DE10393598T5 - Handelssystem - Google Patents
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Abstract
Verfahren
zum Handeln von Papieren auf einem Handelssystem, bei dem eine Vielzahl
von Vertragspartnern miteinander Geschäfte tätigen, mit folgenden Schritten:
einem ersten Partner eine Quotierung mit dem Bestpreis in dem Markt anzeigen, für die ein dritter Partner Kredit aufweist, um Abschlüsse zu tätigen;
Einleiten durch den ersten Partner eines Geschäfts zum Bestpreis, wobei das Geschäft durch Ausführen eines ersten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem Vertragspartner, der das Bestpreisquotierung besitzt, getätigt wird, und
Ausführen eines zweiten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem ersten Partner, wobei der Betrag des zweiten Abschlusses der gleiche wie der Betrag des ersten Abschlusses ist.
einem ersten Partner eine Quotierung mit dem Bestpreis in dem Markt anzeigen, für die ein dritter Partner Kredit aufweist, um Abschlüsse zu tätigen;
Einleiten durch den ersten Partner eines Geschäfts zum Bestpreis, wobei das Geschäft durch Ausführen eines ersten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem Vertragspartner, der das Bestpreisquotierung besitzt, getätigt wird, und
Ausführen eines zweiten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem ersten Partner, wobei der Betrag des zweiten Abschlusses der gleiche wie der Betrag des ersten Abschlusses ist.
Description
- GEBIET DER ERFINDUNG
- Diese Erfindung bezieht sich auf Geschäfts- bzw. Handelssysteme, um Geschäfte mit vertretbaren Sachen, wie beispielsweise, jedoch nicht begrenzt auf Finanzpapiere, zu tätigen. Sie betrifft insbesondere, jedoch nicht exklusiv, anonyme Handelssysteme, bei denen die Identität von Vertragspartnern zu einem Abschluss nicht bekannt ist, bis der Abschluss getätigt ist. Sie betrifft ebenfalls das Erhöhen der Liquidität in dem Markt von Papieren, die auf einem Handelssystem gehandelt werden.
- HINTERGRUND DER ERFINDUNG
- Bei der folgenden Erläuterung wird die Erfindung mit Bezug auf ein bestimmtes Finanzpapier, Devisenkassa (FX Spot), offenbart, das auf einem anonymen Handelssystem gehandelt wird. Es ist ersichtlich, dass die Erfindung auf jedes Handelssystem, bei dem Kredit durch mindestens einen Partner mehreren möglichen Abschlüssen mit einem oder mehreren Vertragspartnern (counterparties) zugewiesen wird, und auf das Handeln einer beliebigen vertretbaren Sache anwendbar ist. Die vertretbare Sache kann ein Papier sein, wie beispielsweise ein Finanzpapier, wobei sie jedoch ebenfalls jede andere Art von vertretbarer Sache, wie beispielsweise eine Ware, zum Beispiel Metalle, Energie, Lebensmittel etc., sein kann. Die Erfindung ist ebenfalls auf jedes Finanzpapier einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf Devisenprodukte, wie beispielsweise, jedoch nicht begrenzt auf Kassa, Termine, Outrights (fest terminierte Devisengeschäfte), FRAs und Futures und andere Nicht-Devisenprodukte, wie beispielsweise Aktienprodukte (equity products), anwendbar.
- Der hier verwendete Begriff vertretbare Sache bedeutet jedes Produkt, das geeignet ist, gehandelt zu werden.
- Anonyme Handelssysteme sind bekannt und wurden verwendet, um Finanzpapiere, wie beispielsweise Devisenkassa (FX Spot), für eine Anzahl von Jahren zu handeln. Beispiele von anonymen Handelsystemen werden in der US 5 375 055 und der EP-A-0399850 offenbart. Bei jedem dieser Systeme wird ein Teil eines Handelsbestands (trading book) an eine Workstation des Händlers verteilt. Händler legen dem System anonym Quotierungen vor, wobei die Quotierungen von einer Anpassungsmaschine angepasst werden, um Abschlüsse auszuführen, nachdem Kreditgrenzen geprüft wurden. Bei einem anonymen Handelssystem werden Händlern Quotierungen präsentiert, die in den Markt durch Vertragspartner eingegeben werden. Der Händler kann versuchen, mit diesen Quotierungen Abschlüsse zu tätigen, wobei er jedoch die Identität des Vertragspartners nicht kennt, mit dem er Abschlüsse tätigt. Diese Identität wird nur aufgegeben, wenn der Abschluss getätigt wurde. Da die Identität des Vertragspartners unbekannt ist, weist die Finanzinstitution des Händlers Geschäften mit allen möglichen Vertragspartnern, die auf dem System Geschäfte tätigen, Kreditgrenzen zu. Kreditgrenzen begrenzen die Exponierung der Institution, sollte der Vertragspartner den Zahlungsverpflichtungen eines Abschlusses nicht nachkommen und sind eine Angabe des durch Handeln mit jedem Vertragspartnern repräsentierten Risikos. Die
US 5 375 055 offenbart das Konzept, in das System eingegebene Quotierungen zu überprüfen, und lediglich einem gegebenen Benutzer diejenigen Quotierungen anzuzeigen, mit denen sie Kredit aufweisen, um Geschäfte zu tätigen. Dies vermeidet die Möglichkeit, dass ein Händler versucht, mit einer Quotierung Geschäfte zu tätigen, nur um herauszufinden, dass der Abschluss durch fehlenden Kredit verweigert wird. In einem sich schnell bewegenden, lebhaften Markt kann dies einen Händler veranlassen, eine Geschäftsgelegenheit zu verlieren. - Anonyme Interbanken-Handelssysteme waren sehr erfolgreich. Sie sind jedoch größtenteils auf Hauptbanken begrenzt. Kleinere Banken haben begrenzten Zugriff auf die Systeme, da ihnen kein ausreichender Kredit durch die Hauptbanken zugeteilt wird, um die Bestpreise zu "sehen". Ein Grund dafür ist das Risiko, das von den größeren Banken beim Handeln von großen Mengen mit kleineren, weniger kreditwürdigen Banken wahrgenommen wird. Da eine kleinere Bank keinen oder wenig Kredit mit vielen der Vertragspartner auf dem System aufweist, und da nicht abschlussfähige Quotierungen verborgen sind, weist eine kleinere Bank nur eine begrenzte Untermenge von Quotierungen auf, mit denen sie Geschäfte tätigen kann. Die Quotierungen sind häufig nicht die Bestpreise in dem System. Als Ergebnis sind die kleineren Banken im Nachteil und neigen dazu, das System nicht zu verwenden, wobei sie bevorzugen, durch andere Kanäle, wie beispielsweise Systeme mit direktem Abschluss oder herkömmliche Sprach-Broker, Geschäfte zu tätigen. Dies ist vom Blickpunkt der kleineren Banken unerwünscht, da sie nicht die besten verfügbaren Abschlüsse bekommen. Es ist ebenfalls vom Blickpunkt des Operators des Handelssystems unerwünscht, da die potenzielle Liquidität des Systems verringert wird. Liquidität ist ein Maß der Anzahl von Quotierungen in dem System und muss ein bestimmtes Niveau erreichen, bevor das System ein lebensfähiges Handelsforum wird. Der Ausfall von kleineren Banken bei den Märkten für üblichere Devisenpaare, wie beispielsweise USD : JPY (US-Dollar zu japanischem Yen), ist für den Betrieb dieser Märkte nicht kritisch, wobei es jedoch bei weniger liquiden Märkten, beispielsweise USD : AUD (US-Dollar zu australischem Dollar), bedeutsamer ist.
- ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
- Es besteht daher ein Bedarf, sich dem Problem zu widmen, es kleineren Instituten zu ermöglichen, auf einem System Geschäfte zu tätigen, bei denen sie begrenzten Kredit mit vielen der Vertragspartner aufweisen, ohne gezwungen zu werden, schlechte Preise anzunehmen. Die vorliegende Erfindung beabsichtigt, sich diesem Bedarf zu widmen.
- Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zum Handeln von Papieren auf einem Handelssystem bereitgestellt, bei dem eine Vielzahl von Vertragspartnern miteinander Geschäfte tätigen, mit folgenden Schritten: Anzeigen einem ersten Partner einer Quotierung mit dem Bestpreis in dem Markt, für den ein dritter Partner Kredit aufweist, um Abschlüsse zu tätigen; Einleiten durch den ersten Partner eines Geschäfts zum Bestpreis, wobei das Geschäft durch Ausführen eines ersten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem die Bestpreisquotierung besitzenden Vertragspartner getätigt wird, und Ausführen eines zweiten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem ersten Partner, wobei der Betrag des zweiten Abschlusses der gleiche wie der Betrag des ersten Abschlusses ist.
- Die Erfindung stellt ebenfalls ein Verfahren zum Ausführen von Geschäften auf einem Handelssystem mit einer Vielzahl von Vertragspartnern bereit, umfassend: Anzeigen einem ersten Geschäftspartner auf dem System des durch Handeln durch einen dritten Partner verfügbaren Bestpreises; Ausführen eines ersten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem den Bestpreis anbietenden Partner, und Ausführen eines zweiten Abschlusses zwischen dem dritten und dem ersten Geschäftspartner für den gleichen Betrag wie dem Betrag des ersten Abschlusses.
- Die Erfindung stellt ebenfalls ein Handelssystem zum Handeln von vertretbaren Sachen zwischen Vertragspartnern bereit, wobei das Handelssystem umfasst: eine Anpassungsmaschine zum Anpassen von Quotierungen für die Ausführung von Abschlüssen; eine Vielzahl von Börsenparketten zum Empfangen von Preisinformation, die sich auf Quotierungen bezieht, die von Vertragspartnern vorgelegt werden, mit denen die Börsenparkette Kredit aufweisen, wobei die Preisinformation, die mindestens einem Börsenparkett mitgeteilt wird, den Bestpreis in dem Markt umfasst, für den ein dritter Partner Kredit aufweist, um Abschlüsse zu tätigen; eine Geschäftseinleitungseinrichtung bei einem Börsenparkett des ersten Partners zum Einleiten eines Geschäfts zum Bestpreis, wobei das Geschäft durch Ausführen eines ersten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem die Bestpreisquotierung besitzenden Vertragspartner getätigt wird, und wobei der dritte Partner Software zum Ausführen des ersten Abschlusses und zum Ausführen eines zweiten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem ersten Partner umfasst, wobei der Betrag des zweiten Abschlusses der gleiche wie der Betrag des ersten Abschlusses ist.
- Die Erfindung stellt ferner ein System zum Ausführen von Geschäften auf einem Handelssystem mit einer Vielzahl von Vertragspartnern bereit, umfassend: Software zum Ausführen eines ersten Abschlusses zwischen einem dritten Partner und einem den Bestpreis anbietenden Partner, wobei der dritte Partner im Namen eines ersten Partners Geschäfte tätigt, und Software zum Ausführen eines zweiten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem ersten Geschäftspartner für den gleichen Betrag, wie dem Betrag des ersten Abschlusses.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann eine auf einem anonymen Handelssystem Geschäfte tätigende Institution als ein erster Broker (Prime Broker) wirken, wobei Geschäfte im Namen von Partnern getätigt werden, die keinen Kredit mit einem Partner aufweisen, der den Bestpreis in dem Markt anbietet. Institutionen, die bereit sind, über einen ersten Broker Geschäfte zu tätigen, wird der Bestpreis gezeigt, der ihnen verfügbar ist. Wenn sie keinen Kredit mit dem Besitzer dieses Preises aufweisen, wird ein Geschäft in ihrem Namen durch den ersten Broker durchgeführt. Ein zweites Geschäft wird dann für den gleichen Betrag zwischen ihnen selber und dem ersten Broker durchgeführt. Der Preis, bei dem das zweite Geschäft oder Abschluss ausgeführt wird, kann der gleiche wie der des ersten Abschlusses sein, oder er kann angepasst werden, um die Gebühr des ersten Brokers zu beinhalten. Vorzugsweise wird dem ersten Broker ein Abschluss-Code zugewiesen, der Geschäften eindeutig ist, die im Namen von Klienten durchgeführt werden. Die andere Seite zu diesen Geschäften und andere Händler auf dem Handelssystem werden die Identität des Partners nicht kennen, in dessen Namen der erste Broker Geschäfte tätigt.
- Geschäfte des ersten Brokers werden durch einen Händler bei der Institution des Klienten eingeleitet. Der Händler kann eine einzige Workstation umfassen, der ihm die Option verleiht, im Namen seiner Institution oder über einen ersten Broker Geschäfte zu tätigen. Alternativ kann er ein fest zugeordnetes Terminal oder Workstation für Geschäfte des ersten Brokers aufweisen. Ein derartiges Terminal kann dem ersten Broker gehören. Über dieses Terminal durchgeführte Geschäfte werden jedoch von der Institution des Klienten eingeleitet.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Partner, in dessen Namen der erste Broker Geschäfte tätigt, ein Hedge-Fund. Der Hedge-Fund umfasst eine Vielzahl von Fonds und gibt die Liste von Fonds in das Handelssystem ein und stellt sie dem ersten Broker zur Verfügung, der sie auf existierende Codes für diese Partner abbildet. Bei Empfang eines Händlerzettels bricht der Hedge-Fund den getätigten Abschluss in eine Vielzahl von Abschlüssen auf, die sich auf die Vielzahl von Hedge-Funds beziehen. Das Händlerzettel kann Information aufweisen, die es ermöglicht, dass der Abschluss aufgebrochen wird.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann der Kunde des ersten Brokers selbst einen weiteren Abschluss für den gleichen Betrag mit einem oder seinem eigenen Kunden ausführen. Dieser Abschluss kann zum gleichen Preis wie der Abschluss sein, den er mit dem ersten Broker abschloss oder kann gewichtet sein, um eine Transaktionsgebühr zu enthalten.
- Mehrere erste Broker können einem gegebenen Partner verfügbar sein. Der Partner kann eine Anzeige der Preise, die von jedem einer Vielzahl von ersten Brokern verfügbar sind, oder nur den besten Preis, der dem ersten Broker verfügbar ist, aufweisen. Alternativ kann der gezeigte Preis eine Mischung des Bestpreises des ersten Brokers und des durch Tätigen eines direkten Abschlusses verfügbaren Bestpreises sein.
- Vorzugsweise wird Kredit zwischen einem ersten Broker und seinem Kunden aufgerechnet, sodass Kredit nach einem von dem ersten Broker im Namen eines Kunden durchgeführten Abschlusses in der entgegengesetzten Richtung für ein Kaufgeschäft als für ein Verkaufsgeschäft eingestellt wird. Vorzugweise folgen die von der Anpassungsmaschine ausgeführten Anpassungsregeln einer Preis/Zeitpriorität; es sei denn, dass der in seinem eigenen Namen Geschäfte tätigende erste Broker eine neuere Quotierung in dem Markt zum gleichen Preis aufweist. In diesem Fall wird die Quotierung des ersten Brokers in Bevorzugung zu der früheren Quotierung angepasst.
- Vorzugsweise kann sowohl der erste Broker als auch seine Kunden die über den ersten Broker vorgelegten Quotierungen beispielsweise über ein Abschlussfeld sehen. Sowohl der Kunde als auch der erste Broker können dem anderen Erlaubnis erteilen, die das Betrachten der Quotierungen regelt.
- Ausführungsformen der Erfindung sind für die ersten Broker, ihren Klienten und den Operator des anonymen Handelssystems vorteilhaft. Die Klienten sind typischerweise kleinere Institutionen, die mit vielen der auf dem System Geschäfte tätigenden Partner keinen Kredit aufweisen. Dies bedeutet, dass sie nicht in der Lage sind, mit vielen der Bestpreise Geschäfte zu tätigen. Da das System ihnen nur Preise zeigt, mit denen sie Geschäfte tätigen können, werden sie nur die Bestpreise von außerhalb des Handelssystems kennen. Ausführungsformen der Erfindung geben diesen Klienteninstitutionen oder Kunden Zugriff auf bessere Preise, indem sie sich auf den Kredit stützen, der dem ersten Broker gewährt wird, der typischerweise eine größere Institution ist. Klienten haben eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ihre Aufträge ausgeführt werden, und engere Preise, die ihren Kunden quotiert werden können.
- Für den ersten Broker weisen Ausführungsformen der Erfindung den Vorteil des Zugriffs auf eine größere Anzahl von Vertragspartnern für Gegenseitigkeitsgeschäfte, eines erhöhten Marktengagements und einer erhöhten Marktbewegung sowie auch erhöhte Einnahmen auf.
- Ausführungsformen der Erfindung sind für den Operator des anonymen Handelssystems vorteilhaft, da sie die Liquidität in dem Markt für das Papier oder die Papiere, das/die auf dem System gehandelt wird/werden, erhöhen. Dies erleichtert Geschäfte und führt zu erhöhten Einnahmen, die typischerweise auf einer Progeschäft-Grundlage erzeugt werden.
- Ausführungsformen der Erfindung werden nun lediglich beispielhaft und mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
- BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
1 ist ein schematisches Diagramm, das einen Abschluss-Code eines ersten Brokers in einem anonymen Handelssystem zeigt; -
2 zeigt, wie der erste Broker jeder Klienteninstitution Handelsgrenzen zuweist; -
3 zeigt, wie der Klient des ersten Brokers durch den ersten Broker Abschlüsse mit einer Quotierung tätigen kann, die für sich nicht verfügbar ist; -
4 veranschaulicht, wie der erste Broker einen zweiten Abschluss mit der Klienteninstitution nach Tätigung eines durch den Klienten in Gang gesetzten Abschlusses ausführt; -
5 veranschaulicht, wie der Abschluss von4 auf dem Terminal der Klienteninstitution angezeigt wird; -
6 veranschaulicht, wie ein über einen ersten Broker ausgeführtes Geschäft zu vier Händlerzetteln führt; -
7 ist ein schematischer Überblick des gesamten Abschlussprozesses; -
8 ist eine ausführlichere Sicht des Abschlussprozesses, der auf einer ersten Handelssystem-Architektur ausgeführt wird, wobei die Quotierung durch den ersten Broker vorgelegt wird; -
9 ist eine ähnliche Sicht zu8 , wobei eine Quotierung durch den ersten Broker akzeptiert wird; -
10 zeigt eine Bildschirmanzeige des ersten Klienten; -
11 zeigt eine Bildschirmanzeige des zweiten Klienten, und -
12 veranschaulicht eine weitere Ausführungsform der Erfindung. - BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
- Bei der zu beschreibenden Ausführungsform ermöglicht eine größere Institution einer kleineren Institution, die einen begrenzten Kredit aufweist, den Kredit der größeren Institution zu benutzen. Die kleinere Institution erhält den Vorteil, Quotierungen zu sehen, mit denen sie gewöhnlicherweise keine Abschlüsse tätigen kann, und kann so Abschlüsse zu besseren Preisen ausführen. Dafür berechnet die größere Institution der kleineren Institution die Verwendung ihres Kredits. Der Operator des Handelssystems zieht Nutzen aus einer Ausweitung in den Geschäften, aus zusätzlichen Teilnehmern an dem System und aus einer Ausweitung in der Liquidität, die weniger üblichere Devisenpaare lebensfähig machen kann. Alle diese Vorteile erhöhen die Einnahmen des Operators von dem System.
- Bei der zu beschreibenden Ausführungsform weist die größere Institution den Abschlüssen einen Abschluss-Code zu, die durch Klienten, die ihren Kredit verwenden, ausgeführt werden. Dieser Abschluss-Code ist von dem Code getrennt, der für ihre eigenen Abschlüsse verwendet wird. Sobald ein derartiger Abschluss auf dem Abschluss-Code des dritten Partners mit einem Vertragspartner abgeschlossen wurde, wird ein weiterer Abschluss zwischen der größeren Bank und ihrem Klienten abgeschlossen. Dieser weitere Abschluss kann ein genaues Abbild des ersten Abschlusses sein oder kann beispielsweise durch Ändern des Kaufs/Verkaufspreises eingestellt werden, um die Gebühr der größeren Bank für den ersten Abschluss zu berücksichtigen. Der Vertragspartner zu dem ersten Abschluss kennt die Identität der Klientenbank nicht und weiß lediglich, dass er ein Geschäft mit der größeren Bank abgeschlossen hat. Die auf diese Art und Weise wirkende größere Bank wird als ein erster Broker (Prime Broker) bezeichnet. Der Vertragspartner kann jedoch bei einer bevorzugten Ausführungsform sehen, dass der Abschluss mit einem Abschluss-Code des ersten Brokers an der größeren Bank abgeschlossen wurde. Somit weiß der Vertragspartner, dass ein dritter Partner beteiligt war, wobei er jedoch die Identität dieses dritten Partners nicht kennt. Indem ein getrennter Abschluss-Code für Abschlüsse des ersten Brokers verwendet wird, wird für Abschlüsse des ersten Brokers ein virtuelles Börsenparkett, d.h., die von der Institution des ersten Brokers durchgeführten Abschlüsse, die im Namen eines dritten Partners eingeleitet oder durchgeführt werden, wirksam erzeugt.
-
1 veranschaulicht ein anonymes Handelssystem allgemein bei10 . Dieses kann beispielsweise eines der in derUS 5 375 055 offenbarten Systeme sein. Alternativ kann jedes andere anonyme Handelssystem, beispielsweise das der EP-A-399850, verwendet werden. Bei dem zu beschreibenden Beispiel ist das gehandelte Papier Devisenkassa (FX Spot). Jede andere vertretbare Sache, einschließlich Finanz- und Nicht-Finanzpapiere können jedoch auf einem System gehandelt werden, das die Erfindung verkörpert. - Obwohl es mit Bezug auf ein anonymes Handelssystem beschrieben wurde, muss das System nicht anonym sein.
- Was auch immer das Wesen des Handelssystems ist, es ist ersichtlich, dass es ein computerisiertes System ist, das Quotierungen automatisch ohne menschliche Intervention über die Eingabe von Quotierungen in das System durch einen Händler hinaus anpasst und handelt. Sogar diese Händlereingabe ist nicht notwendigerweise erforderlich, da Systeme entwickelt wurden, die eine automatische Erzeugung von Quotierungen ermöglichen. Diese werden als automatische Handelsschnittstellen bezeichnet und in unserer gleichzeitig anhängigen Anmeldung US 10/205535 offenbart, deren Inhalt hier durch Bezug aufgenommen ist.
- Die folgende Beschreibung umfasst eine Erläuterung der Nachrichtenflüsse bei verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung. Es ist ersichtlich, dass diese Nachrichten alle im Wesen elektronische Nachrichten sind, die zwischen Computern über ein Telekommunikationsnetzwerk gesendet werden. Das genaue Wesen dieser Nachrichten wird von dem angenommenen Telekommunikationsstandard abhängen.
- Beispielsweise kann das Netzwerk ein privates Kommunikationsnetzwerk oder ein öffentliches Netzwerk, wie beispielsweise das Internet, sein, wobei in diesem Fall ein TCP/IP-Standard für den Nachrichtentransfer verwendet werden kann.
- Es folgt, dass die bei den folgenden Ausführungsformen beschriebenen verschiedenen physikalischen Elemente Computer darstellen. Bezug wird auf bekannte anonyme Handelssysteme genommen, wie beispielsweise das, das vielfach in dem Devisenkassa-Handelsmarkt verwendet und von EBS Dealing Resources bereitgestellt wird. Weitere Beispiele sind die Systeme Dealing 2000/2 und 3000, die von Reuters PLC bereitgestellt werden. Die Architektur und Funktionalität dieser Systeme ist Fachleuten bekannt.
- Bei der allgemeinen Erläuterung der Figuren wird Bezug auf Banken, einen ersten Broker und ein Abrechnungsstellensystem genommen. Die Banken und der erste Broker sind als Bankknoten-Computer unter der Steuerung einer gegebenen Bank zu verstehen. Diese sind beispielsweise von dem EBS-System und der
US 5 379 055 bekannt, auf die oben Bezug genommen wird, wobei jedoch ihre Funktionalität und die Nachrichten, die sie empfangen, aufbauen, bearbeiten und senden, auf die nachstehend beschriebene Art und Weise geändert werden. Bei einer alternativen Architektur, wie beispielsweise eine, die auf einem Netzwerk von Brokerknoten basiert, wie in der GB-A-2363876 offenbart ist, bilden sie einen Teil der Brokerknoten-Computer. - Auf ähnliche Weise können die Händlerterminals herkömmliche Computer-Workstations sein, die eine Anzeige des Markts an Händler liefern und die es Händlern ermöglichen, Quotierungen in das System beispielsweise mittels einer Tastatur einzugeben. Bei einer Ausführungsform wird diese Anzeige modifiziert, um zwei Marktanzeigen zu zeigen, wobei eine durch eine herkömmliche Geschäftsroute und die andere über einen ersten Broker verfügbar ist. Wie oben erwähnt ist, könnten Quotierungen automatisch durch eine automatisierte Handelsschnittstelle eingegeben werden, die Quotierungen als Reaktion auf vorbestimmte Änderungen in Marktbedingungen erzeugt.
- Eine Anzahl von Bank-Börsenparketten sind mit dem Handelssystem verbunden, um es Händlern bei Händlerterminals auf den Börsenparketten zu ermöglichen, mit Vertragspartnern über das Handelssystem Geschäfte zu tätigen. Jedes Börsenparkett umfasst einen eindeutigen Abschluss-Code, gewöhnlicherweise einen Code mit vier Zeichen, der das Parkett den anderen Händlern auf dem System kennzeichnet. Die Institution kann eine Anzahl von Börsenparketten aufweisen, die in unterschiedlichen Ländern oder Städten lokalisiert sein könnten. In der Praxis sind viele Börsenparkette mit dem Handelssystem
10 verbunden. Zweckmäßigerweise zeigt das Beispiel von1 drei Börsenparkette: Bank ABCD12 , Bank XYZA14 und den ersten Broker PBXX16 . Alle Börsenparkette auf dem System weisen allen anderen Börsenparketten auf dem System Kreditgrenzen zu, mit denen sie bereit sind, Abschlüsse zu tätigen. Die Kreditgrenzen diktieren den Betrag des Handels, der zwischen Vertragspartnern möglich ist. Die Börsenparkette weisen dem Abschluss-Code des ersten Brokers ebenfalls Kredit zu. Dieser Abschluss-Code weist den anderen Vertragspartnern ebenfalls Kredit zu. Der erste Broker ist ein Abschluss-Code, der eingerichtet wird, um es Klienten des dritten Partners der Institution des ersten Brokers zu ermöglichen, mit dem Kredit der Institution Geschäfte zu tätigen. Er ist kein physikalisches Börsenparkett als solches. Da er seinen eigenen Abschluss-Code aufweist, werden Vertragspartner sehen, dass sie mit einem ersten Broker Geschäfte getätigt haben, wobei sie jedoch den Klienten des ersten Brokers nicht kennen werden, der für das Geschäft verantwortlich war. Dies ist bedeutsam, da dieser Klient ein Partner sein kann, dem der Vertragspartner Kredit verweigert hat, oder mit dem er gewöhnlicherweise, ausgenommen zu einem ungünstigen Kurs, keine Abschlüsse tätigen würde. Wie nachstehend erläutert, ist ein Abschluss-Code eines ersten Brokers nicht erforderlich, jedoch vorteilhaft. Abschlüsse des ersten Brokers können durch einen herkömmlichen Abschluss-Code getätigt werden, der für reguläre Geschäfte durch die Bank oder Institution verwendet wird. - Somit weist in
1 der Börsenparkett-Administrator18 bei Bank ABCD dem Börsenparkett PBXX Kredit zu, wobei er jedoch dem Börsenparkett XYZA keinen Kredit zuweist, wie bei24 gezeigt ist. Im Gegensatz dazu weist das Börsenparkett XYZA bei28 beiden Börsenparketten PBXX und ABCD Kredit zu. Da zwischen ABCD und XYZA kein bilateraler Kredit existiert, können die beiden Partner nicht miteinander auf den herkömmlichen EBS- oder Reuters-Systemen Geschäfte tätigen, auf die oben Bezug genommen wird, da bilateraler Kredit erforderlich ist, damit ein Abschluss fortschreiten kann. Durch das Börsenparkett ABCD in das System eingegebene Quotierungen werden von dem Börsenparkett XYZA nicht gesehen, da das Kreditfilter diejenigen Quotierungen von der Marktsicht ausschließen wird, die den Händlern auf dem Börsenparkett XYZA verfügbar gemacht werden. Die Marktsicht zeigt nur diejenigen Quotierungen von Börsenparketten, mit denen es Kredit gibt. Somit wird das Börsenparkett XYZA vom Tätigen von Abschlüssen mit dem Börsenparkett ABCD ausgeschlossen. Wenn das Parkett ABCD die besten Quotierungen in den Markt in das System bringt, wird das Parkett XYZA die Gelegenheit verpassen, zu diesen Preisen Abschlüsse zu tätigen. - Der Abschluss-Code des ersten Brokers PBXX weist ebenfalls allen Börsenparketten auf dem System Kredit zu. Wie bei
26 gezeigt ist, weist das Parkett des ersten Brokers sowohl dem Börsenparkett ABCD als auch dem Börsenparkett XYZA Kredit zu. Somit kann der Abschluss-Code des ersten Brokers PBXX sowohl mit dem Börsenparkett ABCD als auch mit dem Börsenparkett XYZA Abschlüsse tätigen. - Mit Bezug auf
2 weist der Börsenparkett-Administrator des ersten Brokers20 ebenfalls Handelsgrenzen jedem Klienten des ersten Brokers zu. Diese Grenzen definieren das Ausmaß, mit dem ein Klient mit dem Kredit des ersten Brokers Geschäfte tätigen und dem Rest der Börsenparkette als das Börsenparkett des ersten Brokers erscheinen kann. Sie geben ebenfalls an, für welche Abschluss-Codes auf dem System er bereit ist, als ein erster Broker zu wirken. Wenn kein Kredit zugewiesen ist, ist der erste Broker nicht bereit, als ein erster Broker für diesen Partner zu wirken. Diese Handelsgrenzen sind typischerweise tägliche Grenzen. Somit weist bei30 der Börsenparkett-Administrator (TFA = Trading Floor Administrator) des ersten Brokers20 dem Börsenparkett XYZA Grenzen von $ 10 M (Millionen) und dem Börsenparkett XYZB Grenzen von $ 15 M zu. Wenn der Kredit unter eine definierte Mindestschwelle fällt, wird der Klient nicht in der Lage sein, Preise des ersten Brokers zu sehen. Die Kreditgrenzen und die Autorität, Geschäfte zu tätigen, kann dem Handelssystem abhängig von der Architektur des Systems, und insbesondere, wo Kreditgrenzen auf dem System gespeichert sind, vorgelegt werden. - Bevorzugter Kredit wird aufgerechnet. Das Aufrechnen von Kredit bei einem anonymen Handelssystem wird in unserer gleichzeitig anhängenden Anmeldung 091898 305 beschrieben, deren Inhalt hier durch Bezug aufgenommen ist.
- Die Bank des ersten Brokers wird Kredit für jeden Klienten des ersten Brokers durch die TFA-Workstation
30 einrichten. Die Bank des ersten Brokers wird einen Kredit-Gesamt-Pool für jeden Vertragspartner aufweisen, und ein Teil dieses Kredits wird den Klienten des ersten Brokers zugeteilt. Der Rest wird für reguläre Geschäfte der Bank des ersten Brokers reserviert sein, wo sie nicht als ein erster Broker wirkt. - Bei einem Aufrechnungs-Kreditmodell wird ein Kaufen und Verkaufen behandelt, als eine positive bzw. negative Wirkung auf die Kreditgrenze aufzuweisen. Somit kann sich eine Klientenbank des ersten Brokers ihren Kreditgrenzen von sowohl den positiven als auch den negativen Seiten nähern. Wenn eine Klientenbank ihre Kreditgrenze an einer Seite erreicht hat, kann sie immer noch Aufträge an der anderen Seite platzieren. Wenn der Klient somit eine Kreditgrenze von $ 30 M mit dem ersten Broker aufweist und diese Grenze auf der Kaufseite erreicht, kann er fortfahren zu verkaufen, da diese Geschäfte die Wirkung eines Absenkens des Kredits aufweisen. Sobald eine Verkaufstransaktion getätigt wurde, wird der Klient in der Lage sein, erneut bis zum Wert der Verkaufstransaktion zu kaufen, woraufhin die Kreditgrenze erneut akzeptiert werden wird.
- Mit Bezug nun auf
3 weist jeder der Klienten des ersten Brokers ein Handelsterminal auf, das das Terminal der Institution des ersten Brokers ist. Wenn sich ein Händler bei dem Börsenparkett des Klienten in dieses Terminal einloggt, loggt er sich als ein Händler auf den Abschluss-Code des ersten Brokers der Institution des ersten Brokers ein. Das Terminal des ersten Brokers kann ein physikalisch getrenntes Terminal sein, oder es kann auf dieses durch Verwenden einer getrennten Login-Routine an einem gemeinsamen Terminal zugegriffen werden, das ebenfalls von dem Händler für Handelsaktivitäten in dem Namen seiner Institution verwendet wird. - Bei dem Beispiel von
3 ist das Terminal physikalisch unterschiedlich, und der Klient des ersten Brokers hat ein Terminal des ersten Brokers32 , das einen ersten Marktpreis anzeigt, und das Terminal seiner eigenen Institution34 zeigt einen zweiten Marktpreis an. Ein Händler36 auf dem Börsenparkett ABCD legt eine Quotierung bei 11 vor. Der Händler38 bei dem Börsenparkett XYZA sieht diese Quotierung auf seinem eigenen Terminal34 nicht, da sein Börsenparkett keinen Kredit mit dem Börsenparkett ABCD aufweist. Sein Terminal zeigt 15 als die beste Quotierung in dem Markt. Sein Terminal des ersten Brokers zeigt jedoch das Angebot bei 11, da die Institution des ersten Brokers Kredit mit dem Börsenparkett ABCD aufweist. Bei diesem Beispiel sollte ersichtlich sein, dass die gegebenen Preise die "pips" oder niedrigstwertigen Stellen dieses Preises sind. Die Anzeige auf dem Händlerterminal34 kann beispielsweise eine Gelegenheit darstellen, Euros bei $ 1,1011 zu kaufen und sie bei $ 1,1015 zu verkaufen, wobei das gehandelte Devisenpaar Euro : US-Dollar ist. - Mit Bezug nun auf
4 akzeptiert der Händler38 bei der Institution XYZA die Quotierung bei 11 mittels des Terminals oder der Workstation des ersten Brokers32 . Die Quotierung bei 11 wird für einen Betrag, beispielsweise 1 Million sein, und der erste Broker16 wird diesen Betrag von dem Kredit reservieren, den er dem Börsenparkett XYZA gewährt. Der Kredit wird an diesem Punkt nicht geändert, da der Abschluss nicht getätigt wurde. Die akzeptierte Quotierung wird durch das Handelssystem dem Händler36 auf dem Börsenparkett mitgeteilt, der einen anhängigen Kauf von dem Abschluss-Code PBXX sieht. Der Händler36 weiß, dass PBXX ein Abschluss-Code des ersten Brokers ist, und weiß somit, dass der akzeptierte Abschluss von einem Klienten der Institution des ersten Brokers gekommen ist. Der Händler kann jedoch nicht die Identität dieses Klienten herausfinden. Abhängig von der Architektur des Systems wird bei der Bank ABCD des Händlers oder innerhalb des Handelssystems10 eine Kreditprüfung ausgeführt, um zu bestimmen, ob es ausreichenden Kredit gibt, um den akzeptierten Auftrag zu tätigen. Es ist jedoch der bilaterale Kredit zwischen ABCD und PBXX, der geprüft wird. Der Kredit zwischen ABCD und XYZA ist irrelevant. - Sobald der Abschluss zwischen ABCD und PBXX getätigt wurde, wird ein komplementärer Abschluss zwischen PBXX und dem Klienten XYZA getätigt. Dafür, dass es XYZA erlaubt wird, ihren Kredit zu benutzen, berechnet die Institution des ersten Brokers XYZA eine Gebühr. Diese Gebühr kann auf einer Pro-Transaktionsgrundlage sein und auf eine Anzahl von Weisen erhoben werden. Zuerst könnte es XYZA vollständig getrennt von dem Abschluss zwischen PBXX und XYZA berechnet werden. Beispielsweise könnte eine monatliche Rechnung gesendet werden, die ausführlich alle Transaktionen auflistet, für die PBXX als ein erster Broker gewirkt hat. Alternativ könnte die Gebühr in den Abschluss zwischen XYZA und PBXX aufgenommen werden. In
5 wird die Gebühr zu dem Abschlusspreis hinzu addiert, sodass ein Abschlussanzeigefeld bei der Workstation des ersten Brokers32 , die alle von XYZA durch den ersten Broker durchgeführten Abschlüsse zeigt, den Abschluss mit der in den Abschlusspreis hinzuaddierten Gebühr zeigt. In5 wird der Abschluss bei 11 als der endgültige KAUF-Abschluss40 auf der vierten Zeile der Anzeige gezeigt. Obwohl der Abschluss zwischen dem ersten Broker PBXX und ABCD bei 11 war, ist der Abschluss zwischen PBXX und dem Klienten XYZA bei 11,5, wobei die zusätzlichen 0,5 die Gebühr des ersten Brokers darstellen. Der Abschluss wird bei 11,5 in dem Abschlussanzeigefeld des Händlers gezeigt. Alternativ könnte der Abschluss zwischen PBXX und XYZA zum gleichen Preis wie der Abschluss zwischen ABCD und PBXX getätigt werden, wobei jedoch der bei XYZA gezeigte Preis die Gebühr des ersten Brokers beinhalten könnte. Andere Mechanismen zum Berechnen der Maklergebühr sind möglich und werden Fachleuten in den Sinn kommen. - Wie in
5 gezeigt ist, erfordert der Abschluss-Tätigungsprozess zwischen PBXX und ABCD eine weitere Kreditprüfung, die bei PBXX durchzuführen ist, um zu prüfen, dass es Kredit zwischen PBXX und ABCD gibt. Da jede Seite ihre eigenen Kreditgrenzen zuweist, ist es für PBXX möglich, Kredit mit ABCD, jedoch nicht umgekehrt, aufzuweisen. Unter der Annahme, dass der Kredit existiert, wird der Abschluss getätigt und eine Nachricht an das Handelssystem10 von beiden Partnern gesendet, wobei ABCD das System informiert, dass es einen Betrag bei 11 an PBXX verkauft hat, und PBXX das System informiert, dass es einen Betrag bei 11 von ABCD gekauft hat. Die Abschluss-Tätigungsnachricht wird an ABCD gesendet und dann der Workstation des Händlers mitgeteilt, wo sie in dem Feld für getätigte Abschlüsse des Händlers gesehen werden kann, das PBXX als den Vertragspartner kennzeichnet. - Als Teil jedes Abschlusses auf dem anonymen Handelssystem
10 wird, wenn ein Abschluss getätigt ist, ein Händlerzettel an jede Seite des Abschlusses ausgegeben.6 zeigt, wie ein durch einen ersten Broker durchgeführter Abschluss dazu führt, dass vier Händlerzettel ausgegeben werden. Ein erster Zettel42 wird an das Abrechnungsstellensystem44 von ABCD ausgegeben, der bestätigt, dass ABCD bei 11 an PBXX verkauft hat. Ein zweiter Zettel46 wird an das Abrechnungsstellensystem50 von PBXX ausgegeben, der bestätigt, dass PBXX bei 11 von ABCD gekauft hat. Das System10 gibt einen dritten Zettel52 an das Abrechnungsstellensystem50 von PBXX, der bestätigt, dass PBXX bei 11,5 an XYZA verkauft hat, und einen vierten Zettel54 aus, der direkt an das Abrechnungsstellensystem56 von XYZA gesendet wird, falls die Bank XYZA einen Abschlusszufuhrklienten installiert hat, der bestätigt, dass XYZA bei 11,5 von PBXX gekauft hat. -
7 veranschaulicht den vollständigen Auftragszyklus für den Abschluss, der beschrieben wurde. Bei Schritt100 legt der Händler36 bei der Institution ABCD eine Quotierung vor, um bei 11 in das Handelssystem zu verkaufen. Diese Quotierung wird beispielsweise von der Bank ABCD oder dem Marktzugriffsknoten, wenn das anonyme Handelssystem das ist, das bei derUS 5 375 055 beschrieben ist, bei Schritt102 in den Marktverteiler und Schiedsrichter des anonymen Handelssystem geleitet. Der Marktverteiler führt die Funktion des Verteilens von Quotierungen in den Markt an Händler und des Erstellens von Marktsichten für jedes Börsenparkett, basierend auf einer Kreditmatrix, durch, die die Partner detailliert darstellt, mit denen dieses Börsenparkett Kredit aufweist. Der Schiedsrichter umfasst eine Anpassungsmaschine und gleicht Quotierungen ab, um eine Abschlussausführung zu ermöglichen. Bei einigen Handelssystemen werden diese Funktionen der Marktverteilung und Anpassung durch getrennte Computer an getrennten Stellen durchgeführt. Bei anderen Systemen werden sie kombiniert. Bei Schritt104 akzeptiert der Händler XYZA, der durch das Terminal des ersten Brokers Geschäfte tätigt, die Quotierung zu verkaufen, und dieses akzeptierte Angebot wird dem System bei105 als eine Anforderung mitgeteilt, von dem Börsenparkett PBXX zu kaufen. Zur gleichen Zeit reserviert das Börsenparkett PBXX den Abschlussbetrag gegen den Kredit, den XYZA durch PBXX als ein erster Broker zu tätigen hat. Diese Krediteinstellung wird endgültig gemacht, wenn der Abschluss getätigt wurde. Bei106 teilt das System diesen Auftrag dem Händlerterminal bei ABCD als eine Kaufmöglichkeit mit. Beide Seiten führen dann eine Kreditprüfung bei108 durch, um sicherzustellen, dass es ausreichenden bilateralen Kredit zwischen ABCD und PBXX gibt, um den Auftrag zu erfüllen. Sobald Kredit eingerichtet wurde, benachrichtigt der erste Broker PBXX das System bei110 über den Abschluss mit einer Nachricht "Gekauft bei 11 von ABCD". Er benachrichtigt ebenfalls ABCD bei112 , dass der Abschluss getätigt wurde. Bei114 leitet ABCD die Benachrichtigung an das Händlerterminal in einer Nachricht "Verkauft bei 11 an PBXX" weiter. Ein zweiter Abschluss für den gleichen Betrag bei 11,5 wird zwischen PBXX und der Klientenbank XYZA abgeschlossen, und eine Nachricht115 wird an das Terminal des ersten Brokers32 bei der Bank XYZA gesendet, die "Gekauft bei 11,5 von PBXX" angibt. Diese Nachricht wird in dem Feld für getätigte Abschlüsse dieser Workstation angezeigt. Bei116 wird ein Händlerzettel an das Abrechnungsstellensystem von ABCD gesendet, der angibt, dass ABCD bei 11 an PBXX verkauft hat. Bei118 werden zwei Händlerzettel von dem ersten Broker16 an das Abrechnungsstellensystem von DEFX gesendet, die angeben, dass PBXX bei 11 von ABCD gekauft und bei 11,5 an XYZA verkauft hat. Schließlich wird bei120 ein Händlerzettel an das Abrechnungsstellensystem von XYZA gesendet, der angibt, dass XYZA von PBXX bei 11,5 gekauft hat. - Das oben beschriebene System weist den Vorteil auf, dass Institutionen mit begrenztem Kredit Zugriff auf bessere Preise durch Benutzen des Kredits von anderen Institutionen gegeben wird. Dafür profitieren die Institutionen, die es ermöglichen, dass ihr Kredit verwendet wird, finanziell für jedes Geschäft, das in ihrem Namen durchgeführt wird. Das anonyme Handelssystem zieht daraus Nutzen, da mehr Aufträge in das System eingegeben werden, wobei so die Liquidität in den gehandelten Devisenpaaren erhöht wird. Das beschriebene System weist den weiteren Vorteil auf, dass größere Geschäfte durch einen ersten Broker durchgeführt werden können, ohne dass die Identität des Geschäftspartners dem Markt bekannt gegeben wird. Bei Systemen des Standes der Technik sind Aufträge typischerweise für Beträge in dem Bereich von $ 1 M bis $ 5 M. Wenn ein Händler wünscht, einen sehr großen Betrag, wie beispielsweise $ 50 M, zu handeln, wird der Auftrag nicht durch ein einziges Geschäft sondern durch eine Anzahl von Geschäften gefüllt werden. Obwohl das System anonym ist, können weitere Händler auf dem System die Identität der Partner zu allen getätigten Abschlüssen sehen. Sie können daher sehen, dass es eine Reihe von Abschlüssen gibt, die den gleichen Partner auf einer Seite aufweisen. Sie schließen daraus, dass es einen großen Auftrag geben muss, der abgeschlossen werden muss, und werden ihre Preise unter der Annahme einstellen, dass der Abschlüsse tätigende Partner bereit sein wird, einen höheren Preis zu bezahlen, um den Auftrag zu tätigen. Das oben beschriebene System vermeidet diese Möglichkeit. Die anderen Händler werden eine Kette von Abschlüssen sehen, die den ersten Broker auf einer Seite aufweist. Sie werden jedoch wissen, dass der erste Broker für viele Klienten wirkt, und sie werden nicht in der Lage sein, zu sagen, dass alle Abschlüsse von einem einzigen Klienten herrühren.
- Der Nachrichtenfluss bei dem obigen Beispiel wurde zwecks Klarheit vereinfacht.
8 und9 zeigen den vollständigen Nachrichtenfluss während des Vorlegens bzw. Akzeptierens von Angeboten. Das in8 und9 gezeigte System unterscheidet sich von dem von1 bis7 darin, dass es kein getrenntes Terminal für den ersten Broker bei der Klientenbank XYZA gibt. Stattdessen wird die Option, durch den ersten Broker Geschäfte zu tätigen, in der gleichen Anzeige des Handelsbildschirms dargestellt, die der Händler verwendet, um im Namen der Bank XYZA Geschäfte zu tätigen. Bei dem Beispiel der8 umfasst die Anzeige des Händlers zwei Teile. Der erste Teil130 zeigt die besten Nachfrage- und Angebotspreise, die der Händler erhalten kann, der als XYZA Geschäfte macht. Der zweite Teil132 zeigt die Bestpreise, die durch Handeln über den ersten Broker verfügbar sind. Diese Anordnung ist zweckmäßig, da der Händler nicht zwei Bildschirme beobachten muss, sondern ohne weiteres sehen kann, welche der beiden verfügbaren Routen ihm den Bestpreis geben wird. Wenn die Preise die gleichen sind, wird er als seine eigene Bank Geschäfte tätigen, um zu vermeiden, eine Gebühr für den ersten Broker zu zahlen. Diese Anzeige wird ausführlicher in10 gezeigt, und eine Variante wird in11 gezeigt. Beide werden ausführlicher nachstehend beschrieben. - Bei dem Beispiel von
8 ist im Gegensatz zu dem der vorhergehenden Figuren der Händler XYZA, der über den ersten Broker Geschäfte tätigt, der Ersthändler (market maker). Der Händler bringt ein Angebot, bei 11 zu kaufen, bei Schritt200 durch den ersten Broker in den Markt. Der Händler kann wählen, ob das Angebot in seinem eigenen Namen oder in dem Namen des ersten Brokers vorgelegt wird. Wenn die Quotierung in dem eigenen Namen des Händlers vorgelegt wird, d.h. XYZA, dann wird das Handelssystem die Quotierung anderen Quotierungen in dem Markt anpassen, indem zuerst der Kredit von XYZA verwendet wird, und dann den Kredit des ersten Brokers in Fällen absichtlicher Auto-Anpassung verwenden. Jeder Betrag, der übrigbleibt, wird anderen Vertragspartnern im Namen des Händlers verfügbar gemacht. Wenn die Quotierung im Namen des ersten Brokers vorgelegt wird, wird das Handelssystem ebenfalls die Quotierung anderen Quotierungen in dem Markt anpassen, indem zuerst der Kredit von XYZA verwendet wird, und dann den Kredit des ersten Brokers in Fällen einer absichtlichen Auto-Anpassung verwenden. Jeder übriggelassene Betrag wird jedoch anderen Vertragspartnern im Namen des ersten Brokers verfügbar gemacht. Ohne Rücksicht auf den Namen, in dem die Quotierung vorgelegt wird, behält der Händler immer die Steuerung über die Quotierung und weist die Fähigkeit auf, die Quotierung sofort zu unterbrechen, um sie von dem Markt zurückzuziehen. - In dem Handelssystem wird die Anpassung der Quotierung auf der Grundlage von Preis, Kredit und Zeitpriorität durchgeführt. Mit Rückbezug auf
8 nimmt das zu beschreibende Beispiel an, dass die Anpassung mit dem Kredit des ersten Brokers durchgeführt wird. Die von dem Verkäufer eingegebene Quotierung wird bei Schritt202 an den ersten Broker16 gesendet, der den Betrag der Quotierung gegen die Kreditgrenze für Geschäft prüft, die über den ersten Broker durchgeführt werden. Aus der Perspektive des Rests des Systems besitzt der erste Broker16 nun diese Quotierung. Bei Schritt204 wird die Quotierung an den Schiedsrichter in dem Handelssystem gesendet, woraufhin das Handelssystem die Quotierung verteilt, wobei sie anderen Händlern sichtbar gemacht wird, die Kredit mit dem Börsenparkett des ersten Brokers aufweisen. Bei206 akzeptiert der Händler bei der Bank ABCD14 die Quotierung, wobei ein Auftrag vorgelegt wird, bei 11 zu kaufen. Dieser Auftrag wird bei208 an den Schiedsrichter geleitet und bei Schritt210 an den ersten Broker gesendet. An diesem Punkt werden Kreditprüfungen für den Käufer und den Verkäufer durchgeführt. Die nächsten vier Schritte verifizieren, dass die Quotierung gut ist, d.h., dass der Verkäufer wünscht, dass die Quotierung in dem Markt verbleibt und ein Abschluss getätigt werden kann. Bei212 sendet der erste Broker eine Nachricht "Quotierung gut?" an den Verkäufer-Bankknoten, und bei Schritt214 sendet der Verkäufer-Bankknoten eine Nachricht "Quotierung gut?" an die Workstation des Verkäufers. Die Workstation antwortet mit einer Nachricht "Quotierung OK"216 , die verifiziert, dass die Quotierung gut ist und ein Abschluss getätigt werden kann. Diese Nachricht wird an den Verkäufer-Bankknoten gesendet, der dann eine Nachricht "Quotierung OK"218 an den ersten Broker sendet. - Bei Schritten
220 bis230 führt das System einen Abschluss zwischen dem ersten Broker und dem Käufer auf eine herkömmliche Art und Weise durch. Somit sendet bei220 der erste Broker eine Nachricht "Kaufen bei 11?" an den Käufer-Bankknoten. Der Käufer-Bankknoten sendet bei222 eine Nachricht "Gekauft bei 11" an den Schiedsrichter und bei224 die gleiche Nachricht "Gekauft bei 11" an den ersten Broker. Bei225 wird eine Nachricht "Verkauft bei 11 an Käufer" von dem ersten Broker an den Schiedsrichter10 gesendet. Bei226 wird "InstrMaker" von dem ersten Broker an den Käufer gesendet, und bei228 wird eine Nachricht "InstrTaker" von dem Käufer an den ersten Broker gesendet. Diese beiden Nachrichten tätigen den Abschluss und benachrichtigen die Partner, dass der Abschluss getätigt wurde. - Ein Abschluss muss ebenfalls zwischen dem ersten Broker und dem Verkäufer getätigt werden. Bei diesem Beispiel wird der Abschluss zum gleichen Preis wie der Abschluss zwischen dem ersten Broker und dem Käufer abgeschlossen. Die Nachricht "Gekauft bei 11" wird ebenfalls von dem ersten Broker an den Verkäufer-Bankknoten gesendet, und eine Nachricht "InstrMaker" wird von dem Verkäufer-Bankknoten an den ersten Broker gefolgt von einer Nachricht "InstrTaker" von dem ersten Broker an den Verkäufer-Bankknoten gesendet. Der Abschluss ist nun getätigt, und die Händlerzettel werden in elektronischer Nachrichtenform an die Abrechnungsstellen-Computersysteme bei dem Verkäufer, Käufer und ersten Broker gesendet, um die Protokollierung und Abrechnung der Abschlüsse durch die Computersysteme der Abrechnungsstellen zu ermöglichen.
- Mit Bezug auf
9 wird die Situation, wobei ein akzeptiertes Angebot in das System eingereicht wird, ausführlicher gezeigt. Dies ist eine erweiterte Version des in7 gezeigten Prozesses. Akzeptierte Angebote oder Käufe, die von dem ersten Broker vorgelegt werden, werden ebenfalls in Preis, Kredit und Zeitpriorität angepasst, und der Kredit des Käufers wird immer zuerst verwendet, wenn er existiert. Wenn der Käufer keinen Kredit aufweist, wird der Kredit des ersten Brokers verwendet. Wie bei dem obigen Beispiel werden, wobei der Kredit des ersten Brokers verwendet wird, zwei Abschlüsse, einer zwischen dem ersten Broker und dem Vertragspartner und einer zwischen dem ersten Broker und dem Klienten, ausgeführt. Der Verkäufer, der der Vertragspartner zu dem ersten Broker ist, weiß erneut nie die Identität des Käufers, der durch den ersten Broker Geschäfte tätigt. - Der Nachrichtenfluss wird in
9 gezeigt. Bei Schritt300 reicht der Verkäufer ABCD12 eine Quotierung in das System ein, wobei angeboten wird, bei 11 zu verkaufen. Bei Schritt302 wird diese Quotierung dem Schiedsrichter mitgeteilt, woraufhin sie an den Markt verteilt wird. Der Händler bei der Bank XYZA34 wird diese Quotierung in seiner regulären Anzeige nicht sehen, da er keinen Kredit mit der Verkäuferbank ABCD aufweist. Er wird sie jedoch in der Anzeige seines ersten Brokers sehen, da der erste Broker Kredit mit der Verkäuferbank aufweist. Bei Schritt304 akzeptiert der Käuferhändler die Quotierung durch den ersten Broker, wobei eine Nachricht "Kaufen bei 11 durch ersten Broker" an den Käuferbankknoten14 gesendet wird, welcher seinerseits eine Nachricht "Käuferanforderung, bei 11 durch ersten Broker zu kaufen" an den Schiedsrichter bei Schritt306 sendet. Bei Empfang des akzeptierten Angebots versucht der Schiedsrichter, es zuerst dem Kredit des Käufers anzupassen. Wenn kein Kredit existiert oder eine bessere Preisquotierung, basierend auf dem Kredit des ersten Brokers, angepasst werden kann, wählt der Schiedsrichter den ersten Broker aus, und bei Schritt308 leitet der Schiedsrichter10 die Nachricht "Käuferanforderung, bei 11 durch ersten Broker zu kaufen" an den ersten Broker16 weiter, der die Anforderung bei Schritt310 annimmt, nachdem geprüft wurde, dass der Abschlussbetrag den Kredit des Käufers mit dem ersten Broker nicht überschreitet. Der Schiedsrichter sendet dann bei312 eine Nachricht "erster Broker bereit, bei 11 zu kaufen" an den Verkäuferbankknoten12 , der eine Nachricht "Quotierung gut" an die Händlerworkstation bei Schritt314 sendet, um zu prüfen, dass der Händler noch Geschäfte zu tätigen wünscht. Wenn der Händler wünscht, weiterzumachen, antwortet er mit einer Nachricht "Quotierung OK" an den Bankknoten bei316 . Der Abschluss ist nun auf herkömmliche Art und Weise mit einer Nachricht "Kaufen bei 11"318 getätigt, die von dem Verkäufer an den ersten Broker gesendet wird, wobei Kreditprüfungen für sowohl den Verkäufer als auch den ersten Broker durchgeführt werden, und eine Nachricht320 "Gekauft bei 11" wird von dem ersten Broker an den Verkäufer mit einer Nachricht "Gekauft bei 11 vom Verkäufer"322 durch den ersten Broker an den Schiedsrichter gesendet. Dies wird durch einen Austausch von Nachrichten "InstrMaker" und "InstrTaker"324 ,326 zwischen dem Verkäufer und dem ersten Broker gefolgt. Der zweite Abschluss zwischen dem ersten Broker und dem Käufer wird dann mit einer Nachricht "Kaufen bei 11?"328 , die von dem ersten Broker an den Käufer gesendet wird, und einer Antwortnachricht "Gekauft bei 11"330 , die von dem Käufer dem ersten Broker zurückgegeben wird, abgeschlossen. An diesem Punkt wird der Kredit des Käufers mit dem ersten Broker verringert, wobei der Betrag bereits reserviert wurde, wenn der erste Broker ursprünglich die Anforderung annahm, im Namen des Käufers zu kaufen. Der Käufer sendet ebenfalls eine Nachricht "Gekauft bei 11 vom ersten Broker" an die Käufer-Workstation bei332 und tauscht Nachrichten "InstrMaker" und "InstrTaker"334 ,336 mit dem ersten Broker aus. Nach Tätigung der Abschlüsse wird der Händlerzettel für den Verkäufer, den Käufer und den ersten Broker erzeugt, wie oben erläutert ist. - Wie oben erwähnt, verlangen die Handelsregeln, dass Aufträge auf der Grundlage von Preis, Kredit und Zeit angepasst werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gibt es eine Situation, bei der diese Regel nicht beachtet wird. Die Auftragsanpassung wird modifiziert, um es einem Parkett in einer Bankinstitution des ersten Brokers zu ermöglichen, die Warteschlange von eins zu überspringen, wenn ihre Kunden des ersten Brokers versuchen, eine Nachfrage zu akzeptieren oder ein Angebot zu bezahlen, die/das zum gleichen Preis wie eine Nachfrage oder ein Angebot ist, das/die sie im Markt haben. Wenn die Quotierung mit mehr als einem Vertragspartner gestapelt wird und die Bank des ersten Brokers nicht die erste auf der Liste ist, wird die Bank des ersten Brokers automatisch als die erste auf der Liste angesagt und dann gegen den Klienten des ersten Brokers als ein regulärer Abschluss ohne erste Maklergebühr ausgeführt.
- Bei dem Beispiel von
3 bis6 weist die Klientenbank XYZA ein fest zugeordnetes erstes Brokerterminal zusätzlich zu ihrem gewöhnlichen Handelsterminal auf. Bei dem Beispiel von8 und9 weist der Händler ein einziges Terminal auf, das sowohl die regulären Bestpreise, die mit dem Kredit der Bank erhalten werden kann, und den Bestpreis, der mit einem ersten Broker erhalten werden kann, anzeigt. Zwei Versionen dieser Anzeige werden in10 bzw.11 gezeigt. In10 wird dem Händler ein einziges Anzeigefeld präsentiert, wobei die regulären Preise über den Preisen des ersten Brokers gezeigt werden. Diese Anordnung ist besonders zweckmäßig, da sie es dem Händler ermöglicht, ohne weiteres die Gelegenheiten für den Handel durch einen ersten Broker zu sehen. Die Anordnung von11 ist für eine Anzeige mit mehreren Feldern bestimmt, bei der die regulären Preise in einem in11a gezeigten Feld gezeigt werden, und die durch einen ersten Broker verfügbaren Preise durch ein weiteres, in11b gezeigtes Feld verfügbar sind. Diese beiden Felder können nur zwei von einer Anzahl von Feldern sein, die dem Händler angezeigt werden. Beispielsweise kann eine Anzeige reguläre Felder und Felder des ersten Brokers für eine Vielzahl von Devisenpaaren sein. - Damit der Schiedsrichter die dem Händler angezeigten Marktsichten erzeugen kann, unterhält er einen zusätzlichen Kreditvektor aus bilateralem Kredit zwischen jedem Kunden und dem ersten Broker. Dieser Kreditvektor wird mit dem Marktverteiler oder Brokerknoten gemeinsam benutzt, wenn die Marktverteilungsfunktion durch einen Brokerknoten und nicht durch einen getrennten Marktverteiler bereitgestellt wird, wie in der GB-A-2363875 offenbart ist, so dass er die anzuzeigende Marktsicht in dem Preisfeld des ersten Brokers erzeugen kann.
- Bei den oben beschriebenen Beispielen wurde die Annahme getroffen, dass es nur einen einzigen ersten Broker gibt. In der Praxis ist es wahrscheinlich, dass eine Anzahl von Banken Dienste des ersten Brokers anbieten möchten, da sie einen attraktiven Einnahmestrom bereitstellen können. Da es somit wahrscheinlich ist, dass jede Bank, die Dienste des ersten Brokers anbietet, wahrscheinlich Kredit mit allen oder nahezu allen möglichen Vertragspartnern auf dem System aufweist, hat ein Händler, der wünscht, einen ersten Broker zu verwenden, eine Wahl von möglichen ersten Brokern. Somit muss eine Entscheidung getroffen werden, welcher erste Broker zu verwenden ist. Dies könnte durch eine Benutzerpräferenz, basierend beispielsweise auf den Gebührstrukturen, spezifiziert werden, die von dem ersten Broker berechnet werden, womit sichergestellt wird, dass die Mindestgebühr bezahlt wird. Alternativ könnte die Entscheidung dem Schiedsrichter überlassen werden. Mit Rückbezug auf das Beispiel von
9 muss der Schiedsrichter entscheiden, bevor er die Nachricht "Käuferanforderung, bei 11 zu kaufen"308 sendet, an welchen ersten Broker die Nachricht zu senden ist. Dies kann auf eine Anzahl von Weisen, beispielsweise auf einer Round-Robin-Grundlage oder auf der Grundlage der von dem Käufer gelieferten Bevorzugung, durchgeführt werden. Diese Bevorzugungen können vordefiniert sein, wie es in der Nachricht "Käuferanforderung, durch ersten Broker zu kaufen"306 angegeben ist. Beispielsweise könnte diese Nachricht erweitert werden, um den Abschluss-Code des bevorzugten ersten Brokers anzuhängen. - Wenn mehrere erste Broker verwendet werden, könnten beide Seiten eines Abschlusses durch einen ersten Broker wirken. Somit könnte eine Institution ABCD durch den ersten Broker PBXX wirken, und eine Institution XYZA könnte durch einen ersten Broker DEFX wirken. Der tatsächliche Abschluss würde zwischen den Börsenparketten PBXX und DEFX abgeschlossen werden. Getrennte Abschlüsse würden dann auf der oben erläuterten Art und Weise zwischen ABCD und PBXX und DEFX und XYZA abgeschlossen werden. Dies würde dazu führen, dass sechs Händlerzettel erzeugt werden.
- Beim Kunden können mehrere erste Broker jeweils ein getrenntes Terminal aufweisen, das von dem Händler verwendet wird, um durch einen ausgewählten ersten Broker Geschäfte zu tätigen. Eine alternative Vorgehensweise besteht jedoch darin, ein Preisfeld an der Workstation des Klienten des ersten Brokers für jeden ersten Broker aufzunehmen, die es dem Klienten ermöglicht, die verfügbaren Preise auf dem Bildschirm zu vergleichen. Die Verwendung mehrerer Preisfelder in einem einzigen Geschäftsbildschirm ist bekannt und wird typischerweise verwendet, um es Händlern zu ermöglichen, mehrere Devisenpaare gleichzeitig zu verfolgen. Die Verwendung mehrerer Handelsfelder wird in unserer vorläufigen Anmeldung US 60/478570 offenbart, deren Inhalt durch Bezug aufgenommen ist.
- Alternativ oder zusätzlich könnten die Codes des ersten Brokers eine zugewiesene Sprachfunktionalität aufweisen, sodass die Preise des ersten Brokers dem Klienten angesagt werden. Die Verwendung von Sprachansagen wird in der
US 5 806 050 offenbart. - Eine Alternative zu mehreren Preisfeldern besteht darin, einen gemischten Kurs des ersten Brokers anzuzeigen, wodurch der Klient des ersten Brokers nur den besten Kurs des ersten Brokers sieht. Dies erfordert es, dass die Marktverteilungsfunktionalität Einzelheiten des ersten Brokers speichert, mit denen ein gegebener Klient arbeitet, um eine beste Sicht eines ersten Brokers zur Verteilung an den Klienten zu erstellen. Beide dieser letzten zwei Optionen weisen den Vorteil auf, nur ein einziges erstes Brokerterminal bei dem Kunden zu erfordern. Diese Funktionalität könnte auf einem einzigen Bildschirm zusätzlich zu den eigenen direkten Handelspreisen der Händler bereitgestellt werden. Eine weitere alternative Anordnung liefert einen gemischten Preis, der den besten Kurs zeigt, mit der dieser entweder durch einen ersten Broker oder durch direkten Abschluss verfügbar ist. Es wird bevorzugt, dass der direkte Preis gezeigt wird, wenn die Preise gleich sind, da direktes Handeln keine ersten Brokergebühren auf sich zieht.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann die Bank des ersten Brokers die Abschlüsse betrachten, die durch die Kunden des ersten Brokers durchgeführt wurden. Eine herkömmliche Händleranzeige umfasst ein Händlerabschlussfeld, das die durch diesen Händler durchgeführten Abschlüsse auflistet. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist ein ähnliches Feld bei der Bank des ersten Brokers verfügbar, das aktive Aufträge mit Größen für Kunden des ersten Brokers auflistet. Das Bankterminal des ersten Brokers kann auswählen, ob dieses Feld angezeigt wird oder nicht. Das Feld kann lediglich getätigte Abschlüsse oder auch noch offene Quotierungen in dem Markt umfassen. Es wird bevorzugt, dass die Identität des Kunden des ersten Brokers nicht angezeigt wird.
- Kunden des ersten Brokers kann die Fähigkeit gegeben werden, es einzeln zu erlauben, ob Banken des ersten Brokers ihre Aufträge auf dem Auftragsfeld des Kunden des ersten Brokers sehen können. Auf ähnliche Weise können es die Banken des ersten Brokers erlauben, ob sie die Kundenaufträge des ersten Brokerfelds auf einer Pro-Kundengrundlage sehen können. Es ist bedeutsam, dass kein Kunde des ersten Brokers die Identität von anderen Kunden der gleichen Bank des ersten Brokers sehen kann.
- Bei einer Modifikation der beschriebenen Ausführungsformen sind Kunden des ersten Brokers in der Lage, anderen Banken ihre ersten Broker-Preise weiß zu kennzeichnen. Dies wird in
12 dargestellt. Eine Bank des ersten Brokers ABCX400 weist eine Kreditbeziehung mit der Bank BCDE410 auf, die es der Bank BCDE ermöglicht, als ein Kunde des ersten Brokers der Bank ABCX Geschäfte zu tätigen. Der Kunde des ersten Brokers BCDE weist seine eigene Kreditbeziehung mit einer Anzahl seiner eigenen Kunden CDEF420 , DEFG430 und EFGH440 auf. Der Kunde des ersten Brokers BCDE wird eine Spanne auf die Preise anwenden, die er seinen Kunden420 ,430 und440 zeigt, und damit ein Preis ein akzeptiertes Angebot wird, wird es drei getrennte Abschlüsse und sechs Abschluss-Tickets geben. Der erste Abschluss ist zwischen der Bank des ersten Brokers und dem Vertragspartner. Der zweite ist zwischen der Bank des ersten Brokers ABCX und seinem Kunden BCDE, und der dritte ist zwischen dem Kunden BCDE und einem seiner Kunden420 ,430 ,440 . - Soweit, wie es die Bank des ersten Brokers betrifft, ist ihre einzige Risiko-Exponierung mit der Vertragspartnerbank und ihrem Kunden BCDE
410 . Mit anderen Worten gibt es kein zusätzliches Risiko. Für den Kunden des ersten Brokers gibt es den gleichen Vorteil wie bei den vorhergehenden Ausführungsformen zusammen mit der Fähigkeit, seinen eigenen Kunden Preise anzubieten und von der angewendeten Spanne zu profitieren. Für die Kunden420 ,430 ,440 des Kunden besteht der Vorteil darin, dass sie Zugriff auf Liquidität und Preise haben, die ihnen ansonsten nicht verfügbar sein würden. - Obwohl es in
12 nicht gezeigt ist, würde es für die Kunden CDEF420 , DEFG430 und EFGH440 selbst möglich sein, in Kreditbeziehungen einzutreten und die Preise, die sie empfangen, Kunden unter der Voraussetzung anzubieten, dass eine Spanne angewendet wird. - Bei der beschriebenen Ausführungsform wurde angenommen, dass die Kunden des ersten Brokers Banken oder ähnliche Finanzinstitutionen sind. Dies ist nicht notwendigerweise der Fall. Bei einer Ausführungsform der Erfindung umfassen die Kunden einen oder mehrere Hedge-Funds. Durch das Wesen der Hedge-Funds werden dem System einige Anforderungen auferlegt.
- Hedge-Funds verlangen, dass die meisten ihrer Positionen in mehrere Fondausbrüche aufgebrochen werden. Um ein derartiges Geschäft zu ermöglichen, muss ein Kunde des ersten Brokers in der Lage sein, eine Liste aller Konten in das Handelssystem zu laden. Dies ermöglicht es dem Kunden, das Konto und den Betrag auf einer Nach-Abschluss-Grundlage zu verknüpfen. Die Bank des ersten Brokers wird mit einer Vor-Abschluss-Schnittstelle versehen, um zu bestätigen, dass die Bank des ersten Brokers den Durchbruchnamen versteht. Es kann möglich sein, dass die Bank des ersten Brokers den Namen verbessern muss, um ihre eigenen internen Systeme anzupassen. Dies wird zweckmäßigerweise über eine Abbildungstabelle durchgeführt.
- Wo der Kunde ein Hedge-Fund ist, können sie somit die Liste von Fonds in das Handelssystem eingeben. Dies wird zweckmäßigerweise von dem Börsenparkett-Administrator-Terminal durchgeführt, in das die Funds-Information geladen ist. Die Funds-Information wird ebenfalls an die Bank des ersten Brokers zum Abbilden der Funds-Information in die Abrechnungsstellen-Codes der Bank geleitet.
- Sobald Abschlüsse getätigt wurden, werden Händlerzettel über eine Abschlusszufuhrschnittstelle oder, wo verwendet, einer automatisierten Handelsschnittstelle bereitgestellt. Ein Hedge-Fund-Kunde des ersten Brokers muss in der Lage sein, einen Abschluss auszuwählen, der von einer diesen Quellen gemeldet wurde, und ihn in mehrere Unterkonten aufzubrechen. Der durch die Abschlusszuführung oder ASI geleitete Abschluss ist effektiv eine Reihe von verknüpften Abschlüssen, die es ihnen ermöglicht, ordnungsgemäß in die richtigen Konten zugeteilt zu werden.
- Viele Modifikationen zu den beschriebenen Ausführungsformen sind möglich und werden einem Fachmann in den Sinn kommen, ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen. Beispielsweise ist die Verwendung eines getrennten Abschluss-Codes für einen ersten Broker, obwohl zweckmäßig, nicht wesentlich. Ein Abschluss des ersten Brokers kann durch jedes reguläre Börsenparkett der Institution des ersten Brokers durchgeführt werden. Es ist ebenfalls nicht wesentlich, den ersten Broker und direkte Preise bei der Workstation des Händlers getrennt zu zeigen. Es ist möglich, diese zusammen zu kombinieren, sodass den Händlern einfach der Bestpreis gezeigt wird, den sie entweder durch Handeln in ihrem eigenen Namen oder durch einen ersten Broker erhalten können. In einer derartigen Umgebung wird das System angeordnet, sodass ein Geschäft immer im Namen der Klientenbank durchgeführt wird, wenn Kredit existiert, da dies vermeidet, dass die Klientenbank eine Gebühr an den Broker zahlen muss. In dieser Situation wird der Schiedsrichter einen zusätzlichen Kreditvektor aus bilateralem Kredit zwischen jedem Klienten und dem Satz von ersten Brokern unterhalten. Die Marktsicht wird von diesem Vektor zusammen mit dem eigenen Kreditvektor der Bank mit den verfügbaren Vertragspartnern erzeugt.
- Obwohl erwähnt wurde, dass die Identität eines Klienten des ersten Brokers nicht aufgegeben wird, wenn ein erster Broker-Abschluss abgeschlossen wird, könnte das System konfiguriert sein, so dass die Identität des Klienten mit oder ohne der Identität des Börsenparketts des ersten Brokers angezeigt wird.
- Das Wesen des Handelssystems ist nicht bedeutsam. Zusätzlich zu den oben erwähnten beiden Systemen, wobei diese beiden verteilte Systeme sind, können Ausführungsformen der Erfindung auf einem zentralisierten System implementiert sein. Ausführungsformen der Erfindung können auf Systemen implementiert sein, die fest zugeordnete Kommunikationsnetzwerke verwenden, um zwischen den verschiedenen Workstations und anderen Elementen der Systeme zu kommunizieren. Alternativ kann ein öffentliches Netzwerk, wie beispielsweise das Internet, verwendet werden. Die durch anonyme Handelssysteme verwendeten Kommunikationsnetzwerke werden von einem Fachmann verstanden.
- Es ist ersichtlich, dass Ausführungsformen der Erfindung Banken oder anderen Institutionen, die erste Broker verwenden, den ersten Brokern selber und dem Handelssystem-Operator Vorteile bereitstellen. Vom Blickpunkt der Klientenbank wird ihnen Zugriff auf bessere Preise über größeren Kredit im Markt, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Ausführung von Aufträgen und engere Preise, die Kunden zu quotieren sind, gegeben. Diese geben den Klientenbanken eine bessere Wettbewerbsposition im Markt. Vom Blickpunkt der ersten Broker weisen sie Zugriff auf eine größere Anzahl von globalen Vertragspartnern für Verbundgeschäfte, erhöhte Marktexponierung, erhöhten Marktfluss und erhöhte Gewinne durch die Dienste des ersten Brokers erzeugten Gebühren auf.
- Die Vorteile für den Anbieter des anonymen Handelssystems umfassen eine Ausweitung in dem Liquiditäts-Pool, was Geschäfte erleichtert. Dies ist besonders bedeutsam in Devisenpaaren, bei denen es nicht viele Geschäfte gibt, und kann Liquidität in einem gegebenen Devisenpaar zu dem Ausmaß erhöhen, dass es attraktiv wird, die Devise auf dem System zu handeln. Durch Erhöhen der Anzahl von auf dem System durchgeführten Geschäften erhöht der Systemanbieter außerdem seine eigenen Gewinne, die typischerweise auf einer Pro-Geschäftsgrundlage erzeugt werden.
- Bei allen beschriebenen Ausführungsformen wird es bevorzugt, dass Kunden des ersten Brokers ein getrennter Abschluss-Code zugewiesen wird. Dies ermöglicht es, dass reguläre Abschlüsse durch die Bank des ersten Brokers von Kundenabschlüssen getrennt werden und erleichtert die Handhabung und Zuteilung von Kredit, wie zwischen Börsenparketten des ersten Brokers und Kunden des ersten Brokers. Der Abschluss-Code des ersten Brokers muss keine physikalische Existenz aufweisen und erfordert keine physikalische Anwesenheit bei der Bank des ersten Brokers.
- In der Praxis ist es zweckmäßig, dass der Abschluss-Code durch ein getrenntes TFA-Terminal bei der Bank des ersten Brokers verwaltet wird, wobei dies jedoch nicht wesentlich ist.
- Viele weitere Alternativen zu den beschriebenen Ausführungsformen sind möglich und werden einem Fachmann in den Sinn kommen, ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen, der durch die folgenden Ansprüche definiert wird.
- Zusammenfassung
- Ein anonymes Geschäfts- bzw. Handelssystem umfasst eine Einrichtung eines ersten Brokers, die es einem dritten Partner ermöglicht, im Namen einer Institution Geschäfte zu tätigen. Ein Abschluss wird zwischen dem dritten Partner und einem Vertragspartner ausgeführt, und ein weiterer Abschluss wird dann zwischen dem dritten Partner und dem Partner ausgeführt, in dessen Namen er Geschäfte getätigt hat. Der zweite Abschluss kann für den gleichen Betrag wie der erste Abschluss sein, oder kann geändert werden, um die Gebühr des dritten Partners zum Tätigen des ersten Abschlusses zu beinhalten. Klienten des dritten Partners stehen Preise für über den dritten Partner ausgeführte Geschäfte zur Verfügung, die bei ihren Händlerterminals angezeigt werden. Der Klient sieht, dass ein besserer Preis durch den dritten Partner als durch direktes Abschließen verfügbar ist und wählt, einen Abschluss durch den dritten Partner zu tätigen.
Claims (114)
- Verfahren zum Handeln von Papieren auf einem Handelssystem, bei dem eine Vielzahl von Vertragspartnern miteinander Geschäfte tätigen, mit folgenden Schritten: einem ersten Partner eine Quotierung mit dem Bestpreis in dem Markt anzeigen, für die ein dritter Partner Kredit aufweist, um Abschlüsse zu tätigen; Einleiten durch den ersten Partner eines Geschäfts zum Bestpreis, wobei das Geschäft durch Ausführen eines ersten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem Vertragspartner, der das Bestpreisquotierung besitzt, getätigt wird, und Ausführen eines zweiten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem ersten Partner, wobei der Betrag des zweiten Abschlusses der gleiche wie der Betrag des ersten Abschlusses ist.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem der zweite Abschluss zum gleichen Preis wie der erste Abschluss ausgeführt wird.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem der zweite Abschluss zu einem zum ersten Abschluss unterschiedlichen Preis ausgeführt wird, wobei der Preisunterschied die Gebühr darstellt, die von dem dritten Partner zum Teilnehmen bei dem ersten Abschluss berechnet wird.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem der erste Abschluss von dem dritten Partner nur durchgeführt wird, wenn kein bilateraler Kredit zwischen dem ersten Partner und dem Vertragspartner existiert, der die Bestpreisquotierung besitzt.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, umfassend zusätzlich das Anzeigen von Quotierungen in dem Markt, die dem ersten Partner verfügbar sind, der Abschlüsse direkt tätigt.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, umfassend das Anzeigen bei dem ersten Partner einer einzigen Quotierung, die den Bestpreis darstellt, der durch Handeln entweder direkt oder durch den dritten Partner verfügbar ist.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, umfassend das Zuweisen eines Abschluss-Codes dem dritten Partner, wobei der Abschluss-Code für Quotierungen eindeutig ist, die von dem dritten Partner im Namen von anderen Partnern vorgelegt oder akzeptiert werden.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem der dritte Partner eine Kreditgrenze für Geschäfte zuweist, die im Namen des ersten Partners durchgeführt werden, wobei das Verfahren das Prüfen des Betrags der den ersten Abschluss bildenden Quotierung gegen die Kreditgrenze vor Abschlussausführung durch den dritten Partner umfasst.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Handelssystem eine Anpassungsmaschine zum Anpassen von Quotierungen umfasst, und die Einleitung eines Geschäfts durch den ersten Partner ein Vorlegen eines akzeptierten Auftrags der Anpassungsmaschine umfasst, wobei der akzeptierte Auftrag eine Angabe aufweist, dass der Abschluss durch den dritten Partner zu tätigen ist, und wobei die Anpassungsmaschine eine elektronische Nachricht an den dritten Partner sendet, die den dritten Partner bittet, zu bestätigen, dass er im Namen des ersten Partners wirken wird.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Handelssystem eine Anpassungsmaschine zum Anpassen von Quotierungen umfasst, und die Einleitung eines Geschäfts durch einen ersten Partner ein Vorlegen einer Quotierung an die Anpassungsmaschine über den dritten Partner umfasst, wobei die Quotierung den anderen Partnern, die auf dem System Geschäfte tätigen, als eine Quotierung von dem dritten Partner angezeigt wird.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Handelssystem eine Anpassungsmaschine zum Anpassen von Quotierungen umfasst, und die Einleitung eines Geschäfts durch einen ersten Partner ein Vorlegen einer Quotierung an die Anpassungsmaschine über den dritten Partner umfasst, wobei die Quotierung anderen Partnern, die auf dem System Geschäfte tätigen, als eine Quotierung von dem ersten Partner angezeigt wird.
- Verfahren gemäß Anspruch 10, bei dem die Anpassungsmaschine die über den dritten Partner vorgelegte Quotierung mit dem Kredit des ersten Partners, und in der Abwesenheit des Kredits des ersten Partners, dem Kredit des dritten Partners anpasst.
- Verfahren gemäß Anspruch 11, bei dem die Anpassungsmaschine die über den dritten Partner vorgelegte Quotierung mit dem Kredit des ersten Partners, und in der Abwesenheit des Kredits des ersten Partners, dem Kredit des dritten Partners anpasst.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Handelssystem eine Anpassungsmaschine und eine Vielzahl möglicher dritter Partner umfasst, und die Anpassungsmaschine einen dritten Partner auswählt, um den Abschluss im Namen des ersten Partners zu tätigen.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Handelssystem eine Vielzahl von möglichen dritten Partnern umfasst, und der erste Partner, der einen dritten Partner verwendet, um in seinem Namen Abschlüsse zu tätigen, auswählt, welcher dritte Partner für einen gegebenen Abschluss zu verwenden ist.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, das bei Tätigung des zweiten Abschlusses einen Händlerzettel an jeden der Partner zu den ersten und zweiten Abschlüssen sendet.
- Verfahren gemäß Anspruch 16, umfassend das Senden eines Händlerzettels an den dritten Partner für jede der ersten und zweiten Abschlüsse.
- Verfahren gemäß Anspruch 8, bei dem, wenn der Kredit, der für Geschäfte verfügbar ist, die im Namen des ersten Partners durchgeführt werden, unter ein definiertes Niveau fällt, die Anzeige für den ersten Partner von Preisen, die durch Handeln durch den dritten Partner verfügbar sind, unterdrückt wird.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Handelssystem ein anonymes Handelssystem ist.
- Verfahren gemäß Anspruch 7, bei dem der dritte Partner jedem der Vertragspartner, die auf dem Handelssystem Geschäfte tätigen, mit dem er bereit ist, Geschäfte zu tätigen, Kredit zuweist, umfassend das Zuteilen eines Teils des jedem Vertragspartner zugewiesenen Kredits dem Abschluss-Code, der Abschlüssen zugewiesen wird, die im Namen anderer Partner durchgeführt werden.
- Verfahren gemäß Anspruch 20, bei dem der dem Abschluss-Code zugewiesene Kredit, durch den Abschlüsse im Namen anderer Partner getätigt werden, in eine Zuteilung für jeden der anderen Partner aufgeteilt wird, in deren Namen der dritte Partner wirkt.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, umfassend das Ausführen eines dritten Abschlusses zwischen dem ersten Partner und einem Kunden der ersten Partners.
- Verfahren gemäß Anspruch 22, bei dem der Betrag des dritten Abschlusses der gleiche wie die Beträge der ersten und zweiten Abschlüsse ist.
- Verfahren gemäß Anspruch 23, bei dem der Preis, bei dem der dritte Abschluss ausgeführt wird, der gleiche wie der Preis ist, bei dem der zweite Abschluss ausgeführt wird.
- Verfahren gemäß Anspruch 23, bei dem der Preis, bei dem der dritte Abschluss ausgeführt wird, von dem Preis unterschiedlich ist, bei dem der zweite Abschluss ausgeführt wird, wobei der Unterschied eine Gebühr darstellt, die von dem ersten Partner seinem Kunden zum Teilnehmen bei dem dritten Abschluss berechnet wird.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem der erste Partner einen Hedge-Fund mit einer Vielzahl von Fonds umfasst, umfassend das Eingeben einer Liste der Vielzahl von Fonds in das Handelssystem.
- Verfahren gemäß Anspruch 26, umfassend ein Bereitstellen der Liste der Vielzahl von Fonds an den dritten Partner.
- Verfahren gemäß Anspruch 27, umfassend bei dem dritten Partner ein Abbilden der Vielzahl von Fonds auf von dem dritten Partner gehaltene Codes.
- Verfahren gemäß Anspruch 26, bei dem getätigte Abschlüsse dem ersten Partner über eine Abschlusszufuhr- oder automatisierte Handelsschnittstelle zugeführt werden, und wobei der erste Partner den getätigten Abschluss in eine Vielzahl von verknüpften Abschlüssen bricht, die sich auf die Vielzahl von Fonds in dem Hedge-Fund beziehen.
- Verfahren gemäß Anspruch 29, bei dem das Handelssystem einen Händlerzettel bei Tätigung eines Abschlusses erzeugt, wobei der Händlerzettel Information aufweist, die es ermöglicht, dass die verknüpften Abschlüsse durch den Hedge-Fund aufgebrochen werden.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Handelssystem eine Vielzahl von möglichen dritten Partnern aufweist, durch die der erste Partner Geschäfte tätigen kann, umfassend das Anzeigen bei einem ersten Partner von Preisen, die von der Vielzahl von möglichen dritten Partnern verfügbar sind.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Handelssystem eine Vielzahl von möglichen dritten Partnern aufweist, durch die der erste Partner Geschäfte tätigen kann, umfassend das Anzeigen bei einem Händlerterminal des ersten Partners des Bestpreises, der von irgendeinem der möglichen dritten Partner verfügbar ist.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Handelssystem eine Vielzahl von möglichen dritten Partnern aufweist, durch die der erste Partner Geschäfte tätigen kann, umfassend das Anzeigen bei einem Händlerterminal des ersten Partners des Bestpreises, der durch Handeln entweder über einen der möglichen dritten Partner oder direkt mit dem Vertragspartner verfügbar ist.
- Verfahren gemäß Anspruch 8, bei dem bei der Tätigung eines Geschäfts durch den dritten Partner im Namen des ersten Partners die Kreditgrenze, die durch den dritten Partner dem ersten Partner für Geschäfte zugewiesen wird, die in seinem Namen getätigt werden, durch den Betrag des Abschlusses eingestellt wird, wobei die Richtung der Einstellung für einen Kaufabschluss entgegengesetzt der Richtung für einen Verkaufsabschluss ist.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Handelssystem Aufträge von Vertragspartnern in Preis, zeitlicher Reihenfolge anpasst, wobei das Verfahren das Anpassen von Quotierungen, die durch den dritten Partner vorgelegt werden, der in seinem eigenen Namen Geschäfte tätigt, mit Quotierungen, die durch den ersten Partner vorgelegt werden, in Bevorzugung zu anderen früheren Quotierungen mit dem gleichen Preis umfasst.
- Verfahren gemäß Anspruch 35, bei dem ein Abschluss, der aus der Anpassung der Quotierung des dritten Partners und der Quotierung des ersten Partners resultiert, als ein regulärer direkter Abschluss zwischen dem ersten und dritten Partner ausgeführt wird.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, umfassend das Anzeigen bei dem dritten Partner einer Liste von Aufträgen, die durch den dritten Partner im Namen von einem oder mehreren ersten Partnern vorgelegt werden.
- Verfahren gemäß Anspruch 37, bei dem die Liste als ein Auftragsfeld in einer Terminalanzeige bei dem dritten Partner anzeigbar ist.
- Verfahren gemäß Anspruch 37, bei dem ein erster Partner die Erlaubnis für Aufträge erteilen kann, die durch sie über den dritten Partner vorgelegt werden, die dem dritten Partner anzuzeigen sind.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem der dritte Partner eine Liste von ersten Partnern vorlegt, in deren Namen er bereit ist, auf dem Handelssystem Geschäfte zu tätigen.
- Verfahren zum Ausführen von Geschäften auf einem Handelssystem mit einer Vielzahl von Vertragspartnern, umfassend: Anzeigen einem ersten Geschäftspartner auf dem System des durch Handeln durch einen dritten Partner verfügbaren Bestpreises; Ausführen eines ersten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem den Bestpreis anbietenden Partner, und Ausführen eines zweiten Abschlusses zwischen dem dritten und dem ersten Geschäftspartner für den gleichen Betrag wie der Betrag des ersten Abschlusses.
- Handelssystem zum Handeln von vertretbaren Sachen zwischen Vertragspartnern, wobei das Handelssystem umfasst: eine Anpassungsmaschine zum Anpassen von Quotierungen für die Ausführung von Abschlüssen; eine Vielzahl von Börsenparketten zum Empfangen von Preisinformation, die sich auf Quotierungen bezieht, die von Vertragspartnern vorgelegt werden, mit denen die Börsenparkette Kredit aufweisen, wobei die Preisinformation, die mindestens einem Börsenparkett mitgeteilt wird, den Bestpreis in dem Markt umfasst, für den ein dritter Partner Kredit aufweist, um Abschlüsse zu tätigen; eine Geschäftseinleitungseinrichtung bei einem Börsenparkett des ersten Partners zum Einleiten eines Geschäfts zum Bestpreis, wobei das Geschäft durch Ausführen eines ersten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem die Bestpreisquotierung besitzenden Vertragspartner getätigt wird und wobei der dritte Partner Software zum Ausführen des ersten Abschlusses und Ausführen eines zweiten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem ersten Partner umfasst, wobei der Betrag des zweiten Abschlusses der gleiche wie der Betrag des ersten Abschlusses ist.
- System gemäß Anspruch 42, bei dem die Software des dritten Partners bewirkt, dass der zweite Abschluss zum gleichen Preis wie der erste Abschluss ausgeführt wird.
- System gemäß Anspruch 42, bei dem die Software des dritten Partners bewirkt, dass der zweite Abschluss bei einem zum ersten Abschluss unterschiedlichen Preis ausgeführt wird, wobei der Unterschied die Gebühr darstellt, die dem dritten Partner für die Teilnahme bei dem ersten Abschluss berechnet wird.
- System gemäß Anspruch 42, bei dem die Abschluss-Einleitungsroutine eine Kreditprüfroutine aufweist, wodurch der Abschluss durch den dritten Partner nur durchgeführt wird, wenn bilateraler Kredit zwischen dem ersten Partner und dem die Bestpreisquotierung besitzenden Vertragspartner nicht existiert.
- System gemäß Anspruch 42, bei dem die Börsenparkette jeweils mindestens ein Handelsterminal umfassen.
- System gemäß Anspruch 42, bei dem mindestens eines der Börsenparkette eine automatisierte Handelsschnittstelle umfasst, um dem Handelssystem als Reaktion auf vorbestimmte Marktbedingungen Quotierungen vorzulegen.
- System gemäß Anspruch 42, bei dem jedes der Vielzahl von Börsenparketten einen zugewiesenen Abschluss-Code aufweist, um dieses Börsenparkett anderen Partnern zu kennzeichnen, die auf dem System Geschäfte tätigen, wobei der dritte Partner einen weiteren Abschluss-Code aufweist, der für Geschäfte eindeutig ist, die von dem dritten Partner getätigt, jedoch von anderen Partnern eingeleitet werden.
- System gemäß Anspruch 42, umfassend einen Händlerzettelgenerator zum Erzeugen und Senden eines Händlerzettels für den ersten Abschluss an den dritten Partner und den Partner, der die Bestpreisquotierung mit Bezug auf den ersten Abschluss besitzt, und einen weiteren Händlerzettel an den dritten Partner und den ersten Partner hinsichtlich des zweiten Abschlusses.
- System gemäß Anspruch 42, bei dem das Handelssystem ein anonymes Handelssystem ist.
- System gemäß Anspruch 42, umfassend einen Auftragssender zum Senden eines akzeptierten Auftrags an die Anpassungsmaschine, wobei der akzeptierte Auftrag eine Angabe umfasst, dass der Abschluss durch den dritten Partner zu tätigen ist, und bei der Anpassungsmaschine eine Nachrichteneinrichtung zum Senden einer elektronischen Nachricht an den dritten Partner, die den dritten Partner bittet, zu bestätigen, dass er im Namen des ersten Partners wirken wird.
- System gemäß Anspruch 42, bei dem der dritte Partner eine Quotierungsvorlegungseinrichtung zum Senden einer Quotierung an die Anpassungsmaschine bei Empfang einer Geschäftseinleitungsnachricht von dem Börsenparkett des ersten Partners umfasst.
- Handelssystem gemäß Anspruch 42, umfassend eine Vielzahl von möglichen dritten Partnern zum Ausführen des ersten Abschlusses im Namen des ersten Partners, wobei die Anpassungsmaschine einen Auswahlmechanismus zum Auswählen einer der möglichen dritten Partner umfasst.
- Handelssystem gemäß Anspruch 42, umfassend eine Vielzahl von möglichen dritten Partnern zum Ausführen des ersten Abschlusses im Namen des ersten Partners, wobei das Börsenparkett des ersten Partners einen Auswahlmechanismus zum Auswählen einer der möglichen dritten Partner umfasst.
- Handelssystem gemäß Anspruch 42, bei dem das Börsenparkett des ersten Partners mindestens eine Anzeige umfasst, wobei die Anzeige die Bestpreise im Markt zeigt, die durch Handeln direkt mit einem Vertragspartner oder über einen dritten Partner verfügbar sind.
- Handelssystem gemäß Anspruch 55, bei dem die Anzeige die Bestpreise in dem Markt aufweist, die durch Handeln über jedem einer Vielzahl von dritten Partnern verfügbar sind.
- Handelssystem gemäß Anspruch 55, bei dem die Anzeige einen einzigen Bestpreis in dem Markt anzeigt, der durch Handeln direkt mit einem Vertragspartner oder über einen dritten Partner verfügbar ist.
- Handelssystem gemäß Anspruch 42, bei dem der dritte Partner jedem der auf dem Handelssystem Geschäfte tätigenden Vertragspartner Kredit zuweist, mit denen der dritte Partner bereit ist, Geschäfte zu tätigen, umfassend eine Kreditzuteilungseinrichtung bei dem dritten Partner zum Zuteilen eines Teils des Kredits, der jedem Vertragspartner für Abschlüsse zugewiesen ist, die im Namen von anderen Partnern getätigt werden.
- System gemäß Anspruch 58, bei dem der Kredit, der den Abschlüssen zugewiesen ist, die im Namen von anderen Partnern getätigt werden, einem Abschluss-Code zugewiesen wird, der für Abschlüsse reserviert ist, die im Namen von dritten Partnern getätigt werden.
- System gemäß Anspruch 42, umfassend ein Mittel bei dem ersten Partner zum Ausführen eines dritten Abschlusses im Namen eines Kunden des ersten Partners, wobei der Betrag des dritten Abschlusses der gleiche wie die Beträge der ersten und zweiten Abschlüsse ist.
- System gemäß Anspruch 60, bei dem der Preis, zu dem der dritte Abschluss ausgeführt wird, der gleiche wie der Preis ist, zu dem der zweite Abschluss ausgeführt wurde.
- System gemäß Anspruch 42, bei dem das Börsenparkett des ersten Partners einen Hedge-Fund mit eine Vielzahl von Fonds umfasst, wobei das Börsenparkett des ersten Partners einen Mechanismus zum Eingeben einer Liste der Vielzahl von Fonds in das Handelssystem umfasst.
- System gemäß Anspruch 62, umfassend ein Mittel zum Bereitstellen der Liste von Hedge-Funds an den dritten Partner.
- System gemäß Anspruch 62, umfassend eine Fund-Abbildungseinrichtung bei dem dritten Partner zum Abbilden der Fonds auf bei dem dritten Partner gehaltenen Codes.
- System gemäß Anspruch 62, umfassend eine Abschlusszufuhr- oder automatisierte Handelsschnittstelle zum Zuführen getätigter Abschlüsse zu dem Börsenparkett des ersten Partners, wobei das Börsenparkett des ersten Partners eine Fund-Trennungseinrichtung zum Brechen der getätigten Abschlüsse in eine Vielzahl von verknüpften Abschlüssen bezüglich der Vielzahl von Fonds in dem Hedge-Fund umfasst.
- System gemäß Anspruch 42, bei dem die Anpassungsmaschine Quotierungen von Vertragspartnern in Preis, Zeitpriorität anpasst, bei dem die Anpassungsmaschine Software zum Außerkraftsetzen des Preises, der Zeitpriorität umfasst, um Quotierungen, die von dem in seinem eigenen Namen Geschäfte tätigenden dritten Partner vorgelegt werden, der, Quotierungen, die von dem ersten Partner vorgelegt werden, in Bevorzugung zu früheren Quotierungen mit dem gleichen Preis anzupassen.
- System gemäß Anspruch 42, bei dem der dritte Partner eine Anzeige zum Anzeigen einer Liste von Quotierungen umfasst, die von dem dritten Partner im Namen von einem oder mehreren ersten Partnern vorgelegt werden.
- System gemäß Anspruch 67, umfassend eine Erlaubnis-Software bei dem ersten Partner, um dem dritten Partner die Erlaubnis zu erteilen, Aufträge anzuzeigen, die von ihnen über den dritten Partner vorgelegt werden.
- System gemäß Anspruch 67, bei dem die Liste von Quotierungen in einem Auftragsfeld angezeigt wird.
- System gemäß Anspruch 42, bei dem jedes Börsenparkett des Vertragspartners, das auf dem System Geschäfte tätigt, einen eindeutigen Börsenparkett-Abschluss-Code aufweist und der dritte Partner einen eindeutigen Abschluss-Code Geschäften zuweist, die im Namen des ersten Partners und anderen Partnern durchgeführt werden, um ein virtuelles Börsenparkett zu bilden.
- System zum Ausführen von Geschäften auf einem Handelssystem mit einer Vielzahl von Vertragspartnern, umfassend: Software zum Ausführen eines ersten Abschlusses zwischen einem dritten Partner und einem den Bestpreis anbietenden Partner, wobei der dritte Partner im Namen eines ersten Partners Geschäfte tätigt, und Software zum Ausführen eines zweiten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem ersten Geschäftspartner für den gleichen Betrag, wie der Betrag des ersten Abschlusses.
- System gemäß Anspruch 46, umfassend bei dem ersten Partner ein Händlerterminal zum Anzeigen des durch Handeln durch den dritten Partner verfügbaren Bestpreises.
- System gemäß Anspruch 71, bei dem jeder auf dem System Geschäfte tätigende Vertragspartner ein Börsenparkett mit einem Abschluss-Code umfasst, um das Börsenparkett zu kennzeichnen, wobei der dritte Partner einen Abschluss-Code für den ersten Broker für Geschäfte umfasst, die im Namen des ersten Partners und anderen auf dem System Geschäfte tätigenden Partnern ausgeführt werden.
- System gemäß Anspruch 73, umfassend Software bei dem dritten Partner zum Senden des Abschluss-Codes des ersten Brokers an den Partner, der den Bestpreis anbietet, bei Tätigung des ersten Abschlusses, um den Vertragspartner zu dem Abschluss dem Partner zu kennzeichnen, der den Bestpreis anbietet.
- System gemäß Anspruch 71, umfassend bei dem dritten Partner eine Kreditzuteilungseinrichtung zum Zuweisen von Kreditgrenzen für Geschäfte zwischen dem dritten Partner und anderen auf dem System Geschäfte tätigenden Partnern, mit denen der dritte Partner bereit ist, Geschäfte zu tätigen, wobei die Kreditzuteilungseinrichtung einen Teil der einem gegebenen Vertragspartner zugewiesenen Kreditgrenze Geschäften zuweist, die im Namen der anderen Partner durchgeführt werden.
- System gemäß Anspruch 71, bei dem das System eine Vielzahl von teilnehmenden Börsenparketten umfasst, wobei eine Vielzahl von Börsenparketten die Software zum Ausführen eines Abschlusses im Namen eines ersten Partners und zum Ausführen des zweiten Abschlusses umfasst, wobei ein erster Partner eine Wahl des dritten Partners aufweist, um einen gegebenen Abschluss auszuführen, wobei das System eine Anzeige des Börsenparketts des ersten Partners der Bestpreise umfasst, die durch Handeln über ein Börsenparkett des dritten Partners verfügbar sind.
- System gemäß Anspruch 71, bei dem das System eine Vielzahl von teilnehmenden Börsenparketten umfasst, wobei eine Vielzahl von Börsenparketten die Software zum Ausführen eines Abschlusses im Namen eines ersten Partners und zum Ausführen des zweiten Abschlusses umfasst, wobei ein erster Partner eine Wahl eines dritten Partners aufweist, um einen gegebenen Abschluss auszuführen, wobei das System eine Anzeige des Börsenparketts des ersten Partners der Bestpreise umfasst, die durch Handeln über eine Vielzahl von Börsenparketten des dritten Partners verfügbar sind.
- System gemäß Anspruch 71, umfassend Software bei dem ersten Partner zum Ausführen eines dritten Abschlusses zwischen dem ersten Partner und einem Kunden des ersten Partners für den gleichen Betrag wie die ersten und zweiten Abschlüsse.
- System gemäß Anspruch 71, umfassend einen Händlerzettelgenerator zum Erzeugen und Senden an den dritten Partner und den Vertragspartner zu dem ersten Abschluss eines Händlerzettels bezüglich dieses Abschlusses, und Erzeugen und Senden an die ersten und dritten Abschnitte eines Händlerzettels als Reaktion auf den zweiten Abschluss.
- System gemäß Anspruch 71, bei dem das System eine Anpassungsmaschine zum Anpassen empfangener Aufträge gemäß Anpassungsregeln einschließlich Auftragspreis und Zeit umfasst, wobei die Anpassungsmaschine Software zum Verändern der Anpassungsregeln umfasst, um Aufträge, die durch den in seinem eigenen Namen Geschäfte tätigenden dritten Partner vorgelegt werden, Aufträgen anzupassen, die durch den ersten Partner in Bevorzugung zu anderen früheren Aufträgen zum gleichen Preis vorgelegt werden.
- Computerprogrammprodukt mit einem auf einem Speichermedium gespeicherten Computer-Code, der, wenn er auf einem Handelssystem zum Handeln von Papieren zwischen Vertragspartnern ausgeführt wird, das System in die Lage versetzt, folgende Schritte durchzuführen: Anzeigen einem ersten Partner einer Quotierung, die den Bestpreis in dem Markt aufweist, für den ein dritter Partner Kredit aufweist, um Abschlüsse zu tätigen; Einleiten durch den ersten Partner eines Geschäfts zum Bestpreis, wobei das Geschäft durch Ausführen eines ersten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem Vertragspartner durchgeführt wird, der die Bestpreisquotierung besitzt, und Ausführen eines zweiten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem ersten Partner, wobei der Betrag des zweiten Abschlusses der gleiche wie der Betrag des ersten Abschlusses ist.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, bei dem der Code bewirkt, dass der zweite Abschluss zum gleichen Preis wie der erste Abschluss ausgeführt wird.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, bei dem der Code bewirkt, dass der zweite Abschluss bei einem zu dem ersten Abschluss unterschiedlichen Preis ausgeführt wird, wobei der Preisunterschied die Gebühr darstellt, die von dem dritten Partner zum Teilnehmen bei dem ersten Abschluss berechnet wird.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, bei dem der Code bewirkt, dass der erste Abschluss durch den dritten Partner nur durchgeführt wird, wenn bilateraler Kredit zwischen dem ersten Partner und dem den Bestpreis besitzenden Vertragspartner nicht existiert.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, bei dem der Code das Händlerterminal veranlasst, zusätzlich die Preise in dem Markt anzuzeigen, die dem Partner verfügbar sind, der Abschlüsse direkt tätigt.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, bei dem der Code ein Händlerterminal bei dem ersten Partner veranlasst, einen einzigen Preis anzuzeigen, der den Bestpreis darstellt, der durch Handeln entweder direkt oder durch einen dritten Partner verfügbar ist.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, umfassend einen Code, um dem dritten Partner einen Abschluss-Code zuzuweisen, wobei der Abschluss-Code für Quotierungen eindeutig ist, die durch den dritten Partner im Namen eines anderen Partners vorgelegt oder akzeptiert werden.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, bei dem der Code den dritten Partner veranlasst, eine Kreditgrenze für Geschäfte zuzuweisen, die im Namen des ersten Partners getätigt werden, wobei das Verfahren ein Prüfen des Betrags der Quotierung, die den ersten Abschluss bildet, gegen die Kreditgrenze vor der Abschlussausführung durch den dritten Partner umfasst.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, bei dem das anonyme Handelssystem eine Anpassungsmaschine zum Anpassen von Quotierungen umfasst, und der Code, der die Einleitung eines Geschäfts durch den ersten Partner bewirkt, einen Code zum Vorlegen eines akzeptierten Auftrags an die Anpassungsmaschine umfasst, wobei der akzeptierte Auftrag eine Angabe aufweist, dass der Abschluss durch den dritten Partner zu tätigen ist, und wobei der Code die Anpassungsmaschine veranlasst, eine elektronische Nachricht an den dritten Partner zu senden, die den dritten Partner bittet, zu bestätigen, dass er im Namen des zweiten Partners wirken wird.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, bei dem das anonyme Handelssystem eine Anpassungsmaschine zum Anpassen von Quotierungen umfasst und der Code, der die Einleitung eines Geschäfts durch den ersten Partner veranlasst, umfasst einen Code, um der Anpassungsmaschine eine Quotierung über den dritten Partner vorzulegen, und einen Code, um anderen Partnern, die auf dem System Geschäfte tätigen, als eine Quotierung von dem dritten Partner anzuzeigen.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, bei dem das anonyme Handelssystem eine Anpassungsmaschine zum Anpassen von Quotierungen umfasst, und der Code, der die Einleitung eines Geschäfts durch den ersten Partner veranlasst, umfasst einen Code, um der Anpassungsmaschine eine Quotierung über den dritten Partner vorzulegen, und einen Code, um anderen Partnern, die auf dem System Geschäfte tätigen, als eine Quotierung von dem ersten Partner anzuzeigen.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 91, bei dem die Anpassungsmaschine die über den dritten Partner vorgelegte Quotierung mit dem Kredit des ersten Partners und in der Abwesenheit des Kredits des ersten Partners mit dem Kredit des dritten Partners anpasst.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 92, bei dem die Anpassungsmaschine die über den dritten Partner vorgelegte Quotierung mit dem Kredit des ersten Partners und in der Abwesenheit des Kredits des ersten Partners mit dem Kredit des dritten Partners anpasst.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, bei dem das anonyme Handelssystem eine Anpassungsmaschine und eine Vielzahl von möglichen dritten Partnern aufweist und der Code die Anpassungsmaschine veranlasst, einen dritten Partner auszuwählen, um den Abschluss im Namen des ersten Partners zu tätigen.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, bei dem das anonyme Handelssystem eine Vielzahl von möglichen dritten Partnern aufweist und der Code den ersten Partner, der den dritten Partner verwendet, in die Lage versetzt, in seinem Namen Abschlüsse zu tätigen, um auszuwählen, welcher dritte Partner für einen gegebenen Abschluss zu verwenden ist.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, umfassend einen Programm-Code, um bei Tätigung des zweiten Abschlusses einen Händlerzettel an jeden der Partner zu den ersten und zweiten Abschlüssen zu senden.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 96, umfassend einen Code zum Senden eines Händlerzettels an den dritten Partner für jeden der ersten und zweiten Abschlüsse.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 89, bei dem, wenn der für Geschäfte verfügbare Kredit, die im Namen des ersten Partners getätigt werden, unter ein definiertes Niveau fällt, den Code veranlasst, dass die Anzeige an den ersten Partner von Preisen, die durch Handeln durch den dritten Partner verfügbar sind, unterdrückt wird.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 87, umfassend einen Programm-Code bei dem dritten Partner, um Kredit jedem der auf dem Handelssystem Geschäfte tätigenden Vertragspartner zuzuweisen, mit denen der dritte Partner bereit ist, Geschäfte zu tätigen, umfassend einen Code zum Zuteilen eines Teils des jedem Vertragspartner zugewiesenen Kredits an den Abschluss-Code, der im Namen von anderen Partnern durchgeführten Abschlüssen zugewiesen ist.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, umfassend einen Programm-Code zum Ausführen eines dritten Abschlusses zwischen dem ersten Partner und einem Kunden des ersten Partners für den gleichen Betrag, wie die ersten und zweiten Abschlüsse.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, umfassend einen Programm-Code bei dem ersten Partner zum Eingeben einer Liste von Hedge-Funds in das Handelssystem.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 101, umfassend einen Programm-Code, um die Funds-Liste dem dritten Partner bereitzustellen.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 101, umfassend einen Programm-Code bei dem dritten Partner, um die Vielzahl von Fonds auf von dem dritten Partner gehaltene Codes abzubilden.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 101, umfassend einen Programm-Code, um Abschlussinformation, die von einer Abschlusszufuhr erhalten wurde, in eine Vielzahl von verknüpften Abschlüssen aufzubrechen, die sich auf die Vielzahl von Fonds in dem Hedge-Fund beziehen.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, bei dem das Handelssystem eine Vielzahl von möglichen dritten Partnern umfasst, umfassend einen Programm-Code bei einem ersten Partner, um dem ersten Partner den Bestpreis anzuzeigen, der durch Handeln über einen möglichen dritten Partner verfügbar ist.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 105, umfassend einen Programm-Code bei einem ersten Partner, um dem ersten Partner den Bestpreis anzuzeigen, der durch Handeln bei jedem einer Vielzahl von möglichen dritten Partnern verfügbar ist.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, bei dem das Handelssystem eine Anpassungsmaschine umfasst, die von Vertragspartnern empfangene Aufträge in Übereinstimmung mit Anpassungsregeln anpasst, die einen Preis, eine Zeitprioritätsregel aufweisen, wobei das Produkt einen Programm-Code zum Außerkraftsetzen der Anpassungsregeln aufweist, um Quotierungen, die durch den in seinem eigenen Namen Geschäfte tätigenden dritten Partner vorgelegt werden, mit Quotierungen, die durch den ersten Partner vorgelegt werden, in Bevorzugung zu anderen früheren Quotierungen zu dem gleichen Preis anzupassen.
- Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch 81, umfassend einen Programm-Code, um es dem dritten Partner durch einen ersten Partner zu erlauben, Aufträge zu betrachten, die von dem dritten Partner im Namen des ersten Partners vorgelegt werden.
- Computerprogrammprodukt, umfassend ein computerlesbares Speichermedium, das darauf einen Programm-Code gespeichert hat, der, wenn er auf einem eine Vielzahl von Vertragspartnern umfassenden anonymen Handelssystem ausgeführt wird, folgende Schritte durchführt: Anzeigen einem ersten Geschäftspartner auf dem System den Bestpreis, der durch Handeln durch einen dritten Partner verfügbar ist; Ausführen eines ersten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem den Bestpreis anbietenden Partner, und Ausführen eines zweiten Abschlusses zwischen dem dritten Partner und dem ersten Geschäftspartner für den gleichen Betrag wie den Betrag des ersten Abschlusses.
- Anonymes Handelssystem zum Handeln von Papieren von vertretbaren Sachen, umfassend: eine Anpassungsmaschine zum Anpassen von Aufträgen, die dem System zum Ausführen von Geschäften vorgelegt werden; eine Vielzahl von Börsenparketten jeweils zum Vorlegen von elektronischen Handelsnachrichten an die Anpassungsmaschine; einen Marktverteiler zum Verteilen an jedes Börsenparkett einer Marktsicht, die für das Börsenparkett eindeutig ist und den Bestpreis in dem Markt aufweist, mit dem das Börsenparkett bilateralen Kredit aufweist, und zum Verteilen an ausgewählte Börsenparkette den Bestpreis, der durch Handeln über ein Börsenparkett des dritten Partners verfügbar ist, wobei die ausgewählten Börsenparkette ein Mittel aufweisen, um das Börsenparkett des dritten Partners zu veranlassen, einen ersten Abschluss zum Bestpreis auszuführen, der dem Börsenparkett des dritten Partners verfügbar ist, und um einen zweiten Abschluss zwischen dem Börsenparkett und dem Börsenparkett des dritten Partners für den Betrag des ersten Abschlusses auszuführen.
- Verfahren zum Handeln von Papieren auf einem anonymen Handelssystem, bei dem eine Anpassungsmaschine Aufträge anpasst, die durch Vertragspartner auf der Grundlage von Auftragspreis und bilateralem Kredit zwischen Vertragspartnern vorgelegt werden, umfassend in der Abwesenheit von Kredit zwischen einem ersten und einem zweiten Partner das Benutzen des Kredits eines Zwischenpartners, der bilateralen Kredit mit sowohl den ersten als auch den zweiten Partnern aufweist, um es zu ermöglichen, dass Aufträge der ersten und zweiten Partner angepasst werden.
- Verfahren gemäß Anspruch 111, bei dem der Kredit des Zwischenpartners durch Ausführen eines Geschäfts zwischen dem Zwischenpartner und dem zweiten Partner und eines Geschäfts für den gleichen Betrag zwischen dem Zwischenpartner und dem ersten Partner benutzt wird, wobei das Geschäft zwischen dem Zwischenpartner und dem zweiten Partner mit einem virtuellen Börsenparkett getätigt wird, das für Geschäfte durch den Zwischenpartner im Namen von anderen Partnern eindeutig ist.
- Anonymes Handelssystem zum Handeln von Papieren von vertretbaren Sachen, umfassend eine Anpassungsmaschine zum Anpassen von Aufträgen, die von Vertragspartnern auf der Grundlage von Preis und bilateralem Kredit zwischen Vertragspartnern vorgelegt werden, wobei die Anpassungsmaschine in der Abwesenheit von Kredit zwischen einem ersten und einem zweiten Partner den Kredit eines Zwischenpartners benutzt, der bilateralen Kredit mit sowohl den ersten als auch den zweiten Partnern aufweist, um es zu ermöglichen, dass Aufträge der ersten und zweiten Partner angepasst werden.
- Verfahren gemäß Anspruch 113, umfassend einen Abschluss-Code für den ersten Broker, der durch den Zwischenpartner Geschäften zugewiesen wird, die im Namen von anderen Partnern durchgeführt werden, die den Kredit des Zwischenpartners benutzen, wobei die Anpassungsmaschine Aufträge, die durch den ersten Broker-Abschluss-Code identifiziert werden, Aufträgen des Vertragspartners anpasst, um dadurch den Kredit des Zwischenpartners zu benutzen, um es zu ermöglichen, dass der erste Partner mit dem zweiten Partner Geschäfte tätigen kann.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
8180 | Miscellaneous part 1 |
Free format text: DIE ORTSANGABE BEIM 1.ERFINDER IST ZU AENDERN IN: SINCLAIR, JAMES, NEW YORK, N.Y., US |
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8181 | Inventor (new situation) |
Inventor name: O'HAGAN, JAMES, ENGLISHTOWN, N.J., US Inventor name: SINCLAIR, JAMES, NEW YORK, N.Y., US Inventor name: JAIN, NEENA, SOUTH PLAINFIELD, N.J., US Inventor name: HOWORKA, EDWARD R., MORRIS PLAINS, N.J., US |
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee | ||
8170 | Reinstatement of the former position | ||
8131 | Rejection |