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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Diese
Erfindung betrifft eine Bildverarbeitungseinrichtung, die die Bedingung
von Passagieren eines Aufzugs oder ähnlichem beurteilt und einen Aufzug,
der mit dieser Bildverarbeitungseinrichtung versehen ist.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Beim
Betrieb des Aufzugs ist es wichtig, zu erkennen, ob ein Passagier
in einer Aufzugkabine eine körperlich
behinderte Person ist, die einen Rollstuhl verwendet oder ein Nichtbehinderter.
Der Grund ist, dass es möglich
wird, die sichere Benutzung des Aufzugs für einen Passagier in einem
Rollstuhl bereitzustellen durch Ändern
des Betriebsmodus derart, dass, wenn ein normaler Nichtbehinderter den
Aufzug verwendet, der Betriebsmodus ein Normalbetriebsmodus ist
und wenn ein Passagier in einem Rollstuhl den Aufzug verwendet dieser
geändert wird
in einen Rollstuhlmodus.
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Als
Rollstuhlmodus kann beispielsweise die Hubgeschwindigkeit der Kabine
geringer gemacht werden, als die Normalgeschwindigkeit und zur Zeit des
Anhaltens in jeder Etage kann die Ankunftsgenauigkeit der Kabine
in Bezug auf den Vorraumfußboden
präziser
eingestellt werden als im Normalfall. Wenn der Nichtbehinderte den
Aufzug verwendet, kann die Hubgeschwindigkeit der Kabine nicht verringert
werden und die Ankunftsgenauigkeit nicht speziell erhöht werden,
wodurch die Durchlaufzeit des Aufzugs reduziert wird, und demnach
die Betriebseffizienz verbessert werden kann.
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Es
ist erforderlich, automatisch zu erkennen, ob ein Passagier in einem
Rollstuhl versucht, den Aufzug zu benutzen, um automatisch den Betriebsmodus
des Aufzugs abhängig
von der Art des Passagiers zu ändern.
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Normalerweise
ist keine Bildsverarbeitungseinrichtung erfunden oder entwickelt
worden für
diesen Zweck und es ist für
den Passagier im Rollstuhl erforderlich, selbst einen Druckknopf
zu betätigen, der
dem Rollstuhlpassagier zugedacht ist, wenn er oder sie die Kabine
ruft oder den ähnlichen
Rollstuhlknopf in der Kabine zu betätigen, nachdem er oder sie
in die Kabine eingedrungen ist, um dadurch eine Instruktion zum Ändern des
Betriebsmodus bzgl. des Aufzugsystems einzugeben.
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In
bezug auf die Bilderkennung des Aufzugpassagiers ist beispielsweise
eine Messeinrichtung der Anzahl von wartenden Passagieren in der
japanischen Patentanmeldung mit der Offenlegungsnummer 6-92563 offenbart. 16 und 17 sind Diagramme, die den Inhalt der
in dieser Veröffentlichung
beschriebenen Technik erläutern.
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16 zeigt den Aufbau einer
konventionellen Anzahl Messeinrichtungen. In dieser Figur umfasst
die Einrichtung eine Kamera 1001, einen Bildprozessor 1002,
ein neuronales Netz 1003, eine Anzahl Beurteilungseinheit 1004,
eine Übertragungseinheit 1005 und
eine Aufzugsteuereinheit 1006. Die TV-Kamera ist an der
oberhalb der Köpfe
der wartenden Passagiere angeordneten Ecke installiert und ist vertikal
nach unten gerichtet.
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Zuerst
wird von der TV-Kamera ein Bild aufgenommen. Das eingegebene Bild 1001 in 17 zeigt, dass drei Personen
gesehen werden können. Das
in der Situation, dass keine Person da ist aufgenommene Bild, das
heißt,
ein Hintergrundbild 1011 ist zuvor vorbereitet und das
eingegebene Bild wird einer differentiellen Verarbeitung unterzogen,
wobei ein menschlicher Bereich als Unterschied erscheint. Ein Beispiel
des differenziellen Bildes ist in 1012 von 17 gezeigt. Dies wird digitalisiert,
um hierdurch klar den menschlichen Bereich zu zeigen. Das Ergebnis
der Digitalisierung ist in 1013 von 17 gezeigt. Die Serie von Verarbeitungen
wird von dem Bildprozessor 1002 ausgeführt.
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Dann
wird das digitalisierte Bild aufgeteilt in 12 Blöcke und die aufgeteilten Bilder
werden in das neuronale Netz 1003 eingegeben. Die Eingangsdaten
werden von dem neuronalen Netz verarbeitet, das zuvor einen Lernvorgang
durchgeführt
hat und ein Ausgangssignal wird verarbeitet durch die Anzahl Beurteilungseinheit 1004,
hierdurch die Anzahl von Passagieren beurteilend. Dieses Ergebnis
wird zur Aufzugsteuereinheit 1006 über die Übertragungseinheit 1005 übertragen.
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In
der Bildverarbeitungseinrichtung, die in der obigen Veröffentlichung
offenbart ist, wird eine Vielzahl von Passagieren in einem überlappenden Zustand
gesehen und der Bildbereich entsprechend einem individuellen Passagier
wird nicht klar separiert und in dem digitalen Bild tritt ein solches
Phänomen
auf, dass eine Vielzahl von Passagieren einem Bereich entsprechen.
Die Kamera ist in konventioneller Weise oben montiert nach unten
zeigend, um dieses Phänomen
zu vermeiden. Da es ein solches Problem in einem Aufzugvorraum gibt,
dass die Installation einer Kamera an der Decke die Kosten erhöht, gibt
es jedoch einen Bedarf, die Kamera in der Aufzugkabine oder an dem
Außenrahmen
der Aufzugtür zu
installieren. Das heißt,
unter einer normalen Kamerainstallationsbedingung gibt es ein Problem, dass
eine Bilderkennung leicht fehlschlagen kann, da der individuelle
Passagierbereich nicht in dem Bild separiert ist.
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Außerdem wird
ein Verfahren zum Extrahieren von einer Gesichtsabbildung zum Erkennen
einer individuellen Person, beispielsweise in der japanischen Patentanmeldung
mit der Offenlegungsnummer 2000-193420, offenbart. Hier wird beschrieben, dass
jede Position der Augen von dem Merkmal des Nasenrückens erfasst
wird aber es wird nicht ein Zustand einer Person beurteilt, das
heißt
ob ein Rollstuhl bei dieser Person vorhanden ist.
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JP
2000-211833 A offenbart eine Fahrstuhlvorrichtung, die eine Verschlechterung
des Aufzugdienstes durch eine unautorisierte Betätigung eines Rollstuhlknopfes
durch eine nicht-behinderte Person verhindert. Die Vorrichtung sendet
Bilder einer Kamera an ein Verarbeitungsgerät, wenn der Rollstuhlknopf
gedrückt
wird. Dieses Verarbeitungsgerät
beurteilt dann, ob ein Rollstuhlbenutzer vorhanden ist.
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Ferner
beschreibt
US 5,323,470 ein
Verfahren und eine Vorrichtung zum automatischen Verfolgen einer
Person, indem das Gesicht dieser Person in ein System eingegeben
wird, welches ein zuvor gespeichertes Musterbild mit dem aktuell
aufgenommenen Bild vergleicht. Somit sollen Bewegungen der Person
verfolgt werden, womit zum Beispiel einer behinderten Person mittels
eines Roboters beim Essen geholfen werden kann.
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EP 1215618 A2 beschreibt
ein Bildverarbeitungsverfahren zum Erfassen einer menschlichen Gestalt
in einem digitalen Bild mit den Schritten, Bereitstellen eines digitalen
Farbbildes, Segmentieren des Bildes in nicht-überlagernde Bereiche, Erfassen von
möglichen
Bereichen mit menschlicher Gesichtsfarbe, Erfassen von möglichen
Bereichen mit einem menschlichen Gesicht und Aufbauen einer menschlichen
Gestalt in der Umgebung des Gesichtsbereichs mittels eines graphischen
Modells, das die Größen und
Positionen der restlichen Körperteile
abgeschätzt.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Um
die üblichen
Probleme zu lösen
ist es Aufgabe dieser Erfindung, eine Bildverarbeitungseinrichtung
bereitzustellen, die den Zustand eines fotografierten Individuums
beurteilt und insbesondere wird eine Bildverarbeitungseinrichtung
bereitgestellt, die automatisch erkennen kann, ob ein in den Aufzug zusteigender
Passagier in einem Rollstuhl sitzt sowie einen Aufzug bereitzustellen,
der mit dieser Bildverarbeitungseinrichtung versehen ist.
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In
der Erfindung dieser Anmeldung wird, nachdem ein Gesichtsbereich
von einem fotografierten Bild extrahiert worden ist, ein zweiter
Bereich mit beispielsweise einem Rollstuhl, von diesem Bereich extrahiert,
um hierdurch das Vorhandensein (Bedingung) eines Rollstuhls zu beurteilen.
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Die
Bildverarbeitungseinrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst eine Gesichtsbereichs-Extraktionseinheit, die
einen ersten Bereich einschließlich
des Gesichts einer Person aus einem von einer Kamera aufgenommenen
Bild extrahiert; eine Erfassungsbereichs-Annahmeeinheit, die eine Breite
des ersten Bereichs mit Referenzdaten vergleicht, einen Abstand
zwischen dem ersten Bereich und der Kamera basierend auf dem Ergebnis
des Vergleichs abschätzt,
eine Höhe
des ersten Bereichs vom Boden, auf dem sich die Person befindet,
abschätzt
basierend auf einem Tiefenwinkel der Kamera und des geschätzten Abstands,
und die einen gewünschten
Erfassungsbereich als einen zweiten Bereich annimmt innerhalb des
Bildes basierend auf der geschätzten
Höhe; sowie
eine Beurteilungseinheit (4), die beurteilt, ob ein Bild
in dem zweiten Bereich, der von der Erfassungsbereichs-Annahmeeinheit
(3) extrahiert worden ist, mit einer zuvor aufgezeichneten
Bedingung koinzidiert.
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Durch
diesen Aufbau kann eine individuelle Beurteilung von Personen genau
durchgeführt
werden, basierend auf dem Gesichtsbereich, und ein Informationsbereich,
der von jeder der Personen bekannt zu sein gewünscht wird, kann schnell basierend
auf der Information extrahiert werden, hierdurch die Information
der Person erhaltend.
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Die
Bildverarbeitungseinrichtung gemäß einer
anderen Ausführungsform
umfasst eine TV-Kamera, die installiert ist, um ein Bild der Außenseite
eines Abteils von der Nähe
einer Tür
aufzunehmen, die die Innenseite und die Außenseite des Abteils voneinander
trennt, eine Gesichtsbereichs-Extraktionseinheit,
die die Position des Gesichtsbereichs einer Person aus dem von der
TV-Kamera aufgenommenen Bild erfasst, eine Rollstuhlbereichs-Annahmeeinheit,
die den zweiten Bereich entsprechend einem Rollstuhlabschnitt von
dem Bild unter Verwendung des extrahierten ersten Bereichs annimmt,
wenn die Person in einem Rollstuhl sitzend angenommen wird, und
eine Beurteilungseinheit zur Feststellung des Vorhandenseins eines
Rollstuhls, die beurteilt, ob ein Rollstuhl vorhanden ist aus der
Bildinformation für den
angenommenen Rollstuhlbereich.
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Durch
diesen Aufbau wird die Position eines Passagiers basierend auf seinem
Gesichtsbereich (ersten Bereich) angenommen und die Position, an der
ein Rollstuhl angeordnet sein sollte, wird basierend auf dieser
Position angenommen, um die Bildverarbeitung durchzuführen. Daher
wird der Bildverarbeitungsbereich definiert, und ob ein Rollstuhl
vorhanden ist, wird schnell und zuverlässig beurteilt.
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Die
Bildsverarbeitungseinrichtung umfasst außerdem eine Entfernungsmesseinheit
die eine Entfernung bis zum Gesichtsbereich misst, der von der Gesichtsbereichs-Extraktionseinheit
extrahiert worden ist, und die Rollstuhlbereichs-Annahmeeinheit
ist konfiguriert, um einen Rollstuhlbereich anzunehmen unter Verwendung
der gemessenen Abstandsdaten und demnach wird die Genauigkeit der Beurteilung
des Vorhandenseins eines Rollstuhls verbessert. Das heißt, zum
Zeitpunkt des Erfassens der Position des Gesichts eines Passagiers,
wird die Höhe
des Gesichtsabschnittes des Passagiers vom Boden berechnet durch
das Schätzen
der Position des Gesichts des Passagiers im dreidimensionalen Raum.
Wenn die Höhe
oberhalb eines voreingestellten Bereichs ist, kann klar beurteilt
werden, dass der Passagier nicht in einem Rollstuhl sitzt. Wenn
es innerhalb des Bereichs ist, wird ein Bereich, in dem ein Rollstuhl
wahrscheinlich vorhanden ist in dem Bild, abgeschätzt, wenn
angenommen wird, dass der Passagier in einem Rollstuhl sitzt und
der geschätzte
Bereich in dem der Rollstuhl vorliegt, wird geprüft durch die Rollstuhlvorhandenseinsbeurteilungseinheit, hierdurch
beurteilend ob der Rollstuhl vorhanden ist. Demnach wird die Beurteilungsgenauigkeit
verbessert.
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Die
Abstandsmesseinheit umfasst eine optische Strahlgeneriereinheit,
die einen punktähnlichen oder
schlitzähnlichen
optischen Strahl generiert, eine optische Strahlabtasteinheit, die
derart abtastet, dass der generierte optische Strahl projiziert
wird auf einen zu messenden Bereich und eine Erfassungseinheit für reflektiertes
Licht, die ein reflektiertes Licht des abgetasteten und projizierten
optischen Strahls erfasst. Die Entfernungsmesseinheit misst einen
Abstand bis zu einem Objekt basierend auf einem Abtastwinkel des
optischen Strahls und die Position, in welcher das reflektierte
Licht erfasst wird. Daher wird eine Entfernungsmessung leicht möglich.
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Außerdem umfasst
die Bildsverarbeitungseinrichtung eine Entfernungstoreinstelleinheit,
die eine Bereichsschwelle einstellt, um zu beurteilen, dass eine
Person sich einem gewissen Bereich nähert vor dem Abteil und eine
Bildaufnahmezeitabstimmerfassungseinheit, die eine Zeitabstimmung bestimmt,
mit der ein Bild aufgenommen wird durch Erkennen durch die Entfernungsmesseinheit,
dass eine Person in ein Entfernungstor kommt, in dem ein Bild aufgenommen
wird von der TV-Kamera gemäß der bestimmten
Zeitabstimmung. Daher wird das Bild effizient und zuverlässig aufgenommen.
Da ein Bild aufgenommen wird zu einem Zeitpunkt, zu dem der Abstand
zwischen einem sich der Kamera nähernden
Passagier und der Kamera im wesentlichen konstant ist, können das
Gesicht des Passagiers und der Rollstuhl auf dem Bild in im wesentlichen
gleichförmiger
Größe aufgenommen
werden. Daher kann die Zuverlässigkeit
der Erkennung verbessert werden.
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Der
Aufzug gemäß der vorliegenden
Erfindung ist ein Aufzug, der mit Bildverarbeitungseinrichtung gemäß einer
der obigen Erfindungen ausgestattet ist, eine TV-Kamera ist die
Fernsehkamera, die ein Bild eines Passagiers aus der Nähe der Aufzugtür aufnimmt
und die Information, die von der Rollstuhlvorhandenseinsbeurteilungseinheit
erhalten wird, wird eingegeben in eine Steuereinheit des Aufzugs.
Daher wird es möglich,
die Betriebsbedingung des Aufzugs entsprechend dem Passagier zu ändern, wodurch
ein hochleistungsfähiger
Aufzug bereitgestellt werden kann, der in der Lage ist, komfortableren
Betrieb bereitzustellen.
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Die
Erfindung wird aus der folgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf
die beiliegenden Zeichnungen weiter erläutert.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 und 2 sind
Blockdiagramme, die die Konfiguration einer Bildverarbeitungseinrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erläutern,
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3 ist
ein Flussdiagramm, das den Betriebsablauf der Bildverarbeitungseinrichtung
zeigt;
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4 ist
ein Diagramm, das eine Bildverarbeitungseinrichtung gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erläutert
und das die Situation zeigt, dass drei Passagiere dabei sind, einen
Aufzug von außen
zu betreten;
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5 ist
ein schematisches Diagramm zum Erläutern eines von der Bildverarbeitungseinrichtung gemäß der zweiten
Ausführungsform
zu verarbeitendes Bild, das erhalten wird durch Fotografieren der Passagiere
in 4;
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6 ist
ein Blockdiagramm, das die Konfiguration der Bildverarbeitungseinrichtung
gemäß der zweiten
Ausführungsform
erläutert;
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7 ist
ein Flussdiagramm, das den Betriebsablauf der Bildverarbeitungseinrichtung
zeigt;
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8 ist
ein Blockdiagramm, das die Konfiguration einer Bildverarbeitungseinrichtung
gemäß einer
dritten Ausführungsform
erläutert;
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9 ist
ein Flussdiagramm, das den Betriebsablauf der Bildverarbeitungseinrichtung
zeigt;
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10 ist
ein Blockdiagramm, das die Konfiguration einer Bildverarbeitungseinrichtung
gemäß einer
vierten Ausführungsform
erläutert;
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11 ist
ein Flussdiagramm, das den Betriebsablauf der Bildverarbeitungseinrichtung
zeigt;
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12 ist
ein Blockdiagramm, das die Konfiguration einer Bildverarbeitungseinrichtung
gemäß einer
fünften
Ausführungsform
erläutert;
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13 ist
ein Flussdiagramm, das den Betriebsablauf der Bildverarbeitungseinrichtung
zeigt;
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14 ist
ein Blockdiagramm, das die Konfiguration einer Bildverarbeitungseinrichtung
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erläutert;
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15 ist
ein Flussdiagramm, das den Betriebsablauf der Bildverarbeitungseinrichtung
zeigt; und
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16 und 17 sind
jeweils Blockdiagramm, das die Konfiguration einer Anzahlmesseinrichtung
erläutert,
das sich auf Bilderkennung von Aufzugpassagieren konventioneller
Art bezieht und ein Diagramm, das die Verarbeitungsprozedur erläutert.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG
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Ausführungsformen
dieser Erfindung werden nun unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
erläutert.
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Erste Ausführungsform:
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1 und 2 sind
Blockdiagramme, die die Konfiguration einer Bildverarbeitungseinrichtung gemäß der ersten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erläutern
und 3 ist ein Flussdiagramm, das den Betriebsablauf
der Bildverarbeitungseinrichtung zeigt.
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In
diesen Figuren kennzeichnet Bezugszeichen 1 eine Bildaufnahmeeinrichtung
wie zum Beispiel eine TV-Kamera, 2 kennzeichnet eine Gesichtsbereichsextraktionseinheit,
die einen Gesichtsbereich 2b von einem fotografierten Bild 2a extrahiert. 2 kennzeichnet
eine Erfassungsbereichsschätzeinheit, die
einen Erfassungsbereich 3c, der zuvor aufgezeichnet worden
ist, schätzt,
basierend auf einem fotografierten Gesichtsbereichsabschnitt 3b (entsprechend 2b)
eines fotografierten Bildes 3a (entsprechend 2a), 4 kennzeichnet
eine Einheit, die durch Vergleichen zwischen der Bildinformation
von 3c und der zuvor aufgezeichneten Bedingung beurteilt
und 5 kennzeichnet eine Ausgangsgröße des Beurteilungsergebnisses.
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Die
Bildverarbeitungsprozedur wird unten basierend auf dem Flussdiagramm
in 3 beschrieben.
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Zuerst
wird in Schritt 101 (der nachstehend als ST101 in der Figur beschrieben
wird) ein Graustufenbild eingegeben von der TV-Kamera. Dieses aufgenommene
Bild wird in einem Speicher gespeichert. In Schritt 102 extrahiert
die Gesichtsbereichsextraktionseinheit einen menschlichen Gesichtsbereich 2b in
dem Bild 2a. Als Extraktionsalgorithmus des menschlichen
Gesichtsbereichs kann beispielsweise eine Methode basierend auf
der Extraktion eines hautfarbenen Abschnittes in einem Farbbild
verwendet werden. Wenn eine Vielzahl von Personen in dem Gesichtsfeld
existieren, werden mehrere Bereiche extrahiert und ausgegeben. Die
Gesichtsbereichsextraktionseinheit 2 misst dann kontinuierlich
den Abschnitt des Gesichtsbereichs in Schritt 103. In dieser Ausführungsform
ist beispielsweise die Position eines repräsentativen Punktes in dem Bereich
ausgedrückt
durch Schwerpunktswerte des Bildes in dem Bereich.
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In
Schritt 104 führt
die Erfassungsbereichsschätzeinheit 3 Bereichsschätzung eines
gewünschten
Erfassungsbereichs durch basierend auf der Position des extrahierten
Gesichtsbereichs. In 1 ist ein Rollstuhlbereich extrahiert.
Ein Beispiel der Schätzmethode
des Rollstuhlbereichs wird detailliert beschrieben. Die Breite des
Gesichtsbereichs, der von der Gesichtsbereichsextraktionseinheit
extrahiert worden ist, wird gemessen. Durch Vergleichen dieser Breite
mit den Referenzdaten bezüglich
der Breite eines üblichen
menschlichen Gesichts kann der Abstand des Gesichtsbereichs von
der Kamera geschätzt
werden. Es ist möglich,
Kenntnis zu erlangen bezüglich
des Tiefenwinkels der installierten Kamera, d.h. eines Winkels zwischen
der optischen Achse der Kamera und der horizontalen Linie durch Messen
dieses Tiefenwinkels zur. Zeit des Installierens der Kamera und
daher wird die Höhe
des Gesichtsbereichs vom Boden geschätzt unter Verwendung des Abstands
des Gesichtsbereichs von der Kamera und des Tiefenwinkels der Kamera.
Außerdem
ist es möglich,
die Position des zu lokalisierenden Rollstuhls anzunehmen als unterhalb
eines bestimmten Abstandes angeordnet in bezug auf die Mitte des
Gesichts des Passagiers. Der Bereich, in dem der Rollstuhl vorhanden
sein kann in dem Bild, kann festgelegt werden unter Verwendung dieser
Daten.
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In
Schritt 105 wird der geschätzte
Rollstuhlbereich abgesucht zum Beurteilen, ob es einen Rollstuhl
gibt. Das Erfassen des Rollstuhls wird durchgeführt unter Verwendung geometrischer
Merkmale des Rollstuhls wie zum Beispiel des Sitzes, auf dem der Passagier
sitzt und zweier Räder,
die an gegenüberliegenden
Seiten davon vorhanden sind und durch Farbinformation und ähnliches.
Die Information kann verwendet werden zum Vergleichen und Beurteilen wie
zuvor aufgezeichnete Daten.
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Wenn
von der Rollstuhlbeurteilungseinheit beurteilt wird, dass ein Rollstuhl
innerhalb des Bereichs existiert, wird beurteilt, dass der Passagier
auf dem Rollstuhl sitzt, hierdurch ein Rollstuhlerfassungssignal
generierend und die Reihe der Verarbeitung ist beendet.
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Das
oben erläuterte
Beispiel ist bereitgestellt zum Beurteilen des Vorhandenseins des
Rollstuhls, wie in 1 gezeigt, aber dieses Beispiel
wird in der gleichen Weise wie oben erläutert zum Zwecke der Sicherheit
verwendet für
das Beurteilen des Vorhandenseins eines Hutes auf dem Kopf, wie
in 2 gezeigt. In 2 wird der
obere Teil des Gesichtsbereichs 2b (3b) weiter
analysiert und durch Vergleichen dieses Bereichs mit der Schätzung einer
gewöhnlichen
Kopfform ohne das Tragen eines Hutes und auch durch die Farbinformation
kann beurteilt werden, ob der Passagier einen Hut trägt.
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In
der obigen Ausführungsform
wurde das Beispiel erläutert,
in dem nur ein Gesichtsbereich extrahiert worden ist im Gesichtsfeld
der TV-Kamera. Wenn es mehrere Gesichtsbereichen gibt, kann jedoch
durch Wiederholen der Schritte von Schritt 102 bis Schritt 105 für jeden
Gesichtsbereich in derselben Weise eine Beurteilung möglich werden.
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In
dieser Ausführungsform
wird eine Schwerpunktposition des Bereichs verwendet als Gesichtsbereichsposition,
aber das Zentrum eines umschriebenen Vierecks der Gesichtsbereichs
kann benutzt werden oder ein charakteristischer Abschnitt im Gesichtsbereich
wie zum Beispiel die Augen oder die Nase können erfasst werden durch detaillierte
Bildverarbeitung, um hierdurch die repräsentative Position zu berechnen.
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In
dieser Ausführungsform
ist die Methode basierend auf dem Extrahieren des hautfarbenen Bereichs
unter Verwendung eines Farbbildes erläutert worden für die Gesichtsbereichsextraktionseinheit, aber
es ist selbstverständlich,
dass der gleiche Effekt wie der dieser Ausführungsform erhalten werden kann
durch Extrahieren des hautfarbenen Bereiches durch eine Mustervergleichstechnik,
in der ein Monochrombild eingegeben wird zum Erfassen des Gesichtsmusters
einschließlich
Gesichtsteilen wie zum Beispiel Augen und Nase.
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Außerdem ist
in dieser Ausführungsform
als Rollstuhlbeurteilungseinheit als ein Beispiel die Methode erläutert worden,
die das Vorhandensein eines Rollstuhls aus seinen geometrischen
Merkmalen beurteilt. Jedoch kann diese Ausführungsform auch ausgeführt werden
durch Durchführung
von Beurteilung unter Verwendung anderer Merkmale innerhalb des Rollstuhlbereichs.
Die Merkmale wie zum Beispiel die Situation der Beine des Passagiers,
der in dem Rollstuhl sitzt, können
dem Unterscheiden eines Rollstuhlpassagiers von aufrecht gehenden,
nicht behinderten Personen, dienlich sein.
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Wie
in dieser Ausführungsform
erläutert, wird
zuerst der Gesichtsbereich der Person extrahiert von einem die Person
einschließendem
Bild, ein gewünschter
Erfassungsbereich wird abgeschätzt
und erfasst von der Information des Gesichtsbereichs und dann wird
beurteilt, ob ein Rollstuhl vorhanden ist oder die Person einen
Hut trägt.
Demnach ist die Verarbeitungsgeschwindigkeit verbessert und die
letztendliche Beurteilungsgenauigkeit wird auch verbessert durch
sequentielles Ausschneiden nur der erforderlichen Information aus
dem Bild.
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Zweite Ausführungsform:
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Eine
zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nun erläutert. 4 erläutert eine Bildverarbeitungseinrichtung
in einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung und zeigt schematisch die Situation,
dass Passagiere sich anschicken, in einen Aufzug von außen einzutreten,
von der Seite betrachtet. 5 ist ein
schematisches Diagramm, das ein momentan von der Bildverarbeitungseinrichtung
dieser Ausführungsform
zu verarbeitendes Bild erläutert,
welches durch Fotografieren des in 4 gezeigten
Zustandes mit einer Kamera erhalten worden ist. 6 ist
ein Blockdiagramm, das die Konfiguration der Bildverarbeitungseinrichtung
gemäß dieser
Ausführungsform
erläutert
und 7 ist ein Flussdiagramm, das den Betriebsablauf
der Bildverarbeitungseinrichtung zeigt.
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In
diesen Figuren kennzeichnet Bezugszeichen 11 eine TV-Kamera, die im oberen
Bereich einer Außentür eines
Aufzugs 16 installiert ist und die ein Bild von Passagieren 17a und 17b aufnimmt,
die dabei sind, den Aufzug zu betreten. Beispielsweise werden die
Passagiere angenommen als den Passagier 17a, der einen
Rollstuhl verwendet einschließend
und den Passagier 17b, der keinen Rollstuhl verwendet. 12 kennzeichnet
eine Gesichtsbereichsextraktionseinheit, 13 kennzeichnet
eine Rollstuhlbereichsabschätzeinheit, 14 kennzeichnet
eine Einheit, die das Vorhandensein eines Rollstuhls beurteilt und 15 kennzeichnet
ein Rollstuhlvorhandenseinerfassungssignal.
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Der
Betrieb dieser Bildverarbeitungseinrichtung wird nachstehend basierend
auf dem Flussdiagramm in 7 erläutert. In Schritt 201 wird
ein Grauzonenbild, das von der TV-Kamera 11 fotografiert
ist, eingegeben. Die TV-Kamera ist am oberen Teil des äußeren Rahmens
der Außentür installiert und
die Sichtlinie davon ist in einer Richtung derart gerichtet, dass
die Kamera alle für
den Aufzug wartende Passagiere einfangen kann. Das aufgenommene
Bild wird in einem Bildspeicher gespeichert. Dieses Bild, das heißt das von
der TV-Kamera 11 in 4 fotografierte
Bild, ist beispielsweise in 5 gezeigt.
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In
Schritt 202 wird ein menschlicher Gesichtsbereich extrahiert von
dem Bild durch die Gesichtsbereichsextraktionseinheit 12.
Als Extraktionsalgorithmus des menschlichen Gesichtsbereichs wird
beispielsweise eine Methode basierend auf der Extraktion eines hautfarbenen
Abschnittes in einem Farbbild verwendet. Wenn eine Vielzahl von
Personen im Gesichtsfeld existieren, werden eine Vielzahl von Bereichen
extrahiert und ausgegeben. Dies entspricht jedem schraffierten Bereich
in den jeweiligen Bereichen, die durch unterbrochene Linie gekennzeichnet
sind. Dann wird in Schritt 203 die Position des Gesichtsbereichs
kontinuierlich gemessen. In dieser Ausführungsform wird die Position
eines repräsentativen
Punktes in jedem Bereich ausgedrückt durch
Werte des Schwerpunktes des Bildes in dem Bereich wie in der ersten
Ausführungsform.
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In
Schritt 204 wird die Position eines Rollstuhles, an der der Rollstuhl
angenommen wird vorhanden zu sein, wenn die Person sich in einem
Rollstuhl befindet, abgeschätzt,
basierend auf den extrahierten Gesichtsbereichspositionen unter
Verwendung der Rollstuhlbereichsabschätzeinheit 13. Wie
in der ersten Ausführungsform
beschrieben, wird dies durchgeführt
durch ein Verfahren zum Messen der Weite des Gesichtsbereichs, der
von der Gesichtsbereichsextraktionseinheit extrahiert worden ist
oder ähnlich.
Hierdurch kann der Abstand des Gesichtsbereichs von der Kamera geschätzt werden
durch Vergleichen des Abstandes mit den Referenzdaten bezüglich der
Weite eines gewöhnlichen
menschlichen Gesichtes. Es ist möglich,
Kenntnis zu erlangen bezüglich
eines Tiefenwinkels der installierten Kamera, das heißt eines
Winkels zwischen der optischen Achse der Kamera und der horizontalen
Linie durch Messen des Winkels zum Zeitpunkt des Installierens der
Kamera. Demnach wird die Höhe
des Gesichtsbereichs vom Boden geschätzt unter Verwendung des Abstandes
des Gesichtsbereichs von der Kamera und des Tiefenwinkels der Kamera.
Außerdem
ist es möglich,
die Position des Rollstuhls als unterhalb eines bestimmten Abstandes
in bezug auf das Zentrum des Gesichts des Passagiers anzunehmen.
Der Bereich im Bild, in dem der Rollstuhl möglicherweise existiert, kann
unter Verwendung dieser Daten festgelegt werden.
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In
Schritt 205 durchsucht die Rollstuhlvorhandenseinsbeurteilungseinheit 14 den
geschätzten Rollstuhlbereich,
um hierdurch zu beurteilen, ob es einen Rollstuhl gibt. Das Erfassen
des Rollstuhls wird durchgeführt
unter Verwendung geometrischer Merkmale des Rollstuhls wie zum Beispiel
des Sitzes, auf dem der Passagier sitzt und zweier Räder, die
an gegenüberliegenden
Seiten davon vorhanden sind und durch Verwenden von Farbinformation
und ähnlichem.
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Speziell
werden als nächstes
die Details des Beurteilens des Vorhandenseins eines Rollstuhls
unter Verwendung des Graustufenbildes erläutert werden.
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Um
das Vorhandensein eines Rollstuhls zu beurteilen, wird zuvor ein
Lernmuster kreiert und eine Menge Lerndaten sind vorbereitet. Die
Lerndaten sind Bilddaten einschließlich eines in dem Bild fotografierten
Rollstuhls und einer Menge Daten sind vorbereitet durch Ändern der
Kleider des Passagiers, des Typs des Rollstuhls, der Zeit der Aufnahme
oder ähnlichem
auf verschiedene Weise. Eine Vielzahl von Abbildungen des Bereichs
in der Nähe
der Beine von Passagieren in Rollstühlen sind ausgeschnitten von
diesen Lernbildern und sind neu angeordnet in eindimensionalen Signalen
in Übereinstimmung
mit einer bestimmten Regel (beispielsweise Rasterabtastung) und
in einem mehrdimensionalen Raum grafisch dargestellt, wodurch die
Luminanz jedes Pixels bestimmt ist als ein Wert jeder Achse. Die
aus Darstellungspunktgruppen entsprechend der Vielzahl dieser Abbildung
einschließlich
des Rollstuhls bestehenden Bereiche werden bestimmt als Lernpunktgruppen
einschließlich
eines Rollstuhls.
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Die
Prozedur der Beurteilung der Existenz eines Rollstuhls durch Verwenden
dieses Lernmusters wird nun erläutert.
Ein Bereich, in welchem ein Rollstuhl vorhanden sein wird, wird
extrahiert basierend auf der Gesichtsbildbereichsinformation. Auf
dieselbe Weise wie für
das Lernen des Kreierens von Daten wird der extrahierte Bildbereich
grafisch dargestellt im selben mehrdimensionalen Raum. Dies ist ein
unbekannter Datenpunkt. Dann wird der Abstand zwischen dem unbekannten
Datenpunkt und jedem Punkt, der die Vielzahl von Lernpunktgruppen
bildet, jeweils berechnet und verglichen mit einem voreingestellten
Schwellwert. Wenn es unbekannte Daten gibt und ein Lerndatenpunkt,
der innerhalb des Bereichs unterhalb des Schwellwertes existiert,
werden diese unbekannten Daten beurteilt als einen Rollstuhl einschließend.
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In
Schritt 206, wenn beurteilt worden ist, dass ein Rollstuhl vorhanden
ist im Bereich durch die Rollstuhlbeurteilungseinheit, wird beurteilt,
dass der Passagier in dem Rollstuhl sitzt und ein Rollstuhlerfassungssignal
wird generiert, hierdurch die Serie von Verarbeitungen beendend.
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In
dieser Ausführungsform
ist ein Beispiel erläutert
worden, in dem nur ein Gesichtsbereich extrahiert wird im Gesichtsfeld
der TV-Kamera. Wenn es jedoch eine Vielzahl von Gesichtsbereichen
gibt, kann durch ähnliches
Wiederholen der Schritte von Schritt 202 bis Schritt 206 für jeden
Gesichtsbereich erkannt werden, ob jeder der Vielzahl von Passagieren,
die sich der Aufzugskabine nähern,
in einem Rollstuhl sitzt.
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Wie
in der ersten Ausführungsform
erläutert, kann
das Zentrum eines umschriebenen Vierecks des Gesichtsbereichs verwendet
werden als Gesichtsbereichsposition oder ein charakteristischer Abschnitt
in dem Gesichtsbereich wie zum Beispiel Augen oder Nase können erfasst
werden durch weitere spezifische Bildverarbeitung, um hierdurch
die repräsentative
Position zu berechnen.
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Außerdem,
wie in der ersten Ausführungsform
erläutert,
ist es selbstverständlich,
dass der ähnliche
Effekt, wie bei dieser Ausführungsform,
erhalten werden kann durch Verwendung der Musterabstimmtechnik für die Gesichtsbereichsextraktionseinheit,
in welcher ein Monochrombild eingegeben wird zum Erfassen des Gesichtsmusters
einschließlich
Gesichtsteilen wie zum Beispiel Augen und Nase.
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Wie
in der ersten Ausführungsform
erläutert, wurde
für die
Rollstuhlbeurteilungseinheit die Methode des Beurteilens des Vorhandenseins
eines Rollstuhls aus einem geometrischen Merkmal als ein Beispiel
erläutert.
Jedoch kann diese Ausführungsform auch
ausgeführt
werden durch Durchführen
der Beurteilung unter Verwendung anderer Merkmale innerhalb des
Rollstuhlbereichs, die den Rollstuhlpassagier von nicht behinderten
Fußgängern unterscheiden
kann wie zum Beispiel die Situation der Beine eines Passagiers,
der in einem Rollstuhl sitzt.
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Wie
in dieser Ausführungsform
gezeigt, kann in dem Prozess, während
dem die Aufzugkabine ankommt und angehalten wird, und die für die Kabine
in dem Aufzugsvorraum wartende Passagiere in die Kabine gehen, die
Abbildung des Passagiers erhalten werden, eine nach der anderen
im Zustand ohne von anderen Personen verborgen zu sein. Daher wird eine
stabile Bilderkennung möglich.
Außerdem
ist in der Erkennung die Position des Passagiers abgeschätzt basierend
auf dem Gesichtsbereich, was der Bereich an der höchsten Position
ist, der unwahrscheinlich verdeckt wird durch andere Personen und die
Position eines Rollstuhls wird auch abgeschätzt, hierdurch den Abbildungsverarbeitungsbereich
definierend. Daher gibt es den Effekt, dass die Rollstuhlvorhandenseinsbeurteilung
stabil ausgeführt
werden kann.
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Dritte Ausführungsform:
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Eine
dritte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nun erläutert werden. Diese Ausführungsform
ist eine solche Konfiguration, dass eine Entfernungsmesseinheit,
die die Entfernung zu einem Abbildungsgegenstand misst, hinzugefügt worden
ist zu der der zweiten Ausführungsform
zusätzlich
zur Kamera, die das darin bereitgestellte Bild aufnimmt.
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8 ist
ein Blockdiagramm, das den Aufbau einer Abbildungsverarbeitungseinrichtung
gemäß dieser
Ausführungsform
erläutert
und 9 ist ein Flussdiagramm, das den Betriebsablauf
der Abbildungsverarbeitungseinheit zeigt.
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In
den Figuren sind die Bezugszeichen 11 bis 15 dieselben
wie die in der zweiten Ausführungsform. Bezugszeichen 18 kennzeichnet
die Entfernungsmesseinheit. Obgleich nicht gezeigt, ist die Entfernungsmesseinheit
in dieser Ausführungsform
ein Beispiel basierend auf einem Verfahren zum Analysieren eines
Stereobildes unter Verwendung einer Zwillingsobjektiv-TV-Kamera.
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Die
Betriebsprozedur wird erläutert
werden unter Bezugnahme auf 9. Da Schritte
301 bis 303 dieselben sind wie die in der ersten Ausführungsform,
werden die Schritte kurz erläutert.
Zuerst wird der Gesichtsbereich extrahiert in Schritt 302 basierend
auf dem Bild, das von der TV-Kamera in Schritt 1 eingegeben worden
ist und die Position des Gesichtsbereichs wird unter Verwendung
eines Schwerpunktsverfahrens oder ähnlichem in Schritt 303 detektiert.
Da die TV-Kamera eine Zwillingsobjektivreflexkamera ist, wird die
Verarbeitung in Schritt 301 bis Schritt 303 jeweils basierend auf
der Abbildung der jeweiligen Kameras ausgeführt.
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In
Schritt 304 wird die Entfernungsmessung ausgeführt von der Entfernungsmessungseinheit 18. In
dieser Ausführungsform
wird ein Zwillingsobjektivstereoverfahren verwendet als Entfernungsmessverfahren.
Das heißt,
dass als TV-Kamera zwei TV-Kameras angeordnet sind, deren geometrische Position
bekannt ist und durch Erhalten der Entsprechung zwischen jeweiligen
Pixeln der Abbildung, die von jeder Kamera eingefangen sind, wird
eine Entfernungsverteilung des Objektes gemessen unter Verwendung
des Dreiecksprinzips. Die Entfernungsverteilung wird gespeichert
als Entfernungsbild, in dem die Entfernung von der Kamera zum Objekt
in jedem Pixel gespeichert wird.
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In
Schritt 305 wird die Höhe
des Gesichtsbereichs vom Boden berechnet durch die Rollstuhlbereichsabschätzeinheit 13 von
der Position des extrahierten Gesichtsbereichs in dem Bild und dem
Erfassungsmessergebnis entsprechend dem Gesichtsbereich. In dieser
Ausführungsform
wurde zuvor ein Positionszusammenhang zwischen dem Grauzonenbild,
das von der TV-Kamera erhalten worden ist und dem Entfernungsbild
getroffen durch die Kalibrieroperation. Da der Tiefenwinkel der
TV-Kamera bekannt ist wie in der zweiten Ausführungsform, wird die dreidimensionale
Position des Gesichtsbereichs durch Kombinieren dieses Tiefenwinkels
mit den Abstandsdaten von der Kamera zum Gesichtsbereich identifiziert.
Als ein Ergebnis wird die Höhe
des Gesichtsbereichs vom Boden berechnet.
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In
Schritt 406 vergleicht die Rollstuhlbereichsschätzeinheit 13 die gemessene
Höhe des
Gesichtsbereichs vom Boden mit dem voreingestellten Schwellwert.
In dieser Ausführungsform
ist dieser Schwellwert eingestellt als ein mittlerer Wert zwischen
der Höhe
des Gesichts, wenn normale Erwachsene stehen und der Höhe des Gesichts,
wenn die Erwachsenen in Rollstühlen
sitzen. Wenn die Höhe
des Gesichtsbereichs vom Boden größer ist als der Schwellwert,
wird beurteilt, dass der Gesichtsbereich zu einem stehenden Passagier
gehört
und daher wird die Rollstuhlerfassungsverarbeitung nicht bis zum
Ende der Verarbeitung ausgeführt.
Wenn jedoch die Höhe
des Gesichtsbereichs vom Boden geringer ist als der Schwellwert,
wird beurteilt, dass es gut möglich
ist, dass der Gesichtsbereich der eines Rollstuhlpassagiers ist
und daher geht die Steuerung zu Schritt 307, wo die Position der
Abbildung, bei der der Rollstuhl existieren kann, geschätzt wird.
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In
Schritt 308 und Schritt 309 beurteilt die Rollstuhlvorhandenseinsbeurteilungseinheit 14,
ob ein Rollstuhl vorhanden ist durch Durchführen detaillierter Untersuchung
bezüglich
des geschätzten
Rollstuhlbereichs und wenn beurteilt wird, dass ein Rollstuhl vorhanden
ist, generiert die Rollstuhlvorhandenseinsbeurteilungseinheit 14 ein
Rollstuhlanwesenheitssignal. Diese Operationen sind dieselben, wie
die der Schritte 205 und 206 in der zweiten Ausführungsform.
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In
dieser Ausführungsform
wird das Zwillingsobjektivstereoverfahren verwendet für die Entfernungsmesseinheit 18.
Jedoch kann die ähnliche Wirkung
erhalten werden durch Verwenden anderer Entfernungsmessmethoden
mit einer Funktion des Messens der Entfernung des extrahierten Gesichtsbereichs
von der Kamera wie zum Beispiel einer Entfernungsmessmethode unter
Verwendung einer Kamera mit drei oder mehr Objektiven oder einer
Entfernungsmessmethode, bei der der Abstand gemessen wird basierend
auf einem unscharfen Bild durch eine Einzelobjektivkamera.
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In
dieser Ausführungsform
ist ein Beispiel des einmaligen Bildens einer Datenstruktur gezeigt, in
der ein Abstandsbild, d.h. jedes Pixel schließt Abstandsinformation von
der Kamera ein. Jedoch brauchen die Abstandsdaten nur die Information
entsprechend einer repräsentativen
Position des extrahierten Gesichtsbereichs einzuschließen und
daher kann die ähnliche
Wirkung erhalten werden beispielsweise durch Aufteilen des Gesichtsfelds
der TV-Kamera in eine Vielzahl von Blöcken und Installieren einer
Vielzahl von Entfernungsmesssensoren eines Punktlichtabstrahltyps,
die den Abstand des Gesichtsbereichs von der Kamera in bezug auf
den zentralen Abschnitt jedes Blocks messen oder durch Bereitstellen
einer Vielzahl von Ultraschallsensoren mit enger Richtwirkung.
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Wie
in dieser Ausführungsform
gezeigt, kann eine genaue Schätzung
des Rollstuhlbereichs durchgeführt
werden durch genaues Beurteilen der dreidimensionalen Position eines
Passagiers und als ein Ergebnis hiervon kann die Zuverlässigkeit
der Beurteilung, ob der Passagier ein Rollstuhlpassagier ist, verbessert
werden.
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Vierte Ausführungsform:
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Eine
vierte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nun erläutert.
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10 ist
ein Blockdiagramm, das die Konfiguration einer Bildverarbeitungseinrichtung
gemäß dieser
Ausführungsform
erläutert
und 11 ist ein Flussdiagramm, das den Betriebsablauf
der Bildverarbeitungseinrichtung zeigt. Diese vierte Ausführungsform
bezieht sich auf eine Bildverarbeitungseinrichtung, die einen Laserentfernungssensor
als Entfernungsmesseinheit in der dritten Ausführungsform verwendet.
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In
den Figuren sind die Bezugszeichen 11 bis 15 dieselben,
wie die in der zweiten und dritten Ausführungsform. Bezugszeichen 19 kennzeichnet
eine Entfernungsmesssteuereinheit, 20 kennzeichnet eine
Generiereinheit für
einen optischen Strahl, 21 kennzeichnet eine optische Strahlabtasteinheit
und 22 kennzeichnet eine Erfassungseinheit reflektierten Lichts.
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Der
Betrieb wird unter Bezugnahme auf das Flussdiagramm in 11 erläutert. 11 zeigt
eine andere Ausführungsform,
bezogen auf den Schritt 304 in 9. Daher
kennzeichnet START in 11 den dem Schritt 303 in 9 folgenden
Schritt und END in 11 folgt dem Schritt 305 in 9.
Zuerst wird ein Bild eingegeben von der TV-Kamera 11 und die
Gesichtsbereichsextraktionseinheit 12 extrahiert den Bereich
eines menschlichen Gesichtes von dem Bild und misst die Position
eines repräsentativen Punktes
in dem Gesichtsbereich.
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Darauf
folgend wird die Entfernungsmessung nach Schritt 401 und weiter.
ausgeführt.
Die Entfernungsmesssteuereinheit 19 ist eine Einheit, die die
Generiereinheit des optischen Strahls 20, die optische
Strahlabtasteinheit 21 und die Erfassungseinheit reflektierten
Lichts 22 steuert. Das Prinzip der Entfernungsmessung,
das in dieser Ausführungsform
gezeigt ist, ist, einen Laserstrahl vom Schlitz- bzw. Spaltentyp
zu emittieren, das Bild des auf ein Objekt treffenden und zurückkehrenden
Strahls mit einer Kamera aufzunehmen und die Entfernung basierend
auf dem Dreiecksprinzip zu messen und es wird bezeichnet als Lichtstreckenverfahren.
Die Generiereinheit für
einen optischen Strahl 20 besteht aus einem Halbleiterlaserlichtemittierenden
Element und einem Objektiv, in welches erregte und ausgegebene Laserstrahlen
einmal konvergieren und der konvergierte Strahl wird weiter verformt
in einen Schlitz durch eine Zylinderlinse zum Generieren des schlitzförmigen Strahls.
Im ersten Schritt 401 für
die Entfernungsmessung wird das Emissionsmuster des Laserstrahls
initialisiert durch die Entfernungsmesssteuereinheit 19.
Das Emissionsmuster zeigt ein Muster, in dem ein Licht synchron
zur Abtasteinheit ein- oder ausgeschaltet wird, wenn Laserschlitzstrahlen
abgetastet werden. In dieser Ausführungsform wird ein solches
Lichtemissionsmuster initialisiert, dass ein Licht momentan eingeschaltet
wird und ausgeschaltet wird in einer anderen Periode beim Abtasten
für einen
Schirm, so dass eine Vielzahl von Mustern generiert werden, in denen
die Beleuchtungszeitabstimmung vielfach geändert wird.
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In
Schritt 402 initialisiert die optische Strahlabtasteinheit 21 das
Steuermuster für
die Laserstrahlabtastung. Dies zielt darauf ab, dass die Abtastgeschwindigkeit
und der Bereich initialisiert werden, so dass die optische Strahlabtasteinheit
synchron mit der Bildeinfangzeitabstimmung abtastet.
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In
Schritt 403 wird die Bildakkumulation durch eines CCD-Kamera gestartet,
die die Erfassungseinheit reflektierten Lichts 22 ist.
In Schritt 404 startet ein Galvano-Spiegel, der die optische Strahlabtasteinheit 21 ist,
den Betrieb gemäß dem initialisierten
Muster und in Schritt 405 steuert die Generiereinheit des optischen
Strahls 20 den EIN/AUS-Zustand
des Strahls gemäß dem initialisierten
Muster. In Schritt 406 wird beurteilt, ob die Laserstrahlabtastung
abgeschlossen ist. Wenn sie nicht abgeschlossen worden ist, werden
die Betriebsabläufe
in den Schritten 404 und 405 wiederholt und wenn sie abgeschlossen
worden ist, wird die Bildakkumulation durch die Erfassungseinheit
reflektierten Lichts 22 beendet im nächsten Schritt 407.
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In
Schritt 408 wird das akkumulierte Bild des reflektierten Laserstrahllichts
ausgelesen und eine Position des Bildes wird gemessen durch die
Bildverarbeitung. Die dreidimensionale Position, d.h., der Abstand
bei der Position auf dem Objekt, zu dem der optische Strahl projiziert
worden ist, wird gemessen nach dem Dreiecksprinzip von der Position
des reflektierten Lichts des Strahls auf dem erfassten Bild und
dem Abtastwinkel der optische Strahlabtasteinheit 21 zur
Zeit, wenn der Laserstrahl EIN-geschaltet ist. Dann wird in Schritt
409 der gemessene Abstand im Speicher der Entfernungsmesssteuereinheit 19 als
Entfernungsdaten gespeichert.
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In
dieser Ausführungsform
ist das Lichtemissionsmuster so festgelegt, dass der schlitzartige
Laserstrahl, der während
der Bildakkumulationsperiode abgetastet wird für ein Bild der CCD-Kamera,
die die Erfassungseinheit reflektierten Lichts ist, nur einmal EIN-geschaltet
wird. Demnach kann eine Entfernungsverteilung für eine Linie in Longitudinalrichtung in
der Bildakkumulation für
ein Bild gemessen werden. Daher können durch Wiederholen der
Operationen in Schritten 403 bis 409 während des Änderns der Zeit, zu der der
Strahl EINgeschaltet ist, Laserstrahlen abgestrahlt werden zu unterschiedlichen
Positionen und die Entfernung an der bestrahlten Position kann gemessen
werden. Als ein Ergebnis hiervon kann in Schritt 409 das Abstandsbild
erhalten werden. Die Schritte zur Entfernungsmessung sind nun abgeschlossen.
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Die
Operation in dieser Ausführungsform wird
gefolgt von Operationen, wie sie in den Schritten 305 bis 309 in 9 gezeigt
sind. Das heißt,
die Rollstuhlbereichsschätzeinheit 13 berechnet
die Höhe des
Gesichtsbereichs vom Boden aus der Position im Bild des extrahierten
Gesichtsbereichs und aus dem Ergebnis des Entfernungsmessergebnisses
entsprechend dem Gesichtsbereich. In ähnlicher Weise vergleicht die
Rollstuhlbereichsschätzeinheit 13 die Höhe des gemessenen
Gesichtsbereichs vom Boden mit dem voreingestellten Schwellwert
zum Durchführen
grober Beurteilung, bezogen auf das Vorliegen eines Rollstuhls.
Wenn die Höhe
des Gesichtsbereichs vom Boden geringer ist als der Schwellwert,
wird beurteilt, dass es gut möglich
ist, dass der Gesichtsbereich der eines Rollstuhlpassagiers ist
und die Position im Bild, an der der Rollstuhl vorhanden sein könnte, wird
geschätzt.
Letztendlich führt
die Rollstuhlvorhandenseinsbeurteilungseinheit 14 detaillierte
Untersuchungen bezüglich
des geschätzten
Rollstuhlbereichs durch und beurteilt das Vorhandensein eines Rollstuhls
und wenn beurteilt wird, dass es einen Rollstuhl gibt, generiert
die Rollstuhlvorhandenseinsbeurteilungseinheit 14 ein Rollstuhlerfassungssignal.
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In
dieser Ausführungsform
ist die Methode des wiederholten Generierens von Entfernungsabbildung
während
des Änderns
der Lichtemissionszeitabstimmung erläutert worden, basierend auf
dem Lichtstreckenverfahren zum Emittieren eines Laserschlitzstrahls,
während
der Akkumulationsperiode eines Bildes durch die CCD-Kamera, die
die Erfassungseinheit reflektierten Lichts ist als Entfernungsmesseinheit,
bestehend aus der Generiereinheit eines optischen Strahls, der optische
Strahlabtasteinheit und der Erfassungseinheit reflektierten Lichts. Jedoch
kann eine ähnliche
Wirkung erhalten werden durch Verwenden eines räumlichen Codierverfahrens zum
Projizieren einer Vielzahl von Laserschlitzstrahlen während der
Akkumulationsperiode eines Bildes durch die CCD-Kamera.
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In
dieser Ausführungsform
ist das Beispiel beschrieben worden, in dem der galvanische Spiegel verwendet
worden ist als optische Strahlabtasteinheit 21. Jedoch
kann auch ein Polygonspiegel vom polygonalen Säulentyp (polygonal pillar type
mirror) verwendet werden.
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Wie
in dieser Ausführungsform
gezeigt, gibt es den Effekt, dass stabile Entfernungsmessungen durchgeführt werden
können,
ohne vom Vorliegen der Komplexität
eines Musters in den Kleidern, die der Passagier trägt, beeinflusst
zu werden, durch das Verwenden der Entfernungsmessungseinheit, die den
optischen Strahl projiziert.
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Fünfte Ausführungsform:
-
Nun
wird eine fünfte
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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12 ist
ein Blockdiagramm, das den Aufbau einer Bildverarbeitungseinrichtung
gemäß dieser Ausführungsform
erläutert
und 13 ist ein Flussdiagramm, das den Betriebsablauf
der Bildverarbeitungseinrichtung zeigt.
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In
den Figuren sind Bezugszeichen 11 bis 15 und 18 dieselben,
wie die in der zweiten bis vierten Ausführungsform. 23 kennzeichnet
eine Bildaufnahmezeitabstimmungs-Bestimmungseinheit
und 24 kennzeichnet eine Entfernungstoreinstelleinheit.
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Diese
Ausführungsform
wird erläutert
basierend auf dem Flussdiagramm in 13.
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Zuerst
wird in Schritt 501 ein Entfernungstor eingestellt durch die Entfernungstoreinstelleinheit 24. Das
Entfernungstor steht für
einen Schwellwert bezüglich
einer Entfernung zwischen der TV-Kamera 11 und einem Passagier,
wenn der Passagier sich der Aufzugskabine nähert, während ihre Tür öffnet. Beispielsweise
ist der Abstand zwischen der Kamera und dem Passagier, der erforderlich
ist zum Aufnehmen eines Bildes des Gesichtsbereichs des Passagiers
in einer erwünschten
Größe durch
die TV-Kamera 11 zuvor überprüft und als
Schwellwert bestimmt.
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In
Schritt 502 wird die Entfernung zwischen der Kamera und dem Passagier
durch die Entfernungsmesseinheit 18 gemessen. Als Entfernungsmessmethode
ist beispielsweise die in der dritten oder vierten Ausführungsform
erläuterte
Methode verwendet.
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In
Schritt 503 wird die gemessene Entfernung zwischen der Kamera und
dem Passagier verglichen mit dem voreingestellten Entfernungstorschwellwert.
Wenn der Abstand zwischen der Kamera und dem Passagier nicht das
Entfernungstor erreicht hat, wird die Entfernung zwischen der Kamera und
dem sich nähernden
Passagier noch einmal in Schritt 502 gemessen. Wenn der Abstand
zwischen der Kamera und dem Passagier das Entfernungstor erreicht
hat, wird die Zeitabstimmung, wann das Bild aufgenommen werden soll,
durch die Bildaufnahmezeitabstimmungsbestimmungseinheit 23 in
Schritt 504 bestimmt. Diese Zeitabstimmung wird derart
bestimmt, dass die Größe des Gesichtsbereichs
der abgebildeten Person im aufgenommenen Bild nahe dem voreingestellten
Wert ist.
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In
Schritt 505 wird das Bild des Passagiers von der TV-Kamera 11 aufgenommen.
In Schritt 506 wird der Gesichtsbereich durch die Gesichtsbereichsextraktionseinheit 12 extrahiert
und die Position eines repräsentativen
Punktes im Gesichtsbereich wird in Schritt 507 erfasst. In Schritt
508 wird ein Bereich, in dem ein Rollstuhl existieren könnte, abgeschätzt, basierend
auf der Position des Gesichtsbereichs, extrahiert von der Rollstuhlbereichsschätzeinheit 13.
Der Betrieb der Rollstuhlbereichsschätzeinheit ist derselbe, wie
der in der zweiten Ausführungsform
erläuterte.
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In
Schritt 509 wird das Innere des geschätzten Rollstuhlbereichs bildverarbeitet
und das Vorhandensein eines Rollstuhls wird beurteilt durch die Rollstuhlvorhandenseinsbeurteilungseinheit 14.
Als ein Ergebnis hiervon wird, wenn beurteilt wird, dass es einen
Rollstuhl gibt, ein Rollstuhlerfassungssignal 15 in Schritt
510 ausgegeben und die Serie der Operationen ist beendet.
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In
dieser Ausführungsform
wurde die Methode erläutert,
die in der zweiten oder dritten Ausführungsform der Entfernungsmesseinheit
gezeigt ist. Jedoch braucht diese Einheit nur einen Sensor mit einer
Funktion zum Finden, dass der Passagier sich der Kamera innerhalb
eines vorbestimmten Bereichs genähert
hat und es braucht nicht erwähnt
zu reden, das ähnliche
Wirkungen auch durch Verwenden von beispielsweise eines fotoelektronischen
Sensors, eines Ultraschallsensors oder eines pyroelektrischen, humansensiblen
Sensors erreicht werden können.
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In
dieser Ausführungsform
ist die Methode erläutert
worden, die nur verwendet wird zum Vergleichen der Ausgangsgröße der Entfernungsmesseinheit
mit dem Bereichstor, das im Voraus eingestellt worden ist. Wenn
jedoch irgendeine Einheit, die ein Entfernungsbild erhalten kann,
verwendet wird als Entfernungsmesseinheit, ist es auch möglich, durch eine
Einrichtung mit derselben Konfiguration wie der in 12,
die Zuverlässigkeit
der Rollstuhlbereichsabschätzung
zu erhöhen
durch Bestimmen des Abstandes des Gesichtsbereichs, der extrahiert
ist durch die Gesichtsbereichsextraktionseinheit in den Kameras,
wie in der Ausführungsform
in bezug auf die zweite Erfindung gezeigt.
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Wie
in dieser Ausführungsform
gezeigt, können
Bilder aufgenommen werden zu einem Zeitpunkt, zu dem der Abstand
zwischen einem sich der Kamera näherndem
Passagier und der Kamera im wesentlichen konstant ist. Demnach können das
Gesicht des Passagiers und der Rollstuhl im wesentlichen in einer
gleichförmigen
Größe auf dem
Bild aufgenommen werden und demnach gibt es den Effekt, dass die
Zuverlässigkeit
der Bilderkennung verbessert werden kann.
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Sechste Ausführungsform:
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Nun
wird eine sechste Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben. Diese Ausführungsform
bezieht sich auf eine Aufzugeinrichtung, die versehen ist mit der
Bildverarbeitungseinrichtung der oben beschriebenen zweiten bis
fünften
Ausführungsformen,
in der ein Rollstuhlvorhandenseinsbeurteilungssignal, das in den
obigen Ausführungsformen
ausgegeben worden ist, eingegeben wird in die Steuereinheit des
Aufzugs, um dadurch den Betrieb des Aufzugs zu steuern.
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14 ist
ein Blockdiagramm, das den Aufbau einer Bildverarbeitungseinrichtung
gemäß dieser Ausführungsform
erläutert
und 15 ist ein Flussdiagramm, das den Betriebsablauf
der Bildverarbeitungseinheit zeigt.
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In
diesen Figuren sind Bezugszeichen 11 bis 15 dieselben
wie die in den obigen Ausführungsformen
und 25 kennzeichnet eine Aufzugsteuereinheit.
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Das
Rollstuhlerkennungssignal 15, das durch die Bildverarbeitung
in der zweiten bis fünften Ausführungsform
erhalten worden ist, wird verwendet und folgendermaßen in die Aufzugsteuereinheit eingegeben.
Der Steuerbetrieb schließt
das folgende ein.
- (a) Öffnungs-/Schließgeschwindigkeit
der Aufzugstür
(die Tür
wird langsam geöffnet
für einen Rollstuhlpassagier),
- (b) Öffnungszeit
der Aufzugstür
(wenn der Passagier einen Rollstuhl benutzt, wird die Tür gesteuert,
um für
eine längere
Dauer geöffnet
zu sein),
- (c) Abstimmen des Aufzugsbodens (in bezug auf ein Steuern einer
Schrittdifferenz zwischen der Aufzugskabine und dem Außenfußboden,
die Kabine wird gesteuert, um exakter mit der Fußbodenebene übereinzustimmen,
wenn ein Rollstuhlpassagier in den Aufzug fährt, um hierdurch die Ebenendifferenz
zu eliminieren,
- (d) Sprachsteuerung (Sprachansagen wie zum Beispiel "Der Aufzug wird nun
im unbehinderten Modus betrieben"),
- (e) Aufzugbewegungsgeschwindigkeit (wenn ein Rollstuhlpassagier
drin ist, sind die maximale Bewegungsgeschwindigkeit und Beschleunigung des
Aufzugs verringert),
- (f) Druckknopfsteuerung innerhalb des Aufzugs (wenn ein Rollstuhlpassagier
drin ist, wird ein Rollstuhl-zugeordneter Knopf, der an einer niedrigeren
Position in der Kabine installiert ist, wirksam geschaltet und zu
anderen Zeiten ist der Knopf unwirksam oder er wird nur wirksam
geschaltet, wenn der Knopf auf spezielle Weise wie zum Beispiel
für eine
längere
Zeit gedrückt
wird), und
- (g) Steuerung eines Spezialsensors innerhalb der Aufzugskabine
(wenn ein Rollstuhlpassagier drin ist, wird ein körperlich
behinderten Personen zugeordneter Sensor wie zum Beispiel eine Spracherkennung,
die in der Kabine installiert ist, wirksam geschaltet). Durch Ausführen dieser
Steuerungen kann der Betrieb des Aufzugs, der Rollstuhlpassagier
Prioritäten
einräumt,
ausgeführt werden
und es ist demnach möglich,
die Betriebseffizienz zu erhöhen
und komfortable Betriebsbedingungen Passagieren zur Verfügung zu
stellen.
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14 dieser
Ausführungsform
zeigt hauptsächlich
den Aufbau der Bildverarbeitungseinrichtung, die in der zweiten
Ausführungsform
erläutert
ist, aber es ist selbstverständlich,
dass es die Konfiguration irgendeiner Bildverarbeitungseinrichtung
sein kann einschließlich
der Entfernungsmesseinheit, die in der dritten Ausführungsform
gezeigt ist, der Entfernungsmesssteuereinheit, der Generiereinheit
eines optischen Strahls, der optische Strahlabtasteinheit und der
Erfassungseinheit reflektierten Lichts, die in der vierten Ausführungsform
gezeigt sind oder die Entfernungsmesseinheit, die Entfernungstoreinstelleinheit
und die Bildaufnahmezeitabstimm-Bestimmungseinheit, die in der fünften Ausführungsform
gezeigt sind.