DE19509517C1 - Vorrichtung, bestehend aus mindestens einem Kartenendgerät zur Übertragung von Energie zu einer Chipkarte und zum Datenaustausch mit der Chipkarte über elektromagnetische Wellen - Google Patents
Vorrichtung, bestehend aus mindestens einem Kartenendgerät zur Übertragung von Energie zu einer Chipkarte und zum Datenaustausch mit der Chipkarte über elektromagnetische WellenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, bestehend aus mindestens einem
Kartenendgerät zur Übertragung von Energie zu einer Chipkarte und zum
Datenaustausch mit der Chipkarte über elektromagnetische Wellen gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige kontaktlose Chipkarte ist aus der DE 43 27 334 C1 bekannt
geworden, die in der Lage ist, selbsttätig zu erkennen, ob sie im Nahbereich
eines Terminals arbeitet. Dazu wird ein sogenannter "Stereo-Effekt"
ausgenützt, der sich ergibt, sofern insbesondere zwei Übertragerspulen oder
Kondensatorplatten in der Karte vorhanden sind.
Derartige Karten können die zu ihrem Betrieb notwendige Energie aus dem sie
umgebenden elektromagnetischen Feld in der Nähe eines Kartenendgerätes
gewinnen. Sie können auch unabhängig von dem umgebenden Feld arbeiten,
indem sie sich aus einer in das Kartenmaterial eingebetteten Quelle zur
Speicherung elektrischer Energie (Batterie, Kondensator) oder aus einem
tragbaren Gerät speisen, in das sie eingeschoben werden. Diese Karten werden
für vielfache Anwendungen wie beispielsweise Telefonkarten, Gesundheits
karten, Zutrittskontrollkarten eingesetzt. Ein Überblick über solche Karten und
deren Anwendungen ist in drei Ausgaben der Elektronik Jahrgang 93
zusammengestellt. Eine Chipkarte, welche Kontakte und kontaktfreie Über
tragungselemente enthält, ist aus der DE 39 35 364 C1 bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der genannten
Gattung so auszubilden, daß bei bidirektionaler Abstrahlung elektromagne
tischer Wellen von einem Kartenendgerät zur empfangenden Chipkarte ein
und dieselbe Chipkarte mit unterschiedlichen Kartenendgeräten mit hoher
Sicherheit gegen äußere Manipulationen zusammenarbeiten und aufgrund
gezielter Aktivierung einer von mehreren Funktionen der Chipkarte völlig
unterschiedliche Funktionen ausführen kann.
Die Lösung der Aufgabe besteht erfindungsgemäß in den Merkmalen des
Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Beispielsweise sind Chipkarten im Umlauf, welche elektronische Chips ent
halten, die gemäß vorgegebenen internationalen Normen (gemäß ISO-Standard
10 536) kontaktfreie Funktionen erfüllen. Gleichzeitig sind Karten im Umlauf,
deren elektronische Chips diese Norm nicht erfüllen, dafür Nutzungsvorteile
der Karten wie größere kontaktfreie Reichweite erbringen. Werden die beiden
Chips dieser normgemäßen und nicht normgemäßen Karten auf einer Karte
kombiniert, und wird eine solche Karte in die Nähe unterschiedlichster End
geräte gebracht, muß die Karte selbsttätig erkennen, welcher Fall vorliegt und
ob sie in dem elektromagnetischen Einflußbereich von Kartenendgeräten aktiv
werden soll. Beispielsweise kann eine normgemäße Karte geldwerte Einheiten
oder personenbezogene Daten von einem Kartenendgerät übernehmen und
speichern, während diese Aktivitäten für eine nicht normgemäße Karte bei
demselben Kartenendgerät auszuschließen sind. Dagegen kann es wünschens
wert sein, die Abgabe von Informationen über weite Entfernungen beim Betreten
eines Busses oder Öffnen einer Schranke ohne Vorliegen eines internationalen
Standards zu ermöglichen. Das selbsttätige Erkennen des vorliegenden Falles
und die Auswahl des geeigneten Verfahrens zum Daten- und/oder Energie
austausch zwischen Kartenendgerät und Karte geschieht durch elektronische
Schaltungen auf einer Karte durch die Auswertung von physikalischen
Merkmalen der elektromagnetischen Wellen, beispielsweise der Frequenz,
welche im Umfeld der Karte auftreten. Die Wahl des Verfahrens geschieht also
nicht durch Auswertung von Informationen, welche im Kartenendgerät in die
elektromagnetischen Wellen durch Frequenzmodulation, Amplituden
modulation, Phasenschiebung oder dergleichen bekannte Verfahren per
logischer Schaltungen oder Programme eingebracht wurden. In diesen
letztgenannten Fällen ist eine sehr umfangreiche Wechselwirkung zwischen
Karte und Kartenendgerät bereits erforderlich, bevor sich die Karte sperren
kann. Es können bei einem Verfahren, welches auf die Auswertung von
übertragenen logischen Informationen (Befehlen, Protokollen, Codierungen)
setzt, umfangreiche Informationen in die Karte eingespeist werden, bevor sich
die Karte sperren kann. Das Einbringen von unerwünschten Programmen
(Programmfragmente, Programmviren) in Chipkarten mit dem Zweck, die
Karten zu Funktionen wie Geldüberweisungen auf anonyme Konten zu
veranlassen, wird zukünftig besonders bei kontaktfrei arbeitenden Chipkarten
eine Gefahr darstellen. Verfahren, welche Programme in Karten von außen per
eingespeister Informationen starten, sind nicht sicher gegen unerwünschte
Datenübertragungen zwischen Karte und Kartenendgerät.
Kurzbeschreibung der Zeichnung, in der zeigen:
Fig. 1 schematisch die Kontaktflächen einer Chipkarte, welche über elek
trisch leitende Verbindungen mit einer elektronischen Schaltung
verbunden ist,
Fig. 2 eine Chipkarte mit den Anschlußelementen und der elektronischen
Schaltung,
Fig. 3 einzelne Empfangs- und Sendeelemente wie Spulen, Kapazitäten/Kon
densatoren oder photosensitive Schichten, die im Anschlußelement in
unterschiedlichen Kombinationen enthalten sein können und
Fig. 4 die Verhältnisse zwischen Endgerät und Karte für den Fall, daß zwei
gleichartige Anschlußelemente im Abstand A auf Seiten des Endge
rätes und auf Seiten der Karte vorliegen.
Fig. 1 zeigt schematisch Kontaktflächen 1 einer Chipkarte 7, welche über
elektrisch leitende Verbindungen 2 mit einer elektronischen Schaltung 11
verbunden ist. Die Schaltung 11 ist über elektrisch leitende Verbindungen 16
mit Anschlußelementen 6 zum kontaktlosen Empfang elektromagnetischer
Wellen 8 verbunden. Die Schaltung 11 enthält die Schaltungsteile Mikrokon
troller 3 und die elektronische Schaltung 4, welche ihrerseits mehrere
elektronische Funktionsteile enthält, von denen drei, nämlich CCl1, CCl3,
CClX, angegeben sind (CClX steht für die Möglichkeit des Einsatzes weiterer
solcher Teile) sowie einen elektronischen Schaltungsteil 10. Der elektronische
Schaltungsteil 10 ist unmittelbar über die Verbindungen 16 mit den Anschluß
elementen 6 verbunden.
Fig. 2 zeigt eine Chipkarte 7 mit den Anschlußelementen 6 und der elektro
nischen Schaltung 11. Das Kartenendgerät 9 strahlt eine elektromagnetische
Welle 8 aus. Die Anschlußelemente 6 werden zum kontaktlosen Empfang der
elektromagnetischen Welle 8 benötigt, die vom Endgerät 9 ausgestrahlt wird.
Fig. 3 zeigt einzelne Empfangs- und Sendeelemente wie Spulen 12, 14, Kapazi
täten/Kondensatoren 13 oder photosensitive Schichten 15, die im Anschluß
element 6 in unterschiedlichen Kombinationen enthalten sein können.
Die Chipkarte ist mit kontaktlosen Anschlußelementen 6, wie Spulen 12, 14,
Kapazitäten/Kondensatoren 13, photosensitive Schichten 15, versehen, welche in
unterschiedlichen Kombinationen in der Chipkarte 7 enthalten sein können.
Wahlweise kann zusätzlich eine Kontaktfläche 1 auf der Chipkarte enthalten
sein, wie sie heute auf den im Gebrauch befindlichen Chipkarten zu finden ist.
Die elektronische Schaltung 11 auf der Chipkarte 7 dient dazu, aus einer
Anzahl von unterschiedlichen Merkmalen elektromagnetischer Wellen 8, die
von verschiedenen Kartenendgeräten 9 erzeugt werden und in deren Wirkungs
feld die Chipkarte 7 mit ihren Anschlußelementen 6 gebracht wird, ein
bestimmtes Merkmal herauszusuchen und gemäß diesem Merkmal die weitere
Funktion der Chipkarte zu bestimmen. Zur Identifizierung bestimmter Merk
male der elektromagnetischen Wellen 8 sind auf der Karte 7 Anschlußelemente
6 zum kontaktlosen Empfang der elektromagnetischen Welle 8 vorhanden.
Dazu reichen reine Empfangselemente, da die Karte 7 bereits aufgrund des
Empfanges selbsttätig das weitere Verfahren der Kommunikation mit dem
Kartenendgerät 9 bestimmen kann. In der Regel handelt es sich bei den
Anschlußelementen um Spulen 12, 14, Kapazitäten/Kondensatoren 13 oder
photosensitive Schichten. Diese Anschlußelemente 6 reagieren aufgrund ihrer
Ausprägung bereits auf bestimmte Merkmale der elektromagnetischen Welle 8
in besonderer Weise. So werden Kondensatorplatten als Anschlußelemente 6
nur dann über die Verbindung 16 eine elektronisch in der Schaltung 11
verwertbare Spannung liefern, wenn eine entsprechend große elektrische
Feldkomponente, in dem die Karte 7 umgebenden Feld vorhanden ist. Sind
dagegen magnetische Feldkomponenten dominierend, werden die Konden
satorplatten 13 im Anschlußelement keine Spannungswerte liefern, statt dessen
werden die Spulen 12, 14 Spannungswerte liefern. Die empfangenen elektro
magnetischen Wellen 8 können sich in weiteren Merkmalen unterscheiden,
welche über ein und dasselbe Anschlußelement 6 empfangen werden. So
können über dieselben Spulen 12, 14 unterschiedliche Frequenzen empfangen
werden. Die Auswertung dieser bestimmenden Merkmale des elektromagne
tischen Feldes geschieht im Schaltungsteil 10 der Schaltung 11. Beispielsweise
enthält dieser Schaltungsteil ein eigenes Zeitglied in Form eines Schwing
quarzes oder RC-Gliedes;
bei Übereinstimmung der Zeit einer Periodendauer
der elektromagnetischen Welle 8 mit der Zeitbasis des Schwingquarzes, gibt der
Schaltungsteil 10 ein Signal an die elektronische Schaltung CCl1 in der elektro
nischen Schaltung 4. In diesem Beispiel ist das Schaltungsteil CCl1 durch die
Schaltungsteile 6, 16, 10 aktiviert worden, indem ein physikalisch nachweis
bares Merkmal einer elektromagnetischen Welle, die Frequenz, zur Auswahl
der Kommunikation genutzt wurde. Das Teil CCl1 kann nach dieser Aktivie
rung seine charakteristische elektronische Funktion erfüllen und zum Beispiel
den Mikrokontroller 3 veranlassen, ein bestimmtes Programm zu aktivieren.
Dieses Programm kann die Chipkarte 7 in ihrer Funktion und Relation zum
Kartenendgerät 9 bestimmen, indem eine ganz bestimmte, charakteristische
Datenkommunikation zwischen Kartenendgerät 9 und Karte 7 abläuft. Derart
können auch Schaltungsteile in der Karte 7 abgeschaltet werden.
Die Identifizierung eines physikalisch nachweisbaren Merkmals einer elektro
magnetischen Welle kann auf vielfache Weise im Schaltungsteil 10 erfolgen.
Übliche Verfahren sind Filter zur Frequenzauswahl, Zeitbasen und Referenz
schwingungen zur Bestimmung von Phasen z. B. mit Hilfe von PLL-
Schaltungen wie auch Amplitudenhöhen durch Diskriminatorschaltungen
bestimmt können werden. Energiedichten sind durch Messung des Leistungs
einganges nach Gleichrichterbrücken zu messen.
So ist es möglich, eine Chipkarte 7 in die Nähe eines Kartenendgerätes 9 zu
halten, welches mit einer bestimmten Frequenz eine elektromagnetische Welle
8 aussendet und die Karte 7 mit ihrem Chip 11 entscheiden zu lassen, ob sie bei
dieser Frequenz die Kommunikation mit dem Kartenendgerät 9 aufnimmt oder
jegliche Kommunikation unterbricht, sich möglicherweise sogar vollkommen
abschaltet, da bei der angebotenen Frequenz keine Kommunikation aufge
nommen werden soll. Es ist möglich, daß die Karte 7 selbsttätig eine bestimmte
Frequenz auswählt, mit der sie arbeitet, auch wenn von ein und demselben
Kartenendgerät 9 unterschiedliche Frequenzen ausgesandt werden.
Vorteilhaft kann die Verwendung von elektronischen Elementen 11, 10, 4, 3, 6 mit
gleicher Funktion wie auf Seiten der Chipkarte 7 auf Seiten des Kartenend
gerätes 9 gegeben sein. Im Kartenendgerät kann sich eine Elektronik befinden,
die vergleichbare elektronische Elemente wie eine Karte enthält und welche
vergleichbare Funktionen erfüllen, wodurch sich das Kartenendgerät 9 an die
physikalischen vorgegebenen Merkmale elektromagnetischer Wellen anpaßt,
die von der Karte ausgegeben werden. Sendet beispielsweise die Karte aufgrund
eigener Energieversorgung eine elektromagnetische Welle bestimmter
Frequenz aus, kann das Kartenendgerät sofort mit dieser Frequenz antworten.
Wahlweise können auf der Chipkarte 7 auch Kontaktflächen 1 vorhanden sein,
wie sie bei den in Gebrauch befindlichen Chipkarten vorhanden sind. Über die
Kontakte eingelesene Informationen können in üblicher Weise in einem EE-
PROM in der Karte gespeichert werden und stehen damit der Karte langfristig
zur Verfügung. Über Kontakte eingelesene Informationen haben den Vorteil
daß die Karte zum Empfang dieser Informationen in ein Kartenendgerät
eingeführt werden muß und diese Informationen nicht über Entfernungen,
unbemerkt für den Karteninhaber erhalten kann. Mit den über die Kontakte 1
eingelesenen Informationen kann das Verfahren der Karte 7 in einem elektro
magnetischen Feld mit jedem Einstecken der Karte in ein Kontakt-Karten
endgerät verändert werden, indem die einzelnen Teile CCl1, CCl2, CClX des
Teiles 4 eingeschaltet oder ausgeschaltet werden. Damit ist es möglich eine
Karte 7 über die Kontaktstrecke 1 zum Beispiel mit Werteinheiten eines
Verkehrsbetriebes zu laden und das Entladen über die kontaktfreie Strecke zu
öffnen. Sind die Einheiten im Speicher des Mikrokontrollers 3 verbraucht, kann der Mikrokontroller 3
die Reaktion der Karte in der Umgebung eines Kartenendgerätes 9 sperren. Die
Datenkommunikation zwischen Karte 7 und Kartenendgerät ist damit bestimmt
durch die über die Kontakte 1 eingelesene Information, eine Ferneinlesung
dieser Informationen ist ausgeschlossen. Es wird damit im Nahbereich der
Kontakte eines Kartenendgerätes 9 bestimmt, wie sich die Karte 7 im Fern
bereich kontaktfrei verhält.
Fig. 4 zeigt die Verhältnisse zwischen Kartenendgerät 9 und Karte 7 für den
Fall, daß zwei gleichartige Anschlußelemente 6 im Abstand A auf Seiten des
Kartenendgerätes und auf Seiten der Karte vorliegen. Karte und Kartenend
gerät haben eine Distanz von B zueinander. Es werden zwei Wellen 17 über die
Distanz B übertragen. Die Anordnung von solchen Anschlußelementen 6 auf
Karten ist in der ISO 10 536 für Spulen und Kondensatoren beschrieben. Enthält
ein Kartenendgerät 9 ebenfalls die kontaktfreien Anschlußelemente 6 in einem
vorgegebenen Abstand, können zwei getrennte elektromagnetische Wellen 17
von den beiden Anschlußelementen 6 im Abstand A abgestrahlt werden. Werden von einem
Kartenendgerät 9 derart zwei unterscheidbare, elektromagnetische Wellen 17
gesendet, kann eine Anordnung gemäß ISO 10 536 in einem Schaltungsteil 10 in
einer Karte 7 dazu genutzt werden, um den Abstand B zwischen Kartenend
gerät 9 und Karte 7 zu erkennen. Es wird in dem Schaltungsteil 10 der Karte die
physikalische Tatsache genutzt, daß bei größer werdender Distanz B zwischen
Kartenendgerät 9 und Karte 7 eine zunehmende Superposition der elektro
magnetischen Welle 17 eintritt und der auswertende Schaltungsteil 10 in der
Karte 7 keine Differenz zwischen den Wellen feststellen kann (Stereoeffekt). Eine
kontaktfrei arbeitende Karte 7 kann derart selbsttätig entscheiden, ob sie sich im
Nahbereich oder Fernbereich eines Kartenendgerätes 9 befindet. Damit kann
eine kontaktfrei arbeitende Karte 7 alle Funktionen übernehmen, welche an
einem Kontaktendgerät erfolgen, sofern in der Elektronik 11 festgestellt wird,
daß die Karte 7 sich im Nahbereich des Kartenendgerätes 9 befindet. Damit ist
sichergestellt, daß kontaktfreie Karten, um hochsichere Anwendungen durch
zuführen, in einen Leseschlitz eingeführt werden müssen. Sie erfüllen damit
die gleichen Sicherheitsanforderungen wie Kontaktkarten, können aber auf die
Nachteile von Kontaktkarten Verschleiß, Verschmutzung verzichten.
Damit ist gewährleistet, daß das Laden bestimmter Informationen zur
Auswahl der Funktionsgruppen der Schaltung 4 kontaktlos geschehen kann und die
Karte die gleichen hohen Sicherheitsanforderungen erfüllt, wie dies bei
Kontaktkarten der Fall ist.
Claims (4)
1. Vorrichtung, bestehend aus mindestens einem Kartenendgerät (9) zur
Übertragung von Energie zu einer Chipkarte (7) und zum Datenaustausch mit
der Chipkarte (7) über elektromagnetischen Wellen (8), und mindestens einer
Chipkarte (7) mit kontaktlosen Anschlußelementen (6), wie Spulen, Kondensa
toren oder photosensitiven Schichten, sowie wahlweise einer Batterie,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die von verschiedenen Kartenendgeräten (9) gesendeten elektro magnetischen Wellen in einem oder mehreren physikalischen Merkmalen, wie Amplitude, Frequenz, Phase, Energiedichte, Raumrichtung, elektrische, magnetische Feldkomponente etc., unterscheiden können,
daß die Chipkarte (7) eine elektronische Schaltung (11) enthält, die mit den Anschlußelementen (6) zum kontaktlosen Empfang der elektromagnetischen Wellen (8) verbunden ist,
daß die Schaltung (11) einen Schaltungsteil (10) aufweist, der die empfangenen elektromagnetischen Wellen (8) nach ihren physikalischen Merkmalen oder nach einer Kombination dieser Merkmale auswertet und gemäß dem Ergebnis der Auswertung unterschiedliche Funktionsteile (CCl1, CCl2, CClX) einer in der Schaltung (11) befindlichen weiteren Schaltung (4) aktiviert, und
daß die Energieaufnahme und der Datenaustausch in der Chipkarte (7) entsprechend der speziellen Funktion des jeweils aktivierten Funktionsteiles (CCl1, CCl2, CClX) erfolgt.
daß sich die von verschiedenen Kartenendgeräten (9) gesendeten elektro magnetischen Wellen in einem oder mehreren physikalischen Merkmalen, wie Amplitude, Frequenz, Phase, Energiedichte, Raumrichtung, elektrische, magnetische Feldkomponente etc., unterscheiden können,
daß die Chipkarte (7) eine elektronische Schaltung (11) enthält, die mit den Anschlußelementen (6) zum kontaktlosen Empfang der elektromagnetischen Wellen (8) verbunden ist,
daß die Schaltung (11) einen Schaltungsteil (10) aufweist, der die empfangenen elektromagnetischen Wellen (8) nach ihren physikalischen Merkmalen oder nach einer Kombination dieser Merkmale auswertet und gemäß dem Ergebnis der Auswertung unterschiedliche Funktionsteile (CCl1, CCl2, CClX) einer in der Schaltung (11) befindlichen weiteren Schaltung (4) aktiviert, und
daß die Energieaufnahme und der Datenaustausch in der Chipkarte (7) entsprechend der speziellen Funktion des jeweils aktivierten Funktionsteiles (CCl1, CCl2, CClX) erfolgt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bauteile (11, 10, 4, 3, 6) der Chipkarte (7) in analoger Weise auch im
Kartenendgerät (9) vorgesehen sind, um in analoger Weise elektromagnetische
Wellen (8) von der Chipkarte (7) zu empfangen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl im jeweiligen Kartenendgerät (9) als auch auf der Chipkarte (7)
mindestens zwei gleichartige Anschlußelemente (6) im vorgegebenen Abstand (A)
vorhanden sind und das Kartenendgerät (9) und die Chipkarte (7) über eine
Distanz (B) gleichzeitig zwei getrennte, elektromagnetische Wellen (17) zu
übertragen und die Chipkarte (7) und das Kartenendgerät (9) gleichzeitig
die beiden elektromagnetischen Wellen (17) zu empfangen imstande ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Chipkarte (7) zusätzlich zu den kontaktlosen Anschlußelementen (6)
auch galvanische Kontaktflächen (1) vorhanden sind, wobei das Einlesen von
Informationen in die Chipkarte (7) über die Kontaktflächen (1) und das
Ausgeben von Informationen von der Chipkarte (7) über die
kontaktlosen Anschlußelemente (6) erfolgt.
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