DE19528730A1 - Verfahren zur Herstellung eines Datenträgers - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Datenträgers

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines mehrschichtigen Datenträgers mit wenigstens einer Öffnung in zumindest einer Schicht zur Aufnahme eines elektronischen Moduls.
Derartige Verfahren sind bereits seit längerem bekannt und dienen der Herstellung von Datenträgern, wie bei­ spielsweise Chipkarten, die heute in vielen Bereichen, z. B. in Zugangskontrollsystemen oder als Zahlungsmittel verwendet werden. Das im Datenträger befindliche elek­ tronische Modul umfaßt üblicherweise einen Träger, mit einem integrierten Schaltkreis sowie Kopplungselemente, die leitend mit dem integrierten Schaltkreis verbunden sind und der Kommunikation mit externen Geräten dienen. Die Kopplungselemente sind entweder in Form von Kontakt flächen zur berührenden Kontaktabnahme oder auch als Spulen zur nichtberührenden Kontaktabnahme ausgebildet.
Bei herkömmlichen Verfahren wird das elektronische Modul in der Öffnung eines Datenträgers angeordnet. Der ver­ bleibende Hohlraum zwischen dem elektronischen Modul und der Öffnung wird hierbei freigelassen. Dies kann dazu führen, daß sich in den die Öffnung abdeckenden Schich­ ten des Datenträgers Deformationen ergeben, die das Er­ scheinungsbild in diesem Bereich aufgebrachter, empfind­ licher Elemente, wie beispielsweise Unterschriftsstrei­ fen oder Hologramme, stören.
Ein mögliches Verfahren um plane Oberflächen der Deck­ schichten zu erzielen, wird in der DE 32 48 385 A1 be­ schrieben. Hierin wird ein elektronisches Modul von ei­ ner ersten Seite her in einer zweistufigen Durchbrechung eines Schichtlaminats angeordnet. In einem zweiten Schritt wird von der zweiten Seite des Schichtlaminats her der noch zwischen der Durchbrechung und dem elektro­ nischen Modul verbleibende Hohlraum mit einem Füllmate­ rial, wie Silikonkautschuk, aufgefüllt. Nach dem Einfül­ len des Füllmaterials wird auf der zweiten Seite des Schichtlaminats eine Deckschicht auflaminiert, wobei sich auch im Bereich der aufgefüllten Durchbrechung nun­ mehr eine plane Oberfläche ergibt.
Die DE 30 29 939 C2 beschreibt ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung mehrschichtiger Datenträger. Hierin wird ein elektronisches Modul in der Durchbrechung einer Kernschicht angeordnet. Daraufhin wird auf dieser Kern­ schicht symmetrisch von beiden Seiten her jeweils eine Schicht aus thermoplastischem Kunststoff und eine Deck­ schicht positioniert, wobei die Schichten aus thermopla­ stischem Kunststoff einen niedrigeren Erweichungspunkt aufweisen als die Kernschicht und die Deckschichten des Datenträgers. Die Schichtfolge wird unter Druck und Wär­ me laminiert, wodurch der erweichende thermoplastische Kunststoff in den noch verbleibenden Hohlraum zwischen dem elektronischen Modul und der Durchbrechung eindringt und diesen auffüllt.
Es ist somit bekannt, den verbleibenden Hohlraum der Öffnung im Bereich des Moduls mit einem Füllmaterial aufzufüllen und damit Datenträger mit planen Oberflächen im Bereich des elektronischen Moduls zu erzielen. Die dazu notwendigen Maßnahmen sind allerdings wegen der speziellen Verfahrensschritte oder der Notwendigkeit, besondere Schichten einsetzen zu müssen, noch ver­ gleichsweise aufwendig.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, ausgehend vom Stand der Technik ein einfaches und ko­ stengünstiges Verfahren zur Herstellung eines mehr­ schichtigen Datenträgers vorzuschlagen, dessen Ober­ fläche auch im Bereich des eingelagerten Moduls keiner­ lei Verformungen aufweist.
Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Der Grundgedanke der Erfindung ist darin zu sehen, daß das zum Füllen des verbleibenden Hohlraums verwendete Material vorzugsweise in Drucktechnik auf wenigstens einer der Schichten aufgebracht wird. Der besondere Vor­ teil der Erfindung liegt darin, daß damit bereits vor der eigentlichen Herstellung des Datenträgers auf ein­ zelnen Schichten das Füllmaterial aufgebracht ist. Hierdurch müssen weder bei der eigentlichen Herstellung durch Lamination zusätzliche Schichten aus Füllmaterial positioniert werden, noch muß das Füllmaterial in einem gesonderten Verfahrensschritt nach der Lamination be­ reitgestellt werden. Darüber hinaus kann durch das er­ findungsgemäße Verfahren auch bereichsweise Füllmaterial bereitgestellt werden, wodurch das Füllmaterial gezielt im Bereich der Öffnung zur Verfügung steht.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird auf wenigstens einer Schicht, die eine Öffnung zur Aufnahme des elek­ tronischen Moduls in einer weiteren Schicht abdecken soll, ein Füllmaterial in Form von z. B. thermoplasti­ schem Kunststoff oder Wachs wenigstens im Bereich der Öffnung aufgetragen. Das Füllmaterial weist dabei einen Erweichungspunkt auf, der unterhalb desjenigen der Schichten des Datenträgers liegt. Hierdurch wird er­ reicht, daß das Füllmaterial bei der Lamination des Da­ tenträgers unter Wärme und Druck zuerst erweicht und zumindest teilweise die Öffnung im Bereich des elektro­ nischen Moduls auffüllt. Hiernach erweichen die restli­ chen Schichten des Datenträgers und verbinden sich mit­ einander, wobei die die Öffnung abdeckende Schicht im Bereich der Öffnung eine plane Oberfläche aufweist, da der verbleibende Hohlraum im Bereich des elektronischen Moduls bereits mit dem Füllmaterial aufgefüllt ist.
Der Auftrag des Füllmaterials auf der Schicht kann durch die verschiedensten Verfahren erfolgen und läßt sich beispielsweise auf die Schicht aufdrucken oder es kann ein aus einer Folie aus Füllmaterial ausgestanztes Stück aufgeklebt werden. Es ist weiterhin auch denkbar, das Füllmaterial im erweichten Zustand oder als Lack über eine Kanüle in Form eines Tropfens aufzusetzen.
Weitere Vorteile und Merkmale können den Figuren entnom­ men werden.
Hierin zeigen
Fig. 1 Datenträger mit einem berührend kontak­ tierenden elektronischen Modul, herge­ stellt nach dem erfindungsgemäßen Verfah­ ren,
Fig. 2 Schnittzeichnung der Einzelschichten des Datenträgers gemäß Fig. 1 entlang der Linie A-A vor der Fertigstellung,
Fig. 3 Schnittzeichnung des fertigen Datenträ­ gers gemäß Fig. 1 entlang der Linie A-A,
Fig. 4 Schnittzeichnung der Einzelschichten ei­ ner zweiten Ausführungsform eines Daten­ trägers mit einem nichtberührend kontak­ tierenden elektronischen Modul, herge­ stellt nach dem erfindungsgemäßen Verfah­ ren,
Fig. 5 Schnittzeichnung des fertiggestellten Datenträgers gemäß Fig. 4,
Fig. 6 perspektivische Darstellung einer als Halbzeug ausgebildeten Schicht 11 aus Fig. 4,
Fig. 7 Schnittzeichnung der Einzelschichten ei­ nes weitergebildeten Datenträgers nach Fig. 4 mit einer Durchbrechung zur Auf­ nahme der Spule,
Fig. 8 Schnittzeichnung einer zweiten Weiterbil­ dung des Datenträgers gemäß Fig. 4 mit zusätzlicher Schicht zur Aufnahme eines Trägersubstrates,
Fig. 9 Schnittzeichnung des fertiggestellten Datenträgers nach Fig. 8.
Fig. 1 zeigt einen Datenträger, der gemäß dem erfin­ dungsgemäßen Verfahren hergestellt worden ist. Er umfaßt den aus mehreren Schichten hergestellten Körper 1, wobei in einer Öffnung des Körpers 1 ein elektronisches Modul angeordnet ist. Das elektronische Modul umfaßt allgemein einen integrierten Schaltkreis, der leitend mit den in Fig. 1 gezeigten Kontaktflächen 2 zur berührenden Kommu­ nikation mit einem externen Gerät verbunden ist. Derar­ tige elektronische Module sind dem Fachmann bereits hin­ reichend bekannt und sind beispielsweise in den obenge­ nannten Schriften näher beschrieben.
Fig. 2 zeigt eine Schnittzeichnung der beispielsweise aus PVC hergestellten Einzelschichten 3, 4 und 5 des Datenträgers gemäß Fig. 1 entlang der Linie A-A vor der Fertigstellung des Datenträgers. Die Schichten 3, 4 und 5, wie auch die Schichten der nachfolgenden Ausfüh­ rungsbeispiele können in Form von dem Fachmann hinrei­ chend bekannten Mehrnutzenbogen oder in Form von langen Bändern, die als Rolle aufgewickelt sind, bereitgestellt werden. Die Schichten 3 und 4 weisen hierbei Öffnungen zur Aufnahme des elektronischen Moduls in Form von Durchbrechungen 6 und 20 auf. In der Durchbrechung 20 der Schicht 4 befindet sich ein elektronisches Modul, umfassend die Kontaktflächen 2 und den Chipträger, be­ stehend aus dem Trägersubstrat 8b und dem Gußkörper 8a, der den integrierten Schaltkreis umgibt. Der integrierte Schaltkreis ist leitend über beispielsweise Bonddräht­ chen durch das Trägersubstrat hindurch mit den Kontakt­ flächen 2 verbunden.
Selbstverständlich ist das hier gezeigte elektronische Modul nur beispielhaft und nicht auf die gezeigte Aus­ führungsform beschränkt. Vielmehr kann das Modul auch in anderen, dem Fachmann bereits hinlänglich bekannten Techniken, wie beispielsweise Leadframe-Technik oder in TAB-Technik gefertigt sein.
Das elektronische Modul wird in der Durchbrechung 20 positioniert, wobei der die Durchbrechung 20 überlap­ pende Teil des Trägersubstrats 8b beispielsweise über einen Kleber auf der Schicht 4 fixiert wird. Es kann sich hierbei um für den Fachmann bereits hinreichend bekannte Kleber wie beispielsweise Flüssigkleber oder thermoplastische Kunststoffe handeln. Auf der Schicht 5 befindet sich im Bereich der Durchbrechung 20 Füllmate­ rial in Form einer Schicht 7 aus thermoplastischem Kunststoff, deren Erweichungspunkt niedriger als derje­ nige der Schicht 5 ist.
Bei derartigen Schichten kann es sich beispielsweise um Polyethylen oder um andere Materialien, wie Lacke etc., handeln. Die Schicht 7 aus thermoplastischem Kunststoff kann z. B. durch ein Siebdruckverfahren oder ein Thermo­ transferdruckverfahren aufgetragen werden und überlappt in diesem Ausführungsbeispiel die Durchbrechung 20. Selbstverständlich kann die Schicht 7 aus thermoplasti­ schem Kunststoff auch kleiner sein oder aber den Abmes­ sungen der Durchbrechung 20 entsprechen. Darüber hinaus sind noch andere Verfahren möglich, um die Schicht 7 aus thermoplastischem Kunststoff auf der Schicht 5 aufzu­ bringen. So kann die Schicht 7 auch aufgebracht werden, indem aus einer Folie aus thermoplastischem Kunststoff ein entsprechendes Stück ausgestanzt und über einen Kle­ ber auf der Schicht aufgeklebt wird.
Zur Fertigstellung des Datenträgers werden die Schichten 3, 4 und 5 unter der Einwirkung von Druck und Wärme aufeinanderlaminiert, wobei die dabei zuerst erweichende Schicht 7 aus thermoplastischem Kunststoff in den ver­ bleibenden Hohlraum 20 im Bereich des Moduls eindringt und den Hohlraum somit auffüllt. Hiernach erweichen die restlichen Schichten 3, 4 und 5 und verbinden sich mit­ einander unter dem Druck.
Um die Haftungswirkung zwischen den Schichten des Daten­ trägers zu erhöhen, können einzelne Schichten und/oder das elektronische Modul vor der Lamination mit einem Plasma vorbehandelt werden.
Den fertiglaminierten Datenträger zeigt Fig. 3. Hierin ist zu sehen, wie der thermoplastische Kunststoff 7 den verbleibenden Hohlraum der Durchbrechung 20 auffüllt.
Die Fig. 4 zeigt die Schnittdarstellung der Einzel­ schichten 9, 10, 11 und 12 eines zweiten Ausführungsbei­ spiel s eines Datenträgers vor der Fertigstellung, wobei der Datenträger ein nichtberührend kontaktierendes elek­ tronisches Modul aufweist. Die Schichten 10 und 11 wei­ sen hierbei Öffnungen zur Aufnahme des elektronischen Moduls in Form von Durchbrechungen 13 und 18 auf. Selbstverständlich können die Öffnungen auch anders aus­ geführt sein und beispielsweise in Form eines Sacklochs oder als mehrstufige Durchbrechung vorliegen.
Das elektronische Modul ist hierbei ebenfalls beispiel­ haft und schematisiert gezeichnet. Es weist als Kopp­ lungselement zur Kommunikation mit einem externen Gerät eine Spule 14 auf, sowie einen leitend mit den Enden der Spule verbundenen Chipträger, umfassend ein Trägersub­ strat 15b und einen Gußkörper 15a, in dem sich der inte­ grierte Schaltkreis befindet. Die Spulenenden der Spule 14 sind elektrisch leitend mit hier nicht gezeigten, auf dem Trägersubstrat 15b befindlichen Leiterbahnen verbun­ den. Die anderen Enden der hier nicht gezeigten Leiter­ bahnen sind leitend mit dem im Gußkörper 15a befindli­ chen integrierten Schaltkreis verbunden. Die Spulenenden können aber auch direkt mit den Anschlußpunkten des in­ tegrierten Schaltkreises verbunden sein. Derartige Mo­ dule sind dem Fachmann hinreichend bekannt und sollen hier nicht weiter ausgeführt werden.
Das gezeigte elektronische Modul ist in diesem Beispiel auf der Schicht 11 angeordnet. Die Schichten 9 und 12 weisen im Bereich der Durchbrechungen 13 und 18 Füllma­ terial in Form von Schichten aus thermoplastischem Kunststoff 16 und 19 mit niedrigem Erweichungspunkt auf, die nach bereits oben beschriebenem Verfahren auf den Schichten 9 und 12 aufgebracht wurden. Den fertiglami­ nierten Datenträger zeigt die Fig. 5.
Bei dem eben gezeigten Datenträger wurde das elektro­ nische Modul auf der Schicht 11 direkt vor der Laminie­ rung des Datenträgers angeordnet. Oftmals erfolgt die Herstellung des elektronischen Moduls und die Fertig­ stellung des Datenträgers an unterschiedlichen Orten. Dann ist es jedoch wünschenswert, das relativ empfind­ liche Modul sicher zwischen den Orten transportieren zu können. In einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird dazu deshalb in einem weiteren Verfah­ rensschritt ein Halbzeug zur Herstellung des Datenträ­ gers gemäß Fig. 4 hergestellt. Hierzu wird wenigstens ein Punkt 17 aus einem Material, das der Fixierung des elektronischen Moduls dient, wie beispielsweise thermo­ plastischem Kunststoff mit niedrigem Erweichungspunkt oder einem sonstigen Kleber, auf der Schicht 11 nach ei­ nem der obengenannten Verfahren aufgebracht. Die Spule 14 des elektronischen Moduls wird über die Punkte 17 auf der Schicht 11 fixiert, wie dies Fig. 6 zeigt. Die Fi­ xierung kann beispielsweise erfolgen, indem erwärmter, flüssiger thermoplastischer Kunststoff auf der Schicht 11 aufgetragen wird und die Spule 14 in den noch nicht erstarrten thermoplastischen Kunststoff 17 eingedrückt wird. Es ist aber auch denkbar, einen Flüssigkleber auf­ zutragen und hieran die Spule zu fixieren. Natürlich können die Punkte auch als thermoplastischer Kunststoff im Siebdruck oder im Thermotransferdruck aufgetragen werden. Der thermoplastische Kunststoff muß dann vor dem Aufkleben des elektronischen Moduls erhitzt und somit flüssig gemacht werden.
Hierdurch wird ein Halbzeug hergestellt, das bis zur Fertigstellung des Datenträgers das elektronische Modul trägt, wodurch das Modul auf einfache Weise sicher transportiert werden kann. Der Transport ist besonders vorteilhaft möglich, wenn die Schicht 11 in Form einer Endlosbahn bereitgestellt wird, auf der die elektroni­ schen Module angeordnet werden. Das Band läßt sich dann ziehharmonikaartig falten. Zusätzlich kann die in Fig. 4 gezeigte Schicht 10 auf das in Fig. 6 gezeigte Halbzeug auflaminiert werden, so daß das elektronische Modul von beiden Seiten her geschützt ist.
Ein anderes, hier nicht gezeigtes Halbzeug zur Herstel­ lung eines Datenträgers kann auch erzeugt werden, indem das elektronische Modul 15a, 15b, 14 auf der Schicht 9 fixiert wird. Hierbei werden dann zusätzliche Punkte aus thermoplastischem Kunststoff oder einem sonstigen Kleber auf Schicht 9 aufgetragen, über die das elektronische Modul auf der Schicht 9 fixiert wird. Diese Weiterbil­ dung hat den Vorteil, daß die zusätzlichen Punkte ge­ meinsam mit dem thermoplastischen Kunststoff 19, der als Füllmaterial dient, aufgetragen werden können. Bei einem gemäß diesem Halbzeug fertiggestellten Datenträger ver­ läuft die Spule 14 dann zwischen den Schichten 9 und 10. Das hierbei verwendete elektronische Modul 15a, 15b, 14, kann deshalb vorteilhafterweise so ausgestaltet sein, daß die Spule 14 auf der dem Gußkörper 15a abgewandten Seite des Trägersubstrats 15b angeordnet ist.
Gemäß einer Weiterbildung des in Fig. 4 dargestellten Datenträgers wird zusätzlich zu den Schichten 9, 10, 11 und 12 eine weitere Schicht 21 bereitgestellt (siehe Fig. 7), die Durchbrechungen 23 und 24 aufweist, wobei die Durchbrechung 24 zur Aufnahme der Spule 14 im Be­ reich des Trägersubstrats 15b dient. Hierdurch werden die leitenden Verbindungen zwischen den Spulenenden und den am Trägersubstrat 15b befindlichen Leiterbahnen bei der Lamination unter Druck und Wärme entlastet. Die Schichtdicke der Schicht 21 wird hierbei vorteilhafter­ weise wenigstens so dick wie die Spule 14 gewählt. Zu­ sätzlich kann die weitere Schicht 21 eine Schicht 22 aus thermoplastischem Kunststoff mit niedrigem Erweichungs­ punkt aufweisen, die die Durchbrechungen 23 und 24 um­ gibt. Die Schicht 22 aus thermoplastischem Kunststoff wird ebenfalls nach einem der obengenannten Verfahren aufgebracht. Bei der Lamination des Datenträgers er­ weicht die Schicht 22 aus thermoplastischem Kunststoff und füllt hierbei ebenfalls die verbleibenden Hohlräume im Bereich des elektronischen Moduls.
In einer weiteren Weiterbildung des Datenträgers nach Fig. 4 werden die Schichten 12, 25, 26, 27, 34 mit den Durchbrechungen 28, 29, 30 bereitgestellt, wie Fig. 8 dies zeigt. Auf die Schichten wird nach obengenanntem Verfahren thermoplastischer Kunststoff 31, 32, 33 und 16 aufgebracht. Die Schichtdicke der Schicht 27 ist hierbei geringer als die Dicke des Gußkörpers 15a gewählt, so daß sich beim Laminieren der Schichten unter Druck das Trägersubstrat 15b derart verformt, daß es in die Durch­ brechung 28 der Schicht 25 gedrückt wird. Hierdurch kann erreicht werden, daß die Spule trotz geringerer Dicke des Trägersubstrats 15b gegenüber dem Gußkörper 15a mit­ tig im Datenträger angeordnet ist, wodurch sich mögliche Deformationen an den Deckschichten des Datenträgers durch die Spule verringern lassen.
Selbstverständlich ist das Verfahren nicht auf die Her­ stellung der gezeigten Datenträger beschränkt. Vielmehr ist der Fachmann aufgefordert, auch Teile der Ausfüh­ rungsformen zu kombinieren und weiterzubilden.

Claims (13)

1. Verfahren zur Herstellung eines mehrschichtigen Da­ tenträgers mit wenigstens einer Öffnung in zumindest einer Schicht zur Aufnahme eines elektronischen Moduls, gekennzeichnet durch folgende Verfahrens­ schritte:
  • - Bereitstellen wenigstens einer ersten Schicht (4, 11, 21) mit wenigstens einer Öffnung (20, 18, 23)
  • - Aufbringen eines Füllmaterials (7, 16, 19) auf wenigstens einer zweiten Schicht (5, 9, 12) im Bereich der Öffnung der ersten Schicht, wobei der Erweichungspunkt des Füllmaterials gerin­ ger als der der zweiten Schicht ist,
  • - Positionieren des elektronischen Moduls (8a, 8b, 2 oder 15a, 15b, 14) in der Öffnung der ersten Schicht,
  • - Laminieren der Schichten unter Wärme und Druck, wobei das aufgebrachte Füllmaterial erweicht und zumindest teilweise den verblei­ benden Hohlraum im Bereich des elektronischen Moduls auffüllt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zusätzlich wenigstens ein weite­ rer Punkt (17) aus einem Material auf einer der Schich­ ten des Datenträgers aufgetragen wird, das der Fixierung des elektronischen Moduls dient.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das elektronische Modul bereits vor der Lamination des Datenträgers mit den aufgebrach­ ten Punkten auf einer der Schichten fixiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Füllmaterial oder der Punkt aufgedruckt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein Siebdruckverfahren oder ein Thermotransferdruckverfahren verwendet wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß wenigstens eine der Schichten und/oder das elektronische Modul mit einem Plasma vorbehandelt wird, um hierdurch eine Verbesserung der Hafteigenschaften zu erzielen.
7. Mehrschichtiger Datenträger mit wenigstens einer Öffnung (20, 18, 23) in zumindest einer ersten Schicht (4, 11, 21), in der ein elektronisches Modul (8a, 8b, 2 oder 15a, 15b, 14), umfassend einen integrierten Schalt­ kreis und leitend mit dem integrierten Schaltkreis ver­ bundene Kopplungselemente (2, 14) zur Kommunikation mit externen Geräten, angeordnet ist, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Datenträger wenig­ stens eine zweite Schicht (5, 9, 12) aufweist, auf der zumindest im Bereich der Öffnung ein Füllmaterial (7, 16, 19) aufgebracht ist, dessen Erweichungspunkt niedriger als der der zweiten Schicht ist, wobei das Füllmaterial zumindest teilweise den verbleibenden Hohl­ raum im Bereich des Moduls auffüllt.
8. Datenträger nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß auf einer der Schichten wenig­ stens ein weiterer Punkt (17) aus einem Material aufge­ bracht ist, der das elektronische Modul fixiert.
9. Datenträger nach Anspruch 7 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kopplungselemente entweder in Form von einer Spule (14) oder in Form von Kontaktflächen (2) vorgesehen sind.
10. Datenträger nach Anspruch 9 mit einer Spule als Kopplungselement, dadurch gekennzeich­ net, daß die erste Schicht eine weitere Öffnung (24) im Bereich des integrierten Schaltkreises aufweist, in der die Spule im Bereich des integrierten Schaltkrei­ ses aufgenommen wird.
11. Halbzeug zur Herstellung eines mehrschichtigen Da­ tenträgers gemäß Anspruch 7, umfassend wenigstens eine Schicht (11), auf der sich ein elektronisches Modul (15a, 15b, 14), umfassend einen integrierten Schaltkreis und eine leitend mit dem Schaltkreis verbundene Spule (14), befindet, dadurch gekennzeichnet daß auf der Schicht wenigstens ein Punkt (17) aus einem Material aufgebracht ist, das das elektronische Modul auf der Schicht fixiert.
12. Halbzeug nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Punkt entweder ein im Sieb­ druckverfahren oder im Thermotransferdruckverfahren auf­ gebrachter thermoplastischer Kunststoff ist.
13. Halbzeug nach Anspruch 11 bis 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Schicht im Bereich des integrierten Schaltkreises wenigstens eine Öffnung (18, 23, 24) zur Aufnahme des elektronischen Moduls (15a, 15b, 14) aufweist und/oder daß die Schicht im Be­ reich der Öffnung/en einen Auftrag aus einem Füllmate­ rial mit einem niedrigeren Erweichungspunkt als die Schicht aufweist.
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