DE112005003368T5 - Halbleiterchipgehäuse beinhaltend Universal-Anschlussfläche und Verfahren zur Herstellung derselben - Google Patents
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Abstract
Halbleiterchipgehäuse, umfassend:
einen Halbleiterchip mit einer ersten Oberfläche und einer zweiten Oberfläche;
eine Leiterrahmenstruktur, wobei der Halbleiterchip mit der Leiterrahmenstruktur gekoppelt ist;
ein Ausformmaterial, welches um wenigstens einen Abschnitt des Chips und wenigstens einen Abschnitt der Leiterrahmenstruktur ausgeformt ist und welches eine äußere Oberfläche aufweist, worin die erste Oberfläche des Halbleiterchips im Wesentlichen fluchtend mit wenigstens einem Teil der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials ist; und
eine lötbare Schicht auf wenigstens einem Abschnitt der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials.
einen Halbleiterchip mit einer ersten Oberfläche und einer zweiten Oberfläche;
eine Leiterrahmenstruktur, wobei der Halbleiterchip mit der Leiterrahmenstruktur gekoppelt ist;
ein Ausformmaterial, welches um wenigstens einen Abschnitt des Chips und wenigstens einen Abschnitt der Leiterrahmenstruktur ausgeformt ist und welches eine äußere Oberfläche aufweist, worin die erste Oberfläche des Halbleiterchips im Wesentlichen fluchtend mit wenigstens einem Teil der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials ist; und
eine lötbare Schicht auf wenigstens einem Abschnitt der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials.
Description
- Hintergrund der Erfindung
- Die FLMP (Flip chip in leaded molded package, Schaltungschip in verbunden ausgeformtem Gehäuse) ist eine bedeutsame Gehäusetechnologie, welche im Gebiet der Leistungs-MOSFET Gehäuse entwickelt wurde. Ihre elektrischen und thermischen Eigenschaften bleiben in der Industrie unübertroffen. Es verwendet Flip chip MOSFET Technologie auf einem Leiterrahmen (mit Steuer- und Kathoden-Verbindungen). Die Rückseite des Chips ist aus dem Gehäuse ausgesetzt. In einigen Fällen kann die ausgesetzte Rückseite des Chips als ein Ableitungs-Anschluss für die Gehäuse dienen.
- Während Gehäuse vom FLMP-Typus wünschenswert sind, können die Rohchips in Gehäusen vom FLMP-Typus in der Größe variieren. Dies resultiert in Chipgehäusen mit variablen Anschlussflächen. In einigen Fällen wird die Anschlussfläche durch den Anteil der erforderlichen lötbaren Oberfläche bestimmt, um das Gehäuse auf einer Schaltkreisplatine zu montieren. Es wäre wünschenswert, wenn Gehäusen mit unterschiedlichen Formgrößen hergestellt werden könnten, während sie eine „universelle" Anschlussfläche anstelle von unterschiedlichen Anschlussflächen aufweisen.
- Ausführungen der Erfindung betreffen dieses und andere Probleme, individuell und insgesamt.
- Zusammenfassung der Erfindung
- Ausführungsformen der Erfindung sind gerichtet auf Halbleiterchipgehäuse, elektrische Anordnungen und Verfahren.
- Eine Ausführungsform der Erfindung ist auf eine Halbleiterchipgehäuse gerichtet, umfassend einen Halbleiterchip mit einer ersten Oberfläche und einer zweiten Oberfläche; eine Leiterrahmenstruktur worin der Halbleiterchip mit der Leiterrahmenstruktur gekoppelt ist; ein Ausformmaterial, welches um wenigstens einen Abschnitt des Chips und wenigstens einen Abschnitt der Leiterrahmenstruktur ausgeformt ist und welches eine äußere Oberfläche aufweist, worin die erste Oberfläche des Halbleiterchips im Wesentlichen fluchtend mit wenigstens einem Teil der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials ist; und eine lötbare Schicht auf wenigstens einem Abschnitt der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials.
- Eine andere Ausführungsform der Erfindung ist auf ein Verfahren gerichtet, umfassend: Bereitstellen eines Halbleiterchips mit einer ersten Oberfläche und einer zweiten Oberfläche; Befestigen des Halbleiterchips an einer Leiterrahmenstruktur, worin der Halbleiterchip mit der Leiterrahmenstruktur gekoppelt wird; Ausformen eines Ausformmaterials um wenigstens einen Abschnitt des Chips und wenigstens einen Abschnitt der Leiterrahmenstruktur, worin das ausgeformte Ausformmaterial eine äußere Oberfläche beinhaltet und worin die erste Oberfläche der Halbleiterchip im wesentlichen fluchtend mit wenigstens einem Teil der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials ist; und Ausformen einer lötbaren Schicht auf wenigstens einem Abschnitt der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials.
- Andere Ausführungsformen sind auf elektrische Anordnungen gerichtet.
- Diese und andere Ausführungsformen werden in weiterem Detail nachfolgend beschrieben.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
-
1 zeigt verschiedene Halbleiterchipgehäuse mit verschiedenen, ausgesetzten Chipoberflächen. -
2(A) –2(H) zeigen Prozessschritte in der Ausbildung einer Halbleiterchipgehäuse mit einer ausgesetzten Chipoberfläche. -
3(A) –3(D) ,4(A) und4(B) zeigen perspektivische Bodenansichten der Chipgehäuse. -
4(C) zeigt eine quergeschnittene Seitenansicht der Chipgehäuse in4(A) und4(B) , welche auf eine Schaltkreisplatine montiert ist. -
5(A) –5(B) zeigen perspektivische Bodenansichten der Chipgehäuse. -
5(C) zeigt eine quergeschnittene Seitenansicht des Chipgehäuses gemäß5 , welche auf einer gedruckten Schaltkreisplatine montiert ist. -
6(A) und6(B) zeigen perspektivische Bodenansichten der Chipgehäuse. -
7(A) und7(B) zeigen quergeschnittene Seitenansichten der Gehäuse in6(A) und6(B) , wenn sie auf einer Schaltkreisplatine montiert sind. -
8(A) –8(B) ,9(A) –9(B) und10(A) –10(B) zeigen perspektivische Bodenansichten der Chipgehäuse. -
11 zeigt eine quergeschnittene Seitenansicht einer Chipgehäuse, wobei die ausgesetzte Oberfläche des Chips auf der Oberseite der Chipgehäuse angeordnet anstelle auf der Bodenseite der Chipgehäuse. -
12 zeigt eine quergeschnittene Seitenansicht eines Chipgehäuses gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung. -
13 zeigt eine quergeschnittene Seitenansicht eines Chipgehäuses gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung, worin ein Kühlkörper auf einer oberen Oberfläche eines Chipgehäuses befestigt ist. - Detaillierte Beschreibung
- Ausführungsformen der Erfindung sind gerichtet auf Verfahren zum Herstellen von Halbleiterchipgehäusen, Chipgehäusen und elektrische Anordnungen.
- Ein beispielhaftes Halbleiterchipgehäuse gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann einen Halbleiterchip aufweisen, welcher eine metallisierte Rückseite beinhaltet, die durch ein Ausformmaterial aus dem Gehäuse ausgesetzt ist. Eine lötbare Schicht ist auf dem Ausformmaterial ausgebildet, um den lötbaren Bereich des Chipgehäuses zu erhöhen. Durch Ausbilden einer lötbaren Schicht auf einem Chipgehäuse kann eine universelle Anschlussfläche (d.h., eine Anschlussfläche, die zu den Anschlussflächen korrespondiert, die anderen Chipgehäusen zugeordnet sind) erstellt werden, ungeachtet der seitlichen Abmessungen des Chips in dem Chipgehäuse.
- Die lötbare Schicht kann auf dem Ausformmaterial in dem Gehäuse ausgebildet werden, nachdem das Ausformmaterial ausgeformt wird. Die lötbare Schicht kann etwas oder alles der Boden (oder Ober-) Seite des Gehäuses bedecken. Sie kann oder kann nicht zu der Oberfläche des Chips, welcher durch das Ausformmaterial ausgesetzt ist, Kontakt ausbilden. Sie kann auch als Verbindungsmedium zwischen der ausgesetzten, metallisierten Rückseite des Chips und einem leitenden Pad auf einem PCB (Printed Circuit Board, gedruckte Schaltkreisplatine) dienen. Lot oder ein leitendes Klebematerial kann verwendet werden, um die lötbare Schicht in der Chipgehäuse mit der PCB zu koppeln. Eine oberseitige, lötbare Schicht könnte die Befestigung eines äußeren Kühlkörpers erleichtern.
- Die lötbare Schicht kann ausgebildet werden verwendend jeglichen geeigneten Prozess. Zum Beispiel kann die lötbare Schicht ausgebildet werden durch Prozesse beinhaltend Sputtern, Aufdampfen, Siebdruck, Tampondruck und/oder Plattieren (z.B. stromloses Plattieren oder Elektroplattieren). In einem spezifischen Beispiel kann die lötbare Schicht durch Sputtern einer Keimschicht auf das Ausformmaterial in das Gehäuse ausgeformt werden. Nach dem Sputtern kann Metall auf die Keimschicht plattiert werden. Abdeckungs-Prozesse, wie Sputtern oder Aufdampfen können eine Maske verwenden, um das leitende Material auf ausgewählte Bereiche des Chipgehäuses abzulagern oder können einen der Ablagerung folgenden Entfernungsprozess verwenden, um das abgelagerte, leitende Material von ungewünschten Bereichen zu entfernen.
- Die lötbare Schicht kann auch aus einer oder mehrerer Unterschichten ausgebildet werden. Zum Beispiel kann die lötbare Schicht eine Befestigungs-Unterschicht und eine lötbare Zwischen-Unterschicht auf der Oberseite der Befestigungs-Unterschicht umfassen. Die Unterschichten können ausgebildet werden unter Verwendung der gleichen oder unterschiedlicher Prozesse.
- Die lötbare Schicht kann jegliches geeignete Material umfassen. Zum Beispiel kann die lötbare Schicht eine leitfähige Tinte umfassen. Leitfähige Tinten werden bevorzugt in der lötbaren Schicht verwendet, da leitfähige Tinten gute Haftung zu ausgeformten Kunststoffmaterialien aufweisen. Leitfähige Tinten umfassen typischerweise leitfähige Partikel in einem Trägermedium. Die leitfähigen Partikel können Edelmetalle wie Ag, Au, Pd, Pt und Legierungen derselben umfassen und/oder Übergangsmetalle wie Sn, Cu und Legierungen derselben. Das Trägermedium kann einen warmaushärtenden Harz wie einen Epoxiharz umfassen. Geeignete leitfähige Tinten sind kommerziell erhältlich von Dow Corning (z.B. Dow Corning PI 2000 und PI 2200) und anderen Herstellern leitfähiger Tinten. Solche leitfähigen Tinten werden typischerweise abgelagert und dann ausgehärtet, unter Verwendung, zum Beispiel eines Aufschmelzofens.
- Während leitfähige Tinten gute elektrische Eigenschaften aufweisen, können einige leitfähige Tinten nicht direkt lötbar sein. In solchen Fällen kann es wünschenswert sein, die Tinte mit einem lötbaren Zwischenmetall zu plattieren, wie Sn, um eine lötbare Zwischenschicht auszuformen. In diesem Fall kann die lötbare Schicht eine ausgehärtete, leitfähige Tintenschicht und eine abgelagerte Metallschicht umfassen. Sperrmetalle wie Nickel können verwendet werden zwischen der abgelagerten und ausgehärteten leitfähigen Tintenunterschicht und der lötbaren Zwischenschicht.
- Die lötbare Schicht kann auch jegliche geeignete Form aufweisen. Zum Beispiel, wie es in den folgenden Beispielen gezeigt ist, kann die lötbare Schicht kontinuierlich oder diskontinuierlich sein. Sie kann auch eine Dicke von weniger als 100 μm in einigen Ausführungsformen haben. Zum Beispiel kann die lötbare Schicht eine Dicke zwischen 10 und 30 μm haben.
- Die Chips in den Halbleiterchipgehäusen beinhalten vorzugsweise vertikale Leistungstransistoren. Vertikale Leistungstransistoren beinhalten VDMOS-Transistoren und vertikale, bipolare Leistungstransistoren. Ein VDMOS-Transistor ist ein MOSFET (Metal Oxide Semiconductor Field Effect Transistor) welcher zwei oder mehr Halbleiterregionen aufweist, die durch die Fusion ausgebildet sind. Er hat eine Kathodenregion, eine Ableitungsregion und eine Steuerregion. Die Vorrichtung ist vertikal, indem die Kathodenregion und die Ableitungs region auf gegenüberliegenden Oberflächen des Halbleiterchips sind. Die Steuerregion kann eine Grabentorstruktur oder eine plane Torstruktur sein und ist auf der gleichen Oberfläche wie die Kathodenregion ausgebildet. Grabentorstrukturen sind bevorzugt, da Grabentorstrukturen schmaler sind und weniger Platz beanspruchen als plane Torstrukturen. Während des Betriebs ist der Stromfluss von der Kathodenregion zu der Ableitungsregion in einer VDMOS-Vorrichtung im Wesentlichen senkrecht zu den Chipoberflächen. In anderen Ausführungsformen können die Transistoren in den Halbleiterrohchips bipolare Transistoren wie IGBTs (Insulated Steuer Bipolar Transistors) sein. In solchen Ausführungsformen kann eine Seite des Halbleiterchips eine Emissionsregion und eine Basisregion aufweisen. Die andere Seite des Chips kann einen Kollektorbereich aufweisen.
- Das Ausformmaterial, welches in den Chipgehäusen gemäß der Ausführungsformen der Erfindung verwendet wird, kann jegliches geeignete Material umfassen und kann in jegliche geeignete Form in den Chipgehäusen ausgeformt werden. Geeignete Ausformmaterialien können thermisch aushärtende Kunststoffe wie Epoxidharz beinhalten.
- Spezifische Gehäusesausführungsformen sind in den Figuren gezeigt.
-
1 zeigt Bodenansichten von verschiedenen Halbleiterchipgehäusen mit ausgesetzten Chipoberflächen. Auf der linken Seite sind vier Chipgehäuse12 mit vier unterschiedlichen ausgesetzten Chipoberflächen12(a) korrespondierend zu Rohchips mit unterschiedlichen Größen. Die unterschiedlichen Größen stellen unterschiedliche lötbare Bereiche und daher unterschiedliche „Anschlussflächen" dar. Verwendend Ausführungsformen der Erfindung können die Chipgehäuse12 mit unterschiedlich bemessenen Rohchips mit einer lötbaren Schicht15 beschichtet werden, um Chipgehäuse14 mit der gleichen oder im Wesentlichen der gleichen Anschlussfläche auszubilden. - Erzeugen von Chipgehäusen mit einheitlichen lötbaren Anschlussflächen hat eine Vielzahl von Vorteilen. Zuerst kann ein Elektronikhersteller durch Bereitstellen der Chipgehäuse mit der gleichen oder im Wesentlichen der gleichen Anschlussfläche eine Schaltkreisplatine mit einheitlich bemessenem Anschlussaufnahme verwenden. Spezielle Aufnahmen zum Aufnehmen von Chipgehäusen mit unterschiedlichen lötbaren Anschlussflächen werden nicht benötigt. Als zweites kann das Verwenden von Chipgehäusen mit unterschiedlichen Anschlussflächen Herstellungsprobleme erzeugen, wenn ein Elektronikhersteller nur einen Typus von Schablonenmasken hat. Die Schablonenmaske kann angepasst werden, um Lotablagerungen von einzelner Größe auszubilden. Wenn zuviel Lot auf dem leitenden Bereich einer Schaltkreisplatine platziert wird und wenn das Lot einen nicht lötbaren Bereich berührt, wie das Ausformmaterial in dem Chipgehäuse, kann das Lot entgegen der lötbaren, ausgesetzten Chipoberfläche abgezogen werden und wird das Ausformmaterial nicht benetzen. Dies kann verursachen, dass etwas Lot nach auswärts in Richtung der Leitungen des Gehäuses fließt, hierdurch das Risiko des Kurzschlusses der Leitungen und das Risiko der Herstellung schadhafter elektronischer Teile erhöhend.
-
2(A) bis2(H) zeigen die Prozessschritte, welche verwendet werden können, um eine Chipgehäuse mit einer ausgesetzten Chipoberfläche herzustellen. Beispielhafte Prozessschritte können auch in US Patent Nr. 6,720,642 gefunden werden, welche hierin durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit einbezogen ist und dem gleichen Inhaber wie die vorliegende Anmeldung zugeordnet ist. - Wie in
2(A) gezeigt, ist ein mit Lothügeln versehener Halbleiterchip34 auf dem Formbefestigungsbereich einer Leiterrahmenstruktur32 montiert. Die Leiterrahmenstruktur32 kann ein leitendes Metall wie Kupfer umfassen und kann oder kann nicht mit anderen Metallen plattiert sein. - Die Leiterrahmenstruktur
32 kann eine Steuer-Leiterstruktur und eine Kathoden-Leiterstruktur beinhalten. Sowohl die Steuer-Leiterstruktur als auch die Kathoden-Leiterstruktur kann eine oder mehrere Leitungen aufweisen, welche sich davon erstrecken. Abschnitte der Steuer-Leiterstruktur und der Kathoden-Leiterstruktur können einen Chipbefestigungsbereich der Leiterrahmenstruktur32 ausbilden. Der Chipbefestigungsbereich ist der Bereich der Leiterrahmenstruktur32 , wo ein Chip befestigt ist. - Wie in
2(A) gezeigt sind auf einer zweiten Oberfläche34(B) des Chips34 Hügel. der Chip34 wird umgedreht und dann auf den Formbefestigungsbereich der Leiterrahmenstruktur32 montiert. Die Hügel auf des Chips34 können ein Pb oder Sn basiertes Lot umfassen und können in der Form von Lotbällen, Säulen etc. sein oder können in der Form von Drahtanbindungsstiften sein, welche mit einem lötbaren Material bedeckt sind. Drahtanbindungsstifte sind in der US Patentanmeldung Nr. 10/386,211, eingereicht am 10. März 2003 beschrieben, welche hierin durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit einbezogen ist. Beispielhafte Stifte können Kupfer mit einer äußeren oxidationsbeständigen Schicht beinhalten, welche ein Edelmetall umfasst. Bezugnehmend auf2(A) können die Lothügel mit Kathode und Steuerbereichen auf der zweiten Oberfläche34(B) des Chips34 verbinden. Lot kann auch auf dem Formbefestigungsbereich der Leiterrahmenstruktur32 vor dem Befestigen der mit Lothügeln versehenen Halbleiterchip34 an der Leiterrahmenstruktur32 vorhanden sein. - Wie in
2(B) gezeigt, wird, nachdem der Chip34 auf der Leiterrahmenstruktur32 montiert ist, ein Lotaufschmelzprozess dann ausgeführt. Der Lotaufschmelzprozess schmilzt die Lothügel auf dem Halbleiterchip34 so auf, dass der Halbleiterchip34 an der Leiterrahmenstruktur32 festhält. Der Aufschmelzprozess kann ein „Nichtkollaps" Prozess sein, wo die Lothügel während des Rückflusses nicht kollabieren. Geeignete Rückflusstemperaturen und Bedingungen sind dem Fachmann bekannt. -
2(C) zeigt eine perspektivische Unteransicht eines Chipgehäuses, während (D) die Draufsicht eines Chipgehäuses zeigt. Wie in2(C) gezeigt, wird ein Ausformmaterial36 um der Chip34 geformt. Eine erste Oberfläche34(A) des Chips34 wird durch das Ausformmaterial36 ausgesetzt. Die erste Oberfläche34(A) kann einen Ableitungsbereich eines MOSFET in dem Chip34 entsprechen. Jedoch kann die erste Oberfläche34(A) jeglichem geeigneten Eingangs- oder Ausgangsanschluss in anderen Ausführungsformen entsprechen. - Im beispielhaften Ausformprozess kann ein Band (nicht gezeigt) auf der ersten Oberfläche
34(A) des Chips34 platziert werden (wie gezeigt in2(B) ). Der mit Band versehene Chip kann in einer Formkammer platziert werden. Ausformmaterial kann um den Chip34 ausgeformt und ausgehärtet werden. Nach dem Ausformen wird das Band entfernt. Das geformte Chipgehäuse hat ein Ausformmaterial mit einer äußeren Oberfläche, welche im Wesentlichen fluchtend mit der ausgesetzten Chipoberfläche34(A) ist. Geeignete Ausformbedingungen können vom Fachmann bestimmt werden. - Bezugnehmend auf
2(C) kann auch ein Entfernungsprozess ausgeführt werden. In einem Entfernungsprozess wird überschüssiges Ausformmaterial und Leiterrahmenmaterial entfernt. Bezugnehmend auf2(E) wird dann ein Wasser-Entgratungsprozess ausgeführt. In diesem Schritt kann überschüssiges Ausform-Compound von der Chipgehäuse entfernt werden unter Verwendung eines Wasserstrahls. - Wie in
2(F) gezeigt, können ein Steuer-Leiterschnitt, Streifentest und ein Lasermarkierungsprozess ausgeführt werden. Die Steuer-Leitung des Gehäuses kann abgetrennt werden, so dass die Kathoden-Leitungen und die Steuer-Leitungen elektrisch voneinander isoliert sind. Die Gehäuse kann dann getestet werden und dann mit entsprechenden Identifizierungsinformationen markiert werden. - Wie in
2(G) gezeigt kann dann ein Trimm-, Ausform- und Vereinzelungsprozess ausgeführt werden. Zuletzt kann ein Tape- und Real-Prozess ausgeführt werden, wie gezeigt in2(H) . Trimm-, Ausform-, Vereinzelungs- und Tape-, und Real Prozesse sind bekannt. -
3(A) zeigt eine Bodenansicht eines Halbleiterchipgehäuses50 mit einem Ausformmaterial36 , welches eine äußere Bodenoberfläche aufweist, die im Wesentlichen fluchtend mit einer ersten Oberfläche34(A) des Halbleiterchip34 ist. Die erste Oberfläche34(A) kann ein Teil einer metallisierten Rückseite des Chips34 sein. Das Metall an der ersten Oberfläche34(A) des Chips34 kann ein lötbares Metall umfassen. Leitungen38 erstrecken sich seitlich von dem Ausformmaterial36 weg. Wie gezeigt, belegt die erste Oberfläche34(A) weniger als die Hälfte der unteren Oberfläche des Gehäuses50 in diesem Beispiel. -
3(B) –3(D) zeigen perspektivische Bodenansichten der Halbleiterchipgehäuse mit lötbaren Schichten. -
3(B) zeigt ein Chipgehäuse50 , beinhaltend eine lötbare Schicht22 (z.B. eine ausgehärtete lötbare Tinte) welche die äußere Oberfläche des Ausformmaterials36 bedeckt, aber nicht die ausgesetzte erste Oberfläche34(A) des Chips34 bedeckt oder nur einen kleinen Abschnitt der ersten Oberfläche34(A) bedeckt. Wenn das Chipgehäuse50(A) auf eine Schaltkreisplatine montiert wird kann Lot (nicht gezeigt) sowohl die erste Oberfläche34(A) als auch die lötbare Schicht22 kontaktieren. -
3(C) zeigt ein Chipgehäuse50(A) , beinhaltend eine lötbare Schicht22 , welche sowohl die erste Oberfläche34(A) des Chips34 als auch das Ausformmaterial36 bedeckt. In diesem Beispiel ist die lötbare Schicht22 diskontinuierlich, anstelle von kontinuierlich. -
3(D) zeigt ein Chipgehäuse50(A) , welche eine lötbare Schicht22 beinhaltet, die auf sowohl der ersten Oberfläche34(A) des Chips34 als auch dem Ausformmaterial36 ausgebildet ist. In diesem Beispiel ist die lötbare Schicht22 eine kontinuierliche Schicht anstelle einer diskontinuierlichen Schicht. -
4(A) zeigt ein Chipgehäuse50 mit einem Chip34 , welcher eine erste Oberfläche34(A) hat, welche durch ein Ausformmaterial36 ausgesetzt ist. In diesem Beispiel belegt die erste Oberfläche34(A) des Chips34 mehr als die Hälfte der unteren Oberfläche des Gehäuses50 . -
4(B) zeigt ein Chipgehäuse50(A) mit einem Chip34 , welcher eine erste Oberfläche34(A) aufweist, die kleiner ist als die erste Oberfläche34(A) des Chips, der in4(A) gezeigt ist. Um die Anschlussfläche der Chipgehäuse50(B) in4(B) gleich auszubilden wie die Anschlussfläche des Chipgehäuses50(A) in4(A) ist eine lötbare Schicht22 auf der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials36 in dem Chipgehäuse50 , welches in4(B) gezeigt ist, ausgebildet. Folglich können die Chipgehäuse50 ,50(A) in4(A) und4(B) die gleiche Anschlussfläche haben, aber unterschiedlich bemessene Chips34 aufweisen. -
4(C) zeigt die Chipgehäuse50 ,50(A) , welche in4(A) und4(B) gezeigt sind, montiert auf einer gedruckten Schaltkreisplatine60 . Lot70 ist auf lei tenden Lötaugen (nicht gezeigt) auf der gedruckten Schaltkreisplatine60 angeordnet. Wie in4(C) gezeigt ist die Menge des benutzten Lotes70 die gleiche für beide Gehäuse50 ,50(A) , sogar obwohl die Gehäuse50 ,50(A) unterschiedlich bemessene Chips beinhalten. Zusammen können die gedruckte Schaltkreisplatine60 und ein Chipgehäuse gemäß einer Ausführungsform der Erfindung eine elektrische Anordnung ausbilden. -
5(A) zeigt ein Chipgehäuse50 ohne eine lötbare Schicht darauf. Das Chipgehäuse50 beinhaltet ein Ausformmaterial36 , welches eine erste Oberfläche34(A) eines Halbleiterchips34 aussetzt. Leitungen38 erstrecken sich seitlich auswärts von dem Ausformmaterial36 . -
5(B) zeigt ein Chipgehäuse50(A) , beinhaltend ein Ausformmaterial36 und eine lötbare Schicht22 sowohl auf der ersten Oberfläche34(A) eines Chips34 als auch dem Ausformmaterial36 . Der Chip34 in5(B) ist von gleicher Größe wie der Chip34 in5(A) . Wie in5(C) gezeigt kann das in5(B) gezeigte Chipgehäuse50(A) auf einer gedruckten Schaltkreisplatine60 montiert werden. Lot70 kann auf der gedruckten Schaltkreisplatine60 vorhanden sein. -
6(A) und6(B) zeigen andere Gehäuse51(A) ,51(B) mit diskontinuierlichen, lötbaren Schichten22 . Das Chipgehäuse51(A) , welche in6(A) gezeigt ist, hat einen größere Chip34 als der Chip34 in dem Chipgehäuse51(B) , welche in6(B) gezeigt ist. In6(A) und6(B) sind die diskontinuierlichen, lötbaren Schichten22 in der Form von gemusterten Rechtecken. Andere Muster können in anderen Ausführungsformen verwendet werden. -
7(A) zeigt, wie die Chipgehäuse51(A) ,51(B) auf einer gedruckten Schaltkreisplatine60 unter Verwendung von Lot70 montiert werden können. Wie gezeigt ist die Menge des Lots70 , welche verwendet wird, um beide Gehäusen51(A) ,51(B) zu montieren, die gleiche, selbst obwohl unterschiedlich bemessene Chips34 verwendet werden.7(B) zeigt die Chipgehäuse51(A) ,51(B) nachdem Sie auf einer Schaltkreisplatine montiert wurden. Bei Bezugsnummer170 benetzt das Lot70 nicht die Bodenoberfläche des Ausformmaterials36 . -
8(A) zeigt ein Chipgehäuse50 , welche zwei Chips mit zwei Chipoberflächen134(A) ,134(B) beinhaltet, welche durch ein Ausformmaterial36 ausgesetzt sind. Eine elektrisch isolierende Region136 kann zwischen den zwei Chips vorhanden sein. Wie in8(B) gezeigt, bedeckt eine lötbare Schicht22 beide Chipoberflächen134(A) ,134(B) , so dass sie elektrisch miteinander gekoppelt sind. Die Chipoberflächen134(A) ,134(B) können zu Ableitungs-Bereichen eines MOSFETs in den Chips korrespondieren und die lötbare Schicht22 kann einen gemeinsamen Ableitungs-Anschluss ausbilden. -
9(A) zeigt ein Chipgehäuse59(A) mit einer nicht-lötbaren, polymeren Schicht144 .9(B) zeigt ein Chipgehäuse59(B) nach dem Ausbilden einer lötbaren Schicht146 auf der nicht-lötbaren polymeren Schicht144 . Die lötbare Schicht146 kann durch Plattieren, Aufdampfen, Sputtern, etc. ausgebildet werden. -
10(A) zeigt ein Chipgehäuse69(A) , beinhaltend eine gesputterte Saatschicht150 und eine Chiprückseite152 , welche durch das Ausformmaterial36 ausgesetzt ist.10(B) zeigt ein Chipgehäuse69(B) nach dem Ausbilden einer lötbaren Anschlussschicht154 auf der Saatschicht150 . Die lötbare Anschlussschicht154 kann auf die nicht-lötbare Schicht150 plattiert sein. -
11 zeigt eine Halbleiterchipgehäuse200 beinhaltend ein Ausformmaterial238 , welches die Seiten eines Chips234 umgibt. Eine Chipoberfläche234(A) kann einen Ableitungs-Anschluss eines MOSFET in dem Chip234 ausbilden und ist durch das Ausformmaterial238 ausgesetzt. Die Oberfläche234(A) kann im Wesentlichen co-planar mit der äußeren oberen Oberfläche des Ausformmaterials238 sein. Zwischenanschlüsse (z.B. Lotverbindungen)236 koppeln den Chip234 mit einer Leiterrahmenstruktur240 . Leitungen240 erstrecken sich seitlich auswärts von dem Ausformmaterial238 . - Eine lötbare und/oder leitfähige Schicht
224 kann eine äußere Ableitungs-Verbindung zwischen der ausgesetzten Chipoberfläche234 und einer oder mehrerer der Leitungen240 bereitstellen. Die ausgesetzte Oberfläche234(A) des Chips234 ist elektrisch mit einer oder mehreren der Leitungen240 gekoppelt, so dass Ableitungs-Strom von der Chipoberfläche234(A) zu einer Schaltkreisplatine60 geleitet werden kann. Lot70 wird verwendet, um die Leitungen240 mit der Schaltkreisplatine60 zu koppeln. - Eine andere lötbare und/oder leitfähige Schicht
222 kann auf der Oberseite des Chipgehäuses200 sein. Wie zuvor beschrieben, kann die lötbare und/oder leitfähige Schicht222 kontinuierlich oder diskontinuierlich sein und kann etwas oder im Wesentlichen alles der oberen äußeren Oberfläche des Gehäuses200 bedecken. Lot oder ein thermischer Klebstoff (nicht gezeigt) kann auf der Oberseite der Chipoberfläche234(A ) und der lötbaren und/oder leitfähigen Schicht222 abgelagert sein. Ein Kühlkörper HS kann an dem Lot auf der Oberseite der Chipgehäuse befestigt sein, um die Chipgehäuse200 zu kühlen. Der Kühlkörper HS kann ein Metall wie Aluminium oder Kupfer umfassen und kann oder kann nicht wärmedissipierende Rippen beinhalten. - Die in
11 gezeigte Ausführungsform unterscheidet sich von den zuvor beschriebenen Ausführungsformen. In11 ist der Chip234 auf der Oberseite einer Leiterrahmenstruktur anstelle auf der Unterseite einer Leiterrahmenstruktur. Des weiteren, abweichend von den vorherigen Ausführungsformen, ist die Chip234 nicht in naher Nachbarschaft zu einer Schaltkreisplatine. Obwohl die Ausführungsform in11 unterschiedlich ist als die zuvor beschriebenen Ausführungsformen ist es ersichtlich, dass die Ausführungsform in11 angepasst sein kann, um Chipgehäuse mit einem universellen Anschlussfläche auszubilden, selbst obwohl Formen in den Chipgehäusen unterschiedlich bemessene Formen aufweisen können. -
12 und13 zeigen quergeschnittene Seitansichten anderer Ausführungsformen der Erfindung. In den11 ,12 und13 bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente und die Beschreibungen von einigen Elementen in12 und13 werden nicht wiederholt. -
12 zeigt ein Chipgehäuse200 , welches auf einer Schaltkreisplatine60 befestigt ist. Das Chipgehäuse200 in diesem Beispiel hat einen Chip234 mit einer Oberfläche234(A) , welche im Wesentlichen co-planar mit einer äußeren Oberfläche238(A) des Ausformmaterials238 ist. Eine lötbare und/oder leitende Schicht224 kann wenigstens teilweise die Chipoberfläche234(A) und wenigs tens einen Abschnitt des Ausformmaterials238 bedecken. Die lötbare und/oder leitfähige Schicht224 kann eine oder mehrere Leitungen240 einer Leiterrahmenstruktur mit des Chips234 koppeln. Abweichend zu der Ausführungsform in11 ist die lötbare und/oder leitfähige Schicht224 an der Unterseite des Gehäuses200 , anstelle an der Oberseite. -
13 zeigt ein Chipgehäuse200 , welches eine Chipoberfläche234(A) eines Chips234 aufweist, die im Wesentlichen co-planar mit einer äußeren Oberfläche238(A) eines Ausformmaterials238 ist. Eine lötbare und/oder leitfähige Schicht222 kann auf der Oberseite des Chipgehäuses200 sein und kann einen Kühlkörper HS mit dem Ausformmaterial238 koppeln. Eine andere lötbare und/oder leitfähige Schicht224 kann an der Unterseite des Gehäuses200 sein und kann die Chipoberfläche234(A) (welche eine Ableitungs-Region ausbilden kann) mit der Schaltkreisplatine60 koppeln. Abweichend zu den vorherigen Ausführungsformen in den11 und12 hat die Ausführungsform in13 einen Kühlkörper HS und hat eine ausgesetzte Chipoberfläche234(A) an der Unterseite des Gehäuses200 . - Die Ausdrücke und Begriffe, welche hierin verwendet wurden, werden als Begriffe der Beschreibung und nicht der Beschränkung benutzt und es besteht keine Absicht bei der Verwendung von solchen Begriffen und Ausdrücken, Äquivalente der Merkmale, welche gezeigt und beschrieben wurden, auszuschließen, wobei erkannt werden wird, dass verschiedene Modifikationen innerhalb der beanspruchten Erfindung möglich sind.
- Des weiteren können ein oder mehrere Merkmale von einer oder mehrerer Ausführungsformen der Erfindung mit einem oder mehreren Merkmalen von anderen Ausführungsformen der Erfindung kombiniert werden, ohne vom Erfindungsumfang abzuweichen. Zum Beispiel, kann jedes der in Bezug auf die
3 bis10 beschriebenen Merkmale mit den Merkmalen in11 inkorporiert oder verwendet werden, ohne von dem Erfindungsumfang abzuweichen. - Alte Patente, Patentanmeldungen, Veröffentlichungen und Beschreibungen, welche zuvor erwähnt wurden, sind hiermit durch Bezugnahme in Ihrer Gesamtheit für alle Zwecke einbezogen. Nichts wird als Stand der Technik anerkannt.
- Zusammenfassung
- Offenbart wird eine Halbleiterchipgehäuse. Es kann einen Halbleiterchip beinhalten mit einer ersten Oberfläche und einer zweiten Oberfläche und eine Leiterrahmenstruktur. Ein Ausformmaterial kann um wenigstens einen Abschnitt des Chips und wenigstens einen Abschnitt der Leiterrahmenstruktur ausgebildet. Eine lötbare Schicht kann auf der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials und der ersten Oberfläche des Halbleiterchips ausgebildet sein.
Claims (16)
- Halbleiterchipgehäuse, umfassend: einen Halbleiterchip mit einer ersten Oberfläche und einer zweiten Oberfläche; eine Leiterrahmenstruktur, wobei der Halbleiterchip mit der Leiterrahmenstruktur gekoppelt ist; ein Ausformmaterial, welches um wenigstens einen Abschnitt des Chips und wenigstens einen Abschnitt der Leiterrahmenstruktur ausgeformt ist und welches eine äußere Oberfläche aufweist, worin die erste Oberfläche des Halbleiterchips im Wesentlichen fluchtend mit wenigstens einem Teil der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials ist; und eine lötbare Schicht auf wenigstens einem Abschnitt der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials.
- Halbleiterchipgehäuse nach Anspruch 1, worin die lötbare Schicht ausgebildet wird durch Verwendung von Sputtern, Aufdampfen, Siebdruck, Tampondruck, Plattieren oder einer Kombination davon.
- Halbleiterchipgehäuse nach Anspruch 1, worin die lötbare Schicht eine leitende Tintenschicht umfasst.
- Halbleiterchipgehäuse nach Anspruch 1, worin der Halbleiterchip einen vertikalen Leistungstransistor umfasst.
- Halbleiterchipgehäuse nach Anspruch 1, worin der Halbleiterchip eine Ableitung-Region an der ersten Oberfläche und eine Kathoden- und Steuer-Region an der zweiten Oberfläche umfasst.
- Halbleiterchipgehäuse nach Anspruch 1, worin der Leiterrahmen mehrere Leiter beinhaltet, die sich seitwärts weg von dem Ausformmaterial erstrecken.
- Halbleiterchipgehäuse nach Anspruch 1, worin die lötbare Schicht eine Metallschicht umfasst.
- Halbleiterchipgehäuse nach Anspruch 1, worin die lötbare Schicht eine Dicke von weniger als 100 μm hat.
- Halbleiterchipgehäuse nach Anspruch 1, worin die lötbare Schicht eine Vielzahl von leitenden Schichten umfasst.
- Elektrische Anordnung, umfassend: das Halbleiterchipgehäuse nach Anspruch 1; und eine Schaltkreisplatine, worin das Halbleiterchipgehäuse auf der Schaltkreisplatine montiert ist.
- Elektrische Anordnung nach Anspruch 10, weiterhin umfassend Lot zwischen dem Halbleiterchipgehäuse und der Schaltkreisplatine.
- Verfahren, umfassend: Bereitstellen eines Halbleiterchips mit einer ersten Oberfläche und einer zweiten Oberfläche; Befestigen des Halbleiterchips an einer Leiterrahmenstruktur, wobei der Halbleiterchip mit der Leiterrahmenstruktur gekoppelt wird; Ausformen eines Ausformmaterials um wenigstens einen Abschnitt des Chips und wenigstens einen Abschnitt der Leiterrahmenstruktur, wobei das ausgeformte Ausformmaterial eine äußere Oberfläche beinhaltet und wobei die erste Oberfläche des Halbleiterchips im wesentlichen fluchtend mit wenigstens einem Teil der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials ist; und Ausformen einer lötbaren Schicht auf wenigstens einem Abschnitt der äußeren Oberfläche des Ausformmaterials.
- Verfahren nach Anspruch 12, worin das Ausformen der lötbaren Schicht Sputtern, Aufdampfen, Siebdruck, Tampondruck, Plattieren oder eine Kombination davon umfasst.
- Verfahren nach Anspruch 12, worin der Halbleiterchip einen vertikalen Leistungstransistor umfasst.
- Verfahren nach Anspruch 12, worin die erste Oberfläche des Halbleiterchips eine Ableitungs-Region und die zweite Oberfläche der Halbleiterchip eine Kathoden-Region und eine Steuer-Region umfasst.
- Verfahren nach Anspruch 12, worin das Ausformmaterial ein Kunststoffmaterial umfasst.
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