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Die
Erfindung betrifft ein handgeführtes Arbeitsgerät
wie beispielsweise eine Motorsäge, einen Trennschleifer
oder dgl. der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
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Es
ist bekannt, bei handgeführten Arbeitsgeräten
den Antriebsmotor von den Handgriffen, die zum Führen des
Arbeitsgeräts dienen, schwingungsentkoppelt zu lagern.
Es ist auch bekannt, Antivibrationselemente einzusetzen, die Schraubenfedern umfassen.
Mit Antivibrationselementen, die eine Schraubenfeder umfassen, ergibt
sich eine gute Schwingungsdämpfung. Antivibrationselemente,
die eine Schraubenfeder umfassen, werden üblicherweise
liegend in Wirkrichtung zwischen dem Antriebsmotor und dem Handgriff
angeordnet. Eine derartige Anordnung der Antivibrationselemente
ist beispielsweise aus der
DE
202 11 390 U1 bekannt.
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Im
Betrieb führen Handgriff und Antriebsmotor Relativbewegungen
in der Ebene senkrecht zur Längsachse der Antivibrationselemente
aus. In dieser Richtung sind Schraubenfedern nur begrenzt belastbar.
Aus diesem Grund müssen zu sätzlich Anschläge
vorgesehen werden, die die Relativbewegungen in dieser Richtung
begrenzen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein handgeführtes
Arbeitsgerät der gattungsgemäßen Art
zu schaffen, das einen einfachen Aufbau besitzt.
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Diese
Aufgabe wird durch ein handgeführtes Arbeitsgerät
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Es
ist ein Verbindungselement vorgesehen, das den Schwingspalt überbrückt
und dessen Längsachse gegenüber der Querebene
des Arbeitsgeräts geneigt ist. Das Verbindungselement begrenzt
auf einfache Weise die Relativbewegungen zwischen Antriebsmotor
und Handgriff. Dadurch ist eine unzulässige Bewegung der
Antivibrationselemente quer zu deren Längsrichtung auf
einfache Weise vermieden. Insbesondere bei Ausbildung des Verbindungselements
als Antivibrationselement ergibt sich durch die geneigte Anordnung
der Längsachse des Verbindungselements eine gute Vibrationsdämpfung
des Gesamtsystems. Gleichzeitig kann das Verbindungselement gut
in den bestehenden Bauraum integriert werden, so dass sich eine
geringe Baugröße des Arbeitsgeräts ergibt.
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Die
Längsachse des Verbindungselements ist dabei die Achse,
die die beiden Befestigungspunkte des Verbindungselements verbindet.
Bei einem Antivibrationselement mit einer Schraubenfeder ist die
Längsachse die Längsmittelachse der Schraubenfeder,
also die Achse, um die die Windungen der Schraubenfeder gewickelt
sind.
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Vorteilhaft
beträgt der Winkel zwischen der Längsachse des
Verbindungselements und der Querebene weniger als 80°.
Insbesondere beträgt der Winkel weniger als 60°.
Vorteilhaft beträgt der Winkel von etwa 10° bis
etwa 45°. Bei dieser Anordnung ergeben sich insbesondere
dann, wenn das Verbindungselement ein Antivibrationselement umfasst, gute
Schwingungsdämpfungseigenschaften des Arbeitsgeräts.
Gleichzeitig wird auf einfache Weise die Relativbewegung von Antriebsmotor
und Handgriff quer zur Längsachse des liegend angeordneten
Antivibrationselements begrenzt.
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Vorteilhaft
ist der Handgriff ein hinterer Handgriff und das Verbindungselement
ist auf der dem hinteren Handgriff zugewandten Seite der Querebene angeordnet. Über
den hinteren Handgriff leitet der Bediener einen Großteil
der Bedienkräfte ein. Insbesondere, wenn das Arbeitsgerät
eine Motorsäge ist, wird im Betrieb zur Durchführung
eines Rückhandschnitts am hinteren Handgriff gedrückt
und an einem Griffrohr des Arbeitsgeräts gezogen. Diesen
Kräften wirken die Schnittkräfte am Werkzeug entgegen.
Dadurch bewegt sich der hintere Handgriff gegenüber dem
Antriebsmotor nach unten und weitet so den Schwingspalt auf. Diese
Relativbewegung wird durch das Verbindungselement begrenzt. Dadurch,
dass das Verbindungselement auf der dem hinteren Handgriff zugewandten
Seite der Querebene angeordnet ist, ergibt sich eine Anordnung des
Verbindungselements in dem Bereich der größten
Relativbewegung.
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Vorteilhaft
umfasst das Arbeitsgerät ein Gehäuse, in dem der
Antriebsmotor angeordnet ist. Das Verbindungselement ist insbesondere
mit einem ersten Ende mit dem Handgriff und mit dem zweiten Ende
mit dem Gehäuse des Arbeitsgeräts verbunden. Das
Verbindungselement ist damit über das Gehäuse
mit dem in dem Gehäuse angeordneten Antriebsmotor verbunden.
Es ist vorgesehen, dass das Arbeitsgerät zum Führen
des Arbeitsgeräts ein Griffrohr besitzt, das das Gehäuse
benachbart zu einer dem Werkzeug zugewandten Vorderseite des Gehäuses übergreift.
Vorteilhaft sind das Griffrohr und der hintere Handgriffteil eines
Griffgehäuses des Arbeitsgeräts fest miteinander
verbunden, insbesondere verschraubt. Das Arbeitsgerät ist
demnach aus einem Griffgehäuse und einem Gehäuse,
in dem der Antriebsmotor angeordnet ist, aufgebaut. Diese beiden
Gehäuse sind über Antivibrationselemente und das
Verbindungselement schwingungsentkoppelt miteinander verbunden.
Vorteilhaft ist das Verbindungselement mit seinem ersten Ende in
einem Bereich zwischen dem Griffrohr und dem hinteren Handgriff
am Griffgehäuse festgelegt.
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Um
eine gute Schwingungsdämpfung zu erreichen, ist vorgesehen,
dass mindestens zwei Antivibrationselemente senkrecht zur Längsebene
des Arbeitsgeräts angeordnet sind, wobei ein erstes Antivibrationselement
benachbart zum vorderen Ende des Griffrohrs angeordnet ist und ein
zweites Antivibrationselement mit einem Ende am Griffrohr festgelegt
ist. Ein einfacher Aufbau des Arbeitsgeräts bei guten Schwingungsdämpfungseigenschaften
ergibt sich, wenn das Verbindungselement als Antivibrationselement
ausgebildet ist. Das als Verbindungselement ausgebildete Antivibrationselement
ist demnach nicht liegend, also senkrecht zur Längsebene angeordnet,
sondern steht schräg. Dadurch lassen sich gute Schwingungsdämpfungseigenschaften
erreichen und gleichzeitig wird eine Begrenzung der Querbelastung
der beiden liegend angeordneten Antivibrationselemente erreicht.
Gute Schwingungsdämpfungseigenschaften ergeben sich insbesondere,
wenn das am Griffgehäuse festgelegte erste Ende des Antivibrationselements,
das das Verbindungselement bildet, weiter von der Querebene entfernt
ist als das am Gehäuse festgelegte zweite Ende. Das Antivibrationselement
ist damit mit seiner in üblicher Anordnung des Arbeitsgeräts
nach oben weisenden Seite nach vorne geneigt. Dadurch können
die im Betrieb auftretenden Kräfte gut aufgenommen werden. Ferner
wird der zur Verfügung stehende Bauraum gut genutzt.
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Gute
Dämpfungseigenschaften ergeben sich insbesondere dann,
wenn das Antivibrationselement, das das Verbindungselement bildet,
eine Schraubenfeder umfasst.
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Es
ist vorgesehen, dass das Verbindungselement eine Überdehnsicherung
umfasst. Die Überdehnsicherung begrenzt den Weg, den Gehäuse
und Griffgehäuse relativ zueinander zurücklegen
können. Vorteilhaft ist die Überdehnsicherung
im Inneren der Schraubenfeder eines das Verbindungselement bildenden
Antivibrationselements angeordnet. Das Verbindungselement umfasst
damit sowohl ein Antivibrationselement als auch eine Überdehnsicherung.
Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Verbindungselement
nur durch ein Antivibrationselement, also insbesondere nur durch
eine Schraubenfeder, gebildet ist. Auch die Schraubenfeder begrenzt
den Weg zwischen Gehäuse und Griffgehäuse. Aufgrund der
Federeigenschaften des Antivibrationselements ergibt sich eine weiche
Begrenzung, da der Weg von der wirkenden Kraft abhängt
und bei größeren wirkenden Kräften ein
größerer Relativweg möglich ist. Die Überdehnsicherung
stellt demgegenüber eine absolute Begrenzung des Relativwegs
unabhängig von den wirkenden Kräften dar. Vorteilhaft
ist das Verbindungselement als separate Überdehnsicherung
ausgebildet, die ein Sicherungsseil umfasst. Bei der Ausbildung
des Verbindungselements als separate Überdehnsicherung
kann auch eine Anordnung vorgesehen sein, bei der das Verbindungselement gegenüber
der Querebene des Arbeitsgeräts nicht geneigt ist. Das
Sicherungsseil begrenzt den möglichen maximalen Relativweg
auf einfache Weise.
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Das
Sicherungsseil ist vorteilhaft mindestens teilweise in Richtung
der im Betrieb am hinteren Handgriff wirkenden Betätigungskraft
angeordnet. Vorteilhaft ist das Sicherungsseil in Richtung der Betätigungskraft
ausgerichtet. Zweckmäßig besteht das Sicherungsseil
aus Kunststoff, insbesondere aus Aramid. Zur einfachen Befestigung
des Sicherungsseils ist vorgesehen, dass an jedem Ende des Sicherungsseils
ein Anschlussnippel angeordnet ist. Die Anschlussnippel bestehen
dabei vorteilhaft aus Kunststoff und sind an das Sicherungsseil
angespritzt. Eine sichere Befestigung ergibt sich, wenn das Sicherungsseil
vom Kunststoff der Anschlussnippel durchspritzt ist.
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Vorteilhaft
ist am Griffgehäuse eine erste Aufnahme für den
ersten Anschlussnippel des Sicherungsseils ausgebildet und am Gehäuse
eine zweite Aufnahme für den zweiten Anschlussnippel des
Sicherungsseils. Eine einfache Montage der Überdehnsicherung
ist möglich, wenn der erste Anschlussnippel zylindrisch
ausgebildet ist und der zweite Anschlussnippel einen vieleckigen
Querschnitt aufweist, wobei der Durchmesser des ersten Anschlussnippels
kleiner als der kleinste Durchmesser des Vielecks des zweiten Anschlussnippels
ist. Der vieleckige Querschnitt des zweiten Anschlussnippels stellt
sicher, dass sich das Sicherungsseil im Betrieb nicht verdrehen
kann. Dadurch, dass der erste Anschlussnippel einen kleineren Durchmesser
als der kleinste Durchmesser des zweiten Anschlussnippels besitzt,
kann der erste Anschlussnippel durch die Aufnahme des zweiten Anschlussnippels
gesteckt und in der Aufnahme für den ersten Anschlussnippel
fixiert werden. Dadurch ist eine einfache und sichere Fixierung
der Überdehnsicherung gegeben.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden im Folgenden anhand der Zeichnung erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Seitenansicht einer Motorsäge,
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2 eine
schematische Ansicht der Motorsäge aus 1 in
Richtung des Pfeils II in 1,
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3 eine
schematische Darstellung der Antivibrationselemente und Anschläge
der Motorsäge aus 1 bei der
in 1 gezeigten Anordnung der Motorsäge,
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4 die
Anordnung der Antivibrationselemente und Anschläge in Blickrichtung
des Pfeils IV in 3,
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5 eine
perspektivische Darstellung des dritten Antivibrationselements bei
der Montage,
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6 eine
perspektivische Darstellung des dritten Antivibrationselements nach
der Montage,
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7 eine
perspektivische Explosionsdarstellung des dritten Antivibrationselements,
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8 eine
schematische Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer
Motorsäge,
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9 und 10 perspektivische
Darstellungen der Überdehnsicherung der Motorsäge
aus 8 in unterschiedlichen Relativpositionen von Gehäuse
und Griffgehäuse,
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11 eine
Seitenansicht der Überdehnsicherung aus den 8 bis 10,
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12 eine
Draufsicht auf die Überdehnsicherung aus 11 in
Richtung des Pfeils XII in 11.
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In 1 ist
als Ausführungsbeispiel für ein handgeführtes
Arbeitsgerät eine Motorsäge 1 gezeigt.
Die Erfindung kann jedoch auch bei anderen handgeführten
und insbesondere handgetragenen Arbeitsgeräten wie Trennschleifern
oder dgl. eingesetzt werden. Die Motorsäge 1 besitzt
ein Gehäuse 2, in dem ein Antriebsmotor 9 angeordnet
ist. Der Antriebsmotor 9 ist insbesondere als Verbrennungsmotor,
und zwar vorteilhaft als Einzylindermotor ausgebildet. Der Antriebsmotor 9 ist
insbesondere ein Zweitaktmotor oder ein gemischgeschmierter Viertaktmotor.
Der Antriebsmotor 9 besitzt eine Antriebswelle 10,
die bei Ausbildung des Antriebsmotors 9 als Verbrennungsmotor
die Kurbelwelle ist, und die um eine Drehachse 11 rotierend
angetrieben ist. Die Antriebswelle 10 treibt ein nicht
gezeigtes Ritzel rotierend an. Die Motorsäge 1 besitzt
eine Führungsschiene 6, an der eine Sägekette 7 umlaufend
angeordnet ist. Die Sägekette 7 ist von der Antriebswelle 10 über
das nicht gezeigte Ritzel umlaufend angetrieben. Die Führungsschiene 6 erstreckt
sich an einer Vorderseite 39 des Gehäuses 2 nach
vorn. An der Oberseite des Gehäuses 2 erstreckt
sich ein Handschutz 8. Der Begriff "Oberseite" bezieht
sich dabei auf die in der in 1 gezeigten
Stellung der Motorsäge 1 nach oben weisende Seite.
Diese Stellung der Motorsäge 1 ergibt sich, wenn
die Motorsäge 1 auf dem Boden abgestellt wird.
Bei Durchführung von senkrechten Schnitten entspricht dies
etwa der Arbeitshaltung der Motorsäge 1.
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Zum
Führen der Motorsäge 1 sind ein hinterer
Handgriff 3 und ein Griffrohr 5 vorgesehen. Das Griffrohr 5 übergreift
das Gehäuse 2 der Motorsäge 1 benachbart
zur Vorderseite 39. Der hintere Handgriff 3 erstreckt
sich von der der Vorderseite 39 abgewandt liegenden Rückseite 40 des
Gehäuses 2. Am hinteren Handgriff 3 ist
ein Bedienelement 38 für den Antriebsmotor 9 angeordnet.
Das Bedienelement 38 ist als Gashebel ausgebildet. Der
hintere Handgriff 3 ist starr mit dem Griffrohr 5 verbunden
und bildet mit dem Griffrohr ein Griffgehäuse 21.
Das Griffgehäuse 21 ist gegenüber dem
Gehäuse 2 mit dem Antriebsmotor 9 schwingungsentkoppelt
gelagert. Hierzu sind Antivibrationselemente 15, 16 und 17 vorgesehen, die
jeweils mit einem Ende am Griffgehäuse 21 und mit
dem anderen Ende am Gehäuse 2 oder am Antriebsmotor 9 festgelegt
sind. Zwischen dem Griffgehäuse 21 und dem Gehäuse 2 ist
ein Schwingspalt 14 gebildet, der von den Antivibrationselementen 15, 16, 17 überbrückt
ist. Zur Verdeutlichung der gegeneinander beweglichen Baugruppen
ist in den 1 und 2 das Griffgehäuse 21 mit
durchgezogener Linie gezeichnet und das Gehäuse 2 mit
gestrichelter Linie.
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Der
hintere Handgriff 3 besitzt eine Längsachse 4,
die sich parallel zur Ebene der Führungsschiene 6 erstreckt
und die in der in 1 gezeigten Stellung der Motorsäge 1 nach
vorne und oben verläuft. Die Motorsäge 1 besitzt
eine Längsmittelachse 12, die ebenfalls parallel
zur Ebene der Führungsschiene 6 verläuft.
In auf dem Boden abgestelltem Zustand der Motorsäge 1 verläuft
die Längsmittelachse 12 parallel zum Boden, also
horizontal. Die Längsmittelachse 12 und die Längsachse 4 spannen die
in 2 gezeigte Längsebene 60 der
Motorsäge 1 auf. Die gedachte Längsebene 60 verläuft
parallel zur Ebene der Führungsschiene 6 und teilt
den hinteren Handgriff 3 in Längsrichtung mittig.
Die Längsmittelachse 12 schneidet die Drehachse 11 der
Antriebswelle 10. Die Motorsäge 1 besitzt
eine gedachte Querebene 13, die senkrecht zur Längsebene 60 steht und
die die Drehachse 11 der Antriebswelle 10 enthält.
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Wie
die 1 und 2 zeigen, ist zwischen dem Gehäuse 2 und
dem Griffgehäuse 21 ein erstes Antivibrationselement 15 angeordnet.
Das erste Antivibrationselement 15 ist benachbart zu einem
vorderen unteren Ende 63 des Griffrohrs 5 angeordnet.
Das erste Antivibrationselement 15 besitzt eine Längsachse 18,
die parallel zur Querebene 13 und senkrecht zur Längsebene 60 steht.
Das erste Antivibrationselement 15 ist damit bei der in 1 gezeigten
Stellung der Motorsäge 1 liegend angeordnet.
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Ein
zweites Antivibrationselement 16 erstreckt sich zwischen
dem Griffrohr 5 und dem Antriebsmotor 9. Das zweite
Antivibrationselement 16 ist dabei in einem oberen Bereich
des Antriebsmotors 9 festgelegt. Das zweite Antivibrationselement 16 besitzt
eine Längsachse 19, die parallel zur Längsachse 18 des
ersten Antivibrationselements 15, parallel zur Querebene 13 und
senkrecht zur Längsebene 60 angeordnet ist. Auch
das zweite Antivibrationselement 16 ist damit bei der in
den 1 und 2 gezeigten Stellung der Motorsäge 1 liegend
angeordnet. Die beiden Antivibrationselemente 15 und 16 können
zur Längsebene 60 auch um einen geringfügig
kleineren Winkel als 90° geneigt sein, so dass sich eine
etwa senkrechte Anordnung zur Längsebene 60 ergibt.
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Ein
drittes Antivibrationselement 17 ist als Verbindungselement
zwischen dem Griffgehäuse 21 und dem Gehäuse 2 vorgesehen.
Das dritte Antivibrationselement 17 besitzt ein erstes
Ende 22, das am Griffgehäuse 21 in einem
Bereich zwischen dem hinteren Handgriff 3 und dem Griffrohr 5 festgelegt
ist. Ein zweites Ende 23 des dritten Antivibrationselements 17 ist
am Gehäuse 2 fixiert. Das dritte Antivibrationselement 17 besitzt
eine Längsachse 20, die gegenüber der
Querebene 13 geneigt ist. Wie 2 zeigt,
verläuft die Längsachse 20 parallel zur
Längsebene 60.
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In
den 3 und 4 ist die Anordnung der Antivibrationselemente 15, 16 und 17 ohne
das Gehäuse 2 und das Griffgehäuse 21 gezeigt.
Zur Verdeutlichung der Anordnung der Antivibrationselemente und
der Anschläge sind in 4 die Bauteile, zwischen
denen die Antivibrationselemente und Anschläge wirken,
schematisch eingezeichnet. Wie 3 zeigt,
schließt die Längsachse 20 des dritten Antivibrationselements 17 mit
der Querebene 13 einen Winkel α ein, der kleiner
als 90° ist. Vorteilhaft beträgt der Winkel α weniger
als 80° und insbesondere weniger als 60°. Als
besonders vorteilhaft wird ein Winkel α von etwa 10° bis
etwa 45° angesehen. Das Antivibrationselement 17 ist
dabei so gegenüber der Querebene 13 geneigt, dass
das erste Ende 22 einen größeren Abstand
zur Querebene 13 aufweist als das zweite Ende 23 des
Antivibrationselements 17. Wie die 3 und 4 zeigen,
besitzt das dritte Antivibrationselement 17 eine Schraubenfeder 31.
Wie 1 zeigt, besitzt das Griffgehäuse 21 einen
Steg 36, der das vordere untere Ende 63 des Griffrohrs 5 mit
dem hinteren Handgriff 3 an einer Unterseite des Gehäuses 2 verbindet.
Zwischen dem Steg 36 und dem Gehäuse 2 sind
beidseitig des Stegs 36 Anschläge 25 und 26 vorgesehen,
die die Relativbewegungen des Stegs 36 zum Gehäuse 2 insbesondere senkrecht
zur Längsebene 60 begrenzen. Es kann vorgesehen
sein, dass die Anschläge 25 und 26 in diesem
unteren Bereich auch eine Begrenzung von Bewegungen parallel zur
Längsebene 60 bewirken.
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Wie
die 3 und 4 zeigen, besitzen die Antivibrationselemente 15, 16 und 17 jeweils
eine Schraubenfeder 31. Das erste Antivibrationselement 15 umfasst
neben der Schraubenfeder 31 ein Dämpfungselement 24,
das beispielsweise aus geschäumtem Kunststoff bestehen
kann.
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Wie
die 5 und 6 zeigen, ist das dritte Antivibrationselement 17 mit
seinem ersten Ende 22 über eine Befestigungsschraube 27 am
Griffgehäuse 21 festgeschraubt und mit seinem
zweiten Ende 23 über eine Befestigungsschraube 27 am
Gehäuse 2. Am ersten Ende 22 ist eine
Abdeckung 28 vorgesehen. Die Abdeckung 28 deckt
ein in 7 gezeigtes Aufnahmeprofil 37 ab. Das
Aufnahmeprofil 37 ist, wie 7 zeigt,
an einem ersten Stopfen 29 angeordnet, der am ersten Ende 22 in
die Schraubenfeder 31 geschraubt ist. Am gegenüberliegenden zweiten
Ende 23 ist ein zweiter Stopfen 30 vorgesehen.
Das Aufnahmeprofil 37 übergreift einen Steg des
Griffgehäuses 21, so dass sich eine definierte Lage
des dritten Antivibrationselements 17 ergibt.
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Wie 7 zeigt,
besitzt das dritte Antivibrationselement 17 eine Überdehnsicherung 32.
Die Überdehnsicherung 32 umfasst ein Sicherungsseil 33,
an dem an jedem Ende ein Anschlussnippel 34 angeordnet
ist. Das Sicherungsseil 33 kann beispielsweise ein schubsteifes
Seil, beispielsweise ein Drahtseil oder dgl. sein. Es kann jedoch
auch ein Drahtbügel oder ein Kunststoffelement vorgesehen sein.
Die Überdehnsicherung 33 wird mit einem Ende am
ersten Stopfen 29 und mit dem anderen Ende in einer Aufnahme 35 des
zweiten Stopfens 30 angeordnet. Das Griffgehäuse 21 ist
mit dem Gehäuse 2 dadurch sowohl über
die Schraubenfeder als auch über das Sicherungsseil 33 verbunden.
Das Sicherungsseil 33 begrenzt den Weg, den das Griffgehäuse 21 im
Bereich des hinteren Handgriffs 3 gegenüber dem
Gehäuse 2 zurücklegen kann. Als drittes
Antivibrationselement 17 kann auch ein Antivibrationselement
ohne Überdehnsicherung 32 vorgesehen sein. In
diesem Fall begrenzt die Schraubenfeder 31 des Antivibrationselements 17 den
Relativweg zwischen Gehäuse 2 und Griffgehäuse 21.
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In 1 sind
die im Betrieb an der Motorsäge 1 wirkenden Kräfte
schematisch gezeigt. An der Führungsschiene 6 wirkt
eine Gegenkraft 62, die von dem zu zerspanenden Werkstück
aufgebracht wird. Um das Werkstück zu zerspanen, bringt
der Bediener am hinteren Handgriff 3 eine Betätigungskraft 61 und am
Griffrohr 5 eine Betätigungskraft 64 auf,
die der Gegenkraft 62 entgegenwirken. Bei einem Rückhandschnitt
wirkt die Betätigungskraft 64 am Griffrohr 5 etwa
nach oben und die Betätigungskraft 61 am hinteren
Handgriff 3 im Wesentlichen nach unten. Dem wirkt die Gegenkraft 62 an
der Führungsschiene 6 entgegen, die an der Oberseite
der Führungsschiene 6 nach unten wirkt. In Längsrichtung
der Führungsschiene 6 wirken außerdem
noch Schnittkräfte 66. Die Schnittkräfte 66 sind
dabei üblicherweise größer als die Gegenkraft 62.
Die Betätigungskräfte 61 und 64,
die Gegenkraft 62 und die Schnittkräfte 66 wirken
zusätzlich zu Kräften, die Vibrationen erzeugen.
Die Vibrationen bewirken im Betrieb eine hin- und hergehende, schwingende
Relativbewegung des Gehäuses 2 gegenüber
dem Griffgehäuse 21. Die aufgrund der Betätigungskräfte 61 und 64 entstehende
Relativbewegung entsteht zusätzlich und wird von den Vibrationen überlagert.
Diese Kräfte bewirken ein Aufweiten des Schwingspalts 14.
Dabei führt das Griffgehäuse 21 gegenüber
dem Gehäuse 2 eine Drehung um eine imaginäre
Drehachse 65 aus, deren ungefähre Lage in 1 eingezeichnet
ist. Bei Durchführung eines Ablängschnitts kehren
sich die wirkenden Kräfte um und der Schwingspalt 14 wird verkleinert.
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Das
dritte Antivibrationselement 17 und die Überdehnsicherung 32 sind
in dem Bereich des Schwingspalts 14 angeordnet, in dem
die Relativbewegung zwischen dem hinteren Handgriff 3 und
dem Gehäuse 2 am größten ist.
Das dritte Antivibrationselement 17 ist auf der dem hinteren
Handgriff zugewandten Seite der Querebene 13 in einem in
Richtung der Längsmittelachse 12 gesehen zwischen dem
hinteren Handgriff 3 und dem Griffrohr 5 liegenden
Bereich angeordnet. Das dritte Antivibrationselement 17 begrenzt
dadurch die Relativbewegungen zwischen Gehäuse 2 und
hinterem Handgriff 3.
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Ein
Ausführungsbeispiel einer Motorsäge 41 ist
in 8 gezeigt. Der Aufbau der Motorsäge 41 entspricht
im Wesentlichen dem Aufbau der Motorsäge 1 aus 1.
Gleiche Bezugszeichen kennzeichnen in beiden Figuren gleiche Bauteile.
Bei der Motorsäge 41 unterscheidet sich gegenüber
der Motorsäge 1 die Anordnung des dritten Antivibrationselements.
Anstatt eines geneigt angeordneten dritten Antivibrationselements 17 besitzt
die Motorsäge 41 ein drittes Antivibrationselement 45,
dessen Längsachse 46 parallel zu den Längsachsen 18 und 19 der Antivibrationselemente 15 und 16 und
senkrecht zur Längsebene 60 (2)
angeordnet ist. Die Antivibrationselemente 15, 16 und 45 können
zur Längsebene auch um einen Winkel geneigt sein, der geringfügig kleiner
als 90° ist, so dass sich eine etwa senkrechte Anordnung
ergibt.
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Das
dritte Antivibrationselement 45 kann, wie auch die beiden
Antivibrationselemente 15 und 16, ebenfalls eine Überdehnsicherung
aufweisen, die der in 7 gezeigten Überdehnsicherung 32 des dritten
Antivibrationselements 17 der Motorsäge 1 entspricht.
Als Verbindungselement besitzt die Motorsage 41 eine Überdehnsicherung 42,
die separat und unabhängig von einem Antivibrationselement angeordnet
ist. Die Überdehnsicherung 42 ist mit einem ersten
Ende 58 am Griffgehäuse 21 und mit einem
zweiten Ende 59 am Gehäuse 2 der Motorsäge 41 festgelegt.
Die Überdehnsicherung 42 besitzt eine Längsachse 48,
die die beiden Befestigungspunkte der Überdehnsicherung 42 miteinander
verbindet und die gegenüber der Querebene 13 der
Motorsäge 41 um einen Winkel β geneigt
ist. Der Winkel β beträgt weniger als 90°.
Vorteilhaft beträgt der Winkel β weniger als 80° und
insbesondere weniger als 60°. Als vorteilhaft wird ein
Winkel β von etwa 10° bis etwa 45° angesehen.
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In
den 9 und 10 sind die Überdehnsicherung 42 und
das dritte Antivibrationselement 45 gezeigt. In 9 ist
die Überdehnsicherung 42 bei maximal aufgeweitetem
Schwingspalt 14 gezeigt. 10 zeigt
die Überdehnsicherung 42 im Ruhezustand der Motorsäge 41,
also wenn am hinteren Handgriff 3 und an der Führungsschiene 6 keine Kräfte
wirken. Aufgrund der Bewegung im Betrieb ändert sich auch
der Winkel β. Die angegebenen Wertebereiche für
den Winkel β beziehen sich auf den unbelasteten Zustand.
Wie 9 zeigt, besitzt die Überdehnsicherung 42 ein
Sicherungsseil 43. Das Sicherungsseil 43 besteht
vorteilhaft aus Kunststoff, insbesondere aus Aramid. An dem Sicherungsseil 43 sind
ein erster Anschlussnippel 50 und ein zweiter Anschlussnippel 49 befestigt.
Die Anschlussnippel 49 und 50 sind am Sicherungsseil 43 vorteilhaft
angespritzt. Dabei ist das Sicherungsseil 43 von den Anschlussnippeln 49 und 50 zweckmäßig
durchspritzt. Der erste Anschlussnippel 50 ist zylindrisch ausgebildet,
wobei die Längsachse des Zylinders quer zur Längsachse 48 der Überdehnsicherung 42 steht.
Der erste Anschlussnippel 50 ist in einer Aufnahme 55 angeordnet,
die an einer Halterung 51 des Griffgehäuses 21 ausgebildet
ist. Die Halterung 51 besitzt zwei Seitenabschnitte, zwischen
denen das Sicherungsseil 43 aus der Halterung 51 geführt
ist. Wie 11 zeigt, besitzt einer der
Seitenabschnitte der Halterung 51 eine Montageöffnung 56,
durch die das Sicherungsseil 43 in den Bereich zwischen
den beiden Seitenabschnitten der Halterung 51 eingesteckt
werden kann.
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Der
zweite Anschlussnippel 49 ist in einer Aufnahme 54 am
Gehäuse 2 angeordnet. Wie die 11 und 12 zeigen,
besitzt der erste Anschlussnippel 50 einen Durchmesser
a, der kleiner ist als ein kleinster Durchmesser b des zweiten Anschlussnippels 49.
Der zweite Anschlussnippel 49 besitzt in Draufsicht einen
vieleckigen, im Ausführungsbeispiel einen etwa quadratischen
Querschnitt. Der kleinste Durchmesser b entspricht damit der Seitenlänge.
Dadurch, dass der Durch messer a des ersten Anschlussnippels 50 kleiner
als der kleinste Durchmesser b des zweiten Anschlussnippels 49 ist, kann
der erste Anschlussnippel 50 in Längsrichtung durch
die zweite Aufnahme 54 gesteckt und in der Halterung 51 befestigt
werden. Wie insbesondere 11 zeigt,
besitzt der zweite Anschlussnippel 49 eine Raste 57,
mit der der zweite Anschlussnippel 49 im Gehäuse 2 verrastet
wird. Dadurch kann die Überdehnsicherung 42 auf
einfache Weise montiert werden.
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In
den 9 und 10 ist auch die Anordnung des
dritten Antivibrationselements 45 gezeigt. Das dritte Antivibrationselement 45 umfasst
eine Schraubenfeder 31, die an ihren Enden auf Halterungen
aufgeschraubt ist. Das erste Ende 52 des dritten Antivibrationselements 45 ist
am Griffgehäuse 21 festgelegt und das gegenüberliegende,
zweite Ende 53 am Gehäuse 2. Auch das
dritte Antivibrationselement 45 kann eine zusätzliche Überdehnsicherung besitzen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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