DE102009026304B4 - Wundbehandlungsapparat - Google Patents

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Abstract

Wundbehandlungsapparat (10) mit: einem ersten Teil (11), der ein Klebefilm ist und mit mindestens einem ersten Loch (111) versehen ist, einem zweiten Teil (12), der aus einem flexiblen wasserdichten Stoff besteht und der mit einem Raum, mindestens einem zweiten Loch (121) und mindestens einem dritten Loch (122) versehen ist, und einem porösen Bestandteil (13), der in dem Raum des zweiten Teiles (12) angeordnet ist, wobei das mindestens eine zweite und das mindestens eine dritte Loch (121, 122) miteinander verbunden sind, wobei das mindestens eine zweite Loch (121) an einer entsprechenden Stelle des mindestens einen ersten Loches (111) angeordnet ist und der zweite Teil (12) mit dem ersten Teil (11) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lochgröße des porösen Bestandteils (13) zwischen 200 μm und 1500 μm ist, wobei der zweite Teil (12) mit einem hohlen Rohr (123) versehen ist, das sich von dem dritten Loch (122) aus nach außen von dem zweiten Teil erstreckt.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Wundbehandlungsapparat, sowie insbesondere einen Unterdruck-Wundtherapie-Apparat, der eine Wunde abdichten kann, um es erleichtern zu können, die Wunde einem Unterdruck auszusetzen. Die vorliegende Erfindung kann nicht nur verhindern, dass die Wunde von dem sich unmittelbar darüber befindenden Rohr gedrückt und gereizt wird, weil kein Rohr unmittelbar über die Wunde gelegt ist, sondern sie kann auch verhindern, dass das Rohr gebogen und dadurch verstopft wird.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Generell wird eine unterdruckgestützte Verschluss-Therapie oder Unterdruck-Wundtherapie (vacuum assisted closure, abgekürzt als VAC bzw. negative pressure wound therapy, abgekürzt als NPWT) als eine Art Physio-Hilfstherapie eingesetzt, indem man eine Saugpumpe auf eine biokompatible Abdeckung über einer Wunde aufsetzt, um diese einem Unterdruck auszusetzen. Der Unterdruck kontrahiert das Volumen des porösen Wundverbands und veranlasst die Wunde, sich zu schließen, da die Scherspannungen der kontrahierten Wundabdeckung einen Zug auf die Wundränder ausüben und so die Zellteilung und – vermehrung fördern; so lässt die Wundheilung sich beschleunigen. Das Aufbringen eines Unterdrucks durch die poröse Wundabdeckung hindurch verbessert nicht nur das Wachstum der Blutgefäße und den örtlichen Blutumlauf, da sich der Fluss von Gewebeflüssigkeit zwischen den Zellen verbessern lässt, sondern er kann auch das Auftreten von Ödemen und Entzündungen verhindern und ein feuchtes Heilmilieu mit gutem Wundschutz erzeugen, da er Zellabfälle und überschüssige Gewebeflüssigkeit aus der Wunde ziehen und so die Heildauer der Wunde verkürzen kann.
  • Generell enthält ein konventionelles Unterdruck-Wundtherapie-System: eine Abdeckung zum Abdecken und Abdichten einer Wunde, einen biokompatiblen porösen Wundverbandstoff zum Aufsetzen innerhalb der Wunde und unmittelbar darüber angeordnet ist, einen Drain, der zur Verbindung zwischen der Wunde und einem Abwasserbehälter neben dem Wundverbandstoff liegt oder in den Wundverbandstoff gesteckt ist, und ein zur Verbindung zwischen dem Abwasserbehälter und einer Vakuumquelle, die einen Unterdruck auf die Wunde ausübt, um Flüssigkeit aus der Wunde in den Abwasserbehälter zu pumpen. Da der einem Unterdruck ausgesetzte Drain direkt in den innerhalb der Wunde und unmittelbar darüber aufgesetzten Wundverbandstoff gesteckt wird, werden einige Bestandteile des NPWT-Systems über der Wunde angeordnet, so dass eine Behinderungsstruktur entsteht. Solch eine Behinderungsstruktur kann nicht nur sich nachteilig auf die Abdichtung der Wunde wegen der vom Druck verformten oder sogar beschädigten Abdeckung auswirken, sondern sie kann manchmal auch den Drain verstopfen und deswegen die Heilung der Wunde verzögern. Außerdem kann solch eine Behinderungsstruktur einem Patienten Unbequemlichkeiten bringen, wenn die Wunde an dem Rücken oder an dem Fuß des Patienten ist, zum Beispiel wenn der Patient diabetische Fußgewebsveränderung hat oder sich wund liegt.
  • Es gibt schon mehrere Entwicklungen, die versuchten, das konventionelle NPWT-System zu verbessern. Eine davon ist ein Drainagesystem, das in U.S. Pat. No. 6,626,891 offenbart worden ist und als ”Drainage system to be used with an open wound, an element which is used thereby for placing a dainage tube or hose and a method of using said drainage system” betitelt ist. Das Drainagesystem nach U.S. Pat. No. 6,626,891 besteht aus einem Stück Schaumstoff, das zum Absorbieren der Wundflüssigkeit über die Wunde gelegt wird, einem plattenförmigen Bestandteil, der an einer Stelle an einer seiner Seiten mit einen Vorsprung mit einem Hohlraum hergestellt ist, und eine Folie, die die Peripherie des plattenfömigen Bestandteils abdeckt und an der die Wunde umgebende Haut klebt. Darin ist der Hohlraum in der Lage, durch eine Vielzahl von Löchern mit dem Schaumstoff in Verbindung zu stehen, und der Hohlraum ist durch eine Öffnung mit einem Drain verbunden, während der Drain mit einer Saugpumpe verbunden ist. Somit ist es offensichtlich, dass die Wundflüssigkeit aus der Wunde durch den Schaumstoff, die Löcher des plattenförmigen Bestandteils, den Hohlraum in dem Vorsprung und den Drain gepumpt wird. Da der plattenförmigen Bestandteil jedoch eine bestimmte Härte und Dicke haben muss, und da sich der Vorsprung und der Drain ungefähr an einer Stelle des Wundzentrums befinden, kann eine solche Konfiguration sich nachteilig auf die Abdichtung der Wunde auswirken, weil die Folie wegen des Druckes darüber leicht von dem plattenförmigen Bestandteil losgelöst wird. Und darüber hinaus kann eine solche Konfiguration manchmal auch den Drain verstopfen, weil sie während der Anwendung leicht gebogen wird, oder verursachen, dass der Drain wegen leichtsinniger Anwendung locker gemacht wird. Außerdem kann eine solche Konfiguration dem Patienten Beschwerden mit der Wunde verursachen, weil sie sich unmittelbar über der Wunde befindet.
  • Eine andere Entwicklung ist in U.S. Pat. No. 7,273,054 , betitelt als ”Surgical drape and head for wound treatment”, offenbart worden. Der Wundtherapie-Apparat nach U.S. Pat. No. 7,273,054 ist Hauptsächlich ein flacher Gegenstand mit einer Vielzahl von säulenartigen Vorsprüngen, die auf einer Seite des flachen Gegenstands angeordnet sind, und ein Verbindungsstück auf der anderen Seite des flachen Gegenstands so angeordnet ist, dass das Verbindungsstück den flachen Gegenstand durchdringt und durch einen Drain mit einer Saugpumpe verbunden ist. Wenn man den Wundverbandstoff innerhalb der Wunde mit der Seite der säulenartigen Vorsprünge abdeckt und dann die Peripherie des flachen Gegenstands mit einer flexiblen Folie abdeckt und die Folie an der die Wunde umgebenden Haut klebt, wird die Wundflüssigkeit aus der Wunde durch den Wundverbandstoff, die Lücken zwischen den säulenartigen Vorsprüngen, das Verbindungsstück und den Drain gepumpt. Ähnlich wie der Apparat nach U.S. Pat. No. 6,626,891 hat es die Anordnung der säulenartigen Vorsprünge auf dem flachen Gegenstand zur Folge, dass der flache Gegenstand eine bestimmte Härte und Dicke haben muss. Und weil sich das Verbindungsstück und der Drain ungefähr an einer Stelle des Wundzentrums befinden, kann eine solche Konfiguration sich nachteilig auf die Abdichtung der Wunde auswirken, weil die Folie wegen des Druckes darüber leicht von dem flachen Gegenstand losgelöst wird. Und darüber hinaus kann eine solche Konfiguration manchmal auch den Drain verstopfen, weil sie während der Anwendung leicht gebogen wird, oder verursachen, dass der Drain wegen leichtsinniger Anwendung locker gemacht wird. Außerdem kann eine solche Konfiguration dem Patienten Beschwerden mit der Wunde verursachen, weil sie sich unmittelbar über der Wunde befindet.
  • Eine andere Entwicklung ist in U.S. Pat. No. 7,128,735 , betitelt als ”Reduced pressure wound treatment appliance”, offenbart worden. Der Wundtherapie-Apparat nach U.S. Pat. No. 7,128,735 verwendet zum Abdecken der Wunde einen trichterartigen Überzug, so dass die Wundflüssigkeit durch den Drain gepumpt wird, der innen in dem Überzug angebracht und mit einer Saugpumpe verbunden ist. Obwohl der Wundtherapie-Apparat nach U.S. Pat. No. 7,128,735 die Abdichtung verbessert hat, verursacht der sperrige Überzug dem Patienten Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten mit der Bewegung. Außerdem kann der Drain verstopft werden, weil er während der Anwendung leicht gebogen wird.
  • Ein weiteres Wundbehandlungsapparat ist im Dokument US 2003/005094 A1 beschrieben.
  • Somit ist es notwendig, die oben genannten Nachteile eines NPWT-Apparats wie schlechte Abdichtung, Unannehmlichkeiten und Rohrverstopfen zu verbessern.
  • Kurzfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Unterdruck-Wundtherapie-Apparat (NPWT-Apparat), der eine Wunde abdichten kann, um es erleichtern zu können, diese Wunde einem Unterdruck auszusetzen. Die vorliegende Erfindung kann nicht nur verhindern, dass die Wunde von dem sich unmittelbar darüber befindenden Rohr gedrückt und gereizt wird, weil kein Rohr unmittelbar über die Wunde gelegt ist, sondern sie kann auch verhindern, dass das Rohr gebogen und dadurch verstopft wird.
  • Zum Erreichen des genannten Ziels stellt die vorliegende Erfindung einen Wundbehandlungsapparat bereit, der aufweist: einen ersten Teil, der ein Klebefilm ist und mit mindestens einem ersten Loch versehen ist, einen zweiten Teil, der aus einem flexiblen wasserdichten Stoff besteht und mit mindestens einem zweiten Loch und mindestens einem dritten Loch versehen ist, wobei das mindestens eine zweite und des mindestens eine dritte Loch miteinander so verbunden sind, dass ein Raum in dem zweiten Teil entsteht, und mindestens einen porösen Bestandteil, der innen in dem Raum des zweiten Teiles angeordnet ist, während der zweite Teil mit dem ersten verbunden ist, wobei das zweite Loch an der entsprechenden Stelle des ersten Loches angeordnet ist.
  • Die Anwendbarkeit der vorliegenden Erfindung ergibt sich deutlicher aus der folgenden ausführlichen Beschreibung. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die ausführliche Beschreibung und die speziellen Beispiele bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung betreffen, aber nur der Erläuterung dienen, da sich aus der Beschreibung für den Fachmann im Rahmen der vorliegenden Erfindung verschiedene Änderungen und Modifikationen ergeben.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die vorliegende Erfindung ergibt sich vollständiger aus der folgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, die nur zur Erläuterung gelten und daher die vorliegende Erfindung nicht einschränken sollen.
  • 1 zeigt eine auseinandergezogene Darstellung eines Wundbehandlungsapparats nach einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 zeigt eine schaubildliche Darstellung eines Wundbehandlungsapparats nach einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 zeigt eine Darstellung eines A-A Schnitts von 2, wobei der Wundbehandlungsapparat über eine Wunde gesetzt ist;
  • 4 zeigt eine Schnittdarstellung eines Wundbehandlungsapparats nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung, wobei der Wundbehandlungsapparat über einer Wunde aufgesetzt ist;
  • 5 und 6 zeigen Schnittdarstellungen von Wundbehandlungsapparate nach anderen Ausführungsformen der Erfindung.
  • Beschreibung der beispielhaften Ausführungsformen
  • Zum weiteren Verständnis der Funktionen und baulichen Eigenheiten der Erfindung werden nun mehrere beispielhafte Ausführungsformen derselben ausführlich beschrieben.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Wundbehandlungsapparat, der eine Wunde hermetisch abdeckt und abdichtet, so dass diese Wunde, um schnellerer Heilung der Wunde willen, einem Unterdruck ausgesetzt wird. Das heißt, die vom Wundbehandlungsapparat dieser Erfindung geschaffene hermetisch abgedichtete Umgebung ist mit einer Saugpumpe und einem Flüssigkeitssammlungsgerät verbunden, damit der Unterdruck erzielt und die Wundflüssigkeit gesammelt wird. Es ist zu bemerken, dass der Wundbehandlungsapparat auch mit Flüssigkeitstransportbestandteilen versehen ist, womit die von dem Wundbehandlungsapparat aus der Wunde ausgepumpte Wundflüssigkeit in das Flüssigkeitssammlungsgerät transportiert wird.
  • 1 und 2 zeigen einen Wundbehandlungsapparat nach einer Ausführungsform der Erfindung. In dieser Ausführungsform besteht der Wundbehandlungsapparat 10 aus: einem ersten Teil 11, einem zweiten Teil 12 und einem porösen Bestandteil 13. Der erste Teil 11 ist ein Klebefilm, zum Beispiel ein transparenter Flicken, wie die in medizinischer Gesellschaft bekannte transparente OpSite Folie oder die Polyurethane-Folie (Kurzzeichen PU-Folie), und ist mit mindestens einem ersten Loch 111 versehen. Der zweite Teil 12 besteht aus einem flexiblen wasserdichten bio-kompatiblen Stoff, zum Beispiel Polyvinylchlorid (Kurzzeichen PVC). Die Teile 11 und 12 können aus demselben Stoff oder aus verschiedenen Stoffen sein. Überdies ist der zweite Teil 12 mit mindestens einem zweiten Loch 121 und mindestens einem dritten Loch 122 versehen, wobei das mindestens eine zweite Loch 121 und das mindestens eine dritte Loch 122 miteinander so verbunden sind, dass ein Raum zum Aufnehmen des porösen Bestandteils 13 in dem zweiten Teil 12 hergestellt ist. Der poröse Bestandteil 13 kann aus Schaumstoff bestehen, zum Beispiel Polyurethane (Kurzzeichen PU), oder Polyvinylalkohol (Kurzzeichen PVA), oder ein Stoff mit reversibler Wasserabsorptionsfähigkeit wie Mull oder Baumwollgarn sein. Außerdem soll der poröse Bestandteil 13 aus einem weichen flexiblen Stoff mit einer Lochgröße zwischen 200 μm und 1500 μm bestehen. Wenn die Lochgröße jedoch zu klein ist, kann die Leistungsfähigkeit der Saugpumpe beim Versorgen des Unterdrucks nachteilig beeinflusst werden, und die Löcher können leicht von Abfallstoffen in der Wundflüssigkeit verstopft werden. Folglich ist es empfehlenswert, die Lochgröße zwischen 400 μm und 800 μm herzustellen. Wie in 2 dargestellt, ist der zweite Teil 12 mit einer Seite des ersten Teils 11, nämlich der oberen Seite 112, verbunden, wobei das zweite Loch 121 an der entsprechenden Stelle des ersten Loches 111 angeordnet ist. Außerdem gibt es eine klebrige Schicht an der unteren Seite 113 des ersten Teils 11. Damit ist das zweite Loch 121 so dicht mit dem ersten Loch 111 verbunden, dass eine hermetisch abgedichtete Umgebung während der Anwendung des Wundbehandlungsapparats 10 beibehalten werden kann.
  • In dieser Ausführungsform ist der zweite Teil 12 wie ein verlängerter Beutel konstruiert, wobei das zweite Loch 121 an dem einen Ende des zweiten Teiles 12 und das dritte Loch 122 an dem anderen Ende angeordnet ist. Außerdem ist der zweite Teil 12 mit einem hohlen Rohr 123 versehen, das sich von dem dritten Loch 122 aus nach außen von dem zweiten Teil 12 erstreckt. Wie in 3 dargestellt, ist das hohle Rohr 123 durch ein Verbindungsstück 20 mit einem Rohr 21 verbunden, wodurch der Wundbehandlungsapparat 10 mit der Saugpumpe und dem Wundflüssigkeitssammlungsgerät verbunden ist. Mit anderen Worten ist der zweite Teil 12 im Grunde ein Bestandteil mit einem zweiten Loch 121 und einem dritten Loch 122, wobei das zweite Loch 121 und das dritte Loch 122 miteinander verbunden sind und das zweite Loch 121 als Einlassöffnung und das dritte Loch 122 als Auslassöffnung dient, während die Anzahl der zweiten und dritten Löcher nicht beschränkt ist. Es ist zu bemerken, dass die Konstruktion des zweiten Teiles 12 nicht auf die in der Zeichnung der Ausführungsform dargestellte beschränkt ist. Ähnlich ist das erste Loch 111 nicht auf ein kreisförmiges Loch beschränkt, sondern es kann eine rechteckige oder beliebige Form und verschiedene Größen aufweisen. Weiterhin können mehrere erste Löcher angeordnet werden, so dass die Flüssigkeit aus der Wunde dadurch in den zweiten Teil 12 hineinfließen kann.
  • 3 zeigt eine Darstellung eines A-A Schnitts von 2, wobei der Wundbehandlungsapparat über eine Wunde gesetzt ist. In 3 ist eine von einem Verbandstoff 40 gedeckte Wunde 31 eines Patienten 30 mit dem ersten Teil 11 abgedeckt, wobei der erste Teil 11 an der die Wunde 31 umgebenden Haut 32 klebt, um eine hermetisch abgedichtete Umgebung herzustellen. Wenn das erste Loch 111 und das zweite 121 unmittelbar über der Wunde 31 aufgesetzt werden, können die Gewebeflüssigkeit, Blut und andere von dem Verbandstoff 40 absorbierte Entzündungsabfallstoffe unter der Wirkung des von einer Saugpumpe versorgten Unterdrucks ausgepumpt werden, damit die ausgepumpte Flüssigkeit durch das erste Loch 111 und das zweite Loch 121 in den zweiten Teil 12 hineinfließt, wo die ausgepumpte Flüssigkeit weiter durch den porösen Bestandteil 13 fließt und dann durch das dritte Loch 122 und das entsprechende Verbindungsstück 20 ins Rohr 21 hineinfließt und schließlich in dem Flüssigkeitssammlungsgerät eingesammelt wird. Es ist zu bemerken, dass der poröse Bestandteil 13 zum Filtern der ausgepumpten Flüssigkeit dient, damit verhindert wird, dass die Teilchen in der ausgepumpten Flüssigkeit ins Rohr 21 hineingehen und es dann verstopfen. Da der zweite Teil 12 aus einem flexiblen wasserdichten Stoff besteht, soll der poröse Bestandteil 13 auch aus einem weichen flexiblen Stoff bestehen, so dass er mit dem zweiten Teil 12 zusammen die Form ändern oder gebogen oder verbogen werden kann, ohne die Wunde 31 zu reizen, wenn der zweite Teil 12 gedrückt wird. Wenn der zweite Teil 12 seine Form ändert oder gebogen oder verbogen wird, kann der darin angebrachte poröse Bestandteil 13 sicherstellen, dass die Wunde 31 durch die Löcher des porösen Bestandteils 13 dem Unterdruck ausgesetzt wird, und gleichzeitig kann es auch sichergestellt werden, dass die Flüssigkeit ununterbrochen ausgepumpt wird, auch wenn der zweite Teil 12 verbogen worden ist. Da das Rohr 21 und das Verbindungsstück 20 mit dem dritten Loch 122 des zweiten Teiles 12 verbunden sind, sind sie weit von der Wunde 31 entfernt, so dass es vermieden wird, dass das Rohr 21 und das Verbindungsstück 20 die Wunde 31 drücken und daher den Patienten 30 Unbequemlichkeiten machen. Das ist besonders wichtig, wenn sich die Wunde 31 an der Sohle oder am Rücken des Patienten 30 befindet.
  • 4 zeigt eine Schnittdarstellung eines Wundbehandlungsapparats nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung, wobei der Wundbehandlungsapparat über einer Wunde aufgesetzt ist. Der Wundbehandlungsapparat 10A in 4 besteht aus: einem ersten Teil 11A, einem zweiten Teil 12A und einem porösen Bestandteil 13A. Das Merkmal der vorliegenden Ausführungsform besteht darin, dass sich der poröse Bestandteil 13A aus dem zweiten Loch 121A heraus eine bestimmte Länge außerhalb von dem ersten Teil 11A erstreckt. Wenn der Wundbehandlungsapparat 10A über einer Wunde 31 aufgesetzt wird, kann der poröse Bestandteil 13A direkt mit dem Verbandstoff 40 in Kontakt bleiben, damit die Gewebeflüssigkeit, Blut und andere Entzündungsabfallstoffe direkt und schnell ausgepumpt werden.
  • In der Ausführungsform in 5 besteht der Wundbehandlungsapparat 10B aus einem ersten Teil 11B, der ein Klebefilm ist und mit mindestens einem ersten Loch 111B versehen ist, einem zweiten Teil 12B, der aus einem flexiblen wasserdichten Stoff besteht und mit einem Raum, der mit mindestens einem zweiten Loch 121B und mindestens einem dritten Loch 122B versehen ist, und einem porösen Bestandteil 13B, der in dem Raum des zweiten Teiles 12B angeordnet ist, wobei das mindestens eine zweite Loch 121B und das mindestens eine dritte Loch 122B miteinander verbunden sein können. Das Merkmal der vorliegenden Ausführungsform besteht darin, dass der zweite Teil 12B durch den ersten Teil 11B durchdringt, während sich das zweite Loch 121B durch die untere Seite 113B des ersten Teiles 11B hindurch und das dritte Loch 122B durch die obere Seite 112B des ersten Teiles 11B hindurch erstreckt. Außerdem ist der Klebefilm an der unteren Seite 113B des ersten Teiles 11B angeordnet.
  • In der Ausführungsform in 6, die der in 5 ähnlich ist, besteht der Wundbehandlungsapparat 10C aus: einem ersten Teil 11C, einem zweiten Teil 12C, und einem poröse Bestandteil 13C, wobei der zweite Teil 12C durch den ersten Teil 11C durchdringt, während sich das zweite Loch 121C durch die untere Seite 113C des ersten Teiles 11C hindurch und das dritte Loch 122C durch die obere Seite 112C des ersten Teiles 11C hindurch erstreckt, und wobei der Klebefilm an der unteren Seite 113C des ersten Teiles 11C angeordnet ist. Das Merkmal der vorliegenden Ausführungsform besteht darin, dass sich der poröse Bestandteil 13C aus dem zweiten Loch 121C heraus eine bestimmte Länge außerhalb von dem zweiten Teil 12C erstreckt.
  • Zusammenfassend verwendet der Wundbehandlungsapparat der vorliegende Erfindung seinen ersten klebenden Teil zum Herstellen einer eine Wunde umgebenden hermetisch abgedichteten Umgebung, wobei die Konstruktion seines flexiblen zweiten Teiles dazu führt, dass die Verbindungsposition des Rohres einer Pumpe weit entfernt von der Wunde gehalten wird. Diese Konstruktion kann nicht nur verhindern, dass die Wunde von dem sich unmittelbar darüber befindenden Rohr gedrückt und gereizt wird, weil kein Rohr unmittelbar über die Wunde gelegt ist, sondern sie kann auch verhindern, dass das Rohr gebogen und dadurch verstopft wird. Außerdem dient der poröse Bestandteil zum Filtern der ausgepumpten Flüssigkeit aus der Wunde, damit verhindert wird, dass die Teilchen der ausgepumpten Flüssigkeit ins Rohr hineingeben und es dann verstopfen.
  • Die optimalen Beziehungen der Teile der Erfindung bezüglich der Größe, Werkstoffe, Gestalt, Funktion und Arbeitsweise, des Zusammensetzens und des Einsatzes sind für den Fachmann unmittelbar einsichtig. Die Erfindung umfasst alle zu den in den Zeichnungen gezeigten und in der Beschreibung ausgeführten äquivalenten Beziehungen.

Claims (14)

  1. Wundbehandlungsapparat (10) mit: einem ersten Teil (11), der ein Klebefilm ist und mit mindestens einem ersten Loch (111) versehen ist, einem zweiten Teil (12), der aus einem flexiblen wasserdichten Stoff besteht und der mit einem Raum, mindestens einem zweiten Loch (121) und mindestens einem dritten Loch (122) versehen ist, und einem porösen Bestandteil (13), der in dem Raum des zweiten Teiles (12) angeordnet ist, wobei das mindestens eine zweite und das mindestens eine dritte Loch (121, 122) miteinander verbunden sind, wobei das mindestens eine zweite Loch (121) an einer entsprechenden Stelle des mindestens einen ersten Loches (111) angeordnet ist und der zweite Teil (12) mit dem ersten Teil (11) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lochgröße des porösen Bestandteils (13) zwischen 200 μm und 1500 μm ist, wobei der zweite Teil (12) mit einem hohlen Rohr (123) versehen ist, das sich von dem dritten Loch (122) aus nach außen von dem zweiten Teil erstreckt.
  2. Wundbehandlungsapparat (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoff des erstem Teiles (11) anders als der des zweiten Teiles (12) ist.
  3. Wundbehandlungsapparat (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teil (12) aus Polyvinylchlorid (PVC) besteht
  4. Wundbehandlungsapparat (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der poröse Bestandteil (13) aus Polyvinylalkohol (PVA) oder Polyurethane (PU) besteht.
  5. Wundbehandlungsapparat (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der poröse Bestandteil (13) aus Mull oder Baumwollgarn besteht.
  6. Wundbehandlungsapparat (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lochgröße des porösen Bestandteils (13) zwischen 400 μm und 800 μm ist.
  7. Wundbehandlungsapparat (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine dritte Loch (122) des zweiten Teiles (121) mit einem Verbindungsstück (20) versehen ist.
  8. Wundbehandlungsapparat (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teil (12) wie ein verlängerter Beutel konstruiert ist, wobei das zweite Loch (121) an dem einen Ende des zweiten Teiles (12) und das dritte Loch (122) an dem anderen Ende angeordnet ist.
  9. Wundbehandlungsapparat (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der poröse Bestandteil (13) aus dem zweiten Loch (121) heraus eine bestimmte Länge außerhalb von dem ersten Teil (11) erstreckt
  10. Wundbehandlungsapparat (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teil (12) mit einer Seite (112) des ersten Teiles (11) verbunden ist, wobei eine Klebstoffschicht an der anderen Seite (113) des ersten Teiles (11) angeordnet ist, die nicht mit dem zweiten Teil (12) verbunden ist.
  11. Wundbehandlungsapparat (10B) mit: einem ersten Teil (11B), der ein Klebefilm ist und mit mindestens einem ersten Loch versehen ist, einem zweiten Teil (12B), der aus einem flexiblen wasserdichten Stoff besteht und mit einem Raum, mindestens einem zweiten Loch und mindestens einem dritten Loch versehen ist, und einem porösen Bestandteil (13B), der in dem Raum des zweiten Teiles (12B) angeordnet ist, wobei das mindestens eine zweite und das mindestens eine dritte Loch miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teil (12B) den ersten Teil (11B) durchdringt, wobei das mindestens eine zweite Loch über die eine Seite (113B) des ersten Teiles (11B) hervorragt und das mindestens eine dritte Loch über die andere Seite (112B) des ersten Teiles (11B) hervorragt, wobei die Lochgröße des porösen Bestandteils (13B) zwischen 200 μm und 1500 μm ist.
  12. Wundbehandlungsapparat (10B) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Klebstoffschicht an einer Seite (113B) des ersten Teiles (11B) angeordnet ist.
  13. Wundbehandlungsapparat (10B) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Seite (113B) des ersten Teiles (11B), an der die Klebstoffschicht angeordnet ist, die Seite des ersten Teiles ist, aus der sich das zweite Loch heraus erstreckt.
  14. Wundbehandlungsapparat (10C) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich der poröse Bestandteil (13C) aus dem zweiten Loch heraus eine bestimmte Länge außerhalb von dem zweiten Teil (12C) erstreckt.
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