DE19547275A1 - Vakuumbetätigte Kettenklemm-Stichplatte und Vakuumquelle hierfür - Google Patents

Vakuumbetätigte Kettenklemm-Stichplatte und Vakuumquelle hierfür

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DE19547275A1
DE19547275A1 DE19547275A DE19547275A DE19547275A1 DE 19547275 A1 DE19547275 A1 DE 19547275A1 DE 19547275 A DE19547275 A DE 19547275A DE 19547275 A DE19547275 A DE 19547275A DE 19547275 A1 DE19547275 A1 DE 19547275A1
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DE19547275A
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Jun Maximilian Adamski
Stephen S Ruderman
Marian Pawlowski
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    • DTEXTILES; PAPER
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    • D05BSEWING
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    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
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    • Y10S112/01Suction thread cutting

Description

Die Erfindung betrifft eine vakuumbetätigte Kettenklemm-Stich­ platte sowie eine Vakuumquelle hierfür.
Allgemein hat es die Erfindung mit einer pneumatischen Vor­ richtung zum Festhalten und Positionieren einer Fadenkette zu tun und insbesondere mit einer verbesserten vakuumbetätigten Kettenklemm-Stichplatte mit einer Vakuumerzeugungsvorrich­ tung.
Allgemein umfaßt eine Nähmaschine zur Bildung eines Überwend­ lich-Kettenstiches eine Nähnadel, Greifer, eine Stichzunge zur Ausbildung einer Fadenkette sowie einen Drückerfuß, Stoffschieber und eine Stichplatte, um das Nähgut zyklisch unter der Nähnadel hindurchzuführen. Die Stichzunge, die in ähnlicher Weise wie eine Stricknadel wirkt und um die herum die Fadenkette ausgebildet wird, ist gewöhnlich ein Teil der Stichplatte.
Beim Nähen einer Reihe von Nähgutteilen mit einer manuell be­ tätigten, halbautomatischen oder automatischen Nähmaschine, die jeweils am Nähgutteil einen Überwendlich-Kettenstich er­ zeugt, setzt die Nähmaschine den Nähvorgang über eine be­ stimmte Zeitdauer hinweg fort, nachdem das Nähgutteil eine Stichbildezone der Nähmaschine durchlaufen hat. Dieser fort­ gesetzte Betrieb der Nähmaschine erzeugt eine Fadenkette, die sich, ausgehend von der hinteren Kante jedes Nähgutteils, nach rückwärts zur Nähnadel hin erstreckt. Gewöhnlich wird die Fadenkette vom Nähgutteil abgetrennt, nachdem sich die hintere Kante des Nähgutteils über die Stichplatte der Nähma­ schine hinaus bewegt hat. Nach der Abtrennung der Fadenkette vom Nähgutteil verbleibt ein Abschnitt der Fadenkette mit der Nähnadel verbunden. Dieser Abschnitt der Fadenkette wird dann an der vorderen Kante des nächsten Nähgutteils befestigt, welches unter der Nähnadel hindurchläuft.
Um das Aussehen des fertiggestellten Nähgutteils zu verbes­ sern und ein Auflösen der Naht am Nähgutteil zu verhindern, muß derjenige Abschnitt der Fadenkette, der mit der Nähnadel verbunden ist, vor der Nähnadel positioniert und festgehalten werden, und zwar in Ausrichtung mit der Vorschubrichtung des Nähgutteils. Dieser Abschnitt der Fadenketten wird so posi­ tioniert, daß er dann an der Vorderkante des nächsten Nähgut­ teils in eine Naht oder einen Saum miteingenäht werden kann. Das Verfahren dieses Miteinnähens der Fadenketten in einen Saum an der Vorderkante eines Nähgutteils wird "Kettenklem­ mung" genannt.
Vorrichtungen zum Festhalten und Positionieren eines Teiles einer Fadenkette, die in eine Naht oder einen Saum an der Vorderkante eines Nähgutteils miteingenäht werden muß, sind bekannt. So zeigt beispielsweise die US-PS 4,038,933 (Marfo­ rio) eine vakuumbetätigte Vorrichtung zur Klemmung einer Fa­ denkette. Eine Stichplatte schließt einen längsweise verlau­ fenden Kanal ein, der sich über die gesamte Länge der Stich­ platte und einer Stichzunge hinweg erstreckt. Dieser Längska­ nal ist über eine Leitung an ein Schaltventil angekoppelt. Das Schaltventil ist über eine zweite Leitung mit einer Vaku­ umeinheit verbunden. In der Nähe der Stichplatte ist ein Trennmesser vorgesehen.
Ein Nachteil dieser Vorrichtung besteht darin, daß das Vakuum (Unterdruck) an der Stichplatte über ein Schaltventil zuge­ führt wird. Das Schaltventil hat normalerweise kleine Vakuum­ durchlässe, die sich ganz oder teilweise verstopfen können, und zwar durch Faserflug, Staub, Fadenteile und dergleichen, welche über die Stichzunge aufgenommen werden. Daneben kann die Anordnung des Schaltventils die Entfernung zwischen der Vakuumeinheit und der Stichplatte erhöhen, so daß mehr Zeit erforderlich ist, um an der Stichzunge Vakuum zu erhalten, wenn das Ventil geschaltet ist. Es ist erwünscht, die Vakuum­ quelle dicht an der Stichzunge anzuordnen und den seitlichen Verlauf der Vakuumapplikation genau zu steuern.
Ein weiterer Nachteil dieser Vorrichtung liegt darin, daß das Trennmesser auf der rechten Seite des geradlinigen, längswei­ se verlaufenden Kanals angeordnet ist. Das Trennmesser be­ schneidet die Kanten des Nähgutteils bevor dieses die Nähna­ deln erreicht. Da das Trennmesser auf der rechten Seite des Längskanals angeordnet ist, ist die resultierende Größe der Saumbreite bei manchen Nähgutteilen unannehmbar.
In der US-PS 5,159,889 (Price u. a.) ist eine vakuumbetätigte Vorrichtung zur Klemmung einer Fadenkette beschrieben. Eine Stichplatte umfaßt eine Luftleitung, die in einer Öffnung an einer Kettelungszunge endigt. Die Luftleitung erstreckt sich von der Stichplatte zu einem Vakuumkanister, wo die Luftlei­ tung mit einer internen Steuerventilanordnung verbunden ist, die vom Deckel des Kanisters herabhängt. Wenn das interne Steuerventil offen ist, zieht die unter reduziertem Druck stehende Luft im Kanister einen Luftstrom durch die Luftlei­ tung. Der reduzierte Luftdruck innerhalb des Kanisters wird dadurch erzeugt, daß der Kanister mit der Einlaßleitung einer Venturidüse verbunden wird. Die Venturidüse ist über in Ven­ til an eine Hochdruck-Luftleitung angeschlossen.
Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist, daß der Vakuumkanister verhältnismäßig groß ist, so daß seine Montage dicht bei der Stichplatte schwierig ist. Daneben erfordert der Vakuumkani­ ster eine regelmäßige Wartung, um Faserflug, Staub, Fadentei­ le und dergleichen zu entfernen, welche durch die Öffnung in der Luftleitung in den Kanister gesaugt werden. Da darüber hinaus das Vakuum durch die interne Steuerventilanordnung an­ gesaugt wird, kann die Anwesenheit solcher Schmutzteile im Bereich des Ventilelements der internen Steuerventilanordnung verhindern, daß sich das interne Steuerventil vollständig schließt. Es ist erwünscht, die Vakuumquelle dicht bei der Stichzunge anzuordnen, und die erforderliche Wartung bei ei­ nem Minimum zu halten.
Ein weiterer Nachteil der zuletzt genannten Vorrichtung liegt darin, daß zwei Ventile benutzt werden, nämlich die interne Steuerventilanordnung und dasjenige Ventil, welches die Ven­ turidüse mit der Hochdruckleitung verbindet. Es ist er­ wünscht, die Anzahl der Komponenten eines Vakuumsystems mög­ lichst klein zu halten. Daneben kann die Zeit, die erforder­ lich ist, um den Kanister mit dieser Ventilanordnung zu eva­ kuieren, die Anzahl der Nähgutteile begrenzen, die in einer vorgegebenen Zeitdauer bearbeitet werden können.
Eine weitere bekannte Vorrichtung zum Festhalten und Positio­ nieren eines Abschnittes einer in eine Naht an der Vorderkan­ te eines Nähgutteils einzunähenden Fadenkette wird von Atlan­ ta Attachment Company in Lawrenceville, Georgia, USA, ver­ trieben. Diese Vorrichtung umfaßt ein dünnwandiges Vakuum­ rohr, welches an die Unterseite der Stichplatte und der Stichzunge angelötet ist. Das dünnwandige Vakuumrohr ist an der Vorderkante der Stichplatte mit einer Vakuumleitung ver­ lötet.
Ein Nachteil dieser Vorrichtung ist, daß die Stichzunge nicht gehärtet und poliert werden kann, nachdem das dünnwandige Va­ kuumrohr angelötet ist. Es ist jedoch erwünscht, alle Flächen der Stichzunge zu härten und zu polieren, da die Fadenkette um die Stichzunge herum gebildet wird und glatt über diese Zunge hinweg gleiten soll. Flächen der Stichzunge, die nicht gehärtet sind, erfahren durch die Nadel Einkerbungen, die veranlassen können, daß die Fadenkette abgetrieben wird, so daß ein Ersatz der gesamten Stichplatte erforderlich wird. Daneben können im Zusammenhang mit dem dünnwandigen Rohr, welches hergestellt und dann an seinem Platz verlötet wird, die Stichzungen bei einer Reihe von Stichplatten nicht konsi­ stent bemessen werden, was zu größeren Einstellzeiten führt, wenn eine Stichplatte ausgetauscht wird. Darüber hinaus kann auch die Vakuumleitung selber häufig nicht in einfacher Weise geformt oder erneut in Stellung gebracht werden.
Dementsprechend ist es Aufgabe der Erfindung, eine verbesser­ te vakuumbetätigte Kettenklemm-Stichplatte und einen hierfür geeigneten Vakuumerzeugungsapparat zu schaffen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß eine Stich­ platte vorgeschlagen mit folgenden Merkmalen: einem Körper mit einer ersten inneren Bohrung, die an der Vorderkante des Körpers beginnt und sich in Längsrichtung durch den Körper hindurch erstreckt, und einer Rinne, die an der Unterseite des Körpers ausgebildet ist. Die Stichplatte schließt ferner eine Stichzunge mit einer Vorderkante und einer Hinterkante ein. An der Hinterkante ist die Stichzunge einstückig mit dem Stichplattenkörper ausgebildet. Die Stichzunge hat eine wei­ tere innere Bohrung, die an ihrer hinteren Kante beginnt und sich längsweise durch die Stichzunge hindurch bis zum Stich­ plattenkörper erstreckt, wo die Rinne die weitere innere Boh­ rung mit der ersten inneren Bohrung verbindet.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Vakuumer­ zeugungssystem vorgeschlagen, mit dessen Hilfe an die Stich­ zunge einer Stichplatte ein Vakuum (d. h. ein Unterdruck) an­ gelegt werden kann. Das Vakuumerzeugungssystem umfaßt eine Quelle für ein unter Überdruck stehendes Gas, einen Vakuumge­ nerator mit einer Einlaßöffnung, einer Auslaßöffnung sowie einer Vakuumöffnung. Ferner ist ein Ventil vorgesehen, wel­ ches die Druckgasquelle mit der Einlaßöffnung des Vakuumgene­ rators verbindet. Das Ventil kann gesteuert werden. Das Vaku­ umerzeugungssystem schließt ferner eine Leitung ein, welche die Vakuumöffnung des Vakuumgenerators mit der Stichplatte verbindet.
Die nachstehende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit beiliegender Zeich­ nung der weiteren Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1A eine Draufsicht einer Stichplatte;
Fig. 1B und 1C wahlweise mögliche Ausbildungen einer mit der Stichplatte gemäß Fig. 1A verbundenen Vakuumleitung;
Fig. 1D eine Draufsicht eines Nähguts, das über die Stichplatte gemäß Fig. 1A vorgescho­ ben und mit Hilfe eines Trennmessers be­ schnitten wird;
Fig. 1E eine Ansicht eines teilweise besäumten Nähguts mit einer in die Naht an der Vor­ derkante des Nähguts eingenähten Faden­ kette;
Fig. 2A eine Untenansicht der Stichplatte aus Fig. 1A;
Fig. 2B eine Untenansicht einer alternativen Aus­ führungsform der in Fig. 2A dargestellten Stichplatte;
Fig. 3A eine Ansicht einer rückwärtigen Kante ei­ ner Stichzunge an der Stichplatte gemäß Fig. 1A bis 1D und 2A bis 2B;
Fig. 3B eine Ansicht einer Vorderkante der in den Fig. 1A bis 1D und 2A dargestellten Stichplatte;
Fig. 3C eine Schnittansicht einer Vakuumleitung, die sich zwischen der hinteren Kante der in Fig. 3A dargestellten Stichzunge und der Vorderkante der in Fig. 3B darge­ stellten Stichplatte erstreckt und
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines Vaku­ umerzeugungssystems (Vakuumquelle) gemäß der Erfindung.
Die Erfindung wird mit Bezug auf die in Fig. 1 bis 4 darge­ stellten Ausführungsformen näher beschrieben. Fig. 1 ist eine Draufsicht einer Stichplatte 10 gemäß der Erfindung. Die Stichplatte 10 umfaßt eine Vorderkante 12, eine rückwärtige Kante 14, eine linke Kante 16 sowie eine rechte Kante 18. In der Stichplatte 10 sind zwei längsweise verlaufende, ge­ schlossene Schlitze 20 und 22 durch entsprechende Bearbeitung ausgebildet. Im wesentlichen senkrecht zu diesen Schlitzen 20 und 22 sind zwölf Nuten 24 in die Oberseite 26 der Stichplat­ te 10 eingeschnitten. Eine durch eine Montageöffnung 28 ein­ gedrehte Schraube kann dazu dienen, die Stichplatte 10 am Bett einer (nicht dargestellten) Nähmaschine zu befestigen. Die Schlitze 20, 22 und die Nuten 24 wirken mit einem Drückerfuß sowie mit Stoffschiebern in herkömmlicher Weise zusam­ men, um ein Nähgut 29 zyklisch, wie in Fig. 1D dargestellt, über ein Stichbildezone 30 hinweg zu bewegen.
Die in den Figuren dargestellte Stichplatte kann zusammen mit einer Überwendlich-Nähmaschine Modell 39 500 der Firma Union Special Corporation eingesetzt werden. Mit dieser Nähmaschine kann ein Stichtyp der Klasse 503 oder der Klasse 504 herge­ stellt werden. Die Nähmaschine kann manuell oder automatisch betrieben werden. Wahlweise läßt sich die Erfindung auch bei anderen Nähmaschinen einsetzen, wobei mit diesen Nähmaschinen auch andere Stichtypen hergestellt werden können. In jedem Fall läßt sich mit dieser Stichplatte eine Fadenklemmung aus­ führen.
Wie weiterhin aus Fig. 1 ersichtlich, erstreckt sich eine Plattform 32 von der rechten Kante 18 der Stichplatte 10. Ei­ ne Stichzunge 34 verläuft allgemein in Richtung auf die rück­ wärtige Kante 14 der Stichplatte 10 zu, wobei die Stichzunge 34 von der Plattform 32 ausgeht. Der Teil der Stichplatte 10 mit Ausnahme der Stichzunge 34 wird hier als Stichplattenkör­ per 36 bezeichnet. Somit bildet die Plattform 32 einen Teil des Stichplattenkörpers 36.
In der Nähe des Stichplattenkörpers 36 kann in einer Ausspa­ rung an der Vorderseite der Plattform 32 ein Trennmesser 37 untergebracht werden. Das Trennmesser 37 schließt eine untere stationäre Klinge 39 und eine obere, sich bewegende Klinge 41 ein. Die Anordnung des Trennmessers 37 in der in Fig. 1D dar­ gestellten Weise, also gegenüber und vor der Stichzunge 34 ergibt eine kleine Naht- oder Saumbreite.
Die Stichzunge 34 hat eine hintere Kante 38, die mit Bezug auf eine parallel zur hinteren Kante 14 der Stichplatte 10 verlaufende Linie 40 in einem Winkel verläuft, wie in Fig. 1 dargestellt. Der Winkel zwischen der hinteren Kante 38 der Stichzunge 34 und der Linie 40 beträgt vorzugsweise 8,7°, ob­ wohl auch andere Winkel in Frage kommen. Die Zwischenfläche zwischen der Stichzunge 34 und der Plattform 32 wird hier als Vorderkante 42 der Stichzunge 34 bezeichnet. Die Stichzunge 34 weist ferner eine rechte Kante 44 und eine linke Kante 46 auf.
Wie in Fig. 1 dargestellt, verläuft die rechte Kante 44 der Stichzunge 34 mit Bezug auf die linke Kante 46 der Stichzunge 34 derart in einem Winkel, daß der Abstand zwischen der rech­ ten Kante 44 und der linken Kante 46 an der Vorderkante 42 der Stichzunge 34 am größten ist. Der Winkel zwischen der rechten Kante 44 und einer senkrecht zur Plattform 32 verlau­ fenden Linie 48 beträgt vorzugsweise 7,6°, obwohl auch andere Winkel in Frage kommen. Die Entfernung zwischen der rechten Kante 44 und der linken Kante 46 wird hier als die Breite der Stichzunge 34 bezeichnet.
Fig. 2 ist eine Untenansicht der in Fig. 1 dargestellten Stichplatte 10. Die Stichplatte 10 weist eine Unterseite 50 auf, die vorzugsweise in einem Bereich 52 entlang der linken Kante 16 und der rechten Kante 18 maschinell bearbeitet ist, um während des Nähvorgangs eine Störung zwischen den sich zy­ klisch bewegenden (nicht dargestellten) Greifern und der Stichplatte 10 zu vermeiden. In Fig. 2 ist gestrichelt ein Vakuumkanal 54 zwischen der Vorderkante 12 der Stichplatte 10 und der hinteren Kante 38 der Stichzunge 34 dargestellt. Fig. 3C ist eine Schnittansicht des Vakuumkanals 54, der, wie in Fig. 3A dargestellt, zwischen der hinteren Kante 38 der Stichzunge 34 und, wie in Fig. 3B dargestellt, der Vor­ derkante 12 der Stichplatte 10 verläuft. Bei Nähmaschinen mit einem Trennmesser 37, das so, wie in Fig. 1 dargestellt ange­ ordnet ist, wird der Vakuumkanal 54 vorzugsweise aus drei miteinander verbundenen Abschnitten gebildet.
Der erste Abschnitt ist eine innere Bohrung 56 innerhalb der Stichzunge 34, wie in Fig. 2 gezeigt. Die innere Bohrung 56 beginnt an der hinteren Kante 38 der Stichzunge 34 und ver­ läuft in Längsrichtung durch die Stichzunge 34 hindurch. Eine Längsachse 58 erstreckt sich axial durch die Mitte der inne­ ren Bohrung 56. Fig. 3A ist eine Ansicht der hinteren Kante 38 der Stichzunge 34 an der Stichplatte 10 mit der Darstel­ lung einer Öffnung 68 an der rückwärtigen Kante 38, die von der Bohrung 56 gebildet wird. Vorzugsweise wird die Innenboh­ rung 56 durch Elektroerosionsbearbeitung ausgebildet.
Wie in Fig. 3C dargestellt, hat die Stichzunge 34 eine Unter­ seite 74 mit einem Radius 76, so daß die Stichzunge 34 den Betrieb der (nicht dargestellten Greifer) nicht stört. Wenn die Stichplatte 10 zusammen mit einer Nähmaschine des Typs 39 500 der Firma Union Special verwendet wird, liegt die Un­ terseite 74 vorzugsweise etwa 2,5 mm unter der Oberfläche 26 der Stichplatte 10. Der Radius 76 ist näherungsweise 2,5 mm. Die Abmessungen werden von der jeweils angestrebten Saum- oder Nahtbreite bestimmt.
Der zweite Abschnitt des Kanals 24 ist eine Rinne 60, die in die Unterseite 50 der Stichplatte 10, wie in Fig. 2 darge­ stellt, eingearbeitet ist. Die Rinne 60 schneidet die innere Bohrung 56. Vorzugsweise erstreckt sich die Rinne 60 nicht in die Stichzunge 34 hinein, sondern schneidet vielmehr die Boh­ rung 56 an der Plattform 32. Vor der Benutzung der Stichplat­ te 10 wird die Rinne 60 mit einem (nicht dargestellten) Deckel abgedichtet, der an seinen Platz angelötet oder in ande­ rer Weise dort befestigt wird, beispielsweise mit Hilfe einer Schraube. Zu beachten ist, daß der Deckel der Rinne 60 sich nicht in die Stichbildezone 30 hinein erstreckt und daß daher der Deckel während des Nähvorganges weder die Fadenkette noch das Nähgut berührt. Vorzugsweise werden die Wände der Rinne 60 so bearbeitet, daß der Deckel in einer Ebene mit der Un­ terseite 50 der Stichplatte 10 liegend eingepaßt ist.
Der dritte Abschnitt des Kanals 54 ist eine innere Bohrung 62 innerhalb des Stichplattenkörpers 36, wie ebenfalls aus Fig. 2 hervorgeht. Die Bohrung 62 beginnt an einer Öffnung 70 an der Vorderkante 12 der Stichplatte 10, wie in Fig. 3B dar­ gestellt, und erstreckt sich in Längsrichtung in die Stich­ platte 10 hinein, bis zu einer Stelle, an der die Bohrung 62 auf die Rinne 60 trifft. Eine Längsachse 66 verläuft axial durch die Mitte der Bohrung 62. Die Bohrung 62 kann unter Verwendung der Elektroerosionstechnik, durch Bohren oder an­ dere Bearbeitungstechniken hergestellt werden. Vorzugsweise weist die Bohrung 62 an der Vorderkante 12 der Stichplatte 10 eine Sackbohrung auf, um an der Stichplatte eine Vakuumquelle 64 zu befestigen. Diese Sackbohrung an der Innenbohrung 62 kann mit einem Innengewinde versehen sein.
Alternativ kann die Bohrung 62 im Stichplattenkörper 36 mit einer Öffnung an der rechten Kante 18 der Stichplatte 10 be­ ginnen und sich in die Stichplatte 10 hinein erstrecken, bis die Bohrung 62 sich mit der Rinne 60 schneidet. Bei dieser alternativen Anordnung des dritten Abschnitts läuft das Näh­ gut während des Nährvorganges nicht über die Leitung 72.
Da der Vakuumkanal 54 die Innenbohrung 56 in der Stichzunge 34 umfaßt, kann die Stichzunge 34 aus demjenigen Rohmaterial hergestellt werden, welches auch für die restliche Stichplat­ te 10 verwendet wird. In dem Falle, in dem ein Stichplatten­ körper und eine Stichzunge, einschließlich Ober- und Unter­ seiten und linken und rechten Kanten der Stichzunge aus dem gleichen Stück Rohmaterial hergestellt werden, wird die Stichzunge hier als einstückig mit dem Stichplattenkörper ausgebildet bezeichnet.
Vorzugsweise ist das Ausgangsmaterial für die Stichplatte 10 und die einstückig mit ihr ausgebildete Stichzunge 34 ein Werkzeugstahl, beispielsweise S7-Werkzeugstahl, obwohl auch andere bearbeitbare und wärmebehandelbare Werkstoffe wahlwei­ se zum Einsatz gelangen können. Da die Stichzunge 34 aus ei­ nem Stück mit der Stichplatte 10 ausgebildet ist, können alle Flächen der Stichzunge 34, einschließlich der linken Kante 46, der rechten Kante 44, der Unterseite 74 und der Wände der inneren Bohrung 56 wärmebehandelt und poliert werden, obwohl es nicht immer erforderlich ist, auch die Wände der Bohrung 56 mit Wärme zu behandeln. Vorzugsweise wird die Stichplatte 10 in der Weise wärmebehandelt, daß sich eine minimale Härte von HV-600 und eine maximale Kernhärte von HRC42 ergibt.
Durch den hier beschriebenen Aufbau des Kanals 54 werden meh­ rere Vorteile verwirklicht. Beispielsweise ist die Stichzunge 34, die an allen mit dem Faden in Kontakt tretenden Flächen gehärtet ist, dauerhafter und ermöglicht es, daß Einkerbun­ gen, die sich während des Gebrauchs an der Stichzunge bilden, durch Polieren entfernt werden können. Daneben können Stich­ platten gemäß der Erfindung mit solchen Stichzungen ausgear­ beitet werden, die konsistente Außendimensionen haben, so daß die Stichplatten leichter austauschbar sind und konsistentere Fadenketten produzieren. Da weiterhin die Stichzunge 34 gänz­ lich aus dem gleichen Rohmaterial wie die Stichplatte 10 ge­ fertigt ist, können auch die Wände der Bohrung 56 ausgehärtet und poliert werden, um so ein Abreiben der Fadenkette zu ver­ hindern.
Da weiterhin die innere Bohrung 62 im Stichplattenkörper 36 einen Befestigungspunkt für die Vakuumquelle 64 an der Stich­ platte 10 bildet, nämlich die Öffnung 70 an der Vorderkante 12 der Stichplatte 10, kann die Vakuumquelle 64 an die Innen­ bohrung 62 unter Verwendung irgendeiner herkömmlich ausgebil­ deten Leitung 72 angekoppelt werden. Da insbesondere die Lei­ tung 72 am Kanal 54 befestigt wird und nicht im Gegensatz hierzu einstückig mit dem Kanal 54 ausgebildet ist, kann die Leitung 72 ausgetauscht oder ohne Folgen für die Stichzunge 34 neu orientiert werden. Auch können unterschiedlich gestal­ tete Leitungen in Verbindung mit der Stichplatte 10 für un­ terschiedliche Anwendungen eingesetzt werden, welche hilfs­ weise Befestigungen an der Vorderseite der Stichplatte 10 er­ fordern. Die Fig. 1B, die eine Draufsicht der Stichplatte 10 ist, und die Fig. 1C, die eine Ansicht von rechts der Stich­ platte 10 darstellt, zeigen einige Alternativmöglichkeiten zur Orientierung der Leitung 72.
Bei anderen Ausführungsformen der Erfindung kann der Vakuum­ kanal 54 auch nur aus zwei Abschnitten gebildet werden. Bei einer ersten alternativen Ausführungsform, die in Fig. 2B dargestellt ist, sind die Rinne 60 und die Bohrung 62 in der Stichplatte 10 durch ein Stück Weichstahlrohr 63 ersetzt. Das Rohr 63, das in Fig. 2B dargestellt ist, ist im wesentlichen so geformt, daß es sich der Gestalt der Rinne 60 und der Boh­ rung 62A, die in Fig. 2A dargestellt sind, anpaßt. Die Unter­ seite 50 des Stichplattenkörpers 36 ist so bearbeitet, daß sie sich dem Stahlrohr 63 anpaßt, welches an der inneren Boh­ rung 56 in der Stichzunge 34 befestigt ist. Somit sind die beiden Abschnitte des Vakuumkanals 64 das Stück Weichstahl­ rohr 63 und die Innenbohrung 56. Bei dieser Ausführungsform kann sich das Stahlrohr 63 auch von der Stichplatte 10 aus weiter erstrecken, um die Leitung 72 zur Vakuumquelle 64 zu ersetzen. Die Stichzunge 34 ist auch bei der ersten abgewan­ delten Ausführungsform einstückig mit der Stichplatte 10 aus­ gebildet.
Bei einer zweiten abgewandelten Ausführungsform werden die Innenbohrung 56 in der Stichzunge 34 und die Rinne 60 durch ein Stück geformtes Rohr aus Weichstahl ersetzt. Die Unter­ seite der Stichzunge 34 und der Stichplatte 10 ist durch ma­ schinelle Bearbeitung ausgespart, so daß sie sich dem Stahl­ rohr anpaßt, welches an der inneren Bohrung 62 befestigt wird. Somit sind die beiden Abschnitte der Vakuumleitung 64 das Stück Weichstahlrohr und die innere Bohrung 62 im Stich­ plattenkörper 36.
Wenn das Trennmesser 37 nicht erforderlich ist, kann der Va­ kuumkanal aus einem einzigen Abschnitt bestehen. In Fig. 1 kann die Aussparung an der rechten Kante 18 der Stichplatte 10, die zur Vorderseite der Plattform 32 hin verläuft, an das Trennmesser 37 angepaßt sein. Wenn das Trennmesser 37 nicht benötigt wird, kann die Aussparung weggelassen und die rechte Kante 18, die zur Vorderseite der Plattform 32 verläuft, bis zur rechten Kante der Plattform 32 ausgedehnt werden. Der Va­ kuumkanal 54 kann dann durch Einbringung einer Bohrung gebil­ det werden, die sich von der rückwärtigen Kante 38 der Stich­ zunge 34 bis zur Vorderkante 12 der Stichplatte 10 erstreckt. Der Kanal 54 wird vorzugsweise unter Verwendung einer Elek­ troerosionsvorrichtung hergestellt. Wie oben kann auch in diesem Falle der Kanal 54 an der Vorderkante 12 der Stich­ platte 10 mit einer Sackbohrung versehen werden.
Die Fig. 4 zeigt schematisch ein Vakuumerzeugungssystem gemäß der Erfindung. Das Vakuumerzeugungssystem ("Vakuumquelle") umfaßt eine Gasquelle 78, die unter Druck stehendes Gas, bei­ spielsweise Druckluft, liefert. Die Druckgasquelle 78 ist vorzugsweise an einen Regulator 80 angeschlossen, der ein Ma­ nometer 82 oder ein anderes Druckanzeigegerät einschließt. Der Regulator 80 ist mit einem Ventil 84 verbunden, welches an ein Steuergerät 85 angeschlossen ist. Die Gasquelle 78 kann alternativ auch direkt mit dem gesteuerten Ventil 84 verbunden werden. Wenn das Ventil 84 geöffnet ist, fließt Luft aus der Gasquelle 78 durch das Ventil 84. Wenn das Ven­ til 84 geschlossen ist, ist die Gasquelle 78 abgeschaltet. Der Ausgang des Ventils 84 ist an einen Vakuumgenerator 86 angeschlossen.
Der Vakuumgenerator 86 weist eine Einlaßöffnung 88, eine Aus­ laßöffnung 90 sowie eine Vakuumöffnung 92 auf. Zwischen der Einlaßöffnung 88 und der Auslaßöffnung 90 bildet der Vakuum­ generator eine Venturidüse mit einer geradlinig durchgehenden Öffnung, welche an der Vakuumöffnung 92 ein Vakuum (Unter­ druck) erzeugt. Der Vakuumgenerator 86 kann an der Auslaßöff­ nung 90 zur Atmosphäre ausmünden. Ein geeigneter im Handel verfügbarer Vakuumgenerator 86, Modell VTR-1, wird beispiels­ weise von der Firma Fabco-Air of Gainesville, Florida, USA, geliefert. Alternativ kann auch eine Vakuumwandlerpumpe der Serie HAV eingesetzt werden, wie sie von der Firma Air-Vac Engineering Co. of Milford, Connecticut, USA, hergestellt wird.
Die Vakuumöffnung 92 des Vakuumgenerators 86 ist über die Leitung 72 mit der eine Sackbohrung aufweisenden Öffnung 70 an der Vorderkante 12 der Stichplatte 10 verbunden. Vorzugs­ weise werden die Längen der Leitung 72 und der Kupplung zwi­ schen dem Vakuumgenerator 86 und dem Ventil 84 so klein als möglich gehalten. Da das Ventil 84 steuerbar ist, reduziert eine enge Ankupplung des Ventils 84 an den Vakuumgenerator 86 die Zeitverzögerung zwischen dem Schalten des Ventils 84 in seine Offenstellung und dem Auftreten eines Vakuums an der Stichzunge 34. Das Ventil 84 ist vorzugsweise ein pneumatisch betätigtes Tellerventil, obwohl alternativ auch ein elektro­ magnetisch betätigtes Ventil verwendet werden kann. Das Ven­ til 84 wird vorzugsweise von einem Mikroprozessor gesteuert, der seinen Eingang aus einem Sensor erhält, beispielsweise einem lichtreflektierenden Sensor, der so angeordnet ist, daß er die Position des Nähguts überwacht. Das Ventil 84 kann wahlweise auch durch eine Bedienungsperson gesteuert werden, welche einen Schalter betätigt, um ein Betätigungssignal an das Ventil 84 anzulegen.
Im Betrieb wird beim Anlegen des erforderlichen Druckes an das pneumatisch gesteuerte Ventil 84 die Gasquelle mit dem Vakuumgenerator 86 verbunden, so daß durch diesen ein unter Druck stehendes Gas hindurchfließt. Die Venturidüse im Inne­ ren des Vakuumgenerators 86 erzeugt an der Vakuumöffnung 92 einen Unterdruck, wenn das Druckgas von der Einlaßöffnung 88 zur Auslaßöffnung 90 strömt. Das Vakuum (Unterdruck) wird über die Leitung 72 in den Kanal 84 der Stichplatte 10 gelei­ tet und erreicht schließlich die Öffnung 68 in der Stichzunge 34. Vorzugsweise sind die Öffnungen innerhalb des Kanals 64, der Leitung 72 und des Weges durch den Vakuumgenerator 86 zwischen Vakuumöffnung 92 und Auslaßöffnung 90 größer als die Öffnung 68, um so zu verhindern, daß das Vakuumerzeugungssy­ stem durch Faserflug, Staub, Fadenstücke und dergleichen ver­ stopft wird.
Das Vakuum an der Öffnung 68 dient dazu, das Ende des Ab­ schnitts der abgetrennten Fadenkette, die mit der Nähnadel verbunden ist, in die Stichzunge 34 hineinzusaugen. Durch Va­ riation der Spannung an den Nähfäden vor oder im Verlauf des Abkettelns der Fadenkette kann die Fadenkette, wie an sich bekannt, ausbalanciert und flexibler gehalten werden. Eine ausbalancierte und flexiblere Fadenkette kann von der Stich­ zunge mit größerer Beständigkeit eingefangen werden. Daneben ist es während des Kettenklemmvorganges erwünscht, die ausba­ lancierte Fadenkette sehr dicht an der rückwärtigen Kante 14 der Stichplatte 10 abzutrennen, um die Länge der abgetrennten Fadenkette minimal zu halten und das abgetrennte Ende der Fa­ denkette in der Nähe der Öffnung 68 an der Stichzunge 34 zu lokalisieren.
Alternativ oder zusätzlich zur Spannungsvariation an den Näh­ fäden kann die Fadenkette auch gestreckt werden, bevor sie abgetrennt wird, wie dies beispielsweise aus US-PS 4,679,515 und 5,159,889 bekannt ist. Hierdurch wird die Ausrichtung des Abschnittes der abgetrennten Fadenkette, die an der Nähnadel befestigt ist, zur Öffnung 68 in der Stichzunge 34 hin unter­ stützt. Während oder unmittelbar nach dem Abtrennen der Fa­ denkette können noch einige Stiche gekettelt werden, um zu gewährleisten, daß das nahegelegene Ende der Fadenkette um die Stichzunge herum angeordnet wird.
Das Ende der Fadenkette wird hierdurch innerhalb der Stich­ zunge 34 positioniert und festgehalten, bis das nächste Näh­ gutteil 29 in die Stichbildezone 30 der Nähmaschine eintritt. Wenn das Nähgutteil 29 durch die Stichbildezone 30 vorgescho­ ben wird, wird die Fadenkette von der Stichzunge 34 zurückge­ zogen und in den Saum oder die Naht an der vorderen Kante des Nähguts 29 eingenäht. Wie aus Fig. 1E ersichtlich, wird eine Fadenkette 94 in einen Saum 96 am vorderen Rand 98 des Näh­ gutteils 29 miteingesäumt. Vorzugsweise wird das Vakuum über den Vakuumgenerator an die Stichzunge 34 dann angelegt, wenn das vorgeschobene Nähgutteil 29 die Fadenkette von der Stich­ zunge 34 abzieht.
Es wird ins Auge gefaßt, daß sich die abgetrennte Fadenkette leichter einfangen und festhalten läßt, wenn die bisherigen Vakuumgeneratoren noch weiter verbessert werden. Wenn insbe­ sondere die Vakuumgeneratoren in der Lage sind, größere Druckdifferenzen als bisher verfügbar zu erzeugen, ist die Balance oder die Länge der Fadenkette nicht mehr so kritisch. Auch ist das Strecken der Fadenkette vor ihrer Abtrennung dann nicht unbedingt erforderlich.
Die im voranstehenden beschriebene Stichplatte 10 kann an au­ tomatischen Nähmaschinen bei der Herstellung vielfältiger Nähte oder Säume eingesetzt werden, sowie auch bei manuellen oder halbautomatischen Nähstationen. Wie weiterhin oben be­ reits ausgeführt, wird die Vakuumquelle 64 vorzugsweise von einem Mikroprozessor gesteuert, der ein Eingangssignal von demjenigen Sensor, beispielsweise einem Photosensor, emp­ fängt, der so angeordnet ist, daß er die Position des Nähguts überwacht. Die Vakuumquelle 64 kann alternativ auch durch ei­ ne Bedienungsperson gesteuert werden, die einen Schalter be­ tätigt, um das Betätigungssignal an das Ventil 84 anzulegen.

Claims (16)

1. Vakuumbetätigte Kettenklemm-Stichplatte, gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkmale:
ein Stichplattenkörper (36) mit einer Vorderkante (12) und einer rechten Kante (18);
eine einstückig mit dem Stichplattenkörper (36) ausge­ bildete Stichzunge (34), die im wesentlichen parallel zur rechten Kante (18) verläuft;
eine erste Bohrung (56), die sich entlang einer ersten Achse (58) längsweise durch die Stichzunge (34) hin­ durch erstreckt; und
eine mit einer Vakuumquelle verbindbare Leitung (60, 62) welche die Bohrung (56) mit der Vorderkante (12) verbindet, wobei die Leitung (60, 62) entlang einer zweiten Achse (66) verläuft, die gegenüber der ersten Achse (58) seitlich versetzt ist.
2. Stichplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (60, 62) aus einem Weichstahlrohr ge­ fertigt ist.
3. Stichplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stichplattenkörper (36) und die Stichzunge (34) aus einem wärmebehandelbaren und polierbaren Werkstoff gefertigt sind.
4. Stichplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (60, 62) eine zweite Bohrung (62) in­ nerhalb des Stichplattenkörpers (36) umfaßt.
5. Stichplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Bohrung (62) an der Vorderkante (12) des Stichplattenkörpers (36) beginnt, längsweise durch die­ sen Körper (36) hindurch verläuft und eine an der Un­ terseite (50) des Körpers (36) ausgebildete Rinne (60) umfaßt; und daß die erste Bohrung (56) von der hinteren zur vorderen Kante (38, 42) der Stichzunge (34) bis zur Rinne (60) verläuft, und die Rinne (60) die beiden Boh­ rungen (56, 62) miteinander verbindet.
6. Stichplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein an der Unterseite des Stichplattenkörpers (36) im Bereich der Rinne (60) befestigter Deckel vorgesehen ist.
7. Stichplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Stichzunge (34) von ihrer vorderen zur hinteren Kante (42, 38) hin ver­ jüngt.
8. Stichplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Bohrung (62) an der Vorderkante (12) des Stichplattenkörpers (36) einen als Sackbohrung ausgebildeten Abschnitt (70) aufweist.
9. Stichplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Sackbohrung mit einem Innengewinde versehen ist.
10. Stichplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stichplattenkörper (38) eine von seiner rechten Kante (18) ausgehende Plattform (32) umfaßt, und die erste Bohrung (56) sich ausgehend von der hinteren Kante (38) der Stichzunge (34) längs­ weise durch die Stichzunge (34) hindurch bis in die Plattform (32) erstreckt.
11. Vakuumquelle für eine vakuumbetätigte Kettenklemm-Stich­ platte nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkma­ le:
eine Quelle (78) für unter Überdruck stehendes Gas;
ein Vakuumgenerator (86) mit einer Einlaßöffnung (88),
einer Auslaßöffnung (90) und einer Vakuumöffnung (92); und
eine Leitung (72) zur Verbindung der Vakuumöffnung (92) des Vakuumgenerators (86) mit der Stichplatte (10).
12. Vakuumquelle nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch ein Ventil (84) zwischen der Überdruckgasquelle (78) und der Einlaßöffnung (88) des Vakuumgenerators (86) sowie durch Steuermittel (85) für das Ventil (84).
13. Vakuumquelle nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuermittel (85) ein pneumatisches Betäti­ gungsglied umfassen.
14. Vakuumquelle nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Vakuumgenerator (86) eine Venturidüse ein­ schließt.
15. Vakuumquelle nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (72) an einen Kanal (54) angeschlossen ist, der an der Vorderkante (12) der Stichplatte (10) beginnt, sich durch diese Platte (10) und die Stichzun­ ge (34) bis zu deren hinterer Kante (38) erstreckt und an der hinteren Kante (38) der Stichzunge (34) eine Öffnung (68) bildet.
16. Vakuumquelle nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (54) die Leitung (72) und der Vakuumgene­ rator (86) einen Vakuumdurchgang bilden, dessen klein­ ster Durchmesser durch die Öffnung (68) an der hinteren Kante (38) der Stichzunge (34) bestimmt ist.
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