DE10214079B4 - WEB-Camming und Bandbreitensteuerung auf Grundlage der Bewegungs- und Audioerkennung - Google Patents
WEB-Camming und Bandbreitensteuerung auf Grundlage der Bewegungs- und Audioerkennung Download PDFInfo
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Abstract
Videobearbeitungssystem zur Übertragung von Videoaufnahmen eines Videostreams über ein Netzwerk, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System die folgenden Elemente aufweist:
einen Videoeingabemechanismus, der so konfiguriert ist, dass eine erste Videoaufnahme und eine zweite Videoaufnahme empfangen werden,
einen Bewegungserkennungsmechanismus, der so konfiguriert ist, dass die erste Videoaufnahme mit der zweiten Videoaufnahme verglichen wird, sowie so konfiguriert, dass ein Bewegungsmeldersignal erzeugt wird, falls dieser eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt, sowie
einen Web-Cam-Mechanismus, der so konfiguriert ist, dass die zweite Videoaufnahme übertragen wird, sobald das Bewegungsmeldersignal empfangen wurde, und die zweite Vidoeaufnahme gelöscht wird, falls kein Bewegungsmeldersignal empfangen wurde.
einen Videoeingabemechanismus, der so konfiguriert ist, dass eine erste Videoaufnahme und eine zweite Videoaufnahme empfangen werden,
einen Bewegungserkennungsmechanismus, der so konfiguriert ist, dass die erste Videoaufnahme mit der zweiten Videoaufnahme verglichen wird, sowie so konfiguriert, dass ein Bewegungsmeldersignal erzeugt wird, falls dieser eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt, sowie
einen Web-Cam-Mechanismus, der so konfiguriert ist, dass die zweite Videoaufnahme übertragen wird, sobald das Bewegungsmeldersignal empfangen wurde, und die zweite Vidoeaufnahme gelöscht wird, falls kein Bewegungsmeldersignal empfangen wurde.
Description
- QUERVERWEIS AUF VERWANDTE PATENTANMELDUNGEN
- HINTERGRUND DER ERFINDUNG
- 1. Anwendungsgebiet der Erfindung
- Die vorliegende Erfindung betrifft Multimediageräte im allgemeinen und insbesondere Video- und Audiogeräte, die an einen Computer angeschlossen werden.
- 2. Beschreibung der verwendeten Technik
- Videokameras, die an einen Computer angeschlossen werden, einschließlich Videokameras, die mit dem Internet verbunden werden, entsprechen dem heutigen Stand der Technik. Bei den herkömmlichen mit dem Internet verbundenen Videokameras handelt es sich um webbasierte (World Wide Web oder ”Web”) Videokameras. Herkömmliche Web-Videokamerasysteme sind so konfiguriert, dass sie als Web-Cam betrieben werden können. Ein Web-Cam-System verfügt über einen Videosender und einen Video-Viewer. Der Videosender erzeugt ein Videoclip oder einen Videostream. Der Videosender erhält (oder ”schnappt sich”) in schneller Abfolge Videoaufnahmen und lädt (z. B. stellt) sie auf einen Web-Server, wo sie in einer Datei abgelegt werden. Herkömmliche Web-Videokamerasysteme beinhalten des weiteren einen Video-Viewer. Der Video-Viewer lädt die gespeicherte Videoaufnahme von der Datei auf dem Web-Server herunter. Ein herkömmlicher Video-Viewer lädt die gespeicherten Videoaufnahmen von der Datei auf dem Web-Server in einem vom Web-Browser des Video-Viewers festgelegten Intervall herunter.
- Herkömmliche Web-Cam-Systeme weisen zahlreiche Nachteile auf. Ein Problem mit herkömmlichen Web-Cam-Systemen besteht darin, dass laufend Videoaufnahmen auf den Web-Server hinaufgeladen werden, obwohl lange Zeit keine – oder überhaupt keine – Videoaufnahmen von den Video-Viewern heruntergeladen werden. Ein weiteres Problem besteht darin, dass herkömmliche Web-Cam-Systeme laufend Videoaufnahmen hinaufladen, obwohl sich die einzelnen Videoaufnahmen nicht voneinander unterscheiden. Umgekehrt lädt der Video-Viewer, mit dem die Videoaufnahmen heruntergeladen werden, denselben Inhalt immer wieder herunter. In allen oben beschriebenen Fällen ist es ersichtlich, dass herkömmliche Web-Videokameras mit herkömmlichen Web-Cam-Systemen Ressourcen wie z. B. Netzwerkbandbreite, Rechnersystemressourcen sowie Strom bei der Übertragung von Videoaufnahmen verschwenden, die nicht abgefragt werden oder bei denen sich die einzelnen Videobilder nicht voneinander unterscheiden.
- Web-Videokameras können ebenfalls in herkömmlichen Peer-to-Peer-Videokonferenzsystemen eingesetzt werden. Bei herkömmlichen Peer-to-Peer-Videokonferenzsystemen kommunizieren zwei Computer, beide jeweils mit einer Web-Videokamera ausgestattet, über eine direkte Netzwerk-Verbindung direkt miteinander. Jede Web-Videokamera sendet Videoaufnahmen über die direkte Netzwerkverbindung von ihrem Computer zum anderen Computer. Ein wesentliches Problem bei herkömmlichen Peer-to-Peer-Videosystemen besteht darin, dass die Hin- und Herübertragung der Videoaufnahmen zwischen den beiden Computern viel Bandbreite erforderlich macht. Darüber hinaus übertragen herkömmliche Peer-to-Peer-Systeme, ähnlich wie herkömmliche Web-Cam-Systeme, laufend Videoaufnahmen, selbst wenn sich die übertragenen Videoaufnahmen nicht voneinander unterscheiden. Ein weiteres Problem besteht auch darin, dass die Bandbreitenkapazität u. U. von der Netzwerkverbindung (z. B. bei einer 56 Kbps-Modemverbindung) stark eingeschränkt werden kann, so dass die unnötige Übertragung von Videoaufnahmen zum Verlust von Videoaufnahmen und/oder verminderter Videoqualität führen kann. Aus diesem Grund reduzieren die üblichen Web-Videokameras, die in herkömmlichen Peer-to-Peer-Videosystemen verwendet werden – ähnlich den Web-Videokameras, die in herkömmliche Web-Cam-Systemen eingesetzt werden – bei der Übertragung von Videoaufnahmen auch unnötig die beschränkte Netzwerkbandbreite und verschwenden undverbrauchen unnötig Rechnersystemressourcen und Strom.
- Die
EP 0 635 983 A2 beschreibt ein Verfahren zum Erfassen von Personen in Bildsequenzen. Der Kopf in einer Reihe von Videobildern wird identifiziert, indem aufeinanderfolgende Bilder digitalisiert werden, ein vorhergehendes Bild von einem Eingangsbild subtrahiert wird, um bewegliche Objekte zu ermitteln, Grenzkurvenmaxima von Bereichen in dem subtrahierten Bild berechnet werden, die Maxima mit einem gespeicherten Modell eines menschlichen Kopfes verglichen werden, um Bereiche zu finden, die wie ein menschlicher Kopf geformt sind, und der Kopf mit einer umgebenden Form identifiziert wird. - Die
WO 92/08202 A1 - Die
US 5,731,832 beschreibt ein System zum Erkennen von Bewegung in einem Videosignal, indem Unterschiede zwischen einem aktuellen Videobild und einem Referenz-Videobild identifiziert werden. Ein Bewegungsmeldersignal wird erzeugt, wenn ein ermitteltes Differenzprofil einen bestimmten Schwellenwert übersteigt. Falls das System in einem Bewegungsdetektionsmodus betrieben wird, kann es mit einem Netzwerk verbunden sein. Wenn eine Bewegungsmeldersignal ermittelt wird, kann dies automatisch über das Netzwerk einer Polizeistation oder einem Sicherheitsdienst gemeldet werden. Zusätzlich zu dieser Meldung kann das Bild, aufgrund dessen die Bewegung detektiert wurde, über das Netzwerk übertragen werden, sodass die Polizei oder der Sicherheitsdienst einen Schnappschuss des Vorfalls erhält, der die Bewegungsdetektion ausgelöst hat. In dem Bewegungsdetektionsmodus wird jeweils das letzte empfangene Bild, unabhängig davon ob es ein Bewegungsdetektionssignal auslöst oder nicht, als neues Referenzbild gespeichert. Dadurch wird verhindert, dass langsame Bewegungen, wie beispielsweise die Bewegung eines Schattens aufgrund eines sich ändernden Sonnenstands fälschlicherweise eine Bewegungsdetektion auslösen. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Videokamerasystem und ein Verfahren zur Übertragung von Videoaufnahmen zum Empfangen durch einen Computer vorzusehen, bei welchen vorhandenen Ressourcen, wie die Netzwerkbandbreite, Rechner-Systemressourcen und elektrische Leistung, effizienter ausgenutzt werden.
- ZUSAMMENFASSENDE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
- Die vorliegende Erfindung umfasst ein Video- und Audiobearbeitungssystem zur Übertragung einer oder mehrerer Videoaufnahme(n) und/oder einer oder mehrerer Audioaufnahme(n) über ein Netzwerk. Zur Vereinfachung wird das System lediglich anhand eines Videobearbeitungssystems beschrieben, und die hier beschriebenen Prinzipien treffen ebenfalls auf die Audiobearbeitung zu, so dass die Beschreibung des Videobearbeitungssystems ebenfalls die Audiobearbeitung mit einschließt.
- Das Videobearbeitungssystem beinhaltet einen Videoeingabemechanismus, einen Bewegungserkennungsmechanismus sowie einen Web-Cam-Mechanismus. Der Videoeingabemechanismus ist zum Empfang einer ersten Videoaufnahme und einer zweiten Videoaufnahme konfiguriert. Bei einer Darstellung der Videoaufnahmen dient z. B. die erste Videoaufnahme als Referenzvideoaufnahme.
- Der Bewegungserkennungsmechanismus ist so konfiguriert, dass die erste Videoaufnahme mit der zweiten Videoaufnahme verglichen wird. Der Bewegungserkennungsmechanismus ist ebenfalls so konfiguriert, dass ein Bewegungsmeldersignal erzeugt wird, falls ein Vergleich der zwei Aufnahmen eine Abweichung von einem bestimmten Grenzwert ergibt (z. B. falls der Grenzwert unter- bzw. überschritten wird). Bei diesem Grenzwert kann es sich um eine beliebige Variable handeln, die einen Vergleich zwischen der ersten Videoaufnahme und der zweiten Videoaufnahme ermöglicht. Der Grenzwert kann auf einen vorbestimmten Wert gesetzt werden. Der Web-Cam-Mechanismus ist so konfiguriert, dass die Videoaufnahme, die nicht die Referenzvideoaufnahme darstellt, z. B. die zweite Videoaufnahme, an ein Netzwerk gesendet wird, sobald der Web-Cam-Mechanismus das Bewegungsmeldersignal vom Bewegungserkennungsmechanismus empfängt.
- Die vorliegende Erfindung betrifft des weiteren ein Verfahren zur Bearbeitung einer oder mehrerer Videoaufnahmen zur Übertragung über ein Netzwerk. Das Verfahren beinhaltet den Empfang einer Videoaufnahme von einem Videoeingang. Bei diesem Videoeingang kann es sich beispielsweise um eine Videokamera handeln, die in Echtzeit Videoaufnahmen aufzeichnet, oder aber um eine Videoquelle, auf der Videoaufnahmen gespeichert sind, z. B. ein Speichergerät oder Speicher. Bei diesem Verfahren wird die empfangene Videoaufnahme mit einer Referenzvideoaufnahme verglichen. Die Referenzvideoaufnahme kann abgespeichert sein oder vor der empfangenen Videoaufnahme erhalten werden.
- Bei diesem Verfahren wird bestimmt, ob sich bei einem Vergleich der empfangenen Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme eine Abweichung vom Grenzwert ergibt. Dieser Vergleich der empfangenen Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme kann durchgeführt werden, um zu bestimmen, ob Bewegungen festgestellt wurden. Der Grenzwert kann dazu verwendet werden, um zu bestimmen, ob ev. festgestellte Bewegungen ausreichend sind, um die Übertragung der empfangenen Videoaufnahme zu rechtfertigen. Sollte der Vergleich eine Abweichung vom Grenzwert ergeben, wird die Videoaufnahme übertragen, und falls sich keine Abweichung vom Grenzwert ergibt, wird die Videoaufnahme gelöscht. Bei einer Abweichung vom Grenzwert sowie einer Übertragung der empfangenen Videoaufnahme kann die empfangene Videoaufnahme als neue Referenzaufnahme definiert werden.
- Das Videobearbeitungssystem und -verfahren dieser Erfindung zeichnet sich durch eine Reihe von Vorteilen und Vorzügen aus. Beispielsweise werden bei diesem Videobearbeitungssystem und -verfahren in vorteilhafter Weise Rechnersystemressourcen bei der Bearbeitung, Speicherung, und Übertragung von Videoaufnahmen eingespart, die einer bestimmten Schwellenbedingung gerecht werden, womit angezeigt wird, dass genügend (oder alternativ dazu ungenügend) Bewegungen zwischen zwei Videoaufnahmen festgestellt wurden.
- Darüber hinaus reduziert das beschriebene Videobearbeitungssystem und -verfahren in vorteilhafter Weise die benötigte Netzwerkbandbreite, da lediglich bestimmte Videoaufnahmen, die sich von anderen Videoaufnahmen unterscheiden, über das Netzwerk gesendet werden. Des weiteren findet diese vorliegende Erfindung vorteilhafterweise Anwendung bei Web-Cam-Systemen, die Bilder von einem Benutzersystem zu einem Web-Cam-Server oder Peer-to-Peer-Benutzersystemen senden, die direkte Verbindungen ermöglichen.
- Ein weiterer Vorteil dieser vorliegenden Erfindung besteht darin, dass dieses System Flexibilität bei der Festlegung von Parametern in der Form eines Grenzwerts oder mehrerer Grenzwerte bietet, so dass Aufnahmen aktualisiert und übertragen bzw. gelöscht werden, je nachdem, ob Abweichungen von diesem Grenzwert festgestellt wurden oder nicht. Sowohl die Überschreitung wie auch die Unterschreitung des Grenzwerts kann als soige Abweichung definiert werden. Diese Flexibilität ermöglicht in vorteilhafter Weise die maßgeschneiderte Konfigurierung eines Systems zur Maximierung der System- sowie Netzwerkressourcen, je nachdem, wie viel Bandbreite zur Verfügung steht.
- Diese Leistungsmerkmale und Vorteile sind in der Spezifikation nicht immer detailliert beschrieben, und es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass viele weitere Leistungsmerkmale und Vorteile für Fachleute mit durchschnittlicher Fachkenntnis bei Betrachtung bzw. Durchsicht der Zeichnungen, Spezifikation sowie Ansprüche offensichtlich sind. Darüber hinaus sei erwähnt, dass die in dieser Spezifikation verwendeten Ausdrücke in erster Linie im Hinblick auf die Lesbarkeit des Textes und zu Zwecken der Veranschaulichung und nicht spezifisch zur Abgrenzung oder Umschreibung des Erfindungsgegenstands gewählt wurden.
- ZUSAMMENFASSENDE BESCHREIBUNG DER VERSCHIEDENEN ANSICHTEN DER ZEICHNUNGEN
- Die Abbildungen zeigen Darstellungen von Bestandteilen und Leistungsmerkmalen dieser vorliegenden Erfindung und sind lediglich zur Veranschaulichung gedacht. Die Abbildungen werden in der nachstehenden detaillierten Beschreibung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen ausführlicher erörtert, wobei:
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- DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG(EN)
- In der nachstehenden Beschreibung wird im Detail auf eine Reihe von Darstellungen dieser vorliegenden Erfindung Bezug genommen, von denen einige beispielhaft anhand der beigefügten Zeichnungen veranschaulicht werden. Es sei darauf hingewiesen, dass nach Möglichkeit ähnliche oder die gleichen Referenznummern in den Abbildungen verwendet werden und dass ähnliche oder gleiche Referenznummern auf ähnliche oder gleiche Funktionalitäten hindeuten. Fachleute werden anhand der nachstehenden detaillierten Beschreibung bald erkennen, dass alternative Darstellungen der in dieser Patentanmeldung beschriebenen Strukturen und Verfahren verwendet werden können, ohne dabei von den in dieser Patenanmeldung beschriebenen Prinzipien der Erfindung(en) abzuweichen. Beispielsweise umfasst das beschriebene Videobearbeitungssystem auch ein Audiobearbeitungssystem. Zur Vereinfachung der Beschreibung wird lediglich von Video gesprochen, und es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier beschriebenen Prinzipien auch im Audiobereich Anwendung finden, so dass alle Bezugnahmen auf Video als Bezugnahmen auf Video, Audio sowie eine Kombination von Video und Audio zu verstehen sind.
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110 gemäss einer Darstellung dieser vorliegenden Erfindung. Das Videokommunikationssystem110 beinhaltet ein Kommunikationsmedium115 (generell ein Netzwerk), ein erstes Benutzer-Videocomputersystem120a und ein zweites Peer-Videocomputersystem120b auf. Das erste und das zweite Benutzer-Videocomputersystem120a ,120b sind kommunikativ125a ,125b über das Kommunikationsmedium115 gekoppelt. Bei diesem Kommunikationsmedium115 kann es sich um ein herkömmliches Kommunikationsmedium handeln, beispielsweise ein Netzwerk wie z. B. das Internet, ein Intranet oder aber ein anderes WAN oder LAN. Bei diesem Kommunikationsmedium115 kann es sich um eine direkte Peer-to-Peer-Verbindung wie z. B. eine Telefonverbindung oder ein Peer-to-Peer-Netzwerk oder eine Kombination eines WANs, LANs und/oder eines Peer-to-Peer Netzwerkes handeln. - Jedes Benutzer-Videocomputersystem
120a ,120b verfügt über einen Rechner135a ,135b (generell135 ) bzw. ein Videogerät145a ,145b (generell145 ). Bei jedem Benutzer-Videocomputersystem120a ,120b ist der Rechner135a ,135b kommunikativ mit seinem dazugehörigen Videogerät145a ,145b über eine physische Verbindung (z. B. Draht- oder Kabelverbindung) oder über eine drahtlose Verbindung, beispielsweise eine Funkfrequenz- oder Infrarot-Verbindung, gekoppelt. - Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Rechner
135a ,135b um einen herkömmlichen Rechner, beispielsweise einen PC oder eine Arbeitsstation handelt. Des weiteren kann es sich bei dem Videogerät145a ,145b um ein herkömmliches Videogerät handeln, mit dem ein Videoausgabesignal bereitgestellt werden kann, beispielsweise um eine digitale Kamera, eine Videokamera, eine webbasierte Kamera, ein DVD-System, ein CD-ROM-System, ein VHS-System oder ein Super-8-System. Bei dem Videoausgabesignal kann es sich um ein Live-Videosignal oder um ein Streaming-Videosignal handeln. In beiden Fällen kann das Videoausgabesignal als Videoclip betrachtet werden, das eine Videoaufnahme oder mehrere Videoaufnahmen umfasst. Jede Videoaufnahme kann individuell von anderen Videoaufnahmen getrennt werden. -
120a beschrieben, und es sei darauf hingewiesen, dass die beschriebenen Konzepte und Prinzipien ebenfalls gleichermaßen auf das zweite Benutzer-Videocomputersystem120b zutreffen. Das erste Benutzer-Videocomputersystem beinhaltet eine Bearbeitungseinheit210 , einen Speicher220 , ein oder mehrere Eingabe/Ausgabegeräte (E/A-Geräte)230 , ein Netzwerkgerät240 , ein Speichergerät250 , einen Videoeingang bzw. -ausgang (Video-E/A)260 sowie einen Systembus270 . Über den Systembus270 werden die Bearbeitungseinheit210 , der Speicher220 , ein E/A-Gerät oder mehrere E/A-Geräte230 , das Netzwerkgerät240 , das Speichergerät250 sowie der Video-E/A260 miteinander gekoppelt. - Bei der Bearbeitungseinheit
210 handelt es sich um eine herkömmliche Bearbeitungseinheit, beispielsweise um einen Intel-Prozessor wie z. B. den Intel Pentium®-Prozessor, einen Motorola-Prozessor wie z. B. den Motorola PowerPC®-Prozessor oder einen Sun Microsystems-Prozessor wie z. B. den Sun Microsystems SPARC®-Prozessor. Es sei erneut darauf hingewiesen, dass diese Bearbeitungseinheiten lediglich beispielhafterweise aufgeführt werden und dass jede beliebige herkömmliche Bearbeitungseinheit (z. B. ein ARM-Prozessor, MIPs-Prozessor usw.) verwendet werden kann. Die Bearbeitungseinheit210 kann so konfiguriert werden, dass Operationen des Rechnersystems120a , z. B. Lesen aus dem bzw. Schreiben in den Speicher220 oder aus bzw. in das Speichergerät250 sowie die Ausführung des Programmcodes der Anwendungssoftware möglich sind. Bei dem Speicher220 handelt es sich um einen herkömmlichen Speicher, beispielsweise ein dynamisches RAM oder ein statisches RAM. Der Speicher220 kann so konfiguriert werden, dass der Programmcode der Softwareanwendung sowie Daten, die während des Betriebs des Rechnersystems120a verwendet werden, gespeichert werden. - Zu den E/A-Geräten
230 gehören herkömmliche E/A-Geräte, beispielsweise eine Tastatur, ein Zeigegerät, ein Scanner oder ein Drucker. Die E/A-Geräte230 können zur Eingabe von Daten in oder zur Ausgabe von Daten aus dem Rechnersystem120a konfiguriert werden. Bei dem Netzwerkgerät240 handelt es sich um ein herkömmliches Netzwerkgerät, beispielsweise eine Netzwerkschnittstellenkarte oder ein Modem. Das Netzwerkgerät240 kann so konfiguriert werden, dass es mit einem oder mehreren anderen Computersystemen, z. B. dem Rechnersystem120b , über das Kommunikationsmedium115 kommuniziert. Bei dem Speichergerät250 handelt es sich um ein herkömmliches Speichergerät, beispielsweise ein Magnetplattenlaufwerk, ein Bandlaufwerk, ein CD-R- oder ein CD-RW-Gerät oder ein Flash-Speichergerät. Das Speichergerät250 kann so konfiguriert werden, dass lang- oder kurzfristige Daten zwecks Abruf zu einem späteren Zeitpunkt gespeichert werden. - Bei der Video-E/A
260 handelt es sich um eine herkömmliche Video-E/A, die beispielsweise ein Teil eines Videogeräts145 sein kann oder eine Eingabe/Ausgabe-Verbindung zwischen dem Videogerät145 und dem Rest des Rechnersystems120a ermöglichen kann. Das Videoeingabegerät260 kann so konfiguriert werden, dass Videoaufnahmen gemacht oder aufgezeichnet werden. Bei dem Systembus270 handelt es sich um einen herkömmlichen Systembus, beispielsweise um einen Peripheral Component Interconnect-Bus („PCI-Bus”), einen Industry Standard Architecture-Bus („ISA-Bus”) oder um einen Video Electronics Standards Association-Bus („VESA-Bus”). Es sei erneut darauf hingewiesen, dass die oben erwähnten Systembusse lediglich beispielhafterweise genannt werden und dass jeder beliebige herkömmliche Systembus u. U. verwendet werden kann. Der Systembus270 kann so konfiguriert werden, dass die Bestandteile des Rechnersystems120a miteinander kommunizieren können, entweder direkt oder indirekt über die Bearbeitungseinheit210 . -
220 eines Benutzer-Videocomputersystems, z. B.120a , gemäss einer Darstellung dieser vorliegenden Erfindung. Der Speicher220 beinhaltet ein Betriebssystem310 , eine oder mehrere Gerätetreiber320 sowie ein Videobearbeitungssystem330 . Bei dem Betriebssystem310 handelt es sich um ein herkömmliches Betriebssystem, beispielsweise um ein Microsoft WindowsTM-basiertes Betriebssystem, ein Apple SystemOS-Betriebssystem, ein Sun Microsystems SolarisTM-basiertes Betriebssystem oder ein Palm PalmOS-Betriebssystem. Es sei erneut darauf hingewiesen, dass es sich hierbei lediglich um Beispiele von Betriebssystemen handelt und dass u. U. jedes beliebige herkömmliche Betriebssystem (z. B. ein Nucleus-Betriebssystem, ein MicroItron-Betriebssystem usw.) verwendet werden kann. Das Betriebssystem310 kann so konfiguriert werden, dass grundlegende Aufgaben des Rechnersystems, einschließlich der Austausch von Nachrichten, ausgeführt werden können. Das Betriebssystem310 arbeitet ebenfalls über den Systembus270 mit Komponenten wie z. B. der Bearbeitungseinheit210 zusammen. Bei dem Gerätetreiber320 handelt es sich um einen herkömmlichen Gerätetreiber, beispielsweise um einen Videokamera-Gerätetreiber. Der Gerätetreiber320 kann so konfiguriert werden, dass sein Betrieb mit dem Betriebssystem310 und dem Videobearbeitungssystem330 sichergestellt ist. - Das Videobearbeitungssystem
330 kann auf Ebene der Software, Hardware, oder einer Kombination von Software und Hardware konfiguriert werden. Der Softwareteil des Videobearbeitungssystems330 befindet sich während des Betriebs im Speicher220 und kann so konfiguriert werden, dass eine Reihe von Funktionen, einschließlich die Analyse von Videoaufnahmen zur Bestimmung, ob sie über das Kommunikationsmedium115 übertragen werden sollen, ausgeführt werden. Erneut sei darauf hingewiesen, dass das beschriebene Videobearbeitungssystem330 auch die Videobearbeitung, Audiobearbeitung oder eine Kombination von Video- und Audiobearbeitung beinhalten kann. Was die Audiobearbeitung anbelangt, analysiert das Videobearbeitungssystem330 Audioaufnahmen, um festzustellen, ob diese über das Kommunikationsmedium115 gesendet werden sollen. Im Rahmen dieser Analyse wird eine empfangene Audioaufnahme mit einer Referenzaudioaufnahme verglichen und bestimmt, ob ein bestimmter Grenzwert überschritten wird. Der Begriff ”Audioaufnahme” umfasst dabei sowohl individuelle Audioaufnahmen oder eine Audioaufnahme mit einer Videoaufnahme. Dabei kann es sich bei der Audioaufnahme beispielsweise um einen Audioclip (oder eine Audiokomponente) handeln, der bzw. die einen bestimmten Zeitpunkt oder eine bestimmte Zeitspanne festhält. -
330 gemäss einer Darstellung dieser vorliegenden Erfindung. Das Videobearbeitungssystem330 interagiert mit einem Benutzer420 des Benutzer-Videocomputersystems, z. B.120a . Das Videobearbeitungssystem330 ist mit dem Videogerät145 , dem Speicher220 sowie dem Speichergerät250 gekoppelt. Das Videobearbeitungssystem330 enthält einen Videoeingabemechanismus430 , einen Bewegungserkennungsmechanismus440 , einen Schnittstellenmechanismus450 sowie eine Web-Cam-(Anwendungs)-Mechanismus460 . Der Videoeingabemechanismus430 , der Bewegungserkennungsmechanismus440 , der Schnittstellenmechanismus450 sowie die Web-Cam-Anwendung460 können auf Ebene der Software, Hardware oder einer Kombination von Software und Hardware konfiguriert werden. - Der Videoeingabemechanismus
430 wird mit dem Videogerät145 , dem Speicher220 , dem Speichergerät250 , dem Bewegungserkennungsmechanismus440 , dem Schnittstellenmechanismus450 sowie der Web-Cam-Anwendung460 gekoppelt. Zusätzlich zum Videoeingabemechanismus430 wird der Bewegungserkennungsmechanismus440 mit dem Schnittstellenmechanismus450 und der Web-Cam-Anwendung460 gekoppelt. Der Schnittstellenmechanismus450 wird ebenfalls mit dem Videogerät145 und der Web-Cam-Anwendung460 gekoppelt und weist eine Schnittstelle für den Benutzer420 auf. Darüber hinaus wird die Web-Cam-Anwendung460 mit einem Netzwerk (z. B. dem Kommunikationsmedium125 ), z. B. über das Netzwerkgerät240 , verbunden und ebenfalls mit dem Speicher220 und dem Speichergerät250 gekoppelt. - Der Videoeingabemechanismus
430 wird so konfiguriert, dass eine oder mehrere Video- bzw. Audioaufnahmen vom Videogerät145 , vom Speicher220 , und/oder vom Speichergerät250 empfangen werden. Der Videoeingabemechanismus wird ebenfalls so konfiguriert, dass eine bestimmte Videoaufnahme aufgezeichnet und zwecks kurz- oder langfristiger Speicherung zum Speicher220 oder zum Speichergerät250 gesendet wird. Alle empfangenen und/oder aufgezeichneten Videoaufnahmen können direkt zur Web-Cam-Anwendung460 zwecks Übertragung über das Netzwerk125 gesendet werden. - Der Bewegungserkennungsmechanismus
440 ist so konfiguriert, dass sein Betrieb mit dem Videoeingabemechanismus430 und der Web-Cam-Anwendung460 sichergestellt ist. Insbesondere ist der Bewegungserkennungsmechanismus440 so konfiguriert, dass eine vom Videoeingabemechanismus430 empfangene Videoaufnahme und mit einer Referenzvideoaufnahme verglichen wird. Der Vergleich der empfangenen Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme zeigt, ob innerhalb der empfangenen Videoaufnahme Bewegungen im Hinblick auf die Referenzvideoaufnahme festgestellt wurden. - Es sei darauf hingewiesen, dass in einer Darstellung [dieser vorliegenden Erfindung] die Referenzvideoaufnahme z. B. vorher in einem Teil des Speichers
220 , des Speichergeräts250 oder eines Computerregisters gespeichert und von dort wieder abgerufen wird. In einer weiteren Darstellung handelt es sich bei der Referenzvideoaufnahme beispielsweise um eine oder mehrere Videoaufnahmen, die in zufälligen Intervallen über eine Zeitspanne hinweg aktualisiert werden, falls eine oder mehrere Videoaufnahme(n) vom Videogerät145 empfangen werden. In einer weiteren Darstellung [dieser vorliegenden Erfindung] wird die Referenzvideoaufnahme beispielsweise bei Eintritt eines zuvor bestimmten Ereignisses oder mehrerer soiger Ereignisse in regelmäßigen periodischen Intervallen oder laufend zu einem Zeitpunkt aktualisiert, zu dem jede Videoaufnahme, die vom Videoeingabemechanismus430 vom Videogerät145 empfangen wird, als aktualisierte Referenzvideoaufnahme gespeichert wird. Es sei des weiteren angemerkt, dass die Referenzvideoaufnahme beispielsweise in einem Teil des Speichers220 , des Speichergeräts250 oder eines Computerregisters gespeichert wird. - Der Bewegungserkennungsmechanismus
440 ist des weiteren so konfiguriert, dass ein Grenzwert gespeichert werden kann. Der Grenzwert kann ebenfalls beispielsweise in einem Teil des Speichers220 , des Speichergeräts250 oder eines Computerregisters gespeichert werden. Der Grenzwert umfasst einen oder mehrere zuvor festgelegte Parameter (oder Werte), die in einem oder mehreren Vergleichsverfahren (oder Vergleichstechniken) im Zusammenhang mit Videoaufnahmen zur Anwendung kommen. Allgemein kann gesagt werden, dass, sollte im Rahmen des Vergleichs der empfangenen Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme der Grenzwert überschritten werden, der Bewegungserkennungsmechanismus so konfiguriert ist, dass ein Bewegungsmeldersignal erzeugt wird, das zur Web-Cam-Anwendung460 und/oder zum Videoeingang430 gesendet werden kann. Weitere Darstellungen der Vergleichsverfahren oder -techniken sind weiter unten beschrieben. - Der Bewegungserkennungsmechanismus
440 kann ebenfalls so konfiguriert werden, dass Audioveränderungen erkannt werden. Hörbare Veränderungen können beispielsweise mit Hilfe eines Klangdruckwellensensors oder eines Frequenzsensors erkannt werden. Audioveränderungen umfassen Geräusche, hörbare Bewegungen und ähnliches mehr. Es sei erneut darauf hingewiesen, dass der Begriff ”Video” sich auch auf den Audiobereich erstreckt, so dass die Beschreibung des Vergleichs von Videoaufnahmen auch den Vergleich von Audioaufnahmen mit einschließt. - Der Web-Cam-Anwendungsmechanismus
460 ist so konfiguriert, dass die Übertragung von Videoaufnahmen zum Netzwerk gesteuert werden kann. Insbesondere stellt die Web-Cam-Anwendung460 den Grenzwert bereit, der vom Bewegungserkennungsmechanismus440 verwendet wird, oder legt denselben fest. Die Web-Cam-Anwendung kann diesen Grenzwert im Speicher220 oder in einem Computerregister ablegen, der dann dem Bewegungserkennungsmechanismus440 zugewiesen wird. Der Web-Cam-Anwendungsmechanismus460 ist ebenfalls so konfiguriert, dass ein Bewegungsmeldersignal vom Bewegungserkennungsmechanismus440 empfangen wird. - Der Web-Cam-Mechanismus
460 kann ebenfalls so konfiguriert werden, dass ein Anfragesignal um Videoaufnahmen über das Netzwerk125 von einem anderen Benutzer-Video-Computersystem, z. B.120b , empfangen wird. Dabei beinhaltet die Anfrage eine Anfrage um Übersendung einer Videoaufnahme vom Videobearbeitungssystem330 . Die Anfrage kann ebenfalls weitere Informationen von diesem zweiten Benutzer-Videocomputersystem, z. B.120b , enthalten, beispielsweise einen Wert, auf den der Grenzwert gesetzt werden soll, die Quelle, von der das Video überspielt werden soll, sowie eine bestimmte Technik, die bei der Bewegungserkennung eingesetzt werden soll. Einige dieser Techniken sind weiter unten beispielhaft beschrieben. - In einer Darstellung [dieser vorliegenden Erfindung] ist die Web-Cam-Anwendung ebenfalls so konfiguriert, dass ein Überspiel-Videosignal erzeugt wird, das an den Videoeingabemechanismus
430 gesendet wird. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass die Web-Cam-Anwendung460 ebenfalls so konfiguriert werden kann, dass der Bewegungserkennungsmechanismus440 deaktiviert wird und Live-Videos oder gespeicherte Videos direkt zum Netzwerk gesendet werden. - Der Schnittstellenmechanismus
450 umfasst eine Anwendungs-Benutzerschnittstelle, die es dem Benutzer420 eines Benutzer-Videocomputersystems, z. B.120a , ermöglicht, mit einer Komponente oder mehreren Komponenten des Videobearbeitungssystems330 sowie dem Videogerät145 zu interagieren. In einer Darstellung [dieser vorliegenden Erfindung] kann es sich bei dem Schnittstellenmechanismus450 um eine anwendungsspezifische oder maßgeschneiderte Schnittstelle handeln, die im Betriebssystem310 und/oder in einer Internet-Schnittstelle, beispielsweise einem Web-Browser, integriert sein kann. - Der Schnittstellenmechanismus
450 kann so konfiguriert werden, dass einem Benutzer ermöglicht wird, die Web-Cam-Anwendung460 zu personalisieren. Der Schnittstellenmechanismus450 kann beispielsweise so konfiguriert werden, dass ein zuvor festgelegter Grenzwert für den Bewegungserkennungsmechanismus oder eine Videobild-Wiederholrate empfangen wird, die die Übertragung einer aktualisierten Videoaufnahme durch die Web-Cam-Anwendung in zuvor festgelegten Intervallen ermöglicht, unabhängig davon, ob vom Bewegungserkennungsmechanismus440 Bewegungen im Hinblick auf den Grenzwert erkannt werden oder nicht. Als weiteres Beispiel kann der Schnittstellenmechanismus450 einem Benutzer ebenfalls ermöglichen, eine Anweisung an die Web-Cam-Anwendung460 zwecks Deaktivierung des Bewegungserkennungsmechanismus450 zu senden. - Die
330 dieser Erfindung. Die510 des Betriebs des Videobearbeitungssystems330 wird eine Videoaufnahme über den Videoeingabemechanismus430 empfangen, z. B. vom Videogerät145 , vom Speicher220 und/oder vom Speichergerät250 . - Falls bei Beginn
510 des Verfahrens keine Videoaufnahme als Referenzvideoaufnahme definiert wurde, signalisiert die Web-Cam-Anwendung460 dem Videoeingabemechanismus430 , die Videoaufnahme aufzuzeichnen, und diese wird dann als ursprüngliche Referenzvideoaufnahme im Speicher220 oder in einem Computerregister abgelegt. Sollte bereits eine Referenzvideoaufnahme vorliegen, nimmt der Videoeingabemechanismus430 die Videoaufnahme in Empfang und leitet dieselbe an den Bewegungserkennungsmechanismus440 zur Bearbeitung weiter, entweder direkt oder über die Web-Cam-Anwendung460 . - Der Bewegungserkennungsmechanismus
440 nimmt die Videoaufnahme in Empfang und führt eine Bestimmung520 durch, ob innerhalb der Videoaufnahme Bewegungen festgestellt werden, indem diese Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme verglichen wird. Sollten keine Bewegungen520 erkannt werden, wartet das Verfahren im Wartezustand beim Beginn510 auf die nächste Videoaufnahme, alternativ dazu könnte das Verfahren beim Ende560 angelangen. Sollte im Rahmen des Vergleichs der empfangenen Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme eine Bewegung520 festgestellt werden, bestimmt der Bewegungserkennungsmechanismus, ob die Bewegungen einen bestimmten Grenzwert überschreiten. Falls diese Bewegungen nicht den Grenzwert der Videoaufnahme überschreiten, kann diese vernichtet (oder gelöscht) werden. - Falls die Bewegungen den Grenzwert übersteigen, erzeugt der Bewegungserkennungsmechanismus
440 ein Bewegungsmeldersignal, das zur Web-Cam-Anwendung460 und/oder zum Videoeingabemechanismus430 übertragen wird. Sollte die Web-Cam-Anwendung460 das Bewegungsmeldersignal empfangen, wird ein Video-Überspielsignal erzeugt, das zum Videoeingabemechanismus430 gesendet wird. Alternativ dazu, falls der Videoeingabemechanismus430 so konfiguriert wird, dass das Bewegungsmeldersignal empfangen wird, kann dieser ein internes Video-Überspielsignal erzeugen. Das Video-Überspielsignal veranlasst den Videoeingabemechanismus430 zum Überspielen530 der empfangenen Videoaufnahme. - Der Videoeingabemechanismus
430 kann die Ablage540 der überspielten Videoaufnahme in einem Zwischenspeicher wie z. B. einem Cache-Speicher oder Register oder im Speicher220 oder im Speichergerät250 veranlassen. Der Videoeingabemechanismus430 könnte ebenfalls die überspielte Videoaufnahme direkt an die Web-Cam-Anwendung460 weiterleiten. Sobald die überspielte Videoaufnahme zur Web-Cam-Anwendung460 gesendet wird, wird die Übertragung550 der überspielten Videoaufnahme zum Netzwerk115 durchgeführt. Das überspielte Video kann auf einem weiteren Benutzer-Computersystem, z. B.120b , über einen Web-Host-Server, wo die überspielte Videoaufnahme gespeichert wird, oder direkt über eine Peer-to-Peer-Verbindung empfangen werden. Das Videobearbeitungssystem330 setzt das Verfahren zum Start510 zurück, oder das Verfahren wird beim Ende560 abgeschlossen. -
440 abgewickelt werden. Das Verfahren startet am Beginn610 und führt die Bestimmung620 eines Grenzwertes oder mehrerer Grenzwerte (oder Parameter) durch. Bei dem Grenzwert kann es sich beispielsweise um einen Höchst- bzw. Mindestwert einer prozentmäßigen Veränderung in der Schattierung eines Bereichs einer Videoaufnahme oder um eine binäre Veränderung (z. B. 0 bedeutet einen hellen (oder weißen) Bereich und 01 einen dunklen (oder schwarzen) Bereich) eines Bereichs einer Videoaufnahme handeln. Der Grenzwert kann in einem Teil des Speichers220 oder in einem dem Videobearbeitungssystem330 zugehörigen Register gespeichert werden. - Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den Grenzwerten für Audio beispielsweise um eine Dezibeldifferenz, Frequenzdifferenz oder Klangdruckpegeldifferenz handeln kann. Der Grenzwert kann beispielsweise von der Web-Cam-Anwendung
460 bereitgestellt werden und könnte vorher vom Benutzer420 oder einem Benutzer an einem anderen Computersystem, z. B.120b , definiert werden. Der Grenzwert kann wieder in einem Teil des Speichers220 oder in einem dem Videobearbeitungssystem330 zugehörigen Register gespeichert werden. - Im darauffolgenden Schritt des Verfahrens
630 wird eine Bewegungserkennungstechnik eingesetzt, um festzustellen, ob im Verlauf einer Videoaufnahme zwischen der Referenzvideoaufnahme und der empfangenen Videoaufnahme Bewegung stattgefunden hat. In einer Darstellung [dieser vorliegenden Erfindung] können Bewegungen durch eine oder mit Hilfe einer Vergleichstechnik (oder einem Vergleichsverfahren) wie z. B. einer Bildpunkt-Vergleichstechnik, einer Aufnahmebereich-Technik oder einer sogenannten, Blob-Technik erkannt werden. Alle diese Techniken seien lediglich als Beispiele genannt, und andere Techniken können im Rahmen des Vergleichs von Videoaufnahmen zwecks Feststellung von Bewegungen eingesetzt werden. Analog dazu können andere Systeme und Verfahren zur Bewegungserkennung benutzt werden. Die US-PatentschriftUS 6 577 766 B1 z. B. beschreibt Darstellungen für Systeme und Verfahren zur Bewegungserkennung, die bei einem erfindungsgemäßen Videokamerasystem330 zur Anwendung kommen können. Auf die relevanten Teile dieser Patentanmeldung wird hiermit verwiesen. - Nachstehend seien alle der beispielhaft genannten Techniken kurz beschrieben: bei der Bildpunkt-Vergleichstechnik wird ein oder mehrere Bildpunkte der empfangenen Videoaufnahme mit einem oder mehreren ähnlich gelagerten Bildpunkt der Referenzvideoaufnahme verglichen. Insbesondere werden die Bildpunkte miteinander verglichen, um festzustellen, ob Unterschiede zwischen den Werten bestehen, z. B. ein heller Bildpunkt mit einem Binärwert 0 im Gegensatz zur einem dunklen Bildpunkt mit einem Binärwert 1. Bei der Aufnahmebereich-Technik wird zumindest ein Teil der empfangenen Videoaufnahme mit zumindest einem Teil eines ähnlich positionierten Bereichs der Referenzvideoaufnahme verglichen, um festzustellen, ob sich die Werte eines oder mehrerer Videobildparameter voneinander unterscheiden, z. B. Kontrast, Farbton oder Helligkeit.
- Bei der Blob-Vergleichstechnik wird bzw. werden zumindest einem Teil der empfangenen Videoaufnahme ein Videoaufnahmewert oder mehrere Videoaufnahmewerte zugewiesen, die auf Parameter basieren, mit deren Hilfe dieser Teil der empfangenen Videoaufnahme beschrieben wird, z. B. ein Farbwert entlang eines Spektrums. Analog dazu kann zumindest einem Teil der Referenzvideoaufnahme ein Referenzwert zugewiesen werden, mit dessen Hilfe ein ähnlicher Bereich der Referenzvideoaufnahme beschrieben wird. Die beiden Werte können daraufhin miteinander verglichen werden.
- In einer Darstellung [dieser vorliegenden Erfindung] können im Rahmen des Vergleichs bei jeder Technik eine oder mehrere berechnete Differenzen zwischen Videoaufnahmewerten für die entsprechende gewählte Technik identifiziert werden. Sollte der Vergleich eine Wertdifferenz oder mehrere Wertdifferenzen ergeben, nimmt der Bewegungserkennungsmechanismus
440 die Bestimmung640 vor, ob die Wertdifferenz den Grenzwert überschreitet. Falls die Wertdifferenz den Grenzwert nicht übersteigt oder nicht größer als der Grenzwert ist oder falls keine Wertdifferenz vorliegt, kann der Bewegungserkennungsmechanismus440 so konfiguriert werden, dass der Videoeingabemechanismus430 die Videoaufnahme vernichtet oder löscht und zum Start610 zurückkehrt, wo er den Empfang der nächsten Videoaufnahme abwartet. - In bezug auf eine alternative Darstellung [dieser vorliegenden Erfindung] sei darauf hingewiesen, dass das System so konfiguriert werden könnte, dass bei Überschreiten des Grenzwerts u. a. ein Vergleich durchgeführt wird, so dass, sollte ein Grenzwert nicht erreicht werden, die Videoaufnahmen aktualisiert werden, und sollten sie erreicht werden, die Videoaufnahmen gelöscht werden. Das System kann also so konfiguriert werden, dass jede Abweichung von einem Grenzwert zu einer Aktualisierung einer Aufnahme oder zur Löschung einer Aufnahme führt.
- Sollte der Bewegungserkennungsmechanismus
440 zur Feststellung640 gelangen, dass die eine Wertdifferenz oder mehrere Wertdifferenzen den Grenzwert überschreitet (überschreiten) oder größer als der Grenzwert ist (sind), erzeugt der Bewegungserkennungsmechanismus440 ein Bewegungsmeldersignal. Das Videobearbeitungssystem330 nimmt daraufhin den Ersatz650 der Referenzaufnahme im Speicher220 oder im Register mit der empfangenen Aufnahme vor, so dass die gerade erst empfangene Aufnahme nunmehr als Referenzaufnahme fungiert. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, und das Videobearbeitungssystem330 durchläuft dann das Verfahren, das oben unter Bezugnahme auf - Das Video- bzw. Audiobearbeitungssystem und -verfahren dieser Erfindung bietet eine Reihe von Vorteilen und Vorzügen. Beispielsweise werden bei diesem Videobearbeitungssystem und -verfahren in vorteilhafter Weise Rechnersystemressourcen bei der Bearbeitung, Speicherung, und Übertragung von Videoaufnahmen eingespart, die einer bestimmten Schwellenbedingung gerecht werden, womit angezeigt wird, dass Bewegungen zwischen zwei Videoaufnahmen stattgefunden haben.
- Darüber hinaus wird bei diesem Videobearbeitungssystem und -verfahren in vorteilhafter Weise die benötigte Netzwerkbandbreite reduziert, da lediglich bestimmte Videoaufnahmen, die sich von anderen Videoaufnahmen unterscheiden, über das Netzwerk gesendet werden. Des weiteren findet diese vorliegende Erfindung vorteilhafterweise Anwendung bei Web-Cam-Systemen, die Bilder von einem Benutzersystem zu einem Web-Cam-Server oder zu Peer-to-Peer Benutzersystemen senden, die direkte Verbindungen ermöglichen. Es sei erneut darauf hingewiesen, dass alle Bezugnahmen auf Videoelemente auch Audioelemente einschließen, die gemäss den hier beschriebenen Prinzipien bearbeitet werden können.
- Ein weiterer Vorteil dieser vorliegenden Erfindung besteht darin, dass dieses System Flexibilität bei der Festlegung von Parametern in der Form einer oder mehrerer Grenzwerte bietet, so dass Aufnahmen aktualisiert und übertragen bzw. gelöscht werden, je nachdem, ob Abweichungen von diesem Grenzwert festgestellt wurden oder nicht. Sowohl die Überschreitung als auch die Unterschreitung des Grenzwerts kann als Abweichung definiert werden. Diese Flexibilität ermöglicht in vorteilhafter Weise die maßgeschneiderte Konfigurierung eines Systems zur Maximierung der System- sowie Netzwerkressourcen, je nachdem, wie viel Bandbreite zur Verfügung steht.
Claims (75)
- Videobearbeitungssystem zur Übertragung von Videoaufnahmen eines Videostreams über ein Netzwerk, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System die folgenden Elemente aufweist: einen Videoeingabemechanismus, der so konfiguriert ist, dass eine erste Videoaufnahme und eine zweite Videoaufnahme empfangen werden, einen Bewegungserkennungsmechanismus, der so konfiguriert ist, dass die erste Videoaufnahme mit der zweiten Videoaufnahme verglichen wird, sowie so konfiguriert, dass ein Bewegungsmeldersignal erzeugt wird, falls dieser eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt, sowie einen Web-Cam-Mechanismus, der so konfiguriert ist, dass die zweite Videoaufnahme übertragen wird, sobald das Bewegungsmeldersignal empfangen wurde, und die zweite Vidoeaufnahme gelöscht wird, falls kein Bewegungsmeldersignal empfangen wurde.
- Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abweichung vom Grenzwert den Eintritt einer Bewegung in der zweiten Videoaufnahme im Vergleich mit der ersten Videoaufnahme anzeigt.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Web-Cam-Mechanismus ein Videoaufnahme-Überspielsignal erzeugt, sobald das Bewegungsmeldersignal empfangen wird.
- Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Videoeingabemechanismus die zweite Videoaufnahme überspielt, sobald das Videoaufnahme-Überspielsignal empfangen wird.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungserkennungsmechanismus die erste Videoaufnahme mit der zweiten Videoaufnahme vergleicht, wobei entweder eine Bildpunkt-Vergleichstechnik, eine Blob-Vergleichstechnik oder ein Aufnahmebereich-Vergleichstechnik eingesetzt wird.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Web-Cam-Mechanismus den Grenzwert für den Bewegungserkennungsmechanismus festlegt.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System des weiteren eine Schnittstelle aufweist, die so konfiguriert ist, dass Benutzereingaben entgegengenommen werden und die Eingaben entweder einen Grenzwert, eine Videoaufnahme-Vergleichstechnik zum Vergleich der ersten Videoaufnahme mit der zweiten Videoaufnahme oder eine Videoaufnahme-Eingaberate für das Videobearbeitungssystem darstellen.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Videoeingabemechanismus entweder über eine zur Erzeugung von Videoaufnahmen konfigurierte Videokamera, einen Speicher(Speichergerät) mit einem Videoclip oder einen Speicher mit einem Videoclip verfügt.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Web-Cam-Mechanismus die zweite Videoaufnahme entweder zu einem Web-Host oder zu einem Peer-User-System sendet.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Web-Cam-Mechanismus des weiteren so konfiguriert ist, dass eine Anfrage um Übersendung einer Videoaufnahme von einem Peer-User-System empfangen werden kann und dass der Web-Cam-Mechanismus so konfiguriert ist, dass eine Antwort auf die Anfrage in Reaktion auf die zweite Videoaufnahme möglich ist, sollte eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt werden.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungserkennungsmechanismus einen Audioerkennungsmechanismus umfasst.
- Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Audioerkennungsmechanismus so konfiguriert ist, dass eine erste Audioaufnahme mit einer zweiten Audioaufnahme verglichen wird
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Videobearbeitungssystem zumindest eines der folgenden Merkmale aufweist: der Videoeingabemechanismus ist des weiteren so konfiguriert, dass eine erste Audioaufnahme und eine zweiten Audioaufnahme empfangen werden, der Bewegungserkennungsmechanismus ist des weiteren so konfiguriert, dass die erste Audioaufnahme und die zweite Audioaufnahme miteinander verglichen werden, und so konfiguriert ist, dass ein Audioerkennungssignal erzeugt wird, sollte im Rahmen des Vergleichs eine Abweichung von einem Audiogrenzwert festgestellt werden, sowie der Web-Cam-Mechanismus ist des weiteren so konfiguriert, dass die zweite Audioaufnahme gesendet wird, sobald das Audioerkennungssignal empfangen wird.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Videoaufnahme eine Audioaufnahme umfasst.
- Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Bewegungsmeldersignal ein Audioerkennungssignal umfasst.
- Verfahren zur Bearbeitung von Videoaufnahmen eines Videostreams zwecks Übertragung über ein Netzwerk, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Verfahren die folgenden Schritte umfasst: Empfang einer ersten Videoaufnahme, Vergleich der empfangenen ersten Videoaufnahme mit einer Referenzvideoaufnahme, Feststellung, ob der Vergleich der ersten Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt, Übertragung der ersten Videoaufnahme, sollte eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt werden, sowie Löschung der ersten Videoaufnahme, sollte keine Abweichung vom Grenzwert festgestellt werden.
- Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass des weiteren die erste Videoaufnahme empfangen wird, sollte eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt werden.
- Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme zur Referenzvideoaufnahme wird, sollte eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt werden.
- Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass während des Vergleichsschrittes des weiteren entweder eine Bildpunkt-Vergleichstechnik, eine Blob-Vergleichstechnik oder eine Aufnahmebereich-Vergleichstechnik zum Einsatz kommt.
- Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme entweder von einer zur Erzeugung von Videoaufnahmen konfigurierten Videokamera, einem Speicher(gerät) mit einem Videoclip oder einem Speicher mit einem Videoclip empfangen wird.
- Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme an einen Host übertragen wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
- Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme an ein Peer-User-System übertragen wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
- Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass des weiteren eine Anfrage zwecks Übersendung einer Videoaufnahme von einem Peer-User-System erhalten wird.
- Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass im Rahmen der Antwort an das Peer-User-System die erste Videoaufnahme gesendet wird, falls eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
- Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Peer-User-System über einen Web-Browser verfügt, der so konfiguriert ist, dass ein Grenzwert bereitgestellt wird.
- Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der Ansprüche 16 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass jede Videoaufnahme eine Audioaufnahme umfasst.
- Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Grenzwert entweder eine Veränderung eines Helligkeitwerts, eines Binärwerts, eines Dezibelpegels, eines Frequenzpegels oder eines Klangdruckpegels betrifft.
- Videobearbeitungssystem, so konfiguriert, dass Videoaufnahmen eines Videostreams über ein Netzwerk gesendet werden, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System die folgenden Elemente umfasst: Mittel zum Empfang einer ersten Videoaufnahme, Mittel zum Vergleich der ersten Videoaufnahme mit einer Referenzvideoaufnahme, im Rahmen dessen bestimmt wird, ob zwischen der ersten Videoaufnahme und der Referenzvideoaufnahme Bewegungen stattgefunden haben, Mittel zur Bestimmung, ob der Vergleich der ersten Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt, sowie Mittel zur Übertragung der ersten Videoaufnahme zum Netzwerk, falls eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird, und Mittel zum Löschen der Videoaufnahme, falls keine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
- Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System des weiteren Mittel zum Überspielen der ersten Videoaufnahme, falls eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird, aufweist.
- Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die überspielte erste Videoaufnahme zur Referenzvideoaufnahme wird.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass das Vergleichsmedium des weiteren Mittel zur Identifizierung eines ersten Bildpunktgruppenwerts in der erste Videoaufnahme und eines zweiten Bildpunktgruppenwerts in der Referenzaufnahme sowie Mittel zur Bestimmung einer Veränderung zwischen dem ersten Bildpunktgruppenwert und dem zweiten Bildpunktgruppenwert aufweist.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System des weiteren Mittel zur Erzeugung von Videoaufnahmen aufweist.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der Ansprüche 28 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Vergleichsmittel einen Bewegungsmelder aufweisen.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der Ansprüche 28 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestimmungsmittel zumindest entweder einen Bewegungsmelder oder eine Web-Cam-Anwendung aufweisen.
- Videobearbeitungssystem gemäss einem der Ansprüche 28 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System des weiteren Mittel zum Empfangen einer Anfrage um Übersendung einer Videoaufnahme vom einem Peer-User-System aufweist.
- Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System des weiteren Mittel aufweist, mit denen, in Reaktion auf die Anfrage, eine Antwort erzeugt wird und die erste Videoaufnahme übersendet wird, sollte eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt werden.
- Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, dass im Rahmen der Anfrage der Grenzwert bereitgestellt wird.
- Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 35, 36 oder 37, dadurch gekennzeichnet, dass jede Videoaufnahme eine Audioaufnahme umfasst.
- Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungserkennung im Vergleichsmedium auch Audioerkennung mit einschließt.
- Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 38 oder 39, dadurch gekennzeichnet, dass der Grenzwert entweder eine Veränderung eines Helligkeitwerts, eines Binärwerts, eines Dezibelpegels, eines Frequenzpegels oder eines Klangdruckpegels betrifft.
- Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen eines Videostreams über ein Netzwerk, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Verfahren die folgenden Schritte umfasst: Empfang einer Videoaufnahme mit einem ersten Wert von einem Videoeingang, Abruf einer Referenzvideoaufnahme mit einem zweiten Wert aus einem Speicher, Abruf eines Grenzwerts aus dem Speicher, Vergleich des ersten Werts mit dem zweiten Wert zur Bestimmung eines Differenzwerts, Überspielung der Videoaufnahme im Speicher, sollte der Differenzwert eine Abweichung vom Grenzwert ergeben, Übertragung der überspielten Videoaufnahme zum Netzwerk, Ersatz der Referenzvideoaufnahme mit der überspielten Videoaufnahme, so dass die überspielte Videoaufnahme zur neuen Referenzvideoaufnahme wird, sowie Löschung der Videoaufnahme, sollte der Differenzwert keine Abweichung vom Grenzwert ergeben.
- Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, das im Rahmen dieses Verfahrens des weiteren der Grenzwert von einem Web-Browser empfangen und im Speicher abgelagert wird.
- Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch 41 oder 42, dadurch gekennzeichnet, dass der Videoeingang entweder eine Videokamera, einen Speicher mit einer Videoaufnahme, oder ein Speichergerät mit einer Videoaufnahme aufweist.
- Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der Ansprüche 41 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass ein Aufnahmebereich zumindest einen Bildpunkt umfasst.
- Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der Ansprüche 41 bis 44, dadurch gekennzeichnet, dass jede Videoaufnahme eine Audioaufnahme umfasst.
- Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der Ansprüche 41 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass entweder eine Überschreitung oder eine Unterschreitung des Grenzwerts als Abweichung vom Grenzwert betrachtet wird.
- Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, dass die Audioaufnahme ein Audiosignal umfasst.
- Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, dass der Grenzwert entweder eine Veränderung eines Helligkeitwerts, eines Binärwerts, eines Dezibelpegels, eines Frequenzpegels oder eines Klangdruckpegels betrifft.
- Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der Ansprüche 41 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass auch eine Einstellung des Grenzwerts als Abweichung vom Grenzwert betrachtet wird.
- System zur Bearbeitung von entweder Videoaufnahmen eines Videostreams oder Audioaufnahmen zwecks Übertragung über ein Netzwerk, wobei dieses System die folgenden Elemente umfasst: einen Eingabemechanismus, der so konfiguriert ist, dass eine Aufnahme empfangen wird, wobei die Aufnahme zumindest entweder eine Videoaufnahme oder eine Audioaufnahme umfasst, einen Erkennungsmechanismus, der so konfiguriert ist, dass die empfangene Aufnahme mit einer Referenzaufnahme verglichen wird, wobei es sich bei der Referenzaufnahme um eine Referenzvideoaufnahme handelt, falls es sich bei der empfangenen Aufnahme um eine Videoaufnahme handelt, oder aber eine Referenzaudioaufnahme, falls es sich bei der empfangenen Aufnahme um eine Audioaufnahme handelt, und wobei der Sensormechanismus des weiteren so konfiguriert ist, dass eine Erkennungssignal erzeugt wird, sollte der Vergleich zwischen der Referenzaufnahme und der empfangenen Aufnahme eine Abweichung von einem Grenzwert ergeben, sowie eine Web-Cam-Anwendung, die so konfiguriert ist, dass die empfangene Aufnahme zum Netzwerk gesendet wird, sobald das Erkennungssignal gesendet wird, und die empfangene Aufnahme gelöscht wird, falls kein Erkennungssignal gesendet wird, und die so konfiguriert ist, dass bestimmt wird, ob die Referenzaufnahme durch eine neue Referenzaufnahme ersetzt werden soll.
- System gemäss Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abweichung vom Grenzwert bedeutet, dass der Grenzwert entweder über- oder unterschritten wird.
- System gemäss Anspruch 50 oder 51, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensormechanismus die empfangene Aufnahme mit der Referenzaufnahme vergleicht, wobei entweder eine Bildpunkt-Vergleichstechnik, eine Blob-Vergleichstechnik oder eine Aufnahmebereich-Vergleichstechnik verwendet wird, falls eine Aufnahme empfangen wird, die eine Videoaufnahme umfasst.
- System gemäss Anspruch 50, 51 oder 52, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensormechanismus die empfangene Aufnahme mit der Referenzaufnahme vergleicht, wobei entweder ein Unterschied im Dezibelpegel, ein Unterschied im Frequenzpegel oder ein Unterschied im Klangdruckpegel, falls eine Aufnahme empfangen wird, die eine Audioaufnahme umfasst, bestimmt wird.
- System gemäss einem der Ansprüche 50 bis 53, dadurch gekennzeichnet, dass auch eine Einstellung des Grenzwerts als Abweichung vom Grenzwert gilt.
- System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme zwecks Übertragung über ein Netzwerk, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System die folgenden Elemente umfasst: ein Empfangsmedium zum Empfang einer ersten Videoaufnahme, ein Vergleichsmedium zum Vergleich der empfangenen ersten Videoaufnahme mit einer Referenzvideoaufnahme, ein Medium zur Bestimmung, ob der Vergleich der ersten Videoaufnahme und der Referenzvideoaufnahme eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt, ein Übertragungsmedium zur Übertragung der ersten Videoaufnahme, falls eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird, sowie ein Medium zum Löschen der ersten Videoaufnahme, falls keine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
- System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch 55, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System des weiteren Medien umfasst, mit denen die erste Videoaufnahme überspielt wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
- System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch 55 oder 56, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme zur Referenzvideoaufnahme wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
- System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der Ansprüche 55 bis 57, dadurch gekennzeichnet, dass das Vergleichsmedium zum Vergleich des weiteren so konfiguriert ist, dass Pixels, sogenannte „Blobs” oder Aufnahmebereiche verglichen werden.
- System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der Ansprüche 55 bis 58, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme entweder von einer zur Erzeugung von Videoaufnahmen konfigurierten Videokamera, einem Speicher(gerät) mit einem Videoclip oder einem Speicher mit einem Videoclip empfangen wird.
- System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der Ansprüche 55 bis 59, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme an einen Host gesendet wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
- System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der Ansprüche 55 bis 60, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme an ein Peer-User-System gesendet wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
- System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der Ansprüche 55 bis 61, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System darüber hinaus ein Empfangsmedium zum Empfang einer Anfrage zwecks Übersendung einer Videoaufnahme von einem Peer-User-System aufweist.
- System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch 62, dadurch gekennzeichnet, dass im Rahmen der Antwort an das Peer-User-System die erste Videoaufnahme übersendet wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
- System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch 62 oder 63, dadurch gekennzeichnet, dass das Peer-User-System über einen Web-Browser verfügt, der dahingehend konfiguriert wurde, einen Grenzwert bereitzustellen.
- System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der Ansprüche 55 bis 64, dadurch gekennzeichnet, dass jede Videoaufnahme eine Audioaufnahme umfasst.
- System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch 65, dadurch gekennzeichnet, dass der Grenzwert entweder eine Veränderung eines Helligkeitwerts, eines Binärwerts, eines Dezibelpegels, eines Frequenzpegels oder eines Klangdruckpegels betrifft.
- System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen eines Videostreams über ein Netzwerk, dadurch gekennzeichnet, dass bei diesem Verfahren die folgenden Elemente eingesetzt werden: ein Empfangsmedium zum Empfang einer Videoaufnahme mit einem ersten Wert von einem Videoeingang, eine Abrufmedium zum Abruf einer Referenzvideoaufnahme mit einem zweiten Wert aus einem Speicher, eine Abrufmedium zum Abruf eines Grenzwerts aus einem Speicher, ein Vergleichsmedium zum Vergleich des ersten Werts mit dem zweiten Wert zwecks Bestimmung eines Differenzwerts, ein Überspielmedium zum Überspielen der Videoaufnahme im Speicher, sobald eine Abweichung des Differenzwerts vom Grenzwert festgestellt wird, ein Übertragungsmedium zur Übertragung der überspielten Videoaufnahme zum Netzwerk, ein Medium zum Ersatz der Referenzvideoaufnahme durch die überspielte Videoaufnahme, so dass die überspielte Videoaufnahme zur neuen Referenzvideoaufnahme wird, sowie ein Löschungsmedium zum Löschen der Videoaufnahme, sollte der Differenzwert nicht vom Grenzwert abweichen.
- System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch 67, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System des weiteren ein Empfangsmedium zum Empfang des Grenzwerts von einem Web-Browser und zur Speicherung des Grenzwerts im Speicher aufweist.
- System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch 67 oder 68, dadurch gekennzeichnet, dass der Videoeingang entweder eine Videokamera, einen Speicher mit einer Videoaufnahme oder ein Speichergerät mit einer Videoaufnahme aufweist.
- System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der Ansprüche 67 bis 69, dadurch gekennzeichnet, dass ein Aufnahmebereich zumindest einen Bildpunkt umfasst.
- System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der Ansprüche 67 bis 70, dadurch gekennzeichnet, dass jede Videoaufnahme eine Audioaufnahme umfasst.
- System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der Ansprüche 67 bis 71, dadurch gekennzeichnet, dass im Löschungsmedium entweder die Überschreitung oder die Unterschreitung des Grenzwerts als Abweichung vom Grenzwert betrachtet wird.
- System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch 71, dadurch gekennzeichnet, dass die Audioaufnahme ein Audiosignal umfasst.
- System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch 71 oder 72, dadurch gekennzeichnet, dass der Grenzwert entweder eine Veränderung eines Helligkeitwerts, eines Binärwerts, eines Dezibelpegels, eines Frequenzpegels oder eines Klangdruckpegels betrifft.
- System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der Ansprüche 67 bis 74, dadurch gekennzeichnet, dass im Löschungsmedium auch eine Einstellung des Grenzwerts als Abweichung vom Grenzwert gilt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE20207713U DE20207713U1 (de) | 2001-03-30 | 2002-03-28 | Web-Camming und Bandbreitensteuerung auf Grundlage der Bewegungs- und Audioerkennung |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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