DE19532110C1 - Klemmvorrichtung zum Bedrucken von scheibenförmigen Informationsträgern - Google Patents
Klemmvorrichtung zum Bedrucken von scheibenförmigen InformationsträgernInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Klemmvorrichtung für scheiben
förmige Informationsträger, bestehend aus einer Basisplatte
mit einer zentralen kreisförmigen Ausfräsung und einer Zen
trierhilfe für den Informationsträger, einem elastischen
Element, das radial am Rand der Basisplatte vorgesehen ist,
einem Deckel zum Klemmen des Informationsträgers und einem
Verschlußmechanismus zum Verbinden des Deckels mit der
Basisplatte.
Auf scheibenförmigen Informationsträgern werden sogenannte
Labelinformationen oder auch andere dekorative Muster aufge
bracht. Bei den Labels bzw. den Mustern kann es sich sowohl
um Schrift als auch um Grafik handeln. Aus der Label-Infor
mation kann der Benutzer z. B. Information über den Inhalt
des Informationsträgers erhalten. Optische Scheiben, soge
nannte CDs, tragen die Label-Information auf einer Seite des
Informationsträgers. Die Label-Information kann mittels her
kömmlicher Druckverfahren aufgebracht werden. Der Tinten
strahldruck ist ein bevorzugtes Druckverfahren für die
scheibenförmigen Informationsträger, da hiermit die Labels
sowohl bezüglich der Grafik als auch des Informationsgehal
tes individuell gestaltet werden können.
Ein Verfahren zum Bedrucken plattenförmiger Informationsträ
ger ist in der deutschen Offenlegungsschrift DE-A-37 21 651
offenbart. In einem ersten Ausführungsbeispiel wird der
Informationsträger auf der Drehachse eines Antriebsmittels
angebracht und in Rotation versetzt. Der Druckkopf eines
Tintenstrahldruckers bewegt sich radial über die zu bedruck
ende Fläche. In einem zweiten Ausführungsbeispiel wird der
Informationsträger auf zwei parallele Transportbänder
gelegt, die dem Informationsträger eine lineare Bewegung
vermitteln. Der Tintendruckkopf bewegt sich senkrecht zur
linearen Bewegung der Transportbänder.
Die europäische Patentanmeldung EP-A-0 628 956 offenbart ein
optisches Informationsmedium und ein Verfahren zu dessen
Herstellung. Auf der Scheibe ist eine Schutzschicht vorgese
hen, die von einem hydrophilen Film überzogen ist. Dieser
Film kann leicht mittels eines Tintenstrahldruckers, der
Tinten auf Wasserbasis verwendet, bedruckt werden. Dazu wird
die Scheibe in einen rechteckigen Halter eingelegt, der eine
Öffnung besitzt, die etwas größer ist als der Durchmesser
der Scheibe. Die Scheibe selbst liegt derart auf einer Stufe
des Halters auf, daß die zu bedruckende Fläche auf den Tin
tendruckkopf hin gerichtet ist. Der Halter wird mittels
eines Transporttisches in der Druckvorrichtung bewegt.
Die deutsche Offenlegungsschrift DE-A-23 04 723 offenbart
ein Verfahren und eine Einrichtung zum Herstellen von Schei
benförmigen Informationsträgern. Die Druckeinheiten sind in
übereinander liegenden Ebenen angeordnet, und die Informati
onsträger werden mittels eines endlosen Transportbandes an
den einzelnen Druckstationen vorbeigeführt. Die Einzelbehäl
ter des Transportbandes für die Aufnahme der Informations
träger bestehen aus Leichtmetall und sind im Durchmesser
etwas größer als der Informationsträger.
Mittels der vorstehend beschriebenen Halterungen zum Bedruc
ken der Informationsträger wird nicht das Erfordernis
erfüllt, daß die Oberfläche der Informationsträger zum
Druckkopf der Druckvorrichtung einen konstanten Abstand auf
weist. Dickenschwankungen oder Verwerfungen der Informati
onsträger führen zu einem fehlerhaften oder unbefriedigenden
Ausdruck.
Das deutsche Gebrauchsmuster 94 04 536.4 beschreibt eine
Einrichtung zur Prüfung von Matrizen für die Herstellung
optischer Speichermedien. Die Matrize ist zwischen einem
Oberteil und einer transparenten Abdeckung gehaltert. Um
Beschädigungen der Matrize durch Druck auf die Abdeckung zu
vermeiden, sind ein erster Abstandshalter in der Nähe des
Zentrums der Matrize und ein zweiter Abstandshalter im Rand
bereich der Matrize vorgesehen. Lediglich der zweite
Abstandshalter ist als elastisches Gummielement ausgebildet.
Ein Bedrucken der Matrize ist mittels dieser Vorrichtung
nicht vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klemmvorrich
tung zum Bedrucken von scheibenförmigen Informationsträgern
zu schaffen, mit der ein konstanter Abstand der Oberfläche
des Informationsträgers zum Druckkopf erzielbar ist.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der Deckel
eine ringförmige Öffnung aufweist, durch die der Informati
onsträger bedruckbar ist, daß der Deckel mittels eines
Scharniers schwenkbar mit der Basisplatte verbunden ist, daß
der Verschlußmechanismus diametral gegenüber dem Scharnier
vorgesehen ist, und daß ein weiteres elastisches Element um
die kreisförmige Ausfräsung vorgesehen ist.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, daß die
zu bedruckende Oberfläche des Informationsträgers einen kon
stanten Abstand zum Druckkopf der Druckvorrichtung aufweist.
Der Informationsträger wird auf die Basisplatte der Klemm
vorrichtung aufgelegt und mittels eines Schiebers und der
darauf vorgesehenen Zentrierhilfe zentrisch bezüglich einer
zentralen Ausfräsung in der Basisplatte ausgerichtet. Der
Deckel ist mit der Basisplatte über ein Scharnier schwenkbar
verbunden. Diametral gegenüber dem Scharnier ist ein Ver
schlußmechanismus vorgesehen, der den Deckel in der
geschlossenen Stellung hält. Auf der Basisplatte sind ela
stische Elemente angebracht, auf denen der Informationsträ
ger aufliegt. Der Überhang des Deckels und der Schieberüber
hang drücken bei geschlossenem Deckel den Informationsträger
gegen die elastischen Elemente. Dadurch ist gewährleistet,
daß die Oberfläche des Informationsträgers in einer Bedruck
einrichtung vom Druckkopf immer den gleichen Abstand auf
weist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung können
den Unteransprüchen entnommen werden.
Anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbei
spiels wird der Gegenstand der Erfindung beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung in perspekti
vischer Darstellung,
Fig. 2 die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung in einer
Explosionsdarstellung und,
Fig. 3 einen Querschnitt durch die Klemmvorrichtung aus
Fig. 2 entlang der Linie A-A mit eingelegtem Infor
mationsträger.
Die folgende Beschreibung beschränkt sich auf optische
Informationsträger (CDs) deren Oberfläche, welche keine
Information trägt, bedruckt werden soll. Für einen auf die
sem Fachgebiet tätigen Fachmann ist es selbstverständlich,
daß mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch andere Infor
mationsträger bedruckt werden können.
Eine erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 1 ist in Fig. 1 in
perspektivischer Draufsicht dargestellt. Ein in die Klemm
vorrichtung eingelegter optischer Informationsträger ist aus
Gründen der Übersichtlichkeit nicht eingezeichnet. Die
Klemmvorrichtung 1 ist aus einer Basisplatte 2, einem Deckel
4 und einem Schieber 6 mit Zentrierhilfe 8 aufgebaut. Die
Basisplatte 2 besteht im wesentlichen aus einem leichten
Material (z. B. Aluiminium). Die Toleranz der Basisplatte ist
unkritisch. Der Deckel 4 hingegen ist aus einem verzugsarmen
Material (z. B. Rynite-Stahl) aufgebaut und weist eine ring
förmige Öffnung auf, die einen etwas kleineren Durchmesser
bezüglich des zu bedruckenden Informationsträgers 14 auf
weist. Die Zentrierhilfe 8 dient dazu, den optischen Infor
mationsträger 14 bezüglich einer zentralen Bohrung 14a (sie
he Fig. 2) zentrisch auf der Basisplatte zu positionieren.
Die Basisplatte 2 und der Deckel 4 sind über ein Scharnier
10 schwenkbar miteinander verbunden. Dem Scharnier 10 diame
tral gegenüber ist ein Verschlußmechanismus 12 vorgesehen,
der nach dem Schließen des Deckels 4 den Klemmvorgang voll
zieht.
In der Explosionsdarstellung aus Fig. 2 tritt der Aufbau und
die Funktionsweise der Klemmvorrichtung deutlicher zutage.
Die Basisplatte 2 ist im wesentlichen kreisförmig und
besitzt einen etwas größeren Durchmesser als der Durchmesser
des optischen Informationsträgers 14. Die Basisplatte 2 kann
aus einer massiven Platte bestehen. Es empfiehlt sich jedoch
aus Gründen der Gewichtsersparnis, Aussparungen in der
Basisplatte 2 vorzusehen. In dem in Fig. 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel sind in der Basisplatte 2 vier Ausspa
rungen 15a, 15b, 15c und 15d ausgeformt, die die Form eines
Kreissektors von ungefähr 90° besitzen. Die Kreissektoren
sind voneinander durch Stege 17a, 17b, 17c und 17d getrennt,
deren Zentrum eine im wesentlichen rechteckige Aussparung 18
aufweist. Die Aussparungen sind derart in der Basisplatte 2
angeordnet, daß eine zentrale, massive und im wesentlichen
rechteckige Platte 20 ausgebildet ist. Die Platte 20 besitzt
eine mit dem Mittelpunkt M der Basisplatte 2 koaxiale,
kreisförmige Ausfräsung 22, die sich zum Steg 17b hin als
eine Ausfräsung 22a mit zwei parallelen Seiten fortsetzt.
Der Steg 17b ist über den durch einen massiven Kreisring 24
begrenzten Umfang der Basisplatte 2 hinaus mittels eines
Fortsatzes 26 erweitert. Der Fortsatz 26 weist eine Ausfrä
sung 22b auf, die bezüglich der Ausfräsung 22a ausgerichtet
ist und ebenfalls die gleiche Breite aufweist. An den senk
recht zum Steg 17b verlaufenden Stegen 17a und 17c sind
C-förmige Fortsätze 28 und 30 ausgeformt deren Schenkel sich
über den Umfang der Basisplatte 2 hinaus erstrecken. Es ist
zu bemerken, daß die Elemente 15a, 15b, 15c und 15d; 17a,
17b, 17c und 17d sowie 18 beliebig geformt sein können, so
lange sie eine steife und ebene Auflagefläche für den Infor
mationsträger zulassen.
In den Ausfräsungen 22a und 22b ist der Schieber 6 geführt,
der an- einem Ende einen Schieberüberhang 6a aufweist. Auf
den Schieber 6 wird die Zentrierhilfe 8 aufgesetzt. Dazu ist
im Schieber 6 ein Langloch 6b vorgesehen, das bei eingescho
benem Schieber 6 mit einem entsprechenden Paßstift (nicht
dargestellt) in der Basisplatte zusammenfällt. Die Zentrier
hilfe besitzt eine Bohrung 8a, die zur Aufnahme eines Paß
stifts dient, der durch die Bohrung 8a der Basisplatte und
durch das Langloch 6b des Schiebers 6 geführt ist. Die Zen
trierhilfe 8 ist halbkreisförmig ausgebildet, wobei der
Radius der Zentrierhilfe 8 dem Radius der zentralen Bohrung
14a im optischen Informationsträger entspricht. Der Durch
messer der Zentrierhilfe 8 ist größer als die Breite des
Schiebers 6. Um einen ausreichend stabilen Sitz der Zen
trierhilfe 8 zu gewährleisten, ist in der Zentrierhilfe eine
Ausfräsung 8d von der Breite des Schiebers 6 ausgeformt. Die
Zentrierhilfe 8 ist symmetrisch bezüglich der Längsachse des
Schiebers 6 angebracht, und zwei weitere Bohrungen 8b und 8c
sind derart in der Zentrierhilfe vorgesehen, daß sie seit
lich links und rechts vom Schieber 6 Schrauben (nicht darge
stellt) aufnehmen, die zur Höheneinstellung des Schieber
überhangs 6a verwendet werden.
Ein Querschnitt durch die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung
mit eingelegtem Informationsträger 14 ist in Fig. 3 darge
stellt. Auf der Basisplatte 2 ist ein elastisches Element 30
radial am Rand 2a der Basisplatte 2 vorgesehen. Das elasti
sche Element ist derart angebracht, daß es vom Mittelpunkt M
der Basisplatte 2 einen radialen Abstand aufweist, der klei
ner als der Radius des zu bedruckenden Informationsträgers
14 ist. Ein weiteres elastisches Element 31 ist um die
kreisförmige Ausfräsung 22 angebracht, wobei jedoch der
Bereich in dem der Schieber 6 geführt ist nicht mit dem ela
stischen Element 31 versehen ist. Der radiale Abstand des
elastischen Elements 31 zum Mittelpunkt M der Basisplatte 2
ist etwas größer als der Radius der zentralen Bohrung 14a
des Informationsträgers 14. Somit wird, wie z. B. in Fig. 3
dargestellt, erreicht, daß der in die Klemmvorrichtung ein
gelegte und ausgerichtete Informationsträger 14 auf den bei
den elastischen Elementen 30 und 31 aufliegt. Wie aus Fig. 3
ersichtlich ist, besitzt der Deckel 4 einen radial umlaufen
den Deckelüberhang 4a, der bei geschlossenem Deckel 4 auf
den Informationsträger 14 zu liegen kommt. Der auf dem
Schieber 6 vorgesehene Schieberüberhang 6a liegt auf glei
cher Höhe wie der Deckelüberhang 4a. Wie bereits vorstehend
erwähnt wird die Höheneinstellung durch an der Zentrierhilfe
8 vorgesehene Schrauben erreicht. Der Schieber 6 wird durch
eine Drahtfeder (nicht dargestellt) in der den Informations
träger 14 fixierenden Stellung gehalten. Es ist selbstver
ständlich, daß die elastischen Elemente 30 und 31 in Form
von vielen Einzelelementen vorliegen können, die entspre
chend der vorstehenden Beschreibung gleichmäßig, radial auf
der Basisplatte 2 vorgesehen sind. Die elastischen Elemente
31 sind bevorzugt als kleine Einzelelemente über den gesam
ten Randbereich des Informationsträgers verteilt, so daß bei
geschlossenem Deckel 4 ein gleichmäßiges Andrücken des
Informationsträgers durch den Deckelüberhang 4a erzielbar
ist.
Die Klemmung des Informationsträgers wird z. B. dadurch
erreicht, daß nach dem Schließen des Deckels 4 in Bohrungen
32a und 32b des Verschlußmechanismus 12 ein Stift (nicht
dargestellt) eingeführt wird. Der Verschlußmechanismus kann
nach verschiedenen aus dem Stand der Technik bekannten Prin
zipien arbeiten, wie z. B. Schnappmechanismus, beweglicher
Dorn oder Riegel usw. Die Klemmung und Fixierung des Infor
mationsträgers 14 wird dadurch erreicht, daß bei geschlosse
nem Deckel 4 der optische Informationsträger 14 mittels des
Überhangs 4a des Deckels 4 und des Schieberüberhangs 6a
gegen die elastischen Elemente 30 bzw. 31 gedrückt wird. Die
beschriebenen Überhänge sind maximal 0,3 Millimeter dick.
Damit werden die Verziehungen innerhalb des Informationsträ
gers 14 durch Andrücken eliminiert und die Dickenabweichung
über die elastischen Elemente 30 und 31 ausgeglichen. Bevor
zugterweise bestehen die elastischen Elemente 30 und 31 aus
einer elastischen Gummierung.
Die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung kann auch auf einen
Schlitten (nicht dargestellt) aufgebracht werden, der die
Klemmvorrichtung zusammen mit dem Informationsträger 14
bewegt. Dazu sind in der Basisplatte 2 Bohrungen 33, 34, 35,
und 36 vorgesehen, durch die die gesamte Klemmvorrichtung
formschlüssig auf den Schlitten aufgeschraubt werden kann.
Bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung in
einem Drucker muß für die mögliche Anwendbarkeit, des Schie
ber 6 mit dem Außenrand der Klemmvorrichtung bündig
abschließen. Ferner ist es vorteilhaft wenn der Außenrand
der Klemmvorrichtung rechteckig ausgestaltet ist. Die äuße
ren Abmessungen, die Gestaltung oder die Dicke der zu klem
menden Informationsträger 14 werden entsprechend den Anforde
rungen ausgeführt, damit ist eine hohe Kompatibilität mit
den verschiedenen Druckern für Informationsträger erreich
bar.
Claims (11)
1. Klemmvorrichtung für scheibenförmige Informati
onsträger (14), bestehend aus einer Basisplatte (2) mit
einer zentralen kreisförmigen Ausfräsung (22) und einer Zen
trierhilfe (8) für den Informationsträger (14) einem elasti
schen Element (30), das radial am Rand (2a) der Basisplatte
(2) vorgesehen ist, einem Deckel (4) zum Klemmen des Infor
mationsträgers (14) und einem Verschlußmechanismus (12) zum
Verbinden des Deckels (4) mit der Basisplatte (2), dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckel (14) eine ringförmige Öffnung
aufweist, durch die der Informationsträger bedruckbar ist,
daß der Deckel (4) mittels eines Scharniers (10) schwenkbar
mit der Basisplatte (2) verbunden ist, daß der Verschlußme
chanismus (12) diametral gegenüber dem Scharnier (10) vorge
sehen ist, und daß ein weiteres elastisches Element (31) um
die kreisförmige Ausfräsung (22) vorgesehen ist.
2. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckel (4) einen radialen Überhang
(4a) besitzt, der die ringförmige Öffnung in Deckel (4)
festlegt, wobei der Durchmesser der Öffnung etwas kleiner
ist als der Durchmesser des zu bedruckenden Informationsträ
gers (14).
3. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Basisplatte (2) in einer im
wesentlichen rechtwinkligen Ausfräsung ein Schieber (6) vor
gesehen ist, wobei die Zentrierhilfe (8) den Schieber (6)
führt, und daß an dessen Ende ein Schieberüberhang (6a) vor
gesehen ist, der bezüglich des Überhangs (4a) auf die glei
che Höhe eingestellt ist.
4. Klemmvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß mittels einer Ausfräsung (8d) von der
Breite des Schiebers (6) an der Zentrierhilfe ein ausrei
chende Führung des Schiebers erzielbar ist, und daß die Zen
trierhilfe (8) symmetrisch bezüglich der Längsachse des
Schiebers (6) angebracht ist, und daß zwei weitere Bohrungen
(8b) und (8c) derart in der Zentrierhilfe (8) vorgesehen
sind, daß sie seitlich links und rechts vom Schieber (6)
Schrauben aufnehmen, mittels denen der Schieberüberhang (6a)
in der Höhe verstellbar ist.
5. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Basisplatte (2) aus einem leichten
Material gefertigt ist.
6. Klemmvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Basisplatte aus Aluminium besteht.
7. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckel (4) aus einem verzugsarmen
Material gefertigt ist.
8. Klemmvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckel (4) aus Rynite-Stahl besteht.
9. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die elastischen Elemente (30, 31) aus
einem elastisch deformierbaren Gummi bestehen, daß das eine ela
stische Element (30) ringförmig auf der Basisplatte (2) ange
bracht ist, wobei der Durchmesser des Rings etwas kleiner
ist als der Durchmesser des zu bedruckenden Informationsträ
gers (14), und daß das um die zentrale kreisförmige Ausfrä
sung (22) in der Basisplatte (2) angebrachte elastische Ele
ment (31) derart angebracht ist, daß der Durchmesser des
radial angebrachten Elements (31) etwas größer ist als der
Durchmesser einer zentralen Öffnung (14a) des Informations
trägers (14).
10. Klemmvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die elastischen Elemente (30, 31) als
eine, Vielzahl von kissenförmigen Einzelelementen auf der
Basisplatte (2) vorgesehen sind, die bezüglich des Durchmessers
und der kreisförmigen Ausfräsung (22) des Informationsträ
gers (14) gleichmäßig verteilt sind.
11. Klemmvorrichtung nach Anspruch 2 und 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Überhang (4a) des Deckels (4) und
der Schieberüberhang (6a) eine maximale Dicke von 0,3 Milli
meter besitzen.
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