DE102007036030A1 - Verfahren und System zum Kommunizieren zwischen einer Kommunikationsquelle und einer mobilen Plattform - Google Patents

Verfahren und System zum Kommunizieren zwischen einer Kommunikationsquelle und einer mobilen Plattform Download PDF

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Michael B. Lake Orion Ames
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Abstract

Eine mobile Plattform ist mit einem Ausstrahlungssignalempfänger, um ein Ausstrahlungssignal zu empfangen, und mit einer drahtlosen Zweiwegekommunikationseinrichtung ausgestattet. In dem Ausstrahlungssignal werden Nachrichten empfangen. Andere Nachrichten zwischen der Kommunikationsquelle und der mobilen Plattform werden drahtlos über die drahtlose Zweiwegekommunikationseinrichtung übertragen.

Description

  • QUERVERWEIS AUF VERWANDTE ANMELDUNGEN
  • Diese Anmeldung beansprucht die Priorität der vorläufigen US-Anmeldung Nr. 60/821,437 , die am 4. August 2006 eingereicht wurde und hierin durch Bezugnahme mit eingeschlossen ist.
  • TECHNISCHES GEBIET
  • Diese Offenbarung betrifft allgemein mobile Plattformen und genauer gesagt eine drahtlose Kommunikation mit diesen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die Aussagen in diesem Abschnitt liefern lediglich Hintergrundinformationen, die mit der vorliegenden Offenbarung in Beziehung stehen, und müssen nicht unbedingt Stand der Technik darstellen.
  • Drahtlose Telekommunikationsdienste für mobile Plattformen, z.B. Fahrzeuge, zum Bereitstellen von Merkmalen, die mit Navigationsunterstützung und Pannendiensten in Beziehung stehen, werden immer häufiger angewandt. Derzeitige Kommunikationssysteme umfassen Punkt-zu-Punkt-Kommunikationen, z.B. zellulare Systeme, die typischerweise mit einer niedrigen Datenbandbreite arbeiten und relativ teuer sind. Andere Systeme umfassen Satellitenfunksysteme, die geostationäre Satelliten verwenden, um mit Fahrzeugen, Häusern und anderen hörenden Umge bungen mit mehreren Musik-, Nachrichten- und Audiounterhaltungskanälen zu kommunizieren, und arbeiten typischerweise mit einer nationalen Verbreitung mit niedriger Datenbandbreite.
  • Lokale Über-Luft-Fernsehsender wechseln zu einem digitalen Fernsehformat, wie beispielsweise dem Advanced Television System Committee-Standard ("ATSC-Standard"), der eine Datenbandbreite von 19 Mbps aufweist. Hochauflösendes Fernsehen (HDTV) verwendet typischerweise etwa 9 bis 12 Mbps. Dies bedeutet, dass eine Ausstrahlungskommunikationsbandbreite für die Übermittlung von zusätzlichem Inhalt verfügbar ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Ein Verfahren zum Kommunizieren zwischen einer Kommunikationsquelle und einer mobilen Plattform umfasst, dass die mobile Plattform mit einer Empfängereinrichtung für Ausstrahlungssignale ausgestattet wird, um ein Ausstrahlungssignal zu empfangen, und dass die mobile Plattform mit einer drahtlosen Zweiwegekommunikationseinrichtung ausgestattet wird. An der mobilen Plattform wird eine erste von der Kommunikationsquelle in dem Ausstrahlungssignal ausgestrahlte Nachricht über die Empfängereinrichtung für Ausstrahlungssignale empfangen. Und zwischen der Kommunikationsquelle und der mobilen Plattform wird über die drahtlose Zweiwegekommunikationseinrichtung drahtlos eine zweite Nachricht übertragen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Bevorzugte Ausführungsformen werden ausführlich beschrieben und in den begleitenden Zeichnungen dargestellt, die einen Teil dieser bilden, und wobei:
  • 14 schematische Diagramme gemäß der vorliegenden Offenbarung sind.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Bezug nehmend auf die Zeichnungen, in denen die Darstellungen lediglich dem Zweck des Erläuterns von Ausführungsformen dienen und nicht dem Zweck des Beschränkens dieser, zeigt 1 ein Kommunikationssystem, das gemäß einer beispielhaften Ausführungsform konstruiert wurde. Das hierin beschriebene Kommunikationssystem dient dem Übertragen eines Signals zwischen einer Kommunikationsquelle 10 und einer mobilen Plattform einschließlich einem Übertragen von einer oder mehreren Ausstrahlungseinrichtungen an mobile Plattformen, die allgemein mit 30 oder 30' bezeichnet sind, wie hierin nachfolgend beschrieben. Jede mobile Plattform ist mit einer drahtlosen Schnittstelleneinrichtung ("WID") 310 ausgestattet, die einen Transceiver umfasst. Die WID 310 umfasst eine Empfängereinrichtung für ausgestrahlte Nachrichten, die dazu dient, ein Ausstrahlungssignal zu empfangen und zu interpretieren, das von der Kommunikationsquelle stammt, und eine drahtlose Zweiwegekommunikationseinrichtung, die dazu dient, drahtlose Zweiwegeübertragungen zwischen der mobilen Plattform/den mobilen Plattformen 30, 30' und der Kommunikationsquelle 10 auszuführen. Das Ausstrahlungssignal, allgemein mit 25 bezeichnet, umfasst einen Gesamtinhalt, der von der Kommunikationsquelle 10 über einen oder mehrere Ausstrahlungssender 15, 15' gesendet wird. Das Ausstrahlungssignal 25 umfasst einen öffentlich zugänglichen Inhalt und eine erste Nachricht, die durch die WID 310 an der mobilen Plattform/den mobilen Plattformen 30, 30' lesbar ist. Die erste Nachricht wird durch die WID 310 empfangen und interpretiert und kann an eine Mensch/Maschine-Schnittstelleneinrichtung ("HMI"-Einrichtung) 350 übertragen und/oder in einer elektronischen Speichereinrichtung der mobilen Plattform gespeichert werden. Eine zweite Nachricht, die eine drahtlose Zweiwegenachricht umfasst, ist allgemein mit 35, 35' bezeichnet und wird zwischen der Kommunikationsquelle 10 und jeder der mobilen Plattformen 30, 30' übertragen. Dies wird nun ausführlich beschrieben.
  • Die Kommunikationsquelle 10 ist signaltechnisch mit dem Ausstrahlungssender/den Ausstrahlungssendern 15, 15' verbunden. Jeder Ausstrahlungssender 15, 15' umfasst eine elektronische Einrichtung, die dazu dient, ein elektromagnetisches Signal, d.h. das Ausstrahlungssignal 25, das von der Kommunikationsquelle 10 gesendet wird, zu erzeugen und über Luftwellen zu verbreiten. Einzelne Benutzer können unter Verwendung von digitalem Fernsehen, Radio oder einer anderen Einrichtung auf das Ausstrahlungssignal 25 zugreifen. Die Konstruktion und der Betrieb von Ausstrahlungssendern sind Fachleuten allgemein bekannt. Das elektromagnetische Ausstrahlungssignal 25 wird durch die mobilen Plattformen 30, 30' empfangen, die jeweils einen Kommunikationstransceiver aufweisen. Das Ausstrahlungssignal umfasst vorzugsweise die erste Nachricht, die an der Kommunikationsquelle gebildet wird. Die erste Nachricht wird von der Kommunikationsquelle opportunistisch ausgestrahlt und an der mobilen Plattform durch den Empfänger für ausgestrahlte Nachrichten des Transceivers empfangen und interpretiert. Die zweite Nachricht wird gebildet und zwischen der Kommunikationsquelle und der mobilen Plattform mittels der drahtlosen Zweiwegekommunikationseinrichtung des Transceivers und eines Unternehmensdienstanbieters 240 an der Kommunikationsquelle drahtlos übertragen. Die mobilen Plattformen umfassen Kraftfahrzeuge und andere mobile Plattformen, die Handheld- Einrichtungen umfassen, wie hierin nachfolgend in Bezug auf 3 und 4 beschrieben.
  • Bezug nehmend auf 2 ist gemäß einer beispielhaften Ausführungsform ein allgemeiner Informationsfluss durch die Kommunikationsquelle 10 gezeigt, durch die ein Ausstrahlungssignal gebildet wird. Die gezeigte Kommunikationsquelle umfasst eine lokale Fernsehrundfunkstation, obwohl andere Kommunikationsquellen verwendet werden können, z.B. HD-Radiorundfunkstationen. Inhaltsanbieter können einen Netzwerkanbieter 210, einen oder mehrere Drittanbieter 220 und einen lokalen Anbieter 230 umfassen, die alle einen Produktionsinhalt, der zum Ansehen an einem Fernseher vorgesehen ist, mit Werbung durch eine jeweilige Inhaltsverwaltungseinrichtung kombinieren. Die Ausgänge der Inhaltsanbieter werden in eine Masterinhaltsverwaltungseinrichtung 12 der Kommunikationsquelle 10 eingegeben. Zusätzlich findet in Bezug auf die Kommunikationsquelle 10 eine Übertragung zu und von einem Unternehmensdienstanbieter 240 statt, der wiederum dazu dient, über eine drahtlose Verbindung zu und von den mobilen Plattformen 30, 30' zu übertragen. Der Unternehmensdienstanbieter 240 kann auch einen Inhalt erzeugen und diesen an die mobilen Plattformen 30, 30' liefern. Der Netzwerkanbieter 210 erzeugt Produktionen mit nationaler Werbung gemäß Lizenzvereinbarungen und -bedingungen mit der lokalen Ausstrahlungseinrichtung. Der lokale Anbieter 230 erzeugt Produktionen mit lokaler Werbung. Die Drittanbieter 220 erzeugen Produktionen mit nationaler und/oder lokaler Werbung. Der Unternehmensdienstanbieter 240 erzeugt einen spezifischen Nachrichteninhalt, der sicherheitsauthentifiziert ist und z.B. eine Information umfasst, die aus dem Internet erhalten wird, einschließlich der ersten Nachricht.
  • Die Kommunikationsquelle 10 umfasst die Masterinhaltsverwaltungseinrichtung 12, eine Kommunikationsverwaltungseinrichtung 14, einen In halts-Planer 16 und einen Datenstromgenerator 18. Die Kommunikationsquelle 10 dient dazu, Ausgänge von den Inhalts- und Unternehmensdienstanbietern 210, 220, 230 und 240 (hierin nachfolgend "Inhaltsanbieter") herzunehmen und eine Gesamtnachricht zu bilden, die zu dem Ausstrahlungssignal 25 wird. Die Nachricht wird durch den Datenstromgenerator 18 übertragen, um einen Datenstrom zu erzeugen, der zum Ausstrahlen über einen oder mehrere Ausstrahlungskanäle als das Ausstrahlungssignal 25 an den/die Ausstrahlungssender 15, 15' übertragen wird. Dies umfasst das Ausstrahlen des Ausstrahlungssignals 25 zu Kommunikationstransceivern der mobilen Plattformen 30, die sich in Signalreichweite des Ausstrahlungssenders/der Ausstrahlungssender 15, 15' befinden. Die Masterinhaltsverwaltungseinrichtung 12 dient dazu, sicherzustellen, dass der gesamte Inhalt der Nachricht ein korrektes Format aufweist, d.h. ein Format, das anwendbare Ausstrahlungsstandards, z.B. ATSC-Standards, DVB-Standards, oder einen anderen anerkannten Ausstrahlungsstandard erfüllt. Die Masterinhaltsverwaltungseinrichtung 12 fügt den Inhalt von den verschiedenen Inhaltsanbietern, die den Unternehmensdienstanbieter umfassen, zusammen, und mischt diesen. Der Inhalts-Planer 16 überwacht die Kommunikationsverwaltungseinrichtung 14 und empfängt einen Eingang von dem Unternehmensdienstanbieter 240 und führt eine Übermittlungszeitplanung aus und prioritisiert eine Inhaltsübermittlung über den spezifischen Ausstrahlungskanal. Die Masterinhaltsverwaltungseinrichtung 12 setzt den durch die Inhaltsanbieter gelieferten Inhalt zusammen und legt mit einer Eingabe von dem Inhalts-Planer 16 einen Inhaltsübermittlungsplan fest. Der zusammengesetzte Inhalt, d.h. die Gesamtnachricht, wird mit dem Inhaltsübermittlungsplan an die Kommunikationsverwaltungseinrichtung 14 gesendet. Die Kommunikationsverwaltungseinrichtung 14 ordnet auf der Grundlage des Übermittlungsplans und von Kommunikationskanalparametern, die Parameter wie beispielsweise verfügbare Bandbreite und Kanalzustände umfassen, einen spezifischen Kommunikationskanal zur Verwendung zu. Der Kommunikationstransceiver der mobilen Plattform 30 umfasst Zweiwegekommunikationskanäle, um der mobilen Plattform zu ermöglichen, das dieser gelieferte Signal zu initiieren und/oder auf das dieser gelieferte Signal zu antworten. Wenn beispielsweise die mobile Plattform ermittelt hat, dass ein Teil des Inhalts der ersten Nachricht abgelaufen ist, z.B. Wetterinformationen, kann die mobile Plattform über einen der verfügbaren Zweiwegekanäle eine Anfrage an den Unternehmensdienstanbieter 240 und den Inhalts-Planer 16 initiieren, der dann agiert, um eine aktualisierte Information zu erhalten und über einen der verfügbaren Ausstrahlungskanäle zu senden. Ferner kann die Kommunikationsverwaltungseinrichtung den Inhalts-Planer über eine über die Zweiwegekommunikationskanäle erhaltene Benutzerinformation informieren.
  • Die Kommunikationsverwaltungseinrichtung 14 verwaltet den Ausstrahlungskanal durch opportunistisches Zuordnen von Kommunikationskanalressourcen, Erzeugen eines konformen Datenstroms durch den Datenstromgenerator 18, der zum Übertragen an den/die Ausstrahlungssender 15, 15' gesendet wird, und verifiziert, wenn erforderlich, die Übermittlung der ersten Nachricht. Somit wird die erste Nachricht durch Einbeziehen in einen digitalen Ausstrahlungsdatenstrom mit hohem Durchsatz opportunistisch ausgestrahlt.
  • Andere Funktionen der Kommunikationsverwaltungseinrichtung 14 umfassen ein Ermöglichen von Sicherheitsprotokollen für Anwendungen, die Sicherheit und Verschlüsselung erfordern, und ein Informieren des Inhalts-Planers über Kanalzustände. Der Inhalts-Planer 16 führt eine Übermittlungszeitplanung aus und prioritisiert eine Inhaltsübermittlung über den spezifischen Ausstrahlungskanal. Jeder der Kommunikationskanäle umfasst einen Einwegeausstrahlungskommunikationskanal oder einen drahtlosen Zweiwegekommunikationskanal zwischen dem Kommunikationstransceiver der mobilen Plattform und der Kommunikationskanalverwaltungseinrichtung.
  • Der/die Ausstrahlungssender 15, 15' verwendet/verwenden bekannte Breitbandausstrahlungsmechanismen und -techniken einschließlich jener, die gemäß z.B. ATSC oder anderen Standards kommunizieren. Die ATSC-Standards definieren digitales Fernsehen, das durch die United States Federal Communications Commission ("FCC") für terrestrischen Fernsehrundfunk ausgewählt wurde, z.B. für HDTV. Breitband bezieht sich auf ein Kommunikationssignal, das einen breiten Bereich von Frequenzen umfasst, eine gleichzeitige Übertragung mehrerer Datenelemente ermöglicht und Datenübertragungsraten erhöht. Somit wird unter Verwendung des gleichen Kommunikationsmediums über einen Prozess, der als Multiplexing bezeichnet wird, über mehrere Kanäle kommuniziert. Der von der FCC anerkannte ATSC-Standard weist einen Datendurchsatz von 19,38 Mbps auf, wohingegen HDTV nur 9 bis 12 Mbps verwendet. Dies bedeutet, dass für die Übermittlung von zusätzlichem Inhalt ein Kommunikationsdurchsatz verfügbar ist, der verwendet werden kann. Dieser Abschnitt des Ausstrahlungssignals wird vorzugsweise verwendet, um die erste Nachricht an die mobile(n) Plattform(en) 30, 30' zu übertragen.
  • Die Kommunikationsquelle 10, die eine durch den Unternehmensdienstanbieter 240 gelieferte Information verwendet, dient dazu, den mobilen Plattformen 30, 30' über die Ausstrahlungsübertragung der ersten Nachricht verbesserte Merkmale, Anwendungen und Dienste bereitzustellen. Die verbesserten Merkmale, Anwendungen und Dienste, die durch ein opportunistisches Speichern von Daten durch drahtlose Ausstrahlungsdienste ermöglicht werden, wenn die mobilen Plattformen 30, 30' in einem Kraftfahrzeug verwendet werden, umfassen zum Beispiel Fahrzeugleis tungsverbesserungen und -aktualisierungen, eine Navigationsinformation, eine Weginformation und eine Unterhaltungsinformation und Dateien, wie beispielsweise Audio-, Bild- und Videodateien. Das System sucht nach opportunistischen Perioden zum Übermitteln solch eines Materials auf der Grundlage von Attributen der mobilen Plattform. Ferner werden die Darstellung und Verwendung der durch das System gesendeten Daten und Information zu geeigneten Zeitpunkten bereitgestellt, die auf einer Benutzeraktivität mit der mobilen Plattform basieren.
  • Mit zusätzlicher Bezugnahme auf 3 und 4 führen der Unternehmensdienstanbieter 240 und die mobilen Plattformen 30, 30' Zweiwegeübertragungen aus, die umfassen, dass authentifizierte Eingänge und Anfragen von dem Bediener und/oder dem/den Insassen der mobilen Plattform über eine Einrichtung/Einrichtungen 350 einer Mensch/Maschine-Schnittstelle (HMI) an der mobilen Plattform empfangen werden. Die in der Information enthaltenen Eingänge und Anfragen werden an die Verwaltungseinrichtung für lokalen Inhalt übertragen. Der Unternehmensdienstanbieter 240 erzeugt die erste Nachricht für das Ausstrahlungssignal und vereinfacht ein Erlangen von Inhalt für die erste Nachricht für das Ausstrahlungssignal von einem der anderen Inhaltsanbieter 210, 220, 230. Ein Vereinfachen des Erlangens von Inhalt umfasst, dass der Benutzer der mobilen Plattform eine spezifische Information mittels der HMI identifiziert, wobei ein Verwenden eines menügesteuerten oder anderen Systems für eine Einbeziehung in die zweite Nachricht umfasst ist, die gebildet wird und unter Verwendung der Zweiwegeübertragungen an den Unternehmensdienstanbieter 240 übertragen wird. Der Unternehmensdienstanbieter 240 steht mit den Inhaltsanbietern 210, 220, 230 in Interaktion, um eine Quelle für die spezifische Information zu identifizieren, die er dann erlangt und für ein Einbeziehen in die erste Nachricht bereitstellt.
  • Die Zweiwegekommunikationsverbindung verbessert die Stabilität eines Sicherheitsverwaltungssystems, das Authentifizierung, Bereitstellung und Verwaltung digitaler Rechte umfasst. Somit kann die drahtlose Zweiwegenachricht verwendet werden, um das Ausstrahlungssignal einschließlich der ersten Nachricht zu authentifizieren. Sie kann auch bei der Übermittlung von fehlenden Daten entweder durch Ermöglichen der mobilen Plattform, eine Wiederübertragung von Daten über das Ausstrahlungssignal 25 anzufragen, oder durch Übermitteln der fehlenden Daten direkt über die drahtlose Zweiwegenachricht 35, 35' helfen.
  • Eine codierte Verzeichnisstruktur, die sich an einem entfernten Server als eine Zeichenkette befindet, kann periodisch unidirektional, d.h. über Ausstrahlungssignale, für eine Verwendung an die mobile Plattform gesendet werden. Die mobile Plattform kann für eine Anzeige aus der Verzeichnisstruktur einen Inhalt aufnehmen und auswählen. Die Verzeichnisstruktur kann mit einer Mischung aus dynamischem und statischem Inhalt versehen sein, der aus dem Internet und aus privaten Quellen gesammelt wird. Ferner kann der Inhalt an mehrere Orte in dem Fahrzeug übermittelt werden, z.B. an Bildschirme von Vorder- und Rücksitzen eines Fahrzeugs, entweder in Echtzeit oder gespeichert für eine spätere Verwendung. Solche Übermittlungsprozesse umfassen ein Übermitteln von Paketen von Informationen, die bei einem Empfang über die drahtlose Zweiwegenachricht 35 bestätigt werden. Der Uplink kann ein Überwachen des Werbung Ausgesetztseins vereinfachen und eine Anwendung oder Dienstverwendung für eine Abrechnung und andere Zwecke berichten.
  • Die erste Nachricht des Ausstrahlungssignals 25 wird in Form von elektronischen Daten während Perioden einer Verfügbarkeit einer Bandbreite und/oder der Verfügbarkeit des Kommunikationskanals durch die Kom munikationsquelle 10 und den/die Sender 15, 15' opportunistisch gesendet und empfangen und in jeder mobilen Plattform gespeichert.
  • Eine Übermittlung der ersten Nachricht an die mobile Plattform erfordert einen Kommunikationsübertragungskanal und eine minimale Bandbreite, ermittelt durch weithin bekannte Theoreme, wie beispielsweise das Shannon-Theorem, dessen Durchführung an der Kommunikationsquelle 10 bereitgestellt wird. In Fällen, in denen keine exakte Echtzeitübermittlung erforderlich ist, kann die Bandbreitenanforderung auf verschiedene Dimensionen verteilt sein, wie beispielsweise Zeit, Ausbreitungscodes und/oder Frequenzen. Verschiedene Abschnitte der elektronischen Daten, die die erste Nachricht bilden, können durch die Kommunikationsverwaltungseinrichtung 14 auf diese verschiedenen Dimensionen verteilt und dann an dem Kommunikationstransceiver der mobilen Plattform(en) 30, 30' wieder zusammengesetzt werden. Die Kommunikationsquelle 10 ordnet auf der Grundlage von Verfügbarkeit opportunistisch die Übermittlungsmechanismen zu, die Durchsatz, Zeit, Frequenz und andere Parameter des Ausstrahlungs- und Kommunikationssystems umfassen. Die Kommunikationsverwaltungseinrichtung 14 koordiniert die Verteilung der ersten Nachricht über den/die Ausstrahlungssender 15, 15'.
  • Die mobile Plattform 30 nimmt die Form einer Handheld-Einrichtung ein und ist vorzugsweise mit der WID 310, einem Transceiverkoordinator 320, einem Anwendungsprozessor 330, einer elektronischen Speicherverwaltungseinrichtung 315, einer Wissenssteuerzentrale 360, mindestens einer HMI-Einrichtung 350 (die über einen Schnittstellencontroller 340 kommuniziert) und einem Softwareaktualisierungskoordinator und einer Unternehmensdienstverwaltungseinrichtung 325 ausgestattet.
  • Die WID 310 umfasst vorzugsweise mindestens einen Sender und Empfänger, die mit dem Transceiverkoordinator 320 in Interaktion stehen, um das Ausstrahlungssignal 25 zu empfangen und die erste Nachricht hieraus zu interpretieren. Die WID umfasst auch eine Modulatoreinrichtung, die dazu dient, Signale drahtlos zu übertragen, um Zweiwegeübertragungen zu erwirken. Die WID 310 verwendet zellulare oder andere Technologien, die in dem Transceiverkoordinator 320 umfasst sind, um Kommunikationen mit der Kommunikationsquelle 10 auszuführen. Die WID 310 empfangt das Ausstrahlungssignal 25, das die erste Nachricht umfasst, von der Kommunikationsquelle 10, und sendet die zweite Nachricht über die drahtlose Zweiwegenachricht 35 an die Kommunikationsquelle 10.
  • Die Speicherverwaltungseinrichtung 315 umfasst vorzugsweise entfernbare/tragbare Speichermedien, z.B. DVDs, CDs und Thumbstick-Speichereinrichtungen, und eingebettete Speichermedien in Form von Festplatten- oder Chipspeichereinrichtungen. Die WID 310 dient dazu, das Ausstrahlungssignal 25 zu empfangen, die erste Nachricht zu identifizieren und sie selektiv zum Speichern und für eine zukünftige Verwendung zu der Speicherverwaltungseinrichtung 315 weiterzuleiten oder sie für eine unmittelbare Verwendung zu dem Anwendungsprozessor 330 weiterzuleiten.
  • Die Wissenssteuerzentrale 360 umfasst vorzugsweise einen aktualisierbaren elektronischen Speicherabschnitt, der für mehrere Eigenschaften oder Parameter der mobilen Plattform ermittelte Zustande enthält. Der Anwendungsprozessor 330 steht mit der Wissenssteuerzentrale 360 in Interaktion, um eine Information zu erfassen und zu erzeugen, die mit der spezifischen mobilen Plattform in Beziehung steht und durch Überwachen und Beobachten über Sensoren der Umgebung oder die Interaktionen des Benutzers mit der mobilen Plattform über die HMI 350 erhalten werden kann. Die Parameter der mobilen Plattform können einen momentanen Ort und die jüngste Trajektorie der mobilen Plattform umfassen, wenn die mobile Plattform mit einer GPS-Einrichtung (einer "Einrichtung des globalen Positionsbestimmungssystems") ausgestattet ist oder auf andere Weise zum Ermitteln einer geografischen Position fähig ist. Die Wissenssteuerzentrale 360 umfasst vorzugsweise ein selektives Profil des Endbenutzers, das fahrzeugeigen oder außerhalb des Fahrzeugs übersetzt wird. Das Benutzerprofil umfasst vorzugsweise persönliche Vorlieben, Verkaufsverläufe, vorherige Plattformtrajektorien, Benutzer/Plattform-Interaktionen und ein Lernen hieraus, eine Benutzerdemographie und andere Informationen, die nützlich für den Endbenutzer sind und von diesem ausgewählt werden können. Das Benutzerprofil kann durch die mobile Plattform 30 verwendet werden, um selektiv auf die erste Nachricht des Ausstrahlungssignals zuzugreifen und die Information selektiv bei jeder Interaktion mit dem Benutzer zu verwenden. Softwareaktualisierungen, neue Anwendungen und andere Datenaktualisierungen werden selektiv auf die mobile Plattform 30 heruntergeladen. Interaktionen mit dem Benutzer, die die selektive Anzeige von Werbung umfassen, können durch das Benutzerprofil überwacht werden. Der Softwareaktualisierungskoordinator/die Unternehmensdienstverwaltungseinrichtung 325 bietet eine Funktionalität zum Aktualisieren der Betriebssoftware der mobilen Plattform 30 und Verwalten einer Information, die mit dem Unternehmen in Beziehung steht, für das die mobile Plattform verwendet wird.
  • Die HMI 350 kann berührungs- oder eingabestiftempfindliche Anzeigen, alphanumerische Tastenfelder, Scroll-Einrichtungen und andere Einrichtungen umfassen. Es wird eine zusätzliche HMI-Funktionalität vorgesehen, bei der Handheld-Einrichtungen an der mobilen Plattform 30 über eine Schnittstelle mit einer Docking-Struktur an einem Fahrzeug gekoppelt werden, über die eine verbesserte Eingabe/Ausgabe-Steuerung erreicht werden kann. Durch solch eine HMI kann der Bediener mit der Ein richtung in Interaktion stehen, um den Inhalt der ersten Nachricht zu empfangen und zu übertragen, was durch den Schnittstellencontroller 340 verwaltet wird. Die Modalität des Inhalts der an die HMI(s) übermittelten ersten Nachricht kann die Form eines von einem Benutzer interpretierbaren Textes, von von einem Benutzer interpretierbaren Bildern, Videos und/oder Klängen oder Ausgangssignalen umfassen. Die Modalität kann auf der Grundlage der Dynamik der mobilen Plattform und des erwarteten Verbrauchers des Inhalts der ersten Nachricht eingestellt werden, d.h. eines Benutzers, der die mobile Plattform 30 hält. Der Benutzer umfasst eine Person, die die Handheld-Einrichtung 30 hält. Der Benutzer umfasst den Bediener oder Insassen, der mit einer fahrzeugeigenen Einrichtung wie der mobilen Plattform 30' in Interaktion steht.
  • Der Anwendungsprozessor 330 umfasst ein Element des Betriebssystems für die mobile Plattform 30, das spezifische Programme und Systeme in dem Empfänger aufruft und Interaktionen verwaltet. Dies umfasst ein Erfassen von ausgewählten Abschnitten des Ausstrahlungssignals 25, die die erste Nachricht umfassen, ein Weiterleiten der ersten Nachricht zu der Speicherverwaltungseinrichtung für eine Speicherung, ein Weiterleiten der ersten Nachricht zu der HMI-Einrichtung, ein Weiterleiten von Softwareaktualisierungen von dem Softwareaktualisierungskoordinator 325 zu der Speicherverwaltungseinrichtung 315, ein Weiterleiten einer Information von der Wissenszentrale 360 und anderen Orten für eine Übertragung durch die WID 310 zu der Kommunikationsquelle 10 und ein Ausführen anderer Informationsverarbeitungsoperationen. Der Anwendungsprozessor 330 umfasst eine Informationsverwaltungsfunktionalität, die für die Speicherung und Handhabung einer Information verantwortlich ist. Er umfasst eine Ansammlung von in Beziehung stehenden Funktionen, bestehend aus: einem Verwalten eines Massendatenspeichers durch die Speicherverwaltungseinrichtung 315; einem Aufrechterhalten von Sicherheit (z.B. Authentifizierung und Verwaltung digitaler Rechte); eine Audio-, Video- und Informationsinhaltsspeicherung und -einreihung; eine Audio-, Video- und Informationsinhaltshandhabung; und eine HMI-Steuerung.
  • In vielen Fällen kann der Inhalt der ersten Nachricht eine beschränkte Lebensdauer haben und in verschiedenen Zeitintervallen ablaufen oder veralten. Der Anwendungsprozessor steht mit der Kommunikationsquelle 10 durch Senden der zweiten Nachricht an diese über die drahtlose Zweiwegenachricht 35 in Interaktion, um selektiv ein Auffrischen oder Aktualisieren des Inhalts der ersten Nachricht anzufragen, wenn sich ein Ablauf nähert oder wenn ein neuer oder ein Ersatzinhalt von der Kommunikationsquelle 10 zur Verfügung steht. Solche Aktualisierungen können alternativ auch ohne solche Anfragen aktualisiert werden. Somit kann der Inhalt der ersten Nachricht auf der Grundlage der zweiten Nachricht gebildet werden. Ein Beispiel solch eines Inhalts ist eine Ansammlung von lokalen Händlern für Waren und Dienstleistungen. Ein Teil des Inhalts, wie beispielsweise eine Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen, Preise, Angebote, Orts- und Kontaktinformationen für eine Person oder eine ausgewählte Ansammlung von Händlerinformationen können unabhängig voneinander aktualisiert werden. Andere Inhalte von Diensten, wie beispielsweise Nachrichten und Wetter, können zeitempfindlich sein und können programmiert sein, um nach einer bestimmten Zeitdauer automatisch abzulaufen oder zu einem spezifischen Datum und Zeitpunkt abzulaufen.
  • Der Softwareaktualisierungskoordinator/die Unternehmensdienstverwaltungseinrichtung 325 dient dazu, den Strom und die Verwendung von an die mobile Plattform gesendeten Informationen zu steuern, was ein Sammeln und Übertragen von für die mobile Plattform verfügbaren Informationen an die Kommunikationsquelle 10 in der zweiten Nachricht umfasst.
  • Die Softwareaktualisierungskoordinatorfunktion umfasst ein Koordinieren der Verteilung und ein Aktualisieren einer Programmierinformation, insbesondere eines ausführbaren Codes, der an der mobilen Plattform selbst oder durch eine andere Einrichtung in der Nähe der mobilen Plattform verwendet wird. Die Programmierinformation kann durch programmierbare Einrichtungen verwendet werden, die zentrale Verarbeitungseinheiten, digitale Signalverarbeitungseinheiten und andere Einrichtungen umfassen. Die Unternehmensdienstverwaltungsfunktion umfasst ein Verwalten von Unternehmensdiensten wie beispielsweise dem Benutzer der mobilen Plattform bereitgestellten Diensten. Sie umfasst auch eine Auswahl und Anzeige von Werbungsinhalt. Die Unternehmensdienstverwaltungsfunktion umfasst ferner ein Erzeugen der zweiten Nachricht durch Ansammeln von Informationen, die von der mobilen Plattform stammen, und ein Garantieren einer Systemintegrität durch Ausführen von Funktionen wie beispielsweise einer Bereitstellung (Validieren einer Berechtigung für Dienste), einer Authentifizierung (Validieren einer Legitimität der Ausstrahlungseinrichtung und der mobilen Plattform) und einer Datenschutzverwaltung (durch Verschlüsselung und Entschlüsselung und verschiedene Zusatzfunktionen).
  • Die mobile Plattform 30 nimmt die Form einer fahrzeugeigenen Einrichtung ein. Die mobile Plattform 30' weist viele gleiche Merkmale und Funktionen wie die zuvor beschriebene in der Hand gehaltene mobile Plattform 30 auf, vorzugsweise mit zusätzlicher Funktionalität, die mit mehreren Benutzern in Beziehung steht und mit einer Anwendung an einem Kraftfahrzeug in Beziehung steht. Eine im Wesentlichen ähnliche Funktionalität und im Wesentlichen ähnliche Vorrichtungen wie in 3 sind in 4 unter Verwendung der gleichen Bezugszeichen dargestellt.
  • Der Transceiver, das Informationsverwaltungssystem und verschiedene HMI-Einrichtungen sind geeignet, um untereinander und mit fahrzeugeigenen Datenbussen mit anderen Fahrzeugsystemen wie gezeigt zu kommunizieren. Die mobile Plattform kann mehrere HMI-Einrichtungen 350, 350', 350'' umfassen, von denen jede über den Schnittstellencontroller 340' kommuniziert. Der Fahrzeugsoftwareaktualisierungskoordinator 325' ist signaltechnisch mit einem Fahrzeugdatenbus 370 verbunden, der mit einem oder mehreren fahrzeugeigenen Steuermodulen in Signalverbindung steht, die dazu dienen, ein oder mehrere Fahrzeugsysteme zu steuern. Durch diese Verbindung dient der Softwareaktualisierungskoordinator 325' dazu, einen Abschnitt der ersten Nachricht, der einen aktualisierten ausführbaren Code für einen Fahrzeugbetrieb umfasst, an das geeignete Fahrzeugsteuermodul zu übertragen. Die Wissenssteuerzentrale 360' ist geeignet, um Zustande für mehrere Eigenschaften oder Parameter der mobilen Plattform 30' zu ermitteln, beispielsweise Fahrzeugbetriebsparameter, Einstellungen, Dynamik und eine Position bei einer Ausstattung mit einem GPS-System oder einer anderweitigen Möglichkeit eines Ermittelns einer geografischen Position. Die Wissenssteuerzentrale 360' umfasst vorzugsweise selektive Profile eines oder mehrerer Endbenutzer einschließlich Fahrzeugbedienern und Insassen, die fahrzeugintern oder außerhalb des Fahrzeugs übersetzt werden. Die Wissenssteuerzentrale 360' ist signaltechnisch mit dem Fahrzeugbus 370 verbunden, um einen Zugang zu einer den Fahrzeugbetriebsparametern zugehörigen Information zu erhalten. Benutzerprofile, die der mobilen Plattform 30' entsprechen, sind allgemein den in Bezug auf die mobile Plattform 30 beschriebenen ähnlich.
  • Im Betrieb empfängt und interpretiert jede der mobilen Plattformen innerhalb der Reichweite der Kommunikationsquelle 10 das Ausstrahlungssignal 25, um die erste Nachricht zu erhalten. Die mobile Plattform dient da zu, dem Benutzer die erste Nachricht in verschiedenen Modalitäten oder Formen darzustellen. Unter Verwendung von Fahrzeugattributen, wie beispielsweise Fahrzeugdynamik, Fahrzeugtyp, Fahrzeugverwendungsprofil und Demografie wird ein Schema entwickelt, um eine opportunistische Übermittlung, einen opportunistischen Empfang und eine opportunistische Speicherung des Inhalts der ersten Nachricht bereitzustellen. Bei einigen Fahrzeugsystemen kann es vorteilhaft sein, den Nachrichteninhalt zu aktualisieren, zu modifizieren und aufzufrischen, während das Fahrzeug stillsteht oder nahezu stillsteht. Ferner kann ein Auffrischen des Nachrichteninhalts in Perioden einer opportunistischen Verfügbarkeit der Kommunikationskanalbandbreite, wie beispielsweise, wenn die Bandbreite mit anderen Benutzern und Anwendungen geteilt wird, besser geeignet sein. Ferner können Benutzerinteraktionen auf der Grundlage von verschiedenen Faktoren modifiziert werden, die Fahrzeugdynamik, Fahrzeugtyp, Fahrzeugverwendungsprofil, Demografie, Insassen und Bedienerfähigkeiten umfassen. Des weiteren kann ein Auffrischen des Nachrichteninhalts in Perioden einer opportunistischen Verfügbarkeit der mobilen Plattform 30' besser geeignet sein, die das Ausstrahlungssignal 25 möglicherweise nicht empfangen kann, da die mobile Plattform 30 nicht mit Energie versorgt wird oder der Zustand des Ausstrahlungssignals schlecht ist oder aus anderen Gründen.
  • Bei einer Nachrichteninhaltsdarstellung hat die Modalität des Inhalts die Form von von einem Endbenutzer interpretierbarem Text, von einem Endbenutzer interpretierbaren Bildern, Videos und/oder Klängen oder eines von einem Endbenutzer interpretierbaren Signalausgangs. Die Modalität kann auf der Grundlage der Fahrzeugdynamik und des beabsichtigten Konsumenten der Information angepasst werden. Beispielsweise wird eine Videoinhaltsanzeige für den Fahrzeugbediener während einer Fahrzeugbewegung vorzugsweise deaktiviert oder in ihrer Modalität auf lediglich Audio beschränkt. Wenn das Fahrzeug anhält oder auf eine geringe Geschwindigkeit abbremst, kann die Videokomponente wieder aktiviert und angezeigt werden. Ferner kann der Bediener persönlich die spezifische Modalität nach seinen Vorlieben steuern, beispielsweise durch Stoppen oder Unterbrechen jeglicher Wiedergabe des Inhalts einschließlich Audio, bis das Fahrzeug anhält oder auf eine geringe Geschwindigkeit abbremst. Für einen Insassen werden Video und Audio durch die Fahrzeuggeschwindigkeit nicht beeinflusst. Ein Insasse kann jedoch dazu in der Lage sein, Funktionen zu steuern, wie beispielsweise eine Wiedergabe von Inhalt zu stoppen, zu unterbrechen, zurückzuspulen oder vorzuspulen.
  • Der Inhalt der ersten Nachricht an der HMI kann formatierte Bildschirmanzeigen umfassen, die mit aktuellen Informationen versehen sind. Beispielsweise kann ein Standardbildschirm eine dedizierte Größe und Position einer Verkehrskarte, einer Wetterkarte und/oder -vorhersage und eines Werbungsinhalts umfassen. Der Werbungsinhalt kann über den Fahrzeugbus durch eine einfache Benutzerschnittstelle, die dazu dient, einen Telefonanruf oder eine interaktive Nachfrage nach zusätzlicher Information zu tätigen, mit einer Telematikeinheit verlinkt sein. Der Werbungsinhalt kann verwendet werden, um Einnahmen zu schaffen, die den gesamten Betrieb oder einen Teil des Betriebs des Inhaltsübermittlungssystems finanzieren.
  • Andere mobile Plattformen, die das hierin beschriebene System umfassen können, umfassen persönliche digitale Assistenten (PDAs), Mobiltelefone, persönliche Unterhaltungseinrichtungen, Navigations-/GPS-Einrichtungen und integrierte Kombinationen hiervon einschließlich jener Einrichtungen, die für eine Handheld-Verwendung geeignet sind sowie zwischen verschiedenen Docking-Systemen transportiert werden können, die ein Andocken an ein Fahrzeug umfassen.
  • Merkmale, Anwendungen und Dienste, die durch opportunistisches Speichern von Daten ermöglicht werden, und Dienste, die Fahrzeugen über Ausstrahlungsdienste bereitgestellt werden, können beispielsweise umfassen: Fahrzeugleistungsverbesserungen und -aktualisierungen, eine Navigationsinformation, eine Weginformation und eine Unterhaltungsinformation und Dateien, wie beispielsweise Audio-, Bild- und Videodateien. Das System sucht nach opportunistischen Perioden zum Übermitteln solch eines Materials auf der Grundlage von Fahrzeugattributen. Ferner werden die Darstellung und Verwendung der ersten Nachricht in Form von Daten und Informationen, die durch das System gesendet werden, zu geeigneten Zeitpunkten bereitgestellt, die auf einer Benutzeraktivität mit der mobilen Plattform basieren.
  • In vielen Fällen kann der an dem Kommunikationsempfänger erfasste und gespeicherte Inhalt der ersten Nachricht eine beschränkte Lebensdauer aufweisen und in verschiedenen Zeitintervallen ablaufen oder überholt sein. Dieses System kann, wie zuvor in Bezug auf die in der Hand gehaltene mobile Plattform 30 beschrieben, mit einer oder ohne eine Realisierung von Anfragen durch die mobile Plattform 30 den Inhalt selektiv auffrischen oder aktualisieren, wenn sich ein Ablauf nähert, oder wenn ein neuer oder ein Ersatzinhalt zur Verfügung steht. Ein Beispiel solch eines Inhalts ist eine Ansammlung von verschiedenen Händlern für Waren und Dienstleistungen. Ein Teil des Inhalts, wie beispielsweise eine Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen, Preise, Angebote, Orts- und Kontaktinformationen für eine Person oder eine ausgewählte Ansammlung von Händlerinformationen, wird unabhängig voneinander aktualisiert. Ein Teil des Inhalts kann auch ein Ablaufdatum und einen Ablaufzeitpunkt aufweisen. Beispielsweise können Sonderangebote zu einem spezifischen Datum und Zeitpunkt ablaufen. Andere Dienste, wie beispielsweise Nach richten, Wetter und ein anderer zeitempfindlicher Inhalt, können nach einer bestimmten Zeitdauer auch automatisch ablaufen.
  • Die Offenbarung beschrieb bestimmte bevorzugte Ausführungsformen und Abwandlungen dieser. Weitere Abwandlungen und Veränderungen können für andere beim Lesen und Verstehen der Beschreibung ersichtlich werden. Daher soll die Offenbarung nicht auf die bestimmte Ausführungsform/die bestimmten Ausführungsformen beschränkt sein, die als die Ausführungsform(en) offenbart ist/sind, die zum Ausführen dieser Offenbarung als am geeignetsten betrachtet wird/werden, sondern soll die Offenbarung alle Ausführungsformen umfassen, die innerhalb des Schutzumfangs der beigefügten Ansprüche liegen.

Claims (20)

  1. Verfahren zum Kommunizieren zwischen einer Kommunikationsquelle und einer mobilen Plattform, das umfasst, dass die mobile Plattform mit einer Empfängereinrichtung für Ausstrahlungssignale, um ein Ausstrahlungssignal zu empfangen, und einer drahtlosen Zweiwegekommunikationseinrichtung ausgestattet wird; eine erste Nachricht, die von der Kommunikationsquelle in dem Ausstrahlungssignal ausgesendet wird, an der mobilen Plattform über die Empfängereinrichtung für Ausstrahlungssignale empfangen wird; und eine zweite Nachricht zwischen der Kommunikationsquelle und der mobilen Plattform über die drahtlose Zweiwegekommunikationseinrichtung drahtlos übertragen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Ausstrahlungssignal ferner umfasst, dass die erste Nachricht in ein Breitbandausstrahlungssignal einbezogen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, das ferner umfasst, dass die erste Nachricht während einer Periode einer verfügbaren Bandbreite opportunistisch in das Breitbandausstrahlungssignal einbezogen wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, das ferner umfasst, dass die erste Nachricht an der Kommunikationsquelle gebildet wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei das Bilden der ersten Nachricht umfasst, dass ein Nachrichteninhalt, der von mehreren Inhaltsanbietern stammt, an der Kommunikationsquelle zusammengesetzt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, das ferner umfasst, dass die zweite Nachricht von der mobilen Plattform drahtlos an die Kommunikationsquelle übertragen wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, das ferner umfasst, dass der Inhalt der ersten Nachricht auf der Grundlage der zweiten Nachricht gebildet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die mobile Plattform eine Handheld-Einrichtung umfasst.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei die Handheld-Einrichtung eine transportable Einrichtung umfasst, die zum Andocken an mindestens einer Docking-Struktur an einem Fahrzeug geeignet ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die mobile Plattform ein Kraftfahrzeug umfasst.
  11. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Empfangen der ersten Nachricht an der mobilen Plattform ferner umfasst, dass ein Abschnitt der ersten Nachricht in einer der mobilen Plattform zugehörigen elektronischen Speichereinrichtung gespeichert wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, das ferner umfasst, dass die mobile Plattform mit einem Softwareaktualisierungskoordinator ausgestattet wird und ein ausführbarer Code der mobilen Plattform opportunistisch aktualisiert wird, wenn ein in der elektronischen Speichereinrichtung gespeicherter Abschnitt der ersten Nachricht einen ausführbaren Code für die mobile Plattform umfasst.
  13. Verfahren zum Kommunizieren zwischen einer Kommunikationsquelle und einer mobilen Plattform, das umfasst, dass die mobile Plattform mit einer Transceivereinrichtung ausgestattet wird, die dazu dient, ein Breitbandausstrahlungssignal zu empfangen und drahtlose Zweiwegeübertragungen auszuführen; das ausgestrahlte Breitbandsignal durch den Transceiver an der mobilen Plattform empfangen wird; die erste Nachricht aus dem empfangenen ausgestrahlten Breitbandsignal interpretiert wird; eine zweite Nachricht gebildet wird; und die zweite Nachricht durch den Transceiver drahtlos zwischen der Kommunikationsquelle und der mobilen Plattform übertragen wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, das ferner umfasst, dass der Kommunikationsquelle ermöglicht wird, an der Kommunikationsquelle eine erste Nachricht zu bilden, auf der Grundlage der ersten Nachricht ein Breitbandsignal zu erzeugen und das Breitbandsignal von der Kommunikationsquelle auszustrahlen.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, das ferner umfasst, dass der Kommunikationsquelle ermöglicht wird, die erste Nachricht während einer Periode einer verfügbaren Bandbreite in dem Breitbandausstrahlungssignal in das Breitbandsignal einzubeziehen.
  16. Verfahren nach Anspruch 13, das ferner umfasst, dass die mobile Plattform ausgestattet wird mit: einer elektronischen Speichereinrichtung; einem Prozessor; und einer Mensch-Maschine-Schnittstelle.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei das Empfangen der ersten Nachricht an der mobilen Plattform ferner umfasst, dass ein Abschnitt der ersten Nachricht in der elektronischen Speichereinrichtung der mobilen Plattform gespeichert wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, das umfasst, dass der in der elektronischen Speichereinrichtung gespeicherte Abschnitt der ersten Nachricht an die Mensch-Maschine-Schnittstelle übertragen wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 17, das ferner umfasst, dass die mobile Plattform mit einem Softwareaktualisierungskoordinator ausgestattet wird, und ein in der mobilen Plattform enthaltener ausführbarer Code opportunistisch aktualisiert wird, wenn der in der elektronischen Speichereinrichtung gespeicherte Abschnitt der ersten Nachricht einen ausführbaren Code für die mobile Plattform umfasst.
  20. System zum Übertragen einer Nachricht an eine mobile Plattform, umfassend: e ine Unternehmensdienstverwaltungseinrichtung, die dazu dient, authentifizierte Eingänge von der mobilen Plattform zu empfangen, ein Ausstrahlungssignal zu strukturieren, das die Nachricht umfasst, und mit einer Ausstrahlungsstation zu kommunizieren; und wobei die Ausstrahlungsstation dazu dient, das Ausstrahlungssignal, das die Nachricht umfasst, selektiv an einen Kommunikationstransceiver der mobilen Plattform auszustrahlen.
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