DE10334595B4 - Sitzanordnung für Fahrzeuge - Google Patents

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Abstract

Sitzanordnung (10) für Fahrzeuge (11), insbesondere für einen Personen-Kraftwagen, mit wenigstens einem vorderen Fahrzeugsitz (12, 13), insbesondere einem Einzelsitz, und wenigstens einem hinteren Fahrzeugsitz (14), wobei der vordere Fahrzeugsitz zur Ausbildung einer Rückenlehne (16) eine Sitzlehnentragstruktur (17, 18), insbesondere einen Lehnenrahmen, umfasst, an der zumindest mittelbar eine Kopfstütze (21) befestigt ist, und wobei an der Rückseite (34) der Rückenlehne (16) des vorderen Fahrzeugsitzes, dem hinteren Fahrzeugsitz zugewandt, eine Funktionseinheit (27), wie Bildschirm, Tassenhalter, od. dgl. angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein von der Sitzlehnentragstruktur gesondertes Tragelement (24) vorgesehen ist, das an der Sitzlehnentragstruktur, insbesondere an der Rückseite (34) der Sitzlehnentragstruktur (18), befestigbar ist, dass an dem Tragelement eine Aufnahmeeinrichtung (23) für wenigstens eine Tragstange (22a, 22b) der Kopfstütze angeordnet ist, und dass das Tragelement (24) ein Einbaufeld (26) für die Funktionseinheit bereitstellt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sitzanordnung für Fahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Derartige Sitzanordnungen sind bekannt und weit verbreitet. Typischerweise werden die beiden vorderen Fahrzeugsitze einer Pkw-Limousine als Einzelsitz jeweils von einer mit einer Polsterung versehenen Sitzlehnentragstruktur in Form eines Lehnenrahmens gebildet. Der Lehnenrahmen ist dabei nach Art eines auf dem Kopf stehenden U ausgebildet und weist typischerweise zwei im wesentlichen vertikal ausgerichtete, in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandete Holme auf, die an ihrem oberen, freien Ende durch eine Quertraverse miteinander verbunden sind. Die beiden Holme sind um eine in Fahrzeugquerrichtung verlaufende, am unteren Ende der Holme angeordnete Achse schwenkbar und in mehreren Schwenklagen arretierbar.
  • Der Lehnenrahmen ist darüber hinaus herkömmlich mit einer Vielzahl von Federelementen versehen, die die zur Erreichung des gewünschten Sitzkomforts erforderliche Elastizität bereitstellen.
  • Zur Befestigung der Kopfstütze an der Rückenlehne des vorderen Sitzes weist die Kopfstütze üblicherweise zwei Tragstangen auf, die in einer lehnenrahmenseitigen Aufnahmeeinrichtung gehalten sind. Hierzu ist in der oberen Quertraverse des Lehnenrahmens eine Führung vorgesehen, derart, dass die beiden Tragstangen die obere Quertraverse des Lehnenrahmens im wesentlichen vertikal durchstecken.
  • Typischerweise werden Kopfstützen von anderen Unternehmen gefertigt, als die Rückenlehnen des Fahrzeugsitzes, so dass es hinsichtlich der konstruktiven Anbindung der Kopfstütze an eine Sitzlehne sowie hinsichtlich deren Montage einer Vielzahl von Absprachen zwischen dem Kopfstützenhersteller und dem Sitzhersteller bedarf. Als problematisch stellt sich in diesem Zusammenhang dar, dass der für den Einbau der Aufnahmeeinrichtung für die Kopfstütze an dem Lehnenrahmen vorhandene Einbauraum nur sehr klein ist. Eine optimale Anpassung der Kopfstütze an die Rückenlehne, insbesondere hinsichtlich ihrer Klapperfreiheit in Gebrauch und hinsichtlich einer genauen Maßhaltigkeit für eine ordnungsgemäße Verstellung, ist nur in begrenztem Maße erreichbar.
  • Die beiden Tragstangen der Kopfstütze sind häufig einander eng benachbart angeordnet. Selbst dann, wenn die beiden Tragstangen an den äußeren Randbereichen der Kopfstütze befestigt werden, befinden sich die Anbindungsstellen der Tragstangen an die Quertraverse relativ nahe im Bereich der Mitte der Quertraverse. Die Quertraverse des Lehnenrahmens ist jedoch oft sehr dünn ausgebildet, so dass es im Crashfalle, bei dem auf die Kopfstütze sehr große Kräfte ausgeübt werden können, zu einer Verwindung der Quertraverse und einer damit einhergehenden Gefahr von Verletzungen kommen kann.
  • Bei Sitzanordnungen des Standes der Technik spielt schließlich auch die Anbringung einer Funktionseinheit an der Rückseite der Rückenlehne des vorderen Sitzes eine besondere Rolle. So können Bildschirme für Video- oder DVD-Geräte, Computer einschließlich Bildschirm und Tastatur, Tassenhalter (cup holder) etc. vorgesehen werden. Die Anbringung einer derartigen Funkti onseinheit an der Rückenlehne des vorderen Sitzes ist dabei mit einem hohen baulichen Aufwand verbunden.
  • So ist es beispielsweise aus der DE 41 09 497 C1 bekannt, eine Arbeitseinheit aus einem flachen Bildschirm und einer Tastatur mittels Befestigungselementen hinter einer Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes bei Bedarf anzuordnen, wobei Einhängearme vorgesehen sind, die die Tragstangen der Kopfstütze umgreifen.
  • Aus der DE 100 29 624 A1 , von der die Erfindung ausgeht, geht eine Sitzanordnung hervor, bei der ein für unterschiedliche Zwecke nutzbares Staufach entweder in der Rückenlehne oder in der Kopfstütze des vorderen Fahrzeugsitzes angeordnet werden kann. An dem Rückenlehnenteil ist eine verstellbare Kopfstütze angeordnet, wobei vermutet werden kann, dass die Tragstangen der Kopfstütze von einer Aufnahmeeinrichtung gehaltert werden, die an einer Quertraverse des Lehnenrahmens der Rückenlehne angeordnet ist, wie dies typischerweise der Fall ist.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt die Aufgabe der Erfindung darin, die Sitzanordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 derart weiterzubilden, dass bei einfacher Bauweise eine verbesserte Anbringung der Kopfstütze an dem Lehnenrahmen und der Funktionseinheit an der Rückenlehne möglich wird.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass ein von der Sitzlehnentragstruktur gesondertes Tragelement vorgesehen ist, das an der Sitzlehnentragstruktur, insbesondere an der Rückseite der Sitzlehnentragstruktur, befestigbar ist, dass an dem Tragelement eine Aufnahmeeinrichtung für wenigstens eine Tragstange der Kopfstütze angeordnet ist, und dass das Tragelement ein Einbaufeld für die Funktionseinheit bereitstellt.
  • Das Prinzip der Erfindung besteht somit im wesentlichen darin, die Kopfstütze und ein Einbaufeld für die Funktionseinheit zu einer gemeinsamen Baueinheit zusammenzufassen, die insgesamt an dem Lehnenrahmen befestigt wird. Die als Tragelement ausgebildete Baueinheit umfasst darüber hinaus ein Kraftleitungsbauteil, welches die im Crashfall auf die Kopfstütze ausgeübten Kräfte unmittelbar in die Rahmenstruktur des Lehnenrahmens einleitet. Hierzu kann das Kraftleitungsbauteil in hohem Maße verwindungssteif ausgebildet sein, und daher beispielsweise einen gegenüber dem Querschnitt herkömmlicher Quertraversen von Lehnenrahmen deutlich vergrößerten Querschnitt beziehungsweise eine stabilere Bauweise besitzen.
  • Insgesamt können in konstruktiver Hinsicht das Tragelement, die Kopfstütze und die Funktionseinheit z.B. bezüglich Kraftweiterleitung aufeinander optimal angepasst werden, da die gesamte Baueinheit an dem Lehnenrahmen befestigt wird. Es entfällt somit eine aufwendige Montage der Einzelteile vor Ort, wobei die Möglichkeit besteht, die Aufnahmeeinrichtung nahezu beliebig zu dimensionieren. Der beim Stand der Technik nur äußertst kleine Einbauraum für die Aufnahmeeinrichtung, der durch die Dimensionen der Quertraverse begrenzt war, ist nunmehr deutlich vergrößert.
  • Da insbesondere für die Relativverstellung der Kopfstütze zu dem feststehenden Lehnenrahmen eine besondere Führung für eine Verlagerbarkeit der Tragstangen, beispielsweise durch entsprechende Führungshülsen, erforderlich ist, können die für die Höhenverstellung vorgesehenen Bauteile mit den erforderlichen geringen Toleranzen und höheren Maßhaltigkeiten gefertigt und entsprechend zusammengesetzt werden, wobei ein optimiertes Zusammenspiel der einzelnen Bauteile zueinander möglich wird.
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, die für eine Höhenverstellung erforderlichen Bauelemente, beispielsweise eine Vorrichtung zur elektrischen Höhenverstellung der Kopfstütze, auf einfachere Weise an dem Tragelement zu montieren, als dies bei Lehnenrahmen des Standes der Technik der Fall war. Dort mussten die für eine Höhenverstellung der Kopfstütze erforderlichen Bauteile in einen nur sehr eng begrenzten Einbauraum eingesetzt werden, der durch die beiden Holme des Lehnenrahmens seitlich begrenzt war, was zu einer umständlichen Montage führte.
  • Da erfindungsgemäß die Aufnahmeeinrichtung für die Kopfstütze an dem gesonderten Tragelement befestigt ist, kann eine vorteilhafte Baugruppen-Vormontage unter besserer Zugänglichkeit eines Befestigungssockels für die Aufnahmeeinrichtung erfolgen.
  • Die erfindungsgemäße Lösung bietet darüber hinaus die Möglichkeit einer besseren Krafteinleitung der im Crashfalle auf die Kopfstütze ausgeübten Kräfte in die Rahmenstruktur des Lehnenrahmens, da das Tragelement unmittelbar an den beiden Holmen des Lehnenrahmens oder zumindest in unmittelbarer Nähe der Holme befestigt werden kann, so dass eine unmittelbare Kraftweiterleitung möglich wird. So können bei entsprechender Ausgestaltung des Tragelementes beziehungsweise eines an dem Tragelement angeordneten Kraftleitungsbauteils auch große Kräfte weitergeleitet werden.
  • Schließlich ermöglicht die erfindungsgemäße Sitzanordnung auch einen einfachen Austausch der Funktionseinheit, der Kopfstütze und des Tragelementes, so dass von einer Modulbauweise gesprochen werden kann. Eine solche Modulbauweise erleichtert auch eine Austauschbarkeit eines montierten Tragelementes, beispielsweise für den Fall, dass ein Benutzer eine andere Funktionseinheit wünscht oder wenn im Schadensfalle wesentliche Bauelemente ausgetauscht werden müssen. Das Tragelement kann hierzu mit besonders einfach ausgestalteten Befestigungsmitteln versehen sein, sowie außerdem Anschlusselemente für Versorgungsleitungen aufweisen, die mit lehnenseitigen Gegenanschlusselementen verbunden werden können.
  • Aus der DE 94 07 193 U1 geht eine Sitzanordnung hervor, bei der an der Rückseite der Rücklehne eine Halterungseinrichtung für einen Fernsehapparat angeordnet ist. Ein von dem Lehnenrahmen gesondertes Tragelement, an dem auch eine Aufnahmeeinrichtung für wenigstens eine Tragstange der Kopfstütze angeordnet ist, geht aus dieser Druckschrift nicht hervor.
  • Aus der DE 34 44 802 C2 geht eine Sitzanordnung hervor, bei der an der Rückseite der Rücklehne eines Doppelsitzes ein Bildschirm und eine ausklappbare Tischplatte angeordnet ist. Der Bildschirm ist z.B. in der Kopfstütze angeordnet und die Tischplatte in der Rückenlehne, wobei die Kopfstütze mit der Rückenlehne ein einstückiges Bauelement ausbildet.
  • Aus der nicht gattungsgemäßen DE 43 25 996 C2 geht eine nicht gattungsgemäße Sitzanordnung hervor, bei der die Kopfstütze mittels zweier Tragstangen in Führungshülsen der oberen Quertraverse eines im wesentlichen U-förmigen Lehnenrahmens angeordnet ist. Eine Vorrichtung zur Höhenverstellung ist über Befestigungshaken mit dem Rahmen des Lehnenkörpers verbunden.
  • Aus der DE 19 45 571 C geht eine nicht gattungsgemäße Sitzanordnung hervor, bei der zur Befestigung der Kopfstütze an der Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes eine spangenartige Steganordnung vorgesehen ist, die die Rückenlehne von ihrem Lehnenkopf her übergreift.
  • Aus der DE 20 34 832 B2 geht eine nicht gattungsgemäße Sitzanordnung hervor, bei der zur Befestigung der Kopfstütze am Lehnenrahmen ein im wesentlichen U-förmiges Tragjoch vorgesehen ist, welches seitlich mittels Befestigungsschrauben an den Holmen des Lehnenrahmens befestigt wird.
  • Aus der DE 16 80 264 A geht eine ebenfalls nicht gattungsgemäße Sitzanordnung hervor, bei der die Kopfstütze mittels einer Steganordnung nachträglich über eine vorhandene Rücklehne montiert wird.
  • Aus der DE 198 08 404 A1 geht eine nicht gattungsgemäße Sitzanordnung hervor, bei der in einer Fondsitzlehne eine Durchladeöffnung von einem modularen Einbauteil umgriffen wird, an dem eine Kopfstütze befestigt ist.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich das Tragelement im wesentlichen über die gesamte Breite und/oder im wesentlichen über die gesamte Höhe der Rückseite der Rückenlehne. Bei die ser Ausgestaltung der Erfindung besteht ein wesentlicher Vorteil darin, dass das Tragelement im wesentlichen die Rückwand der Rückenlehne ausbilden kann. So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass das Tragelement an einer bereits umpolsterten Sitzlehnentragstruktur von deren Rückseite her befestigt wird, wobei dieser Befestigungsschritt der letzte Montageschritt der Rückenlehne ist.
  • Die Formulierung, wonach sich das Tragelement im wesentlichen über die gesamte Breite oder im wesentlichen über die gesamte Höhe der Rückseite der Rückenlehne erstreckt, soll dabei jedoch auch solche Ausführungsformen mit einschließen, bei denen nur ein wesentlicher Teil der Rückseite der Rückenlehne von dem Tragelement überspannt wird.
  • Die Erfindung lässt dabei auch die Möglichkeit offen, dass das Tragelement auf seiner zu dem hinteren Fahrzeugsitz hingewandten Seite kaschiert ist, beispielsweise mit einem Bezugsstoff oder mit Leder überzogen ist oder gegebenenfalls auch eine Polsterung aufweist.
  • Gleichermaßen umfasst die Erfindung auch solche Tragelemente, die zumindest einen Bereich des Lehnenkopfes bilden.
  • Möglich wird mit der erfindungsgemäßen Lösung auch eine Ausbildung des Tragelementes derart, dass dieses nach Art einer Abschlussschale die Rückseite der Rückenlehne ausbildet. Die dem hinteren Fahrzeugsitz zugewandte Rückwand der Rückenlehne wird dabei im wesentlichen von dem Tragelement gebildet.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Kopfstütze mittels der wenigstens einen Tragstange lösbar in der Aufnahmeeinrichtung gehaltert. Vorzugsweise ist die Kopfstütze mittels zweier, in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandeter Tragstangen in der Aufnahmeeinrichtung gehalten. Die einfache Lösbarkeit der Kopfstütze, insbesondere derart, dass die Tragstangen aus der Aufnahmeeinrichtung vollständig entnehmbar sind, ist von besonderer Bedeutung, um beispielsweise an der Kopf stütze einen Schonbezug anbringen zu können oder um bei Bedarf die Kopfstütze aus sonstigen Gründen auf einfache Weise lösen zu können.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Tragelement ein mit der Kopfstütze zusammenwirkendes Steuerelement angeordnet. Ein derartiges Steuerelement kann beispielsweise eine Vorrichtung zur elektrischen Höhenverstellung, eine Vorrichtung zur crashaktiven Kopfstützensteuerung oder zur Auslösung von Kopfstützen-Airbags etc. sein. Das Tragelement bietet daher die Möglichkeit, derartige Steuerelemente unmittelbar an der aus Tragelement, Aufnahmeeinrichtung und Einbaufeld bestehenden Baueinheit anzuordnen, so dass eine weiter verbesserte Montage, beispielsweise aufgrund verbesserter Zugänglichkeit, möglich wird.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Tragelement zur Befestigung an der Sitzlehnentragstruktur von der Rückseite der Sitzlehnentragstruktur her an diese ansetzbar, insbesondere an dieser befestigbar. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine besonders einfache Montage des Tragelementes an der Sitzlehnentragstruktur derart, dass dieser Befestigungsschritt den letzten Montageschritt zur Fertigstellung der Sitzanordnung darstellt.
  • Möglich wird dabei außerdem eine vereinfachte beziehungsweise verbesserte Umpolsterung der Sitzlehnentragstruktur derart, dass das Tragelement eine vollständige Umpolsterung der Sitzlehnentragstruktur entbehrlich macht und gewisse Polsterungsbereiche nach Art einer Blende überdecken kann.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Tragelement an dem Lehnenrahmen mittels Befestigungselementen befestigbar, die mit lehnenrahmenseitigen, in unmittelbarer Nähe der Holme oder an den Holmen angeordneten Gegenbefestigungselementen zusammenwirken. Durch Anordnung von Befestigungselementen und Gegenbefestigungselementen kann eine besonders einfache Verriegelung des Tragelementes an dem Lehnenrahmen erfolgen. Beispielsweise können auch Steckverbindun gen, Rastverbindungen oder vergleichbare, das Tragelement mit dem Lehnenrahmen verriegelnde Verbindungen vorgesehen werden, die eine sichere Befestigung des Tragelementes an der Sitzlehnentragstruktur ermöglichen. Außerdem ermöglichen derartige Befestigungselemente eine besonders einfache Montage des Tragelementes an der Sitzlehnentragstruktur.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Tragelement im wesentlichen plattenförmig ausgebildet. Eine derartige Ausgestaltung begünstigt die Ausbildung einer Rückwand der Sitzlehne durch das Tragelement.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Tragelement Anschlusselemente für Versorgungsleitungen, z.B. Spannungsversorgungsleitungen, Signal- oder Datenleitungen, Pneumatik- oder Unterdruckleitungen auf, die mit lehnenseitigen Gegenanschlusselementen in Verbindung, z.B. in Steckverbindung gebracht werden können. Auf diese Weise können vordefinierte Anschlussstellen bereitgestellt werden, die die Funktionseinheit oder beispielsweise ein mit der Kopfstütze zusammenwirkendes Steuerelement mit der notwendigen Betriebsspannung oder mit einer erforderlichen Signalleitung oder einer Unterdruckleitung verbinden können.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nicht zitierten Unteransprüchen sowie anhand der in den Zeichnungen dargestellten und nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele. Darin zeigen:
  • 1 schematisch in Ansicht ein Personenkraftfahrzeug mit einer erfindungsgemäßen Sitzanordnung,
  • 2 die aus zwei vorderen Einzelsitzen bestehende Sitzanordnung der 1 in Einzeldarstellung,
  • 3 in schematischer, teilgeschnittener Ansicht etwa gemäß Ansichtspfeil III in 2 den in 2 rechten der beiden Fahrgastsitze in Rückansicht,
  • 4 in einer schematischen Explosionsseitenansicht das Ausführungsbeispiel der 3 gemäß Ansichtspfeil IV, und
  • 5 in einer schematischen Darstellung etwa gemäß 1 ein Kraftfahrzeug mit einem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Sitzanordnung.
  • In den Figuren ist die erfindungsgemäße Sitzanordnung in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnet.
  • 1 zeigt ein Kraftfahrzeug 11 mit einer erfindungsgemäßen, aus zwei Einzelsitzen 12, 13 bestehenden Sitzanordnung 10, wobei der besseren Übersichtlichkeit halber die Fond-Sitzbank weggelassen worden ist. Der Betrachter der 1 hat sich jedoch eine Fond-Sitzbank 14 hinter den beiden Einzelsitzen 12, 13 vorzustellen, wie dies beispielsweise das Ausführungsbeispiel der 5 zeigt.
  • Jeder Einzelsitz 12, 13 weist ein Sitzflächenteil 15 und eine Rückenlehne 16 auf. Die Rückenlehne 16 wird dabei von einer Sitzlehnentragstruktur 17 gebildet, die typischerweise als Lehnenrahmen 18 ausgebildet ist, der im wesentlichen die Form eines auf dem Kopf stehenden U aufweist. Der Lehnenrahmen 18 ist insbesondere aus 3 ersichtlich und weist zwei im wesentlichen vertikal ausgerichtete, seitliche Holme 19a, 19b und eine Quertraverse 20 auf, die die beiden oberen Enden der Holme miteinander verbindet. Die Holme 19a, 19b sind um eine im unteren Anbindungsbereich der Holmenden befindliche Schwenkachse 32, die sich im wesentlichen quer zur Fahrtrichtung X erstreckt, schwenkbar und ermöglichen eine Verschwenkung der Rückenlehne 16, die in verschiedenen Schwenklagen arretierbar ist. Nicht dargestellt in den 3 und 4 sind Federelemente, die eine gewisse Elastizität der Rückenlehne bereitstellen sowie Polsterungen, die in den 1 und 2 jedoch angedeutet sind.
  • Zur Befestigung einer Kopfstütze 21, die typischerweise zwei Tragstangen 22a und 22b aufweist, an der Rückenlehne 16 wird beim Stand der Technik die Quertraverse 20 in ihrem Mittenbereich mit entsprechenden Aufnahmen und Führungen versehen.
  • Erfindungsgemäß ist ein Tragelement 24 vorgesehen, welches von dem Lehnenrahmen 18 gesondert ausgebildet ist und welches, wie dies am besten die 3 und 4 deutlich machen, eine Aufnahmeeinrichtung 23 für die Tragstangen 22a, 22b der Kopfstütze 21 und ein Einbaufeld 26 für eine Funktionseinheit 27 aufweist. Die Aufnahmeeinrichtung 23 kann beispielsweise an einem Kraftleitungsbauteil 25 angeordnet sein, welches z.B. als Querträger ausgebildet ist. Das Einbaufeld 26 ist an der dem hinteren Sitz, also der Fond-Sitzlehne 14, zugewandten Rückseite 33 der Rückenlehne 16 angeordnet.
  • Das Tragelement 24 ist beim Ausführungsbeispiel gemäß allen Figuren im wesentlichen plattenförmig ausgebildet und weist eine Breite B auf, die im wesentlichen der Breite BR der Rückenlehne 16 entspricht. Das Tragelement 24 weist darüber hinaus eine Höhe H auf, die im wesentlichen der Höhe HR der Rückenlehne 16 entspricht. Insbesondere entspricht die Höhe H des Tragelementes 24 im wesentlichen der Länge L der Holme 19a, 19b.
  • Zur Befestigung des Tragelementes 24 an der Sitzlehnentragstruktur 17 sind Befestigungsmittel 28 vorgesehen, die tragelementseitig angeordnet sind und Gegenbefestigungsmittel 29, die lehnenrahmenseitig angeordnet sind. Die 2 und 4 lassen erkennen, dass die Befestigungsmittel 28 und Gegenbefestigungsmittel 29 entlang von Befestigungsrichtungen durch zueinander fluchtende Anordnung miteinander verbindbar sind, so dass das Tragelement 24 von der Rückseite 34 des Lehnenrahmens 18 her an die Rückenlehne 16 ansetzbar ist. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, die Rückenlehne 16 bereits weitgehend vorzufertigen, derart, dass der Lehnenrahmen 18 mit einer Umpolsterung versehen ist und als letzter Montageschritt die Befestigung des Tragelementes 24 an dem Lehnenrahmen 18 vorgenommen wird.
  • Darüber hinaus können nicht dargestellte Anschlusselemente an dem Tragelement 24 vorgesehen sein, die eine Verbindung mit Versorgungsleitungen ermöglichen, wobei die tragelementseitigen Anschlusselemente mit rückenlehnenseitigen, insbesondere lehnenrahmenseitigen Gegenanschlusselementen in Verbindung gebracht werden können. Falls erforderlich sein sollte, dass eine Funktionseinheit, wie beispielsweise ein Bildschirm, mit Strom versorgt werden soll, kann das Einbaufeld für die Funktionseinheit bereits entsprechende Anschlüsse, insbesondere Steckanschlüsse aufweisen, so dass die Funktionseinheit nur noch eingestöpselt werden muss. Die Anschlüsse in dem Einbaufeld 26 des Tragelementes 24 werden mit der erforderlichen Betriebsspannung über ein tragelementseitiges Anschlusselement versorgt, welches mit einem lehnenseitigen Gegenanschlusselement bei der Montage des Tragelementes 24 an dem Lehnenrahmen 18 mit diesem verbunden wird.
  • Als Funktionseinheiten 27 kommen unterschiedliche Vorrichtungen in Betracht. Die 3 und 4 wie auch der rechte Einzelsitz 13 in den 1 und 2 zeigen ein um eine Schwenkachse 31 schwenkbares Tablett 30, welches beispielsweise eine Tassen- oder Becherhalterung aufweist. Der in dem jeweils linken Einzelsitz 12 der 1 und 2 angedeutete Bildschirm 35 stellt ein weiteres mögliches, eine Funktionseinheit 27 bildendes Bauelement dar. Auch das Ablagefach 36 des jeweils linken Einzelsitzes 12 der 1 und 2 ist im Sinne der Erfindung eine Funktionseinheit. Das entsprechende Einbaufeld 26 für den Bildschirm 35 beziehungsweise für das Ablagefach 36 ist im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung die jeweils unmittelbar hinter dem Funktionsbauteil 27, 35, 36 befindliche Befestigungsfläche des Tragelementes 24. Das Einbaufeld 26 kann aber gleichermaßen auch ein Staufach oder eine Befestigungseinrichtung für eine Funktionseinheit ausbilden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der 5 zeigt als Ablageflächen 37 beziehungsweise als Becherhalter 38 ausgebildete Funktionseinheiten sowie in dem rechten Einzelsitz 13 dieses Ausführungsbeispiels ebenfalls einen Bildschirm 35. Auch Spiegelelemente, beispielsweise Make-up-Spiegel, Netze, die taschenartige Aufnahmen zum Ablegen von Zeitschriften od. dgl. bilden, sind möglich. Es handelt sich bei den Funktionseinheiten 27 jedenfalls um solche Vorrichtungen, die für einen auf dem hinteren Sitz befindlichen Benutzer eine bestimmte Funktionalität bieten.
  • Aus den 3 und 4 wird ersichtlich, dass das als Querträger 25 ausgebildete Kraftleitungsbauteil des Tragelementes 24 deutlich stabiler ausgebildet sein kann, als die Quertraverse 20 des Lehnenrahmens 18. Die von der Kopfstütze 21 im Crashfalle aufgefangenen Kräfte werden über die Tragstangen 22a, 22b und über das Kraftleitungsbauteil 25 unmittelbar in die Holme 19a, 19b eingeleitet, so dass eine Verwindung im Crashfalle vermieden werden kann. Die Befestigungselemente 28 dienen daher zur unmittelbaren Befestigung an Gegenbefestigungselementen 29, die unmittelbar an den Holmen 19a, 19b oder zumindest in unmittelbarer Nähe der Holme angeordnet sind. Auf diese Weise kann eine Krafteinleitung der im Crashfalle auftretenden Kräfte auf kurzem Wege erfolgen.
  • Das Tragelement 24 kann darüber hinaus als blendenartiges Bauteil fungieren, welches Befestigungsbereiche der Polsterung, beispielsweise Befestigungsbereiche 39 der Polsterung im Bereich des Lehnenkopfes 40 oder Befestigungsbereiche 41 der Polsterung im Bereich der Seitenwangen der Rückenlehne 16 blendenartig überdecken, so dass die Befestigung der Polsterung an dem Lehnenrahmen vereinfacht ist. Das Tragelement 24 kann auf diese Weise als in optischer Hinsicht abschließendes Element unansehnliche Befestigungsbereiche 39, 41 überdecken, wodurch eine vereinfachte Befestigung der Polsterung möglich wird.
  • Die Zahl der Befestigungselemente und Gegenbefestigungselemente 28, 29 ist bei dem Ausführungsbeispiel in den Figuren auf vier begrenzt. Grundsätzlich ist jedoch auch eine größere Zahl der Befestigungselemente möglich, die punktartig aber gleichermaßen auch leistenartig ausgebildet sein können.
  • Je nach Ausbildung des Tragelementes 24 kann nicht nur der Lehnenkopf 40 der Rückenlehne 16 deutlich stabiler ausgebildet werden, sondern es kann auch eine Erhöhung der Verwindungssteifigkeit der Rückenlehne 16 ins gesamt erreicht werden. Das Kraftleitungsbauteil 25 kann sich auch über die gesamte Höhe H des Tragelementes 24 erstrecken. Für den Fall, dass das Tragelement 24 entsprechend stabil ausgestaltet wird, kann auf die beim Stand der Technik erforderlichen Quertraversen 20 des Lehnenrahmens 18 gegebenenfalls auch verzichtet werden.
  • Entscheidend ist, dass die aus Aufnahmeeinrichtung 23, Einbaufeld 26 und Tragelement 24 bestehende Baueinheit insgesamt vormontiert werden kann und als Baueinheit an der Sitzlehnentragstruktur 17 befestigbar ist.
  • Das Tragelement kann beispielsweise aus Kunststoff bestehen, wobei verschiedene Bauelemente des Tragelementes 24 auch aus unterschiedlichen Materialien bestehen können. Vorteilhaft ist auch, dass das Tragelement 24 Bereiche der Rückwand der Rückenlehne 16 ausbilden kann, die eine unmittelbare äußere Abschlussfläche der Rückenlehne 16 bereitstellen. Alternativ ist es jedoch selbstverständlich auch möglich, dass das Tragelement 24 auf seiner Rückseite 33 mit einer Polsterung versehen ist.

Claims (16)

  1. Sitzanordnung (10) für Fahrzeuge (11), insbesondere für einen Personen-Kraftwagen, mit wenigstens einem vorderen Fahrzeugsitz (12, 13), insbesondere einem Einzelsitz, und wenigstens einem hinteren Fahrzeugsitz (14), wobei der vordere Fahrzeugsitz zur Ausbildung einer Rückenlehne (16) eine Sitzlehnentragstruktur (17, 18), insbesondere einen Lehnenrahmen, umfasst, an der zumindest mittelbar eine Kopfstütze (21) befestigt ist, und wobei an der Rückseite (34) der Rückenlehne (16) des vorderen Fahrzeugsitzes, dem hinteren Fahrzeugsitz zugewandt, eine Funktionseinheit (27), wie Bildschirm, Tassenhalter, od. dgl. angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein von der Sitzlehnentragstruktur gesondertes Tragelement (24) vorgesehen ist, das an der Sitzlehnentragstruktur, insbesondere an der Rückseite (34) der Sitzlehnentragstruktur (18), befestigbar ist, dass an dem Tragelement eine Aufnahmeeinrichtung (23) für wenigstens eine Tragstange (22a, 22b) der Kopfstütze angeordnet ist, und dass das Tragelement (24) ein Einbaufeld (26) für die Funktionseinheit bereitstellt.
  2. Sitzanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Tragelement (24) im wesentlichen über die gesamte Breite (BR) und/oder im wesentlichen über die gesamte Höhe (HR) der Rückseite (33) der Rückenlehne (16) erstreckt.
  3. Sitzanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstütze mittels der wenigstens einen Tragstange lösbar in der Aufnahmeeinrichtung (23) gehaltert ist.
  4. Sitzanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Tragelement (24) ein mit der Kopfstütze zusammenwirkendes Steuerelement angeordnet ist.
  5. Sitzanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerelement eine Vorrichtung zur Höhenverstellung, insbesondere zur elektrischen Höhenverstellung, umfasst.
  6. Sitzanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (24) zur Befestigung an der Sitzlehnentragstruktur (17, 18) von der Rückseite (34) der Sitzlehnentragstruktur her an diese ansetzbar, insbesondere an dieser befestigbar ist.
  7. Sitzanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement in seinem an der Sitzlehnentragstruktur befestigten Zustand einen Bereich der Rückwand der Rückenlehne bereitstellt.
  8. Sitzanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzlehnentragstruktur als Lehnenrahmen (18) ausgebildet ist, der zwei im wesentlichen vertikal ausgerichtete Holme (19a, 19b) umfasst, die in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandet sind.
  9. Sitzanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Holme (19a, 19b) um eine im wesentlichen quer zur Fahrtrichtung des Fahrzeuges verlaufende Achse (32) schwenkbar und in mehreren Gebrauchslagen schwenkarretierbar sind.
  10. Sitzanordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement den Abstand zwischen den beiden Holmen im wesentlichen überbrückt.
  11. Sitzanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (24) ein Kraftleitungsbauteil (25) aufweist, welches die bei einem Crashfall auftretenden, auf die Kopfstütze ausgeübten Kräfte, in die Holme einleitet.
  12. Sitzanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftleitungsbauteil aus Metall besteht.
  13. Sitzanordnung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftleitungsbauteil in hohem Maße verwindungssteif ausgebildet ist.
  14. Sitzanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement an dem Lehnenrahmen mittels Befestigungselementen (28) befestigbar ist, die mit lehnenrahmenseitigen, in unmittelbarer Nähe der Holme oder an den Holmen angeordneten Gegenbefestigungselementen (29) zusammenwirken.
  15. Sitzanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (24) im wesentlichen plattenförmig ausgebildet ist.
  16. Sitzanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement Anschlusselemente für Versorgungsleitungen, z.B. Spannungsversorgungsleitungen, Signal- oder Datenleitungen, Pneumatik- oder Unterdruckleitungen, aufweist, die mit lehnenseitigen Gegenanschlusselementen in Verbindung, z.B. in Steckverbindung, gebracht werden können.
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