DE102007047829A1 - Sitzvorrichtung für ein Fahrzeug - Google Patents

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Abstract

Eine Sitzvorrichtung für ein Fahrzeug, das einen Motor (26/27) zur Betätigung eines Seitenstützabschnitts (16/17) umfasst, umfasst einen Sensor zur Erfassung, dass das Fahrzeug in einer Kurve gefahren wird, ein Distanz-zwischen-Kurven-Berechnungsprogramm zur Berechnung einer Distanz zwischen Kurven und ein Steuerzustandbestimmungsprogramm (S22, S23, S24, S26, S27, S32, S34, S35, S37 und S38) zur Bestimmung eines Steuerzustands des Fahrzeugs, wobei der Steuerzustand in einen unausgeführten Zustand (ST1), einen ausgeführten Zustand (ST3) und einen Bereitschaftszustand (ST2) gesetzt wird, wobei der Motor (26/27) den Seitenstützabschnitt (16/17) derart betätigt, dass er in einer Stützposition gehalten wird, wenn der Steuerzustand des Fahrzeugs in den ausgeführten Zustand (ST3) gesetzt ist.

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Sitzvorrichtung für ein Fahrzeug, die einen Seitenstützabschnitt abhängig von einer Straßenform steuert.
  • HINTERGRUND
  • Eine in JP 2005088834A offenbarte Fahrzeugsteuervorrichtung umfasst eine Aufhängungs- bzw. Federungssteuervorrichtung und eine Navigationsvorrichtung. Die Navigationsvorrichtung bestimmt auf der Grundlage von elektronischen Kartendaten, dass das Fahrzeug auf einer kurvigen Straße gefahren wird, die beispielsweise zwei Kurven (beispielsweise eine vorhergehende Kurve und eine derzeitige Kurve) einschließlich eines geraden Abschnitts dazwischen hat, und die Federungssteuervorrichtung steuert eine Federung auf der Grundlage der Bestimmung der Navigationsvorrichtung. Bei dieser Konfiguration wird, auch wenn die Navigationsvorrichtung bestimmt, dass das Fahrzeug auf dem geraden Abschnitt gefahren wird, die Federung gesteuert. Im Lichte dieser Konfiguration ist es denkbar, dass der Seitenstützabschnitt auf dieselbe Weise wie die durch die Fahrzeugsteuervorrichtung gesteuerte Federung gesteuert werden kann. Als ein Ergebnis kann ein Insasse des Fahrzeugsitzes keine häufigen Betätigungen des Stützbetriebs spüren.
  • Falls jedoch der Seitensteuerabschnitt auf die selbe Weise gesteuert wird, wie die Federungssteuerung durch die Fahrzeugsteuervorrichtung, kann der Seitenstützabschnitt nicht adäquat gesteuert werden, wenn das Fahrzeug keine Navigationsvorrichtung hat, oder wenn das die Navigationsvorrichtung aufweisende Fahrzeug auf einer Straße gefahren wird, auf welcher ein GPS-Sensor des Fahrzeugs ein Signal nicht korrekt empfängt.
  • Andererseits ist eine in der JP 2750943 offenbarte Sitzvorrichtung für ein Fahrzeug gut bekannt. Wenn Fahrzeugseitenbeschleunigungen kontinuierlich erfasst werden, bestimmt die Sitzvorrichtung, dass das Fahrzeug auf einer Straße mit vielen Kurven gefahren wird, wie beispielsweise einer kurvigen Straße, und dann wird ein Stützbetrieb ausgeführt. Während des Stützbetriebs wird die Sitzvorrichtung gesteuert, um einen Seitenstützabschnitt bei einer (nachfolgend auch als eine Stützposition bezeichneten) Position zurückzuhalten, bei welcher ein menschlicher Körper durch den Seitenstützabschnitt gestützt wird. Gemäß der in der JP 2750943 offenbarten Sitzvorrichtung wird der Seitenstützabschnitt bei der Stützposition zurückgehalten, ohne von elektronischen Kartendaten abhängig zu sein. Als ein Ergebnis kann ein Insasse des Fahrzeugsitzes keine häufigen Betätigungen des Stützbetriebs spüren.
  • Da jedoch die in JP 2705943 offenbarte Sitzvorrichtung bestimmt, dass das Fahrzeug auf der kurvigen Straße gefahren wird, wenn die seitliche Beschleunigung an dem Fahrzeug für eine gewisse Zeitdauer kontinuierlich erzeugt wird, auch wenn es bestimmt wird, dass das Fahrzeug auf einer anderen kurvigen Straße gefahren wird, kann die Sitzvorrichtung oder kann sie nicht den Seitenstützabschnitt kontinuierlich an der Stützposition halten, wenn sich die Fahrzeuggeschwindigkeit ändert.
  • Folglich besteht ein Bedarf, eine Sitzvorrichtung für ein Fahrzeug bereitzustellen, durch welche ein Stützbetrieb eines Seitenstützabschnitts stabil gesteuert wird, wenn ein Fahrzeug in kontinuierlichen bzw. zusammenhängenden bzw. fortgesetzten Kurven gefahren wird.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst eine Sitzvorrichtung für ein Fahrzeug, das eine Antriebseinrichtung (26/27) zur Betätigung eines Seitenstützabschnitts (16/17) gemäß einer Straßenform umfasst, einen Sensor zur Erfassung, dass das Fahrzeug in einer Kurve der Straßenform gefahren wird, ein Distanz-zwischen-Kurven-Berechnungsprogramm zur Berechnung einer Distanz zwischen Kurven auf der Grundlage des Erfassungsergebnisses des Sensors, wobei die Distanz zwischen Kurven eine Distanz zwischen einem Endpunkt (P2) einer vorhergehenden Kurve (C1), in welcher das Fahrzeug gefahren wurde, und einem Startpunkt (P3) einer derzeitigen Kurve (C2) ist, in welcher das Fahrzeug derzeit gefahren wird; und ein Steuerzustandbestimmungsprogramm (S22, S23, S24, S26, S27, S32, S34, S35, S37 und S38) zur Bestimmung eines Steuerzustands des Fahrzeugs auf der Grundlage der durch die Distanz-zwischen-Kurven-Berechnungseinrichtung berechneten Distanz zwischen Kurven, wobei der Steuerzustand auf einen unausgeführten Zustand (ST1), einen ausgeführten Zustand (ST3) oder einen Bereitschaftszustand (ST2) gesetzt wird, wobei es in dem unausgeführten Zustand (ST1) bestimmt wird, dass das Fahrzeug nicht in fortgesetzten Kurven gefahren wird, es in dem ausgeführten Zustand (ST3) bestimmt wird, dass das Fahrzeug in den fortgesetzten Kurven gefahren wird, und es in dem Bereitschaftszustand (ST2) bestimmt wird, dass das Fahrzeug möglicherweise in den fortgesetzten Kurven gefahren wird, wobei der Steuerzustand von dem unausgeführten Zustand (ST1) über den Bereitschaftszustand (ST2) in den ausgeführten Zustand (ST3) geändert wird, und der Steuerzustand von dem ausgeführten Zustand (ST3) über den Bereitschaftszustand (ST2) in den unausgeführten Zustand (ST1) geändert wird; wobei das Steuerzustandbestimmungsprogramm den Steuerzustand in den Bereitschaftszustand (ST2) setzt, wenn das Fahrzeug in der derzeitigen Kurve (C1) gefahren wird, nachdem das Fahrzeug, welches sich in dem unausgeführten Zustand (ST1) befand, in den fortgesetzten Kurven gefahren wurde, wobei die fortgesetzten Kurven durch eine Distanz zwischen Kurven verbunden sind, und wenn das Steuerzustandbestimmungsprogramm einen Fall erfasst, bei welchem die Distanz zwischen Kurven ein erster Schwellenwert oder geringer ist, eine Anzahl der fortgesetzten Erfassungen berechnet, und bestimmt, dass die Anzahl von Erfassungen eine erste kritische Anzahl erreicht, den Steuerzustand in den ausgeführten Zustand (ST3) setzt, wenn das Fahrzeug in der derzeitigen Kurve (C2) gefahren wird, nachdem das Fahrzeug, welches sich in dem Bereitschaftszustand (ST2) befand, in den fortgesetzten Kurven gefahren wurde, wobei die fortgesetzten Kurven durch eine Distanz zwischen Kurven verbunden sind, und wenn das Steuerzustandbestimmungsprogramm einen Fall erfasst, bei welchem die Distanz zwischen Kurven ein zweiter Schwellenwert oder geringer ist, eine Anzahl der fortgesetzten Erfassungen berechnet, und bestimmt, dass die Anzahl von Erfassungen eine zweite kritische Anzahl erreicht, den Steuerzustand in den unausgeführten Zustand (ST1) setzt, nachdem der Steuerzustand in den Bereitschaftszustand (ST2) gesetzt wurde, während das Fahrzeug in der vorhergehenden Kurve (C2) gefahren wurde, und wenn die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz zwischen dem Endpunkt (P4) der vorhergehenden Kurve (C2) und einer derzeitigen Position (P5) größer als der zweite Schwellenwert ist, den Steuerzustand in den ausgeführten Zustand (ST3) setzt, wenn das Fahrzeug in der derzeitigen Kurve (C2) gefahren wird, nachdem das Fahrzeug, welches sich in dem Bereitschaftszustand (ST2) befand, bevor das Fahrzeug in der derzeitigen Kurve (C2) gefahren wurde, auf einem geraden Abschnitt zwischen einem Startpunkt des Bereitschaftszustands (ST2) und einem Startpunkt (P3) der derzeitigen Kurve (C2) gefahren wurde, und wenn eine gerader-Abschnitt-Fahrdistanz des geraden Abschnitts ein dritter Schwellenwert oder geringer ist, den Steuerzustand in den unausgeführten Zustand (ST1) setzt, wenn eine gerader-Abschnitt-Fahrdistanz zwischen dem Startpunkt des Bereitschaftszustands (ST2) und der derzeitigen Position (P5) größer als der dritte Schwellenwert ist, und den Steuerzustand in den Bereitschaftszustand (ST2) setzt, nachdem der Steuerzustand in den ausgeführten Zustand (ST3) gesetzt wurde, während das Fahrzeug in der vorhergehenden Kurve (C2) gefahren wurde, und eine gerader-Abschnitt-Fahrdistanz zwischen dem Endpunkt (P4) der vorhergehenden Kurve (C2) und der derzeitigen Position (P5) größer als ein vierter Schwellenwert ist; und wobei die Antriebseinrichtung (26/27) den Seitenstützabschnitt (16/17) derart betätigt, dass er an einer Stützposition zurückgehalten wird, wenn der Steuerzustand des Fahrzeugs in den ausgeführten Zustand (ST3) gesetzt ist.
  • Auf diese Weise wird bei dem ausgeführten Zustand, auch wenn sich die Fahrzeuggeschwindigkeit geändert hat, der Seitenstützabschnitt (16/17) sicher an der Stützposition zurückgehalten. Auf diese Weise wird der Stützbetrieb bzw. die Stützbetätigung des Seitenstützabschnitts (16/17) stabil ausgeführt, wenn das Fahrzeug in den fortgesetzten Kurven gefahren wird. Zudem wird, da der Steuerzustand in den unausgeführten Zustand, den Bereitschaftszustand oder den ausgeführten Zustand gesetzt wird, wenn das Fahrzeug auf dem langen geraden Anteil zwischen den Kurven gefahren wird und der Steuerzustand in den Bereitschaftszustand gesetzt wird, der Steuerzustand bei dem Startpunkt der nächsten Kurve schnell in den ausgeführten Zustand geändert. Auf diese Weise wird der Seitenstützabschnitt (16/17) auf dem geraden Abschnitt zwischen den Kurven rapide an der Stützposition zurückgehalten.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist der zweite Schwellenwert größer als der erste Schwellenwert gesetzt.
  • Auf diese Weise wird, da der zweite Schwellenwert größer als der erste Schwellenwert gesetzt ist, der Steuerzustand schnell von dem Bereitschaftszustand in den ausgeführten Zustand geändert, als wie der Steuerzustand, welcher der unausgeführte Zustand ist, in den Bereitschaftszustand gesetzt wird, und folglich werden die fortgesetzten Kurven sicher erfasst.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung stoppt die Antriebseinrichtung (26/27) in dem unausgeführten Zustand den Betrieb bzw. die Betätigung des Seitenstützabschnitts (16/17) zwangsweise, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit geringer als eine erste Geschwindigkeit ist.
  • Auf diese Weise kann, wenn das Fahrzeug auf einer normalen Straße gefahren wird, eine unnötige Steuerung des Seitenstützabschnitts (16/17) gestoppt werden.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung stoppt die Antriebseinrichtung (26/27) in dem Bereitschaftszustand und dem ausgeführten Zustand den Betrieb bzw. die Betätigung des Seitenstützabschnitts (16/17) zwangsweise, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit geringer als eine zweite Geschwindigkeit ist, welche geringer als die erste Geschwindigkeit gesetzt wird.
  • Folglich wird mit Ausnahme dessen, dass das Fahrzeug beispielsweise in einer Haarnadelkurve, die in den fortgesetzten Kurven vorhanden ist, mit einer geringeren Geschwindigkeit als der zweiten Geschwindigkeit gefahren wird, der Seitenstützabschnitt (16/17) in der Stützposition gehalten.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist der Sensor ein seitlicher Beschleunigungssensor (23) zur Erfassung einer Beschleunigung, die bei dem Fahrzeug in seiner seitlichen Richtung erzeugt wird.
  • Auf diese Weise wird unter Verwendung des seitlichen Beschleunigungssensors (23) eine Kurve einfach erfasst.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst der Sensor einen Lenkwinkelsensor (24) und einen Fahrzeuggeschwindigkeitssensor (22).
  • Auf diese Weise kann unter Verwendung des Lenkwinkelsensors (24) und des Fahrzeuggeschwindigkeitssensors (22) auch eine Kurve erfasst werden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die vorangehenden und zusätzliche Merkmale und Charakteristika der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen besser ersichtlich. Es zeigen:
  • 1 ein Schaubild, das eine schräge perspektivische Ansicht einer Sitzvorrichtung gemäß dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel zeigt;
  • 2 ein Schaubild, das eine Draufsicht einer Sitzvorrichtung gemäß dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel zeigt;
  • 3 ein schematisches Elektroschaubild der Sitzvorrichtung gemäß dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel;
  • 4 ein Diagramm, das Steuerzustände gemäß der Sitzvorrichtung des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels angibt;
  • 5 ein Schaubild, das eine Straße zeigt, auf welcher das Fahrzeug gefahren wird, gemäß der Sitzvorrichtung des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels;
  • 6 ein Flussdiagramm, das ein Seitenstützungssteuerprogramm gemäß der Sitzvorrichtung des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels anzeigt;
  • 7 ein Flussdiagramm, das ein Kurvenfahrprogramm gemäß der Sitzvorrichtung des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels anzeigt;
  • 8 ein Flussdiagramm, dass ein gerader-Abschnitt-Fahrprogramm gemäß der Sitzvorrichtung des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels anzeigt;
  • 9A einen Graphen, der eine seitliche Beschleunigung gemäß der Sitzvorrichtung des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels anzeigt;
  • 9B einen Graphen, der den Steuerzustand gemäß der Sitzvorrichtung des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels anzeigt;
  • 9C einen Graphen, der den Steuerpegel gemäß der Sitzvorrichtung des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels anzeigt; und
  • 10 ein Flussdiagramm, das ein Steuerzwangsbeendigungsprogramm gemäß der Sitzvorrichtung des zweiten Ausführungsbeispiels anzeigt.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
  • Ausführungsbeispiele einer (nachfolgend einfach als eine Sitzvorrichtung bezeichneten) Sitzvorrichtung für ein Fahrzeug, die sich auf die vorliegende Erfindung beziehen, werden gemäß den beigefügten Zeichnungen beschrieben. Wie in 1 veranschaulicht, umfasst eine Sitzvorrichtung eines ersten Ausführungsbeispiels eine Sitzgleitvorrichtung 10 und einen Sitz 13. Die Sitzgleitvorrichtung 10 umfasst beispielsweise ein Paar von unteren Schienen 11 und ein Paar von oberen Schienen 12, die durch die unteren Schienen 11 gestützt sind, so dass sie darauf gleitbar bzw. schiebbar sind. Die unteren Schienen 11 sind an einem Boden 90 derart fixiert, dass sie sich in einer Vorwärts-Rückwärtsrichtung des Fahrzeugs erstrecken. Insbesondere umfasst der Sitz 13 ein Sitzkissen 14 auf welchem ein. Insasse sitzt, und eine Sitzrückenlehne 15, welche den Rücken des Insassen stützt. Zudem sind an einem rechten und linken Abschnitt der Sitzrückenlehne 15 jeweils ein rechter Seitenstützabschnitt 16 und ein linker Seitenstützabschnitt 17 zum Stabilisieren einer Haltung des Insassen durch Pressen des Oberkörpers des Insassen an seinen beiden Seiten bereitgestellt. Darüber hinaus sind ein rechter Motor 26 und ein linker Motor 27 jeweils an einem rechten und einem linken Abschnitt eines Sitzrahmens 18 bereitgestellt. Jeder Motor des rechten und linken Motors 26 und 27 umfasst einen Reduktionsmechanismus. Zudem sind ein rechter Stützrahmen 16a und ein linker Stützrahmen 17a dahingehend eingerichtet, dass sie jeweils mittels des rechten und linken Stützmotors 26 und 27 schwenkbar sind. Sowohl der rechte als auch der linke Stützrahmen 16a und 17a werden jeweils durch sowohl den rechten als auch den linken Motor 26 und 27 angetrieben, und daher werden sowohl der rechte als auch der linke Seitenstützabschnitt 16 und 17 bewegt, dass sie sich in einer geöffneten Position befinden, welche mit einer durchgezogenen Linie angezeigt ist, und sich in einer geschlossenen Position befinden, welche durch eine strichpunktierte Linie angezeigt wird, die in 2 veranschaulicht ist. Der rechte Seitenstützabschnitt 16 und der linke Seitenstützabschnitt 17 dienen jeder als ein Seitenstützabschnitt, und der rechte und linke Motor 26 und 27 dienen jeder als eine Ansteuereinrichtung.
  • 3 ist ein Schaubild, das elektrische Verbindungen der Sitzvorrichtung veranschaulicht. Wie in 3 veranschaulicht, sind Sensoren, wie beispielsweise ein Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 22, ein seitliche-Beschleunigung-Sensor 23 und ein Lenkwinkelsensor 24 mit einer (nachfolgend als eine Seitenstütz-ECU 20 bezeichneten) Seitenstütz-Elektroniksteuereinheit 20) verbunden. Der seitliche-Beschleunigung-Sensor 23 erfasst eine Beschleunigung, die an dem Fahrzeug in seiner seitlichen Richtung erzeugt wird, wenn das Fahrzeug um die Kurve fährt. Bei dieser Konfiguration wird ein Erfassungssignal, das durch jeden Sensor des Fahrzeuggeschwindigkeitssensors 22, des seitliche-Beschleunigung-Sensors 23 und des Lenkwinkelsensors 24 erfasst wird, in die Seitentstütz-ECU 20 eingegeben. Zudem sind der rechte Motor 26, der linke Motor 27, ein rechte Drehcodiereinrichtung 28 und eine linke Drehcodiereinrichtung 29 mit der Seitenstütz-ECU 20 verbunden. Bei dieser Konfiguration gibt die Seitenstütz-ECU 20 Antriebssignale an den rechten und linken Motor 26 und 27 aus. Zudem geben die rechte und linke Drehcodiereinrichtung 28 und 29 Ortssignale (Rückkopplungssignale) zum sukzessiven Rückkoppeln von Positionen der Seitenstützabschnitte 16 und 17 aus, bis die Seitenstützabschnitte 16 und 17 an einer Zielschließposition gehalten sind.
  • 4 veranschaulicht ein Schaubild, das eine Änderungsweise des Steuerzustands anzeigt. Der Steuerzustand wird auf der Grundlage einer Straßenform bestimmt, auf welcher das Fahrzeug gefahren wird. Das Seitenstützungssteuerprogramm umfasst drei Steuerzustände; einen unausgeführten Zustand ST1, einen Bereitschaftszustand ST2, und einen ausgeführten Zustand ST3. Der unausgeführte Zustand ST1 ist ein Steuerzustand, in welchem die Seitenstütz-ECU bestimmt, dass das Fahrzeug nicht in fortgesetzten Kurven gefahren wird, der Bereitschaftszustand ST2 ist ein Steuerzustand, in welchem die Seitenstütz-ECU 20 bestimmt, dass die Möglichkeit besteht, dass das Fahrzeug in den fortgesetzten Kurven gefahren wird, und der ausgeführte Zustand ST3 ist ein Steuerzustand, in welchem die Seitenstütz-ECU bestimmt, dass das Fahrzeug in den fortgesetzten Kurven gefahren wird. Zudem kann der Steuerzustand zwischen dem unausgeführten Zustand ST1 und dem Bereitschaftszustand ST2 und zwischen dem Bereitschaftszustand ST2 und dem ausgeführten Zustand ST3 geändert werden. Der Steuerzustand kann nicht direkt von dem unausgeführten Zustand ST1 in den ausgeführten Zustand ST3 und von dem ausgeführten Zustand ST3 in den unausgeführten Zustand ST1 geändert werden. Mit anderen Worten, der Steuerzustand kann zwischen dem unausgeführten Zustand ST1 und dem ausgeführten Zustand ST3 über den Bereitschaftszustand ST2 geändert werden.
  • Der Bereitschaftszustand ST2 wird ausführlich beschrieben. Wie zuvor erwähnt, ist der Bereitschaftszustand ST2 ein Steuerzustand, bei welchem die Seitenstütz-ECU 20 bestimmt, dass die Möglichkeit besteht, dass das Fahrzeug in den fortgesetzten Kurven gefahren wird. Nachdem der Steuerzustand von dem unausgeführten Zustand ST1 in den Bereitschaftszustand ST2 geändert ist, erfasst die Seitenstütz-ECU 20 einen Fall, bei welchen die Distanz zwischen Kurven ein zweiter Schwellenwert oder geringer ist, berechnet eine Anzahl der fortgesetzten Erfassungen, und bestimmt, ob die Anzahl von Erfassungen eine zweite kritische Anzahl erreicht. Falls die Seitenstütz-ECU 20 bestimmt, dass die Anzahl der fortgesetzten Erfassungen die zweite kritische Anzahl erreicht, wird der Steuerzustand von dem Bereitschaftszustand ST2 in den ausgeführten Zustand ST3 geändert. Dementsprechend könnte der Bereitschaftszustand ST2 als ein Steuerzustand angesehen werden, in welchem die Seitenstütz-ECU 20 bestimmt, dass die Möglichkeit besteht, dass das Fahrzeug in den fortgesetzten Kurven gefahren wird. Zudem bestimmt die Seitenstütz-ECU 20, nachdem der Steuerzustand von dem ausgeführten Zustand ST3 in den Bereitschaftszustand ST2 geändert wurde, ob eine Distanz zwischen einem Startpunkt des Bereitschaftszustands ST2 und einem Startpunkt der derzeitigen Kurve kleiner oder gleich dem dritten Schwellenwert ist. Bestimmt die Seitenstütz-ECU 20, dass die Distanz kleiner oder gleich dem dritten Schwellenwert ist, wird der Steuerzustand in den ausgeführten Zustand ST3 geändert. Dementsprechend könnte der Bereitschaftszustand ST2 als ein Steuerzustand betrachtet werden, bei welchem die Seitenstütz-ECU 20 bestimmt, dass die Möglichkeit besteht, dass das Fahrzeug in den fortgesetzten Kurven gefahren wird.
  • Es sei angenommen, dass ein Fahrzeug auf einer in 5 veranschaulichten Straße in einer Fahrzeugbewegungsrichtung gefahren wird, die durch einen Pfeil angezeigt ist. In 5 zeigt P1 einen Startpunkt einer Kurve C1 an, P3 zeigt einen Startpunkt einer Kurve C2 an, P2 zeigt einen Endpunkt der Kurve C1 an, und P4 zeigt einen Endpunkt der Kurve C2 an. Andere Abschnitte der Straße sind gerade Abschnitte. Wenn das Fahrzeug in der Kurve C2 gefahren wird, wird die Kurve C1 als eine vorhergehende Kurve angezeigt, der Endpunkt P2 wird als ein Endpunkt der vorhergehenden Kurve angezeigt, die Kurve C2 wird als eine derzeitige Kurve angezeigt, der Startpunkt P3 wird als ein Startpunkt der derzeitigen Kurve angezeigt, und eine Distanz zwischen dem Endpunkt P2 der vorhergehenden Kurve C1 und dem Startpunkt P3 der derzeitigen Kurve C2 als eine Distanz zwischen Kurven angezeigt wird. Andererseits wird, wenn das Fahrzeug einen Punkt 25 des geraden Abschnitts passiert, der Punkt 25 als eine derzeitige Position des Fahrzeugs angezeigt, die Kurve C2 als eine vorhergehende Kurve angezeigt, der Endpunkt 24 als ein Endpunkt der vorhergehenden Kurve angezeigt, die Distanz zwischen dem Endpunkt P4 der vorhergehenden Kurve C2 und der derzeitigen Position P5 oder eine Distanz zwischen dem Startpunkt des Bereitschaftszustands ST2 auf dem geraden Abschnitt und der derzeitigen Position P5 als eine gerader-Abschnitt-Fahrdistanz angezeigt.
  • Die Haltesteuerung von jedem des rechten und linken Seitenstützabschnitts 16 und 17 wird gemäß einem Flussdiagramm des Seitenstützungssteuerprogramms erläutert, das in 6 veranschaulicht ist. Das Seitenstützungssteuerprogramm wird jede vorbestimmte Zeit unter Verwendung des selbstgesteuerten Steuerprogramms wiederholt ausgeführt. Wenn das Seitenstützungssteuerprogramm ausgeführt wird, bestimmt die Seitenstütz-ECU 20 bei Schritt S1, ob das Fahrzeug in der Kurve C2 gefahren wird oder nicht. Bei diesem Punkt wird der Startpunkt P3 der Kurve C2 auf der Grundlage einer seitlichen Beschleunigung bestimmt, die durch den seitliche-Beschleunigung-Sensor 23 erfasst wird. Anstelle des seitliche-Beschleunigung-Sensor 23 kann der Startpunkt 23 auf der Grundlage der seitlichen Beschleunigung erfasst werden, die unter Verwendung eines durch den Lenkwinkelsensor 24 erfassten Lenkwinkels und einer durch den Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 22 erfassten Fahrzeuggeschwindigkeit berechnet wird. Falls die Seitenstütz-ECU 20 bestimmt, dass das Fahrzeug in der Kurve C2 gefahren wird (JA), geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S2 weiter, und falls die Seitenstütz-ECU 20 bestimmt, dass das Fahrzeug nicht in der Kurve C2 gefahren wird (NEIN), geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S3 weiter. Nach Schritt S2 und Schritt S3 ist das Seitenstützungssteuerprogramm beendet.
  • Bei Schritt S2 wird ein Kurvenfahrprogramm ausgeführt, das durch ein in 7 veranschaulichtes Flussdiagramm angezeigt ist. In diesem Fall zeigt die Kurve C1 eine vorhergehende Kurve an, der Endpunkt P2 zeigt einen Endpunkt der vorhergehenden Kurve an, die Kurve C2 zeigt eine derzeitige Kurve an, der Startpunkt P3 zeigt einen Startpunkt der derzeitigen Kurve an, und eine Distanz zwischen dem Endpunkt P2 der vorhergehenden Kurve C1 und dem Startpunkt P3 der derzeitigen Kurve C2 zeigt eine Distanz zwischen Kurven an. Wenn das Kurvenfahrprogramm ausgeführt wird, berechnet die Seitenstütz-ECU 20 bei Schritt S20 eine Distanz zwischen Kurven. Insbesondere berechnet die Seitenstütz-ECU 20 eine Distanz zwischen dem Endpunkt P2 der vorhergehenden Kurve C1 und dem Startpunkt P3 der derzeitigen Kurve C2. Die Distanz zwischen Kurven wird auf der Grundlage der Fahrzeuggeschwindigkeit und einer Fahrzeit berechnet, die durch den Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 22 erfasst werden. Nachfolgend wird die Distanz auf der Grundlage der Fahrzeuggeschwindigkeit und der Fahrzeit berechnet, die durch den Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 22 erfasst werden. Schritt S20 dient als eine Distanz-zwischen-Kurven-Berechnungseinrichtung.
  • Bei Schritt s21 prüft die ECU 20 einen derzeitigen Steuerzustand. Falls der derzeitige Steuerzustand der unausgeführte Zustand ST1 ist, geht die Seitentsütz-ECU 20 zu Schritt S22 weiter, falls der derzeitige Steuerzustand der Bereitschaftszustand ST2 ist, geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S24 weiter, und falls sich die Seitenstütz- ECU 20 in dem ausgeführten Zustand ST3 befindet, geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S27 weiter.
  • Bei Schritt S22 erfasst die Seitenstütz-ECU 20 einen Fall, bei welchem die Distanz zwischen Kurven, die bei Schritt S20 berechnet ist, ein erster Schwellenwert oder geringer ist, berechnet eine Anzahl der fortgesetzten Erfassungen, und bestimmt, ob die Anzahl von Erfassungen eine erste kritische Anzahl erreicht oder nicht. Falls die Seitenstütz-ECU 20 bestimmt, dass die Anzahl der fortgesetzten Erfassungen die erste kritische Anzahl erreicht hat (JA), geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S23 weiter. Andererseits beendet die Seitenstütz-ECU 20 das Kurvenfahrprogramm, falls die Seitenstütz-ECU 20 bestimmt, dass die Anzahl der kontinuierlichen Erfassungen nicht die erste kritische Anzahl erreicht hat (NEIN).
  • Bei Schritt S23 setzt die Seitenstütz-ECU 20 den Steuerzustand in den Bereitschaftszustand ST2 und beendet das Kurvenfahrprogramm. Dieses Beispiel entspricht einem Fall, bei welchem das Fahrzeug in der derzeitigen Kurve C2 gefahren wird, nachdem das Fahrzeug, welches sich in dem unausgeführten Steuerzustand befand, für die erste kritische Anzahl in den fortgesetzten Kurven gefahren wurde, wobei die fortgesetzten Kurven durch eine Distanz zwischen Kurven verbunden sind, die der erste Schwellenwert oder geringer sind. Falls beispielsweise "2" als die erste kritische Anzahl gesetzt ist, entspricht dieses Beispiel einem Fall, bei welchem das Fahrzeug in der derzeitigen Kurve C2 gefahren wird, nachdem das Fahrzeug, welches sich in dem unausgeführten Zustand ST1 befand, zweimal in den fortgesetzten Kurven gefahren wurde.
  • Bei Schritt S24 erfasst die Seitenstütz-ECU 20 einen Fall, bei welchem die Distanz zwischen Kurven, die bei Schritt S20 berechnet ist, ein zweiter Schwellenwert oder geringer ist, berechnet eine Anzahl der fortgesetzten Erfassungen, und bestimmt, ob die Anzahl von Erfassungen eine zweite kritische Anzahl erreicht oder nicht. Falls die Seitenstütz-ECU 20 bestimmt, dass die Anzahl der fortgesetzten Erfassungen die zweite kritische Anzahl bzw. Kriterienzahl erreicht hat (JA), geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S27 weiter. Dieses Beispiel entspricht einem Fall, bei welchem das Fahrzeug in der derzeitigen Kurve C2 gefahren wird, nachdem das Fahrzeug, welches sich in dem Bereitschaftszustand ST2 befand, für die zweite kritische Anzahl in den fortgesetzten Kurven gefahren wurde, wobei die fortgesetzten Kurven durch eine Distanz zwischen Kurven verbunden sind, die der zweite Schwellenwert oder geringer ist. Falls beispielsweise "2" als die zweite kritische Anzahl gesetzt ist, entspricht dieses Beispiel einem Fall, bei welchem das Fahrzeug in der derzeitigen Kurve C2 gefahren wird, nachdem das Fahrzeug, welches sich in dem Bereitschaftszustand ST2 befand, zweimal in den fortgesetzten Kurven gefahren wurde. Andererseits führt die Seitenstütz-ECU 20 Schritt S25 aus, falls die Seitenstütz-ECU 20 bestimmt, dass die Anzahl der kontinuierlichen Erfassungen nicht die zweite kritische Anzahl von Malen erreicht hat (NEIN). Bei dieser Konfiguration ändert sich der Steuerzustand, da der zweite Schwellenwert größer als der erste Schwellenwert gesetzt wird, leichter von dem unausgeführten Zustand ST1 in den Bereitschaftszustand ST2 als er sich von dem Bereitschaftszustand ST2 in den ausgeführten Zustand ST3 ändert. Folglich können die fortgesetzten Kurven sicher erfasst werden.
  • Bei Schritt S25 berechnet die Seitenstütz-ECU 20 die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz von dem Startpunkt des Bereitschaftszustands ST2 zu dem Startpunkt P3 der derzeitigen Kurve C2. Bei Schritt S26 bestimmt die Seitenstütz-ECU 20, ob die berechnete gerader-Abschnitt-Fahrdistanz ein dritter Schwellenwert oder geringer ist. Falls die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz der dritte Schwellenwert oder geringer ist (JA), geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S27 weiter. Dieses Beispiel entspricht einem Fall, bei welchem das Fahrzeug in der derzeitigen Kurve C2 gefahren wird, nachdem das Fahrzeug, welches sich auf dem geraden Abschnitt in dem Bereitschaftszustand ST2 befand, um die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz gefahren wurde, die der dritte Schwellenwert oder geringer ist. Andererseits beendet die Seitenstütz-ECU 20 das Kurvenfahrprogramm, falls die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz größer als der dritte Schwellenwert ist (NEIN).
  • Bei Schritt S27 setzt die Seitenstütz-ECU 20 den Steuerzustand in den ausgeführten Zustand ST3. Dann, wenn das Fahrzeug auf dem geraden Abschnitt zwischen den Kurven gefahren wird, werden jeder des rechten und linken Seitenstützabschnitts 16 und 17 durch jeden der Motore 26 und 27 in einer Stützposition zurückgehalten. Nachfolgend zeigt "Halten des Stützabschnitts" an, dass der rechte und linke Seitenstützabschnitt 16 und 17 bei den Stützpositionen gehalten werden, wenn das Fahrzeug auf dem geraden Abschnitt zwischen den Kurven gefahren wird. Bei diesem Punkt werden jeder des rechten und linken Seitenstützabschnitts 16 und 17 während des ausgeführten Zustands ST3 in einer maximalen Stützposition gehalten. Insbesondere werden der rechte und linke Seitenstützabschnitt 16 und 17 derart gesteuert, dass sie auf der Grundlage einer seitlichen Beschleunigung, die durch den seitliche-Beschleunigung-Sensor 23 erfasst wird, geöffnet/geschlossen werden, indem einem (nicht veranschaulichten) Programm gefolgt wird. Dann werden der rechte und linke Seitenstützabschnitt 16 und 17, auf der Grundlage des Kurvenfahrprogramms und eines gerader- Abschnitt-Fahrprogramms, welches später erläutert wird, wenn der Steuerzustand in den ausgeführten Zustand gesetzt ist, in einer Richtung betätigt, in welcher sich der Steuerpegel erhöht. Als Folge davon wird jeder des rechten und linken Seitenstützabschnitts 16 und 17 während des ausgeführten Zustands ST3 in der maximalen Stützposition gehalten. Nach der Ausführung in Schritt S27 ist das Kurvenfahrprogramm beendet. Bei dem Kurvenfahrprogramm und dem gerader-Abschnitt-Fahrprogramm wird der rechte und linke Seitenstützabschnitt 16 und 17 während des unausgeführten Zustands ST1 und des Bereitschaftszustands ST2 nicht bei den Stützpositionen gehalten und sie werden derart gesteuert, dass sie auf der Grundlage der seitlichen Beschleunigung, die durch den seitliche-Beschleunigung-Sensor 23 erfasst wird, geöffnet/geschlossen werden, indem einem (nicht veranschaulichten) Programm gefolgt wird.
  • Bei Schritt S3 des in 6 veranschaulichten Flussdiagramms wird das gerader-Abschnitt-Fahrprogramm ausgeführt, welches durch das in 8 veranschaulichte Flussdiagramm angezeigt wird. Bei diesem Punkt ist der Punkt 25 eine derzeitige Position, die Kurve C2 ist eine vorhergehende Kurve, der Endpunkt P4 ist ein Endpunkt der vorhergehenden Kurve, eine Distanz zwischen dem Endpunkt P4 der vorhergehenden Kurve C2 und der derzeitigen Position P5, oder eine Distanz zwischen dem Startpunkt des Bereitschaftszustands ST2 und der derzeitigen Position P5 ist eine gerader-Abschnitt-Fahrdistanz. Sobald das gerader-Abschnittfahrprogramm ausgeführt wird, prüft die Seitenstütz-ECU 20 bei Schritt S30 einen derzeitigen Steuerzustand. Falls der derzeitige Steuerzustand auf den unausgeführten Zustand ST1 gesetzt ist, wird das gerader-Abschnitt-Fahrprogramm beendet. Falls der derzeitige Steuerzustand auf den Bereitschaftszustand ST2 gesetzt ist, geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S31 weiter. Falls der Steuerzustand in den ausgeführten Zustand ST3 gesetzt ist, geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S36 weiter.
  • Bei Schritt S31 berechnet die Seitenstütz-ECU 20 eine Distanz zwischen dem Endpunkt P4 der vorhergehenden Kurve C2 und der derzeitigen Position P5 während des Bereitschaftszustands ST2. Dann geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S32 weiter. Bei Schritt S32 bestimmt die Seitenstütz-ECU 20, ob die berechnete gerader-Abschnitt-Fahrdistanz größer als der zweite Schwellenwert ist oder nicht. Falls die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz größer als der zweite Schwellenwert ist (JA), geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S35 weiter. Dieses Beispiel entspricht einem Fall, bei welchem der Steuerzustand in den Bereitschaftszustand ST2 gesetzt ist, während das Fahrzeug in der vorhergehenden Kurve C2 gefahren wurde, und die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz zwischen dem Endpunkt 24 der vorhergehenden Kurve C2 und der derzeitigen Position P5 größer als der zweite Schwellenwert ist. Andererseits geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S33 weiter, falls die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz kleiner oder gleich dem zweiten Schwellenwert ist (NEIN).
  • Bei Schritt S33 berechnet die Seitenstütz-ECU 20 die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz zwischen dem Startpunkt des Bereitschaftszustands ST2 und der derzeitigen Position P5. Dann geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S34 weiter. Bei Schritt S34 bestimmt die Seitenstütz-ECU 20, ob die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz größer als der dritte Schwellenwert ist oder nicht. Falls die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz größer als der dritte Schwellenwert ist (JA), geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S35 weiter. Dieses Beispiel entspricht einem Fall, bei welchem der Steuerzustand in den Bereitschaftszustand ST2 gesetzt ist, während das Fahrzeug auf dem geraden Abschnitt gefahren wird, und die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz zwischen dem Startpunkt des Bereitschaftszustands und der derzeitigen Position 25 größer als der dritte Schwellenwert ist. Andererseits wird das gerader-Abschnitt-Fahrprogramm beendet, falls die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz kleiner oder gleich dem dritten Schwellenwert ist (NEIN).
  • Bei Schritt S35 setzt die Seitenstütz-ECU 20 den Steuerzustand in den unausgeführten Zustand ST1 und beendet das gerader-Abschnitt-Fahrprogramm.
  • Bei Schritt S36 berechnet die Seitenstütz-ECU 20 die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz zwischen dem Endpunkt 24 der vorhergehenden Kurve C2 und der derzeitigen Position P5 während dem ausgeführten Zustand ST3. Dann geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S37 weiter. Bei Schritt S37 bestimmt die Seitenstütz-ECU 20, oh die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz größer als der vierte Schwellenwert ist oder nicht. Falls die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz größer als der vierte Schwellenwert ist (JA), geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S38 weiter. Dieses Beispiel entspricht einem Fall, bei welchem der Steuerzustand in den ausgeführten Zustand ST3 gesetzt ist, während das Fahrzeug in der vorhergehenden Kurve C2 gefahren wurde, und die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz zwischen dem Endpunkt P4 der vorhergehenden Kurve C2 und der derzeitigen Position P5 größer als der vierte Schwellenwert ist. Andererseits wird das gerader-Abschnitt-Fahrprogramm beendet, falls die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz kleiner oder gleich dem vierten Schwellenwert ist (NEIN). Dieses Beispiel entspricht einem Fall, bei welchem der Steuerzustand in dem ausgeführten Zustand ST3 gehalten worden ist und jeder des rechten und linken Seitenstützabschnitts 16 und 17 an der Stützposition gehalten wird.
  • Bei Schritt S38 setzt die Seitenstütz-ECU 20 den Steuerzustand in den Bereitschaftszustand ST2 und der rechte und linke Seitenstützabschnitt 16 und 17, welche an der Stützposition gehalten worden sind, werden freigegeben, und dann ist das gerader-Abschnitt-Fahrprogramm beendet. Die Schritte S22, S23, S24, S26, S27, S32, S34, S35, S37 und S38 dienen als eine Steuerzustandbestimmungseinrichtung.
  • Gemäß der Sitzvorrichtung des ersten Ausführungsbeispiels wird der Steuerzustand bei den Schritten S24, S26 und S27 auf der Grundlage der Distanz zwischen der vorhergehenden Kurve C1 und der derzeitigen Kurve C2 oder der Distanz zwischen dem Startpunkt des Bereitschaftszustands ST2 und dem Startpunkt P3 der derzeitigen Kurve C2 in den ausgeführten Zustand ST3 gesetzt, und dann werden jeder der Seitenstützabschnitts 16 und 17 mittels jedem Motor 26 und 27 an der Stützposition gehalten.
  • Auf diese Weise werden die Seitenstützabschnitte 16 und 17 jeweils sicher an den Stützpositionen gehalten, auch wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit während des ausgeführten Zustands ST3 geändert wird.
  • Dementsprechend werden gemäß der Sitzvorrichtung bei dem ersten Ausführungsbeispiel, wenn das Fahrzeug in den fortgesetzten Kurven gefahren wird, die Seitenstützabschnitte 16 und 17 stabil gesteuert.
  • Zudem können bei dem ersten Ausführungsbeispiel, da der Steuerzustand in den unausgeführten Zustand ST1, den Bereitschaftszustand ST2, oder den ausgeführten Zustand ST3 gesetzt wird, auch wenn der Steuerzustand in den Bereitschaftszustand ST2 gesetzt ist, wenn das Fahrzeug auf einem langen geraden Abschnitt gefahren wird, der zwischen den fortgesetzten Kurven vorhanden ist, die Steuerzustände bei dem Startpunkt der nächsten Kurve rapide in den ausgeführten Zustand ST3 geändert werden, als Folge wovon die Seitenstützabschnitte 16 und 17 rapide an Stützpositionen gehalten werden. Gemäß der Sitzvorrichtung bestimmt die Seitenstütz-ECU 20 einfach auf der Grundlage einer seitlichen Beschleunigung, die durch den seitliche-Beschleunigung-Sensor 23 bestimmt wird, ob das Fahrzeug in der Kurve gefahren wird oder nicht. Anstelle des seitliche-Beschleunigung-Sensors 23 kann die Kurve auf der Grundlage einer seitlichen Beschleunigung erfasst werden, die unter Verwendung eines durch den Lenkwinkelsensor 24 erfassten Lenkwinkels und einer durch den Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 22 erfassten Fahrzeuggeschwindigkeit berechnet wird.
  • 9A, 9B, 9C veranschaulichen ein Beispiel, wenn das Seitenstützungssteuerprogramm ausgeführt wird. Insbesondere veranschaulicht 9A einen Graphen G1, der eine Beziehung zwischen der Fahrzeugfahrdistanz und der seitlichen Beschleunigung anzeigt, 9B veranschaulicht Graphen G2 und G3, die jeder eine Beziehung zwischen der Fahrzeugfahrdistanz und dem Steuerzustand anzeigen, und 9C veranschaulicht einen Graphen G3, der eine Beziehung zwischen der Fahrzeugfahrdistanz und dem Steuerpegel anzeigt. Der Steuerpegel umfasst fünf Pegel von Pegel 0 bis Pegel 4. In 9A, 9B, 9C zeigt jedes von C10 bis C14 eine Kurve an (Kurven C10, C11, C12, C13 und C14), und P10 zeigt einen Startpunkt der Kurve C10 an, P12 zeigt einen Startpunkt der Kurve C11 an, P14 zeigt einen Startpunkt der Kurve C12 an, P17 zeigt einen Startpunkt der Kurve C13 an, und P19 zeigt einen Startpunkt der Kurve C14 an. Zudem zeigt P11 zeigt einen Endpunkt der Kurve C10 an, P13 zeigt einen Endpunkt der Kurve C11 an, P15 zeigt einen Endpunkt der Kurve C12 an, P18 zeigt einen Endpunkt der Kurve C13 an, und P20 zeigt einen Endpunkt der Kurve C14 an. Darüber hinaus zeigt P0 einen Punkt an, bei welchem das Fahrzeug anfängt sich zu bewegen, und wenn das Fahrzeug an dem Punkt P0 positioniert ist, befindet sich der Steuerzustand in dem unausgeführten Zustand ST1. Die erste kritische Anzahl ist auf "1" gesetzt, die zweite kritische Anzahl ist auch auf "1" gesetzt, der erste Schwellenwert ist auf 150 m gesetzt, der zweite Schwellenwert ist auf 180 m gesetzt, der dritte Schwellenwert ist auf 150 m gesetzt, und der vierte Schwellenwert ist auf 150 m gesetzt. Zudem ist zwischen dem Endpunkt P11 und dem Startpunkt P12 ein gerader Abschnitt L10 vorhanden, zwischen dem Endpunkt P13 und dem Startpunkt P14 ist ein gerader Abschnitt L11 vorhanden, zwischen dem Endpunkt P15 und einem Punkt P16 ist ein gerader Abschnitt L12 vorhanden, zwischen dem Punkt P16 und dem Startpunkt P17 ist ein gerader Abschnitt L13 vorhanden, zwischen dem Endpunkt P18 und dem Startpunkt P19 ist ein gerader Abschnitt L14 vorhanden, zwischen dem Endpunkt P20 und einem Punkt P21 ist ein gerader Abschnitt L15 vorhanden, und zwischen dem Punkt P21 und einem Punkt P22 ist ein gerader Abschnitt L16 vorhanden. Darüber hinaus ist eine Distanz des geraden Abschnitts L10 auf 120 m gesetzt, eine Distanz des geraden Abschnitts L11 ist auf 160 m gesetzt, eine Distanz des geraden Abschnitts L12 ist auf 170 m gesetzt, eine Distanz des geraden Abschnitts L13 ist auf 130 m gesetzt, eine Distanz des geraden Abschnitts L14 ist auf 130 m gesetzt, eine Distanz des geraden Abschnitts L15 ist auf 150 m gesetzt, und eine Distanz des geraden Abschnitts L16 ist auf 150 m gesetzt.
  • Wenn das sich von dem Punkt P0 bewegende Fahrzeug in der Kurve C10 gefahren wird, wird der Steuerzustand in den unausgeführten Zustand ST1 gesetzt, da die Distanz zwischen Kurven nicht vorhanden ist. Wie durch Graph G4 angezeigt, werden der rechte und linke Seitenstützabschnitt 16 und 17, während das Fahrzeug gefahren bzw. angetrieben wird, derart gesteuert, dass sie auf der Grundlage der seitlichen Beschleunigung, die durch den seitliche-Beschleunigung-Sensor 23 erfasst wird, geöffnet/geschlossen werden, indem einem (nicht veranschaulichten) Programm gefolgt wird. Während das Fahrzeug in der Kurve C11 gefahren wird, bestimmt die Seitenstütz-ECU 20 bei Schritt S22, dass die Distanz zwischen Kurven (120 m), welche die Distanz des geraden Abschnitts L10 ist, geringer als der erste Schwellenwert (150 m) ist. Dann wird der Steuerzustand bei Schritt S23 in den Bereitschaftszustand ST2 gesetzt.
  • Während das Fahrzeug in der Kurve C12 gefahren wird, bestimmt die Seitenstütz-ECU 20 bei Schritt S24, dass die Distanz zwischen Kurven (160 m), welche die Distanz des geraden Abschnitts L11 ist, geringer als der zweite Schwellenwert (180 m) ist. Dann wird der Steuerzustand bei Schritt S27 in den ausgeführten Zustand ST3 gesetzt. Dann wird auf dem geraden Abschnitt L12 jeder des rechten und linken Seitenstützabschnitts 16 und 17 an der Stützposition bei einem Pegel gehalten, der in dem Graphen G4 veranschaulicht ist. Auf diese Weise wird der Steuerzustand, da der zweite Schwellenwert (180 m) größer als der erste Schwellenwert (150 m) gesetzt ist, reibungsloser bzw. sanfter von dem Bereitschaftszustand ST2 in den ausgeführten Zustand ST3 als bei dem Fall geändert, bei welchem der Steuerzustand von dem unausgeführten Zustand ST1 in den Bereitschaftszustand ST2 geändert wird, und die fortgesetzten Kurven werden sicher erfasst.
  • Wenn das Fahrzeug den Punkt P16 erreicht, bestimmt die Seitenstütz-ECU 20 bei Schritt S37, dass die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz (170 m), welche die Distanz zwischen dem Endpunkt P15 der vorhergehenden Kurve C12 und der derzeitigen Position P16 ist, größer als der vierte Schwellenwert (150 m) ist. Dann wird der Steuerzustand bei Schritt S38 in den Bereitschaftszustand ST2 gesetzt. Dann wird, wie durch den Graphen G4 angezeigt, jeder des rechten und linken Seitenstützabschnitts 16 und 17 freigegeben, welcher in der Stützposition gehalten wurde.
  • Während das Fahrzeug in der Kurve C13 gefahren wird, bestimmt die Seitenstütz-ECU 20 bei Schritt S26, dass die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz (130 m), welche die Distanz zwischen dem Startpunkt P16 des Bereitschaftszustands ST2 und dem Startpunkt P17 der Kurve C13 ist, geringer als der dritte Schwellenwert (150 m) ist. Dann wird der Steuerzustand bei Schritt S27 in den ausgeführten Zustand ST3 gesetzt. Auf dem geraden Abschnitt L14 wird jeder des rechten und linken Seitenstützabschnitts 16 und 17 an der Stützposition bei einem Pegel zurückgehalten, der durch den Graphen G4 angezeigt ist. Die gestrichelte Linie in dem Graphen G3 zeigt einen Steuerzustand an, welcher nur in den unausgeführten Zustand ST1 oder den ausgeführten Zustand ST3, jedoch nicht in den Bereitschaftszustand ST2 gesetzt ist. In diesem Fall wird, falls die Seitenstütz-ECU 20 erfasst, dass das Fahrzeug zwei fortgesetzte Kurven passiert hat, der Steuerzustand, welcher der unausgeführte Zustand ST1 ist, in den ausgeführten Zustand ST3 geändert. Wenn der Steuerzustand nicht in den Bereitschaftszustand ST2 gesetzt ist, wie in dem Graphen G3 angezeigt, da der Steuerzustand nur in den ausgeführten Zustand ST3 geändert wird, wenn das Fahrzeug den Startpunkt P19 der Kurve C14 erreicht, werden der rechte und linke Seitenstützabschnitt 16 und 17 auf dem geraden Abschnitt L14 nicht in der Stützposition gehalten. Andererseits wird gemäß der Sitzvorrichtung bei dem Ausführungsbeispiel, da der Steuerzustand in den unausgeführten Zustand ST1, den Bereitschaftszustand ST2 oder den ausgeführten Zustand ST3 gesetzt wird, bei dem Fall, bei welchem die geraden Abschnitte L12 und L13, deren Distanzen relativ lang sind, in den fortgesetzten Kurven vorhanden sind, der Steuerzustand auf dem geraden Abschnitt L12 in den Bereitschaftszustand ST2 gesetzt, und dann wird der Steuerzustand bei dem Startpunkt P17 der Kurve C13 in den ausgeführten Zustand ST3 geändert. Auf diese Weise wird, wie durch den Graphen G4 angezeigt, jeder des rechten und linken Seitenstützabschnitts 16 und 17 rapide an der Stützposition gehalten, wenn das Fahrzeug auf dem geraden Abschnitt L14 gefahren wird.
  • Wenn das Fahrzeug in der Kurve C14 gefahren wird, geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S21 weiter und geht dann zu Schritt S27 weiter. Bei den Schritten S21 und S27 wird der Steuerzustand in dem ausgeführten Zustand ST3 gehalten. Dann wird, wenn das Fahrzeug auf dem geraden Abschnitt L15 gefahren wird, jeder des rechten und linken Seitenstützabschnitts 16 und 17 bei dem durch den Graphen G4 angezeigten Pegel an der Stützposition gehalten. Nachdem das Fahrzeug den Punkt P21 passiert hat, bestimmt die Seitenstütz-ECU 20 bei Schritt S37, dass die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz (150 m), welche eine Distanz des geraden Abschnitts L15 zwischen dem Endpunkt P20 der vorhergehenden Kurve C14 und dem Punkt P21 ist, größer als der vierte Schwellenwert (150 m) ist. Dann wird der Steuerzustand bei Schritt S38 in den Bereitschaftszustand ST2 gesetzt. Dann wird, wie in dem Graphen G4 gezeigt, jeder des rechten und linken Seitenstützabschnitts 16 und 17 freigegeben, welche an der Stützposition gehalten worden sind.
  • Nachdem das Fahrzeug den Punkt P22 passiert hat, bestimmt die Seitenstütz-ECU 20 bei Schritt S34, dass die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz (150 m), welche eine Distanz des geraden Abschnitts L16 zwischen dem Endpunkt P21 des Bereitschaftszustands ST2 und dem Punkt P22 ist, größer als der dritte Schwellenwert (150 m) ist. Bei Schritt S35 wird der Steuerzustand in den unausgeführten Zustand ST1 gesetzt.
  • Als Nächstes wird eine Sitzvorrichtung bei einem zweiten Ausführungsbeispiel erläutert. Auf dieselbe Weise, wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel, wird die Sitzvorrichtung bei dem zweiten Ausführungsbeispiel durch Ausführen des Seitenstützungssteuerprogramms betätigt, das in den in 1 bis 8 veranschaulichten Zeichnungen erläutert ist. Insbesondere wird, wenn das in 6 angezeigte Programm ausgeführt wird, bevor die Seitenstütz-ECU 20 den Prozess bei Schritt S1 ausführt, ein Steuerzwangsbeendigungsprogramm ausgeführt, welches in einem Flussdiagramm in 10 angezeigt ist.
  • Bei Schritt S40 des Steuerzwangsbeendigungsprogramms prüft die Seitenstütz-ECU 20, ob der Steuerzustand auf den unausgeführten Zustand ST1 gesetzt ist oder nicht. Falls der Steuerzustand der unausgeführte Zustand ST1 ist (JA), geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S41 weiter. Falls der Steuerzustand der Bereitschaftszustand ST2 oder der ausgeführte Zustand ST3 ist (NEIN), geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S44 weiter.
  • Bei Schritt S41 prüft die Seitenstütz-ECU 20, ob das Fahrzeug mit der Fahrzeuggeschwindigkeit angetrieben wird, die geringer als 40 km pro Stunde ist. Falls die Fahrzeuggeschwindigkeit geringer als 40 km pro Stunde ist (JA), geht die ECU 20 zu Schritt S42 weiter. Falls die Fahrzeuggeschwindigkeit größer oder gleich 40 km pro Stunde ist (NEIN), geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S43 weiter. In diesem Fall wird die Fahrzeuggeschwindigkeit (40 km pro Stunde) als eine erste Geschwindigkeit bezeichnet.
  • Bei Schritt S42 stoppt die Seitenstütz-ECU 20 eine Zufuhr von elektrischer Energie zu den Motoren 26 und 27, so dass die Steuerungen der Seitenstützabschnitte 16 und 17 zwangsweise gestoppt werden. Dann beendet die Seitenstütz-ECU 20 das Steuerzwangsbeendigungsprogramm.
  • Bei Schritt S43 lässt es die Seitenstütz-ECU 20 zu, dass die elektrische Energie den Motoren 26 und 27 zugeführt wird, so dass die Steuerungen der Seitenstützabschnitte 16 und 17 zugelassen werden. Dann beendet die Seitenstütz-ECU 20 das Steuerzwangsbeendigungsprogramm. Bei Schritt S44 prüft die Seitenstütz-ECU 20, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit geringer als 30 km pro Stunde ist. Falls die Fahrzeuggeschwindigkeit geringer als 30 km pro Stunde ist (JA), geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S42 weiter. Falls die Fahrzeuggeschwindigkeit größer oder gleich 30 km pro Stunde ist (NEIN), geht die Seitenstütz-ECU 20 zu Schritt S42 weiter. In diesem Fall wird die Fahrzeuggeschwindigkeit (30 km pro Stunde) als eine zweite Geschwindigkeit bezeichnet.
  • Gemäß der Sitzvorrichtung bei dem zweiten Ausführungsbeispiel werden bei dem unausgeführten Zustand ST1, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit geringer als 40 km pro Stunde ist, die Steuerungen der Seitenstützabschnitte 16 und 17 gestoppt. Auf diese Weise wird, wenn das Fahrzeug auf einer normalen Straße gefahren wird, unnötige Steuerungen an den Seitenstützabschnitten 16 und 17 zwangsweise gestoppt. Zudem werden bei dem Bereitschaftszustand ST2 und dem ausgeführten Zustand ST3 die Steuerungen der Seitenstützabschnitte 16 und 17 nur zwangsweise gestoppt, wenn das Fahrzeug mit 30 km pro Stunde oder geringer gefahren wird. Auf diese Weise wird, mit Ausnahme davon, dass das Fahrzeug beispielsweise in einer Haarnadelkurve, die in den fortgesetzten Kurven vorgesehen ist, mit einer geringeren Fahrzeuggeschwindigkeit als 30 km pro Stunde gefahren wird, jeder der Seitenstützabschnitte 16 und 17 an der Stützposition gehalten. Die Sitzvorrichtung bei dem zweiten Ausführungsbeispiel stellt Funktionen und Effekte bereit, die identisch zu der Sitzvorrichtung bei dem ersten Ausführungsbeispiel sind.
  • Gemäß der Sitzvorrichtung wird in dem ausgeführten Zustand, sogar wenn sich die Fahrzeuggeschwindigkeit geändert hat, der Seitenstützabschnitt (16/17) sicher an der Stützposition zurückgehalten. Auf diese Weise wird die Stützbetätigung des Seitenstützabschnitts (16/17) stabil ausgeführt, wenn das Fahrzeug in den fortgesetzten Kurven gefahren wird. Zudem wird, da der Steuerzustand in den unausgeführten Zustand, den Bereitschaftszustand oder den ausgeführten Zustand gesetzt wird, wenn das Fahrzeug auf den langen geraden Anteilen zwischen den Kurven gefahren wird und der Steuerzustand in den Bereitschaftszustand gesetzt ist, der Steuerzustand bei dem Startpunkt der nächsten Kurve rapide in den ausgeführten Zustand gesetzt. Auf diese Weise wird der Seitenstützabschnitt (16/17) auf dem geraden Abschnitt zwischen den Kurven rapide an der Stützposition gehalten.
  • Zudem ist der zweite Schwellenwert größer als der erste Schwellenwert gesetzt.
  • Gemäß der Sitzvorrichtung wird, da der zweite Schwellenwert größer als der erste Schwellenwert ist, der Steuerzustand rapide von dem Bereitschaftszustand in den ausgeführten Zustand geändert, als wie der Steuerzustand, welcher der unausgeführte Zustand ist, in den Bereitschaftszustand geändert wird, und auf diese Weise werden die fortgesetzten Kurven sicher erfasst.
  • Darüber hinaus stoppt die Antriebseinrichtung (26/27) die Betätigung des Seitenstützabschnitts (16/17) zwangsweise, wenn die Fahrzueggeschwindigkeit geringer als eine erste Geschwindigkeit ist.
  • Gemäß der Sitzvorrichtung kann eine unnötige Steuerung des Seitenstützabschnitts (16/17) gestoppt werden, wenn das Fahrzeug auf einer normalen Straße gefahren wird.
  • Zudem stoppt die Antriebseinrichtung (26/27) in dem Bereitschaftszustand und dem ausgeführten Zustand zwangsweise die Betätigung des Seitenstützabschnitts (16/17), wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit geringer als eine zweite Geschwindigkeit ist, welche geringer als die erste Geschwindigkeit gesetzt ist.
  • Gemäß der Sitzvorrichtung wird mit Ausnahme davon, dass das Fahrzeug beispielsweise in einer Haarnadelkurve, die in den fortgesetzten Kurven vorhanden ist, gefahren wird, der Seitenstützabschnitt (16/17) an der Stützposition gehalten.
  • Zudem ist der Sensor ein seitliche-Beschleunigung-Sensor (23) zur Erfassung einer Beschleunigung, die an dem Fahrzeug in seiner seitlichen Richtung erzeugt wird.
  • Gemäß der Sitzvorrichtung wird unter Verwendung des seitliche-Beschleunigung-Sensor (23) eine Kurve einfach erfasst.
  • Zudem umfasst der Sensor einen Lenkwinkelsensor (24) und einen Fahrzeuggeschwindigkeitssensor (22).
  • Gemäß der Sitzvorrichtung kann eine Kurve auch unter Verwendung des Lenkwinkelsensors (24) und des Fahrzeuggeschwindigkeitssensors (22) erfasst werden.
  • Eine Sitzvorrichtung für ein Fahrzeug, das einen Motor (26/27) zur Betätigung eines Seitenstützabschnitts (16/17) umfasst, umfasst einen Sensor zur Erfassung, dass das Fahrzeug in einer Kurve gefahren wird, ein Distanz-zwischen-Kurven-Berechnungsprogramm zur Berechnung einer Distanz zwischen Kurven und ein Steuerzustandbestimmungsprogramm (S22, S23, S24, S26, S27, S32, S34, S35, S37 und S38) zur Bestimmung eines Steuerzustands des Fahrzeugs, wobei der Steuerzustand in einen unausgeführten Zustand (ST1), einen ausgeführten Zustand (ST3) und einen Bereitschaftszustand (ST2) gesetzt wird, wobei der Motor (26/27) den Seitenstützabschnitt (16/17) derart betätigt, dass er in einer Stützposition gehalten wird, wenn der Steuerzustand des Fahrzeugs in den ausgeführten Zustand (ST3) gesetzt ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - JP 2005088834 A [0002]
    • - JP 2750943 [0004, 0004]
    • - JP 2705943 [0005]

Claims (6)

  1. Sitzvorrichtung für ein Fahrzeug mit einer Antriebseinrichtung (26/27) zur Betätigung eines Seitenstützabschnitts (16/17) gemäß einer Straßenform, mit einem Sensor zur Erfassung, dass das Fahrzeug in einer Kurve der Straßenform gefahren wird, einer Distanz-zwischen-Kurven-Berechnungseinrichtung zur Berechnung einer Distanz zwischen Kurven auf der Grundlage des Erfassungsergebnisses des Sensors, wobei die Distanz zwischen Kurven eine Distanz zwischen einem Endpunkt (P2) einer vorhergehenden Kurve (C1), in welcher das Fahrzeug gefahren wurde, und einem Startpunkt (P3) einer derzeitigen Kurve (C2) ist, in welcher das Fahrzeug derzeit gefahren wird; und einer Steuerzustandbestimmungseinrichtung (S22, S23, S24, S26, S27, S32, S34, S35, S37 und S38) zur Bestimmung eines Steuerzustands des Fahrzeugs auf der Grundlage der durch die Distanz-zwischen-Kurven-Berechnungseinrichtung berechneten Distanz zwischen Kurven, wobei der Steuerzustand in einen unausgeführten Zustand (ST1), einen ausgeführten Zustand (ST3) oder einen Bereitschaftszustand (ST2) gesetzt wird, wobei es in dem unausgeführten Zustand (ST1) bestimmt wird, dass das Fahrzeug nicht in fortgesetzten Kurven gefahren wird, es in dem ausgeführten Zustand (ST3) bestimmt wird, dass das Fahrzeug in den fortgesetzten Kurven gefahren wird, und es in dem Bereitschaftszustand (ST2) bestimmt wird, dass das Fahrzeug möglicherweise in den fortgesetzten Kurven gefahren wird, wobei der Steuerzustand von dem unausgeführten Zustand (ST1) über den Bereitschaftszustand (ST2) in den ausgeführten Zustand (ST3) geändert wird und der Steuerzustand von dem ausgeführten Zustand (ST3) über den Bereitschaftszustand (ST2) in den unausgeführten Zustand (ST1) geändert wird; wobei die Steuerzustandbestimmungseinrichtung den Steuerzustand in den Bereitschaftszustand (ST2) setzt, wenn das Fahrzeug in der derzeitigen Kurve (C1) gefahren wird, nachdem das Fahrzeug, welches sich in dem unausgeführten Zustand (ST1) befand, in den fortgesetzten Kurven gefahren wurde, wobei die fortgesetzten Kurven durch eine Distanz zwischen Kurven verbunden sind, und wenn die Steuerzustandbestimmungseinrichtung einen Fall erfasst, bei welchem die Distanz zwischen Kurven ein erster Schwellenwert oder geringer ist, eine Anzahl der fortgesetzten Erfassungen berechnet, und bestimmt, dass die Anzahl von Erfassungen eine erste kritische Anzahl erreicht, den Steuerzustand in den ausgeführten Zustand (ST3) setzt, wenn das Fahrzeug in der derzeitigen Kurve (C2) gefahren wird, nachdem das Fahrzeug, welches sich in dem Bereitschaftszustand (ST2) befand, in den fortgesetzten Kurven gefahren wurde, wobei die fortgesetzten Kurven durch eine Distanz zwischen Kurven verbunden sind, und wenn das Steuerzustandbestimmungsprogramm einen Fall erfasst, bei welchem die Distanz zwischen Kurven ein zweiter Schwellenwert oder geringer ist, eine Anzahl der fortgesetzten Erfassungen berechnet, und bestimmt, dass die Anzahl von Erfassungen eine zweite kritische Anzahl erreicht, den Steuerzustand in den unausgeführten Zustand (ST1) setzt, nachdem der Steuerzustand in den Bereitschaftszustand (ST2) gesetzt wurde, während das Fahrzeug in der vorhergehenden Kurve (C2) gefahren wurde, und wenn die gerader-Abschnitt-Fahrdistanz zwischen dem Endpunkt (P4) der vorhergehenden Kurve (C2) und einer derzeitigen Position (P5) größer als der zweite Schwellenwert ist, den Steuerzustand in den ausgeführten Zustand (ST3) setzt, wenn das Fahrzeug in der derzeitigen Kurve (C2) gefahren wird, nachdem das Fahrzeug, welches sich in dem Bereitschaftszustand (ST2) befand, bevor das Fahrzeug in der derzeitigen Kurve (C2) gefahren wurde, auf einem geraden Abschnitt zwischen einem Startpunkt des Bereitschaftszustands (ST2) und einem Startpunkt (P3) der derzeitigen Kurve (C2) gefahren wurde, und wenn eine gerader-Abschnitt-Fahrdistanz des geraden Abschnitts ein dritter Schwellenwert oder geringer ist, den Steuerzustand in den unausgeführten Zustand (ST1) setzt, wenn eine gerader-Abschnitt-Fahrdistanz zwischen dem Startpunkt des Bereitschaftszustands (ST2) und der derzeitigen Position (P5) größer als der dritte Schwellenwert ist, und den Steuerzustand in den Bereitschaftszustand (ST2) setzt, nachdem der Steuerzustand in den ausgeführten Zustand (ST3) gesetzt wurde, während das Fahrzeug in der vorhergehenden Kurve (C2) gefahren wurde, und eine gerader-Abschnitt-Fahrdistanz zwischen dem Endpunkt (P4) der vorhergehenden Kurve (C2) und der derzeitigen Position (P5) größer als ein vierter Schwellenwert ist; und die Antriebseinrichtung (26/27) den Seitenstützabschnitt (16/17) derart betätigt, dass er an einer Stützposition gehalten wird, wenn der Steuerzustand des Fahrzeugs in den ausgeführten Zustand (ST3) gesetzt ist.
  2. Sitzvorrichtung nach Anspruch 1, wobei der zweite Schwellenwert größer als der erste Schwellenwert gesetzt ist.
  3. Sitzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Antriebseinrichtung (26/27) in dem unausgeführten Zustand die Betätigung des Seitenstützabschnitts (16/17) zwangsweise stoppt, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit geringer als eine erste Geschwindigkeit ist.
  4. Sitzvorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Antriebseinrichtung (26/27) in dem Bereitschaftszustand und dem ausgeführten Zustand die Betätigung des Seitenstützabschnitts (16/17) zwangsweise stoppt, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit geringer als eine zweite Geschwindigkeit ist, welche geringer als die erste Geschwindigkeit gesetzt ist.
  5. Sitzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Sensor ein seitlicher Beschleunigungssensor (23) zur Erfassung einer Beschleunigung ist, die an dem Fahrzeug in seiner seitlichen Richtung erzeugt wird.
  6. Sitzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Sensor einen Lenkwinkelsensor (24) und einen Fahrzeuggeschwindigkeitssensor (22) umfasst.
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