als "Kopplungszustand" bezeichnet. Das
Intubationshilfsgerät
umfasst ein Bilderzeugungsmittel (Bildaufnahmevorrichtung), das
ein Bild einer zu betrachtenden Stelle an einem distalen Endabschnitt
des Intubationshilfsinstrumentes in Form eines elektronischen Bildes
aufnimmt, sowie eine Anzeigevorrichtung, die das von dem Bilderzeugungsmittel
aufgenommene elektronische Bild anzeigt.
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Das
oben beschriebene Intubationshilfsgerät ist in dem Kopplungszustand
so ausgeführt,
dass die Anzeigevorrichtung auf der linken Seite des Intubationshilfsinstrumentes
angeordnet ist, wenn das Intubationshilfsgerät in dem in 1 gezeigten Zustand gemäß dem Stand
der Technik verwendet wird. Demnach ist die Mitte des Bildschirms
der Anzeigevorrichtung gegenüber
der Mittellinie des links der Anzeigevorrichtung angeordneten Intubationshilfsinstrumentes
versetzt.
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Bei
Verwendung eines solchen Intubationshilfsgerätes führt der Benutzer das Intubationshilfsinstrument
durch den Mund des Patienten in dessen Luftröhre ein und blickt dabei auf
die Anzeigevorrichtung. Bei diesem herkömmlichen Intubationshilfsgerät besteht
deshalb die Gefahr, dass der Benutzer beim Betrieb des Gerätes unerwünschterweise
davon ausgeht, dass die Mitte des Bildschirms der Anzeigevorrichtung
auf die Mittellinie des Intubationshilfsinstrumentes ausgerichtet
ist. Aus diesem Grund tritt bei diesem herkömmlichen Intubationshilfsgerät das Problem
auf, dass der Benutzer infolge der Versetzung der Mitte des Bildschirms
gegenüber
der Mittellinie des Intubationshilfsinstrumentes letzteres übermäßig bewegt,
was die Handhabbarkeit des Gerätes
erschwert, wenn das Intubationshilfsinstrument in die Luftröhre des
Patienten eingeführt
ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Intubationshilfsgerät anzugeben, dessen Handhabbarkeit
verbessert ist, wenn das Intubationshilfsinstrument in den Atemweg
des Patienten eingeführt
ist.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe durch das Intubationshilfsgerät nach Anspruch 1. Vorteilhafte Weiterbildungen
sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Das
Intubationshilfsgerät
nach Anspruch 1 weist eine verbesserte Handhabbarkeit auf, wenn
es in die Luftröhre
des Patienten eingeführt
wird.
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Vorzugsweise
hat der Bildschirm der Anzeigevorrichtung die Form eines Rechtecks
mit einer Mittelachse, die parallel zur langen Seite des Rechtecks
liegt. Die Anzeigevorrichtung ist so an dem proximalen Endabschnitt
des Hauptkörpers
angeordnet, dass sich diese Mittelachse auf der Mittelachse des Einführinstrumentes
befindet, wenn man im zusammengesetzten Zustand des Intubationshilfsgerätes von
der Seite, auf der sich der Bildschirm befindet, auf die Anzeigevorrichtung
blickt.
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Dadurch
wird die Handhabbarkeit beim Einführen des Einführinstrumentes
in die Luftröhre
des Patienten weiter verbessert.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der Bildschirm gegenüber der
Mittelachse des Einführinstrumentes
geneigt.
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So
ist die Anzeigevorrichtung während
der Einführoperation
dem Benutzer zugewandt, so dass dieser die Anzeigevorrichtung leicht
betrachten kann (obgleich dies natürlich auch von der Haltung
des Benutzers abhängt).
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Vorzugsweise
ist die Anzeigevorrichtung an dem proximalen Endabschnitt des Hauptkörpers zwischen
einer ersten Stellung, in der sich die Anzeigevorrichtung nahe dem
Hauptkörper
befindet, und einer zweiten Stellung schwenkbar, in der die Anzeigevorrichtung
von dem Hauptkörper
entfernt ist. Die Mitte des Bildschirms ist ungeachtet des Schwenkwinkels
der Anzeigevorrichtung auf der Mittelachse des Einführinstrumentes
angeordnet, wenn man im zusammengesetzten Zustand von der Seite,
auf der sich der Bildschirm befindet, auf die Anzeigevorrichtung
blickt.
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Der
Benutzer kann so unabhängig
davon, wie er und der Patient beim Einführen des Einführinstrumentes
in die Luftröhre
zueinander positioniert sind, zuverlässig die Intubation vornehmen.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung hat der Bildschirm der Anzeigevorrichtung
eine rechteckige Form mit einer Mittellinie, die parallel zur langen
Seite des Rechtecks liegt. Die Anzeigevorrichtung ist vorzugsweise
so an dem proximalen Endabschnitt des Hauptkörpers angeordnet, dass sich
die Mittellinie ungeachtet des Schwenkwinkels der Anzeigevorrichtung
auf der Mittelachse des Einführinstrumentes
befindet, wenn man im zusammengesetzten Zustand von der Seite, auf
der sich der Bildschirm befindet, auf die Anzeigevorrichtung blickt.
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Der
Benutzer kann so unabhängig
davon, wie er und der Patient beim Einführen des Einführinstrumentes
in die Luftröhre
zueinander positioniert sind, die Intubation zuverlässig durchführen.
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In
den oben beschriebenen Ausführungsformen
ist der Bildschirm vorzugsweise bezüglich der Mittelachse des Einführinstrumentes
geneigt, wenn sich die Anzeigevorrichtung in der ersten Stellung
befindet. So ist die Anzeigevorrichtung während der Einführoperation
dem Benutzer zugewandt (obgleich dies natürlich auch von der Haltung
des Benutzers während
der Einführoperation
abhängt),
so dass der Benutzer die Anzeigevorrichtung einfach betrachten kann.
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Vorzugsweise
hat der Hauptkörper
einen Griffteil, den der Benutzer bei Betrieb des Intubationshilfsgerätes greift.
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Der
Benutzer kann so das Intubationshilfsgerät in dessen zusammengesetztem
Zustand einfach zuverlässig
greifen, was dessen Handhabbarkeit beim Einführen des Einführinstrumentes
in die Luftröhre
des Patienten verbessert.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung hat der Griffteil ein
säulenförmiges äußeres Profil. Die
Mittelachse des Griffteils ist im Wesentlichen auf die Mittelachse
des Einführinstrumentes
ausgerichtet.
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Da
der Benutzer mit seiner Hand den Griffteil in der Nähe des Bildschirms
der Anzeigevorrichtung greift, kann das Einführinstrument präzise bedient werden.
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Vorzugsweise
hat das Einführinstrument
einen geraden Abschnitt und einen gekrümmten Abschnitt, der kontinuierlich
an das distale Ende des geraden Abschnittes anschließt.
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Das
Instrument kann so besonders einfach in den Mund des Patienten eingeführt werden.
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In
den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen ist das distale
Ende des gekrümmten Abschnittes
vorzugsweise in eine Richtung orientiert, die im zusammengesetzten
Zustand im Wesentlichen parallel zur Bildschirmnormalen liegt.
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Auch
dies verbessert die Handhabbarkeit beim Einführen des Einführinstrumentes
in die Luftröhre
des Patienten.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung hat das Einführinstrument
ein Führungsmittel,
welches ein Intubationsrohr lösbar
hält und
das Intubationsrohr zu der Luftröhre
oder zu einem luftröhrennahen
Bereich führt.
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Das
Intubationsrohr kann so zuverlässig
an den Zielbereich, z. B. die Luftröhre des Patienten, herangeführt werden.
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Das
Bildaufnahmemittel umfasst vorzugsweise eine in dem Hauptkörper angeordnete
Bildaufnahmevorrichtung und ein in dem Einführinstrument angeordnetes Leitmittel,
welches dazu dient, das Licht, welches das aufzunehmende Objektbild
erzeugt, zu der Bildaufnahmevorrichtung leitet.
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Auf
diese Weise kann ein elektronisches Bild des zu beobachtenden Bereichs,
in dem sich das distale Ende des Einführinstrumentes befindet, aufgenommen
und das so erhaltene elektronische Bild auf dem Bildschirm betrachtet
werden.
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Die
Erfindung wird im Folgenden mitsamt ihren Vorteilen, strukturellen
Merkmalen und technischen Wirkungen anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben. Darin zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht, die ein erstes Ausführungsbeispiel des Intubationshilfsgerätes zeigt;
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2 eine
andere perspektivische Ansicht, die das erste Ausführungsbeispiel
des Intubationshilfsgerätes
zeigt;
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3 eine
Darstellung, die das Intubationshilfsgerät nach 1 aus der
Blickrichtung zeigt, die durch den in 1 dargestellten
Pfeil A festgelegt ist;
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4 eine
Querschnittsansicht längs
der in 1 gezeigten Linie B-B;
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5 eine
perspektivische Ansicht, die einen Hauptkörper des Intubationshilfsinstrumentes des
in den 1 und 2 gezeigten Intubationshilfsgerätes zeigt;
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6 eine
perspektivische Ansicht, die einen Einführinstrumententeil des Intubationshilfsinstrumentes
des in den 1 und 2 gezeigten
Intubationshilfsgerätes
zeigt;
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7 eine
andere perspektivische Ansicht, die den Einführinstrumententeil des Intubationshilfsinstrumentes
des in den 1 und 2 gezeigten
Intubationshilfsgerätes
zeigt;
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8 eine
perspektivische Ansicht eines Intubationsrohrs, das in Kombination
mit dem in den 1 und 2 gezeigten
Intubationshilfsgerät
verwendet wird;
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9 ein
zweites Ausführungsbeispiel
des Intubationshilfsgerätes;
und
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10 eine
perspektivische Ansicht eines Hauptkörpers des in 9 gezeigten
Intubationshilfsgerätes.
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Im
Hinblick auf die Figuren ist zunächst
festzustellen, dass in 3 das Intubationsrohr weggelassen
ist. Außerdem
werden in der folgenden Beschreibung die obere bzw. untere Seite
in den 1 bis 4 als "proximales Ende" bzw. "distales Ende" bezeichnet.
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Das
in den 1 und 2 gezeigte, mit 100 bezeichnete
Intubationshilfsgerät
umfasst einen Hauptkörper 10,
ein Einführinstrument 11 und
ein Bildaufnahmemittel 70. In Betrieb des Intubationshilfsgerätes sind
die vorstehend genannten Komponenten zusammengesetzt.
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Wie
weiter unten beschrieben, wird das Intubationshilfsgerät 100 in
Kombination mit einem Intubationsrohr 200 verwendet, das über den
Mund bzw. die Mundhöhle
des Patienten in dessen Luftröhre
eingeführt
wird. In den beschriebenen Ausführungsbeispielen
sind der Hauptkörper 10 und
das Einführinstrument 11 separate
Komponenten. Der Hauptkörper 10 und
das Einführinstrument 11 können jedoch
auch zu einem einstückigen
Körper
ausgebildet sein.
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Im
Folgenden werden die vorstehend genannten Komponenten im Einzelnen
beschrieben.
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Das
in den 6 und 7 gezeigte Einführinstrument 11 besteht
aus einem langgestreckten Element, das einen Einführteil bildet.
Es dient dazu, über den
Mund bzw. die Mundhöhle
des Patienten, der sein Bewusstsein verloren hat, in die Luftröhre oder
einen Bereich in der Nähe
der Luftröhre
eingeführt
zu werden. Der Atemweg des Patienten wird offengehalten, indem ein
geeigneter Abschnitt am distalen Ende des Einführinstrumentes in Kontakt mit dem
Zungengrund des Patienten gebracht wird.
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Wie
in den 6 und 7 gezeigt, hat das Einführinstrument 11 einen
geraden Abschnitt 11A und einen gekrümmten Abschnitt 11B,
der an das distale Ende des geraden Abschnittes 11A anschließt. Die
Außenumfangsfläche des
geraden Abschnittes 11A ist abgerundet, so dass der gerade
Abschnitt 11A im Wesentlichen säulenförmig ist.
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Der
proximale Endteil des geraden Abschnittes 11A ist mit einem
Außengewinde 111 versehen. Das
Außengewinde 111 ist
ausgebildet, mit einem Innengewinde 102, das in einem Kopplungselement 101 des
Hauptkörpers 10 ausgebildet
ist (vergl. 4), in Gewindeeingriff gebracht
zu werden. Das Außengewinde 111 wird
in das Innengewinde 100 so geschraubt, um das Einführinstrument 11 an
dem Hauptkörper 10 zu
montieren. Das Intubationshilfsgerät 100 ist dann zusammengesetzt.
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Indem
das Außengewinde 111 des
geraden Abschnittes 11A aus dem Innengewinde 102 des Hauptkörpers 10 gelöst wird,
wird das Einführinstrument 11 von
dem Hauptkörper 10 abgenommen. Nachdem
das Einführinstrument 11,
das bei einem Patienten eingesetzt worden ist, von dem Hauptkörper 10 abgenommen
worden ist, kann ein neues Einführinstrument
an dem Hauptkörper 10 angebracht werden.
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Wie
oben beschrieben, schließt
der gekrümmte
Abschnitt 11B an das distale Ende des geraden Abschnittes 11A an.
Der gekrümmte
Abschnitt 11B ist so gebogen, dass sein distales Ende in
eine Richtung weist, die gegenüber
dem geraden Abschnitt 11A geneigt ist. Der in 7 gezeigte
Neigungswinkel θ unterliegt
keinen besonderen Beschränkungen.
Vorzugsweise liegt er jedoch in einem Bereich von 70 bis 140°, noch besser
in einem Bereich von 90 bis 120°.
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Indem
das Einführinstrument 11 so
aus dem geraden Abschnitt 11A und dem gekrümmten Abschnitt 11B gebildet
ist, dass es insgesamt eine L-Form
aufweist, kann es leicht in den Mund des Patienten eingeführt werden
und so zuverlässig
dessen Atemweg freihalten.
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Am
distalen Ende des gekrümmten
Abschnittes 11B ist einstückig ein plattenförmiger Vorsprung
(Zungenstück) 112 ausgebildet.
Der Vorsprung 112 dient dazu, den Kehlkopfdeckel oder den Zungengrund
des Patienten anzuheben oder noch oben zu drücken, um den Luftdurchtritt
sicherzustellen, d. h. den Atemweg freizuhalten.
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Wie
in 6 gezeigt, ist auf der Seite des Einführinstrumentes 11 ein
Führungsmittel
in Form einer Nut 15 ausgebildet, die sich etwa von der
Mitte des geraden Abschnittes 11A längs der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 zum
distalen Endabschnitt des gekrümmten
Abschnittes 11B erstreckt. Die Nut 15 hat die
Funktion, ein Intubationsrohr 200 zu führen, das über den Mund des Patienten in
dessen Luftröhre
eingeführt
wird, nachdem durch das Einführinstrument 11 der
Luftdurchtritt sichergestellt worden ist.
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Wie
in 2 gezeigt, wird das Intubationsrohr 200 in
die Nut 15 eingeführt,
nachdem in oben beschriebener Weise dafür gesorgt worden ist, dass der
Atemweg des Patienten freigehalten ist. Dann wird das Intubati onsrohr 200 in
Richtung des distalen Endes des Einführinstrumentes 11 vorgeschoben. Dabei
gleitet das Intubationsrohr 200 in der Nut 15 und
ist durch deren Innenwand geführt.
Das distale Ende des Intubationsrohrs 200 wird dann aus
dem distalen Ende des Einführinstrumentes 11 herausgeschoben
und weiter in Richtung der Stimmritze oder eines in deren Nähe liegenden
Bereichs befördert, die
bzw. der sich hinter dem Kehlkopf befindet.
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Die
in den Figuren gezeigte Nut 15 hat einen im Wesentlichen
C-förmigen
Querschnitt. Die Querschnittsform ist jedoch nicht auf diese Ausführung beschränkt. So
kann der Querschnitt beispielsweise auch U-förmig sein.
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Die
maximale Breite der Nut 15 ist vorzugsweise etwas größer als
der Außendurchmesser
des Intubationsrohrs 200. Dadurch kann das Intubationsrohr 200 stabil
in der Nut 15 gehalten und gleichmäßig in der Nut 15 vorgeschoben
werden.
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Wie
in den 4 und 7 gezeigt, ist innerhalb des
Einführinstrumentes 11 längs dessen Mittelachse
O1 ein erster innerer Kanal (Bohrung) 12A ausgebildet.
Der erste Kanal 12A hat einen im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt.
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Wie
in 4 gezeigt, ist der erste Kanal 12A zum
proximalen Ende des Einführinstrumentes 11,
d. h. des geraden Abschnittes 11A, offen, während der am
distalen Ende des Einführinstrumentes,
d. h. des gekrümmten
Abschnittes 11B, geschlossen ist. Das distale Ende des
Kanals 12A ist mit einem im Wesentlichen durchsichtigen
Blockierstück
verschlossen.
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Innerhalb
des ersten Kanals 12A befinden sich ein Lichtleitfaserbündel 13A,
das einen Teil des Bildaufnahmemittels bildet, sowie eine Objektivlinse 13B,
die vor dem Lichtleitfaserbündel 13A angeordnet
ist.
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Innerhalb
des Einführinstrumentes 11 ist
zudem ein zweiter innenliegender Kanal (Bohrung) 12B ausgebildet,
dessen Durchmesser kleiner als der des ersten Kanals 12A ist.
Der zweite Kanal 12B ist wie der erste Kanal 12A längs der
Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 ausgebildet.
Der zweite Kanal 12B ist demnach parallel zu dem ersten
Kanal 12A angeordnet.
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Wie
oben beschrieben, sind sowohl das eine Ende des zweiten Kanals 12B am
proximalen Ende des Einführinstrumentes 11 als
auch das andere Ende des zweiten Kanals 12B am distalen
Ende des Einführinstrumentes 11 offen.
Dies bedeutet, dass der zweite Kanal 12B als Durchgangsloch
ausgebildet ist. Mittels des zweiten Kanals 12B können beispielsweise
Substanzen innerhalb des Atemweges unter Verwendung eines nicht
gezeigten Saugmittels, z. B. einer Pumpe, eingesaugt werden, das
an das zusammengesetzte Intubationshilfsgerät 100 angeschlossen
ist.
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Das
Material, aus dem das Einführinstrument 11 besteht,
unterliegt keinen besonderen Beschränkungen. Vorzugsweise werden
verschiedenartige Polymermaterialien, wie beispielsweise Polycarbonat,
verwendet.
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Wie
in den 1 bis 3 und 5 gezeigt,
hat der Hauptkörper 10 einen
Griffteil 103, eine Anzeigevorrichtung 20, einen
Kopplungsteil 104, über
den der Griffteil 103 an die Anzeigevorrichtung 20 gekoppelt
ist, und ein Kopplungselement 101.
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Der
Griffteil 103 bildet einen Abschnitt des Intubationshilfsgerätes 100,
den der Benutzer mit einer Hand oder beiden Händen greift (vergl. 3),
wenn das zusammengesetzte Intubationshilfsgerät 100 tatsächlich verwendet
wird. 3 zeigt, wie der Benutzer mit einer Hand den Griffteil 103 hält.
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Das
Außenprofil
des Griffteils 103 ist in etwa säulenförmig. Durch diese Form kann
der Benutzer den Griffteil 103 einfach und zuverlässig greifen. Durch
Manipulieren des zusammengesetzten Intubationshilfsgerätes 100 kann
so das Einführinstrument 11 einfach
und zuverlässig
in die Luftröhre
des Patienten eingeführt
werden.
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An
dem distalen Endabschnitt des Griffteils 103 ist das Kopplungselement 101 so
montiert, dass es um die Mittelachse O2 des
Hauptkörpers 10,
d.h. des Griffteils 103, drehbar ist. Das Kopplungselement 101 ist
ein ringförmiges
Element.
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Wie
oben beschrieben, ist das Innengewinde 102 an der Innenumfangsfläche des
Kopplungselementes 101 ausgebildet. Wie in 4 gezeigt,
ist das Innengewinde 102 so ausgebildet, dass es mit dem Außengewinde,
das an dem proximalen Endabschnitt des Einführinstrumentes 11 ausgebildet ist,
in Eingriff gebracht werden kann.
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Der
Kopplungsteil 104 schließt an den proximalen Endabschnitt
des Griffteils 103 an. Die Anzeigevorrichtung 20 ist
an dem Kopplungsteil 104 angeordnet.
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Die 1 und 2 zeigen,
dass die Anzeigevorrichtung 20 an dem Kopplungsteil 104,
d. h. an dem proximalen Endabschnitt des Hauptkörpers 10 vorgesehen
ist.
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Die
Anzeigevorrichtung 20 hat etwa die Form einer Platte mit
einem rechteckigen Außenumfang. Sie
umfasst einen Bildschirm 21, der ein elektronisches Bild
anzeigt, welches das Bildaufnahmemittel 70 im zusammengesetzten
Zustand des Intubationshilfsgerätes 100 aufnimmt.
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Der
Bildschirm 21 ist beispielsweise aus einer Flüssigkristallanzeige,
einer organischen Elektroluminiszenz- oder EL-Vorrichtung oder dergleichen gebildet.
Er stellt basierend auf dem Licht, das von dem Bildaufnahmemittel 70 eingefangen
wird, ein (elektronisches) Bild dar. Der Bildschirm 21 hat
ebenfalls eine rechteckige Form entsprechend dem rechteckigen Umfang
der Anzeigevorrichtung 21.
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Die
Anzeigevorrichtung 20 ist an dem Hauptkörper 10 über einen
Schwenkmechanismus 30 schwenkbar gelagert, wobei eine der
kurzen Seiten 212 des Bildschirms 21 als Schwenkachse
genutzt wird. Die Anzeigevorrichtung 20 ist demnach bezüglich des
Hauptkörpers 10 längs einer
Ebene schwenkbar, die sich von der Seitenfläche 105 des Hauptkörpers 10 aus
erstreckt.
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Die
Anzeigevorrichtung 20 ist zwischen einer ersten Stellung
und einer zweiten Stellung schwenkbar. In der ersten Stellung befindet
sich die Anzeigevorrichtung 20 in Kontakt mit dem Hauptkörper 10. Diese
Stellung der Anzeigevorrichtung 20 ist in den 1 und 2 mit
durchgezogenen Linien dargestellt. In der zweiten Stellung ist die
Anzeigevorrichtung 20 von dem Hauptkörper 10 entfernt.
Diese Stellung der Anzeigevorrichtung 20 ist mit gestrichelten Linien
dargestellt.
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Der
Schwenkmechanismus 30 ist so ausgebildet, dass die Anzeigevorrichtung 20 in
der ersten und der zweiten Stellung angehalten wird. In einer alternativen
Ausführungsform
ist der Schwenkmechanismus 30 so konstruiert, dass die
Anzeigevorrichtung 20 zwischen der ersten und der zweiten
Stellung stufenlos in einer beliebigen Stellung angehalten werden
kann. In einer weiteren Alternative kann die Anzeigevorrichtung 20 stufenweise
zwischen der ersten und der zweiten Stellung in einer von mehreren
vorbestimmten Stellungen, z. B. in fünf Stufen, angehalten werden.
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Da
die Anzeigevorrichtung 20 gegenüber dem Hauptkörper 10 schwenkbar
ist, kann sie ungeachtet der Ausrichtung des Einführinstrumentes 11 im
zusammengesetzten Zustand des Intubationshilfsgerätes 100 in
die gewünschte
Richtung orientiert werden. Das Einführinstrument 11 kann
so einfach und zuverlässig
in den Patienten eingeführt
werden. Da das Einführen
durchgeführt
werden kann, ohne den Nackenbereich nach hinten biegen zu müssen, ist
auch eine hohe Sicherheit gegeben.
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Während des
Einführens
des Einführinstrumentes 11 in
die Luftröhre
des Patienten werden Richtung und Lage des Einführinstrumentes 11 üblicherweise
geändert
oder gedreht. Indem die Anzeigevorrichtung 20 während des
Einführens
in einen geeigneten Winkel geschwenkt wird, kann der Benutzer unter
optimalem Winkel auf die Anzeigevorrichtung 20 blicken.
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Wie
in 5 gezeigt, ist das Intubationshilfsgerät 100 so
ausgebildet, dass der Bildschirm 21 auch in seiner ersten
Stellung gegenüber
der Mit telachse O2 des Einführinstrumentes 11 geneigt
ist. So ist die Anzeigevorrichtung 20 während der Einführoperation üblicherweise
dem Benutzer zugewandt, ohne dass sie geschwenkt werden muss, obgleich dies
natürlich
auch von der Haltung des Benutzers während der Einführoperation
abhängt.
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Im
Folgenden wird das Bildaufnahmemittel 70 beschrieben.
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Das
in 4 gezeigte Bildaufnahmemittel 70 dient
dazu, ein Bild einer zu betrachtenden Körperstelle, an der sich das
distale Ende des Einführinstrumentes 11 befindet,
in Form eines elektronischen Bildes aufzunehmen. Das Bildaufnahmemittel 70 umfasst
einen Bildleiter 13, eine Vergrößerungsoptik 17, eine
Bildaufnahmevorrichtung in Form eines CCDs 16 sowie eine
Steuerung 18. Diese Komponenten sind in der genannten Reihenfolge
in Längsrichtung des
Einführinstrumentes 11 angeordnet.
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Im
zusammengesetzten Zustand ist der Bildleiter 13 innerhalb
des ersten Kanals 12A angeordnet. Der Bildleiter 13 besteht
aus dem Lichtleitfaserbündel 13A und
der Objektivlinse 13B, die sich vor dem Lichtleitfaserbündel 13A befindet.
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Der
Bildleiter 13 fängt
durch die Objektivlinse 13B Licht ein, das an der zu betrachtenden
Stelle, an der sich das distale Ende des Einführinstrumentes 11 befindet,
reflektiert wird. Das so erhaltene Licht (Objektbild) wird durch
das Lichtleitfaserbündel 13A an das
CCD 16 übertragen.
Ist der Atemweg des Patienten durch das Einführinstrument 11 freigehalten,
so kann durch diese Konstruktion ein (elektronisches) Bild der Stimmritze
oder eines Bereichs in deren Nähe
(d. h. des Bereichs, der von dem Kehlkopf bis zur Stimmritze reicht)
aufgenommen werden.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
bildet der Bildleiter 13 ein Mittel, der das Licht von
der zu betrachtenden Stelle zu der Bildaufnahmevorrichtung leitet.
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Das
Lichtleitfaserbündel 13A besteht
aus mehreren optischen Fasern, die aus Quarz, Mehrkomponentenglas,
Kunststoff oder dergleichen gefertigt sind.
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Das
CCD 16 ist innerhalb des Hauptkörpers 10 angeordnet.
In dem Hauptkörper 10 befindet
sich das CCD 16 in einer Position, in der es im zusammengesetzten
Zustand des Intubationshilfsgerätes 100 dem
proximalen Ende des Bildleiters 13 zugewandt ist. Auf dem
CCD 16 wird basierend auf dem Licht, das von dem Bildleiter 13 erfasst
wird, ein Bild erzeugt. Das CCD 16 erzeugt demnach ein
Bild der zu betrachtenden Stelle, an der sich das distale Ende des
Einführinstrumentes 11 befindet.
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Die
Vergrößerungsoptik 17 besteht
aus Vergrößerungslinsen 17A, 17B und
einer Blende 17C. Die Vergrößerungsoptik 17 ist
zwischen dem proximalen Ende des Bildleiters 13 und dem
CCD 16 angeordnet. Dadurch wird auf dem CCD 16 ein
vergrößertes Bild
erzeugt. Die Vergrößerungsoptik 17,
die in diesem Ausführungsbeispiel
verwendet wird, ist nicht auf den vorstehend beschriebenen Aufbau
beschränkt.
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Die
Steuerung 18 befindet sich auch in dem Hauptkörper 10 und
dient dazu, das elektronische Bild auf dem Bildschirm 21 der
Anzeigevorrichtung 20 darzustellen. Der Bildschirm 21 der
Anzeigevorrichtung 20 stellt demnach unter der Kontrolle
der Steuerung 18 das von dem CCD 16 erzeugte elektronische
Bild dar.
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So
wird auf dem Bildschirm 21 der Anzeigevorrichtung 20 beispielsweise
ein Bild angezeigt, das die Stimmritze des Patienten in einem Zustand
zeigt, in dem der Atemweg des Patienten durch das Einführinstrument 11 freigehalten
ist.
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Im
Folgenden wird das Intubationsrohr 200 im Einzelnen beschrieben,
das in Kombination mit dem Intubationshilfsgerät 100 verwendet wird.
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Wie
in 8 gezeigt, besteht das Intubationsrohr 200 aus
einem rohrförmigen
Hauptkörper 201 und
einem Anschluss 202, der an einem Ende des rohrförmigen Hauptkörpers 201 befestigt
ist.
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Der
rohrförmige
Hauptkörper 201 besteht aus
einem elastischen Material, z. B. einem Elastomer, einem Gummi oder
dergleichen. Der Hauptkörper 201 ist
im Querschnitt im Wesentlichen kreisförmig.
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Der
Anschluss 202 dient dazu, ein Beatmungsgerät anzuschließen, wenn
eine künstliche Beatmung
durchgeführt
werden soll. Das so ausgebildete Intubationsrohr 200 ist
im Stande, Luft aus dem Beatmungsgerät in die Luftröhre des
Patienten zu befördern,
wenn es in die Luftröhre
eingeführt
ist.
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Im
Folgenden wird das Zusammensetzen des Intubationshilfsgerätes 100 beschrieben.
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Beim
Zusammensetzen des Intubationshilfsgerätes 100 wird das proximale
Ende des Bildeiters 13 (und damit des Lichtleitfaserbündels 13A)
zunächst
mit dem Hauptkörper 10 verbunden.
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Anschließend wird
der Bildleiter 13, der mit dem Hauptkörper 10 verbunden
ist, in den ersten innenliegenden Kanal 12A des Einführinstrumentes 11 eingeführt.
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Anschließend wird
das Außengewinde 111 des
Einführinstrumentes 11 in
das Innengewinde 102 des Hauptkörpers 10 geschraubt.
Hierbei ist festzustellen, dass das Verfahren, nach dem das Einführinstrument 11 mit
dem Hauptkörper 10 gekoppelt
wird, nicht auf das vorstehend beschriebene Verfahren beschränkt ist.
Es können
auch andere Verfahren angewandt werden, z. B. solche, die mit einem
Sperrklinkenmechanismus, einer Bajonettanbringung, einer Nockenverbindung,
einer Verriegelungsklaue oder einer magnetischen Kopplung arbeiten.
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Bei
dem in oben beschriebener Weise zusammengesetzten Intubationshilfsgerät 100 befindet sich
die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11,
d. h. sie fällt
mit dieser Achse zusammen. Die Mittelachse O3 des Bildschirms 21,
die parallel zur langen Seite des rechteckigen Bildschirms 21 liegt,
ist ebenfalls ungeachtet des Schwenkwinkels der Anzeigevorrichtung 20 auf
der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet,
wenn man von der Seite, auf der sich der Bildschirm 21 befindet,
Anzeigevorrichtung 20 blickt.
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Befindet
sich die Anzeigevorrichtung 20 in ihrer ersten Stellung,
so ist die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse
O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet,
wie in 3 gezeigt ist. Außerdem befindet sich auch die
Mittelachse O3 des Bildschirms 21 auf
der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11,
wenn man aus der in 1 mit dem Pfeil A angedeuteten
Richtung auf die Anzeigevorrichtung 20 blickt.
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Auch
in der zweiten Stellung der Anzeigevorrichtung 20 befindet
sich die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse
O1 des Einführinstrumentes 11.
Ferner ist die Mittelachse O3 des Bildschirms 21 auch
auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet,
wenn man von der Seite, auf der sich der Bildschirm 21 befindet,
auf die Anzeigevorrichtung 20 blickt.
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Auch
wenn sich die Anzeigevorrichtung 20 in einer beliebigen
Stellung zwischen der ersten und der zweiten Stellung befindet,
ist die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse
O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet.
Auch die Mittelachse O3 des Bildschirms 21 befindet
sich auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11,
wenn man von der Seite, auf der sich der Bildschirm 21 befindet,
auf die Anzeigevorrichtung 20 blickt.
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Da
die Anzeigevorrichtung 20 so angeordnet ist, dass die Mitte
C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des
Einführinstrumentes 11 angeordnet ist,
kann die bei dem herkömmlichen
Intubationshilfsgerät
auftretende Versetzung der Mitte C des Bildschirms 21 aus
der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 überwunden
werden, wie oben beschrieben wurde. Der Benutzer kann so aufgrund
seiner visuellen Erfassung des auf dem Bildschirm 21 angezeigten
Bildes während
der Einführoperation
das Einführinstrument 11 und
damit das Intubationshilfsgerät 100 leicht
bedienen.
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Zum
Bedienen des Einführinstrumentes 11 wird
dieses in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel in
einer Schwenkbewegung verlagert, wobei der Griffteil 103,
den der Benutzer hält,
das Schwenkzentrum für
diese Schwenkbewegung bildet, wie in 1 durch
den Pfeil C angedeutet ist.
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Infolgedessen
wird auch das distale Ende des Einführinstrumentes 11 in
einer vorbestimmten Richtung geschwenkt. Das auf dem Bildschirm 21 angezeigte
Bild bewegt sich so in etwa längs
der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11,
d. h. in 3 in Auf- und Abrichtung. Da
in diesem Ausführungsbeispiel
die Anzeigevorrichtung 20 so angeordnet ist, dass die Mittelachse
O3 des Bildschirms 21 auf der Mittelachse
O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet
ist, ist es möglich,
einen Bereich (d. h. einen Beobachtungsbereich oder ein Gesichtsfeld)
in der Richtung (Auf- und Ab-Richtung in 3), längs der sich
das auf dem Bildschirm 21 dargestellte Bild bewegen kann,
zu vergrößern, im
Gegensatz zu einem Bereich in der Richtung (Links- und Rechtsrichtung
in 3), längs
der sich das auf dem Bildschirm 21 dargestellte Bild nur
kaum bewegen kann. Die Handhabbarkeit des Intubationshilfsgerätes 100 während der Einführoperation
kann so verbessert werden.
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Wie
in den 1 und 2 gezeigt, ist im zusammengesetzten
Zustand des Intubationshilfsgerätes 100 der
distale Endabschnitt des Einführinstrumentes 11 (d.
h. der distale Endabschnitt des gekrümmten Abschnittes 11B)
in eine Richtung orientiert, die in der ersten Stellung der Anzeigevorrichtung 20 im
Wesentlichen parallel zur Normalen des Bildschirms 21 liegt,
d. h. zu der Linie, die senkrecht auf dem Bildschirm 21 steht.
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Da
bei dieser Konstruktion die Richtung, in der die zu betrachtende
Körperstelle
durch die Objektivlinse 13B sichtbar ist, im Wesentlichen
gleich der Richtung ist, die der Benutzer auf dem Bildschirm 21 der
Anzeigevorrichtung 20 sieht, kann der Benutzer das Intubationshilfsgerät 100 zuverlässig anhand
des auf dem Bildschirm 21 dargestellten Bildes bedienen. In
diesem Ausführungsbeispiel
weist zudem das Intubationshilfsgerät 100 im zusammengesetzten
Zustand einen in etwa geraden Aufbau auf. Es kann deshalb auf einem
in den Figuren nicht gezeigten Tisch lagestabil angeordnet werden.
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Das
Intubationshilfsgerät 100 kann
mit einem Richtungseinstellmittel ausgestattet sein, das die Kopplungsrichtung
des Einführinstrumentes 11 bezüglich des
Hauptkörpers 10 so
einstellt, dass der distale Endabschnitt des Einführinstrumentes 11 im zusammengesetzten
Zustand in eine Richtung weist, die im Wesentlichen der Richtung
entgegengesetzt ist, in die der Bildschirm 21 der Anzeigevorrichtung 20 in
deren ersten Stellung weist. Die Konstruktion eines solchen Richtungseinstellmittels
unterliegt keinen besonderen Beschränkungen. Beispielhaft ist hier
eine Konstruktion zu nennen, bei der ein rippenförmiger, konvexer Teil (Führungsstift)
an der distalen Endfläche
des Griffteils 103 ausgebildet ist, während an der distalen Endfläche des
Einführinstrumentes 11 ein
konkaver Teil (Führungsloch)
ausgebildet ist. Im zusammengesetzten Zustand des Intubationshilfsgerätes 100 befindet
sich so der konvexe Teil in Eingriff mit dem konkaven Teil.
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Wie
in 1 und 3 gezeigt, ist im zusammengesetzten
Zustand des Intubationshilfsgerätes 100 die
Mittelachse O2 des Griffteils 103 des Hauptkörpers 10 auf
der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet.
Da bei dieser Konstruktion die Hand des Benutzers, der den Griffteil 103 hält, in der
Nähe des
unteren Teils der Anzeigevorrichtung 21 angeordnet ist,
kann das Einführinstrument 11 präzise bedient
werden.
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Im
Folgenden wird beispielhaft beschrieben, wie das Intubationshilfsgerät 100 im
zusammengesetzten Zustand verwendet wird.
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Das
Intubationshilfsgerät 100 wird
beispielsweise dann benutzt, wenn ein Patient sein Bewusstsein verloren
hat und das Intubationsrohr 200 in die Luftröhre des
Patienten eingeführt
werden muss.
- [1] Um das Einführen des
Intubationsrohrs 200 vorzubereiten, wird zunächst das
Intubationshilfsgerät 100 zusammengesetzt.
Dann wird geprüft, ob
die in den Figuren nicht dargestellte Beleuchtungs-LED und die Flüssigkristallanzeige
korrekt arbeiten.
- [2] Anschließend
wird das Einführinstrument 11 durch
den Mund des Patienten in dessen Luftröhre eingeführt oder eingeschoben. Das
Einführinstrument 11 wird
dabei so in den Mund des Patienten eingeführt, dass die Innenseite des
gekrümmten
Abschnittes 11B des Einführinstrumentes 11 längs des
Zungengrundes verläuft.
So wird ein geeigneter Bereich am distalen Ende des Einführinstrumentes 11 in
Kontakt mit dem Zungengrund des Patienten gebracht. Dadurch wird
der Luftdurchtritt sichergestellt, d. h. der Atemweg freigehalten.
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Da
in dem Intubationshilfsgerät 100 die
Anzeigevorrichtung 20 so angeordnet ist, dass die Mitte C
des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des
Einführinstrumentes 11 angeordnet
ist, kann der Benutzer das Einführinstrument 11 präzise betätigen und dabei
den Bildschirm 21 der Anzeigevorrichtung 20 betrachten.
So kann er das Einführinstrument 11 zuverlässig in
die Luftröhre
des Patienten schieben.
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Wie
oben beschrieben, ist die Anzeigevorrichtung 20 schwenkbar
an dem Hauptkörper 10 angebracht.
Während
der Einführoperation ändern sich häufig Richtung
und Lage des Einführinstrumentes 11.
Die Erfindung ermöglicht
es, unter optimalem Winkel auf die Anzeigevorrichtung 20 zu blicken,
indem letztere während
der Einführoperation
in einen geeigneten Winkel geschwenkt wird.
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Wie
oben beschrieben, bewegt sich das auf dem Bildschirm 21 dargestellte
Bild in etwa längs
der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11,
während dieses
eingeführt
wird. Da die Anzeigevorrichtung 20 jedoch so angeordnet
ist, dass die Mittelachse O3 auf der Mittelachse
O1 des Einführinstrumentes 11 liegt, kann
das Bild, das auf dem Bildschirm 21 verschoben wird, längs seiner
Bewegungsrichtung über
einen vergleichsweise weiten Bereich beobachtet werden. Auch dies
erleichtert das Einführen
des Einführinstrumentes 11.
- [3] Ist einmal der Atemweg durch das distale
Ende des Einführinstrumentes 11 freigehalten,
so wird ein Bild der zu betrachtenden Körperstelle, nämlich der
Stimmritze und des diese umgebenden Bereichs, aufgenommen.
- [4] Dann werden die in dem vorhergehenden Schritt erhaltenen
Bilddaten über
die Steuerung 18 an die Anzeigevorrichtung 20 gesendet.
Auf dem Bildschirm 21 der Anzeigevorrichtung 20 wird
so ein elektronisches Bild der Stimmritze und des diese umgebenden
Bereichs dargestellt.
- [5] Anschließend
wird das Intubationsrohr 200 über den proximalen Endabschnitt
des Einführinstrumentes 11 in
die Nut 15 eingeführt
und weiter nach vorn geschoben. Dabei wird das Intubationsrohr 20 durch
die Nut 15 geführt
und bewegt sich längs
der Nut 15 so weit nach vorn, dass es am distalen Ende
des Einführinstrumentes 11 aus
der Nut 15 hervortritt. Während der Benutzer das auf dem
Bildschirm 21 dargestellte Bild (einschließlich des
Bildes des distalen Endabschnittes des Intubationsrohrs 200)
betrachtet, führt
er den distalen Endabschnitt des Intubationsrohrs 200,
der aus der Nut 15 hervorsteht, in die Stimmritze ein, so
dass dieser die Luftröhre
erreichen kann.
- [6] In dem Zustand, in dem das Intubationsrohr 200 in
der Luftröhre
verbleibt, wird es verformt und so aus der Nut 15 gelöst. Unter
Aufrechterhaltung dieses Zustandes wird das Einführinstrument 11 aus
dem Mund des Patienten genommen, so dass nur das Intubationsrohr 200 in
dem Mund des Patienten verbleibt.
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In
oben beschriebener Weise kann das Intubationsrohr 200 in
die Luftröhre
des Patienten intubiert werden.
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Üblicherweise
ist das proximale Ende des Intubationsrohrs 200 an ein
Beatmungsgerät
angeschlossen. Über
das Intubationsrohr 200, das durch die Stimmritze in die
Luftröhre
des Patienten eingeführt
ist, befördert
das Beatmungsgerät
Luft in die Luftröhre.
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2. Ausführungsbeispiel
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9 ist
eine perspektivische Ansicht, die ein zweites Ausführungsbeispiel
des Intubationshilfsgerätes
nach der Erfindung zeigt. 10 ist
eine perspektivische Ansicht, die einen Hauptkörper des in 9 gezeigten
Intubationshilfsgerätes
zeigt.
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Das
zweite Ausführungsbeispiel
wird unter Bezugnahme auf diese Figuren beschrieben. Der Schwerpunkt
der Beschreibung liegt dabei auf denjenigen Merkmalen, durch die
sich das zweite Ausführungsbeispiel
von dem ersten Ausführungsbeispiel unterscheidet.
Gemeinsame Merkmale werden nicht nochmals beschrieben.
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Der
Aufbau des zweiten Ausführungsbeispiels
ist der gleiche wie der des ersten Ausführungsbeispiels, abgesehen
davon, dass sich die Anordnung der Anzeigevorrichtung bezüglich des
Hauptkörpers
von der des ersten Ausführungsbeispiels
unterscheidet.
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Wie
in den 9 und 10 gezeigt, ist bei dem Intubationshilfsgerät 100A nach
zweitem Ausführungsbeispiel
die Anzeige 20A fest an dem proximalen Endabschnitt des
Hauptkörpers 10 angebracht.
Dabei ist die Stellung, in der die Anzeigevorrichtung 20A fest
montiert ist, beispielsweise gleich der ersten Stellung der in dem
ersten Ausführungsbeispiel
vorgesehenen Anzeigevorrichtung 20.
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Wie
in dem ersten Ausführungsbeispiel
ist demnach die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse
O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet. Außerdem befindet
sich auch die Mittelachse O3 des Bildschirms 21,
die parallel zur langen Seite des rechteckigen Bildschirms 21 liegt,
auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11,
wenn man im zusammengesetzten Zustand des Intubationshilfsgerätes 100A von
der Seite auf den Bildschirm 21 blickt.
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Da
die Anzeigevorrichtung 20A so angeordnet ist, dass sich
die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 befindet,
kann aus den gleichen Gründen,
wie sie für
das erste Ausführungsbeispiel
beschrieben wurden, die bei dem herkömmlichen Intubationshilfsgerät auftretende
Verlagerung der Mitte C des Bildschirms 21 gegenüber der
Mittelachse O1 des Einführteils 11 vermieden
werden. Der Benutzer kann so während
der Einführoperation
das Einführinstrument 11 und
damit das Intubationshilfsgerät 100A insgesamt
aufgrund seiner visuellen Erfassung des auf dem Bildschirm 21 dargestellten
Bildes bedienen. Eine fehlerhafte Bedienung kann so vermieden werden.
Insbesondere kann beispielsweise verhindert werden, dass das Einführinstrument 11 in
falsche Richtungen gesteuert oder übermäßig stark bewegt wird.
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Wie
bei dem ersten Ausführungsbeispiel wird
bei Betätigung
des Einführinstrumentes 11 dieses
mit dem Griffteil 103 verschwenkt, wobei der Griffteil 103,
den der Benutzer hält,
das Zentrum dieser Schwenkbewegung bildet. Demnach wird auch das
distale Ende des Einführinstrumentes 11 in
einer vorbestimmten Richtung verschwenkt. Dabei wird das auf dem
Bildschirm 21 angezeigte Bild in etwa längs der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 verschoben.
Da die Anzeigevorrichtung 20A so angeordnet ist, dass die
Mittelachse O3 des Bildschirms 21 auf
der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet
ist, kann ein Bereich (Beobachtungsbereich oder Gesichtsfeld) in
der Richtung vergrößert werden,
längs der
sich das auf dem Bildschirm 21 angezeigte Bild deutlich
bewegen kann, und nicht ein Bereich in der Richtung, längs der
sich das auf dem Bildschirm 21 angezeigte Bild nur kaum
bewegen kann. Die Handhabbarkeit des Intubationshilfsgerätes 100A während der
Einführoperation
wird so deutlich verbessert.
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Der
Bildschirm 21 der Anzeigevorrichtung 20A ist gegenüber der
Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 geneigt.
So ist die Anzeigevorrichtung 20A während der Einführoperation üblicherweise dem
Benutzer zugewandt, obgleich dies natürlich von der Haltung des Benutzers
abhängt.
Die Anzeigevorrichtung 20A kann so während der Einführoperation
in einfacher Weise betrachtet werden.
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Die
Erfindung wurde vorstehend anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. Die
Erfindung ist jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele beschränkt. So
können
die einzelnen Komponenten des Intubationshilfsgerätes durch
andere mit der gleichen oder einer ähnlichen Funktion ersetzt werden. Außerdem können den
beschriebenen Komponenten weitere hinzugefügt werden.