DE19522662A1 - Verfahren zum Reinigen von Beta-Cyclodextrin - Google Patents

Verfahren zum Reinigen von Beta-Cyclodextrin

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    • C08B37/0012Cyclodextrin [CD], e.g. cycle with 6 units (alpha), with 7 units (beta) and with 8 units (gamma), large-ring cyclodextrin or cycloamylose with 9 units or more; Derivatives thereof

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Reinigen oder Raffinieren von Beta- Cyclodextrin und dabei spezieller auf ein Verfahren zum Gewinnen von verzweigtem Beta-Cyclodextrin aus einer wäßrigen Lösung, die sowohl verzweigtes als auch nichtverzweigtes Beta-Cyclodextrin enthält, und zwar mit Hilfe einer Vielzahl von Kristallisationsschritten.
Cyclodextrine, die auch Schardinger-Dextrine genannt sind, Cycloamylose, Cyclomaltose und Cycloglucan sind zyklische Oligomere von Anhydroglukose, die durch Alpha 1,4 Bindungen miteinander verbunden sind. Falls das zyklische Oligosaccharid sechs Monomere aufweist, wird dieses als Alpha-Cyclodextrin bezeichnet, bei sieben als Beta- Cyclodextrin und bei acht als Gamma-Cyclodextrin. Diese sechs-, sieben- oder acht­ gliedrigen Ringe werden auch als Cyclomaltohexaose, Cyclomaltoheptaose bzw. Cyclomaltooctaose bezeichnet.
Verzweigte Cyclodextrine wurden bereits 1965 von French und seinen Mitarbeitern beschrieben (hierzu French et al, Archives of Biochem. and Biophys., Band III, Seiten 153-160, 1965), sind aber bis in die jüngste Zeit nur äußerst geringfügig studiert und erforscht worden. Verzweigte Cyclodextrine weisen eine zyklische Struktur von Alpha 1,4 gebundenen Anhydroglukosemonomeren auf, von denen wenigstens ein Anhydroglukosemonomer eine Alpha 1,6 Bindung aufweist. Der Zweig oder Arm selbst besteht aus mehr als einem Anhydroglukosemonomer derart, daß der Zweig ein Oligomer oder Polymer ist. Diese zusätzlichen Anhydroglukosemonomere, die die Zweigstruktur bilden, weisen eine Alpha 1,4 Bindung miteinander auf. Verzweigte Beta-Cyclodextrin ist in Wasser besser löslich als nichtverzweigtes Beta-Cyclodextrin. Speziell besitzt das nichtverzweigte Beta-Cyclodextrin eine Löslichkeit von ungefähr 2 Gewichtsprozent, während das verzweigte Beta-Cyclodextrin eine Löslichkeit von ungefähr 50 Gewichtsprozent oder mehr besitzt.
Zum Zwecke der Definition gilt, daß der Ausdruck "Beta-Cyclodextrin" ohne den Zusatz "verzweigt" oder "nichtverzweigt" sowohl verzweigtes Betacyclodextron als auch nichtverzweigtes Beta-Cyclodextrin bedeutet. Verzweigtes Beta-Cyclodextrin und nichtverzweigtes Beta-Cyclodextrin werden speziell als solche bezeichnet.
Beta-Cyclodextrine werden dadurch hergestellt, daß ein Stärkebrei mit einem Enzym behandelt wird, nämlich mit Cyclodextrin-Glycosyltransferase (nachfolgend auch CGT), und zwar bei einem pH-Wert, bei einer Temperatur und über eine Zeitdauer, die für das jeweilige CGT geeignet gewählt ist. Die Stärke kann von jeder beliebigen geeigneten Pflanzenart stammen. Das Enzym CGT wird von Mikroorganismen erhalten, wie beispielsweise Bacillus macerans, B. megaterium, B. circulans, B. stearothermophilus und Bacillus sp. (alkalophilic) oder dergl. Mikroorganismen. Die Parameter für die Reaktion zwischen dem ausgewählten CGT und der ausgewählten Stärke sind bekannt und in der Literatur beschrieben. Üblicherweise wird die Stärke in einer wäßrigen Lösung zu einem Brei aufgelöst, und zwar mit einer Konzentration bis etwa 35 Gewichtsprozent Feststoffanteil. Der Brei wird dann einer Gelatinisierung und Verflüssigung durch Enzym oder Säure unterworfen, und zwar bis zu einem Dextroseäquivalent (DE) von etwa 1 bis etwa 5. Das bevorzugte Enzym für die Liquifaktion bzw. Verflüssigung ist bakterielle Alpha Amylase.
Als nächstes wird das ausgewählte CGT zu dem gelatinisierten und verflüssigten Brei zugegeben und der pH-Wert, die Temperatur sowie die Behandlungszeit werden in Abhängigkeit von dem ausgewählten Enzym eingestellt. Im allgemeinen liegt der pH- Wert zwischen etwa 4,5-8,5 und die Temperatur liegt im Bereich zwischen Umgebungstemperatur bis etwa 75°C, wobei die Länge der Reaktion im Bereich zwischen ungefähr zehn Stunden und sieben Tagen liegt. Der Anteil an gewonnenem Beta-Cyclodextrin ist unterschiedlich, und zwar in Abhängigkeit von den Behandlungsbedingungen und dem gewählten Enzym. Das Beta-Cyclodextrin wird von dieser Roh-Masse oder diesem Roh-Extrakt in herkömmlicher Weise entnommen, beispielsweise durch Kristallisierung, Präzipitation oder Filtration.
Um bevorzugt Beta-Cyclodextrin zu erhalten, kann die Reaktion zwischen dem CGT und dem gelatinisierten und verflüssigten Stärkebrei in Anwesenheit eines Lösungsmittels durchgeführt werden. Derartige Lösungsmittel erhöhen die Ausbeute an Beta- Cyclodextrin, und zwar dadurch, daß sie die Präzipitation von Beta-Cyclodextrin fördern, wobei das Gleichgewicht in Richtung auf eine permanente bzw. andauernde Produktion von Cyclodextrin verschoben wird. Typische Lösungsmittel schließen Toluen und P-Xylen ein. Derartige Lösungsmittel werden auch als Komplexbildner oder Cyclodextrin- Komplexbildner bezeichnet, da sie Komplexe mit dem Cyclodextrin bilden, wobei das Cyclodextrin als Komplex aus Cyclodextrin und dem Komplexbildner ausfällt. Typischerweise wird das Lösungsmittel von dem Beta-Cyclodextrin dadurch getrennt, daß die wäßrige Lösung aus dem Beta-Cyclodextrin-Komplex gekocht wird. Das Lösungsmittel wird hierbei destilliert und das Cyclodextrin bleibt zurück. Das Cyclodextrin wird dann aus der Lösung gewonnen, und zwar in herkömmlicher Weise, beispielsweise durch Präzipitation, Kristallisierung oder Filtration.
Die Trennung und Reinigung eines nichtverzweigten Beta-Cyclodextrins aus einer Lösung, die Beta-Cyclodextrin enthält, ist extrem schwierig. Ein bekanntes Verfahren zum Trennen von verzweigtem Beta-Cyclodextrin und nichtverzweigtem Beta-Cyclodextrin ist ein chromatographisches Verfahren, welches in dem US-Patent 50 07 967 (veröffentlicht am 16. April 1991) beschrieben ist.
Ein anderes bekanntes Verfahren ist in dem am 20. Juni 1989 veröffentlichten US-Patent 48 40 679 beschrieben. Bei diesem bekannten Verfahren wird ein Beta-Cyclodextrin- Komplexbildner verwendet, um das verzweigte von dem nichtverzweigten Beta- Cyclodextrin zu trennen. Ein solches Verfahren benötigt aber zusätzliche Verfahrensschritte zur Verarbeitung des Komplexes aus dem nichtverzweigten Beta- Cyclodextrin, um den Komplexbildner von dem nichtverzweigten Cyclodextrin wieder zu trennen. Es besteht nun das Bedürfnis nach einem einfachen, preiswerten Verfahren zum Reinigen von nichtverzweigtem Beta-Cyclodextrin bzw. zum Entfernen des verzweigten Cyclodextrins.
Die Kristallisation ist eine bekannte Technik für die industrielle Reinigung von Materialien. Die Kristallisation ist letztlich die Präzipitation eines festen Materials aus einer Lösung. Vielfach wird auch eine Verdampfung in Verbindung mit Kristallisation zur Reinigung oder Reingewinnung von Materialien verwendet.
Ein besonderes Problem bei der Kristallisation besteht aber darin, daß nicht alle Materialien reine Kristalle bilden. Unter bestimmten Bedingungen werden dann Mischkristalle gebildet.
Mit der Erfindung wird ein Verfahren zum Reinigen oder Reingewinnung von nichtverzweigtem Beta-Cyclodextrin entwickelt. Erfindungsgemäß weist ein solches Verfahren zur Reinigung von nichtverzweigtem Beta-Cyclodextrin folgende Verfahrensschritte auf:
Bildung einer ersten wäßrigen ersten Lösung oder Ausgangslösung, die Beta-Cyclodextrin enthält;
Bildung eines ersten Präzipitats und einer ersten Flüssigkeit aus der ersten Lösung durch Kristallisation;
Gewinnung des ersten Präzipitats aus der ersten Lösung;
Bildung einer zweiten wäßrigen Lösung mit dem ersten Präzipitat;
Bildung eines zweiten Präzipitats und einer zweiten Flüssigkeit aus der zweiten Lösung durch Kristallisation;
Gewinnung des zweiten Präzipitats; und
Gewinnung des nichtverzweigten Betacyclodextrins aus dem zweiten Präzipitat.
Um die Reinheit des nichtverzweigten Beta-Cyclodextrins zu erhöhen, erfolgt vorzugsweise anstelle der Gewinnung des nichtverzweigten Beta-Cyclodextrins aus dem zweiten Präzipitat die Bildung einer dritten wäßrigen Lösung aus diesem zweiten Präzipitat. Anschließend wird ein dritter Kristallisationsschritt durchgeführt, und zwar mit der dritten Lösung, um ein drittes Präzipitat und eine dritte Flüssigkeit zu bilden. Das dritte Präzipitat wird dann gewonnen und schließlich wird das nichtverzweigte Beta- Cyclodextrin aus diesem dritten Präzipitat gewonnen.
Der Kristallisationsschritt der Erfindung wird ohne die Zugabe eines Komplexbildners oder eines Lösungsmittels ausgeführt. Es können aber dennoch einige Reste eines Lösungsmittels vorhanden sein, welches bei der Herstellung oder Gewinnung des Cyclodextrins aus dem Ausgangsmaterial der Stärke oder Stärkehydrolysats mit CGT stammen. Diese Lösungsmittelreste werden ebenfalls aus dem nichtverzweigten Beta- Cyclodextrin durch das erfindungsgemäße Reinigungsverfahren entfernt. Weiterhin treten gewisse acyclische Dextrine ebenfalls in dem direkt aus dem Ausgangs- oder Roh- Material bzw. Roh-Extrakt (raw digest) gewonnenen Cyclodextrin auf. Diese acyclische Dextrine stellen ebenfalls Verunreinigungen dar und werden durch das Reinigungsverfahren gemäß der Erfindung entfernt.
Diese und andere Aspekte der vorliegenden Erfindung werden vollständiger verstanden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 ein breites Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung bezüglich eines nicht verzweigten Beta-Cyclodextrins, und
Fig. 2 einen zusätzlichen Schritt zur Bildung einer dritten Lösung und eines dritten Präzipitats in Übereinstimmung mit einem Verfahren gemäß der Erfindung.
Wie in der Fig. 1 dargestellt ist, wird in einem Verfahrensschritt 8 eine wäßrige Ausgangslösung oder erste Lösung gebildet, und zwar aus Beta-Cyclodextrin, welches aus einer Roh-Digestion oder Rohmasse gewonnen wurde, wobei diese Roh-Digestion in üblicher Weise dadurch gebildet wurde, daß ein Stärkebrei mit einem CGT-Enzym bei einem für das spezielle CGT-Enzym geeigneten pH-Wert, bei einer geeigneten Temperatur sowie über eine geeignete Zeitdauer behandelt und anschließend das Beta- Cyclodextrin in einer Kristallisation oder Filtration in der üblichen Weise entfernt wird.
Das von der Roh-Masse bzw. Digest gewonnene Beta-Cyclodextrin weist in typischer Weise ungefähr 85-90 Gewichtsprozent an nicht verzweigtem Beta-Cyclodextrin auf sowie ungefähr 2-4 Gewichtsprozent an verzweigtem Cyclodextrin und ungefähr 6-13 Gewichtsprozent an azyklischem Material.
Die Ausgangslösung oder erste Lösung gemäß der Erfindung umfaßt Wasser und Beta- Cyclodextrin, welches direkt aus der Roh-Masse gewonnen wurde, und besitzt einen Festanteil von ungefähr 24-40 Gewichtsprozent und dabei vorzugsweise einen Feststoffanteil von ungefähr 25-30 Gewichtsprozent. Es erfolgt ein Erhitzen und Mischen in der üblichen Weise unter Verwendung einer konventionellen Einrichtung zur Bildung der ersten Lösung.
Wo das Beta-Cyclodextrin aus der Roh-Masse in Form eines Beta-Cyclodextrin Komplexes gewonnen wird, beispielsweise bei Verwendung eines Lösungsmittels, schließt sich an die Bildung der ersten Lösung, Verfahrensschritt 8, die Destillation der ersten Lösung über eine solche Zeitperiode an, die ausreicht, um ein Verdampfen des Lösungsmittels aus der Lösung zu bewirken, und zwar vor dem ersten Kristallisationsschritt. Die Destillation wird in üblicher Weise und unter Verwendung einer üblichen Einrichtung durchgeführt. Es kann vorkommen, daß durch diese Destillation das Lösungsmittel nicht vollständig entfernt und Reste oder Spuren des Lösungsmittels im Cyclodextrin verbleiben. Der nachfolgende Kristallisationsschritt der Erfindung entfernt derartige Lösungsmittelreste bzw. -spuren.
Unter Verwendung dieser wäßrigen Ausgangslösung werden ein erstes Präzipitat sowie eine erste Flüssigkeit gebildet, und zwar durch einen ersten Kristallisationsschritt 10. Dieser erste Kristallisationsschritt 10 wird dadurch durchgeführt, daß die erste Lösung auf eine Temperatur unter etwa 20°C abgekühlt wird und dann die erste Lösung bei einer Temperatur von ungefähr 4°C bis etwa 26°C über eine Zeitspanne gehalten wird. Typischerweise weist die Ausgangslösung bzw. die erste Lösung eine Temperatur von etwa 95°C auf und wird dann auf etwa 20°C abgekühlt. Die exakte Temperatur der Ausgangslösung ist aber nicht kritisch, solange das gesamte feste Material, welches zur Bildung der ersten Lösung verwendet ist, sich in Lösung befindet.
Nach dem Abkühlen wird die erste Lösung oder Ausgangslösung über eine Zeitperiode von ungefähr einen bis ungefähr sieben Tagen stehen gelassen, und zwar zur Bildung des ersten Präzipitats. Es versteht sich für Fachleute, daß sich das erste Präzipitat nicht sofort bildet, sondern dies über eine Zeitperiode stattfindet. Es wurde auch festgestellt, daß nach einer Zeitperiode von ungefähr drei Tagen sich das gesamte oder der größte Teil des ersten Präzipitats gebildet hat. Sehr bevorzugt beträgt die Zeitperiode zur Bildung des Präzipitats ungefähr zwei Tage oder mehr.
Die Einrichtung, die in dem ersten Kristallisationsschritt verwendet wird, kann jede herkömmliche Kristallisationseinrichtung sein, beispielsweise ein Tank-Kristallisator, ein angetriebener, intermittierend arbeitender Kristallisator oder ein Swenson-Walker- Kristallisator. Bevorzugt wird bei der Erfindung ein Tank-Kristallisator verwendet, der mit Kühlmittel ausgestattet ist, beispielsweise mit einem Kühlelement oder mit einer Kühlpackung, die sich um die Außenfläche des Tankes erstreckt. In den bewegten suggessiven Kristallisatoren und Swenson-Walker-Kristallisatoren könnte die Bewegung ausreichend sein, um die Kristallisation von Cyclodextrin zu beeinträchtigen oder zu suspendieren.
Es hat sich gezeigt, daß ein Impfen nicht notwendig ist.
Die Gewinnung des ersten Präzipitats, Verfahrensschritt 12, wird in herkömmlicher Weise unter Verwendung einer konventionellen Einrichtung durchgeführt. Filtrieren oder Zentrifugieren ist möglich, wobei die Filtration bevorzugt ist. Ein solcher Verfahrensschritt liefert die erste Flüssigkeit als ein Nebenprodukt. Die Bildung der zweiten Lösung, Verfahrensschritt 14, wird durch Mischen von Wasser mit dem ersten Präzipitat in einer herkömmlichen Weise unter Verwendung einer herkömmlichen Einrichtung durchgeführt. Vorzugsweise wird das Präzipitat im Wasser bei Erhitzen und Umrühren des Präzipitates aufgelöst, um eine Lösung von ungefähr 2-35 Gewichtsprozent Festanteilen und dabei bevorzugt von ungefähr 25-30 Gewichtsprozent Festanteilen zu bilden. Es hat sich gezeigt, daß der Anteil an Wärme, die benötigt wird, um das erste Präzipitat vollständig aufzulösen, so groß ist, daß die zweite Lösung kocht.
Die Bildung des zweiten Präzipitats und der zweiten Flüssigkeit wird durch einen zweiten Kristallisationsschritt 16 durchgeführt. Der zweite Kristallisationsschritt wird in der gleichen Weise wie der erste Kristallisationsschritt ausgeführt. Die zweite Lösung wird auf eine Temperatur unter etwa 20°C abgekühlt und bei einer Temperatur von etwa 4°C-26°C belassen, und zwar bevorzugt bei einer Temperatur von ungefähr 15°C bis ungefähr 20°C, um das zweite Präzipitat zu bilden. Bevorzugt beträgt die Zeitperiode zur Bildung des zweiten Präzipitates ungefähr zwei Tage oder mehr. Eine herkömmliche Kristallisationseinrichtung wird in herkömmlicher Weise für den zweiten Kristallisationsschritt verwendet.
Die Gewinnung des zweiten Präzipitates, Verfahrensschritt 18, aus der zweiten Lösung wird in üblicher Weise unter Verwendung einer herkömmlichen Einrichtung durchgeführt, und zwar beispielsweise durch Zentrifugieren oder Filtrieren. Bevorzugt wird das zweite Präzipitat ausgefiltert. Nicht verzweigtes Betacycladextrin wird dann im Verfahrensschritt 20 aus dem zweiten Präzipitat gewonnen.
Falls ein höherer Reinheitsgrad an nicht-verzweigtem Beta-Cyclodextrin gewünscht wird, wird vor der Gewinnung des nichtverzweigten Beta-Cyclodextrin aus dem zweiten Präzipitat eine dritte wäßrige Lösung gebildet, Verfahrensschritt 22, und zwar aus dem zweiten Präzipitat durch Mischen dieses zweiten Präzipitats mit Wasser, wie dies in der Fig. 2 wiedergegeben ist. Als nächstes werden ein drittes Präzipitat und eine dritte Flüssigkeit gebildet, und zwar unter Verwendung eines dritten Kristallisationsschrittes 24. Das dritte Präzipitat wird dann gewonnen, Verfahrensschritte 26, und ein nichtverzweigtes Beta-Cyclodextrin wird aus dem dritten Präzipitat gewonnen, Verfahrensschritt 28.
Die dritte Lösung wird aus dem zweiten Präzipitat und aus Wasser gebildet, und zwar derart, daß diese Lösung ungefähr 2-35 Gewichtsprozent Festanteile und dabei bevorzugt ungefähr 25-30 Gewichtsanteile Feststoffe enthält. Es erfolgt ein Wärmen und Mischen, soweit es notwendig ist, um diese dritte Lösung zu bilden.
Der dritte Kristallisationsschritt, der dazu verwendet wird, um das dritte Präzipitat und die dritte Flüssigkeit aus der dritten Lösung zu bilden, wird in der gleichen Weise ausgeführt, wie der zweite Kristallisationsschritt. Die dritte Lösung wird durch Erhitzen und anschließendes Abkühlen auf ungefähr 200°C hergestellt. Die Temperatur der dritten Lösung wird dann während der Bildung des dritten Präzipitates und der Flüssigkeit bei einer Temperatur von ungefähr 4°-26°C und dabei bevorzugt bei einer Temperatur von ungefähr 15°-20°C belassen. Bevorzugt beträgt die Zeitdauer zur Bildung des dritten Präzipitates zwei Tage oder mehr. Der dritte Kristallisationsschritt der dritten Lösung wird in herkömmlicher Weise und unter Verwendung einer herkömmlichen Einrichtung ausgeführt.
Die Gewinnung des dritten Präzipitates aus der dritten Lösung erfolgt in herkömmlicher Weise unter Verwendung herkömmlicher Einrichtung, beispielsweise durch Zentrifugieren oder Filtrieren.
Diese und andere Aspekte der vorliegenden Erfindung werden noch verständlicher aus den nachfolgenden Beispielen.
Beispiel 1
Ein Roh-Extrakt, der 250 g Kohlehydrat bis 30% Festanteile enthält, wurde von einer Temperatur von 95°C auf eine Temperatur von 20°C abgekühlt, und zwar über eine Zeitdauer von 24 Stunden. Hierbei wurde Cyclodextrin direkt aus dem Roh-Extrakt erhalten. Die Lösung wurde dann gefiltert, und zwar auf einem 18,5 cm Papierpad in einem Buchner-Trichter unter Vakuum. Ungefähr 90 g Cyclodextrin wurden nach dem Trocknen in einem Ofen bei einer Temperatur von 100°C erhalten. Eine Analyse dieses Materials ist in der nachfolgenden Tabelle 1 wiedergegeben. Diese Analyse kann in einem HPLC Zylinder oder in einer anderen geeigneten Vorrichtung in herkömmlicher Weise durchgeführt werden.
Tabelle 1
Der gesammelte Filterkuchen wurde dann in 450 ml destilliertes Wasser gegeben und mit einem Magnetstab etwa 30 Minuten gerührt und auf eine Temperatur von 95°C erhitzt, um die erste Lösung zu bilden. Diese erste Lösung wurde dann auf eine Temperatur von 20°C abgekühlt und bei einer Temperatur von 20°C über 16 Stunden gehalten. Das feste Präzipitat wurde durch Filtration entfernt und der Filterkuchen in einem Ofen getrocknet. Dieser ist in der nachstehenden Tabelle 2 mit "Präzipitat I" bezeichnet. Es wurde dann eine zweite Lösung gebildet, und zwar aus dem Präzipitat I und in der gleichen Weise, in der auch die erste Lösung gebildet wurde. Das zweite Präzipitat wurde in der gleichen Weise wie das erste Präzipitat gebildet. Dieses zweite Präzipitat ist in der nachstehenden Tabelle 2 mit "Präzipitat II" bezeichnet.
Tabelle 2
Wie die obige Tabelle 2 zeigt, entfernt der Zwei-Stufen-Kristallisationsprozeß gemäß der Erfindung erfolgreich 100% der Unreinheiten, die mit dem nichtverzweigten Beta- Cyclodextrin verbunden sind.
Es versteht sich, daß die bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, die zum Zwecke der Illustration und Erläuterung gewählt wurden, auch alle Änderungen und Modifikationen dieser Ausführungsformen mit umfassen, die nicht vom Geist und dem Umfang der Erfindung abweichen.

Claims (7)

1. Verfahren zur Reinigung von nichtverzweigtem Beta-Cyclodextrin, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
  • (a) Bildung eines ersten Präzipitats und einer ersten Flüssigkeit aus einer ersten Lösung in einem ersten Kristallisationsschritt,
  • (b) Gewinnung des ersten Präzipitats;
  • (c) Bildung einer zweiten Lösung durch Mischen von Wasser mit dem ersten Präzipitat;
  • (d) Bildung eines zweiten Präzipitats und einer zweiten Flüssigkeit aus der zweiten Lösung in einem zweiten Kristallisationsschritt;
  • (e) Gewinnung des zweiten Präzipitats; und
  • (f) Gewinnung eines gereinigten, nichtverzweigten Betacyclodextrins aus dem zweiten Präzipitat.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Kristallisationsschritt durch Kühlen der ersten Lösung auf eine Temperatur im Bereich zwischen ungefähr 10°C bis etwa 25°C und durch Halten der Temperatur der ersten Lösung über eine Zeitperiode von etwa drei Tagen oder mehr erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der ersten und der zweite Kristallisationsschritt jeweils durch Kühlen der ersten bzw. zweiten Lösung auf eine Temperatur unter ungefähr 20°C und durch Halten der ersten bzw. zweiten Lösung bei einer Temperatur im Bereich zwischen etwa 4°C bis etwa 26°C über eine Zeitperiode von etwa 16 Stunden oder mehr erfolgt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewinnung in beiden Verfahrensschritten (b) und (e) durch Filtrieren erfolgt.
5. Verfahren zur Reinigung von nichtverzweigtem Beta-Cyclodextrin, gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte:
  • (a) Bildung eines ersten Präzipitats und einer ersten Flüssigkeit aus einer ersten Lösung in einem ersten Kristallisationsschritt;
  • (b) Wiedergewinnung des ersten Präzipitats;
  • (c) Bildung einer zweiten Lösung durch Mischen von Wasser mit dem erwähnten ersten Präzipitat;
  • (d) Bildung eines zweiten Präzipitats und einer zweiten Flüssigkeit aus der zweiten Lösung durch einen zweiten Kristallisationsschritt;
  • (e) Gewinnung des zweiten Präzipitats;
  • (f) Bildung einer dritten Lösung aus dem zweiten Präzipitat;
  • (g) Bildung eines dritten Präzipitats und einer dritten Flüssigkeit aus der dritten Lösung durch einen dritten Kristallisationsschritt;
  • (h) Gewinnung des dritten Präzipitats; und
  • (i) Gewinnung eines gereinigten nichtverzweigten Beta-Cyclodextrins aus dem dritten Präzipitat.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der erste, der zweite und dritte Kristallisationsschritt jeweils durch Kühlen der ersten, zweiten bzw. dritten Lösung auf eine Temperatur unterhalb ungefähr 20°C und durch Halten der Temperatur der ersten, zweiten und dritten Lösung in einem Temperaturbereich von ungefähr 4°C bis ungefähr 26°C über eine Zeitperiode von ungefähr 16 Stunden oder mehr erfolgt.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verfahrensschritte (b), (e) und (h) durch Filtration ausgeführt werden.
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