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Die Erfindung betrifft ein System zur Absicherung von Produkten gegen Fälschungen sowie zur Prüfung der Echtheit von Produkten bzw. zur Erkennung von Produktfälschungen mittels eines Verfahrens zur Echtheitsprüfung eines Produktstücks und einem Produktschutz-Server.
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Kaum ein Produkt ist vor Imitationen sicher. Immer bessere technische Möglichkeiten und aufwendigere Methoden der Fälscher führen zu immer besseren Falsifikaten. Für den Verbraucher, aber auch für den Händler ist die Unterscheidung zwischen Original und Fälschung auf den ersten Blick kaum mehr möglich. Die Folgen sind Umsatzrückgänge, Haftungsansprüche und Imageverlust bei den Markenherstellern. Die konventionellen Erkennungsmerkmale vieler Marken – wie Labels, Etiketten und Verpackungen – bilden für Fälscher heute keine Hürde mehr. Denn neben dem Produkt selbst wird inzwischen auch seine ganze Aufmachung imitiert.
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Es wird versucht, Fälschungen mit Hilfe spezieller Sicherheitsmerkmale entgegenzuwirken, die einen hohen technischen und finanziellen Aufwand erfordern und meist nur in hierauf spezialisierten Unternehmen hergestellt werden können. Das Produkt oder seine Verpackung oder seine Begleitdokumente wird bereits während der Herstellung mit Sicherheitsmerkmalen wie Sicherheitsfäden, Planchetten etc. versehen, die eine oder mehrere Substanzen tragen, die eine visuell oder maschinell prüfbare physikalische oder chemische Eigenschaft, wie Fluoreszenz oder Magnetismus, aufweisen. Ein beliebtes Sicherheitsmerkmal stellen auch Hologrammetiketten dar, die einen betrachtungswinkelabhängigen Farbeffekt zeigen, der von Kopierern nicht reproduziert werden kann, und die auf das Produkt oder seine Verpackung aufgeklebt werden. Zu den bekannten Maßnahmen zur Erhöhung der Fälschungssicherheit und zur Steigerung der Erkennungsrate von Fälschungen gehören ferner die Verwendung von Mikrotext, Guillochendruck, Kinegrammen, Transpondern, etc.
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Die eingesetzten Sicherheitsmerkmale sind in Abhängigkeit von z. B. rechtlichen, medizinischen oder auch wirtschaftlichen Anforderungen jedoch jeweils nur für einen eingeschränkten Produktkreis sinnvoll. Technologisch aufwendige Maßnahmen erfordern ggf. besondere Sensoren und Meßgeräte zur Überprüfung von Produktfälschungen, die nicht allgemein verfügbar sind. Umgekehrt verschwindet der technische Vorsprung gegenüber dem Fälscher, auf dem die Sicherheit des Merkmals beruht, um so schneller, je günstiger und einfacher die Herstellung des Sicherheitsmerkmales ist.
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Aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 27 34 456 A1 ist das sogenannte Unique-Card-Verfahren bekannt, bei dem aus einer offenen Information, beispielsweise einer Kontonummer und/oder Personalisierungsinformation, und einer Einzigartigkeitsnummer eine verschlüsselte Information gebildet wird, wobei diese Informationen auf einem Aufzeichnungsträger eingetragen werden. Beim Lesen und Kontrollieren des Aufzeichnungsträgers wird zunächst aus der verschlüsselten Information und der Einzigartigkeitsnummer wieder die offene Information gebildet. Diese wird dann mit der auf dem Aufzeichnungsträger eingetragenen offenen Information verglichen. Dieses Verfahren wird zur Absicherung von ID-Karten und Dokumenten eingesetzt.
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Aus der Offenlegungsschrift
DE 28 26 469 C2 ist ein Verfahren und eine Einrichtung zur Absicherung von Dokumenten bekannt, bei dem eine Identifikationsnummer auf dem Dokument verschlüsselt aufgezeichnet sowie bei der Kontrolle die aus dem Dokument ausgelesene verschlüsselte Identifikationsnummer entschlüsselt und mit der originären Identifikationsnummer verglichen wird.
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Aus der
DE 101 37 695 A1 ist eine Vorrichtung zum Identifizieren von Gegenständen innerhalb einer Mehrzahl von Gegenständen bekannt, die eine Erfassungsvorrichtung aufweist, mit der ein erstes und ein zweites Individualisierungsmerkmal betreffend den Gegenstand erfasst werden kann. In einem Speicher sind zulässige Kombinationen aus ersten und zweiten Individualisierungsmerkmalen gespeichert, die mittels eines Komparators verglichen werden mit den erfassten Kombinationenen. Das Individualisierungsmerkmal, zum Beispiel eine Seriennummer, kann mittels einer Aufbringvorrichtung auf dem Gegenstand aufgebracht werden, zum Beispiel als Barcode. Das zweite Individualisierungsmerkmal kann über einen Verschlüsselungsalgorithmus, insbesondere über einen Hashcode-Algorithmus aus dem ersten Individualisierungsmerkmal bestimmt werden. Der Speicher wiederum wird unter anderem dazu genutzt, dort eine erkannte zulässige Kombination abzulegen. Die Vorrichtung erlaubt eine Identifizierung von gefälschten Gegenständen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend vom bekannten Stand der Technik ein verbessertes Produktschutzverfahren vorzuschlagen, das grundsätzlich für alle Produkte einsetzbar ist, möglichst wenig zusätzliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit stellt und kostengünstig ist.
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Die Aufgabe der Erfindung wird durch ein Verfahren zur Überprüfung der Echtheit eines Produktstücks gemäß Anspruch 1 sowie durch einen Produktschutz-Server gemäß Anspruch 8 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Des Weiteren wird ein dazugehöriges Computerprogrammprodukt mit den Merkmalen des Anspruchs 11 vorgeschlagen.
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Zur Erzeugung einer Produktschutzkennung in einem Speicherchip, welcher zur Gewährleistung der Echtheit eines Produktstücks auf oder an dem Produktstück angebracht wird, wird bei einem Verfahren zunächst für jedes Produktstück eine produktindividuelle Identifikationsfolge ermittelt. Die produktindividuelle Identifikationsfolge oder eine davon abgeleitete Folge wird mittels eines Verschlüsselungsverfahrens (F1) unter Verwendung einer geheimen Verschlüsselungsfolge (B) verschlüsselt, wobei eine kodierte Prüffolge erzeugt wird. Auf oder an dem Produktstück wird der Speicherchip mit einer Produktkontrollfolge angebracht, welche die kodierte Prüffolge umfaßt.
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Um Originalprodukte von Fälschungen unterscheiden zu können, wird dem Produzenten eines Produktseine geheime Verschlüsselungsfolge (B) sowie ein Verschlüsselungsverfahren (F1) zur Verfügung gestellt, womit er die jeweilige produktindividuelle Identifikationsfolge in eine kodierte Prüffolge umwandeln kann, die dann mittels des Speicherchips auf oder an dem Produktstück angebracht wird. Anstatt die Echtheit eines Produktstücks mit Hilfe von physikalischen, meßtechnischen oder chemischen Produktmerkmalen zu gewährleisten, werden bei dem vorliegenden Verfahren Fälschungen mit Hilfe der kryptographisch erzeugten Produktkontrollfolge identifiziert. Dadurch kann ein Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt werden, das wegen seiner Unabhängigkeit von physikalischen oder chemischen Produkteigenschaften für alle Produktgruppen einsetzbar ist. Zur Überprüfung der Echtheit eines Produkts werden keine Sensoren oder Meßgeräte benötigt, sondern es muß lediglich die Produktkontrollfolge auf ihre Echtheit überprüft werden. Da anstelle von komplizierten Sicherheitsmerkmalen (wie beispielsweise Mikrotext, Guillochendruck, Kinegrammen, Transpondern, etc.) ein Verschlüsselungsverfahren eingesetzt wird, ist das Verfahren auch wesentlich kostengünstiger als die bisher verwendeten Sicherheitsmerkmale.
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Es ist von Vorteil, wenn die kodierte Prüffolge (C) aus der produktindividuellen Identifikationsfolge (K) ohne Kenntnis der geheimen Verschlüsselungsfolge (B) nicht erzeugt werden kann. Nur Produzenten, die im Besitz der geheimen Verschlüsselungsfolge sind, können Produktkontrollfolgen für die von ihnen hergestellten Produktstücke erzeugen. Aus den Produktkontrollfolgen von im Handel befindlichen Produkten kann die geheime Verschlüsselungsfolge (B) nicht abgeleitet werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfaßt die Produktkontrollfolge zusätzlich zu der kodierten Prüffolge (C) oder der davon abgeleiteten Folge auch die produktindividuelle Identifikationsfolge (K). Bei dieser Ausführungsform der Erfindung enthält die Produktkontrollfolge sowohl die unverschlüsselte Identifikationsfolge (K) als auch die kodierte Prüffolge (C). Die Echtheit der Produktkontrollfolge kann somit überprüft werden, indem die Zusammengehörigkeit der beiden Folgenabschnitte der Produktkontrollfolge überprüft wird. Hierzu kann beispielsweise eine Entschlüsselung der kodierten Prüffolge (C) oder eine Verschlüsselung der produktindividuellen Identifikationsfolge (K) durchgeführt werden.
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Des weiteren ist es von Vorteil, wenn als produktindividuelle Identifikationsfolge (K) die Seriennummer des Produktstücks verwendet wird. Die Seriennummer wird während der Produktherstellung erzeugt und erlaubt die Zuordnung eines Produktstücks zu einer bestimmten Charge. Es ist gängige Praxis, insbesondere auf höherwertigen Produkten eine Seriennummer anzubringen. Zur Erzeugung der Produktkontrollfolge kann die Seriennummer ohne großen Mehraufwand um die verschlüsselte Prüffolge ergänzt werden.
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Gemäß der Erfindung handelt es sich bei der geheimen Verschlüsselungsfolge (B) um den geheimen Schlüssel eines symmetrischen Verschlüsselungsverfahrens. Symmetrische Verschlüsselungsverfahren werden auch als Single-Key-Systeme oder Secret-Key-Systeme bezeichnet. Zur Verschlüsselung der produktindividuellen Identifikationsfolge oder einer davon abgeleiteten Folge wird ein geheimer Schlüssel, also eine geheime Verschlüsselungs-Bitfolge verwendet. Die so erzeugte verschlüsselte Folge kann bei symmetrischen Verschlüsselungsverfahren nur mit Kenntnis dieses geheimen Schlüssels wieder entschlüsselt werden, selbst wenn das Verschlüsselungs- und Entschlüsselungsverfahren allgemein bekannt ist. Wenn umgekehrt die Entschlüsselung einer verschlüsselten Folge mit einem geheimen Schlüssel die zugrundeliegende unverschlüsselte Folge liefert, dann kann diese Folge nur mit Kenntnis dieses geheimen Schlüssels verschlüsselt worden sein.
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Symmetrische Verfahren sind im allgemeinen sehr schnell und mit wenig Aufwand sowohl in Hardware als auch in Software realisierbar. Ein weiterer Vorteil bei der Verwendung symmetrischer Verschlüsselungsverfahren ist, daß die verwendeten Schlüssellängen und Blocklängen im allgemeinen relativ kurz sind. Dadurch sind auch die erzeugten Prüffolgen und Produktkontrollfolgen relativ kurz, so daß sie bequem auf den Produktstücken angebracht werden können.
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Insbesondere ist es von Vorteil, wenn es sich bei dem symmetrischen Verschlüsselungsverfahren um eines der Verschlüsselungsverfahren Triple-DES, IDEA, CAST-128, Blowfish, RC5, f8, Rijndael handelt.
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Alternativ dazu ist es von Vorteil, wenn es sich bei der geheimen Verschlüsselungsfolge (B) um den geheimen Schlüssel eines asymmetrischen Verschlüsselungsverfahrens handelt, was aber von dem Erfindungsgedanken nicht erfasst ist. Bei asymmetrischen Verfahren, die auch als Two-Key- oder Public-Key-Verfahren bezeichnet werden, kommen Schlüsselpaare zum Einsatz, welche einen privaten Schlüssel sowie einen öffentlichen Schlüssel umfassen. Da der private Schlüssel mit heute verfügbarer Rechnerkapazität nicht aus dem öffentlichen Schlüssel berechnet werden kann, ist die Veröffentlichung des öffentlichen Schlüssels möglich. Bei einem derartigen, nicht von dem Erfindungsgedanken erfassten Produktschutzverfahren bietet es sich an, den geheimen Schlüssel auf der Seite des Produzenten zum Verschlüsseln der Identifikationsfolge oder einer davon abgeleiteten Folge zu verwenden. Zur Überprüfung der Produktechtheit kann dann der öffentliche Schlüssel verwendet werden, der allen Kommunikationsteilnehmern ohne Geheimhaltungsauflagen frei zugänglich gemacht werden kann. Dies ermöglicht insbesondere eine dezentrale Überprüfung, die von den beteiligten Händlern und Abnehmern an vielen verschiedenen Orten durchgeführt werden kann. All diesen Händlern kann der für die Entschlüsselung benötigte öffentliche Schlüssel zur Verfügung gestellt werden.
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Dabei ist es insbesondere von Vorteil, wenn es sich bei dem asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren um eines der Verschlüsselungsverfahren RSA, ElGamal, DSA, ECC handelt.
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Es ist von Vorteil, wenn auch nicht vom Erfindungsgegenstand erfasst, wenn die produktindividuelle Identifikationsfolge (K) vor der Verschlüsselung mittels eines ersten Hash-Verfahrens (h1) in eine erste Hash-Folge (h1(K)) umgewandelt wird, wobei die kodierte Prüffolge (C) durch Verschlüsseln der ersten Hash-Folge (h1(K)) mit der geheimen Verschlüsselungsfolge (B) erzeugt wird. Auf die produktindividuelle Identifikationsfolge wird also zunächst ein Hash-Verfahren (h1) angewendet, und die so erzeugte Hash-Folge wird dann verschlüsselt. Indem zusätzlich zur Verschlüsselung ein Hash-Verfahren angewendet wird, kann die Sicherheit der insgesamt durchgeführten Kodierung erhöht werden. Für einen Fälscher ist es daher so gut wie unmöglich, anhand der kodierten Prüffolge (C) das zugrundeliegende Verschlüsselungsverfahren (F1) sowie die zugrundeliegende geheime Verschlüsselungsfolge (B) zu ermitteln.
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Außerdem ist es von Vorteil, wenn auch nicht vom Erfindungsgegenstand erfasst, wenn nach der Verschlüsselung die kodierte Prüffolge (C) mittels eines zweiten Hash-Verfahrens (h2) in eine zweite Hash-Folge (h2(C)) umgewandelt wird, die als Teil der Produktkontrollfolge auf oder an dem Produktstück angebracht wird. Mit Hilfe eines im Anschluß an die Verschlüsselung angewendeten zweiten Hash-Verfahrens (h2) ist es insbesondere möglich, sehr lange kodierte Prüffolgen (C) zu verkürzen, bevor sie als Teil der Produktkontrollfolge auf oder an dem Produktstück angebracht werden. Insbesondere bei Verwendung von asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren, die durch große Schlüssellängen und Blocklängen gekennzeichnet sind, entstehen lange kodierte Prüffolgen, die die Anwendung eines zweiten Hash-Verfahrens zweckdienlich erscheinen lassen. Darüber hinaus wird durch das zweite Hash-Verfahren die Sicherheit der Kodierung insgesamt erhöht.
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Insbesondere ist es von Vorteil, wenn es sich bei dem ersten oder dem zweiten Hash-Verfahren um eines der Hash-Verfahren MD 5, SHA-1, RIPE-MD 160, MDC-2 handelt.
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Das fälschungssichere Produktstück umfaßt eine mittels eines Speicherchips auf oder an dem Produktstück angebrachte Produktkontrollfolge, welche eine kodierte Prüffolge (C) oder eine davon abgeleitete Folge umfaßt. Letzteres ist nicht vom Erfindungsgedanken umfassst. Die kodierte Prüffolge (C) wird individuell für das Produktstück erzeugt, indem eine produktindividuelle Identifikationsfolge (K) oder eine davon abgeleitete Folge mittels eines Verschlüsselungsverfahrens (F1) unter Verwendung einer geheimen Verschlüsselungsfolge (B) verschlüsselt wird. Anstatt durch Verwendung von möglichst aufwendigen und schwer herzustellenden Sicherheitsmerkmalen wird die Fälschungssicherheit bei dem Produktstück mittels eines Verschlüsselungsverfahrens (E1) unter Verwendung einer geheimen Verschlüsselungsfolge (B) gewährleistet. Das Erstellen und Aufbringen der Produktkontrollfolge auf das abzusichernde Produktstück mittels eines Speicherchips verursacht nur wenig Aufwand und Kosten.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform, die nicht vom Erfindungsgedanken erfasst ist, ist die Produktkontrollfolge auf dem Produktstück als alphanumerische Zeichenkette angebracht. Beispielsweise können die kodierte Prüffolge sowie die Produktkontrollfolge als Bitfolgen erzeugt werden, wobei die Produktkontrollfolge dann entweder als Ziffernfolge mit Ziffern von 0 bis 9, oder als Folge von ASCII-Zeichen, oder als beliebige ander alphanumerische Zeichenkette dargestellt und auf dem Produktstück angebracht werden kann.
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Des weiteren ist es von Vorteil, wenn die Produktkontrollfolge auf dem Produktstück in maschinenlesbarer Form angebracht ist. Beispielsweise könnte die Produktkontrollfolge als Strichcode (Barcode) oder als maschinenlesbare Schrift auf dem Produktstück angebracht werden. Erfindungsgemäß aber ist die Produktkontrollfolge auf einem Speicherchip gespeichert, der mit dem Produkt, der Produktverpackung oder den Begleitpapieren verbunden wird. Da bei dieser Ausführungsform der Erfindung das Eintippen entfällt, können auch längere Produktkontrollfolgen verarbeitet werden.
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Außerdem ist es von Vorteil, wenn die Produktkontrollfolge auf dem Produktstück in visuell lesbarer Schrift angebracht ist. Bei dieser Ausführungsform kann die Produktkontrollfolge durch Eintippen der Produktkontrollfolge über eine Tastatur überprüft werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Produktkontrollfolge auf einem dem Produktstück beigelegten Dokument oder auf der Verpackung angebracht. Auf diese Weise kann einem Produkt eine lange Produktkontrollfolge beigefügt werden, ohne daß das Produktstück beeinträchtigt wird.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Überprüfung der Echtheit eines Produktstücks wird die Echtheit des Produktstücks mittels eines Speicherchips, der auf oder an dem Produktstück angebracht ist, eine im Speicherchip gespeicherte Produktkontrollfolge über das Internet überprüft. Eine kodierte Prüffolge (C), die mittels eines Verschlüsselungsverfahrens (F1) unter Verwendung einer geheimen Verschlüsselungsfolge (B) erzeugt wurde, ist als Folgenabschnitt in der Produktkontrollfolge (8) enthalten. Dabei wird die Produktkontrollfolge auf Seiten des Kontrollabfragers erfaßt und über das Internet zu einem Produktschutz-Server übermittelt. Auf Seiten des Produktschutz-Servers wird eine aus der Produktkontrollfolge abgeleitete kodierte Prüffolge (C) mittels eines Entschlüsselungsverfahrens (F2) unter Verwendung einer Entschlüsselungsfolge (A) entschlüsselt und eine entschlüsselte Prüffolge (K) erzeugt, wobei die Entschlüsselungsfolge (A) mit der bei der Verschlüsselung verwendeten Verschlüsselungsfolge (B) ein komplementäres Schlüsselpaar bildet, wobei es sich beiden Folgen (A) und (B) um übereinstimmende geheime Schlüssel eines symmetrischen Verschlüsselungsverfahrens (F1) handelt. Die Echtheit der entschlüsselten Prüffolge oder einer davon abgeleiteten Folge wird überprüft und das Ergebnis der Echtheitsprüfung wird über das Internet zum Kontrollabfrager übermittelt. Erfindungsgemäß werden weitere Schritte ausgeführt, wie sie im Anspruch 1 angeführt sind.
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Ein Händler, der die Echtheit von Produktstücken überprüfen möchte, kann die entsprechenden Produktkontrollfolgen beispielsweise mit Hilfe seines Internet-Browsers zu dem Produktschutz-Server übermitteln. Dort wird dann die Entschlüsselung der kodierten Prüffolge (C) sowie die Echtheitsprüfung durchgeführt. Dies hat den Vorteil, daß lokal beim Händler keine Vorrichtungen zur Überprüfung der Produktechtheit benötigt werden. Sensoren und Meßgeräte, wie sie in den Verfahren des Stands der Technik zur Überprüfung physikalischer und chemischer Sicherheitsmerkmale vorgesehen waren, sind bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht notwendig. Daher sind die insgesamt zur Implementierung des erfindungsgemäßen Produktschutzsystems erforderlichen Investitionen minimal. Da die Entschlüsselung nicht lokal, sondern zentral auf Seiten der Produktschutz-Serverstruktur durchgeführt wird, kann als Entschlüsselungsfolge (A) wahlweise ein geheimer oder ein öffentlicher Schlüssel verwendet werden, wobei letzteres nicht vom Erfindungsgegenstand erfasst ist.
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Gemäß der Erfindung handelt es sich bei der Entschlüsselungsfolge (A) um den geheimen Schlüssel eines symmetrischen Verschlüsselungsverfahrens. Die Verwendung eines symmetrischen Verschlüsselungsverfahrens hat den Vorteil, daß sowohl die Schlüssellänge als auch die Blocklänge relativ kurz ist. Da die Entschlüsselung für alle Kontrollabfragen zentral durch die Produktschutz-Server-struktur durchgeführt wird, kann die Geheimhaltung der Entschlüsselungsfolge (A) durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, beispielsweise durch die Verwendung von Firewalls, von separaten Krypto-Servern etc. Ein weiterer Vorteil der Verwendung eines symmetrischen Verfahrens ist, daß der pro Entschlüsselung benötigte Zeitaufwand sehr gering ist.
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Alternativ dazu, wenn auch nicht vom Erfindungsgegenstand um- fasst, ist es von Vorteil, wenn es sich bei der Entschlüsselungsfolge (A) um den öffentlichen Schlüssel eines asymmetrischen Verschlüsselungsverfahrens handelt. Bei Verwendung eines asymmetrischen Verschlüsselungsverfahrens müssen keine besonderen Vorkehrungen zur Geheimhaltung des bei der Entschlüsselung verwendeten öffentlichen Schlüssels getroffen werden. Bei asymmetrischen Verschlüsselungsverfahrens kann die geheime Verschlüsselungsfolge (B) weder aus dem Entschlüsselungsverfahren (F2), noch aus der Entschlüsselungsfolge (A), noch aus verschiedenen Stichproben von Paaren unverschlüsselter und verschlüsselter Information abgeleitet werden. Selbst wenn einem Fälscher sowohl der öffentliche Schlüssel, das Entschlüsselungsverfahren, sowie verschiedene gültige Produktkontrollfolgen zur Verfügung stünden, könnte der Fälscher daraus die geheime Verschlüsselungsfolge (B) nicht herleiten. Daher ist es ihm nicht möglich, selbst gültige Produktkontrollfolgen zu generieren.
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Ebenfalls vom Erfindungsgegenstand umfasst, ist es des weiteren von Vorteil, dass die kodierte Prüffolge (C) als Folgenabschnitt in der Produktkontrollfolge enthalten ist. Auch möglich, aber nicht vom Erfindungsgegenstand erfasst, ist, dass die kodioerte Prüffolge (C) durch Anwenden einer Hash-Umkehrfunktion (h2 –1) aus einem Folgenabschnitt der Produktkontrollfolge abgeleitet werden kann. Wenn bei der Erzeugung der Produktkontrollfolge die kodierte Prüffolge (C) zusätzlich mittels eines zweiten Hash-Verfahrens (h2) in eine zweite Hash-Folge (h2(C)) umgewandelt wurde, was aber nicht vom Erfindungsgegenstand umfasst ist, dann muß auf Seiten des Produktschutz-Servers zunächst eine Hash-Umkehrfunktion (h2 –1) auf den betreffenden Folgenabschnitt der Produktkontrollfolge angewendet werden, um die kodierte Prüffolge (C) zu erhalten. Die kodierte Prüffolge (C) wird dann entschlüsselt.
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Außerdem ist es von Vorteil, wenn die entschlüsselte Prüffolge eine produktindividuelle Identifikationsfolge (K) repräsentiert oder, wenn auch nicht vom Erfindungsgegenstand umfasst, durch Anwenden einer Hash-Umkehrfunktion (h1 –1) in eine produktindividuelle Identifikationsfolge (K) umgewandelt werden kann. Wenn bei der Erzeugung der Produktkontrollfolge die produktindividuelle Identifikationsfolge (K) vor der Verschlüsselung mittels eines ersten Hash-Verfahrens (h1) in eine erste Hash-Folge (h1(K)) umgewandelt wurde, dann muß auf Seiten der Produktschutz-Serverstruktur nach Durchführung der Entschlüsselung auf die entschlüsselte Prüffolge eine Hash-Umkehrfunktion (h1 –1) angewendet werden, um die produktindividuelle Identifikationsfolge (K) zu erhalten.
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Gemäß der Erfindung wird die Echtheit der entschlüsselten Prüffolge oder einer davon abgeleiteten Folge überprüft, indem die entschlüsselte Prüffolge oder die davon abgeleitete Folge mit einer als Folgenabschnitt in der Produktkontrollfolge enthaltenen produktindividuellen Identifikationsfolge (K) verglichen wird. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung enthält die Produktkontrollfolge sämtliche für die Feststellung ihrer Echtheit benötigten Informationen. Die Echtheit der Produktkontrollfolge kann daher allein anhand der Produktkontrollfolge selbst beurteilt werden, ohne daß hierfür externe Informationen benötigt würden.
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Weiterhin ist es von Vorteil, dass die Echtheit der entschlüsselten Prüffolge überprüft wird, indem die Zugehörigkeit der entschlüsselten Prüffolge oder der davon abgeleiteten Folge zu vorher festgelegten Kontingenten überprüft wird. Bei der Erfindung werden den Produzenten vorab Kontingente von Folgen zugewiesen. Zur Überprüfung der Echtheit einer entschlüsselten Prüffolge wird ermittelt, ob diese Folge innerhalb eines Kontingents von einem der Produzenten liegt oder nicht. Dies hat den Vorteil, daß die unverschlüsselte Information nicht in der Produktkontrollfolge enthalten sein muß. Die Produktkontrollfolge muß lediglich die verschlüsselte Information enthalten. Deshalb kommt man bei dieser Ausführungsform der Erfindung mit relativ kurzen Produktkontrollfolgen aus.
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Es ist von Vorteil, wenn im Rahmen einer Überprüfung einer Produktkontrollfolge die Legitimation des Kontrollabfragers geprüft wird. Nur autorisierten Händlern soll die Abfrage von Produktkontrollfolgen gestattet sein. Durch das Abfragen der Legitimation des Kontrollabfragers wird darüber hinaus der Weg der überprüften Produktstücke nachvollziehbar.
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Gemäß der Erfindung wird im Rahmen einer Kontrollabfrage für eine Produktkontrollfolge ein Datenbankeintrag in einer Protokollierungsdatenbank angelegt. Dadurch kann eine Protokollierungsdatenbank aufgebaut werden, die Datenbankeinträge zu sämtlichen bisher überprüften Produktkontrollfolgen umfaßt. Angenommen ein Fälscher beschafft sich eine Reihe von Produktkontrollfolgen von Originalprodukten und bringt diese Produktkontrollfolgen auf seiner gefälschten Ware an. In diesem Fall würde das kryptographische Verfahren das Ergebnis liefern, daß die jeweilige Produktkontrollfolge echt ist. Allerdings existieren nun mehrere Produktstücke mit identischen Produktkontrollfolgen auf dem Markt. Eine derartige Mehrfachnutzung von Produktkontrollfolgen kann mit Hilfe der Protokollierungsdatenbank aufgedeckt werden.
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Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass zur Ermittlung früherer Kontrollabfragen zu der Produktkontrollfolge des Produktstücks eine Datenbankabfrage in einer Protokollierungsdatenbank durchgeführt wird. Nehmen wir an, ein erster Händler führt eine Kontrollabfrage für die ihm vorliegenden ersten Produktstücke durch und überprüft die auf den Produktstücken angebrachten Produktkontrollfolgen. Das kryptographische Verfahren liefert das Ergebnis, daß die Produktkontrollfolgen echt sind, außerdem werden Datenbankeinträge zu diesen Produktkontrollfolgen in der Protokollierungsdatenbank angelegt. Wenn nun ein zweiter Händler zu einem späteren Zeitpunkt Kontrollabfragen für zweite Produktstücke durchführt, welche mit identischen Produktkontrollfolgen versehen sind, dann kann mit Hilfe der Protokollierungsdatenbank festgestellt werden, daß zu diesen Produktkontrollfolgen bereits früher Kontrollabfragen von einem anderen Händler vorgenommen worden sind. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Entweder die Ware des ersten Händler war die Originalware, und die Ware des zweiten Händlers war eine Produktfälschung, oder umgekehrt. Wenn eine Mehrfachnutzung festgestellt wird, kann die dem abfragenden Händler vorliegende Ware daher entweder gefälscht sein oder als Vorlage für eine Fälschung gedient haben.
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Insgesamt läßt sich durch die Kombination eines kryptographischen Verfahrens mit einer Protokollierung der von den verschiedenen Händlern durchgeführten Abfragen ein wirkungsvoller Schutz erzielen.
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Es ist von Vorteil, wenn mindestens eine von: Produktkontrollfolge, produktindividuelle Identifikationsfolge (K), kodierte Prüffolge (C), entschlüsselte Prüffolge, oder eine davon abgeleitete Folge mit Datenbankeinträgen in der Protokollierungsdatenbank verglichen wird, wobei das Produktstück, falls mindestens eine Übereinstimmung gefunden wird, als Fälschung oder als Vorlage für eine Fälschung identifiziert wird. Ein bestimmtes Produktstück kann mit jeder der genannten Folgen identifiziert werden, denn jede dieser Folgen ist für das jeweilige Produktstück individuell. Wenn hinsichtlich der jeweils verwendeten. Folge eine Mehrfachnutzung festgestellt wird, dann liegt entweder eine Fälschung vor, oder es liegt ein Originalprodukt vor, das als Vorlage für eine Fälschung gedient hat.
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Es ist von Vorteil, wenn ein Datenbankeintrag zu einer Kontrollabfrage das Datum der Kontrollabfrage umfaßt. Darüber hinaus ist es von Vorteil, wenn ein Datenbankeintrag die Identität des Kontrollabfragers umfaßt. Falls eine Mehrfachnutzung einer produktindividualisierenden Folge festgestellt wird, kann mit Hilfe dieser Informationen zu den beteiligten Händlern und den Zeitpunkten, zu denen die Händler die Kontrollabfragen durchgeführt haben, der Weg der gefälschten Produkte zurückverfolgt werden.
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Der erfindungsgemäße Produktschutz-Server ermöglicht es, ein Produktschutz-Portal zur Überprüfung der Echtheit von Produktstücken anhand einer, in einem Speicherchip implementierten Produktkontrollfolge zu überprüfen, wobei der Speicherchip auf oder an dem Produktstück angebracht ist. Hierfür kommt ein oben beschriebenes und beanspruchtes Verfahren zum Tragen. Die Produktschutz-Serverstruktur umfaßt ein Webserver-Modul, welches Webseiten des Produktschutz-Portals über das Internet zur Verfügung stellt. Eine auf Seiten eines Kontrollabfragers erfaßte Produktkontrollfolge wird über das Internet zu dem Webserver-Modul übermittelt, und das Ergebnis der Echtheitsprüfung wird über das Internet zu dem Kontrollabfrager übermittelt. Darüber hinaus umfaßt die Produktschutz-Server-struktur ein kryptographisches Modul, welches eine aus der Produktkontrollfolge abgeleitete kodierte Prüffolge (C) mittels eines Entschlüsselungsverfahrens (F2) unter Verwendung einer Entschlüsselungsfolge (A) entschlüsselt und eine entschlüsselte Prüffolge erzeugt. Dabei bildet die Entschlüs-selungsfolge (A) mit der bei der Verschlüsselung verwendeten Verschlüsselungsfolge (B) ein komplementäres Schlüsselpaar. Die Echtheit der entschlüsselten Prüffolge oder einer davon abgeleiteten Folge wird von dem kryptographischen Modul überprüft. Das kryptografische. Modul entschlüsselt diekoierte Prüffolge (C) mittels eines symmetrischen Entschlüsselungsverfahrens unter Verwendung einer geheimen Entschlüsselungsfolge. Bei den Folgen (A) und (B) handelt es sich um übereinstimmende geheime Schlüssel eines symmetrischen Verschlüsselungsverfahrens (F1).
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Es ist von Vorteil, wenn der Produktschutz-Server eine Protokollierungsdatenbank umfaßt, welche zumindest für jede Produktkontrollfolge, deren Echtheit festgestellt wurde, einen Datenbankeintrag enthält. Mit Hilfe einer derartigen Protokollierungsdatenbank läßt sich die Mehrfachverwendung von Produktkontrollfolgen nachweisen, welche ein Indiz für das Vorliegen einer Produktfälschung ist.
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Das Verfahren zur Erzeugung einer Produktschutzkennung kann mit Hilfe eines Computerprogrammprodukts ausgeführt werden, welches Mittel zur Ausführung der entsprechenden Verfahrensschritte auf einem Computeroder einem digitalen Signal Prozessor aufweist. Auch das Verfahren zur Überprüfung der Echtheit eines Produktstücks kann mit Hilfe eines Computerprogrammprodukts ausgeführt werden, welches Mittel zur Ausführung der entsprechenden Verfahrensschritte auf einem Computer oder einem digitalen Signal Prozessor aufweist.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand mehrerer in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele weiter beschrieben. Es zeigen:
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1 eine Darstellung des erfindungsgemäßen Produktschutzsystems;
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2 eine schematische Darstellung der Verschlüsselung und Entschlüsselung einer produktindividuellen Identifikationsfolge K;
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3 eine Darstellung der Verschlüsselung und Entschlüsselung einer produktindividuellen Identifikationsfolge K, wobei auf die Identifikationsfolge K vor der Verschlüsselung eine erste Hash-Funktion h1 angewendet wird, was nicht vom Erfindungsgegenstand umfasst ist;
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4 eine Darstellung der Verschlüsselung und Entschlüsselung einer produktindividuellen Identifikationsfolge K, wobei nach der Verschlüsselung eine zweite Hash-Funktion h2 auf die kodierte Prüffolge angewendet wird, was ebenfalls nicht vom Erfindungsgegenstand erfasst ist; und
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5 eine Implementierung eines über das Internet zugänglichen Produktschutz-Portals.
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1 zeigt eine Übersicht über das erfindungsgemäße Produktschutzsystem. An dem Produktschutzsystem sind ein Produzent 1 der Produkte, ein Händler 2 sowie der Anbieter des Produktschutz-Portals 3 beteiligt. Seitens des Produzenten 1 besteht ein Interesse daran, seinen Abnehmern die Kontrolle der Produktechtheit zu ermöglichen, um sich so vor Produktfälschungen zu schützen. Zu diesem Zweck weist der Produzent 1 jedem der von ihm hergestellten Produkte eine individuelle Identifikationsfolge zu. Als Identifikationsfolge kann jede beliebige Bitfolge, Ziffernfolge, oder eine alphanumerische Zeichenkette verwendet werden. Es bietet sich an, als produktindividuelle Identifikationsfolge die Seriennummer des jeweiligen Produkts zu verwenden, die als Teil der Produktionsdaten 5 verfügbar ist.
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Als nächstes muß auf Seiten der Rechnerstruktur 6 des Produzenten ausgehend von der produktindividuellen Identifikationsfolge 4 mittels eines geheimen Verschlüsselungsverfahrens eine kodierte Prüffolge 7 erzeugt werden. Diese kodierten Prüffolge 7 kann wieder als Bitfolge, als Prüfnummer, oder als alphanumerische Zeichenkette dargestellt werden. Zur Verschlüsselung der Identifikationsfolge 4 können sämtliche Verschlüsselungsverfahren verwendet werden, bei denen zur Verschlüsselung eine geheime Verschlüsselungsfolge verwendet wird. Andernfalls könnte ein Fälscher, dem die Verschlüsselungsfolge in die Hände fiele, selbst beliebige Produktkontrollfolgen erzeugen. Als Verschlüsselungsverfahren können symmetrische Verschlüsselungsverfahren verwendet werden, welche auch als Single-Key-Systeme bzw. als Secret-Key-Systeme bezeichnet werden. Bei diesen Verfahren wird sowohl zur Verschlüsselung als auch zur Entschlüsselung ein geheimer Schlüssel verwendet. Eine mit dem geheimen Schlüssel verschlüsselte Folge kann nur mit Hilfe dieses geheimen Schlüssels wieder entschlüsselt werden, selbst wenn das Verschlüsselungs- und Entschlüsselungsverfahren allgemein bekannt ist.
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Alternativ zu den symmetrischen Verschlüsselungsverfahren und nicht vom Erfindungsgegenstand umfasst, können auch asymmetrische Verschlüsselungsverfahren zur Verschlüsselung der produktindividuellen Identifikationsfolge eingesetzt werden. Die asymmetrische Verschlüsselungsverfahren werden auch als Two-Key-Verfahren bzw. als Public-Key-Verfahren bezeichnet. Derartige Verfahren arbeiten mit Schlüsselpaaren, welche jeweils einen geheimen Schlüssel sowie einen zugehörigen öffentlichen Schlüssel umfassen. Bei Public-Key-Systemen, die den heutigen Sicherheitsstandards entsprechen, kann aus dem öffentlichen Schlüssel mit heute verfügbarer Rechenkapazität der private Schlüssel nicht berechnet werden. Deshalb darf der öffentliche Schlüssels frei zugänglich gemacht werden. Während der geheimzuhaltende private Schlüssel ausschließlich seinem Besitzer bekannt ist und nur von diesem genutzt werden kann, ist der öffentliche Schlüssel eines Nutzers frei für alle Kommunikationsteilnehmer zugänglich.
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Bei Einsatz eines asymmetrischen Verschlüsselungsverfahrens wird der private Schlüssel des Produzenten 1 zur Verschlüsselung der produktindividuellen Identifikationsfolge 4 verwendet. Dieser Schlüssel ist nur auf dem Rechnersystem 6 des Produzenten 1 verfügbar und darf nicht veröffentlicht werden. Zur Entschlüsselung der so kodierten Prüffolge 7 wird der zugehörige öffentliche Schlüssel des Schlüsselpaars verwendet, welcher ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen an sämtliche Händler und Abnehmer übermittelt werden kann. Insbesondere kann dieser öffentliche Schlüssel auch über das Internet zugänglich gemacht werden.
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Zu jedem Produktstück existiert nun sowohl eine produktindividuelle Identifikationsfolge 4 als auch eine kodierte Prüffolge 7. Zur Gewährleistung der Produktechtheit können beide Folgen zusammen als Produktkontrollfolge 8 mittels eines Speicherchips auf dem Produkt angebracht werden. Die Produktkontrollfolge 8 kann als Bitfolge, als Ziffernfolge, oder als alphanumerische Zeichenkette im Speicherchip auf oder an dem Produktstück angebracht werden. Bei der Produktkontrollfolge könnte es sich beispielsweise um eine Ziffernfolge handeln, welche als ersten Teil eine unverschlüsselte Seriennummer und als zweiten Teil eine kodierte Prüfnummer aufweist. Es ist allerdings nicht zwingend erforderlich, daß die Produktkontrollfolge 8 sowohl die Identifikationsfolge 4 als auch die kodierte Prüffolge 7 umfaßt. Die Produktkontrollfolge 8 könnte auch ausschließlich aus der kodierten Prüffolge 7 bestehen, wobei in diesem Fall die produktindividuelle Identifikationsfolge 4 erst bei der Entschlüsselung der Produktkontrollfolge 8 erhalten würde.
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Die Produktkontrollfolge 8 wird erfindungsgemäß mittels des Speicherchips auf oder an dem Produkt angebracht werden, kann aber auch zuätzlich beispielsweise durch Aufdrucken, Aufprägen, Einstanzen, durch Bedrucken der Verpackung, etc vorgesehen sein. Die Produktkontrollfolge 8 könnte auch auf einem Beipackzettel aufgedruckt werden, der in die Verpackung des Produkts aufgenommen wird. Die Produktkontrollfolge 8 kann in visuell lesbarer Form oder in maschinenlesbarer Form auf dem Produkt angebracht werden. Bei maschinenlesbaren Kodierungen könnte beispielsweise an Barcodes gedacht werden, aber auch Magnetstreifen oder andere magnetisierbare Medien könnten zur Speicherung der Produktkontrollfolge 8 dienen.
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Das Produkt mit dem daran oder darauf angebrachten Speicherchip mit implementierter Produktkontrollfolge 8 gelangt auf verschiedensten Distributionswegen zu einem Händler 2, der die Echtheit des erhaltenen Produkts überprüfen möchte. Der Händler 2 will sicherstellen, daß er das Originalprodukt des Produzenten 1 erworben hat, und nicht eine von einem Fälscher hergestellte Produktkopie. Wenn der Händler 2 gefälschte Produktkopien vertreibt, dann riskiert er, den Vertrieb bei Bekanntwerden der Fälschung nicht fortsetzen zu können. Häufig sind die nachgeahmten Produkte qualitativ schlechter als die Originalprodukte, und auch insofern würde der Ruf des Händlers 2 Schaden nehmen.
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Zur Überprüfung der Echtheit eines ihm vorliegenden Produkts 9 greift der Händler 2 über das Internet 10 auf die Server-Struktur 11 des Produktschutz-Portals 3 zu. Als erstes muß sich der Händler 2 beim Produktschutz-Portal mit seiner Kennung 12 anmelden. Zur Legitimation eines Benutzerzugriffs wird üblicherweise eine Login-ID sowie ein Paßwort verwendet. Nachdem sich der Händler 2 erfolgreich legitimiert hat, kann er auf die Webseiten des Produktschutz-Portals zugreifen, die von der Server-Struktur 11 über das Internet 10 zu seinem Browser übermittelt und dort angezeigt werden. Auf einer der Seiten kann der Händler in ein hierfür vorgesehenes Eingabefenster die Produktkontrollfolge 8 der ihm vorliegenden Ware eingeben, woraufhin die Produktkontrollfolge 8 über das Internet 10 zur Server-Struktur 11 übertragen wird.
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Auf Seiten der Server-Struktur 11 wird die empfangene Produktkontrollfolge 8 mittels eines ersten Tests 13 und eines zweiten Tests 14 überprüft. Die Produktkontrollfolge 8 enthält die kodierte Prüffolge 7, und diese kodierte Prüffolge wird im ersten Test 13 mittels eines Entschlüsselungsverfahrens unter Verwendung einer Entschlüsselungsfolge entschlüsselt. Dabei wird eine entschlüsselte Prüffolge erzeugt. Das Entschlüsselungsverfahren ist zu dem auf Seiten des Produzenten 1 verwendeten Verschlüsselungsverfahren komplementär.
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Wenn ein symmetrisches Verfahren eingesetzt wird, dann muß die bei der Entschlüsselung verwendete Entschlüsselungsfolge mit der auf Seiten des Produzenten 1 verwendeten Verschlüsselungsfolge übereinstimmen. Bei symmetrischen Verfahren ist es erforderlich, sowohl die Verschlüsselungsfolge als auch die Entschlüsselungsfolge geheim zu halten. Da die Entschlüsselung zentral in der Server-Struktur 11 durchgeführt wird, kann die Geheimhaltung der Entschlüsselungsfolge gewährleistet werden.
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Wenn ein asymmetrisches Verfahren verwendet wird, bei dem die kodierte Prüffolge auf Seiten des Produzenten 1 mittels einer geheimen Verschlüsselungsfolge generiert wird, was nicht vom Erfindungsgegenstand umfasst ist, dann kann die kodierte Prüffolge mit einer öffentlichen Entschlüsselungsfolge, einem sogenannten ”Public Key”, entschlüsselt werden. Bei Verwendung eines asymmetrischen Verfahrens muß also empfängerseitig die Entschlüsselungsfolge nicht geheimgehalten werden. Dies könnte für weitere Ausbaustufen des Projekts bedeutsam werden, bei denen die Produktkontrolle nicht mehr mittels der zentralen Server-Struktur, sondern mittels einer Vielzahl von dezentralen Prüfgeräten durchgeführt wird. Die Entschlüsselungsfolge könnte dann als öffentlicher Schlüssel auf sämtlichen Prüfgeräten abgelegt werden.
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Falls die Produktkontrollfolge sowohl die (unverschlüsselte) Identifikationsfolge als auch die kodierte Prüffolge als Bestandteile enthält, wird als nächstes die entschlüsselte Prüffolge mit der unverschlüsselten Identifikationsfolge verglichen. Wenn die entschlüsselte Prüffolge mit der produktindividuellen Identifikationsfolge übereinstimmt, welche ja als Ausgangspunkt für die Berechnung der kodierten Prüffolge verwendet wurde, dann ist die geprüfte Produktkontrollfolge in sich konsistent. Der erste Test 13 liefert dann das Ergebnis, daß die Produktkontrollfolge des vom Händler 2 geprüften Produktstücks authentisch ist. Falls die entschlüsselte Prüffolge nicht mit der produktindividuellen Identifikationsfolge übereinstimmt, dann ist die Produktkontrollfolge fehlerhaft. Wenn andere Fehlerquellen ausgeschlossen werden können, handelt es sich daher um eine Produktfälschung. Dieses Prüfungsergebnis wird von der Server-Struktur 11 über das Internet 10 zum Web-Browser des Händlers 2 übertragen und dort angezeigt.
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Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung besteht die Produktkontrollfolge nur aus der kodierten Prüffolge, und die produktindividuelle Identifikationsfolge ist nicht Bestandteil der Produktkontrollfolge. Auch in diesem Fall wird zunächst die kodierte Prüffolge mittels des Entschlüsselungsverfahrens dekodiert, um eine entschlüsselte Prüffolge zu erzeugen. Die so erhaltene entschlüsselte Prüffolge kann überprüft werden, wenn auf Seiten der Server-Struktur 11 die den einzelnen Produzenten zugewiesenen Prüffolgen-Kontingente bekannt sind. Es wird geprüft, ob die entschlüsselte Prüffolge in einem dieser Kontingente enthalten ist. Insofern muß die Produktkontrollfolge die Identifikationsnummer nicht zwingend als Bestandteil enthalten.
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Es sind allerdings Produktfälschungen denkbar, bei denen sich der Fälscher eine oder mehrere Produktkontrollfolgen von Originalprodukten besorgt und diese Produktkontrollfolgen auf den gefälschten Produktstücken anbringt. Das gefälschte Produkt weist dann eine fehlerfreie Produktkontrollfolge auf und kann vom ersten Test 13 deshalb nicht als Fälschung identifiziert werden. Um derartige Produktfälschungen aufzudecken, ist ein zweiter Test 14 vorgesehen, bei dem die aktuell abgefragte Produktkontrollfolge mit sämtlichen früher abgefragten Produktkontrollfolgen verglichen wird. Wenn eine Produktkontrollfolge kopiert und auf ein gefälschtes Produkt aufgebracht wird, dann könnten im Lauf der Zeit sowohl für das Originalprodukt als auch für die Fälschung von den jeweils beteiligten Händlern Kontrollabfragen durchgeführt werden. Dadurch kann es im Laufe der Zeit zu Mehrfachabfragen hinsichtlich ein und der selben Produktkontrollfolge kommen.
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Derartige Mehrfachabfragen werden im zweiten Test 14 mit Hilfe einer Protokollierungsdatenbank 15 identifiziert. In der Protokollierungsdatenbank 15 wird für jede von der Server-Struktur 11 bearbeitete Kontrollabfrage ein entsprechender Datenbankeintrag angelegt. Zur Identifizierung einer Kontrollabfrage enthält ein Datenbankeintrag mindestens eine der folgenden Folgen: die Produktkontrollfolge, die produktindividuelle Identifikationsfolge, die kodierte Prüffolge, oder die entschlüsselte Prüffolge. Darüber hinaus enthält der Datenbankeintrag die ID des Händlers, der die Kontrollabfrage durchgeführt hat, sowie das Datum und eventuell auch die Uhrzeit der Kontrollabfrage. Da das System für einen weltweiten Einsatz vorgesehen ist, muß bei der Protokollierung von Datum und Uhrzeit die jeweilige Zeitzone des die Abfrage durchführenden Händlers berücksichtigt werden. Das Datums- und Uhrzeitformat muß eine internationale Vergleichbarkeit von Datum und Uhrzeit der verschiedenen Anfragen ermöglichen.
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Im zweiten Test 14 wird bei jeder Händleranfrage die Protokollierungsdatenbank 15 nach Einträgen zu der vom Händler eingegebenen Produktkontrollfolge durchsucht. Wenn die vom Händler übermittelte Produktkontrollfolge früher schon einmal abgefragt wurde, dann gibt es zwei Möglichkeiten: es könnte sich bei dem Produktstück um eine Fälschung handeln, es könnte sich aber auch um ein Originalprodukt handeln, dessen Produktkontrollfolge als Vorlage für die Herstellung eines gefälschten Produkts benutzt worden ist. Anhand der in den Einträgen enthaltenen IDs der beteiligten prüfenden Händler sowie der Datums- und Uhrzeitangaben können nun weitere Schritte zur Überprüfung der Ware eingeleitet werden.
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Wenn eine Produktkontrollfolge den ersten Test 13 bestanden hat, und auch im zweiten Test 14 keine Mehrfachnutzung der Produktkontrollfolge festgestellt wurde, dann erhält der Händler 2 über das Internet 10 von der Server Struktur 11 die Meldung, daß es sich bei dem Produktstück voraussichtlich nicht um eine Fälschung handelt. Hierfür besteht jedoch noch keine absolute Sicherheit, denn es wäre denkbar, daß ein Fälscher eine Produktkontrollfolge eines Originalprodukts verwendet hat, welches bisher noch nicht geprüft wurde. In diesem Fall würde das System die Fälschung erst dann bemerken, wenn die Produktkontrollfolge des Originals abgefragt wird.
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In 2 ist die Verschlüsselung und Entschlüsselung der produktindividuellen Identifikationsfolge K schematisch dargestellt. Auf der Seite des Produzenten wird die produktindividuelle Identifikationsfolge K mit Hilfe des Verschlüsselungsverfahrens F1 unter Verwendung des Schlüssels B verschlüsselt, wobei eine kodierte Prüffolge C erhalten wird.
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Bei der Entschlüsselung wird die kodierte Prüffolge C mit Hilfe des Entschlüsselungsverfahrens F2 unter Verwendung des Schlüssels A entschlüsselt, wobei wiederum die produktindividuelle Identifikationsfolge K erhalten wird. Wenn neben der kodierten Prüffolge C auch die produktindividuelle Identifikationsfolge K als Bestandteil in der Produktkontrollfolge enthalten ist, dann kann die durch Entschlüsselung erhaltene Identifikationsfolge mit der als Teil der Produktkontrollfolge übermittelten Identifikationsfolge verglichen werden. Im Fall der Übereinstimmung handelt es sich um eine gültige Produktkontrollfolge, während im Fall der Nichtübereinstimmung eine gefälschte Produktkontrollfolge vorliegen könnte.
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Zur Verschlüsselung und Entschlüsselung können sogenannte symmetrische Verfahren eingesetzt werden, welche auch als Single-Key-Systeme oder Secret-Key-Systeme bezeichnet werden. Bei diesen Verfahren stimmt das zur Absicherung verwendete Verschlüsselungsverfahren F1 bzw. der entsprechende geheime Schlüssel B mit dem bei der Kontrolle verwendeten Entschlüsselungsverfahren F2 bzw. dem entsprechenden geheimen Schlüssel A überein. Bei derartigen Single-Key-Verfahren müssen deshalb sowohl der vom Produzenten zur Absicherung verwendete Schlüssel B als auch der auf Seiten des Produktschutz-Portals verwendete Schlüssel A geheimgehalten werden. Bei der Verschlüsselung wird der geheime Schlüssel B lediglich auf Seiten der Hersteller verwendet, und dort können die erforderlichen Maßnahmen zur Geheimhaltung des Schlüssels getroffen werden. Beispielsweise kann die Erzeugung der Produktkontrollfolgen auf Rechnern durchgeführt werden, die nicht ans Internet angeschlossen sind. Zur Entschlüsselung wird der geheime Schlüssel A lediglich zentral auf der Seite der Server-Struktur des Produktschutz-Portals benötigt. Auch auf Seiten der Server-Struktur können die zur Geheimhaltung des dort eingesetzten Schlüssels A notwendigen Maßnahmen getroffen werden. Insofern stellt es keine schwerwiegende Einschränkung dar, wenn sowohl der Schlüssel B als auch der Schlüssel A geheim gehalten werden müssen. Symmetrische Verschlüsselungsverfahren sind im allgemeinen sehr schnell und mit wenig Aufwand sowohl in Hardware als auch in Software realisierbar. Ein weiterer Vorteil ist, daß die kodierten Prüffolgen, die mittels eines symmetrischen Verschlüsselungsverfahrens erzeugt wurden, im allgemeinen relativ kurz sind, und deshalb bestehen auch die Produktkontrollfolgen nur aus einer relativ kurzen Folge von alphanumerischen Zeichen.
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Bei symmetrischen Verschlüsselungsverfahren kann der geheime Schlüssel B aus verschiedenen Stichproben von Paaren unverschlüsselter und verschlüsselter Informationen nicht abgeleitet werden. Ein weiteres wesentliches Merkmal symmetrischer Verschlüsselungsverfahren ist, daß die verschlüsselte Information (C) aus der unverschlüsselten Information (K) ohne den geheimen Schlüssel B nicht erzeugt werden kann. Es existieren eine Reihe von symmetrischen Verschlüsselungsverfahren, die sich für den Einsatz in dem erfindungsgemäßen Produktschutzverfahren eignen. Ein Beispiel ist das Verfahren Triple-DES, bei dem die Verschlüsselung entsprechend dem Verfahren DES dreimal hintereinander angewendet wird, wobei zwei oder drei unterschiedliche Schlüssel verwendet werden. DES sieht die Verschlüsselung von Klartextblöcken der Länge 8 Byte unter Verwendung eines 56 Bit langen Schlüssels zu 8 Byte langen Chiffretextblöcken vor. Ein weiteres symmetrisches Verschlüsselungsverfahren ist das Verfahren IDEA, das auf Modulo-Arithmetik beruht und sich leicht in Hard- und Software implementieren läßt. Alternativ hierzu können auch die symmetrischen Verschlüsselungsverfahren CAST-128, RC5, oder f8 eingesetzt werden. Das Verfahren f8 wurde federführend von ETSI im Rahmen der 3rd Generation Partnership Project (3GPP) entwickelt. Das Verfahren f8 ist ein Stromchiffre, wobei der zu verschlüsselnde Datenblock eine Länge von 1 bis 20.000 Bit haben kann. Er basiert auf dem KASUMI Blockchiffre (Blocklänge 64 Bit). KASUMI wiederum ist ein Derivat des von Mitsubishi entwickelten MISTY-Algorithmus. Ein weiteres symmetrisches Verschlüsselungsverfahren ist der Rijndal-Algorithmus, der S-Boxen als nichtlineare Komponenten verwendet und sowohl in Software als auch in Hardware implementierbar ist.
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Um zu vermeiden, daß ein Produzent sämtliche Verschlüsselungen mit Hilfe ein und desselben privaten Schlüssels B durchführen muß, wird erfindungsgemäß bei Einsatz des symmetrischen Verschlüsselungsverfahrens zusätzlich ein sogenanntes Schlüsselmanagement vorgesehen. Dabei werden verschiedene geheime Schlüssel in zeitlicher Abfolge so verwendet, daß die Gültigkeit jedes einzelnen Schlüssels zeitlich begrenzt ist. Darüber hinaus existieren Schalenmodelle für das Schlüsselmanagement, bei denen unterschiedliche Schlüsselkomponenten der inneren und äußeren Schale gemeinsam zum Verschlüsseln verwendet werden. Dabei können beispielsweise unterschiedliche Gültigkeitszeiträume für die Schlüsselkomponenten der inneren oder der äußeren Schalen festgelegt werden.
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Als Alternative zu der symmetrischen Verschlüsselung können auch asymmetrische Verschlüsselungsverfahren zur Ver- und Entschlüsselung der produktindividuellen Identifikationsfolge verwendet werden, die aber nicht vom Erfindungsgegenstand erfasst sind. Auf Seiten des Produzenten wird die Identifikationsfolge K mittels eines Verschlüsselungsverfahrens F1 unter Verwendung eines Schlüssels B verschlüsselt. Hierbei muß ein geheimer Schlüssel B verwendet werden, denn wenn zum Verschlüsseln ein öffentlicher Schlüssel verwendet würde, dann wäre es für jedermann möglich, zu einer Identifikationsfolge K eine zugehörige kodierte Prüffolge C zu erzeugen. Zur Entschlüsselung wird die kodierte Prüffolge C mittels eines Entschlüsselungsverfahrens F2 unter Verwendung des Schlüssels A entschlüsselt. Bei Verwendung eines asymmetrischen Verfahrens, welches auch als Two-Key- oder Public-Key-System bezeichnet wird, kann zur Entschlüsselung ein öffentlicher Schlüssel verwendet werden, der jedermann frei zugänglich gemacht werden kann. Bei einem Public-Key-Verfahren bilden der geheime Schlüssel B und der öffentliche Schlüssel A ein komplementäres Schlüsselpaar. Bei asymmetrischen Verfahren kann der bei der Verschlüsselung verwendete geheime Schlüssel B weder aus dem bei der Kontrolle verwendeten Entschlüsselungsverfahren F2 noch aus dem bei der Entschlüsselung verwendeten öffentlichen Schlüssel A ermittelt werden, zumindest nicht mit heute verfügbaren Rechnerkapazitäten. Der geheime Schlüssel B kann auch nicht aus verschiedenen Stichproben von Paaren unverschlüsselter und verschlüsselter Information hergeleitet werden. Der geheime Schlüssel B steht also nur dem Produzenten zur Verfügung und kann nicht aus den der Öffentlichkeit zugänglichen Informationen hergeleitet werden. Ein weiteres wichtiges Merkmal von asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren ist, daß die verschlüsselte Information (C) aus der unverschlüsselten Information (K) ohne den geheimen Schlüssel (B) nicht abgeleitet werden kann.
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Als asymmetrisches Verschlüsselungsverfahren kann beispielsweise das Verfahren RSA eingesetzt werden. Bei RSA basiert die Sicherheit auf der Faktorisierung großer Zahlen, wobei der öffentliche und der private Schlüssel von einem Paar großer Primzahlen (p, q) abhängen. Ebenfalls geeignet ist das asymmetrische Verschlüsselungsverfahren ElGamal, bei dem die Sicherheit auf der Schwierigkeit beruht, diskrete Logarithmen über einen endlichen Körper zu berechnen. Alternativ kann auch DSA eingesetzt werden, das ebenfalls auf dem diskreten Logarithmus-Problem basiert. Das asymmetrische Verschlüsselungsverfahren DSA verwendet mehrere Parameter, unter anderem eine Primzahl p, deren Bitlänge synonym als Schlüssellänge bezeichnet wird, einen 160 Bit langen Primfaktor von p-1, sowie die Hash-Funktion SHA. Als asymmetrisches Verfahren kann auch das Verfahren ECC (Elliptic Curve Cryptography) eingesetzt werden, das ebenfalls auf dem Problem der Berechnung des diskreten Logarithmus basiert.
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Um die Sicherheit der Verschlüsselung zu steigern, und um lange Prüffolgen zu verkürzen, können zusätzlich zu dem eigentlichen Verschlüsselungsverfahren sogenannte Hash-Verfahren eingesetzt werden. Dieses ist ebenfalls nicht vom Erfindungsgegenstand umfasst. In 3 ist gezeigt, wie vor der eigentlichen Verschlüsselung ein Hash-Verfahren h1 auf die produktindividuelle Identifikationsfolge K angewandt wird, wobei die gehashte Identifikationsfolge h1(K) erzeugt wird. Diese gehashte Identifikationsfolge h1(K) wird dann mittels des Verschlüsselungsverfahrens F1 unter Verwendung des Schlüssels B verschlüsselt, um so die kodierte Prüffolge C zu erhalten.
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Auf der rechten Seite von 3 sind zwei verschiedene Möglichkeiten zur Entschlüsselung der kodierten Prüffolge C dargestellt. Bei der mit (i) bezeichneten Variante wird die kodierte Prüffolge C zunächst mittels des Entschlüsselungsverfahrens F2 unter Verwendung des Schlüssels A entschlüsselt, wobei die gehashte Identifikationsfolge h1(K) erhalten wird. In einem zweiten Schritt wird auf diese gehashte Identifikationsfolge h1(K) die Umkehrfunktion h1 –1 der Hash-Funktion h1 angewendet, um so die produktindividuelle Identifikationsfolge K zu erhalten. Diese durch Entschlüsselung erhaltene Identifikationsfolge kann daraufhin mit der als Teil der Produktkontrollfolge übermittelten Identifikationsfolge verglichen werden.
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Bei der mit (ii) bezeichneten Variante des Entschlüsselungsverfahrens wird die kodierte Prüffolge C ebenfalls zunächst mittels der Entschlüsselungsfunktion F2 unter Verwendung des Schlüssels A entschlüsselt, wobei die gehashte Identifikationsfolge h1(K) erhalten wird. Außerdem wird auf die als Teil der Produktkontrollfolge übermittelte Identifikationsfolge K die Hash-Funktion h1 angewendet, und dabei wird ebenfalls die gehashte Identifikationsfolge h1(K) erzeugt. Durch Vergleich der durch Entschlüsseln von C erhaltenen und der durch Anwenden von h1 auf K erhaltenen gehashten Identifikationsfolgen kann die Echtheit der Produktkontrollfolge überprüft werden. Mittels eines vor der Verschlüsselung angewendeten Hash-Verfahrens kann die Sicherheit der Verschlüsselung verbessert werden.
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Alternativ oder zusätzlich ist es aber auch möglich, zuerst die Verschlüsselung durchzuführen und dann die Hash-Funktion auf die verschlüsselte Folge anzuwenden. Dies ist in 4 gezeigt, aber ebenfalls nicht vom Erfindungsgegenstand umfasst. Die Identifikationsfolge K wird zuerst mittels des Verschlüsselungsverfahrens F1 unter Verwendung des Schlüssels B verschlüsselt, wobei die kodierte Prüffolge C erhalten wird. Auf die kodierte Prüffolge C wird anschließend die Hash-Funktion h2 angewendet, um so die gehashte Folge h2(C) zu erhalten. Zur Entschlüsselung dieser Folge muß zunächst die Umkehrfunktion h2 –1 der Hash-Funktion h2 auf die gehashte Folge h2(C) angewendet werden, um die kodierte Prüffolge C zu erhalten. Die kodierte Prüffolge C kann dann mittels des Entschlüsselungsverfahrens F2 unter Verwendung des Schlüssels A in die Identifikationsfolge K umgewandelt werden. Ein im Anschluß an die Verschlüsselung angewendetes Hash-Verfahren eignet sich insbesondere zur Verkürzung langer Prüffolgen.
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Dadurch wird auch die Produktkontrollfolge, die die kodierte Prüffolge umfaßt, entsprechend verkürzt.
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Das in 3 gezeigte, vor der Verschlüsselung angewandte Hash-Verfahren h1 kann auch zusammen mit einem nach der Verschlüsselung angewandten Hash-Verfahren h2 verwendet werden. Bei der Entschlüsselung müßte in diesem Fall zunächst die Umkehrfunktion h2 –1 angewendet werden, anschließend würde die erhaltene Folge entschlüsselt, und zuletzt müßte die Umkehrfunktion h1 –1 angewendet werden. Dieses ist auch nicht vom Erfindungsgegenstand umfasst.
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Als Hash-Funktionen h1, h2 können beispielsweise die Hash-Funktionen MD 5, SHA-1, RIPE-MD 160 verwendet werden, welche jeweils einen 160 Bit langen Hash-Wert liefern. Alternativ dazu kann die Hash-Funktion MDC-2 eingesetzt werden, bei der die Länge des Hash-Werts der doppelten Blocklänge entspricht.
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In 5 ist gezeigt, wie ein über das Internet zugängliches Produktschutz-Portal implementiert werden kann. Zum Abfragen einer Produktkontrollfolge baut der Händler mit Hilfe seines Web-Browsers 16 eine Internetverbindung 17 mit dem Webserver 18 des Produktschutz-Portals auf. Vorzugsweise wird eine abgesicherte Internetverbindung, beispielsweise eine mittels des Protokolls SSL (Secure Socket Layer) abgesicherte Internetverbindung aufgebaut, über die der Händler auf die Webseiten des Produktschutz-Portals zugreifen kann. Der Webserver 18 ist so ausgelegt, daß mehrere Händler gleichzeitig zugreifen können. Während die Internetverbindung 17 zu dem ersten Händler besteht, kann ein zweiter Händler über seinen Web-Browser 19 eine Internetverbindung 20 zu dem Webserver 18 aufbauen. Der Webserver 18 ist für die Aufbereitung und Übermittlung der Webseiten des Produktschutz-Portals zuständig, wobei die Seiten beispielsweise entsprechend dem Standard HTML (Hyper Text Mark-up Language) gestaltet sein können. Der Webserver 18 kommuniziert über eine Schnittstelle 21 mit dem Applikationsserver 22, auf dem die Anwendungen zur Bearbeitung der Händleranfragen ausgeführt werden. Bei dem Webserver 18 und dem Applikationsserver 22 kann es sich um zwei separate Rechner handeln, wobei die Kommunikation zwischen diesen Rechnern über ein internes Protokoll wie beispielsweise SSL abgewickelt wird. Bei dem Webserver 18 und dem Applikationsserver 22 kann es sich aber auch um Softwaremodule handeln, die auf ein und demselben Serverrechner installiert sein können. In diesem Fall kann die Schnittstelle 21 zwischen den beiden Modulen als gemeinsame Prozeßschnittstelle realisiert sein.
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Wenn ein Händler seine ID und sein Paßwort auf einer entsprechenden Internetseite eingegeben hat, dann werden diese Angaben vom Webserver 18 über die Schnittstelle 21 zum Applikationsserver 22 weitergeleitet und dort von einem für die Legitimationsprüfung zuständigen Prozeß 23 bearbeitet. Eine vom Händler eingegebene Produktkontrollfolge gelangt ebenfalls über die Schnittstelle 21 zum Applikationsserver 22, auf dem ein für die Prüfung der Produktkontrollfolge zuständiger Prozeß 24 ausgeführt wird. Der Prozeß 24 übermittelt die Produktkontrollfolge 25 an den Krypta-Server 26. Bei dem Krypta-Server 26 kann es sich um einen separaten Rechner handeln, der von dem Applikationsserver 22 mittels einer Firewall getrennt sein kann. Der Krypta-Server 26 kann aber auch als Kryptographiemodul auf dem Serverrechner installiert sein, auf dem auch die anderen Softwaremodule installiert sind. Der Krypta-Server 26 führt eine Entschlüsselung der in der Produktkontrollfolge 25 enthaltenen kodierten Prüffolge durch. Nachdem der Krypta-Server 26 die in den 2 bis 4 dargestellte Entschlüsselung durchgeführt hat, vergleicht er die entschlüsselte Prüffolge mit der unverschlüsselten Identifikationsfolge K, die in der Produktkontrollfolge 25 enthalten sein kann. Gemäß der Erfindung vergleicht der Krypta-Server 26 die entschlüsselte Prüffolge mit einem dem jeweiligen Händler zugewiesenen Kontingent. Falls eine Übereinstimmung festgestellt wird, handelt es sich um eine authentische Produktkontrollfolge.
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Das Ergebnis 27 der Echtheitsprüfung wird zu dem Prozeß 24 zurück übertragen. Für jede vom Händler eingegebene Produktkontrollfolge wird außerdem in einem zweiten Test überprüft, ob diese Produktkontrollfolge bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgefragt worden ist. Zur Durchführung dieses Tests wird auf dem Applikationsservers 22 ein Prozeß 28 zur Datenbankabfrage ausgeführt. Der Prozeß 28 übermittelt eine Anfrage 29 an eine Protokollierungsdatenbank 30. Die Protokollierungsdatenbank enthält Datensätze zu bisher durchgeführten Anfragen und ist vorzugsweise als relationale Datenbank implementiert, welche mit Hilfe der Abfragesprache SQL (Structured Query Language) abgefragt werden kann. Die Anfrage 29 enthält entweder die Produktkontrollfolge, die Identifikationsfolge, die kodierte Prüffolge, die entschlüsselte Prüffolge, oder mehrere dieser Folgen. In der Protokollierungsdatenbank 30 wird geprüft, ob frühere Abfragen zu diesen Folgen existieren oder nicht. Das Ergebnis 31 wird von der Protokollierungsdatenbank 30 zu dem Prozeß 28 übermittelt. Falls mehrfache Abfragen stattgefunden haben, besteht der Verdacht auf eine Produktfälschung. Wenn dagegen keine früheren Abfragen zu dieser Produktkontrollfolge in der Protokollierungsdatenbank 30 gefunden wurden, und die abgefragte Produktkontrollfolge vom Krypto-Server 26 als echt identifiziert wurde, dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein Originalprodukt.
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Bei jeder Abfrage einer gültigen Produktkontrollfolge wird ein neuer Datenbankeintrag in der Protokollierungsdatenbank 30 angelegt, der entweder die Produktkontrollfolge, oder die Identifikationsfolge, oder die kodierte Prüffolge, oder die entschlüsselten Prüffolge (oder mehrerer dieser Folgen) umfaßt. Der Datenbankeintrag kann zusätzlich auch die ID des abfragenden Händlers sowie eventuell Zeitpunkt und Datum der Abfrage enthalten. Sollten in Bezug auf die abgefragte Produktkontrollfolge in Zukunft weitere Abfragen stattfinden, dann können derartige Mehrfachabfragen mit Hilfe dieses Datenbankeintrags identifiziert werden.