DE-A-199
30 683 beschreibt entsprechende Amidoamine/Imidazoline, die durch
Umsetzung von Alkylpolyglykolethercarbonsäuren mit Polyaminen erhalten
werden, und die aufgrund eines besseren Partitioning in geringeren
Konzentrationen eingesetzt werden können.
Quartäre Alkylammoniumverbindungen
(Quats) stellen alternative Korrosionsschutzmittel des Standes der
Technik dar, die neben den korrosionsinhibierenden auch biostatische
Eigenschaften besitzen können. Trotz
einer verbesserten Wasserlöslichkeit
zeigen die Quats, zum Beispiel im Vergleich zu den Imidazolinen, eine
deutlich reduzierte Filmpersistenz und führen daher ebenfalls nur in
höherer
Dosierung zu einem effektiven Korrosionsschutz. Die starke Algentoxizität und die
mäßige biologische
Abbaubarkeit beschränken
den Einsatz von Quats immer mehr auf ökologisch unsensible Anwendungsgebiete,
z.B. Onshore.
EP-B-0
946 788 beschreibt ein Verfahren zum Schutz von Metalloberflächen gegenüber Korrosion
unter Verwendungen von Esterquats, von denen eine gute biologische
Abbaubarkeit und eine geringe Aquatoxizität offenbart wird.
EP-A-0
320 769 offenbart gegebenenfalls quaternierte Fettsäureester
von oxalkylierten Alkylamino-alkylenaminen und deren Verwendung
als Korrosionsinhibitor.
EP-B-0
212 265 beschreibt quartäre
Polykondensate aus alkoxylierten Alkylaminen und Dicarbonsäuren und
deren Verwendung als Korrosionsinhibitor und Spalter in Rohölen.
EP-B-0
446 616 beschreibt Ampholyte und Betaine auf Basis Fettsäure-Amidoalkylaminen,
die unter den gegebenen Testbedingungen einen sehr guten Korrosionsschutz
und eine wesentlich reduzierte Algentoxizität aufweisen.
EP-B-0
584 711 offenbart Ester, Amide bzw. Imide von Alkenylbernsteinsäuren mit
Alkoxyalkylaminen und deren Metall- bzw. Ammoniumsalze als Emulgatoren
und Korrosionsinhibitoren für
Metallbearbeitungshilfsmittel. Die Verwendung von Alkenylbernsteinsäure-ester-
bzw. amidoaminquats oder entsprechenden Betainen ist nicht beschrieben.
Gashydrate
sind kristalline Einschlussverbindungen von Gasmolekülen in Wasser,
die sich unter bestimmten Temperatur- und Druckverhältnissen
(niedrige Temperatur und hoher Druck) bilden. Hierbei bilden die
Wassermoleküle
Käfigstrukturen
um die entsprechenden Gasmoleküle
aus. Das aus den Wassermolekülen
gebildete Gittergerüst
ist thermodynamisch instabil und wird erst durch die Einbindung
von Gastmolekülen stabilisiert.
Diese eisähnlichen
Verbindungen können
in Abhängigkeit
von Druck und Gaszusammensetzung auch über den Gefrierpunkt von Wasser
(bis über
25°C) hinaus
existieren.
In
der Erdöl-
und Erdgasindustrie sind insbesondere die Gashydrate von großer Bedeutung,
die sich aus Wasser und den Erdgasbestandteilen Methan, Ethan, Propan,
Isobutan, n-Butan, Stickstoff, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff
bilden. Insbesondere in der heutigen Erdgasförderung stellt die Existenz
dieser Gashydrate ein großes
Problem dar, besonders dann, wenn Nassgas oder Mehrphasengemische
aus Wasser, Gas und Alkangemischen unter hohem Druck niedrigen Temperaturen
ausgesetzt werden. Hier führt
die Bildung der Gashydrate aufgrund ihrer Unlöslichkeit und kristallinen
Struktur zur Blockierung verschiedenster Fördereinrichtungen, wie Pipelines,
Ventilen oder Produktionseinrichtungen, in denen über längere Strecken
bei niedrigeren Temperaturen Nassgas oder Mehrphasengemische transportiert
werden, wie dies speziell in kälteren Regionen
der Erde oder auf dem Meeresboden vorkommt.
Außerdem kann
die Gashydratbildung auch beim Bohrvorgang zur Erschließung neuer
Gas- oder Erdöllagerstätten bei
entsprechenden Druck- und Temperaturverhältnissen zu Problemen führen, indem
sich in den Bohrspülflüssigkeiten
Gashydrate bilden.
Um
solche Probleme zu vermeiden, kann die Gashydratbildung in Gaspipelines,
beim Transport von Mehrphasengemischen oder in Bohrspülflüssigkeiten
durch Einsatz von größeren Mengen
(mehr als 10 Gew.-% bezüglich
des Gewichts der Wasserphase) niederen Alkoholen, wie Methanol,
Glykol, oder Diethylenglykol unterdrückt werden. Der Zusatz dieser
Additive bewirkt, dass die thermodynamische Grenze der Gashydratbildung
zu niedrigeren Temperaturen und höheren Drücken hin verlagert wird (thermodynamische
Inhibierung). Durch den Zusatz dieser thermodynamischen Inhibitoren
werden allerdings größere Sicherheitsprobleme
(Flammpunkt und Toxizität
der Alkohole), logistische Probleme (große Lagertanks, Recycling dieser
Lösungsmittel)
und dementsprechend hohe Kosten, speziell in der Offshore-Förderung,
verursacht.
Heute
versucht man deshalb, thermodynamische Inhibitoren zu ersetzen,
indem man bei Temperatur- und Druckbereichen, in denen sich Gashydrate
bilden können,
Additive in Mengen < 2
% zusetzt, die die Gashydratbildung entweder zeitlich hinauszögern (kinetische
Inhibitoren) oder die Gashydratagglomerate klein und damit pumpbar
halten, so dass diese durch die Pipeline transportiert werden können (sog.
Agglomerat-Inhibitoren oder Anti-Agglomerates). Die dabei eingesetzten
Inhibitoren behindern entweder die Keimbildung und/oder das Wachstum
der Gashydratpartikel, oder modifizieren das Hydratwachstum derart,
dass kleinere Hydratpartikel resultieren.
Als
Gashydratinhibitoren wurden in der Patentliteratur neben den bekannten
thermodynamischen Inhibitoren eine Vielzahl monomerer als auch polymerer
Substanzklassen beschrieben, die kinetische Inhibitoren oder Agglomeratinhibitoren
darstellen. Von besonderer Bedeutung sind hierbei Polymere mit Kohlenstoff-Backbone, die in
den Seitengruppen sowohl cyclische (Pyrrolidon- oder Caprolactamreste)
als auch acyclische Amidstrukturen enthalten.
EP-B-0
736 130 offenbart ein Verfahren zur Inhibierung von Gashydraten,
welches die Zuführung
einer Substanz der Formel
mit X = S, N – R
4 oder P – R
4,
R
1, R
2 und R
3 = Alkyl mit mindestens 4 Kohlenstoffatomen,
R
4 = N oder ein organischer Rest, und Y
= Anion erfordert. Umfasst werden also Verbindungen der Formel
worin R
4 ein
beliebiger Rest sein kann, die Reste R
1 bis
R
3 aber Alkylreste mit mindestens 4 Kohlenstoffatomen darstellen
müssen.
EP-B-0
824 631 offenbart ein Verfahren zur Inhibierung von Gashydraten,
welches die Zuführung
einer Substanz der Formel
mit R
1,
R
2 = gerade/verzweigte Alkylreste mit 4
oder 5 Kohlenstoffatomen, R
3, R
4 =
organische Reste mit mindestens 8 Kohlenstoffatomen und A = Stickstoff
oder Phosphor erfordert. Y
– ist ein Anion. Es müssen zwei
der Reste R
1 bis R
4 gerade
oder verzweigte Alkylreste mit 4 oder 5 Kohlenstoffatomen sein.
US-5
648 575 offenbart ein Verfahren zur Inhibierung von Gashydraten.
Das Verfahren umfasst die Verwendung einer Verbindung der Formel
worin R
1,
R
2 gerade oder verzweigte Alkylgruppen mit
mindestens 4 Kohlenstoffatomen, R
3 ein organischer Rest
mit mindestens 4 Atomen, X Schwefel, NR
4 oder
PR
4, R
4 Wasserstoff
oder ein organischer Rest, und Y ein Anion sind. Das Dokument offenbart
nur solche Verbindungen, die mindestens zwei Alkylreste mit mindestens
4 Kohlenstoffatomen aufweisen.
US-6
025 302 offenbart Polyetheramin-ammoniumverbindungen als Gashydratinhibitoren,
deren Ammoniumstickstoffatom neben der Polyetheraminkette 3 Alkylsubstituenten
trägt.
WO-99/13197
offenbart Ammoniumverbindungen als Gashydratinhibitoren, die wenigstens
eine mit Alkylcarbonsäuren
veresterte Alkoxygruppe besitzen. Die Vorteile einer Verwendung
von Alkenylbersteinsäurederivaten
ist nicht offenbart.
WO-01/09082
offenbart ein Verfahren zur Herstellung von quartären Aminen,
die jedoch keine Alkoxygruppen tragen, und deren Verwendung als
Gashydratinhibitoren.
WO-00/078
706 offenbart quartäre
Ammoniumverbindungen als Gashydratinhibitoren, die jedoch keine
Carbonylreste tragen.
EP-B-914407
offenbart die Verwendung von trisubstituierten Aminoxiden als Gashydratinhibitoren.
US-5
254 138 offenbart Detergent-Additive für Dieselkraftstoff, die Succinimid-Polyaminderivate
umfassen.
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es, neue Korrosionsinhibitoren zu
finden, die bei konstant gutem oder verbessertem Korrosionsschutz
neben einer optimierten Wasserlöslichkeit,
einer schnelleren Filmbildung und somit verbesserten Filmpersistenz
auch eine verbesserte biologische Abbaubarkeit im Vergleich zu den
Korrosionsinhibitoren des Standes der Technik bieten.
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es ferner, verbesserte Additive zu
finden, die sowohl die Bildung von Gashydraten verlangsamen (kinetische
Inhibitoren) als auch Gashydratagglomerate klein und pumpbar halten
(Anti-Agglomerates), um so ein breites Anwendungsspektrum mit hohem
Wirkpotential zu gewährleisten.
Des weiteren sollten die derzeit verwendeten thermodynamischen Inhibitoren
(Methanol und Glykole), die beträchtliche
Sicherheitsprobleme und Logistikprobleme verursachen, ersetzt werden
können.
Gashydratinhibitoren
des Standes der Technik werden gewöhnlich mit Korrosionsinhibitoren
co-additiviert, um Korrosion der Transport- und Fördereinrichtungen
vorzubeugen. Aufgrund der häufig
nicht unmittelbar gegebenen Verträglichkeit von Gashydratinhibitor
und Korrosionsschutzmittel bei der Formulierung ergibt sich daraus
für den
Anwender ein zusätzlichen
Aufwand. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem Stand der Technik bestände, wenn
eine Co-Additivierung mit Korrosionsinhibitoren nicht mehr zwingend
erforderlich ist.
Es
wurde nun überraschenderweise
gefunden, dass quartäre
Alkylaminoalkyl/alkoxy-imide von Dicarbonsäuren eine ausgezeichnete Wirkung
als Korrosionsinhibitoren und Gashydratinhibitoren aufweisen, sowie eine
verbesserte Filmpersistenz und gute biologische Abbaubarkeit zeigen.
Gegenstand
der Erfindung sind Verbindungen der Formel (1)
worin
R
1 C
1- bis C
22-Alkyl,
C
2- bis C
22-Alkenyl,
C
6- bis C
30-Aryl-
oder C
7- bis C
30-Alkylaryl, -CHR
5-COO- oder -O
–,
R
2 Wasserstoff, -CH
3 oder
-OH,
R
3, R
4 unabhängig voneinander
C
1- bis C
22-Alkyl,
C
2- bis C
22-Alkenyl,
C
6- bis C
30-Aryl-
oder C
7- bis C
30-Alkylaryl,
R
5 Wasserstoff, C
1-
bis C
22-Alkyl oder C
2-
bis C
22-Alkenyl,
A eine C
2-
bis C
4-Alkylengruppe,
D eine C
2- bis C
5-Alkylengruppe,
die ein oder zwei Heteroatome enthalten und an jeder Position einen
Substituenten R
6 tragen kann,
R
6 ein organischer Rest, der 1 bis 300 C-Atome
enthält,
und der Heteroatome enthalten kann,
m eine Zahl von 0 bis 30,
n
eine Zahl von 1 bis 18 bedeuten.
Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Inhibierung
von Korrosion an Metalloberflächen,
insbesondere von eisenhaltigen Metallen, indem einem korrosiven
System, welches mit den Metalloberflächen in Kontakt steht, mindestens
eine Verbindung der Formel (1) zugesetzt wird.
Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Inhibierung
von Gashydraten, indem einem zur Bildung von Gashydraten neigenden
System aus Wasser und Kohlenwasserstoffen mindestens eine Verbindung
der Formel (1) zugesetzt wird.
Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung von Verbindungen
der Formel 1 als Korrosionsinhibitoren und Gashydratinhibitoren.
Korrosive
Systeme im Sinne dieser Erfindung sind bevorzugt flüssig/flüssig- bzw.
flüssig/gasförmig-Mehrphasensysteme,
enthaltend Wasser und Kohlenwasserstoffe, die in freier und/oder
gelöster
Form korrosive Bestandteile, wie Salze und Säuren, enthalten. Die korrosiven
Bestandteile können
auch gasförmig sein,
wie etwa Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid.
Kohlenwasserstoffe
im Sinne dieser Erfindung sind organische Verbindungen, die Bestandteile
des Erdöls/Erdgases
sind, und deren Folgeprodukte. Kohlenwasserstoffe im Sinne dieser
Erfindung sind auch leichtflüchtige
Kohlenwasserstoffe, wie beispielsweise Methan, Ethan, Propan, Butan.
Für die
Zwecke dieser Erfindung zählen
dazu auch die weiteren gasförmigen
Bestandteile des Erdöls/Erdgases,
wie etwa Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid.
R1, R3 und R4 stehen vorzugsweise unabhängig voneinander
für eine
Alkyl- oder Alkenylgruppe von 1 bis 14 Kohlenstoffatomen, insbesondere
für solche
Gruppen mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen und speziell für Methyl-
oder Butyl-Gruppen.
Steht
R1 für
C1- bis C22-Alkyl,
C2- bis C22-Alkenyl,
C6- bis C30-Aryl-
oder C7- bis C30-Alkylaryl, so sind
als Gegenionen für
die Verbindungen gemäß Formel
(1) alle Anionen geeignet, die die Löslichkeit der Verbindungen
der Formel (1) in den organisch-wässrigen Mischphasen nicht beeinträchtigen.
Solche Gegenionen sind beispielsweise Methylsulfationen (Methosulfat)
oder Halogenidionen.
Steht
R1 für
Reste -CHR5-COO– bzw.
-O–,
so sind die Verbindungen der Formel (1) Betaine bzw. Aminoxide und
besitzen als innere Salze (Ampholyte) ein intramolekulares Gegenion.
R2 und R5 stehen vorzugsweise
für Wasserstoff.
m
steht vorzugsweise für
eine Zahl zwischen 1 und 30, insbesondere zwischen 2 und 12, speziell
3 und 6.
n
steht vorzugsweise für
eine Zahl zwischen 2 und 12, insbesondere für 3 bis 6.
A
kann geradkettig oder verzweigt sein und steht vorzugsweise für eine Ethylen- oder Propylengruppe, insbesondere
eine Ethylengruppe. Bei den durch (O-A)m bezeichneten
Alkoxygruppen kann es sich auch um gemischte Alkoxygruppen handeln.
D
erzeugt einen Ringschluss zwischen den Carbonylgruppen gemäß Formel
1. Die Ringgröße beträgt unter
Einschluss der Carbonyl-Kohlenstoffatome und des Stickstoffatoms
zwischen 5 und 8 Ringatomen. D ist somit eine Alkylengruppe mit
2 bis 5 Kohlenstoffatomen, die ein oder zwei Heteroatome enthalten
kann.
D
kann an jeder Position einen Substituenten R6 tragen.
R6 kann ein beliebiger organischer Rest sein,
der 1 bis 300 C-Atome enthält,
und der Heteroatome enthalten kann. Enthält R6 keine
Heteroatome, so handelt es sich vorzugsweise um C1-
bis C100-Alkyl- oder C2-
bis C100-Alkenyl-Reste, die als Oligomere
von C2- bis C8-Alkylenbausteinen
abgeleitet sind, insbesondere von Ethylen, Propylen und Butylen.
Steht
R6 für
Alkyl- oder Alkenyl-Reste, können
diese geradkettig oder verzweigt sein, vorzugsweise verzweigt. In
einer besonderen Ausführungsform
sind die verzweigten Alkyl- oder Alkenyl-Reste Polypropylen oder
Polyisobutylen mit mehr als 12 Kohlenstoffatomen.
Enthält R6 Heteroatome, so handelt es sich vorzugsweise
um Stickstoff- oder Sauerstoffatome oder beides, vorzugsweise um
beides. Die Stickstoffatome können
in quaternierter Form vorliegen.
R
6 steht vorzugsweise für einen Rest der Formel (2)
worin
B
für einen
C
1- bis C
100-Alkylen-
oder C
2- bis C
100-Alkenylen-Rest
steht, der als Oligomer von C
2- bis C
8-Alkylenbausteinen, insbesondere von Ethylen,
Propylen und Butylen, abgeleitet ist und die Bindung an D in Formel (1) über eine
freie Valenz einer Alkyl-Gruppe an beliebiger Stelle von B erfolgt.
R1, R2, R3,
R4, m und n haben die bereits oben angegebenen
Bedeutungen mit den jeweils weiter oben für R1,
R2, R3, R4, m und n angegebenen Vorzugsbereichen.
Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
können
alleine oder in Kombination mit anderen bekannten Korrosionsinhibitoren
und/oder Gashydratinhibitoren eingesetzt werden. Im allgemeinen
wird man soviel des erfindungsgemäßen Korrosionsinhibitors und/oder
Gashydratinhibitoren einsetzen, dass man unter den gegebenen Bedingungen
einen ausreichenden Korrosionsschutz und Schutz vor Gashydratbildung
erhält.
Bevorzugte
Einsatzkonzentrationen der Korrosionsinhibitoren bezogen auf die
reinen erfindungsgemäßen Verbindungen
sind 5 bis 5000 ppm, bevorzugt 10 bis 1000, insbesondere 15 bis
150 ppm.
Die
Gashydratinhibitoren werden im allgemeinen in Mengen zwischen 0,01
und 5 Gew.-% der reinen erfindungsgemäßen Verbindungen bezogen auf
die wässrige
Phase, vorzugsweise zwischen 0,05 und 2 Gew.-% verwendet.
Besonders
geeignet als Korrosionsinhibitoren und/oder Gashydratinhibitoren
sind auch Mischungen der erfindungsgemäßen Produkte mit anderen literaturbekannten
Korrosionsinhibitoren und/oder Gashydratinhibitoren.
Besonders
geeignet als Korrosionsinhibitoren und somit eine bevorzugte Ausführungsform
dieser Erfindung sind Mischungen der Verbindungen gemäß Formel
(1), wie mit Amidoaminen und/oder Imidazolinen aus Fettsäuren und
Polyaminen und deren Salzen, quartären Ammoniumsalzen, Alkylpyridinen
oxethylierten/oxpropylierten Aminen, Amphoglycinaten und -propionaten,
Betainen oder Verbindungen beschrieben in DE-A-199 30 683.
Besonders
geeignet als Gashydratinhibitoren und somit eine bevorzugte Ausführungsform
dieser Erfindung sind Mischungen der Verbindungen gemäß Formel
(1) mit einem oder mehreren Polymeren mit einem durch Polymerisation
erhaltenen Kohlenstoff-Backbone und Amidbindungen in den Seitenketten.
Hierzu zählen
besonders Homopolymere und/oder Copolymere des Vinylpyrrolidons,
Vinylcaprolactams, iso-Propylacrylamids, Acryloylpyrrolidins, N-Methyl-N-Vinylacetamid sowie
weiterer anionischer, kationischer und neutraler Comonomere mit
vinylischer Doppelbindung.
Werden
Mischungen verwendet, so betragen die Konzentrationsverhältnisse
zwischen den erfindungsgemäßen Gashydratinhibitoren
und den zugemischten Komponenten von 90:10 bis 10:90 Gewichtsprozente,
vorzugsweise werden Mischungen in den Verhältnissen 75:25 bis 25:75, und
insbesondere von 60:40 bis 40:60 verwendet.
Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
können
dadurch hergestellt werden, dass Dicarbonsäurederivate, w.z.B. Alkenylbernsteinsäureanhydride,
mit tertiären
Alkylamino-alkyl/alkoxy-aminen zu den entsprechenden Dicarbonsäureimiden
kondensiert werden. Anschließend
wird mit geeigneten Alkylierungsmitteln quaterniert.
Die
Herstellung von Alkenylbernsteinsäureanhydriden durch thermische
oder katalysierte "En"-Reaktion ist im
Stand der Technik beschrieben. Dabei werden Olefine, bevorzugt Olefine
mit terminaler Doppelbindung, mit Maleinsäureanhydrid unter erhöhten Temperaturen
umgesetzt. In Abhängigkeit
von der Reaktionsführung,
von der Art des verwendeten Olefins und vom verwendeten Molverhältnis werden
Mono- und/oder Bisaddukte, gegebenenfalls Polyaddukte erhalten.
Die
Herstellung der Alkylamino-alkyl/alkoxy-amine, wie Alkylendiamine
oder auch Alkylaminoalkyletheramine ist im Stand der Technik beschrieben.
Basis
der verwendeten tertiären
Alkylamino-alkyl/alkoxy-amine sind vorzugsweise Alkylendiamine mit C1- bis C22-Alkylresten
oder C2- bis C22-Alkenylresten,
bevorzugt C1- bis C8-Dialkylamino-alkylenamine.
Besonders geeignete Dialkylaminoalkylenamine sind beispielsweise
N,N-Dibutylaminopropylamin, N,N-Diethylaminopropylamin,
N,N-Dimethylamino-propylamin, N,N-Dimethylaminobutylamin, N,N-Dimethylaminohexylamin, N,N-Dimethylaminodecylamin,
N,N-Dibutylaminoethylamin und N,N-Dimethylamino-2-hydroxypropylamin.
Die
Alkenylbernsteinsäureanhydride
werden im allgemeinen mit den Alkylendiaminen derart umgesetzt,
dass unter Eliminierung von Reaktionswasser eine vollständige Kondensation
zum Alkenylsuccinimid erfolgt. Der Umsetzungsgrad kann durch die
Bestimmung der Säurezahl
und/oder durch die Bestimmung des Basenstickstoffs verfolgt werden.
Die Reaktion erfolgt bei 60–200°C, bevorzugt
bei 120–160°C, um einen
möglichst
vollständigen
Umsatz zu gewährleisten.
Die verfahrensbedingte Bildung von entsprechenden Amiden als zwangsanfallende
Nebenprodukte und die daraus resultierenden Folgeprodukte sind umfasst.
Die
Umsetzung erfolgt in Substanz, kann aber auch bevorzugt in Lösung durchgeführt werden.
Insbesondere wenn hohe Umsätze
und niedrigere Säurezahlen
von den resultierenden Alkenylsuccinimiden angestrebt werden, ist
die Verwendung von Lösemitteln
erforderlich. Geeignete Lösemittel
für die
Herstellung sind organische Verbindungen, durch die das Reaktionswasser
azeotrop entfernt wird. Insbesondere können aromatische Lösemittel
oder Lösemittelgemische,
oder Alkohole verwendet werden. Besonders bevorzugt ist 2-Ethylhexanol.
Die Reaktionsführung
erfolgt dann beim Siedepunkt des Azeotrops.
Für die Herstellung
der erfindungsgemäßen Quats
werden in einem anschließenden
Reaktionsschritt die Alkenylsuccinimidoalkylamine quaterniert. Die
Quaternierung kann durch entsprechende Alkylierungsmittel bei 50
bis 150°C
erfolgen. Geeignete Alkylierungsmittel stellen Alkylhalogenide und
Alkylsulfate dar, bevorzugt Methylchlorid, Methyljodid, Butylbromid
und Dimethylsulfat.
Für die Herstellung
der erfindungsgemäßen Betaine
werden in einem anschließenden
Reaktionsschritt die Alkenylsuccinimidoalkylamine mit einer Halogencarbonsäure und
einer Base, bevorzugt Chloressigsäure und Natriumhydroxid umgesetzt.
Dies kann geschehen, indem man die Alkenylsuccinimidoalkylamine mit
50 bis 125 Mol-% Halogencarbonsäure
bei 40°C
vorlegt und bei 40 bis 100°C
durch einmalige oder portionierte Zugabe der Base und der zu 125
Mol-% verbleibenden Restmenge Halogencarbonsäure umsetzt.
Als
basische Verbindungen können
Erdalkali-/Alkalimetallhydroxide oder -alkoholate (Natriummethylat,
Natriumethylat, Kalium-tert.-butylat) verwendet werden, bevorzugt
sind aber Alkalimetallhydroxide, besonders Natriumhydroxid oder
Kaliumhydroxid, insbesondere deren wässrigen Lösungen.
Die
Herstellung der erfindungsgemäßen Aminoxide
erfolgt nach bekannten Verfahren des Standes der Technik, vorzugsweise
durch Oxidation der entsprechenden tertiären Amingruppe mit Peroxiden
oder Persäuren,
bevorzugt mit Wasserstoffperoxid.
Die
Umsetzung zu den erfindungsgemäßen Verbindungen
erfolgt bevorzugt in Lösung,
kann aber auch in Substanz durchgeführt werden. Geeignete Lösemittel
für die
Herstellung der Quats, Betaine bzw. Aminoxide sind inerte Alkohole
wie Isopropanol oder inerte Ether wie Tetrahydrofuran, Glyme, Diglyme
und MPEGs.
In
Abhängigkeit
von den gegebenen Anforderungen kann das verwendete Lösemittel
im erfindungsgemäßen Produkt
verbleiben oder muss destillativ entfernt werden.
Beispiele:
a) Allgemeine Vorschrift
für die
Herstellung der Alkenylsuccinimido-alkylamine
In
einer Rührapparatur
mit Destillationsbrücke
wurden 2,5 mol des entsprechenden Alkenylbernsteinsäureanhydrids
(gemäß Verseifungszahl)
unter Stickstoffspülung
vorgelegt und auf 60°C
erwärmt.
Dann wurden 2,5 mol des entsprechenden Alkylendiamins über 2 Stunde
zugetropft, wobei sich die Reaktionsmischung auf ca. 100°C erwärmte. Die
Reaktionsmischung wurde 1 h bei 100°C nachgerührt und dann die Reaktionstemperatur über eine
Periode von 8 Stunden kontinuierlich von 100°C auf 160°C gesteigert, wobei Reaktionswasser
abdestillierte. Abschließend
wurde 4 Stunden bei 160°C
nachreagiert.
Beispiel 1 (Dodecenyl-/Tetradecenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin)
Aus
671 g Dodecenyl-/Tetradecenyl-bernsteinsäureanhydrid (VZ = 418,1 mg
KOH/g) und 255,5 g Dimethylaminopropylamin (DMAPA) wurden 875 g
Dodecenyl-/Tetradecenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin mit SZ
= 3,2 mg KOH/g und bas.-N
= 4,03 % erhalten.
Beispiel 2 (Tetrapropylensuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin)
Aus
732,0 g Tetrapropylen-bernsteinsäureanhydrid
(VZ = 383,3 mg KOH/g) und 255,5 g Dimethylaminopropylamin (DMAPA)
wurden 945 g Tetrapropylensuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin mit
SZ = 10,3 mg KOH/g und bas.-N = 3,73 % erhalten.
Beispiel 3 (Pentapropylensuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin)
Aus
978,5 g Pentapropylen-bernsteinsäureanhydrid
(VZ = 286,7 mg KOH/g) und 255,5 g Dimethylaminopropylamin (DMAPA)
wurden 1181 g Pentapropylensuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin mit
SZ = 15,1 mg KOH/g und bas.-N = 2,87 % erhalten.
Beispiel 4 (Polyisobutenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin)
Aus
978,3 g Polyisobutenyl-bernsteinsäureanhydrid (auf Basis PIB
300; VZ = 286,8 mg KOH/g) und 255,5 g Dimethylaminopropylamin (DMAPA)
wurden 1180 g Polyisobutenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin
mit SZ = 9,7 mg KOH/g und bas.-N = 2,96 % erhalten.
Beispiel 5 (Polyisobutenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin)
Aus
1310 g (2 mol) Polyisobutenyl-bernsteinsäureanhydrid (auf Basis PIB
550; VZ = 171,3 mg KOH/g) und 204,0 g (2 mol) Dimethylaminopropylamin
(DMAPA) wurden 1468 g Polyisobutenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin
mit SZ = 6,7 mg KOH/g und bas.-N = 1,89 % erhalten.
Beispiel 6 (Polyisobutenyl-succinimido-N,N-dimethyl-propylamin)
Aus
870,3 g (2 mol) Polyisobutenyl-bernsteinsäureanhydrid (auf Basis PIB
550; VZ = 257,9 mg KOH/g) und 204,0 g (2 mol) Dimethylaminopropylamin
(DMAPA) wurden 1468 g Polyisobutenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin
mit SZ = 15,4 mg KOH/g und bas.-N = 2,69 % erhalten.
b) Allgemeine Vorschrift
für die
Herstellung der Succinimidoammonium-betaine
In
einer Rührapparatur
wurden 2 mol (gemäß bas.-N)
des entsprechenden Alkenylsuccinimido-alkylamins unter Stickstoffspülung vorgelegt
und in 40 Gew.-% Isopropanol (bezogen auf die Gesamtmenge) bei 40°C unter kontinuierlichem
Rühren
gelöst.
Dann wurde 2,5 mol Monochloressigsäure in einer Portion zugegeben
und homogen verrührt.
Anschließend
wurden zu dieser Reaktionsmischung in 4 Portionen 2,7 mol einer wässrigen
NaOH-Lösung
(216 g einer 50 %igen Lösung)
zulaufen lassen. Die Zugabe erfolgte so, dass die Innentemperatur
60°C nicht überstieg
(ggf. war Kühlung
erforderlich). Nach jeder Zugabe wurde jeweils 30 Minuten, zum Abschluß 4 Stunden
bei 80°C
nachreagiert. Abschließend
wurde der ausgefallene NaCl Rückstand über Seitz
T 5500 mittels einer Druckfilterpresse abgetrennt.
Beispiel 7 (Dodecenyl-/Tetradecenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylammonium-N-methylcarboxy-betain)
Aus
695,3 g Dodecenyl-/Tetradecenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin
(bas.-N = 4,03 %) und 236,3 g Monochloressigsäure (MCAA) wurden 1600 g Dodecenyl-/Tetradecenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylammonium-N-methylcarboxy-betain
(WS-Gehalt ca. 54 %, ca. 6 % Wasser, ca. 40 % Isopropanol) erhalten.
Beispiel 8 (Tetrapropylensuccinimido-N,N-dimethyl-propylammonium-N-methylcarboxy-betain)
Aus
751,2 g Tetrapropylensuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin (bas.-N
= 3,73 %) und 236,3 g Monochloressigsäure (MCAA) wurden 1710 g Tetrapropylensuccinimido-N,N-dimethyl-propylammonium-N-methylcarboxy-betain
(WS-Gehalt ca. 54 %, ca. 6 % Wasser, ca. 40 % Isopropanol) erhalten.
Beispiel 9 (Pentapropylensuccinimido-N,N-dimethyl-propylammonium-N-methylcarboxy-betain)
Aus
976,3 g Pentapropylensuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin (bas.-N
= 2,87 %) und 236,3 g Monochloressigsäure (MCAA) wurden 2080 g Pentapropylensuccinimido-N,N-dimethyl-propylammonium-N-methylcarboxy-betain
(WS-Gehalt ca. 54 %, ca. 6 % Wasser, ca. 40 % Isopropanol) erhalten.
Beispiel 10 (Polyisobutenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylammonium-N-methylcarboxy-betain)
Aus
946,0 g Polyisobutenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin (auf Basis
PIB 300; bas.-N = 2,96 %) 236,3 g Monochloressigsäure (MCAA)
wurden 2035 g Polyisobutenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylammonium-N-methylcarboxy-betain
(WS-Gehalt ca. 54 %, ca. 6 % Wasser, ca. 40 % Isopropanol) erhalten.
Beispiel 11 (Polyisobutenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylammonium-N-methylcarboxy-betain)
Aus
741 g (1 mol) Polyisobutenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin
(auf Basis PIB 550; bas.-N = 1,89 %) und 118,2 g (1,25 mol Monochloressigsäure (MCAA)
wurden 1415 g Polyisobutenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylammonium-N-methylcarboxy-betain
(WS-Gehalt ca. 54 %, ca. 6 % Wasser, ca. 40 % Isopropanol) erhalten.
Beispiel 12 (Polyisobutenyl-succinimido-N,N-dimethyl-propylammonium-N-methylcarboxy-betain)
Aus
520,8 g (1 mol)) Polyisobutenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylamin
(auf Basis PIB 550; bas.-N = 2,69 %) und 118,2 g (1,25 mol Monochloressigsäure (MCAA)
wurden 1090 g Polyisobutenylsuccinimido-N,N-dimethyl-propylammonium-N-methylcarboxy-betain
(WS-Gehalt ca. 54 %, ca. 6 % Wasser, ca. 40 % Isopropanol) erhalten.
Wirksamkeit
der erfindungsgemäßen Verbindungen
als Korrosionsinhibitoren
Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
wurden als Korrosionsinhibitoren im Shell-Wheel-Test geprüft. Coupons aus C-Stahl (DIN
1.1203 mit 15 cm2 Oberfläche) wurden in eine Salzwasser/Petroleum-Mischung (9:1,5
%ige NaCl-Lösung
mit Essigsäure
auf pH 3,5 gestellt) eingetaucht und bei einer Umlaufgeschwindigkeit von
40 rpm bei 70°C
24 Stunden diesem Medium ausgesetzt. Die Dosierung des Inhibitors
betrug 50 ppm einer 40 % Lösung
des Inhibitors. Die Schutzwerte wurden aus der Massenabnahme der
Coupons, bezogen auf einen Blindwert, berechnet.
In
den folgenden Tabellen bezeichnet „Vergleich" ein handelsübliches Sojafettsäureamidopropyl-N,N-dimethylammonium-carboxymethyl-betain
beschrieben durch EP-B-0 446 616 (Korrosionsinhibitor des Standes
der Technik).
Tabelle
1: (SHELL-Wheel-Test)
Die
Produkte wurden außerdem
im LPR-Test (Testbedingungen analog ASTM D 2776) geprüft.
Wie
aus den obigen Testresultaten zu erkennen ist, weisen die erfindungsgemäßen Produkte
sehr gute Korrosionsschutzeigenschaften bei niedriger Dosierung
auf und übertreffen
die Performance der Inhibitoren des Standes der Technik.
Die
Schaumeigenschaften wurden mit der Schüttelschaum-Methode überprüft. Dazu
wurden 50 ml einer 3 %igen wässrigen
Lösung
des entsprechenden Korrosionsinhibitors in VE-Wasser in einem verschlossenen
100 ml – Messzylinder
innerhalb von 10 sec. 20ig mal geschüttelt. Für die Beurteilung des Schaumverhaltens
wurden nach Beendigung des Schüttelns
das Gesamtvolumen der Lösung
(Schaumhöhe)
und die Schaumzerfallzeit (Zeit bis Erreichen des Ausgangsvolumens
von 50 ml) herangezogen. Im allgemeinen ist dieses Prüfverfahren
mäßig reproduzierbar,
eignet sich jedoch hervorragend für eine tendenzielle Abschätzung des
Schaumverhaltens in schwach schäumend,
schäumend
oder stark schäumend.
Tabelle
3: (Schüttelschaum)
Die
Verbindungen sind biologisch abbaubar und besitzen ein besseres
Schaumverhalten als die Korrosionsinhibitoren des Standes der Technik.