DE10219150A1 - Verfahren und Anordnung zum Übermitteln von Textnachrichten - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Übermitteln von Textnachrichten (2, 2') in einem Telekommunikationsnetz (1), insbesondere in einem intelligenten Netz, wobei eine Gebührenübernahme ermöglicht wird. Dies ermöglicht es, dass ein Teilnehmer bereits vergebührte Textnachrichten versenden kann, welche dann dem entsprechenden Empfänger entweder mit einer Adresse prädestiniert oder frei verfügbar zur Verfügung gestellt werden.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Übermitteln von Textnachrichten in einem Telekommunikationsnetz, insbesondere in einem intelligenten Netz, sowie eine Anordnung zur Durchführung des Verfahrens.
- Mobile Telekommunikationsendgeräte (Handys) haben aufgrund signifikanter Vorteile gegenüber festnetzgebundenen Endgeräten massenhaft Verwendung sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich gefunden. Hierzu hat vor allem die Möglichkeit praktisch uneingeschränkter Erreichbarkeit auch bei hoher persönlicher Mobilität der Teilnehmer beigetragen, wobei aufgrund des flächendeckenden GSM-Netzes sogar länderübergreifend die Benutzung möglich ist. Zudem bieten die Betreiber terrestrischer Mobilfunknetze, wie etwa das GSM- Netz, dem Teilnehmer auch Dienste an, die das Festnetz nicht bietet. Ein Beispiel eines derartigen Dienstes ist der Empfang und das Versenden von Text-Kurznachrichten, was üblicherweise als SMS-Nachrichten (SMS = Short Message Service) bezeichnet wird.
- SMS ist ein Dienst im GSM-Netz zur Versendung kurzer Textnachrichten von bis zu 160 Zeichen. Die Daten für den SMS werden im Signalisierungs- und nicht in einem Nutzkanal übertragen, so dass auch während einer bestehenden Verbindung SMS-Daten zu einem Vermittlungsknoten des jeweiligen Netzbetreibers übertragen werden können. Ist das entsprechende Empfängerendgerät der Kurznachricht zur Zeit nicht erreichbar, wird die Nachricht in der Vermittlungsstation für eine bestimmte Zeit (üblicherweise zwischen 48 Stunden und 2 Wochen) zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weitergeleitet, wenn das Empfängerendgerät wieder erreichbar ist.
- Der SMS-Dienst stellt somit eine unkomplizierte und schnelle Möglichkeit der Übermittlung von Texten mit einer typischerweise maximalen Länge von 160 Zeichen über Mobilfunknetze dar. Aktuelle sowie absehbare Entwicklungen in diesem Bereich werden weitere Anwendungen wie Buchungsbestätigungen, Werbung oder Banktransaktionen, verstärkt zum Einsatz bringen. Marketingspezialisten der internationalen Mobilfunkanbieter haben diese Bedeutung erkannt und werden über die aktuellen Zielgruppen (mit reiner "Brief"-Nutzung der Textnachrichten) hinaus diese neuen Anwendungen verbreiten. Als Beispiel hierfür seien die Fortentwicklungen des ursprünglichen SMS-Dienstes genannt, die als EMS (Enhanced Messaging Service) oder MMS (Multimedia. Messaging Service) bekannt sind.
- Mit der zunehmenden Verbreitung von mobilen Telekommunikationsendgeräten ist auch das sogenannte Prepaidverfahren aus dem Zahlungsverkehr nicht mehr wegzudenken. Dieses gelegentlich auch "Guthabenverfahren" genannte Bezahlverfahren ist die ursprüngliche Bezeichnung für die Möglichkeit des Erwerbs einer SIM-Karte mit einem daran gekoppelten maximalen Gebührenbetrag als Guthaben gegen Vorkasse. Es kann dann mit dieser Karte solange telefoniert werden, wie es das Guthaben auf der Karte zulässt. Ist das Guthaben abtelefoniert, muss eine neue Karte gekauft und in das Gerät eingesteckt bzw. die Karte wieder aufgeladen werden.
- Das Prepaidverfahren hat sich bei der mobilen Telekommunikation aufgrund wesentlicher Vorteile aus Nutzer- aber auch aus Betreibersicht mehr und mehr durchgesetzt. So fallen beispielsweise keine festen monatlichen Grundgebühren und keine längeren Vertragslaufzeiten für den Nutzer an. Ferner ermöglicht das Prepaidverfahren eine volle Kostenkontrolle und ist auch durch Personen unter 18 Jahren ohne weiteres nutzbar. Aus Betreibersicht liegt beim Prepaidverfahren kein Rechnungsrisiko vor, des weiteren können aufgrund des Wegfalls der Bonitätsprüfung Kosten gespart werden. Als aus Nutzersicht nachteilig gelten die leicht bis deutlich erhöhten nutzungsabhängigen Kosten für die Gespräche und das drohende Verfallen des Kartenguthabens, falls über einen bestimmten Zeitraum nicht telefoniert wird.
- Ferner erweist es sich als wesentlicher Nachteil, dass bei Mobiltelefonen mit einem Prepaid-Kartenvertrag deren Guthaben aufgebraucht ist, keine ankommenden Nachrichten mehr beantwortet werden können. Dies ist nicht möglich, da bei der Bonitätsprüfung des Teilnehmers in der Vermittlungsstation aufgrund fehlender Bonität die Nutzung des Gesprächs- wie auch des SMS-Dienstes verweigert wird. Problematisch ist die Situation insbesondere dann, wenn der Teilnehmer in Reaktion auf eine empfangene Nachricht unbedingt darauf angewiesen ist, eine Antwort abzusenden. Der jeweilige Kommunikationspartner weiß in der Regel auch nicht, dass die Antwort aufgrund eines abgelaufenen Prepaid-Guthabens nicht abgesendet werden konnte und daher ausbleibt.
- Zwar ist unter dem Begriff "R-Gespräch" oder "Reverse-Charging" in der Telekommunikationstechnik eine Übernahme der Nutzungskosten (Verkehrsgebühren) durch den angewählten Zielanschluss bekannt; dieses Prinzip eignet sich jedoch nicht für eine Übertragung auf den SMS-Dienst. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das automatische Reverse Charging in X.25- Paketnetzen, bei dem der angewählte Paketanschluss die Volumenkosten der Datenverbindung übernimmt. Im öffentlichen Telefonnetz findet das Reverce-Charging beim operatorgestützten R-Gespräch Anwendung, bei dem der angerufene Teilnehmer mit seinem Einverständnis die Verbindungskosten der betreffenden Verbindung übernimmt. Dieses Leitungsmerkmal von Telekommunikationsnetzen ist naturgemäß nur bei vermittelnden Kommunikationsnetzen möglich. Die Übertragung auf den Kurznachrichtendienst, d. h. eine Kostenübernahme für SMS-Nachrichten, ist somit bisher nicht möglich.
- Aufgrund der beschriebenen Problemstellung liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten von Mobilfunkdiensten, insbesondere auf Prepaid-Basis, sowie eine Anordnung zur Durchführung des Verfahrens anzugeben.
- Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genannten Art erfindungsgemäß durch folgende Verfahrensschritte gelöst: Eine erste Textnachricht wird über ein erstes Endgerät erstellt und mit einem ersten Gebührenübernahmecode gekennzeichnet; die erste Textnachricht wird an einen zentralen Dienststeuerungsknoten übermittelt; eine Zuordnungsvorschrift, die Identifikatoren des ersten und eines zweiten Endgerätes umfasst, wird zur Festlegung der Gebührenübernahme gebildet und die Zuordnungsvorschrift in einer Speichereinheit abgespeichert; die erste Textnachricht wird an ein zweites Endgerät weitergeleitet und mit einem Gebührenübernahmehinweis dargestellt; eine zweite Textnachricht wird auf dem zweiten Endgerät erstellt und mit einem zweiten Gebührenübernahmecode gekennzeichnet; die zweite Textnachricht wird an den zentralen Dienststeuerungsknoten zur Ausführung der Gebührenübernahme übermittelt; und die zweite Textnachricht wird an das erste Endgerät weitergeleitet.
- Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende technische Problem wird ferner durch eine Anordnung nach Anspruch 8 gelöst.
- Die Vorteile der Erfindung liegen insbesondere darin, dass ein einfach zu realisierendes und dabei sehr effektives Verfahren zur Übernahme der bei einem SMS-Nachrichtenversand anfallenden Gebühren durch den angewählten Zielanschluss (erstes Endgerät) erzielbar ist. Durch das Kennzeichnen einer ersten Textnachricht mit einem ersten Gebührenübernahmecode wird dabei in besonders vorteilhafter Weise möglich, dass ein beliebiger Teilnehmer eine Textnachricht verschicken kann, bei der er die Kostenübernahme für eine Beantwortung dieser Nachricht verbindlich signalisieren kann. Die Kostenübernahme unter Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens erlaubt es dem Teilnehmer, Kosten für Textnachrichten, die er empfängt, zu übernehmen. Des weiteren ist es auch denkbar, dass ein Teilnehmer nicht nur eine einzelne Nachricht, sondern auch Nachrichtenpakete an weitere Endgeräte verschickt. Hierzu müsste noch die Anzahl der SMSs, die das Nachrichtenpaket umfasst, angegeben werden. Dies erfolgt beispielsweise durch einen entsprechenden Eintrag im Gebührenübernahmecode, wodurch erreicht wird, dass in der Zuordnungsvorschrift die Anzahl der frei verfügbaren SMSs eingetragen wird. So ist beispielsweise auch die Möglichkeit der uneingeschränkten Kostenübernahme denkbar; sinnvollerweise müsste diese Möglichkeit an eine bestimmte Adresse gekoppelt sein. Beispielsweise übernehmen somit Eltern uneingeschränkt die Kosten der SMSs, die die Kinder an sie schicken. In diesem Fall müsste der Eintrag in der Liste bzw. Zuordnungsvorschrift geeignet gekennzeichnet sein, damit dieser nicht beim Versenden der Antwort-SMS-Nachricht, sondern nur durch expliziten Widerruf gelöscht wird. Der Widerruf erfolgt dabei in vorteilhafterweise per SMS.
- Nach diesem Prinzip ist es somit möglich, einer gesendeten SMS-Nachricht eine Antwort-SMS-Nachricht "beizulegen", die nur an die Adresse des ersten Endgerätes zurückgeschickt werden kann oder alternativ dazu frei verfügbar ist, d. h. an ein beliebiges weiteres Endgerät versandt werden kann. Frei verfügbare SMSs werden mit einer anderen Dienstzahl gekennzeichnet, so dass sie sich von den SMSs, die nach dem bekannten Verfahren vergebührt werden, abheben. Die Verwaltung der frei verfügbaren SMSs erfolgt in einer hierfür vorgesehenen geeigneten Liste bzw. in der Zuordnungsvorschrift. Falls beim Versenden der zweiten SMS solch ein Eintrag gefunden wird, dann wird die SMS auf die frei gewählte Adresse verschickt, wo die gespeicherte Rufnummer des Absenders der ersten SMS nur wegen der Vergebührung benötigt wird. Dadurch ist der Teilnehmer, der mittels des zweiten Endgerätes kommunikativ verbunden ist, in der Lage, auf eine SMS-Nachricht, welche von einem ersten Endgerät abgesandt wurde, zu antworten, ohne dass ihm dafür Kosten entstehen. Andererseits wird durch eine prädestinierte SMS-Nachricht, d. h. eine SMS-Nachricht mit schon fest vergebener Adresse, sichergestellt, dass diese SMS-Nachricht nicht anderweitig benutzt werden kann.
- In besonders vorteilhafter Weise wird dabei die erste Textnachricht an einen zentralen Dienststeuerungsknoten übermittelt, indem ein entsprechender Dienst aus der ersten Textnachricht sowohl die Zielrufnummer, d. h. die Rufnummer an welche die erste Textnachricht übermittelt werden soll, als auch die Rufnummer des ersten Endgerätes ausgelesen und in einer Zuordnungsvorschrift zusammengefasst. Eine derartige Zuordnungsvorschrift kann beispielsweise in Form von Rufnummerpaaren vorliegen, wobei die Zielrufnummer und die Absenderufnummer als Zahlenduplex eingetragen sind.
- Im zentralen Dienststeuerungsknoten wird anschließend die Zuordnungsvorschrift zwischengespeichert, vorteilhafterweise in einer dafür vorgesehenen Speichereinheit. Nach dem Weiterleiten der Textnachricht an ein zweites Endgerät, welches der eingetragene Empfänger der Nachricht ist, wird diese Nachricht auf dem zweiten Endgerät dargestellt, wobei in besonders vorteilhafter Weise die Nachricht gekennzeichnet ist, so dass der entsprechende Teilnehmer erkennt, dass eine Gebührenübernahme durch das erste Endgerät angeboten wird.
- Der Teilnehmer des zweiten Endgerätes kann in diesem Fall eine zweite Textnachricht erstellen; diese so kennzeichnen, dass eine Gebührenübernahme erwünscht ist und an den zentralen Dienststeuerungsknoten versenden. Hier wird dann geprüft, ob zu den Identifikatoren des zweiten und ersten Endgerätes ein entsprechender Eintrag in der zwischengespeicherten Zuordnungsvorschrift vorliegt. Sollte dies der Fall sein, d. h. sollte der Teilnehmer am ersten Endgerät eine Gebührenübernahme für die Rufnummer des zweiten Endgerätes beim Erstellen der ersten Textnachricht signalisiert haben, so wird die zweite Textnachricht an das erste Endgerät weitergeleitet.
- Mit der erfindungsgemäßen Anordnung wird eine Möglichkeit zur Durchführung des vorstehend beschriebenen Verfahrens angegeben. Hierbei umfasst der zentrale Dienststeuerknoten eine Identifikator-Registriereinheit, welche dazu ausgelegt ist, bei einer eingehenden Textnachricht einen Identifikator (speziell die MSISDN) des sendenden Endgerätes und Zielanschlusses zu erfassen, diese in einer Zuordnungsvorschrift zusammenzufassen und in einer dafür vorgesehenen Speichereinheit abzuspeichern. Des weiteren umfasst der zentrale Dienststeuerknoten eine Vergleichereinheit zum überprüfen der Gebührenübernahme.
- Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind bezüglich des Verfahrens in den Unteransprüchen 2 bis 7 angegeben.
- So ist für das Verfahren bevorzugt vorgesehen, dass zur Ausführung der Gebührenübernahme eine Vergebührung der zweiten Textnachricht über das erste Endgerät durch einen IN-Dienst erfolgt. Dies ist ein aus der Telekommunikation bekannter Verfahrensschritt, bei dem die Kosten der ersten Textnachricht standardmäßig verrechnet werden. Dadurch wird erreicht, dass der Teilnehmer bei der Verwendung des Kostenübernahmedienstes keine zusätzlichen Abrechnungen erhält. Bei der Vergebührung der SMS-Nachrichten über den IN-Dienst wird ferner vorteilhafterweise nur dann abgebucht, wenn die zweite Textnachricht wirklich verschickt wird.
- Bei einer möglichen Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt das Kennzeichnen der Textnachricht durch ein Hinzufügen einer IN-Dienstkennzahl zum automatischen Aufrufen eines IN-Dienstelementes im zentralen Dienststeuerungsknoten. Die IN-Dienstkennzahl ist eine vom Dienstanbieter bzw. Netzbetreiber festgelegte, in der Regel dreistellige Ziffernfolge im Rufnummernkonzept des intelligenten Netzes (IN) für den Zugang zu einem bestimmten IN-Dienst. Die Dienstkennzahl muss dabei vom Anrufer gewählt werden, um einen bestimmten Dienst zu erreichen. Die erfindungsgemäße Verwendung der Dienstunterstützung eines intelligenten Netzes ist besonders vorteilhaft, da hierdurch das erfindungsgemäße Verfahren besonders schnell und einfach einführbar ist. Selbstverständlich sind hier aber auch andere Ausführungsformen denkbar.
- So ist besonders vorteilhaft vorgesehen, dass das Erstellen der Zuordnungsvorschrift zur Festlegung der Gebührenübernahme und das Abspeichern dieser in einer Speichereinheit durch einen dafür vorgesehenen IN-Dienst erfolgt. Durch die Verwendung derartiger Dienste kann das erfindungsgemäße Verfahren besonders schnell und einfach eingeführt werden.
- Besonders vorteilhaft ist ferner vorgesehen, dass die Ausführung der Gebührenübernahme einer zweiten Textnachricht auch über ein weiteres IN-Dienstelement erfolgt, wobei zunächst eine Absenderidentifikation der zweiten Textnachricht als Identifikator ausgelesen und anschließend dieser Identifikator mit den Werten in der zwischengespeicherten Zuordnungsvorschrift verglichen wird. Dabei erfolgt die Gebührenübernahme und das Weiterleiten der zweiten Textnachricht an das erste Endgerät, wenn der Vergleich das Vorhandensein der ausgelesenen Absender- und Empfängeridentifikation in den abgespeicherten Werten ergibt.
- Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass mittels eines konfigurierbaren Menüeintrages das Kennzeichnen der Textnachricht mit einem Gebührenübernahmecode erfolgt. Dies stellt eine besonders nutzerfreundliche Modifizierung der erfindungsgemäßen Lösung dar, wobei der Teilnehmer beispielsweise die IN-Dienstkennzahl nicht mehr einzeln per Hand eintragen muss. Durch das Einstellen eines entsprechenden Menüeintrages wird bei der Auswahl dieser Funktion die eingegebene Zielrufnummer mit der gebrauchten Dienstkennzahl automatisch erweitert.
- Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung liegt darin, dass beim Kennzeichnen der Textnachricht auch weitere IN-Dienstkennzahlen hinzugefügt werden können. So ist beispielsweise denkbar, eine entsprechende Kennzahl hinzuzufügen, mit welcher ein IN-Dienst aufgerufen wird, der bewirkt, dass der Empfang dieser Meldung an der Empfängerseite mit einem bestimmten Signal (Rington) signalisiert wird. Selbstverständlich sind hier aber auch andere Ausführungen denkbar.
- Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Die Figur zeigt eine schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung.
- Die Figur zeigt eine schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung, bei der ein erstes Endgerät 3 über ein intelligentes Netz 1 mit einem zweiten Endgerät 8 verbunden ist. Auf dem ersten Endgerät 3 wird eine Textnachricht 2 erstellt und mit einem ersten Gebührenübernahmecode 4 gekennzeichnet. Der Gebührenübernahmecode 4 ist dabei als IN-Dienstkennzahl der Identifikationsnummer des Empfängerendgerätes (zweites Endgerät 8) beigefügt.
- Nachdem die Textnachricht 2 vom ersten Endgerät 3 abgesandt wurde, wird automatisch durch die bei der Kennzeichnung hinzugefügte IN-Dienstkennzahl der Zugang zu dem IN-Dienst "Gebührenübernahme" gewählt. Die Funktion des intelligenten Netzes 1 beruht dabei auf folgendem Grundprinzip: Die Intelligenz für den Aufbau einer Telekommunikationsverbindung liegt nicht mehr vollständig in den weitgehend diensteneutralen Vermittlungsknoten (Service Switching Point, SSP) des Netzes 1 sondern vielmehr in einem zentralen Dienststeuerungsknoten 5 (Service Control Point, SCP), dessen Dienstelogik bei jedem Verbindungsaufbau vom Vermittlungsknoten angesprochen wird. Die zentrale Verwaltung der Dienstelogik hat den Vorteil, dass sie kostengünstiger ist und sich in viel kürzerer Zeit durchführen lässt. Der Netzbetreiber erreicht dadurch, dass neue Dienste schneller als traditionell üblich in das Netz 1 implementiert und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden können.
- Die abgesandte Textnachricht 2 wird von daher direkt zum Dienststeuerknoten 5 weitergeleitet. Hierbei wird die erste Textnachricht 2 zunächst in die Identifikator-Registriereinheit 9 des zentralen Dienststeuerknoten 5 weitergeleitet, in der die Identifikatoren der Endgeräte 3, 8 aus den Verbindungsdaten erstellt werden. Diese Identifikatoren können insbesondere die Rufnummernpaare der beiden Endgeräte 3, 8 darstellen. Der IN-Dienst bildet anschließend anhand der erstellten Identifikatoren eine entsprechende Zuordnungsvorschrift 7, welche in einer entsprechenden Speichereinheit 6 des zentralen Dienststeuerknoten 5 zwischengespeichert wird.
- Anschließend wird die erste Textnachricht 2 an das zweite Endgerät 8 weitergeleitet. Hier erscheint die erste Textnachricht 2 auf einem entsprechenden Display, wobei diese mit einem entsprechenden Hinweis versehen ist, welcher dem Benutzer des Endgerätes 8 mitteilt, dass ihm eine Gebührenübernahme von dem Teilnehmer des ersten Endgerätes 3 angeboten wird.
- In diesem Fall kann der Teilnehmer des zweiten Endgerätes 8 eine zweite Textnachricht 2' auf dem zweiten Endgerät 8 erstellen und diese mit einem zweiten Gebührenübernahmecode 4' versehen. Dieses kann beispielsweise wiederum eine entsprechende IN-Dienstkennzahl sein.
- Anschließend findet die Übermittlung der zweiten Textnachricht 2' statt. Hierbei wird die Textnachricht 2' automatisch an den zentralen Dienststeuerungsknoten 5 und insbesondere in eine Vergleichereinheit 10 übermittelt. In der Vergleichereinheit 10 findet eine Überprüfung der Gebührenübernahme statt.
- Hierbei wird zunächst die Absenderidentifikation der zweiten Textnachricht 2', also der Identifikator des zweiten Endgerätes 8 ermittelt und anschließend die Empfängeridentifikation der zweiten Textnachricht 2', also der Identifikator des ersten Endgerätes 3 aus der abgespeicherten Zuordnungsvorschrift 7 gesucht.
- Die Gebührenübernahme und das Weiterleiten der zweiten Textnachricht 2' an das erste Endgerät 3 erfolgt, wenn der Vergleich das Vorhandensein der ausgelesenen Absender- und Empfängeridentifikationen in den in der Zuordnungsvorschrift 7 abgespeicherten Werte ergibt.
Claims (8)
1. Verfahren zum Übermitteln von Textnachrichten (2, 2') in
einem Telekommunikationsnetz (1), insbesondere in einem
intelligenten Netz, bestehend aus folgenden
Verfahrensschritten:
a) Erstellen einer ersten Textnachricht (2) über ein erstes
Endgerät (3) und Kennzeichnen der ersten Textnachricht (2)
mit einem ersten Gebührenübernahmecode (4);
b) Übermitteln der ersten Textnachricht (2) an einen
zentralen Dienststeuerungsknoten (5);
c) Erstellen einer geeignete Identifikatoren des ersten und
eines zweiten Endgerätes (3, 8) umfassenden
Zuordnungsvorschrift (7) zur Festlegung der Gebührenübernahme und
Abspeichern der Zuordnungsvorschrift (7) in einer Speichereinheit
(6);
d) Weiterleiten der ersten Textnachricht (2) an ein zweites
Endgerät (8) und Darstellen der ersten Textnachricht mit
einem Gebührenübernahmehinweis;
e) Erstellen einer zweiten Textnachricht (2') auf dem zweiten
Endgerät (8) und Kennzeichnen der zweiten Textnachricht (2')
mit einem zweiten Gebührenübernahmecode (4');
f) Übermitteln der zweiten Textnachricht (2') an den
zentralen Dienststeuerungsknoten (5) zur Ausführung der
Gebührenübernahme; und
g) Weiterleiten der zweiten Textnachricht (2') an das erste
Endgerät (3).
2. Verfahren nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch
eine Vergebührung der zweiten Textnachricht (2') über das
erste Endgerät (3) durch einen IN-Dienst zur Ausführung einer
Gebührenübernahme.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Kennzeichnen der Textnachricht (2, 2') in
Verfahrensschritt a) und e) das Hinzufügen jeweils einer
IN-Dienstkennzahl zum automatischen Aufrufen eines IN-Dienstelementes
umfasst.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit
folgenden weiteren Verfahrensschritten nach Verfahrensschritt
c):
1. Automatisches Aufrufen eines ersten IN-Dienstelementes
zum Bilden der Zuordnungsvorschrift (7) aus den
Identifikatoren des ersten und weiteren Endgerätes (3, 8) der ersten
Textnachricht (2); und
2. Abspeichern der Zuordnungsvorschrift (7) in der
Speichereinheit (6).
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner
folgende Verfahrensschritte nach Verfahrensschritt f)
umfassend:
1. Automatisches Aufrufen eines zweiten IN-Dienstelementes
zum Auslesen der Absenderidentifikation der zweiten
Textnachricht (2'), also des Identifikators des zweiten Endgerätes
(8); und
2. Suchen der Empfängeridentifikation der zweiten
Textnachricht (2'), also des Identifikators des ersten Endgerätes
(3), aus der abgespeicherten Zuordnungsvorschrift (7),
wobei die Gebührenübernahme und das Weiterleiten der zweiten
Textnachricht (2') an das erste Endgerät (3) erfolgt, wenn
der Vergleich in Verfahrensschritt f2) das Vorhandensein der
ausgelesenen Absender- und Empfängeridentifikation in den in
der Zuordnungsvorschrift (7) abgespeicherten Werten ergibt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
ein Kennzeichnen der Textnachricht mit einem
Gebührenübernahmecode (2, 2') in Verfahrensschritt a) oder e) mittels eines
konfigurierbaren Menüeintrages.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
ein Hinzufügen von weiteren IN-Dienstkennzahlen beim
Kennzeichnen der Textnachricht (2, 2') in Verfahrensschritt a)
oder e).
8. Anordnung zur Durchführung des Verfahrens gemäß einem der
vorhergehenden Ansprüche mit zwei Endgeräten (3, 8) zum
Erstellen und Empfangen von Textnachrichten (2, 2'), die über
einen zentralen Dienststeuerknoten (5) eines
Telekommunikationsnetzes (1), insbesondere eines intelligenten Netzes (IN-
Netz), verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, dass
der zentralen Dienststeuerknoten (5) folgendes aufweist:
eine Identifikator-Registriereinheit (9) zum Erfassen von Identifikatoren des ersten und zweiten Endgerätes (3, 8) und Bilden einer Zuordnungsvorschrift (7);
eine Identifikator-Speichereinheit (6) zum Abspeichern der Zuordnungsvorschrift (7) und
eine Vergleichereinheit (10) zum Überprüfen der Gebührenübernahme durch Vergleich einer gespeicherten Zuordnungsvorschrift mit einem empfangenen Identifikatorpaar.
eine Identifikator-Registriereinheit (9) zum Erfassen von Identifikatoren des ersten und zweiten Endgerätes (3, 8) und Bilden einer Zuordnungsvorschrift (7);
eine Identifikator-Speichereinheit (6) zum Abspeichern der Zuordnungsvorschrift (7) und
eine Vergleichereinheit (10) zum Überprüfen der Gebührenübernahme durch Vergleich einer gespeicherten Zuordnungsvorschrift mit einem empfangenen Identifikatorpaar.
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