DE19508370A1 - Verfahren zur Sicherung von Fahrzeugen, insbesondere Leasing- oder Mietfahrzeugen, vor unbefugter Nutzung - Google Patents
Verfahren zur Sicherung von Fahrzeugen, insbesondere Leasing- oder Mietfahrzeugen, vor unbefugter NutzungInfo
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- G01S19/14—Receivers specially adapted for specific applications
- G01S19/16—Anti-theft; Abduction
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Sicherung von Fahrzeu
gen, insbesondere Leasing oder Mietfahrzeugen, vor unbefugter
Nutzung, nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, wie es
beispielsweise aus der älteren Patentanmeldung DE-P 44 40 975.3-51
als bekannt hervorgeht.
Gemäß dieser Schrift ist in dem Fahrzeug ein Diebstahlschutz
steuergerät und eine Empfangseinrichtung eines mobilen Kommuni
kationssystems angeordnet. Eine Kommunikationsstruktur seitens
des Fahrzeugs ermöglicht zum einen den Austausch von Daten zwi
schen einem Diebstahlschutzsteuergerät und der Empfangseinrich
tung und andererseits den Austausch von Daten zwischen dem Dieb
stahlschutzsteuergerät und zumindest einem betriebsnotwendigen
Steuergerät des Fahrzeugs. Von einer Zentrale werden, solange
ein Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet oder sofern nicht eine
andere unbefugte Nutzung des Fahrzeugs festgestellt wurde, in
regelmäßigen zeitlichen Abständen über das mobile Kommunika
tionssystem Signale an das Fahrzeug übermittelt, die von der
Empfangseinrichtung empfangen werden. Der Empfang der Signale
wird von der Empfangseinrichtung über die Kommunikationsstruktur
an das Diebstahlschutzsteuergerät weitergeleitet. Die Signale
werden erkannt und wenn sie als an das Fahrzeug gerichtet
erkannt werden, so wird der Fahrzeugbetrieb für eine vorgegebene
Zeitdauer, die größer ist als der zeitliche Abstand zweier auf
einanderfolgender Signale, freigegeben. Wird vor Ablauf des
Zeitraums, für den der Fahrzeugbetrieb freigegeben ist, kein
Signal empfangen, so wird die Freigabe des Fahrzeugbetriebs
nicht verlängert, das Diebstahlschutzsteuergerät steuert dann
über die Kommunikationsstruktur das zumindest eine betriebsnot
wendige Steuergerät an und verhindert den weiteren Betrieb die
ses Steuergeräts zumindest bei dem nächsten Versuch, das
Fahrzeug in Betrieb zu nehmen.
Durch diese Maßnahme wird zwar verhindert, daß ein Fahrzeug über
einen längeren Zeitraum hinweg unbefugt benutzt wird. Auch ist
der Betrieb nicht von vom Fahrzeug abgesandten Signalen, die
gestört werden können, abhängig, sondern ausschließlich von dem
Empfang der von der Zentrale ausgesandten Signale, so daß ein
Stören bzw. Zerstören des Kommunikationssystems keine verlän
gerte Nutzung des Fahrzeugs erlaubt. Nachteilig an diesem Ver
fahren ist es, daß es nicht möglich ist, das Fahrzeug zu orten.
Daher ist es beispielsweise nach dem Entwenden des Fahrzeugs
weiterhin möglich das Fahrzeug ungefährdet auf einem Transporter
an einen anderen Ort zu verbringen. Ferner kann zwischen dem
Zeitpunkt des Beginns der unbefugten Nutzung des Fahrzeugs und
der Weiterleitung der Information über die unbefugte Benutzung
an die Zentrale ein längerer Zeitraum vergehen, so daß das Aus
senden der Signale erst einen beträchtlichen Zeitraum nach
Beginn der unbefugten Benutzung erfolgen kann. Während dieses
Zeitraums kann die unbefugte Nutzung des Fahrzeugs ungehindert
fortgesetzt werden. Ferner ist, wenn eine große Anzahl von Fahr
zeugen erforderlich ist eine sehr große Sendekapazität für die
in regelmäßigen zeitlichen Abständen ausgesandten Signale erfor
derlich. Deshalb ist dieses Verfahren nur dazu geeignet, eine
eng begrenzte Anzahl von Fahrzeugen zu sichern.
Desweiteren ist es beispielsweise aus dem Artikel
"Satellitenhilfe gegen Auto-Klau" von R. Gramm in der Zeit
schrift Funkschau Heft 16/1993 Seiten 42 bis 45 bekannt, ein
fahrzeugseitig angeordnetes Ortungssystem vorzusehen, das lau
fend oder in regelmäßigen Abständen den geographischen Ort
bestimmt, an dem sich das Fahrzeug befindet und das diese Orts
angaben über eine fahrzeugseitige Sendeeinrichtung an eine Zen
trale weiterleitet. In dieser Zentrale ist eine Empfangseinheit
zum Empfang und zum Auswerten der von der Sendeeinrichtung aus
gesandten Ortsangaben vorhanden. In der Zentrale kann somit lau
fend bzw. in regelmäßigen Abständen der Ort des Fahrzeugs über
wacht werden.
Diese Einrichtung hat den Nachteil, daß sie es nicht erlaubt,
den Betrieb des Fahrzeugs zu unterbinden. Die Verfolgung des
Fahrzeugs durch die Zentrale kann auch beispielsweise durch Zer
störung der fahrzeugseitigen Sendeeinrichtung oder des Ortungs
systems verhindert werden. Ferner muß eine große Kapazität an
Sendeeinrichtungen und Sendefrequenzen bereitgestellt werden,
wenn laufend eine große Anzahl von Fahrzeugen verfolgt werden
soll. Wird als mobiles Kommunikationssystem beispielsweise ein
digitales Funktelefon genutzt fallen hohe Kommunikationsgebühren
an um laufend die Ergebnisse der Ortung des Fahrzeugs an die
Zentrale weiterzuleiten.
Bei Miet- oder Leasingfahrzeugen, sowie bei anderen Fahrzeugen,
die nicht vom Halter selbst genutzt werden, aber auch bei Taxen
oder Lastkraftwagen, ist die Gefahr einer unbefugten Nutzung
besonders groß.
Aufgabe der Erfindung ist es, die unbefugte Nutzung eines Fahr
zeugs, insbesondere eines Miet- oder Leasingfahrzeugs,
zuverlässig zu verhindern.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Verfahren zur
Sicherung von Fahrzeugen vor unbefugter Benutzung erfindungs
gemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst,
wobei die Merkmale der Unteransprüche vorteilhafte Aus- und
Weiterbildungen kennzeichnen.
Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur dann möglich, wenn vor der
Überlassung des Fahrzeugs (bei Taxen, Lastkraftwagen vor
Antritt einer Fahrt) eine bidirektionale Kommunikation zwischen
Fahrzeug und Zentrale stattfindet und auch zu einem späteren
Zeitpunkt stattfinden kann. Dadurch ist es nicht nur möglich
ausschließlich eine Positionsmeldung des Fahrzeugs an die
Zentrale zu übertragen oder ausschließlich von der Zentrale
Freigabesignale an das Fahrzeug zu übertragen sondern es ist
möglich die Kommunikation bedarfsgerecht zu gestalten. Vor der
Überlassung des Fahrzeugs muß die Nutzungsbeschränkung des
Fahrzeugs definiert werden. Erst wenn diese definiert ist, ist
der Betrieb des Fahrzeugs möglich.
Im übrigen ist die Erfindung an Hand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispieles nachfolgend noch erläutert;
dabei zeigt die einzige Figur das Flußdiagramm eines Verfahrens,
zur Sicherung von Fuhrparkfahrzeugen, wie Mietfahrzeugen, vor
unbefugter Nutzung.
Zur Durchführung muß in dem Fahrzeug folgende Infrastruktur
gegeben sein. Eine Sendeeinrichtung und eine Empfangseinrichtung
zum Übermitteln von Daten zwischen dem Fahrzeug und einer zen
trale. Die Sendeeinrichtung und die Empfangseinrichtung können
in einer gemeinsamen Anlage zusammengefaßt sein. Es kann sich
dabei zum Beispiel um ein Mobiltelefon handeln, das digitale
Daten überträgt, wie z. B. D-Netz-Telefone. Die fahrzeugseitige
Telefonanlage muß allerdings dazu in der Lage sein, selbsttätig
eine Verbindung mit der Zentrale herzustellen. Um währenddessen
die Gesprächsfähigkeit des Telefons zu erhalten sollte die
aufgebaute Verbindung (jegliche Form von Datenaustausch) im
Hintergrund eventuell von Fahrzeuginsassen durchgeführter
Gespräche durchgeführt werden können. Die Datenübertragung bzw.
die Übertragung von Signale zwischen dem Fahrzeug und der
Zentrale und umgekehrt erfolgt dabei stets in codierter
(chiffriert, etc.) Form um zu verhindern, daß Dritte
entsprechende Signale aussenden können, die von der Zentrale als
von einem Fahrzeug kommend, oder von dem Fahrzeug als von der
Zentrale kommend gewertet werden. Die von Fahrzeug und Zentrale
ausgesandten Signale müssen stets eine fahrzeugspezifische
Kennung aufweisen, um eine Verwechslung zwischen Fahrzeugen zu
verhindern und nicht fälschlicherweise bei einem falschen
Fahrzeug eine Nutzungsbeschränkung umzudefinieren.
Ferner wird in dem Fahrzeug eine Kommunikationsstruktur benö
tigt, die eine Kommunikation der Sendeeinrichtung und der
Empfangseinrichtung mit dem Diebstahlschutzsteuergerät und
zumindest einem betriebsnotwendigen Steuergerät verbindet. Als
Kommunikationsstruktur können Datenbusse wie z. B. CAN, VAN oder
D2B dienen. Auch die Übermittlung der Daten über die
Kommunikationsstruktur kann in kodierter Form erfolgen.
Zur Ortung wird in dem Fahrzeug ein Ortungssystem wie beispiels
weise GPS (Global Positioning System) benötigt. Auch dieses ist
über die Kommunikationsstruktur des Fahrzeugs mit dem Dieb
stahlschutzsteuergerät verbunden.
Dabei kann das Diebstahlschutzsteuergerät oder die Gesamtheit
der an die Kommunikationsstruktur angeschlossenen Steuergeräte
laufend Überprüfungen der Systemintegrität vornehmen und bei
einem Angriff auf die Systemintegrität die Außerbetriebnahme des
zumindest einen betriebsnotwendigen Steuergeräts und das
Absetzen von Ortssignalen veranlassen.
Die Figur zeigt das Flußdiagramm eines erfindungsgemäßen
Verfahrens, das besonders zur Verwendung in Fuhrparkfahrzeugen,
wie Taxen, Mietfahrzeugen oder Leasingfahrzeuge und nachfolgend
als Mietfahrzeuge bezeichnet, geeignet ist. Insbesondere kann
die Mietdauer oder Betriebsdauer überschritten werden. Das
Überschreiten einer festgelegten maximalen Fahrstrecke kann
ebenfalls eine unbefugte Nutzung sein. Auch
Gebietsbeschränkungen oder der Ausschluß des Verbringens des
Fahrzeugs in bestimmte Gebiete kann eine unbefugte,
vertragswidrige Nutzung darstellen. Die Möglichkeiten einer
unbefugten Benutzung sind also vielfältiger als bei
Privatfahrzeugen. Ferner muß der Vermieter flexibel auf die
Wünsche seines Kunden reagieren können und in einfacher Weise
auch nachträglich die Weiterbenutzung des Fahrzeugs ermöglichen
können.
Bei dem Mietfahrzeug wird gemäß Schritt 301 vor jeder einzelnen
Vermietung eine Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem
Mieter über die Nutzung des Fahrzeugs getroffen. Gemäß dem
Schritt 302 erfolgt vom Vermieter eine Mitteilung an die
Zentrale über die vereinbarte Nutzung des Fahrzeugs. In der
Zentrale werden gemäß Schritt 303 die Daten über die vereinbarte
Nutzungsbeschränkung des Fahrzeugs in der diesem Fahrzeug
zugeordneten Datei abgespeichert und die Einhaltung der
Nutzungsbeschränkungen wird überwacht. Die Überwachung der
Nutzungsbeschränkung kann somit sowohl fahrzeugseitig als auch
von der Zentrale aus erfolgen. Im folgenden ist die Erfindung
anhand einer Überwachung der Nutzungsbeschränkung im Fahrzeug
selbst beschrieben, wobei dann zwischen der Zentrale und dem
Fahrzeug nur dann eine Kommunikation erforderlich ist, wenn
entweder die Nutzungsbeschränkung überschritten ist oder wenn
die in dem Fahrzeug abgelegte Nutzungsbeschränkung geändert
wurde. Eine Änderung kann dabei sowohl eine Einschränkung als
auch eine Erweiterung der Nutzungsbeschränkung sein. Alternativ
ist es auch möglich, daß die Überwachung der Nutzungsbeschrän
kung in der Zentrale erfolgt. Dann müßte vom Fahrzeug in
Abhängigkeit von bestimmten Kriterien (beispielsweise alle 2
Betriebsstunden einmal, bei jeder Inbetriebnahme des Fahrzeugs,
alle 200 km Fahrleistung oder mindestens 3mal täglich), ein
Meldesignal, das neben der Fahrzeugidentifikation alle einer
Nutzungsbeschränkung unterliegenden im Fahrzeug gemessenen oder
bestimmten Größen beinhaltet, an die Zentrale ausgesandt werden.
Die Zentrale beantwortet das Meldesignal dann mit einem
Freigabesignal wenn ein Überschreiten der Nutzungsberechtigung
nicht festgestellt wurde. Empfängt das Fahrzeug das
Freigabesignal nicht, so fällt es zunächst in die Rest-Nutzung,
bei Ablauf der während der Rest-Nutzung tolerierten weiteren
Nutzung des Fahrzeugs, erfolgt die Außerbetriebnahme des
Fahrzeugs mittels der Außerbetriebnahme eines
betriebsnotwendigen Steuersignals.
Beim Öffnen des Fahrzeugs mit dem Schlüssel nach Schritt 305
oder 305 erfolgt im Schritt 306 eine Abfrage ob eine Standard-
Nutzung des Fahrzeugs vorliegt. Die Standard-Nutzung liegt dann
vor, wenn eine Nutzung außerhalb der Nutzungsvereinbarung noch
nicht festgestellt wurde. Liegt eine Standard-Nutzung vor, so
wird zum Schritt 1301 gesprungen. Andernfalls wird im Schritt
307 abgefragt, ob eine Restnutzung des Fahrzeugs vorliegt. Eine
Rest-Nutzung des Fahrzeugs ist dann gegeben, wenn eine Nutzung
über die Nutzungsvereinbarung hinaus festgestellt wurde, dem
Mieter des Fahrzeugs jedoch vor der Außerbetriebnahme des Fahr
zeugs Zeit und Gelegenheit gegeben werden soll, eine Verein
barung über eine Nutzungserweiterung mit dem Vermieter zu tref
fen. Liegt eine Restnutzung vor, so wird zum Schritt 2301
gesprungen. Andernfalls wird im Schritt 308 überprüft, ob der
Service-Modus aktiviert ist. Der Service-Modus soll den Betrieb
des Fahrzeugs für die notwendigen Fahrzeugbewegungen beispiels
weise zum Rangieren, Bereitstellen, Abstellen und Warten des
Fahrzeugs ermöglichen. Er ist nicht aktivierbar, solange eine
Nutzung des Fahrzeugs bei der Zentrale angemeldet ist. Ferner
erlaubt er nur einen sehr eingeschränkten Betrieb,
beispielsweise innerhalb eines eng eingegrenzten geographischen
Gebiets oder nur über eine Fahrstrecke von wenigen Kilometern.
Ist der Service-Modus schon aktiviert, so wird zum Schritt 3301
gesprungen. Andernfalls wird zuerst der Service-Modus aktiviert
und dann zum Schritt 3301 gesprungen.
Die Schritte 1301 bis 1316 umfassen die Überprüfung, wie sie im
Standard-Modus durchgeführt wird. Gemäß Schritt 1301 wird eine
Systemüberprüfung durchgeführt. Dabei wird beispielsweise über
prüft, ob die Integrität des Systems verletzt wurde. Ist dies
der Fall, so wird zum Schritt 1302 gesprungen. Eine Inbetrieb
nahme des Fahrzeugs wird durch Außerbetriebnahme zumindest eines
betriebsnotwendigen Steuergerätes verhindert. Ein Ortssignal
kann ausgesendet werden.
Wurde im Schritt 1301 festgestellt, daß das fahrzeugseitige
System ordnungsgemäß arbeitet, so wird gemäß Schritt 1303 die
Inbetriebnahme des Fahrzeugs bzw. dessen weitere Nutzung zuge
lassen. Im Schritt 1304 wird überprüft, ob die Nutzungsbeschrän
kung überschritten wurde. Wird vom Fahrzeug ein Überschreiten
der Nutzungsbeschränkung festgestellt, so wird die Restnutzung
des Fahrzeugs aktiviert. Dazu wird zum Schritt 2305 gesprungen.
Da die Schritte 1305 bis 1309, 2309 bis 2313 und 3307 bis 3311
einander entsprechen, werden sie nur einmal anhand der Schritte
1305-1309 beschrieben.
Liegt ein Überschreiten der Nutzungsbeschränkung nicht vor, so
wird gemäß dem Schritt 1305 überprüft, ob ein fahrzeuggestützter
Alarm vorliegt. Ein fahrzeuggestützter Alarm liegt dann vor, wenn
beispielsweise eine willkürliche Betätigung einer dafür
vorgesehenen Schalteinrichtung durch einen Insassen des
Fahrzeugs oder ein Überschreiten der geographischen
Nutzungsbeschränkung festgestellt wird. Liegt ein
fahrzeuggestützter Alarm nicht vor, so wird zum Schritt 1310
gesprungen.
Andernfalls erfolgt gemäß Schritt 1309 eine entsprechende
Meldung durch das Fahrzeug an die Zentrale. Das Aussenden dieser
Meldung ist für die Insassen des Fahrzeugs nicht feststellbar.
Gleichzeitig mit der Meldung kann ein Ortssignal von dem
Fahrzeug an die Zentrale übermittelt werden. Diese
Vorgehensweise ermöglicht es beispielsweise dem Fahrer im
Pannenfall oder bei Unfällen in einfacher Weise Hilfe
anzufordern. Gegebenenfalls kann auch eine Gesprächsverbindung
zwischen dem Fahrer und der Zentrale automatisch hergestellt
werden. Die Betätigung der Schalteinrichtung ("Notfallschalter")
kann auch zu einem Sprung zum Schritt 1308 zur Folge haben, wenn
nachdem Aussenden der Meldung an die Zentrale eine
Außerbetriebnahme des Fahrzeugs erwünscht ist. Ansonsten wird im
Schritt 1307 überprüft, ob ein Verlassen eines bestimmten
geographischen Gebiets oder das Einfahren in ein bestimmtes, von
der Nutzung ausgeschlossenes geographisches Gebiet vorliegt. Ist
dies der Fall, so wird gemäß dem Schritt 1308 die Inbetriebnahme
des Fahrzeugs nach der nächsten Außerbetriebnahme des Fahrzeugs
verhindert, indem zumindest dann ein betriebsnotwendiges außer
Betrieb genommen wird. Alternativ kann der Fahrzeugbetrieb
progressiv beendet werden, indem beispielsweise die
Fahrleistungen des Fahrzeugs über die Motorsteuerung und/oder
ggf. die Getriebesteuerung progressiv abgesenkt werden, bis das
Fahrzeug langsam den Stillstand erreicht. Bei Stillstand des
Fahrzeugs kann dann das betriebsnotwendige Steuergerät
(Motorsteuerung, Getriebesteuerung) außer Betrieb genommen wer
den. Das Fahrzeug ist stillgesetzt. Dies verhindert, daß das
Fahrzeug nach dem Ermitteln, daß ein weiterer Betrieb des
Fahrzeugs nicht mehr erwünscht wird, noch während eines großen
Zeitraums weiterbewegt wird. Mit Eingang des Sperrsignals kann
zusätzlich periodisch in einer festgelegten zeitlichen Abfolge
ein aktuelles Ortssignal ausgesandt werden. Die zeitlich
festgelegte Abfolge besteht aus zwei kurz nacheinander,
beispielsweise innerhalb weniger als einer Minute oder sogar
weniger als 30 Sekunden, abgesandten Ortssignalen und einer sich
daran anschließenden Wartezeit ohne Aussenden eines Ortssignals.
Das zweimalige kurz hintereinander stattfindende Aussenden des
Ortssignals soll es der Zentrale erlauben, nicht nur den aktuel
len Ort des Fahrzeugs sondern auch seine Fahrtrichtung zu
bestimmen. Der Minimale zeitliche Abstand ist dabei nach unten
durch die Auflösung des Ortungssystems festgelegt. Die sich
anschließende Wartezeit soll einerseits so gering gewählt
werden, daß ein vernünftiges Verfolgen des Fahrzeugs von der
Zentrale aus ermöglicht wird und andererseits eine Überlastung
der Zentrale durch einen zu großen Dateneingang zu vermeiden.
Das Überschreiten einer georgraphischen Nutzungsbeschränkung
wird somit gemäß diesem Beispiel nicht so nachsichtig wie ein
Überschreiten anderer Nutzungsbeschränkungen behandelt. Es hat
die sofortige Außerbetriebnahme nach einem der Verfahren gemäß
dem Schritt 1308 zur Folge. Eine Rest-Nutzung während der ein
Arrangement zwischen Fahrer und Zentrale getroffen werden kann
ist nicht gegeben.
Da die Schritte 1310 bis 1313, 2314 bis 2317 und 3312 bis 3315
einander entsprechen, werden sie nur einmal anhand der Schritte
1305-1309 beschrieben. Im Schritt 1310 wird überprüft, ob von
dem Fahrzeug ein von der Zentrale ausgesandtes Signal empfangen
wurde. Ist dies der Fall, so wird gemäß dem Schritt 1311 über
prüft, ob das empfangene Signale einem Nutzungserweiterungssig
nal entspricht. Ist dies der Fall so wird zum Schritt 1314
gesprungen. Sonst wird im Schritt 1312 festgestellt, daß eine
weitere Nutzung des Fahrzeugs nicht erfolgen soll. Gemäß dem
Schritt 1313 wird dann analog zu einer der im Schritt 1308 das
Fahrzeug außer Betrieb genommen.
Im Schritt 1314 werden die aktuellen Werte der Parameter sowie
die Werte einer Nutzungsbeschränkung unterliegender Größen
aktualisiert. Im Schritt 1315 wird überprüft, ob das Fahrzeug
von dem Fahrer außer Betrieb genommen wurde. Ist dies der Fall,
so werden gemäß Schritt 1316 die aktuellen Werte der Parameter
sowie die Werte einer Nutzungsbeschränkung unterliegender Größen
abgespeichert. Andernfalls wird zum Schritt 1301
zurückgesprungen.
Das Verfahren gemäß den Schritten 2301 bis 2320 entspricht in
weiten Teilen der Vorgehensweise nach den Schritten 1301 bis
1316. Allerdings liegt eine Rest-Nutzung des Fahrzeugs vor.
Während dieser Rest-Nutzung des Fahrzeugs liegt zwar ein Über
schreiten der Nutzungsbeschränkung vor, jedoch wird vorüberge
hend eine weitere Nutzung des Fahrzeugs toleriert. Erst wenn
während dieser Rest-Nutzung keine Erweiterung der
Nutzungsberechtigung vorgenommen wird, wird das Fahrzeug außer
Betrieb genommen.
Die Schritte 2301 und 2302 entsprechen den Schritten 1301 und
1302. Im Schritt 2303 wird überprüft, ob eine weitere Nutzung
des Fahrzeugs noch toleriert wird. Ist dies nicht der Fall, so
wird gemäß Schritt 2304 eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs
verhindert.
Ansonsten wird gemäß Schritt 2305 der weitere Betrieb des Fahr
zeugs bzw. die Inbetriebnahme des Fahrzeugs zugelassen. In dem
Schritt 2306 wird überprüft, ob eine weitere Nutzung des
Fahrzeugs noch toleriert wird. Ist dies nicht der Fall, so wird
gemäß Schritt 2307 das Fahrzeug analog zu einer der in Schritt
1308 aus Fig. 2 beschriebenen Vorgehensweisen außer Betrieb
genommen. Ansonsten ergeht gemäß dem Schritt 2308 mit optischen
oder akustischen Mitteln eine Aufforderung an den Fahrer, sich
mit der Zentrale in Verbindung zu setzen. Dabei kann die
verbleibende Restnutzung vor der Außerbetriebnahme des Fahrzeugs
dem Fahrer mitgeteilt werden. Gleichzeitig kann auch ein
Ortssignal ausgesendet werden. In den Schritten 2309 bis 2313
wird analog zu der Vorgehensweise in den Schritten 1305 bis 1309
vorgegangen. Die Vorgehensweise in den Schritten 2314 bis 2317
entspricht dem Vorgehen bei den Schritten 1310 bis 1313, wobei
im Unterschied zum Schritt 1311, dann, wenn im Schritt 2315 der
Empfang eines Nutzungserweiterungssignals festgestellt wird,
nicht zum Schritt 2318 sondern zum Schritt 1303 gesprungen wird.
Der Empfang eines Nutzungserweiterungssignals bedeutet, daß von
der Zentrale aus das Fahrzeug zur weiteren Benutzung freigegeben
wurde. Dies geschieht dann, wenn der Fahrer sich mit der
Zentrale in Verbindung gesetzt hat und ein Einvernehmen über die
weitere Nutzung des Fahrzeugs getroffen wurde.
Im Schritt 2318 werden die aktuellen Werte der Parameter sowie
die Werte einer Nutzungsbeschränkung unterliegender Größen
aktualisiert. Im Schritt 2319 wird überprüft, ob das Fahrzeug
von dem Fahrer außer Betrieb genommen wurde. Ist dies der Fall,
so werden gemäß Schritt 2320 die aktuellen Werte der Parameter
sowie die Werte einer Nutzungsbeschränkung unterliegender Größen
abgespeichert. Andernfalls wird zum Schritt 2301
zurückgesprungen.
Die Schritte 3301 bis 3318 stellen den Service-Modus dar. Der
Service-Modus ist ein Rückfallbetriebsmodus, der dann
durchgeführt wird, wenn eine Nutzung des Fahrzeugs bei der
Zentrale nicht angemeldet ist. Er ermöglicht den Betrieb des
Fahrzeugs für die Zwecke des Vermieters.
Gemäß Schritt 3301 wird eine Systemüberprüfung durchgeführt.
Dabei wird beispielsweise überprüft, ob die Integrität des
Systems verletzt wurde. Ist dies der Fall, so wird zum Schritt
3302 gesprungen. Eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs wird durch
Außerbetriebnahme zumindest eines betriebsnotwendigen
Steuergerätes verhindert. Ein Ortssignal kann ausgesendet
werden.
Andernfalls wird gemäß dem Schritt 3303 die Inbetriebnahme bzw.
der weitere Betrieb des Fahrzeugs zugelassen. Im Schritt 3304
wird dann überprüft, ob der weitere Betrieb des Fahrzeugs
toleriert wird. Ist dies nicht der Fall, so wird im Schritt 3305
nach einer der im Schritt 1308 beschriebenen Vorgehensweisen das
Fahrzeug außer Betrieb genommen.
Gemäß dem Schritt 3306 wird ein Ortssignal von dem Fahrzeug
ausgesendet. Eine Information über die verbleibende mögliche
Nutzung des Fahrzeugs kann dem Fahrer angezeigt werden. Die
Schritte 3307 bis 3311 entsprechen den Schritten 1305 bis 1309.
Die Schritte 3312 bis 3315 entsprechen den Schritten 1310 bis
1313. Im Unterschied zu dem Schritt 1311 wird in dem Schritt
3313 abgefragt ob eine Nutzungsbeschränkung in der Zentrale
angemeldet wurde, das heißt ob eine mögliche Nutzung des
Fahrzeugs in der Zentrale durch den Vermieter angemeldet und
registriert wurde. Ist dies der Fall, so wird zu dem Schritt
1303 gesprungen.
Im Schritt 3316 wird eine Anforderung zum Übersenden einer
Nutzungsbeschränkung an die Zentrale ausgesandt, die nur
beantwortet wird, wenn entsprechende Daten vom Vermieter bei der
Zentrale eingegangen sind. Im Schritt 3317 wird überprüft, ob
das Fahrzeug von dem Fahrer außer Betrieb genommen wurde. Ist
dies der Fall, so werden gemäß Schritt 3318 die aktuellen Werte
der Parameter sowie die Werte einer Nutzungsbeschränkung
unterliegender Größen abgespeichert. Andernfalls wird zum
Schritt 3304 zurückgesprungen.
Ist ein Fahrzeug einmal dadurch außer Betrieb gesetzt worden,
daß ein betriebsnotwendiges Steuergerät auf Veranlassung des
Diebstahlschutzsteuergeräts, außer Betrieb genommen wurde, so
kann die Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs beispielsweise
dadurch erfolgen, daß die Empfangseinrichtung weiterbetreiben
wird und beim Empfang eines Betriebsfreigabesignal, das von der
Zentrale ausgesandt werden kann, dieses an das Diebstahlschutz
steuergerät weitergeleitet wird. Das Diebstahlschutzsteuergerät
prüft das Signal und wenn es als gültig erkannt wird hebt es die
Sperrungen der betriebsnotwendigen Steuergeräte auf. Das
Fahrzeug ist wieder fahrbereit. Das Aussenden des
Betriebsfreigabesignals durch die Zentrale erfolgt
beispielsweise dann, wenn durch eine Behörde oder den Eigentümer
des Fahrzeugs eine entsprechende Meldung bei der Zentrale
eingeht.
Alternativ oder zusätzlich dazu kann vorgesehen werden, daß die
Wiederinbetriebnahme nur dann erfolgt, wenn über eine mit dem
Diebstahlschutzsteuergerät verbundenen Dateneingabeschnittstelle
ein von diesem als gültig erkannter Code eingegeben wird. Dabei
ist es von Vorteil, wenn die Anzahl der einen entsprechenden
Code erzeugenden Geräte gering ist und sie einer Kontrolle durch
die Zentrale unterliegen.
Claims (24)
1. Verfahren zur Sicherung von Fahrzeugen, insbesondere Leasing-
oder Mietfahrzeugen, vor unbefugter Nutzung,
wobei fahrzeugseitig eine Kommunikationsstruktur den
Datenaustausch zumindest zwischen einer Empfangseinrichtung
eines mobilen Kommunikationssystems, einem
Nutzungsschutzsteuergeräts und zumindest eines
betriebsnotwendigen Steuergeräts ermöglicht,
wobei die Empfangseinrichtung von einer Zentrale ausgesandte
Daten empfängt, deren Empfang den Betrieb des Fahrzeugs
ermöglicht und deren Ausbleiben eine Außerbetriebnahme des
zumindest einen betriebsnotwendigen Steuergeräts zur Folge hat,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Nutzungsschutzsteuergerät das Überschreiten einer
Nutzungsbeschränkung überwacht, wobei dann, wenn ein
Überschreiten einer Nutzungsbeschränkung vorliegt, die
Außerbetriebnahme des zumindest einen betriebsnotwendigen
Steuergerät zur Folge hat.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die von der Zentrale ausgesandten Daten die
Nutzungsbeschränkungen für das Fahrzeug definieren.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Überschreiten der Nutzungsbeschränkung durch das
Nutzungsschutzsteuergerät überprüft wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die von der Zentrale ausgesandten Daten ein Freigabesignal
sind, daß das Nutzungsschutzsteuergerät nach Ablauf bestimmter
Meldekriterien ein Meldesignal aussendet, wobei die Zentrale
nach dem Empfang des Meldesignals aufgrund vom Fahrzeug
übermittelter aktueller Werte zumindest der einer
Nutzungsbeschränkung unterliegenden Größen überprüft, wobei von
der Zentrale ein Freigabesignal nur dann ausgesandt wird, wenn
ein Überschreiten einer Nutzungsbeschränkung nicht vorliegt.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die vom Fahrzeug an die Zentrale übermittelten aktuellen
Werte von Größen im Meldesignal enthalten sind.
6. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Funktionsüberprüfung zumindest des
Kommunikationssystems, der Sendeeinrichtung, der
Empfangseinrichtung und des Diebstahlschutzsteuergeräts
durchgeführt wird, wobei eine Beeinträchtigung der
Systemintegrität als Überschreiten einer Nutzungsbeschränkung
gewertet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß nach dem Überschreiten einer Nutzungsbeschränkung der
weitere Betrieb des Fahrzeugs für eine Fahrzeug-Restnutzung
toleriert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß während der Rest-Nutzung der Fahrer zur Verbindungsaufnahme
mit der Zentrale aufgefordert wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß während der Rest-Nutzung eine Verbindung zwischen Fahrer und
Zentrale hergestellt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß dann wenn der Zentrale oder dem Fahrzeug keine
Nutzungsbeschränkungen gemeldet sind ein Service-Modus aktiviert
ist, wobei während des Service-Modus eine bestimmte der
möglichen Nutzungsbeschränkungen vorgegeben ist, wobei die
Nutzungsbeschränkung nicht erneuert oder erweitert werden kann
und nur einen kurzzeitigen Betrieb des Fahrzeugs ermöglicht ist.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, 8 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß in dem Fahrzeug mittels einer Ortungseinrichtung ein
aktueller Ort des Fahrzeugs bestimmt wird und daß zumindest beim
Überschreiten einer Nutzungsbeschränkung ein den aktuellen Ort
repräsentierendes Ortssignal ausgesendet wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß während des Betriebs des Fahrzeugs im Service-Modus ständig
ein Ortssignal ausgesendet wird.
13. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß insbesondere beim Vorliegen einer Restnutzung periodisch in
einer festgelegten zeitlichen Abfolge aktuelle Ortssignale
ausgesendet werden.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Überschreiten der Nutzungsbeschränkung in einem
Überschreiten eines vorgegebenen, von der Benutzung des
Fahrzeugs unabhängigen Betriebsberechtigungszeitraums besteht.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Überschreiten der Nutzungsbeschränkung in einem
Überschreiten einer vorgegebenen Betriebsdauer besteht.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Überschreiten der Nutzungsbeschränkung in einem
Überschreiten eines vorgegebenen, von der Benutzung des
Fahrzeugs unabhängigen Zeitintervalls besteht.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 14 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Überschreiten der Nutzungsbeschränkung in einem
Überschreiten einer vorgegebenen maximalen Fahrstrecke besteht.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 14 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Überschreiten der Nutzungsbeschränkung in einem
Überschreiten einer vorgegebenen Anzahl von Inbetriebnahmen des
Fahrzeugs besteht.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 14 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Überschreiten der Nutzungsbeschränkung in einem
verlassen oder befahren eines bestimmten geographischen Gebiets
besteht.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei der Inbetriebnahme des Fahrzeugs der zwischenzeitliche
Eingang eines von der Zentrale empfangenen Sperrsignals
überprüft wird und daß dann, wenn ein Sperrsignal empfangen
wurde die Inbetriebnahme des Fahrzeugs durch Außerbetriebnahme
zumindest eines betriebsnotwendigen Steuergeräts verhindert
wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß nach dem Empfang eines Sperrsignals eine Ortung des
Fahrzeugs durchgeführt wird und daß zumindest einmal ein
Ortssignal ausgesandt wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß nach einem Überschreiten einer Nutzungsbeschränkung durch
von der Zentrale ausgesandte Nutzungserweiterungssignale die
Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durch Beenden der
Außerbetriebnahme des zumindest einen betriebsnotwendigen
Steuergeräts ermöglicht wird, wobei gleichzeitig die
Nutzungsbeschränkung des Fahrzeugs entsprechend erweitert wird.
23. Verfahren zur Wiederinbetriebnahme eines durch die Außer
betriebnahme zumindest eines betriebsnotwendigen Steuergeräts
stillgesetzten Fahrzeugs, insbesondere nach einem der Ansprüche
1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß dann, wenn das Fahrzeug ein von der Zentrale ausgesendetes
Betriebsfreigabesignal empfängt, von dem Diebstahlschutzsteuer
gerät über die Kommunikationsstruktur die Außerbetriebnahme der
zumindest einen betriebsnotwendigen Steuergeräts aufgehoben
wird.
24. Verfahren zur Wiederinbetriebnahme eines durch die Außerbe
triebnahme zumindest eines betriebsnotwendigen Steuergeräts
stillgesetzten Fahrzeugs, insbesondere nach Anspruch 23 oder
einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß fahrzeugseitig eine mit dem Diebstahlschutzsteuergerät
verbundene Dateneingabeschnittstelle angeordnet ist, wobei zur
Wiederinbetriebnahme des zumindest einen betriebsnotwendigen
Steuergeräts zumindest die Eingabe eines als gültig erkannten
Codes über die Dateneingabeschnittstelle erforderlich ist.
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Owner name: DAIMLER-BENZ AKTIENGESELLSCHAFT, 70567 STUTTGART, |
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