DE1586181B2 - Vorrichtung zum schliessen von klappen an den enden von tragbehaeltern - Google Patents

Vorrichtung zum schliessen von klappen an den enden von tragbehaeltern

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DE1586181B2 DE1967M0072792 DEM0072792A DE1586181B2 DE 1586181 B2 DE1586181 B2 DE 1586181B2 DE 1967M0072792 DE1967M0072792 DE 1967M0072792 DE M0072792 A DEM0072792 A DE M0072792A DE 1586181 B2 DE1586181 B2 DE 1586181B2
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    • B65B21/24Enclosing bottles in wrappers

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schließen von Klappen an den Enden von rohrförmigen Tragbehältern für Gegenstände, mit einer kontinuierlich bewegten Fördereinrichtung für die Tragbehälter, die im Abstand zueinander mit quer zur Förderrichtung ausgerichteten Enden auf dieser angeordnet und mit Gleichlauf mit der Fördereinrichtung bewegbaren, jeweils zwischen die Tragbehälter greifenden, die Klappen umlegenden Stempeln, die quer zur Förderrichtung aus- und einfahrbar sind.
Durch die US-PS 31 08 414 ist eine einen Teil einer Verpackungsmaschine bildende Vorrichtung zum Schließen von Tragbehältern für in Gruppen zusammengefaßte Flaschen durch Umfalten der Teile von Verpackungszuschnitten bekanntgeworden. Aus- und einfahrbare Stempel greifen quer zur Förderrichtung der Flaschen zwischen je zwei Flaschengruppen ein, während die Stempel mit den zu faltenden Verpakkungszuschnitten und den Flaschen mitlaufen. Durch die Stempel werden an den Enden der Tragbehälter vorgesehene Klappen in eine Ebene umgefaltet, die quer zur Förderrichtung steht. Die Stempelbewegung trägt nur zum Schließen des Behälters bei. Zur Arretierung der Klappen durch Einrasten in der umgefalteten Stellung, die nur durch eine Faltbewegung von mehr als 90° erfolgen kann, ist die bekannte Schließvorrichtung nicht geeignet.
Bei einer durch die US-PS 30 45 401 bekannten Faltvorrichtung werden die Teile des Verpackungszuschnitts auch mittels die Flaschengruppen auf dem Förderweg begleitenden Stempeln umgefaltet. Die Stempel sind dabei paarweise an gegenüberliegenden Seiten der Flaschengruppe angeordnet und durch Nockenführungen teleskopartig verschiebbar. Die mit dieser bekannten Vorrichtung faltbaren Verpackungen haben keine endständigen Klappen und bleiben deshalb an den stirnseitigen Enden offen. Die Stempel dienen nur dazu, Verpackungsteile an den Längsseiten der Verpackung zu falten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zur Durchführung von Schließbewegungen um mehr als 90° auszubilden, so daß sich die Vorrichtung dazu eignet, die Tragbehälter zu schließen und unmittelbar darauf die Klappen in der geschlossenen Stellung zu arretieren.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß gegenüber den Stempeln jeweils paarweise zweite im Gleichlauf mit der Fördereinrichtung bewegbare, die Klappen umlegende Stempel vorgesehen sind, die quer zur Förderrichtung aus- und einfahrbar sind und an ihren Enden um die Längsachse der Stempel schwenkbare Finger aufweisen. Mit der Vorrichtung gemäß der Erfindung wird ein beträchtlicher technischer Fortschritt erzielt, denn mittels den erfindungsgemäß einfach ausgebildeten Bewegungsstempeln mit den um die Längsachse der Stempel schwenkbaren Fingern kann ein verhältnismäßig schwieriger, über mehr als 90° reichender Falt-Schließ- und Arretierungsvorgang ausgeführt werden, ohne daß dazu die Tragbehälter gedreht werden müssen. Mit Vorteil kann die Erfindung auch Verwendung finden, wenn die Tragbehälter mit kleinen Abständen dicht aufeinander folgen.
In vorteilhafter Weiterausbildung der Erfindung sind die einander gegenüberliegenden Stempel mittels einer Steuereinrichtung derart zusammenwirkend ein- und ausfahrbar, daß die Bewegung der mit dem schwenkbaren Finger versehenen Stempel kurz nach der Bewegung des anderen Stempels erfolgt. Die nachläufige Bewegung der mit den schwenkbaren Fingern versehenen Stempel ermöglicht strömungsfrei den erfindungsgemäßen Schließ- und Verriegelungsvorgang.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Erfindungsmerkmal ist der Gleichlauf der Flaschengruppen in den Tragbehältern mit den einander gegenüberliegenden Stempeln in einfacher Weise dadurch verwirklicht, daß beiderseits der Bahn der Fördereinrichtung für die Tragbehälter jeweils ein endloser Förderer angeordnet ist, und daß jeder Stempel aus zwei teleskopartig gegeneinander verschiebbaren Teilen besteht, von denen einer auf dem Förderer angebracht ist.
6, Die Erfindung sieht ferner einfache und zuverlässig wirkende Vorrichtungen für die Durchführung der Schwenkbewegung der Finger vor, die sich dadurch auszeichnen, daß jeder mit dem schwenkbaren Finger versehene Stempel zwei teleskopartig gegeneinander verschiebbare Teile aufweist, wobei ein Teil eine im wesentlichen schraubenförmige Führungsbahn trägt und das andere Teil einen Führungsbahnnachläufer, der in der Führungsbahn läuft.
Es folgt die Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung, die in den folgenden Figuren schematisch dargestellt sind. Es zeigt
F i g. 1 die Seitenansicht einer bekannten Hochgeschwindigkeits-Packmaschine, in der die Erfindung eingebaut ist, ;(-~ t?,
Fig.2 die Draufsicht auf einen durch die Erfindung verschließ- und arretierbaren Tragbehälterzuschnitt;
F i g. 3 die perspektivische Ansicht eines Tragbehälters, in dem Flaschen mit Kappen verpackt sind,
F i g. 4 die Draufsicht auf die in F i g. 1 dargestellte rechte Seite der Maschine mit schematischer Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
F i g. 5 eine Ansicht entlang der in F i g. 4 eingezeichneten Schnittlinie 5-5 und
F i g. 6 die vergrößerte Ansicht eines erfindungsgemäßen Stempels mit schwenkbarem Finger.
Die in Fig. 1 dargestellte Packmaschirie -hat ein1 ' Quergestell 1 mit Stützen 2, 3, 4 und 5, die auf einem nicht dargestellten Fundament gelagert sind. Eine Vielzahl von Tragbehälterzuschnitten 6 des in F i g. 2 gezeigten Typs ist über der Maschine in einem geeigneten Behälter 7 angeordnet. Zu verpackende Gegenstände, z. B. die mit dem Buchstaben 5 in F i g. 1 bezeichneten Flaschen, werden auf einem endlosen Förderband oder auf andere Weise an dem linken Ende der Maschine eingeführt und laufen nach rechts zur Zusammenstellung in dem Tragbehälter, der in F i g. 3 gezeichnet ist Während der Bewegung durch die Maschine werden die Gegenstände in einer Reihe von in Fig. 1 mit 51,52, 53, 54, 55, 56, 57, 58 und 59 bezeichneten Gruppen angeordnet. Zum Zwecke der Bewegung der Flaschengruppen BX bis 59 von links nach rechts ist ein endloses Förderband 8 in bekannter Weise auf Rollen 9,10,11 und 12 angeordnet. An dem Förderband 8 sind Kettenriegel 13 befestigt. Wie F i g. 1 zeigt, ergreifen die Kettenriegel eine Gegenstandsgruppe und übertragen auf diese die Bewegung nach rechts.
Um den in dem Behälter 7 zuunterst liegenden Zuschnitt herauszuziehen, ist ein geeignet angebrachter Ansaugstempel 14 vorhanden, der den Zuschnitt erfaßt und nach unten zieht, um ihn oben auf die unmittelbar angrenzende Gruppe von Gegenständen aufzulegen.
Nachdem der zuunterst liegende Zuschnitt 6 aus dem Behälter 7 herausgezogen ist, muß er synchron mit einer der Gegenstandsgruppen 51 bewegt werden. Für diesen Zweck ist ein endloses Förderband 15 auf Rollen 16,17, 18 und 19 angeordnet. Die Zuschnitte 6 werden entlang der Rückkante von geeigneten Haken 20 ergriffen, die auf dem Förderband 15 angeordnet sind, und mit den Gegenstandsgruppen 51, 52 usw. nach rechts bewegt
Sobald ein Tragbehälterzuschnitt 6 in geeigneter Weise in Beziehung zu seiner entsprechenden Gegenstandsgruppe, z.B. 53, ausgerichtet ist, sorgt eine Haltevorrichtung dafür, daß der Zuschnitt oben auf seiner entsprechenden Gruppe befestigt ist. Eine derartige Vorrichtung ist in F i g. 1 mit der Nummer 21 bezeichnet. Sie besteht in einfacher Weise aus einem endlosen Förderband 22, das auf Rollen 23 und 24 gelagert ist
Der in F i g. 2 gezeichnete Zuschnitt hat eine obere Fläche 25 mit Fingergreif-Aussparungen 26 und 27 und einer Mehrzahl von Aussparungen 28,29,30,31,32 und 33 zur Aufnahme der Hälse der zu verpackenden Flaschen. Schrägflächen 34 und 35 sind faltbar jeweils mit den Seitenkanten 36 und 37 der oberen Fläche 25 verbunden und liegen im allgemeinen mit den Schultern der verpackten Flaschen konform. Eine Seitenwand 38 ist faltbar mit der Schrägwand 34 entlang einer Faltlinie 39 verbunden, während eine ähnliche Seitenwand 40 faltbar mit der Schrägfläche 35 entlang einer Faltlinie 41 verbunden ist Eine andere Schrägfläche 42 ist faltbar mit der Grundkante der Seitenwand 38 entlang der Faltlinie 43 verbunden und eine ähnliche Schrägfläche 44 ist mit der Grundkante der Seitenwand 40 entlang der Faltlinie 45 verbunden. In jeder der Schrägflächen 42 und 44 ist eine Mehrzahl von Aussparungen 46 und 47 angebracht Diese Aussparungen sind für die Aufnahme' der unteren Teile der verpackten Flaschen bestimmt und tragen zu ihrer Befestigung in einer einheitlichen Gruppe bei. Der Boden des Zuschnitts wird von den Laschenflächen 48 und 50 gebildet. Die Laschenfläche 48 ist entlang der Faltlinie 49 und die Laschenfläche 50 entlang der Faltlinie 51 faltbar. Der Zuschnitt ist in bekannter Weise vermittels geeigneter mechanischer Elemente, die in die Befestigungs-Aussparungen 52 und 59 in der Fläche 50 eingreifen, sowie durch entsprechende gegenüberliegende mechanische Elemente in den Befestigungs-Aussparungen 54 und 55 in der Laschenfläche 48 befestigt Der Zuschnitt wird um die Gegenstandsgruppe durch Halteelemente 53,56,57 und 58 gehalten, die in der Laschenfläche 50 gebildet sind, und mittels Maschinenelementen durch die durch Haltenasen 60, 61, 62 und 63 gebildeten Öffnungen gezogen werden, wobei die Haltenasen in der Laschenfläche 48 gebildet sind. Eine Trennfläche 64 ist faltbar entlang der Faltlinie 65 mit der Laschenfläche 48 verbunden. Wenn der Tragbehälter gefaltet ist, nimmt die Fläche 64 eine mittlere Stellung ein, die in F i g. 3 gezeigt ist. Ein Paar Befestigungs-Aussparungen 66 und 67 sind in den Enden der mittleren Fläche 64 für das Ergreifen der unteren Endkante der Endflächen von Klappen gebildet um, wie später noch beschrieben wird, die Klappen zum endgültigen Schließen des Tragbehälters in geschlossener Stellung zu halten.
In F i g. 2 sind die Klappen mit den Nummern 68,69, 70 und 71 bezeichnet Die Klappe 68 ist faltbar entlang der Faltlinie 72 mit einer Endkante der Seitenwand 38 verbunden, während die Klappe 69 in ähnlicher Weise entlang einer Faltlinie 73 mit einer Endkante der Seitenwand 40 verbunden ist. Die Faltlinie 74 verbindet die Klappe 70 mit dem anderen Ende der Seitenwand 38 und eine ähnliche Faltlinie 75 verbindet die Klappe 71 faltbar mit einer Endkante der Seitenwand 40. Zum Zwecke der Befestigung der Klappe 68 und 69 ist eine Befestigungslasche 76 entlang einer Kante der Klappe 69 gebildet, wobei die Lasche 76 in die Befestigungs-Aussparung 77, die in der Klappe 68 eingelassen ist, hineingefaltet wird. Eine ähnliche Befestigungslasche 78 ist entlang einer Kante der Klappe 71 gebildet Diese Lasche kann mit einer Befestigungs-Aussparung 79, die in der Klappe 70 gebildet ist, in Eingriff gebracht werden.
Wenn eine bestimmte, bei 54 gezeigte Gegenstandsgruppe in geeigneter Weise zusammengesetzt ist und sich mittels eines Kettenriegels 13 nach rechts hin bewegt, wobei ein entsprechender Zuschnitt, z. B. 6, oben auf der Flaschengruppe angeordnet ist, befindet sich die Flaschengruppe in geeigneter Lage für die folgenden Verpackungsformarbeiten. Wie bei 55 dargestellt, ergreift eine geeignete Falteinrichtung, die die Form einer Führung oder einer Abnehmervorrichtung 80 haben kann oder die von anderer Form sein kann, e:ne Seitenfläche, z. B. 40, und beginnt mit dem Nachuntenfalten. Die Faltung ist im wesentlichen
vollständig, wenn die Flaschengruppen bei der bei 56 gezeichneten Stellung ankommen. Die folgende Faltarbeit wird durch einen nicht dargestellten Mechanismus und durch einen einfachen Effekt bewirkt, der innen die Laschenflächen 48 und 50 faltet Eine geeignete Vorrichtung ist für die Befestigung der Zuschnitte vorgesehen und auch, um das Festhalten der Befestigungsnasen 57 bis 59 während ihrer Bewegung durch die entsprechenden Aussparungen, die durch die Haltenasen 60 bis 63 gebildet werden, zu bewirken, wobei die Mittelfläche 64 gemäß F i g. 3 angeordnet ist.
Nachfolgend wird die Vorrichtung gemäß der Erfindung beschrieben. Ein endloser Förderer 81 läuft im Uhrzeigersinn über Räder 82,83,84 und 85. Geeignet konstruierte Stempel sind in Paaren auf einer Seite der • Vorrichtung angebracht und sind auf dem Förderer 81 angeordnet. Diese Stempel sind im allgemeinen in F i g. 4 durch die Nummern 86 und 87 bezeichnet.
Wie am besten in F i g. 4 dargestellt, sind die Stempel 86 und 87 durch geeignete Bolzen 88 an dem endlosen Förderer 81 befestigt. Auf der gegenüberliegenden Seite der Vorrichtung sind Stempel 89 durch Bolzen 90 an dem endlosen Förderer 81/4 befestigt. Wie es ersichtlich ist, arbeiten die Stempel 89 mit jedem Paar der Stempel 86, 87 zusammen, weiche auf der gegenüberliegenden Seite des Weges der Bewegung der Gegenstandsgruppen 56 bis 59 angeordnet sind.
Jeder Stempel 89 ergreift die Klappen 68 und 70 und bewirkt das Falten der Klappen in geschlossene Stellung, während die Stempel 86 und 87 mit den Klappen 69 und 71 auf der gegenüberliegenden Seite zusammenarbeiten. Wie aus F i g. 4 ersichtlich' ist, führt jeder Stempel 89 eine Schließbewegung auf eine nachfolgende Klappe, z. B. Klappe 68 der Flaschengruppe 57 aus, und zwar gleichzeitig mit dem Falten der Klappe 70 der Flaschengruppe 56. Wie auch aus der Fig.4 ersichtlich ist, erfaßt und schließt einer der nächstliegenden Stempel 86 die Klappe 71, während der andere Stempel 87 die Klappe 69 ergreift und schließt.
Wie am besten in den F i g. 4 und 5 gezeigt ist, enthält jeder Stempel 89 ein erstes teleskopartiges Teil 91, das durch Bolzen 90 an dem endlosen Förderer 81/4 befestigt ist, und ein zweites teleskopartiges Teil 92, welches hin- und herbewegbar innerhalb des äußeren Teleskopteils 91 angebracht ist
Um das Schließen der Klappen zu erreichen, muß sich das Stempelteil 92 innen quer bewegen. Zu diesem Zweck ist eine feste Nockenschiene 93 am Maschinengestell befestigt und mit einer Nockenausbuchtung 94 versehen, die in der gezeigten Form ein Paar nach oben stehender Führungsschienen 95 und 96 enthält, in welchen ein Nockenstößel 97 angeordnet ist. Wie die Stempel 89 sich nach rechts, wie in Fig.4 gezeigt, bewegen, so gleiten die Nockenstößel 97 jeweils in der Ausbuchtung 94 entlang, welche durch die Führungen 95 und 96 gebildet ist Wenn der mit der Nummer 98 bezeichnete Punkt erreicht ist, beginnt sich das Teleskopteil 92 innen quer zu bewegen und führt damit fort, bis der Punkt 99 erreicht ist Das Nasenteil 100, welches an den bei 101 und 102 angezeigten Stellen abgeschrägt ist, greift an die Klappen 70 und 68 und übt auf diese Klappen eine Kraft aus, so daß diese sich einer Stellung senkrecht zu den Seitenwänden 38 der entsprechenden hintereinander angeordneten Tragbe-. halter nähert
Da die Klappen 68 und 70· zu den auf den Klappen 69 und 71 geformten Befestigungslaschen 76 und 78 in Beziehung gebracht werden müssen, ist es notwendig.
die Klappen der Reihenfolge nach zu falten. So werden, wie aus F i g. 4 ersichtlich, die Klappen 68 und 70 etwas vor dem Falten der Klappen 69 und 71 gefaltet.
Der Stempel 86 hat gemäß Fig.6 ein Paar teleskopartige Teile 103 und 104. Das Teleskopteil 103 ist mittels Bolzen 88 an dem Förderer 81 befestigt. Die Querbewegung wird mittels fester Führungsteile 105, die am Maschinengestell befestigt sind, auf das Stempelteil 104 übertragen. Wie am besten in Fig.4 gezeigt ist, ist eine feste Führung 105 mit einem Paar nach oben stehender Führungsschienen 106 und 107 vorgesehen, zwischen welche eine Ausbuchtung 108 geformt ist. Die Ausbuchtung 108 bildet eine Nockenschiene, in welcher der Nockenstößel 109 angebracht ist.
Der Nockenstößel 109 ist durch geeignete Mittel an dem Fuß 110 befestigt, der in einer nicht dargestellten Nut entlanggleitet, die aber in dem Bodenteil des Teleskopteils 103 gebildet ist Der Fuß 110 ist an dem Basisteil 104,4 des Teleskopteils 104 befestigt und mit diesem bewegbar.
Sobald also der Stempel 86 bei dem in F i g. 4 mit Nummer 111 bezeichneten Punkt ankommt, wird ihm die innere Querbewegung mitgeteilt, bis der mit 112 bezeichnete Punkt erreicht ist Diese Bewegung wirkt kräftemäßig auf das teleskopartige Teil 104 und den Basisteil 104/4, so daß sich diese innen gegen den Weg der Bewegung der Gegenstandsgruppen bewegen, während das Teleskopteil 103 fest an dem endlosen Förderer 81 bleibt und sich daher in einer geraden Linie bewegt Die relative Querbewegung der teleskopartigen Teile 103 und 104 bewirkt bei dem Teleskopteil 104 eine Achsendrehung infolge der Tatsache, daß ein Führungsbahnnachläufer 113 an dem Teleskopteil 104 befestigt ist und in einer Ausbuchtung 114 entlangfährt, von der ein Teil 115 in Ausfluchtung mit der Achse der teleskopartigen Teile liegt und von der eine Führungsbahn 115/4 im allgemeinen schraubenförmig ausgestaltet ist. Es wird also relativ zur Achse eine Querbewegung zwischen den Teilen 103 und 104 bewirkt, wobei dem Teil 104 eine Drehbewegung erteilt wird.
Die Drehbewegung des Teleskopteils 104 wird in vorteilhafter Weise für die Bewegung eines schwenkbaren Faltfingers 116 nutzbar gemacht, der durch eine Mutter 117 an dem inneren Ende des Teleskopteils 104 befestigt ist
An den Gruppen 57 und 58 in Fig.4 ist zu erkennen, daß bei der Querbewegung der Stempel 86 und 87 die Klappen 69 und 71 in ihre geschlossenen Stellungen bewegt werden. Sobald die Stempel 86 und 87 bei ihren innersten Stellungen ankommen, wird es notwendig, die Befestigungslaschen 76 und 78 zum Eintritt in ihre entsprechenden Befestigungs-Aussparungen 77 und 79 zu veranlassen. Zusätzlich müssen die Bodenkanten der Klappen in festem Eingriff mit den entsprechenden Befestigungs-Aussparungen 66 und 67 gebracht werden. Zu diesem Zweck bringen die Drehbewegungen des Teleskopteils 104 und des Fingers 116 die Klappen in feste Verbindung, wie bei dem nachfolgenden Ende der Gegenstandsgruppe 59 und dem Führungsende der Gegenstandsgruppe 58 gezeigt ist In dieser Stellung sind die Klappen beider Enden der Gegenstandsgruppe 59 ganz geschlossen und arretiert, womit die Verpackung fertig ist Freilich ist dann nur das Führungsende der Verpackungsgruppe 58 vollständig; aber das nachfolgende Ende davon ist, wenn die Gegenstandsgruppe 58 in der mit 59 bezeichneten Stellung ankommt, ebenfalls fertig.
Wie aus F i g. 4 ersichtlich ist, werden die Stempel 89
auf der einen Seite des Weges, den die Gegenstandsgruppen durchlaufen, in einer Reihenfolge etwas vor den Stempeln 86 und 87 auf der gegenüberliegenden Seite betätigt. Diese Reihenfolge ist notwendig, weil die Klappen 68 und 70 mit den Befestigungs-Aussparungen 77 und 79 in eine geschlossene-Stellung gebracht werden müssen, bevor die Klappen 69 und 71 mit den Befestigungslaschen 76 und 78 geschlossen werden.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (4)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Schließen von Klappen an den Enden von rohrförmigen Tragbehältern für Gegenstände, mit einer kontinuierlich bewegten Fördereinrichtung für die Tragbehälter, die im Abstand zueinander mit quer zur Förderrichtung ausgerichteten Enden auf dieser angeordnet sind, und mit im Gleichlauf mit der Fördereinrichtung bewegbaren, jeweils zwischen die Tragbehälter greifenden, die Klappen umlegenden Stempeln, die quer zur Förderrichtung aus- und einfahrbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß gegenüber den Stempeln (89) jeweils paarweise zweite im Gleichlauf mit der Fördereinrichtung bewegbare, die Klappen (71) umlegende Stempel (86, 87) vorgesehen sind, die quer zur Förderrichtung aus- und einfahrbar sind und an ihren Enden um die Längsachse der Stempel (86,87) schwenkbare Finger (116) aufweisen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einander gegenüberliegenden Stempel (86, 87, 89) mittels einer Steuereinrichtung derart zusammenwirkend ein- und ausfahrbar sind, daß die Bewegung der mit dem schwenkbaren Finger (116) versehenen Stempel (86, 87) kurz nach der Bewegung des anderen Stempels (89) erfolgt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beiderseits der Bahn der Fördereinrichtung für die Tragbehälter jeweils ein endloser Förderer (81, 81/4) angeordnet ist, und daß jeder Stempel (86, 87, 89) aus zwei teleskopartig gegeneinander verschiebbaren Teilen (103,104 bzw. 91, 92) besteht, von denen einer (103 bzw. 91) auf dem Förderer (81A bzw. 81) angebracht ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder mit dem schwenkbaren Finger (116) versehene Stempel (86, 87) zwei teleskopartig gegeneinander verschiebbare Teile (103, 104) aufweist, wobei ein Teil (103) eine im wesentlichen schraubenförmige Führungsbahn (115/4) trägt und das andere Teil (104) einen Führungsbahnnachläufer (113), der in der Führungsbahn läuft.
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