DE19528955A1 - Korrektur der Bandzähleinrichtung eines Recorders - Google Patents
Korrektur der Bandzähleinrichtung eines RecordersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Informationen aufzeichnendes und/oder
wiedergebendes Gerät, insbesondere einen Videorecorder, mit
einer Bandzähleinrichtung und einer Auswertung von auf dem
bandförmigen Speicherträger aufgezeichneten Markierungen für
Steuerungszwecke.
Es ist bekannt, bei auf Videobändern aufgezeichneten
Informationen den Anfang einer Aufzeichnung zu markieren, um
diesen Anfang gezielt anfahren zu können. Der Start der
Wiedergabe kann somit beschleunigt werden.
Es ist ferner bekannt, neben einer derartigen Anfangsmarkierung
weitere Markierungen zu setzen, die ebenfalls gezielt angefahren
werden können und mit denen sich bestimmte Szenen bzw.
Abschnitte innerhalb einer Aufzeichnung kennzeichnen und
beschleunigt anfahren lassen. Solche abschnittsweisen
Markierungen ermöglichen eine selektive Wiedergabe ausgewählter
Teile einer Aufzeichnung, z. B. wenn bei Wiedergabe eines
aufgezeichneten Fernsehprogramms Werbeeinblendungen gezielt
übersprungen werden sollen oder wenn zum Zusammenschnitt
einzelner selbstaufgezeichneter Szenen nur vorher ausgewählte
Teile dieser Szenen automatisch auf ein anderes Gerät überspielt
werden sollen.
Dazu werden die abschnittsweise zu markierenden Stellen auf dem
Aufzeichnungsträger mit der Bandzähleinrichtung des Gerätes
ermittelt und jeweils als Zahlenwerte, die z. B. Band-
Laufzeitangaben entsprechen können, in einem Schreib/Lese
speicher des Gerätes abgespeichert. Mit Hilfe der
abgespeicherten Zahlenwerte und der Bandzähleinrichtung können
dann die zu markierenden Bandstellen in einem anschließenden
Markiermodus automatisch angefahren und auf dem Band z. B. durch
Modulation der Kontrollspur markiert werden. Die Ansteuerung der
Bandzähleinrichtung erfolgt dabei jeweils durch das in der
Längsspur des Videobandes z. B. aufgezeichnete
Bildsynchronsignal, auch Kontroll- bzw. CTL-Impuls genannt.
Aufgrund von schlechtem Bandkopfkontakt oder Bandbeschädigungen
kann es jedoch vorkommen, daß die jeweiligen Bandzählerstände
ausgewählter Teile einer Aufzeichnung nach z. B. mehrmaligem
Umspulen nicht mehr mit den zuvor ermittelten und
abgespeicherten Bandzählerständen übereinstimmen. Damit wird das
Auffinden zu markierender sowie auch bereits markiert er
Bandstellen ausgewählter Teile einer Aufzeichnung erschwert.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das Auffinden
ausgewählter Teile einer Aufzeichnung zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen
Merkmale gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen sind in
den Unteransprüchen angegeben.
Der Erfindung liegt die Idee zugrunde, einen Suchlauf bzw. ein
beschleunigtes selektives Anfahren zur Wiedergabe ausgewählter
Teile einer Aufzeichnung mittels Bandzähleinrichtung und
entsprechender abgespeicherter Bandzählerstandswerte von einer
Bezugsmarkierung ausgehen bzw. starten zu lassen. Handelt es
sich dabei um eine Aufzeichnung gemäß dem VHS-Index-Search-
System (VISS), so wird vorzugsweise die den Aufzeichnungsanfang
kennzeichnende VISS-Markierung als Bezugsmarkierung verwendet.
Zur Detektion einer derartigen Bezugsmarke ist erfindungsgemäß
ein Toleranzfenster vorgesehen, innerhalb welchem das Auftreten
dieser Bezugsmarke erwartet wird. Die Position der Bezugsmarke
wurde vor dem Festlegen der zu markierenden Bandstellen
ebenfalls in Form eines Bandzählerstandes abgespeichert. Durch
dieses Toleranzfenster wird in vorteilhafter Weise dem Verlust
einiger CTL-Impulse sowie Zählfehlern der Bandzähleinrichtung
des Gerätes Rechnung getragen.
Ist die Bezugsmarke detektiert, können die weiteren markierten
Stellen auf dem Aufzeichnungsträger, für die bei einem
vorherigen Markierungsvorgang entsprechende
Bandzählerstandswerte abgespeichert wurden, mittels der
Bandzähleinrichtung präzise angefahren werden, d. h., daß es
hinsichtlich der jeweiligen markierten Bandstellen keinen
Versatz mehr zwischen der Aufzeichnung und der selektiven bzw.
einer nachträglichen Wiedergabe gibt.
Die Erfindung hat außerdem den Vorteil, daß kein zusätzlicher
Schaltungsaufwand erforderlich ist. Im Prinzip ist die Software
heutiger Rekorder mit Video-Index-Search- und/oder Video-
Address-Search-System lediglich um die Anweisung zu ergänzen,
die Bezugsmarkierung zu detektieren und die Laufwerksteuerung
zum anschließenden Anfahren markierter Bandstellen mittels der
Bandzähleinrichtung und entsprechender abgespeicherter
Bandzählerstandswerte von dieser Bezugsmarkierung ausgehen zu
lassen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung näher
erläutert. Darin zeigen
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Videorecorder mit einem
bandförmigen Aufzeichnungsträger und Markierungen für
den Aufzeichnungsträger;
Fig. 2 einen bekannten Videorecorder mit dem bandförmigen
Aufzeichnungsträger und den Markierungen gemäß Fig. 1;
Fig. 3 ein Flußdiagramm zur Erläuterung der erfindungsgemäßen
Funktion des Videorecorders gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt symbolisch einen VHS-Videorecorder 1 mit einem in
einer Kassette gelagerten bandförmigen Aufzeichnungsträger, im
folgenden Band 2 genannt. Das Band 2 weist neben einer den
Beginn einer Aufzeichnung markierenden VISS-Marke 3 weitere
vorläufige Markierungen 4 auf, deren jeweilige Positionen z. B.
in Form von Bandzählerstandwerten ebenfalls während der
Aufzeichnung in einem Schreib/Lesespeicher abgespeichert werden
und bestimmte, z. B. nicht interessierende Abschnitte wie während
des Aufzeichnungsbetriebes des Recorders 1 eingeblendete
Werbeblöcke markieren.
Den Markierungen 3 und 4 sind somit jeweils entsprechende
Zählerstände (hier Zahlen 150 bzw. 1200, 2000 und 3800) der
nicht dargestellten Bandzähleinrichtung des Recorders 1
zugeordnet. Diese Zählerstände, die vorzugsweise jeweils auf der
Zählung von CTL-Impulsen beruhen, werden während des
Aufzeichnungsbetriebes ermittelt und z. B. in einem RAM-Speicher
des Recorders 1 abgespeichert. Das Ermitteln und Abspeichern der
jeweiligen Zählerstände einschließlich des Markierens z. B. nicht
interessierender Aufzeichnungsabschnitte durch derartige
Markierungen 4 kann auch manuell, z. B. mittels einer im Recorder
1 vorgesehenen Eingabetastenfunktion, bei nachträglicher
Wiedergabe der Aufzeichnung erfolgen.
Nicht interessierende Aufzeichnungsabschnitte können gezielt
übersprungen werden, z. B. dadurch, daß der Recorder 1 mittels
der abgespeicherten Zählerstände und der Steuereinrichtung für
den Band- oder Wickelantrieb automatisch in den schnellen
Vorlaufbetrieb bzw. Umspulbetrieb umschaltet. Die
Steuereinrichtung ist ebenso wie die Bandzähleinrichtung nicht
dargestellt; derartige Einrichtungen des Recorder sind
hinlänglich bekannt, so daß auf diese nur insoweit eingegangen
wird, wie es die Erfindung betrifft.
Um auch nach weiteren Bandbetätigungen, insbesondere nach
Umspulungen mit wechselnder Bandlaufrichtung, wie mit dem
mäanderartig gefalteten Bandbereich 6 symbolisch dargestellt,
die Bandstellen 3, 4 präzise anfahren zu können, wird
erfindungsgemäß das Band 2 zunächst bis zu einem Zählerstand
umgespult, welcher dem der VISS-Marke 3 zugeordneten
abgespeicherten Zählerstand entspricht, wobei die Detektion der
VTSS-Marke 3 als Bezugs- und/oder Ausgangsmarkierung
Voraussetzung für das eigentliche präzise Anfahren der übrigen,
den Markierungen 4 entsprechenden Bandstellen ist. Aufgrund
möglichen Verlustes einiger CTL-Impulse und/oder von Zählfehlern
der Bandzähleinrichtung, insbesondere infolge wechselnder
Bandlaufrichtung oder Bandbeschädigungen, ist ein
Toleranzfenster 5 vorgesehen, innerhalb welchem das Auftreten
der VISS-Marke 3 erwartet wird und innerhalb welchem dann,
anstelle des der VISS-Marke 3 zugeordneten abgespeicherten
Zählerstandes, die VISS-Marke 3 selbst Suchlaufkriterium ist.
Die Fensterbreite und -lage sind vorgebbar. Damit kann bei der
Detektion der VISS-Marke 3 eine bestimmte Anzahl von CTL-
Impulsverlusten und/oder Zählfehlern toleriert werden bzw. sich
nicht auswirken. Als Fensterbreite 5 hat sich eine Dauer als
günstig erwiesen, die etwa dem Bildinhalt bei etwa 4-minütiger
Normalwiedergabe entspricht. Dieses Fenster 5 ist vorzugsweise
symmetrisch zur VISS-Marke 3 angeordnet, so daß sich zu beiden
Seiten dieser als Bezugs- und/oder Ausgangsmarkierung
verwendeten Marke 3 die halbe bzw. eine einer 2-minütigen
Normalwiedergabe entsprechende Fensterbreite ergibt
Sobald die VISS-Marke 3 detektiert ist, wird der Zählerstand für die VISS-Marke 3 erneut bzw. auf den Wert gesetzt (im vorliegenden Fall auf die Zahl 150), der mit dem Setzen der VISS-Marke 3 ermittelt wurde und der z. B. dem Beginn der Aufzeichnung entspricht. Damit sind alter und neuer Zählerstand auch hinsichtlich dieser Bandposition bzw. Bandstelle identisch. Von diesem Zählerstand (Zahl 150) aus und durch Vergleich aktueller Zählerstände mit den abgespeicherten Zählerständen, die den Bandpositionen für die durch Markierungen 4 gekennzeichneten Aufzeichnungsabschnitte zugeordnet sind, können dann Anfang und/oder Ende solcher Aufzeichnungsabschnitte präzise angefahren werden. Wie bereits angesprochen, können von diesem Zählerstand (Zahl 150) aus auch nachträglich derartige Markierungen 4 vorgenommen werden, z. B. in ähnlicher Weise wie bei einer VISS-Marke 3 mit einer bestimmten sich z. B. von der VISS-Marke 3 unterscheidenden Anzahl von Kontroll(CTL)-Impulsen mit geändertem Puls/Pausen-Verhältnis, wenn z. B. noch keine entsprechenden Markierungen zur Kennzeichnung bestimmter Abschnitte oder Szenen in einer Aufzeichnung vorhanden sind oder wenn z. B. andere bzw. weitere Abschnitte oder Szenen in dieser Aufzeichnung markiert werden sollen.
Sobald die VISS-Marke 3 detektiert ist, wird der Zählerstand für die VISS-Marke 3 erneut bzw. auf den Wert gesetzt (im vorliegenden Fall auf die Zahl 150), der mit dem Setzen der VISS-Marke 3 ermittelt wurde und der z. B. dem Beginn der Aufzeichnung entspricht. Damit sind alter und neuer Zählerstand auch hinsichtlich dieser Bandposition bzw. Bandstelle identisch. Von diesem Zählerstand (Zahl 150) aus und durch Vergleich aktueller Zählerstände mit den abgespeicherten Zählerständen, die den Bandpositionen für die durch Markierungen 4 gekennzeichneten Aufzeichnungsabschnitte zugeordnet sind, können dann Anfang und/oder Ende solcher Aufzeichnungsabschnitte präzise angefahren werden. Wie bereits angesprochen, können von diesem Zählerstand (Zahl 150) aus auch nachträglich derartige Markierungen 4 vorgenommen werden, z. B. in ähnlicher Weise wie bei einer VISS-Marke 3 mit einer bestimmten sich z. B. von der VISS-Marke 3 unterscheidenden Anzahl von Kontroll(CTL)-Impulsen mit geändertem Puls/Pausen-Verhältnis, wenn z. B. noch keine entsprechenden Markierungen zur Kennzeichnung bestimmter Abschnitte oder Szenen in einer Aufzeichnung vorhanden sind oder wenn z. B. andere bzw. weitere Abschnitte oder Szenen in dieser Aufzeichnung markiert werden sollen.
Die VISS-Marke 3 bildet somit eine Bezugs- und/oder
Ausgangsmarkierung zum präzisen Anfahren der weiteren, den
abschnittsweisen Markierungen 4 entsprechenden Bandstellen, und
solange dabei Aufzeichnungsabschnitte in der sich durch die
Aufzeichnung ergebenden Reihenfolge angefahren und/oder
übersprungen werden, ist für alle Abschnitte eine einzige
Detektion der VISS-Marke 3 als Bezugsmarkierung ausreichend.
Durch die erfindungsgemäße Verwendung der VISS-Marke 3 als
Bezugs-und/oder Ausgangsmarkierung wird erreicht, daß - im
Gegensatz zu dem in Fig. 2 dargestellten bekannten Recorder 11 -
stets sämtliche markierten Bandstellen präzise angefahren werden
können. Wie in Fig. 2 mit dem Versatz übereinanderliegend
gezeichneter gleicher Markierungen bzw. gleicher Bandzählerwerte
(Zahlen 1200, 2000 und 3800) symbolisch dargestellt, ist bei dem
bekannten Recorder 11 nach Umspulungen mit wechselnder
Bandlaufrichtung, wie mit dem mäanderartig gefalteten
Bandbereich 6 symbolisch dargestellt, damit zu rechnen, daß die
mit den Markierungen 3 und 4 versehenen Bandstellen nicht
erreicht werden, obwohl der jeweilige angezeigte Zählerstand
(Zahlen 1200, 2000 und 3800) mit dem jeweiligen abgespeicherten
Wert übereinstimmt, der bei Aufzeichnung oder nachträglicher
selektiver Wiedergabe ermittelt wurde. Tatsächlicher Anfang
und/oder tatsächliches Ende markierter Aufzeichnungsabschnitten
müssen dann manuell, mittels Suchlauffunktion des Recorders 11
bestimmt werden.
Die entsprechenden Steuerungsabläufe für das erfindungsgemäße
Verfahren und das Toleranzfenster 5 sind vorzugsweise mit der
Software für die Ablaufsteuerung des Recorderlaufwerks
realisiert. Es versteht sich, daß die Steuerungsabläufe für das
erfindungsgemäße Verfahren sowie das Toleranzfenster 5 aber auch
hardware-mäßig realisiert werden können.
In Fig. 3 wird die erfindungsgemäße Funktion des Videorecorders
gemäß Fig. 1 anhand eines Flußdiagramms erläutert.
Nach dem Start gemäß Schritt 100 werden aktueller bzw. laufender
Bandzählerstand und der Bezugsmarkierung 3 zugeordnet er
Bandzählerstand miteinander verglichen und gemäß Schritt 101
dabei abgefragt, wie weit die jeweilige ermittelte Bandposition
bzw. der jeweilige dieser Bandposition entsprechende
Bandzählerstand noch vom Bandzählerstand einer Zielposition
entfernt ist, die der Bandposition bzw. dem Bandzählerstandswert
der Bezugsmarkierung 3 entspricht.
Ergibt der Vergleich bzw. eine entsprechende Messung dabei, daß
der der aktuellen Bandposition entsprechende Bandzählerstand
größer als der Bandzählerstandswert der Bezugsmarkierung 3 plus
einer einer 2-minütigen Normalwiedergabe entsprechenden
Bandzählerstandsdifferenz ist, steuert die bereits erwähnte
nicht dargestellte Laufwerksteuereinrichtung den
Bandwickelantrieb gemäß Schritt 102 auf Rückspulen, wobei, wie
mit Schritt 104 dargestellt, solange rückgespult wird, bis der
Unterschied zwischen aktueller Bandposition und Zielposition
bzw. bis die Differenz zwischen dem der aktuellen Bandposition
entsprechenden Bandzählerstand und dem Bandzählerstandswert der
Zielposition gleich/geringer als die der 2-minütigen
Normalwiedergabe entsprechenden Bandzählerstandsdifferenz wird.
Die zwei Minuten zur Zielposition bzw. die der 2-minütigen
Normalwiedergabe entsprechende Bandzählerstandsdifferenz bilden
dabei die halbe Fensterbreite des in Fig. 1 dargestellten
Toleranzfensters 5.
Ergibt der Vergleich gemäß Schritt 101 jedoch, daß der der
aktuellen Bandposition entsprechende Bandzählerstand kleiner als
der Bandzählerstandswert der Zielposition plus der der 2-
minütigen Normalwiedergabe entsprechenden
Bandzählerstandsdifferenz ist, steuert die
Laufwerksteuereinrichtung den Bandwickelantrieb gemäß Schritt
103 auf Vorspulen, wobei, wie mit Schritt 105 dargestellt,
solange vorgespult wird, bis der Unterschied zwischen aktueller
Bandposition und Zielposition bzw. bis die Differenz zwischen
dem der aktuellen Bandposition entsprechenden Bandzählerstand
und dem Bandzählerstandswert der Zielposition gleich/größer als
die der 2-minütigen Normalwiedergabe entsprechenden
Bandzählerstandsdifferenz wird.
Die sich daran anschließende Suche bzw. Detektion der
Bezugsmarkierung 3 kann somit dann nur von einer Fensterseite
des Toleranzfensters 5 her erfolgen (hier vorzugsweise die
Fensterseite mit dem größeren Bandzählerstandswert, da die
Bezugsmarkierung 3 wohl überwiegend jeweils am Anfang einer
Aufzeichnung plaziert werden wird) und zwar unabhängig davon,
von welcher Bandposition aus der Start gemäß Schritt 100 erfolgt
ist. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, daß auf einfache
Weise sichergestellt wird, daß man nach Start gemäß Schritt 100
in jedem Falle in die in Frage kommende Aufzeichnung gelangt und
damit eine eventuelle Detektion von Markierungen anderer auf dem
Band 2 befindlicher Aufzeichnungen ausschließt.
Ist also dann die aktuelle Bandposition gemäß Schritt 104
gleich/geringer oder wie im anderen Fall gemäß Schritt 105, wenn
der Start gemäß Schritt 100 zum Anfahren von durch Markierungen
4 gekennzeichneten Aufzeichnungsabschnitten vom Bandanfang her
bzw. vor der Bezugsmarkierung 3 erfolgt ist, gleich/größer als
zwei Minuten zur Zielposition, erfolgt in beiden Fällen durch
weiteres Rückspulen gemäß Schritt 106 und Abfrage gemäß Schritt
107 die Suche nach der Markierung 3, die entsprechend der
Erfindung als Bezugs- und/oder Ausgangsmarkierung für die
weiteren abschnittsweisen Markierungen 4 z. B. eine Viss-Marke
sein kann. Die Suche nach der Bezugsmarkierung 3 erfolgt
dadurch, daß die Laufwerksteuerungseinrichtung automatisch vom
Vergleich von Bandzählerständen auf die Detektion der
Bezugsmarke 3 umschaltet.
Sobald die Bezugsmarke 3 detektiert worden ist, wird, wie mit
Schritt 109 dargestellt, der Bandzähler auf den gespeicherten,
der Bezugsmarke 3 zugeordneten Bandzählerstandswert gesetzt. Von
diesem Zählerstand aus wird, wie mit Schritt 111 dargestellt,
zum Markieren abschnittsweiser Markierungen 4 und/oder
Abspeichern von diesen Markierungen 4 entsprechenden
Bandzählerständen gestartet, oder es kann im Falle bereits
vorhandener abschnittsweiser Markierungen 4 bzw. entsprechender
abgespeicherter Bandzählerstände mit einer entsprechenden
Wiedergabe einschließlich dem Überspringen unerwünscht er
Aufzeichnungsabschnitte begonnen werden.
Konnte jedoch, wie mit Schritt 107 dargestellt, die Bezugsmarke
3 nicht detektiert werden, wird zunächst durch Abfrage gemäß
Schritt 108 automatisch kontrolliert, ob die aktuelle
Bandposition innerhalb oder außerhalb des 4-minütigen
Toleranzfensters 5 liegt. Liegt die Bandposition innerhalb
dieses Toleranzfensters 5 und kann die Bezugsmarke 3, z. B.
aufgrund einer Bandbeschädigung, dennoch nicht gefunden bzw.
detektiert werden, wird gemäß Schritt 110 der Vorgang
abgebrochen. In einem solchen Fall kann dann ein erneuter
Suchvorgang für die Bezugsmarkierung 3 gestartet werden. Wird
dabei die Bezugsmarkierung 3 wiederum nicht detektiert, kann ein
neuer Suchvorgang gemäß obigem Verfahren eingeleitet werden,
wobei z. B. eine der abschnittsweisen Markierungen 4 als neue
Bezugsmarkierung verwendet wird.
Liegt bei Schritt 108 die aktuelle Bandposition außerhalb des
Toleranzfensters 5, wird (je nach Bandantriebsrichtung, mit der
die Zielposition angefahren wird) weiter rück- oder vorgespult,
bis das Toleranzfenster 5 erreicht wird bzw. bis die Differenz
zwischen dem der aktuellen Bandposition entsprechenden
Bandzählerstand und dem Bandzählerstandswert der Zielposition
gleich/geringer bzw. gleich/größer (wenn man sich vom Bandanfang
her der Zielposition nähert) als die der 2-minütigen
Normalwiedergabe entsprechenden Bandzählerstandsdifferenz ist,
und dann dem Flußdiagramm entsprechend bei Schritt 106 mit der
Detektion der Bezugsmarke 3 weiter verfahren.
Claims (3)
1. Gerät (1) zur Aufzeichnung und/oder Wiedergabe von
Informationen mit einem Speicherträger (2) und mit einer
Einrichtung zur Markierung von Informationen und/oder
Auswertung von Markierungen (3, 4) für Steuerungszwecke,
dadurch gekennzeichnet, daß bei der Markierung und/oder
Auswertung von Markierungen (3, 4) von auf einem
Speicherträger (2) aufgezeichneten Informationen eine den
Anfang, das Ende oder einen Abschnitt einer Aufzeichnung
kennzeichnende Markierung (3, 4) detektiert und als Bezugs
und/oder Ausgangsmarkierung zum selektiven Anfahren
ausgewählter Aufzeichnungsabschnitte verwendet wird.
2. Gerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beim
Setzen von Markierungen (3, 4) die detektierte Markierung (3,
4) in den Speicherträger (2) geschrieben wird, während die
übrigen Markierungen (3, 4) in einem dem Gerät (1)
zugeordneten statischen Speicher jeweils als Zählerwert,
Restspielzeit des Speicherträgers (2) oder dergleichen
gespeichert werden.
3. Gerät (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
durch Auswertung der jeweiligen Zählerstand-,
Restspielzeitangaben oder dergleichen die Lage der
Bezugsmarkierung (3, 4) auf dem Aufzeichnungsträger (2)
bestimmbar ist, wobei zum Auffinden der Bezugsmarkierung (3,
4) ein Toleranzfenster (5) vorgesehen ist, das vorzugsweise
symmetrisch zur Bezugsmarkierung (3, 4) angeordnet ist und
einer vorgebbaren Zählerstand-, Spielzeitdifferenz oder
dergleichen entspricht.
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