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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Tuftprodukts,
insbesondere eine danach hergestellte getuftete Teppichoberschicht,
und die Verwendung eines derartigen Tuftprodukts, insbesondere einer derartigen
getufteten Teppichoberschicht.
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Zur
Herstellung eines Tuftteppichs wird das sogenannte Tuften oder Tufting,
das heißt
eine Technik zur Herstellung dreidimensionaler Flächen, eingesetzt,
die nach dem Prinzip einer Nähmaschine
funktioniert.
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Dabei
bringen Tuftnadeln ein Tuftgarn in ein Grundmaterial, den sogenannten
Tuftrücken,
ein. Die an einer Nadelstange montierten Tuftnadeln sind in der
Breite des Grundmaterials, beispielsweise eines Vliesstoffes, angeordnet
und stechen gleichzeitig durch das Grundmaterial. Bevor die Tuftnadeln
wieder nach oben in ihre Ausgangsstellung zurückkehren, wird das eingebrachte
Tuftgarn auf der Unterseite des Grundmaterials von Greifern, sogenannten
Loopern, festgehalten. So entstehen Schlaufen oder Schlingen, sogenannte
Noppen, die im fertigen Teppich die Sichtseite (Oberschicht) bilden.
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Je
nach Anwendung können
diese Schlingen unter Einsatz spezieller Messer bereits während des Tuftvorgangs
geschnitten werden. Dabei entsteht der sogenannte Veloursteppich,
der speziell im Automobilinnenbereich bevorzugt mit einem Anteil
von über
95% eingesetzt wird.
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Als
Tuftrücken
werden häufig
Vliesstoffe aus thermoplastischen Polymeren, wie zum Beispiel aus
Polyethylenterephthalat(PET)-Fasern und/oder aus Polypropylen(PP)-Fasern
eingesetzt, die durch Vernadelung, Punktverschweißung, mittels
eines chemischen Bindemittels, mittels Bindefasern oder mittels
Kombinationen von diesen Verfestigungsprozessen gebunden sind.
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Die
Verwendung von ausschließlich
punktverschweißten
oder ausschließlich
bindergebundenen Vliesstoffen ist nachteilig, da sie für die Herstellung
von dreidimensionalen Formteilen wegen einer schlechten Verformbarkeit,
insbesondere bei der Verwendung im Automobilbereich, nicht besonders
gut geeignet sind.
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Beim
Einsatz von herkömmlichen
runden Fasern ist die Kontaktfläche
und die Reibung zwischen den im Tuftrücken-Vliesstoff eingesetzten
Fasern und den Tuftgarnen relativ klein, so dass die Haltekraft
für das Tuftgarn
speziell bei komplizierten Teppichoberflächenstrukturen, wie zum Beispiel
bei sogenannten Hoch-Tief-Velours- bzw. Schlingenqualitäten oder
Cross-Over-Veloursqualitäten (mit
Polnoppenversatz), häufig
nicht ausreichend ist. Das nach dem Durchstechen und Zurückziehen
der Tuftnadel in den Tuftrücken
eingebrachte Tuftgarn kann bereits durch die Kombination von geringen
Tuftrückendichten-
und Garnspannungs- sowie Garnqualitätenschwankungen seine vorgesehene
Position, das heißt
beispielsweise die Höhe
oder Lage der Noppe, verlieren, und unter Umständen kann das Tuftgarn sogar
aus dem Tuftrücken
herausgezogen werden. Dies kann in beiden Fällen zu deutlich sichtbaren
Fehlern und zu unerwünschten
Designabweichungen in der getufteten Teppichoberschicht führen.
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Die
bekannten als Tuftrücken
eingesetzten herkömmlichen
Vliesstoffe mit runden Fasern genügen daher den unterschiedlichen
Anforderungen an eine besonders gute Haftung der eingetufteten Tuftgarne
im Tuftrücken
sowie an ein fehlerfreies Tuftbild in der Teppichoberschicht nicht
immer zufriedenstellend.
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Aus
dem Dokument
US 6,740,385
B2 ist es bekannt, die Mustergleichmäßigkeit und die Dimensionsstabilität, insbesondere
die Stabilität
gegen Deformationen während
und nach dem Tuftvorgang dadurch zu verbessern, dass enggewebte
Textilien mit einer gleichmäßigen Vliesstoffschicht
aus Stapelfasern in Kontakt gebracht und miteinander verschmolzen
werden.
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Aus
dem Dokument
DE 197
55 014 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung eines Tuftteppichs
bekannt, bei welchem als Zweitrücken
untereinander weitgehend zusammenhanglose Fasern aufgeklebt werden,
gegebenenfalls auch Spleißgarne.
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In
Dokument
US 3,431,875
A wird der Einsatz von spleißfähigen Fasern bei der Herstellung
von Tuftprodukten beschrieben, wobei das Tuftgarn nach dem Einbringen
in eine textile Trägerschicht
aufspleißt.
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Das
Dokument
US 3,751,777
A offenbart ein Verfahren zur Herstellung eines Teppichs,
bei dem spleißbare
Tuftgarne eingesetzt werden, die nach Herstellung des Produkts durch
Einbringen eines Fluidstrahls hoher Geschwindigkeit aufspleißen.
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Das
Dokument
US 5,948,528
A beschreibt die Verwendung von Bi-Komponenten-Fasern, welche aufgrund
ihrer Konstruktion spleißbar
sein können.
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Darstellung der Erfindung
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Die
Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, ein alternatives, möglichst
einfaches und wirtschaftliches Verfahren zur Herstellung eines Tuftprodukts,
insbesondere einer getufteten Teppichoberschicht, mit verbesserten
Noppenhaftungseigenschaften anzugeben. Die nach dem Verfahren hergestellte
Teppichoberschicht soll dabei insbesondere im Automobilinnenbereich
oder im Objektbereich Verwendung finden. Mit dem Begriff "Objektbereich" ist gemeint, dass
der Teppichbelag besonders für
stark bis extrem beanspruchte Flächen
ausgelegt ist, insbesondere in Büros,
Hotels, Flughäfen
und/oder Krankenhäusern.
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Die
Lösung
der gestellten Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw.
des Anspruchs 17 erreicht.
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Danach
werden im Verfahren zur Herstellung eines Tuftprodukts, insbesondere
einer getufteten Teppichoberschicht, spleißfähige Fasern im Tuftrücken, insbesondere
in Form eines Vliesstoffes, eingesetzt, die beim Tuffen an oder
im Bereich der Einstichstelle des Tuftrückens aufspleißen.
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Unter
Fasern werden hier Stapelfasern oder Endlosfasern, sogenannte Filamente,
verstanden. Die Fasern können
ebenfalls zu Vliesen, insbesondere zu verfestigten Vliesen, den
Vliesstoffen, zusammengelegt sein.
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Die
mechanische Belastung des Einsteches der Tuftnadeln in die Fasern
des Tuftrückens
führt dazu, dass
die spleißfähigen Fasern
aufspleißen.
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Die
Folge ist, dass der Tuftrücken
lokal an der Einstichstelle durch die Trennung oder den Zerfall
der spleißfähigen Fasern
in Einzelfilamente oder Segmente quasi verfilzt, wodurch die spezifische
Faseroberfläche
in diesem Bereich des Tuftrückens
vergrößert und
dadurch auch die Haft- und Gleitreibung zwischen den Fasern des
Tuftgarns und des Tuftrückens
erhöht
wird.
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Damit
ist gewährleistet,
dass das mit der Tuftnadel eingeführte Tuftgarn besonders gut
im Tuftrücken haftet
und ein unerwünschtes
Herausziehen des Tuftgarns verhindert wird.
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Die
Art der eingesetzten Fasern erlaubt folglich die Bildung besonders
stabiler Tuftgarnschlaufen oder Noppen und die Bildung eines besonders
fehlerfreien Tuftbildes im Teppich.
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Die
Unteransprüche
stellen vorteilhafte Weiterbildungen des Erfindungsgegenstands dar.
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Vorzugsweise
werden dabei spleißfähige Fasern
mit einem Anteil von 10 bis 100 Gew.-% eingesetzt.
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In
bevorzugter Ausgestaltung des Verfahrens wird eine Mischung aus
spleißfähigen und
nicht-spleißfähigen Fasern
eingesetzt. Das Verhältnis
aus spleißfähigen und
nicht-spleißfähigen Fasern
kann abhängig von
der Teppich- bzw.
Tuftspezifikation eingestellt werden. Bei vergleichsweise einfachen
Tuftspezifikationen, wie zum Beispiel bei geradeaus und ohne Versatz
getufteter Veloursware, beträgt
der Anteil an spleißfähigen Fasern
bevorzugt gleich oder kleiner 50 Gew.-%. Bei vergleichsweise komplizierten
Tuftspezifikationen, wie zum Beispiel bei Hoch-Tief- oder Cross-Over- Veloursware, beträgt der Anteil
an spleißfähigen Fasern
bevorzugt gleich oder größer 75 Gew.-%.
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Vorteilhafterweise
werden als spleißfähige Fasern
mindestens zwei miteinander unverträgliche (inkompatible) Polymerkomponenten
eingesetzt.
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Bevorzugt
weist zumindest eine Polymerkomponente einen geringeren Gewichtsanteil
auf als die andere(n) Polymerkomponente(n). In bevorzugter Ausgestaltung
des Verfahrens weist zumindest eine Polymerkomponente einen Gewichtsanteil
von gleich oder kleiner 20 Gew.-% auf, bevorzugt von gleich oder
kleiner 10 Gew.-%, besonders bevorzugt von gleich oder kleiner 5
Gew.-%, ganz besonders bevorzugt von bis zu 3 Gew.-%, bezogen auf
das Gesamtgewicht der Fasern.
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Durch
den minimalen Gewichtsanteil einer Komponente, insbesondere von
vergleichsweise teuren Polymeren, können die Herstellungskosten
für die
Tuftprodukte, insbesondere für
die getuftete Teppichoberschicht, reduziert werden. Ein weiteres
Kostenersparnispotential besteht darin, dass man wegen der verbesserten
Noppenhaftung die Menge an Fixierungsmittel oder Vorstrich, der
in der Teppichindustrie üblicherweise zur
endgültigen
Fixierung des Teppichgarns eingesetzt wird, reduzieren kann. Zudem
kann durch die Herabsetzung der erforderlichen Menge an Fixierungsmittel
oder Vorstrichen, wie beispielsweise an Latexverbindungen, die Geruchs-
und Emissionsbildung, insbesondere in geschlossenen Räumen, wie
zum Beispiel im Fahrgastinnenraum eines Automobils, reduziert werden.
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Ferner
können
unerwünschte
Eigenschaften einer Komponente, wie beispielsweise eine niedrige Temperatur-
oder Flammbeständigkeit,
durch den Einsatz eines lediglich minimalen Anteils dieser Komponente
verringert werden.
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Auch
kann die deutliche Herabsetzung eines Polymeranteils die Recyclingfähigkeit
verbessern.
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Zudem
können
durch den Einsatz spezifischer Gewichtsanteile der verwendeten Polymere
die gewünschten
Eigenschaften der Tuftprodukte, insbesondere der getufteten Teppichoberschicht,
genau gesteuert werden.
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In
weiter bevorzugter Ausgestaltung des Verfahrens wird als Polymerkomponente
mit einem geringeren Gewichtsanteil eine Polymerkomponente mit einer
niedrigeren Schmelztemperatur eingesetzt.
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Vorteilhafterweise
wird zumindest eine Polymerkomponente, bevorzugt eine Polymerkomponente
mit einem geringeren Gewichtsanteil als die andere(n) Polymerkomponente(n),
als Klebe- oder Bindekomponente eingesetzt, wobei die Schmelztemperatur
dieser Polymerkomponente mindestens 10°C, bevorzugt mindestens 20°C, unter
der Schmelztemperatur der anderen Polymerkomponente(n) liegt.
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Durch
diese Maßnahme
können
die Eigenschaften des daraus hergestellten Tuftprodukts, insbesondere
der getufteten Teppichoberschicht, beeinflusst werden, insbesondere
kann dessen oder deren Grad der Verfestigung bzw. Weichheit eingestellt
werden.
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Bevorzugt
werden die nicht-spleißfähigen Fasern
ausgewählt
aus Mono-, Bi-, Mehrpolymerkomponentenfasern und/oder aus Mischungen
derartiger Fasern.
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Die
Fasern werden ferner vorzugsweise ausgewählt aus thermoplastischen Polymeren,
insbesondere aus Polyestern, bevorzugt Polyethylenterephthalat (PET),
aus Polyolefinen, bevorzugt Polyethylen (PE) und/oder Polypropylen
(PP), aus Polylactaten und/oder aus Polyamiden (PA), bevorzugt Polyamid
6.6 (PA6.6) und/oder aus daraus abgeleiteten Copolymeren.
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Für spleißfähige Bikomponentenfasern
werden Kombinationen von miteinander unverträglichen (inkompatiblen) Polymerkomponenten
ausgewählt,
bevorzugt Kombinationen von Polyethylenterephthalat (PET) und Polypropylen
(PP), von Polyethylenterephthalat (PET) und Polyamid (PA), bevorzugt
Polyamid 6 oder Polyamid 6.6, und/oder von Polypropylen (PP) und
Polyethylen (PE).
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Als
Fasern werden solche ausgewählt,
die vorteilhafterweise einen Titer im Bereich von 5 bis 20 dtex aufweisen,
bevorzugt von 5 bis 12 dtex.
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Zur
Verstärkung
der Noppenhaftung werden Fasern ausgewählt, die vorzugsweise runde
oder nicht-runde Querschnittsformen aufweisen. Nicht-runde Querschnittsformen
führen
gegenüber
runden Fasern zu einer erhöhten
Faser-Faser-Reibung und bedingen somit durch eine bessere Haftung
untereinander eine verbesserte Noppenhaftung.
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Die
ausgewählten
Fasern sind ferner bevorzugt massiv oder hohl ausgestaltet.
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In
bevorzugter Ausgestaltung des Verfahrens zur Herstellung einer Teppichoberschicht
werden die Fasern in Form eines Vlieses oder eines Vliesstoffes,
insbesondere eines Spinnvlieses oder eines Spinnvliesstoffes, als
Tuftrücken
eingesetzt.
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Zur
Bildung von Klebepunkten zwischen dem Tuftgarn und zumindest einer
Polymerkomponente, insbesondere der aufgespleißten Fasern, wird die Teppichoberschicht
vorzugsweise nach dem Tuften einer Wärmebehandlung unterzogen. Dadurch
wird die Noppenhaftung der Teppichoberschicht weiter verbessert.
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Die
erfindungsgemäß hergestellten
Tuftprodukte, insbesondere die getufteten Teppichoberschichten, finden
bevorzugt Verwendung im Automobilinnenbereich und/oder im Objektbereich,
insbesondere in Büros, Hotels,
Flughäfen
und/oder Krankenhäusern.
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Ausführung
der Erfindung
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Der
Gegenstand der Erfindung wird anhand eines Beispiels näher erläutert.
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In 1 ist
eine REM-Aufnahme des Querschnitts segmentierter PET/PP-Piefasern mit einem
Gewichtsverhältnis
von 95:5 direkt nach dem Verspinnen in 1000-facher Vergrößerung gezeigt,
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in 2 ist
eine REM-Aufnahme des Querschnitts segmentierter PET/PP-Piefasern mit einem
Gewichtsverhältnis
von 95:5 nach dem Verfestigen in 1000-facher Vergrößerung gezeigt,
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in 3 ist
eine REM-Aufnahme eines 10-fach vergrößerten Ausschnitts der Oberfläche einer
herkömmlichen
Teppichoberschicht (nach dem Herausziehen des Tuftgarns) gezeigt,
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in 4 ist
eine REM-Aufnahme eines 10-fach vergrößerten Ausschnitts der Oberfläche einer
erfindungsgemäß hergestellten
Teppichoberschicht (nach dem Herausziehen des Tuftgarns) gezeigt,
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in 5 ist
eine REM-Aufnahme eines 100-fach vergrößerten Ausschnitts der Oberfläche der
herkömmlichen
Teppichoberschicht gemäß 3 gezeigt,
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in 6 ist
eine REM-Aufnahme eines 100-fach vergrößerten Ausschnitts der Oberfläche der
erfindungsgemäß hergestellten
Teppichoberschicht gemäß 4 gezeigt,
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in 7 ist
eine REM-Aufnahme eines 200-fach vergrößerten Ausschnitts der Oberfläche der
erfindungsgemäß hergestellten
Teppichoberschicht gemäß 6 gezeigt.
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Die
Rasterelektronenmikroskop-Aufnahmen (REM-Aufnahmen) ermöglichen
Aufnahmen der Faser-/Vliesquerschnitte und der Oberflächenstruktur
mit den entsprechenden Vergrößerungen.
Die REM-Aufnahmen wurden mit einem Niederdruck-Rasterelektronenmikroskop
JEOL JSM-6480LV unter einer Beschleunigungsspannung von 20 kV erstellt.
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Gemäß der Erfindung
werden zur Herstellung des Tuftprodukts, insbesondere der getufteten
Teppichoberschicht, spleißfähige Fasern,
insbesondere in Form eines Vliesstoffes, als Tuftrücken eingesetzt.
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Herstellung eines Vliesstoffes
mit spleißfähigen Fasern
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Ein
Vliesstoff mit spleißfähigen Fasern
mit einem Anteil von 100 Gew.-% wird beispielsweise wie folgt hergestellt.
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a) Flächenware
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Eingesetzt
werden handelsübliches
Polyethylenterephthalat (PET) mit einer intrinsischen Lösungsviskosität von 0,65
und Polypropylen (PP) mit einem MFI-Wert (Melt-Flow-Index, Schmelzflussindex)
von 19 g/10 min (230°C/2,16
kg) in einem Gewichtsverhältnis
von 95:5.
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Diese
werden zu PET/PP-Piefasern, insbesondere mit je vier Segmenten PET
und PP, ausgesponnen und auf einem Siebband mit einer Bandgeschwindigkeit
von 13 m/min abgelegt.
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Die
gesponnenen Filamente haben einen Titerwert von 9,5 dtex mit Festigkeitswerten
von 29 mN/dtex und Dehnungswerten von 135% (DIN 53812 und DIN 53816).
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b) Vorverfestigung
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Die
derart hergestellte Flächenware
wird durch Kalandrierung vorverfestigt, wobei eine glatte und eine aufgeraute
Walze mit den Oberflächentemperaturen
von 100°C
eingesetzt werden und wobei der Zylinderdruck 16 bar beträgt.
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c) Verfestigung
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Anschließend wird
die Flächenware
in einem Lufttrockner bei einer Lufttemperatur von 225°C endverfestigt.
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d) Ausrüstung
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Daraufhin
wird beispielsweise mit einer Sprühanlage eine wässrige Polydimethylsiloxan-Emulsion
als Textilhilfsmittel (Avivage) aufgetragen, wobei die Feststoffkonzentration
5 Gew.-% und die Nassaufnahme 7% beträgt (0,35 Gew.-% Avivage bezogen
auf das Vliesstoffgewicht).
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Die
Trocknung des mit Avivage ausgerüsteten
Vliesstoffes erfolgt in einem Lufttrockner bei einer Lufttemperatur
von 100°C.
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Damit
wird ein Vliesstoff mit einem Gewicht von 115 g/m2 erhalten,
der spleißfähige Fasern
umfasst.
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Die 1 zeigt,
dass zwischen den PET- und den PP-Segmenten der gesponnenen spleißfähigen PET/PP-Piefasern
trotz des niedrigen Gewichtsanteils des Polypropylens (PP) eine
sehr gute, das heißt
eine klare Segmentierung vorliegt.
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Die 2 zeigt,
dass nach dem Verfestigen der segmentierten PET/PP-Piefasern bereits
eine leichte Vorspleißung
der gesponnenen spleißfähigen PET/PP-Piefasern
des Vliesstoffes durch den thermischen Verfestigungsschritt vorliegt.
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Tuffen
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Ein
als Tuftrücken
eingesetzter Vliesstoff wird mit einem handelsüblichen Tuftgarn wie folgt
getuftet.
- – 1/10'' Teilung und in der Teppichbranche,
insbesondere im Kraftfahrzeugbereich, Veloursausführung
- – Stichzahl:
56/10 cm
- – Tuftgarn:
PA6 BCF 1300 dtex f128
- – Tuftgarngewicht:
400 g/m2
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Dabei
wird der Abstand der Tuftnadeln, die das Tuftgarn in den Tuftrücken, hier
in den Vliesstoff-Tuftrücken,
einbringen, in Bruchteilen von Zoll angegeben. 1/10'' bedeutet somit 10 Nadeln pro 2,54 cm,
also einen Abstand von 2,54 mm zwischen den Tuftnadeln.
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Der
Abstand der Stiche entlang der Länge
des Tuftrückens
wird als Stichlänge
bezeichnet. Die Zahl der Stiche wird pro 10 Zentimeter angeben.
Sie bestimmt auch die Anzahl der Schlingen oder Noppen. Andere Tuftteilungen,
wie zum Beispiel 5/32'', 1/8'', 5/64'',
1/16'' oder 1/22'' können
ebenfalls zur Herstellung der Teppichoberschichten eingesetzt werden.
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Als
Tuftgarn wird ein handelsübliches
PA6 BCF 1300 dtex f128 eingesetzt, das für bulked continuous filament
steht, insbesondere für
ein texturiertes Endlosgarn aus Polyamid 6-Garnen mit einem Titer
von 1300 dtex und aus 128 Einzelfilamenten. Andere übliche Tuftgarne
können
ebenfalls eingesetzt werden.
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Bevor
die Tuftnadeln wieder zurücklaufen,
wird das eingebrachte Tuftgarn von Greifern festgehalten, so dass
Schlaufen oder Noppen auf der Oberseite des Tuftrückens entstehen.
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Auf
diese Weise entsteht eine Schlingenflor-Teppichoberschicht. Wenn
die Schlingen mit einem Messer aufgeschnitten werden, entsteht eine
Schnittflor-Teppichoberschicht
oder sogenannte Velours-Teppichoberschicht.
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Ergebnisse
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Die
erzielten physikalischen Werte einer derart hergestellten Teppichoberschicht,
bei dem die spleißfähigen Fasern
des Vliesstoffes nach dem Tuften im Bereich der Einstichstelle aufgespleißt sind,
gestalten sich gegenüber
einem getufteten herkömmlichen
Standard-Vliesstoff Lutradur
® LDT 53 12 (Freudenberg)
wie folgt:
| erfindungsgemäß hergestellte Teppichoberschicht | herkömmliche
Teppichoberschicht Standard-Vliesstoff Lutradur® LDT
53 12 |
Höchstzugkraft
(Längs)
[N/5 cm] (EN 29073 Teil 3) | 218 (211–225) | 287 (228–319) |
Höchstzugdehnung
(Längs)
[%] (EN 29073 Teil 3) | 79 (78–80) | 63 (54–71) |
Weiterreißkraft (Längs) [N]
(DIN 53859 Teil 3) | 295 (276–314) | 198 (185–208) |
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Die
hohen Dehnungs- und Weiterreißkraftwerte
zeigen, dass beim Tuften keine Schädigung der Vliesstoff-Fasern
eingetreten ist.
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Die 4, 6 und 7 zeigen
die Oberfläche
einer erfindungsgemäß hergestellten
getufeten Teppichoberschicht, das heißt hier eines beispielhaft
unter den oben genannten Bedingungen getufteten Vliesstoffes mit
aufgespleißten
PET/PP-Piefasern nach dem Herausziehen des Tuftgarns, um eine freie
Fläche
für die
REM-Aufnahmen zu erhalten.
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Die 3 und 5 zeigen
im Vergleich dazu die Oberfläche
einer herkömmlichen
getufteten Teppichoberschicht, das heißt eines getufteten herkömmlichen
Standard Vliesstoffes (Lutradur® LDT
53 12) mit getrennt gesponnenen PET- und PP-Monofasern nach dem
Herausziehen des Tuftgarns, um eine freie Fläche für die REM-Aufnahmen zu erhalten.
Die Tuftbedingungen entsprechen dabei genau den gleichen Bedingungen,
denen der Vliesstoff mit spleißfähigen PET/PP-Piefasern
ausgesetzt wurde.
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Während beim
getufteten herkömmlichen
Standard-Vliesstoff die Einstichstelle, das sogenannte Tuftloch,
noch sehr gut sichtbar ist (3 und 5),
ziehen sich die Tuftlöcher
des getufteten Vliesstoffes mit aufgespleißten Fasern nach dem Herausziehen
des Tuftgarns zu kleineren Tuftlöchern
zusammen (4, 6 und 7).
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Die 6 und 7 zeigen
außerdem,
bedingt durch das Spleißen
im Bereich der Einstichstelle, dem sogenannten Tuftlochbereich,
herausgedrückte
PP-Faserteile, die
zu einer weiteren Erhöhung
der spezifischen Faseroberfläche
führen.
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Da
die Noppenhaftung von der Haftreibung zwischen den Fasern des Tuftrückens, vorliegend
des Vliesstoffes, und des Tuftgarns abhängt, ist bedingt durch die
kleineren zusammengezogenen Tuftlöcher und die erhöhte spezifische
Faseroberfläche
bei dem getufteten Vliesstoff mit aufgespleißten Fasern, das heißt der erfindungsgemäß hergestellten
Teppichoberschicht, eine im Vergleich zu dem getufteten herkömmlichen
Standard-Vliesstoff verbesserte Noppenhaftung zu erwarten.
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Messung der Noppenhaftung
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Um
die Noppenhaftung zu messen, wird folgende Messmethode eingesetzt:
Der
ungetuftete Tuftrücken,
das heißt
der Vliesstoff mit den spleißfähigen Fasern
bzw. den nicht-spleißfähigen Fasern,
der an einem Zug-Dehnungsgerät
(Fa. Zwick) an einer speziellen Halterung eingespannt wird, wird von
der Rückseite
mit einer Einzeltuftnadel (Fa. Groz Beckert) gestochen. Anschließend wird
das Garn, das auch zum Tuften eingesetzt wurde (PA6 BCF 1300 dtex
128f, Garnlänge
400 mm) in die Nadel eingefädelt, durch
den Tuftrücken
gezogen und parallel zum Tuftrücken
an einer sehr fein auflösenden
Kraftmessdose befestigt.
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Anschließend wird
das vorgelegte Tuftgarn durch den Vliesstoff-Tuftrücken gezogen
und die dafür
aufzubringende Kraft gemessen. Je höher die Kraft ist, desto höher ist
die Reibung zwischen dem Tuftgarn und den Fasern des Vliesstoffes
und desto höher
ist die Noppenhaftung.
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Es
wurden 10 Messungen pro Material durchgeführt, wobei jedes Mal eine definierte
Garnlänge
von 400 mm mit einer Zuggeschwindigkeit von 200 mm/min durch den
Tuftrücken-Vliesstoff
gezogen wurde. Je Messung wurde der Mittelwert der Zugkraft über die
400 mm Garnlänge
gebildet. Die Kraftdose mit einer Auflösung von ± 0,1 N hatte einen Maximalwert
von 2 N.
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Ergebnisse der Noppenhaftungsmessung
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Die
Noppenhaftungsmessung unter Einsatz des oben genannten Tuftgarns
(PA6 BCF 1300 dtex f128) liefert folgende Ergebnisse der spezifischen
Noppenhaftung Nspez [N m2/g]
(in Anlehnung an EN 29073).
- Nspez (Standard-Vliesstoff,
Lutradur® LDT
53 12): 0,94 N m2/g
- Nspez (Vliesstoff mit aufgespleißten PET/PP-Piefasern):
0,99 N m2/g
(mit einer Standardabweichung
von 0,02 N m2/g)
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Die
Messergebnisse bestätigen,
dass die Noppenhaftung des getufteten Vliesstoffes mit den aufgespleißten Fasern,
das heißt
die der erfindungsgemäß hergestellten
Teppichoberschicht, gegenüber
dem getufteten herkömmlichen
Standard-Vliesstoff verbessert ist.