DE10309980A1 - Kinderspielcontainer für Verkehrsmittel, insbesondere für Passagierflugzeuge - Google Patents

Kinderspielcontainer für Verkehrsmittel, insbesondere für Passagierflugzeuge Download PDF

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Abstract

Bei Verkehrsmitteln, insbesondere bei Passagierflugzeugen für Langstreckenflüge, besteht das Problem, Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern vorzusehen, die eine gewisse Bewegungsfreiheit ermöglichen, ohne für die weiteren Passagiere störend zu wirken. Ein derartiger Kinderspielbereich ist leicht überwachbar anzuordnen sowie im Kabinenlayuot wirtschaftlich, d. h. ohne einen wesentlichen Sitzplatzverlust, vorzusehen. DOLLAR A Die Erfindung besteht darin, dass im Kabinenbereich auf Ebene des Passagierdecks ein Kinderspielcontainer vorgesehen ist, der im geschlossenen Zustand mit Flugzeugeinbauten kompatible Abmessungen besitzt sowie im geöffneten Zustand mindestens eine Seitenwand um die untere horizontale Seitenkante nach außen auf den Fußboden aufklappbar ist und Teil einer Spielfläche bildet, das Innere des Kinderspielcontainers Spielgeräte und Einbauten zur Kinderbetreuung aufnimmt, die bei Öffnung mindestens einer Seitenwand zugänglich sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kinderspielcontainer für Verkehrsmittel, insbesondere für Passagierflugzeuge.
  • In Verkehrsflugzeugen ist es insbesondere bei längeren Flugzeiten problematisch, mitfliegende Kinder zu beschäftigen, ohne die in der Passagierkabine befindlichen weiteren Passagiere zu stören. Problematisch ist dies vor allem für kleine Kinder im Altersbereich von zwei bis sechs Jahren, da sich ihr natürlicher Spiel- und Bewegungsdrang unter den Randbedingungen der heute üblichen Kabinengestaltung überhaupt nicht entfalten kann. Die Kinder sollen in den Passagiersitzen ruhig sitzen bleiben und Spielsachen wie Malstifte und Zeichenhefte, Rätselhefte, Zeitschriften nutzen oder mit Kindervideos oder mit Kinderhörstücken unterhalten werden. Dem Bewegungsdrang von kleinen Kindern ist damit nicht Rechnung getragen und es werden die Flugzeuggänge zu Spielbereichen zweckentfremdet, was den Durchgangsverkehr für andere Passagiere oder die Flugbegleiter behindert. Bei der derzeitigen Kabinenausstattung mit ein bis zwei engen Längsgängen und knapp hintereinander angeordneten Sitzreihen wird die Passagierkapazität maximiert, es besteht jedoch außerhalb des Sitzes keinerlei Entfaltungsmöglichkeit für Kinder. Diese Problematik ist den Verantwortlichen der Fluglinien bewusst und erste Lösungsansätze sind bekannt geworden. Aus der "Zeitschrift für Gestaltung", Ausgabe 4/1996, S. 46, 47 wird unter dem Titel "Das fliegende Kinderzimmer" eine mögliche Lösung vorgestellt, bei der ein Kinderspielbereich in einem Verkehrsflugzeug gezeigt wird. Der Vorschlag beinhaltet, dass eine solche Einrichtung im Frachtraum unter der Kabine und mit Zugang von dort untergebracht ist, wozu ein Standard-Frachtbehälter entsprechend umgewandelt werden soll. Dabei ist daran gedacht, den speziellen Kinderspielbereich für Toben und Spielen als auch als Ruhezone für die Kinder zu nutzen. Offensichtlich bei dieser Lösung ist der Umstand, dass die Kinder in ihrem Spielbereich nur sehr unvollkommen von ihren Eltern, die sich in der Kabine darüber befinden, überwacht werden können. Eher ist es wahrscheinlich, dass eine Aufsichtsperson unten im Frachtraum anwesend sein muss. Des weiteren ist bei der vorgeschlagenen Lösung nachteilig, dass Frachtraum für zahlende Nutzlast verloren geht und dort die Stehhöhe für Erwachsene sehr eingeschränkt ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, in einem Verkehrsmittel Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern vorzusehen, die eine gewisse Bewegungsfreiheit ermöglichen, ohne für die weiteren Passagiere störend zu wirken. Darüber hinaus ist ein derartiger Kinderspielbereich leicht überwachbar anzuordnen sowie im Kabinenlayout wirtschaftlich, ohne einen wesentlichen Sitzplatzverlust vorzusehen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Patentanspruch 1 genannten Maßnahmen gelöst.
  • Dabei ist nach Anspruch 1 insbesondere vorteilhaft, dass auf Ebene der Passagierkabine eines Verkehrsflugzeuges durch Mehrfachnutzung der Verkehrsfläche im Bereich einer Durchgangszone in der Nähe der Flugzeugtüren als ungenutzte Fläche während des Reisefluges sinnvoll genutzt werden kann. Mit dem Vorsehen eines Spielcontainers können Kinder nach Stillsitzephasen in den Passagiersitzen ihren Bewegungsbedürfnissen in einem speziellen Kinderspielbereich nachgehen, ohne weitere Passagiere zu stören oder in den Gängen den Durchgang sowie die Arbeit der Flugbegleiter(Innen) zu behindern. Es wird ein interessanter Anlaufpunkt für Kinder geschaffen.
  • Ein Zusammenklappen des erfindungsgemäßen Containers auf eine minimierte Fläche bei Nichtgebrauch während Start und Landung des Flugzeuges ist möglich, wobei alle Spielgeräte sowie alle benötigten Bestandteile des Containers platzsparend verstaut werden.
  • Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Ansprüchen 2 bis 7 angegeben. Der Spielcontainer kann mit unaufwendigen Mitteln nach Anspruch 2 und 3 flexibel eine Spielfläche bilden, die modular zusammenstellbar ist und den möglichen Platzverhältnissen gerecht wird.
  • Mit den Maßnahmen nach Anspruch 4 ist ein starrer Spielcontainer erreicht, der im geschlossenen Zustand eine kofferartige Aufnahme für die notwendigen Komponenten und Spielgeräte ermöglicht und gleichzeitig bei der Nutzung als Spielfläche eine weiche Polsterung für spielende Kinder zur Verfügung stellt.
  • Zur Abgrenzung des Kinderspielbereichs vom restlichen Durchgangsflur kann die Maßnahme nach Anspruch 5 eingesetzt werden.
  • In den Ansprüchen 6 und 7 werden vorteilhafte Maßnahmen zur strukturellen Gestaltung des Innenraums des Spielcontainers vorgeschlagen.
  • In den Ansprüchen 8 bis 12 sind vorteilhafte Maßnahmen und Gestaltungen zur Anordnung eines erfindungsgemäßen Kinderspielcontainers im Bereich einer Flugzeugpassagierkabine genannt.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, welches nachstehend anhand der 1 bis 4 näher beschrieben ist. In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Es zeigen im einzelnen:
  • 1 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt eines Kabinenlayouts im Bereich eines Flugzeughecks,
  • 2 eine Anordnung eines Kinderspielcontainers innerhalb der innerhalb einer Flugzeugpassagierkabine,
  • 3 einen typischen Grundriss des Spielcontainers mit ausgeklappten Einzelelementen und
  • 4 einen Querschnitt durch ein Container-Seitenteil.
  • In 1 ist ein Kabinenabschnitt einer Passagierkabine 2 eines Großraumflugzeuges gezeigt, in dem Eltern mit ihren Kindern zusammen untergebracht werden, d.h. einen sogenannten Eltern/Kind-Bereich 1. Die optische und akustische Trennung zum anderen Teil der Passagierkabine 2 erfolgt beispielsweise durch eine Schallschutztür 3 und eine Trennwand 4, wie sie z.B. beim Übergang von einer Passagierklasse zur anderen Verwendung findet. Beispielsweise können die Schallschutztüren 3 als Vorhänge, Faltenbalg- oder Schiebetüren ausgebildet sein.
  • Im Eltern/Kind-Bereich 1 befindet sich die übliche Bestuhlung als Fortsetzung der Bestuhlung der jeweiligen Kabinenklasse, um vor allem bei Start, Landung und bei Böen jeden Passagier zu sichern. Das heißt, dass Elternsitzplätze 5 von Kindersitzplätzen 6 (gestrichelte Kennzeichnung) umgeben sind, während Passagiere ohne Kinder in einem anderen Kabinenabteil 2 untergebracht sind. Im Eltern/Kind-Bereich 1 können Standardsitze durch Babykörbe oder Aufsätze bedarfsweise je nach Kindgröße ergänzt werden. Ein modular aufgebauter Kinderspielcontainer 7 befindet sich im Durchgangsflur 8 (beispielsweise im rückwärtigen Teil der Kabine) eines Großraumflugzeugs. Vorzugsweise ist der Kinderspielcontainer 7 im Bereich hinter den Mittelsitzen angeordnet. Der Kinderspielcontainer 7 ist bei Start und Landung des Flugzeuges sowie am Boden eingeklappt, so dass die Funktion des Durchgangsflurs 8 als Verkehrs- und Fluchtweg voll gewährleistet ist. Während des Starts und der Landung können die Flugbegleitersitze von den Flugbegleitern genutzt werden. Bei Erreichen der Reiseflughöhe und wenn die Anschnallpflicht aufgehoben ist, werden die einzelnen Seitenteile des Containers 7 ausgeklappt und bilden so eine begrenzte Spielfläche 81 innerhalb des Flurs 8, wie aus der Zeichnung ersichtlich ist. Die Benutzung der beiden Längsgänge 9 als Zugang zu Toiletten 10 bzw. zu einer rückwärtigen Treppe 11 bleibt erhalten. Das Vorsehen eines Eltern/Kind-Bereichs 1 ermöglicht einen engen Eltern/Kind-Kontakt bzw. die leichte Überwachung der Kinder auch beim Spielen und Bewegen auf der Spielfläche 81. Ein schnelles Eingreifen ist gesichert, ohne dass eine besondere Aufsichtsperson erforderlich wäre. Die Kinderaufsicht kann dabei mittels Überwachungskameras 13 im Spielbereich in Verbindung mit Flachbildschirmen in den Sitzrückenlehnen für die Elternsitzplätze noch verbessert werden. Es ist vorgesehen, dass in einem Ausführungsbeispiel der Kinderspielcontainer 7 die Grundfläche von zwei Toilettenmodulen einnimmt. Die Abmessungen des Moduls sind bedingt durch die räumlichen Verhältnisse in der Flugzeugpassagierkabine 2 vorgegeben, die Höhe beträgt ca. 210 cm, die Tiefe ca. 145 cm sowie die Breite kann zwischen ca. 145 cm bis 200 cm schwanken, abhängig von der Anzahl der Mittelsitze. Trotz der Abtrennungsmaßnahmen, wie Schallschutztüren 3 und Trennwände 4, ist es weiterhin gewährleistet, dass die Personen in der Passagierkabine 2 den Zugang zu den Toiletten 10 erhalten.
  • In 2 ist der Kinderspielcontainer 7 mit geöffneten auf dem Boden ausgebreiteten Seitenteilen in einer Perspektivansicht dargestellt. Die einzelnen Seitenteile sind auf der Innenseite polsterartig ausgekleidet und bilden ausgeklappt eine Spielmatte. Es ist eine Klappseitenwand 71 nach vorn ausgeklappt, die damit den Zugang zum Kinderspielcontainer 7 ermöglicht. Die Klappseitenwand 71 ist mit polsterartigen Ausklappelementen 72 ausgestattet, um so eine möglichst große zusammenhängende Spielfläche 81 zu bilden. Zusätzlich können Zusatzelemente 73, welche im Inneren des Containers 7 aufbewahrt sind, mittels Klettverschlüssen außen an die Elemente 71, 72 angekoppelt werden und damit die Spielfläche ver größern. Eine Anordnung der Ausklappelemente 72 sowie der Zusatzelemente 73 kann dem Bedarfsfall angepasst sein und in Abhängigkeit vom Kabinenlayout und den Anforderungen an die Spielfläche 81 variieren. Außerhalb der Spielfläche 81 steht der Durchgangsflur 8 als Verkehrsfläche für Flugbegleiter, Passagiere/Eltern und Kinder zur Verfügung, ebenso ist ein Flugbegleitersitz 12 weiterhin zugänglich und kann neben den Flugbegleitern auch von einer Aufsichtsperson bzw. einem Elternteil genutzt werden. Zur besseren Abgrenzung der Spielfläche 81 zum Durchgangsflur 8 ist vorgesehen, Seitenteile 71 und Ausklappelemente 72 mit einigen nach oben stehenden Randstücken 78 zu versehen. Damit ist auch besser sichergestellt, dass Krabbelkinder innerhalb der Spielfläche 81 verbleiben. Der strukturelle Aufbau des gezeigten Kinderspielcontainers 7 wird durch vier Seitenpfosten 74, den erwähnten ausklappbaren Seitenteilen 71, einer Rückwand 75 und Deck- und Bodenelementen 76 gebildet, wobei die Außenabmessungen kompatibel mit anderen modularen Flugzeugeinbauten – beispielsweise Toiletten – sind. Die Seitenpfosten 74 sind mit den anderen festen Strukturteilen mittels stabiler Eckverbinder 77 zusammengebaut. Im Inneren des Containers 7 befinden sich neben den erwähnten Zusatzelementen 73 diverse Spielsachen wie beispielsweise die dargestellte Kinderrutsche oder Kletterelemente. Daneben können auch Ruheeinrichtungen wie Liegen oder Hängematten vorgesehen sein.
  • Die 3 zeigt einen typischen Grundriss des Spielcontainers 7 mit ausgeklappten Seitenteilen 71, Klappelementen 72 und einem Zusatzelement 73. Es ist weiterhin zu erkennen, dass vom Container 7 drei Seitenteile 71 ausgeklappt werden, nur die Rückwand ist fest, da sie an die Sitzbestuhlung 5, 6 angrenzt. Aus der Zeichnung ist auch ersichtlich, dass die Abmessungen der Klappelemente 72 so gewählt sind, dass sie im eingeklappten Zustand in den Seitenteilen 71 Platz finden. Bedarfsweise können weitere Zusatzelemente 73 beliebiger Formgebung zwecks Vergrößerung der Spielfläche 81 an deren Rand angesetzt werden.
  • In 4 ist ein Klapp-Seitenteil 71 mit Ausklappelementen 72 im Schnitt dargestellt. Die Außenwandung 79 besteht aus hartem wischfesten Material (z.B. GFK). Die eigentliche Spielfläche ist polsterartig aufgebaut, z.B. mit elastischer Schaum stoff-Füllung 710 und beschichteter Textiloberfläche 711. Die Ausklappelemente 72 sind bis auf die fehlende Außenwandung 79 gleich aufgebaut. Zur Gewährleistung der Ausklappfunktion (Pfeile in der Zeichnung) sind die einzelnen Elemente mit Textilbändern 712 miteinander verbunden. Zur Befestigung der Ausklappelemente 72 an der Klappseitenwand 71 können ebenfalls Bänder vorgesehen sein oder Klettverschlüsse.
  • 1
    Eltern/Kind-Bereich
    2
    Passagierkabine
    3
    Schallschutztür
    4
    Trennwand
    5
    Elternsitzplatz
    6
    Kindersitzplatz
    7
    Kinderspielcontainer
    71
    Klappseitenwand
    72
    Ausklappelement
    73
    Zusatzelement
    74
    Seitenpfosten
    75
    Rückwand
    76
    Deck- und Bodenelement
    77
    Eckverbinder
    78
    Randstück
    79
    Außenwandung
    710
    elastisches Material
    711
    Textiloberfläche, beschichtet o.ä.
    712
    Textilband
    8
    Durchgangsflur
    81
    Spielfläche
    9
    Längsgang
    10
    Toilette
    11
    Treppe
    12
    Flugbegleitersitz
    13
    Überwachungskamera

Claims (12)

  1. Kinderspielcontainer für Verkehrsmittel, insbesondere für Passagierflugzeuge, gekennzeichnet dadurch, dass der im Kabinenbereich installierte Kinderspielcontainer (7) im geschlossenen Zustand mit Flugzeugeinbauten kompatible Abmessungen besitzt sowie im geöffneten Zustand mindestens eine Seitenwand (71) um die untere horizontale Seitenkante nach außen ausklappbar ist und eine Spielfläche (81) bildet, das Innere des Kinderspielcontainers (7) Spielgeräte und Einbauten zur Kinderbetreuung aufnimmt, die bei Öffnung mindestens einer Seitenwand (71) zugänglich sind.
  2. Kinderspielcontainer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (71) weitere Ausklappelemente (72) aufweisen, die im ausgeklappten Zustand eine am Boden liegende Polsterfläche bilden.
  3. Kinderspielcontainer nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (71) und/oder die Ausklappelemente (72) mit am Rand befestigbaren Zusatzelementen (73) ergänzt werden, wobei die einzelnen Elemente (71, 72) mit Textilbändern (712) oder Klettverschlüssen miteinander verbunden sind.
  4. Kinderspielcontainer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (71) eine Außenwandung (79) aus festem Material (710) aufweisen und die als Spielboden dienende Innenseite aus elastischem Material (710) besteht.
  5. Kinderspielcontainer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seitenwand (71) und/oder mindestens ein Ausklappelement (72) und/oder mindestens ein Zusatzelement (73) über nach oben ragende Randstücke (78) verfügt.
  6. Kinderspielcontainer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der strukturelle Aufbau des Containers (7) im wesentlichen aus vier Seitenpfosten (74), jeweils einem Deck- und Bodenelement (76), Klappseitenwänden (71) und bedarfsweise einer Rückwand (75) gebildet ist.
  7. Kinderspielcontainer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass neben der viereckigen Grundrissform des Kinderspielscontainers (7) jede beliebige Grundrissform anwendbar ist.
  8. Anordnung eines Kinderspielcontainers nach einem der vorangegangenen Ansprüche in einem Verkehrsflugzeug, wobei in der Passagierkabine (1, 2) des Flugzeuges Sitzplätze (5, 6), Gänge (9) sowie ein Durchgangsflur (8) zu den Ein- und Ausgangstüren des Flugzeuges sowie zu weiteren Flugzeugeinbauten (10, 11) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass hinter der letzen Sitzreihe angrenzend an den Durchgangsflur (8) der Kinderspielcontainer (7) angeordnet ist, der während des Reisefluges auf der verfügbaren Fläche des Durchgangsflures (8) eine Spielfläche (81) bildet und während der Start- und Landephase in einem verschlossenen Zustand eine Minimalfläche einnimmt.
  9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar angrenzend an dem Stellort des Kinderspielcontainers (7) ein Eltern/Kind-Bereich (1) mit Elternsitzplätzen (5) und Kindersitzplätzen (6) als Flugzeugsitzanordnung vorgesehen ist.
  10. Anordnung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Eltern/Kindbereich (1) über Trennwände (4) und/oder Schallschutztüren (3) vom übrigen Passagierkabinenbereich (2) abtrennbar ist.
  11. Anordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Durchgangsflures (8) angrenzend an den Kinderspielcontainer (7) mindestens ein Flugbegleitersitz (12) vorgesehen ist.
  12. Anordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass Überwachungskameras (13) zur Überwachung der Spielfläche (81) vorgesehen sind.
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