DE102006050074A1 - Intubationshilfsgerät - Google Patents

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Abstract

Beschrieben ist ein Intubationshilfsgerät (100) mit einem Hauptkörper (10), einem Einführinstrument (11) mit einem länglichen Einführteil, der über die Mundhöhle des Patienten in eine Luftröhre oder einen luftröhrennahen Bereich einführbar ist, und einem Bildaufnahmemittel (70) zum Aufnehmen eines elektronischen Bildes der zu betrachtenden Stelle an einem distalen Endabschnitt des Einführinstrumentes (11). Das Intubationshilfsgerät (100) ist aus dem Hauptkörper (10), dem Einführinstrument (11) und dem Bildaufnahmemittel (70) zusammensetzbar. Der Hauptkörper (10) hat eine Anzeigevorrichtung (20) mit einem rechteckigen Bildschirm (21), der im zusammengesetzten Zustand das mit dem Bildaufnahmemittel (70) aufgenommene elektronische Bild anzeigt. Die Anzeigevorrichtung (20) ist an dem proximalen Endabschnitt des Hauptkörpers (10) zwischen einer ersten Stellung, in der die Anzeigevorrichtung (20) nahe an dem Hauptkörper (10) angeordnet ist, und einer zweiten Stellung, in der die Anzeigevorrichtung (20) von dem Hauptkörper (10) entfernt angeordnet ist, schwenkbar. Die Mitte (C) des Bildschirms (21) befindet sich im zusammengesetzten Zustand auf der Mittelachse (O¶l¶) des Einführinstrumentes (11) ungeachtet des Schwenkwinkels der Anzeigevorrichtung (20), wenn man von der Seite, auf der sich der Bildschirm (21) befindet, auf die Anzeigevorrichtung (20) blickt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Intubationshilfsgerät, das dazu verwendet wird, das distale Ende eines Intubationsrohrs in einen Zielbereich einzuführen, z. B. in die Luftröhre eines Patienten.
  • Es ist manchmal erforderlich, an einem Patienten, der infolge eines Unfalls oder dergleichen sein Bewusstsein verloren hat, eine künstliche Beatmung als lebensrettende Erste-Hilfe-Maßnahme vorzunehmen. Obgleich eine solche künstliche Beatmung auch ohne jedes Instrument oder Gerät ausgeführt werden kann, wird zu diesem Zweck häufig ein Beatmungsgerät eingesetzt.
  • Wird ein Beatmungsgerät zur künstlichen Beatmung verwendet, so wird ein Intubationsrohr, dessen proximales Ende an das Beatmungsgerät angeschlossen ist, in die Luftröhre des Patienten eingeführt, damit das Beatmungsgerät über das Rohr Luft in die Luftröhre befördert.
  • Hat der Patient sein Bewusstsein verloren, so ist der Zungengrund zurückgezogen, wodurch der Atemweg infolge einer Relaxation der Muskeln des Rachens und des Kehlkopfes oder dadurch, dass sich der Unterkiefer infolge der Schwerkraft lockert, blockiert werden kann.
  • Soll das Intubationsrohr in die Luftröhre oder einen Zielbereich eingeführt werden, so muss deshalb zunächst unbedingt der Atemweg geöffnet und so der Luftdurchtritt sichergestellt werden, indem die Zunge hochgezogen wird.
  • Als ein Instrument, mit dem der Luftdurchtritt sichergestellt, d. h., der Atemweg offengehalten werden kann, ist ein sogenannter Mundtubus bekannt (vergl. z. B. JP-A-0150500).
  • Ein solcher Mundtubus ist ein langgestrecktes Element, das ein gekrümmtes distales Ende hat und durch den Mund des Patienten, der sein Bewusstsein verloren hat, eingeführt werden kann. Dabei kommt ein geeigneter Abschnitt am distalen Ende in Kontakt mit dem Zungengrund des Patienten und hebt diesen an. Dadurch wird der Atemweg offengehalten.
  • Bei diesem Stand der Technik wird das Intubationshilfsinstrument in Form des Mundtubus normalerweise so verwendet, dass das proximale Ende des Intubationshilfsinstrumentes an einen Hauptkörper eines Intubationshilfsgerätes gekoppelt ist. Dieser Zustand wird im Folgenden als "Kopplungszustand" bezeichnet. Das Intubationshilfsgerät umfasst ein Bilderzeugungsmittel (Bildaufnahmevorrichtung), das ein Bild einer zu betrachtenden Stelle an einem distalen Endabschnitt des Intubationshilfsinstrumentes in Form eines elektronischen Bildes aufnimmt, sowie eine Anzeigevorrichtung, die das von dem Bilderzeugungsmittel aufgenommene elektronische Bild anzeigt.
  • Das oben beschriebene Intubationshilfsgerät ist in dem Kopplungszustand so ausgeführt, dass die Anzeigevorrichtung auf der linken Seite des Intubationshilfsinstrumentes angeordnet ist, wenn das Intubationshilfsgerät in dem in 1 gezeigten Zustand gemäß dem Stand der Technik verwendet wird. Demnach ist die Mitte des Bildschirms der Anzeigevorrichtung gegenüber der Mittellinie des links der Anzeigevorrichtung angeordneten Intubationshilfsinstrumentes versetzt.
  • Bei Verwendung eines solchen Intubationshilfsgerätes führt der Benutzer das Intubationshilfsinstrument durch den Mund des Patienten in dessen Luftröhre ein und blickt dabei auf die Anzeigevorrichtung. Bei diesem herkömmlichen Intubationshilfsgerät besteht deshalb die Gefahr, dass der Benutzer beim Betrieb des Gerätes unerwünschterweise davon ausgeht, dass die Mitte des Bildschirms der Anzeigevorrichtung auf die Mittellinie des Intubationshilfsinstrumentes ausgerichtet ist. Aus diesem Grund tritt bei diesem herkömmlichen Intubationshilfsgerät das Problem auf, dass der Benutzer infolge der Versetzung der Mitte des Bildschirms gegenüber der Mittellinie des Intubationshilfsinstrumentes letzteres übermäßig bewegt, was die Handhabbarkeit des Gerätes erschwert, wenn das Intubationshilfsinstrument in die Luftröhre des Patienten eingeführt ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Intubationshilfsgerät anzugeben, dessen Handhabbarkeit verbessert ist, wenn das Intubationshilfsinstrument in den Atemweg des Patienten eingeführt ist.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch das Intubationshilfsgerät nach Anspruch 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Das Intubationshilfsgerät nach Anspruch 1 weist eine verbesserte Handhabbarkeit auf, wenn es in die Luftröhre des Patienten eingeführt wird.
  • Vorzugsweise hat der Bildschirm der Anzeigevorrichtung die Form eines Rechtecks mit einer Mittelachse, die parallel zur langen Seite des Rechtecks liegt. Die Anzeigevorrichtung ist so an dem proximalen Endabschnitt des Hauptkörpers angeordnet, dass sich diese Mittelachse auf der Mittelachse des Einführinstrumentes befindet, wenn man im zusammengesetzten Zustand des Intubationshilfsgerätes von der Seite, auf der sich der Bildschirm befindet, auf die Anzeigevorrichtung blickt.
  • Dadurch wird die Handhabbarkeit beim Einführen des Einführinstrumentes in die Luftröhre des Patienten weiter verbessert.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der Bildschirm gegenüber der Mittelachse des Einführinstrumentes geneigt.
  • So ist die Anzeigevorrichtung während der Einführoperation dem Benutzer zugewandt, so dass dieser die Anzeigevorrichtung leicht betrachten kann (obgleich dies natürlich auch von der Haltung des Benutzers abhängt).
  • Vorzugsweise ist die Anzeigevorrichtung an dem proximalen Endabschnitt des Hauptkörpers zwischen einer ersten Stellung, in der sich die Anzeigevorrichtung nahe dem Hauptkörper befindet, und einer zweiten Stellung schwenkbar, in der die Anzeigevorrichtung von dem Hauptkörper entfernt ist. Die Mitte des Bildschirms ist ungeachtet des Schwenkwinkels der Anzeigevorrichtung auf der Mittelachse des Einführinstrumentes angeordnet, wenn man im zusammengesetzten Zustand von der Seite, auf der sich der Bildschirm befindet, auf die Anzeigevorrichtung blickt.
  • Der Benutzer kann so unabhängig davon, wie er und der Patient beim Einführen des Einführinstrumentes in die Luftröhre zueinander positioniert sind, zuverlässig die Intubation vornehmen.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung hat der Bildschirm der Anzeigevorrichtung eine rechteckige Form mit einer Mittellinie, die parallel zur langen Seite des Rechtecks liegt. Die Anzeigevorrichtung ist vorzugsweise so an dem proximalen Endabschnitt des Hauptkörpers angeordnet, dass sich die Mittellinie ungeachtet des Schwenkwinkels der Anzeigevorrichtung auf der Mittelachse des Einführinstrumentes befindet, wenn man im zusammengesetzten Zustand von der Seite, auf der sich der Bildschirm befindet, auf die Anzeigevorrichtung blickt.
  • Der Benutzer kann so unabhängig davon, wie er und der Patient beim Einführen des Einführinstrumentes in die Luftröhre zueinander positioniert sind, die Intubation zuverlässig durchführen.
  • In den oben beschriebenen Ausführungsformen ist der Bildschirm vorzugsweise bezüglich der Mittelachse des Einführinstrumentes geneigt, wenn sich die Anzeigevorrichtung in der ersten Stellung befindet. So ist die Anzeigevorrichtung während der Einführoperation dem Benutzer zugewandt (obgleich dies natürlich auch von der Haltung des Benutzers während der Einführoperation abhängt), so dass der Benutzer die Anzeigevorrichtung einfach betrachten kann.
  • Vorzugsweise hat der Hauptkörper einen Griffteil, den der Benutzer bei Betrieb des Intubationshilfsgerätes greift.
  • Der Benutzer kann so das Intubationshilfsgerät in dessen zusammengesetztem Zustand einfach zuverlässig greifen, was dessen Handhabbarkeit beim Einführen des Einführinstrumentes in die Luftröhre des Patienten verbessert.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung hat der Griffteil ein säulenförmiges äußeres Profil. Die Mittelachse des Griffteils ist im Wesentlichen auf die Mittelachse des Einführinstrumentes ausgerichtet.
  • Da der Benutzer mit seiner Hand den Griffteil in der Nähe des Bildschirms der Anzeigevorrichtung greift, kann das Einführinstrument präzise bedient werden.
  • Vorzugsweise hat das Einführinstrument einen geraden Abschnitt und einen gekrümmten Abschnitt, der kontinuierlich an das distale Ende des geraden Abschnittes anschließt.
  • Das Instrument kann so besonders einfach in den Mund des Patienten eingeführt werden.
  • In den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen ist das distale Ende des gekrümmten Abschnittes vorzugsweise in eine Richtung orientiert, die im zusammengesetzten Zustand im Wesentlichen parallel zur Bildschirmnormalen liegt.
  • Auch dies verbessert die Handhabbarkeit beim Einführen des Einführinstrumentes in die Luftröhre des Patienten.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung hat das Einführinstrument ein Führungsmittel, welches ein Intubationsrohr lösbar hält und das Intubationsrohr zu der Luftröhre oder zu einem luftröhrennahen Bereich führt.
  • Das Intubationsrohr kann so zuverlässig an den Zielbereich, z. B. die Luftröhre des Patienten, herangeführt werden.
  • Das Bildaufnahmemittel umfasst vorzugsweise eine in dem Hauptkörper angeordnete Bildaufnahmevorrichtung und ein in dem Einführinstrument angeordnetes Leitmittel, welches dazu dient, das Licht, welches das aufzunehmende Objektbild erzeugt, zu der Bildaufnahmevorrichtung leitet.
  • Auf diese Weise kann ein elektronisches Bild des zu beobachtenden Bereichs, in dem sich das distale Ende des Einführinstrumentes befindet, aufgenommen und das so erhaltene elektronische Bild auf dem Bildschirm betrachtet werden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden mitsamt ihren Vorteilen, strukturellen Merkmalen und technischen Wirkungen anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben. Darin zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht, die ein erstes Ausführungsbeispiel des Intubationshilfsgerätes zeigt;
  • 2 eine andere perspektivische Ansicht, die das erste Ausführungsbeispiel des Intubationshilfsgerätes zeigt;
  • 3 eine Darstellung, die das Intubationshilfsgerät nach 1 aus der Blickrichtung zeigt, die durch den in 1 dargestellten Pfeil A festgelegt ist;
  • 4 eine Querschnittsansicht längs der in 1 gezeigten Linie B-B;
  • 5 eine perspektivische Ansicht, die einen Hauptkörper des Intubationshilfsinstrumentes des in den 1 und 2 gezeigten Intubationshilfsgerätes zeigt;
  • 6 eine perspektivische Ansicht, die einen Einführinstrumententeil des Intubationshilfsinstrumentes des in den 1 und 2 gezeigten Intubationshilfsgerätes zeigt;
  • 7 eine andere perspektivische Ansicht, die den Einführinstrumententeil des Intubationshilfsinstrumentes des in den 1 und 2 gezeigten Intubationshilfsgerätes zeigt;
  • 8 eine perspektivische Ansicht eines Intubationsrohrs, das in Kombination mit dem in den 1 und 2 gezeigten Intubationshilfsgerät verwendet wird;
  • 9 ein zweites Ausführungsbeispiel des Intubationshilfsgerätes; und
  • 10 eine perspektivische Ansicht eines Hauptkörpers des in 9 gezeigten Intubationshilfsgerätes.
  • Im Hinblick auf die Figuren ist zunächst festzustellen, dass in 3 das Intubationsrohr weggelassen ist. Außerdem werden in der folgenden Beschreibung die obere bzw. untere Seite in den 1 bis 4 als "proximales Ende" bzw. "distales Ende" bezeichnet.
  • Das in den 1 und 2 gezeigte, mit 100 bezeichnete Intubationshilfsgerät umfasst einen Hauptkörper 10, ein Einführinstrument 11 und ein Bildaufnahmemittel 70. In Betrieb des Intubationshilfsgerätes sind die vorstehend genannten Komponenten zusammengesetzt.
  • Wie weiter unten beschrieben, wird das Intubationshilfsgerät 100 in Kombination mit einem Intubationsrohr 200 verwendet, das über den Mund bzw. die Mundhöhle des Patienten in dessen Luftröhre eingeführt wird. In den beschriebenen Ausführungsbeispielen sind der Hauptkörper 10 und das Einführinstrument 11 separate Komponenten. Der Hauptkörper 10 und das Einführinstrument 11 können jedoch auch zu einem einstückigen Körper ausgebildet sein.
  • Im Folgenden werden die vorstehend genannten Komponenten im Einzelnen beschrieben.
  • Das in den 6 und 7 gezeigte Einführinstrument 11 besteht aus einem langgestreckten Element, das einen Einführteil bildet. Es dient dazu, über den Mund bzw. die Mundhöhle des Patienten, der sein Bewusstsein verloren hat, in die Luftröhre oder einen Bereich in der Nähe der Luftröhre eingeführt zu werden. Der Atemweg des Patienten wird offengehalten, indem ein geeigneter Abschnitt am distalen Ende des Einführinstrumentes in Kontakt mit dem Zungengrund des Patienten gebracht wird.
  • Wie in den 6 und 7 gezeigt, hat das Einführinstrument 11 einen geraden Abschnitt 11A und einen gekrümmten Abschnitt 11B, der an das distale Ende des geraden Abschnittes 11A anschließt. Die Außenumfangsfläche des geraden Abschnittes 11A ist abgerundet, so dass der gerade Abschnitt 11A im Wesentlichen säulenförmig ist.
  • Der proximale Endteil des geraden Abschnittes 11A ist mit einem Außengewinde 111 versehen. Das Außengewinde 111 ist ausgebildet, mit einem Innengewinde 102, das in einem Kopplungselement 101 des Hauptkörpers 10 ausgebildet ist (vergl. 4), in Gewindeeingriff gebracht zu werden. Das Außengewinde 111 wird in das Innengewinde 100 so geschraubt, um das Einführinstrument 11 an dem Hauptkörper 10 zu montieren. Das Intubationshilfsgerät 100 ist dann zusammengesetzt.
  • Indem das Außengewinde 111 des geraden Abschnittes 11A aus dem Innengewinde 102 des Hauptkörpers 10 gelöst wird, wird das Einführinstrument 11 von dem Hauptkörper 10 abgenommen. Nachdem das Einführinstrument 11, das bei einem Patienten eingesetzt worden ist, von dem Hauptkörper 10 abgenommen worden ist, kann ein neues Einführinstrument an dem Hauptkörper 10 angebracht werden.
  • Wie oben beschrieben, schließt der gekrümmte Abschnitt 11B an das distale Ende des geraden Abschnittes 11A an. Der gekrümmte Abschnitt 11B ist so gebogen, dass sein distales Ende in eine Richtung weist, die gegenüber dem geraden Abschnitt 11A geneigt ist. Der in 7 gezeigte Neigungswinkel θ unterliegt keinen besonderen Beschränkungen. Vorzugsweise liegt er jedoch in einem Bereich von 70 bis 140°, noch besser in einem Bereich von 90 bis 120°.
  • Indem das Einführinstrument 11 so aus dem geraden Abschnitt 11A und dem gekrümmten Abschnitt 11B gebildet ist, dass es insgesamt eine L-Form aufweist, kann es leicht in den Mund des Patienten eingeführt werden und so zuverlässig dessen Atemweg freihalten.
  • Am distalen Ende des gekrümmten Abschnittes 11B ist einstückig ein plattenförmiger Vorsprung (Zungenstück) 112 ausgebildet. Der Vorsprung 112 dient dazu, den Kehlkopfdeckel oder den Zungengrund des Patienten anzuheben oder noch oben zu drücken, um den Luftdurchtritt sicherzustellen, d. h. den Atemweg freizuhalten.
  • Wie in 6 gezeigt, ist auf der Seite des Einführinstrumentes 11 ein Führungsmittel in Form einer Nut 15 ausgebildet, die sich etwa von der Mitte des geraden Abschnittes 11A längs der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 zum distalen Endabschnitt des gekrümmten Abschnittes 11B erstreckt. Die Nut 15 hat die Funktion, ein Intubationsrohr 200 zu führen, das über den Mund des Patienten in dessen Luftröhre eingeführt wird, nachdem durch das Einführinstrument 11 der Luftdurchtritt sichergestellt worden ist.
  • Wie in 2 gezeigt, wird das Intubationsrohr 200 in die Nut 15 eingeführt, nachdem in oben beschriebener Weise dafür gesorgt worden ist, dass der Atemweg des Patienten freigehalten ist. Dann wird das Intubati onsrohr 200 in Richtung des distalen Endes des Einführinstrumentes 11 vorgeschoben. Dabei gleitet das Intubationsrohr 200 in der Nut 15 und ist durch deren Innenwand geführt. Das distale Ende des Intubationsrohrs 200 wird dann aus dem distalen Ende des Einführinstrumentes 11 herausgeschoben und weiter in Richtung der Stimmritze oder eines in deren Nähe liegenden Bereichs befördert, die bzw. der sich hinter dem Kehlkopf befindet.
  • Die in den Figuren gezeigte Nut 15 hat einen im Wesentlichen C-förmigen Querschnitt. Die Querschnittsform ist jedoch nicht auf diese Ausführung beschränkt. So kann der Querschnitt beispielsweise auch U-förmig sein.
  • Die maximale Breite der Nut 15 ist vorzugsweise etwas größer als der Außendurchmesser des Intubationsrohrs 200. Dadurch kann das Intubationsrohr 200 stabil in der Nut 15 gehalten und gleichmäßig in der Nut 15 vorgeschoben werden.
  • Wie in den 4 und 7 gezeigt, ist innerhalb des Einführinstrumentes 11 längs dessen Mittelachse O1 ein erster innerer Kanal (Bohrung) 12A ausgebildet. Der erste Kanal 12A hat einen im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt.
  • Wie in 4 gezeigt, ist der erste Kanal 12A zum proximalen Ende des Einführinstrumentes 11, d. h. des geraden Abschnittes 11A, offen, während der am distalen Ende des Einführinstrumentes, d. h. des gekrümmten Abschnittes 11B, geschlossen ist. Das distale Ende des Kanals 12A ist mit einem im Wesentlichen durchsichtigen Blockierstück verschlossen.
  • Innerhalb des ersten Kanals 12A befinden sich ein Lichtleitfaserbündel 13A, das einen Teil des Bildaufnahmemittels bildet, sowie eine Objektivlinse 13B, die vor dem Lichtleitfaserbündel 13A angeordnet ist.
  • Innerhalb des Einführinstrumentes 11 ist zudem ein zweiter innenliegender Kanal (Bohrung) 12B ausgebildet, dessen Durchmesser kleiner als der des ersten Kanals 12A ist. Der zweite Kanal 12B ist wie der erste Kanal 12A längs der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 ausgebildet. Der zweite Kanal 12B ist demnach parallel zu dem ersten Kanal 12A angeordnet.
  • Wie oben beschrieben, sind sowohl das eine Ende des zweiten Kanals 12B am proximalen Ende des Einführinstrumentes 11 als auch das andere Ende des zweiten Kanals 12B am distalen Ende des Einführinstrumentes 11 offen. Dies bedeutet, dass der zweite Kanal 12B als Durchgangsloch ausgebildet ist. Mittels des zweiten Kanals 12B können beispielsweise Substanzen innerhalb des Atemweges unter Verwendung eines nicht gezeigten Saugmittels, z. B. einer Pumpe, eingesaugt werden, das an das zusammengesetzte Intubationshilfsgerät 100 angeschlossen ist.
  • Das Material, aus dem das Einführinstrument 11 besteht, unterliegt keinen besonderen Beschränkungen. Vorzugsweise werden verschiedenartige Polymermaterialien, wie beispielsweise Polycarbonat, verwendet.
  • Wie in den 1 bis 3 und 5 gezeigt, hat der Hauptkörper 10 einen Griffteil 103, eine Anzeigevorrichtung 20, einen Kopplungsteil 104, über den der Griffteil 103 an die Anzeigevorrichtung 20 gekoppelt ist, und ein Kopplungselement 101.
  • Der Griffteil 103 bildet einen Abschnitt des Intubationshilfsgerätes 100, den der Benutzer mit einer Hand oder beiden Händen greift (vergl. 3), wenn das zusammengesetzte Intubationshilfsgerät 100 tatsächlich verwendet wird. 3 zeigt, wie der Benutzer mit einer Hand den Griffteil 103 hält.
  • Das Außenprofil des Griffteils 103 ist in etwa säulenförmig. Durch diese Form kann der Benutzer den Griffteil 103 einfach und zuverlässig greifen. Durch Manipulieren des zusammengesetzten Intubationshilfsgerätes 100 kann so das Einführinstrument 11 einfach und zuverlässig in die Luftröhre des Patienten eingeführt werden.
  • An dem distalen Endabschnitt des Griffteils 103 ist das Kopplungselement 101 so montiert, dass es um die Mittelachse O2 des Hauptkörpers 10, d.h. des Griffteils 103, drehbar ist. Das Kopplungselement 101 ist ein ringförmiges Element.
  • Wie oben beschrieben, ist das Innengewinde 102 an der Innenumfangsfläche des Kopplungselementes 101 ausgebildet. Wie in 4 gezeigt, ist das Innengewinde 102 so ausgebildet, dass es mit dem Außengewinde, das an dem proximalen Endabschnitt des Einführinstrumentes 11 ausgebildet ist, in Eingriff gebracht werden kann.
  • Der Kopplungsteil 104 schließt an den proximalen Endabschnitt des Griffteils 103 an. Die Anzeigevorrichtung 20 ist an dem Kopplungsteil 104 angeordnet.
  • Die 1 und 2 zeigen, dass die Anzeigevorrichtung 20 an dem Kopplungsteil 104, d. h. an dem proximalen Endabschnitt des Hauptkörpers 10 vorgesehen ist.
  • Die Anzeigevorrichtung 20 hat etwa die Form einer Platte mit einem rechteckigen Außenumfang. Sie umfasst einen Bildschirm 21, der ein elektronisches Bild anzeigt, welches das Bildaufnahmemittel 70 im zusammengesetzten Zustand des Intubationshilfsgerätes 100 aufnimmt.
  • Der Bildschirm 21 ist beispielsweise aus einer Flüssigkristallanzeige, einer organischen Elektroluminiszenz- oder EL-Vorrichtung oder dergleichen gebildet. Er stellt basierend auf dem Licht, das von dem Bildaufnahmemittel 70 eingefangen wird, ein (elektronisches) Bild dar. Der Bildschirm 21 hat ebenfalls eine rechteckige Form entsprechend dem rechteckigen Umfang der Anzeigevorrichtung 21.
  • Die Anzeigevorrichtung 20 ist an dem Hauptkörper 10 über einen Schwenkmechanismus 30 schwenkbar gelagert, wobei eine der kurzen Seiten 212 des Bildschirms 21 als Schwenkachse genutzt wird. Die Anzeigevorrichtung 20 ist demnach bezüglich des Hauptkörpers 10 längs einer Ebene schwenkbar, die sich von der Seitenfläche 105 des Hauptkörpers 10 aus erstreckt.
  • Die Anzeigevorrichtung 20 ist zwischen einer ersten Stellung und einer zweiten Stellung schwenkbar. In der ersten Stellung befindet sich die Anzeigevorrichtung 20 in Kontakt mit dem Hauptkörper 10. Diese Stellung der Anzeigevorrichtung 20 ist in den 1 und 2 mit durchgezogenen Linien dargestellt. In der zweiten Stellung ist die Anzeigevorrichtung 20 von dem Hauptkörper 10 entfernt. Diese Stellung der Anzeigevorrichtung 20 ist mit gestrichelten Linien dargestellt.
  • Der Schwenkmechanismus 30 ist so ausgebildet, dass die Anzeigevorrichtung 20 in der ersten und der zweiten Stellung angehalten wird. In einer alternativen Ausführungsform ist der Schwenkmechanismus 30 so konstruiert, dass die Anzeigevorrichtung 20 zwischen der ersten und der zweiten Stellung stufenlos in einer beliebigen Stellung angehalten werden kann. In einer weiteren Alternative kann die Anzeigevorrichtung 20 stufenweise zwischen der ersten und der zweiten Stellung in einer von mehreren vorbestimmten Stellungen, z. B. in fünf Stufen, angehalten werden.
  • Da die Anzeigevorrichtung 20 gegenüber dem Hauptkörper 10 schwenkbar ist, kann sie ungeachtet der Ausrichtung des Einführinstrumentes 11 im zusammengesetzten Zustand des Intubationshilfsgerätes 100 in die gewünschte Richtung orientiert werden. Das Einführinstrument 11 kann so einfach und zuverlässig in den Patienten eingeführt werden. Da das Einführen durchgeführt werden kann, ohne den Nackenbereich nach hinten biegen zu müssen, ist auch eine hohe Sicherheit gegeben.
  • Während des Einführens des Einführinstrumentes 11 in die Luftröhre des Patienten werden Richtung und Lage des Einführinstrumentes 11 üblicherweise geändert oder gedreht. Indem die Anzeigevorrichtung 20 während des Einführens in einen geeigneten Winkel geschwenkt wird, kann der Benutzer unter optimalem Winkel auf die Anzeigevorrichtung 20 blicken.
  • Wie in 5 gezeigt, ist das Intubationshilfsgerät 100 so ausgebildet, dass der Bildschirm 21 auch in seiner ersten Stellung gegenüber der Mit telachse O2 des Einführinstrumentes 11 geneigt ist. So ist die Anzeigevorrichtung 20 während der Einführoperation üblicherweise dem Benutzer zugewandt, ohne dass sie geschwenkt werden muss, obgleich dies natürlich auch von der Haltung des Benutzers während der Einführoperation abhängt.
  • Im Folgenden wird das Bildaufnahmemittel 70 beschrieben.
  • Das in 4 gezeigte Bildaufnahmemittel 70 dient dazu, ein Bild einer zu betrachtenden Körperstelle, an der sich das distale Ende des Einführinstrumentes 11 befindet, in Form eines elektronischen Bildes aufzunehmen. Das Bildaufnahmemittel 70 umfasst einen Bildleiter 13, eine Vergrößerungsoptik 17, eine Bildaufnahmevorrichtung in Form eines CCDs 16 sowie eine Steuerung 18. Diese Komponenten sind in der genannten Reihenfolge in Längsrichtung des Einführinstrumentes 11 angeordnet.
  • Im zusammengesetzten Zustand ist der Bildleiter 13 innerhalb des ersten Kanals 12A angeordnet. Der Bildleiter 13 besteht aus dem Lichtleitfaserbündel 13A und der Objektivlinse 13B, die sich vor dem Lichtleitfaserbündel 13A befindet.
  • Der Bildleiter 13 fängt durch die Objektivlinse 13B Licht ein, das an der zu betrachtenden Stelle, an der sich das distale Ende des Einführinstrumentes 11 befindet, reflektiert wird. Das so erhaltene Licht (Objektbild) wird durch das Lichtleitfaserbündel 13A an das CCD 16 übertragen. Ist der Atemweg des Patienten durch das Einführinstrument 11 freigehalten, so kann durch diese Konstruktion ein (elektronisches) Bild der Stimmritze oder eines Bereichs in deren Nähe (d. h. des Bereichs, der von dem Kehlkopf bis zur Stimmritze reicht) aufgenommen werden.
  • In diesem Ausführungsbeispiel bildet der Bildleiter 13 ein Mittel, der das Licht von der zu betrachtenden Stelle zu der Bildaufnahmevorrichtung leitet.
  • Das Lichtleitfaserbündel 13A besteht aus mehreren optischen Fasern, die aus Quarz, Mehrkomponentenglas, Kunststoff oder dergleichen gefertigt sind.
  • Das CCD 16 ist innerhalb des Hauptkörpers 10 angeordnet. In dem Hauptkörper 10 befindet sich das CCD 16 in einer Position, in der es im zusammengesetzten Zustand des Intubationshilfsgerätes 100 dem proximalen Ende des Bildleiters 13 zugewandt ist. Auf dem CCD 16 wird basierend auf dem Licht, das von dem Bildleiter 13 erfasst wird, ein Bild erzeugt. Das CCD 16 erzeugt demnach ein Bild der zu betrachtenden Stelle, an der sich das distale Ende des Einführinstrumentes 11 befindet.
  • Die Vergrößerungsoptik 17 besteht aus Vergrößerungslinsen 17A, 17B und einer Blende 17C. Die Vergrößerungsoptik 17 ist zwischen dem proximalen Ende des Bildleiters 13 und dem CCD 16 angeordnet. Dadurch wird auf dem CCD 16 ein vergrößertes Bild erzeugt. Die Vergrößerungsoptik 17, die in diesem Ausführungsbeispiel verwendet wird, ist nicht auf den vorstehend beschriebenen Aufbau beschränkt.
  • Die Steuerung 18 befindet sich auch in dem Hauptkörper 10 und dient dazu, das elektronische Bild auf dem Bildschirm 21 der Anzeigevorrichtung 20 darzustellen. Der Bildschirm 21 der Anzeigevorrichtung 20 stellt demnach unter der Kontrolle der Steuerung 18 das von dem CCD 16 erzeugte elektronische Bild dar.
  • So wird auf dem Bildschirm 21 der Anzeigevorrichtung 20 beispielsweise ein Bild angezeigt, das die Stimmritze des Patienten in einem Zustand zeigt, in dem der Atemweg des Patienten durch das Einführinstrument 11 freigehalten ist.
  • Im Folgenden wird das Intubationsrohr 200 im Einzelnen beschrieben, das in Kombination mit dem Intubationshilfsgerät 100 verwendet wird.
  • Wie in 8 gezeigt, besteht das Intubationsrohr 200 aus einem rohrförmigen Hauptkörper 201 und einem Anschluss 202, der an einem Ende des rohrförmigen Hauptkörpers 201 befestigt ist.
  • Der rohrförmige Hauptkörper 201 besteht aus einem elastischen Material, z. B. einem Elastomer, einem Gummi oder dergleichen. Der Hauptkörper 201 ist im Querschnitt im Wesentlichen kreisförmig.
  • Der Anschluss 202 dient dazu, ein Beatmungsgerät anzuschließen, wenn eine künstliche Beatmung durchgeführt werden soll. Das so ausgebildete Intubationsrohr 200 ist im Stande, Luft aus dem Beatmungsgerät in die Luftröhre des Patienten zu befördern, wenn es in die Luftröhre eingeführt ist.
  • Im Folgenden wird das Zusammensetzen des Intubationshilfsgerätes 100 beschrieben.
  • Beim Zusammensetzen des Intubationshilfsgerätes 100 wird das proximale Ende des Bildeiters 13 (und damit des Lichtleitfaserbündels 13A) zunächst mit dem Hauptkörper 10 verbunden.
  • Anschließend wird der Bildleiter 13, der mit dem Hauptkörper 10 verbunden ist, in den ersten innenliegenden Kanal 12A des Einführinstrumentes 11 eingeführt.
  • Anschließend wird das Außengewinde 111 des Einführinstrumentes 11 in das Innengewinde 102 des Hauptkörpers 10 geschraubt. Hierbei ist festzustellen, dass das Verfahren, nach dem das Einführinstrument 11 mit dem Hauptkörper 10 gekoppelt wird, nicht auf das vorstehend beschriebene Verfahren beschränkt ist. Es können auch andere Verfahren angewandt werden, z. B. solche, die mit einem Sperrklinkenmechanismus, einer Bajonettanbringung, einer Nockenverbindung, einer Verriegelungsklaue oder einer magnetischen Kopplung arbeiten.
  • Bei dem in oben beschriebener Weise zusammengesetzten Intubationshilfsgerät 100 befindet sich die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11, d. h. sie fällt mit dieser Achse zusammen. Die Mittelachse O3 des Bildschirms 21, die parallel zur langen Seite des rechteckigen Bildschirms 21 liegt, ist ebenfalls ungeachtet des Schwenkwinkels der Anzeigevorrichtung 20 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet, wenn man von der Seite, auf der sich der Bildschirm 21 befindet, Anzeigevorrichtung 20 blickt.
  • Befindet sich die Anzeigevorrichtung 20 in ihrer ersten Stellung, so ist die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet, wie in 3 gezeigt ist. Außerdem befindet sich auch die Mittelachse O3 des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11, wenn man aus der in 1 mit dem Pfeil A angedeuteten Richtung auf die Anzeigevorrichtung 20 blickt.
  • Auch in der zweiten Stellung der Anzeigevorrichtung 20 befindet sich die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11. Ferner ist die Mittelachse O3 des Bildschirms 21 auch auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet, wenn man von der Seite, auf der sich der Bildschirm 21 befindet, auf die Anzeigevorrichtung 20 blickt.
  • Auch wenn sich die Anzeigevorrichtung 20 in einer beliebigen Stellung zwischen der ersten und der zweiten Stellung befindet, ist die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet. Auch die Mittelachse O3 des Bildschirms 21 befindet sich auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11, wenn man von der Seite, auf der sich der Bildschirm 21 befindet, auf die Anzeigevorrichtung 20 blickt.
  • Da die Anzeigevorrichtung 20 so angeordnet ist, dass die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet ist, kann die bei dem herkömmlichen Intubationshilfsgerät auftretende Versetzung der Mitte C des Bildschirms 21 aus der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 überwunden werden, wie oben beschrieben wurde. Der Benutzer kann so aufgrund seiner visuellen Erfassung des auf dem Bildschirm 21 angezeigten Bildes während der Einführoperation das Einführinstrument 11 und damit das Intubationshilfsgerät 100 leicht bedienen.
  • Zum Bedienen des Einführinstrumentes 11 wird dieses in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel in einer Schwenkbewegung verlagert, wobei der Griffteil 103, den der Benutzer hält, das Schwenkzentrum für diese Schwenkbewegung bildet, wie in 1 durch den Pfeil C angedeutet ist.
  • Infolgedessen wird auch das distale Ende des Einführinstrumentes 11 in einer vorbestimmten Richtung geschwenkt. Das auf dem Bildschirm 21 angezeigte Bild bewegt sich so in etwa längs der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11, d. h. in 3 in Auf- und Abrichtung. Da in diesem Ausführungsbeispiel die Anzeigevorrichtung 20 so angeordnet ist, dass die Mittelachse O3 des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet ist, ist es möglich, einen Bereich (d. h. einen Beobachtungsbereich oder ein Gesichtsfeld) in der Richtung (Auf- und Ab-Richtung in 3), längs der sich das auf dem Bildschirm 21 dargestellte Bild bewegen kann, zu vergrößern, im Gegensatz zu einem Bereich in der Richtung (Links- und Rechtsrichtung in 3), längs der sich das auf dem Bildschirm 21 dargestellte Bild nur kaum bewegen kann. Die Handhabbarkeit des Intubationshilfsgerätes 100 während der Einführoperation kann so verbessert werden.
  • Wie in den 1 und 2 gezeigt, ist im zusammengesetzten Zustand des Intubationshilfsgerätes 100 der distale Endabschnitt des Einführinstrumentes 11 (d. h. der distale Endabschnitt des gekrümmten Abschnittes 11B) in eine Richtung orientiert, die in der ersten Stellung der Anzeigevorrichtung 20 im Wesentlichen parallel zur Normalen des Bildschirms 21 liegt, d. h. zu der Linie, die senkrecht auf dem Bildschirm 21 steht.
  • Da bei dieser Konstruktion die Richtung, in der die zu betrachtende Körperstelle durch die Objektivlinse 13B sichtbar ist, im Wesentlichen gleich der Richtung ist, die der Benutzer auf dem Bildschirm 21 der Anzeigevorrichtung 20 sieht, kann der Benutzer das Intubationshilfsgerät 100 zuverlässig anhand des auf dem Bildschirm 21 dargestellten Bildes bedienen. In diesem Ausführungsbeispiel weist zudem das Intubationshilfsgerät 100 im zusammengesetzten Zustand einen in etwa geraden Aufbau auf. Es kann deshalb auf einem in den Figuren nicht gezeigten Tisch lagestabil angeordnet werden.
  • Das Intubationshilfsgerät 100 kann mit einem Richtungseinstellmittel ausgestattet sein, das die Kopplungsrichtung des Einführinstrumentes 11 bezüglich des Hauptkörpers 10 so einstellt, dass der distale Endabschnitt des Einführinstrumentes 11 im zusammengesetzten Zustand in eine Richtung weist, die im Wesentlichen der Richtung entgegengesetzt ist, in die der Bildschirm 21 der Anzeigevorrichtung 20 in deren ersten Stellung weist. Die Konstruktion eines solchen Richtungseinstellmittels unterliegt keinen besonderen Beschränkungen. Beispielhaft ist hier eine Konstruktion zu nennen, bei der ein rippenförmiger, konvexer Teil (Führungsstift) an der distalen Endfläche des Griffteils 103 ausgebildet ist, während an der distalen Endfläche des Einführinstrumentes 11 ein konkaver Teil (Führungsloch) ausgebildet ist. Im zusammengesetzten Zustand des Intubationshilfsgerätes 100 befindet sich so der konvexe Teil in Eingriff mit dem konkaven Teil.
  • Wie in 1 und 3 gezeigt, ist im zusammengesetzten Zustand des Intubationshilfsgerätes 100 die Mittelachse O2 des Griffteils 103 des Hauptkörpers 10 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet. Da bei dieser Konstruktion die Hand des Benutzers, der den Griffteil 103 hält, in der Nähe des unteren Teils der Anzeigevorrichtung 21 angeordnet ist, kann das Einführinstrument 11 präzise bedient werden.
  • Im Folgenden wird beispielhaft beschrieben, wie das Intubationshilfsgerät 100 im zusammengesetzten Zustand verwendet wird.
  • Das Intubationshilfsgerät 100 wird beispielsweise dann benutzt, wenn ein Patient sein Bewusstsein verloren hat und das Intubationsrohr 200 in die Luftröhre des Patienten eingeführt werden muss.
    • [1] Um das Einführen des Intubationsrohrs 200 vorzubereiten, wird zunächst das Intubationshilfsgerät 100 zusammengesetzt. Dann wird geprüft, ob die in den Figuren nicht dargestellte Beleuchtungs-LED und die Flüssigkristallanzeige korrekt arbeiten.
    • [2] Anschließend wird das Einführinstrument 11 durch den Mund des Patienten in dessen Luftröhre eingeführt oder eingeschoben. Das Einführinstrument 11 wird dabei so in den Mund des Patienten eingeführt, dass die Innenseite des gekrümmten Abschnittes 11B des Einführinstrumentes 11 längs des Zungengrundes verläuft. So wird ein geeigneter Bereich am distalen Ende des Einführinstrumentes 11 in Kontakt mit dem Zungengrund des Patienten gebracht. Dadurch wird der Luftdurchtritt sichergestellt, d. h. der Atemweg freigehalten.
  • Da in dem Intubationshilfsgerät 100 die Anzeigevorrichtung 20 so angeordnet ist, dass die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet ist, kann der Benutzer das Einführinstrument 11 präzise betätigen und dabei den Bildschirm 21 der Anzeigevorrichtung 20 betrachten. So kann er das Einführinstrument 11 zuverlässig in die Luftröhre des Patienten schieben.
  • Wie oben beschrieben, ist die Anzeigevorrichtung 20 schwenkbar an dem Hauptkörper 10 angebracht. Während der Einführoperation ändern sich häufig Richtung und Lage des Einführinstrumentes 11. Die Erfindung ermöglicht es, unter optimalem Winkel auf die Anzeigevorrichtung 20 zu blicken, indem letztere während der Einführoperation in einen geeigneten Winkel geschwenkt wird.
  • Wie oben beschrieben, bewegt sich das auf dem Bildschirm 21 dargestellte Bild in etwa längs der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11, während dieses eingeführt wird. Da die Anzeigevorrichtung 20 jedoch so angeordnet ist, dass die Mittelachse O3 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 liegt, kann das Bild, das auf dem Bildschirm 21 verschoben wird, längs seiner Bewegungsrichtung über einen vergleichsweise weiten Bereich beobachtet werden. Auch dies erleichtert das Einführen des Einführinstrumentes 11.
    • [3] Ist einmal der Atemweg durch das distale Ende des Einführinstrumentes 11 freigehalten, so wird ein Bild der zu betrachtenden Körperstelle, nämlich der Stimmritze und des diese umgebenden Bereichs, aufgenommen.
    • [4] Dann werden die in dem vorhergehenden Schritt erhaltenen Bilddaten über die Steuerung 18 an die Anzeigevorrichtung 20 gesendet. Auf dem Bildschirm 21 der Anzeigevorrichtung 20 wird so ein elektronisches Bild der Stimmritze und des diese umgebenden Bereichs dargestellt.
    • [5] Anschließend wird das Intubationsrohr 200 über den proximalen Endabschnitt des Einführinstrumentes 11 in die Nut 15 eingeführt und weiter nach vorn geschoben. Dabei wird das Intubationsrohr 20 durch die Nut 15 geführt und bewegt sich längs der Nut 15 so weit nach vorn, dass es am distalen Ende des Einführinstrumentes 11 aus der Nut 15 hervortritt. Während der Benutzer das auf dem Bildschirm 21 dargestellte Bild (einschließlich des Bildes des distalen Endabschnittes des Intubationsrohrs 200) betrachtet, führt er den distalen Endabschnitt des Intubationsrohrs 200, der aus der Nut 15 hervorsteht, in die Stimmritze ein, so dass dieser die Luftröhre erreichen kann.
    • [6] In dem Zustand, in dem das Intubationsrohr 200 in der Luftröhre verbleibt, wird es verformt und so aus der Nut 15 gelöst. Unter Aufrechterhaltung dieses Zustandes wird das Einführinstrument 11 aus dem Mund des Patienten genommen, so dass nur das Intubationsrohr 200 in dem Mund des Patienten verbleibt.
  • In oben beschriebener Weise kann das Intubationsrohr 200 in die Luftröhre des Patienten intubiert werden.
  • Üblicherweise ist das proximale Ende des Intubationsrohrs 200 an ein Beatmungsgerät angeschlossen. Über das Intubationsrohr 200, das durch die Stimmritze in die Luftröhre des Patienten eingeführt ist, befördert das Beatmungsgerät Luft in die Luftröhre.
  • 2. Ausführungsbeispiel
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht, die ein zweites Ausführungsbeispiel des Intubationshilfsgerätes nach der Erfindung zeigt. 10 ist eine perspektivische Ansicht, die einen Hauptkörper des in 9 gezeigten Intubationshilfsgerätes zeigt.
  • Das zweite Ausführungsbeispiel wird unter Bezugnahme auf diese Figuren beschrieben. Der Schwerpunkt der Beschreibung liegt dabei auf denjenigen Merkmalen, durch die sich das zweite Ausführungsbeispiel von dem ersten Ausführungsbeispiel unterscheidet. Gemeinsame Merkmale werden nicht nochmals beschrieben.
  • Der Aufbau des zweiten Ausführungsbeispiels ist der gleiche wie der des ersten Ausführungsbeispiels, abgesehen davon, dass sich die Anordnung der Anzeigevorrichtung bezüglich des Hauptkörpers von der des ersten Ausführungsbeispiels unterscheidet.
  • Wie in den 9 und 10 gezeigt, ist bei dem Intubationshilfsgerät 100A nach zweitem Ausführungsbeispiel die Anzeige 20A fest an dem proximalen Endabschnitt des Hauptkörpers 10 angebracht. Dabei ist die Stellung, in der die Anzeigevorrichtung 20A fest montiert ist, beispielsweise gleich der ersten Stellung der in dem ersten Ausführungsbeispiel vorgesehenen Anzeigevorrichtung 20.
  • Wie in dem ersten Ausführungsbeispiel ist demnach die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet. Außerdem befindet sich auch die Mittelachse O3 des Bildschirms 21, die parallel zur langen Seite des rechteckigen Bildschirms 21 liegt, auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11, wenn man im zusammengesetzten Zustand des Intubationshilfsgerätes 100A von der Seite auf den Bildschirm 21 blickt.
  • Da die Anzeigevorrichtung 20A so angeordnet ist, dass sich die Mitte C des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 befindet, kann aus den gleichen Gründen, wie sie für das erste Ausführungsbeispiel beschrieben wurden, die bei dem herkömmlichen Intubationshilfsgerät auftretende Verlagerung der Mitte C des Bildschirms 21 gegenüber der Mittelachse O1 des Einführteils 11 vermieden werden. Der Benutzer kann so während der Einführoperation das Einführinstrument 11 und damit das Intubationshilfsgerät 100A insgesamt aufgrund seiner visuellen Erfassung des auf dem Bildschirm 21 dargestellten Bildes bedienen. Eine fehlerhafte Bedienung kann so vermieden werden. Insbesondere kann beispielsweise verhindert werden, dass das Einführinstrument 11 in falsche Richtungen gesteuert oder übermäßig stark bewegt wird.
  • Wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel wird bei Betätigung des Einführinstrumentes 11 dieses mit dem Griffteil 103 verschwenkt, wobei der Griffteil 103, den der Benutzer hält, das Zentrum dieser Schwenkbewegung bildet. Demnach wird auch das distale Ende des Einführinstrumentes 11 in einer vorbestimmten Richtung verschwenkt. Dabei wird das auf dem Bildschirm 21 angezeigte Bild in etwa längs der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 verschoben. Da die Anzeigevorrichtung 20A so angeordnet ist, dass die Mittelachse O3 des Bildschirms 21 auf der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 angeordnet ist, kann ein Bereich (Beobachtungsbereich oder Gesichtsfeld) in der Richtung vergrößert werden, längs der sich das auf dem Bildschirm 21 angezeigte Bild deutlich bewegen kann, und nicht ein Bereich in der Richtung, längs der sich das auf dem Bildschirm 21 angezeigte Bild nur kaum bewegen kann. Die Handhabbarkeit des Intubationshilfsgerätes 100A während der Einführoperation wird so deutlich verbessert.
  • Der Bildschirm 21 der Anzeigevorrichtung 20A ist gegenüber der Mittelachse O1 des Einführinstrumentes 11 geneigt. So ist die Anzeigevorrichtung 20A während der Einführoperation üblicherweise dem Benutzer zugewandt, obgleich dies natürlich von der Haltung des Benutzers abhängt. Die Anzeigevorrichtung 20A kann so während der Einführoperation in einfacher Weise betrachtet werden.
  • Die Erfindung wurde vorstehend anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele beschränkt. So können die einzelnen Komponenten des Intubationshilfsgerätes durch andere mit der gleichen oder einer ähnlichen Funktion ersetzt werden. Außerdem können den beschriebenen Komponenten weitere hinzugefügt werden.

Claims (12)

  1. Intubationshilfsgerät (100, 100A), umfassend: – einen Hauptkörper (10); – ein Einführinstrument (11) mit einem länglichen Einführteil, der über die Mundhöhle eines Patienten in die Luftröhre oder einen luftröhrennahen Bereich einführbar ist; und – ein Bildaufnahmemittel (70) zum Aufnehmen eines elektronischen Bildes eines Beobachtungsbereichs an einem distalen Endabschnitt des Einführinstrumentes (11), wobei das Intubationshilfsgerät (100, 100A) aus dem Hauptkörper (10), dem Einführinstrument (11) und dem Bildaufnahmemittel (70) zusammensetzbar ist, und der Hauptkörper (10) eine Anzeigevorrichtung (20, 20A) mit einem Bildschirm (21) zum Anzeigen des von dem Bildaufnahmemittel (70) im zusammengesetzten Zustand des Intubationshilfsgerätes (100, 100A) aufgenommenen elektronischen Bildes hat, wobei die Anzeigevorrichtung (20, 20A) an einem proximalen Endabschnitt des Hauptkörpers (10) so angeordnet ist, dass die Mitte (C) des Bildschirms (21) auf der Mittelachse (O1) des Einführinstrumentes (11) angeordnet ist, wenn man von der Seite, auf der sich der Bildschirm (21) befindet, im zusammengesetzten Zustand auf die Anzeigevorrichtung (20, 20A) blickt.
  2. Intubationshilfsgerät (100, 100A) nach Anspruch 1, bei dem der Bildschirm (21) der Anzeigevorrichtung (20, 20A) die Form eines Rechtecks mit einer Mittelachse (O3) hat, die parallel zur langen Seite des Rechtecks liegt, und die Anzeigevorrichtung (20, 20A) so an dem proximalen Endabschnitt des Hauptkörpers (10) angeordnet ist, dass diese Mittelachse (O3) auf der Mittelachse (O1) des Einführinstrumentes (11) angeordnet ist, wenn man von der Seite, auf der sich der Bildschirm (21) befindet, im zusammengesetzten Zustand auf die Anzeigevorrichtung (20, 20A) blickt.
  3. Intubationshilfsgerät (100, 100A) nach Anspruch 1 oder 2, bei dem der Bildschirm (21) gegenüber der Mittelachse (O1) des Einführinstrumentes (11) geneigt ist.
  4. Intubationshilfsgerät (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Anzeigevorrichtung (20) an dem proximalen Endabschnitt des Hauptkörpers (10) zwischen einer ersten Stellung, in der die Anzeigevorrichtung (20) nahe an dem Hauptkörper (10) angeordnet ist, und einer zweiten Stellung, in der die Anzeigevorrichtung (20) von dem Hauptkörper (10) entfernt angeordnet ist, schwenkbar ist und die Mitte (C) des Bildschirms (21) ungeachtet des Schwenkwinkels der Anzeigevorrichtung (20) auf der Mittelachse (O1) des Einführinstrumentes (11) angeordnet ist, wenn man von der Seite, auf der sich der Bildschirm (21) befindet, im zusammengesetzten Zustand auf die Anzeigevorrichtung (20) blickt.
  5. Intubationshilfsgerät (100) nach Anspruch 4, bei dem der Bildschirm (21) der Anzeigevorrichtung (20) die Form eines Rechtecks mit einer Mittelachse (O3) hat, die parallel zur langen Seite des Rechtecks liegt, und die Anzeigevorrichtung (20) so an dem proximalen Endabschnitt des Hauptkörpers (10) angeordnet ist, dass diese Mittelachse (O3) ungeachtet des Schwenkwinkels der Anzeigevorrichtung (20) auf der Mittelachse (O1) des Einführinstrumentes (11) angeordnet ist, wenn man von der Seite, auf der sich der Bildschirm (21) befindet, in dem zusammengesetzten Zustand auf die Anzeigevorrichtung (20) blickt.
  6. Intubationshilfsgerät (100) nach Anspruch 4 oder 5, bei dem der Bildschirm (21) gegenüber der Mittelachse (O1) des EinfÜhrinstrumentes (11) geneigt ist, wenn sich die Anzeigevorrichtung (20) in der ersten Stellung befindet.
  7. Intubationshilfsgerät (100, 100A) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Hauptkörper (10) einen Griffteil (103) hat, den der Benutzer bei Gebrauch des Intubationshilfsgerätes (100, 100A) hält.
  8. Intubationshilfsgerät (100, 100A) nach Anspruch 7, bei dem der Griffteil (103) ein säulenförmiges äußeres Profil aufweist und die Mittelachse (O2) des Griffteils (103) im Wesentlichen auf die Mittelachse (O1) des Einführinstrumentes (11) ausgerichtet ist.
  9. Intubationshilfsgerät (100, 100A) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Einführinstrument (11) einen geraden Abschnitt (11A) und einen gekrümmten Abschnitt (11B) hat, der an das distale Ende des geraden Abschnittes (11A) anschließt.
  10. Intubationshilfsgerät (100, 100A) nach Anspruch 9, bei dem das distale Ende des gekrümmten Abschnittes (11B) in eine Richtung weist, die im zusammengesetzten Zustand im Wesentlichen parallel zur Bildschirmnormalen liegt.
  11. Intubationshilfsgerät (100, 100A) nach Anspruch 9 oder 10, bei dem das Einführinstrument (11) ein Führungsmittel (15) zum lösbaren Halten eines Intubationsrohrs (200) und zum Führen des Intubationsrohrs (200) in die Luftröhre oder einen luftröhrennahen Bereich hat.
  12. Intubationshilfsgerät (100, 100A) nach einem der Ansprüche 9 bis 11, bei dem das Bildaufnahmemittel (70) eine in dem Hauptkörper (10) angeordnete Bildaufnahmevorrichtung (16) und ein in dem Einführinstrument (11) angeordnetes Leitmittel (17) zum Leiten von Licht eines aufzunehmenden Objektes zu der Bildaufnahmevorrichtung (16) hat.
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