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Zusammenlegbarer Körper, wie Sitzmöbel od. dgl. mit mindestens einem
aufblasbaren Hohlkörper Die Erfindung betrifft einen zusammenlegbaren Körper, insbesondere
ein Sitzmöbel, mit mindestens einem aufblasbaren, aus biegsamem, luftundurchlässigem
Material bestehenden Hohlkörper.
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Es ist bekannt, bei derartigen aufblasbaren Körpern im Innern mehrere
auf Zugbeanspruchte, biegsame und die gegenüberliegenden Wände des Hohlkörpers verbindende
Streben anzuordnen, deren Enden durch Öffnungen von an den Innenwänden befestigten
Halterungen hindurchgeführt sind und von .diesen gehalten werden. Die Streben haben
die Aufgabe, dem aufgeblasenen Körper einen besseren Halt und die geforderte Steifigkeit
zu geben. Bei einer bekannten Lösung sind die Halterungen je durch ein Paar von
kreisförmigen Scheiben gebildet, von denen die eine einen Schlitz zum Durchlassen
der betreffenden Strebe aufweist. Diese besteht dabei aus zwei unmittelbar nebeneinander
verlaufenden Bändern, deren Endpartien voneinander weg abgewinkelt und zwischen
den beiden ein Paar bildenden Scheiben festgeklebt sind.
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Ebenfalls schon bekannt sind aufblasbare Sitzmöbel in Form von Sesseln
mit Rücken- und Armlehnen, wobei zur Versteifung der aufgeblasenen Hohlkörper innere
Querverbindungen zwischen den Hohlkörperwänden vorhanden sind. In einem Fall sind
die inneren Streben Schnüre, über deren Art der Verankerung keine Einzelheiten bekanntgeworden
sind. In einem anderen Fall sind die inneren Quervetbindungen breite Stoffbahnen,
die im Körper Zwischenwände bilden und je mit einem abgewinkelten Endlappen an der
Innenseite der einander gegenüberliegenden Hohlkörperwände verklebt oder verschweißt
sind.
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Alle bisher bekanntgewordenen, oben geschilderten Lösungen haben den
Nachteil, daß der Zusammenbau des aufblasbaren Körpers kompliziert und zeitraubend
ist und daß der Wahl der Körperform verhältnismäßig enge Grenzen gesetzt sind. Die
inneren Streben, wie sie auch ausgebildet sein mögen, können bei den bekannten Körpern
nämlich nur je mit ihrem einen Ende bequem und einwandfrei mit der Hohlkörperwand
verbunden werden, solange der Hohlkörper noch seine Innenseite nach außen gekehrt
hat. Das gegenüberliegende Ende der Streben muß dann nachher mit der Hohlkörperwandung
verklebt werden, wenn .der Hohlkörper bereits gewendet ist. Daß dies wegen der schlechten
Zugänglichkeit meistens nicht mit der nötigen Präzision durchgeführt werden kann,
leuchtet ein. Es ist z. B. auch nicht möglich, diese zweite Verbindung durch maschinelles
Schweißen zu bewerkstelligen, weil die Schweißmaschine in der Regel nicht mehr in
den Hohlkörper eingreifen kann, um die zu verschweißenden Teile zu stützen. Man
könnte sich denken, die Versteifungsstreben im Innern des Hohlkörpers beiderends
richtig zu befestigen, solange der Hohlkörper an einer Seite noch völlig offen ist.
Aber auch das ist praktisch nicht brauchbar, weil dann die letzte Seitenwand des
Hohlkörpers nicht mehr einwandfrei mit den übrigen Wänden verbunden werden kann,
so daß- leicht undichte Nahtstellen entstehen.
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Unter Berücksichtigung der geschilderten Schwierigkeiten ist es verständlich,
daß die bisher bekannten aufblasbaren Sessel mit komplizierterer Außenform den beim
Gebrauch auftretenden Beanspruchungen meistens nicht gewachsen waren, weil sich
oft die inneren Streben teilweise lösten, wonach der aufgeblasene Körper die ihm
zugedachte Form einbüßte und bei Belastung manchmal sogar platzte.
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Zur Vermeidung der geschilderten Mängel mußte somit nach einer neuen
Lösung Umschau gehalten werden. Diese besteht erfindungsgemäß zur Hauptsache darin,
daß die Halterungen für die inneren Streben biegsame Profilstücke mit T-förmigem
Querschnitt sind, die mit ihrem Flanschteil an der Innenwand anliegend befestigt
sind, während im Stegteil Durchbrechungen angeordnet sind, und daß die
durch
die Durchbrechungen hindurchgeführten Streben an den Halterungen durch Verankerungsteile
gesichert sind, z. B. durch einen am Ende jeder Strebe befestigten Knebel, der mit
seinen Enden den Rand der Durchbrechung hintergreift.
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Die T-Profilstücke können an den Hohlkörperwänden einwandfrei durch
maschinelles Schweißen befestigt werden, bevor der Hohlkörper zusammengefügt wird
und wenn die Hohlkörperwände noch von beiden Seiten her gut zugänglich sind. Die
biegsamen Streben, die z. B. Bänder oder Schnüre sein können, brauchen erst am Schluß
eingesetzt zu werden, wenn der Hohlkörper bis auf eine verhältnismäßig kleine Öffnung
fertiggestellt ist. Dieses Einfügen der Streben verlangt keine Werkzeuge und kann
ohne nennenswerte Schwierigkeiten durch die erwähnte kleine Öffnung hindurch von
Hand bewerkstelligt werden.
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Ein zusätzlicher Vorteil der T-Profilstücke ist, daß sie den Hohlkörperwänden
eine beträchtliche Festigkeit verleihen und bewirken, daß am aufgeblasenen Körper
nicht jede einzelne Stelle sichtbar wird, wo eine Strebe an der Hohlkörperwandung
verankert ist, wie dies z. B. bei einer abgesteppten Matratze der Fall ist. Dieser
Vorteil wirkt sich besonders dann aus, wenn gemäß einem weiteren Merkmal der. Erfindung
im Stegteil jedes Profilstückes mehrere im Abstand voneinander angeordnete Durchbrechungen
vorhanden sind, in denen je eine Strebe eingehängt ist: Zweckmäßigerweise sind die
Hohlkörperwände und die Profilstücke in an sich bekannter Weise aus thermoplastischem
Kunststoff gefertigt und miteinander verschweißt.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Knebel in
ihrer Längsrichtung durch die Durchbrechungen der Profilstücke hindurch-Schiebbar
ausgebildet. Die Streben können erfindungsgemäß je aus einem Textilband bestehen,
in dessen Endpartien die Knebel parallel zu den Schußfäden verlaufend eingewebt
sind. Gemäß einem weiteren vorteilhaften Erfindungsmerkmal sind die über die Webkanten
des Bandes vorstehenden Enden eines jeden Knebels dicker als der dazwischenliegende
Mittelteil. So wird auf einfache Weise wirksam verhütet, daß der Knebel in seiner
Längsrichtung aus dem Gefüge des Textilbandes herausgleiten kann.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher erläutert.
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F i g. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung ein nach der Erfindung
gestaltetes Sitzmöbel in aufgeblasenem Zustand; F i g. 2 stellt in größerem Maßstab
einen Teil des Sitzmöbels im Querschnitt dar; F i g. 3 ist ein Schnitt 111-III der
F i g. 2; F i g. 4 ist eine Ansicht der einen Endpartie und des zugehörigen Knebels
einer der Streben, die im Innern des aufblasbaren Sitzmöbels vorhanden sind; F i
g. 5 zeigt in größerem Maßstab und in schematischer Darstellung einen Schnitt V-V
der F i g. 4. Das in F i g. 1 dargestellte Sitzmöbel besteht aus zwei aufblasbaren
Hohlkörpern 11 und 12, die den Sitzteil 13 und eine Rückenlehne
14 mit zwei Armstützen 15 bilden. Die beiden Hohlkörper 11 und 12 sind in
üblicher Weise voneinander unabhängig aufblasbar und weisen je einen Lufteinlaß-
und Luftauslaßstutzen 16 bzw. 17 auf, der durch einen Pfropfen oder auf irgendeine
andere an sich bekannte Weise luftdicht abgesperrt werden kann.
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Die Wände .der Hohlkörper 11 und 12 sind durch bekannte folienartige,
biegsame und luftundurchlässige Wandteile gebildet, die aus ebenen Bahnen ausgeschnitten
sind. Vorzugsweise bestehen die Wände aus thermoplastischem Kunststoff.
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Die Hohlkörper 11 und 12 weisen in bekannter Weise längs ihrer Kanten
verlaufende Keder 50 auf, die einerseits zur Zierde und andererseits zum Verbinden
der Wandteile des betreffenden Hohlkörpers dienen, wie im einzelnen aus F i g. 2
hervorgeht. Der Keder 50 ist ein biegsames Profilstück mit einem Kopfteil
51 und einem daran anschließenden Steg 52. Vorzugsweise besteht der Keder
50 aus thermoplastischem Kunststoff. In F i g. 2 sind zwei durch den Keder
50 miteinander verbundene Wandteile 53 und 54 ersichtlich. Eine Randpartie
55 bzw. 56 eines jeden Wandteiles ist mit seiner Außenseite an den Steg 52 des Keders
50 angelegt und mit demselben z. B. in bekannter Art durch Schweißung oder durch
Kleben luftdicht verbunden. Der Steg 52 und die mit demselben verbundenen Randpartien
55 und 56 stehen in das Innere des betreffenden Hohlkörpers vor, während der Kopfteil
51 des Keders 50 sich außen befindet.
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Um den Hohlkörpern 11 und 12 in aufgeblasenem Zustand die gewünschte
Form zu gewährleisten und zu verhindern, daß sich deren Wände ballonförmig nach
außen wölben, sind im Innern eines jeden Hohlkörpers 11 und 12 einige Querverbindungen
vorhanden. Zu diesem Zweck sind an der nach innen gekehrten Seite der einander gegenüberliegenden
Hohlkörperwände Halterungen in Form von biegsamen Profilstücken 60 (F i g.
2 und 3) befestigt, die aus thermoplastischem Kunststoff bestehen und durch Schweißnähte
61 mit den betreffenden Hohlkörperwänden verbunden sind. Die Profilstücke 60 haben
gemäß F i g. 2 T-förmigen Querschnitt. Der Flanschteil 62 eines jeden Profilstückes
60 liegt gegen die Innenseite der betreffenden Hohlkörperwand an und ist mit derselben
fest verbunden. Der Stegteil 63 jedes Profilstückes 60 weist mindestens eine Durchbrechung
64 auf, durch welche die eine Endpartie einer aus Textilband bestehenden,
biegsamen Strebe 65 hindurchgeht, wie in F i g. 2 und 3 veranschaulicht ist. Zur
Verankerung am betreffenden Profilstück 60 weist die Endpartie des Bandes 65 einen
Knebel 66 auf, der in das Textilband 65 eingewebt ist und parallel zu den Schußfäden
67 des Textilbandes verläuft, wie in F i g. 5 schematisch veranschaulicht ist. Die
über die beiden Webkanten des Bandes 65 vorstehenden Endteile des Knebels 66 sind
dicker als der dazwischenliegende Mittelteil, wie deutlich in F i g. 4 zu erkennen
ist. Dadurch wird verhindert, daß der Knebel 66 in seiner Längsrichtung aus
dem Textilband 65 herausgleiten kann. Die über das Band 65 vorstehenden Endteile
des Knebels 66 hintergreifen den Rand der Durchbrechung 64, wodurch die gewünschte
Verankerung des Bandes 65 erzielt wird. Die andere Endpartie des Bandes 65 ist auf
gleiche Weise mittels eines Profilstückes 60 an der gegenüberliegenden Hohlkörperwand
verankert.
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Beim Zusammenbauen des beschriebenen Sitzmöbels werden die Knebel
66 in ihrer Längsrichtung durch die Durchbrechungen 64 geschoben. Es wäre aber auch
denkbar, die Knebel 66 erst nachträglich
an den Enden der
Streben 65 anzubringen, wenn diese bereits durch die betreffenden Durchbrechungen
und Rohre hindurchgeschoben sind.
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An ein und demselben Profilstück 60 können mehrere Durchbrechungen
64 im Abstand voneinander angeordnet sein, so daß die einen bzw. die anderen Enden
mehrerer Streben 6.5 an einem gemeinsamen Profilstück 60 verankert werden können.
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In aufgeblasenem Zustand der Hohlkörper 11 und 12 und insbesondere
bei Belastung derselben durch eine das Sitzmöbel benutzende Person werden die Streben
65 auf Zug beansprucht und somit angespannt. Die Streben 65 legen den höchstzulässigen
Abstand der einander gegenüberliegenden Hohlkörperwände voneinander fest und verleihen
in angespanntem Zustand dem aufgeblasenen Sitzmöbel eine erhöhte Stabilität.
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Um einen Zusammenhalt der beiden Hohlkörper 11 und
12 aneinander zu gewährleisten, ist noch eine zusätzliche Strebe 165 (F i
g. 1) vorhanden, die durch rohrförmige Tunnelöffnungen der beiden Seitenteile des
Hohlkörpers 12 und des Hohlkörpers 11 hindurchgeht. Die Enden der Strebe 165, die
ebenfalls biegsam ist, sind je mit einem scheibenförmigen Verankerungsorgan 71 versehen.
Die Art der Verbindung der beiden Hohlkörper 11 und 12 dient lediglich zur Vervollständigung
des dargestellten Ausführungsbeispiels und ist nicht erfindungswesentlich.
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Das beschriebene Sitzmöbel hat den Vorteil, in aufgeblasenem Zustand
die gewünschte Form auch bei Belastung gut einzuhalten und verhältnismäßig stabil
zu sein. Bei Nichtgebrauch des Sitzmöbels kann die Luft aus den Hohlkörpern 11 und
12 abgelassen werden, worauf man das Ganze auf verhältnismäßig kleinem Raum zusammenlegen
kann.