DE10361510A1 - Kollimator für einen Computertomographen - Google Patents

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    • G21NUCLEAR PHYSICS; NUCLEAR ENGINEERING
    • G21KTECHNIQUES FOR HANDLING PARTICLES OR IONISING RADIATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; IRRADIATION DEVICES; GAMMA RAY OR X-RAY MICROSCOPES
    • G21K1/00Arrangements for handling particles or ionising radiation, e.g. focusing or moderating
    • G21K1/02Arrangements for handling particles or ionising radiation, e.g. focusing or moderating using diaphragms, collimators
    • G21K1/025Arrangements for handling particles or ionising radiation, e.g. focusing or moderating using diaphragms, collimators using multiple collimators, e.g. Bucky screens; other devices for eliminating undesired or dispersed radiation

Abstract

Der Kollimator (2) für einen Computertomographen (24) umfasst mehrere Kollimatorplatten (8) und eine Halterung (4, 6) für die Kollimatorplatten (8). Die Kollimatorplatten (8) weisen randseitig mehrere voneinander beabstandete Laschen (12) auf. Korrespondierend hierzu weist die Halterung (4, 6) den Laschen (12) zugeordnete und voneinander beabstandete Laschenaufnahmen (14) auf, in die die Laschen (12) der Kollimatorplatten (8) eingreifen. Durch diese Ausgestaltung ist eine hochgenaue Positionierung auch langer Kollimatorplatten (8) gewährleistet.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kollimator für einen Computertomographen mit mehreren Kollimatorplatten und einer Halterung für die Kollimatorplatten.
  • Ein solcher Kollimator oder Streukollimator ist beispielsweise aus der DE 100 11 877 C2 zu entnehmen. Der Kollimator ist in einer Detektoranordnung eines Computertomographen angeordnet. Die Kollimatorplatten sind hierbei in radialer Richtung zu einer Röntgenstrahlungsquelle des Computertomographen orientiert und dienen zur Verringerung oder Unterdrückung von Streustrahlung, die von der radialen Richtung abweicht, also nicht in radialer Richtung zu der Strahlungsquelle gerichtet ist.
  • Kollimatoren sowie Computertomographen mit eingebauten Kollimatoren sind weiterhin zu entnehmen aus beispielsweise DE 197 53 268 A1 und DE 101 58 021 A1 .
  • Die Kollimatorplatten, üblicherweise Metallplatten mit einem hohen Absorptionsvermögen für Röntgenstrahlung, werden im Kollimator in einer Halterung gehalten. Gemäß der DE 100 11 877 C2 weist der Kollimator ein Gehäuseober- sowie Gehäuseunterteil auf, zwischen denen die Kollimatorplatten angeordnet sind. In den beiden Gehäuseteilen sind schlitzartige Durchbrechungen eingearbeitet, in die die Kollimatorplatten eingreifen. Auch für die Stirnseiten der Kollimatorplatten sind Führungen an den Gehäuseteilen vorgesehen. Durch die eingearbeiteten Schlitze und die Führungen sind die Kollimatorplatten in ihrer Lage fixiert. Die Gehäuseteile sind üblicherweise als Kunststoff-Spritzgussteile ausgebildet. Für die Bilderzeugung mittels des Computertomographen ist es erforderlich, dass die Kollimatorplatten hochgenau und exakt in der vorgegebenen Position in radialer Richtung zu der Strah lungsquelle positioniert sind. Dies erfordert, dass die Gehäuseteile als hochgenaue Kunststoff-Spritzgussteile ausgebildet sind. Insbesondere bei langen Kollimatorplatten besteht jedoch das Problem, dass bei den Kunststoff-Spritzgussteilen herstellungsbedingt die Schlitze und die zwischen benachbarten Schlitzen angeordneten Stege nicht mehr ausreichend lagegenau gefertigt werden können oder dass die erforderliche hochgenaue Ausbildung nur mit einem erheblichen kostenintensiven Aufwand realisierbar ist. Wegen der Materialelastizität sind die in der Regel dünnwandigen Stege zudem labil und weisen eine geringe Steifigkeit auf.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kollimator anzugeben, bei dem die hochgenaue Orientierung der Kollimatorplatten gewährleistet ist.
  • Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch einen Kol-limator gemäß Anspruch 1. Danach ist vorgesehen, dass die Kollimatorplatten randseitig mehrere voneinander beabstandete Laschen aufweisen und dass eine Halterung für die Kollimatorplatten den Laschen zugeordnete und voneinander beabstandete Laschenaufnahmen aufweist, in die die Laschen der Kollimatorplatten eingreifen.
  • Dieser Ausgestaltung liegt die Idee zugrunde, auf die Ausgestaltung von durchgehenden, langgestreckten Ausnehmungen oder Schlitzen für die Kollimatorplatten zu verzichten und stattdessen über die Länge einer Kollimatorplatte verteilt mehrere diskrete, voneinander beabstandete Laschen oder Zungen sowie komplementär hierzu einzelne und diskrete Ausnehmungen in der Halterung auszubilden. Die Ausnehmungen zur Positionierung der einzelnen Kollimatorplatten erstrecken sich daher nicht über die gesamte Länge. Vielmehr weisen nur noch kurze Teilstücke in der Halterung Materialfenster auf. Diese Fenster oder Ausnehmungen sind mit geringem Aufwand hochgenau positionierbar. Insbesondere ist hierdurch eine deutlich höhere Stabilität erreicht und die kurzen Ausnehmungen sind von einer vergleichsweise großen Materialwandung umgeben.
  • Gemäß einer zweckdienlichen Weiterbildung sind die Laschenaufnahmen zweier benachbarter Kollimatorplatten versetzt zueinander angeordnet. Vorzugsweise überlappen sich dabei die Laschenaufnahmen benachbarter Kollimatorplatten nicht. Dies führt dazu, dass die durch die Ausnehmungen bedingte Materialschwächung und Verringerung der Steifigkeit gering gehalten ist, da die Ausnehmungen zueinander durch ihre versetzte Anordnung möglichst weit beabstandet sind. Insgesamt ist dadurch eine Halterung mit hoher Eigensteifigkeit und hoher ortsgenauer Ausbildung der Ausnehmungen ermöglicht.
  • Zweckdienlicherweise umfasst die Halterung ein Kollimatoroberteil und ein Kollimatorunterteil, in denen jeweils die Laschenaufnahmen angeordnet sind. Die Kollimatorplatten sind daher zwischen zwei Gehäuseteilen mit den jeweiligen Laschenaufnahmen eingespannt. Dies erlaubt eine einfache Montage bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Lagegenauigkeit.
  • Vorzugsweise weisen die Kollimatorplatten entlang ihrer beiden gegenüberliegenden Längsseiten Laschen auf, wobei die Laschen der gegenüberliegenden Längsseiten versetzt zueinander angeordnet sind. Durch die versetzte Anordnung wird bei eingebauter Kollimatorplatte eine hohe Verwindungssteifigkeit erzielt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung weisen die Laschenaufnahmen zweier benachbarter Kollimatorplatten zwei unterschiedliche Rastermaße auf. Zugleich sind die Laschen an den Längsseiten der Kollimatorplatten derart angeordnet, dass durch jeweils eine 180°-Drehung der Kollimatorplatte um ihre Mittelsenkrechte die Laschen wechselweise die beiden Rastermaße einnehmen. Unter Rastermaß der Laschen wird hierbei der Abstand der Laschen zu den Stirnseiten der Kollimatorplatten und ihr Abstand untereinander verstanden. Durch diese Ausges taltung wird nur ein Typ an Kollimatorplatten benötigt und die Kollimatorplatten sind durch eine 180°-Drehung für beide Rastermaße verwendbar. Die Kollimatorplatten sind daher derart ausgebildet, dass sie auf „Umschlag" eingebaut werden können. Jede Kollimatorplatte weist beide Rastermaße auf.
  • Um eine einfache Herstellung zu ermöglichen, sind die Laschenaufnahmen zweckdienlicherweise als Durchbrüche, also durchgehende Materialfenster, ausgebildet.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung reichen die Laschen der Kollimatorplatten durch die Halterung hindurch. Durch diese Maßnahme besteht die Möglichkeit, dass die Laschen, also die Kollimatorplatten selbst, an der genauen Positionierung des Kollimators auf einem zugeordneten Sensorelement teilnehmen.
  • Zweckdienlicherweise weisen die Kollimatorplatten eine Länge von > 40 mm, insbesondere eine Länge von etwa 60 mm auf.
  • Durch die insbesondere versetzte Anordnung der einzelnen, diskreten Laschenaufnahmen ist selbst bei dieser relativ großen Länge der Kollimatorplatten eine hochgenaue Positionierung der Kollimatorplatten selbst bei einem relativ dünnwandigen Aufbau der Halterung ermöglicht. Für ein einfaches Herstellen ist die Halterung zweckdienlicherweise ein Kunststoff-Spritzgussteil.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen jeweils in schematischen und vereinfachten Darstellungen:
  • 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Kollimators,
  • 2 eine perspektivische Darstellung eines Kollimatorunterteils,
  • 3 eine Kollimatorplatte und
  • 4 eine grob vereinfachte schematische Darstellung eines Computertomographen.
  • In den Figuren sind gleich wirkende Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Ein Kollimator 2 gemäß den 1 bis 3 umfasst ein Kollimatorunterteil 4, ein Kollimatoroberteil 6 sowie eine Mehrzahl von blechartigen Kollimatorplatten 8, die in etwa parallel zueinander angeordnet und fächerförmig zu einem Strahlenfokus einer Röntgenquelle orientiert sind. Das Kollimatorunterteil 4 und das Kollimatoroberteil 6 bilden eine Halterung für die Kollimatorplatten 8 und sind nach Art von zwei Gehäuseteilen im montierten Zustand miteinander verbunden.
  • Die Kollimatorplatten 8 müssen im Kollimator 2 sehr exakt positioniert sein. Um selbst bei sehr langgestreckten Kollimatorplatten 8, die im Ausführungsbeispiel etwa 60 mm lang sind, eine hochgenaue Positionierung zu gewährleisten, sind an jeder der Kollimatorplatten 8 randseitig an den Längsseiten einzelne Laschen 12 ausgebildet. Diese Laschen stehen nach Art von Zungen von den Längsseiten ab. Die einzelnen Laschen 12 an der jeweiligen Längsseite sind in gleichmäßigen Abständen voneinander beabstandet. Die Laschen 12 an den beiden gegenüberliegenden Längsseiten sind beispielsweise zueinander versetzt angeordnet (nicht dargestellt).
  • Den einzelnen Laschen 12 zugeordnet sind sowohl im Kollimatorunterteil 4 als auch im Kollimatoroberteil 6 als Materialdurchbrüche ausgebildete Laschenaufnahmen 14. Diese schlitzförmigen Laschenaufnahmen 14 werden im montierten Zustand von den einzelnen Laschen 12 der jeweiligen Kollimatorplatten 8 durchgriffen. Zusätzlich sind am Kollimatorunterteil 4 stirnseitig nutartige Ausnehmungen 16 vorgesehen, in denen die Kollimatorplatten 8 mit ihren Stirnseiten geführt und gehalten sind.
  • Durch die Anordnung der Laschen 12 an den Kollimatorplatten 8 und die hierzu korrespondierende Ausbildung der Laschenaufnehmen 14 ist eine genaue Positionierung der Kollimatorplat ten 8 innerhalb des Kollimators 2 gewährleistet. Da die Laschenaufnahmen 14 jeweils nur eine relativ kurze Länge aufweisen und nicht über die gesamte Länge der Kollimatorplatten 8 reichen, ist insgesamt eine im Vergleich zu einem durchgehenden Schlitz geringe Materialaussparung vorgenommen. Dadurch sind das Kollimatorunterteil 4 und das Kollimatoroberteil 6 durch die Einarbeitung der Laschenaufnahmen 14 vergleichsweise wenig geschwächt, so dass eine hohe Formstabilität der üblicherweise als Kunststoff-Spritzgussteile hergestellten Teile 4, 6 gewährleistet ist. Zudem ist aufgrund der relativ kurzen Länge und der diskreten oder einzelweisen Anordnung der Laschenaufnahmen 14 beim Herstellungsprozess des Spritzgießens problemlos die exakte Anordnung der einzelnen Laschenaufnahmen 14 möglich. Diese hochgenaue Positionierung kann zudem selbst bei geringen Wandstärken der Teile 4, 6 erreicht werden, da insgesamt vergleichsweise wenig Material ausgespart ist.
  • Wie den 1 und 2 zu entnehmen ist, sind die Laschenaufnahmen 14, die für benachbarte Kollimatorplatten 8 vorgesehen sind, versetzt zueinander angeordnet. Im Ausführungsbeispiel ist die versetzte Anordnung dabei derart ausgebildet, dass sich die einzelnen Laschenaufnahmen 14 nicht überlappen. Der Abstand zweier aufeinander folgender Laschenaufnahmen 14, die jeweils einer Kollimatorplatte zugeordnet sind, ist dabei größer als die Länge einer Laschenaufnahme 14. Im Ausführungsbeispiel sind zwei Rastermaße A,B für die Laschenaufnahmen 14 vorgesehen, wobei sich die beiden Rastermaße A,B jeweils abwechseln. Unter Rastermaß wird hierbei der Abstand der einzelnen Laschenaufnahmen 14 zu den jeweiligen Stirnseiten des Kollimatorunterteils 4 bzw. des Kollimatoroberteils 6 sowie ihre Abstände untereinander verstanden. Die auf einer Linie entlang der Längserstreckung der Kollimatorplatten 8 angeordneten Laschenaufnahmen 14 sind daher alternativ einem Rastermaß A bzw. einem Rastermaß B zugeordnet, wie dies in 2 dargestellt ist. Durch diese alternierende Abfolge bilden sich quer zur Längserstreckung verlaufende Reihen von Laschenaufnahmen 14, wobei die Laschenaufnahmen 14 einer Reihe jeweils dem gleichen Rastermaß A,B zugehörig sind. Einander benachbarte Reihen der Laschenaufnahmen 14 sind daher jeweils einem unterschiedlichen Rastermaß A,B zugeordnet.
  • Korrespondierend hierzu sind auch die Laschen 12 an den Kol-limatorplatten 8 entsprechend den Rastermaßen A,B angeordnet. Hierbei können zwei Sätze von Kollimatorplatten 8 vorgesehen sein, bei denen die Laschen 12 jeweils nur für ein Rastermaß ausgebildet sind.
  • Die Laschen 12 sind im Ausführungsbeispiel derart angeordnet, dass bei einer 180°-Drehung der jeweiligen Kollimatorplatte 8 um ihre Mittelsenkrechte 18 abwechselnd die unterschiedlichen Rastermaße A,B eingenommen werden. Im Ausführungsbeispiel gemäß der 3 bedeutet dies beispielsweise, dass ausgehend von der linken Stirnseite die oberen Laschen 12 derart zu der linken Stirnseite und untereinander beabstandet sind, dass beispielsweise das Rastermaß A verwirklicht ist. Umgekehrt sind ausgehend von der rechten Randseite der Kollimatorplatte 8 gleichzeitig die Abstände der einzelnen Laschen 12 zu der rechten Randseite sowie untereinander derart gewählt, dass von dieser Seite her das Rastermaß B verwirklicht ist. Dadurch lässt sich die Kollimatorplatte 8 für beide Rastermaße A,B verwenden und es ist nur ein Typ von Kollimatorplatten 8 erforderlich.
  • Wie aus 4 hervorgeht, sind eine Vielzahl von Kollimatoren 2 entlang einer Bogenlinie nebeneinander angeordnet und bilden zusammen mit einer ebenso großen Anzahl von den Kollimatoren 2 nachgeordneten Sensor- oder Detektorelementen 20 einen Detektor 22 eines Computertomographen 24 aus. Dieser umfasst gemäß der vereinfachten Darstellung nach 4 neben dem Detektor 22 weiterhin eine Röntgenquelle 26, die von einem Steuergerät 28 angesteuert wird. Im Betrieb wird von der Röntgenquelle 26 ein fächerförmiges Röntgenstrahlbündel 30 erzeugt, welches ein scheibenförmiges Volumen eines Patienten 32, welcher üblicherweise auf einer Liege 34 liegt, durchstrahlt. Die Röntgenstrahlung wird vom Detektor 22 erfasst. von dort werden die erfassten Signale einer Auswerteeinheit 36 zugeleitet, die dann die Signale in Bildsignale umwandelt, die beispielsweise an einem Anzeigeelement 38 dargestellt werden.

Claims (9)

  1. Kollimator (2) für einen Computertomographen (24) mit mehreren Kollimatorplatten (8) und einer Halterung (4, 6) für die Kollimatorplatten (8), dadurch gekennzeichnet , dass die Kollimatorplatten (8) randseitig mehrere voneinander beabstandete Laschen (12) aufweisen, und dass die Halterung (4,6) den Laschen (12) zugeordnete und voneinander beabstandete Laschenaufnahmen (14) aufweist, in die die Laschen (12) der Kollimatorplatten (8) eingreifen.
  2. Kollimator (2) nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet , dass die Laschenaufnahmen (14) zweier benachbarter Kollimatorplatten (8) versetzt zueinander angeordnet sind.
  3. Kollimator (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , dass die Halterung (4, 6) ein Kollimatoroberteil (6) und ein Kollimatorunterteil (4) umfasst, in denen jeweils die Laschenaufnahmen (14) angeordnet sind.
  4. Kollimator (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Kollimatorplatten (8) entlang ihrer beiden Längsseiten Laschen (12) aufweisen, wobei die Laschen (12) der gegenüberliegenden Längsseiten versetzt zueinander angeordnet sind.
  5. Kollimator (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Laschenaufnahmen (14) zweier benachbarter Kollimatorplatten (8) zwei unterschiedliche Rastermaße (A,B) aufweisen und die Laschen (12) an den beiden Längsseiten der jeweiligen Kollimatorplatte (8) derart angeordnet sind, dass durch jeweils eine 180°-Drehung der Kollimatorplatte (8) um ihre Mit telsenkrechte (18) die Laschen (12) wechselweise die beiden Rastermaße (A,B) einnehmen.
  6. Kollimator (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Laschenaufnahmen (14) als Durchbrüche ausgebildet sind.
  7. Kollimator (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Laschen (12) durch die Halterung (4, 6) hindurch reichen.
  8. Kollimator (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Kollimatorplatten (8) eine Länge von > 40 mm, insbesondere von etwa 60 mm aufweisen.
  9. Kollimator (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Halterung (4, 6) ein Kunststoff-Spritzgussteil ist.
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