DE19519766A1 - Verfahren zur Überwachung der für Anrufe in einem Mobilfunksystem anfallenden Gebühren - Google Patents

Verfahren zur Überwachung der für Anrufe in einem Mobilfunksystem anfallenden Gebühren

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Überwachung der für Anrufe in einem Mobilfunksystem anfallenden Gebühren.
Es ist allgemein bekannt, in einem Fernsprechsystem die für Anrufe anfallenden Gebühren, die sich aus festen Monatsgebüh­ ren und/oder variablen Gesprächsgebühren zusammensetzen, ab­ hängig von der jeweils genutzten Dienstleistung von den Teil­ nehmern zu erheben. Die Vergebührung erfolgt durch Barzah­ lung, durch Verwendung von Telefonkarten oder durch Abbuchung von einem Konto. In einem Mobilfunksystem werden die bei ei­ nem Anruf anfallenden Gebühren gemäß einer älteren Patentan­ meldung (Aktenzeichen P 4412727.8-31) in Realzeit ausgewertet und zur Abrechnung in einem Debitzentrum gesammelt. Dies ver­ ursacht eine erhebliche Signalisierungslast im Mobil­ funksystem.
Es ist wünschenswert, die Gebühren, die durch umgelenkte und/oder weitergeleitete Anrufe entstehen, zu begrenzen, da Mobilfunkteilnehmer sich auf Bestellung anrufen lassen, um die von einem Anrufer - beispielsweise aus einem fernen band - gewünschte Zielnummer, zu der der Anruf umgelenkt oder wei­ tergeleitet werden soll, zu aktivieren. Auf diese Weise tritt der Mobilfunkteilnehmer selbst als Vermittlungsstelle auf, so daß gegebenenfalls teuere Gespräche - beispielsweise inter­ nationale Gespräche längerer Zeitdauer - über ihn geführt werden, ohne daß eine Kontrolle über die Vergebührung von Seiten des Mobilfunksystembetreibers besteht. Zahlt der die Anrufumlenkung oder die Anrufweiterleitung in Anspruch neh­ mende Anrufer die Gebühren nicht, wird das Mobilfunksystem mißbräuchlich genutzt. Wenn für Mobilfunkteilnehmer eine An­ rufumlenkung (call forwarding) oder eine Anrufweiterleitung (call transfer) aktiv ist und jedes umgelenkte oder weiterge­ leitete Gesprächs aus Überwachungsgründen an eine zentrale Stelle im Mobilfunksystem gemeldet werden muß, entsteht eine hohe Signalisierungslast.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfah­ ren zur Überwachung der für Anrufe in einem Mobilfunksystem anfallenden Gebühren anzugeben, mit dem eine einfache Gebüh­ renüberwachung bei möglichst geringer Signalisierungslast durchführbar ist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Demnach werden für jeden einzelnen Anruf Vergebührungsdaten bereitgestellt und eine Gebührengrenze festgelegt, anhand der für den jeweiligen Anruf eine begrenzte Gesprächszeit berech­ net wird. Parallel zur Begrenzung des Gesprächs auf eine be­ stimmte Zeitdauer wird bei jedem Anruf eine Überwachungsfunk­ tion gestartet, durch die bei Ablauf der begrenzten Ge­ sprächszeit der Anruf automatisch ausgelöst wird. Die Gebüh­ rengrenze stellt dabei eine Obergrenze für die bei dem Anruf anfallenden Gebühren dar, wobei die Gebührengrenze für alle Mobilfunkteilnehmer im Mobilfunksystem einheitlich oder für einzelne Mobilfunkteilnehmer individuell festgelegt werden kann. Durch die Überwachungsfunktion wird sichergestellt, daß die erlaubte Gesprächsdauer für jeden einzelnen Anruf nicht überschritten und damit ein Mißbrauch des Mobilfunksystems insbesondere bei umgelenkten oder weitergeleiteten Anrufen mit wenig Aufwand vermieden wird.
Die sich zusätzlich ergebende Signalisierungslast ist ver­ nachlässigbar, da die Gebührengrenze und die Vergebührungsda­ ten wie Teilnehmerdaten des Mobilfunkteilnehmers behandelt werden können. Es müssen keine neuen Schnittstellen zur Über­ wachung der anfallenden Gebühren beim neuen Verfahren defi­ niert werden, da die zur Berechnung der begrenzten Gesprächs­ zeit notwendigen Parameter als Teilnehmerdaten in den vorhan­ denen Dateien des Mobilfunksystems gespeichert im bestehenden Signalisierungsprotokoll des Mobilfunksystems übertragen wer­ den. Für den Mobilfunkteilnehmer besteht ein höherer Komfort, da eine unbeabsichtigte Überschreitung der Gebührengrenze während eines Anrufs ausgeschlossen ist und unkontrollierte teuere Gespräche vermieden werden können. Für den Mobil­ funksystembetreiber bietet das erfindungsgemäße Verfahren den Vorteil, daß keine "Standleitung" zur mißbräuchlichen Nutzung existiert und Anrufe mit hohen Gebühren unüberwacht bleiben. Ein mehrfaches Überschreiten der in der Regel monatlich ab­ zurechnenden Vergebührung ist durch die Festlegung einer be­ grenzten Gesprächszeit pro Anruf nicht mehr möglich.
Von Vorteil ist es, wenn bei einem von der Mobilstation aus­ gehenden bzw. in der Mobilstation eintreffenden Anruf die Ge­ bührengrenze von einer Besucherdatei bereitgestellt und an eine Mobilvermittlungsstelle übertragen wird, die die be­ grenzte Gesprächszeit berechnet, die Überwachungsfunktion startet und nach dem Ablauf der begrenzten Gesprächszeit eine Auslösungsnachricht aussendet.
Besonders ist es von Vorteil, wenn das erfindungsgemäße Ver­ fahren bei einer für den Mobilfunkteilnehmer eingerichteten Anrufumlenkung bzw. bei einer für den Mobilfunkteilnehmer eingerichteten Anrufweiterleitung angewendet wird. Die Gebüh­ rengrenze und die Umlenkungsdaten können abhängig von der Art der Anrufumlenkung ebenfalls von einer Besucherdatei bereit­ gestellt und an eine Mobilvermittlungsstelle übertragen wer­ den, die die Berechnung der begrenzten Gesprächszeit, das Starten der Überwachungsfunktion und das Aussenden der Auslö­ sungsnachricht automatisch bewirkt. Eine alternative Lösung für bestimmte Arten der Anrufumlenkung sieht vor, daß die Ge­ bührengrenze und die Umlenkungsdaten von einer Heimatdatei bereitgestellt und an die Mobilvermittlungsstelle zur Veran­ lassung der weiteren Schritte einschließlich dem Aussenden der Auslösungsnachricht bei Ablauf der begrenzten Gesprächs­ zeit ausgesendet werden.
Es ist auch insbesondere von Vorteil, wenn bei einer für den anrufenden Mobilfunkteilnehmer eingerichteten Anrufweiterlei­ tung, bei der der Anruf von dem bereits ein Gespräch führen­ den Mobilfunkteilnehmer an einen dritten Teilnehmer weiterge­ schaltet wird, die Gebührengrenze und Weiterleitungsdaten ebenfalls von einer Besucherdatei bereitgestellt und an die zuständige Mobilvermittlungsstelle zur Veranlassung der wei­ teren Schritte übertragen werden.
Von Vorteil ist es auch, wenn vor Ablauf der berechneten be­ grenzten Gesprächszeit eine akustische oder visuelle Informa­ tion über die bevorstehende Auslösungsnachricht ausgesendet wird. Eine Verlängerung der begrenzten Gesprächszeit ist mög­ lich durch Aussenden einer Kurznachricht von der Mobilstation zur Mobilvermittlungsstelle oder durch Inanspruchnahme eines hierzu bereitgestellten Dienstes im Mobilfunksystem.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden an­ hand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 ein Ablaufdiagramm für die Gebührenüberwachung bei einem von der Mobilstation abgehenden Anruf,
Fig. 2 ein Ablaufdiagramm für die Gebührenüberwachung bei einem in der Mobilstation eintreffenden Anruf,
Fig. 3 ein Ablaufdiagramm zur Gebührenüberwachung bei einer unbedingten Anrufumlenkung,
Fig. 4 ein Ablaufdiagramm zur Gebührenüberwachung bei einer Anrufumlenkung wegen besetztem Mobilfunkteilnehmer und
Fig. 5 ein Ablaufdiagramm zur Gebührenüberwachung bei einer Anrufweiterleitung.
Fig. 1 zeigt den Funktionsablauf zur Überwachung der in ei­ nem Mobilfunksystem anfallenden Gebühren bei einem von einer Mobilstation MSA abgehenden Anruf (Mobile Originated Call). Der Anruf wird von einem Mobilfunkteilnehmer durch Betätigen der Mobilstation MSA initiiert, über einen Funkübertra­ gungskanal zu einer Basisstation und von dort über eine Ver­ bindungsleitung zu einer Mobilvermittlungsstelle MSCA weiter­ geleitet. Mit der Mobilvermittlungsstelle MSCA ist eine Be­ sucherdatei VLRA gekoppelt, in der die Teilnehmerdaten der von der Mobilvermittlungsstelle MSCA aktuell betreuten Mobil­ funkteilnehmer vorübergehend gespeichert sind. Es sei ange­ nommen, daß der angerufene Teilnehmer ein Festnetzteilnehmer eines anderen Kommunikationssystems - beispielsweise des öf­ fentlichen Fernsprechsystems - ist, so daß durch den abgehen­ den Anruf eine Verbindung von der Mobilvermittlungsstelle MSCA zu einer für den angerufenen Festnetzteilnehmer vorgese­ henen Vermittlungseinrichtung LEB des Fernsprechsystems auf­ gebaut wird.
Bevor die eigentliche Gesprächsverbindung bei dem von der Mo­ bilstation MSA abgehenden Anruf aufgebaut werden kann, er­ folgt die Zuteilung eines Funkübertragungskanals zwischen der Mobilstation MSA und der Basisstation sowie zwischen der Ba­ sisstation und der Mobilvermittlungsstelle MSCA. Die Mobil­ station MSA sendet über einen Signalisierungskanal eine Diensteanforderung an die Mobilvermittlungsstelle MSCA, mit der Mobilitätsfunktionen, die beispielsweise die Authentifi­ kation, die Verschlüsselung und/oder die Zuordnung einer tem­ porären Mobilfunkteilnehmeridentifikationsnummer usw. umfaßt, angefordert werden.
Sobald die Mobilitätfunktionen erfolgreich durchgeführt und eine Meldung darüber an die Mobilstation MSA rückgemeldet ist, startet die Mobilstation MSA den Aufbau der eigentlichen Gesprächsverbindung mit Aussenden einer Nachricht an die Mo­ bilvermittlungsstelle MSCA, in der der Aufbau der Verbindung gewünscht wird (1). Diese Nachricht zum Verbindungsaufbau enthält unter anderem die vom Mobilfunkteilnehmer gewählte Zielrufnummer des angerufenen Festnetzteilnehmers und Infor­ mationen über den angeforderten Dienst. Von der Mobilvermitt­ lungsstelle MSCA werden die Teilnehmerdaten des Mobilfunk­ teilnehmers von der zugehörigen Besucherdatei VLRA angefor­ dert (2). Anhand der gespeicherten Teilnehmerdaten kann die Berechtigung des Mobilfunkteilnehmers zur Nutzung des ange­ forderten Dienstes überprüft werden. Gemäß der Erfindung wird für den abgehenden Anruf eine Gebührengrenze CL, die vorzugs­ weise als Teilnehmerdatum individuell für den Mobil­ funkteilnehmer in der Besucherdatei VLRA eingetragen ist, festgelegt und als Antwort auf die Anforderung der Teilneh­ merdaten zur Mobilvermittlungsstelle MSCA übertragen (3). Darüber hinaus werden Vergebührungsdaten der Mobilvermitt­ lungsstelle MSCA zur Verfügung gestellt, die beispielsweise als Daten zu einem für den Mobilfunkteilnehmer eingerichteten Zusatzdienst "Gebührenerfassung" (Advice of Charging) eben­ falls in der Besucherdatei VLRA eingetragen sind. Die Verge­ bührungsdaten bestehen beispielsweise aus mehreren Parame­ tern, die gemäß einer für den GSM-Standard (Global System for Mobile Communication) festgelegten Formel zu einem Ergebnis über die anfallenden Gebühren verknüpft werden.
Von der Mobilvermittlungsstelle MSCA werden die Ziffern der gewählten Zielrufnummer ausgewertet, um eine Nachricht zum Verbindungsaufbau (Initial Address Message) in einem freien Übertragungskanal eines Übertragungsrahmens an die für den angerufenen Festnetzteilnehmer vorgesehene Vermittlungsein­ richtung LEB auszusenden (4). Nach Empfang eines Anrufsignals von der Vermittlungseinrichtung LEB (5) informiert die Mobil­ vermittlungsstelle MSCA die Mobilstation MSA darüber, daß die Festnetzteilnehmerstation des angerufenen Festnetzteilnehmers das Anrufsignal ausgesendet hat (6). Das Anrufsignal kenn­ zeichnet das Läuten der Teilnehmerstation des Fest­ netzteilnehmers. Sobald der Festnetzteilnehmer abhebt, wird eine entsprechende Nachricht von der Vermittlungseinrichtung LEB zur Mobilvermittlungsstelle MSCA übertragen (7) und von der Mobilvermittlungsstelle MSCA zur Mobilstation MSA über­ mittelt (8). Somit ist die Gesprächsverbindung zwischen der Festnetzteilnehmerstation und der Mobilstation MSA durchge­ schaltet.
In der Regel beginnt in der Mobilvermittlungsstelle MSCA mit dem Empfang der Nachricht über den erfolgreichen Verbindungs­ aufbau zum angerufenen Festnetzteilnehmer die Gebührenerfas­ sung. Gemäß der Erfindung wird von der Mobilvermittlungs­ stelle MSCA bei einem von der Mobilstation MSA abgehenden An­ ruf anhand der übermittelten Gebührengrenze CL und der Verge­ bührungsdaten für den jeweiligen Anruf eine begrenzte Ge­ sprächszeit TA berechnet und eine Überwachungsfunktion ge­ startet (9). Die Überwachungsfunktion besteht im einfachsten Fall darin, einen Zeitgeber auf die begrenzte Gesprächszeit TA einzustellen. Die Gesprächsverbindung bleibt - sofern sie nicht vorher von einem der beiden Teilnehmer vorzeitig abge­ brochen wird - maximal aufrechterhalten, bis die begrenzte Gesprächszeit TA abgelaufen ist. Bei Ablauf der erlaubten Ge­ sprächszeit TA wird der Anruf durch Aussenden einer Auslö­ sungsnachricht von der Mobilvermittlungsstelle MSCA zu der Mobilstation MSA (10) und/oder zu der Vermittlungseinrichtung LEB (11) automatisch beendet. Die für den Anruf angefallenen Gebühren werden gesammelt und einer Auswertung zur Abrechnung der Gebühren für den anrufenden Mobilfunkteilnehmer zuge­ führt. Kurz vor dem Ablauf der erlaubten Gesprächszeit TA, beispielsweise nach der vorgegebenen Zeit TX, kann der Mobil­ funkteilnehmer oder der Festnetzteilnehmer oder beide Teil­ nehmer auf das baldige Ende der Gesprächsverbindung visuell oder akustisch aufmerksam gemacht werden, indem von der Mo­ bilvermittlungsstelle MSCA eine Ansage oder eine Kurzmittei­ lung an die Mobilstation MSA (10′) und/oder an die Vermitt­ lungseinrichtung LEB (11′) ausgesendet wird.
Die Gebührengrenze CL stellt eine Obergrenze für die bei ei­ nem einzelnen Anruf anfallenden Gebühren dar und kann für den Mobilfunkteilnehmer individuell - wie im vorliegenden Aus­ führungsbeispiel - oder vom jeweiligen Mobilfunksystembe­ treiber für alle Mobilfunkteilnehmer einheitlich definiert werden. Durch Berechnung einer erlaubten Gesprächszeit pro einzelnem Anruf und Überwachung der berechneten Gesprächszeit durch einen Zeitgeber wird sichergestellt, daß die Gebühren für den einzelnen Anruf die festgelegte Gebührengrenze nicht überschreiten. Die Begrenzung der Gesprächszeit direkt in der Mobilvermittlungsstelle vermeidet eine höhere Signalisie­ rungslast, die bei Auswertung und Sammlung der für jedes ein­ zelne Gespräch anfallenden Gebühren in Realzeit nötig wäre. Außerdem brauchen die Gespräche der Mobilfunkteilnehmer nicht systemweit zentral überwacht zu werden, um einen Mißbrauch des Mobilfunksystems zu entdecken, und die hierfür erforder­ liche erhebliche zusätzliche Signalisierungslast in Kauf ge­ nommen zu werden. Als Nebeneffekt des erfindungsgemäßen Ver­ fahrens wird auch das Risiko des Mobilfunksystembetreibers und des Mobilfunkteilnehmers gesenkt, da lange und teure Ge­ spräche außerhalb der Kontrolle des Mobilfunkteilnehmers und des Mobilfunksystembetreibers durch die Begrenzung der Ge­ sprächszeit in der Mobilvermittlungsstelle ausgeschlossen werden können.
Fig. 2 zeigt den Funktionsablauf zur Überwachung der anfal­ lenden Gebühren bei einem in der Mobilstation eintreffenden Anruf (Mobile Terminated Call). Von einem Festnetzteilnehmer des Fernsprechsystems wird ein Anrufinitiiert und die Teil­ nehmerrufnummer eines Mobilfunkteilnehmers über eine Vermitt­ lungseinrichtung des Fernsprechsystems zu einer Zugangs-Mo­ bilvermittlungsstelle GMSCB im Mobilfunksystem übermittelt. Die Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB richtet eine Anfra­ ge (Interrogation) an eine Heimatdatei, in der der Mobilfunk­ teilnehmer mit seinen Teilnehmerdaten registriert ist. Die Heimatdatei speichert Informationen über den momentanen Auf­ enthaltsort des angerufenen Mobilfunkteilnehmers, d. h. in welchem Aufenthaltsgebiet der Mobilfunkteilnehmer sich gerade befindet und welche Besucherdatei mit zugehöriger Mobilver­ mittlungsstelle für ihn aktuell zuständig ist. Von der Hei­ matdatei wird eine Signalisierungsverbindung zur Besucherda­ tei aufgebaut und eine Wegenummer (Mobile Subscriber Roaming Number) angefordert und empfangen. Diese Wegenummer wird von der Heimatdatei zur Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB ausgesendet, die die über die Festnetzteilnehmerstation ge­ wählte Teilnehmerrufnummer des angerufenen Mobilfunkteilneh­ mers durch die Wegenummer ersetzt und eine Auswertung der Ziffern der Wegenummer vornimmt, um eine Gesprächsverbindung zu der für den angerufenen Mobilfunkteilnehmer zuständigen Mobilvermittlungsstelle MSCB mit zugehöriger Besucherdatei VLRB herzustellen.
Dies bedeutet, daß von der Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB eine Nachricht zum Verbindungsaufbau (Initial Adress Message), die unter anderem die Wegenummer enthält, zur Mo­ bilvermittlungsstelle MSCB ausgesendet wird (1). Die auch als Besucher-Mobilvermittlungsstelle (Visited Mobile Switching Center) bezeichnete Mobilvermittlungsstelle MSCB informiert anhand der eintreffenden Wegenummer die Besucherdatei VLRB über den gewünschten Verbindungsaufbau zu der Mobilstation MSB des angerufenen Mobilfunkteilnehmers (2). Von der Besu­ cherdatei VLRB werden Vergebührungsdaten und eine für den je­ weils registrierten Mobilfunkteilnehmer individuell festge­ legte Gebührengrenze CL zur Mobilvermittlungsstelle MSCB aus­ gesendet (3). Von der Mobilvermittlungsstelle MSCB wird eine Funkrufempfangs-Prozedur (Paging) zur Lokalisierung der Mo­ bilstation MSB des angerufenen Mobilfunkteilnehmers gestar­ tet. Dabei werden alle Basisstationen, die sich in einem be­ stimmten Aufenthaltsgebiet (Location Area) befinden, abge­ fragt. Die Basisstationen senden die Funkrufempfangs-Anforde­ rung über ihre Funkschnittstellen aus, worauf die von dem eintreffenden Anruf betroffene Mobilstation MSB des angerufe­ nen Mobilfunkteilnehmers eine Antwort auf die Anforderung zur Mobilvermittlungsstelle MSCB zurücksendet (5).
Nach erfolgreicher Durchführung von Mobilitätsfunktionen be­ ginnt die Mobilvermittlungsstelle MSCB mit dem Aussenden ei­ ner Nachricht zum Verbindungsaufbau an die Mobilstation MSB (6). Von der Mobilstation MSB wird die Nachricht bestätigt und eine Nachricht mit einem Anrufsignal, das den Start der Gesprächsverbindung durch Betätigen der Mobilstation MSB si­ gnalisiert, zur Mobilvermittlungsstelle MSCB übertragen (7) und von der Mobilvermittlungsstelle MSCB zur Zugangs-Mobil­ vermittlungsstelle GMSCB weitergeleitet (8). Der anrufende Festnetzteilnehmer wird über das Anrufsignal durch seine Ver­ mittlungseinrichtung informiert. Sobald der Mobilfunkteil­ nehmer die Gesprächsverbindung aufnimmt, erkennbar für den anrufenden Festnetzteilnehmer an der Übermittlung einer ent­ sprechenden Nachricht von der Mobilstation MSB zur Mobilver­ mittlungsstelle MSCB, von ihr zur Zugangs-Mobilvermittlungs­ stelle GMSCB (9) und von dort zur Vermittlungseinrichtung und zur Fernsprechteilnehmerstation im Fernsprechsystem, beginnt in der Mobilvermittlungsstelle MSCB die Gebührenerfassung.
Von der Mobilvermittlungsstelle MSCB wird anhand der empfan­ genen Gebührengrenze CL und anhand der Vergebührungsdaten für den Anruf, der ein aus der Sicht des Mobilfunkteilnehmers in der Mobilstation MSB eintreffender Anruf ist, eine begrenzte Gesprächszeit TB berechnet und ein entsprechender Zeitgeber zur Überwachung der erlaubten Gesprächszeit gestartet (10). Wenn die berechnete Gesprächszeit abgelaufen ist, wird von der Mobilvermittlungsstelle MSCB der Anruf automatisch ausge­ löst, indem eine Auslösungsnachricht zur Mobilstation MSB (11) und/oder zur Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB (12) und von dort zur Festnetzteilnehmerstation des anrufenden Fernsprechteilnehmers ausgesendet wird. Eine vorherige visu­ elle oder akustische Information des jeweiligen Teilnehmers über das bevorstehende Ende der Gesprächsverbindung durch Er­ reichen der berechneten Gesprächszeit ist - in gleicher Weise wie zu Fig. 1 beschrieben - möglich.
Fig. 3 zeigt den Funktionsablauf zur Überwachung der Gebüh­ ren bei einem Anruf, der von einem Mobilfunkteilnehmer auf Grund einer für ihn eingerichteten Anrufumlenkung (Call For­ warding) zu einem dritten Teilnehmer - im vorliegenden Bei­ spiel zu einem Festnetzteilnehmer des öffentlichen Fern­ sprechsystems - umgelenkt wird. Dabei kann zwischen einer un­ bedingten Anrufumlenkung (Call Forwarding Unconditional), ei­ ner Anrufumlenkung bei besetztem Teilnehmer (Call Forwarding on Mobile Subscriber Busy), einer Anrufumlenkung bei keinem Empfang einer Antwort in einer bestimmten Zeit (Call Forwar­ ding on no Reply) und einer Anrufumlenkung bei nicht erreich­ barem Teilnehmer (Call Forwarding on Mobile Subscriber not Reachable) unterschieden werden. Der vom Mobilfunkteilnehmer nutzbare Dienst "Anrufumlenkung" wird vom jeweiligen Mobil­ funkteilnehmer selbst gesteuert, was bedeutet, daß der Dienst von ihm selbst aktiviert und deaktiviert und eine Zielrufnum­ mer, zu der der Anruf umgeleitet werden soll, eingegeben wer­ den kann. Der Funktionsablauf gemäß Fig. 3 gilt für eine un­ bedingte Anrufumlenkung, eine Anrufumlenkung bei nicht er­ reichbarem Mobilfunkteilnehmer oder für eine Anrufumlenkung bei besetztem Mobilfunkteilnehmer, wenn der Besetztzustand des Mobilfunkteilnehmers in seiner Heimatdatei festgestellt werden kann. Die von dem Nachrichtenfluß betroffenen Einrich­ tungen bestehen aus der Mobilstation MSA eines anrufenden Mo­ bilfunkteilnehmers oder aus der mit einer Vermittlungsein­ richtung LEA des öffentlichen Fernsprechsystems verbundenen Teilnehmerstation eines anrufenden Festnetzteilnehmers, aus einer Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB und einer Heimat­ datei HLRB im Mobilfunksystem des angerufenen Mobilfunkteil­ nehmers, für den die Anrufumlenkung eingeschaltet ist, sowie aus einer Vermittlungseinrichtung LEC, die für den dritten Teilnehmer, der im vorliegenden Beispiel ein Festnetzteil­ nehmer ist, im öffentlichen Fernsprechsystem vorgesehen ist. Für den Fall, daß der dritte Teilnehmer ein Mobilfunkteilneh­ mer ist, wird die Vermittlungseinrichtung LEC von einer Mo­ bilvermittlungsstelle gebildet.
Der an den Mobilfunkteilnehmer gerichtete Anruf ist für die Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB am Empfang einer Nach­ richt zum Verbindungsaufbau erkennbar (1). Daraufhin fragt die Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB die Heimatdatei HLRB ab, um Informationen zum Aufbau der Gesprächsverbindung zum angerufenen Mobilfunkteilnehmer zu erhalten (2). Von der Heimatdatei HLRB werden daraufhin Vergebührungsdaten und eine für den Mobilfunkteilnehmer individuell festgelegte Gebühren­ grenze CL bereitgestellt und zur Zugangs-Mobilvermittlungs­ stelle GMSCB übertragen. Außerdem führt die Heimatdatei bei Empfang der Anfrage (Interrogation) von der Zugangs-Mobilver­ mittlungsstelle GMSCB mehrere Prüfprozeduren durch, von denen ein Prüfvorgang die für den angerufenen Mobilfunkteilnehmer eingerichtete Anrufumlenkung betrifft. Für den Fall, daß an­ hand der für den Mobilfunkteilnehmer gespeicherten Teilneh­ merdaten eine unbedingte Anrufumlenkung oder eine Anrufumlen­ kung bei nicht erreichbarem Mobilfunkteilnehmer - weil bei­ spielsweise der Mobilfunkteilnehmer sich in einem unerlaubten Aufenthaltsgebiet befindet oder keine Nummer einer für den Mobilfunkteilnehmer aktuell zuständigen Besucherdatei verfüg­ bar ist oder die Mobilstation des angerufenen Mobilfunkteil­ nehmers ausgeschaltet ist - vorliegt, sendet die Heimatdatei HLRB die Zielrufnummer des dritten Teilnehmers, zu dem der Anruf umgelenkt wird, und eine Informaiton über den Grund der Anrufumlenkung zur Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB zu­ rück (3).
Basierend auf der empfangenen Zielrufnummer des dritten Teil­ nehmers wertet die Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB die eintreffenden Ziffern des neuen Anrufziels aus und überträgt eine Nachricht zum Aufbau der Gesprächsverbindung an die Ver­ mittlungseinrichtung LEC (4). Der weitere Funktionsablauf er­ folgt in gleicher Weise wie bei dem Funktionsablauf gemäß Fig. 1, der für einen von der Mobilstation MSA abgehenden An­ ruf zwischen einem anrufenden Mobilfunkteilnehmer und einem angerufenen Festnetzteilnehmer gilt. So wird von der Vermitt­ lungseinrichtung LEC das Anrufsignal, das dem anrufenden Teilnehmer den Aufbau der Gesprächsverbindung zum Zielteil­ nehmer signalisiert, zur Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB übertragen (5) und von dort zur Mobilstation MSA bzw. zur Vermittlungseinrichtung LEA weitergeleitet (6).
Von der Vermittlungseinrichtung LEC wird schließlich das Be­ tätigen der Festnetzteilnehmerstation des dritten Teilnehmers durch Aussenden einer entsprechenden Nachricht zur Zugangs-Mo­ bilvermittlungsstelle signalisiert, die diese Nachricht an die Mobilstation MSA oder die Vermittlungseinrichtung LEA weiterleitet (8). Mit dem Empfang dieser Nachricht wird von der Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB die Gebührenerfas­ sung gestartet, da eine durchgehende Verbindung zwischen dem anrufenden Mobilfunkteilnehmer oder dem anrufenden Festnetz­ teilnehmer und dem dritten Teilnehmer, zu dem der Anruf von dem ursprünglich angerufenen Mobilfunkteilnehmer umgelenkt wurde, aufgebaut ist. Mit der Gebührenerfassung wird von der Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB aus den empfangenen Vergebührungsdaten und aus der eintreffenden Gebührengrenze CL eine begrenzte Gesprächszeit TB berechnet und ein Zeitge­ ber zur Überwachung dieser erlaubten Gesprächsdauer gestartet (9). Für den Fall, daß die Gesprächsverbindung nicht vor Ab­ lauf der begrenzten Gesprächszeit TB vorzeitig beendet wird, löst die Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB den Anruf au­ tomatisch aus. Zu diesem Zweck wird von ihr eine Auslösungs­ nachricht zur Mobilstation MSA oder zur Vermittlungseinricht­ ung LEA (10) und/oder zur Vermittlungseinrichtung LEC des dritten Teilnehmers ausgesendet (11).
Fig. 4 zeigt den Funktionsablauf bei einem umgelenkten Anruf für den Fall, daß zuerst eine Verbindung zu der für den ange­ rufenen Mobilfunkteilnehmer zuständigen Mobilvermittlungs­ stelle VMSCB aufgebaut werden muß. Dies ist notwendig für die Anrufumlenkung bei besetztem Teilnehmer oder bei nicht recht­ zeitiger Antwort oder bei nicht erreichbarem Mobilfunkteil­ nehmer, wenn die Funkübertragungswege überhäuft sind oder kein Funkruf empfangen wird. Anstelle der Zielrufnummer des dritten Teilnehmers wird von der in Fig. 3 dargestellten Heimatdatei, in der die Anrufumlenkung für den angerufenen Mobilfunkteilnehmer registriert ist, eine Wegenummer (Mobile Suscriber Roaming Number) von der die Teilnehmerdaten des Mo­ bilfunkteilnehmers speichernden Besucherdatei VLRB abgerufen und zur Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB übertragen.
Von der Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB wird die emp­ fangene Wegenummer in einer Nachricht zum Verbindungsaufbau an die Mobilvermittlungsstelle VMSCB, die aktuell für den Mo­ bilfunkteilnehmer zuständig ist, ausgesendet (1). Die Mobil­ vermittlungsstelle VMSCB fordert von der zugehörigen Besu­ cherdatei VLRB die Teilnehmerdaten des Mobilfunkteilnehmers an, um die für ihn registrierten Dienste auf das Vorliegen des Dienstes "Anrufumlenkung", zu überprüfen (2). Nach Über­ sendung der die Art der Anrufumlenkung definierenden Parame­ ter wird von der Mobilvermittlungsstelle VMSCB die weitere Vorgehensweise zum Aufbau der Gesprächsverbindung festgelegt. Darüber hinaus werden von der Besucherdatei VLRB die Verge­ bührungsdaten und die Gebührengrenze CL zur Mobilvermitt­ lungsstelle VMSCB übersendet. Abhängig von dem an den in der Besucherdatei VLRB gespeicherten Teilnehmerdaten erkennbaren Status wird von der Mobilvermittlungsstelle VMSCB erneut auf die Besucherdatei VLRB zugegriffen, um die mit dem Dienst "Anrufumlenkung" gekoppelte Zielrufnummer des dritten Teil­ nehmers zu erhalten (4). Die Zielrufnummer, anhand der der weitere Verbindungsaufbau für die Gesprächsverbindung erfor­ derlich ist, wird daraufhin von der Besucherdatei VLRB zur anfordernden Mobilvermittlungsstelle VMSCB ausgesendet (5).
Der weitere Funktionsablauf erfolgt in gleicher Weise wie beim Funktionsablauf gemäß Fig. 3. So wird die Nachricht zum Verbindungsaufbau von der Mobilvermittlungsstelle VMSCB zur Vermittlungseinrichtung LEC ausgesendet (6), von der das An­ rufsignal zur Signalisierung der Herstellung einer Gesprächs­ verbindung zum dritten Teilnehmer an die Mobilvermittlungs­ stelle VMSCB rückgesendet (7) und von dort zur Zugangs-Mobil­ vermittlungsstelle GMSCB weitergeleitet wird (8). Die Nach­ richt, mit der die Aufnahme der Gesprächsverbindung durch den dritten Teilnehmer mitgeteilt wird, empfängt die Mobilver­ mittlungsstelle VMSCB von der Vermittlungseinrichtung LEC (9) und leitet diese an die Zugangs-Mobilvermittlungsstelle GMSCB weiter (10). Bei Empfang dieser Nachricht beginnt in der Mo­ bilvermittlungsstelle VMSCB die Gebührenerfassung. Gleichzei­ tig wird ein Zeitgeber zur Überwachung einer von der Mobil­ vermittlungsstelle VMSCB berechneten begrenzten Gesprächszeit TB gestartet (11). Die erlaubte Gesprächsdauer wird von der Mobilvermittlungsstelle VMSCB anhand der übermittelten Gebüh­ rengrenze CL und der mitgeteilten Vergebührungsdaten ermit­ telt. Bei Ablauf der für den umgelenkten Anruf nach der Anru­ fumlenkung ermittelten maximalen Gesprächszeit wird der Anruf automatisch dadurch ausgelöst, daß eine Auslösungsnachricht von der Mobilvermittlungsstelle VMSCB zur Zugangs-Mobilver­ mittlungsstelle GMSCB und/oder zur Vermittlungseinrichtung LEC übertragen wird (12, 13).
Fig. 5 zeigt den Funktionsablauf zur Überwachung der Gebüh­ ren bei einem Anruf, der während eines bereits bestehenden Gesprächs beim Mobilfunkteilnehmer eintrifft und auf Grund des Dienstes "Anrufweiterleitung" (Call Transfer) zu einem dritten Teilnehmer weitergeleitet wird. Bei Anrufweiterlei­ tung besteht für den Mobilfunkteilnehmer die Möglichkeit, ei­ ne Verbindung zwischen zwei entfernten Teilnehmern aufzubauen und danach die bereits bestehende Verbindung mit einem der beiden entfernten Teilnehmer auszulösen. Die von dem Funkti­ onsablauf betroffenen Einrichtungen bestehen aus der Mobil­ station MSA eines Mobilfunkteilnehmers, der für den Mobil­ funkteilnehmer zuständigen Mobilvermittlungsstelle MSCA mit zugehöriger Besucherdatei VLRA, der für einen ersten Fest­ netzteilnehmer vorgesehenen Vermittlungseinrichtung LEB und aus der für einen zweiten Festnetzteilnehmer vorgesehenen Vermittlungseinrichtung LEC. Für den Fall, daß Mobilfunkteil­ nehmer an Stelle der Festnetzteilnehmer in die Gesprächsver­ bindung involviert sind, bestehen die Vermittlungseinrichtun­ gen LEB und LEC aus Mobilvermittlungsstellen.
Es liegt bereits eine Gesprächsverbindung zwischen dem Mobil­ funkteilnehmer und dem ersten Festnetzteilnehmer vor, deren Gebührenerfassung von der Mobilvermittlungsstelle MSCA bei Empfang der von der Vermittlungseinrichtung LEB ausgesendeten Nachricht, die die durchgängige Verbindung zum Festnetzteil­ nehmer signalisiert, beginnt (1). Die Nachricht trifft in der Mobilvermittlungsstelle MSCA ein, die zum einen die Nachricht an die Mobilstation MSA des Mobilfunkteilnehmers weiterleitet (2) und zum anderen eine begrenzte Gesprächszeit TB für den ersten Anruf, in den der Mobilfunkteilnehmer involviert ist, berechnet. Die Berechnung der maximal möglichen Gesprächsdau­ er erfolgt anhand einer Gebührengrenze und anhand von Verge­ bührungsdaten, die bereits bei dem Aufbau der Gesprächsver­ bindung zwischen dem Mobilfunkteilnehmer und dem ersten Fest­ netzteilnehmer von der Besucherdatei VLRA bereitgestellt wur­ den. Wenn der Mobilfunkteilnehmer den Dienst "Anrufweiter­ leitung" nutzt, wird über die Mobilstation MSA die bestehende Gesprächsverbindung auf Halten (Call Hold) gesetzt, indem ei­ ne entsprechende Nachricht zur Mobilvermittlungsstelle MSCA ausgesendet (3) und eine Antwort, die das Halten der be­ stehenden Gesprächsverbindung signalisiert, zur Mobilstation MSA rückgesendet wird (4).
Nach dem Anhalten der zwischen dem Mobilfunkteilnehmer und dem ersten Festnetzteilnehmer aufgebauten Gesprächsverbindung wird von der Mobilstation MSA die Nachricht zum Verbindungs­ aufbau mit einem dritten Teilnehmer zur Mobilvermittlungs­ stelle MSCA übertragen. Die Mobilvermittlungsstelle MSCA for­ dert von der zugehörigen Besucherdatei VLRA die Vergebüh­ rungsdaten und die Gebührengrenze CL für den weitergeleiteten Anruf an (6), die zur anfordernden Mobilvermittlungsstelle MSCA rückgesendet werden (7). Nach Empfang dieser Daten sen­ det die Mobilvermittlungsstelle MSCA die Nachricht zum Ver­ bindungsaufbau an die Vermittlungseinrichtung LEC des zweiten Festnetzteilnehmers, von der als Antwort auf die Nachricht das Antwortsignal zur Signalisierung der bestehenden Verbin­ dung mit dem zweiten Festnetzteilnehmer zur Mobilvermitt­ lungsstelle MSCA im Mobilfunksystem rückübertragen wird (9). Das Anrufsignal wird von der Mobilvermittlungsstelle MSCA zur Mobilstation MSA des Mobilfunkteilnehmers weitergeleitet (10). Von der Vermittlungseinrichtung LEC wird außerdem eine Nachricht, die die Aufnahme der Gesprächsverbindung kenn­ zeichnet, zur Mobilvermittlungsstelle MSCA ausgesendet (11) und von dort zur Mobilstation MSA übermittelt (12).
Mit Empfang dieser Nachricht beginnt in der Mobilvermitt­ lungsstelle MSCA die Gebührenerfassung für die Gesprächsver­ bindung zwischen dem ersten Festnetzteilnehmer und dem zwei­ ten Festnetzteilnehmer, wobei von der Mobilvermittlungsstelle MSCA anhand der übermittelten Vergebührungsdaten und der emp­ fangenen Gebührengrenze CL eine weitere begrenzte Gesprächs­ zeit TC berechnet und ein weiterer Zeitgeber zur Überwachung der begrenzten Gesprächszeit TC gestartet wird. Zur Ausfüh­ rung des für den Mobilfunkteilnehmer nutzbaren Dienstes "Anrufweiterleitung" wird eine Anforderung von der Mobilsta­ tion MSA, die den gewünschten Dienst kennzeichnet, zur Mobil­ vermittlungsstelle MSCA gesendet (13). Von der Mobilvermitt­ lungsstelle MSCA wird eine Nachricht zur Mobilstation MSA übertragen, die das Ergebnis des benutzten Dienstes enthält und das Auslösen des Anrufs für den Mobilfunkteilnehmer be­ wirkt (14).
Sobald eine der beiden-begrenzten Gesprächszeiten TB, TC ab­ gelaufen ist, erfolgt durch die Mobilvermittlungsstelle MSCA die Übertragung einer Auslösungsnachricht zur Vermittlungs­ einrichtung LEB (15) und einer weiteren Auslösungsnachricht zur Vermittlungseinrichtung LEC (16), um die neue Gesprächs­ verbindung zwischen den beiden Festnetzteilnehmern, die auf Grund der Anrufweiterleitung entstanden ist, automatisch aus­ zulösen.

Claims (10)

1. Verfahren zur Überwachung der für Anrufe in einem Mobil­ funksystem anfallenden Gebühren, das Mobilstationen (MSA, MSB), Basisstationen und Mobilvermittlungsstellen (MSCA, MSCB, GMSCB, VMSCB) sowie Dateien (VLRA, VLRB, HLRB) zur Speiche­ rung der Teilnehmerdaten von Mobilfunkteilnehmern aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden einzelnen Anruf eine Gebührengrenze (CL) fest­ gelegt und Vergebührungsdaten bereitgestellt werden, und daß eine begrenzte Gesprächszeit (TA, TB, TC) anhand der Gebüh­ rengrenze (CL) und der Vergebührungsdaten für den jeweiligen Anruf berechnet, sowie eine Überwachungsfunktion gestartet wird, durch die nach Ablauf der begrenzten Gesprächszeit (TA, TB, TC) der Anruf automatisch ausgelöst wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem von der Mobilstation (MSA) abgehenden bzw. in der Mobilstation (MSB) eintreffenden Anruf die Gebührengrenze (CL) von einer die Teilnehmerdaten des anrufenden Mobil­ funkteilnehmers bzw. die Teilnehmerdaten des angerufenen Mo­ bilfunkteilnehmers speichernden Besucherdatei (VLRA bzw. VLRB) bereitgestellt und an die für den Mobilfunkteilnehmer zu­ ständige Mobilvermittlungsstelle (MSCA bzw. MSCB) übertragen wird, die die begrenzte Gesprächszeit (TA bzw. TB) berechnet, die Überwachungsfunktion startet und nach Ablauf der be­ grenzten Gesprächszeit (TA bzw. TB) eine Auslösungsnachricht aussendet.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer für den Mobilfunkteilnehmer eingerichteten An­ rufumlenkung die Gebührengrenze (CL) und Umlenkungsdaten von einer die Teilnehmerdaten des Mobilfunkteilnehmers spei­ chernden Besucherdatei (VLRB) bereitgestellt und an die für den Mobilfunkteilnehmer zuständige Mobilvermittlungsstelle (VMSCB) übertragen werden, die die begrenzte Gesprächszeit (TB) berechnet, die Überwachungsfunktion startet und nach Ab­ lauf der begrenzten Gesprächszeit (TB) eine Auslösungs­ nachricht aussendet.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer für den Mobilfunkteilnehmer eingerichteten An­ rufumlenkung die Gebührengrenze (CL) und Umlenkungsdaten von einer die Teilnehmerdaten des Mobilfunkteilnehmers spei­ chernden Heimatdatei (HLRB) bereitgestellt und an eine Mobil­ vermittlungsstelle (GMSCB) übertragen werden, die die be­ grenzte Gesprächszeit (TB) berechnet, die Überwachungsfunkti­ on startet und nach Ablauf der begrenzten Gesprächszeit (TB) eine Auslösungsnachricht aussendet.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß von der Mobilvermittlungsstelle (GMSCB bzw. VMSCB) die Auslösungsnachricht zu einer Mobilstation (MSA) eines anru­ fenden Mobilfunkteilnehmers im Mobilfunksystem ausgesendet wird.
6. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß von der Mobilvermittlungsstelle (GMSCB bzw. VMSCB) die Auslösungsnachricht zu einer Festnetzteilnehmerstation eines anrufenden Teilnehmers in einem leitungsgebundenen Kommuni­ kationsnetz ausgesendet wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer für den Mobilfunkteilnehmer eingerichteten An­ rufweiterleitung, bei der vom Mobilfunkteilnehmer während ei­ nes bereits aufgenommenen Gesprächs ein Anruf von einem drit­ ten Teilnehmer entgegengenommen oder an einen dritten Teil­ nehmer gerichtet wird, die Gebührengrenze (CL) von einer die Teilnehmerdaten des Mobilfunkteilnehmers speichernden Besu­ cherdatei (VLRA) bereitgestellt und an die für den Mobil­ funkteilnehmer zuständige Mobilvermittlungsstelle (MSCA) übertragen wird, die für den zum dritten Teilnehmer weiter­ geleiteten Anruf die begrenzte Gesprächszeit (TC) berechnet, die Überwachungsfunktion startet und, sobald eine der be­ grenzten Gesprächszeiten (TB oder TC) abgelaufen ist, minde­ stens eine Auslösungsnachricht aussendet.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslösungsnachricht von der Mobilvermittlungsstelle (MSCA, GMSCB, VMSCB) zu einer für den vom Anruf betroffenen anderen Teilnehmer vorgesehenen Vermittlungseinrichtung (LEB, LEC) ausgesendet wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vor Ablauf der begrenzten Gesprächszeit (TA, TB, TC) eine visuelle oder akustische Information über die bevorstehende Auslösung des Anrufs von der Mobilvermittlungsstelle (MSCA, MSCB, GMSCB, VMSCB) ausgesendet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 2 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß nach Empfang der Information über eine bevorstehende Aus­ lösung des Anrufs von der Mobilstation (MSA, MSB) die be­ grenzte Gesprächszeit (TA, TB) durch Übertragung einer Kurz­ nachricht an die Mobilvermittlungsstelle (MSCA, MSCB) oder durch Inanspruchnahme eines entsprechenden Dienstes im Mo­ bilfunksystem automatisch verlängert wird.
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