DE112006001978B4 - Verifizierte Computerumgebung für persönliches Internetkommunikationsgerät - Google Patents

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Abstract

Persönliche Internetkommunikationseinrichtung (110) mit:
einem Datenprozessor (202), der ausgebildet ist, den Austausch von Softwaredateien und Datendateien zwischen der persönlichen Internetkommunikationseinrichtung (110) und einem Dienstleistungsrechner zu steuern; und
einem Betriebssystem (232), das einen Verifizierungsprozess bereitstellt, mit:
einer Datenbank (412) mit mehreren Softwaredateien zum Ausführen durch den Prozessor;
einem Softwareaktualisierungsmodul (234), das dazu ausgebildet ist, lediglich Installationen von boot-fähigen Einrichtungen mit einem Schlüssel zu erlauben, der mit einem gespeicherten Installationsschlüssel übereinstimmt;
einer Verifizierungsdateiliste mit einer Liste aus autorisierten Softwaredateien; und
einem Verifizierungsmodul (424), das ausgebildet ist, eine Anforderung von einem Betriebssystemeinladeprogramm zum Ausführen einer Softwaredatei zu empfangen und die angeforderte Softwaredatei mit autorisierten Softwaredateien auf der Verifizierungsdateiliste zu vergleichen, wobei die Verifizierungsdateiliste entsprechend dem Status eines Anwenders aktualisierbar ist.

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Informationsverarbeitungssysteme und betrifft insbesondere eine Einrichtung zur Gewährleistung einer verifizierten bzw. sicheren Computerumgebung für Computersysteme, die zur Kommunikation über das Internet verwendet werden.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Computersysteme sind weit verbreitet zur Bereitstellung von Informationsverwaltungsmöglichkeiten in vielen Bereichen der heutigen Gesellschaft. Ein Personalcomputersystem kann für gewöhnlich als ein Mikrocomputer definiert werden, der eine Systemeinheit mit einem Systemprozessor und dazugehörige flüchtige und nicht-flüchtige Speicher, ein Anzeigegerät, eine Tastatur, eine fest installierte Diskettenspeichereinrichtung, eine optionale abnehmbare Speichereinrichtung und einen optionalen Drucker umfasst. Diese Personalcomputersysteme sind Informationshandhabungssysteme, die im Wesentlichen dazu gestaltet sind, einem einzelnen Nutzer bzw. Anwender (oder einer Gruppe aus Anwendern im Falle von Personalcomputern, die als Computer-Server-Systeme bzw. Dienstleistersysteme dienen) Rechenleistung zu bieten, und sie sind preisgünstig von einzelnen Personen oder kleinen Unternehmen zu erwerben.
  • In der jüngeren Vergangenheit gab es eine deutliche Zunahme bei der Verwendung von Personalcomputern, um Informationen über das Internet auszutauschen. Dieser Informationsaustausch beruht auf einem Klienten/Server- bzw. Dienstleistermodell, wobei der Personalcomputer des Anwenders als der Klient dient, um auf Daten zuzugreifen, die auf einer Vielzahl von Internet-Dienstleistungsrechner gespeichert sind.
  • Einige Internet-Dienstleistungsanbieter stellen als Teil einer vertraglichen Beziehung einen Computer für einen Anwender zur Verfügung, um Internet-Dienstleistungen anzubieten. Als Teil dieser Übereinkunft muss ggf. der Internet-Dienstleistungsanbieter gelegentlich Soft warepakete dem Computer zuführen, um Softwareaktualisierungen und Software bereitzustellen, die zusätzliche Dienstleistungen ermöglichen. Es besteht ein Bedarf für einen Verifizierungsmechanismus um die Installation derartiger Softwarepakete zu überwachen und zu steuern.
  • In der US 2005/0050315 A1 wird ein Verfahren zum wahlweisen Autorisieren von Software-Funktionalität nach der Installation der Software beschrieben,
  • Die Anwender können ferner versuchen, Computerprogramme aus dem Internet herunterzuladen oder Programme lokal von Quellen installieren, die nicht sicher sind. Es besteht daher ein Bedarf für einen Verifizierungsprozess, der verhindert, dass Anwender nicht autorisierte Software installieren, die ansonsten den Betrieb des Computers negativ beeinflussen könnten und die autorisierte Software, die von dem Internet-Dienstleistungsanbieter bereitgestellt wird, stören könnte. Im Hinblick auf das zuvor gesagte besteht somit eine Notwendigkeit für eine Vorrichtung, um eine sichere Computerumgebung für Computer zu schaffen, insbesondere für solche, die als persönliche Internetkommunikationseinrichtungen (PIC) für ein Kommunikationsnetzwerk benutzt werden, das von einem Internet-Dienstleistungsanbieter geschaffen wird.
  • Überblick über die Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine persönliche Internetkommunikationseinrichtung bereit mit
    einem Datenprozessor, der ausgebildet ist, den Austausch von Softwaredateien und Datendateien zwischen der persönlichen Internetkommunikationseinrichtung und einem Dienstleistungsrechner zu steuern; und
    einem Betriebssystem, das einen Verifizierungsprozess bereitstellt, mit:
    einer Datenbank mit mehreren Softwaredateien zum Ausführen durch den Prozessor;
    einem Softwareaktualisierungsmodul, das dazu ausgebildet ist, lediglich Installationen von boot-fähigen Einrichtungen mit einem Schlüssel zu erlauben, der mit einem (gespeicherten Installationsschlüssel übereinstimmt;
    einer Verifizierungsdateiliste mit einer Liste aus autorisierten Softwaredateien; und
    einem Verifizierungsmodul, das ausgebildet ist, eine Anforderung von einem Betriebssystemeinladeprogramm zum Ausführen einer Softwaredatei zu empfangen und die angeforderte Softwaredatei mit autorisierten Softwaredateien auf der Verifizierungsdateiliste zu vergleichen, wobei die Verifizierungsdateiliste entsprechend dem Status eines Anwenders aktualisierbar ist. bereit. In diversen Ausführungsformen der Erfindung kann die Funktion von Softwaredateien auf einer persönlichen Internetkommunikationseinrichtung auf der Grundlage des Status im Hinblick auf das Bezahlen bzw. des Finanzstatus des Anwenders modifiziert werden.
  • Die sichere Computerumgebung, die durch die vorliegende Erfindung geschaffen wird, ist im Wesentlichen aus einer Dateiendatenbank, die eine Liste aus verifizierten Softwaredateien enthält, und einem Verifizierungsmodul aufgebaut, das ausgebildet ist, Anforderungen zum Einladen eines Softwarepaketes zu empfangen und das angeforderte Softwarepaket mit der verifizierten Liste zugelassener Softwarepakete zu vergleichen. In der Ausführungsform der Erfindung, in der die Funktion auf der Grundlage des „Finanzstatus bzw. Bezahlstatus” des Anwenders bestimmt ist, versorgt eine Finanzstatusüberwachungseinrichtung das Betriebssystem mit Information im Hinblick auf den Status über Zahlungen des Anwenders. Bei Anforderung zum Einladen eines speziellen Softwarepaketes verwendet das Verifizierungsmodul die Verifizierdateiliste, die zugelassene Softwarepakete enthält und ver wendet ferner den Finanzstatus des Anwenders, um zu bestimmen, welche Softwarepakete ausgeführt werden können. Die persönliche Internetkommunikationseinrichtung ist ausgebildet, eine begrenzte Funktionsfähigkeit für gewisse Softwarepakete bereitzustellen, wenn diese auf einem ersten Finanzstatus beruhen, und keine Funktion bereitzustellen auf der Grundlage eines zweiten Finanzstatus, etwa in der Situation, wenn ein Anwender eine Vertragszusammenarbeit mit einem Internet-Dienstleistungsanbieter beendet hat.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die vorliegende Erfindung kann vom Fachmann besser verstanden werden und zahlreiche Einzelheiten und Vorteile werden deutlich, indem auf die begleitenden Zeichnungen Bezug genommen wird. Durchgängig werden in den Figuren die gleichen Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Elemente verwendet.
  • 1 ist eine Blockansicht mehrerer Computersysteme, die über ein oder mehrere Kommunikationsnetzwerke miteinander in Verbindung stehen.
  • 2 ist eine Systemblockansicht eines Computersystems, etwa einer persönlichen Internetkommunikationseinrichtung, gemäß diverser Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
  • 3 zeigt eine Blockansicht eines Prozessorsystems zur Verwendung in der persönlichen Internetkommunikationseinrichtung.
  • 4 zeigt eine Blockansicht von Modulen, wie sie zum Steuern der Softwareinstallation und zum Ausführen davon in der persönlichen Internetkommunikationseinrichtung der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Obwohl im Folgenden anschauliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben sind, ist zu beachten, dass die vorliegende Erfindung ohne die spezifizierten Details praktiziert werden kann und das zahlreiche implementationsspezifische Entscheidungen im Hinblick auf die hierin beschriebene Erfindung getroffen werden können, um die speziellen Ziele der Entwickler zu erreichen, etwa die Verträglichkeit mit systembezogenen und geschäftsbezogenen Rahmenbedingungen, die sich von einer Implementierung zur anderen unterscheiden können. Obwohl ein derartiger Entwicklungsaufwand komplex und zeitaufwendig sein kann, ist er dennoch eine Routinemaßnahme für den Fachmann, der im Besitz der vorliegenden Offenbarung ist. Z. B. sind ausgewählte Aspekte in einer Blockdiagrammform dargestellt, anstatt dass diese detailliert beschrieben sind, um damit ein Verschleiern oder eine unnötige Beschränkung der vorliegenden Erfindung zu vermeiden. Derartige Beschreibungen und Darstellungen werden von dem Fachmann verwendet, um den Inhalt und den Grundgedanken seiner Arbeit dem anderen Fachmann zu vermitteln. Die vorliegende Erfindung wird nunmehr nachfolgend mit Bezug zu den Zeichnungen beschrieben.
  • 1 ist eine Blockansicht eines anschaulichen Netzwerks 100, wobei mehrere auch mit 105 bezeichnete Computersysteme 110, 111 und 112 über ein oder mehrere Kommunikationsnetzwerke 140 in Verbindung stehen. Wie gezeigt ist jedes Computersystem (beispielsweise 110) – das auch als Multimediumzugriffsgerät oder persönliche Internetkommunikationseinrichtungen (PIC) bezeichnet ist, funktionsmäßig mit einem Internet-Dienstleistungsanbieter (ISP) 120 über eine oder mehrere Kommunikationsverbindungen 122 verbunden. Der Internet-Dienstleistungsanbieter 120 ist mit dem Internet 140 verbunden, das wiederum mit mehreren Netz-Leitrechnern bzw. Host-Rechnern oder Servern 150, 151, 152 verbunden ist. Ein Anwender, der Zugriff auf Information auf dem Internet haben will, verwendet eine PIC (beispielsweise 110), um ein Anwendungsprogramm auszuführen, das in der PIC gespeichert ist und als ein Netz-Browser bzw. Netz-Suchprogramm bekannt ist.
  • Die PIC 110 enthält Kommunikationsgeräteeinrichtungen und Software, die die PIC 110 in die Lage versetzen, Kommunikationsereignisse an den Internet-Dienstleistungsanbieter 120 zu senden und von diesem zu empfangen. Die Kommunikationsgeräteeinrichtungen und Software ermöglichen es der PIC 110, eine Kommunikationsverbindung mit dem Internet-Dienstleistungsanbieter 120 aufzubauen. Die Kommunikationsverbindung kann eine beliebige Art von vielen Verbindungstypen sein, wozu eine verdrahtete Verbindung, eine direkte Verbindung, etwa eine digitale Teilnehmerleitung (DSL), T1, integrierte Dienstleistungsdigitalnetzwerk-(ISDN) oder Kabelverbindungen, eine drahtlose Verbindung über ein Funk netzwerk oder Sattelitennetzwerk, Zugriff über Telefonmodem oder ein lokales Datentransportsystem, etwa Ethernet oder Token-Ring über ein Nahbereichsnetzwerk gehören.
  • Wenn der Kunde eine Anforderung für Information eingibt, indem Befehle in das Netz-Suchprogramm bzw. Browser-Programm eingegeben werden, sendet die PIC 110 eine Anforderung für Information, etwa eine Suche nach Dokumenten, die ein spezielles Thema betreffen, oder eine spezielle Netz-Seite betreffen, an den Internet-Dienstleistungsanbieter 120, der wiederum die Anforderung an einem geeigneten Netz-Host-Rechner 150 über das Internet 150 weiterleitet. Der Internet-Dienstleistungsanbieter 120 führt Software aus, um Anforderungen, die von dem Browser-Programm gesendet wurden, zu empfangen und auszuwerten. Der Internet-Dienstleistungsanbieter 120 führt ein Netz-Dienstleisteranwendungsprogramm aus, das Anforderungen überwacht, diese Anforderungen nach Information auf diesem speziellen Netz-Dienstleistungsrechner abarbeitet und die Information an die PEC 110 des Anwenders übermittelt.
  • Jeder Netz-Host-Rechner 150, 151, 152 auf dem Internet besitzt eine bekannte Adresse, die der Anwender dem Netz-Suchprogramm zuführt, um eine Verbindung zu dem geeigneten Netz-Host-Rechner herzustellen. Wenn die Information nicht auf dem Netz-Host-Rechner 150 des Anwenders verfügbar ist, dient das Internet 140 als eine zentrale Verbindung, die es den Netz-Dienstleistungsrechern 150, 151, 152 ermöglicht, miteinander in Verbindung zu treten, um die angeforderte Information bereitzustellen. Da die Netz-Dienstleistungsrechner 150, 151, 152 mehr als eine Netzseite enthalten können, gibt der Anwender in der Adresse auch an, welche spezielle Netzseite er anschauen will. Die Adresse, die auch als universale Ressourcenlage (URL) bekannt ist, einer Leitseite bzw. einer „Homepage” auf einem Dienstleistungsrechner ist eine Anzahl von Nummern, die den Dienstleistungsrechner kennzeichnen und die Lage der Seite auf dem Dienstleistungsrechner analog zu einer Postadresse benennen. Der Einfachheit halber wurde ein Domänennamensystem entwickelt, das es Anwendern ermöglicht, Dienstleistungsrechner und Dokumente unter Nennung von Namen anstelle von Zahlen anzugeben. Eine URL kann ferner eine spezielle Seite aus einer Gruppe von Seiten, die einem Anbieter von Informationsinhalten gehört, angeben, indem zusätzliche Information am Ende eines Domänennamens hinzugefügt wird.
  • 2 ist eine Blockansicht einer PIC 110. Die PIC 110 umfasst einen Prozessor 202, eine Eingabe/Ausgabe-(I/O) Steuereinrichtung 204, einen Speicher (mit einem flüchtigen Speicher mit wahlfreiem Zugriff (RAM) 206 und einem nicht-flüchtigen Speicher 207), eine Kommunikationseinrichtung 211 (etwa ein Modem) und eine Anzeige 214. Der Prozessor 202, die I/O-Steuerung 204, der Speicher 206 und die Kommunikationseinrichtung 211 sind über einen oder mehrere Busse 212 verbunden. In einer speziellen Ausführungsform ist der Prozessor 202 als ein AMD Geode GX 32-Bit×86 kompatibler Prozessor eingerichtet, der Speicher 206 ist als ein 128 MB DDR-Speicher vorgesehen und die Anzeige 214 ist als ein CRT-Bildschirm vorgesehen. Des weiteren kann der nicht-flüchtige Speicher 207 eine Festplatte 209 aufweisen, die als eine integrierte 3,5 Zoll Festplatte mit einer minimalen Kapazität von beispielsweise 10 Gigabyte eingerichtet ist. Einer oder beide Speicher 206, 207 können in der PIC 110 integriert sein oder externe Geräte sein. Im Hinblick auf die Kommunikationseinrichtung 211 gilt, dass ein integriertes 56K ITU v. 92 Modem mit einem externen Stecker verwendet kann, um unterschiedliche Telefonsysteme weltweit zu unterstützen, obwohl auch andere Modems (beispielsweise ein Softwaremodem) eingesetzt werden können. Selbstverständlich können, wie nachfolgend deutlich wird, andere Gerätekonfigurationen ebenfalls im Hinblick auf den Prozessor 202, den Speicher 206, 207, die Anzeige 214 und die Kommunikationseinrichtung 211 verwendet werden. Zur Klarheit und zum besseren Verständnis werden nicht alle Elemente, die die PIC 110 bilden, hierin detailliert beschrieben. Derartige Details kennt der Fachmann und diese können sich in Abhängigkeit von dem speziellen Computerlieferanten und der Mikroprozessorart unterscheiden. Des weiteren kann die PIC 110 andere Busse, Einrichtungen und/oder Subsysteme in Abhängigkeit der gewünschten Implementierung enthalten. Beispielsweise kann die PIC 110 Cache-Speicher, Modems, parallele oder serielle Schnittstellen, SCSI-Schnittstellen, Netzwerkschnittstellenkarten, und dergleichen enthalten.
  • Wie in 2 gezeigt ist, ist die I/O-Steuereinrichtung 204 mit I/O-Geräten 205 verbunden, etwa einem oder mehreren USB-Anschlüssen, einer Tastatur, einer Maus, Lautsprechern, etc. Die I/O-Steuereinrichtung 204 ist ferner mit dem nicht-flüchtigen Speicher 207 verbunden, der in Form eines Flash-Speichers oder eines anderen Nur-Lese-Speichers (ROM) 208 und/oder in Form einer Festplatte 209 vorgesehen ist. Die PIC 110 ist so dargestellt, dass diese mit dem Kommunikationsnetzwerk 122 und dem Internet 140 über eine Kommunikationseinrichtung 211, etwa ein Modem, verbunden ist, wobei die Verbindung aber auch mittels eines beliebigen gewünschten Netzwerkkommunikationsgerätes bewerkstelligt werden kann, das dem Fachmann bekannt ist. Obwohl der Prozessor 202 so dargestellt ist, dass er direkt mit der Anzeigeeinrichtung 214 verbunden ist, kann der Prozessor auch indirekt mit der Anzeige 214 über eine Anzeige- oder I/O-Steuereinrichtung verbunden sein. Ferner ist der Prozessor so dargestellt, dass er über die I/O-Steuerung 204 mit dem nichtflüchtigen Speicher 207 verbunden ist, wobei jedoch auch eine direkte Verbindung möglich ist.
  • In dem Speicher der PIC sind diverse Programmcodierungen und Softwaredateien gespeichert. Beispielsweise ist das Basiseingabe/Ausgabe-Systeme (BIOS), das die PIC 110 beim Einschalten in Betrieb setzt, in einer RIOS-ROM-Einrichtung 210 des nicht flüchtigen Speichers 207, etwa in Form eines ROM's (Nur-Lese-Speicher) oder eines PROM (programmierbares ROM), etwa einem EPROM (löschbarem PROM), einem EEPROM (elektrisch löschbarer PROM), einem Flash-RAM (Speicher mit wahlfreiem Zugriff) oder einer beliebigen anderen Art an Speicher, die zum Speichern des BIOS geeignet ist, gespeichert. Das BIOS/Ladeeinrichtung zum Hochlaufen 210 ist im Wesentlichen für den Anwender nicht sichtbar und enthält ein kompatibles Programm zum Einladen für ein Startprogramm bzw. einen „Boot”-Loader, so dass das Betriebssystem der PIC ein eingebettetes geschlossenes Betriebssystem sein kann, etwa ein Betriebssystem des Typs des Windows CE, obwohl auch andere Betriebssysteme (einschließlich, ohne einschränkend zu sein, von Betriebssystemen auf Fensterbasis bzw. von Betriebssystemen auf Linux-Basis) von der BIOS-Codierung unterstützt werden können. Das BIOS/das Programm zum Einladen der Startsequenz 210 ist im Wesentlichen für den Anwender nicht sichtbar und startet das Betriebssystem.
  • Die PIC-Software 230 und Anwenderdaten können ebenfalls auf der Festplatte 209 des nicht-flüchtigen Speichers 207 gespeichert sein und können von dem Prozessor 202 ausgeführt und/oder abgearbeitet werden. Die PIC-Software 230 kann einen Hauptstarteintrag bzw. einen Master-Boot-Eintrag (MBR) 231, ein Betriebssystem 232, eine Anwendungsprogrammpartition 233, ein Softwareaktualisierungsmodul 234, Anwenderdaten 235 und ein Wiederherstellungsmodul für ein verborgenes Abbild 236 aufweisen. Der MBR 231 ist der erste Sektor (mit einer Länge von 512 Bytes) auf der Festplatte 209. Dieser Sektor enthält eine selbststartfähige Codierung und eine Partitionstabelle. Die selbststartfähige Codierung wird ausgeführt, wenn die PIC 110 hoch läuft. Im Hinblick auf das Betriebssystem gilt, dass diverse einzigartige konfigurierbare Betriebsparameter, die das Verhalten des Systems be einflussen können, als Teil der Software 230 vorkonfiguriert sind, wenn dieses zum ersten Mal auf der Festplatte 209 installiert wird. Die Software 230 umfasst ferner Anwendungsprogramme 233, die für die PIC 110 erforderlich sind, um in der spezifizierten Weise zu funktionieren. Beispielsweise können die Anwendungen 233 Netz-Suchgeräte, Flash-Abspielprogramme, Präsentationsbetrachtungsprogramme für Power-Point, Gesprächsanwendungen, Spiele, Komprimierwerkzeuge, E-Mail, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, PDF-Betrachtungsanwendungen, Medienabspieleinrichtungen und/oder Rechenanwendungen enthalten. Ferner sind in den Anwenderdaten 235 alle Daten des Anwenders enthalten, so dass ein Anwender direkten Zugriff auf die Anwenderdaten besitzt. Diese Anwenderdaten werden von dem Rest des Betriebssystems geschützt, um eine Schädigung der Daten durch einen Virus oder andere Mittel zu verhindern.
  • In einer speziellen Ausführungsform ist die PIC 110 gegen nicht autorisierte Installationen geschützt, indem die PIC-Software 230 so gestaltet ist, dass Anwendungen lediglich von boot-fähigen Einrichtungen hinzugefügt oder aktualisiert werden, die einen vorbestimmten Autorisierungs- oder Sicherheitsschlüssel besitzen. Ein Beispiel. einer derartigen bootfähigen oder hochlauffähigen Einrichtung ist eine Speichereinrichtung mit USB-Anschluss. In einer beispielhaften Ausführungsform wird die Beschränkung für die Installation durch das Softwareaktualisierungsmodul 234 gesteuert, das lediglich Installationen von bootfähigen Einrichtungen mit einem Schlüssel erlaubt, der mit einem lokal gespeicherten Installationsschlüssel, etwa einem einzigartigen Sicherheitsschlüssel 240 übereinstimmt, der in dem nicht-flüchtigen Speicher 207 abgelegt ist. Der einzigartige Sicherheitsschlüssel 240 für jede PIC 110, 111, 112 kann einzigartig sein, oder kann gemeinsam für die PIC's vorgesehen sein, um für die Gesamtheit den Installationszugriff aus einer einzelnen Quelle (beispielsweise ISP) zu steuern. In einer speziellen Ausführungsform ist der einzigartige Sicherheitsschlüssel 240 in dem Hauptstarteintrag bzw. Master-Boot-Eintrag 231 der Festplatte 209 abgelegt, obwohl dieser auch in dem Flash-Speicher oder einem anderen ROM 208 oder einer fest verdrahteten integrierten Schaltung gespeichert sein kann. Bevor somit Betriebssystemdateien oder Anwenderdateien von dem boot-fähigen Gerät übertragen werden, muss das Aktualisierungsmodul 230 bestimmen, dass das boot-fähige Gerät eine Signatur oder einen Schlüssel aufweist, der mit dem einzigartigen Sicherheitsschlüssel 240 übereinstimmt oder anderweitig diesem Schlüssel entspricht. Auf diese Weise kann der einzigartige Sicherheitsschlüssel 240 verwendet werden, die Integrität des Betriebssystems auf der PIC 110 zu schützen, indem die Installation von Betriebssystemcodierung oder an derer Software auf boot-fähige Geräte beschränkt wird, die einen übereinstimmenden Sicherheitsschlüssel besitzen.
  • 3 ist eine Blockansicht des Prozessors 202. In einer Ausführungsform ist der Prozessor 202 ein Geode GX2-Prozessor von Avanced Micro Devices. Der Prozessor 202 umfasst einen Prozessorkern 310, eine Bus- oder Schnittstelleneinheit 312, einen Graphikprozessor 314, eine Anzeigesteuerung 316 und einen Videoprozessor 318. Der Prozessor 202 umfasst ferner eine Speichersteuerung 330, eine I/O-Steuerungsschnittstelle 332 und eine Anzeigenschnittstelle 344, obwohl beachtet werden sollte, dass diese Steuerungen und Schnittstellen auch extern in Bezug auf den Prozessor 202 vorgesehen sein können. In der dargestellten Ausführungsform führt der Prozessor 202 Software aus, die in dem Speicher 206, 207 abgelegt ist, um die Installation von Betriebssystemen oder anderer Software von boot-fähigen Geräten zu verhindern, die keine autorisierte Signatur besitzen, die mit dem einzigartigen Sicherheitsschlüssel 240 übereinstimmt oder diesem entspricht.
  • 4 ist eine Blockansicht der Funktionskomponenten zur Implementierung einer verifizierten Computerumgebung für die persönliche Internetkommunikationseinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung. Die in 4 gezeigten Funktionskomponenten können verwendet werden, um eine Ausführungsform der Erfindung einzurichten, die den Status der Bezahlung bzw. den Finanzstatus des Anwenders überwacht und die Funktion der diversen Softwaremodule in der PIC 110 auf der Grundlage des Finanzstatus modifiziert.
  • Die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung kann in vielen Betriebssystemumgebungen eingerichtet werden. In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die in 4 gezeigt ist, umfasst die Softwarebetriebsumgebung drei Schichten: eine Windows-„Win 32”-Schicht 402, eine Windows- „CE-Kernel”-Schicht 406 und eine OEM-Adaptionsschicht 408. Der Internet-Dienstleistungsanbieter 120 kann Softwaredateien zu den Betriebssystem der PIC 110 über einen Systemverwaltungsdienstleistungsrechner 410 übertragen, der mit der PIC 110 über ein Kommunikationsnetzwerk 122 in Verbindung steht. Die Win32-Schicht enthält eine Dateiendatenbank 412 mit einer Liste aus Softwaredateien, die zur Ausführung zur Verfügung stehen sowie eine Liste von „abgelaufenen” Softwareanwendungen. Die Win32-Schicht umfasst ferner einen Geräteaktualisierungsklienten 414, ein Finanzstatusmodul 416 und ein Bezahlüberwachungsmodul 418. Der Geräteaktualisierungsklient 414 bewahrt Aktualisierungen für die PIC 110 und empfängt Skrip ten, um Befehlszeilenparameter für den Finanzstatus auszugeben, wozu Parameter gehören, ob ein Anwender aktuell Vertragsteilnehmer ist oder nicht im Hinblick auf eine spezielle Dienstleistung oder ein Softwarepaket. Skripten können Parameter (Variablen) enthalten, die einen speziellen vordefinierten Zustand für die PIC 110 definieren.
  • Das Finanzstatusmodul 416 überwacht den Übertragsstatus und den Finanzstatus bzw. den Bezahlstatus des Anwenders und liefert Zustandsänderungsinformationen an das Bezahlüberwachungsmodul 416. Das Bezahlüberwachungsmodul 418 überwacht die PIC 110 auf der Grundlage des Vertragsstatus des Anwenders. Es enthält den globalen Systemzustand und fordert periodisch Systemszustandsaktualisierungen von dem Geräteaktualisierungsklienten 414 über das Finanzzustandsmodul 416 an. Das Bezahlüberwachungsmodul 418 ist ferner ausgebildet, eine Reihe von Zeitgebern zu benutzen, um aktualisierte Vertragszustandsinformationen in vorbestimmten Zeitintervallen anzufordern. Das Finanzstatusmodul 418 kann ebenfalls Zeitgeber verwenden, um die Zeitdauer zu überwachen, in der die PIC 110 von dem ISP 120 entkoppelt ist. Wenn die PIC 110 von dem ISP für eine längerer Zeitdauer abgekoppelt ist, kann das Finanzstatusmodul 418 die PIC 110 veranlassen, die Funktion einer vorbestimmten Gruppe aus Softwaredateien zu reduzieren oder zu unterbinden.
  • Beim Erkennen einer Anforderung zum Ausführen eines Softwarepaketes erzeugt eine Betriebssystemladeeinrichtung bzw. OS-Ladeeinrichtung 422 in dem Windows-Kernel 406 eine Verifizierungsanforderung für das Verifizierungsmodul 424 in der OEM-Adaptionsschicht 408. Das Verifiziermodul 422 enthält Information im Hinblick auf den aktuellen Verifizierungszustand und führt Zustandsänderungen gemäß der Information, die von dem Bezahlüberwachungsmodul 418 erhalten wird, durch. Die Verifizierungsverteilliste 426 enthält eine Liste aus Softwaredateien, die ausgeführt werden dürfen. Bei einer Einladeanforderung überprüft das Verifiziermodul 424 die Liste der Softwaredateien in der Verifizierdateiliste 426, um zu bestimmen, ob die angeforderte Anwendung eine aus einer Liste aus „verifizierten” Softwareanwendungen ist. Wenn die angeforderte Anwendung in der verifizierten Anwendungsliste erkannt wird, führt die OS-Ladeeinrichtung die angeforderte Datei aus. Wenn jedoch die angeforderte Datei nicht in der verifizierten Liste erkannt wird, führt die OS-Ladeeinrichtung die angefeuerte Datei nicht aus.
  • In gewissen Situationen, etwa bei einer Änderung des Finanzstatus oder bei einer Softwareaktualisierung, kann eine zuvor verifizierte Anwendung in die Liste der abgelaufenen Dateien eingetragen werden. Die Liste der abgelaufenen Dateien enthält Anwendungen, die in die Verifizierverteilliste bei einer Änderung des Finanzstatus des Anwenders eingetragen werden können gemäß den Verfahren, wie sie zuvor dargestellt sind.
  • Die vorliegende Erfindung führt zu den zuvor genannten Vorteile sowie anderen Vorteilen, die damit verknüpft sind. Obwohl die vorliegende Erfindung dargestellt und beschrieben wurde und definiert ist durch Bezugnahme auf spezielle Ausführungsformen der Erfindung, sollen derartige Bezugnahmen keine Beschränkung der Erfindung darstellen und es sollen auch keine derartige Einschränkungen daraus hergeleitet werden. Es können rechtliche Modifizierungen, Änderungen und äquivalente Formen und Funktionen der Erfindung eingesetzt werden, wie dies der Fachmann erkennt. Die dargestellten und beschriebenen Ausführungsformen sind lediglich Beispiele und schöpfen den Schutzbereich der Erfindung nicht aus.

Claims (10)

  1. Persönliche Internetkommunikationseinrichtung (110) mit: einem Datenprozessor (202), der ausgebildet ist, den Austausch von Softwaredateien und Datendateien zwischen der persönlichen Internetkommunikationseinrichtung (110) und einem Dienstleistungsrechner zu steuern; und einem Betriebssystem (232), das einen Verifizierungsprozess bereitstellt, mit: einer Datenbank (412) mit mehreren Softwaredateien zum Ausführen durch den Prozessor; einem Softwareaktualisierungsmodul (234), das dazu ausgebildet ist, lediglich Installationen von boot-fähigen Einrichtungen mit einem Schlüssel zu erlauben, der mit einem gespeicherten Installationsschlüssel übereinstimmt; einer Verifizierungsdateiliste mit einer Liste aus autorisierten Softwaredateien; und einem Verifizierungsmodul (424), das ausgebildet ist, eine Anforderung von einem Betriebssystemeinladeprogramm zum Ausführen einer Softwaredatei zu empfangen und die angeforderte Softwaredatei mit autorisierten Softwaredateien auf der Verifizierungsdateiliste zu vergleichen, wobei die Verifizierungsdateiliste entsprechend dem Status eines Anwenders aktualisierbar ist.
  2. Persönliche Internetkommunikationseinrichtung (110) nach Anspruch 1, wobei der Status ein Vertragsstatus ist.
  3. Persönliche Internetkommunikationseinrichtung (110) nach Anspruch 2, wobei der Vertragsstatus des Anwenders durch ein Finanzstatusmodul aktualisierbar ist, das ausgebildet ist, Vertragsstatusinformation von einem Internet-Dienstleistungsanbieter (120) über einen Kommunikationsanbieter über ein Kommunikationsnetzwerk (122) zu empfangen.
  4. Persönliche Internetkommunikationseinrichtung (110) nach Anspruch 3, die ferner eine Bezahlüberwachungseinrichtung aufweist, die ausgebildet ist, die Funktion der Softwaredateien aus der Verifizierungsdateiliste auf der Grundlage des Vertragsstatus zu steuern.
  5. Persönliche Internetkommunikationseinrichtung (110) nach Anspruch 4, wobei die Bezahlüberwachungseinrichtung den Vertragsstatus verwendet, um eine maximale Funktionsfähigkeit für eine vorbestimmte Gruppe der Softwaredateien bereitzustellen.
  6. Persönliche Internetkommunikationseinrichtung (110) nach Anspruch 4, wobei die Bezahlüberwachungseinrichtung den Vertragsstatus verwendet, um eine beschränkte Funktionsfähigkeit für eine vorbestimmte Gruppe der Softwaredateien bereitzustellen.
  7. Persönliche Internetkommunikationseinrichtung (110) nach Anspruch 4, wobei die Bezahlüberwachungseinrichtung den Vertragsstatus verwendet, um die Funktionsfähigkeit der vorbestimmten Gruppe aus Softwaredateien aufzuheben.
  8. Persönliche Internetkommunikationseinrichtung (110) nach Anspruch 4, wobei die Bezahlüberwachungseinrichtung ausgebildet ist, die Verbindung der persönlichen Internetkommunikationseinrichtung (110) mit dem Kommunikationsnetzwerk (122) zu überwachen.
  9. Persönliche Internetkommunikationseinrichtung (110) nach Anspruch 8, wobei die Bezahlüberwachungseinrichtung ausgebildet ist, ein Funktionsreduziersteuersignal zu erzeugen, um die Funktionalität einer vorbestimmten Gruppe der Softwaredateien zu reduzieren, nachdem die Verbindung der persönlichen Internetkommunikationseinrichtung (110) mit dem Kommunikationsnetzwerk (122) für eine erste vorbestimmte Zeitdauer unterbrochen ist.
  10. Persönliche Internetkommunikationseinrichtung (110) nach Anspruch 9, wobei die Bezahlüberwachungseinrichtung ausgebildet ist, ein Steuersignal zu erzeugen, um die Funktion einer vorbestimmten Gruppe der Softwaredateien aufzuheben, nachdem die Verbindung der persönlichen Internetkommunikationseinrichtung (110) mit dem Kommunikationsnetzwerk (122) für eine zweite vorbestimmte Zeitdauer unterbrochen ist.
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