DE102007048012A1 - Fahrgeschäft - Google Patents

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Abstract

Das Fahrgeschäft hat einen Fahrweg für Wagen mit Sitzen und mindestens einem neben dem Fahrweg angeordneten Bildschirm. Um das Fahrgeschäft so auszubilden, dass den Fahrgästen im Wagen ein optimales Spielgefühl vermittelt wird, folgt der Bildschirm dem Wagen zumindest über einen Teil seines Fahrweges. Dadurch haben die Fahrgäste im Wagen einen sehr langen Blickkontakt mit dem Bildschirm bzw. mit dem auf ihm gezeigten Film. Das Fahrgeschäft wird beispielsweise bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen eingesetzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrgeschäft nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Es sind Fahrgeschäfte bekannt, auf deren Gleisen Wagen fahren, die Sitzplätze für Fahrgäste aufweisen. Die Wagen werden an stationären Bildschirmen vorbeigeführt, auf denen Filme zu sehen sind. Die Filme sind vorzugsweise so gestaltet, dass die Fahrgäste mit entsprechenden Spielgeräten, wie Lichtpistolen, auf Objekte im dargestellten Bild schießen können, um auf diese Weise Punkte zu erzielen. Da die Bildschirme jedoch stationär neben den Gleisen angeordnet sind, ist der optische Eindruck für die vorbeifahrenden Fahrgäste nicht optimal.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das gattungsgemäße Fahrgeschäft so auszubilden, dass den Fahrgästen im Wagen ein optimales Spielgefühl vermittelt wird.
  • Diese Aufgabe wird beim gattungsgemäßen Fahrgeschäft erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
  • Beim erfindungsgemäßen Fahrgeschäft sind die Bildschirme nicht stationär angeordnet, sondern folgen dem Wagen mit den Fahrgästen zumindest über einen Teil seines Fahrweges. Dadurch haben die Fahrgäste im Wagen einen sehr langen Blickkontakt mit dem Bildschirm bzw. mit dem auf ihm gezeigten Film. Dadurch erhalten die Fahrgäste eine sehr realistische Darstellung des auf dem Bildschirm ablaufenden Filmgeschehens.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
  • Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen
  • 1 bis 3 jeweils in schematischer Darstellung verschiedene Stellungen einer Videoeinrichtung innerhalb eines erfindungsgemäßen Fahrgeschäfts,
  • 4 im schematischer Darstellung einen Teil des Fahrgeschäfts mit mehreren Videoeinrichtungen.
  • Das Fahrgeschäft hat als Fahrweg 1 beispielsweise Gleise. Es kommen auch fahrerlose Transportsysteme (FTS) in Betracht. Auf dem Fahrweg 1 ist ein Wagen 2 verfahrbar, der mehrere Sitze 3 für Personen aufweist. Der Wagen 2 kann auf dem Fahrweg 1 um eine senkrecht zu ihm liegende Achse während der Fahrt auf dem Fahrweg 1 gesteuert gedreht werden.
  • Der Wagen 2 ist auf dem Fahrweg 1 stets so ausgerichtet, dass die auf den Sitzen 3 Platz nehmenden Personen auf einen Bildschirm 4 schauen, der mittels eines Wagens 5 auf einem Fahrweg 6 verfahrbar ist, der beispielsweise durch Gleise gebildet sein kann. Anstelle des Wagens 5 kann auch jedes andere Transportelement eingesetzt werden. Es kann z. B. längs einer Schiene verfahren werden. Das Transportelement kann beispielsweise hängend an einer Schiene angeordnet sein. Die Bewegung des Wagens 5 längs des Fahrwegs 6 ist auf die Bewegung des Wagens 2 auf dem Fahrweg 1 vorteilhaft so abgestimmt, dass die Zuschauer im Wagen 2 stets gleichen Blick winkel zum Bildschirm 4 haben. Der Bildschirm 4 ist zu diesem Zweck vorteilhaft um drei Achsen einstellbar. Der Wagen 5 hat eine senkrecht zum Fahrweg 6 liegende Schwenkachse 7, mit der ein Träger 8 gedreht werden kann. Von ihm steht quer ein Arm 9 ab, der am freien Ende eine senkrecht zur Schwenkachse 7 liegende Schwenkachse 10 aufweist. Auf ihr sitzt drehfest ein Tragarm 11, an dem der Bildschirm 4 mit seiner Rückseite angelenkt ist. Am freien Ende des Tragarmes 11 befindet sich eine weitere Schwenkachse 12, die parallel zur Schwenkachse 10 liegt und um welche der Bildschirm 4 relativ zum Tragarm 11 geschwenkt werden kann. Die Schwenkachsen 7, 10, 12 sind gesteuerte Achsen, die über eine (nicht dargestellte) Steuerung betätigt werden können.
  • Auf dem Wagen 5 können auch weitere Bildschirme 4 vorgesehen sein, die vorteilhaft unabhängig voneinander in der beschriebenen Weise verstellbar sind.
  • Auf der gegenüberliegenden Seite des Fahrweges 1 befindet sich ein weiterer Fahrweg 13, auf dem ein Wagen 14 verfahrbar ist. Der Fahrweg 13 wird beispielsweise durch Gleise, Schienen und dergleichen gebildet. Der Wagen 14 kann jedes geeignete Transportelement sein, das beispielsweise an einer Schiene hängend angeordnet ist. Auf dem Wagen 14 ist eine Projektoreinrichtung 15 gelagert, mit der ein Film auf den Bildschirm 4 projiziert wird. Die Projektoreinrichtung 15 lässt sich vorteilhaft ebenfalls um drei Achsen relativ zum Wagen 14 verschwenken, so dass die Projektoreinrichtung 15 stets senkrecht zum Bildschirm 4 ausgerichtet werden kann. Der Wagen 14 hat einen Träger 16, der um eine senkrecht zur Verfahrrichtung des Wagens 14 liegende Achse 17 schwenkbar ist. Die Schwenkachse 17 liegt parallel zur Schwenkachse 7 des Wagens 5. Vom Träger 16 steht quer ein Arm 18 ab, an dessen freiem Ende eine Schwenkachse 19 vorgesehen ist, die senkrecht zur Schwenkachse 17 liegt. Auf ihr sitzt drehfest ein Tragarm 20, an dessen freies Ende die Projektoreinrichtung 15 angelenkt ist. Sie kann um eine parallel zur Achse 19 liegende Schwenkachse 21 relativ zum Tragarm 20 geschwenkt werden. Die Schwenkachsen 17, 19, 21 sind gesteuerte Ach sen, die über die (nicht dargestellte) Steuerung betätigt werden können. Über die Steuerung erfolgt auch die Drehung des Wagens 2. Die Bewegungen von Projektoreinrichtung 15, Bildschirm 4 und Wagen 2 werden durch die Steuerung so aufeinander abgestimmt, dass die im Wagen 2 sitzenden Zuschauer stets den richtigen Blickwinkel zum Bildschirm 4 haben, so dass sie das auf dem Bildschirm sich abspielende Geschehen optimal betrachten können.
  • Der Bildschirm 4 ist ein Großbildschirm, so dass das Geschehen auf dem Bildschirm von den Zuschauern gut betrachtet werden kann.
  • Der Wagen 14 kann wenigstens eine weitere Projektoreinrichtung 15 aufweisen, insbesondere dann, wenn der Wagen 5 eine entsprechende Zahl von Bildschirmen 4 trägt.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird das Bild in Vorwärtsprojektion auf den Bildschirm 4 geworden. Selbstverständlich ist auch eine Rückwärtsprojektion möglich. In diesem Fall kann die Projektoreinrichtung 15 auf dem Wagen 5 angeordnet sein. Dann ist der Fahrweg 13 nicht erforderlich.
  • Es ist vorteilhaft, wenn der Abstand des Bildschirmes 4 zum Wagen 2 verändert werden kann. Diese Abstandsveränderung ist beispielsweise dadurch möglich, dass der Arm 9 im Träger 8 verschiebbar gelagert ist. In gleicher Weise kann dann auch der Arm 18 im Träger 16 des Wagens 14 verschiebbar sein.
  • Die steuerungstechnische Verbindung zwischen den beiden Wagen 5, 14 kann mittels Kabel erfolgen. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, diese Verbindung drahtlos herzustellen.
  • Die 1 bis 3 zeigen beispielhaft, wie die verschiedenen Wagen 2, 5, 14 längs ihrer Fahrwege 1, 6, 13 relativ zueinander verfahren werden. Der Wagen 2 mit den Zuschauern bewegt sich auf dem Fahrweg 1 in Richtung des eingezeichneten Pfeils. Zunächst (1) ist der Wagen 2 so gedreht, dass er sich quer zur Fahrtrichtung des Wagens 2 erstreckt. Die Zuschauer schauen auf den Bildschirm 4, der in Bezug auf die Fahrtrichtung des Wagens 5 auf dem Fahrweg 6 unter einem spitzen Winkel geneigt verläuft. Der Bildschirm 4 ist so eingestellt, dass die Zuschauer im Wagen 2 das auf dem Bildschirm 4 ablaufende Geschehen gut betrachten können. Die Projektoreinrichtung 15 ist so eingestellt, dass ihre Projektionsrichtung senkrecht zum Bildschirm 4 verläuft. Aufgrund der Schrägstellung des Wagens 2 befindet sich der Wagen 5 mit dem Bildschirm 4 in Fahrtrichtung geringfügig hinter und der Wagen 14 mit der Projektoreinrichtung 14 in Fahrtrichtung geringfügig vor dem Wagen 2.
  • Beim Fahren des Wagens 2 auf dem Fahrweg 1 wird der Bildschirm 4 stets so nachgeführt, dass die im Wagen 2 sitzenden Zuschauer Blickkontakt zum Bildschirm 4 haben. Die Wagen 2, 5, 14 können in der Stellung gemäß 1 längs ihrer Fahrwege 1, 6, 13 verfahren werden. Je nach Länge der Fahrwege 6, 13 ist somit ein entsprechend langer Blickkontakt der Zuschauer mit dem Bildschirm 4 gewährleistet. Während der Fahrt ist es möglich, entsprechend dem auf dem Bildschirm ablaufenden Film die Lage des Wagens 2 und damit des Bildschirms 4 zu variieren. So können beispielsweise auf dem Bildschirm 4 ablaufende Bewegungen, beispielsweise ein mit hoher Geschwindigkeit in eine Kurve fahrendes Fahrzeug, den Zuschauern im Wagen 2 nicht nur visuell, sondern auch physisch dadurch mitgeteilt werden, dass entsprechend der Kurvenfahrt der Wagen 2 eine Drehbewegung um die senkrecht zur Fahrtrichtung liegende Achse ausgeführt wird. In gleichem Maße bewegt sich auch der Bildschirm 4 und die gegenüberliegende Projektoreinrichtung 15 mit.
  • 3 zeigt den Zustand, dass der Wagen 5 das Ende des Fahrweges 6 erreicht hat. In diesem Falle wird der Bildschirm 4 um die vertikale Achse 7 so geschwenkt, dass er aus dem Bewegungsbereich des Wagens 2 auf dem Fahrweg 1 gelangt. Im Ausführungsbeispiel wird der Bildschirm 4 im Uhrzeigersinn um die Achse 7 geschwenkt. In gleichem Maße wird die Projektor einrichtung 15 auf der gegenüberliegenden Seite um die vertikale Achse 17 so geschwenkt, dass das Bild von der Projektoreinrichtung 15 auf den Bildschirm 4 gelangt. Es ist nun möglich, dass die Wagen 5 und 14 in die Ausgangslage gemäß 1 zurückfahren und mit dem nächsten, auf dem Fahrweg 2 fahrenden Wagen mitfahren.
  • Vorteilhaft ist es jedoch, wenn der Bildschirm 4 beim Zurückfahren mit dem nächsten Wagen auf dem Fahrweg 1 in der beschriebenen Weise zusammenarbeitet. Der Bildschirm 4 und die Projektoreinrichtung 15 werden beim Zurückfahren stets so auf den Wagen 2 auf dem Fahrweg 1 abgestimmt, dass die im Wagen 2 sitzenden Zuschauer den Bildschirm 4 betrachten können. Dies ist möglich, weil sowohl der Bildschirm 4 als auch die Projektoreinrichtung 15 um die verschiedenen Achsen schwenkbar und gegebenenfalls auch in der beschriebenen Weise translatorisch verstellbar sind. Der Wagen 2, der Bildschirm 4 und die Projektoreinrichtung 15 werden durch die Steuerung so eingestellt, dass während der Fahrt des Wagens 2 im Bereich der Fahrwege 6, 13 die Zuschauer im Wagen 2 stets Blickkontakt zum Bildschirm 4 haben.
  • Wie ein Vergleich der 1 und 2 zeigt, wird die Lage des Wagens 2, des Bildschirms 4 und der Projektoreinrichtung 15 während der Fahrt ständig geändert. Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird der Wagen 2 auf dem Fahrweg 1 um die senkrecht zu ihm liegende Achse entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht. Entsprechend der Drehbewegung des Wagens 2 wird der Bildschirm 4 gedreht. Dabei muss der Wagen 5 relativ zum Wagen 2 in dessen Fahrtrichtung vorfahren, während der Wagen 14 mit der Projektoreinrichtung 15 zurückbleiben muss, um den Bildschirm 4 stets gegenüber den Zuschauern im Wagen 2 in der beschriebenen Weise auszurichten. In der Stellung gemäß 2 ragt der Bildschirm 4 in den Fahrweg des Wagens 2. Der Wagen 5 des Bildschirms 4 ist bereits am Ende des Fahrweges 6, so dass der Bildschirm 4 nur noch in dem Maße geschwenkt werden kann, wie der Wagen 2 auf dem Fahrweg 1 weiterfährt. Der Wagen 14 auf dem Fahrweg 13 fährt entsprechend mit, wobei die Projektoreinrichtung 15 relativ zum Wagen 14 stets so geschwenkt wird, dass das Bild auf den Bildschirm 4 projiziert wird.
  • 4 zeigt einen größeren Teil des Fahrgeschäfts mit einem Wagen 2 in verschiedenen Stellungen I bis IV. Der Wagen 2 ist in der beschriebenen Weise um die senkrecht zum Fahrweg 1 liegende Achse drehbar. Längs des Fahrweges 1 befinden sich mehrere Fahrwege 6, auf denen jeweils ein Wagen 5 mit Bildschirm 4 verfahrbar ist. Die Bildschirme 4 sind in der beschriebenen Weise verstellbar an den Wagen 5 gelagert und werden stets so gegenüber den vorbeifahrenden Wagen 2 ausgerichtet, dass die in ihnen sitzenden Zuschauer gute Sicht auf den Bildschirm 4 haben. Auf den verschiedenen Bildschirmen 4 werden beim Vorbeifahren des Wagens 2 vorteilhaft aufeinander folgende Filmsequenzen gezeigt. Der Wagen 2 wird beim Ausführungsbeispiel nach 4 zunächst so ausgerichtet, dass die Zuschauer im Wagen 2 auf den in Fahrtrichtung rechts liegenden Bildschirm 4 schauen (Stellung I). Während der Fahrt des Wagens 2 fährt der Bildschirm 4 in der anhand der 1 bis 3 beschriebenen Weise auf dem Fahrweg 6 mit, wobei der Bildschirm 4 stets so ausgerichtet wird, dass die Zuschauer im Wagen 2 das Geschehen auf dem Bildschirm 4 gut betrachten können. Der Wagen 5 mit dem Bildschirm 4 wird so lange mit dem Wagen 2 verfahren, bis der Wagen 5 an das Ende des Fahrweges 6 kommt. In Höhe dieses Fahrwegendes befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite des Fahrweges 1 der nächste Bildschirm 4. Damit die Zuschauer im Wagen 2 auf diesen Bildschirm 4 schauen können, wird der Wagen 2 in diesem Übergabebereich so um die senkrecht zur Fahrtrichtung liegende Achse gedreht, dass die Zuschauer auf den Bildschirm 4 schauen (Stellung II). Diese Drehbewegung des Wagens 2 kann mit einer entsprechenden Filmsequenz auf den beiden Bildschirmen 4 gekoppelt werden, so dass die Zuschauer im Wagen 2 den Eindruck haben, dass sie einen durchgehenden Film auf einem einzigen Bildschirm sehen. Beispielsweise könnte beim Übergang vom ersten zum zweiten Bildschirm eine Filmsequenz auf dem ersten Bildschirm 4 mit einem hellen Blitz enden. Während dieser Zeit wird der Wagen so gedreht, dass die Zuschauer auf den zweiten Bildschirm 4 blicken. Während der Fahrt des Wagens 2 richtet sich der Bildschirm 4 wieder so aus, dass die Zuschauer im Wagen 2 guten Blickkontakt haben. Um dies zu erreichen, wird im Ausführungsbeispiel der Wagen 2 während seiner Fahrt entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht, wobei auch der Bildschirm 4 entgegen dem Uhrzeigersinn geschwenkt wird. Gleichzeitig fährt der Wagen 5 auf dem Fahrweg 6 entgegengesetzt zur Fahrrichtung des Wagens 2.
  • Wenn der Wagen 2 in die Stellung III gelangt, dann ist er so ausgerichtet, dass die Zuschauer auf einen feststehenden Bildschirm 22 schauen. In diesem Bereich verläuft der Fahrweg 1 parallel zum Bildschirm 22, wobei der Wagen 2 so gedreht ist, dass die Zuschauer Blickkontakt zum feststehenden Bildschirm 22 haben.
  • Gelangt der Wagen 2 in Höhe des in Fahrtrichtung vorn liegenden Endes des feststehenden Bildschirms 22, wird er im Uhrzeigersinn gedreht, so dass die Zuschauer Blickkontakt auf den vor ihnen befindlichen Bildschirm 4 haben (Stellung IV).
  • Je nach Verlauf des Fahrweges 1 können die Videoeinrichtungen in unterschiedlicher Lage angeordnet sein. Die in 4 dargestellte Anordnung ist lediglich als Beispiel zu verstehen.
  • Den Fahrwegen 6 können, wie anhand der 1 bis 3 beschrieben worden ist, Fahrwege 13 mit den Projektoreinrichtungen 15 gegenüberliegen. Bei einer Rückwärtsprojektion befinden sich die Projektoreinrichtungen hingegen ebenfalls auf dem Wagen 5, so dass die Fahrwege 13 nicht erforderlich sind.
  • Je nach den auf den Bildschirmen 4 ablaufenden Filmen kann die Orientierung der Wagen 2 sowie der Bildschirme 4 und der Projektoreinrichtungen 15 frei programmiert werden.
  • Die Wagen 2 können mit Bedienelementen versehen sein, um den Zuschauern auf den Sitzen 3 die Möglichkeit zu geben, aktiv in das auf den Bild schirmen 4 dargestellte Spielgeschehen einzugreifen. Beispielsweise müssen die Zuschauer angreifende Ziele auf den Bildschirmen 4 mit Laserpistolen oder dergleichen abschießen. Solche Spiele sind bekannt und bedürfen daher keiner näheren Erläuterung. Der Wagen 2 bzw. die Sitze 3 sind für diesen Zweck mit entsprechenden Game-Interfaces ausgestattet.
  • Es ist auch möglich, dass die im Wagen 2 sitzenden Zuschauer beispielsweise mit den vor dem Fahrgeschäft wartenden Zuschauern in einen Spielwettbewerb treten. Voraussetzung hierfür ist, dass auf den Bildschirmen 4 ein entsprechendes Spiel gezeigt wird. Das Spiel wird den vor der Anlage wartenden Personen über einen Bildschirm übertragen. Über entsprechende Gaming Interfaces können die Zuschauer im Wagen 2 gegen die Wartenden vor dem Fahrgeschäft spielen.
  • Weiter besteht die Möglichkeit, dass die im Wagen 2 sitzenden Zuschauer gegen einen Spielecomputer spielen, dessen Spiel auf die Bildschirme 4 übertragen wird. Entsprechende Spielevideos sind bekannt. So besteht die Möglichkeit, dass das Videospiel verschiedene Spielelevel hat, die von den Zuschauern im Wagen 2 erfüllt werden müssen. Wird ein Spielelevel erreicht, kann dies beispielsweise dadurch belohnt werden, dass der Wagen 2 auf einen nächsten Abschnitt des Fahrgeschäftes geleitet wird, in dem die Zuschauer im Wagen 2 den nächsten Level des Spieles erreichen können. Wird dieser Level erreicht, dann ist es beispielsweise möglich, den Wagen 2 auf einen nächsten Fahrwegabschnitt zu leiten. Auf diese Weise kann je nach Zahl der Spielelevel der Wagen 2 auf unterschiedliche Fahrwegabschnitte gelenkt werden. Selbstverständlich sind auch andere Belohnungen möglich, wenn ein Spielelevel erreicht wird.
  • Im Ausführungsbeispiel werden die Wagen 2 und die Bildschirme 4 sowie die Projektoreinrichtungen 15 gedreht. Es ist möglich, auch die Fahrwege 6, 13 um eine senkrecht zur Fahrtrichtung der Wagen 5, 14 liegende Achse zu drehen.

Claims (18)

  1. Fahrgeschäft mit wenigstens einem Fahrweg für mit wenigstens einem Sitz versehene Wagen und mit mindestens einem neben dem Fahrweg angeordneten Bildschirm, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (4) dem Wagen (2) zumindest über einen Teil seines Fahrweges (1) folgt.
  2. Fahrgeschäft nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (4) auf einem Transportelement (5) angeordnet ist.
  3. Fahrgeschäft nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportelement (5) längs eines Zusatzfahrweges (6) bewegbar ist.
  4. Fahrgeschäft nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (4) auf dem Transportelement (5) um wenigstens eine Achse (7, 10, 12) schwenkbar ist.
  5. Fahrgeschäft nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (4) um eine senkrecht zur Bewegungsrichtung des Transportelementes (5) liegende Achse (7) schwenkbar ist.
  6. Fahrgeschäft nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (4) translatorisch und/oder rotatorisch verstellbar ist.
  7. Fahrgeschäft nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand des Wagens (2) vom Bildschirm (4) regelbar ist.
  8. Fahrgeschäft nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass am Transportelement (5) wenigstens ein weiterer Bildschirm (4) angeordnet ist.
  9. Fahrgeschäft nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass dem wenigstens einen Bildschirm (4) wenigstens eine Projektoreinrichtung (15) zugeordnet ist.
  10. Fahrgeschäft nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektoreinrichtung (15) auf dem Transportelement (5) für den Bildschirm (4) angeordnet ist.
  11. Fahrgeschäft nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektoreinrichtung (15) auf einem gesonderten Fahrweg (13) mittels eines Transportelementes (14) verfahrbar ist.
  12. Fahrgeschäft nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektoreinrichtung (15) um wenigstens eine Achse (17, 19, 21) schwenkbar auf dem Transportelement (14) angeordnet ist.
  13. Fahrgeschäft nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektoreinrichtung (15) um eine senkrecht zur Fahrtrichtung des Transportelementes (14) liegende Achse (17) schwenkbar ist.
  14. Fahrgeschäft nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Wagen (2) um eine senkrecht zu seiner Fahrtrichtung liegende Achse schwenkbar ist.
  15. Fahrgeschäft nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Orientierung zwischen dem Wagen (2) und dem Bildschirm (4) frei programmierbar ist.
  16. Fahrgeschäft nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Wagen (2) mit wenigstens einer Spielekonsole oder dergleichen für eine aktive Teilnahme der Fahrgäste des Wagens (2) an einem auf dem Bildschirm (4) gezeigten Spiel versehen ist.
  17. Fahrgeschäft nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Sitz (3) des Wagens (2) mit einer Spielekonsole oder dergleichen versehen ist.
  18. Fahrgeschäft nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrgäste im Wagen (2) gegen Personen außerhalb der Wagen innerhalb eines auf den Bildschirmen (4) ablaufenden Spiels spielen.
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