DE19522662A1 - Verfahren zum Reinigen von Beta-Cyclodextrin - Google Patents
Verfahren zum Reinigen von Beta-CyclodextrinInfo
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- C08B37/0012—Cyclodextrin [CD], e.g. cycle with 6 units (alpha), with 7 units (beta) and with 8 units (gamma), large-ring cyclodextrin or cycloamylose with 9 units or more; Derivatives thereof
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Reinigen oder Raffinieren von Beta-
Cyclodextrin und dabei spezieller auf ein Verfahren zum Gewinnen von verzweigtem
Beta-Cyclodextrin aus einer wäßrigen Lösung, die sowohl verzweigtes als auch
nichtverzweigtes Beta-Cyclodextrin enthält, und zwar mit Hilfe einer Vielzahl von
Kristallisationsschritten.
Cyclodextrine, die auch Schardinger-Dextrine genannt sind, Cycloamylose, Cyclomaltose
und Cycloglucan sind zyklische Oligomere von Anhydroglukose, die durch Alpha 1,4
Bindungen miteinander verbunden sind. Falls das zyklische Oligosaccharid sechs
Monomere aufweist, wird dieses als Alpha-Cyclodextrin bezeichnet, bei sieben als Beta-
Cyclodextrin und bei acht als Gamma-Cyclodextrin. Diese sechs-, sieben- oder acht
gliedrigen Ringe werden auch als Cyclomaltohexaose, Cyclomaltoheptaose bzw.
Cyclomaltooctaose bezeichnet.
Verzweigte Cyclodextrine wurden bereits 1965 von French und seinen Mitarbeitern
beschrieben (hierzu French et al, Archives of Biochem. and Biophys., Band III, Seiten 153-160,
1965), sind aber bis in die jüngste Zeit nur äußerst geringfügig studiert und
erforscht worden. Verzweigte Cyclodextrine weisen eine zyklische Struktur von Alpha 1,4
gebundenen Anhydroglukosemonomeren auf, von denen wenigstens ein
Anhydroglukosemonomer eine Alpha 1,6 Bindung aufweist. Der Zweig oder Arm selbst
besteht aus mehr als einem Anhydroglukosemonomer derart, daß der Zweig ein Oligomer
oder Polymer ist. Diese zusätzlichen Anhydroglukosemonomere, die die Zweigstruktur
bilden, weisen eine Alpha 1,4 Bindung miteinander auf. Verzweigte Beta-Cyclodextrin ist
in Wasser besser löslich als nichtverzweigtes Beta-Cyclodextrin. Speziell besitzt das
nichtverzweigte Beta-Cyclodextrin eine Löslichkeit von ungefähr 2 Gewichtsprozent,
während das verzweigte Beta-Cyclodextrin eine Löslichkeit von ungefähr 50
Gewichtsprozent oder mehr besitzt.
Zum Zwecke der Definition gilt, daß der Ausdruck "Beta-Cyclodextrin" ohne den Zusatz
"verzweigt" oder "nichtverzweigt" sowohl verzweigtes Betacyclodextron als auch
nichtverzweigtes Beta-Cyclodextrin bedeutet. Verzweigtes Beta-Cyclodextrin und
nichtverzweigtes Beta-Cyclodextrin werden speziell als solche bezeichnet.
Beta-Cyclodextrine werden dadurch hergestellt, daß ein Stärkebrei mit einem Enzym
behandelt wird, nämlich mit Cyclodextrin-Glycosyltransferase (nachfolgend auch CGT),
und zwar bei einem pH-Wert, bei einer Temperatur und über eine Zeitdauer, die für das
jeweilige CGT geeignet gewählt ist. Die Stärke kann von jeder beliebigen geeigneten
Pflanzenart stammen. Das Enzym CGT wird von Mikroorganismen erhalten, wie
beispielsweise Bacillus macerans, B. megaterium, B. circulans, B. stearothermophilus und
Bacillus sp. (alkalophilic) oder dergl. Mikroorganismen. Die Parameter für die Reaktion
zwischen dem ausgewählten CGT und der ausgewählten Stärke sind bekannt und in der
Literatur beschrieben. Üblicherweise wird die Stärke in einer wäßrigen Lösung zu einem
Brei aufgelöst, und zwar mit einer Konzentration bis etwa 35 Gewichtsprozent
Feststoffanteil. Der Brei wird dann einer Gelatinisierung und Verflüssigung durch Enzym
oder Säure unterworfen, und zwar bis zu einem Dextroseäquivalent (DE) von etwa 1 bis
etwa 5. Das bevorzugte Enzym für die Liquifaktion bzw. Verflüssigung ist bakterielle
Alpha Amylase.
Als nächstes wird das ausgewählte CGT zu dem gelatinisierten und verflüssigten Brei
zugegeben und der pH-Wert, die Temperatur sowie die Behandlungszeit werden in
Abhängigkeit von dem ausgewählten Enzym eingestellt. Im allgemeinen liegt der pH-
Wert zwischen etwa 4,5-8,5 und die Temperatur liegt im Bereich zwischen
Umgebungstemperatur bis etwa 75°C, wobei die Länge der Reaktion im Bereich
zwischen ungefähr zehn Stunden und sieben Tagen liegt. Der Anteil an gewonnenem
Beta-Cyclodextrin ist unterschiedlich, und zwar in Abhängigkeit von den
Behandlungsbedingungen und dem gewählten Enzym. Das Beta-Cyclodextrin wird von
dieser Roh-Masse oder diesem Roh-Extrakt in herkömmlicher Weise entnommen,
beispielsweise durch Kristallisierung, Präzipitation oder Filtration.
Um bevorzugt Beta-Cyclodextrin zu erhalten, kann die Reaktion zwischen dem CGT und
dem gelatinisierten und verflüssigten Stärkebrei in Anwesenheit eines Lösungsmittels
durchgeführt werden. Derartige Lösungsmittel erhöhen die Ausbeute an Beta-
Cyclodextrin, und zwar dadurch, daß sie die Präzipitation von Beta-Cyclodextrin fördern,
wobei das Gleichgewicht in Richtung auf eine permanente bzw. andauernde Produktion
von Cyclodextrin verschoben wird. Typische Lösungsmittel schließen Toluen und P-Xylen
ein. Derartige Lösungsmittel werden auch als Komplexbildner oder Cyclodextrin-
Komplexbildner bezeichnet, da sie Komplexe mit dem Cyclodextrin bilden, wobei das
Cyclodextrin als Komplex aus Cyclodextrin und dem Komplexbildner ausfällt.
Typischerweise wird das Lösungsmittel von dem Beta-Cyclodextrin dadurch getrennt, daß
die wäßrige Lösung aus dem Beta-Cyclodextrin-Komplex gekocht wird. Das
Lösungsmittel wird hierbei destilliert und das Cyclodextrin bleibt zurück. Das
Cyclodextrin wird dann aus der Lösung gewonnen, und zwar in herkömmlicher Weise,
beispielsweise durch Präzipitation, Kristallisierung oder Filtration.
Die Trennung und Reinigung eines nichtverzweigten Beta-Cyclodextrins aus einer
Lösung, die Beta-Cyclodextrin enthält, ist extrem schwierig. Ein bekanntes Verfahren zum
Trennen von verzweigtem Beta-Cyclodextrin und nichtverzweigtem Beta-Cyclodextrin ist
ein chromatographisches Verfahren, welches in dem US-Patent 50 07 967 (veröffentlicht
am 16. April 1991) beschrieben ist.
Ein anderes bekanntes Verfahren ist in dem am 20. Juni 1989 veröffentlichten US-Patent
48 40 679 beschrieben. Bei diesem bekannten Verfahren wird ein Beta-Cyclodextrin-
Komplexbildner verwendet, um das verzweigte von dem nichtverzweigten Beta-
Cyclodextrin zu trennen. Ein solches Verfahren benötigt aber zusätzliche
Verfahrensschritte zur Verarbeitung des Komplexes aus dem nichtverzweigten Beta-
Cyclodextrin, um den Komplexbildner von dem nichtverzweigten Cyclodextrin wieder zu
trennen. Es besteht nun das Bedürfnis nach einem einfachen, preiswerten Verfahren zum
Reinigen von nichtverzweigtem Beta-Cyclodextrin bzw. zum Entfernen des verzweigten
Cyclodextrins.
Die Kristallisation ist eine bekannte Technik für die industrielle Reinigung von
Materialien. Die Kristallisation ist letztlich die Präzipitation eines festen Materials aus
einer Lösung. Vielfach wird auch eine Verdampfung in Verbindung mit Kristallisation zur
Reinigung oder Reingewinnung von Materialien verwendet.
Ein besonderes Problem bei der Kristallisation besteht aber darin, daß nicht alle
Materialien reine Kristalle bilden. Unter bestimmten Bedingungen werden dann
Mischkristalle gebildet.
Mit der Erfindung wird ein Verfahren zum Reinigen oder Reingewinnung von
nichtverzweigtem Beta-Cyclodextrin entwickelt. Erfindungsgemäß weist ein solches
Verfahren zur Reinigung von nichtverzweigtem Beta-Cyclodextrin folgende
Verfahrensschritte auf:
Bildung einer ersten wäßrigen ersten Lösung oder Ausgangslösung, die Beta-Cyclodextrin enthält;
Bildung eines ersten Präzipitats und einer ersten Flüssigkeit aus der ersten Lösung durch Kristallisation;
Gewinnung des ersten Präzipitats aus der ersten Lösung;
Bildung einer zweiten wäßrigen Lösung mit dem ersten Präzipitat;
Bildung eines zweiten Präzipitats und einer zweiten Flüssigkeit aus der zweiten Lösung durch Kristallisation;
Gewinnung des zweiten Präzipitats; und
Gewinnung des nichtverzweigten Betacyclodextrins aus dem zweiten Präzipitat.
Bildung einer ersten wäßrigen ersten Lösung oder Ausgangslösung, die Beta-Cyclodextrin enthält;
Bildung eines ersten Präzipitats und einer ersten Flüssigkeit aus der ersten Lösung durch Kristallisation;
Gewinnung des ersten Präzipitats aus der ersten Lösung;
Bildung einer zweiten wäßrigen Lösung mit dem ersten Präzipitat;
Bildung eines zweiten Präzipitats und einer zweiten Flüssigkeit aus der zweiten Lösung durch Kristallisation;
Gewinnung des zweiten Präzipitats; und
Gewinnung des nichtverzweigten Betacyclodextrins aus dem zweiten Präzipitat.
Um die Reinheit des nichtverzweigten Beta-Cyclodextrins zu erhöhen, erfolgt
vorzugsweise anstelle der Gewinnung des nichtverzweigten Beta-Cyclodextrins aus dem
zweiten Präzipitat die Bildung einer dritten wäßrigen Lösung aus diesem zweiten
Präzipitat. Anschließend wird ein dritter Kristallisationsschritt durchgeführt, und zwar mit
der dritten Lösung, um ein drittes Präzipitat und eine dritte Flüssigkeit zu bilden. Das
dritte Präzipitat wird dann gewonnen und schließlich wird das nichtverzweigte Beta-
Cyclodextrin aus diesem dritten Präzipitat gewonnen.
Der Kristallisationsschritt der Erfindung wird ohne die Zugabe eines Komplexbildners
oder eines Lösungsmittels ausgeführt. Es können aber dennoch einige Reste eines
Lösungsmittels vorhanden sein, welches bei der Herstellung oder Gewinnung des
Cyclodextrins aus dem Ausgangsmaterial der Stärke oder Stärkehydrolysats mit CGT
stammen. Diese Lösungsmittelreste werden ebenfalls aus dem nichtverzweigten Beta-
Cyclodextrin durch das erfindungsgemäße Reinigungsverfahren entfernt. Weiterhin treten
gewisse acyclische Dextrine ebenfalls in dem direkt aus dem Ausgangs- oder Roh-
Material bzw. Roh-Extrakt (raw digest) gewonnenen Cyclodextrin auf. Diese acyclische
Dextrine stellen ebenfalls Verunreinigungen dar und werden durch das
Reinigungsverfahren gemäß der Erfindung entfernt.
Diese und andere Aspekte der vorliegenden Erfindung werden vollständiger verstanden
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 ein breites Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung bezüglich eines nicht
verzweigten Beta-Cyclodextrins, und
Fig. 2 einen zusätzlichen Schritt zur Bildung einer dritten Lösung und eines dritten
Präzipitats in Übereinstimmung mit einem Verfahren gemäß der Erfindung.
Wie in der Fig. 1 dargestellt ist, wird in einem Verfahrensschritt 8 eine wäßrige
Ausgangslösung oder erste Lösung gebildet, und zwar aus Beta-Cyclodextrin, welches aus
einer Roh-Digestion oder Rohmasse gewonnen wurde, wobei diese Roh-Digestion in
üblicher Weise dadurch gebildet wurde, daß ein Stärkebrei mit einem CGT-Enzym bei
einem für das spezielle CGT-Enzym geeigneten pH-Wert, bei einer geeigneten
Temperatur sowie über eine geeignete Zeitdauer behandelt und anschließend das Beta-
Cyclodextrin in einer Kristallisation oder Filtration in der üblichen Weise entfernt wird.
Das von der Roh-Masse bzw. Digest gewonnene Beta-Cyclodextrin weist in typischer
Weise ungefähr 85-90 Gewichtsprozent an nicht verzweigtem Beta-Cyclodextrin auf
sowie ungefähr 2-4 Gewichtsprozent an verzweigtem Cyclodextrin und ungefähr 6-13
Gewichtsprozent an azyklischem Material.
Die Ausgangslösung oder erste Lösung gemäß der Erfindung umfaßt Wasser und Beta-
Cyclodextrin, welches direkt aus der Roh-Masse gewonnen wurde, und besitzt einen
Festanteil von ungefähr 24-40 Gewichtsprozent und dabei vorzugsweise einen
Feststoffanteil von ungefähr 25-30 Gewichtsprozent. Es erfolgt ein Erhitzen und Mischen
in der üblichen Weise unter Verwendung einer konventionellen Einrichtung zur Bildung
der ersten Lösung.
Wo das Beta-Cyclodextrin aus der Roh-Masse in Form eines Beta-Cyclodextrin Komplexes
gewonnen wird, beispielsweise bei Verwendung eines Lösungsmittels, schließt sich an
die Bildung der ersten Lösung, Verfahrensschritt 8, die Destillation der ersten Lösung über
eine solche Zeitperiode an, die ausreicht, um ein Verdampfen des Lösungsmittels aus der
Lösung zu bewirken, und zwar vor dem ersten Kristallisationsschritt. Die Destillation wird
in üblicher Weise und unter Verwendung einer üblichen Einrichtung durchgeführt. Es
kann vorkommen, daß durch diese Destillation das Lösungsmittel nicht vollständig
entfernt und Reste oder Spuren des Lösungsmittels im Cyclodextrin verbleiben. Der
nachfolgende Kristallisationsschritt der Erfindung entfernt derartige Lösungsmittelreste
bzw. -spuren.
Unter Verwendung dieser wäßrigen Ausgangslösung werden ein erstes Präzipitat sowie
eine erste Flüssigkeit gebildet, und zwar durch einen ersten Kristallisationsschritt 10.
Dieser erste Kristallisationsschritt 10 wird dadurch durchgeführt, daß die erste Lösung auf
eine Temperatur unter etwa 20°C abgekühlt wird und dann die erste Lösung bei einer
Temperatur von ungefähr 4°C bis etwa 26°C über eine Zeitspanne gehalten wird.
Typischerweise weist die Ausgangslösung bzw. die erste Lösung eine Temperatur von
etwa 95°C auf und wird dann auf etwa 20°C abgekühlt. Die exakte Temperatur der
Ausgangslösung ist aber nicht kritisch, solange das gesamte feste Material, welches zur
Bildung der ersten Lösung verwendet ist, sich in Lösung befindet.
Nach dem Abkühlen wird die erste Lösung oder Ausgangslösung über eine Zeitperiode
von ungefähr einen bis ungefähr sieben Tagen stehen gelassen, und zwar zur Bildung des
ersten Präzipitats. Es versteht sich für Fachleute, daß sich das erste Präzipitat nicht sofort
bildet, sondern dies über eine Zeitperiode stattfindet. Es wurde auch festgestellt, daß nach
einer Zeitperiode von ungefähr drei Tagen sich das gesamte oder der größte Teil des
ersten Präzipitats gebildet hat. Sehr bevorzugt beträgt die Zeitperiode zur Bildung des
Präzipitats ungefähr zwei Tage oder mehr.
Die Einrichtung, die in dem ersten Kristallisationsschritt verwendet wird, kann jede
herkömmliche Kristallisationseinrichtung sein, beispielsweise ein Tank-Kristallisator, ein
angetriebener, intermittierend arbeitender Kristallisator oder ein Swenson-Walker-
Kristallisator. Bevorzugt wird bei der Erfindung ein Tank-Kristallisator verwendet, der mit
Kühlmittel ausgestattet ist, beispielsweise mit einem Kühlelement oder mit einer
Kühlpackung, die sich um die Außenfläche des Tankes erstreckt. In den bewegten
suggessiven Kristallisatoren und Swenson-Walker-Kristallisatoren könnte die Bewegung
ausreichend sein, um die Kristallisation von Cyclodextrin zu beeinträchtigen oder zu
suspendieren.
Es hat sich gezeigt, daß ein Impfen nicht notwendig ist.
Die Gewinnung des ersten Präzipitats, Verfahrensschritt 12, wird in herkömmlicher
Weise unter Verwendung einer konventionellen Einrichtung durchgeführt. Filtrieren oder
Zentrifugieren ist möglich, wobei die Filtration bevorzugt ist. Ein solcher Verfahrensschritt
liefert die erste Flüssigkeit als ein Nebenprodukt. Die Bildung der zweiten Lösung,
Verfahrensschritt 14, wird durch Mischen von Wasser mit dem ersten Präzipitat in einer
herkömmlichen Weise unter Verwendung einer herkömmlichen Einrichtung durchgeführt.
Vorzugsweise wird das Präzipitat im Wasser bei Erhitzen und Umrühren des Präzipitates
aufgelöst, um eine Lösung von ungefähr 2-35 Gewichtsprozent Festanteilen und dabei
bevorzugt von ungefähr 25-30 Gewichtsprozent Festanteilen zu bilden. Es hat sich
gezeigt, daß der Anteil an Wärme, die benötigt wird, um das erste Präzipitat vollständig
aufzulösen, so groß ist, daß die zweite Lösung kocht.
Die Bildung des zweiten Präzipitats und der zweiten Flüssigkeit wird durch einen zweiten
Kristallisationsschritt 16 durchgeführt. Der zweite Kristallisationsschritt wird in der
gleichen Weise wie der erste Kristallisationsschritt ausgeführt. Die zweite Lösung wird auf
eine Temperatur unter etwa 20°C abgekühlt und bei einer Temperatur von etwa 4°C-26°C
belassen, und zwar bevorzugt bei einer Temperatur von ungefähr 15°C bis
ungefähr 20°C, um das zweite Präzipitat zu bilden. Bevorzugt beträgt die Zeitperiode
zur Bildung des zweiten Präzipitates ungefähr zwei Tage oder mehr. Eine herkömmliche
Kristallisationseinrichtung wird in herkömmlicher Weise für den zweiten
Kristallisationsschritt verwendet.
Die Gewinnung des zweiten Präzipitates, Verfahrensschritt 18, aus der zweiten Lösung
wird in üblicher Weise unter Verwendung einer herkömmlichen Einrichtung
durchgeführt, und zwar beispielsweise durch Zentrifugieren oder Filtrieren. Bevorzugt
wird das zweite Präzipitat ausgefiltert. Nicht verzweigtes Betacycladextrin wird dann im
Verfahrensschritt 20 aus dem zweiten Präzipitat gewonnen.
Falls ein höherer Reinheitsgrad an nicht-verzweigtem Beta-Cyclodextrin gewünscht wird,
wird vor der Gewinnung des nichtverzweigten Beta-Cyclodextrin aus dem zweiten
Präzipitat eine dritte wäßrige Lösung gebildet, Verfahrensschritt 22, und zwar aus dem
zweiten Präzipitat durch Mischen dieses zweiten Präzipitats mit Wasser, wie dies in der
Fig. 2 wiedergegeben ist. Als nächstes werden ein drittes Präzipitat und eine dritte
Flüssigkeit gebildet, und zwar unter Verwendung eines dritten Kristallisationsschrittes 24.
Das dritte Präzipitat wird dann gewonnen, Verfahrensschritte 26, und ein
nichtverzweigtes Beta-Cyclodextrin wird aus dem dritten Präzipitat gewonnen,
Verfahrensschritt 28.
Die dritte Lösung wird aus dem zweiten Präzipitat und aus Wasser gebildet, und zwar
derart, daß diese Lösung ungefähr 2-35 Gewichtsprozent Festanteile und dabei
bevorzugt ungefähr 25-30 Gewichtsanteile Feststoffe enthält. Es erfolgt ein Wärmen und
Mischen, soweit es notwendig ist, um diese dritte Lösung zu bilden.
Der dritte Kristallisationsschritt, der dazu verwendet wird, um das dritte Präzipitat und die
dritte Flüssigkeit aus der dritten Lösung zu bilden, wird in der gleichen Weise ausgeführt,
wie der zweite Kristallisationsschritt. Die dritte Lösung wird durch Erhitzen und
anschließendes Abkühlen auf ungefähr 200°C hergestellt. Die Temperatur der dritten
Lösung wird dann während der Bildung des dritten Präzipitates und der Flüssigkeit bei
einer Temperatur von ungefähr 4°-26°C und dabei bevorzugt bei einer Temperatur von
ungefähr 15°-20°C belassen. Bevorzugt beträgt die Zeitdauer zur Bildung des dritten
Präzipitates zwei Tage oder mehr. Der dritte Kristallisationsschritt der dritten Lösung wird
in herkömmlicher Weise und unter Verwendung einer herkömmlichen Einrichtung
ausgeführt.
Die Gewinnung des dritten Präzipitates aus der dritten Lösung erfolgt in herkömmlicher
Weise unter Verwendung herkömmlicher Einrichtung, beispielsweise durch
Zentrifugieren oder Filtrieren.
Diese und andere Aspekte der vorliegenden Erfindung werden noch verständlicher aus
den nachfolgenden Beispielen.
Ein Roh-Extrakt, der 250 g Kohlehydrat bis 30% Festanteile enthält, wurde von einer
Temperatur von 95°C auf eine Temperatur von 20°C abgekühlt, und zwar über eine
Zeitdauer von 24 Stunden. Hierbei wurde Cyclodextrin direkt aus dem Roh-Extrakt
erhalten. Die Lösung wurde dann gefiltert, und zwar auf einem 18,5 cm Papierpad in
einem Buchner-Trichter unter Vakuum. Ungefähr 90 g Cyclodextrin wurden nach dem
Trocknen in einem Ofen bei einer Temperatur von 100°C erhalten. Eine Analyse dieses
Materials ist in der nachfolgenden Tabelle 1 wiedergegeben. Diese Analyse kann in
einem HPLC Zylinder oder in einer anderen geeigneten Vorrichtung in herkömmlicher
Weise durchgeführt werden.
Der gesammelte Filterkuchen wurde dann in 450 ml destilliertes Wasser gegeben und mit
einem Magnetstab etwa 30 Minuten gerührt und auf eine Temperatur von 95°C erhitzt,
um die erste Lösung zu bilden. Diese erste Lösung wurde dann auf eine Temperatur von
20°C abgekühlt und bei einer Temperatur von 20°C über 16 Stunden gehalten. Das
feste Präzipitat wurde durch Filtration entfernt und der Filterkuchen in einem Ofen
getrocknet. Dieser ist in der nachstehenden Tabelle 2 mit "Präzipitat I" bezeichnet. Es
wurde dann eine zweite Lösung gebildet, und zwar aus dem Präzipitat I und in der
gleichen Weise, in der auch die erste Lösung gebildet wurde. Das zweite Präzipitat wurde
in der gleichen Weise wie das erste Präzipitat gebildet. Dieses zweite Präzipitat ist in der
nachstehenden Tabelle 2 mit "Präzipitat II" bezeichnet.
Wie die obige Tabelle 2 zeigt, entfernt der Zwei-Stufen-Kristallisationsprozeß gemäß der
Erfindung erfolgreich 100% der Unreinheiten, die mit dem nichtverzweigten Beta-
Cyclodextrin verbunden sind.
Es versteht sich, daß die bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, die
zum Zwecke der Illustration und Erläuterung gewählt wurden, auch alle Änderungen und
Modifikationen dieser Ausführungsformen mit umfassen, die nicht vom Geist und dem
Umfang der Erfindung abweichen.
Claims (7)
1. Verfahren zur Reinigung von nichtverzweigtem Beta-Cyclodextrin, gekennzeichnet
durch folgende Verfahrensschritte:
- (a) Bildung eines ersten Präzipitats und einer ersten Flüssigkeit aus einer ersten Lösung in einem ersten Kristallisationsschritt,
- (b) Gewinnung des ersten Präzipitats;
- (c) Bildung einer zweiten Lösung durch Mischen von Wasser mit dem ersten Präzipitat;
- (d) Bildung eines zweiten Präzipitats und einer zweiten Flüssigkeit aus der zweiten Lösung in einem zweiten Kristallisationsschritt;
- (e) Gewinnung des zweiten Präzipitats; und
- (f) Gewinnung eines gereinigten, nichtverzweigten Betacyclodextrins aus dem zweiten Präzipitat.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
Kristallisationsschritt durch Kühlen der ersten Lösung auf eine Temperatur im Bereich
zwischen ungefähr 10°C bis etwa 25°C und durch Halten der Temperatur der ersten
Lösung über eine Zeitperiode von etwa drei Tagen oder mehr erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der ersten und der
zweite Kristallisationsschritt jeweils durch Kühlen der ersten bzw. zweiten Lösung auf
eine Temperatur unter ungefähr 20°C und durch Halten der ersten bzw. zweiten
Lösung bei einer Temperatur im Bereich zwischen etwa 4°C bis etwa 26°C über eine
Zeitperiode von etwa 16 Stunden oder mehr erfolgt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gewinnung in beiden Verfahrensschritten (b) und (e) durch Filtrieren erfolgt.
5. Verfahren zur Reinigung von nichtverzweigtem Beta-Cyclodextrin, gekennzeichnet
durch die folgenden Verfahrensschritte:
- (a) Bildung eines ersten Präzipitats und einer ersten Flüssigkeit aus einer ersten Lösung in einem ersten Kristallisationsschritt;
- (b) Wiedergewinnung des ersten Präzipitats;
- (c) Bildung einer zweiten Lösung durch Mischen von Wasser mit dem erwähnten ersten Präzipitat;
- (d) Bildung eines zweiten Präzipitats und einer zweiten Flüssigkeit aus der zweiten Lösung durch einen zweiten Kristallisationsschritt;
- (e) Gewinnung des zweiten Präzipitats;
- (f) Bildung einer dritten Lösung aus dem zweiten Präzipitat;
- (g) Bildung eines dritten Präzipitats und einer dritten Flüssigkeit aus der dritten Lösung durch einen dritten Kristallisationsschritt;
- (h) Gewinnung des dritten Präzipitats; und
- (i) Gewinnung eines gereinigten nichtverzweigten Beta-Cyclodextrins aus dem dritten Präzipitat.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der erste, der zweite und
dritte Kristallisationsschritt jeweils durch Kühlen der ersten, zweiten bzw. dritten
Lösung auf eine Temperatur unterhalb ungefähr 20°C und durch Halten der
Temperatur der ersten, zweiten und dritten Lösung in einem Temperaturbereich von
ungefähr 4°C bis ungefähr 26°C über eine Zeitperiode von ungefähr 16 Stunden oder
mehr erfolgt.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verfahrensschritte (b), (e) und (h) durch Filtration ausgeführt werden.
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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Owner name: AMERICAN MAIZE-PRODUCTS CO. (N.D.GES.D. STAATES MA |
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8131 | Rejection |