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Fachgebiet
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Die
Erfindung betrifft eine luminanzstarke, Weißlicht emittierende Diode zur
Beleuchtung, eine Zwischenfarblicht emittierende Diode für spezielle dekorative
Beleuchtung und Beleuchtungsmittel, die diese aufnehmen.
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Hintergrund
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In
jüngster
Zeit sind ausführlich
Weißlicht emittierende
Dioden, die jeweils durch Kombination eines Blaulicht emittierenden
Diodenelements und eines Blaulicht absorbierenden und Gelblicht
emittierenden Leuchtstoffs entstehen, erforscht worden und in verschiedenen
Druckschriften vorgeschlagen und dargelegt worden, einschließlich patentbezogener Dokumente
(siehe beispielsweise nichtpatentbezogenes Dokument 1 und patentbezogene
Dokumente 1 bis 5). In jüngster
Zeit sind Beleuchtungsmittel, Beleuchtungsausrüstungen und Beleuchtungsvorrichtungen
auf der Grundlage der oben genannten Kombination zur praktischen
Verwendung gebracht worden.
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Bekannt
als einer der in den oben genannten Anwendungen häufig verwendeten
Leuchtstoffe ist Yttrium/Aluminium/Granat auf der Grundlage eines ceriumaktivierten
Leuchtstoffs, der durch eine allgemeine Formel dargestellt wird:
(Y, Gd)3(Al, Ga)5O12:Ce3+. Die Weißlicht emittierende
Diode mit einem Blaulicht emittierenden Diodenelement und einem,
auf Yttrium/Aluminium/Granat basierenden Leuchtstoff hat ein Merkmal,
nämlich
infolge des Fehlens einer Rotkomponente bläuliches Weißlicht zu emittieren, wodurch
sich problematischerweise eine Abweichung der Farbgebungseigenschaft
zeigt.
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In
der Zwischenzeit sind Beleuchtungstechniken in Bezug auf Anwendungen,
Anwendungsprinzipien und Bedürfnissen
diversifiziert worden, wobei Bedarf besteht nach diversifizierten Farbtongestaltungen,
einschließlich
der Realisierung nicht nur von Weißlicht mit einer hohen Farbtemperatur
in den oben erwähnten
Beleuchtungstechniken unter Verwendung von lichtemittierenden Dioden,
sondern auch weiße
Farben mit verschiedenen Farbtemperaturen, wie sie in herkömmlichen
normalen Beleuchtungsmitteln vorkommen. Beispielsweise sind bisher Weißlicht emittierende
Dioden zur Erreichung eines weißen
Lichts gesucht, das Wärme
vermittelt und als "Glühlichtfarbe" bezeichnet wird.
Unter diesen Umständen
ist bisher eine Weißlicht
emittierende Diode erforscht worden, einschließlich zweier Arten von gemischten
und dispergierten Leuchtstoffen, so daß eine Rotkomponente, die im
Falle eines auf Yttrium/Aluminium/Granat basierenden Leuchtstoffs fehlt,
durch einen zusätzlichen
roten Leuchtstoff kompensiert wird.
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Eine
solche Weißlicht
emittierende Diode ist in einem patentbezogenen Dokument 4 ("Weißlicht emittierendes
Element"), in einem
patentbezogenen Dokument 5 ("Nitridleuchtstoff
und Herstellungsverfahren für
diesen") und dgl.
vorgeschlagen worden. Das oben beschriebene Problem ist jedoch durch
die Erfindungen, die darin vorgeschlagen werden, noch nicht vollständig gelöst, wobei
ein Zustand noch fern ist, wo der Bedarf an diversifizierten Farbschemen und
Farbarten angegangen wird, während
solche Vorschläge
auch in bezug auf die Emissionsintensität unzureichend sind, wodurch
noch ein zu lösendes Problem
besteht. Die Erfindung, die in dem patentbezogenen Dokument 4 beschrieben
wird, hat nämlich insofern
ein Problem, als der zu verwendende rote Leuchtstoff Cd, d. h. ein
Cadmiumelement, enthält. Dabei
ist es in jüngster
Zeit gelungen, Cadmium und eine cadmiumhaltige Verbindung wegen
Befürchtungen
in bezug auf Umweltverschmutzung nicht mehr zu verwenden und statt
dessen als Alternative eine cadmiumfreie Substanz zu verwenden.
Es ist also erwünscht,
angesichts der oben genannten Überlegungen
den gleichen Lösungsansatz
auch bei der Gestaltung eines fluoreszierenden Materials zu verwenden,
da die Verwendung von Cadmium als unerwünscht gilt.
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Ferner
sind Rotlicht emittierende Leuchtstoffe, die in einem patentbezogenen
Dokument 5 beschrieben und exemplarisch mit Ca1,97Si5N8:Eu0,03 bezeichnet
sind, insofern nicht problema tisch, als die Leuchtstoffe keine Elemente
wie Cadmium enthalten, die Sorgen in bezug auf Umweltverschmutzung
bereiten, wobei die Leuchtstoffe eine unzureichende Emissionsintensität haben,
so daß eine
weitere Verbesserung erwünscht
ist. Außerdem
haben sich bisher die technischen Konzepte, die in den patentbezogenen
Dokumenten 4 und 5 beschrieben sind, lediglich und ausschließlich auf
die Realisierung von weißer
Farbe bezogen. Beleuchtungstechniken sind in bezug auf ihre Verwendung
diversifiziert, wie oben erwähnt,
und dekorative Wirkungen sind außerdem gewünscht. Diversifizierte Farbtöne und Schattierungen
sind also gesucht, wodurch wiederum verschiedene Lichtquellen zur
Herstellung und Realisierung von Farbtönen für diese gewünscht sind. Dieser Bedarf ist
bisher nicht durch Weißlicht
emittierende Dioden allein gedeckt worden, so daß es bisher den Wunsch zur
Realisierung von lichtemittierenden Dioden verschiedener Zwischenfarben
gab. Außerdem ist
auch erwünscht,
einen Farbwertbereich so breit wie möglich von einem gewünschten
Farbton auszudehnen, um einen ausreichenden Farbtonausdruck zu erreichen.
- [nichtpatentbezogenes Dokument 1] M. Yamada et al., Jpn. J.
Appl. Phys., vol. 42 (2003), S. L20-23
- [patentbezogenes Dokument 1] JP-2900928
- [patentbezogenes Dokument 2] JP-2927279
- [patentbezogenes Dokument 3] JP-3364229
- [patentbezogenes Dokument 4] JP-A-10-163535
- [patentbezogenes Dokument 5] JP-A-2003-321675
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Offenbarung der Erfindung
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Durch die Erfindung zu
lösendes
Problem
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Nach
dem oben beschriebenen Stand der Technik besteht leider ein Mangel
an diversifizierten Farbtönen,
Farbarten, Lichtemissionsintensitäten und dgl., und er ist in
bezug auf schädliche
Auswirkungen auf die Umwelt nachteilig, und es ist daher eine Aufgabe
der Erfindung, lichtemittierende Dioden, die von solchen Problemen
nicht betroffen sind, Weißlicht
emittierende Dioden zum Emittieren von Weißlicht mit Wärme und
Zwischenfarblicht emittierende Dioden, die der Lichtemission in
diversifizierten Farbtönen
entsprechen, bereitzustellen. Im einzelnen ist es eine Aufgabe der
Erfindung, eine Weißlicht
emittierende Diode zum Emittieren weißen Lichts mit Wärme mit
einer höheren
Effizienz bereitzustellen, indem ein Material für einen neuartigen roten Leuchtstoff
entwickelt worden ist, der Komponenten aufweist, die frei von der
Möglichkeit
einer Umweltverschmutzung sind und eine höhere Lichtemissionseffizienz
haben, und indem der Leuchtstoff mit einer Blaulicht emittierenden
Diode so kombiniert wird, daß die
Kombination angenommen wird. Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung,
eine Zwischenfarblicht emittierende Diode bereitzustellen, die eine beliebige
Auswahl einer Lichtemissionsfarbe aus einem breiten Farbwertbereich
ermöglicht.
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Mittel zur
Lösung
des Problems
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Um
die oben beschriebenen Aufgaben zu lösen, haben die Erfinder der
vorliegenden Erfindung ernsthaft geforscht und sind folglich erfolgreich
gewesen bei der Herstellung und Bereitstellung einer Weißlicht emittierenden
Diode zum Emittieren von weißem
Licht mit Wärme
mit einer höheren
Effizienz und einer Diode zum Emittieren von Licht in einem Farbton,
der aus einem großen
Farbwertbereich beliebig wählbar
ist, z. B. eine sogenannte Zwischenfarblicht emittierende Diode,
mit den Schritten: Aufnehmen eines Leuchtstoffs gemäß einer
japanischen Patentanmeldung (Nr. 2003-394855), die von den Erfindern
der vorliegenden Erfindung bereits entwickelt worden ist, z. B.
ein fluoreszierendes Material zum Emittieren von gelblich-rotem
Licht oder rotem Licht, das eine CaAlSiN3-Kristallphase mit
einer darin im Festkörperzustand
gelösten
Art oder zwei oder mehr Arten von Elementen aufweist, die aus Mn,
Ce, Pr, Nd, Sm, Eu, Gd, Tb, Dy, Ho, Er, Tm, Yb und Lu gewählt sind,
Mischen eines fluoreszierenden Materials, das grünes, gelblich-grünes oder
gelbes Licht emittiert, in einem vorbestimmten Verhältnis in
den Leuchtstoff; und Kombinieren eines lichtemittierenden Halbleiterelements
zum Emittieren eines bläulich-violetten
oder blauen Lichts mit dem durch Mischen gewonnenen Leuchtstoff,
um den Leuchtstoff tatsächlich
nahe dem Halbleiterelement anzuordnen, um das lichtemittieren de
Halbleiterelement mit Energie zu versorgen, um dadurch Licht zu
emittieren.
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Die
Erfindung ist auf der Grundlage des oben genannten Erfolgs und der
Erkenntnisse gemacht worden, und der darin aufgenommene technische Gegenstand
ist nachfolgend unter den Punkten (1) bis (7) beschrieben, wodurch
die oben genannten Probleme erfolgreich gelöst wurden.
- (1)
Eine Vorrichtung zum Emittieren von sichtbarem Licht, dadurch gekennzeichnet,
daß die
Vorrichtung zum Emittieren von sichtbarem Licht mindestens aufweist:
ein
lichtemittierendes Halbleiterelement, das dafür konfiguriert ist, bläulich-violettes
oder blaues Licht zu emittieren;
ein Trägerteil, das mit einer Vertiefung
zur dortigen Plazierung eines lichtemittierenden Halbleiterelements
ausgebildet ist, wobei die Vertiefung eine geneigte Fläche hat,
die eine Reflektionsfläche
für sichtbares
Licht darstellt;
Anschlüsse,
die dafür
konfiguriert sind, dem lichtemittierenden Halbleiterelement elektrische
Leistung zuzuführen;
und
einen Leuchtstoff, der dafür konfiguriert ist, einen Teil
oder das gesamte Licht, das vom lichtemittierenden Element emittiert
wird, zu absorbieren und Fluoreszenz mit einer Wellenlänge zu emittieren, die
sich von der des absorbierten Lichts unterscheidet, wobei der Leuchtstoff
X% eines ersten fluoreszierenden Materials, das dafür konfiguriert ist,
grünes,
gelblich-grünes
oder gelbes Licht zu emittieren, und Y% eines zweiten fluoreszierenden
Materials, das dafür
konfiguriert ist, gelblich-rotes oder rotes Licht zu emittieren,
in einem Mischungsverhältnis
aufweist, das eine Bedingung, nämlich
0 ≤ X < 100, 0 < Y ≤ 100 und 0 < X + Y ≤ 100 erfüllt,
wobei
das zweite fluoreszierende Material eine CaAlSiN3-Kristallphase
mit einer im Festkörperzustand
darin gelösten
Art oder zwei oder mehr Arten von Elementen aufweist, die aus Mn,
Ce, Pr, Nd, Sm, Eu, Gd, Tb, Dy, Ho, Er, Tm, Yb und Lu gewählt sind.
- (2) Lichtemittierende Vorrichtung nach Punkt (1), dadurch
gekennzeichnet, daß das
zweite fluoreszierende Material mindestens Eu enthält.
- (3) Lichtemittierende Vorrichtung nach Punkt (1) oder
(2), dadurch gekennzeichnet, daß das
lichtemittierende Halbleiterelement eine Blaulicht emittierende
Diode mit einer Hauptemissionswellenlänge von 380 nm bis 485 nm ist,
das
erste fluoreszierende Material ein Leuchtstoffpulver mit einer Hauptemissionswellenlänge von 495
nm bis 585 nm ist,
das zweite fluoreszierende Material ein
Leuchtstoffpulver mit einer Hauptemissionswellenlänge von
585 nm bis 780 nm ist und
die Leuchtstoffpulver gemischt, in
einem Harz dispergiert und angeordnet sind, um das Blaulicht emittierende
Diodenelement zu überdecken.
- (4) Ein Beleuchtungsgerät,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Beleuchtungsgerät
drei oder mehr Lichtquelleneinheiten aufweist, wobei jede Lichtquelleneinheit
mindestens eine lichtemittierende Vorrichtung aufweist,
die
lichtemittierende Vorrichtung mindestens aufweist:
ein lichtemittierendes
Halbleiterelement, das dafür
konfiguriert ist, bläulich-violettes
oder blaues Licht zu emittieren;
ein Trägerteil, das mit einer Vertiefung
zur dortigen Plazierung eines lichtemittierenden Halbleiterelements
ausgebildet ist, wobei die Vertiefung eine geneigte Fläche hat,
die eine Reflektionsfläche
für sichtbares
Licht darstellt;
Anschlüsse,
die dafür
konfiguriert sind, dem lichtemittierenden Halbleiterelement elektrische
Leistung zuzuführen;
und
einen Leuchtstoff, der dafür konfiguriert ist, einen Teil
oder das gesamte Licht, das vom lichtemittierenden Element emittiert
wird, zu absorbieren und Fluoreszenz mit einer Wellenlänge zu emittieren, die
sich von der des absorbierten Lichts unterscheidet, wobei der Leuchtstoff
mindestens eines aufweist, nämlich
ein erstes fluoreszierendes Material, das dafür konfiguriert ist, grünes, gelblich-grünes oder
gelbes Licht zu emittieren, und/oder ein zweites fluoreszierendes
Material, das dafür
konfiguriert ist, gelblich-rotes oder rotes Licht zu emittieren,
wobei
jede der Lichtquelleneinheiten oder jede der lichtemittierenden
Vorrichtungen ein Mischungsverhältnis
zwischen dem ersten fluoreszierenden Material und dem zweiten fluoreszierenden
Material hat, wobei sich das Mischungsverhältnis von denen der anderen
Lichtquelleneinheiten oder anderen lichtemittierenden Vorrichtungen
so unterscheidet, daß von
Position zu Position im Beleuchtungsgerät verschiedene Lichtemissionsfarben
sichtbar sind.
- (5) Beleuchtungsgerät
nach Punkt (4), dadurch gekennzeichnet, daß die lichtemittierende Vorrichtung
nach einem der Punkte (1) bis (3) als die lichtemittierende Vorrichtung
verwendet wird.
- (6) Beleuchtungsgerät
nach Punkt (5), dadurch gekennzeichnet, daß jede Lichtquelleneinheit
mit einem Lichtführungsteil
mit einem Streuelement optisch verbunden ist.
- (7) Beleuchtungsgerät
nach Punkt (6), dadurch gekennzeichnet, daß das Streuelement Luftblasen
aufweist und das Lichtführungsteil
ein stabähnliches
Teil aus transparentem Harz ist.
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Wirkung der Erfindung
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Das
oben genannte Merkmal besteht in der Verwendung eines fluoreszierenden
Materials, das dafür
konfiguriert ist, gelblich-rotes oder rotes Licht zu emittieren,
und das eine CaAlSiN3-Kristallphase mit
einer in Festkörperzustand
darin gelösten
Art oder zwei oder mehr Arten von Elementen aufweist, die aus Mn,
Ce, Pr, Nd, Sm, Eu, Gd, Tb, Dy, Ho, Er, Tm, Yb und Lu gewählt sind,
so daß das
fluoreszierende Material mit einem weiteren fluoreszierenden Material
gemischt wird, das dafür
konfiguriert ist, grünes,
gelblich-grünes
oder gelbes Licht zu emittieren, und daß der durch Mischen gewonnene
Leuchtstoff mit einem lichtemittierenden Halbleiterelement kombiniert
wird, das dafür
konfiguriert ist, bläulich-violettes
oder blaues Licht zu emittieren, wodurch eine Weißlicht emittierende
Diode zum Emittieren von weißem
Licht mit Wärme
mit einer hohen Effizienz und mit einer extrem deutlichen Wirkung
erfolgreich hergestellt wird.
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Ferner
ermöglicht
die Erfindung aufgrund der oben beschriebenen Konfiguration beliebige
Farbtöne
und ist erfolgreich bei der Herstellung und Bereitstellung einer
Zwischenfarblicht emittierenden Diode, die dafür konfiguriert ist, Zwischenfarblicht
mit einer extrem deutlichen Signifikanz zu emittieren. Auf diese
Weise hat die Erfindung eine außerordentliche Wirkung,
z. B. die Herstellung einer lichtemittierenden Diode, die einen
breiteren Farbwertbereich hat und die eine hervorragende Farbwiedergabeeigenschaft
im Vergleich zu einer Situation bei der Verwendung des herkömmlichen
bekannten roten Leuchtstoffs hat, so daß erwartet wird, daß die Erfindung von
nun an breite Anwendung auf verschiedenen Anwendungsgebieten findet,
einschließlich
der dekorativen Verwendung, und im großen Maße durch die Beleuchtungstechnik
zur Entwicklung der Industrie beiträgt.
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Außerdem hat
die erfindungsgemäße lichtemittierende
Diode eine höhere
Lichtemissionseffizienz, und es wird daher erwartet, daß dieselbe
ein Energiesparbeleuchtungsmittel direkt realisiert, um dadurch
eine außergewöhnliche
Wirkung zu erreichen.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine Farbtafel (CIE) eines kolorimetrischen XYZ-Systems gemäß JIS Z8701
und ein erfindungsgemäßer Farbwertbereich.
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2 ist
ein Diagramm von Emissionsspektren eines ersten Leuchtstoffs und
eines zweiten Leuchtstoffs, gemessen mit einem Spektrophotofluorometer
(Anregungswellenlänge
ist 460 nm, identisch mit einem Blaulicht emittierenden Diodenelement, das
in Ausführungsformen
verwendet wird).
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3 ist
ein Diagramm von Anregungsspektren des ersten Leuchtstoffs und des
zweiten Leuchtstoffs, gemessen mit einem Spektrophotofluorometer (Emissionskontrollwellenlängen sind
543 nm und 653 nm, die jeweils Lichtemissionsspitzenwellenlängen des
Leuchtstoffs sind).
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4 ist
eine schematische Ansicht einer ersten Ausführungsform, die als kugelartige
lichtemittierende Diodenlampe angeordnet ist.
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5 ist
ein Diagramm eines Emissionsspektrums der lichtemittierenden Diode
der ersten Ausführungsform.
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6 ist
eine schematische Ansicht einer zweiten Ausführungsform, die als chipartige
lichtemittierende Diodenlampe angeordnet ist.
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7 ist
eine schematische Ansicht einer dritten Ausführungsform als hochdekoratives
Beleuchtungsgerät
mit einer Anzahl von Zwischenfarblicht emittierenden Dioden, die
in einer Reihe angeordnet sind, um Lichtemission in einer Abstufung zu
realisieren.
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8 ist
ein Diagramm eines Emissionsspektrums dieser lichtemittierenden
Diodenlampe einer ersten Lampeneinheit des Beleuchtungsgeräts gemäß 7,
die eine gelblich-weiße
Farbart hat.
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9 ist
ein Diagramm eines Emissionsspektrums dieser lichtemittierenden
Diodenlampe einer neunten Lampeneinheit des Beleuchtungsgeräts gemäß 7,
die eine hellrosa Farbart hat.
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Beste Art und Weise der
Ausführung
der Erfindung
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Die
Erfindung wird nachstehend auf der Grundlage der Zeichnungen, Ausführungsformen und
dgl. konkret beschrieben. In der Beschreibung sind das "zweite fluoreszierende
Material, das gelblich-rotes oder rotes Licht emittiert" oder das zweite fluoreszierende
Material, "das eine
CaAlSiN3-Kristallphase mit einer in Festkörperzustand
darin gelösten Art
oder zwei oder mehr Arten von Elementen aufweist, die aus Mn, Ce,
Pr, Nd, Sm, Eu, Gd, Tb, Dy, Ho, Er, Tm, Yb und Lu gewählt sind" solche, die von den
Erfindern der vorliegenden Erfindung entwickelt worden sind und
bereits in einer japanischen Patentanmeldung (Nr. 2003-394855) offenbart
sind. Obwohl das zweite fluoreszierende Material, "das gelblich-rotes
oder rotes Licht" oder "das eine CaAlSiN3-Kristallphase mit einer im Festkörperzustand
darin gelösten
Art oder zwei oder mehr Arten von Elementen aufweist, die aus Mn,
Ce, Pr, Nd, Sm, Eu, Gd, Tb, Dy, Ho, Er, Tm, Yb und Lu gewählt sind", in bezug auf seine
leichte Verfügbarkeit
dadurch offenbart ist, daß sein
Produktionsverfahren in der oben beschriebenen japanischen Patentanmeldung offenbart
ist, werden nämlich
die Aspekte eines Produktionsverfahrens und eines Herstellungsverfahrens
auch konkret in den später
zu beschreibenden Ausführungsformen
in der vorliegenden Beschreibung in einer ohne weiteres zugänglichen
Weise offenbart, wie in der oben erwähnten japanischen Patentanmeldung.
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Obwohl
die Erfindung aufgrund der Ausführungsformen
und Zeichnungen konkret beschrieben wird, werden diese Ausführungsformen
nur dargestellt, um zu besseren Verständnis der Erfindung beizutragen,
ohne die Erfindung darauf zu beschränken.
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Nachstehend
werden zunächst
und kurz eine Struktur und ein Betriebsprinzip einer erfindungsgemäßen lichtemittierenden
Diodenlampe beschrieben. Zunächst
wird ein Blaulicht emittierendes Halbleiterdiodenelement hergestellt;
das Blaulicht emittierende Halbleiterdiodenelement wird auf einem Trägerteil
mit einer konkaven Struktur plaziert, wie in 4 dargestellt;
mindestens zwei elektrisch leitende Wege werden mit dem Diodenelement
verbunden, um diesem von außen
elektrische Leistung zuzuführen;
und das Diodenelement wird von oben mit einem ersten Leuchtstoff
und einem zweiten Leuchtstoff beschichtet, die in einem transparenten
Harz dispergiert und auf dem Diodenelement angeordnet werden, um
das von dem Blaulicht emittierenden Diodenelement emittierte Licht
zu absorbieren und Fluoreszenzen mit Wellenlängen zu emittieren, die sich voneinander
unterscheiden, wie etwa grüne
und rote Farbe. Die in 4 gezeigte lichtemittierende
Diodenlampe wird aufgrund ihrer äußeren Erscheinungsform
als Kugellampe bezeichnet.
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1 ist
eine Farbtafel (siehe JIS Z8701) des kolorimetrischen XYZ-Systems
gemäß CIE und zeigt
ein Emissionsspektrum, wenn die gemäß vorstehender Beschreibung
hergestellte lichtemittierende Diodenlampe mit Energie versorgt
wird, um Licht zu emittieren. In dieser Farbtafel stellt der Punkt
B (gefülltes
Dreieck) Farbwertkoordinaten der Lichtemission des Blaulicht emittierenden
Diodenelements dar. Der Punkt (G) (ge füllter Kreis) stellt Farbwertkoordinaten
des ersten fluoreszierenden Materials dar, das durch Blaulicht angeregt
wird, Grünlicht
zu emittieren. Der Punkt R (gefülltes
Quadrat) stellt Farbwertkoordinaten des zweiten fluoreszierenden
Materials dar, das durch Blaulicht angeregt wird, Rotlicht zu emittieren.
Während
das patentbezogene Dokument 4 eine Technik zur Erzeugung von weißem Licht in
einem Bereich offenbart hat, wo die Koordinaten durch Mischung eines
solchen blauen, grünen
und roten Lichts (x, y) 0,21 ≤ x ≤ 0,48 bzw.
0,19 ≤ y ≤ 0,45 sind,
ist es demzufolge durch die Technik des patentbezogenen Dokuments
4 praktisch möglich,
eine Lichtemission in einer beliebigen Zwischenfarbe innerhalb eines
Dreiecks zu erreichen, das durch Verbindung der drei Koordinatenpunkte
B, G und R zu definieren ist.
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Erfindungsgemäß ist es
möglich,
eine lichtemittierende Diode herzustellen, die Licht in verschiedenen
weißen
Farben und in diversifizierten Zwischenfarben auf der Grundlage
des Prinzips emittieren kann, das mit Bezug auf das oben dargestellte Emissionsspektrum
beschrieben ist. Man beachte, daß das Merkmal der Erfindung
im wesentlichen darin liegt, daß ein
neuartiges Material als zweites fluoreszierendes Material verwendet
wird, wodurch eine Lichtemission mit hoher Luminanz ermöglicht wird. Das
zweite fluoreszierende Material ist aus der vorherigen japanischen
Patentanmeldung (Nr. 2003-394855) auf der Grundlage der Erfindung
der Erfinder abgeleitet und ist ein neuartiges fluoreszierendes
Material mit Eu-aktiviertem CaAlSiN3-Kristall. Das
neuartige zweite fluoreszierende Material weist eine höhere Luminanz
im Vergleich zu dem herkömmlich
bekannten, durch Blaulicht angeregten und Rotlicht emittierenden
Fluoreszenzmaterial auf und ist ein Material, das eine Lichtemission
mit größeren Wellenlängen hat.
Die Emissionsspektren und deren Anregungsspektren sind in 2 bzw. 3 gezeigt.
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Bei
der Realisierung einer beliebigen Zwischenfarbe durch Mischen von
Blau, Grün
und Rot erfolgt die Beschreibung anhand der Verwendung einer allgemeinen
Farbwertklassifikation von Systemfarbennamen gemäß JIS Z8110. Erwünscht für Blau sind
Lichtquellen, die im Bereich der bläulich-violetten oder blau en
Farbe liegen. Beim Einsatz einer monochromatischen Lichtquelle soll
ihr Wellenlängenbereich
380 nm bis 485 nm betragen. Obwohl kürzere Wellenlängen vom
Standpunkt der Vergrößerung einer
Fläche
des Dreiecks anscheinend erwünscht sind,
um einen erreichbaren Farbwertbereich zu erweitern, sind längere Wellenlänge tatsächlich heller und
werden auch vom Standpunkt der relativen Sichtbarkeitseigenschaft
vom Menschen heller wahrgenommen, so daß Wellenlängen auch unter Berücksichtigung
dessen zu bestimmen sind.
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In
später
zu beschreibenden Ausführungsformen
wird aus der Menge der handelsüblich
und ohne weiteres verfügbaren
Elementen ein Blaulicht emittierendes Diodenelement mit einer Emissionsmittelwellenlänge von
460 nm eingesetzt. Obwohl für Grün als fluoreszierendes
Material innerhalb eines Wellenlängebereichs
von 495 nm bis 550 nm erwünscht,
sind wiederum fluoreszierende Materialien zur Emission von gelblich-grünem oder
gelbem Licht innerhalb eines Wellenlängenbereichs von 550 nm bis
585 nm in einer Ausführungsform
ausreichend, die nicht auf die Realisierung beliebiger Zwischenfarben,
sondern nur auf weißes
Licht mit Wärme
zielt. In den später
zu beschreibenden Ausführungsformen wird
ein herkömmlich
bekanntes, auf Yttrium/Aluminium/Granat basierendes Leuchtstoffpulver
verwendet.
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Was
Rot betrifft, obwohl fluoreszierende Materialien erwünscht sind,
die bei Rot innerhalb eines Wellenlängenbereichs von 610 nm bis
780 nm emittieren, so können
diese auch in einem Wellenlängenbereich
von 585 nm bis 610 nm für
gelblich-rote Farbe eingesetzt werden. Erfindungsgemäß wird als
roter Leuchtstoff ein Leuchtstoffpulver (das Verfahren zur Herstellung
wird in den später
zu beschreibenden Ausführungsformen
erläutert)
mit einer neuartigen Substanz, nämlich
Eu-aktiviertem CaAlSiN3-Kristall verwendet. Herkömmlich gibt
es keine roten fluoreszierenden Materialien, die eine ausreichende
Luminanz durch Blaulichtanregung haben.
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In
dem patenbezogenen Dokument 4 entsprechen die durch R in 1 dargestellten
Farbwertkoordinaten einem gelblichen Rot oder einer Farbart nahe
der Grenze zwischen gelblichen Rot und Rot. Ferner weist das patenbezogene
Dokument 5 eine Ausführungsform
1 beispielsweise mit Farbwertkoordinaten x = 0,583 und y = 0,406
auf, die auch dem gelblichen Rot entsprechen. Im Gegensatz dazu weisen
die erfindungsgemäßen Ausführungsformen jeweils
ein Eu-aktiviertes CaAlSiN3-Kristall auf,
das aufgrund der Emission mit einer längeren Wellenlänge, die
es herkömmlich
nicht gibt, eine höhere
Luminanz und eine Emissionsfarbart von Rot hat, und eine solche
Emissionsfarbart entspricht Farbwertkoordinaten von x = 0,670 und
y = 0,327.
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Die
erfindungsgemäße Weißlicht emittierende
Diode mit Wärme,
die unter Einsatz eines solchen fluoreszierenden Materials hergestellt
wird, hat eine höhere
Luminanz im Vergleich zu einer, die nach dem Stand der Technik hergestellt
wird. Ferner hat die erfindungsgemäße Zwischenfarblicht emittierende
Diode, die unter Verwendung eines solchen fluoreszierenden Materials
hergestellt wird, eine höhere
Luminanz und einen breiteren Bereich an ausdrücklicher Farbart im Vergleich
zu einer, die nach dem Stand der Technik hergestellt ist. Auf diese
Weise ist die Erfindung anscheinend neuartig und erfinderisch. Man beachte,
daß es
möglich
ist, drei oder mehr Arten von fluoreszierenden Materialien zu mischen,
um eine verbesserte Farbwiedergabeeigenschaft zu erhalten.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsformen konkret beschrieben.
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Es
sind Leuchtstoffe für
drei Farben hergestellt worden, die grundsätzlich für den Aufbau einer Weißfarbdiode
erforderlich sind, d. h. roter Leuchtstoff, grüner Leuchtstoff und blauer
Leuchtstoff.
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[Herstellung von rotem
Leuchtstoff]
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Zunächst wurde
als roter Leuchtstoff ein Nitridleuchtstoffpulver verwendet, das
in der vorstehenden japanischen Patentanmeldung (Nr. 2003-394855)
beschrieben und mit ihr übereinstimmt und
hauptsächlich
eine CaAlSiN3-Kristallphase aufweist. Das
Herstellungsverfahren war wie folgt. Als Ausgangsmaterialpulver
verwendet wurden: ein Siliciumnitridpulver mit einer mittleren Partikelgröße von 0,5 μm, einem
Sauerstoffgehalt von 0,93 Gew.-% und einem α-Typgehalt von 92%; ein Aluminiumnitridpulver
mit einer spezifischen Oberfläche
von 3,3 m2/g und einem Sauerstoffgehalt
von 0,79%; ein Calciumnit ridpulver; und Europiumnitrid, das durch
Nitrierung von metallischem Europium in Ammoniak synthetisiert worden
ist. Um die Zusammensetzung zu erreichen, die durch die Zusammensetzungsformel Eu0,0005Ca0,9995AlSiN3 gegeben ist, wurden 34, 0735 Gew.-% Siliciumnitridpulver,
29,8705 Gew.-% Aluminiumnitridpulver, 35,9956 Gew.-% Calciumnitridpulver
und 0,06048 Gew.-% Europiumnitridpulver abgewogen; diese Pulver
wurden für
30 min mit einem Achatmörser
und -stößel gemischt;
und das derartig hergestellte Gemisch wurde in einer Metallform
unter Einwirkung eines Druckes von 20 MPa zu einem Formkörper mit
einem Durchmesser von 12 mm und einer Dicke von 5 mm geformt.
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Man
beachte, daß alle
Schritte des Wägens, Mischens
und Formens der Pulver in einer Handschuhbox operativ durchgeführt wurden,
die in der Lage war, eine Stickstoffumgebung, einschließlich einer
Feuchtigkeit von 1 ppm oder weniger und Sauerstoff von 1 ppm oder
weniger, zu erhalten. Der Formkörper
wurde in einem Tiegel aus Bornitrid plaziert und in einen elektrischen
Ofen nach Art eines Graphitwiderstandsheizgeräts eingebracht. Es wurde ein Sintervorgang
folgendermaßen
durchgeführt:
zunächst
eine Sinteratmosphäre
mit einer Diffusionspumpe auf Vakuum bringen, den Formkörper von
einer Raumtemperatur bis zu 800°C
mit einer Geschwindigkeit von 500°C/h
erwärmen,
bei 800°C Stickstoff
mit einer Reinheit von 99,999 Vol.-% einleiten, um dabei einen Druck
von 1 MPa aufzubauen, und die Temperatur auf 1800°C mit einer
Geschwindigkeit von 500°C/h
erhöhen,
gefolgt von einer Verweildauer von zwei Stunden bei 1800°C. Nach der Sinterung
wurde der hergestellte Sinterkörper
mit einem Achatmörser
und -stößel zu einem
Pulver pulverisiert, und es wurde eine Röntgendiffraktionsmessung des
Pulvers unter Verwendung einer Kα-Linie von
Kupfer durchgeführt,
wobei anhand der gewonnenen Aufzeichnungen festgestellt wurde, daß es eine
CaAlSiN3-Kristallphase war. Dieses Pulver
wurde mit einem Spektrophotofluorometer F-4500, hergestellt von Hitachi Ltd.,
gemessen, wobei ein in 2 gezeigtes Emissionsspektrum
und ein in 3 gezeigtes Anregungsspektrum
ermittelt wurden.
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Das
Photometer wurde kalibriert, indem eine Anregungskorrektur mit Rhodamin
B als Referenzprobe durchgeführt
wurde und dann eine Standardlichtquelle nach NIST (Nationales Institut
für Normung
und Technologie) in den USA verwendet wurde. Beim Messen eines Emissionsspektrums
wurde eine Anregungswellenlänge
von 460 nm eingesetzt, die die gleiche war wie die in den Ausführungsformen verwendet
Emissionsmittelwellenlänge
des Blaulicht emittierenden Diodenelements. Das Emissionsspektrum
war so breit und hatte eine Emissionsspitzenwellenlänge von
653 nm, wie in 2 gezeigt. Aus dem Emissionsspektrum
gemäß 2 wurden
Farbwertkoordinaten x = 0,670 und y = 0,327 auf einer Farbtafel
eines kolorimetrischen XYZ-Systems gemäß CIE gewonnen, und seine Hauptwellenlänge (dominierende
Wellenlänge)
war 612 nm. Dies ist nach einer allgemeinen Farbartklassifikation
gemäß Systemfarbnamen
in der beigefügten 1 von
JIS Z8110 in einem "Rot"-Bereich.
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Wie
aus dem Vergleich mit einem Emissionsspektrum eines herkömmlich bekannten
auf Yttrium/Aluminium/Granat basierenden Leuchtstoffs in 2 hervorgeht,
hatte der rote Leuchtstoff mit der CaAlSiN3-Kristallphase
mit in einem Festkörperzustand
darin gelöstem
Eu durch Anregung von Blaulicht mit einer Wellenlänge von
460 nm eine solche Rotlichtemission mit einer höheren Luminanz, was bisher
noch nicht realisiert worden ist. Das Anregungsspektrum in 3 wurde
unter Verwendung einer Emissionskontrollwellenlänge von 653 nm entsprechend
einer Emissionsspitzenwellenlänge
gemessen. Es ist zu sehen, daß eine
Anregung mit einer hohen Effizienz über einen sehr breiten Bereich, der
nahe 460 nm zentriert ist, erreicht werden kann.
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[Herstellung von grünem Leuchtstoff]
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Es
wurde ein herkömmlich
bekannter, auf Yttrium/Aluminium/Granat basierender Leuchtstoff
verwendet, der handelsüblich
als grüner
Leuchtstoff für Kathodenstrahlröhren vertrieben
wird. 2 zeigt ein Emissionsspektrum und 3 zeigt
ein Anregungsspektrum, gemessen mit dem kalibrierten F-4500. Das Emissionsspektrum
wurde mit einer Anregungswellenlänge
von 460 nm gemessen und war so breit bei einer Emissionsspitzenlänge von
543 nm. Die aus dem Emissionsspektrum in 2 ermittelten Farbwertkoordinaten
waren x = 0,422 und y = 0,547, und die Hauptwellenlänge war
563 nm. Dies liegt nach der allgemeinen Farbwertklassifikation entsprechend
den Systemfarbnamen in einem "Gelblich-Grün"-Bereich. Das Anregungsspektrum
in 3 wurde unter Verwendung einer Emissionskontrollwellenlänge von
543 nm entsprechend einer Emissionsspitzenwellenlänge gemessen.
Man beachte, daß der
grüne Leuchtstoff
nicht auf diesen einen begrenzt ist, sofern er eingesetzt wird,
um mit Blaulicht angeregt zu werden und Licht in irgendeiner Farbe,
nämlich
Grün, Gelblich-Grün oder Gelb
zu emittieren.
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[Herstellung eines Blaulicht
emittierenden Elements]
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Als
Blaulicht emittierendes Element wurde ein handelsübliches
Blaulicht emittierendes Diodenelement mit einer Emissionsmittelwellenlänge von
460 nm eingesetzt. Hier wurde ein lichtemittierendes Halbleiterdiodenelement
aus InGaN mit einem Substrat aus Siliciumcarbid mit Elektroden auf
beiden Seiten verwendet. Man beachte, daß das Blaulicht emittierende
Element ein lichtemittierendes Diodenelement mit einem Substrat
aus Saphir mit zwei Elektroden auf einer Seite sein kann. Ferner
kann es ein anderes lichtemittierendes Element als eine lichtemittierende
Diode sein, sofern es in der Lage ist, Blaulicht zu emittieren,
um dadurch jeden Leuchtstoff anzuregen.
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Nach
der oben beschriebenen Herstellung wird die erfindungsgemäße Weißlicht emittierende Diode
konkret anhand ihrer Entwicklungsstruktur und ihres Herstellungsprozesses
beschrieben.
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Ausführungsform 1:
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Es
wurde eine in 4 gezeigte sogenannte kugelartige
Weißlicht
emittierende Diodenlampe (1) hergestellt.
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Sie
enthielt zwei Zuleitungsdrähte
(2, 3), von denen einer (2) eine Vertiefung,
in der ein Blaulicht emittierendes Diodenelement (4) plaziert
war. Das Blaulicht emittierende Diodenelement (4) hatte
eine untere Elektrode, die elektrisch mit der Bodenfläche der
Vertiefung durch eine elektrisch leitende Paste verbunden war, und
eine obere Elektrode, die elektrisch mit dem anderen Zuleitungsdraht
(3) über
eine dünne
Goldleitung (5) verbunden war. Nahe dem lichtemittierenden
Di odenelement (4) war ein Leuchtstoff (7) angeordnet,
der durch Mischen eines ersten Leuchtstoffs und eines zweiten Leuchtstoffs
hergestellt wurde und in einem Harz dispergiert wurde. Die Leuchtstoffe
wurden in einem ersten Harz (6) dispergiert, das transparent
war und das die Gesamtheit des Blaulicht emittierenden Diodenelements
(4) überdeckte.
In ein zweites transparentes Harz (8) eingekapselt waren
das Spitzenende des Zuleitungsdrahts einschließlich der Vertiefung, das Blaulicht emittierende
Diodenelement und das erste Harz mit den darin dispergierten Leuchtstoffen.
Das zweite transparente Harz (8) hatte im wesentlichen
als Ganzes eine Säulenform,
und sein Spitzenendenabschnitt mit einer gekrümmten Oberfläche hatte
eine Linsenform, die normalerweise als kugelartig bezeichnet wird.
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In
dieser Ausführungsform
wurde das Mischungsverhältnis
zwischen dem ersten Leuchtstoffpulver und dem zweiten Leuchtstoffpulver
auf 5:2 gesetzt, dieses gemischte Pulver wurde mit einer Konzentration
von 35 Gew.-% in ein Epoxydharz gemischt, und das resultierende
Harz wurde in einer entsprechenden Menge durch ein Dosiergerät abgetrennt,
wobei das erste Harz (6) mit einem darin dispergierten
gemischten Leuchtstoff (7) entstand. Die erreichte Farbart
war x = 0,338 und y = 0,330, was im wesentlichen weiß war. 5 zeigt
ein Emissionsspektrum der Weißlicht
emittierenden Diode der Ausführungsform
1.
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Als
nächstes
wird ein Herstellungsablauf der kugelartigen Weißlicht emittierenden Diode
gemäß dieser
ersten Ausführungsform
beschrieben. Zunächst
wird das Blaulicht emittierende Diodenelement (4) mit einer
elektrisch leitenden Paste auf die Elementplazierungsvertiefung
eines (2) der paarigen Zuleitungsdrähte gebondet, um den Zuleitungsdraht mit
der unteren Elektrode des Blaulicht emittierenden Diodenelements
elektrisch zu verbinden und das Blaulicht emittierende Diodenelement
(4) zu fixieren. Als nächstes
wird die obere Elektrode des Blaulicht emittierenden Diodenelements
(4) mit dem anderen der Zuleitungsdrähte verbunden, wodurch sie
elektrisch miteinander verbunden werden. Vorher werden das erste
grüne Leuchtstoffpulver
und das zweite rote Leuchtstoffpulver in einem Mischungsverhältnis von
5:2 miteinander gemischt, und dieses ge mischte Leuchtstoffpulver
wird mit einer Konzentration von 35 Gew.-% in ein Epoxydharz gemischt.
Als nächstes wird
das resultierende Harz in einer entsprechenden Menge durch ein Dosiergerät auf die
Vertiefung aufgebracht, um das Blaulicht emittierende Diodenelement
zu überdecken,
und dann gehärtet,
um das erste Harz (6) auszubilden. Schließlich werden
das Spitzenende des Zuleitungsdrahts einschließlich der Vertiefung, das Blaulicht
emittierende Diodenelement und das erste Harz einschließlich der
in ihm dispergierten Leuchtstoffe in einem Gießverfahren vollständig in
dem zweiten Harz gekapselt. Obwohl in dieser Ausführungsform
für das
erste Harz und für
das zweite Harz das gleiche Epoxydharz verwendet wurde, ist es möglich, ein
anderes Harz, z. B. ein Siliconharz, oder ein transparentes Material,
z. B. Glas, einzusetzen. Es ist erwünscht, ein Material zu wählen, das aufgrund
des ultravioletten Lichts eine geringere Qualitätsminderung hat.
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Ausführungsform 2
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Es
wurde eine chipartige, Weißlicht
emittierende Diodenlampe (21) hergestellt, die auf einem Substrat
anzuordnen ist. Ihre Konfiguration ist in 6 gezeigt.
Sie weist ein weißes
Aluminiumoxidkeramiksubstrat (29) mit einem höheren Reflektionsvermögen für sichtbares
Licht und zwei daran befestigte Zuleitungsdrähte (22, 23)
auf, und die Zuleitungsdrähte
weisen jeweils ein Ende auf, das im wesentlichen in einer Mittelposition
des Substrats ist, und das andere Ende ist nach außen herausgezogen,
um eine Elektrode zu bilden, um nach dem Anordnen auf einem elektrischen
Substrat mit diesem verbunden zu werden. An dem einen Ende des einen (22)
der Zuleitungsdrähte
wurde das Blaulicht emittierende Diodenelement (24) plaziert
und daran fixiert, um im Mittelabschnitt des Substrats angeordnet zu
werden. Eine untere Elektrode des Blaulicht emittierenden Diodenelements
(24) wurde elektrisch mit dem Zuleitungsdraht darunter
mittels einer elektrisch leitenden Paste verbunden, und eine obere
Elektrode wurde elektrisch mit dem anderen Zuleitungsdraht (23)
durch eine dünne
Goldleitung (25) verbunden.
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Nahe
dem lichtemittierenden Diodenelement angeordnet wurde ein Harz mit
einem Leuchtstoff (27), der darin dispergiert war und der
durch Mischen eines ersten Harzes und eines zweiten Leuchtstoffs miteinander
hergestellt wurde. Das erste Harz (26) mit dem darin dispergierten
Leuchtstoff war transparent und überdeckte
das gesamte Blaulicht emittierende Diodenelement (24).
Ferner war am Keramiksubstrat fixiert ein Wandflächenteil (30) in einer
Form mit einem Loch in einem Mittelabschnitt. Wie in 6 gezeigt,
wirkte der Mittelabschnitts des Wandflächenteils (30) als
Loch zur Aufnahme des Blaulicht emittierenden Diodenelements (24)
und des ersten Harzes (26) mit dem darin dispergierten
Leuchtstoff (27), und das Wandflächenteil (30) hatte
einen Abschnitt, der der Mitte zugewandt war und der zu einer geneigten
Fläche
ausgebildet war. Die geneigte Fläche
war eine Reflektionsfläche
für vorwärts gerichtete
Lichtstrahlen und hatte eine gekrümmte Form, die unter Berücksichtigung
der reflektierten Richtungen der Lichtstrahlen zu bestimmen war.
Ferner wurde zumindest die Fläche,
die die Reflektionsfläche
darstellte, zu einer Fläche
ausgebildet, die weiß war
und einen metallischen Glanz hatte und die ein höheres Reflektionsvermögen für sichtbares
Licht hatte. In dieser Ausführungsform
bestand das Wandflächenteil
aus einem weißen
Siliconharz (30). Obwohl das Loch des Wandflächenteils
in seinem Mittelabschnitt eine Vertiefung als endgültige Form
der chipartigen lichtemittierenden Diodenlampe darstellt, wird die Vertiefung
mit einem zweiten transparenten Harz (28) gefüllt, um
das gesamte emittierende Diodenelement (24) und das erste
Harz (26) mit dem darin dispergierten Leuchtstoff (27)
zu kapseln. Als das erste Harz (26) und das zweite Harz
(28) wurde in dieser Ausführungsform das gleiche Epoxydharz
eingesetzt. Das Mischungsverhältnis
zwischen dem ersten Leuchtstoff und dem zweiten Leuchtstoff, die
erreichte Farbart und dgl. waren im wesentlichen die gleichen wie
die der ersten Ausführungsform.
Der Herstellungsablauf war im wesentlichen der gleiche wie der der
ersten Ausführungsform,
mit Ausnahme eines Schrittes zum Fixieren der Zuleitungsdrähte (22, 23)
und des Wandflächenteils
(30) auf dem Aluminiumoxidkeramiksubstrat (29).
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Ausführungsform 3
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Eingesetzt
wurde eine Anzahl von kugelartigen lichtemittierenden Diodenlampen
der Ausführungsform
1, um ein hochdekoratives Beleuchtungsgerät (41) mit einer stufenweise
geänderten
Emissionsfarbart zu realisieren. 7 ist eine
schematische Ansicht derselben. Das Beleuchtungsgerät weist
einen in Querrichtung langgestreckten oberen Trägerkörper (51) auf, der
direkt an der Decke eines Gebäudes
befestigt ist oder mit einer Kette oder dergleichen an dieser aufzuhängen ist,
wobei das gesamte Beleuchtungsgerät (41) gehalten wird.
Im Trägerkörper (51)
untergebracht ist eine elektrische Schaltung eines Ansteuerungsabschnitts
für eine Licht
emittierende Diodenlampe, der mit einem elektrischen Strom aus einem
Netz mit einer 100 V Wechselstromquelle versorgt wird, wodurch den
lichtemittierenden Diodenlampen ein entsprechender elektrischer
Strom zugeführt
wird. Der Ansteuerungsabschnitt ist mit einem nicht dargestellten
elektrischen Stromquellenschalter und einer nicht dargestellten Dämmerungswähleinrichtung
verbunden, wodurch die elektrische Stromquelle der Beleuchtung manuell ein- und ausgeschaltet
werden kann und die Beleuchtungsemissionsintensität reguliert
werden kann. Der Trägerkörper ist
mit einer Vielzahl von Lampeneinheiten (52) verbunden.
Diese Ausführungsform weist
neun Einheiten auf. In jeder Lampeneinheit ist eine Anzahl von kugelartigen
lichtemittierenden Diodenlampen installiert. In dieser Ausführungsform
sind in jeder Lampeneinheit 18 Stück kugelartige lichtemittierende
Diodenlampen konzentrisch angeordnet. Die lichtemittierenden Dioden
wurden mit von Lampeneinheit zu Lampeneinheit veränderten
Farbarten hergestellt.
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18
Stück lichtemittierende
Dioden, die in der fünften
mittleren Lampeneinheit installiert sind, weisen jeweils den ersten
Leuchtstoff und den zweiten Leuchtstoff auf, die in einem Verhältnis von
5:2 gemischt sind, um ihre Farbart weiß, nämlich x = 0,34 und y = 0,33
wie in der ersten Ausführungsform
und in der zweiten Ausführungsform
zu erreichen. Die erste Lampeneinheit an einem Ende hat ein Mischungsverhältnis von 12:1,
um mit den Farbwertkoordinaten x = 0,37 und y = 0,42 Gelblich-Weiß zu erreichen.
Die neunte Lampeneinheit am anderen Ende hat ein Mischungsverhältnis von
4:5, um mit den Farbwertkoordinaten x = 0,38 und y = 0,32 Hellrosa
zu erreichen. Die in der Mitte angeordnete zweite, dritte, vierte,
sechste, siebente und achte Lampeneinheit sind so beschaffen, daß sie schrittweise geänderte Mischungsverhältnisse
haben, um Farbarten zu erreichen, die jeweils stufenweise unterschiedlich
sind.
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Neben
der Änderung
der Mischungsverhältnisse
des ersten und des zweiten Leuchtstoffs wurden die kugelartigen
lichtemittierenden Diodenlampen so hergestellt, daß entsprechende
Farbarten durch Regulierung der Beschichtungsmengen nach Aufbringen
des ersten Harzes erreicht wurden. In einem unteren Abschnitt jeder
Lampeneinheit ist ein Lichtführungsteil
(53) mit einem Streuelement angeordnet, so daß Licht
von der zugeordneten Lampeneinheit in das Lichtführungsteil eintritt. Konkret
wurde ein Säulenteil
aus transparentem Harz eingesetzt, das in angemessener Menge Luftblasen
aufwies. Auf diese Weise wurde ein hochdekoratives Beleuchtungsgerät mit Polarlichtschein
hergestellt, das Zwischenfarblicht emittierende Diodenlampen mit
einer höheren
Luminanz verwendet.
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Industrielle Anwendbarkeit
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In
jüngster
Zeit haben Weißlicht
emittierende Dioden zur Beleuchtung, die jeweils ein Blaulicht emittierendes
Diodenelement und Leuchtstoffe nutzen, schnelle und breite Anwendung
gefunden. Es ist offensichtlich, daß die Erfindung direkt auf
diesem Gebiet verwendet werden kann, und es wird erwartet, daß die Erfindung
außergewöhnlich genutzt
wird, da die Erfindung Weißfarblicht
mit Wärme
mit einer höheren
Luminanz ermöglicht
und die Gestaltung diversifizierter Farbschemen und Farbarten ermöglicht, die
bisher nicht bereitgestellt worden sind, wobei gewünschte Zwischenfarben
erzeugt werden können.
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Zusammenfassung
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Lichtemittierendes
Element und Beleuchtungsmittel
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Herkömmlichen
lichtemittierenden Diodenausführungen
in Kombination mit Blaulicht emittierenden Dioden mangelt es häufig an
dekorativem Ausdruck und Wärme.
Die Erfindung hat die Aufgabe, die eine Weißlicht emittierenden Diode
zum Emittieren von weißem
Licht mit Wärme
mit einer höheren Luminanz
und eine Zwischenfarblicht emittierende Diode bereitzustellen, die
eine Lichtemission in diversifizierten Farbtönen mit einer höheren Luminanz
ermöglichen.
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Das
Mittel zur Lösung
liegt im Einsatz eines fluoreszierenden Materials, das dafür konfiguriert
ist, gelblichrotes oder rotes Licht zu emittieren, und die eine
CaAlSiN3-Kristallphase
mit einer im Festkörperzustand
darin gelösten
Art oder zwei oder mehr Arten von Elementen aufweist, die aus Mn,
Ce, Pr, Nd, Sm, Eu, Gd, Tb, Dy, Ho, Er, Tm, Yb und Lu gewählt sind, indem
das fluoreszierende Material mit einem anderen fluoreszierenden
Material, das dafür
konfiguriert ist, grünes,
gelblich-grünes
oder gelbes Licht zu emittieren, gemischt wird und der durch Mischen
hergestellte Leuchtstoff mit einem lichtemittierenden Halbleiterelement,
das dafür
konfiguriert ist, bläulich-violettes
oder blaues Licht zu emittieren, kombiniert wird, um dadurch eine
Weißlicht
emittierende Diode zum Emittieren von weißem Licht mit Wärme mit
einer hohen Effizienz herzustellen.