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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Motorsteuervorrichtung mit Fahrzeugdiebstahlsicherung und insbesondere eine Motorsteuervorrichtung mit Fahrzeugdiebstahlsicherung, die sowohl in einem mit einer Diebstahlsicherung ausgestatteten Fahrzeug als auch in einem mit keiner Diebstahlsicherung ausgestatteten Fahrzeug montiert werden kann.
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Unter den vorgeschlagenen vorbeugenden Maßnahmen ist eine, bei denen ein Fahrzeug durch eine mechanische und/oder elektrische Vorrichtung blockiert wird, wenn jemand versucht, durch Gebrauch eines unzulässigen Schlüssels das Fahrzeug zu starten oder mit diesem zu fahren. Aus diesem Grund enthält der Schlüssel einen Speicher für einen Identifizierungscode (hiernach als ID-Code bezeichnet), so daß immer dann, wenn der Schlüssel in einen Schlüsselzylinder zum Starten des Fahrzeugs eingeführt wird, der Schlüssel-ID-Code gelesen wird und auf einen Referenz-ID-Code bezogen wird, der vorab in dem Fahrzeug gespeichert wurde. Nur wenn der gelesene ID-Code mit dem Referenz-ID-Code abgestimmt ist, wird ein Freigabesignal abgegeben, und nur wenn eine Motorsteuereinheit oder -schaltung in zulässiger Weise des Freigabesignal empfängt, wird ein Starten des Motors zugelassen. In diesem Fall besteht die Gefahr, daß der Diebstahl durch mechanische Beschädigung begangen wird, oder durch unzulässiges Verdrahten eines Binärsignals (einfaches Anschalt/Abschaltsigal), das als das Freigabesignal benützt wird. Um eine derartige Gefahr zu vermeiden, wurde vorgeschlagen, das Freigabesignal zu kodieren (hierzu sei beispielsweise verwiesen auf ”Automotive Engineering”, Seiten 59–64, Nr. 8, Bd. 48, 1994).
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Einer dieser Blockierer vom gebräuchlichen Transpondertyp ist in 4 gezeigt. Ein Schlüssel 2 enthält einen ”nicht gezeigten) Speicher, der einen vorab gespeicherten Schüssel-ID-Code (beispielsweise 64-Bitcode) enthält und einen Transmitter 4 zum Senden des Schlüssel-ID-Codes. Der Sender 4 des Schlüssels 2 und ein Schlüsselzylinder 5 sind beispielsweise über eine Induktionsspule (Antenne) 6 gekoppelt. Wird der Schlüssel 2 eingefügt und in die Zündposition gedreht, so wird ein Zündschalter 7 geschlossen. Hierdurch wird eine Blockier-CPU 13 aktiviert, damit ein Leistungsvestärker 11 einer Blockier-ECU (ECU: engine control unit) dem Sender 4 über die Spule 6 elektrische Leistung zuführt. Der Sender 4 liest dann den Schlüssel-ID-Code und sendet diesen zu der Seite des Schlüsselzylinders 5.
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Der empfangene ID-Code wird durch eine HF-(Hochfrequenz)Schaltung 12 in dem Blockierer 10 erfaßt und digitalisiert, und er wird in die CPU 13 eingelesen, wo er zeitweise in einem geeigneten ID-Code-Register 13B gespeichert wird. Ein eindeutig jedem Fahrzeug zugeordneter Referenz-ID-Code wird vorab in einem EEPROM-Speicher 13A der CPU 13 gespeichert, so daß dieser Referenz-ID-Code mit dem gelesenen Schlüssel-ID-Code durch eine Code-Prüfeinheit 135 der CPU 13 verglichen wird. Passen die beiden ID-Codes zusammen oder stellt sich heraus, daß sie eine vorgegebene Beziehung aufweisen, so wird der Freigabecode von der Bildeinheit 13S an eine Motor-ECU 16 gesendet. Zum gleichen Zeitpunkt wird ein Anlaßrelais erregt, damit sich ein (nicht gezeigter) Anlaßmotor dreht.
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Nachdem der empfangene Freigabecode in der Motor-ECU 16 bestimmt und verifiziert ist, steuert die Motor-ECU 16 ein Einspritzventil 17, eine Benzinpumpe 18, eine Zündverstellungseinheit 20, usw., gemäß einer vorgegebenen Prozedur und einem Zeitablauf, damit der Start und die Bewegung des Fahrzeugs ermöglicht wird. Paßt jedoch der gelesene Schlüssel-ID-Code, der von dem Schlüssel 2 gesendet wurde, nicht mit dem in dem EEPROM-Speicher A gespeicherten Referenz-ID-Code zusammen, oder hat dieser keine vorgegebene Beziehung hierzu, so sendet die Prüfeinheit 13S nicht den Freigabecode nach außen. Demnach wird der Start des Fahrzeugs durch die Motor-ECU 16 unterbunden, und die CPU 13 erregt auch eine Hupe 14, damit ein geeigneter Alarm oder eine Anzeige erfolgt. Hierdurch wird das unzulässige Starten und Bewegen des Motors durch den unzulässigen Schlüssel vermieden, wodurch der Schutz des Fahrzeugs gegen Diebstahl gewährleistet ist.
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So ist beispielsweise in der japanischen Gebrauchsmusterveröffentlichung
JP 62-50204 A1 ein Vorschlag offenbart, diese Art von Fahrzeugdiebstahlfunktion oder Codeüberprüfungsfunktion in einer IC-Leiterplatte der üblichen Motorsteuereinheit zu integrieren, die nicht mit der Fahrzeugdiebstahlsicherungsfunktion ausgestattet ist.
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Ferner beschreibt
DE 43 31 664 C1 ein codegeschütztes Steuergerät für Kraftfahrzeuge, das die Benutzung dieser dahingehend verbessert, dass eine Fehlersuche nach Substitution eines Steuergeräts weiterhin möglich ist. Hierbei wird ein häufiges Motorstarten nach Umbau eines Steuergeräts erlaubt, indem das Steuergerät nicht sofort einen Motorstart ohne passende Codeeingabe verhindert, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dies erlaubt ein Austauschen eines Steuergeräts bei Reparatur und Wartung, ohne dass der Fahrzeugbetrieb dauerhaft ermöglicht wird.
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DE 42 27 242 A1 beschreibt beleuchtete LED-Türknöpfe, die in einem aktivierten Zustand kurze kräftige Blinkimpulse erzeugen, so dass sie als wirkungsvolle optische Abschreckung für einen Einbrecher, Autoknacker oder Einschaltkontrolle bei Alarmanlagen dienen können.
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Der Blockierer vom Transpondertyp, der oben beschrieben ist, weist hervorragende Vorteile beim Vermeiden des unzulässigen Motorstarts und -betriebs und beim Vermeiden des Fahrzeugdiebstahls auf. Zusätzlich ergibt sich durch die Integration der Fahrzeugdiebstahlsicherungsfunktion und der Codeüberprüffunktion in die gebräuchliche Motorsteuereinheit ein Vorteil im Hinblick auf weniger Teile und weniger Fertigungsstunden. Andererseits liegen jedoch viele Arten von Spezifikationen für die Fahrzeugdiebstahlsicherungsfunktion vor, enthaltend die US-Spezifikationen, die EU-Spezifikationen und die Blockierspezifikationen. Hierdurch sind viele unterschiedliche Arten von Motorsteuer-IC-Leiterplatten für die unterschiedlichen Arten der Spezifikationen erforderlich, was ein Problem darstellt, da dies eine schwierigere Verwaltung nach sich zieht und höhere Entwicklungs- und Herstellungskosten unvermeidbar sind.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung einer Motorsteuervorrichtung mit abnehmbarer Diebstahlsicherung, die in Fahrzeugen ohne Diebstahlsicherungsfunktion sowie auch in Kombination mit anderen Typen von Fahrzeugdiebstahlsicherungsfunktionen benutzt werden kann.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe mit einer Motorsteuervorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen finden sich in den Unteransprüchen.
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Eine Motorsteuervorrichtung enthält eine Steuervorrichtung, auf welcher eine Diebstahl-Detektorvorrichtung zum Empfangen und Überprüfen eines ID-Signals, zum Anzeigen eines zulässigen Motorstarts und zum Abgeben eines Bestätigungssignals auswechselbar befestigt ist; sowie eine Diebstahlsicherungs-Bestimmungsvorrichtung zum Bestimmen, ob der Motor mit einer Diebstahl-Detektorvorrichtung ausgestattet ist oder nicht, zum Abgeben eines Signals zum Anzeigen der Anwesenheit der Diebstahlsicherungsfunktion oder eines Signals zum Anzeigen der Abwesenheit der Diebstahlsicherungsfunktion; eine Startfreigabesignal-Erzeugungsvorrichtung zum Abgeben eines Startfreigabesignals in Abhängigkeit von einem Bestätigungssignal, wobei das Signal die Abwesenheit der Diebstahlfunktion anzeigt; und einen Motorsteuerungsabschnitt zum Steuern eines Motorstarts in Abhängigkeit von dem Startfreigabesignal, und der an der Steuervorrichtung befestigt ist.
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Die Vorrichtung zum Bestimmen, ob die Diebstahlsicherungsfunktion vorgesehen ist oder nicht, und die Vorrichtung zum Abgeben des Startfreigabesignals, können selbstverständlich auf derselben Leiterplatte der Motorsteuervorrichtung befestigt sein. Ferner kann ein Zeitgeber vorgesehen sein, zum Unterbinden der Zuführung des Bestätigungssignals, nachdem eine vorgegebene Zeitdauer nach dem Aktivieren des Zeitgebers durch das Signal zum Anzeigen des Vorliegens oder des Vorhandenseins der Diebstahlsicherungsfunktion verstrichen ist. Der Diebstahlsicherungs- Bestimmungsvorrichtung wird eine Teilspannung einer Teilervorrichtung, die zwischen einer Betriebsstromversorgung und der Erde angeschlossen ist, zugeführt, so dass auf der Grundlage des Werts der Teilspannung bestimmt wird, ob eine Diebstahlsicherungsvorrichtung vorgesehen ist oder nicht.
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Die Diebstahldetektorvorrichtung kann auswechselbar auf einer gemeinsamen Leiterplatte befestigt sein, auf der die Motor-ECU befestigt ist; sie überprüft, ob der Motor mit einem zulässigen Schlüssel gestartet wird und gibt das Bestätigungssignal ab, wenn sie bestimmt, dass der Motor mit dem zulässigen Schlüssel gestartet wird.
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Die nachfolgende Beschreibung ist im Zusammenhang mit den beiliegenden Zeichnung zu verstehen; es zeigen:
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1 ein Funktionsblockschaltbild zum Darstellen prinzipieller Teile einer Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung;
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2 ein Blockschaltbild zum Darstellen der Motorsteuervorrichtung mit Diebstahlsicherungsfunktion gemäß 1;
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3 ein Flußdiagramm zum Darstellen des Betriebs der vorliegenden Erfindung; und
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4 ein Blockschaltbild zum Darstellen einer Motorsteuervorrichtung mit Diebstahlsicherungsfunktion gemäß dem Stand der Technik.
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Die 1 zeigt ein Funktionsblockschaltbild zum Darstellen der Struktur der wesentlichen Abschnitte der Motorsteuereinheit (ECU) der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die 2 zeigt ein Blockschalbild zum Darstellen der Hardwarestruktur der Motorsteuervorrichtung gemäß 1. In diesen Figuren kennzeichnen die gleichen Bezugszeichen wie in 4 dieselben oder äquivalente Teile.
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Eine in 2 gezeigte Diebstahl-Detektorvorrichtung 22 enthält eine Rauschanteil-Eliminierungsschaltung 2, die einen Eingangsanschluß zum Empfangen des Freigabesignals (Code) aufweist, das abgegeben wird, wenn beispielsweise der in dem Motorschlüssel gespeicherte Schlüssel-ID-Code mit dem zuvor in dem (nicht gezeigten) Blockierer gespeicherten Referenzcode übereinstimmt oder dergleichen; sowie eine Code-Bestimmungsschaltung 28, die bestimmt, ob ein empfangenes Signal ein richtiges Freigabesignal ist oder nicht, und die einen Ausgangsanschluß Pd zum Ausgeben des Besätigungssignals entsprechend dem Bestimmungsergebnis aufweist; die Diebstahl-Detektorvorrichtung 22 ist auswechselbar auf einer allgemeinen Leiterplatte für die Motorsteuerschaltung 16 befestigt. Die Motorsteuerschaltung 16 enthält Spannungsteilerwiderstände 29 und 29A, die zwischen der Betriebsstromversorgung und der Erde angeschlossen sind, wobei der Verbindungsknoten beider Widerstände mit einem Anschluß ND verbunden ist (2). Der Anschluß Pm der Motorsteuerschaltung 16 ist mit dem Anschluß Pd verbunden, und auch mit der Betriebsstromversorgung über den Hochzieh(pull-up)-Widerstand R.
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Wie in 1 gezeigt ist, enthält die Motorsteuerschaltung 16 eine Diebstahlsicherungs-Funktionsbereitstellungs-Detektorvorrichtung 16A, einen Prüfzeitgeber 16C, ein UND-Gatter 16E, das die Ausgangssignale des Prüfzeitgebers 16C und der Code-Bestimmungsschaltung 28 als zwei Eingangssignale empfängt, und ein ODER-Gatter 16F, einen Startfreigabesignal-Generatorabschnitt 16G und einen Motorsteuerabschnitt 16K. Der Diebstahlsicherungs-Funktionsbereitstelllungs-Bestimmungsabschnitt 16A bestimmt, ob der Motor mit des Diebstahlsicherungsvorrichtung ausgestattet ist oder nicht, mit dem Verfahren, in dem die geteilte Spannung, die an dem Verbindungsknoten der Spannungsteilerwiderstände 29 und 29A auftritt, mit der Tabelle in Bezug gesetzt wird, in der die Spannung im Verhältnis zu der Diebstahlsicherungsfunktion vorab gespeichert ist, und dann gibt sie (16A) ein Signal zum Anzeigen des Vorliegens der Diebstahlsicherungsfunktion ab, oder ein anderes Signal zum Anzeigen der Abwesenheit der Diebstahlsicherungsfunktion. Der Prüfzeitgeber 16C mißt eine für die Überprüfung der Zulässigkeit eines eingefügten Schlüssels zulässige Grenzzeit; er wird bei Vorliegen des Signals gestartet, das das Vorliegen der Diebstahlsicherungsfunktion anzeigt, und er gibt ein ”1”-Signal ab und gibt dann ein ”0”-Signal ab, nachdem der Zeitgrenzwert verstrichen ist. Das ODER-Gatter 16F bewirkt das Erzeugen des Startfreigabesignals durch den Startfreigabesignal-Erzeugungsaschnitt 16G, in Abhängigkeit der logischen ODER-Verknüpfung des Signals zum Anzeigen der Abwesenheit der Diebstahlsicherungsfunktion und des ”1”-Ausgangssignals des UND-Gatters 16E. Der Motorsteuerabschnitt 16K wird durch das Startfreigabesignal aktiviert, zum Ausgeben der vorgegebenen Motorsteuerung und Bewegungssteuerung.
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Der Betrieb der obigen Ausführungsform wird nun beschrieben. Der oben im Hinblick auf die 4 erwähnte Freigabecode wird von einem Eingangsanschluß 24 des Diebstahl-Detektors 22 der Rauschanteil-Eliminierungsschaltung 26 zugeführt, und wird dann an die Code-Bestimmungsschaltung 28 übertragen. Wird bestimmt, daß der Freigabecode zulässig ist, indem dieser beispielsweise mit dem zuvor in der Code-Bestimmungsschaltung 28 gespeicherten Referenzcode verglichen wird, so erzeugt die Code-Bestimmungsschaltung 28 das Bestätigungssignal mit einem vorbestimmten Format an dem Ausgangsanschluß Pd. Das Bestätigungssignal enthält beispielsweise einen Impulszug mit einer vorbestimmten bekannten Frequenz und Tastverhältnis. Das Ausgangssignal, das erhalten wird, wenn kein Freigabecode zugeführt wird, kann fortlaufend auf einem hohen Pegel liegen.
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Wie in 2 gezeigt ist, wird das Bestätigungssignal an dem Anschluß Pm der Motorsteuerschaltung 16 zugeführt. Die Motorsteuerschaltung 16 bestimmt, ob das durch den Anschluß Pm empfangene Signal das vorbestimmte Bestätigungssignal ist oder nicht, gemäß der nachfolgend zu beschreibenden Prozedur, und bewirkt die Durchführung des Motorsteuerbetriebs durch die Motorsteuerschaltung 16 oder schaltet dies ab, entsprechend des Bestimmungsergebnisses. Der hochzuziehende Anschluß Pm ist mit der Betriebsspannung über den Widerstand R verbunden, so daß der Eingang des Anschlusses Pm auf einer festen Spannung gehalten wird, wenn die Diebstahl-Detektorvorrichtung 22 entfernt wird.
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Der Bestätigungssignal-Unterscheidungsbetrieb der Motorsteuerschaltung 16 wird nun unter Bezug auf die zuvor erwähnten Schaltbilder und das in 3 gezeigte Flußdiagramm erläutert. Im Rahmen der durch die genannten Erfinder durchgeführten Experiment wurde die Durchführung des Bestätigungssignal-Unterscheidungsprozesses so festgelegt, daß diese beispielsweise alle 10 ms durch Unterbrechung der Motorsteuerschaltung 16 mit dem Zeitgeber erfolgt. Der Zyklus der Zeitgeber-Unterbrechung oder des Abtastintervalls wird durch die Beziehung zu dem Zyklus des Bestätigungs-(Impuls)-Signals, das ein zu detektierendes Signal ist, bestimmt. Allgemein ergibt sich aus dem allgemein bekannten Abtasttheorem lediglich, daß der Unterbrechungszyklus gleich oder niedriger als die Hälfte des Impulszyklus sein muß.
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In dem Schritt S1 von 3 wird auf der Grundlage der durch die Spannungsteilerwiderstände 29 und 29A erzeugten Teilspannung bestimmt, ob das betrachtete Fahrzeug mit einer Diebstahlsicherungsfunktion ausgestattet ist oder nicht. Ist beispielsweise die Teilspannung 0 V, so wird bestimmt, daß Diebstahlsicherungsfunktion nicht vorgesehen ist, und ist sie 4 V, so wird bestimmt, daß die Diebstahlsicherungsfunktion vorgesehen ist. Falls gewünscht, kann entschieden werden, welcher Klasse oder welchem Typ die Spezifikation angehört, oder in anderen Worten, was die Benennung des bestimmten Fahrzeuges ist. Da jedoch die vorliegende Erfindung nicht für die Bestimmung der Benennung des Fahrzeugs relevant ist, erfolgt hier eine Beschreibung lediglich unter der Annahme, daß lediglich das Vorhandensein der Diebstahlsicherungsfunktion bestimmt wird.
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Wie in 1 gezeigt ist, erfolgt diese Bestimmung in der Diebstahlsicherungs-Funktionsbereitstellungs-Bestimmungsvorrichtung 16A. Wird bestimmt, daß keine Diebstahlsicherungsfunktion vorliegt, so geht der Prozeß zu dem Schritt S14 über, damit ein Motorstartfreigabemerker zu ”1” gesetzt wird. Wie in 1 gezeigt ist, versetzt die Diebstahlsicherungs-Funktionsbereitstellungs-Bestimmungsvorrichtung 16A eine Startfreigabesignal-Erzeugungschaltung 160 in die Lage, das Ausführen einer Motorstartsteuerung durch die Motorsteuervorrichtung 16K auszulösen.
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Wird im Schritt S1 bestimmt, daß eine Diebstahlsicherungsfunktion vorgesehen ist, so wird im Schritt S2 unterschieden, ob ein Überprüfungsendmerker ”0” ist oder nicht, oder ob eine Prüfzeit noch nicht abgelaufen ist. Die Prüfzeit wird später im Detail beschrieben. In 1 entspricht diese Unterscheidung der Frage, ob der Prüfzeitgeber 16C einen Status zum Erzeugen des Ausgangssignals ”0” erreicht hat oder nicht. Zunächst ist der Überprüfungsendmerker ”0”, und demnach geht der Prozeß zu dem Schritt S3 über, um zu bestimmten, ob ein Zeitgeberstartmerker ”1” ist oder nicht (d. h. ob der Zeitgeber 16C zum Messen der vorbestimmten Prüfperiode gestartet wurde oder nicht). Ist der Zeitgeber noch nicht gestartet, so wird er gestartet, und der Zeitgeber wird in Schritt S4 zu ”1” gesetzt. Der Prozeß gemäß 3 kehrt zeitweise zu der (nicht gezeigten) Hauptroutine zurück, und der Prozeß gemäß 3 wird bei der nächsten Zeitgeber-Unterbrechung wieder aufgenommen. Diese Prozesse entsprechen dem Betrieb gemäß 2, in dem die Diebstahlsicherungs-Funktionsbereitstellungs-Bestimmungsvorrichtung 16A den Prüfzeitgeber 16C durch Setzen ihres Ausgangs zu ”1” initiiert und das UND-Gatter 16E öffnet, wenn bestimmt wird, daß die Diebstahlsicherungsfunktion vorgesehen ist, und zwar in Abhängigkeit der geteilten Spannung der Teilerwiderstände 29 und 29A.
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Da alle Unterscheidungen in den Schritten S1 bis S3 in den nachfolgenden Prozessen positiv beantwortet werden, geht der Prozeß zu dem Schritt S6 über, um zu bestimmen, ob die in dem Prüfzeitgeber 16C eingestellte Zeit (in diesem Beispiel 2,2 sek) abgelaufen ist oder nicht. Da sie zu Beginn noch nicht abgelaufen ist, wird im Schritt S9 bestimmt, ob das Bestätigungssignal von der Diebstahl-Detektorvorrichtung 22 korrekt empfangen wurde oder nicht. Der Prozeß kehrt zu der Hauptroutine zurück, wenn die Abfrage im Schritt S9 ein negatives Ergebnis liefert. Da die Zulässigkeit des eingeführten Zündschlüssels bestimmt werden kann, wenn des Bestätigungssignal empfangen und bestätigt ist, werden die obigen Prozeßschritte wiederholt, der Motorstartfreigabemerker wird im Schritt S10 zu ”1” gesetzt und der Überprüfungsendmerker wird im Schritt S11 zu ”1” gesetzt, wodurch der Signalunterscheidungsbetrieb abgeschlossen wird.
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Wird andererseits die Abfrage im Schritt S9 nicht postitiv beantwortet, so daß die Prüfzeit abläuft, während der Überprüfungsendmerker noch Null ist, so verläuft die Unterscheidung im Schritt S6 positiv, und der Prozeß geht zu dem Schritt S11 über, und der Überprüfungsendmerker wird zu ”1” gesetzt. In anderen Worten wird bestimmt, daß kein Bestätigungssignal in der Diebstahl-Detektorvorrichtung 22 empfangen wurde, d. h. der Zündschlüsselbetrieb unzulässig ist, und der Prüfbetrieb wird im Schritt S11 abgeschlossen, während der Startvorgang des Motors nicht freigegeben wird. Diese Prozeßschritte entsprechen dem Betrieb gemäß 1, bei dem das Ausgangssignal des Prüfzeitgebers 16C zu ”0” zurückkehrt, aufgrund von dessen Hochzählen, und das Gatter 16E wird geschlossen, damit das Bestätigungssignal nicht zu dem Startfreigabesignal-Erzeuger 16G von der Diebstahl-Detektorvorrichtung 22 übertragen wird.
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Ist das Motorstartfreigabeflag zu ”1” im Schritt S10 gesetzt, wird der Motor so gesteuert, daß er gestartet wird. Da die Unterscheidung im Schritt S2 negativ ausfällt, wenn der Überprüfungsendmerker zu ”1” gesetzt ist, werden die in 3 verbleibenden Prozeßschritte übersprungen. Demnach wird der Start des Motors und das Fahren zugelassen, wenn ein zulässiger Zündbetrieb ausgeführt wird, jedoch wird er bei einem falschen oder unzulässigen Schlüsselbetrieb bei einem Diebstahl oder dergleichen unterbunden.
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In der oben beschriebenen Ausführungsform wird die Bestimmung abgeschlossen, indem das Betätigungssignal über den Anschluß Pm lediglich einmal empfangen wird. Es ist jedoch leicht zu erkennen, daß es auch zulässig ist, daß das Bestätigungssignal mehrmals innerhalb der Prüfzeit vor dem Starten des Motors empfangen wird. Die Diebstahl-Detektorvorrichtung 22 kann abnehmbar auf der Leiterplatte der Motorsteuerschaltung befestigt sein, und demnach ist es möglich, die Motorsteuerschaltung zu benützen, die für beide Typen gleich ist, also einem mit der Diebstahlsicherungsfunktion ausgestatteten Fahrzeug und einem Fahrzeug, das nicht mit dieser ausgestattet ist; d. h., daß die Diebstahl-Detektorvorrichtung 22 auf der Leiterplatte in dem Fall eines Fahrzeugs befestigt wird, das mit der Diebstahlsicherungsfunktion ausgestattet ist, während die Diebstahl-Detektorvorrichtung 22 in dem Fall eines Fahrzeuges, das nicht mit der Diebstahlsicherungsfunktion ausgestattet ist, nicht befestigt wird. Wie sich aus der obigen Beschreibung ergibt, erfolgt im letzteren Fall kein Bezug auf den Signalpegel am Anschluß Pm der Motorsteuerschaltung 16; wie jedoch anhand der gestrichelten Linie in 2 gezeigt ist, sollte der Widerstand R zum Hochziehen vorgesehen sein, damit der Signalpegel auf einem festen Potential gehalten wird.
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In der oben beschriebenen Ausführungsform empfängt, dekodiert und überprüft die Diebstahl-Detektorvorrichtung 22 den Freigabecode des separat vorgesehenen Blockierers. Als Alternative kann die Diebstahl-Detektorvorrichtung selbst den Schlüssel-ID-Code detektieren, dekodieren und prüfen und das ID-Signal erzeugen, das anzeigt, daß der zulässige Startbetrieb auszuführen ist.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es aufgrund der Tatsache, daß die Diebstahl-Detektorvorrichtung 22 abnehmbar auf der Leiterplatte der Motorsteuerschaltung 16 befestigt ist, möglich, die Spezifikationen der Motorsteuerschaltung zu standardisieren (Leiterplattenstruktur, Verarbeitungs-Software, usw.), unabhängig davon, ob das Fahrzeug mit einer Diebstahlsicherungsvorrichtung ausgestattet ist oder nicht, was zu einem Vorteil aufgrund reduzierter Kosten führt. Ferner kann in dem Fall eines mit der Diebstahlsicherungsvorrichtung ausgestatteten Fahrzeugs das Merkmal gemäß der vorliegenden Erfindung einfach dadurch erhalten werden, daß eine abnehmbar befestigte Dekodervorrichtung hinzugefügt wird. In diesem Fall wird durch das Eingießen der Diebstahl-Detektorvorrichtung und der Motorsteuerschaltung in ein einziges Stück auch der Versuch eines nicht genehmigten Betriebs der Motorsteuereinheit durch Zugriff auf eine Verbindung oder Verdrahtung zwischen der Diebstahl-Detektorvorrichtung und der Motorsteuervorrichtung vermieden. Bei dem Herstellungsprozeß kann die Frage, ob die Dekodervorrichtung hinzugefügt ist oder nicht, visuell und einfach überprüft werden, was ein einfachere und sichere Betriebsweise und Inspektion ermöglicht. Weiterhin kann eine fehlerhafte Diebstahl-Detektorvorrichtung einfach ersetzt werden, was zu einer verbesserten Betriebsfähigkeit und niedrigeren Reparaturkosten führt.