DE10307441B4 - Steckhülsengebilde - Google Patents

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Abstract

Steckhülsengebilde mit einem Hauptkörper (10), der eine Außenwand aufweist, die mit mindestens einem Antriebsabschnitt (11) und mit einem Anzeigeabschnitt (12) ausgebildet ist, wobei der Antriebsabschnitt (11) des Hauptkörpers mit einer Vielzahl von aufeinander folgenden, in Längsrichtung angeordneten Zähnen ausgebildet ist, und der Anzeigabschnitt (12) des Hauptkörpers (10) in einer ringförmigen Weise angeordnet ist, um eine Anzeige- und Identifikationsfunktion zu bilden, durch die einem Benutzer die Identifikation von Merkmalen des Steckhülsengebildes erleichtert wird, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Antriebsabschnitt (11) des Hauptkörpers (10) mit einer Vielzahl von in Längsrichtung angeordneten größeren Zähnen (110) und mit einer Vielzahl von in Längsrichtung angeordneten kleineren Zähnen (111) versehen ist, die in einer versetzten Weise angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Steckhülsengebilde gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Bekannte Steckhülsen sind mit einer Rändelung versehen, die an der Außenwand ausgebildet ist, um die Reibung der Steckhülse zu vergrößern und hierdurch dem Benutzer das Halten der Steckhülse zu erleichtern. Die Reibungswirkung der Rändelung ist jedoch nicht effizient. Außerdem zeigt eine solche bekannte Steckhülse nicht das maximale Drehmoment des durch die Steckhülse angetriebenen Werkstückes, so daß der Benutzer das maximale Drehmoment des Werkstückes, das durch die Steckhülse angetrieben werden kann, nicht identifizieren kann, so daß das Werkstück durch übermäßige Drehung der Steckhülse leicht beschädigt werden kann. Diese bekannten Steckhülsen werden gegossen und besitzen eine geringe Festigkeit.
  • Aus der WO 99/03645 ist ein Identifikationseinsatz für eine Steckhülse eines Ratschenschlüssels bekannt. Dieser bekannte Identifikationseinsatz ist als Element ausgebildet, das in der Öffnung der Steckhülse aufnehmbar und in ihr festlegbar ist. Der Identifikationseinsatz ergibt Farbunterschiede und besitzt andere Identifikationsmerkmale. Ein Satz Steckhülsen ist an einer Steckhülsenhalterung angebracht.
  • Eine für eine Steckhülse eines Schraubschlüssels vorgesehene Identifikationshülse mit einem Hauptkörper aus einem Kunststoffmaterial ist aus der US 4 947 713 bekannt. Der Hauptkörper dieser bekannten Hülse weist eine Außenwand mit mindestens einem Antriebabschnitt und mit einem Anzeigeabschnitt auf. Der/jeder Antriebabschnitt des Hauptkörpers ist mit einer Vielzahl von aufeinanderfolgenden, in Hülsenlängsrichtung angeordneten Zähnen ausgebildet. Der Anzeigeabschnitt ist als begrenzter Flächenabschnitt innerhalb des Antriebabschnittes ausgebildet, so dass der Anzeigeabschnitt nur innerhalb eines kleinen Umfangswinkelbereiches der Hülse erkennbar ist.
  • Um den zuletzt genannten Mangel des begrenzten Erkennens eines Identifikationsmerkmales zu beseitigen, schlägt die DE 195 08 609 A1 vor, die einem Arbeitsende des Werkzeugs zuordenbare Kennzeichnung wie Schlüsselweite und/oder Symbol einer Mitnahmekontur oder sonstige dem Arbeitszweck dienende Angaben mehrmals, bei zylinderförmigen Werkzeugen und Werkzeugeinsätzen, die nur in der Achse des Befestigungselementes in Arbeitsstellung gebracht werden können, mindestens zweimal und bei den übrigen Werkzeugen mindestens dreimal an der Werkzeugoberfläche anzubringen.
  • Aus der DE 36 35 008 A1 sind Steckhülsen mit einem Hauptkörper bekannt, dessen Außenwand glatt und mit einem Anzeigeabschnitt ausgebildet ist. Der Anzeigeabschnitt verläuft ringförmig um die Außenwand herum, so dass der Blickwinkel zur Identifikation von Merkmalen der Steckhülse in Umfangsrichtung nicht eingeschränkt ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Steckhülsengebilde der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem die Anzeige- und Halteeigenschaften verbessert sind.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Eine bevorzugte Aus- bzw. Weiterbildung dieses erfindungsgemäßen Steckhülsengebildes ist im Patentanspruch 2 gekennzeichnet.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe kann erfindungsgemäß auch durch die Merkmale des Patentanspruches 3 oder durch die Merkmale des Patentanspruches 4 gelöst werden.
  • Das erfindungsgemäße Steckhülsengebilde wird zweckmäßigerweise mit einem Verfahren, das nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, hergestellt, das die folgenden Verfahrensschritte aufweist:
    Auswahl eines hohlen Zylinders aus Stahlmaterial;
    Schmieden des hohlen Zylinders zu einem Werkstück;
    Grobschleifen des Außenumfangs der Werkstücks;
    Durchführung eines Räumprozesses am Außenumfang des Werkstücks durch eine Vielzahl von Räumvorgängen zur Ausbildung größerer Zähne und kleinerer Zähne am Außenumfang des Werkstücks;
    Durchführung eines Drehprozesses an einem mittleren Abschnitt des Außenumfangs des Werkstücks zum Entfernen der größeren Zähne und der kleineren Zähne an dem mittleren Abschnitt des Außenumfangs des Werkstücks, wodurch ein glatter Anzeigeabschnitt am mittleren Abschnitt des Außenumfangs des Werkstückes und zwei Antriebsabschnitte an den beiden Enden des Außenumfangs des Werkstückes ausgebildet werden;
    Durchführung eines Walzprozesses am Anzeigeabschnitt des Außenumfangs des Werkstückes zur Ausbildung einer Vielzahl von Anzeigekörpern und einer Vielzahl von Anzeigezonen;
    Durchführung einer Härtewärmebehandlung des Werkstücks zur Erhöhung seiner Härte;
    Durchführung eines Polierprozesses an der Oberfläche des Werkstücks, und
    Oberflächenbehandlung wie Elektroplattieren, Färben und Beschichten der Oberfläche des Werkstücks.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine räumliche Darstellung eines Steckhülsengebildes gemäß einer Ausbildung der vorliegenden Erfindung;
  • 2 abgeschnitten eine Seitenansicht des Steckhülsengebildes gemäß 1;
  • 3 eine teilweise ebene Abwicklung des Steckhülsengebildes gemäß 1;
  • 4 ein Flußdiagramm eines Verfahrens zur Herstellung des Steckhülsengebildes;
  • 5 abgeschnitten eine Seitenansicht des Steckhülsengebildes gemäß 1 bei seiner Betätigung;
  • 6 eine Ansicht des Steckhülsengebildes gemäß 1 während seiner Betätigung in Blickrichtung von oben;
  • 7 eine räumliche Darstellung eines Steckhülsengebildes gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 8 eine räumliche Darstellung eines Steckhülsengebildes gemäß noch einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
  • 9 eine räumliche Darstellung eines Steckhülsengebildes gemäß noch einer anderen Ausbildung der vorliegenden Erfindung.
  • Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen und zuerst auf die 1 bis 3 weist ein Steckhülsengebilde gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einen Hauptkörper 10 auf, der zwei Enden, von welchen jedes mit einem Antriebsabschnitt 11 ausgebildet ist, und einen Mittelabschnitt besitzt. Der Mittelabschnitt ist mit einem Anzeigeabschnitt 12 ausgebildet, der zwischen den Antriebsabschnitten 11 der beiden Enden des Hauptkörpers 10 vorgesehen ist.
  • Der Antriebsabschnitt 11 an jedem der beiden Enden des Hauptkörpers 10 ist mit einer Vielzahl von in Längsrichtung angeordneten größeren Zähnen 110 und mit einer Vielzahl von in Längsrichtung angeordneten kleineren Zähnen 111 versehen. Die größeren Zähne 110 und die kleineren Zähne 111 des Antriebsabschnittes 11 an jedem der beiden Enden des Hauptkörpers 10 sind versetzt angeordnet.
  • Der Anzeigeabschnitt 12 des Hauptkörpers 10 ergibt eine Anzeige- und Identifikationsfunktion, wodurch die Identifizierung der Merkmale des Steckhülsengebildes wie der Typ, die Größe, die Marke oder dergleichen dem Benutzer erleichtert wird. Der Anzeigeabschnitt 12 ist zwischen den Antriebsabschnitten 11 der beiden Enden des Hauptkörpers 10 angeordnet, wodurch eine gute Sicht auf die Anzeige gewährleistet wird.
  • Der Anzeigeabschnitt 12 des Hauptkörpers 10 ist mit einer Vielzahl von Anzeigekörpern 20 und mit einer Vielzahl von Anzeigezonen 21 versehen. Die Anzeigezonen 21 sind zwischen jeweils benachbarten Anzeigekörpern 20 vorgesehen. Die Anzeigekörper 20 und die Anzeigezonen 21 des Anzeigeabschnittes 12 des Hauptkörpers 10 sind also gegeneinander versetzt und voneinander gleichmäßig beabstandet. Jeder Anzeigekörper 20 des Anzeigeabschnittes 12 des Hauptkörpers 10 besitzt eine dreieckige Form, er dient zur Anzeige der Antriebsrichtung des Steckhülsengebildes. Der jeweilige Anzeigekörper 20 des Anzeigeabschnittes 12 des Hauptkörpers 10 kann zur Anzeige der Marke des Herstellerbetriebes, zur Anzeige der Größe des durch das Steckhülsengebilde angetriebenen Werkstücks, zur Anzeige des maximalen Drehmoments des durch das Steckhülsengebilde angetriebenen Werkstücks oder dergleichen verwendet werden.
  • Ähnlich wird jede Anzeigezone 21 des Anzeigeabschnittes 12 des Hauptkörpers 10 dazu verwendet, die Marke des Herstellerbetriebes, die Größe des durch das Steckhülsengebilde angetriebenen Werkstücks, des maximalen Drehmomentes des durch das Steckhülsengebilde angetriebenen Werkstücks oder dergleichen anzuzeigen.
  • Auf diese Weise identifiziert der Benutzer das maximale Drehmoment des durch das Steckhülsengebilde angetriebenen Werkstücks, wodurch verhindert wird, daß das Werkstück übermäßig belastet und durch das Steckhülsengebilde beschädigt wird. Die Anzeigekörper 20 und die Anzeigezonen 21 des Anzeigeabschnittes 12 des Hauptkörpers 10 sind ringförmig angeordnet, so daß der Benutzer die Anzeigemarken oder Zahlen unter jedem Blickwinkel sehen kann, so daß die Identifizierung der Merkmale des Steckhülsengebildes dem Benutzer erleichtert wird.
  • 4 verdeutlicht ein nicht zur Erfindung gehörendes Verfahren 30 zur Herstellung des erfindungsgemäßen Steckhülsengebildes, das die folgenden Verfahrensschritte aufweist:
    Materialauswahl 31: Auswahl eines hohlen Zylinders aus Stahlmaterial;
    Schmieden 32: Schmieden des hohlen Zylinders zu einem Werkstück;
    Grobschleifen 33: Grobschleifen des Außenumfangs des Werkstücks;
    Räumen 34: Durchführung eines Räumprozesses am Außenumfang des Werkstücks durch eine Vielzahl von Räumvorgängen zur Ausbildung größerer Zähne 110 und kleinerer Zähne 111 am Außenumfang des Werkstücks;
    Drehen 35: Durchführung eines Drehprozesses an einem mittleren Abschnitt des Außenumfangs des Werkstücks zum Entfernen der größeren Zähne 110 und der kleineren Zähne 111 an dem mittleren Abschnitt des Außenumfangs des Werkstücks, wodurch ein glatter Anzeigeabschnitt 12 an dem mittleren Abschnitt des Außenumfangs des Werkstückes und zwei Antriebsabschnitte 11 an den beiden Enden des Außenumfangs des Werkstücks ausgebildet werden, wobei jeder der beiden Antriebsabschnitte 11 die größeren Zähne 110 und die kleineren Zähne 111 aufweist;
    Walzen 36: Durchführung eines Walzprozesses an dem Anzeigeabschnitt 12 des Außenumfangs des Werkstücks zur Ausbildung einer Vielzahl von Anzeigekörpern 20 und einer Vielzahl von Anzeigezonen 21, die jeweils abwechselnd vorgesehen sind;
    Härten 37: Durchführung einer Härtungswärmebehandlung an dem Werkstück zur Erhöhung der Härte des Werkstücks;
    Polieren 38: Durchführung eines Polierprozesses an der Oberfläche des Werkstücks, und
    Oberflächenbehandlung 39: Elektroplattieren, Färben und Beschichten der Oberfläche des Werkstücks.
  • Wie die 5 und 6 zeigen, sind die Antriebsabschnitte 11 an den beiden Enden des Hauptkörpers 10 und der Anzeigeabschnitt 12 zwischen den Antriebsabschnitten 11 ausgebildet, um die Reibung zu vergrößern, wodurch dem Benutzer das Halten des Steckhülsengebildes erleichtert wird. Der Antriebsabschnitt 11 an jedem der beiden Enden des Hauptkörpers 10 ist mit einer Vielzahl von in Längsrichtung vorgesehenen größeren Zähnen 110 und mit einer Anzahl von in Längsrichtung vorgesehenen kleineren Zähnen 111 versehen, die gegeneinander versetzt vorgesehen sind, um unterschiedliche Reibungen zu schaffen, wodurch dem Benutzer das Halten des Steckhülsengebildes erleichtert wird. Durch den ringförmigen Anzeigeabschnitt 12 zwischen den Antriebsabschnitten 11 des Hauptkörpers 10 ist die Sichtwirkung der Anzeige verbessert und wird die Identifizierung der Merkmale des Steckhülsengebildes dem Benutzer erleichtert. Der Anzeigekörper 20 und die Anzeigezonen 21 des Anzeigeabschnittes 12 des Hauptkörpers 10 sind ringförmig angeordnet, so daß der Benutzer die Anzeigemarken oder Zahlen unter jedem Blickwinkel sehen kann. Dadurch ist dem Benutzer die Identifizierung der Merkmale des Steckhülsengebildes und die Betätigung des Steckhülsengebildes erleichtert.
  • Wie aus 1 ersichtlich ist, besitzt der Hauptkörper 10 des Steckhülsengebildes einen konstanten Außendurchmesser.
  • Die 7 zeigt eine Ausbildung, bei der der Hauptkörper 10A des Steckhülsengebildes gemäß einer anderen Ausführungsform einen Halsabschnitt 18 reduzierten Durchmessers besitzt und kürzer ist.
  • 8 verdeutlicht eine andere Ausführungsform der Erfindung, wobei die Antriebsabschnitte 11C an den beiden Enden des Hauptkörpers 10C mit einer Vielzahl von in Längsrichtung angeordneten größeren Zähnen 110C und mit einer Vielzahl von in Längsrichtung angeordneten flachen Flächen 112C versehen ist. Die größeren Zähne 110C und die flachen Flächen 112C der beiden Antriebsabschnittes 11C sind in Umfangsrichtung versetzt angeordnet.
  • 9 zeigt eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei der Hauptkörper 10D mit einem Antriebsabschnitt 11D und einem Anzeigeabschnitt 12D ausgebildet ist.

Claims (4)

  1. Steckhülsengebilde mit einem Hauptkörper (10), der eine Außenwand aufweist, die mit mindestens einem Antriebsabschnitt (11) und mit einem Anzeigeabschnitt (12) ausgebildet ist, wobei der Antriebsabschnitt (11) des Hauptkörpers mit einer Vielzahl von aufeinander folgenden, in Längsrichtung angeordneten Zähnen ausgebildet ist, und der Anzeigabschnitt (12) des Hauptkörpers (10) in einer ringförmigen Weise angeordnet ist, um eine Anzeige- und Identifikationsfunktion zu bilden, durch die einem Benutzer die Identifikation von Merkmalen des Steckhülsengebildes erleichtert wird, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Antriebsabschnitt (11) des Hauptkörpers (10) mit einer Vielzahl von in Längsrichtung angeordneten größeren Zähnen (110) und mit einer Vielzahl von in Längsrichtung angeordneten kleineren Zähnen (111) versehen ist, die in einer versetzten Weise angeordnet sind.
  2. Stechhülsengebilde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hauptkörper (10) zwei sich gegenüber liegende Enden besitzt, von welchen jedes mit einem Antriebsabschnitt (11) ausgebildet ist und der Anzeigeabschnitt (12) an einem Mittelabschnitt des Hauptkörpers (10) zwischen den Antriebsabschnitten (11) der beiden gegenüberliegenden Enden des Hauptkörpers (10) vorgesehen ist.
  3. Steckhülsengebilde nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anzeigeabschnitt (12) des Hauptkörpers (10) mit einer Vielzahl von Anzeigekörpern (20) und mit einer Vielzahl von Anzeigezonen (21) versehen ist, die jeweils zwischen zwei benachbarten Anzeigekörpern (20) lokalisiert sind, so daß die Anzeigekörper (20) und die Anzeigezonen (21) des Anzeigeabschnittes (12) des Hauptkörpers (10) in einer versetzten und äquidistant beabstandeten Weise angeordnet sind.
  4. Steckhülsengebilde nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsabschnitt (11) des Hauptkörpers (10) mit einer Vielzahl von in Längsrichtung angeordneten größeren Zähnen (110C) und mit einer Vielzahl von in Längsrichtung angeordneten flachen Flächen (112C) versehen ist, die in einer versetzten Weise angeordnet sind.
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