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Die Anmeldung basiert auf den in
Japan eingereichten Anmeldungen mit den Nummern 2002-249671 und
2002-311820, deren Inhalt vorliegend durch Bezugnahme enthalten
ist.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft eine Trockenätzvorrichtung,
ein Trockenätzverfahren
und ein Reinigungsverfahren, das in der Trockenätzvorrichtung eingesetzt bzw.
verwendet wird, und betrifft insbesondere eine Trockenätzvorrichtung,
ein Trockenätzverfahren und
ein Reinigungsverfahren, das in der Trockenätzvorrichtung eingesetzt wird,
die geeignet sind zur Verwendung beim Versehen der Oberfläche eines
Siliciumsubstrates mit einer Textur, das in einer Solarzelle oder
dergleichen verwendet wird.
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BESCHREIBUNG
DES STANDES DER TECHNIK
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Eine Solarzelle ist ein Element,
das einfallende Lichtenergie in elektrische Energie umwandelt. Solarzellen
werden in Abhängigkeit
von den verwendeten Materialien klassifiziert in solche auf Kristallbasis,
solche auf amorpher Basis und solche auf Verbundbasis. Unter diesen
tragen kristalline Silicium-Solarzellen
zu einem großen
Prozentsatz der derzeit auf dem Markt verfügbaren Solarzellen bei. Die
kristallinen Silicium-Solarzellen
lassen sich ferner klassifizieren in solche vom Ein-Kristall-Siliciumtyp
und solche vom Multi- bzw. Mehr- Kristall-Siliciumtyp.
Eine Silicium-Solarzelle vom Ein-Kristalltyp
hat einen Vorteil dahingehend, dass sich die Effizienz bzw, der
Wirkungsgrad aufgrund des Substrates hoher Qualität leicht
verbessern lässt,
hat jedoch den Nachteil, dass die Herstellungskosten des Substrates
hoch sind. Im Gegensatz hierzu hat eine Mehr-Kristall-Siliciumsolarzelle
einen Nachteil dahingehend, dass sich die Effizienz aufgrund des
Substrates von unterlegener Qualität nicht leicht verbessern lässt, hat
jedoch den Vorteil, dass die Herstellungskosten niedrig sind. Zusätzlich hierzu
haben es Verbesserungen hinsichtlich der Qualität des Mehr-Kristall-Siliciumsubstrates
und des Fortschritts bei der Zellherstellungstechnik in jüngsten Jahren
ermöglicht,
auf Forschungsniveau eine Umwandlungseffizienz von annähernd 18%
zu erreichen.
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Während
Mehr-Kristall-Siliciumsolarzellen auf dem Markt verfügbar sind,
da sie über
Massenproduktion zu niedrigen Kosten hergestellt werden können, besteht
nun andererseits eine Anforderung zu einer Effizienzsteigerung,
und zwar aufgrund wachsender Besorgnis im Hinblick auf Umweltthemen
in den letzten Jahren, und es besteht eine Notwendigkeit danach,
eine höhere
Umwandlungseffizienz bei niedrigen Kosten zu erzielen.
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Bei Solarzellen sind zur Verbesserung
der Umwandlungseffizienz in elektrische Energie viele Versuche unternommen
worden. Ein derartiger Versuch betrifft eine Technik, die Reflexion
von auf dem Substrat einfallenden Licht zu reduzieren, wodurch sich
die Umwandlungseffizienz in elektrische Energie verbessern lässt, indem
die Reflexion von Licht an der Oberfläche verringert wird.
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In einem solchen Fall, wenn eine
Solarzelle aus einem Siliciumsubstrat hergestellt wird, lässt sich die
Reflexion bis zu einem gewissen Grad reduzieren, indem die Oberfläche des
Substrates mit einer alkalischen wässrigen Lösung wie Natriumhydroxid, geätzt wird,
um feine Texturen (konkave Stellen bzw. Konkavitäten und konvexe Stellen bzw.
Konvexitäten)
an der Oberfläche
des Substrates zu bilden. In einem Fall eines Ein-Kristall-Siliciumsubstrates
mit einer (100)-Ebenen-Orientierung kann eine Gruppe von Myriaden
von Pyramiden, die eine Texturstruktur genannt wird, auf der Oberfläche des
Substrates gebildet werden, und zwar durch das oben beschriebene
Verfahren.
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Das Ätzen unter Verwendung einer
alkalischen wässrigen
Lösung
hängt jedoch
von der Ebenen-Orientierung von Kristallen ab und aus diesem Grund
lässt sich
für den
Fall, dass eine Solarzelle aus einem Mehr-Kristall-Siliciumsubstrat
hergestellt ist, eine Gruppe von Pyramiden nicht homogen bilden, was
ein Problem dahingehend hervorruft, dass das Gesamtreflexionsvermögen nicht
effizient reduziert werden kann. Wenn die Texturen nicht homogen
gebildet werden können,
kann einfallendes Licht nicht effektiv in die Solarzelle hineingenommen
werden, und es gibt nur eine geringe Hoffnung, dass die photoelektrische
Umwandlungseffizienz der Solarzelle verbessert wird.
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Um ein derartiges Problem zu eliminieren,
ist eine Idee vorgeschlagen worden, die Oberfläche mit einer Textur zu versehen
bzw. zu texturieren, indem feine Texturen über das reaktive Ionenätzverfahren gebildet
werden, und zwar dann, wenn ein Solarzellenelement aus einem Mehr-Kristall-Silicium
hergestellt ist (siehe japanische offengelegte Patentanmeldung mit
der Nr. 102625/1997, etc.). Mit anderen Worten besteht diese Idee
dar in, das Reflexionsvermögen
bzw. das Reflexionsverhalten bzw. die Reflektanz einer Solarzelle,
die ein Mehr-Kristall-Silicium verwendet, effektiver zu reduzieren,
und zwar indem eine feine Textur homogen auf dem Mehr-Kristall-Silicium
gebildet wird, und zwar unabhängig
von nicht normalen bzw. anomalen Ebenen-Orientierungen der Kristalle.
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Eine Substrat-Verarbeitungsvorrichtung,
die in dem reaktiven Ionenätzverfahren
verwendet wird, ist generell von einem Parallelplatten-Gegenelektroden-Typ,
wobei eine RF-Spannungsplatte auf der Seite vorgesehen ist, auf
der das Substrat angeordnet ist, und wobei die Elektrode auf der
anderen Seite und die interne Seitenwand mit Masse verbunden sind.
Das Innere der Kammer wird evakuiert und dann wird das Substrat
mit der RF-Spannung
versorgt und einem Plasmaätzen
ausgesetzt, während ein
konstanter Druck aufrechterhalten wird, indem eine Ätzgas eingeführt wird,
und ein Druck in dem Inneren der Kammer wird wieder auf den atmosphärischen
Druck hergestellt, nachdem das Ätzen
vervollständigt
bzw. abgeschlossen ist.
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Aufgrund der oben beschriebenen Prozedur sind
die Wartezeiten zum Evakuieren und zum Ablassen bzw. Lecken auf
atmosphärischen
Druck bei einer reaktiven Ionenätzvorrichtung
lang. Darüber
hinaus ist die Fläche
der Solarzelle selbst groß.
Demzufolge besteht ein Problem dahingehend, dass die Herstellungskosten
einer Solarzelle erhöht
sind, da nur eine kleine Anzahl von Substraten jeweils auf einmal
verarbeitet werden kann.
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Demgemäß sind für den Fall der Verwendung einer
reaktiven Ionenätzvorrichtung
bei der Herstellungssequenz einer Solarzelle ein Weg, mittels dessen
sich die Anzahl von jeweils auf einmal verarbeiteten Substraten
bei hoher Taktrate („high tact") steigern lässt, während die
Homogenität
von an der Oberfläche
des Substrates gebildeten Texturen gewährleistet wird, oder ein Weg
von besonderer Bedeutung, mittels dessen sich die Fläche eines
zu verarbeitenden Substrates steigern lässt.
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Die Erfindung wurde im Hinblick auf
die vorstehenden Probleme des Standes der Technik ersonnen und beruht
auf der Aufgabe, eine Trockenätzvorrichtung
und ein Trockenätzverfahren
anzugeben, die es ermöglichen,
Texturen effizient und homogen an der Oberfläche eines Substrates zu bilden,
beispielsweise eines Siliciumsubstrates, das in einer Solarzelle
verwendet wird.
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Die Erfindung weist die weitere Aufgabe
auf, eine Trockenätzvorrichtung,
ein Trockenätzverfahren und
ein Reinigungsverfahren, das in der Trockenätzvorrichtung eingesetzt wird,
anzugeben, wobei es leichter gemacht wird, eine Platte zu reinigen,
die die Oberfläche
eines Substrates während
des Ätzens bedeckt
bzw. abdeckt.
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KURZE ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Generell ist es so, dass Bestandteile
bzw. Komponenten eines Substrates verdampfen („evaporate"), wenn das Substrat geätzt wird,
wobei ein Teil hiervon jedoch nicht vollständig verdampft und Moleküle aneinander
haften („bond
to one another"),
die hierdurch als Rest bzw. Residuen auf der Oberfläche des
Substrates verbleiben. Wenn die Oberfläche des Substrates mittels
des Trockenätzverfahrens
mit einer Textur versehen wird, wird die Oberfläche bei der Erfindung mit einer Textur
versehen, indem eine Rate, mit der Rest bzw. Residuen, die aus Bestandteilen des
geätzten
Substrates zusammengesetzt sind, sich wieder an der Oberfläche des
Substrates festlegen, beschleunigt wird, so dass Texturen auf der Oberfläche des
Substrates gebildet werden, indem die Reste bzw. Residuen als eine
Mikromaske beim Ätzen
verwendet werden.
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Eine Trockenätzvorrichtung der Erfindung weist
auf: eine Kammer; eine RF-Elektrode, die im Inneren der Kammer vorgesehen
ist; und eine Platte, die parallel oder nahezu parallel zu der RF-Elektrode vorgesehen
ist, um ein zu ätzendes
Substrat abzudecken, das direkt oder mittels eines Tabletts („tray") an der RF-Elektrode
angeordnet ist, wobei die Platte mit einem ebenen oder nahezu ebenen
Hindernis („obstacle") versehen ist, das
einen Teil des Gases und Plasmas teilweise davon abhält, durch
die Platte hindurchzugehen.
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Ein Trockenätzverfahren der Erfindung zum Bilden
einer Texturfläche
des Substrates mittels eines Ätzvorgangs
beinhaltet die Schritte, ein zu ätzendes
Substrat an einer im Inneren einer Kammer vorgesehenen RF-Elektrode
anzuordnen, und zwar entweder direkt oder mittels eines Tabletts,
und das zu ätzende
Substrat mit einer Platte zu bedecken, wobei die Platte mit einem
ebenen oder nahezu ebenen Hindernis versehen ist, das einen Teil
des Gases und Plasmas davon abhält,
durch die Platte hindurchzugehen.
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Wie beschrieben wurde, wird gemäß den Erfindungen
das Trockenätzen
durchgeführt,
indem das zu ätzende
Substrat von oben mit der Platte bedeckt wird, die mit einem ebenen
oder nahezu ebenen Hindernis versehen ist, das einen Teil des Gases und
Plasmas davon abhält
(„inhibits"), durch die Platte
hindurchzugehen. Es ist demzufolge möglich, Zustände bzw. Bedingungen zu erreichen,
unter denen sich Ätzreste
schneller an der Oberf läche
des Substrates festlegen, indem die Ätzreste bzw. -residuen in einem
Raum zwischen der Oberfläche
des Substrates und der Platte eingefangen werden. Da das Ätzen durchgeführt werden
kann, während
man zulässt, dass
sich die Ätzreste
an der Oberfläche
des Substrates festlegen, kann eine Textur auf bzw. an der Oberfläche des
Substrates mit einer deutliche höheren
Effizienz im Vergleich zu einem herkömmlichen Fall gebildet werden.
Gleichzeitig wird die Homogenität
der Texturen in einer Charge („batch") verbessert, was
es ermöglicht,
die Anzahl der jeweils auf einmal verarbeiteten Substrate zu erhöhen. Es
ist demzufolge möglich,
feine Texturen an der Oberfläche
eines Substrates, oder nämlicherweise
eine texturierte Oberfläche,
wie sie bei einer hoch effizienten Solarzelle oder dergleichen benötigt wird,
bei hoher Taktrate und niedrigen Kosten zu bilden.
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Wenn das Ätzen durchgeführt wird,
indem ein zu ätzendes
Substrat mit einer Platte bedeckt wird, die mit einer Anzahl von Öffnungsabschnitten versehen
ist, legen sich die Ätzreste
an der Oberfläche
des zu ätzenden
Substrates fest, und gleichzeitig legen sich die Ätzreste
an der das Substrat abdeckenden Platte fest, und zwar auf der dem
Substrat gegenüberliegenden
Fläche
hiervon. Während
das Ätzen
wiederholt durchgeführt
wird, erhöht
sich die Menge der sich an der Platte festlegenden Reste, und zwar
in einem Ausmaß,
dass die Reste beginnen, in der Form von Pulverpartikeln auf das
Substrat zu fallen. Die somit abgefallenen Partikel bilden eine Ätzmaske
und der maskierte Abschnitt bleibt intakt, ohne geätzt zu werden,
was ein Problem dahingehend hervorruft, dass die Homogenität der Texturen nicht
gewährleistet
werden kann.
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Um ein derartiges Problem zu vermeiden, muss
die Platte periodisch gereinigt werden. Die Ätzreste lassen sich leicht
mittels eines Nass-Ätzverfahrens
unter Verwendung einer sauren oder alkalischen Lösung reinigen. Wenn die Vorrichtung
jedoch hochskaliert wird, um die Anzahl der jeweils auf einmal verarbeiteten
Substrate zu erhöhen,
wird die Platte entsprechend hochskaliert, und ein Reinigungsbad
ist erforderlich, das so groß ist
wie die Trockenätzvorrichtung.
Ferner ruft die Notwendigkeit, gefährliche Reinigungsflüssigkeit
zu handhaben, ein Problem hervor.
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Eine Trockenätzvorrichtung der Erfindung weist
daher auf: eine Kammer; eine RF-Elektrode, die im Inneren der Kammer
vorgesehen ist; und eine Platte, die mit einer Anzahl von Öffnungsabschnitten versehen
und parallel oder nahezu parallel zu der RF-Elektrode bereitgestellt
ist, um ein zu ätzendes Substrat
zu bedecken, das direkt oder mittels eines Tabletts an der RF-Elektrode
angeordnet ist, wobei die Platte derart strukturiert bzw. aufgebaut
ist, dass eine Fläche
bzw. Vorderfläche
und eine rückseitige Fläche ausgetauscht
bzw. vertauscht werden können.
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Ferner weist ein Trockenätzverfahren
der Erfindung die Schritte auf, ein zu ätzendes Substrat direkt oder
mittels eines Tabletts an einer RF-Elektrode anzuordnen, die im
Inneren einer Kammer vorgesehen ist, und das zu ätzende Substrat mit einer Platte zu
bedecken, die mit einer Anzahl von Öffnungsabschnitten versehen
ist, wobei eine Oberfläche
des zu ätzenden Substrates
mittels eines Ätzvorgangs
mit einer Textur versehen wird, und wobei die Platte an einer Oberflächenseite
gleichzeitig hierzu gereinigt wird.
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Da sowohl die Oberfläche als
auch die rückseitige
Oberfläche
der Platte verwendet werden können,
wie oben beschrieben, ist es möglich,
die Platte gleichzeitig mit dem Durchführen des Texturierens der Oberfläche an dem
Substrat trocken zu reinigen. Demzufolge kann die Oberfläche eines
Substrates mit einer hohen Taktrate texturiert bzw. mit einer Textur
versehen werden, während
es möglich
ist, die Notwendigkeit zu eliminieren, die Platte mit einer chemischen
Flüssigkeit
zu reinigen, und zwar unter Verwendung eines Reinigungsbades mit
großen
Abmessungen oder von gefährlichen
Chemikalien.
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Ein Reinigungsverfahren der Erfindung,
das in einer Trockenätzvorrichtung
zum Reinigen einer Oberfläche
einer Platte eingesetzt wird, weist die Schritte auf: Herausnehmen
eines Substrates aus einer Kammer; Anordnen einer Platte, die mit
einer Anzahl von Öffnungsabschnitten
versehen ist, im Inneren der Kammer; und Einführen eines Ätzgases in das Innere der Kammer
.
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Da die Platte gereinigt wird, indem
die Trockenätzvorrichtung
aktiviert wird, nachdem das Substrat herausgenommen bzw. herausgetragen
ist, ist es gemäß diesem
Reinigungsverfahren nicht länger notwendig,
die Platte in ein Reinigungsbad mit großen Abmessungen unter Verwendung
einer gefährlichen
chemischen Flüssigkeit
einzutauchen, und die Platte kann demzufolge sicher gereinigt werden.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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1 ist
eine Ansicht, die die Struktur einer Solarzelle im Querschnitt zeigt,
die unter Verwendung einer Trockenätzvorrichtung der Erfindung
hergestellt ist;
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2 ist
eine Ansicht, die die grundlegende Struktur der Trockenätzvorrichtung
zeigt;
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3 ist
eine Ansicht, die eine weitere grundlegende Struktur bzw. einen
weiteren grundlegenden Aufbau der Trockenätzvorrichtung zeigt;
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4 ist
eine vergrößerte Darstellung
der internen Struktur der Trockenätzvorrichtung;
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5 zeigt
eine Draufsicht und eine Querschnittsansicht eines Beispiels, bei
dem Hindernisse 16 parallele Balken bzw. stabförmige Elemente 16a aufweisen;
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6 zeigt
eine Draufsicht und eine Querschnittsansicht, bei denen die Hindernisse 16 Maschenelemente 16b aufweisen;
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7 zeigt
eine Draufsicht und eine Querschnittsansicht, wobei als die Hindernisse 16 gitterartige
Elemente 16c verwendet werden;
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8A ist
eine Querschnittsansicht eines Beispiels, bei dem die Hindernisse 16 eine
Vielzahl von parallelen läng lichen
Plattenelementen 16d aufweisen, die mit einem Spielraum
dazwischen ausgerichtet sind;
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8B ist
eine Querschnittsansicht eines Beispiels, bei dem die Hindernisse 16 ein
Maschennetz aufweisen, das gewebt ist, indem eine Vielzahl von länglichen
Plattenelementen 16e über-
und untereinander überkreuzt
werden;
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8C ist
eine Querschnittsansicht eines Beispiels, bei dem eine Vielzahl
von länglichen
Plattenelementen 16f, die mit einem Spielraum dazwischen
ausgerichtet sind, in Richtungen laminiert sind, die sich unter
rechten Winkeln schneiden, wobei die Elemente 16f als die
Hindernisse zu verwenden sind; und
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9 ist
eine Querschnittsansicht einer Struktur einer Trockenätzvorrichtung,
die mit einer Platte 15 der Erfindung versehen ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die folgende Beschreibung beschreibt
Ausführungsformen
der Erfindung im Detail unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung.
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1 ist
eine Ansicht, die eine Struktur bzw. einen Aufbau einer Solarzelle
zeigt, die unter Verwendung einer Trockenätzvorrichtung der Erfindung hergestellt
ist.
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In Fig. bezeichnet Bezugsziffer 1 ein
Siliciumsubstrat, Bezugsziffer 2 bezeichnet Texturen, die an
dem Siliciumsubstrat 1 gebildet sind, Bezugsziffer 3 bezeichnet
eine Verunreinigungsdiffusionsschicht an der lichtempfangsseitigen
Oberfläche,
Bezugsziffer 4 bezeichnet eine Verunreinigungsdiffusionsschicht
(BSF) an der rückseitigen
Oberfläche
des Siliciumsubstrates 1, Bezugsziffer 5 bezeichnet
eine Antireflexionsschicht an der Oberfläche, Bezugsziffer 6 bezeichnet
eine Oberflächenelektrode
und Bezugsziffer 7 bezeichnet eine rückseitige Elektrode.
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Das Siliciumsubstrat 1 ist
ein Ein-Kristall- oder ein Mehr-Kristall-Siliciumsubstrat. Das Substrat ist
entweder vom p- oder vom n-Typ. Das Siliciumsubstrat 1 ist
im Fall des Ein-Kristall-Siliciums
gebildet durch das Czochralski-Verfahren oder dergleichen, und ist
im Falle des Mehr-Kristall-Siliciums durch einen Guss-Prozess oder
dergleichen gebildet. Mehr-Kristall-Silicium
ist hinsichtlich der Herstellungskosten gegenüber Ein-Kristall-Silicium ziemlich vorteilhaft,
da es massenproduziert werden kann. Ein Block („Ingot"), das über das Czochralski-Verfahren oder
den Guss-Prozess hergestellt ist, wird mit einer Dicke von etwa
300 μm in
Scheiben geschnitten und wird in ein Siliciumsubstrat mit einer
Größe von etwa 10
cm × 10
cm oder 15 cm × 15
cm ausgeschnitten.
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An der Oberflächenseite des Siliciumsubstrates 1 sind
die Verunreinigungsdiffusionsschicht 3, in die eine Verunreinigung
von einem anderen Typ als das Substrat hinein diffundiert ist, und
die Antireflexionsschicht 5 gebildet. Es ist bevorzugt,
die Schicht (BSF) 4 zu bilden, in die eine Halbleiterverunreinigung
von einem Leitungstyp mit hoher Konzentration an der rückseitigen
Oberfläche
des Siliciumsubstrates 1 hinein diffundiert ist.
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Die Oberflächenelektrode 6 und
die rückseitige
Elektrode 7 sind an der Oberflächenseite bzw. der rückseitigen
Oberfläche
des Siliciumsubstrates 1 gebildet. Die Oberflächenelektrode 6 und
die rückseitige
Elektrode 7 sind gebildet durch Sintern einer siebgedruckten
Ag-Paste und durch Ausbilden einer Lötschicht auf der Oberseite
hiervon.
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Die Texturen 2 werden wie
folgt gebildet. In eine evakuierte Kammer wird ein Gas fortlaufend
eingeführt,
um einen konstanten Druck aufrecht zu erhalten, und es wird durch
Anlegen einer RF-Spannung an die im Inneren der Kammer vorgesehene Elektrode
ein Plasma erzeugt. Die Oberfläche
des Substrates wird dann durch die Wirkung von sich hierdurch ergebenden,
aktivierten Keimen wie Ionen und Radikalen geätzt. Dieses Verfahren wird
als das reaktive Ionenätzverfahren
(RIE-Verfahren) bezeichnet und wird unter Bezugnahme auf die 2 und 3 nachstehend beschrieben.
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In den 2 und 3 bezeichnet Bezugsziffer 1 ein
Siliciumsubstrat, Bezugsziffer 8 bezeichnet eine Massenflusssteuereinrichtung,
Bezugsziffer 9 bezeichnet eine RF-Elektrode, Bezugsziffer 10 bezeichnet
eine Drucksteuereinrichtung, Bezugsziffer 11 bezeichnet
eine Vakuumpumpe und Bezugsziffer 12 bezeichnet eine RF-Leistungsversorgung.
Insbesondere in 3 bezeichnet
Bezugsziffer 23 einen Isolationsabschnitt, der die RF-Elektrode 9 gegenüber anderen äußeren Wänden isoliert.
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Es wird ein Plasma erzeugt durch
Einführen eines
zum Ätzen
notwendigen Gases in die Vorrichtung, und zwar durch die Massenflusssteuereinrichtung 8,
während
von der RF-Elektrode 9 RF-Leistung zugeführt wird, um Ionen und Radikale
anzuregen und zu aktivieren, und die Oberfläche des auf dem oberen Abschnitt
der RF-Elektrode 9 angeordneten Siliciumsubstrates 1 wird
durch die Wirkung der Ionen und Radikale geätzt. Gemäß der in 2 gezeigten Vorrichtung wird die Oberfläche eines
einzelnen, großflächigen Siliciumsubstrates 1 geätzt, indem
die RF-Elektrode
9 im Inneren der Vorrichtung vorgesehen wird. Im Gegensatz hierzu
werden bei der in 3 gezeigten
Vorrichtung die Oberflächen einer
Vielzahl von Siliciumsubstraten 1 gleichzeitig geätzt, indem
die RF-Elektrode 9 an der äußeren Wand der Vorrichtung
vorgesehen wird.
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Ein Verfahren, bei dem von sämtlichen
erzeugten aktiven Keimen der Effekt des Ätzens durch die Wirkung von
Ionen verstärkt
wird, wird generell als das reaktive Ionenätzverfahren bezeichnet. Das Plasmaätzverfahren
ist als ein ähnliches
Verfahren bekannt. Das reaktiven Ionenätzverfahren und das Plasmaätzverfahren
sind hinsichtlich des Prinzips des Erzeugens des Plasmas grundlegend
gleich und unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Verteilungen
der Arten von aktiven Keimen („Seeds"), die auf das Substrat
wirken, und die Verteilungen ändern sich
in Abhängigkeit
von der Kammerstruktur, der Elektrodenstruktur, der Erzeugungsfrequenz
und dergleichen. Die Erfindung ist daher nicht nur bei dem reaktiven
Ionenätzverfahren
wirksam, sondern bei Plasmaätzverfahren
im Allgemeinen.
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Bei der vorliegenden Erfindung wird
das Ätzen
beispielsweise für
annähernd
drei Minuten durchgeführt,
und zwar bei einem Reaktionsdruck von 7 Pa und einer Plasma erzeugenden
RF-Leistung von
500 W, während
ein Fluss folgender Bestandteile aufrecht erhalten wird: 20 sccm
Methantrifluorid (CHF3), 50 sccm Chlor (Cl2) , 10 sccm Sauerstoff (O2)
, 80 sccm Schwefel hexafluorid (SF6) und zusätzlich hierzu
1 sccm H2O. Die Texturen werden hierdurch
an der Oberfläche
des Siliciumsubstrates 1 gebildet. Generell ist es so,
dass Silicium verdampft, wenn es geätzt wird, wobei ein Teil hiervon
jedoch nicht vollständig
verdampft und Moleküle
aneinander anhaften, wodurch sie als Reste bzw. Residuen an den
Oberflächen
des Substrates 1 verbleiben. Wenn die Oberfläche des
Siliciumsubstrates 1 mittels des reaktiven Ionenätzverfahrens
oder eines ähnlichen Trockenätzverfahrens
texturiert wird, wird mit anderen Worten bei der Erfindung eine
Rate, mit der sich Ätzreste,
die hauptsächlich
aus geätztem
Silicium zusammengesetzt sind, wieder an der Oberfläche des Siliciumsubstrates 1 festlegen,
beschleunigt, so dass die Texturen 2 an der Oberfläche des
Siliciumsubstrates 1 gebildet werden, indem die Reste als
eine Mikromaske zum Ätzen
verwendet werden. Es ist anzumerken, dass die Ätzreste am Ende entfernt werden.
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Ferner können die Texturen 2 auf
verlässliche
Art und Weise gebildet werden, indem ein Gaszustand, ein Reaktionsdruck,
die RF-Leistung etc. eingestellt werden, um eine Übereinstimmung
mit den Bedingungen zu erzielen, so dass die Ätzreste aus Silicium an der
Oberfläche
des Siliciumsubstrates 1 verbleiben werden. Es ist jedoch
anzumerken, dass ein Seiten- bzw. Längenverhältnis („Aspect Ratio") der Texturen 2 optimiert
werden muss. Im Gegensatz hierzu ist es schwierig, die Texturen 2 bei
einem Zustand zu bilden, bei dem die Ätzreste nicht an der Oberfläche des
Siliciumsubstrates 1 verbleiben.
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<Struktur 1 der Platte>
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Bei der Erfindung wird eine Platte 15 zwischen
dem Siliciumsubstrat 1 und einer Anode 18 angeordnet,
um das Siliciumsubstrat 1 zu bedecken. Indem somit auf
diese Art und Weise das Ätzen
durchgeführt
wird, während
das Siliciumsubstrat 1 mit der Platte 15 bedeckt
ist, ist es möglich,
die Bildung von Resten an dem Siliciumsubstrat 1 zu unterstützen, was
wiederum die Bildung der Oberflächentextur 2 unterstützt.
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Dies wird anhand von 4 erläutert. 4 ist eine vergrößerte Ansicht
des Inneren der Trockenätzvorrichtung.
In 4 bezeichnet Bezugsziffer 1 ein
zu ätzendes
Siliciumsubstrat, Bezugsziffer 9 bezeichnet eine RF-Elektrode,
die als eine Katode zu verwenden ist, Bezugsziffer 15 bezeichnet
eine Platte, die vorgesehen ist, um das Siliciumsubstrat 1 zu bedecken,
und Bezugsziffer 16 bezeichnet Hindernisse, die in der
Platte 15 vorgesehen sind. Zwischen benachbarten Hindernissen 16 sind Öffnungsabschnitte 19 gebildet.
Bezugsziffer 17 bezeichnet eine Seitenwand, die dazu verwendet
wird, um die Platte 15 zu halten, Bezugsziffer 18 bezeichnet
eine Kammerwand, die als eine Anode zu verwenden ist, und Bezugsziffer 23 bezeichnet
einen Isolator bzw. Isolationsabschnitt, der die Kammerwand 18 elektrisch gegenüber der
RF-Elektrode 9 isoliert.
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Die Kammerwand 18 ist geerdet
und dient hierdurch als die Anode. Ein Tablett 24 ist an
der RF-Elektrode 9 vorgesehen, die als die Katode zu verwenden
ist, und das zu ätzende
Siliciumsubstrat 1 ist hierauf angeordnet. Ein Plasma wird
erzeugt, indem eine RF-Spannung aus der RF-Elektrode 9 angelegt
wird, während
ein Gas in das Innere der Kammer 14 eingeführt wird,
um Ionen und Radikale anzuregen und zu aktivieren, und die Ober fläche des
Siliciumsubstrates 1 auf dem an der RF-Elektrode 9 vorgesehenen
Tablett 24 wird hierdurch geätzt.
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Die Platte 15, die von der
Seitenwand 17 abgestützt
ist, ist mit den Hindernissen 16 als auch den Öffnungsabschnitten 19 versehen.
Ein Gas und Plasma gehen durch die Öffnungsabschnitte 19 hindurch. Das Öffnungsmuster
der Öffnungsabschnitte 19 ist nicht
auf ein bestimmtes eingeschränkt.
Es ist jedoch anzumerken, dass das Vorhandensein eines nicht offenen
Abschnittes großer
Fläche
dazu führen
kann, dass das Ätzen
ungleichmäßig erfolgt.
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Ein Beispiel einer Struktur der Hindernisse 16 in
der Platte 15 wird nunmehr in größere Genauigkeit anhand der 5 bis 7 erläutert.
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5 zeigt
eine Draufsicht und einen Querschnitt eines Beispiels, bei dem die
Hindernisse 16 parallele stab- bzw. balkenförmige Elemente 16a aufweisen.
Eine Vielzahl von balkenförmigen
Elementen 16a ist in das Innere eines Rechteckrahmens der Platte 15 eingepasst.
Bezugsziffer 17 bezeichnet die Seitenwand. Die Platte 15 ist
als eine flache oder nahezu flache Platte aus den balkenförmigen Elementen 16a gebildet
und die Abstände
hierzwischen („clearances") werden als die Öffnungsabschnitte 19 verwendet,
durch die Gas und Plasma hindurchtreten können. Die Öffnungsabschnitte können gebildet sein,
indem in den balkenförmigen
Elementen 16 Löcher
vorgesehen werden.
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6 zeigt
eine Draufsicht und eine Querschnittsansicht für den Fall, dass die Hindernisse 16 Maschenelemente 16b aufweisen
und die Maschenelemente 16b sind gewebt, indem Longitu dinal-Elemente
und Lateral-Elemente über-
und untereinander überkreuzt
werden. Durch Anwenden der Maschenelemente 16b bildet jeder Öffnungsabschnitt 19 eine
rechteckige Form aus. Da eine größere Anzahl
der Öffnungsabschnitte 19 vorgesehen
ist und die Fläche
von jedem Öffnungsabschnitt 19 im
Vergleich zu der 5 verringert
ist, ist es möglich,
das Auftreten von Ungleichmäßigkeiten
beim Ätzen
zu reduzieren. Da eine Maschenstruktur angewendet wird, kann ferner
eine Gesamtfestigkeit gewährleistet werden,
selbst wenn die einzelnen Elemente 16b dünner ausgebildet
werden und eine schlechte Materialqualität verwendet wird.
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7 zeigt
eine Draufsicht und eine Querschnittsansicht, wenn gitterartige
Elemente 16c als die Hindernisse 16 verwendet
werden. Die gitterartigen Elemente 16c bilden eine Doppellagenstruktur, wobei
eine Vielzahl von Longitudinal-Elementen, die parallel zueinander
ausgerichtet sind, auf einer Vielzahl von Lateral-Elementen vorgesehen
ist, die parallel zueinander ausgerichtet sind. Wie im Fall der 6 bildet jeder Öffnungsabschnitt 19 eine
rechteckige Form aus, und da eine große Anzahl der Öffnungsabschnitte 19 vorgesehen
ist, ist es möglich, das
Auftreten von Ungleichmäßigkeiten
beim Ätzen zu
reduzieren.
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Die Hindernisse 16 können eine
Kombination von jedem beliebigen der bildenden Elemente 16a – 16c aufweisen,
wie oben beschrieben.
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Die Querschnittsformen der jeweiligen
Elemente, die die Hindernisse 16 bilden, sind nicht auf bestimmte
eingeschränkt.
Beispielsweise sind die jeweiligen Elemente, die die Hindernisse 16 bilden,
die in den 5 – 7 gezeigt sind, jeweils wie
kreisförmige
Säulen
geformt; die jeweiligen Elemente können jedoch auch einen Querschnitt
einer Rechtecksäule besitzen.
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Ferner, in einem Fall, bei dem die
Dicke der jeweiligen Elemente reduziert ist und sie in eine längliche
Lage oder einen länglichen
Film ausgebildet sind, ist auch die Dicke der Hindernisse 16 verringert, und
Gleiches gilt für
eine Gesamtdicke der Platte 15. Ein Volumen der Ätzkammer 14 kann
demzufolge reduziert werden. Da die Platte 15 als eine
nahezu flache Platte gebildet ist, tritt eine nicht normale bzw. abnormale
Entladung während
des Ätzens
selten auf.
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Die 8A, 8B und 8C sind Querschnitte für den Fall,
dass die Hindernisse 16 flache längliche Elemente aufweisen. 8A zeigt ein Beispiel, bei dem
die Hindernisse 16 eine Vielzahl von parallelen länglichen
Platten- bzw. Lagen-Elementen 16d aufweisen,
die mit einem Abstand zueinander ausgerichtet sind. 8B stellt ein Beispiel dar, bei dem die Hindernisse 16 eine
Vielzahl von länglichen
Platten-Elementen 16e aufweisen, die in ein Maschennetz
gewebt sind. 8C zeigt
ein Beispiel, bei dem eine Vielzahl von länglichen Platten-Elementen 16f, die
mit einem Abstand bzw. einem Spielraum zwischen sich ausgerichtet
sind, in Richtungen geschichtet sind bzw. in Schichten angeordnet
sind, die sich in rechten Winkeln schneiden.
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Wenn die Hindernisse 16 dünne Drahtelemente
aufweisen, ist es ferner so, dass die Hindernisse 16 leicht
zu verarbeiten sind und das Gewicht weiter reduziert werden kann.
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Die Materialien der Platte 15 und
der Hindernisse 16 ist nicht besonders eingeschränkt, und
Metall, Glas und Harz bzw. Kunstharz wären gute Beispiele hierfür. Es ist
jedoch anzumerken, dass von sämtlichen
Metallen ein Metall auf rostfreier Basis nicht geeignet ist, denn
ein Material auf rostfreier Basis korrodiert, wenn es einem Gas
ausgesetzt ist, das dazu verwendet wird, um Silicium zu ätzen.
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Metall ist als ein Material der Platte 15 bevorzugt,
wenn die Leichtigkeit beim Verarbeiten ein Gesichtspunkt ist. Insbesondere
dann, wenn eine Ätzfläche groß ist, ist
es bevorzugt, Metall zu verwenden, da Glas so spröde ist,
dass es leicht bricht. In diesem Fall ist ein Metall auf Aluminiumbasis
am bevorzugtesten.
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Andererseits erwärmt sich die Platte 15,
da sie während
des Ätzens
dem Plasma ausgesetzt ist, und die Temperatur der Platte 15 steigt
an. Wenn die Platte 15 einem Hochtemperaturplasma ausgesetzt ist,
ist demzufolge ein Material auf Glasbasis bevorzugt, das hohen Temperaturen
widerstehen kann.
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In der Fertigungsabfolge wird das
Siliciumsubstrat 1, sobald die Oberflächentextur 2 des Siliciumsubstrates 1 gebildet
ist, in die Atmosphäre
herausgenommen. Demzufolge ist ein Material für die Platte 15 bevorzugt,
das einer hohen Temperaturdifferenz widerstehen kann.
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Wie beschrieben, ist es notwendig,
bevorzugte Materialien in Abhängigkeit
von den Ätzzuständen auszuwählen.
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Es ist möglich, eine Vielzahl von Materialien miteinander
zu kombinieren. Beispielsweise für
den Fall der Maschenelemente 16b der 6 können
die Longitudinal-Elemente des Maschennetzes linear aus einem Material
gebildet sein, das nicht leicht zu verarbeiten ist, beispielsweise
ein glasbasiertes Material, und Elemente, die aus einem leicht zu
verarbeitenden Material hergestellt sind, beispielsweise ein Material
auf Aluminiumbasis oder ein Material auf Harzbasis wie Teflon, werden
in lateraler Richtung über
und unter die Longitudinal-Elemente gekreuzt. Für den Fall der Struktur der 7 kann die untere Schicht
aus einem Element auf Aluminiumbasis hergestellt sein und die obere
Schicht kann aus einem Element auf Glasbasis hergestellt sein.
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Für
den Fall, dass die Hindernisse 16 an sich aus einem Material
hergestellt sind, das weder Gas noch Plasma durchlässt, ist
es bevorzugt, ein Offenflächenverhältnis („open area
ratio") der Öffnungsabschnitte 19 von
5 bis 40% einzustellen. Wenn das Offenflächenverhältnis der Öffnungsabschnitte 19 kleiner
ist als 5%, wird ein Gas, das zum Ätzen des Siliciums notwendig
ist, nicht hinreichend zugeführt
und eine Restbildungsrate bzw. residuenbildende Rate ist verringert,
was wiederum die Bildung der Oberflächentextur 2 des Siliciumsubstrates 1 verlangsamt. Wenn
im Gegensatz hierzu das Offenflächenverhältnis der Öffnungsabschnitte 19 den
Wert von 40% übersteigt,
ist die Wirkung des Einfangens von Siliciumverbindungen, die während des Ätzens erzeugt werden
und verdampfen, innerhalb eines Raumes zwischen dem Siliciumsubstrat 1 und
der Platte 15 verringert, und Gleiches gilt für den Effekt
der Unterstützung
der Restbildung.
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Wenn die Hindernisse 16 aus
einem Material hergestellt sind, das Gas und Plasma durchlässt, werden
die Öffnungsabschnitte 19 nicht
notwendigerweise vorgesehen.
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Wenn das Siliciumsubstrat unter Verwendung
der oben beschriebenen Trockenätzvorrichtung geätzt wird,
ist es bevorzugt, das Ätzen
durchzuführen,
während
eine Distanz von 5 mm bis 30 mm zwischen der Platte 15 und
dem Siliciumsubstrat 1 aufrecht erhalten wird. Wenn eine
Anordnung auf diese Art und Weise vorgenommen wird, lässt sich
ein Effekt dahingehend erzielen, dass die Siliciumverbindungen,
die während
des Ätzens
erzeugt werden, innerhalb eines Raumes zwischen dem Siliciumsubstrat 1 und
der Platte 15 eingefangen werden, was es für die Reste
bzw. Residuen, die hauptsächlich
aus Silicium bestehen, leichter macht, an dem Siliciumsubstrat 1 gebildet
zu werden. Demzufolge kann nicht nur die Bildung der Reste sondern
auch die Bildung der Oberflächentextur 2 gleichzeitig
unterstützt werden.
Wenn eine Distanz zwischen der Platte 15 und dem Siliciumsubstrat 1 kleiner
ist als 5 mm, werden die Öffnungsabschnitte 19 in
der Platte 15 als ein Muster auf die Oberfläche des
Siliciumsubstrates 1 übertragen,
wenn die Oberflächentextur 2 gebildet wird,
wodurch eine Ungleichmäßigkeit
an der Oberfläche
verbleibt. Wenn die Distanz im Gegensatz hierzu 30 mm überschreitet,
ist der Effekt des Unterstützens
der Bildung der Oberflächentextur 2 durch die
Erzeugung der Reste verringert.
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Ein Verfahren zum Aufrechterhalten
einer Distanz zwischen der Platte 15 und dem Siliciumsubstrat 1 ist
nicht auf ein bestimmtes eingeschränkt. Beispielsweise besteht,
wie es in den 4 bis 7 gezeigt ist, ein einfaches
Verfahren zum Auf rechterhalten einer Distanz darin, an der Platte 15 eine
Seitenwand 17 vorzusehen.
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Die Struktur der Platte 15 der
Erfindung zielt darauf ab, die Bildungsrate der Oberflächentextur 2 zu
verbessern, indem die Erzeugung von Resten unterstützt wird,
die als eine Maske zum Ätzen
verwendet werden, das notwendig ist, wenn die Oberflächentextur 2 an
dem Siliciumsubstrat 1 gebildet wird. Es besteht jedoch
ein starker Nebeneffekt, dass die Oberflächentextur 2 des Siliciumsubstrates 1 homogen
an der Oberfläche
des Siliciumsubstrates 1 gebildet wird. Dies ist insbesondere
vorteilhaft, wenn die Fläche
des Substrates groß ist.
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<Struktur 2 der Platte>
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9 ist
eine Querschnittsansicht, die ein Beispiel einer Struktur einer
erfindungsgemäßen Trockenätzvorrichtung
zeigt, die mit einer Platte 15 versehen ist. In 9 bezeichnet Bezugsziffer 1 ein
Siliciumsubstrat, Bezugsziffer 9 bezeichnet eine RF-Elektrode,
Bezugsziffer 12 bezeichnet eine RF-Leistungsversorgung, Bezugsziffer 14 bezeichnet
eine Kammer, Bezugsziffer 24 bezeichnet ein Tablett, Bezugsziffer 15 bezeichnet
eine Platte, Bezugsziffer 17 bezeichnet ein Anbringungselement,
Bezugsziffer 23 bezeichnet einen Isolator bzw. Isolationsabschnitt,
der eine Kammerwand 18 elektrisch gegenüber der RF-Elektrode 9 isoliert.
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Die Platte 15, die mit einer
Anzahl von Öffnungsabschnitten 19 versehen
ist, ist angeordnet, um das Siliciumsubstrat 1 von oben
zu bedecken. Die Platte 15 behält eine gewisse Distanz gegenüber dem
Siliciumsubstrat 1 bei, indem ein Anbringungs element 17 als
ein Abstandselement verwendet wird. Es ist demzufolge möglich, Reste,
die als eine Maske zu verwenden sind, wenn das Siliciumsubstrat 1 geätzt wird,
in einem Raum zwischen der Platte 15 und dem Substrat 1 einzufangen,
was es wiederum ermöglicht,
die Erzeugung von Texturen an dem Siliciumsubstrat 1 zu
unterstützen.
Wenn die Texturbildungsrate verbessert ist, ist auch die Homogenität des Ätzens in
einer Charge verbessert, und die Anzahl der auf einmal zu verarbeitenden
Substrate lässt sich
steigern.
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Gemäß diesem Verfahren legen sich
die Ätzreste
jedoch nicht nur an der Oberfläche
des Siliciumsubstrates 1 fest, sondern gleichzeitig auch
an der Platte 15, die über
dem Substrat vorgesehen ist, und zwar an der dem Substrat 1 gegenüberliegenden
Fläche.
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Bei der Erfindung wird die Platte 15 im
Inneren der Trockenätzvorrichtung
trockengereinigt, um derartige Ätzreste
zu entfernen. Mit anderen Worten wird ein Gas eingeführt, während das
Siliciumsubstrat 1 nicht in die Kammer 14 hinein
transportiert ist, und das Plasma wird durch das Einführen von RF-Leistung aus der
RF-Elektrode 9 erzeugt, um Ionen und Radikale zu erregen
und zu aktivieren, die auf die Fläche der Platte 15 wirken
und hierdurch die daran festgelegten bzw. anhaftenden Ätzreste
entfernen.
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In diesem Fall ist es bevorzugt,
die Platte 15 derart zu strukturieren, dass sie von dem
Anbringungselement 17 entfernt ist bzw. entfernbar ist,
und umgekehrt bzw. umgedreht wieder daran anbringbar ist. Wenn die
Platte auf diese Art und Weise strukturiert bzw. aufgebaut ist,
kann die Oberfläche
der Platte
15, an der die Ätzreste festhängen, gereinigt
werden, während
sie gegenüberliegend
der Anode angeordnet ist. Die Geschwindigkeit des Reinigens von den Ätzresten
kann somit verbessert werden.
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Ferner ist es bevorzugt, wenn die
Oberfläche und
die rückseitige
Oberfläche
der Platte 15 im Wesentlichen die gleiche Form besitzen.
Bei dieser Anordnung kann entweder die Oberfläche bzw. Oberseite oder die
rückseitige
Oberfläche
der Platte 15 verwendet werden. Die Platte 15 kann
somit wiederholt verwendet werden, wobei sie jeweils umgedreht wird.
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Nunmehr wird unter Bezugnahme auf 9 ein Umdreh- bzw. Reversierverfahren
im Detail beschrieben. Man nehme an, dass eine Ebene A die Fläche der
Platte 15 ist, die dem Siliciumsubstrat 1 gegenüber liegt,
und dass eine Ebene B die Fläche auf
der gegenüberliegenden
Seite ist. Wenn dann die Oberfläche
des Siliciumsubstrates 1 texturiert wird, indem die Texturen
daran gebildet werden, haften Reste an der Ebene A der Platte 15 an.
Indem nun die Fläche
und die rückseitige
Fläche
der Platte 15 ausgetauscht werden bzw. die Platte umgedreht wird,
so dass die Ebene B dem Siliciumsubstrat 1 gegenüberliegt,
tritt dann kein Problem dahingehend auf, dass die Reste auf das
Siliciumsubstrat 1 fallen, da die Reste sich am Anfang
nicht an der Ebene B festgelegt haben. Ferner ist in diesem Fall
die Ebene A, die der Anode 18 gegenüberliegt, einem Ätzgas und
Plasma ausgesetzt, und die Reste, die an der Oberfläche der
Ebene A anhängen,
werden daher durch die Wirkung des Ätzgases und des Plasmas geätzt. Kurz
gesagt können
die Oberflächentexturierung
des Siliciumsubstrates 1 und das Reinigen der Platte
15 gleichzeitig
durchgeführt
werden, und die Platte 15 kann wiederholt verwendet werden,
wobei sie jeweils umgedreht wird.
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Während
Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben worden sind, ist die Erfindung nicht auf die
obigen Ausführungsformen
beschränkt.
Beispielsweise ist ein Verfahren zum Halten der Platte 15 nicht
auf ein bestimmtes Verfahren eingeschränkt, so lange eine gewisse
Distanz gegenüber
dem Substrat 1 sichergestellt werden kann.
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Ferner wurde eine Vorrichtung erläutert, die von
einem lateralen Parallelplattentyp ist; die Erfindung ist jedoch
nicht auf diese Struktur beschränkt. Ferner
wurde als ein Beispiel des zu ätzenden
Substrates eine Massen-Silicium-Solarzelle („bulk silicon solar cell") angegeben; die
Erfindung kann jedoch auch auf eine amorphe Silicium-Solarzelle,
eine Dünnfilm-Solarzelle, etc.
angewendet werden. Ferner sind Anwendungen der Erfindung nicht auf
ein Siliciumsubstrat oder das Substrat in einer Solarzelle beschränkt, und
die Erfindung kann gleichermaßen auf
ein Substrat angewendet werden, das aus einem beliebigen Glas, Metall,
Kunststoff oder Harz hergestellt ist.