DE19609879A1 - Lagerbehälter für Tintenstrahldruckeinheit - Google Patents

Lagerbehälter für Tintenstrahldruckeinheit

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Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Behälter zum Lagern einer Tintenstrahldruckeinheit.
Ein Tintenstrahldrucker kann monochrome Drucke und Farbdrucke einfach durch Verwendung von Tinte verschiedener Farben erzeugen, weil der Tintenstrahldrucker Daten durch Bildung von Tüpfeln auf einem Aufzeichnungsmedium bildet, indem er Tintentröpfchen aus Düsenöffnungen auf das Aufzeichnungsmedium ausstößt.
Demgemäß wurden Tintenstrahldrucker entwickelt, die einen lösbar auf dem Schlitten angebrachten Aufzeichnungskopf für monochromatisches Drucken und einen Aufzeichnungskopf für Farbdrucken haben.
Wenn ein solcher Drucker verwendet wird, können Drucke sowohl für Textdaten als auch für Farbgrafikdaten mit einem einzelnen Drucker gebildet werden. Jedoch muß der Druckkopf, der nicht im Druckbetrieb befindlich ist, mit seiner Düsenöffnungsoberfläche abgedeckt gelagert werden, um die Tinte(n) am Verdunsten zu hindern, wodurch er ansonsten unbrauchbar würde.
Um dieser Notwendigkeit nachzukommen, ist z. B. in JP-A- 5(Hei)-270002 ein Behälter vorgeschlagen worden. Der in dieser Publikation beschriebene Behälter ist dadurch charakterisiert, daß er beinhaltet: Ein aus einem nachgiebigen Körper gefertigtes Dichtelement zum Abdichten der Düsenöffnungen, während es mit dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf in Kontakt kommt; ein Deckelelement, das geöffnet und geschlossen wird; und ein nachgiebiges Element, das die Tintenstrahldruckeinheit nachgiebig unterstützt und die Düsenöffnungen bei geschlossenem Deckelelement durch das Dichtelement abgedichtet hält.
Da jedoch die Düsenöffnungen durch Bringen des Dichtelementes in direkten Kontakt mit jenen abgedichtet werden, lagert sich durch Temperatur- und Druckschwankungen an den Düsenöffnungen aus tretende Tinte auf dem Dichtelement ab oder aber der Meniskus jeder einzelnen Düsenöffnung wird durch Ausdehnung und Kontraktion von Luft, die zwischen Düsenöffnung und dem Dichtelement vorhanden ist, heruntergedrückt.
Die vorliegende Erfindung wurde im Hinblick auf die oben erwähnten Probleme ausgeführt. Aufgabe der Erfindung ist daher, einen Tintenstrahldruckeinheitenaufbewahrungsbehälter bereitzustellen, der den Meniskus einer jeden Düsenöffnung über einen langen Zeitraum druckbereit halten kann, wenn die Tintenstrahldruckeinheit gelagert wird.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Bereitstellung eines Lagerbehälters gemäß den unabhängigen Patentansprüchen 1 und 12. Weitere vorteilhafte Merkmale, Aspekte und Details der Erfindung ergeben sich durch die abhängigen Ansprüche, die Beschreibung und die beiliegenden Zeichnungen. Die Patentansprüche verstehen sich als ein erster, nicht limitierender Versuch zur Definition der Erfindung mit allgemeinen Begriffen.
Zur Erreichung der obigen Aufgabe wird die Erfindung auf einen Behälter zum Lagern einer Tintenstrahldruckeinheit angewandt, die integriert einen Aufzeichnungskopf und einen Tintenbehälter aufweist. Der Aufzeichnungskopf weist Düsenöffnungen zum Ausstoßen von Tintentröpfchen auf und der Tintenbehälter liefert dem Aufzeichnungskopf eine Tinte. Der Behälter hat einen Behälterhauptkörper mit einer Kappe und einem Deckelelement mit einem nachgiebigen Element. Die Kappe ist so ausgelegt, daß eine obere Randkante von ihr in nachgiebigem Kontakt mit dem Aufzeichnungskopf gelangt, um so einen Raum bezüglich der Düsenöffnungen an einer dem Aufzeichnungskopf gegenüberliegenden Position zu bilden, wenn die Druckeinheit vom Behälterhauptkörper aufgenommen ist. Die Kappe steht auch über einem fluidundurchlässigen Durchgang mit der Umgebung in Verbindung. Das Deckelelement ist so auf dem Behälterhauptkörper angeordnet, daß es geöffnet und geschlossen werden kann. Das nachgiebige Element drängt die Druckeinheit nachgiebig gegen die Kappe.
Der Meniskus jeder Düsenöffnung wird unabhängig von Temperatur- und Druckschwankungen dadurch druckbereit gehalten, daß nicht nur das Ausdampfen von Tinte durch die Düsenöffnungen soweit als möglich verhindert wird, während der Dampf eines Lösungsmittels in der Tinte im fluidundurchlässigen Durchgang zurückgehalten wird, sondern auch der Dampf des Lösungsmittels in der Tinte mit der Umgebung kommunizieren darf.
Die vorliegenden Erfindung wird nunmehr anhand der Zeichnungen beschrieben, in denen darstellt:
Fig. 1 ist ein Diagramm, das eine Ausführungsform eines Tintenstrahldruckers zeigt, der mit austauschbaren Druckeinheiten versehen ist.
Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht, die eine Ausführungsform der Druckeinheit zeigt.
Fig. 3 ist ein Querschnitt, welcher die Struktur der Druckeinheit mit einer darin befindlichen Tintenkartusche zeigt.
Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht, die einen Lagerbehälter in einer ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt.
Fig. 5 ist eine Querschnittsansicht des Lagerbehälters von Fig. 4 längs der Linie 5-5.
Fig. 6 ist ein Diagramm, das die Struktur einer oberen Oberfläche des Lagerbehälters von Fig. 5 zeigt.
Fig. 7a und 7b zeigen kapillarbildende Rillen, die in einem Kappenmittel gebildet sind, sowie eine Dichtungsstruktur für diese.
Fig. 8 ist ein Diagramm, das eine andere Ausführungsform einer Kapillare zeigt.
Fig. 9 ist eine Querschnittsansicht, die eine zweite Ausführungsform der Erfindung zeigt.
Fig. 10 ist ein Diagramm, das eine andere Ausführungsform der Kapillare zeigt.
Fig. 11 ist eine Querschnittsansicht, die eine dritte Ausführungsform der Erfindung zeigt.
Im folgenden werden Einzelheiten der Erfindung unter Bezugnahme auf ihre in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsformen beschrieben.
Fig. 1 zeigt einen Tintenstrahlaufzeichnungsapparat mit einer Tintenstrahldruckeinheit gemäß der Erfindung. In Fig. 1 kennzeichnet Bezugszeichen 1 einen Schlitten, der durch ein Führungselement 2 unterstützt ist und mit einem Schrittmotor 4 durch einen Antriebsriemen 3 so verbunden ist, daß der Schlitten 1 parallel zu einer Druckwalze 5 hin und her bewegt werden kann.
Eine später noch beschriebene Tintenstrahldruckeinheit 6 ist lösbar auf dem Schlitten 1 angebracht und so gestaltet, daß sie je nach Typ des auszuführenden Druckvorgangs, monochromatischem Drucken oder Farbdrucken, ausgetauscht werden kann. Die auf dem Schlitten 1 angebrachte Druckeinheit 6 empfängt durch ein flexibles Kabel 7 ein Antriebssignal, wobei ein Ende des flexiblen Kabels 7 mit einem nicht dargestellten Aufzeichnungskopfantriebsschaltkreis verbunden ist und sein anderes Ende am Schlitten 1 befestigt ist.
Es sollte angemerkt werden, daß Bezugszeichen 8 ein Kappenmittel kennzeichnet, daß den Aufzeichnungskopf abdichtet, wenn kein Druckvorgang durchgeführt wird, und daß Bezugszeichen 9 ein Aufzeichnungsblatt kennzeichnet.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform der Tintenstrahldruckeinheit 6. In Fig. 2 kennzeichnet Bezugszeichen 10 einen Rahmen, der einen Druckeinheitenhauptkörper darstellt. Der Rahmen 10 ist allgemein als ein Container konstruiert, der eine Tintenkartuschenaufnahmekammer 11 (siehe Fig. 3) zur Aufnahme einer Tintenkartusche 20 bildet. Ein Tintenstrahlaufzeichnungskopf 12 ist am Boden des Rahmens 10 angeordnet, wobei der Boden dem Schlitten 1 gegenübersteht. Weiterhin ist ein Tintenkartuschenfeststellhebel 13 in der oberen Öffnung des Rahmens 10 angeordnet. Der Tintenkartuschenfeststellhebel 13 stellt nicht nur die Tintenkartusche 20 fest, sondern zieht sie auch aus der Aufnahmekammer 11 heraus. Fig. 3 zeigt eine Tintenstrahldruckeinheit 6 mit darin aufgenommener Tintenkartusche 20. Eine Tintenzuführkanüle 14 erhebt sich vom Boden des Rahmens 10. Wenn die Tintenkartusche 20 in die Tintenkartuschenaufnahmekammer 11 eingesetzt wird, wird die Tintenzuführkanüle 14 mit einer Tintenzuführöffnung 21 bündig, um so flüssigkeitsundurchlässig zu werden, so daß eine Tinte dem Aufzeichnungskopf 12 von der Tintenkartusche 20 durch eine Tintenzuführung 15 zugeführt werden kann.
Der Aufzeichnungskopf 12 ist mittels eines flexiblen Kabels 16 mit einem Abschlußbord 17 verbunden, so daß ein Antriebssignal vom Antriebsschaltkreis mittels eines auf dem Schlitten 1 angeordneten Verbindungsanschlusses empfangen wird.
Die Fig. 4 und 5 zeigen eine erste Ausführungsform eines Behälters, der die zuvor erwähnte Druckeinheit 6 aufbewahrt. In den Fig. 4 und 5 kennzeichnet Bezugszeichen 30 einen Behälterhauptkörper, in dem die Druckeinheit 6 plaziert wird. Ein Deckelelement 32 ist am oberen Ende einer der Seiten des Behälters angebracht, um so um einen Schaft 31 drehbar zu sein.
Der Behälterhauptkörper 30 beinhaltet eine sich nach oben erweiternde Vertiefung 34 mit den Führungsoberflächen 33, 33 Die Vertiefung 34 führt den Aufzeichnungskopf 12 im Moment des Einsetzens der Druckeinheit 6 in den Behälterhauptkörper 30. Ein Kappenelement 35, welches später noch beschrieben wird, ist auf dem Boden der Vertiefung 34 ausgebildet.
Auf einer oberen Oberfläche 36 (siehe Fig. 6) des Behälterhauptkörpers 30 liegen zwei Vorsprünge 37, 37, ein erster rippenförmiger Körper 38a und ein zweiter rippenförmiger Körper 38b, wobei die obere Oberfläche 36 dem Boden des Hauptkörpers der Druckeinheit 6 gegenübersteht. Wie in Fig. 6 gezeigt, sind diese Vorsprünge und rippenförmigen Körper so gebildet, daß die Vertiefung 34 zwischen ihnen liegt. Die zwei Vorsprünge 37, 37 sind im hinteren Bereich der Druckeinheit 6 angeordnet (auf der oberen Seite, wie in Fig. 6) und haben einen Abstand, der etwas kleiner als die Breite der Druckeinheit 6 ist, um so mit einer Rippenlinie 33a oben auf einer der Führungsoberflächen 33, 33, . . . , . . . ausgerichtet zu werden. Der erste rippenförmige Körper 38a und der zweite rippenförmige Körper 38b sind im vorderen Bereich der Druckeinheit 6 (wie in Fig. 6 gezeigt, auf der niedrigeren Seite) auf symmetrischen Linien angeordnet, um so in direkten Kontakt mit der Druckeinheit 6 zu gelangen. Der zweite rippenförmige Körper 38b hat eine geringere Höhe als der erste rippenförmige Körper 38a.
Die Druckeinheit 6 wird an drei Punkten durch die Vorsprünge 37, 37 und den rippenförmigen Körper 38a so unterstützt, daß eine Düsenplattenoberfläche des Aufzeichnungskopfes 12 so positioniert werden kann, daß sie mit und parallel zu dem Kappenelement 35 (wird später beschrieben) in Kontakt gelangt. Es sollte bemerkt werden, daß der zweite rippenförmige Körper 38b bereitgestellt wird, um die Druckeinheit 6 daran zu hindern, sich übermäßig zu neigen.
Ein Verschlußelement 39 wird an der Vorderseite des Behälterhauptkörpers 30 bereitgestellt. Das Verschlußelement 39 kommt mit dem Deckelelement 32 in Eingriff, um das Deckelelement 32 verschlossen zu halten, und löst sich vom Deckelelement 32 durch das Drücken eines Vorsprungs 39a.
Auf der anderen Seite ist eine frei vorragende Blattfeder 46 auf dem Deckelelement 32 angeordnet. Ein Ende der Blattfeder 46 ist festgestellt während ihr anderes Ende in nachgiebigem Kontakt mit der oberen Oberfläche der Druckeinheit 6 gebracht ist, wenn das Deckelelement 32 geschlossen wird.
Das zuvor erwähnte Kappenmittel 35 wird unter Bezugnahme auf Fig. 5 und 6 beschrieben.
In den Fig. 5 und 6 kennzeichnet das Bezugszeichen 40 eine Kappe, die aus einem nachgiebigen Material, wie etwa Gummi, angefertigt ist. Die Kappe 40 hat einen oberen Kantenbereich 40a, der in nachgiebigem Kontakt mit der Peripherie der Düsenöffnungsoberfläche gelangt, um so zwischen dieser und einer oberen Oberfläche der Kappe 40 einen Raum zu bilden. Die Kappe 40 hat eine schalenähnliche Form, um so die Düsenöffnungen der Düsenplatte luftdicht zu erhalten. Ein Einsetzloch 40b wird auf dem Boden der Kappe 40 gebildet, so daß ein Vorsprung 41c mit einem Durchgangsloch 41b eines Kappenhalters 41, der in Fig. 7b gezeigt und später beschrieben werden wird, in den Raum hineinsteht.
Bezugszeichen 41 kennzeichnet den Kappenhalter, der in einem Rahmenkörper gebildet wird, der unter Ausschluß des oberen Kantenbereichs 40a der Kappe 40 die Umrandung der Kappe 40 unterstützt. Der Kappenhalter 41 wird von der Vertiefung 34 aufgenommen und darin befestigt, wobei ein oberes Ende 41a (siehe Fig. 7a und 7b) durch auf dem Behälterhauptkörper gebildete Schnapper 30a zurückgehalten wird.
Wie in Fig. 7b gezeigt, ist eine meandernde Rille 43 auf einer rückwärtigen Oberfläche 41d des Kappenhalters 41 angeordnet. Ein Ende der Rille 43 kommuniziert mit dem Durchgangsloch 41b und ihr anderes Ende kommuniziert mit einem Lüftungsloch 42, das zur Umgebung hin geöffnet ist. Die Öffnung der Rille 43 ist durch eine Folie 44, wie in Fig. 7b gezeigt, versiegelt, so daß eine als fluidundurchlässiger Durchgang dienende Kapillare gebildet werden kann. Es sollte bemerkt werden, daß Bezugszeichen 41b das Durchtrittsloch bezeichnet, welches das Einsetzloch 40b mit der Rille 43 verbindet.
In dieser Ausführungsform wird, wenn die Druckeinheit 6 in den Behälterhauptkörper 30 unter Ausrichtung des Aufzeichnungskopfs 12 mit der Vertiefung 34 eingesetzt wird, nachdem das Deckelelement 32 geöffnet worden ist, der Aufzeichnungskopf 12 abgesenkt, während er durch die geneigten Führungsoberflächen 33, 33, . . . , . . geführt wird, so daß der Aufzeichnungskopf 12 von drei Punkten, nämlich den Vorsprüngen 37, 37 an der Rückseite und dem rippenförmigen Körper 38a an der Vorderseite, unterstützt wird. Im Ergebnis wird die Düsenplatte parallel zur Kappe 40 positioniert, um dadurch zu gestatten, daß der obere Kantenbereich 40a der Kappe 40 in nachgiebigem Kontakt mit der Düsenplatte steht.
Selbst wenn die Düsenplatte des Aufzeichnungskopfes 12 in Kontakt mit den rippenförmigen Körpern 38a, 38b während dieses Einschubvorgangs kommen sollte, können diese rippenförmigen Körper 38a, 38b die Düsenplatte mit vergleichsweise großen Oberflächen unterstützen. Daher wird die Düsenplatte nicht beschädigt. Es sollte angemerkt werden, daß die Vorsprünge 37, 37, die an der Rückseite vorhanden sind, überhaupt nicht der Düsenplatte gegenüberstehen, weil sie nahe einer Wandoberfläche 30b (siehe Fig. 4) des Gehäusehauptkörpers 30 liegen und weil die Druckeinheit 6 in Kontakt mit der Wandoberfläche 30b gelangt.
Wenn in diesem Zustand das Deckelelement 32 geschlossen wird, kommt das Verschlußelement 39 des Gehäusehauptkörpers 30 in Eingriff mit dem Deckelelement 32. Im Ergebnis wird die obere Oberfläche der Druckeinheit 6 durch die Blattfeder 46 nachgiebig abwärts gedrängt, was wiederum ermöglicht, daß der obere Kantenbereich 40a der Kappe 40 in nachgiebigen Kontakt mit der Düsenplatte gelangt, um so die Düsenöffnungen einzuschließen. Somit werden die Düsenöffnungen durch die Kappe 40 abgedichtet.
Ein Lösungsmittel in der Tinte, das aus den Düsenöffnungen verdunstet, gelangt durch das Durchtrittsloch 41b in die meandernde Rille 43 und verbleibt in dieser, um innerhalb der Kappe 40 das Lösungsmittel unter einem hohen Partialdruck zu halten. Dementsprechend kann das Verdunsten von Tinte aus dem Aufzeichnungskopf 12 soweit als möglich unterdrückt werden.
Wenn andererseits Temperatur und Atmosphärendruck schwanken, zieht die Kappe 40 Luft durch die Lüftungsloch 42 und die meandernde Rille 43, was den Druck innerhalb der Kappe 40 in Gleichgewicht mit dem Druck innerhalb der Tintenkartusche 20 bringt. Im Ergebnis können Hebung und Senkung des in jeder Düsenöffnung gebildeten Meniskus verhütet werden.
Um die gelagerte Druckeinheit 6 zu entnehmen, wird der Vorsprung 39a so abgelenkt, daß sich das Deckelelement 32 vom Verschlußelement 39 löst. Im Ergebnis dreht sich das Deckelelement 32 durch die Spannkraft der zu öffnenden Blattfeder 46 automatisch nach oben.
Die Kapillare wird durch Bilden der Rille 43 auf der rückwärtigen Oberfläche des Kappenhalters 41 und Versiegeln dieser Rille 43 durch die Folie 44 in der zuvor beschriebenen Ausführungsform realisiert. Die Kapillare kann auch, wie in Fig. 8 gezeigt, durch Bilden einer Rille 45 auf einer Oberfläche, an welcher die Kappe 40 in Kontakt mit dem Kappenhalter 41 gelangt, z. B. der Rückseite der Kappe 40, und Versiegeln der Rille 45 durch eine Oberfläche eines anderen Elements, z. B. durch die obere Oberfläche des Kappenhalters 41 in dieser Ausführungsform, realisiert werden; oder eine Kapillarröhre selbst kann in einer solchen Weise verbunden werden, daß eines ihrer Enden mit der Kappe 40 in Verbindung steht. Durch diese alternativen Konstruktionen können Vorteile, die ähnlich den oben vorgestellten sind, erzielt werden.
Fig. 9 zeigt eine zweite Ausführungsform der Erfindung. In Fig. 9 kennzeichnet das Bezugszeichen 50 ein tintenabsorbierendes Element, das aus einem porösen Material, wie z. B. Filz, hergestellt ist. Das tintenabsorbierende Element 50 wird rund um die untere Umrandung des Kappenhalters 41 eingesetzt.
Gemäß der zweiten Ausführungsform gelangt aus dem Aufzeichnungskopf 12 leckende Tinte durch das Durchgangsloch 41b in die Rille 43 in Richtung des Lüftungslochs 42, wird jedoch durch das tintenabsorbierende Element 50 unterhalb des Kappenhalters 41 absorbiert. Als Ergebnis kann das Lecken von Tinte aus dem Lagerungsbehälter verhütet werden.
Fig. 10 zeigt eine Ausführungsform der Kapillare, die für den Fall geeignet ist, daß das tintenabsorbierende Element wie oben beschrieben verwendet wird. Diese Ausführungsform ist gekennzeichnet durch Anordnen einer Verzweigung 47 in der Nähe der Lüftungsloch 42, um dadurch eine zweite Rille 48, die das tintenabsorbierende Element 50 erreicht, zu bilden. Ein Ende der zweiten Rille 48 wird in Kontakt mit dem tintenabsorbierenden Element 50 gebracht.
In dieser Ausführungsform bewegt sich die Tinte, wenn solche vom Aufzeichnungskopf 12 zur Kappe 40 fließt, durch die Rille 43 bis zur Verzweigung 47 und wird vom mit der zweiten Rille 48 in Verbindung stehenden tintenabsorbierenden Element 50 absorbiert.
Wenn alle Tinte innerhalb der Rille 43, 48 absorbiert worden ist, hört die Kapillarkraft des Fluidums auf, da die Verzweigung 47 in Verbindung mit der Lüftungsloch 42 steht, was wiederum verhindert, daß Tinte nutzloserweise vom Aufzeichnungskopf 12 abgesaugt wird.
Fig. 11 zeigt eine dritte Ausführungsform der Erfindung. In Fig. 11 kennzeichnet Bezugszeichen 52 einen Tank zum Lagern eines Fluidums, z. B. Wasser w, welches das Verdunsten des Lösungsmittels in der Tinte unterdrückt. Der Tank 52 ist mit einem porösen Material 53, wie gegebenenfalls z. B. Filz, bestückt und steht mit der Kappe 40 durch einen Durchgang 54, wie etwa einer Röhre, in Verbindung. Es sollte angemerkt werden, daß das Bezugszeichen 55 ein Verbindungsloch, das im Tank 52 gebildet wird, kennzeichnet.
Gemäß dieser Ausführungsform wird der Partialdruck eines Gases, das dem Lösungsmittel in der Tinte innerhalb der Kappe 40 entspricht, auf einem möglichst hohen Pegel gehalten, indem die Flüssigkeit innerhalb des Tanks 42 gasförmig gemacht wird. Somit kann das Verdunsten der Tinte innerhalb des Tanks unterdrückt werden.
Wie vorstehend beschrieben, wird die Erfindung dadurch charakterisiert, daß sie einen Behälterhauptkörper mit einer Kappe und einem Deckelelement mit einem nachgiebigen Element hat. Das bedeutet, daß der Behälterhauptkörper die Kappe an einer Position hat, die dem Aufzeichnungskopf gegenüberliegt, wenn die Druckeinheit vom Gehäusehauptkörper aufgenommen wird. Die Kappe ist nicht nur so ausgeführt, daß ihre randständige Kante in nachgiebigen Kontakt mit dem Aufzeichnungskopf gelangt, um so einen Raum bezüglich der Düsenöffnungen des Aufzeichnungskopfes zu bilden, sondern auch mit der Umgebung durch den fluidundurchlässigen Durchgang in Verbindung steht. Das Deckelelement ist auf dem Gehäusehauptkörper so angeordnet, daß es geschlossen und geöffnet werden kann und weist das nachgiebige Element auf, das die Druckeinheit nachgiebig gegen die Kappe drängt. Als Ergebnis dieser Konstruktion kann die Erfindung den Meniskus jeder Düsenöffnung des Aufzeichnungskopfes druckbereit halten, unabhängig von Temperatur- und Druckschwankungen, während das Verdunsten von Tinte aus den Düsenöffnungen soweit als möglich verhindert wird.

Claims (15)

1. Ein Behälter zum Lagern einer Tintenstrahldruckeinheit (6), die integral einen Aufzeichnungskopf (12) mit Düsenöffnungen zum Ausstoßen von Tintentröpfchen und einen Tintentank (20) zur Zuführung von Tinte zu dem Aufzeichnungskopf (12) beinhaltet, wobei
der Behälter einen Behälterhauptkörper (30) mit einer darin angeordneten Kappe (40) aufweist;
die Kappe (35) einen obere Kantenbereich (40a) aufweist, der in nachgiebigen Kontakt mit dem Aufzeichnungskopf (12) gelangt, um so einen Raum mit den Düsenöffnungen an einer dem Aufzeichnungskopf (12) gegenüberliegenden Position zu bilden, wenn die Druckeinheit (6) im Gehäusehauptkörper (30) aufgenommen ist; und
die Kappe (40) durch einen fluidundurchlässigen Durchgang (41b, 42, 43, 44, 45) mit der Umgebung in Verbindung steht.
2. Lagerbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter weiterhin ein Deckelelement (32) mit einem nachgiebigen Element (46) zum Drücken der Druckeinheit (6) in den Behälter aufweist, wobei das Deckelelement (32) so auf dem Gehäusehauptkörper (30) angeordnet ist, daß es bedien- und schließbar ist und das nachgiebige Element (46) die Druckeinheit (6) nachgiebig gegen die Kappe (40) drückt.
3. Lagerbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (40) im Behälterhauptkörper (30) angeordnet ist, und die Kappe (40) durch einen Kappenhalter (41) unterstützt ist, um so den oberen Kantenbereich (40a) der Kappe (40) zu exponieren.
4. Lagerbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der fluidundurchlässige Durchgang als eine meandernde Rille (43, 45) konstruiert ist, die auf zumindest einer von einer Oberfläche der Kappe (40), die dem Kappenhalter (41) gegenüberliegt, einer gegenüberliegenden Oberfläche des Kappenhalters (41), und einer hinteren Oberfläche der Druckeinheit (6) angeordnet ist.
5. Lagerbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der fluidundurchlässige Durchgang (41b, 42, 43, 44, 45) aus einer Kapillarröhre besteht.
6. Lagerbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein tintenabsorbierendes Element (50) in einer unteren randständigen Kante des Kappenhalters (41) angeordnet ist.
7. Lagerbehälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der fluidundurchlässige Durchgang (41b, 42, 43, 44, 45) in einen Durchgang (47), der mit der Umgebung kommuniziert, und einen Durchgang (48), der mit dem tintenabsorbierenden Element (50) kommuniziert, verzweigt ist.
8. Lagerbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterhauptkörper (30) weiterhin eine sich nach oben erweiternde Vertiefung (34) mit geneigten Führungsoberflächen (33, 33, 33, 33) zum Führen des Aufzeichnungskopfes (12) im Behälterhauptkörper (30) umfaßt.
9. Lagerbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er weiterhin umfaßt zwei Vorsprünge (37, 37) und einen ersten und zweiten rippenförmigen Körper (38a, 38b), die auf einer der Bodenoberfläche der Druckeinheit (6) gegenüberliegenden Fläche (36) ausgebildet sind, wobei die zwei Vorsprünge (37, 37) in einem vorher festgelegten Abstand beabstandet sind, so daß die Kappe (40) zwischen ihnen aufnehmbar ist, und die rippenförmigen Körper (38a, 38b) im wesentlichen rechtwinklig zueinander positioniert sind, wobei die zwei Vorsprünge (37, 37) und die rippenförmigen Körper (38a, 38b) zur Unterstützung der Druckeinheit (6) dienen.
10. Lagerbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des ersten rippenförmigen Körpers (38a) größer ist als die Höhe des zweiten rippenförmigen Körpers (38b).
11. Lagerbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er weiterhin umfaßt einen fluidspeichernden Tank (52), der in Verbindung mit der Kappe (40) steht und in dem ein poröses Material angeordnet ist.
12. Ein Behälter zum Lagern einer Tintenstrahldruckeinheit (6), die integral einen Aufzeichnungskopf (12) mit Düsenöffnungen zum Ausstoßen von Tintentröpfchen und einen Tintentank (20) zur Zuführung von Tinte zu dem Aufzeichnungskopf (12) beinhaltet, wobei
der Behälter einen Behälterhauptkörper (30) mit einer darin angeordneten Kappe (40) aufweist;
die Kappe (40) einen oberen Kantenbereich (40a) aufweist, die in nachgiebigen Kontakt mit dem Aufzeichnungskopf (12) gelangt, um so einen Raum mit den Düsenöffnungen an einer dem Aufzeichnungskopf (12) gegenüberliegenden Position zu bilden, wenn die Druckeinheit (6) im Gehäusehauptkörper (30) aufgenommen ist; und
die Kappe (40) mit einem fluidspeichernden Mittel (52) in Verbindung steht.
13. Lagerbehälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter weiterhin ein Deckelelement (32) mit einem nachgiebigen Element (46) zum Drücken der Druckeinheit (6) in den Behälter aufweist, wobei das Deckelelement (32) so auf dem Gehäusehauptkörper (30) angeordnet ist, daß es bedien- und schließbar ist und das nachgiebige Element (46) die Druckeinheit (6) nachgiebig gegen die Kappe (40) drückt.
14. Lagerbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er weiterhin umfaßt zwei Vorsprünge (37, 37) und einen ersten und zweiten rippenförmigen Körper (38a, 38b), die auf einer der Bodenoberfläche der Druckeinheit gegenüberliegenden Fläche (36) ausgebildet sind, wobei die zwei Vorsprünge (37, 37) in einem vorher festgelegten Abstand beabstandet sind, so daß die Kappe (40) zwischen ihnen aufnehmbar ist, und die rippenförmigen Körper (38a, 38b) im wesentlichen rechtwinklig zueinander positioniert sind, wobei die zwei Vorsprünge (37, 37) und die rippenförmigen Körper (38a, 38b) zur Unterstützung der Druckeinheit (6) dienen.
15. Lagerbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des ersten rippenförmigen Körpers (38a) größer ist als die Höhe des zweiten rippenförmigen Körpers (38b).
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