DE102012212043A1 - Beheizbares Geschirr mit integrierter elektrischer Heizung zum Warmhalten, Erwärmen oder Kühlen von Speisen oder Getränken - Google Patents

Beheizbares Geschirr mit integrierter elektrischer Heizung zum Warmhalten, Erwärmen oder Kühlen von Speisen oder Getränken Download PDF

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J39/00Heat-insulated warming chambers; Cupboards with heating arrangements for warming kitchen utensils
    • A47J39/02Dish-warmers; Devices to keep food hot

Abstract

Die Erfindung betrifft beheizbares Geschirr (1) in einteiliger oder in zweiteiliger Ausbildung mit einer integrierten elektrischen Heizung oder Kühlung zum Warmhalten, Erwärmen oder Kühlen von Speisen oder Getränken, wobei das beheizbare Geschirr (1) z.B. einen ersten Teil (2), wie Teller, Schüssel oder einen zeitweilig geschlossenen oder offenen Behälter oder dergleichen und einen zweiten Teil (3), der eine heizbare Unterlage darstellt, besteht und eine derartige Kombination oder der Teller selbst als beheizbares Geschirrs (1) im Niederspannungsbereich elektrisch beheizbar sind. Die Erfindung besteht bei vorliegender Zweiteiligkeit im Wesentlichen darin, dass das beheizbare Geschirr (1) als ein erster Teil (2) in Form eines Tellers, Napfes oder dergl. vorliegt, der wärmeleitend ist und aus einem zweiten Teil (3) besteht, der ein elektrisch isoliertes Heizmittel beinhaltet und selbst aus einem elektrisch leitenden und/oder Wärme speichernden Material aufgebaut ist und aus dem Geschirr (1) herausgeführte Kontakte (6) mit Kontakten einer Basis (8) oder einer Verbindungsleitung zur Übertragung einer Kleinspannung aus einer Spannungsquelle in Wirkverbindung bringbar sind, wobei das beheizbare Geschirr (1) innerhalb des ersten und des zweiten Teils (2, 3) oder in seiner Kombination derselben mit der Basis (8) form- und kraftschlüssig fixierbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft beheizbares Geschirr mit einer integrierten elektrischen Heizung zum Warmhalten, Erwärmen oder Kühlen von Speisen oder Getränken, wobei das Geschirr, wie Teller, Schüsseln oder geschlossene Behälter, im Niederspannungsbereich elektrisch beheizbar ist.
  • Die Versorgung mit einer elektrischen Kleinspannung von 12 bis 42 V geschieht dabei über einen Transformator aus dem öffentlichen Stromnetz oder autark über eine elektrische Autobatterie oder über die Energieerzeugung mittels Solarzellen. Die Erfindung ist insbesondere für den Einsatz in Kraftfahrzeugen, Campingmobilen oder auf Booten der Wassertouristik geeignet.
  • Lösungen, die sich mit dem Warmhalten oder Erwärmen von Speisen oder Getränken beschäftigen, sind in einer Vielzahl bekannt, insbesondere wenn es darum geht, mit geringem Aufwand in der Freizeit und unterwegs während des Reisens warme Speisen und/oder Getränke zuzubereiten. Spirituskocher oder Kocher mit einer Propangasversorgung sind dabei wohl die gängigsten Varianten, was den Freizeitsektor schlechthin angeht, wobei auch der Betrieb elektrischer Geräte, wie z.B. Kaffeemaschinen über die 12V-Anlage eines z.B. Lastkraftwagens bereits seit langem bekannt ist. – Nachfolgend soll beispielhaft auf einige aus dem Stand der Technik entnommene Entwicklungen Bezug genommen werden.
  • So ist gemäß DE 87 02 883 U1 eine Vorrichtung zum Warmhalten von Speisen, Getränken, Geschirr oder dergleichen genannt worden, bei der eine Aufstellplatte als Wärmeplatte ausgebildet ist. Mit der Lösung soll erreicht werden, dass der Wärmeübergang zwischen Wärmeplatte und einem Behälter für die warmzuhaltenden Speisen oder Getränke verbessert wird und ein seitliches Verrutschen des Behälters verhindert wird. Dazu ist die Wärmeplatte so ausgebildet, dass sie sich in plastischer Verformung dem Behälterboden anpasst, wodurch Unebenheiten ausgeglichen werden und der Wärmeübergang maximal über eine insgesamt zur Verfügung stehenden Heizfläche stattfinden kann. Durch ein teilweises Einsinken des Behälters in die flexible Heizfolie wird das seitliche Verrutschen verhindert.
  • Nach DE 20 2004 013 661 U1 wird Geschirr zum Warmhalten einer Flüssigkeit vorgeschlagen. Dabei sind ein Ausgießgefäß und eine, im Sinne eines bekannten Stövchens, Unterlage zum Warmhalten der ausgießbaren Flüssigkeit fest miteinander verbunden. Damit die Heizquelle, ein in die Unterlage eingesetztes Teelicht, kein geschmolzenes Wachs beim Schräghalten der Kombination verliert, ist das Teelicht in einer schwenkbaren Halterung deponiert, so dass es stets in horizontaler Lage verbleibt. Das Teelicht kann seitlich mit der Halterung, an der ein verlängerter Griff angebracht ist, aus der Unterlage zum Zwecke des Wechselns gegen ein neues oder des Anzündens entnommen werden.
  • Die Verwendung definierten Geschirrs ist auf die Form einer Kaffee- oder Teekanne beschränkt.
  • Schließlich sei auf einen als Wärmeplatte für Geschirr und dergleichen ausgebildeten Kochtopfdeckel gemäß CH 212621 A1 hingewiesen. Der als Wasserbehälter ausgebildete Kochtopfdeckel besitzt am Boden mehrere in der Höhe verschiedene kreisrunde Absätze zur Verwendung auf Kochtöpfen mit unterschiedlichen Nennweiten und eine mit kreisrunden Auflagerippen versehene, ebene Aufstellfläche für Geschirr, z.B. für Teller. Des Weiteren sind zu seiner Handhabung zwei Handgriffe an seinem oberen Rand angebracht, wobei an der ebenen Aufstellfläche und an deren Außenrand eine Ein- bzw. Ausfüllöffnung für erhitzbares Wasser vorhanden ist. Die Aufstellfläche ist an ihrem Umfang mit einem überhöhten Rand versehen.
  • Dem Stand der Technik zur Folge sind Lösungen zum Warmhalten oder Erwärmen von Speisen bekannt, die mit mehr oder weniger Aufwand ihrer Realisierung aufwarten und dabei nicht unbedingt für jede Anwendung z.B. im Bereich touristischer Freizeitaktivitäten geeignet erscheinen.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung einen Vorschlag zu unterbreiten, der in einfacher Weise Geschirr als direkt beheizbarem Teller oder als Kombination von beispielsweise Teller und beheizbarer Unterlage – letztere mit einem Heizelement – bereitstellt, wobei mittels formschlüssig wirkender und nach außen führender elektrischer Kontakte leicht und sicher händelbar eine Niederspannung aus einer Spannungsquelle genutzt werden soll und der beheizbare Teller oder die Kombination des beheizbaren oder kühlbaren Geschirrs in eine Basis vor Ort einsetzbar oder fest mit dieser verbunden ist, wobei die Forderung außerdem darin bestehen soll, dass das Geschirr – bei Trennbarkeit von der beheizbaren Unterlage – mit der beheizbaren Unterlage eine vorübergehende form- und kraftschlüssige Verbindung eingehen soll und somit in sich selbst rutsch- und standsicher ist.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird wie folgt gelöst, wobei hinsichtlich der grundlegenden erfinderischen Gedanken auf die Patentansprüche 1, 2 und 10 verwiesen wird. Die weitere Ausgestaltung der Erfindung ist in den Unteransprüchen 3 bis 9 sowie 11 und 12 dargelegt.
  • Zur Erläuterung der Erfindung sind weitere Hinweise erforderlich. Die Erfindung geht aus von einem beheizbaren Geschirr mit integrierter elektrischer Heizung zum Warmhalten, Erwärmen oder Kühlen von Speisen oder Getränken, wobei das beheizbare Geschirr aus einem ersten Teil, der einen Teller, eine Schüssel, einen Napf, ein zeitweilig verschließbares oder offenes Behältnis oder dergleichen darstellt, bestehend aus metallischem, nichtmetallischem oder künstlichem Werkstoff und aus einem zweiten Teils mit elektrisch und/oder wärmeisolierenden Eigenschaften besteht, wobei das beheizbare Geschirr im zweiten Teil mindestens ein elektrisch isoliertes Heizmittel beinhaltet oder selbst zum überwiegenden Teil aus einem elektrisch leitenden und Wärme speichernden Material aufgebaut ist und aus dem zweiten Teil herausgeführte Kontakte mit Kontakten einer Unterlage oder einer Verbindungsleitung zur Übertragung einer Kleinspannung aus einer Spannungsquelle in Wirkverbindung bringbar sind, wobei der erste Teil des beheizbaren Geschirrs mit dem zweiten Teil form- und kraftschlüssig oder unlösbar fest und das Geschirr in seiner Kombination von erstem und zweitem Teil Unterlage am Aufstellort oder das beheizbare Geschirr am Aufstellort mindestens kraftschlüssig fixierbar ist.
  • Eine derartige Zusammenführung im Einzelnen bekannter konstruktiver Bauelemente zu einer Einrichtung zum Warmhalten, zum Erwärmen oder Kühlen von Speisen oder Getränken ist mit geringem Aufwand in eine Serienfertigung überführbar und im Gebrauch leicht zu bedienen und zu pflegen. Je nach Anforderung kann dabei auch vorteilhaft eine Reduzierung des Gewichtes vorgenommen werden, wenn auf einen Werkstoff zurückgegriffen wird, der bezüglich der Eigenschaften für das Geschirr sowohl elektrisch leitfähig als auch wärmeisolierend ist. Außerdem werden Brandgefahren durch die Vermeidung offener Flammen oder glimmender bzw. glühender Heizelemente vollkommen ausgeschlossen.
  • In weiterer Vereinfachung des materiellen Aufwandes seiner Fertigung liegt das beheizbare Geschirr mit integrierter elektrischer Heizung zum Warmhalten, Erwärmen oder Kühlen von Speisen oder Getränken in der Art vor, dass es einteilig ausgebildet ist und aus dem Teil, der einen Teller, eine Schüssel, einen Napf, ein zeitweilig verschließbares oder offenes Behältnis oder dergleichen darstellt, besteht, wobei in dem Teller als erstem Teil eine Heizwendel oder eine Induktionswicklung eingebunden ist.
  • Es ist auch daran gedacht, dass der Teller aus einem Material besteht, das geeignet ist, eine kontaktlose Energieübertragung von einem Induktionskochfeld zu ermöglichen.
  • In einer Ausgestaltung bei vorliegender Zweiteiligkeit geht die Erfindung davon aus, dass es sich bei einer Werkstoffkombination in Bezug auf das erste und zweite Teil beim ersten Teil um eine erwärmbare Keramik und beim zweiten Teil um einen elektrisch isolierenden, wärmespeichernden Kunststoff als Unterlage für den ersten Teil handelt, wobei zumindest im Bereich des Bodens des zweiten Teils ein elektrisch isoliertes Heizmittel in Form einer Heizwendel oder einer Induktionswicklung integriert ist, die über Kontakte, welche aus der Aufstellfläche des zweiten Teils oder seitlich aus ihm herausgeführt sind mit einer Kleinspannung versorgbar ist, indem das erste und zweite Teil kombiniert in eine ortsfest vorhandene Basis mit Kontaktaufnahmen zur Versorgung mit der Kleinspannung einsetzbar ist.
  • Damit ist das elektrisch isolierte Heizmittel in Form einer Heizwendel oder der Induktionswicklung vollkommen von einem Material, welches sich selbst nicht entzündet und durch Einwirkung entstehender Wärme auch nicht erweichen kann, umgeben. Die erzeugbare Temperatur zum Warmhalten, Erwärmen oder Kühlen von Speisen und Getränken liegt dabei in einem Bereich unterhalb einer Grenze, ab welcher es gegebenenfalls noch zu Schäden durch Versengen kommen kann. Zur Vermeidung des letzteren kann die Werkstoffkombination des beheizbaren Geschirrs zusätzlich in die vorgenannte ortsfeste Basis mit den Kontakten zur Versorgung mit einer Kleinspannung form- und kraftschlüssig eingesetzt werden.
  • Falls das beheizbare Geschirr aus Gründen der Gewichtsreduzierung direkt elektrisch beaufschlagt und damit erwärmt werden soll, ist es von Vorteil, wenn das beheizbare Geschirr in Bezug auf seinen zweiten Teil aus einem elektrisch leitfähigen und erwärmbaren Kunststoff, der ein Glasfaser verstärktes Kohlenstoffgewebe ist, besteht und auf einer elektrisch und wärmeisolierenden Unterlage form- und kraftschlüssig aufsetzbar ist.
  • Zur Sicherung eines optimalen Sitzes des beheizbaren Geschirrs in seinen Teilen ist vorgesehen, das das beheizbare Geschirr bei Trennbarkeit zwischen erstem und zweitem Teil an der äußeren Bodenseite des ersten Teils und auf der beheizbaren Unterlage als zweitem Teils auf ihren Oberflächen ineinander setzbare formschlüssige Profilierungen aufweisen.
  • Dadurch können sich die beiden Einzelkomponenten, z.B. ein Teller als erstes Teil und eine beheizbare Unterlage als zweiter Teil, auch bei leichter Abweichung des Aufstellortes aus der Horizontalen (z.B. auf Booten), nicht unwillkürlich gegenseitig zueinander verschieben.
  • Dieser Effekt kann noch weiter dahingehend ausgebaut werden, indem der Boden des beheizbaren Geschirrs in Form des Tellers als erstem Teil ganz oder teilweise magnetisiert oder mit permanent magnetisch wirkenden Elementen versehen ist und magnetische Elemente im zweiten Teil vorhanden sind oder die Aufstellfläche für das beheizbare Geschirr in seiner Kombination von erstem und zweitem Teil am Aufstellort magnetisch gehalten ist.
  • Außerdem wird vorteilhaft darauf eingewirkt, dass die zusammenführbaren Kontakte zwischen dem beheizbaren Geschirr und einer Basis oder der Verbindungsleitung zur Versorgung des beheizbaren Geschirrs mit einer Kleinspannung nicht nur formschlüssig, sondern auch kraftschlüssig mittels eines permanent wirkenden Magnetismus in ihrer Steckverbindung gehalten sind.
  • In einer vorteilhaften Erweiterung der Erfindung ist zudem vorgesehen, dass die Heizleistung der integrierten elektrischen Heizung durch zumindest eine Möglichkeit des Umsteckens der Kontakte in eine höhere oder niedrigere Stufe oder stufenlos veränderbar ist.
  • Es ist auch denkbar, dass an Stelle der integrierten Heizung im erfindungsgemäß beheizten Geschirr alternativ auch die Möglichkeit der Kühlung mittels eingebauter Peltier-Elemente vorgenommen werden kann.
  • Insgesamt gesehen bietet das wie vor beschriebene beheizbare Geschirr die Verwendung in Camping- und Kraftfahrzeugen, beispielsweise in LKW oder auf Fahrzeugen der Wassertouristik, wie etwa auf Vorderkajütbooten, an.
  • Zur Erkennung des in Funktion befindlichen beheizbaren Geschirrs und/oder zur optischen Übermittlung einer erreichten Temperaturstufe desselben besitzt es eine integrierte elektrische Beleuchtung.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles näher beschrieben werden.
  • Dazu wird auf die nachfolgenden Figuren verwiesen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Schnittdarstellung eines beheizbaren Geschirrs, bestehend aus einer Werkstoffkombination zweier form- und kraftschlüssig miteinander verbundener Teile und
  • 2 die schematische Darstellung einer Basis mit Kontaktaufnahmen zur Versorgung des kombiniert zusammengesetzten beheizbaren Geschirrs mit einer Kleinspannung.
  • Nach 1 ist zu erkennen, dass das beheizbare Geschirr 1 aus einem ersten Teil 2 in Form z.B. eines Porzellantellers und einem zweiten Teil 3 in Form einer beheizbaren Unterlage für den Porzellanteller besteht. Die Elemente erstes und zweites Teil 2 und 3 greifen dabei über Profilierungen 4 formschlüssig ineinander. Das Halten in dieser Lage wird unterstützt, indem zwischen den Berührungsflächen von erstem Teil 2 und zweitem Teil 3 permanent magnetische Kräfte wirken, hervorgerufen durch jeweils in die Oberflächen eingebundener Permanentmagnete. Das zweite Teil 3 der Kombination enthält mindestens in seiner Bodenfläche, am Übergang zum ersten Teil 2, der den Porzellanteller darstellt, eine integrierte Heizwendel 5, die auch eine Induktionswicklung sein kann. Diese wird über aus dem zweiten Teil 3 herausgeführte Kontakte 6, die in Kontaktaufnahmen 7 einer ortsfest installierten Basis 8 einführbar sind, mit einer Kleinspannung versorgt. Die Kleinspannung beträgt 12 bis 42 V und sie kann mittels Transformator oder mittels der Batterie eines Kraftfahrzeuges bereitgestellt werden. Die Kontakte 6 sind mit einer Steckdose 9 verdrahtet. Die Funktion bzw. Funktionsbereitschaft ist durch eine Kontrollleuchte 10 signalisierbar.
  • Die Basis 8 zur Aufstellung der Kombination des beheizbaren Geschirrs 1 ist schematisch in 2 dargestellt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    beheizbares Geschirr
    2
    erstes Teil
    3
    zweites Teil
    4
    Profilierung
    5
    Heizwendel
    6
    Kontakt
    7
    Kontaktaufnahme
    8
    Basis
    9
    Steckdose
    10
    Kontrollleuchte
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 8702883 U1 [0004]
    • DE 202004013661 U1 [0005]
    • CH 212621 A1 [0007]

Claims (12)

  1. Beheizbares Geschirr (1) mit integrierter elektrischer Heizung zum Warmhalten, Erwärmen oder Kühlen von Speisen oder Getränken, gekennzeichnet dadurch, dass das beheizbare Geschirr (1) aus einem ersten Teil (2), der einen Teller, eine Schüssel, einen Napf, ein zeitweilig verschließbares oder offenes Behältnis oder dergleichen darstellt, bestehend aus metallischem, nichtmetallischem oder künstlichem Werkstoff und aus einem zweiten Teil (3) mit elektrisch und/oder wärmeisolierenden Eigenschaften besteht, wobei das beheizbare Geschirr (1) im zweiten Teil (3) mindestens ein elektrisch isoliertes Heizmittel beinhaltet oder selbst zum überwiegenden Teil aus einem elektrisch leitenden und Wärme speichernden Material aufgebaut ist und aus dem zweiten Teil (3) herausgeführte Kontakte (6) mit Kontakten einer Unterlage oder einer Verbindungsleitung zur Übertragung einer Kleinspannung aus einer Spannungsquelle in Wirkverbindung bringbar sind, wobei der erste Teil (2) des beheizbaren Geschirrs (1) mit dem zweiten Teil (3) form- und kraftschlüssig oder unlösbar fest und das Geschirr (1) in seiner Kombination von erstem und zweitem Teil (2, 3) am Aufstellort mindestens kraftschlüssig fixierbar ist.
  2. Beheizbares Geschirr (1) mit integrierter elektrischer Heizung zum Warmhalten, Erwärmen oder Kühlen von Speisen oder Getränken, gekennzeichnet dadurch, dass das beheizbare Geschirr (1) einteilig ausgebildet ist und aus dem ersten Teil (2), der einen Teller, eine Schüssel, einen Napf, ein zeitweilig verschließbares oder offenes Behältnis oder dergleichen darstellt, besteht, wobei in dem Teller als erstem Teil (2) eine Heizwendel oder eine Induktionswicklung eingebunden ist.
  3. Beheizbares Geschirr (1) nach Anspruch 2, gekennzeichnet dadurch, dass der Teller aus einem Material besteht, das geeignet ist, eine kontaktlose Energieübertragung von einem Induktionskochfeld zu ermöglichen.
  4. Beheizbares Geschirr (1) nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass es sich bei einer Werkstoffkombination in Bezug auf das erste und zweite Teil (2, 3) beim ersten Teil (2) um eine erwärmbare Keramik und beim zweiten Teil (3) um einen elektrisch isolierenden, wärmespeichernden Kunststoff als Unterlage für den ersten Teil (2) handelt, wobei zumindest im Bereich des Bodens des zweiten Teils (3) ein elektrisch isoliertes Heizmittel in Form einer Heizwendel (5) oder eine Induktionswicklung integriert ist, die über Kontakte (6), welche aus der Aufstellfläche des zweiten Teils (3) oder seitlich aus ihm herausgeführt sind mit einer Kleinspannung versorgbar ist, indem das erste und zweite Teil (2, 3) kombiniert in eine ortsfest vorhandene Basis (8) mit Kontaktaufnahmen (7) zur Versorgung mit der Kleinspannung einsetzbar ist.
  5. Beheizbares Geschirr (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass das beheizbare Geschirr (1) in Bezug auf seinen zweiten Teil (3) aus einem elektrisch leitfähigen und erwärmbaren Kunststoff, der ein Glasfaser verstärkes Kohlenstoffgewebe ist, besteht und auf einer elektrisch und wärmeisolierenden Unterlage form- und kraftschlüssig aufsetzbar ist.
  6. Beheizbares Geschirr (1) nach Anspruch 5, gekennzeichnet dadurch, dass das beheizbare Geschirr (1) bei Trenbarkeit zwischen erstem und zweitem Teil (2,3) an der äußeren Bodenseite des ersten Teils (2) und auf der beheizbaren Unterlage als zweitem Teil (3) auf ihren Oberflächen ineinander setzbare formschlüssige Profilierungen (4) aufweisen.
  7. Beheizbares Geschirr (1) nach den Ansprüchen 1, 4, 5 und 6, gekennzeichnet dadurch, dass der Boden des beheizbaren Geschirrs (1) in Form des Tellers als erstem Teil (2) ganz oder teilweise magnetisiert oder mit permanent magnetisch wirkenden Elementen versehen ist und magnetische Elemente im zweiten Teil (3) vorhanden sind oder die Aufstellfläche für das beheizbare Geschirr (1) in seiner Kombination von erstem und zweiten Teil (2, 3) am Aufstellort magnetisch gehalten ist.
  8. Beheizbares Geschirr (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass die zusammenführbaren Kontakte (6) zwischen dem beheizbaren Geschirr (1) und einer Basis (8) oder der Verbindungsleitung zur Versorgung des beheizbaren Geschirrs (1) mit einer Kleinspannung nicht nur formschlüssig sondern auch kraftschlüssig mittels eines permanent wirkenden Magnetismus in ihrer Steckverbindung gehalten sind.
  9. Beheizbares Geschirr (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass die Heizleistung der integrierten elektrischen Heizung durch zumindest eine Möglichkeit des Umsteckens der Kontakte (6) in eine höhere oder niedrigere Stufe oder stufenlos veränderbar ist.
  10. Beheizbares Geschirr (1), gekennzeichnet dadurch, dass es alternativ zu einer integrierten elektrischen Heizung ein oder mehrere Peltier-Elemente besitzt.
  11. Beheizbares Geschirr (1) nach den Ansprüchen 1 bis 10, gekennzeichnet dadurch, dass es zur Verwendung in Camping- und Kraftfahrzeugen oder auf Fahrzeugen der Wassertouristik, beispielsweise auf Vorderkajütbooten geeignet ist.
  12. Beheizbares Geschirr (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass es über eine integrierte elektrische Beleuchtung verfügt.
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DE102018113249A1 (de) 2018-06-04 2019-12-05 Hupfer Metallwerke Gmbh & Co. Kg Kühl-/Heizvorrichtung für Lebensmittel und Verfahren zum Betrieb der Kühl-/Heizvorrichtung

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