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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zum Steuern einer Überwachung des toten Winkels sowie einer
Spurwechselwarnung basierend auf dem Status des Fahrers eines Fahrzeugs.
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Bei
herkömmlichen Kraftfahrzeugen werden häufig ein
oder mehrere Fahrzeugschlüssel auf mehrere Fahrer aufgeteilt.
Beispielsweise können sich die Eltern eines Teenagers (oder
Heranwachsenden), der alt genug ist, ein Fahrzeug zu steuern, die Schlüssel
für ein Fahrzeug mit dem Teenager aufteilen. Das betreffende
Fahrzeug kann mit diversen Sicherheits- und/oder Fahrerbenachrichtigungsfunktionen
ausgestattet sein, welche basierend auf den Fahrerwünschen über
eine Benutzerschnittstelle aktiviert/deaktiviert werden können.
Unter bestimmten Umständen kann der Fall auftreten, dass
die Eltern nicht wünschen, dass die diversen sicherheits-
und benachrichtigungsbezogenen Funktionen von dem fahrberechtigten
Teenager außer Kraft gesetzt werden können. Wenngleich
die Eltern die Sicherheits- und Benachrichtigungsfunktionen aktivieren
können, bevor sie dem Teenager erlauben, das Fahrzeug zu steuern,
ist nicht gewährleistet, dass der Teenager die Sicherheits-
und Benachrichtigungsfunktionen auch während der Fahrt
mit dem Fahrzeug aktiviert lässt. Herkömmliche
Fahrzeuge sind nämlich nicht dahingehend ausgebildet, Eltern
oder anderen sog. primären Fahrern die Möglichkeit
zu geben, fahrtberechtigte Teenager oder andere sog. sekundäre
Fah rer wirksam an einem Deaktivieren von Sicherheits- und Benachrichtigungsfunktionen
zu hindern.
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Vor
dem obigen Hintergrund ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Steuern einer Überwachung des
toten Winkels sowie einer Spurwechselwarnung bereitzustellen, durch
welche die obigen Nachteile zumindest teilweise vermieden werden.
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Gemäß wenigstens
einer Ausführungsform betrifft die Erfindung eine Vorrichtung
zum Steuern des Ablaufs wenigstens eines der Vorgänge: Überwachung
des toten Winkels sowie einer Spurwechselwarnung basierend darauf,
ob der Fahrer des Fahrzeuges ein primärer Fahrer oder ein
sekundärer Fahrer ist. Die Vorrichtung weist einen Controller
auf, der dahingehend konfiguriert ist, ein Fahrstatussignal zu empfangen,
welches indikativ dafür ist, ob der Fahrer ein primärer
Fahrer oder ein sekundärer Fahrer ist. Der Controller ist
auch dahingehend konfiguriert, basierend auf dem wenigstens einen
Fahrerstatussignal zu ermitteln, ob der Fahrer des Fahrzeuges ein
primärer Fahrer oder ein sekundärer Fahrer ist. Der
Controller ist weiterhin dahingehend konfiguriert, basierend darauf,
ob der Fahrer des Fahrzeuges ein primärer Fahrer oder ein
sekundärer Fahrer ist, den wenigstens einen Vorgang der
Vorgänge Überwachung des toten Winkels sowie Spurwechselwarnung selektiv
zu steuern.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Steuern des Ablaufs
wenigstens eines Vorganges der Vorgänge: Überwachung
des toten Winkels und Spurwechselwarnung in einem Fahrzeug basierend
auf einem Fahrerstatus, wobei wenigstens ein Fahrzeugschlüssel
mit dem Status eines primären Schlüssel dahingehend
konfiguriert ist, einem Fahrzeugfahrer mit dem Status eines primären
Fahrers zugeordnet zu werden, und wobei wenigstens ein Fahrzeuigschlüssel
mit dem Status eines sekundären Schlüssels dahingehend
konfiguriert ist, einem Fahrzeugfahrer mit dem Status eines sekundären Fahrers
zugeordnet zu werden, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist:
Empfangen wenigstens eines Fahrerstatussignals, welches dafür
indikativ ist, ob der Fahrer des Fahrzeuges ein primärer
Fahrer oder ein sekundärer Fahrer ist, von einer Zündschlüsselvorrichtung,
welche an dem primären Schlüssel und/oder dem
sekundären Schlüssel positioniert ist, Ermitteln,
ob der Fahrer des Fahrzeuges ein primärer Fahrer oder ein
sekundärer Fahrer ist, basierend auf dem wenigstens einen
Fahrerstatussignal, und selektives Steuern des Ablaufs des wenigstens
einen Vorganges der Vorgänge: Überwachung des
toten Winkels und Spurwechselwarnung basierend darauf, ob der Fahrer
des Fahrzeuges ein primärer Fahrer oder ein sekundärer
Fahrer ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform weist das Verfahren ferner den Schritt
auf: In Reaktion darauf, dass ermittelt wurde, dass der Fahrer des
Fahrzeuges ein primärer Fahrer ist, Erteilen der Erlaubnis
an den Fahrer, den Ablauf des wenigstens einen Vorganges der Vorgänge Überwachung
des toten Winkels und Spurwechselwarnung zu aktivieren/deaktivieren.
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Gemäß einer
Ausführungsform weist das Verfahren ferner den Schritt
auf, in Reaktion darauf, dass ermittelt wurde, dass der Fahrer des
Fahrzeuges einsekundärer Fahrer ist, den Ablauf wenigstens eines
Vorganges der Vorgänge Überwachung eines toten
Winkels und Spurwechselwarnung zu aktivieren und den Fahrer daran
zu hindern, den Ablauf des wenigstens einen Vorganges der Vorgänge Überwachung
des toten Winkels und Spurwechselwarnung zu deaktivieren.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weist das Verfahren ferner den
Schritt auf: Übertragen eines Warnsignals in Reaktion darauf,
dass der wenigstens eine Vorgang der Vorgänge Überwachung
des toten Winkels und Spurwechselwarnung durchgeführt wird.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform umfasst der Schritt des Übertragens
des Warnsignals ferner den Schritt: Übertragen des Warnsignals
an eine Leuchtanzeige, welche in Reaktion darauf aufleuchtet, dass
der wenigstens eine Vorgang der Vorgänge Überwachung
des toten Winkels und Spurwechselwarnung durchgeführt wird.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform umfasst der Schritt des Übertragens
des Warnsignals das Übertragen des Warnsignals an wenigstens
eine Läutevorrich tung zur Erzeugung wenigstens eines hörbaren
Signals in Reaktion darauf, dass der Vorgang des Überwachens
des toten Winkels durchgeführt wird.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform umfasst das Verfahren ferner,
in Reaktion darauf, dass ermittelt wurde, dass der Fahrer des Fahrzeuges
ein primärer Fahrer ist, das Erteilen der Erlaubnis an
den Fahrer, den Vorgang des Übertragens des Warnsignals
an die Läutevorrichtung zu aktivieren/deaktivieren.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform umfasst das Verfahren ferner den
Schritt: Freigeben des Vorganges der Übertragung des Warnsignals
an die Läutevorrichtung und Hindern des Fahrers daran, den
Vorgang der Erzeugung der hörbaren Signale zu verhindern
in Reaktion darauf, dass ermittelt wird, dass der Fahrer des Fahrzeuges
ein sekundärer Fahrer ist.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Steuern
des Ablaufs wenigstens eines Vorganges der Vorgänge Überwachung
des toten Winkels und Spurwechselwarnung in einem Fahrzeug mit einem
Fahrer mit dem Status eines primären Fahrers oder eines
sekundären Fahrers, wobei die Vorrichtung aufweist: Einen
ersten Controller, welcher dahingehend konfiguriert ist, wenigstens
einen Fahrzeugschlüssel mit dem Status eines primären
Schlüssels einem primären Fahrer zuzuordnen und
wenigstens einen weiteren Fahrzeugschlüssel mit dem Status
eines sekundären Schlüssels einem sekundären
Fahrer zuzuordnen und wenigstens ein Statussignal zu erzeugen, welches
indikativ dafür ist, ob der Fahrer ein primärer
Fahrer oder ein sekundärer Fahrer ist; und einen zweiten
Controller, welcher dahingehend konfiguriert ist, folgende Schritte
durchzuführen: Empfangen wenigstens eines Fahrerstatussignals,
Ermitteln, ob der Fahrer des Fahrzeuges ein primärer Fahrer
oder ein sekundärer Fahrer ist, basierend auf dem wenigstens
einen Fahrerstatussignal, und selektives Steuern des Ablaufs des
wenigstens einen Vorganges der Vorgänge Überwachung
des toten Winkels und Spurwechselwarnung basierend darauf, ob der
Fahrer des Fahrzeuges ein primärer Fahrer oder ein sekundärer
Fahrer ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform ist der Controller dahingehend ausgebildet,
in Reaktion darauf, dass ermittelt wird, dass der Fahrer des Fahrzeuges ein
primärer Fahrer ist, dem Fahrer die Erlaubnis zu erteilen,
den Ablauf des wenigstens einen Vorganges der Vorgänge Überwachung
des toten Winkels und Spurwechselwarnung zu aktivieren/deaktivieren.
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Gemäß einer
Ausführungsform ist der Controller ferner dahingehend konfiguriert,
in Reaktion darauf, dass ermittelt wird, dass der Fahrer des Fahrzeuges
ein sekundärer Fahrer ist, wenigstens einen Vorgang der
Vorgänge Überwachung des toten Winkels und Spurwechselwarnung
freizugeben und den Fahrer daran zu hindern, den Ablauf des wenigstens einen
Vorganges der Vorgänge Überwachung des toten Winkels
und Spurwechselwarnung zu deaktivieren.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform umfasst der Ablauf des Vorganges
einer Überwachung des toten Winkels das Erfassen der Anwesenheit
eines ersten Zielfahrzeuges in einer Nachweiszone, welche als ein
Bereich ausgehend von den Außenspiegeln des Fahrzeuges
definiert ist, der wenigstens einen Meter jenseits eines Stoßfängers
des Fahrzeuges liegt, wobei der Ablauf des Vorganges einer Spurwechselwarnung,
während das Fahrzeug eine Parklücke verlässt,
den Nachweis eines Vorhandenseins eines zweiten Zielfahrzeuges innerhalb
eines Bereichs, der wenigstens einen Meter vom Heck des Fahrzeuges
entfernt ist, Umfasst.
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Weitere
Ausgestaltungen der Erfindung sind der Beschreibung und den Unteransprüchen
zu entnehmen.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beigefügten Abbildungen näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
Vorrichtung zum Unterscheiden zwischen primären und sekundären
Fahrern eines Fahrzeuges und zum Steuern des Betriebs di verser Fahrzeugfunktionen
basierend auf dem Status des Fahrers gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
weitere Vorrichtung zum Unterscheiden zwischen primären
und sekundären Fahrern eines Fahrzeuges und zum Steuern
des Betriebs diverser Fahrzeugfunktionen basierend auf dem Status
des Fahrers gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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3 eine
weitere Vorrichtung zum Unterscheiden zwischen primären
und sekundären Fahrern eines Fahrzeuges und zum Steuern
des Betriebs diverser Fahrzeugfunktionen basierend auf dem Status
des Fahrers gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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4 eine
weitere Vorrichtung zum Unterscheiden zwischen primären
und sekundären Fahrern eines Fahrzeuges und zum Steuern
des Betriebs diverser Fahrzeugfunktionen basierend auf dem Status
des Fahrers gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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5 eine
weitere Vorrichtung zum Unterscheiden zwischen primären
und sekundären Fahrern eines Fahrzeuges und zum Steuern
des Betriebs diverser Fahrzeugfunktionen basierend auf dem Status
des Fahrers gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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6 eine
weitere Vorrichtung zum Unterscheiden zwischen primären
und sekundären Fahrern eines Fahrzeuges und zum Steuern
des Betriebs diverser Fahrzeugfunktionen basierend auf dem Status
des Fahrers gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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7 ein
Flussdiagramm eines Verfahrens zum Anzeigen einer Nachricht zur
Benachrichtigung von Fahrern, wenn sich das Fahrzeug in einem Fahreridentifikationsmodus
befindet, und
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8 ein
Flussdiagramm eines Verfahrens zum Steuern einer Überwachung
des toten Winkels und einer Spurwechselwarnung basierend auf einem Fahrerstatus
gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
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Durch
die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung wird allgemein
eine Fahreridentifikationsfunktionalität bereitgestellt,
mittels der sog. primäre und sekundäre Fahrer
bestimmt und dem jeweiligen Fahrer diverse Steuerungsebenen basierend
darauf gewährt bzw. zur Verfügung gestellt werden,
ob der Fahrer ein primärer Fahrer oder ein sekundärer
Fahrer ist. Im Allgemeinen kann ein primärer Fahrer als
ein überwachender bzw. leitender Fahrer definiert werden,
welcher eine größere Kontrolle über die
Funktionalität der diversen Sicherheits- und/oder Benachrichtigungsfunktionen
des Fahrzeugs besitzt. Ein sekundärer Fahrer kann als ”eingeschränkter” Fahrer
definiert werden, welcher eine beschränkte Kontrolle über
die Sicherheits- und/oder Benachrichtigungsfunktionen besitzt, welche
prinzipiell vom Fahrzeug bereitgestellt werden, und der die vom
primären Fahrer des Fahrzeuges aufgestellten oder ausgewählten
funktionellen Beschränkungen hinnehmen muss. Die Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfassen, ohne hierauf beschränkt
zu sein, die Verhinderung einer Deaktivierung eines Sicherheitsgurtrückhaltesystems,
die Verhinderung einer Deaktivierung eines Auffahrunfallwarnsystems
(FCW), die Verhinderung einer Deaktivierung einer elektrischen Stabilitätskontrolle
(ESC), die Verhinderung einer Deaktivierung einer Traktionskontrolle
(TC), die Einstellung des Betriebs einer Warnvorrichtung für
den Flüssigkeitsstand oder den Kraftstoffstand und die
Verhinderung einer Deaktivierung einer Überwachung des
toten Winkels und einer Spurwechselwarnung. Die Verhinderung und
Anpassung von Funktionalitäten kann auch basierend auf dem
Fahrerstatus erfolgen.
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In
den in 1 bis 8 dargestellten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung sind eine Mehrzahl von Controllern (oder
Modulen) oder anderer derartiger elektrischer Komponenten schematisch dargestellt.
Sämtliche Verweise auf diverse Controller und elektrische
Komponenten sowie die dafür jeweils angegebenen Funktionalitäten
sind nicht einschränkend auf das jeweils Dargestellte und
Beschriebene auszulegen. Wenn den diversen Controllern und/oder
elektrischen Komponenten bestimmte Merkmale zugeschrieben werden,
so sind diese Merkmale nicht als einschränkend für
die Betriebsweise der Controller und/oder der elektrischen Komponenten
zu verstehen. Die Controller können basierend auf dem jeweiligen
Typ der elektrischen Architektur, welche für das Fahrzeug
gewünscht ist oder in das Fahrzeug implementiert werden
soll, in beliebiger Weise miteinander kombiniert und/oder unabhängig
voneinander eingesetzt werden.
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1 zeigt
eine für ein Unterscheiden zwischen primären und
sekundären Fahrern eines Fahrzeuges und zum Steuern des
Betriebs diverser Fahrzeugfunktionen basierend auf dem Status des
Fahrers ausgebildete Vorrichtung 20. Die Vorrichtung 20 weist
einen Kombiinstrument-Controller bzw. ein Kombiinstrument 22 auf.
Das Kombiinstrument 22 ist mit einer Nachrichtenzentralenanzeige 24 versehen. Die
Nachrichtenzentralenanzeige 24 zeigt dem Fahrer diverse
Informationen an, wie z. B. aktuelle Zustände der Fahrzeugfunktionalität.
Die Nachrichtenzentralenanzeige 24 kann beispielsweise
eine Fahreridentifikationsnachricht während des Fahrzeugstarts,
diverse administrative Menüoptionen, eine Sicherheitsgurtwarnnachricht,
eine Geschwindigkeitsbegrenzungsmitteilung, eine Nachricht über
ein Fahren nahe der Höchstgeschwindigkeit, eine Höchstgeschwindigkeitsnachricht,
eine Fahreridentifikationsgeschwindigkeitswarnung und/oder eine
ESC- und FCW-Unterdrückungsnachricht anzeigen.
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Das
Kombiinstrument 22 weist weiterhin eine Mehrzahl von Nachrichtenzentralenschaltern 26 und von
sog. Klängen 28 auf. Der Fahrer kann die Nachrichtenzentralenschalter 26 so
betätigen, dass er unterschiedliche Mitteilungen sehen
und/oder auf diverse vom Fahrzeug an den Fahrer gerichtete Anforderungen
antworten bzw. reagieren kann. Die Klänge 28 können
den Fahrer bei Eintreten vorbestimmter Fahrzeugbedingungen akustisch
benachrichtigen. Gemäß einem Aus führungsbeispiel
kann das Kombiinstrument 22 die Klänge 28 aktivieren,
wenn sich das Fahrzeug nahe der Höchstgeschwindigkeit befindet,
das Fahrzeug die Höchstgeschwindigkeit erreicht hat, das
Fahrzeug die Höchstgeschwindigkeit überschritten
hat, ein niedriger Kraftstoffstand im Kraftstofftank vorliegt und/oder
wenn eine Traktionskontrolle (TC) aktiviert ist.
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Das
Kombiinstrument 22 weist einen passiven Diebstahlschutzcontroller
(PATS) 30 auf. Wenngleich gemäß 1 der
PATS-Controller 30 innerhalb des Kombiinstruments 22 angeordnet
ist, kann in anderen Implementierungen der PATS-Controller 30 als
selbständiger Controller implementiert und außerhalb
des Kombiinstruments 22 angeordnet sein. Ein SPDJB-Controller 32 (SPDJB
= ”smart power distribution junction box”) kann
an das Kombiinstrument 22 in Wirkverbindung angekoppelt
sein. Das Kombiinstrument 22 und der SPDJB-Controller 32 können jeweils über
einen Multiplex-Bus kommunizieren. Im Allgemeinen können
sämtliche der an das Kombiinstrument 22 bzw. von
dem Kombiinstrument 22 übertragenen Signale über
den Multiplex-Bus übertragen werden. Der Multiplex-Bus
kann als CAN-Bus (CAN = ”Controller Area Network”)
von hoher/mittlerer Geschwindigkeit implementiert sein, als LIN-Bus
(LIN = ”Local Interconnect Network”) oder als
beliebiger anderer Multiplex-Datenbus, welcher zur Erleichterung des
Datentransfers ausgelegt ist. Die jeweilige spezielle Art des Multiplex-Busses
kann je nach den gewünschten Kriterien einer bestimmten
Implementierung variiert werden. Der SPDJB-Controller 32 kann eine
Mehrzahl von Sicherungen, Relais und diversen Mikro-Controllern
zur Ausführung einer beliebigen Anzahl von Funktionen aufweisen,
welche den Betrieb einer elektrischen inneren und/oder äußeren Funktionalität
des Fahrzeuges betreffen. Derartige Funktionen können beispielsweise
sein: eine elektronische Entriegelung/Verriegelung (über
innenliegende Türverriegelungs-/-entriegelungsschalter), schlüssellose
Zugangssysteme, Innen- und/oder Außenbeleuchtungen des
Fahrzeugs, elektrische Fensterheber und/oder der Zündvorrichtungsstatus
(z. B. Aus, Betrieb, Start, Zusatz (ACCY)).
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Ein
Zündschalter 34 kann in Wirkverbindung an den
SPDJB-Controller 32 gekoppelt sein. Der SPDJB-Controller 32 kann
Festverdrahtungssignale empfangen, welche die Position des Zündschalters 34 anzeigen
und gebündelte Nachrichten an den Multiplex-Bus übertragen,
welche die Position der Zündvorrichtung anzeigen. Beispielsweise
kann SPDJB-Controller 32 ein Signal IGN_SW_STS über den
Multiplex-Bus an das Kombiinstrument 22 übertragen.
Der SPDJB-Controller 32 kann das Signal IGN_SW_STS an einen
beliebigen an den Multiplex-Bus gekoppelten Controller übertragen,
welcher den Zündvorrichtungsstatus als Eingabe zur Ausführung
einer bestimmten Funktion erfordert. Wie zuvor erwähnt,
kann der SPDJB-Controller 32 diverse Leuchtfunktionen für
das Fahrzeug steuern. Der SPDJB-Controller 32 kann ein
Signal TURN_INDICATOR an das Kombiinstrument 22 übertragen.
Das Signal TURN_INDICATOR gibt allgemein den Status der Anzeigevorrichtungen
(z. B. ob die Anzeigevorrichtungen ein- oder ausgeschaltet sind)
an.
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Der
Zündschalter 34 kann einen oder mehrere Schlüssel 35 aufnehmen.
Die Schlüssel 35 können markiert oder
dem primären Fahrer bzw. dem sekundären Fahrer
des Fahrzeuges zugeordnet sein. Die Schlüssel 35 weisen
eine eingebaute bzw. integrierte Zündschlüsselvorrichtung 36 zur
Kommunikation mit dem Fahrzeug auf. Die Zündschlüsselvorrichtung 36 weist
einen (nicht dargestellten) Transponder mit einem integrierten Schaltkreis
und einer Antenne auf. Der Transponder ist zur Übertragung
eines elektrischen Codes als sog. DRIVER_STATUS-Signal an den PATS-Controller 30 ausgelegt.
Das Signal DRIVER_STATUS kann anzeigen, welcher Fahrer (z. B. primärer
oder sekundärer) das Fahrzeug fährt. Das Signal
DRIVER_STATUS kann in Form eines Radiofrequenz-(RF-)basierenden
Signals oder eines Radiofrequenzidentifizierungs-(RFID-)Tags ausgebildet
sein, welches hexadezimalen Daten entspricht. Der PATS-Controller 30 bestimmt
zu Antidiebstahlszwecken, ob die hexadezimalen Daten in dem RFID-Tag
vorbestimmten, (z. B. in einer Nachschlagetabelle bzw. Look-Up-Tabelle
des PATS-Controllers 30) gespeicherten Daten entsprechen,
bevor ein Starten des Fahrzeuges ermöglicht wird. Falls
das RFID-Tag den vorbestimmten hexadezimalen Daten entspricht, ermöglicht
ein Antriebsstrangsteuerungsmodul (oder ein Motor-Controller) 60,
welches (bzw. welcher) in Wirkverbindung an den PATS-Controller 30 angekoppelt
ist, dass der Motor des Fahrzeugs gestartet wird. Im Allgemeinen übernimmt
das Fahrzeugmontagewerk, ein Zulieferer (z. B. der Hersteller der
Schlüssel und/oder der PATS-Controller 30) oder ein Fahrzeughändler
die Aufgabe, das RFID-Tag der Schlüssel 35 für
das Fahrzeug ”anzulernen”, bevor das Fahrzeug
an den Endkunden ausgeliefert wird.
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Der
PATS-Controller 30 kann das Signal DRIVER_STATUS auch dazu
einsetzten, zu identifizieren, ob der Fahrer des Fahrzeuges ein
primärer Fahrer oder ein sekundärer Fahrer ist.
Beispielsweise kann der PATS-Controller 30 ein Signal DRIVER_STATUS_1
zum Anzeigen, ob der jeweilige Fahrer ein primärer Fahrer
oder ein sekundärer Fahrer ist, an diverse Fahrzeug-Controller
oder Module übertragen, z. B. in Form von gebündelten
Nachrichtendaten oder fest verdrahteten Signalen. Bevor der PATS-Controller 30 das
Signal DRIVER_STATUS_1 überträgt, müssen
die primären und sekundären Schlüssel
dem PATS-Controller 30 beigebracht (bzw. dieser darauf
angelernt) werden.
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In
dem System 20 können unterschiedliche Betriebsarten
eingesetzt werden, um die Schlüssel 35 einem primären
oder einem sekundären Fahrer zuzuordnen. Gemäß einer
Implementierung kann der PATS-Controller 30 einen sequentiellen
Betrieb anwenden, um die Schlüssel 35 primären
und sekundären Fahrern zuzuordnen. Beispielsweise kann
der PATS-Controller 30 während des Lernbetriebs,
bei welchem das RFID-Tag für einen bestimmten Schlüssel
dem Fahrzeug zur Unterstützung der passiven Antidiebstahlssicherung
beigebracht wird, einen Prioritätsstatus für den
ersten Schlüssel zuordnen, welcher den ersten Schlüssel
als primären Schlüssel kennzeichnet. Der dem Fahrzeug
beigebrachte RFID-Tag des ersten Schlüssels kann einen
höheren Status zugeordnet erhalten als der zweite Schlüssel. Der
RFID-Tag des zweiten Schlüssels kann, nachdem er dem Fahrzeug
beigebracht worden ist, mittels des PATS-Controllers 30 als
sekundärer Schlüssel gekennzeichnet werden. Die
spezielle Rangfolge in Bezug darauf, ob ein Schlüssel als
primärer oder sekundärer Schlüssel gekennzeichnet
wird, kann in Abhängigkeit von den gewünschten
Kriterien einer bestimmten Implementierung variieren. Außerdem
können eine beliebige Anzahl von Zusatzschlüsseln
jeweils als primäre oder sekundäre Schlüssel
markiert werden. Beispielsweise können eine beliebige Anzahl
von Ersatz- oder Zusatzschlüsseln dem Fahrzeug zugeordnet
und als jeweils primärer oder sekundärer Schlüssel
gekennzeichnet werden. Nachdem der PATS-Controller 30 den
Schlüssel 35 entweder als primären oder als
sekundären Schlüssel markiert hat, sendet der
PATS-Controller 30 das Signal DRIVER_STATUS_1 über
den Bus, um anzuzeigen, ob der Fahrer des Fahrzeuges ein primärer
oder ein sekundärer Fahrer ist. Der Markierungs- bzw. Kennzeichnungsbetrieb
kann gleichzeitig zu dem Lernprozess erfolgen, in welchem die Schlüssel 35 dem PATS-Controller 30 zur
Antidiebstahlssicherung beigebracht werden.
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Gemäß einer
weiteren Implementierung kann der PATS-Controller 30 dem
RFID-Tag zusätzliche Daten hinzufügen, je nach
dem, ob der Fahrer des Fahrzeuges primärer oder sekundärer
Fahrer ist. Das RFID-Tag kann ein Byte aufweisen, welches vorbestimmte
hexadezimale Werte enthält, je nach dem, ob der Fahrer
des Fahrzeuges ein primärer oder ein sekundärer
Fahrer ist. Beispielsweise kann das Byte den Wert ”FE” aufweisen,
welcher dem primären Fahrer entspricht. Der PATS-Controller 30 kann
bei Empfang des RFID-Tags mit dem ”FE”-Wert den
jeweiligen Schlüssel als primären Schlüssel
erkennen und ermitteln, dass der Status des Fahrers der Status eines
primären Fahrers ist. Das Byte kann auch den Wert ”FF” anstelle
von ”FE” aufweisen, was dem Status eines sekundären
Fahrers entspricht. Der PATS-Controller 30 kann bei Empfang
des RFID-Tags mit dem Wert ”FF” den jeweiligen
Schlüssel als sekundären Schlüssel erkennen
und ermitteln, dass der Status des Fahrers der Status eines sekundären
Fahrers ist. Es ist zu beachten, dass die hexadezimalen Bytes ”FE” und ”FF” lediglich
zu Erläuterungszwecken genannt werden. Der spezielle Typ
der hexadezimalen Daten und die Länge der Daten, welche
einem primären und einem sekundären Fahrer entsprechen
sollen, können basierend auf den gewünschten Kriterien
einer speziellen Implementierung variieren.
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In
einer weiteren Implementierung kann der primäre Fahrer
einen oder mehrere Schlüssel als sekundäre(n)
Schlüssel programmieren und/oder den Status eines sekundären
Schlüssels zurück auf einen primären
Schlüssel abändern, wie dies in der parallel anhängigen
US-Patentanmeldung 12/139,005 (Anmeldetag: 13.Juni 2008) mit dem
Titel ”SYSTEM AND METHOD FOR PROGRAMMING KEYS TO ESTABLISH
PRIMARY AND SECONDARY DRIVERS”, deren Inhalt hiermit durch
Inbezugnahme mit aufgenommen wird und die parallel zu der vorliegenden
Anmeldung als deutsche Patentanmeldung eingereicht wird, erläutert
ist.
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Ein
mit 38 bezeichnetes Rückhaltesteuerungsmodul (nachfolgend
RCM genannt) kann über den Multiplex-Bus in Wirkverbindung
an das Kombiinstrument 22 gekoppelt sein. Das RCM 38 kann
diverse Sicherheitsrückhaltesysteme in Reaktion darauf
aktivieren bzw. auslösen, dass das Fahrzeug einen Zusammenprall
mit einem Objekt erfährt. Beispielsweise kann das Rückhaltesteuerungsmodul 38 einen
oder mehrere im Fahrzeug positionierte Airbags, motorisierte Gurtstraffer
und/oder Sitzsteuerungen auslösen, um für den
Fall, dass das Fahrzeug einem Zusammenprall ausgesetzt ist, das
Verletzungsrisiko für die Fahrzeuginsassen gering zu halten.
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Ein
Sicherheitsgurtstatuscontroller
40 kann in Wirkverbindung
an das Rückhaltesteuerungsmodul
38 angekoppelt
sein. Wenngleich
1 allgemein zeigt, dass der
Sicherheitsgurtstatuscontroller
40 innerhalb des RCM
38 angeordnet
ist, kann gemäß weiteren Konfigurationen der Sicherheitsgurtstatuscontroller
40 auch
außerhalb des RCM
38 angeordnet sein. Der Sicherheitsgurtstatuscontroller
40 ist
allgemein dahingehend ausgelegt, den Fahrer darüber zu
benachrichtigen, dass ein oder mehrere Sicherheitsgurte in dem Fahrzeug
nicht angelegt sind oder sich im losgeschnallten Zustand befinden.
Ein Sicherheitsgurtstatuscontroller aus den Druckschriften
US-PS 62 78 358 ,
US-PS 63 62 734 und
US-PS 65 01 374 bekannt.
Der Inhalt dieser Druckschriften wird hiermit vollständig
durch Inbezugnahme mit aufgenommen.
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Ein
Fahrer-Gurtschlossschalter 42 ist an den Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 gekoppelt
und liefert allgemein Daten, welche kennzeichnend dafür sind,
ob der Fahrersicherheitsgurt an den Fahrer angelegt ist. Ein Beifahrer-Gurtschlossschalter 44 ist ebenfalls
an den Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 gekoppelt und
liefert allgemein Daten, welche dafür kennzeichnend sind,
ob das jeweilige Beifahrer-Gurtschloss geschlossen ist. Ein Insassenklassifizierungssystem 46 kann
optional an den Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 gekoppelt
sein, um Informationen bezüglich der Position der Insassen
des Fahrzeugs bereitzustellen. Der Sicher heitsgurtstatuscontroller 40 kann
derartige von dem Insassenklassifizierungssystem 46 bereitgestellte
Informationen dazu verwenden, zu ermitteln, ob der jeweilige Sitz
von einem Insassen besetzt ist. Basierend auf der Position des Fahrzeuginsassen
kann der Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 Informationen
darüber erhalten, welche Sicherheitsgurte von dem Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 überwacht
werden müssen.
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Generell
ist der Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 dahingehend
ausgelegt, den oder die Fahrzeuginsassen hörbar und sichtbar
darüber zu benachrichtigen, dass ein oder mehrere Sicherheitsgurte
nicht angelegt sind, wenn die Zündung eingeschaltet ist
und die Fahrzeuggeschwindigkeit oberhalb einer vorbestimmten Geschwindigkeitsschwelle
liegt. Außerdem kann der Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 deaktiviert
werden, wenn zu einem beliebigen Zeitpunkt der Sicherheitsgurt angelegt
(oder festgeschnallt) ist, oder nachdem der Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 den
Insassen während einer vorbestimmten Zeitdauer (z. B. 5
Minuten) hörbar und sichtbar benachrichtigt hat. Der Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 weist
eine (nicht dargestellte) akustische Vorrichtung bzw. Klangvorrichtung
auf, um den Fahrer zu benachrichtigen, wenn ein Sicherheitsgurt oder
mehrere Sicherheitsgurte nicht angelegt sind, eine bestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit
erreicht worden ist und/oder eine vorbestimmte Fahrzeuggeschwindigkeitsschwelle überschritten
worden und die Position des Zündschalters 34 auf ”Fahrt” ist.
Der Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 kann ein Signal BLT_STS über
den Multiplex-Bus an das Kombiinstrument 22 übertragen,
derart, dass das Kombiinstrument 22 den Fahrer über
die Nachrichtenzentralenanzeige 24 oder eine Kontrollanzeige
visuell darüber informiert, dass ein oder mehrere Sicherheitsgurte
nicht angelegt (oder festgeschnallt) sind. Die Kontrollanzeige ist
im Allgemeinen als eine in dem Kombiinstrument 22 angeordnete
Anzeige ausgelegt, welche Symbole (z. B. Motor, Sicherheitsgurt,
niedriger Kraftstoffstand etc.) zeigt und dahingehend konfiguriert
ist, aufzuleuchten, wenn vorbestimmte Bedingungen in Bezug auf den
Verbrennungsmotor, den Sicherheitsgurt und einen niedrigen Kraftstoffstand usw.
erfüllt sind. Das Signal BLT_STS entspricht im Allgemeinen
einem Rückhaltestatussignal, bei welchem ein oder mehrere
Sicherheitsgurte nicht angelegt sind oder sich in einem losgeschnallten
Zustand befinden, wobei die Bedingungen hinsichtlich der Fahrzeuggeschwindigkeit
und des Zündvorrichtungsstatus erfüllt sind. Gemäß einem
Beispiel kann der Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 ein
unterbrochenes bzw. periodisches Klingen mit einer Rate von 240 Wiederholungen
pro Minute bei einer Frequenz von 740 Hz übertragen. Die
Anzahl der Wiederholungen pro Minute und die Frequenz des Klingens
kann basierend auf den gewünschten Charakteristiken der jeweiligen
Implementierung variiert werden.
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Das
Kombiinstrument 22 überträgt ein Signal IGN_SW_STS
an den Sicherheitsgurtstatuscontroller 40, derart, dass
der Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 den Status des Zündschalters 34 bewerten kann
(z. B. Aus, Fahrt, Beschleunigung oder Start). Ein nachfolgend mit
ACM bezeichnetes Audiokontrollmodul 48 kann in Wirkverbindung
an das Kombiinstrument 22 über den Multiplex-Bus
angekoppelt sein. Das ACM 48 ist dahingehend ausgelegt,
hörbare Signale zu Unterhaltungszwecken zu erzeugen. Das
ACM 48 kann auch zur Verstärkung von Sprachbefehlen
für den Fall ausgelegt sein, dass ein Mobiltelefon an das
ACM 48 gekoppelt ist. Zusätzlich kann das ACM 48 in
Kombination mit einer Spracherkennungsprozedur verwendet werden.
Das ACM 48 stellt die Erzeugung hörbarer Signale
in Reaktion darauf ein, dass der Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 ermittelt,
dass ein oder mehrere Sicherheitsgurte nicht angelegt sind und die
Bedingungen bezüglich Fahrzeuggeschwindigkeit und Status
der Zündvorrichtung erfüllt sind. Das ACM 48 führt
den stummen Betrieb in Reaktion auf den Empfang des Signals BLT_STATUS
aus. Das ACM 48 kann sich auch in einem nicht stummen Zustand
befinden, wenn es dazu eingesetzt wird, ein Mobiltelefongespräch
zu unterstützen oder wenn es in Verbindung mit einer Spracherkennungsprozedur
eingesetzt wird, falls die Sicherheitsgurte deaktiviert und die
anzuwendenden Fahrzeugkriterien erfüllt sind.
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Herkömmliche
Fahrzeuge bieten im Allgemeinen dem jeweiligen Fahrer die Möglichkeit,
den Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 zu aktivieren oder zu
deaktivieren, um den Controller 40 je nach Wunsch des Fahrers
ein- bzw. abzuschalten. Bei einer Deaktivierung des Controllers 40 kann
der Controller 40 die hörbare Benachrichtigung
des Fahrers und die Übertragung des Signals BLT_STATUS
an das Kombiinstrument 22 zur visuellen Benachrichtigung
des Fahrers darüber, dass die Sicherheitsgurte losgeschnallt
sind, einstellen. Das System 20 liefert einem primären
Fahrer die Option, den Betrieb des Controllers 40 selektiv
zu aktivieren oder zu deaktivieren, wobei jedoch das System 20 einen
sekundären Fahrer daran hindern kann, den Betrieb des Sicherheitsgurtstatuscontrollers 40 zu
deaktivieren. Der Controller 40 empfängt das Signal DRIVER_STATUS_1
zur Bestimmung, ob der Fahrer ein primärer Fahrer oder
ein sekundärer Fahrer ist. Der Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 ist
im Allgemeinen auf ”EIN” konfiguriert und liefert
eine hörbare Benachrichtigung, und das Kombiinstrument 22 ist dahingehend
konfiguriert, die Mitteilung über den losgeschnallten Sicherheitsgurt
visuell anzuzeigen, wenn die anzuwendenden Fahrzeugkriterien erfüllt sind
und in Reaktion darauf, dass ermittelt wird, dass ein sekundärer
Fahrer das Fahrzeug steuert. Die durch den Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 bereitgestellte
Funktionalität kann in dem Kombiinstrument 22 oder
in dem SPDJB 32 eingebaut sein.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung kann das Kombiinstrument 22 die
Option der Aktivierung/Deaktivierung der Sicherheitsgurtstatusoption über
die Nachrichtenzentralenanzeige 24 visuell anzeigen und
es dem primären Fahrer ermöglichen, eine entsprechende
Option über die Nachrichtenzentralenschalter 26 auszuwählen.
In einem solchen Beispiel kann das Kombiinstrument 22 ein (nicht
gezeigtes) Steuersignal an den Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 übertragen,
um den Sicherheitsstatusbetrieb zu aktivieren/deaktivieren. Andererseits
kann das Kombiinstrument 22 in Reaktion darauf, dass ermittelt
wird, dass der Fahrer des Fahrzeuges ein sekundärer Fahrer
ist, die Anzeige einer solchen Option für den sekundären
Fahrer unterlassen. Für den Fall, dass der Fahrer des Fahrzeuges ein
sekundärer Fahrer ist, wird das ACM 48 in Reaktion
darauf, dass ermittelt wird, dass der sekundäre Fahrer
nicht mit dem Sicherheitsgurt angeschnallt ist und die anzuwendenden
Fahrzeugkriterien erfüllt sind, auf stumm geschaltet. Die
Stumm-Charakteristik des ACM 48 kann von dem sekundären
Fahrer nicht aktiviert/deaktiviert werden.
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Ein
Auffahrunfall-Warnmodul (FCW) 50 kann in Wirkverbindung
an das Kombiinstrument 22 angekoppelt sein und das Signal
DRIVER_STATUS_1 von dem Kombiinstrument 22 empfangen. Das
FCW-Modul 50 kann Teil eines aktiven Sensor systems sein, welches
dahingehend ausgelegt ist, zu bestimmen, ob sich das Fahrzeug in
einem Zustand befindet, in dem ein Auffahrunfall bevorsteht. Das
FCW-Modul 50 kann ein Signal FCW an das Kombiinstrument 22 übertragen,
wenn ein Auffahrunfall bevorsteht. Das FCW-System weist im Allgemeinen
ein Anzeigefeld in Blickrichtung (HUD = ”heads up display”)
auf, welches eine Reihe von LEDs enthält. Die Reihe von LEDs
ist im Bereich der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angeordnet. Das
FCW-Modul 50 ist in Wirkverbindung an ein (nicht gezeigtes)
Radarsystem angekoppelt. Das Radarsystem erfasst die Position des
Objektes in Bezug auf das Fahrzeug. Wenn eine bevorstehende Kollision
vom Radarsystem ermittelt wird, überträgt das
Radarsystem ein (nicht gezeigtes) Steuersignal an das FCW-Modul 50.
Das FCW-Modul 50 lässt die Reihe von LEDs aufleuchten,
um die Insassen darüber zu benachrichtigen, dass eine Kollision
bevorstehen kann. Das FCW-Modul 50 ermöglicht
es im Allgemeinen dem Fahrer, das akustische Signal bzw. die Klänge
und/oder die visuellen Anzeigen zu aktivieren bzw. deaktivieren
sowie einen speziellen Empfindlichkeitsgrad anzupassen.
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Das
Kombiinstrument 22 kann auch den Fahrer hörbar
und sichtbar über eine bevorstehende Kollision benachrichtigen
(über die Nachrichtenzentralenanzeige 24 oder
die Kontrollanzeige und die Klangeinrichtung 28). Ein FCW-Schalter 51 kann
an das FCW-Modul 50 gekoppelt sein, um das FCW-Modul 50 zu
aktivieren bzw. deaktivieren und die Fahrzeugsensitivität
zu steuern. Zusätzlich kann die FCW-Funktionalität
von dem primären Fahrer über die Nachrichtenzentralenschalter 26 in
dem Kombiinstrument 22 aktiviert bzw. deaktiviert werden. Im
Falle eines solchen Ausführungsbeispiels kann das Kombiinstrument 22 ein
(nicht gezeigtes) Steuersignal an das FCW-Modul 50 übertragen,
um die FCW-Funktionalität zu aktivieren bzw. deaktivieren. Ein
primärer Fahrer ist im Allgemeinen dazu in der Lage, die
Klangeinrichtung und/oder die visuelle Anzeige zu aktivieren bzw.
zu deaktivieren und den Sensitivitätsgrad des FCW-Systems
anzupassen. Ein sekundärer Fahrer ist daran gehindert,
die FCW-Funktionalität zu deaktivieren, wenn der sekundäre
Fahrer als Fahrer des Fahrzeuges identifiziert wurde. Beispielsweise
kann das Kombiinstrument 22 die Anzeige der Aktivierungs-/Deaktivierungs-Aufforderung
für einen sekundären Fahrer, durch welche dem
sekundären Fahrer eine Deaktivierung des FCW ermöglicht
wird, unterlassen. Das Kombiinstru ment 22 ist dahingehend
konfiguriert, es dem sekundären Fahrer zu ermöglichen,
die Fahrzeugsensitivität anzupassen, um den bestimmten
Moment zu bestimmen, zu dem die FCW-Warnung ausgegeben werden soll.
Der sekundäre Fahrer kann die Sensitivität erhöhen/erniedrigen,
um die FCW-Funktionalität basierend auf dem ausgewählten
Sensitivitätsniveau früher/später auszulösen.
Der sekundäre Fahrer ist daran gehindert, den visuellen
und/oder hörbaren Warnmechanismus des FCW zu aktivieren/deaktivieren.
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Ein
Kraftstoffstandsensor 52 kann in Wirkverbindung an das
Kombiinstrument 22 angekoppelt sein, um Informationen bezüglich
der Kraftstoffmenge (oder des Kraftstoffstandes) im Kraftstofftank
des Fahrzeuges zu übertragen. Das Kombiinstrument 22 kann
eine Warnung betreffend einen niedrigen Kraftstoffstand über
die Nachrichtenzentralenanzeige 24 oder über eine
(nicht gezeigte) Kontrollanzeige visuell anzeigen. Das Kombiinstrument 22 ist
dahingehend ausgelegt, die Kraftstoffmenge basierend auf der von
dem Kraftstoffstandsensor 52 bereitgestellten Kraftstoffstandinformation
zu berechnen. Gemäß einem Ausführungsbeispiel
ist das Kombiinstrument 22 allgemein dahingehend ausgelegt,
eine Warnung betreffend einen geringen Kraftstoffstand auszugeben,
wenn der Kraftstoffstand niedriger oder gleich einem Standard-DTE-Wert
(DTE = ”Distance-To-Empty” = verbleibende Fahrtstrecke)
ist. Der DTE-Wert ist als die Distanz in Meilen oder Kilometern
vom aktuellen Zeitpunkt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kraftstofftank
leer sein kann, definiert. Der DTE-Wert kann basierend darauf variieren,
wer der jeweilige Fahrer des Fahrzeuges (z. B. primärer
oder sekundärer Fahrer) ist. Beispielsweise kann der Standard-DTE-Wert
für einen primären Fahrer im Bereich von 1 bis
60 Meilen (ca. 97 Kilometer) vom aktuellen Zeitpunkt bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem der Kraftstofftank leer sein wird, liegen.
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Die
Strategie für ein Auslösen der Warnung hinsichtlich
eines niedrigen Kraftstoffstandes kann für den Fall variiert
werden, dass das Kombiinstrument 22 ermittelt, dass das
Fahrzeug von einem sekundären Fahrer gesteuert wird. Beispielsweise
kann eine Warnung betreffend einen niedrigen Kraftstoffstand dann
ausgegeben werden, wenn der Kraftstoffstand unterhalb des Standard-DTE-Wertes
liegt oder gleich dem Standard-DTE-Wert multipliziert mit einem
vorbe stimmten Wert ist. Beispielsweise kann der vorbestimmte Wert
auf 1,5 gesetzt werden, wenn der DTE-Wert 50 Meilen (ca.
80 Kilometer) beträgt. In einem solchen Falle kann das
Kombiinstrument 22 die Warnung bezüglich eines
niedrigen Kraftstoffstands früher, z. B. 75 Meilen (ca.
120 Kilometer) vor einer völligen Entleerung des Kraftstofftanks,
ausgeben, und zwar im Vergleich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Warnung
bezüglich niedrigen Kraftstoffstands an einen primären
Fahrer ausgegeben wird. Allgemein ist das System 10 dahingehend
ausgelegt, die Warnung bezüglich eines niedrigen Kraftstoffstands
zu einem früheren Zeitpunkt auszugeben, wenn der Fahrer
des Fahrzeuges ein sekundärer Fahrer ist. Es ist zu beachten,
dass die Strategie bezüglich eines niedrigen Kraftstoffstands
für eine beliebige Konfiguration der Warnung bezüglich
eines niedrigen Flüssigkeitsstands im Fahrzeug implementiert
werden kann. Eine solche Konfiguration der Warnung bezüglich
niedrigen Flüssigkeitsstands kann z. B. auf eine Scheibenwischerreinigungsflüssigkeit, Öl
und/oder Getriebeöl bezogen sein.
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Ein
ESC-Modul 54 kann in Wirkverbindung an das Kombiinstrument 22 angekoppelt
sein. Das ESC-Modul 54 kann dahingehend ausgelegt sein, den
Betrieb diverser elektronischer Stabilitätssteuerungssysteme
(ESC), wie z. B. Traktionskontrolle (TC), Gierstabilitätsregelung
(YSC) und Überschlagsstabilitätsregelung (RSC),
zu steuern. Das ESC-Modul 54 kann einen (nicht gezeigten)
TC-Regler, einen (nicht gezeigten) YSC-Regler und einen (nicht gezeigten)
RSC-Regler aufweisen. Der TC-Regler reduziert im Allgemeinen die
an die Antriebsräder des Fahrzeuges übertragene
Antriebskraft, um ein Durchdrehen der Räder zu minimieren und
die Traktion zu maximieren. Der YSC-Regler steuert im Allgemeinen
die Fahrzeugrotationsbewegung um eine vertikale Achse. Der RSC-Regler
steuert im Allgemeinen die Bewegung des Fahrzeuges mittels selektiver
Betätigung von Bremsen und Steuerung der Geschwindigkeit
des Fahrzeuges, um einen Überschlag des Fahrzeuges zu verhindern.
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Ein
ESC-Steuerungsschalter 56 kann in Wirkverbindung direkt
an das ESC-Modul 54 oder direkt an das Kombiinstrument 22 angekoppelt
sein. Der ESC-Steuerungsschalter 56 ermöglicht
es im Allgemeinen dem Fahrer, eine oder mehrere ESC-Prozeduren zu
aktivieren bzw. zu deaktivieren, wenn eine ESC- Prozedur oder mehrere
ESC-Prozeduren nicht benötigt werden. Beispielsweise kann
es der ESC-Steuerungsschalter 56 dem Fahrer ermöglichen,
das Traktionsregelungssystem aufgrund diverser Straßenbedingungen
wie z. B. Schnee, Verschmutzung, Eis etc. zu deaktivieren. Das ESC-Modul 54 ist
dahingehend konfiguriert, ein Signal ESC_STATUS an das Kombiinstrument 22 auszugeben,
so dass das Kombiinstrument 22 den aktuellen Zustand von
ESC-Systemen (z. B. TC, YSC und RSC) anzeigen kann. Für
den Fall, dass der ESC-Steuerungsschalter 56 an das Kombiinstrument 22 angekoppelt
ist, überträgt das Kombiinstrument 22 ein
Signal ESC_CONTROL an das ESC-Modul 54, um die ESC-Funktionalitäten
zu aktivieren/deaktivieren. Der Nachrichtenzentralenschalter 26 kann auch
vom Fahrer dazu eingesetzt werden, die ESC-Funktionalität
zu aktivieren/deaktivieren, ohne dass der ESC-Schalter 56 erforderlich
ist. In einem solchen Falle überträgt das Kombiinstrument 22 das Signal
ESC_CONTROL an das ESC-Modul 54 zum Aktivieren/Deaktivieren
der ESC-Funktionalität.
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Das
ESC-Modul 54 ist dahingehend ausgelegt, das Signal DRIVER_STATUS
vom Kombiinstrument 22 zu empfangen, um zu ermitteln, ob
der Fahrer des Fahrzeuges ein primärer oder ein sekundärer Fahrer
ist. Das ESC-Modul 54 ist dahingehend konfiguriert, einen
sekundären Fahrer daran zu hindern, eine oder mehrere der
ESC-Funktionalitäten zu deaktivieren. Beispielsweise kann
ein primärer Fahrer aus Sicherheitsgründen den
Wunsch haben, einen sekundären Fahrer daran zu hindern,
die Traktionsregelungsfunktionalität zu deaktivieren. Hierdurch
kann der sekundäre Fahrer daran gehindert werden, ein Durchdrehen
oder Überhitzen bzw. Anbrennen der Reifen und/oder ein
Abweichen vom Sollkurs zu bewirken, wenn die Traktionsregelung deaktiviert
ist. In dem Falle, dass der Fahrer des Fahrzeuges ein sekundärer
Fahrer ist, kann das Kombiinstrument 22 es unterlassen,
eine Nachricht in der Nachrichtenzentralenanzeige 24 dem
sekundären Fahrer anzuzeigen, durch welche dem sekundären
Fahrer eine Deaktivierung der ESC-Funktionalitäten ermöglicht
würde. Für den Fall, dass der sekundäre
Fahrer versucht, eine oder mehrere der ESC-Funktionalitäten
zu deaktivieren, kann das Kombiinstrument 22 eine ESC-Fahrerstatusmitteilung
anzeigen.
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Ein
primärer Fahrer kann es einem sekundären Fahrer
erlauben, die Funktionalität der Traktionsregelung zu aktivieren
bzw. zu deaktivieren, wenn der sekundäre Fahrer Straßenbedingungen
ausgesetzt ist, welche eine Deaktivierung der Traktionsregelung erfordern
können. Beispielsweise kann der primäre Fahrer
während diverser Wetter- oder Fahrbahnbedingungen das ESC-Modul 54 über
das Kombiinstrument 22 dahingehend konfigurieren, dem sekundären
Fahrer eine Deaktivierung der Traktionsregelung zu erlauben. Beispielsweise
kann die Nachrichtenzentralenanzeige 24 eine Traktionsregelungsunterdrückungsmitteilung
bereitstellen, welche dem primären Fahrer die Option gibt,
entweder einem sekundären Fahrer eine Aktivierung/Deaktivierung
der Traktionsregelung zu ermöglichen oder die Aktivierung/Deaktivierung
der Traktionsregelung zu unterdrücken.
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Für
den Fall, dass ein primärer Fahrer einem sekundären
Fahrer eine Aktivierung/Deaktivierung der Traktionsregelung erlauben
möchte, kann der primäre Fahrer einfach davon
absehen, die Traktionsregelungsunterdrückungsoption mit
den Nachrichtenzentralenschaltern 26 auszuwählen.
In diesem Falle ist keine Handlung bzw. Maßnahme seitens
des primären Fahrers erforderlich. Für den Fall,
dass der primäre Fahrer die Traktionsregelungsdeaktivierungsfunktionalität
für den sekundären Fahrer sperren will (z. B.
den sekundären Fahrer daran hindern möchte, die
Traktionsregelungsfunktionalität entweder zu aktivieren
oder zu deaktivieren) kann der primäre Fahrer die Sperrungsfunktionalität über
die Nachrichtenregelungsschalter 26 auswählen,
wodurch der sekundäre Fahrer daran gehindert wird, die Traktionsregelungsfunktionalität
zu aktivieren/deaktivieren. Das Kombiinstrument 22 kann
das Signal ESC_Control an das ESC-Modul 54 übertragen
(z. B. wenn der ESC-Regelungsschalter 56 an das Kombiinstrument 22 gekoppelt
ist), was indikativ dafür ist, ob der sekundäre
Fahrer die ESC-Funktionalität(en) aktivieren/deaktivieren
kann oder ob der sekundäre Fahrer am Aktivieren/Deaktivieren
der Traktionsfunktionalität gehindert ist.
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Ein
Parkhilfemodul 58 kann an das Kombiinstrument 22 in
Wirkverbindung gekoppelt sein. Das Parkhilfemodul 58 kann
dazu ausgelegt sein, eine Warnung an den Fahrer auszugeben, wenn
der vordere oder der hintere Abschnitt des Fahrzeuges während
eines Parkens des Fahrzeuges in zu große Nähe
eines Objektes gelangt.
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Das
Parkhilfemodul 58 weist eine Geräuscherzeugungseinrichtung
zur akustischen Warnung des Fahrers für den Fall auf, dass
der vordere oder hintere Bereich des Fahrzeugs sich zu sehr einem Objekt
nähert, während das Fahrzeug geparkt wird. Die
Geräuscherzeugungseinrichtung wird weiter unten im Zusammenhang
mit den Funktionen der Überwachung des toten Winkels und
der Spurwechselwarnung erläutert. In einem Beispiel kann
ein Parkhilfeschalter 59 an das Parkhilfemodul 58 gekoppelt sein
und die Parkhilfefunktionalität aktivieren/deaktivieren.
In einem anderen Beispiel kann der Fahrer die Nachrichtenzentralenschalter 26 dazu
verwenden, die Parkhilfefunktionalität zu aktivieren/deaktivieren.
In einer anderen Implementierung kann das Parkhilfemodul 58 in
ein automatisches Parkmodul 60 integriert sein. Das automatische
Parkmodul 60 kann an das Kombiinstrument 22 gekoppelt
sein. Das automatische Parkmodul 60 ist im Allgemeinen
dazu konfiguriert, das Fahrzeug für den Fahrer automatisch
einzuparken. Beispielsweise kann in einer Parallel-Parksituation
der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug dem automatischen
Parkmodul 60 überlassen und ein selbsttätiges
Einparken des Fahrzeuges ermöglichen. Ein automatischer
Parkschalter 62 ist an das automatische Parkmodul 60 gekoppelt,
um den Betrieb des automatischen Parkschalters 62 zu steuern.
-
Der
Betrieb der Parkhilfefunktionalität kann basierend auf
dem Status des Fahrers aktiviert/deaktiviert werden. Ein primärer
Fahrer ist darin frei, den Betrieb der Parkhilfefunktionalität
nach Wunsch zu aktivieren/deaktivieren. Ein primärer Fahrer
kann einen sekundären Fahrer daran hindern, die Parkhilfefunktionalität
zu deaktivieren. Das Parkhilfemodul 58 ist dahingehend
ausgelegt, das Signal DRIVER_STATUS_1 von dem Kombiinstrument 22 zu
empfangen, um zu ermitteln, ob der Fahrer des Fahrzeuges ein primärer
oder ein sekundärer Fahrer ist. Für den Fall,
dass der Fahrer des Fahrzeuges als primärer Fahrer ermittelt
wurde, kann das Kombiinstrument 22 es dem primären
Fahrer ermöglichen, die Parkhilfefunktionalität über
den Parkhilfeschalter 59 zu aktivieren/deaktivieren. In
einem Beispiel kann der primäre Fahrer die Aktivierung/Deaktivierung
der Parkhilfeoption über die Nachrichtenzentralenanzeige 24 sehen
bzw. erkennen und die Aktivierungs-/Deaktivierungs-Option über
die Nachrichtenzentralenschalter 26 auswählen.
In einem solchen Beispiel kann das Kombiinstrument 22 ein
(nicht ge zeigtes) Steuerungssignal an das Parkhilfemodul 58 übertragen,
um die Parkhilfefunktionalität zu aktivieren/deaktivieren.
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In
dem Fall, dass der Fahrer ein sekundärer Fahrer ist, sperrt
das Kombiinstrument 22 die Parkhilfedeaktivierungsoption
und hindert den sekundären Fahrer daran, die Option der
Aktivierung/Deaktivierung der Parkhilfe in der Nachrichtenzentralenanzeige 24 zu
sehen. In der Implementierung mit dem automatischen Parkmodul 60 kann
das Kombiinstrument 22 dahingehend ausgelegt sein, das
Signal DRIVER_STATUS_1 an das automatische Parkmodul 60 zu übertragen,
um zu ermitteln, ob der Fahrer ein primärer oder ein sekundärer
Fahrer ist.
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Ein
nachfolgend mit PCM bezeichnetes Antriebsstrangregelungsmodul 68 (und/oder
ein Antiblockier-Bremsmodul (ABS)) ist in Wirkverbindung an das
Kombiinstrument 22 gekoppelt. Das PCM 68 ist generell
dahingehend konfiguriert, ein Signal VEH_SPEED zu übertragen,
welches der Geschwindigkeit des Fahrzeuges entspricht. Das PCM 68 kann die
Fahrzeuggeschwindigkeit für das Fahrzeug direkt berechnen
oder die Fahrzeuggeschwindigkeit von dem ABS-Modul (oder einem anderen
Bremsmodul) empfangen. In ähnlicher Weise kann das Kombiinstrument 22 das
Signal VEH_SPEED optional direkt von dem Bremsmodul empfangen. Das
PCM 68 (oder ein nicht gezeigter Getriebe-Controller) kann ein
Signal TRANS_STATUS an das Kombiinstrument 22 übertragen.
Das Signal TRANS_STATUS gibt allgemein den Status des Getriebes
für das Fahrzeug an. Beispielsweise kann das Signal TRANS_STATUS
angeben, dass das Fahrzeug eine der folgenden Getriebeeinstellungen
aufweist: Park (P), Rückwärts (R), Leerlauf (N),
Fahrt (D) und erster Gang (L).
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Ein
BSM/CTA-Modul 70 zur Überwachung des toten Winkels
(BSM = ”Blind Spot Monitoring”) und zur Spurwechselwarnung
(CTA = ”Cross Traffic Alert”) ist in Wirkverbindung
an das Kombiinstrument 22 gekoppelt. Wenngleich 1 das
BSM/CTA-Modul 70 als ein einziges Steuermodul zeigt, kann
das BSM/CTA-Modul 70 auch in zwei oder mehr Module aufgeteilt
sein, wobei eines dieser Module auf der rechten Seite des Fahrzeugs
und das andere Modul auf der linken Seite des Fahrzeugs positioniert
ist. Jedes BSM/CTA-Modul 70 kann ein oder mehrere Radarvorrichtungen
aufweisen, welche Radiowellen dazu verwenden, den Abstand und die
Position von Objekten relativ zum Fahrzeug zu ermittelt. Derartige Radarvorrichtungen
sind im Stand der Technik bekannt und werden nicht weiter erläutert.
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Die
von dem BSM/CTA-Modul 70 wahrgenommene Funktion der Überwachung
des toten Winkels unterstützt den Fahrer im Wesentlichen
darin, abzuschätzen, ob sich ein Fahrzeug in einem Bereich (oder
einer Nachweiszone) auf einer Seite (z. B. auf der linken oder der
rechten Seite) des Fahrzeugs befindet oder in diesen eintritt. Die
von dem BSM/CTA-Modul 70 während der Überwachung
des toten Winkels überwachte Nachweiszone ist im Allgemeinen
als derjenige Bereich definiert, welcher sich von den Außenspiegeln
des Fahrzeuges nach hinten über eine Distanz von wenigstens
3 Metern bezogen auf den Stoßfänger des Fahrzeuges
erstreckt. Die Nachweiszone kann sich von der rechten oder linken
Seite des Fahrzeuges bis auf 1.5 Spurbreiten erstrecken. Das BSM/CTA-Modul 70 kann
ein Warnsignal an den Fahrer geben, wenn ein Zielfahrzeug das betroffene
Fahrzeug (d. h. das in Bezug genommene Fahrzeug, welches das BSM/CTA-Modul 70 aufweist) überholt
oder innerhalb der Nachweiszone verbleibt.
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Wenigstens
eine Leuchtvorrichtung 72 ist in Wirkverbindung an das
BSM/CTA-Modul 70 gekoppelt, um ein visuelles Signal für
den Fall an den Fahrer zu liefern, dass das BSM/CTA-Modul 70 das
Vorhandensein eines Zielfahrzeuges in der Nachweiszone erfasst.
Gemäß einem Beispiel kann die Leuchtvorrichtung 72 an
wenigstens einem Außenspiegel des Fahrzeugs positioniert
sein. In einem weiteren Beispiel kann die Leuchtvorrichtung 72 auf
einer an der A-Säule des Fahrzeuges angeordneten Zierleiste oder
an einer innerhalb des Fahrzeuges angeordneten Zierleiste positioniert
sein. Die spezielle Anordnung der Leuchtvorrichtung 72 kann
basierend auf den gewünschten Kriterien einer bestimmten
Implementierung variieren, solange die Leuchtvorrichtung 72 für
den Fahrer des Fahrzeuges sichtbar ist. Die Leuchtvorrichtung 72 kann
eine LED oder eine andere geeignete Vorrichtung aufweisen, welche
zum Aufleuchten oder zum Erzeugen von Lichtsignalen ausgelegt ist.
Gemäß einem anderen Beispiel kann das BSM/CTA-Modul 70 ein
(nicht gezeigtes) Zwischenmodul steuern. Die Leuchtvorrichtung 72 kann
an das Zwischenmodul in Wirkverbindung so gekoppelt sein, dass das
Zwischenmodul die Leuchtvorrichtung 72 in Reaktion auf
Steuersignale von dem BSM/CTA-Modul 70 einschaltet.
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Gemäß einem
Beispiel kann das BSM/CTA-Modul 70 die Leuchtvorrichtung 72 so steuern,
dass das Licht eingeschaltet wird und für die Dauer eingeschaltet
bleibt, in der das Zielfahrzeug innerhalb der Nachweiszone erfasst
wird. Das Kombiinstrument 22 kann ein Signal TURN_INDICATOR
an das BSM/CTA-Modul 70 übertragen. Das Signal TURN_INDICATOR
korrespondiert mit dem Zustand des Einschaltsignals (z. B. Ein/Aus).
In dem Fall dass das BSM/CTA-Modul 70 ermittelt, dass sich
das Zielfahrzeug innerhalb der Nachweiszone befindet, steuert das
BSM/CTA-Modul 70 so, dass die Leuchtvorrichtung 72 eingeschaltet
wird, und das BSM/CTA-Modul 70 ein Signal ALERT_1 an das Parkhilfemodul 58. überträgt.
Das Parkhilfemodul 58 kann die Geräuscherzeugungseinrichtung
veranlassen, ein hörbares Signal zu erzeugen, um dem Fahrer
eine verstärkte Warnung zu geben, während dieser
versucht, einen Spurwechsel durchzuführen während
ein Zielfahrzeug in der Nachweiszone erfasst wird. In einem weiteren
Beispiel überträgt das BSM/CTA-Modul 70 ein
Signal ALERT_2 an das Kombiinstrument 22 in dem Falle,
dass ein Zielfahrzeug innerhalb der Nachweiszone erfasst wird. Das Kombiinstrument 22 kann
die Klangvorrichtung 28 veranlassen, ein hörbares
Signal zu erzeugen. Die Akustikfunktion kann von einem primären
Fahrer über das Kombiinstrument 22 deaktiviert
werden. Wenn die Akustikfunktion von einem primären Fahrer deaktiviert
wird, kann das BSM/CTA-Modul 70 weiterhin die Leuchtanzeige 72 so
steuern, dass diese eingeschaltet bleibt, während ein Zielfahrzeug
in der Nachweiszone erfasst wird.
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Das
Kombiinstrument 22 kann dem Fahrer des Fahrzeuges die Erlaubnis
erteilen, die gesamte Überwachung des toten Winkels zu
deaktivieren, falls der Fahrer des Fahrzeuges ein primärer
Fahrer ist (d. h. wenn der primäre Fahrer dies möchte).
Beispielsweise kann das Kombiinstrument 22 ein Signal CTRL
an das BSM/CTA-Modul 70 übertragen, welches indikativ
dafür ist, ob die BSM-Funktionalität aktiviert
oder deaktiviert ist. Für den Fall, dass ein primärer
Fahrer die BSM-Funktionalität aktiviert, überträgt
das Kombiinstrument 22 das Signal CTRL, wel ches anzeigt,
dass der BSM-Betrieb aktiviert ist, an das BSM/CTA-Modul 70.
Gemäß einem Beispiel kann das BSM/CTA-Modul 70 standardmäßig
in einen aktivierten Zustand in Reaktion darauf übergehen,
dass der Fahrer das Fahrzeug startet.
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Das
Kombiinstrument 22 kann es einem sekundären Fahrer
verweigern, die Überwachung des toten Winkels zu deaktivieren
(z. B. eine BSM-Deaktivierung unterbinden). In Reaktion darauf,
dass das Kombiinstrument 22 anhand des Signals DRIVER_STATUS_1
ermittelt, dass der Fahrer des Fahrzeuges ein sekundärer
Fahrer ist, kann das Kombiinstrument 22 die Anzeige jeglicher
Deaktivierungsoptionen für den sekundären Fahrer über
das Display 24 unterlassen, mittels welcher der sekundäre
Fahrer die BSM-Funktion abschalten könnte. Außerdem
kann das Kombiinstrument 22 es dem sekundären
Fahrer verweigern, die Akustikfunktion zu deaktivieren (z. B. die
hörbaren Signale mittels der Geräuschvorrichtung
des Parkhilfemoduls 58 oder mittels der Klangvorrichtung 28 des
Kombiinstruments 22 zusammen mit den von der Leuchtvorrichtung 72 erzeugten
Leuchtsignalen zu erzeugen für den Fall, dass ein Zielfahrzeug
innerhalb der Nachweiszone ermittelt wird und das betreffende Fahrzeug
einen Spurwechsel durchführt). Das Kombiinstrument 22 überträgt
das Signal CTRL an das BSM/CTA-Modul 70, welches anzeigt,
dass der BSM-Betrieb aktiviert ist, in Reaktion darauf, dass ermittelt
wird, dass das Signal DRIVER_STATUS_1 einem sekundären
Fahrer entspricht.
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Das
Kombiinstrument 22 kann das Signal VEH_SPEED an das BSM/CTA-Modul 70 übertragen,
so dass das BSM/CTA-Modul 70 die betreffende Fahrzeuggeschwindigkeit
mit der von den Radarstrahlen des Zielfahrzeuges erfassten Geschwindigkeit
vergleicht um zu ermitteln, ob das Zielfahrzeug das betroffene Fahrzeug überholt
oder ob das betroffene Fahrzeug das Zielfahrzeug überholt.
Im Allgemeinen kann das BSM/CTA-Modul 70 ein Warnsignal für
den Fall erzeugen, dass das Zielfahrzeug das betroffene Fahrzeug überholt.
Das BSM/CTA-Modul 70 kann die Erzeugung eines Warnsignals
für den Fall unterlassen, dass das betroffene Fahrzeug
das Zielfahrzeug überholt. Im Allgemeinen kann das BSM/CTA-Modul 70 während
der Durchführung der Überwachung des toten Winkels
arbei ten, wenn die Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeuges über den
gesamten Bereich bis auf Null km/h reduziert wird.
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Das
BSM/CTA-Modul 70 kann auch eine Spurwechselwarnung durchführen.
Eine von dem BSM/CTA-Modul 70 durchgeführte Spurwechselwarnung
erzeugt ein Warnsignal für den Fahrer in dem Falle, dass
das betreffende Fahrzeug eine Parklücke verlässt
und die Radarsensoren innerhalb des BSM/CTA-Moduls 70 nachweisen,
dass ein sich nahender Verkehr innerhalb der Nachweiszone des betreffenden
Fahrzeuges vorhanden ist. Das BSM/CTA-Modul 70 überwacht
allgemein die Fahrzeuggeschwindigkeit und den Übertragungsstatus zur
Durchführung des CTA-Betriebs. Gemäß einem Beispiel
kann eine Schwellengeschwindigkeit 3 km/h oder mehr betragen, und
das Getriebe kann sich im Rückwärtsgang befinden,
um den CTA-Betrieb durchzuführen. Die zur Durchführung
des CTA-Betriebs verwendete spezielle Geschwindigkeit des Fahrzeuges
kann basierend auf den gewünschten Kriterien einer speziellen
Implementierung variieren.
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Für
den Fall, dass das BSM/CTA-Modul 70 erfasst, dass sich
ein Zielfahrzeug dem betreffenden Fahrzeug nähert (und
sich innerhalb der Nachweiszone befindet) kann das BSM/CTA-Modul 70 die Leuchtanzeige 72 so
steuern, dass ein Blinklicht erzeugt wird, und ein Signal ALERT_1
an das Parkhilfemodul 58 übertragen, um die Geräuschvorrichtung des
Parkhilfemoduls 58 zur Erzeugung hörbarer Signale
anzusteuern, und ein Signal ALERT_2 an das Kombiinstrument 22 übertragen,
so dass das Kombiinstrument 22 eine Textnachricht in der
Anzeige 24 anzeigt, um den Fahrer darüber zu informieren,
dass sich ein Zielfahrzeug dem betreffenden Fahrzeug nähert
und das sich das Zielfahrzeug innerhalb der Nachweiszone befindet.
Eine beliebige oder mehr der vorstehenden Reaktionen können
für den Fall durchgeführt werden, dass das BSM/CTA-Modul 70 das
Vorhandensein eines Zielfahrzeuges innerhalb der Nachweiszone erfasst.
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Das
Kombiinstrument 22 kann es einem primären Fahrer
erlauben, den CTA-Betrieb über die Schalter 26 in
dem Kombiinstrument 22 zu deaktivieren. Dem primären
Fahrer kann eine erste Aufforderung zur Deaktivierung des BSM-Betriebs
und eine zweite Aufforderung zur Deaktivierung des CTA-Betriebs
gege ben werden. Optional kann das Kombiinstrument 22 so
konfiguriert sein, dass eine einzige Aufforderung für den
primären Fahrer zum Deaktivieren sowohl des BSM-Betriebs
als auch des CTA-Betriebs gegeben wird. Das Kombiinstrument 22 überträgt
auch ein Signal CTRL zur Aktivierung/Deaktivierung des CTA-Betriebs
für den Fall, dass der Fahrer des Fahrzeuges ein primärer
Fahrer ist. Allgemein kann das Signal CTRL eine einzige Mitteilung
beinhalten, welche Daten zum Aktivieren/Deaktivieren des BSM-Betriebs
zusammen mit Daten zum Aktivieren/Deaktivieren des CTA-Betriebs
aufweist. Das Kombiinstrument 22 kann es dem sekundären
Fahrer verweigern, den CTA-Betrieb zu deaktivieren. Allgemein kann
das Kombiinstrument 22 sämtliche auf eine Aktivierung/Deaktivierung
des CTA-Betriebs bezogene Aufforderungen verdeckt halten in Reaktion darauf,
dass ermittelt wird, dass der Fahrer des Fahrzeuges ein sekundärer
Fahrer ist.
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2 zeigt
ein System 80 zum Unterscheiden zwischen einem primären
und einem sekundären Fahrer und zum Steuern des Betriebs
diverser Fahrzeugfunktionalitäten basierend auf dem Fahrerstatus
gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung. Ein PEPS-Controller 82 (PEPS = ”passive
entry passive start” = passiver Zutritt passiver Start)
kann in Wirkverbindung an das Kombiinstrument 22 angekoppelt
sein. Der PEPS-Controller 82 kann anstelle des in 1 dargestellten
PATS-Controllers 30 verwendet werden. Wenngleich 2 darstellt,
dass der PEPS-Controller 82 außerhalb des Kombiinstruments 22 angeordnet
ist, kann in weiteren Implementierungen der PEPS-Controller 82 auch
innerhalb des Kombiinstruments 22 angeordnet sein. Die
jeweilige Platzierung des PEPS-Controllers 82 in Bezug
auf das Kombiinstrument 22 kann basierend auf den gewünschten Kriterien
einer bestimmten Implementierung variieren.
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Allgemein
bildet die PEPS-Funktionalität ein System für
einen schlüssellosen Zugang und Start. Der Fahrer kann
einen oder mehrere Schlüssel 35' mit sich führen,
welche in Form einer elektronischen Übertragungseinrichtung
ausgebildet sein können. Die Schlüssel 35' weisen
jeweils eine Zündvorrichtung 36 auf, welche zur
Kommunikation mit dem PEPS-Controller 82 eingebaut bzw.
eingebettet oder integriert ist. Der Transponder der Zündvorrichtung 36 ist
dahingehend ausgelegt, die RFID-Tags als Signal DRIVER_STATUS an
den PEPS-Controller 82 zu senden. Um bei der PEPS-Implementierung
Zugang oder Eintritt in das Fahrzeug mittels der Schlüssel 35' zu
erlangen, kann es erforderlich sein, dass der Fahrer den PEPS-Controller 82 zum
Aufbau einer bidirektionalen Kommunikation zwischen den Schlüsseln 35' und
dem PEPS-Controller 82 ”aufwecken” muss.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel kann
ein solches Aufwecken erfolgen, indem der Fahrer den Türgriff
des Fahrzeuges berühren und/oder heranziehen muss. In Reaktion
auf die Betätigung oder Berührung des Türgriffes
kann der PEPS-Controller 82 ”aufwachen” und
RF-basierte Signale an die Schlüssel übertragen.
Der PEPS-Controller 82 und die Schlüssel 35' können
eine Reihe von Kommunikationen in beiden Richtungen (z. B. ”handshake”)
zum Zwecke einer Authentifizierung des Fahrzeugzutrittes durchlaufen.
Der PEPS-Controller 82 kann die Türen in Reaktion
auf einen erfolgreichen Abschluss eines ”Handshake”-Prozesses entriegeln.
Sobald sich der Fahrer im Fahrzeug befindet, braucht der Fahrer
lediglich eine am Armaturenbrett befindliche Taste zu drücken,
um das Fahrzeug zu starten.
-
Gemäß einem
Ausführungsbeispiel kann das System 80 dahingehend
ausgelegt sein, wie im Zusammenhang mit dem PATS-Controller 30 diskutiert,
die Schlüssel entweder jeweils als primären Schlüssel
oder als sekundären Schlüssel zu markieren oder
einzustufen. Gemäß einem weiteren Beispiel kann
das System 80 dahingehend konfiguriert sein, die Schlüssel
in der Weise als primären oder sekundären Schlüssel
einzustufen, wie dies in der oben erwähnten US-Patentanmeldung
mit dem Titel ”SYSTEM AND METHOD FOR PROGRAMMING KEYS TO
ESTABLISH PRIMARY AND SECONDARY DRIVERS” beschrieben ist.
Wie im Zusammenhang mit 1 erwähnt, können
die Schlüssel 35', während diese bei
der Fahrzeugmontage oder bei einer Reparatur an das Fahrzeug ”angelernt” werden,
jeweils als primärer Schlüssel oder als sekundärer
Schlüssel basierend auf der sequentiellen Reihenfolge markiert werden,
in welcher die Schlüssel 35' an das Fahrzeug angelernt
werden. Beispielsweise kann der PEPS-Controller 82 den
zuerst an das Fahrzeug angelernten Schlüssel 35' als
primären Schlüssel und den als zweites an das
Fahrzeug angelernten Schlüssel 35' als sekundären
Schlüssel einstufen. Während eines Fahrzeugstarts
kann jeder Schlüssel 35' ein entsprechendes RFID-Tag
an den PEPS-Controller 82 übertragen, welches
hexadezimale Daten auf dem Signal DRIVER_STATUS trägt. Der
PEPS-Controller 82 kann die hexadezimalen Daten in dem
RFID-Tag mit vorbestimmten hexadezimalen Daten in einer Nachschlagtabelle
(”lookup table”) des PATS-Controllers 30 vergleichen,
um zu ermitteln, ob eine Übereinstimmung vorliegt. Wenn
eine Übereinstimmung vorliegt, kann der PEPS-Controller 82 einen
Motorstart für den Fall erlauben, dass der Fahrer das Fahrzeug
starten möchte.
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Zusätzlich
zu dem vorstehend erläuterten Lernbetrieb kann das System 80 die
Schlüssel markieren oder zuordnen, indem vorbestimmte hexadezimale
Daten in dem RFID-Tag bereitgestellt werden, welche der Konstellation
entsprechen, ob der Schlüssel ein primärer Schlüssel
oder ein sekundärer Schlüssel ist, wie dies im
Zusammenhang mit dem PATS-Controller 30 beschrieben wurde.
Der PEPS-Controller 82 empfängt die vorbestimmten
hexadezimalen Daten in dem RFID-Tag und ermittelt, ob der Schlüssel
ein primärer oder ein sekundärer Schlüssel
ist, basierend auf den vorbestimmten hexadezimalen Daten in dem
RFID-Tag.
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Eine
beliebige Anzahl weiterer Schlüssel kann entweder als jeweils
primärer oder sekundärer Schlüssel markiert
werden. Beispielsweise kann eine Vielzahl von Austausch- oder Ersatzschlüsseln
an das Fahrzeug angelernt und entweder als primäre oder
sekundäre Schlüssel eingestuft werden. Der PEPS-Controller 82 ist
dahingehend ausgelegt, das Signal DRIVER_STATUS_1 an die diversen
Controller über den Multiplex-Bus zu liefern. Das Signal DRIVER_STATUS_1
entspricht der Situation, ob der Fahrer ein primärer Fahrer
oder ein sekundärer Fahrer ist. Der PEPS-Controller 82 kann
auch ein Signal IGN_SW_STS an das Kombiinstrument 22 übertragen.
Der PEPS-Controller 82 ermittelt in Reaktion darauf, dass
der Fahrer das Bremspedal betätigt und den Startschalter
niederdrückt, ob sich der Zündvorrichtungsstatus
in ”Fahrt”-Position befindet. In einem solchen
Fall wird das Fahrzeug gestartet und der PEPS-Controller 82 überträgt
das Signal IGN_SW_STS als im ”Fahrt”-Zustand befindlich.
In dem Falle, dass der Fahrer nur die Starttaste betätigt, überträgt
der PEPS-Controller 82 das Signal IGN_SW_STS als im ”Hilfs”-Zustand
befindlich.
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3 zeigt
ein weiteres System 90 zur Unterscheidung zwischen primären
und sekundären Fahrern eines Fahrzeuges und zum Steuern
des Betriebs der diversen Fahrzeugfunktionalitäten basierend
auf dem Fahrerstatus gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Ein BCM 92 (Karosseriekontrollmodul)
kann in Wirkverbindung an das Kombiinstrument 22 gekoppelt
sein. Das BCM 92 kann dazu ausgelegt sein, eine Anzahl von
elektrisch basierten Funktionalitäten betreffend den Karosserieinnenraum
durchzuführen. Beispielsweise kann das BCM 92 eine
Innenraumverriegelung, einen ferngesteuerten schlüssellosen
Zutritt (RKE = ”remote keyless entry”), Innen-/Außenbeleuchtung,
Scheibenwischersteuerung (Front und/oder Heck) oder andere geeignete
Funktionalitäten durchführen, welche allgemein
auf die innere Elektronik des Fahrzeuges bezogen sind. In einem Beispiel
kann das BCM 92 ein Signal TURN_INDICATOR direkt an das
BSM/CTA-Modul 70 und das Kombiinstrument 22 übermitteln.
In einem anderen Beispiel kann das Kombiinstrument 22 das Signal
TURN_INDICATOR an das BSM/CTA-Modul 70 in Reaktion darauf übermitteln,
dass ein solches Signal von dem BCM 92 empfangen wird.
-
Der
PATS-Controller 30 kann innerhalb des BCM 92 angeordnet
sein. Wenngleich 3 die Positionierung des PATS-Controllers 30 innerhalb
des BCM 92 zeigt, kann der PATS-Controller 30 auch
in dem Kombiinstrument 22 oder in einem beliebigen anderen
Controller oder Modul gemäß 3 positioniert
sein. Außerdem kann der PATS-Controller 30 als
alleinstehende Einheit implementiert sein. Die jeweilige Anordnung
des PATS-Controllers 30 kann zur Erfüllung der
Designkriterien einer speziellen Implementierung variiert werden.
Der PATS-Controller 30 kann direkt an den Zündschalter 34 gekoppelt
sein. Das BCM 92 kann das Signal IGN_SW_STS über den
Multiplex-Bus an das Kombiinstrument 22 übertragen.
Das BCM 92 kann sämtliche in 3 dargestellten
Signale über den Multiplex-Bus übertragen und
empfangen. Zusätzlich kann das Kombiinstrument 22 sämtliche
Signale gemäß 3 über
den Multiplex-Bus übertragen und empfangen. Das BCM 92 kann
dazu ausgelegt sein, das Signal DRIVER_STATUS_1 an das Kombiinstrument 22, das
Rückhaltesteuerungsmodul 38, den Sicherheitsgurtstatuscontroller 40,
das Audiokontrollmodul 48, das ESC-Modul 54, das
Parkhilfemodul 58, das automatische Parkmodul 60 und/oder
das APIM 70 zu übertragen. Das Kombiinstrument 22 unterdrückt
die FCW-Deaktivierung, die Parkhilfedeaktivierung, die ESC-Deaktivierung,
die BSM-Deaktivierung und die CTA-Deaktivierung und liefert das
Warnsignal betreffend einen niedrigen Kraftstoffstand in Reaktion
darauf, dass das Signal DRIVER_STATUS_1 anzeigt, dass der sekundäre
Fahrer das Fahrzeug steuert. Der Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 kann
den Sicherheitsgurtstatusbetrieb unterdrücken und den sekundären
Fahrer daran hindern, den Betrieb zu deaktivieren, wenn der sekundäre
Fahrer als Fahrer des Fahrzeuges ermittelt wurde.
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4 zeigt
ein anderes System 100 zum Unterscheiden zwischen primären
und sekundären Fahrern eines Fahrzeuges und zum Steuern
des Betriebs diverser Fahrzeugfunktionalitäten basierend
auf dem Status des Fahrers gemäß einer anderen
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Der PEPS-Controller 82 kann
in Wirkverbindung an das BCM 92 gekoppelt sein. Der PEPS-Controller 82 kann
die Signale IGN_SW_STS und DRIVER_STATUS an das BCM 92 übertragen. Wenngleich 4 die
Positionierung des PEPS-Controllers 82 außerhalb
des BCM 92 zeigt, kann der PEPS-Controller 82 in
das BCM 92 oder in irgendeinen anderen dargestellten Controller
(oder ein Modul) integriert sein. Die jeweilige Platzierung des
PEPS-Controllers 82 kann zur Erfüllung der gewünschten
Kriterien einer speziellen Implementierung variieren. Wie im Zusammenhang
mit 3 erwähnt kann das BCM 92 dazu
ausgelegt sein, dass Signal DRIVER_STATUS_1 an das Kombiinstrument 22,
das Rückhaltesteuermodul 38, den Sicherheitsgurtstatuscontroller 40,
das Audiokontrollmodul 48, das ESC-Modul 54, das
Parkhilfemodul 58 und/oder das automatische Parkmodul 60 zu übertragen.
Das Kombiinstrument 22 unterdrückt die FCW-Deaktivierung,
die Parkhilfedeaktivierung, die ESC-Deaktivierung, die BSM-Deaktivierung
und die CTA-Deaktivierung und liefert eine frühe Warnung
hinsichtlich niedrigem Kraftstoffstand in Reaktion darauf, dass
das Signal DRIVER_STATUS_1 anzeigt, dass der sekundäre
Fahrer das Fahrzeug steuert. Der Sicherheitsgurtstatuscontroller 40 kann
den Sicherheitsgurtstatusbetrieb unterdrücken und den sekundären
Fahrer daran hindern, den Betrieb zu deaktivieren, wenn der sekundäre
Fahrer als Fahrer des Fahrzeuges ermittelt wurde.
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5 zeigt
ein anderes System 110 zur Unterscheidung zwischen primären
und sekundären Fahrern eines Fahrzeuges und zum Steuern
des Betriebs diverser Fahrzeugfunktionalitäten basierend auf
dem Status des Fahrers gemäß einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Ein SDM (”smart display module”) 112 kann
in Wirkverbindung an das Kombiinstrument 22 und das BCM 92 gekoppelt
sein. Das SDM 112 kann als Monitor mit einem Schirm implementiert
sein. Das SDM 112 kann für den Fahrer Nachrichten
visuell anzeigen. Zusätzlich kann ein Fahrer unterschiedliche
Felder auf dem Schirm des SDM 112 berühren, um
Optionen für unterschiedliche fahrzeugbezogene Funktionalitäten auszuwählen.
Gemäß einem Beispiel können die Nachrichtenzentralenschalter 26 des
Kombiinstruments 22 durch das SDM 112 ersetzt
werden. Das SDM 112 kann separat von dem Kombiinstrument 22 implementiert
werden. Das SDM 112 kann in einem zentralen Bereich bzw.
einer zentralen Anordnung des Armaturenbretts oberhalb des Audiosteuermoduls 48 und
eines (nicht gezeigten) Klimasteuerungsmoduls untergebracht sein.
Das SDM 112 kann, ohne dass die Erfindung darauf beschränkt
wäre, die folgenden Funktionalitäten bereitstellen:
Erteilen einer Erlaubnis für den Fahrer, Standardeinstellungen
und konfigurierbare Einstellungen wie z. B. die Aktivierung/Deaktivierung
des Sicherheitsgurtstatus zu aktivieren/deaktivieren, Aktivieren/Deaktivieren
der Parkhilfe und Aktivieren/Deaktivieren von einem oder mehreren
ESC-Funktionalitäten, Aktivieren/Deaktivieren der BSM-Funktion
und Aktivieren/Deaktivieren der CTA-Funktion. Wenngleich dies nicht
gezeigt ist, kann das SDM 112 (nicht gezeigte) Steuersignale
an den Sicherheitsgurtstatuscontroller 40, das Parkhilfemodul 58 und
das ESC-Modul 54 übertragen. Das SDM 112 kann
es dem Fahrer auch erlauben, diverse administrative Menüoptionen
auszuwählen und administrative Einstellungen, welche sich
auf die Fahrerstatusfunktionalität beziehen, zu speichern. Das
SDM 112 kann es auch entbehrlich machen, dass der Fahrer
eine Mehrzahl von Optionen durchläuft, um eine bestimmte
Option auszuwählen, wie dies beispielsweise bei den Nachrichtenzentralenschaltern 26 des
Nachrichtenzentrums erforderlich sein kann. Das SDM 112 kann
auch eine Fahrerstatusmitteilung während des Fahrzeugstarts
und eine Sicherheitsgurtwarnmitteilung anzeigen. Gemäß einem
Beispiel kann das SDM 112 dazu konfiguriert sein, beliebige
Mitteilungen anzuzeigen, welche herkömmlicherweise von
der Nachrichtenzentralenanzeige 24 angezeigt werden. Gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel
kann die Nachrichtenzentralenanzeige 24 gemeinsam mit dem
SDM 112 implementiert sein.
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Das
BCM 92 kann das Signal DRIVER_STATUS_1 für das
SDM 112 bereitstellen. In dem Falle, dass das Signal DRIVER_STATUS_1 dem
primären Fahrer entspricht, können das Kombiinstrument 22 und/oder
das SDM 112 es dem primären Fahrer erlauben, das
ESC, FCW, die Parkhilfe, den BSM-Betrieb und den CTA-Betrieb zu
aktivieren/deaktivieren. Das Kombiinstrument 22 kann das Signal
DRIVER_STATUS_1 dazu verwenden, die normale Warnstrategie bezüglich
niedrigem Kraftstoffstand aufrechtzuerhalten, falls das Signal DRIVER_STATUS_1
dem primären Fahrer entspricht. In dem Falle, dass das
Signal DRIVER_STATUS_1 dem sekundären Fahrer entspricht,
kann das SDM 112 dem sekundären Fahrer untersagen,
die Sicherheitsgurtstatusdeaktivierung, die TC-Deaktivierung, die
ESC-Deaktivierung, die FCW-Deaktivierung, die BSM-Deaktivierung,
die CTA-Deaktivierung und die Parkhilfedeaktivierung zu modifizieren
oder zu ändern. Das Kombiinstrument 22 kann die
Strategie bezüglich der Ausgabe einer Warnung betreffend
niedrigen Kraftstoffstand zu einem frühen Zeitpunkt ändern,
wenn das Signal DRIVER_STATUS dem sekundären Fahrer entspricht.
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6 zeigt
ein anderes System 120 zur Unterscheidung zwischen primären
und sekundären Fahrern eines Fahrzeuges und zum Steuern
des Betriebs diverser Fahrzeugfunktionalitäten basierend auf
dem Status des Fahrers gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Das System 120 ist ähnlich
dem System 110 mit der Ausnahme, dass der PEPS-Controller 82 anstelle
des PATS-Controllers 30 implementiert ist. Wenngleich gemäß 6 der
PEPS-Controller 82 als allein stehender Controller implementiert
ist, kann der PEPS-Controller 82 in beliebige dargestellte
Controller oder Module implementiert sein.
-
Der
PEPS-Controller 82 kann den Fahrerstatus in Reaktion auf
das von der Zündvorrichtung 36 übertragene
Signal DRIVER_STATUS ermitteln und das Signal DRIVER_STATUS_1 an
das BCM 92 übertragen. Das BCM 92 überträgt
das Signal DRIVER_STATUS_1 an das SDM 112. Das SDM 112 und/oder
das Kombiin strument 22 können es dem primären
Fahrer erlauben, das ESC, das FCW, das BSM, das CTA und die Parkhilfefunktionalität
zu aktivieren/deaktivieren. Das Kombiinstrument 22 kann das
Signal DRIVER_STATUS_1 dazu verwenden, die normale Warnstrategie
bezüglich niedrigem Kraftstoffstand aufrechtzuerhalten,
wenn das Signal DRIVER_STATUS_1 dem primären Fahrer entspricht.
Wenn das Signal DRIVER_STATUS_1 dem sekundären Fahrer entspricht,
kann das SDM 112 es dem sekundären Fahrer untersagen,
die Sicherheitsgurtdeaktivierung, die ESC-Deaktivierung, die FCW-Deaktivierung,
die BSM-Deaktivierung, die CTA-Deaktivierung und die Parkhilfedeaktivierung
zu unterdrücken. Zusätzlich kann das Kombiinstrument 22 die
Strategie bezüglich der Ausgabe eines Warnsignals für
niedrigen Kraftstoffstand zu einem früheren Zeitpunkt ändern,
wenn das Signal DRIVER STATUS dem sekundären Fahrer entspricht.
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7 zeigt
ein Flussdiagramm eines Verfahrens 200 zum Anzeigen einer
Mitteilung zur Benachrichtigung von Fahrern über den Fahrerstatus
gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung. In Schritt 202 führt der Fahrer den
Schlüssel in die Zündvorrichtung ein. Bei den
Systemen 20, 90 und 110 überträgt
der Zündschalter 34 ein Signal IGN_SW_STS an das
SPDJB 32 oder das BCM 92 (siehe 1, 3 und 5).
Das SPDJB 32 oder das BCM 92 übertragen
eine Multiplex-Nachricht des Signals IGN_SW_STS über den
Multiplex-Bus. Bei den Systemen 80, 100 und 120 überträgt
der PEPS-Controller 82 das Signal IGN_SW_STS über den
Multiplex-Bus an die diversen Controller oder Module (siehe 2, 4 und 6).
-
Im
Schritt 204 werden die Schlüssel überwacht,
um zu bestimmen, ob die Schlüssel programmiert wurden.
Der PATS-Controller 30 oder der PEPS-Controller 82 sind
dazu ausgelegt, zu ermitteln, ob die Schlüssel ordnungsgemäß programmiert sind,
so dass das Fahrzeug gestartet werden kann. Der PATS-Controller 30 oder
der PEPS-Controller 82 sind auch dazu ausgelegt, zu ermitteln,
ob der Schlüssel dem primären oder dem sekundären
Fahrer entspricht. In dem Falle, dass die Schlüssel nicht ordnungsgemäß zum
Start des Fahrzeuges programmiert wurden, geht das Verfahren 200 zum Schritt 206 über.
In dem Falle, dass die Schlüssel zum Starten des Fahrzeuges
ordnungsgemäß programmiert wurden, geht das Verfahren
zu Schritt 208 über.
-
Im
Schritt 206 wird ein Fehler nachgewiesen. Der PATS-Controller 30 oder
der PEPS-Controller 82 ermitteln einen Fehler und können
es dem Fahrer untersagen, dass Fahrzeug zu starten.
-
Im
Schritt 208 wird ein Fahrzeugstart überwacht.
Bei den Systemen 20, 90 und 110 ermittelt das
SPDJB 32 oder das BCM 92, ob sich der Zündschalter 34 in
der Startposition befindet. Bei den Systemen 80, 100 und 120 ermittelt
der PEPS-Controller 82, ob das Fahrzeug gestartet wird.
Wenn das Fahrzeug gestartet wird, geht das Verfahren 200 zum Schritt 210 über.
Wenn das Fahrzeug nicht gestartet wird, kehrt das Verfahren zum
Schritt 204 zurück.
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Im
Schritt 210 ermittelt das Kombiinstrument 22,
ob der Schlüssel als primärer Schlüssel
für den primären Fahrer oder als sekundärer
Schlüssel für den sekundären Fahrer programmiert
wurde. Wenn der Schlüssel als primärer Schlüssel
ermittelt wird, geht das Verfahren 200 zum Schritt 212 über.
Wenn der Schlüssel als sekundärer Schlüssel
ermittelt wird, kehrt das Verfahren 200 zum Schritt 214 zurück.
In dem Falle, dass der Schlüssel nicht als primärer
oder sekundärer Schlüssel programmiert wurde,
geht das Verfahren 200 zum Schritt 212 über.
-
Im
Schritt 212 nimmt das Fahrzeug die Standardfahrzeugfunktion
wieder auf und es wird für den Fahrer keine Anzeige bezüglich
des Fahrerstatus angezeigt.
-
Im
Schritt 214 wird dem Fahrer eine Fahrerstatusmitteilung
angezeigt. Bei den Systemen 20, 80, 90 und 100 zeigt
die Nachrichtenzentralenanzeige 24 des Kombiinstruments 22 dem
Fahrer eine Statusmitteilung betreffend den primären oder
sekundären Fahrer an. Bei den Systemen 110 und 120 zeigt
das SDM 112 die Fahrerstatusstartmeldung dem primären
oder sekundären Fahrer an. Im Allgemeinen kann die Fahrerstatusmitteilung
in Situationen nützlich sein, in welchen der primäre
Fahrer versehentlich den sekundären Schlüssel
zum Starten des Fahrzeuges verwendet. In einem solchen Falle kann
eine Fahrerstatusmitteilung ange zeigt werden, wodurch der primäre
Fahrer darüber informiert wird, dass das Fahrzeug die Einflussmöglichkeit
bezüglich der Aktivierung und Deaktivierung der Fahrzeugfunktionalitäten
eingeschränkt hat.
-
8 zeigt
ein Flussdiagramm eines Verfahrens 300 zum Steuern eines
BSM und CTA basierend auf dem Fahrerstatus gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Im Schritt 302 führt
der Fahrer den Schlüssel in die Zündvorrichtung
ein. Bei den Systemen 20, 90 und 110 überträgt
der Zündschalter 34 das Signal IGN_SW_STS an das
SPDJB 32 oder das BCM 92 (siehe 1, 3 und 5). Das
SPDJB 32 des BCM 92 überträgt
eine Multiplex-Mitteilung des Signals IGN_SW_STS über den Multiplex-Bus.
Bei den Systemen 80, 100 und 120 überträgt
der PEPS-Controller 82 das Signal IGN_SW_STS über
den Multiplex-Bus an die diversen Controller oder Module (siehe 2, 4 und 6).
-
Im
Schritt 304 werden die Schlüssel überwacht
bzw. untersucht, um zu übermitteln, ob die Schlüssel
zum Starten des Fahrzeugs programmiert wurden. Der PATS-Controller 30 oder
der PEPS-Controller 82 sind dazu ausgelegt, zu bestimmen,
ob die Schlüssel zum Starten des Fahrzeuges gültig
bzw. berechtigt sind. In dem Falle, dass die Schlüssel
nicht programmiert wurden oder nicht zum Starten des Fahrzeuges
gültig sind, geht das Verfahren 300 zum Schritt 306 über.
In dem Falle, dass die Schlüssel ordnungsgemäß programmiert
sind, geht das Verfahren 300 zum Schritt 308 über.
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Im
Schritt 306 wird ein Fehler nachgewiesen. Der PATS-Controller 30 oder
der PEPS-Controller 82 ermitteln einen Fehler und können
es dem Fahrer untersagen, das Fahrzeug zu starten, wenn die Schlüssel
nicht ordnungsgemäß auf das Fahrzeug programmiert
sind.
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Im
Schritt 308 ermittelt das Kombiinstrument 22,
ob der Schlüssel ein primärer Schlüssel
für den primären Fahrer ist oder ob der Schlüssel
ein sekundärer Schlüssel für den sekundären
Fahrer ist. Wenn der Schlüssel als primärer Schlüssel
ermittelt wurde, geht das Verfahren 300 zum Schritt 310 über.
Wenn der Schlüssel als sekundärer Schlüssel
ermittelt wurde, geht das Verfahren 300 zum Schritt 312 über. Wenn
der Schlüssel nicht einem primären oder sekundären
Fahrer zugeordnet wird, geht das Verfahren 300 zum Schritt 310 über.
-
In
Schritt 310 kann ein primärer Fahrer den Normalbetrieb
der BSM- und CTA-Funktion wieder aufnehmen. Beispielsweise kann
ein primärer Fahrer nach Wunsch eine Aktivierung/Deaktivierung
der BSM-Funktion und/oder der CTA-Funktion über das Kombiinstrument 22 und/oder
das SDM 112 wählen. Ein primärer Fahrer
ist dazu in der Lage, die Akustikfunktion der Geräuschvorrichtung
im Parkhilfemodul 58 oder der Klangvorrichtung 28 des
Kombiinstruments 22 zu deaktivieren/aktivieren. Wie oben
ausgeführt kann ein primärer Fahrer die Erzeugung
des akustischen Signals durch das Parkhilfemodul 58 für den
Fall, dass ein Zielfahrzeug in der Nachweiszone durch das BSM/CTA-Modul 70 erfasst
wird und das betreffende Fahrzeug einen Spurwechsel durchführt, deaktivieren.
In ähnlicher Weise kann ein primärer Fahrer die
Erzeugung des akustischen Signals durch das Parkhilfemodul 58 oder
das Kombiinstrument 22 für den Fall, dass ein
Zielfahrzeug in der Nachweiszone vom BSM/CTA-Modul nachgewiesen
wird und das betreffende Fahrzeug einen Spurwechsel durchführt,
aktivieren.
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In
Schritt 312 verhindert das Kombiinstrument 22 (oder
das SDM 112) eine BSM- und CTA-Deaktivierung. So wird beispielsweise
der Fahrer an einer Deaktivierung der BSM- und der CTA-Funktion
in Reaktion darauf gehindert, dass ermittelt wird, dass der Fahrer
des Fahrzeuges ein sekundärer Fahrer ist.
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In
Schritt 314 überwacht das BSM/CTA-Modul 70 jegliches
Zielfahrzeug, welches sich in der Nachweiszone befinden kann, während
der Durchführung der BSM- und CTA-Funktionen.
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In
Schritt 316 ermittelt das BSM/CTA-Modul 70, ob
ein oder mehrere Zielfahrzeug(e) während der Durchführung
der CTA-Funktion in der Nachweiszone nachgewiesen werden. Wenn ein
Zielfahrzeug während der Durchführung der CTA-Funktion
in der Nachweiszone nachgewiesen wird, geht das Verfahren 300 zu
Schritt 318 über. Wenn ein Zielfahrzeug während
der Durchführung der CTA-Funktion nicht in der Nachweiszone
nachgewiesen wird, geht das Verfahren 300 zum Schritt 320 über.
Allgemein ist vorgesehen, dass das BSM/CTA-Modul 70 die
CTA-Funktion durchführt, wenn sich das Fahrzeug im Rückwärtsgang
befindet.
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Im
Schritt 318 benachrichtigt das BSM/CTA-Modul 70 den
sekundären Fahrer. Beispielsweise kann das BSM/CTA-Modul 70 die Leuchtanzeige 72 dazu
ansteuern, ein Blinklicht zu erzeugen, das Signal ALERT_1 an das
Parkhilfemodul 58 zum Steuern der Geräuschvorrichtung
des Parkhilfemoduls 58 zur Erzeugung akustischer Signal
zu übertragen und ein Signal ALERT_2 an das Kombiinstrument 22 zu übertragen,
so dass das Kombiinstrument 22 eine Textnachricht in der
Anzeige 24 anzeigt, um den Fahrer darüber zu informieren, dass
sich ein Zielfahrzeug dem betreffenden Fahrzeug nähert
und das sich das Zielfahrzeug innerhalb der Nachweiszone befindet.
Eine oder mehrere der vorstehenden Reaktionen können in
dem Falle erfolgen, dass das BSM/CTA-Modul 70 die Anwesenheit eines
Zielfahrzeuges in der Nachweiszone erfasst.
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Im
Schritt 320 ermittelt das BSM/CTA-Modul 70, ob
sich ein Zielfahrzeug innerhalb der Nachweiszone des betreffenden
Fahrzeuges für den BSM-Betrieb befindet. Wenn das BSM/CTA-Modul 70 während
der Durchführung der BSM-Erfassung ermittelt, dass sich
kein Zielfahrzeug in der Nachweiszone befindet, geht das Verfahren 300 zurück
zu Schritt 314. Wenn das BSM/CTA-Modul 70 während
der Durchführung der BSM-Erfassung ermittelt, dass sich
ein Zielfahrzeug innerhalb der Nachweiszone befindet, geht das Verfahren 300 zu
Schritt 322 über. Allgemein ist vorgesehen, dass
das BSM/CTA-Modul 70 die BSM-Funktion durchführt,
wenn sich das Fahrzeug in einer beliebigen Getriebestellung außer
dem Rückwärtsgang befindet.
-
Im
Schritt 322 ermittelt das BSM/CTA-Modul 70 die
Stellung (Ein oder Aus) eines als TURN_SIGNAL.bezeichneten Signals.
Wenn das Signal TURN_SIGNAL einem ”Ein”-Zustand
des Signals entspricht, geht das Verfahren 300 zu Schritt 326 über.
Wenn das Signal TURN_SIGNAL einem ”Aus”-Zustand
des Signals entspricht, geht das Verfahren 300 zu Schritt 324 über.
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Im
Schritt 324 steuert das BSM/CTA-Modul 70 die Leuchtvorrichtung 72 so,
dass diese aufleuchtet.
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Im
Schritt 326 steuert das BSM/CTA-Modul 70 die Leuchtvorrichtung 72 so,
dass diese aufleuchtet, und überträgt überdies
das Signal ALERT_1 an das Parkhilfemodul 58 oder das Signal
ALERT_2 an das Kombiinstrument zur Erzeugung eines akustischen Signals
zur Benachrichtigung eines sekundären Fahrers, dass sich
ein Zielfahrzeug in der Nachweiszone befindet. Das Kombiinstrument 22 (oder SDM 112)
hindert einen sekundären Fahrer daran, die Funktion der
akustischen Benachrichtigung zu deaktivieren.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 6278358 [0040]
- - US 6362734 [0040]
- - US 6501374 [0040]