DE1781340A1 - Verfahren,Anlage und Umladestation fuer den Containertransport - Google Patents

Verfahren,Anlage und Umladestation fuer den Containertransport

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DE1781340A1 DE19681781340 DE1781340A DE1781340A1 DE 1781340 A1 DE1781340 A1 DE 1781340A1 DE 19681781340 DE19681781340 DE 19681781340 DE 1781340 A DE1781340 A DE 1781340A DE 1781340 A1 DE1781340 A1 DE 1781340A1
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G63/00Transferring or trans-shipping at storage areas, railway yards or harbours or in opening mining cuts; Marshalling yard installations
    • B65G63/002Transferring or trans-shipping at storage areas, railway yards or harbours or in opening mining cuts; Marshalling yard installations for articles
    • B65G63/004Transferring or trans-shipping at storage areas, railway yards or harbours or in opening mining cuts; Marshalling yard installations for articles for containers

Description

B e s ehre i b u η g zum Patentgesuch
des Herrn Fedde WaIda, Leendert Sparreboomstraat 15, Rotterdam / Niederlande '
betreffend:
"Verfahren, Anlage und Umladestation für den Containertransport"
Die Erfindung betrifft ein Verfahren für den Containertransport sowie eine Anlage bzw. eine Umladestation zur Durchführung des Verfahrens. Die Erfindung befaßt sich mit dem Problem der Umladung von Containern von einem Containerschiff bis zu den lokalen Transportmitteln. Derartige außerordentlich große Containerschiffe von 100.000 bis 250.000 t und mehr sind in zunehmendem Gebrauch für den Interkontinentalen Gütertransport. Dabei werden die Güter aus den verschiedenen Regionen eines Kontinents zentral verladen und nach Ankunft am anderen Kontinent ebenso zentral entladen für die Verteilung zu den verschiedenen Bestimmungsorten mittels lokaler Transportmittel.. Demgemäß dienen die Containerschiffe dem interkontinentalen Transit, während der lokale Seeverkehr (Küstenschiffahrt, Binnenschiffahrt) kleineren Schiffen vorbehalten bleibt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein schnelles und leistungs fähiges Verfahren für das Umladen der Container während oder nach dem Entladen eines Containerschiffes zu schaffen, wobei die Container den verschiedenen Transportmitteln für den
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Binnenverkehr in besonders zweckmäßiger Weise zugeführt v/erden. Das Verfahren gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Container heim Entladen des Schiffes in einem ersten als Puffer dienenden Speicherraum gestapelt werden, dann nacheinander in zwei weitere Speicherräume der gleichen Kapazität wie des ersten verbracht werden, wobei die Container nacheinander derart sortiert werden, daß sie im einen Speicherraum je nach dem Land oder der Ländergruppe ihrer Bestimmung gestapelt werden und in dem anderen Speicher raum zjEXHHKhxdEBOx&aHiä HdHXxiäBXx&äiiäKxgxHgsijsB entsprechend den vorgesehenen lokalen Transporteinrichtungen, und daß die Container schliesslich aus dem dritten Speicherraum zu den einzelnen Ladeplattformen für die lokalen Transporteinrichtungen verbracht werden.
Die genannten Container sind sog. kleine Standardcontainer von beinahe kubischer Form mit einer Speicherkapazität von etwa 1,5 m und einem Gewicht von 1.500 bis 2£000 kg im gefüllten Zustand; die Container sind mit einklappbaren Rädern versehen, so daß sie über quer zueinander angeordnete entsprechende Schienen rollen können.
Das Stapeln der Container im ersten Speicherraum wird so durchgeführt, daß die Container über die verschiedenen Stockwerke des als Puffer dienenden Speicherraumes ebenso verteilt v/erden, wie sie in den verschiedenen Schiffsladeräumen verteilt waren. Dies wird bewirkt mittels eines Systems von Haupt- und Querschienen, von denen die Hauptschienen mit den Ladebrücken des Containerschiffes verbunden sind. Durch Auskkppen der Containerräder können diese über die Hauptschienen bewegt werden, bis sie an den verschiedenen Querschienen angelangt sind, so^wie automatisch nach links oder rechts von den Hauptschienen weggeführt werden. Auch wenn mehr als zwei Hauptschienen vorhanden sind, wird das gleiche Prinzip benutzt, so daß sich die Querschienen, welche sich zwischen zwei Hauptschienen erstrecken, über eine
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Hälfte ihrer Länge von einer Seite und über die andere Hälfte von der anderen Seite bedient werden. Auf diese Weise kann das Entladen des Containerschiffes beinahe kontinuierlich ohne Zeitverlust erfolgen, ohne daß die Container weder nach dem Bestimmungsort noch nach dem vorgesehenen lokalen Transportmittel sortiert werden.
Die Speicherräume können in der Art normaler Hafenspeicher gebaut werden, d.h. mit Aussenwänden, doch können sie ebenso auch als Freiluftlager in Form von aufeinander gestapelten Stockwerken aus Gerüsten konstruiert sein. Auch bei einem derartigen Aufbau sind eine oder mehrere Hauptschienen und eine Anzahl sich nach rechts und links erstreckender Querschienen vorgesehen.
Von den Pufferräumen werden die Container wiederum über die Querschienen zu Hauptschienen gerollt, die verbunden sind mit Hauptschienen, welche sich in Raichtung des zweiten Speicherraumes und in diesen hinein erstrecken.
Das Stapeln der Container in diesen letzteren erfolgt je nach dem Land oder der Ländergruppe der Bestimmung. Zu diesem Zweck ist jeder Container mit einem Etikett versehen, das das Land oder die Ländergruppe anzeigt für welche die Güter in dem Container bestimmt and. Auf seinem lieg von dem (ersten) PUfferräum zum zweiten Speicherraum durchläuft jeder Container eine Abfrageanlage oder eine photoelektrische Anlage, damit in einem zentralen Kontrollraum ein Signal erscheint, welches das Bestimmungsland des betreffenden Containers angibt. Vom Kontrollraum aus wird nun die weitere Bewegung des Containers bis zu dem entsprechenden Platz invoweiten Speicherraum gesteuert. Dies kann mittels eines Kettenmechanismus bewirkt werden, welcher die Container über die Hauptschienen zum richtigen Abschnitt fördert, und sodann nach links oder rechts in der betreffenden Sektion über die Querschienen, gleicherweise mittels
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eines Kettenmechanismus, bis der vorgesehene Platz erreicht ist.
Wenn schließlich der Pufferspeicherraum endgültig geliert ist, befinden sich alle Container gestapelt im zweiten Speicherraum, und zwar.sortiert je nach ihrem Bestimmungsort. Es hat sich gezeigt, daß dieses System von wechselweise senkrecht zueinander angeordneten Haupt- und Querschienen besonders geeignet ist für das automatische Sortieren der Container beispielsweise mittels eines elektronischen Systems. Demgemäß besteht ein weiteres Merkmal der Erfindung darin, daß für das Sortieren der Container von einem System zueinander senkrechter Haupt- und Seitenschienen Gebrauch gemaüht wird, über die die Container von einem Speicherraum in den anderen verbracht werden, v/ährend der Transport innerhalb jedes Speicherraumes über Querschienen erfolgt. 8>as Verfahren gemäß der Erfindung erweist sich dann als besonders vorteilhaft, wenn Speicherräume mit mehreren Stockwerken verwendet werden. und die Container von einem Speicherraum in den anderen so verbracht werden, daß sie nur horizontal bewegt werden, und das Sortieren erfolgt, indem die Container, welche zu dem zweiten Speicherraum transpor£ewerden, in vertikalen parallelen Sektionen desselben gestapelt werden, und indem sie von einer bestimmten Untersektion dar vertikalen Sektion zum dritten Speicherraum verbracht werden bzw. zu einer gleichartig orientierten Unter Sektion desselben, wobe^. die Container schliesslich auf eine Anzahl schmaler Untersektionen verteilt werden.
Demgemäß befinden sich nach dem ersten Sortieren alle Container von einem Stockwerk des Pufferspeicherraumes auf dem gleichen Stockwerk des zweiten Speicherraumes, jedoch nun gestapelt gemäß ihrem Bestimmungsort. Das gleiche gilt für den dritten Speicherraum, d.h. eine bestimmte Untersektion des zweiten Speicherraumes wird als Ganzes zu der entsprechenden UnterSektion (gleiches Stockwerk der zugeordneten Sektion) des dritten Speicherraumes verbracht, jedoch über kleinere Teile der betreffenden Unter-
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Sektion verteilt, entsprechend dem vorgesehenen Transportmittel.
Falls der erste Pufferspeicherraum fünf Stockwerke besitzt, so v/erden die Container, die für ein bestimmtes Land aussortiert worden sind, auch in einer Sektion des zweiten fünf Stockwerke hohen Speicherraums gestapelt, Demgemäß erfolgt im zweiten Speicherraum eine vertikale Aufteilung beispielsweise nach dem Bestimmungsort. Die Container in diesen vertikalen Sektionen von je fünf Stockwerk Höhe werden untersektionenweise in die entsprechenden UnterSektionen des dritten Speicherraumes verbracht, wo sie dann gemäß den vorgesehenen Transportmitteln gespeichert werden.
Gemäß der Erfindung erfolgt dies zweckmäßigerweise dadurch, daß die Container beim Verlassen des ersten Speicherraumes äur Durchführung der ersten Sortierung über die Hauptschienen in den zweiten Speicherraum gelangen, und in Querrichtung von dort in die jeweiligen Untersektionen verbracht werden, und daß die Container für die zweite Sortierung in der letzteren Richtung zu den entsprechenden Untersektionen des dritten Speicherraumes verbracht werden und danach wiederum in Querrichtung in die jeweiligen kleineren Abschnitte, in die jede Untersektion eingeteilt ist.
Vorzugsweise ist der dritte Speicherraum in zwei Hälften aufgeteilt, welche beidseits des zweiten Speicherraumes angeordnet sind. Auf diese Weise wird der Weg zwischen den Speicherräumen erheblich verkürzt. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Seitenschienen zwischen* jedem Paar von vertikalen Sektionen des zweiten Speicherraumes so angeordnet, daß wahlweise die Container in einer Sektion über die Seitenschienen nach rechts abgeführt und die Container in der nächsten Sektsfcgn nach links von der entsprechenden Sektion der Hälften des dritten Speicherraumes abgeführt v/erden, welche Hälften rechts und links vom zweiten Speicherraum angeordnet sind.
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BAD
Jede Sekton des dritten Speicherraumes, bestimmt für ein bestimmtes Land, ist unterteilt entsprechend den vorgesehenen Transportmitteln in eine Anzahl von kleineren Sektionen oder Speichern, welche nebeneinander angeordnet sind.
Von diesen Speichern führen Hauptschienen und Seitenschienen zu den verschiedenen Ladeplattformen für den lokalen Transport. Zweckmäßig v/erden die Ladeplatt formen für den lokalen Transport gegenüber den drei Seiten der Speicher angeordnet.
, Eine geeignete Anlage zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist gekennzeichnet durch eine Kombination von Speicherräumen, vorzugsweise mit mehreren Stockwerken, für das Sortieren der Container nach ihrem Bestimmungsort und dem vorgesehenen Transportmittel, wobei drei Speicherräume im wesentlichen gleicher Kapazität vorgesehen sind, von denen der erste als Puffer dient 2ur unmittelbaren und unsortierten Aufnahme der abgeladenen Container, von denen der zweite in eine Anzahl paralleler Sektionen geteilt ist, und von denen der dritte in gleicher Weise wie der zweite in Sektionen unterteilt ist, jedoch zusätzlich eine weitere Unterteilung quer zu der ersteren aufweist, derart, daß jede Sektion in eine Anzahl kleinerer Sektionen unterteilt ist, wobei die Anzahl der Sektionen der Anzahl der Bestimmungsländer und die Anzahl der kleineren Sektionen der Anzahl der Transportmittel entspricht.
Falls der vorhandene Platz es gestattet, empfiehlt es sich, die ganze Anlage so aufzubauen, daß der Entladekai für das Containerschiff,dervSpeicherraum, der zweite Speicherraum und der Kontrollraum hintereinander entsprechend den Hauptschienen angeordnet sind, beidseits des zweiten Speicherraumes die Speicher des dritten Speicherraumes anzuordnen und an den Aussenseiten des letzteren die Ladeplattformen für den Straßenverkehr, wobei beidseits des ersten Pufferspeicherraumes und an beiden Seiten des Kontrollraumes die Ladeplattformen für den lokalen Seetransport, Binnenschiffahrt und Eisenbahnverkehr vorgesehen werden. Die vier Plattformen für den Eisenbahntransport sind untereinander über einen Schienenring verbunden, der die Anlage umschließt und mit_dem_Eiesenbahnnetz verbunden ist- 2 0 9811/0711 ßAD
Die Erfindung soll nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung näher erläutert werden, welche schematisch den Plan für eine Umladestation für ein Containerschiff und den Transport der Container zu den lokalen Transporteinrichtungen zeigt.
Die in der Zeichnung dargestellte Windrose erleichtert das Auffinden der verschiedenen Einrichtungen, die starr oder demontierbar sein können; es versteht sich dabei, daß die durch die Windrose angegebenen Himmelsrichtungen selbstverständlich nicht notwendigerweise die wirkliche Orientierung der Anordnung in der Praxis widergeben.
Eine oder mehrere Ladebrücken 9 erstrecken sich von dem Containerschiff 10 in Richtung auf den Pufferraum 11. Dieser ist mit einem Netzwerk von Hauptschienen 12 in Richtung der Ladebrücken sowie einer Anzahl von Querschienen links und rechts von den Hauptschienen 12 versehen.
Aus diesem Pufferraum müssen die Container in den zweiten Raum 13 verbracht werden, der auf jedem Stockwerk ebenfalls mit einem Netzwerk von Hauptschienen 14 versehen ist, z.B. jeweils drei, und zahlreichen (nicht dargestellten) Querschienen, die sich in West-Qst-Richtung erstrecken, während die Hauptschienen sich wiederum in Richtung der Hauptschiene 12 des Pufferraumes erstrecken. Bevor die Container in den zweiten Raum 13 verbracht werden, wird eine auf ihnen befestigte Platte, auf der der Bestimmungsort angegeben ist, abgetastet, um ein Signal zu erzeugen, das in dem Zentralsteuerraum 17 empfangen wird und dort für Verwaltungs- und Kontrollzwecke weiterverarabeitet wird.Vom Kontrollraum 17 aus wird ein Antriebsmechanismus für das Verbringen der Container in den zweiten Raum ausgelöst, und zwar zu Abschnitten desselben, die klassifiziert sind nach einem bestimmten Land oder einer Gruppe von Ländern. Auf diese Weise werden die Container in vertikalen Sektionen 18 je nach ihrem Bestimmungsort angeordnet.
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Diese Aufteilung findet ohne Hebezeuge statt, so daß die Container in einem bestimmten Stockwerk des Pufferraumes 11 sich auch in demselben Stockwerk des zweiten Raumes 13 befinden, wobei sie jedoch ä wie gesagt, jeclnach ihrem Bestimmungsort in schmalen Sektionen 18 gespeichert sind, welche sich beispielsweise in Ost-West-Richtung erstrecken.
Zwischem jedem Paar von vertikalen Sektionen 18 sind Seitenschienen 15 senkrecht zu den Hauptschienen 14 vorgesehen, damit die Container wahlweise zur östlichen oder westlichen Seite des zweiten Raumes 13 in eine Anzahl kleinerer Speicher 19 transportiert werden können, von denen aus die Container je nach den lokalen Transporteinrichtungen weiter verteilt werden.
Demgemäß kommen die Container in jeder vertikalen Sektion für ein bestimmtes Land oder eine Gruppe von Ländern über die Seitenschienen 15 in einer Anzahl von Speichern 19 an, die seitlich an die .West- oder Ostseite des zweiten Raumes 13 anschliessen. Wenn angenommen wird, daß der Pufferraum und der zweite Raum jeweils 5 Stöckwerke besitzen, zwölf Länder bzw. Ländergruppen vorgesehen sind, und vier lokale Transporteinrichtungen - nämlich Küstenschiffe, Binnenschiffe, Eisenbahn und Straßenverkehr so ergeben sich achtundvierzig Speicher 19 insgesamt von jeweils fünf Stockwerke Höhe.
Von diesen Speichern führen Hauptschienen und Seitenschienen zu den Ladeplattformen. Ein brauchbarer Grundriss für die Anlage ist in der Zeichnung dargestellt. Die Anlage befindet sich auf einer Halbinsel in einer Bucht, In Draufsicht ist der Entladekai 20 für das Containerschiff 10 in Nordrichtung orientiert, der Kontrollraum 17 in Südrichtung und die Ladeplattformen 21 und 22 für den Straßenverkehr in West- bzw. Ostrichtung. Der Pufferraum und der zweite Raum 13 sind zwischen dem Entladekai 2o und dem Kontrollraum 17 in gerader Linie von Nord nach Süd angeordnet. Unmittelbar westlich und östlich des zweiten Raumes 13,der demgemäß eine ziemlich zentrale Lage besitzt, sind - in dieser Reihenfolge - die Speicher 19a bis I9d für die Küstenschiffahrt (Küstenmotorschiff 26), die Binnenschiffahrt, den Eisenbahnverkehr und den Straßenverkehr sowie die Ladeplattformen 21 und 22 für den letzteren angeordnet.
") fn*M».„l/a* 27) --9 8-11/071 1
Ladeplattformen 23a bis 23c für die drei übrigen lokalen Transporteinrichtungen sind in den vier Ecken angeordnet, d.h. westlich und östlich des Pufferraumes 11 und des Kontrollraumes 17 oder, mit anderen Worten, nördlich und südlich der Gruppe von Speichern
Die vier Ladeplattformen 23c für den Eisenbahnverkehr sind mit-einander durch einen Schienenring 24 verbunden, der die Anlage einschliesst und bei 25 an das Schienennetz angeschlossen ist.
Die Ladeplattformen 21, 22 für den Straßenverkehr sind mit endlosen Bändern ausgestattet, die sich von West nach Ost bzw. Ost nach West erstrecken.
Die Länge dieser Bänder ist doppelt so groß wie die Länge der Containerlastwagen, so daß ein vollständig beladenes Band gerade eine Ladefläche eines Lastwagens füllt, wobei es sich versteht, daß die Container paarweise angeordnet werden. Am Anfang jedes Bandes ist eine Drehscheibe 28 vorgesehen, welche dem Lastwagenfahrer gestattet, dafür zu sorgen, daß die Abdeckung jedes Containers nach aussen gerichtet ist.
Auf diese Weise ist jeder Container für die Zollkontrolle zugänglich, für den Fall, daß an den zu überschreitenden Grenzen Muster entnommen werden müssen. Dadurch wird keine Zeit für das Abladen des Lastwagens verloren, das notwendig wäre, falls der Container so aufgeladen ist, dass er nicht von der Aussenseite zugänglich ist.
(Patentansprüche)
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Claims (2)

1) Verfahren zur Steuerung des Umladens von Containern von einem Containerschiff auf Ladeplattformen für den lokalen Transport, dadurch gekennzeichnet, daß die Container beim Entladen des Schiffes in einem ersten, als Puffer dienenden Speicherraum gestapelt werden, dann nacheinander in zwei weitere Speicherräume der gleichen Kapazität wie des ersten verbracht werden, wobei die Container nacheinander derart sortiert werden, daß sie im einen Speicherraum je nach dem Land oder der Ländergruppe ihrer Bestimmung gestapelt v/erden, und in dem anderen Speicherraum entsprechend den vorgesehenen lokalen Transporteinrichtungen, und daß die Container schliesslich aus dem dritten Speicherraum zu den einzelnen Ladeplattformen für die lokalen Transporteinrichtungen verbracht v/erden.
2) Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für das Sortieren der Container von einem System wechselweise rechtwinklig zueinander angeordneter Haupt- und Seitenschienen Gebrauch gemacht wird, über welche die Container von einem Speicherraum in den anderen verbracht werden, während der Transport innerhalb der Speicherräume über Querschienen erfolgt.
3) Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung von Speicherräumen mit mehreren Stockwerken die Container von einem Speicherraum zum anderen nur in Horizontalrichtung transportiert werden, und daß das Sortieren erfolgt, indem die Container, welche zu dem zweiten Speicherraum transportiert werden, in vertikalen parallelen Sektionen desselben gestapelt werden, und indem sie von einer bestimmten Untersektion der vertikalen Sektion zum dritten Speicherraum verbracht werden, bzw, zu einer gleichartig orientierten Untersektion, desselben, und daß die Container schliesslich auf eine Anzahl schmaler Untersektionen verteilt werden.
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BAD OWGWAt
4) Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Container beim Verlassen des ersten Speicherraumes zur Durchführung der ersten Sortierung über die Hauptschienen in den zweiten Speicherraum gelangen und in Querrichtung von dort in die jeweiligen Untersektionen verbracht v/erden, und daß die Container für die zweite Sortierung in der letzteren Richtung zu den entsprechenden Untersektionen des drfeera Speicherraumes verbracht werden und danach wiederum in Querrichtung in die jeweiligen kleineren Abschnitte der Untersektionen, in die jode Untersektion eingeteilt ist.
5} Anlage zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Kombination g von Speicherräumen, vorzugsweise mit mehreren Stockwerken* für das Sortieren der Container nach ihrem Bestimmungsort und dem vorgesehenen Transportmittel, wobei drei Speicherräume im wesentlichen gleicher Kapazität vorgesehen sind, von denen der erste als Puffer dient zur unmittelbaren und unsortierten Aufnahme der abgeladenen Container, von dend-en der zweite in eine Anzahl paralleler Sektionen geteilt ist und von denen der dritte in gleicher Weise wie/Ser zweite in Sektionen unterteilt ist, jedoch zusätzlich eine weitere Unterteilung qisr zu der ersteren aufweist, derart, daß jede Sektion in eine Anzahl kleinerer Sektionen unterteilt ist, wobei die Anzahl der Sektionen und die Anaahl der kleineren Sektionen jeweils der Anzahl der Bestimmungsländer bzw. der Transport- J mittel entspricht.
6) Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Speicherraum hinter dem ersten Speicherraum legt, und daß der dritte Speicherraum nahe dem zweiten Speicherraum derart angeordnet ist, daß die Sektionen des dritten Speicherraumes im wesentlichen in einer Linie mit den entsprechenden Sektionen des zweiten Speicherraumes liegen.
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7) Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Speicherraum aus zwei Teilen besteht, die jeweils auf einer Seite und der gegenüberliegenden Seitedes zweiten Speicherraumes liegen.
8) Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jedem Paar von Sektionen des zweiten und dritten Speicherraumes Seitenschienen vorhanden sind, derart, daß die Seitenschienen zwischen jedem Sektionenpaar des zweiten Speicherraums mit den entsprechenden Seitenschienen zwischen jedem Sektionenpaar des dritten Speicherraumes in einer Linie liegen.
9) Umladestation zur Durchfürung des Verfahrens nach einenjöer
* Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Entladekai mit Einrichtungen für die Entladung eines Containerschiffes, durch eine Kombination von drei Speicherräumen mit im wesentlichen gleicher Kapazität für die immer genauere Sortierung der Container, durch Ladeplattformen, die mit Einrichtungen für den lokalen Transport verbunden sind, wie Kais oder Laderampen auf Hafenanlagen für Küstenschiffe und Binnenschiffe, durch Eisenbahnstationen und zwischen den einzelnen Anlagen ein System für den Innentransport, das von einem KontrollZentrum aus gesteuert wird und im wesentlichen aus einem Netzwerk von zueinander senkrecht angeordneten Schienenbahnen besteht.
fe 10) Umladestation nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch ein an mindestens zwei Seiten von Wasser umschlossenes Areal, das auf mindestens einer Seite mit dem Festland verbunden ist, und . in dessen Zentrum der zweite Speicherraum angeordnet ist, an dessen beiden Seiten in einer Richtung parallel zum Entladekai eine Hälfte des dritten Speicherraums angeordnet ist, welche Hälften auf der anderen Seite durch die Ladeplattformen für den Straßenverkehr begrenzt sind, wobei der erste Speicherraum als Puffer vorgesehen ist und zwischen dem Entladekai und dem zweiten Speicherraum angeordnet ist und wobei an beiden Seiten des ersten Speicherraumes die Ladeplattformen für den lokalen Seetransport und Binnenschiffahrtstransport vorgesehen sind, wobei mindestens eine ähnliche Ladeplattform auf der dem- Entladekai abgewandten Seite des Areals
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BAD
vorgesehen ist, während zwischen diesen Ladeplattformen und der jeweiligen Hälfte des zweiten Speicherraumes weitere Ladeplattformen für den Eisenbahnverkehr angeordnet sind, welche letzteren Ladeplattformen untereinander durch einen mit dem Eisenbahnnetz verbundenen Schienenring verbunden sind.
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