DE19532110C1 - Klemmvorrichtung zum Bedrucken von scheibenförmigen Informationsträgern - Google Patents

Klemmvorrichtung zum Bedrucken von scheibenförmigen Informationsträgern

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Description

Die Erfindung betrifft eine Klemmvorrichtung für scheiben­ förmige Informationsträger, bestehend aus einer Basisplatte mit einer zentralen kreisförmigen Ausfräsung und einer Zen­ trierhilfe für den Informationsträger, einem elastischen Element, das radial am Rand der Basisplatte vorgesehen ist, einem Deckel zum Klemmen des Informationsträgers und einem Verschlußmechanismus zum Verbinden des Deckels mit der Basisplatte.
Auf scheibenförmigen Informationsträgern werden sogenannte Labelinformationen oder auch andere dekorative Muster aufge­ bracht. Bei den Labels bzw. den Mustern kann es sich sowohl um Schrift als auch um Grafik handeln. Aus der Label-Infor­ mation kann der Benutzer z. B. Information über den Inhalt des Informationsträgers erhalten. Optische Scheiben, soge­ nannte CDs, tragen die Label-Information auf einer Seite des Informationsträgers. Die Label-Information kann mittels her­ kömmlicher Druckverfahren aufgebracht werden. Der Tinten­ strahldruck ist ein bevorzugtes Druckverfahren für die scheibenförmigen Informationsträger, da hiermit die Labels sowohl bezüglich der Grafik als auch des Informationsgehal­ tes individuell gestaltet werden können.
Ein Verfahren zum Bedrucken plattenförmiger Informationsträ­ ger ist in der deutschen Offenlegungsschrift DE-A-37 21 651 offenbart. In einem ersten Ausführungsbeispiel wird der Informationsträger auf der Drehachse eines Antriebsmittels angebracht und in Rotation versetzt. Der Druckkopf eines Tintenstrahldruckers bewegt sich radial über die zu bedruck­ ende Fläche. In einem zweiten Ausführungsbeispiel wird der Informationsträger auf zwei parallele Transportbänder gelegt, die dem Informationsträger eine lineare Bewegung vermitteln. Der Tintendruckkopf bewegt sich senkrecht zur linearen Bewegung der Transportbänder.
Die europäische Patentanmeldung EP-A-0 628 956 offenbart ein optisches Informationsmedium und ein Verfahren zu dessen Herstellung. Auf der Scheibe ist eine Schutzschicht vorgese­ hen, die von einem hydrophilen Film überzogen ist. Dieser Film kann leicht mittels eines Tintenstrahldruckers, der Tinten auf Wasserbasis verwendet, bedruckt werden. Dazu wird die Scheibe in einen rechteckigen Halter eingelegt, der eine Öffnung besitzt, die etwas größer ist als der Durchmesser der Scheibe. Die Scheibe selbst liegt derart auf einer Stufe des Halters auf, daß die zu bedruckende Fläche auf den Tin­ tendruckkopf hin gerichtet ist. Der Halter wird mittels eines Transporttisches in der Druckvorrichtung bewegt.
Die deutsche Offenlegungsschrift DE-A-23 04 723 offenbart ein Verfahren und eine Einrichtung zum Herstellen von Schei­ benförmigen Informationsträgern. Die Druckeinheiten sind in übereinander liegenden Ebenen angeordnet, und die Informati­ onsträger werden mittels eines endlosen Transportbandes an den einzelnen Druckstationen vorbeigeführt. Die Einzelbehäl­ ter des Transportbandes für die Aufnahme der Informations­ träger bestehen aus Leichtmetall und sind im Durchmesser etwas größer als der Informationsträger.
Mittels der vorstehend beschriebenen Halterungen zum Bedruc­ ken der Informationsträger wird nicht das Erfordernis erfüllt, daß die Oberfläche der Informationsträger zum Druckkopf der Druckvorrichtung einen konstanten Abstand auf­ weist. Dickenschwankungen oder Verwerfungen der Informati­ onsträger führen zu einem fehlerhaften oder unbefriedigenden Ausdruck.
Das deutsche Gebrauchsmuster 94 04 536.4 beschreibt eine Einrichtung zur Prüfung von Matrizen für die Herstellung optischer Speichermedien. Die Matrize ist zwischen einem Oberteil und einer transparenten Abdeckung gehaltert. Um Beschädigungen der Matrize durch Druck auf die Abdeckung zu vermeiden, sind ein erster Abstandshalter in der Nähe des Zentrums der Matrize und ein zweiter Abstandshalter im Rand­ bereich der Matrize vorgesehen. Lediglich der zweite Abstandshalter ist als elastisches Gummielement ausgebildet. Ein Bedrucken der Matrize ist mittels dieser Vorrichtung nicht vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klemmvorrich­ tung zum Bedrucken von scheibenförmigen Informationsträgern zu schaffen, mit der ein konstanter Abstand der Oberfläche des Informationsträgers zum Druckkopf erzielbar ist.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der Deckel eine ringförmige Öffnung aufweist, durch die der Informati­ onsträger bedruckbar ist, daß der Deckel mittels eines Scharniers schwenkbar mit der Basisplatte verbunden ist, daß der Verschlußmechanismus diametral gegenüber dem Scharnier vorgesehen ist, und daß ein weiteres elastisches Element um die kreisförmige Ausfräsung vorgesehen ist.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, daß die zu bedruckende Oberfläche des Informationsträgers einen kon­ stanten Abstand zum Druckkopf der Druckvorrichtung aufweist. Der Informationsträger wird auf die Basisplatte der Klemm­ vorrichtung aufgelegt und mittels eines Schiebers und der darauf vorgesehenen Zentrierhilfe zentrisch bezüglich einer zentralen Ausfräsung in der Basisplatte ausgerichtet. Der Deckel ist mit der Basisplatte über ein Scharnier schwenkbar verbunden. Diametral gegenüber dem Scharnier ist ein Ver­ schlußmechanismus vorgesehen, der den Deckel in der geschlossenen Stellung hält. Auf der Basisplatte sind ela­ stische Elemente angebracht, auf denen der Informationsträ­ ger aufliegt. Der Überhang des Deckels und der Schieberüber­ hang drücken bei geschlossenem Deckel den Informationsträger gegen die elastischen Elemente. Dadurch ist gewährleistet, daß die Oberfläche des Informationsträgers in einer Bedruck­ einrichtung vom Druckkopf immer den gleichen Abstand auf­ weist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung können den Unteransprüchen entnommen werden.
Anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbei­ spiels wird der Gegenstand der Erfindung beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung in perspekti­ vischer Darstellung,
Fig. 2 die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung in einer Explosionsdarstellung und,
Fig. 3 einen Querschnitt durch die Klemmvorrichtung aus Fig. 2 entlang der Linie A-A mit eingelegtem Infor­ mationsträger.
Die folgende Beschreibung beschränkt sich auf optische Informationsträger (CDs) deren Oberfläche, welche keine Information trägt, bedruckt werden soll. Für einen auf die­ sem Fachgebiet tätigen Fachmann ist es selbstverständlich, daß mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch andere Infor­ mationsträger bedruckt werden können.
Eine erfindungsgemäße Klemmvorrichtung 1 ist in Fig. 1 in perspektivischer Draufsicht dargestellt. Ein in die Klemm­ vorrichtung eingelegter optischer Informationsträger ist aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht eingezeichnet. Die Klemmvorrichtung 1 ist aus einer Basisplatte 2, einem Deckel 4 und einem Schieber 6 mit Zentrierhilfe 8 aufgebaut. Die Basisplatte 2 besteht im wesentlichen aus einem leichten Material (z. B. Aluiminium). Die Toleranz der Basisplatte ist unkritisch. Der Deckel 4 hingegen ist aus einem verzugsarmen Material (z. B. Rynite-Stahl) aufgebaut und weist eine ring­ förmige Öffnung auf, die einen etwas kleineren Durchmesser bezüglich des zu bedruckenden Informationsträgers 14 auf­ weist. Die Zentrierhilfe 8 dient dazu, den optischen Infor­ mationsträger 14 bezüglich einer zentralen Bohrung 14a (sie­ he Fig. 2) zentrisch auf der Basisplatte zu positionieren. Die Basisplatte 2 und der Deckel 4 sind über ein Scharnier 10 schwenkbar miteinander verbunden. Dem Scharnier 10 diame­ tral gegenüber ist ein Verschlußmechanismus 12 vorgesehen, der nach dem Schließen des Deckels 4 den Klemmvorgang voll­ zieht.
In der Explosionsdarstellung aus Fig. 2 tritt der Aufbau und die Funktionsweise der Klemmvorrichtung deutlicher zutage. Die Basisplatte 2 ist im wesentlichen kreisförmig und besitzt einen etwas größeren Durchmesser als der Durchmesser des optischen Informationsträgers 14. Die Basisplatte 2 kann aus einer massiven Platte bestehen. Es empfiehlt sich jedoch aus Gründen der Gewichtsersparnis, Aussparungen in der Basisplatte 2 vorzusehen. In dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind in der Basisplatte 2 vier Ausspa­ rungen 15a, 15b, 15c und 15d ausgeformt, die die Form eines Kreissektors von ungefähr 90° besitzen. Die Kreissektoren sind voneinander durch Stege 17a, 17b, 17c und 17d getrennt, deren Zentrum eine im wesentlichen rechteckige Aussparung 18 aufweist. Die Aussparungen sind derart in der Basisplatte 2 angeordnet, daß eine zentrale, massive und im wesentlichen rechteckige Platte 20 ausgebildet ist. Die Platte 20 besitzt eine mit dem Mittelpunkt M der Basisplatte 2 koaxiale, kreisförmige Ausfräsung 22, die sich zum Steg 17b hin als eine Ausfräsung 22a mit zwei parallelen Seiten fortsetzt. Der Steg 17b ist über den durch einen massiven Kreisring 24 begrenzten Umfang der Basisplatte 2 hinaus mittels eines Fortsatzes 26 erweitert. Der Fortsatz 26 weist eine Ausfrä­ sung 22b auf, die bezüglich der Ausfräsung 22a ausgerichtet ist und ebenfalls die gleiche Breite aufweist. An den senk­ recht zum Steg 17b verlaufenden Stegen 17a und 17c sind C-förmige Fortsätze 28 und 30 ausgeformt deren Schenkel sich über den Umfang der Basisplatte 2 hinaus erstrecken. Es ist zu bemerken, daß die Elemente 15a, 15b, 15c und 15d; 17a, 17b, 17c und 17d sowie 18 beliebig geformt sein können, so lange sie eine steife und ebene Auflagefläche für den Infor­ mationsträger zulassen.
In den Ausfräsungen 22a und 22b ist der Schieber 6 geführt, der an- einem Ende einen Schieberüberhang 6a aufweist. Auf den Schieber 6 wird die Zentrierhilfe 8 aufgesetzt. Dazu ist im Schieber 6 ein Langloch 6b vorgesehen, das bei eingescho­ benem Schieber 6 mit einem entsprechenden Paßstift (nicht dargestellt) in der Basisplatte zusammenfällt. Die Zentrier­ hilfe besitzt eine Bohrung 8a, die zur Aufnahme eines Paß­ stifts dient, der durch die Bohrung 8a der Basisplatte und durch das Langloch 6b des Schiebers 6 geführt ist. Die Zen­ trierhilfe 8 ist halbkreisförmig ausgebildet, wobei der Radius der Zentrierhilfe 8 dem Radius der zentralen Bohrung 14a im optischen Informationsträger entspricht. Der Durch­ messer der Zentrierhilfe 8 ist größer als die Breite des Schiebers 6. Um einen ausreichend stabilen Sitz der Zen­ trierhilfe 8 zu gewährleisten, ist in der Zentrierhilfe eine Ausfräsung 8d von der Breite des Schiebers 6 ausgeformt. Die Zentrierhilfe 8 ist symmetrisch bezüglich der Längsachse des Schiebers 6 angebracht, und zwei weitere Bohrungen 8b und 8c sind derart in der Zentrierhilfe vorgesehen, daß sie seit­ lich links und rechts vom Schieber 6 Schrauben (nicht darge­ stellt) aufnehmen, die zur Höheneinstellung des Schieber­ überhangs 6a verwendet werden.
Ein Querschnitt durch die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung mit eingelegtem Informationsträger 14 ist in Fig. 3 darge­ stellt. Auf der Basisplatte 2 ist ein elastisches Element 30 radial am Rand 2a der Basisplatte 2 vorgesehen. Das elasti­ sche Element ist derart angebracht, daß es vom Mittelpunkt M der Basisplatte 2 einen radialen Abstand aufweist, der klei­ ner als der Radius des zu bedruckenden Informationsträgers 14 ist. Ein weiteres elastisches Element 31 ist um die kreisförmige Ausfräsung 22 angebracht, wobei jedoch der Bereich in dem der Schieber 6 geführt ist nicht mit dem ela­ stischen Element 31 versehen ist. Der radiale Abstand des elastischen Elements 31 zum Mittelpunkt M der Basisplatte 2 ist etwas größer als der Radius der zentralen Bohrung 14a des Informationsträgers 14. Somit wird, wie z. B. in Fig. 3 dargestellt, erreicht, daß der in die Klemmvorrichtung ein­ gelegte und ausgerichtete Informationsträger 14 auf den bei­ den elastischen Elementen 30 und 31 aufliegt. Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, besitzt der Deckel 4 einen radial umlaufen­ den Deckelüberhang 4a, der bei geschlossenem Deckel 4 auf den Informationsträger 14 zu liegen kommt. Der auf dem Schieber 6 vorgesehene Schieberüberhang 6a liegt auf glei­ cher Höhe wie der Deckelüberhang 4a. Wie bereits vorstehend erwähnt wird die Höheneinstellung durch an der Zentrierhilfe 8 vorgesehene Schrauben erreicht. Der Schieber 6 wird durch eine Drahtfeder (nicht dargestellt) in der den Informations­ träger 14 fixierenden Stellung gehalten. Es ist selbstver­ ständlich, daß die elastischen Elemente 30 und 31 in Form von vielen Einzelelementen vorliegen können, die entspre­ chend der vorstehenden Beschreibung gleichmäßig, radial auf der Basisplatte 2 vorgesehen sind. Die elastischen Elemente 31 sind bevorzugt als kleine Einzelelemente über den gesam­ ten Randbereich des Informationsträgers verteilt, so daß bei geschlossenem Deckel 4 ein gleichmäßiges Andrücken des Informationsträgers durch den Deckelüberhang 4a erzielbar ist.
Die Klemmung des Informationsträgers wird z. B. dadurch erreicht, daß nach dem Schließen des Deckels 4 in Bohrungen 32a und 32b des Verschlußmechanismus 12 ein Stift (nicht dargestellt) eingeführt wird. Der Verschlußmechanismus kann nach verschiedenen aus dem Stand der Technik bekannten Prin­ zipien arbeiten, wie z. B. Schnappmechanismus, beweglicher Dorn oder Riegel usw. Die Klemmung und Fixierung des Infor­ mationsträgers 14 wird dadurch erreicht, daß bei geschlosse­ nem Deckel 4 der optische Informationsträger 14 mittels des Überhangs 4a des Deckels 4 und des Schieberüberhangs 6a gegen die elastischen Elemente 30 bzw. 31 gedrückt wird. Die beschriebenen Überhänge sind maximal 0,3 Millimeter dick. Damit werden die Verziehungen innerhalb des Informationsträ­ gers 14 durch Andrücken eliminiert und die Dickenabweichung über die elastischen Elemente 30 und 31 ausgeglichen. Bevor­ zugterweise bestehen die elastischen Elemente 30 und 31 aus einer elastischen Gummierung.
Die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung kann auch auf einen Schlitten (nicht dargestellt) aufgebracht werden, der die Klemmvorrichtung zusammen mit dem Informationsträger 14 bewegt. Dazu sind in der Basisplatte 2 Bohrungen 33, 34, 35, und 36 vorgesehen, durch die die gesamte Klemmvorrichtung formschlüssig auf den Schlitten aufgeschraubt werden kann.
Bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Klemmvorrichtung in einem Drucker muß für die mögliche Anwendbarkeit, des Schie­ ber 6 mit dem Außenrand der Klemmvorrichtung bündig abschließen. Ferner ist es vorteilhaft wenn der Außenrand der Klemmvorrichtung rechteckig ausgestaltet ist. Die äuße­ ren Abmessungen, die Gestaltung oder die Dicke der zu klem­ menden Informationsträger 14 werden entsprechend den Anforde­ rungen ausgeführt, damit ist eine hohe Kompatibilität mit den verschiedenen Druckern für Informationsträger erreich­ bar.

Claims (11)

1. Klemmvorrichtung für scheibenförmige Informati­ onsträger (14), bestehend aus einer Basisplatte (2) mit einer zentralen kreisförmigen Ausfräsung (22) und einer Zen­ trierhilfe (8) für den Informationsträger (14) einem elasti­ schen Element (30), das radial am Rand (2a) der Basisplatte (2) vorgesehen ist, einem Deckel (4) zum Klemmen des Infor­ mationsträgers (14) und einem Verschlußmechanismus (12) zum Verbinden des Deckels (4) mit der Basisplatte (2), dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (14) eine ringförmige Öffnung aufweist, durch die der Informationsträger bedruckbar ist, daß der Deckel (4) mittels eines Scharniers (10) schwenkbar mit der Basisplatte (2) verbunden ist, daß der Verschlußme­ chanismus (12) diametral gegenüber dem Scharnier (10) vorge­ sehen ist, und daß ein weiteres elastisches Element (31) um die kreisförmige Ausfräsung (22) vorgesehen ist.
2. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (4) einen radialen Überhang (4a) besitzt, der die ringförmige Öffnung in Deckel (4) festlegt, wobei der Durchmesser der Öffnung etwas kleiner ist als der Durchmesser des zu bedruckenden Informationsträ­ gers (14).
3. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Basisplatte (2) in einer im wesentlichen rechtwinkligen Ausfräsung ein Schieber (6) vor­ gesehen ist, wobei die Zentrierhilfe (8) den Schieber (6) führt, und daß an dessen Ende ein Schieberüberhang (6a) vor­ gesehen ist, der bezüglich des Überhangs (4a) auf die glei­ che Höhe eingestellt ist.
4. Klemmvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß mittels einer Ausfräsung (8d) von der Breite des Schiebers (6) an der Zentrierhilfe ein ausrei­ chende Führung des Schiebers erzielbar ist, und daß die Zen­ trierhilfe (8) symmetrisch bezüglich der Längsachse des Schiebers (6) angebracht ist, und daß zwei weitere Bohrungen (8b) und (8c) derart in der Zentrierhilfe (8) vorgesehen sind, daß sie seitlich links und rechts vom Schieber (6) Schrauben aufnehmen, mittels denen der Schieberüberhang (6a) in der Höhe verstellbar ist.
5. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte (2) aus einem leichten Material gefertigt ist.
6. Klemmvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte aus Aluminium besteht.
7. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (4) aus einem verzugsarmen Material gefertigt ist.
8. Klemmvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (4) aus Rynite-Stahl besteht.
9. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Elemente (30, 31) aus einem elastisch deformierbaren Gummi bestehen, daß das eine ela­ stische Element (30) ringförmig auf der Basisplatte (2) ange­ bracht ist, wobei der Durchmesser des Rings etwas kleiner ist als der Durchmesser des zu bedruckenden Informationsträ­ gers (14), und daß das um die zentrale kreisförmige Ausfrä­ sung (22) in der Basisplatte (2) angebrachte elastische Ele­ ment (31) derart angebracht ist, daß der Durchmesser des radial angebrachten Elements (31) etwas größer ist als der Durchmesser einer zentralen Öffnung (14a) des Informations­ trägers (14).
10. Klemmvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Elemente (30, 31) als eine, Vielzahl von kissenförmigen Einzelelementen auf der Basisplatte (2) vorgesehen sind, die bezüglich des Durchmessers und der kreisförmigen Ausfräsung (22) des Informationsträ­ gers (14) gleichmäßig verteilt sind.
11. Klemmvorrichtung nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Überhang (4a) des Deckels (4) und der Schieberüberhang (6a) eine maximale Dicke von 0,3 Milli­ meter besitzen.
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