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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Ätzen
von scheibenförmigen
Teilen, und insbesondere auf ein Verfahren zum Ätzen und auf eine Vorrichtung
zum Ätzen
für Halbleiterwafer.
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TECHNISCHER
HINTERGRUND
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Ein
typisches Verfahren zum Herstellen von Wafern mit spiegelglatter
Oberfläche,
die als Rohmaterialwafer für
die Herstellung von Halbleiterbaugruppen verwendet werden, wird nachfolgend
erläutert. Als
erstes läßt man mit
Hilfe des Czochralkski-Verfahrens (CZ-Verfahren) oder mit Hilfe des Zonenschmelzverfahrens
(floating zone melting method, FZ-Verfahren) einen aus einem Einkristall
bestehenden Halbleiterblock wachsen. Da der gezüchtete Halbleiterblock auf
seinem äußeren Umfang
verzerrt ist, wird der äußere Umfang
des Halbleiterblocks danach in einem Konturschleifvorgang beschliffen, bspw.
mit Hilfe eines zylindrischen Schleifwerkzeugs, und die äußere Umfangsgestalt
des Halbleiterblocks wird eingestellt. Der Block wird dann mit einer
Drahtsäge
oder ähnlichem
in einem Scheibenschneidvorgang in Scheiben geschnitten und bearbeitet,
um scheibenförmige
Wafer mit einer Dicke von etwa 500 bis 1000 μm zu erhalten, und der äußere Umfang
der Wafer wird dann in einem Anfasungsvorgang angefast.
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Eine
Glättung
wird dann durch Läppen
ausgeführt,
an das sich ein Ätzvorgang
anschließt,
und anschließend
ein primäres
Polieren und ein sekundäres
Polieren. Wafer mit einer spiegelglatten Oberfläche werden dann dadurch erhalten,
daß epitaxiale Wachstumsprozesse
auf der Oberfläche
des Wafers ausgeführt
werden.
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Der
vorstehend beschriebene Ätzvorgang wird
für den
Zweck des Entfernens von durch die Ver- oder Bearbeitung herbeigeführten Verzerrungen,
die in den vorangegangenen Vorgängen
aufgetreten sind, ausgeführt,
von kleineren Fehlern, die sich auf den vorderen und hinteren Oberflächen der
Wafer befinden, und von Material, das an diesen anhaftet. Eine Ätzvorrichtung
wird dazu verwendet, um die vorderen und hinteren Oberflächen der
Wafer bei dem Ätzvorgang
zu ätzen.
Eine herkömmliche Ätzvorrichtung
wird unter Bezugnahme auf 12 nachfolgend kurz
beschrieben. 12 zeigt eine longitudinale Schnittansicht
einer herkömmlichen Ätzvorrichtung, mit
Blickrichtung von der vorderen Oberfläche davon.
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Diese Ätzvorrichtung
besteht im wesentlichen aus einer Ätzkammer 12, die mit
einer Ätzlösung gefüllt ist,
einer Anzahl von Stangen 16 zum Halten und Rotieren einer
Anzahl von Wafern 30, und einem Gehäuse 10, welches den
Tank und die Stangen aufnimmt. Eine Anzahl von ringförmigen Wafertragnuten 124 sind
in äquidistanter
Weise auf der Umfangsfläche
der Stangen 16 angeordnet, und die äußeren Umfangsabschnitte von
Wafern 30 sind in die Wafertragnuten 124 eingesetzt,
um die Wafer 30 zu halten. Auf der anderen Seite drehen
sich die Stangen 16 um deren zentrale Achse.
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Mit
einer Ätzvorrichtung,
die einen derartigen Aufbau aufweist, drehen sich die Wafer, die
sich über ihren äußeren Umfang
in Kontakt mit den Stangen 16 befinden, ebenfalls, wenn
das Innere der Ätzkammer 12 mit
einer Ätzlösung gefüllt ist
und die Stangen 16 gedreht werden. Die Ätzlösung, die sich um die Wafer 30 herum
befindet, wird durch die Drehung der Wafer 30 durchgerührt, und
die vorderen und hinteren Oberflächen
der Wafer werden geätzt.
Nachdem ein solches Ätzen
während
einer vorbestimmten Zeit ausgeführt
worden ist, werden die Wafer 30 aus der Ätzvorrichtung
herausgenommen, so daß der
Vorgang des Ätzens
der Wafer abgeschlossen ist.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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VON DER ERFINDUNG
ZU LÖSENDE
AUFGABEN
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Allerdings
tritt bei einer solchen herkömmlichen Ätzvorrichtung
Turbulenz in der Lösung
zwischen den Wafern auf, aufgrund der Wechselwirkung der rotierenden
Wafer bei dem Ätzvorgang.
Diese Turbulenz bedeutet einen erheblichen Beitrag zu der Verschlechterung
der Glattheitseigenschaften nach dem Ätzen und einer Verschlechterung
der Nanotopologie aufgrund einer minimalen Wellung.
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Die
vorliegende Erfindung wurde erarbeitet, um die vorstehend beschriebenen
Probleme zu lösen,
und eine Aufgabe besteht darin, ein Ätzverfahren und eine Ätzvorrichtung
bereitzustellen, die in der Lage sind, das Auftreten von Turbulenzen
in der Ätzlösung zu
unterdrücken und
die Qualität
hinsichtlich Ebenheit oder Flachheit sowie hinsichtlich der Nanotopologie
nach dem Ätzen
zu verbessern.
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Um
diese Aufgabe zu lösen,
wird unter einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ein Ätzverfahren
bereitgestellt, bei dem zwei oder mehr scheibenförmige Teile, die in eine Ätzlösung eingetaucht
sind, in einem Zustand gehalten werden, in dem deren Plattenoberflächen einander
gegenüberstehen,
und das Ätzen
wird ausgeführt,
während
die Teile gedreht werden, wobei ein sich nicht drehendes Teil zwischen
den Teilen angeordnet ist.
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Unter
einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Ätzverfahren
nach dem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung bereitgestellt,
bei dem das sich nicht drehende Teil im wesentlichen eine Scheibenform
aufweist.
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Unter
einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Ätzverfahren
nach dem ersten oder dem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung bereitgestellt,
bei dem die Größe der Oberfläche des sich
nicht drehenden Teils zwischen 95% und 105% der Größe der Oberfläche der
Teile beträgt.
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Unter
einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Ätzverfahren
nach einem der ersten bis dritten Aspekte der vorliegenden Erfindung bereitgestellt,
bei dem es sich bei den Teilen um Halbleiterwafer handelt.
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Unter
einem fünften
Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Ätzvorrichtung bereitgestellt,
die eine Ätzkammer
aufweist, welche mit einer Ätzlösung gefüllt ist,
und eine Anzahl von Stangen, die drehbar in Kontakt mit dem äußeren Umfang
einer Anzahl von scheibenförmigen
Teilen abgestützt
sind, um die Teile drehbar in einem Zustand zu halten, in dem sich die
Plattenoberflächen
der Teile einander gegenüberstehen,
und wobei ein sich nicht drehen des Teil in einer Position zwischen
den Teilen angeordnet ist, die durch die die Teile haltenden Mittel
gehalten sind.
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Unter
einem sechsten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Ätzvorrichtung
nach dem fünften
Aspekt der vorliegenden Erfindung bereitgestellt, wobei weiterhin
Tragsäulen
parallel zu den Stangen fixiert sind, wobei das sich nicht drehende Teil
an den Tragsäulen
befestigt ist.
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Unter
einem siebten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Ätzvorrichtung
nach dem fünften
oder sechsten Aspekt der vorliegenden Erfindung bereitgestellt,
wobei das sich nicht drehende Teil im wesentlichen eine Scheibenform
aufweist.
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Unter
einem achten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Ätzvorrichtung
nach einem des fünften
bis siebten Aspekts der vorliegenden Erfindung bereitgestellt, bei
der die Größe der Oberfläche des
sich nicht drehenden Teils zwischen 95% und 105% der Größe der Oberfläche der
Teile beträgt.
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Unter
einem neunten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein sich nicht
drehendes Teil für eine Ätzvorrichtung
bereitgestellt, die eine Ätzkammer
aufweist, die mit einer Ätzlösung gefüllt ist,
und eine Anzahl von Stangen, die drehbar in Kontakt mit dem äußeren Umfang
einer Anzahl von scheibenförmigen
Teilen abgestützt
sind, um die Teile drehbar in einem Zustand zu halten, in dem sich
die Plattenoberflächen
der Teile einander gegenüberstehen,
und wobei das sich nicht drehende Teil auf den Stangen an der Stelle
der Teile abgestützt
ist, und wobei ein vorspringender Abschnitt, um die Drehung des
sich nicht drehenden Teils zu verhindern, auf dessen äußerem Umfang
vorgesehen ist.
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Unter
einem zehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird das sich nicht
drehende Teil nach dem neunten Aspekt der vorliegenden Erfindung
bereitgestellt, wobei das sich nicht drehende Teil im wesentlichen
eine Scheibenform aufweist.
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Unter
einem elften Aspekt der vorliegenden Erfindung wird das sich nicht
drehende Teil nach dem neunten oder zehnten Aspekt der vorliegenden
Erfindung bereitgestellt, bei dem die Größe der Oberfläche des
sich nicht drehenden Teils zwischen 95% und 105% der Größe der Oberfläche der
Teile beträgt.
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Unter
einem zwölften
Aspekt der vorliegenden Erfindung wird das sich nicht drehende Teil
nach einem der neunten bis elften Aspekte der vorliegenden Erfindung
bereitgestellt, wobei das sich nicht drehende Teil aus Polypropylen
hergestellt ist.
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Unter
einem dreizehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren
zum Herstellen von Halbleiterwafern bereitgestellt, mit dem Schritt, daß zumindest
zwei Wafer geätzt
werden, die in eine Ätzlösung eingetaucht
sind, während
die Wafer so gehalten werden, daß deren Plattenoberflächen einander
gegenüberstehen,
und die Wafer gedreht werden, wobei ein Teil, das die Strömung der Ätzlösung verändert, zwischen
einem jeden Paar von benachbarten Wafern angeordnet ist, oder ein
Teil, das die Strömung
der Ätzlösung zwischen
einem jeden Paar von benachbarten Wafern verändert, angeordnet ist.
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Mit
der Ätzvorrichtung
nach der vorliegenden Erfindung kann die Ebenheit oder Flachheit
der geätzten
vorderen und hinteren Oberflächen
der Wafer verbessert werden. Insbesondere kann die Flachheit der
vorderen und hinteren Oberfläche
in der Nähe des
Mittelpunkts des Wafers verbessert werden.
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Weiterhin
kann die vorliegende Erfindung ohne weiteres in einer herkömmlichen Ätzvorrichtung eingesetzt
werden, dadurch daß lediglich
die Zellenplatten in den Waferhaltepositionen gemäß der vorliegenden
Erfindung angebracht werden.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
eine longitudinale Schnittansicht der Ätzvorrichtung nach einer ersten
Ausführungsform,
gesehen von der vorderen Oberfläche
davon;
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2 zeigt
eine longitudinale Schnittansicht der Ätzvorrichtung nach der ersten
Ausführungsform, gesehen
von der linken seitlichen Oberfläche
davon;
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3(a) zeigt eine longitudinale Schnittansicht des
linken Tragarms 60 und des linken Bügels 62, und 3(b) zeigt eine longitudinale Schnittansicht des
rechten Tragarms 70 und des rechten Bügels 72 nach der ersten
Ausführungsform;
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4(a) zeigt eine longitudinale Schnittansicht der
Trommel der ersten Ausführungsform,
und 4(b) zeigt eine vergrößerte Ansicht
des Schnitts A, der in 1 dargestellt ist;
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5 zeigt
eine longitudinale Schnittansicht der Ätzvorrichtung nach einer zweiten
Ausführungsform,
gesehen von der vorderen Oberfläche
davon;
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6(a) zeigt eine longitudinale Schnittansicht des
linken Tragarms 160 und des linken Bügels 162, und 6(b) zeigt eine longitudinale Schnittansicht des
rechten Tragarms 170 und des rechten Bügels 172 der zweiten
Ausführungsform;
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7(a) zeigt eine longitudinale Schnittansicht der
Trommel der zweiten Ausführungsform;
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7(b) zeigt eine Schnittansicht B-B' gemäß 7(a);
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8 zeigt ein Modifikationsbeispiel der
Zellenplatte, die gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet werden kann;
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9(a) bis 9(c) zeigt
den SFQR-Wert der Wafer nach dem Ätzen, den man gefunden hat, gemittelt
und visualisiert, getrennt für
die Fälle,
in denen die Zellenplatte größer als
die Wafer war, kleiner als die Wafer und etwa die gleiche Größe wie die
Wafer hatte;
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10(a) bis 10(d) zeigen
Daten, die erhalten wurden, wenn ein Ätzvorgang auf 25 Wafern ausgeführt wurde,
dadurch daß eine
herkömmliche Ätzvorrichtung
verwendet wurde, und eine Probenahme von den 25 geätzten Wafern
durchgeführt wurde;
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11(a) bis 11(d) zeigen
Daten, die dadurch erhalten wurden, daß der Ätzvorgang auf 20 Wafern ausgeführt wurde,
indem die Ätzvorrichtung verwendet
wurde, bei der die vorliegende Erfindung Anwendung findet, und eine
Probenahme von den 20 geätzten
Wafern durchgeführt
wurde; und
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12 zeigt
eine longitudinale Schnittansicht einer herkömmlichen Ätzvorrichtung, gesehen von
der vorderen Oberfläche
davon.
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- 10
- Gehäuse
- 10a
- seitliche
Platte
- 10b
- seitliche
Platte
- 12
- Ätzkammer
- 12a
- seitliche
Platte
- 12b
- seitliche
Platte
- 14
- Vorratstank
- 16
- Stange
- 18
- Trommel
- 20
- Pumpe
- 22
- Tragstütze
- 24
- Tragnut
- 26
- Zellenplatte
- 28
- vorstehender
Abschnitt
- 30
- Wafer
- 32
- Zahnrad
- 34a
- Zahnrad
- 34b
- Zahnrad
- 34c
- Zahnrad
- 34d
- Zahnrad
- 34e
- Zahnrad
- 34f
- Zahnrad
- 35
- Zahnrad
- 35a
- kleines
Zahnrad
- 35b
- großes Zahnrad
- 36
- Antriebszahnrad
- 38
- Antriebsmotor
- 40
- Antriebswelle
- 42
- Filter
- 44
- Rohr
- 46
- Abgaberohr
- 48
- Abgabeventil
- 50
- Zuführungsrohr
- 52
- Zuführungsventil
- 60
- linker
Tragarm
- 62
- linker
Bügel
- 64a
- Deckelplatte
- 64b
- untere
Platte
- 66
- Luftrohr
- 70
- rechter
Tragarm
- 72
- rechter
Bügel
- 80
- Gehäuse
- 82
- Stützträger
- 120
- Tragsäule
- 122
- Tragnut
für Zellenplat
-
- te
- 124
- Wafertragnut
- 126
- Zellenplatte
- 128
- Anschlag
- 160
- linker
Tragarm
- 162
- linker
Bügel
- 170
- rechter
Tragarm
- 172
- rechter
Bügel
- 226
- Zellenplatte
- 326
- Zellenplatte
-
BESTE AUSFÜHRUNGSFORM
ZUR REALISIERUNG DER ERFINDUNG
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Das Ätzverfahren
und die Ätzvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung werden nachfolgend mehr im einzelnen erläutert, wobei
auf die beigefügten
Zeichnungen Bezug genommen wird. Die vorliegende Erfindung kann
bei unterschiedlichen Ätzvorrichtungen
angewendet werden, bei denen Wafer parallel zueinander gehalten
sind, und kann beispielsweise auf die nachfolgend beschriebene Ätzvorrichtung
angewendet werden. Die nachfolgende Beschreibung erläutert allerdings
lediglich die Ausführungsformen
zum Realisieren der vorliegenden Erfindung, und die vorliegende
Erfindung ist in keiner Weise darauf beschränkt.
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AUSFÜHRUNGSFORM 1
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Die
erste Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf 1 bis 4 beschrieben. 1 zeigt
eine longitudinale Schnittansicht der Ätzvorrichtung nach der vorliegenden
Erfindung, gesehen von der vorderen Oberfläche davon. 2 zeigt
eine longitudinale Schnittansicht der Ätzvorrichtung, gesehen von
der linken seitlichen Oberfläche
davon. 3(a) zeigt eine longitudinale
Schnittansicht eines linken Tragarms 60 und eines linken
Bügels 62. 3(b) zeigt eine longitudinale Schnittansicht eines
rechten Tragarms 70 und eines rechten Bügels 72. 4(a) zeigt eine longitudinale Schnittansicht einer
Trommel. 4(b) zeigt eine vergrößerte Ansicht
des Schnitts A, der in 1 dargestellt ist.
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Der
gesamte Aufbau der Ätzvorrichtung
wird nachfolgend unter Bezugnahme auf 1 bis 4 erläutert.
In dieser Ausführungsform
werden eine Anzahl von Wafern 30 geätzt, nachdem sie in einer Reihe
angeordnet worden und auf der Ätzvorrichtung
gehalten sind.
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Wie
in 1 und 2 dargestellt ist, weist die Ätzvorrichtung
nach der vorliegenden Erfindung ein kastenartiges Gehäuse 10 auf,
in dem sämtliche Einheiten
untergebracht sind, eine Ätzkammer 12, die
mit einer Ätzlösung gefüllt ist,
einen Vorratstank 14, um die Ätzlösung, die über die Ätzkammer 12 überläuft, aufzufangen,
eine Trommel 18, die sechs Stangen 16 zum Tragen
und Drehen der Wafer 30 aufweist, und eine Pumpe 20,
um die Ätzlösung im Kreis
zu pumpen. Für
die Anzahl von Stangen besteht keine besondere Beschränkung, wobei
allerdings bevorzugt wird, daß die
Anzahl von Stangen vier oder mehr beträgt, wobei allerdings drei oder
weniger Stangen ebenfalls verwendet werden können.
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Wie
in 1 dargestellt ist, weist das Gehäuse 10 eine
kastenartige Struktur auf und umfaßt vier seitliche Platten und
eine untere Platte. Dieses kastenartige Gehäuse 10 nimmt die Ätzkammer 12 in seinem
inneren Bereich auf. Weiterhin sind Tragständer 22 in Form von
dicken Platten vorgesehen, jeweils einer auf der linken und rechten
Seite, in einem vertikalen Zustand auf der oberen Oberfläche der seitlichen
Platten 10a, 10b des Gehäuses 10. Zwei gerade
Traglöcher
sind horizontal in jede der einander gegenüberliegenden Oberflächen in
beiden Tragständern 22 gebohrt,
die auf der linken und rechten Seite von 1 dargestellt
sind. Die beiden Traglöcher
sind etwas oberhalb und etwas unterhalb der Mittelpunkte eines jeden
Tragständers 22 gebohrt. Beide
Endabschnitte von zwei stangenartigen Stützträgern 82 sind in die
Traglöcher
eingesetzt, und die Stützträger 82 sind
horizontal zwischen den Tragständern 22 abgestützt.
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Die
Stützträger 82,
die auf diese Weise horizontal durch die Tragständer 22 abgestützt sind,
tragen einen linken Tragarm 60 und einen rechten Tragarm 70 mit
einer im wesentlichen plattenartigen Form. Der linke Tragarm 60 und
der rechte Tragarm 70 sind in dem oberen Abschnitt und
etwas oberhalb des Mittelpunkts davon vorgesehen, wobei zwei durchgehende Öffnungen
den gleichen Durchmesser wie der des Stützträgers 82 aufweisen,
wobei die beiden Stützträger 82 in
die beiden durchgehenden Öffnungen
eingesetzt sind und der linke Tragarm 60 und der rechte
Tragarm 70 durch die beiden Stützträger 82 gehalten sind.
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Eine
Deckelplatte 64a in der Form einer flachen Platte ist auf
der Oberseite des linken Tragarms 60 und des rechten Tragarms 70 abgestützt. In ähnlicher
Weise ist eine untere Platte 64b in der Form einer ebenen
Platte in den mittleren Abschnitten des linken Tragarms 60 und
des rechten Tragarms 70 abgestützt. Platten- oder Blechmaterialien
in der Form von ebenen Platten, die in der Figur nicht dargestellt sind,
sind auf den vorderen und hinteren Seiten abgestützt, so daß sie sich in Kontakt mit den
seitlichen Oberflächen
der Deckelplatte 64a und der unteren Platte 64b befinden,
und das kastenartige Gehäuse 80 ist
durch den oberen Abschnitt des linken Tragarms 60, den
oberen Abschnitt des rechten Tragarms 70, Platten- oder
Blechmaterialien, die in der Figur nicht dargestellt sind, die Deckelplatte 64a und
die untere Platte 64b gebildet.
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Auf
der anderen Seite ist ein linker Bügel 62 mit einer im
wesentlichen scheibenförmigen
Gestalt mit dem linken Tragarm 60 verbunden, so daß die Plattenoberfläche des
linken Tragarms 60 und die Plattenoberfläche des
linken Bügels 62 einander
gegenüberstehen.
In ähnlicher
Weise ist ein rechter Bügel 72 mit
einer im wesentlichen scheibenförmigen Gestalt
mit dem rechten Tragarm 70 verbunden, so daß die Plattenoberfläche des
rechten Tragarms 70 und die Plattenoberfläche des
rechten Bügels 72 einander
gegenüberstehen.
Eine Gesamtzahl von sechs Löchern
zum Einsetzen der sechs Stangen 16 ist in die einander
gegenüberstehenden
Oberflächen
des linken Bügels 62 und
des rechten Bügels 72 gebohrt.
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Die
sechs zylindrischen Stangen 16 sind mit einem Endabschnitt
davon in die Löcher
eingesetzt, die in den linken Bügel 62 gebohrt
sind, und mit dem anderen Endabschnitt davon in die Löcher eingesetzt,
die in den rechten Bügel 72 gebohrt
sind. Als Ergebnis davon sind die Stangen 16 horizontal
innerhalb der Ätzkammer 12 abgestützt, parallel
zu der Längsrichtung
davon. Eine Anzahl von ringförmigen Wafertragnuten 24 sind
in äquidistanter
Weise auf der Umfangsoberfläche
einer jeden Stange 16 vorgesehen, und die Wafer 30 sind
dadurch gehalten, daß die äußeren Umfangsabschnitte
der Wafer 30 in die Wafertragnuten 24 eingesetzt
sind.
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Die
sechs Stangen 16 sind auf dem Umfang der Wafer 30 angeordnet,
so daß die
Wafer 30 abgestützt
und gedreht werden können,
wie in 4(a) dargestellt ist. Mehr im
einzelnen dar gestellt, sind vier Stangen unterhalb angeordnet, und
zwei Stangen sind oberhalb der Positionen angeordnet, an denen die
Wafer 30, die innerhalb der Trommel 18 positioniert
werden, eingesetzt werden sollen. Insbesondere sind die sechs Stangen 16 in
bevorzugter Weise mit einer Links-Rechts-Symmetrie in Bezug auf
die Wafer 30 angeordnet.
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4(b) zeigt eine vergrößerte Ansicht des Schnitts
A, der in 1 dargestellt ist. Wie in 4(b) dargestellt ist, ist jede Stange 16 mit
einer Tragnut 24 versehen, die eine Querschnittsform aufweist,
die nahezu identisch ist mit der der angefasten Gestalt auf dem äußeren Umfang
der Wafer, und die Wafer 30 sind dadurch gehalten, daß der äußere Umfang
der Wafer 30 in die Tragnuten 24 eingesetzt ist. Die
Breite der Tragnut 24 ist in bevorzugter Weise größer als
die Dicke des Wafers 30, und die Abstützung 24 ist so ausgebildet,
daß der
Wafer 30 lose in die Tragnut 24 eingesetzt ist.
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Wie
in 3(a) dargestellt ist, ist ein
Zahnrad 32 auf dem distalen Endabschnitt der Stange 16 fixiert,
die in den linken Bügel 62 eingesetzt
ist. Eine Gesamtheit von fünf
Zahnrädern 34f 34e, 34d, 34c und 34b sind
in vertikaler Richtung von oben nach unten in einem aufeinanderfolgend
zusammenwirkenden Zustand auf dem linken Tragarm 60 angeordnet,
wobei eine detaillierte Darstellung der Zahnräder in 3(a) teilweise
weggelassen ist. Ein Zahnrad 35 ist in der Mitte des linken
Bügels 62 angeordnet. In
dem Zahnrad 35 ist ein kleines Zahnrad 35 auf
einem großen
Zahnrad 35b angeordnet und koaxial mit diesem verbunden.
Das Zahnrad 34b steht mit dem kleinen Zahnrad 35a in
Eingriff, und ein großes
Zahnrad 35b steht mit einem jeden Zahnrad 32 in
Eingriff, das auf einem Endabschnitt der Stangen 16 fixiert
ist. Die sechs Stangen 16 werden gemeinsam gedreht, da
alle sechs Zahnräder 32 mit
großen
Zahnrädern 35b des
Zahnrads 35 in Eingriff stehen.
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Weiterhin
steht das oberste Zahnrad 34f mit einem Antriebszahnrad 36 in
Eingriff, und das Antriebszahnrad 36 ist auf einer Antriebswelle 40 eines Antriebsmotors 38 fixiert,
der innerhalb des Gehäuses 30 vorgesehen
ist, wie in 1 dargestellt ist. Die Drehung
des Antriebs motors 38 wird der Reihe nach von dem Antriebszahnrad 36 zu
den Zahnrädern 34f, 34e, 34d, 34c, 35b und
dann zu dem kleinen Zahnrad 35e des Zahnrads 35 übertragen,
und dann von dem großen
Zahnrad 35b des Zahnrads 35 auf die sechs Zahnränder 32.
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Der
Antriebsmotor 38 ist mit einer Steuereinheit verbunden,
die in der Figur nicht dargestellt ist, und kann eine Drehung in
jeder Richtung und mit einer beliebigen Drehzahl bereitstellen.
Die Steuereinheit kann innerhalb des Gehäuses 80 vorgesehen sein,
oder es kann sich um eine Steuereinrichtung wie etwa um einen Personalcomputer
handeln, der getrennt von dem Gehäuse 80 vorgesehen
ist. Weiterhin kann dann, wenn die Steuereinheit mit einer Anzeige
verbunden ist, die Information, die sich auf die Drehzahl oder Richtung
der Drehung der Wafer bezieht, in einer graphischen oder zahlenmäßigen Form
auf der Anzeige dargestellt werden, und die Bedienungsperson kann
die Arbeitsvorgänge
ausführen,
indem auf die angezeigte Information Bezug genommen wird, oder die
Steuerung kann gemäß einem
Programm automatisch ausgeführt
werden.
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Wie
in 3(b) dargestellt ist, sind die
Endabschnitte der Stangen 16, die in den rechten Bügel 72 eingesteckt
sind, durch den rechten Bügel 72 mit Hilfe
von Führungsbuchsen
abgestützt.
Als Ergebnis davon können
die Stangen 16 in Bezug auf den rechten Bügel 72 stoßfrei gedreht
werden. Mit einem solchen Aufbau wird die Drehung des Antriebsmotors 38 an
die Stangen 16 übertragen,
und die Stangen 16 können
mit einer beliebigen Drehzahl und in jeder Richtung gedreht werden.
Wie weiter oben beschrieben ist, besteht weiterhin dadurch, daß die Stangen 16 mit
einer beliebigen Drehzahl und in irgendeiner Richtung gedreht werden,
die Möglichkeit,
die Wafer 30, die durch deren äußeren Umfang in Kontakt mit den
Tragnuten 24 stehen, mit einer beliebigen Drehzahl und
in irgendeiner Richtung zu drehen.
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Wie
in 1 dargestellt ist, sind die sechs Stangen 16,
um die Wafer 30 und die Zellenplatten 26 abzustützen, mit
16 Tragnuten 24 mit einer Breite von 1,5 mm und einer Tiefe
von 2 mm versehen, wobei der gegenseitige Abstand der Tragnuten 24 38 mm
beträgt.
Insgesamt sind 8 Wafer 30 und 8 Zellplatten 26 abwechselnd
in Form eines in Querrichtung verlaufenden Stapels angeordnet, in
dem die Oberflächen
der Wafer 30 und der Zellenplatten 26 in den 16
Tragnuten 24 parallel zueinander sind.
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Wie
in 4(a) dargestellt ist, handelt
es sich bei den Zellenplatten 26 um dünne Platten, die im wesentlichen
eine Scheibenform mit einer Dicke von 0,7 bis 1,5 mm und einem Durchmesser
von 197 bis 199 mm aufweisen. Des weiteren sind die Zellenplatten 26 mit
zwei rechteckigen vorstehenden Abschnitten 28 in den oberen
und unteren Abschnitten auf deren äußerem Umfang versehen. Die
vorstehenden Abschnitte 28 sind so ausgebildet, daß deren Größe zu der
Breite zwischen den Stangen 16 paßt, und wenn die Zellenplatten 26 auf
den Tragnuten 24 gehalten sind, hängen die vorstehenden Abschnitte 28 auf
den Stangen 16. Die Zellenplatten 26 sind innerhalb
der Tragnuten 24 angebracht, ähnlich wie die Wafer 30,
die in 4(b) dargestellt sind. Da allerdings
deren Durchmesser geringer als der Durchmesser (200 mm) der Wafer 30 ist,
sind die Zellenplatten lose innerhalb der Tragnuten 24.
Als Ergebnis davon drehen sich die Zellenplatten 26 nicht,
auch wenn die Stangen 16 gedreht werden, und die Zellenplatten 26 sind
verriegelt, so daß sie
sich in einem Zustand, in dem sie mit den Positionen der Tragnuten 24 ausgerichtet
sind, nicht drehen können.
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In
der vorliegenden Ausführungsform
wird Polypropylen als Material der Zellenplatten 26 verwendet,
welches einen Widerstand gegenüber ätzenden
Lösungen
aufweist. Allerdings können
auch andere Materialien mit Vorteil verwendet werden, unter der
Voraussetzung, daß sie
eine gewisse Festigkeit und einen Widerstand gegenüber Säure aufweisen, wobei
Vinylchlorid ein Beispiel für
solche Materialien ist.
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Auf
der anderen Seite ist ein kastenartiger Vorratstank 14 benachbart
zu der Ätzkammer 12 angeordnet,
wie in 2 dargestellt ist. Die Höhe der seitlichen Platte 12a der Ätzkammer 12,
die gegen den Vorratstank 14 anstößt, ist geringer als die Höhe der anderen
seitlichen Platte 12b, so daß auf diese Weise die Möglichkeit
besteht, die Ätzlösung, die über die Ätzkammer 12 überläuft, in
dem Vorratstank 14 aufzufangen.
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Der
Vorratstank 14 ist mit einer Leitung 44 an eine
Pumpe 20 angeschlossen. Ein Filter 42 ist zwischen
dem Vorratstank 14 und der Pumpe 20 angeordnet,
und die Ätzlösung, die
aus dem Vorratstank 14 ausfließt, wird gefiltert. Weiterhin
ist eine Abgabeleitung zum Abgeben der verbrauchten Ätzlösung über ein
Abgabeventil 48 an die Leitung 44 angeschlossen,
die zwischen dem Vorratstank 14 und dem Filter 42 angeordnet
ist. Die Abgabeleitung 46 ist mit einem Tank für Abfallösung verbunden,
der in den Zeichnungen nicht dargestellt ist und zur Entsorgung
der Ätzlösung dient.
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Eine
Zuführungsleitung 50 zum
Zuführen von
frischer Ätzlösung ist über ein
Zuführungsventil 52 an
die Leitung 44 angeschlossen, die zwischen der Pumpe 20 und
der Ätzkammer 12 angeordnet
ist. Die Ätzlösung, die
sich in der Ätzkammer 12 befindet, kann
dadurch auf die gewünschte
Konzentration eingestellt werden, daß das Zuführungsventil 52 geöffnet wird,
um die Konzentration der Ätzlösung, die sich
in der Ätzkammer 12 befindet,
zu vergrößern, und
dadurch, daß das
Zuführungsventil 53 geschlossen
wird, um die Konzentration der Ätzlösung zu
vermindern. Bei diesem Vorgang wird die Menge an Ätzlösung, die
zu der Ätzkammer 12 zugeführt wird,
auf ein konstantes Niveau eingestellt, dadurch daß das Öffnen und
Schließen
des Abgabeventils 48 entsprechend der Menge an Ätzlösung, die über die
Zuführungsleitung 50 zugeführt wird,
geregelt wird.
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Weiterhin
sind, wie in 1 dargestellt ist, Luftleitungen 66 vorgesehen,
um Luft in den unteren Teil der Ätzkammer 12 zu
blasen. Die Luftleitungen 66 sind parallel zu der longitudinalen
Richtung der Ätzkammer 12 angeordnet,
und jede Luftleitung 66 ist an eine Luftpumpe angeschlossen,
die in der Zeichnung nicht dargestellt ist. Jede Luftleitung 66 weist Löcher für die Zuführung von
Luft auf, die mit dem vorgeschriebenen gegenseitigen Abstand in
der Längsrichtung
angeordnet sind, und Luft wird durch diese Öffnungen der Ätzlösung zugeführt, die
sich innerhalb der Ätzkammer 12 befindet.
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Der
Betrieb der Ätzvorrichtung
mit dem vorstehend beschriebenen Aufbau wird nachfolgend unter Bezugnahme
auf 1 bis 4 erläutert.
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Zunächst ist
das Zuführungsventil 52,
das in 2 dargestellt ist, geöffnet, und die Ätzkammer 12 wird
mit der vorgeschriebenen Menge der Ätzlösung durch die Zuführungsleitung 50 gefüllt. Irgendeine
allgemein verwendete Ätzlösung kann
verwendet werden. Beispielsweise kann eine gemischte Säure verwendet
werden, die durch Mischen von Salpetersäure, Essigsäure und Flußsäure erhalten wird. Die Ätzlösung wird
durch den Mechanismus zum Einstellen der Temperatur, der in der
Zeichnung nicht dargestellt ist, auf die vorgeschriebene voreingestellte
Temperatur eingestellt.
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Dann
setzt die Bedienungsperson die Wafer 30 einen nach dem
anderen mit einer Pinzette oder Zange in die Tragnuten 24 in
der Ätzvorrichtung
ein, bei der die Zellenplatten 26 vorher eingesetzt worden waren,
und bringt die Wafer 30 an der Ätzvorrichtung an, wie in 1 dargestellt
ist. Sobald die Wafer 30 angebracht worden sind, wird der
Antriebsmotor 38 von der Steuereinheit aus in Drehung versetzt,
und die Stangen 16 werden gedreht. In diesem Falle veranlaßt die Drehung
der Stangen 16 die Wafer, die sich in Kontakt über ihren äußeren Umfang
mit den Tragnuten 24 der Stangen 16 befinden,
zu einer Drehung. Eine Steuerung der Drehzahl des Antriebsmotors 38 mit
der Steuereinheit macht es möglich,
die Wafer 30 mit einer Drehzahl von 10 bis 60 Umdrehungen
pro Minute zu drehen und die Drehrichtung in jedem beliebigen Abschnitt
zu verändern.
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Die Ätzlösung, die
sich in dem Vorratstank 14 befindet, der in 2 dargestellt
ist, wird über
die Leitung 44 dem Filter 42 zugeführt. Die Ätzlösung, die
zu dem Filter 42 geleitet wird, wird mit dem Filter 42 gefiltert
und dann zu der Pumpe 20 geleitet. Die Ätzlösung, die zu der Pumpe 20 geleitet
wird, wird zu dem unteren Abschnitt der Ätzkammer 12 gepumpt. Der
Durchsatz des Pumpens wird auf etwa 40 l je Minute eingestellt.
Als Ergebnis davon fließt
die Ätzlösung, die
sich innerhalb der Ätzkammer 12 befindet, in
den Tank über.
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Die Ätzlösung, die über die Ätzkammer 12 überläuft, wird
in dem Vorratstank 14 aufgefangen. Die Ätzlösung, die in dem Vorratstank 14 aufgefangen
worden ist, wird durch die Pumpe 20 erneut zu dem unteren
Abschnitt der Ätzkammer 12 durch
die Leitung 44 und über
das Filter 42 gepumpt. Die Ätzlösung zirkuliert auf diese Weise
innerhalb der Ätzvorrichtung.
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Da
die Ätzlösung während ihres
Umlaufs durch das Filter 42 hindurchgeht, wird Fremdmaterial,
das in der Ätzlösung enthalten
ist, durch das Filter 42 ausgefiltert, und die Ätzlösung wird
in einem sauberen Zustand gehalten. Da weiterhin im Inneren der Ätzkammer 12 eine
aufsteigende Strömung
der Ätzlösung vorhanden
ist, wird die Ätzlösung, die
in Kontakt mit den vorderen und hinteren Oberflächen der Wafer kommt, gerührt. Als
Ergebnis davon wird eine Stagnation der Ätzlösung verhindert, und ein ungleichmäßiges Ätzen der
vorderen und hinteren Oberfläche
der Wafer wird verhindert.
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In
diesem Zustand wird das Ätzen
der Wafer 30 während
der vorgeschriebenen Einsetz- oder Einhängezeit durchgeführt. Als
ein Ergebnis davon werden die vorderen und hinteren Oberflächen der
Wafer 30 einem Zielaustauschätzen (target replacement etching)
unterworfen. Nach der Beendigung des Ätzens werden die Wafer 30,
die aus der Ätzkammer 12 herausgenommen
worden sind, schnell in einen Spültank überführt, der
in der Zeichnung nicht dargestellt ist, und gespült.
-
Bei
der dargestellten Ausführungsform
kann die vorliegende Erfindung ohne weiteres eingesetzt werden,
ohne daß die
herkömmlichen Ätzvorrichtungen
modifiziert werden müssen.
Auf diese Weise kann die vorliegende Erfindung ohne weiteres verwendet
werden, indem die Zel lenplatten 26 und die Wafer 30 abwechselnd
in den Tragnuten 24 für
Wafer in der herkömmlichen Ätzvorrichtung
angebracht werden.
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AUSFÜHRUNGSFORM 2
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Die
zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf 5 bis 7 beschrieben. Wie nachfolgend beschrieben
wird, besteht ein spezielles Merkmal der vorliegenden Ausführungsform
darin, daß Tragsäulen 120 zum
Fixieren der Zellenplatten in der Konfiguration der ersten Ausführungsform
vorgesehen werden. Da die beiden Konfigurationen in den anderen Aspekten
identisch sind, werden die identischen Komponenten mit den Bezugszeichen
der ersten Ausführungsform
bezeichnet, und eine spezielle Erklärung dieser Teile wird weggelassen.
Somit werden lediglich die Tragsäulen 120 und
die Zellenplatten 126, die den Unterschied zwischen den
Ausführungsformen
bilden, nachfolgend erläutert.
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5 zeigt
eine longitudinale Schnittansicht der Ätzvorrichtung nach der vorliegenden
Ausführungsform,
in einer Ansicht von der vorderen Oberfläche davon. 6(a) zeigt eine longitudinale Schnittansicht eines
linken Tragarms 160 und eines linken Bügels 162 in der zweiten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. 6(b) zeigt
eine longitudinale Schnittansicht des rechten Tragarms 170 und
des rechten Bügels 172. 7(a) zeigt eine longitudinale Schnittansicht entlang
B-B' in 7(a).
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Wie
in 5 bis 7 dargestellt
ist, sind in der Ätzvorrichtung
nach der vorliegenden Ausführungsform
vier Tragsäulen 120 parallel
zu den Stangen 16 an dem linken Bügel 162 und dem rechten
Bügel 172 befestigt.
Wie in 7(a) dargestellt ist, sind die Tragsäulen 120 paarweise
mit einem vorgeschriebenen gegenseitigen Abstand in der vertikalen
Richtung angeordnet. Wie in 7(b) dargestellt
ist, sind die Tragsäulen 120 mit
Tragnuten 122 für
die Zellenplatten versehen, um die Zellenplatten 126 an
den Tragsäulen 120 zu
befestigen.
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Wie
in 5 dargestellt ist, sind insgesamt 14 Tragnuten 122 für die Zellenplatten
mit einem gegenseitigen Abstand von 38 mm in jeder Tragsäule 120 vorgesehen,
wobei diese Nuten eine Tiefe von 1,5 mm aufweisen. Im Unterschied
zu den 16 Tragnuten 24 für die Wafer sind 14 Tragnuten 122 für die Zellenplatten
vorgesehen, aus dem nachfolgend erläuterten Grund.
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Auf
diese Weise, wie in 5 dargestellt ist, liegen die
Wafer 30, die an den beiden Enden der Trommel 18 positioniert
sind, dem linken Bügel 162 und
dem rechten Bügel 172 gegenüber und
stehen keinen weiteren Wafern 30 an den Oberflächen davon
gegenüber,
die zu der Außenseite
der Trommel 18 gerichtet sind. Aus diesem Grunde ist es
nicht nötig,
Zellenplatten 126 auf den Oberflächen anzuordnen, die keinen
weiteren Wafern 30 gegenüberstehen. Als ein Ergebnis
davon sind die Tragnuten 122 für Zellenplatten auf der Innenseite
der Tragnuten 24 für
Wafer angeordnet. Weiterhin ist in dem zentralen Bereich der Trommel 18 der
Abstand zwischen den Tragnuten 24 für Wafer vergrößert. Aus
diesem Grunde, weil der Abstand zwischen den Wafern 30 vergrößert ist,
wird die Interaktion der Wafer 30 während des Ätzens reduziert, und es ist
kaum notwendig, die Zellenplatten 126 anzuordnen. Aus diesem Grunde
sind die Tragnuten 122 für Zellenplatten in der Mitte
der Trommel 18 nicht vorgesehen.
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Die
Tragnuten 122 für
Zellenplatten sind mit einem Versatz, der einen halben gegenseitigen
Abstand beträgt,
in Bezug auf die Tragnuten 24 für Wafer angeordnet. Als Ergebnis
davon sind die Tragnuten 122 für Zellplatten so angeordnet,
so daß die Tragnuten 24 für Wafer
und die Tragnuten für
Zellenplatten abwechselnd in der Längsrichtung der Tragsäulen 120 angeordnet
sind.
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Die
Zellenplatten 126 sind dünne Platten mit einer im wesentlichen
scheibenförmigen
Gestalt und weisen eine Dicke von 1,5 mm und einen Durchmesser von
196 mm auf. Weiterhin, wie in 7(a) dargestellt
ist, sind die Zellenplatten 126 mit vier vorstehenden Anschlägen 128 auf
ihrem äußeren Umfang versehen.
Der distale Endabschnitt des Anschlags 128 weist eine C-förmige Gestalt
auf, und die inneren Umfangsbereiche mit der C-förmigen Gestalt sind in die
Tragnuten 122 für
Zellenplatten eingesetzt, wie in 7(b) dargestellt
ist, und 14 Zellenplatten 126 sind an der Tragsäule 120 befestigt.
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In
der vorliegenden Ausführungsform
ist der Durchmesser der Zellenplatten 126 auf 196 mm festgelegt,
was weniger ist als der Durchmesser von 200 mm der Wafer 30,
um einen Kontakt der Zellenplatten 126 mit der Stange 16 zu
vermeiden. Der Durchmesser der Zellenplatten 126 ist allerdings
nicht auf diesen Wert begrenzt und kann gleich dem Durchmesser der
Wafer 30 oder auch größer als
der Durchmesser der Wafer 30 sein, wobei allerdings in
solchen Fällen
Ausnehmungen vorgesehen sein müssen,
um einen Kontakt mit den Stangen 16 zu vermeiden.
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Unter
Berücksichtigung
der nachfolgend beschriebenen Testdaten ist es bevorzugt so, daß der Durchmesser
der Zellenplatten nahezu gleich dem Durchmesser der Wafer 30 sein
sollte. Der Vorteil, der darin liegt, daß die Zellenplatten 126 ungefähr mit der
gleichen Größe oder
mit einer kleinere Größe als die
Wafer 30 hergestellt werden, ist der, daß die Zellenplatten 126 nicht
als Hindernisse wirken, wenn die Wafer 30 mit einer Pinzette
oder Zange eingesetzt werden, und die Wafer 30 können abgedeckt
werden.
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Die
Dicke der Zellenplatten 126 ist nicht auf 1,5 mm beschränkt, und
die Wirkung der vorliegenden Erfindung kann mit dickeren oder dünneren Zellenplatten
gezeigt werden. Aus diesem Grunde sind dünnere Zellenplatten im wesentlichen
aufgrund von Anforderungen im Hinblick auf die Einsparung von Platz
bevorzugt. Allerdings ist eine Dicke von etwa 0,7 bis 1,5 mm bevorzugt,
da die Festigkeit gewährleistet
sein muß.
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Die
Arbeitsweise der Ätzvorrichtung
nach der vorstehend beschriebenen Konfiguration wird nachfolgend
unter Bezugnahme auf 5 bis 7 beschrieben.
Zunächst
wird in ähnlicher
Wei se wie bei der ersten Ausführungsform
die Ätzkammer 12 mit der
vorgeschriebenen Menge an Ätzlösung gefüllt.
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Als
nächstes
setzt die Bedienungsperson die Wafer 30 einen nach dem
anderen mit einer Pinzette oder Zange in die Tragnuten 24 für Wafer
ein und fixiert die Wafer 30 an der Ätzvorrichtung, wie in 5 dargestellt
ist. Als Ergebnis davon sind 16 Wafer 30 in einer Reihe
mit einem gegenseitigen Abstand von 38 mm angeordnet. Dann werden
die Wafer 30 in ähnlicher
Weise wie bei der ersten Ausführungsform mit
einer Drehzahl von 10 bis 50 Umdrehungen pro Minute gedreht, und
die Drehrichtung wird nach irgendeiner Anzahl von Sekunden geändert.
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Die
Pumpe wird dann angetrieben, und die Ätzlösung wird zirkuliert. In diesem
Zustand wird das Ätzen
der Wafer 30 während
der vorgeschriebenen Einsetz- oder Einhängezeit ausgeführt. Als
Ergebnis davon werden die vorderen und hinteren Oberflächen der
Wafer 30 einem Zielaustauschätzen (target replacement etching)
unterworfen. Nach Abschluß des Ätzens werden
die Wafer 30, die aus der Ätzkammer 12 herausgenommen
worden sind, schnell in einen Spültank überführt, der
in der Zeichnung nicht dargestellt ist, und gespült.
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In
der ersten Ausführungsform
waren die Zellenplatten 26 an den Tragnuten 24 fixiert,
wobei allerdings bei einer solchen Konfiguration die Hälfte einer
jeden Tragnut 24 dazu verwendet wird, um die Zellenplatte 26 abzustützen. Auf
der anderen Seite sind die Tragnuten 122 für die Zellenplatten
bei der zweiten Ausführungsform
dafür vorgesehen,
um die Zellenplatten 126 an separaten Tragsäulen 120 zu
fixieren, so daß die
Möglichkeit
besteht, die Produktivität
zu vergrößern. Da
die Tragnuten 24 für
Wafer vollständig
dazu verwendet werden, um die Wafer abzustützen, ist auf diese Weise die
Anzahl von Wafern, die in einem Zyklus geätzt werden können, doppelt
so groß wie
die bei der ersten Ausführungsform.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
ist der Abstand zwischen den Wafern und den Zellenplatten die Hälfte in
Bezug auf den bei der ersten Ausführungsform, wobei allerdings
die Genauigkeit des Ätzens
an den vorderen und hinteren Oberflächen der Wafer nicht verändert worden
ist. Aus diesem Grunde kann mit der vorliegenden Ausführungsform
die Produktivität
verdoppelt werden, während eine
gute Genauigkeit beim Ätzen
beibehalten wird.
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Bei
der vorstehend beschriebenen ersten und zweiten Ausführungsform
wurde die Erläuterung in
Bezug auf den Fall gegeben, daß alle
Wafer in synchroner Weise gedreht wurden. Allerdings kann auch eine
Konfiguration verwendet werden, bei der die benachbarten Wafer in
entgegengesetzten Richtungen gedreht werden. Weiterhin waren bei
den Konfigurationen der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen
die Zellenplatten fixiert, aber es kann auch eine Konfiguration
verwendet werden, bei der die Zellenplatten in der Richtung gedreht
werden, die derjenigen der Wafer entgegengesetzt ist.
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In
der ersten und zweiten Ausführungsform hatten
die Zellenplatten eine im wesentlichen scheibenförmige Gestalt, wobei allerdings
keine Beschränkung
in Bezug auf die Gestalt der Zellenplatten existiert. Als Beispiel
können
die Zellenplatten 226 verwendet werden, die eine große Öffnung in
der Mitte aufweisen, wie in 8(a) dargestellt
ist, oder Zellenplatten 326, bei denen eine Anzahl von
dünnen rechteckigen
Platten in einer Reihe angeordnet ist, wie in 8(b) dargestellt ist, können ebenfalls verwendet werden.
Auf diese Weise können
die Zellenplatten so konfiguriert sein, daß sie eine beliebige Form aufweisen,
unter der Voraussetzung, daß sie die
Strömung
der Ätzlösung beeinflussen.
Aus diesem Grunde, bezieht sich, obwohl die Bezeichnung „Platte" üblicherweise auf einen platten-
oder blattförmigen
Körper
angewendet wird, die Bezeichnung „Zellenplatte", die in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung verwendet wird, nicht nur auf einen platten-
oder blattförmigen
Körper,
sondern auch auf einen beliebigen Körper, der die Strömung der Ätzlösung beeinflußt.
-
Weiterhin
ist in den Ausführungsformen
der Fall erläutert
worden, bei dem eine Säuremischung als Ätzlösung verwendet
wird, wobei allerdings die vorliegende Erfindung auch in dem Fall
anwendbar ist, daß alkalische Ätzlösungen verwendet
werden. Eine beliebige allgemein verwendete alkalische Ätzlösung kann
verwendet werden. Als Beispiel kann eine Ätzlösung verwendet werden, die
dadurch hergestellt ist, daß Natriumhydroxid,
Isopropylalkohol und Wasser gemischt werden.
-
In
den vorliegenden Ausführungsformen wurde
das Ätzen
von Halbleiterwafern im Wege eines Beispiels erläutert, wobei es sich allerdings
selbstverständlich
versteht, daß die
vorliegende Erfindung auch auf das Ätzen von anderen Wafern oder
von dünnen
platten- oder blattförmigen
Körpern
beispielsweise aus Metall anwendbar ist.
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Auf
diese Weise ist die vorliegende Erfindung nicht auf die vorstehend
beschriebenen Ausführungsformen
begrenzt, und das Verfahren zum Drehen von Wafern, die Form der
Zellenplatten oder der Typ der Ätzlösung können modifiziert
und verändert
werden, innerhalb des Bereichs der vorliegenden Erfindung.
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TESTDATEN
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Der
Fall, in dem Wafer geätzt
wurden, dadurch daß die
Zellenplatten nach der vorliegenden Erfindung verwendet wurden,
wird nachfolgend mehr im einzelnen erläutert, indem die Zellenplattengröße als ein
Standard genommen wird.
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Der
SFQR-Wert von Wafern nach dem Ätzen wurde
ermittelt, gemittelt und visualisiert, wie in 9(a) bis 9(c) getrennt
für die
Fälle,
in denen die Zellenplatten größer als
die Wafer waren, kleiner als die Wafer waren und in etwa die gleiche
Größe wie die
Wafer hatten, dargestellt ist.
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9(a) zeigt die Sub-Flatness (SFQR-Wert) der Wafer
nach dem Ätzen,
das dadurch ausgeführt
wurde, daß Zellenplatten
mit einer Oberfläche
montiert wurden, deren Größe um 35% größer war
als die der Wafer. In diesem Fall ist der SFQR-Wert einer der Indikatoren
für die
Ebenheit der Wafer. Genauer gesagt, wird der Wert dadurch ermittelt,
daß eine
Anzahl von Vierecken (Stellen) mit der vorgeschriebenen Größe (Seitenlänge von
25 mm) von einem geätzten
Wafer gesampled werden, der Unterschied zu der gewünschten
Dicke des Wafers eines jeden Sample herausgefunden wird, und der Durchschnittswert
der Werte für
jedes Sample berechnet wird. Der obere Abschnitt der 9(a) zeigt den SFQR-Wert von jeder einzelnen Stelle,
dadurch erhalten, daß in
Vierecke mit einer Seitenlänge
von 25 mm unterteilt wird, und der untere Abschnitt der 9(a) zeigt den visualisierten SFQR-Wert.
-
In ähnlicher
Weise zeigt 9(b) den SFQR-Wert der Wafer
nach dem Ätzen,
welches durch Anbringen von Zellenplatten mit einer Oberfläche ausgeführt wurde,
deren Größe um 30%
kleiner als die der Wafer war, und 9(c) zeigt
den SFQR-Wert der Wafer nach dem Ätzen, welches dadurch ausgeführt wurde,
daß Zellenplatten
mit der gleichen Größe wie die
Wafer angebracht wurden.
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Dreidimensionale
graphische Darstellungen, die durch eine Visualisierung erhalten
wurden und in den unteren Abschnitten von 9(a) bis 9(c) dargestellt sind, zeigen, daß der beste
SFQR-Wert der geätzten
Wafer dann erhalten wird, wenn die Zellenplatten etwa die gleiche
Größe wie die
Wafer hatten, wie in 9(c) dargestellt
ist. Diese Testdaten zeigen, daß die
Größe der Zellenplatten
im bevorzugten Fall etwa die gleiche ist wie die der Wafer. Insbesondere
wird bevorzugt, daß die
Größe der Oberfläche der
Zellenplatten etwa 95 bis 105% von denen der Wafer beträgt. Hier
bedeutet die Größe der Oberfläche die
Projektion der Oberfläche,
die dadurch erhalten wird, daß eine
Zellenplatte auf den benachbarten Wafer projiziert wird. Auf diese
Weise beträgt
die Größe der Oberfläche der überlappenden
Abschnitte des Wafers 30 und der Zellenplatte 126,
wie in 7(a) mit einer Zweipunkt-Strich-Linie
dargestellt ist, in bevorzugter Weise 95 bis 105%.
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Auf
der anderen Seite wird das Ätzen
der Wafer mit der herkömmlichen Ätzvorrichtung
und mit der Ätzvorrichtung,
bei der die vorliegende Erfindung eingesetzt ist, nachfolgend unter
Bezugnahme auf 10 und 11 verglichen.
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10 zeigt Daten, die durch Ätzen von
25 Wafern unter Verwendung der herkömmlichen Ätzvorrichtung und durch Probenahme
von 25 geätzten Wafern
erhalten worden sind.
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10(a) zeigt eine graphische Darstellung, bei der
ein maximaler SFQR-Wert bei bestimmten Wafern, die aus 25 Wafern
gesampled worden sind, über
der Abszisse aufgetragen ist, und die Anzahl von Wafern, die diesen
maximalen SFQR-Wert aufweisen, ist gegen die Ordinate aufgetragen.
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10(b) zeigt eine graphische Darstellung, bei der
ein SFQR-Wert, der durch Samplen von SFQR-Werten von einer Gesamtheit
von 1300 Stellen von 25 Wafern erhalten worden ist, gegen die Abszisse
aufgetragen ist, und wobei die Anzahl von Stellen, die diesen SFQR-Wert
aufweisen, gegen die Ordinate aufgetragen ist.
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10(c) zeigt eine graphische Darstellung, in der
die durchschnittlichen Werte des SFQR-Werts für jede einzelne Stellenposition
dargestellt ist, erhalten durch Samplen von 25 Wafern.
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10(d) zeigt eine graphische Darstellung, in der
das Verhältnis
von fehlerhaften Stellen mit einem SFQR-Wert von 5 μm oder mehr
für jede
einzelne Stellenposition aufgetragen ist, wobei die Schwelle 5 μm beträgt.
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Auf
der anderen Seite zeigt 11 Daten, die
erhalten worden sind, wenn das Ätzen
an 20 Wafern durchgeführt
worden ist, indem die Ätzvorrichtung
verwendet worden ist, bei der die vorliegende Erfindung eingesetzt
ist, und ein Samplen wurde von den 20 geätzten Wafern ausgeführt. Die
graphischen Darstellungen und Figuren in 11(a) bis 11(d) zeigen die Inhalte ähnlich zu dem in den entsprechenden 10(a) bis 11(d).
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Wie
in 10(a) dargestellt ist, beträgt der durchschnittliche
Wert der maximalen SFQR-Werte für 25 Wafer,
die mit der herkömmlichen Ätzvorrichtung
geätzt
worden sind, 0,392. Auf der anderen Seite, wie in 11(a) dargestellt ist, beträgt der durchschnittliche Wert
der maximalen SFQR-Werte für
20 Wafer, die mit der Ätzvorrichtung
geätzt
worden sind, bei der die vorliegende Erfindung eingesetzt wird, 0,256.
Auf diese Weise hat die Verwendung der Ätzvorrichtung, bei der die
vorliegende Erfindung eingesetzt ist, den durchschnittlichen Wert
der maximalen SFQR-Werte um nicht weniger als 30% verbessert, in Bezug
auf den, der mit der herkömmlichen Ätzvorrichtung
erhalten worden ist.
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Weiterhin
beträgt,
wie in 10(b) dargestellt ist, der durchschnittliche
Wert der SFQR-Werte für 1300 Stellen,
die von 25 Wafern gesampled worden sind, die mit der herkömmlichen Ätzvorrichtung geätzt worden
sind, 0,205. Auf der anderen Seite, wie in 11(b) dargestellt
ist, beträgt
der durchschnittliche Wert der SFQR-Werte für 1300 Stellen, die von 20
Wafern gesampled worden sind, die mit der Ätzvorrichtung geätzt worden
sind, bei der die vorliegende Erfindung eingesetzt wird, 0,130.
Auf diese Weise hat die Verwendung der Ätzvorrichtung, bei der die vorliegende
Erfindung eingesetzt wird, den durchschnittlichen SFQR-Wert um nicht weniger
als 35% verbessert, in Bezug auf den, der mit der herkömmlichen Ätzvorrichtung
erhalten worden ist.
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Weiterhin,
wie in 10(d) dargestellt ist, erscheinen
in den Wafern, die mit der herkömmlichen Ätzvorrichtung
geätzt
worden sind, mehrere fehlerhafte Stellen mit einem SFQR-Wert von
0,5 μm oder mehr
in der Nähe
des äußeren Randes
der Wafer. Im Unterschied dazu, wie in 11(d) dargestellt
ist, erscheinen absolut keine fehlerhaften Stellen mit einem SFQR-Wert von 0,5 μm oder mehr
in den Wafern, die mit der Ätzvorrichtung
geätzt
worden sind, bei der die vorliegende Erfindung zum Einsatz kommt.
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Auf
diese Weise zeigen die Testdaten, die in 10 und
in 11 dargestellt sind, daß die Verwendung
der Ätzvorrichtung,
bei der die vorliegende Erfindung zum Einsatz kommt, die Ebenheit
der Wafer nach dem Ätzen
erheblich verbessert, im Vergleich zu dem, was durch Verwendung
der herkömmlichen Ätzvorrichtung
erhalten wird, und die Wirkung der vorliegenden Erfindung ist besonders
wesentlich in der Nähe
der Mitte der Wafer.
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Zusammenfassung
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Verfahren
und Vorrichtung zum Ätzen
von scheibenförmigen
Teilen, insbesondere ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Ätzen von
Halbleiterwafern. In einem Verfahren, bei dem Wafer (30)
in einer Ätzkammer
(12), die mit einer Ätzlösung gefüllt ist,
gedreht und geätzt
werden, ist eine sich nicht drehende Zellenplatte (26)
zwischen zwei rotierenden Wafern (30) angeordnet. Bei einer Ätzvorrichtung,
bei der mehrere Wafer (30) durch eine Stange (16)
getragen und gedreht werden, ist die Zellenplatte (26)
zwischen jeweils zwei Wafern (30) angeordnet. Die Zellenplatte
(26) weist eine Oberflächengröße auf,
die im wesentlichen der der Wafer (30) gleichwertig ist.