DE19615395A1 - Elektrostatische Schutzvorrichtung und Verfahren zu ihrer Herstellung - Google Patents
Elektrostatische Schutzvorrichtung und Verfahren zu ihrer HerstellungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Mikrobaustein(chip)-Vorrichtung
zum elektrostatischen Schutz mit einem Spalt zur elektrischen Entladung und basiert
auf der Technologie zur Herstellung von Schaltkreiskarten. Sie bezieht sich auch auf
ein Verfahren zur Herstellung der Vorrichtung.
Eine elektrostatische Schutzvorrichtung wird zum Schutz elektronischer Ausrüstung
vor elektrostatischen Schäden verwendet. Genauer gesagt meint der in dieser
Beschreibung verwendete Begriff "elektrostatische Schutzvorrichtung" eine
Vorrichtung, die parallel mit einem integrierten Schaltkreis (IC) oder einem groß
integrierten Schaltkreis (LSI), die zu schützen sind, verbunden ist, und unter
Normalbedingungen (in Abwesenheit von elektrostatischen Pulsen) ein elektrischer
Isolator bleibt, um den Schaltkreis nicht zu beeinflussen, jedoch elektrisch leitend
wird, wenn elektrostatische Pulse auf sie aufgebracht werden (S1 in Fig. 4 ist
angeschaltet), um elektronische Vorrichtungen, wie etwa IC′s und LSI′s vor
elektrostatischen Schäden zu schützen.
Die zum Schützen von IC′s und LSI′s vor elektrostatischen Schäden verwendeten
Vorrichtungen umfassen Varistoren, Zener-Dioden sowie Entladestrecken-
Vorrichtungen, wobei diese verschiedenen Schutzvorrichtungen bei
unterschiedlichen Anwendungen ausgewählt werden. Varistoren und Zener-Dioden
sind dafür bekannt, einen hohen Leckstrom mit sich zu bringen. Im Fall der Zener-
Dioden ist es notwendig, falls sie eine Polarität aufweisen, für Anwendungen, bei
denen elektrischer Strom in beide Richtungen fließen kann, zwei von ihnen in
entgegengesetzte Richtungen parallel zueinander zu schalten, wodurch die Kosten
relativ hoch sind.
Andererseits sind die Vorrichtungen vom Entladetyp mit praktisch keinem Leckstrom
verbunden und weisen eine einfache Struktur auf, so daß sie weniger zu
Fehlfunktionen neigen. Die Entladespannung kann durch Ändern der
Entladestrecke eingestellt werden. In Fällen einer abgedichteten Struktur kann die
Entladespannung durch Ändern des Drucks des abgedichteten Gases und der Art
des abgedichteten Gases eingestellt werden.
Einige der kommerziell erhältlichen Vorrichtungen, z. B. die von Mitsubishi Material
unter dem Markennamen "Dia Surge Protector" verkaufte, machen von einem
zylindrischen Keramikblock Gebrauch, der mit einem elektrisch leitenden Film
bedeckt ist. Die Entladestrecke wird in diesem Film durch Schneiden mit einem
Laser ausgebildet und die gesamte Baugruppe wird im Innern eines Glasbehälters
abgedichtet.
Entsprechend diesen in den japanischen Patentoffenlegungsschriften (Kokai) Nr. 2-
223182, 3-89588, 3-261086, 4-22086 und 5-67851 beschriebenen Vorrichtungen
wird die Entladestrecke direkt auf einer gedruckten Schaltkreiskarte ausgebildet.
Die in Behältern abgedichteten Vorrichtungen vom Entladestreckentyp, die
kommerziell erhältlich sind, weisen günstige Eigenschaften auf, sind jedoch
aufgrund ihrer komplexen Strukturen relativ groß. Es ist sehr schwierig, die Größe
einer Vorrichtung vom Entladestreckentyp auf ein Niveau zu reduzieren, welches für
eine kleine, im Auflötverfahren herzustellende Vorrichtung oder für eine
Mikrobaustein(chip)-Vorrichtung geeignet ist, z. B. 1 bis 2 mm in der Breite, 2 bis 4 mm
in der Länge und 1 bis 2 mm in der Höhe. Des weiteren kann davon
ausgegangen werden, daß das Bedürfnis nach einer großen Anzahl verschiedener
Werkstoffe für ihre Herstellung der Anstrengung, die Kosten zu reduzieren,
entgegenwirkt.
Diejenigen Vorrichtungen, die in den japanischen Patentoffenlegungsschriften
(Kokai) Nr. 2-223182, 3-89588, 3-261086, 4-22086 und 5-67851 beschrieben
sind, basieren auf dem Konzept des Ausbildens einer Entladestrecke direkt auf der
gedruckten Schaltkreiskarte. Gemäß dem normalen Herstellungsverfahren ist die
mögliche Größe der Strecke nicht geringer als 150 µm und deren
Dimensionstoleranz liegt typischerweise im Bereich von ± 20 bis 30 µm. Bei
sachlicher Betrachtung wird die Abmessung der Entladestrecke in der japanischen
Offenlegungsschrift Nr. 2-223182 mit einigen Millimetern, in der japanischen
Offenlegungsschrift Nr. 2-89588 mit 4 mm, in der japanischen Offenlegungsschrift
Nr. 3-261086 mit 0,5 mm und in der japanischen Offenlegungsschrift Nr. 5-
678518 mit 0,15 mm angegeben. Mit einer Größe der Entladestrecke in einem
derartigen Bereich ist die Entladespannung so hoch, daß die Wirksamkeit dieser
Vorrichtungen ziemlich begrenzt ist und diese Vorrichtungen sich nicht zum Schutz
von IC′s und LSI′s eignen, die gegenüber elektrostatischen Schäden sehr
empfindlich sind. Vermutlich sind die in diesen japanischen Offenlegungsschriften
vorgeschlagenen Vorrichtungen für elektronische Ausrüstung mit höheren
Spannungsniveaus als IC′s vorgesehen, was gegensätzlich zum Ziel der
vorliegenden Erfindung ist. Somit kann gefolgert werden, daß es keinen Stand der
Technik gibt, der erfolgreich die Aufgabe der vorliegenden Erfindung durch
Anwenden der Technologie des Herstellens von gedruckten Schaltkreiskarten gelöst
hat.
Die Beziehung zwischen den Größen der Entladestrecken und den tatsächlichen
Entladespannungsniveaus wird im folgenden diskutiert.
Fig. 3 zeigt die Beziehung zwischen der Entladespannung
(Überschlagsspannung) und der Strecke zwischen einem Paar paralleler Elektroden
(der Graph basiert auf den auf Seite 221 des "Electrostatic Handbook"
angegebenen Gleichungen, das von der Elektrostatischen Vereinigung Japans
herausgegeben wurde, veröffentlicht bei Ohm, 20. Juni 1988). Selbst im Fall einer
Entladestrecke von 0,15 mm oder bei der kleinsten Entladestrecke, die sich unter all
den in den früheren japanischen Offenlegungsschriften diskutierten Strecken
befindet, ergibt sich aus Fig. 3, daß die Entladespannung zwischen den parallelen
Elektroden ungefähr 1,5 kV beträgt. Im Falle von vorsprungartigen Elektroden liegt
die Entladespannung 10 bis 20% unter diesem Niveau, jedoch würde sie immer
noch nicht ausreichen, um IC′s und LSI′s zu schützen. Die Ungenauigkeit in der
Größe der Strecken macht die vorangegangenen Vorschläge ebenso ungeeignet
für den Zweck der vorliegenden Erfindung.
Die vorangegangenen Vorschläge haben sich auch nicht mit dem Problem des
Schutzes der Entladestrecke vor Umgebungseinflüssen beschäftigt. Ohne
geeigneten Schutz vor Umgebungseinflüssen kann sich jedoch die Entladespannung
aufgrund von Verunreinigung der Oberfläche der elektrisch leitenden Elemente
durch Feuchtigkeit und Gase, die in der Umgebung enthalten sein können, ändern.
Wenn die Entladestrecke mit einem Resist (Abdeckmittel) o. dgl. zu ihrem Schutz
überzogen wird, wird dieses in den Spalt gefüllt, woraus eine wesentliche Änderung
der Entladespannung resultiert. Selbst wenn der Spalt trotz seiner Füllung mit Resist
erfolgreich auf einen hinreichend kleinen Wert für eine zu erreichende
zufriedenstellende Schutzwirkung reduziert worden ist (dies ist jedoch eine ziemlich
unrealistische Annahme, da ein Spalt von weniger als 1 bis 2 µm erforderlich ist,
um die angestrebte Schutzwirksamkeit zu erreichen), bleibt immer noch das
Problem, daß die Resistfüllung in dem Spalt durch die elektrischen Entladungen
beeinflußt wird und eine Reduktion des elektrischen Widerstands oder gar der
Leitfähigkeit des Spalts auftritt.
Angesichts derartiger Probleme des Standes der Technik besteht eine Aufgabe der
vorliegenden Erfindung darin, eine elektrostatische Schutzvorrichtung zu schaffen,
die hochwirksam hinsichtlich des Schutzes relativ empfindlicher Vorrichtungen, wie
etwa IC′s und LSI′s, vor elektrostatischen Schäden ist.
Eine zweite Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine elektrostatische
Schutzvorrichtung zu schaffen, die sich zur Massenproduktion eignet und geringe
Produktionskosten hervorruft.
Eine dritte Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine elektrostatische
Schutzvorrichtung zu schaffen, die es ermöglicht, ihre Entladespannung mit hoher
Präzision zu steuern.
Eine vierte Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine elektrostatische
Schutzvorrichtung zu schaffen, die eine lange Lebensdauer aufweist.
Eine fünfte Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine elektrostatische
Schutzvorrichtung zu schaffen, bei der praktisch kein Leckstrom auftritt.
Eine sechste Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
elektrostatische Schutzvorrichtung zu schaffen, die zur Verwirklichung einer
kompakten Bauweise geeignet ist und sich insbesondere dazu eignet, als
Vorrichtung im Auflötverfahren oder als Mikrobaustein(chip)-Vorrichtung hergestellt
zu werden.
Eine siebente Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verfahren zu
schaffen, das sich zur Herstellung einer elektrostatischen Schutzvorrichtung gemäß
der vorliegenden Erfindung eignet.
Diese und andere Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden gelöst, indem eine
mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung geschaffen wird, die
folgende Merkmale aufweist: Eine mit einem Durchgangsloch zum Bilden einer
Luftstrecke versehene inneren Isolierschicht, ein Paar aus Schaltkreissegmenten, die
an wenigstens einer Seite der inneren Isolierschicht befestigt sind, wobei die
Schaltkreissegmente zwischen sich eine Entladestrecke in dem Luftstreckenloch
bilden, ein Paar von äußeren Isolierschichten, von denen eine an jeder Seite der
inneren Isolierschicht angeordnet ist, so daß sie das Luftstreckenloch in einem
luftdichten Zustand umschließen, und ein Paar von Anschlüssen, die entlang jedem
Seitenende der inneren Isolierschicht ausgebildet sind, wobei jeder zur Verbindung
mit dem zugehörigen Schaltkreissegment dient.
Die vorliegende Erfindung, die ein Paar Schaltkreissegmente in der
elektrostatischen Schutzvorrichtung aufweist, welche in einer isolierenden
Grundplatte eingeschlossen sind, zeichnet sich durch eine im wesentlichen
einfachere Struktur als die herkömmliche Vorrichtung aus, die in einem
Glasbehälter eingeschlossen ist. Daher ermöglicht es die vorliegende Erfindung, die
Vorrichtung bei niedrigeren Kosten herzustellen. Da die Luftstrecke innerhalb einer
laminierten Baugruppe eingeschlossen ist und das Entladesegment nach außen
isoliert ist, kann die Vorrichtung sehr widerstandsfähig gegenüber
Umgebungseinflüssen hergestellt werden. Typischerweise wird jeder Anschluß zur
Verbindung von einer Metallisierschicht gebildet, die entlang einem
entsprechenden Seitenende einer Baugruppe ausgebildet ist, welche die innere
Isolierschicht, eines der Schaltkreissegmente und die äußeren Isolierschichten
beinhaltet.
Insbesondere kann ein Qualitätsverlust der Vorrichtung durch elektrische
Entladungen durch Verwendung eines Fluoridharzes oder eines Polyimidharzes als
die Entladestrecke umgebenden Werkstoff minimiert und die Stabilität der
Vorrichtung verbessert werden. Wird ein Fluoridharzwerkstoff verwendet, so kann
er aus der aus Polytetrafluorethylenharz, Ethylen/Tetrafluorethylen-Copolymer,
Tetrafluorethylen/Hexafluorpropylen-Copolymer, Tetrafluorethylen/Perfluoalkoxy
propylen-Copolymer und einem durch Modifizieren eines Fluoridharzes mit einem
unterschiedlichen organischen Harz hergestellten modifizierten Harz bestehenden
Gruppe ausgewählt werden. Da diese Harzwerkstoffe sehr widerstandsfähig
gegenüber Wärme sind, kann ein Qualitätsverlust der Harzwerkstoffe, die die
Entladestrecken bilden, vermieden werden und jedes unerwünschte andauernde
Leiten eines elektrischen Stroms kann dadurch verhindert werden. Somit kann im
Vergleich zu dem Fall, in dem ein normaler Harzwerkstoff für die Entladestrecke
verwendet wird, auch die Sicherheit der Vorrichtung verbessert werden.
Der metallische Werkstoff zur Herstellung der elektrostatischen Schutzvorrichtung
wird unter Berücksichtigung der elektrischen Leitfähigkeit, der
Korrosionswiderstandsfähigkeit und der Fähigkeit, leicht gemustert werden zu
können, ausgewählt und kann, nicht ausschließlich, aus Kupfer, Nickel, Gold,
Silber, Aluminium oder einer Legierung aus diesen Metallen bestehen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird jedes
Schaltkreissegment zwischen der inneren Isolierschicht und einer zugehörigen
Schicht der äußeren Isolierschichten angeordnet. Die beiden axialen Enden der
Luftstreckenlöcher können im wesentlichen durch die entsprechenden
Schaltkreissegmente verschlossen werden. In diesem Fall ist die Größe der
Entladestrecke, welche die Schaltkreissegmentschichten trennt, sehr kritisch und
sollte zum Schutz normaler elektronischer Vorrichtungen im Bereich von 15 bis 60 µm
liegen. Wird die Größe der Entladestrecke auf weniger als 15 µm reduziert, so
wird die Steuerung der Größe sehr schwierig und die mit dem Herstellungsprozeß
verbundenen Schwierigkeiten wachsen an. Zum Schutz normaler IC′s und LSI′s ist
es ausreichend, wenn die Entladestrecke im Bereich von 15 bis 60 µm liegt. Zum
Schutz empfindlicherer IC′s und LSI′s sollte die Entladestrecke im Bereich von 15 bis
30 µm liegen. In Anwendungsfällen, in denen nur solche elektrostatischen Pulse
von signifikant hohen Spannungsniveaus abgebaut werden sollen, kann die Größe
der Entladestrecke auf ungefähr 150 µm gesteigert werden. Wenn die Größe der
Entladestrecke über dieses Niveau anwächst, wird die Entladespannung so groß,
daß die Vorrichtung für die Zwecke der vorliegenden Erfindung oder zum Schutz
der elektronischen Vorrichtungen und der elektronischen Ausrüstung nicht mehr
brauchbar ist. Es ist auch möglich, daß die beiden axialen Enden des
Luftstreckenlochs durch die entsprechenden äußeren Isolierschichten verschlossen
werden und das Luftstreckenloch durch die Schaltkreissegmente hindurch verläuft.
In diesem Fall kann die Größe der Entladestrecke auf ungefähr 5 µm reduziert
werden, ohne die Gewalt über die Steuerung der Größe zu verlieren oder die mit
dem Herstellungsprozeß verbundenen Schwierigkeiten übermäßig zu steigern.
Die Gesamtdicke der Segmente der elektrostatischen Schutzvorrichtung muß
lediglich ausreichend sein, um einen momentanen elektrischen Strom zu leiten, und
kann sich im Falle des Gasphasen-Metallisierens in der Größenordnung von 1 µm
und im Falle des Flüssigphasen-Metallisierens und der metallischen Folie im Bereich
von 5 bis 70 µm bewegen, obwohl sie hinsichtlich der Problemlosigkeit bei der
Herstellung und bei den Kosten keinen Beschränkungen unterliegt.
Die erfindungsgemäße Struktur der elektrostatischen Schutzvorrichtung kann
irgendeine vieler möglicher Formen annehmen. Z. B. ist es effektiv, einen dünnen
Harzfilm für die innere Isolierschicht, die die Entladestreckenschicht bildet, zu
verwenden und die Entladespannung zu senken, um effektiv solche elektronische
Vorrichtungen zu schützen, die gegenüber elektrostatischen Schäden relativ
empfindlich sind. Wenn die Größe der Entladestrecke, die von der inneren
Isolierschicht begrenzt wird, relativ groß ist, kann die innere Isolierschicht entweder
aus einem verstärkten Harzwerkstoff oder aus einem Harzfilm bestehen. Wenigstens
der Werkstoff für den Teil, der die Entladestrecke bildet, sollte aus einem
Fluoridharzwerkstoff oder aus einem Polyimidharzwerkstoff bestehen, da diese
gegenüber einer Verschlechterung ihres Zustands relativ wenig anfällig sind.
Der Fluoridharzwerkstoff kann aus der aus Polytetrafluorethylenharz,
Ethylen/Tetrafluorethylen-Copolymer, Tetrafluorethylen/Hexafluorpropylen-
Copolymer, Tetrafluorethylen/Perfluoralkoxypropylen-Copolymer und einem durch
Modifizieren eines Fluoridharzes mit einem unterschiedlichen organischen Harz
hergestellten modifizierten Harz bestehenden Gruppe ausgewählt werden.
Hinsichtlich der Kosten ist Polytetrafluorethylen relativ preiswert und daher günstig.
Tetrafluorethylen/Perfluoralkoxypropylen-Copolymer wird bevorzugt, da es eine
relativ niedrige Gießtemperatur aufweist, und Ethylen/Tetrafluorethylen-Copolymer
bringt eine noch niedrigere Gießtemperatur mit sich.
Wenn Polyimidharzwerkstoff gewählt wird, kann er entweder alleine nach dem
Versehen mit einer Haftfähigkeit durch Modifizieren oder in Kombination mit einer
Haftschicht verwendet werden, die aus einem Fluorid- oder Polyimidharz mit
dauerhafter Haftfähigkeit hergestellt ist. Es gibt eine große Anzahl derartiger
möglicher Kombinationen, ohne das erfinderische Konzept der vorliegenden
Erfindung zu verlassen. Im letzteren Fall kann die Affinität zu einem Haftmittel durch
Aufbringen von Plasma, einer Coronaentladung oder kurzwelliger
Ultraviolettstrahlung auf die Oberfläche des Polyimidharzwerkstoffs verbessert
werden. Diese Prozesse können jedoch wahlweise entsprechend jedem speziellen
Anwendungsfall ausgewählt werden und sollten nicht im Sinne einer Beschränkung
der vorliegenden Erfindung betrachtet werden.
Die Verwendung von verstärktem Harzwerkstoff für ein Teil oder für alle
Strukturwerkstoffe der elektrostatischen Schutzvorrichtung ist ebenso rein optional
und sollte unter Berücksichtigung der erforderlichen mechanischen Festigkeit, der
Aufgabe und der Kosten festgelegt werden. Die Werkstoffe, die zum Verstärken des
Harzwerkstoffs gewählt werden können, sind Glasfaser, Glaspapier usw.
Um zu verhindern, daß der Isolierwerkstoff, der in einem Schritt laminiert und in
einem diesem folgenden Schritt die Löcher zur Bildung der Luftstrecken ausgebildet
werden, in die Löcher zur Bildung der Luftstrecken fließt, ist es vorteilhaft, die
elektrisch leitenden Schichten zum Ausbilden der Segmente der elektrostatischen
Schutzvorrichtung vor dem Bohren der Löcher zu ätzen, den Isolierwerkstoff
(Oberflächenschichten) zwecks Steigerung der Größe der Luftstrecken zu laminieren
und zu verbinden und dann die Löcher zur Bildung der Luftstrecken zu bohren. Da
der Abstand zwischen dem offenen Ende jedes Lochs zum Bilden einer Luftstrecke
und der Schaltkreissegmentschicht zum Bilden einer Entladestrecke vergrößert wird,
ist es somit weniger wahrscheinlich, daß, selbst wenn eine geringe Menge
Isolierwerkstoff während des Laminier- und Verbindungsschritts in die Löcher
gelangen sollte, Isolierwerkstoff an einer inneren Oberfläche der
Schaltkreissegmentschicht zum Bilden einer Entladestrecke befestigt oder
abgelagert wird. Die Dicke des Isolierwerkstoffs (Oberflächenschichten) zum
Vergrößern der Größe der Luftstrecken kann frei gewählt werden, außer angesichts
der Einfachheit der Herstellung, der Kosten und der Größe des Produkts
vorzugsweise im Bereich von weniger als 50 µm und mehr als 500 µm.
Die elektrisch leitenden Schichten können durch Anbringen metallischer
Folienschichten oder durch Anwendung des Gasphasen- oder
Flüssigphasenmetallisierens direkt an der Grundplatte ausgebildet werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
sind beide Schaltkreissegmente zwischen der inneren Isolierschicht und einer der
äußeren Isolierschichten angeordnet, wobei wechselseitig gegenüberliegende
Kanten der Schaltkreissegmente in dem Luftstreckenloch angeordnet sind.
Vorzugsweise weist jedes Schaltkreissegment eine Größe im Bereich von 3 bis 10 µm
auf.
Angesichts der Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Größe der
Entladestrecke, die die Segmentschichten trennt, sehr kritisch und sollte zum Schutz
normaler elektronischer Vorrichtungen im Bereich von 15 bis 60 µm liegen. Wird
die Größe der Entladestrecke auf weniger als 15 µm reduziert, so wird die
Steuerung der Größe sehr schwierig und die mit dem Herstellungsprozeß
verbundenen Schwierigkeiten wachsen an. Zum Schutz normaler IC′s und LSI′s ist
es ausreichend, wenn die Entladestrecke in einem Bereich von 15 bis 60 µm liegt.
Zum Schutz empfindlicherer IC′s und LSI′s sollte die Entladestrecke im Bereich von
15 bis 30 µm liegen. In Anwendungsfällen, in denen nur solche elektrostatischen
Pulse mit signifikant hohen Spannungsniveaus abgebaut werden sollen, kann die
Größe der Entladestrecke auf ungefähr 150 µm gesteigert werden. Wird die Größe
der Entladestrecke über dieses Niveau hinaus gesteigert, wird die Entladespannung
so groß, daß die Vorrichtung zum Zwecke der vorliegenden Erfindung oder für den
Schutz elektronischer Vorrichtungen und elektronischer Ausrüstung nicht mehr
brauchbar ist.
Die Erfinder haben herausgefunden, daß das Verfahren des Ätzens metallischer
Folie mit einer Dicke von weniger als 10 µm beim Ausbilden derart extrem kleiner
Entladestrecken mit hoher Präzision und geringen Kosten effektiv ist.
Die minimale Dicke der elektrisch leitenden Schicht der Schaltkreissegmente der
elektrostatischen Schutzvorrichtung ist nur insoweit erforderlich, als ein momentaner
elektrischer Strom hinreichend geleitet werden kann. Daher kann die Dicke extrem
dünn sein und angesichts der Herstellungsvereinfachung und der Kosten festgelegt
werden. In der Praxis wird das Steuern der Präzision der Dicke sehr schwierig und
es können sich Nadellöcher entwickeln, wenn die Dicke der Schaltkreissegmente
der elektrostatischen Schutzvorrichtung nicht mehr als 3 µm beträgt. Ist die Dicke
größer als 10 µm, so wird die Präzision beim Ausbilden der Entladestrecken
reduziert, und es wird schwierig, einheitliche Ergebnisse zu produzieren.
Die metallische Folie, die an einer Isolierschicht zum Ausbilden der
Schaltkreissegmente verwendet werden kann, beinhaltet eine extrem dünne
Kupferfolie, eine extrem dünne, mit einem Aluminiumträger kombinierte Kupferfolie
und die Verbundfolie aus Kupfer (Träger), einer Nickellegierung (Stopper) und
Kupfer (extrem dünne Folie), die in der japanischen Offenlegungsschrift Nr. 4-
217815 beschrieben ist.
Wenn Polyimidharz-Werkstoff gewählt wird, soll der Harzwerkstoff vorzugsweise
direkt an der Kupferfolie befestigt werden, ohne irgendein Haftmittel zu verwenden.
Modifiziertes Polyimid ist ebenso akzeptabel, obwohl es mit einer geringfügigen
Reduktion hinsichtlich der Leistungsfähigkeit verbunden sein kann.
Ein Teil jedes Schaltkreissegments, welcher mit einem Anschluß zur Verbindung
verbunden ist, kann mit einer Dicke im Bereich von 10 bis 50 µm versehen sein,
während die Dicke des verbleibenden Teils der metallischen Schicht im Bereich von
3 bis 10 µm liegt. Dadurch werden die Anschlußsegmente zur Zwischenschaltung
bzw. Verbindung verstärkt und die Betriebssicherheit der mikrobausteinartigen
elektrostatischen Schutzvorrichtung gegenüber Temperaturänderungen wird
verbessert.
Genauer gesagt, neigt die thermische Beanspruchung, die durch die
Temperaturänderung aufgrund von Änderungen in der Umgebungstemperatur
verursacht wird, dazu, sich im Bereich der Schaltkreissegmente der elektrostatischen
Schutzvorrichtung, der mit den Löchern zur Verbindung verbindet, zu konzentrieren.
Ein Steigern der Dicke des entsprechenden Teils der Schaltkreissegmente ist daher
hinsichtlich des Verbesserns der Zuverlässigkeit der elektrischen Verbindung
zwischen diesen Teilen effektiv. Die Dicke soll möglichst groß sein, jedoch
verursacht eine extreme Dicke Probleme beim Herstellungsprozeß (ein Anwachsen
der Arbeitszeit, ein Anwachsen des Werkstoffs und Änderungen bei den
Laminierbedingungen aufgrund der Verminderung der Fähigkeit des
Harzwerkstoffs, sich der Dicke anzupassen). Der durch eine vergrößerte Dicke
gewonnene Vorteil verringert sich ebenso, wenn die Dicke über ein gewisses
Niveau hinaus ansteigt. Aufgrund dieser Überlegungen wird eine Dicke im Bereich
von 10 bis 50 µm bevorzugt.
Das Verbinden zwischen dem mit Löchern zur Bildung von Luftstrecken versehenen
Isolierwerkstoff und anderen Elementen kann entweder dadurch, daß als mit
Löchern zur Bildung von Luftstrecken versehener Isolierwerkstoff ein Werkstoff
ausgewählt wird, der eine für die nachfolgenden Schritte geeignete Haftfähigkeit
aufweist, oder dadurch, daß der Isolierwerkstoff ohne irgendeine Haftfähigkeit mit
einem Werkstoff, der einen niedrigeren Erweichungspunkt aufweist, bedeckt wird,
bewerkstelligt werden. Es ist auch möglich, einen Harzfilm mit einer Dicke im
Bereich von 5 bis 30 µm, vorzugsweise im Bereich von 5 bis 15 µm, und mit einem
Erweichungspunkt, der niedriger liegt als der des mit Löchern versehenen
Werkstoffs, zwischen dem mit Löchern versehenen Isolierwerkstoff und den anderen
Elementen anzuordnen.
Die beiden Verfahren können kombiniert werden. Genauer gesagt ist es auch
möglich, die Oberfläche des mit Löchern versehenen Isolierwerkstoffs mit einem
Werkstoff zu bedecken, der einen niedrigeren Erweichungspunkt aufweist, und zum
Laminieren und Verbinden dazwischen einen Harzfilm vorzusehen.
In diesem Fall ergibt sich der bevorzugte Bereich der Dicke aus der kombinierten
Dicke des Werkstoffs, der einen niedrigeren Erweichungspunkt aufweist und den
mit Löchern versehenen Isolierwerkstoff bedeckt, und des Harzfilms. Wenn der
Harzfilm dazwischen angeordnet wird, bedeckt er die Schaltkreissegmente der
elektrostatischen Schutzvorrichtung und dient als Schutzschicht zum Bedecken der
Schaltkreissegmente der elektrostatischen Schutzvorrichtung.
In diesen Fällen müssen die Art des Harzfilms, die Laminierbedingungen sowie die
Größe und Form der Entladestrecken geeignet gewählt werden, so daß das
thermisch erweichte Harz nicht in die Entladestrecken gefüllt wird.
Beim Laminier- und Verbindungsschritt können die Isolierwerkstoffe, die nicht zu
Verbindungszwecken dienen, aus Polytetrafluorethylen bestehen und diejenigen,
die zu Verbindungszwecken dienen, können aus Tetrafluerethylen/Ethylen-
Copolymer-Harz sein, welches einen niedrigeren Erweichungspunkt als
Polytetrafluorethylen aufweist. Da die Werkstoffe, die einen niedrigeren
Erweichungspunkt als die Harzwerkstoffe, welche die Schaltkreissegmente der
elektrostatischen Schutzvorrichtung tragen, aufweisen, kann die
Verbindungstemperatur durch Auswahl einer derartigen Kombination verringert
werden, wodurch die thermische Verformung der Schaltkreissegmente der
elektrostatischen Schutzvorrichtung reduziert wird.
Es ist bekannt, daß in der Umgebung enthaltene Substanzen, wie etwa Feuchtigkeit,
Schwefeldioxidgas, durch die Grundplatte sickern und die Schaltkreissegmente der
elektrostatischen Schutzvorrichtung korrodieren können. Wenn ein solcher Zustand
auftritt, ändert sich die Entladespannung allmählich und die Eigenschaften der
Vorrichtung können wesentlich variieren, wodurch die Vorrichtung für
Anwendungen ungeeignet wird, die hohe Präzision erfordern.
Wenn die Vorrichtung in Anwendungsfällen verwendet wird, in denen hohe
Präzision erforderlich ist, oder die Vorrichtung in einer sehr ungünstigen Umgebung
anzuwenden ist, ist das Verfahren mit Verwendung eines zwischenangeordneten
Harzfilms effektiv, und zwar vermutlich deshalb, weil es bei diesem kein sich quer
erstreckendes Verstärkungsteil gibt, das den Luftstrecken ausgesetzt ist, wodurch die
Diffusion von Umgebungssubstanzen durch die Grenzflächen eines derartigen
Verstärkungsteils vermieden werden kann.
Das Bedecken der Oberfläche der Schaltkreissegmente der elektrostatischen
Schutzvorrichtung mit einer Schutzschicht kann das Verstopfen der
Entladestreckenbereiche verursachen, jedoch ist es möglich, da die entsprechenden
Bereiche keinem Druck ausgesetzt sind, das Verstopfen der Entladestreckenbereiche
zu vermeiden, indem ein Harzfilm, der bei hoher Temperatur eine hohe Viskosität
aufweist, verwendet wird und indem die Verbindungsbedingungen geeignet
gewählt werden. Die Dicke der Schutzschicht beträgt vorzugsweise nicht mehr als
30 µm, außerordentlich bevorzugt nicht mehr als 15 µm. Die untere Grenze der
Dicke des Films wird durch die untere Grenze festgelegt, die aufgrund der
verfügbaren Herstellungstechnik, der Handhabung und der Möglichkeit der
Entstehung von Nadellöchern möglich ist und beträgt typischerweise ungefähr
5 µm. Ob eine Schutzschicht verwendet werden soll oder nicht und welche Dicke
die Schutzschicht haben sollte, kann ermittelt werden, indem die Spezifikationen,
die Eigenschaften und die Betriebsumgebung der beabsichtigten elektrostatischen
Schutzvorrichtung berücksichtigt werden.
Die Verwendung einer derart dünnen Schutzschicht allein kann zu einer nicht
ausreichenden mechanischen Festigkeit führen und das angestrebte Ergebnis kann
aufgrund der Abnutzung durch Reibung mit anderen Elementen nicht erreicht
werden. Da das Schaltkreissegment der elektrostatischen Schutzvorrichtung in
einem Luftspalt eingeschlossen ist, der innerhalb einer isolierenden Grundplatte
ausgebildet ist, muß jedoch der Schutzfilm gemäß der vorliegenden Erfindung
keine wesentliche mechanische Festigkeit aufweisen. Es reicht aus, wenn
Umgebungssubstanzen von dem Schaltkreissegment der elektrostatischen
Schutzvorrichtung ferngehalten werden, wobei ein dünner Film für einen derartigen
Zweck hinreichend ist.
Wenn jedes Schaltkreissegment zwischen der inneren Isolierschicht und einer
zugehörigen Schicht der äußeren Isolierschichten angeordnet ist und die beiden
axialen Enden der Luftstreckenlöcher entweder im wesentlichen durch die
entsprechenden Schaltkreissegmente verschlossen sind oder durch die
Schaltkreissegmente hindurchlaufen, können Teile der Schaltkreissegmente, die mit
der Metallisierschicht beschichtet und in dem Luftstreckenloch angeordnet sind, aus
einer Innenwandoberfläche des Luftstreckenlochs mit einer Höhe im Bereich von 5
bis 100 µm herausragen. Somit wird die Entladestrecke gebildet, indem die
Stirnflächen der Anschlußflächen, die von der oberen und der unteren Oberfläche
der inneren Isolierschicht hervorstehen, metallisiert und so gestaltet werden, daß sie
herausragen. Dabei kann die Größe der Entladestrecke mit hoher Präzision
gesteuert werden. Die elektrische Entladung zwischen den hervorstehenden
metallisierten Teilen ist eine Luftentladung und der Qualitätsverlust der
Werkstoffoberflächen aufgrund wiederholter elektrischer Entladungen kann
praktisch eliminiert werden.
Bei der elektrostatischen Schutzvorrichtung, bei der beide Schaltkreissegmente
zwischen der inneren Isolierschicht und einer der äußeren Isolierschichten
angeordnet sind, wobei wechselseitig gegenüberliegende Kanten der
Schaltkreissegmente in dem Luftstreckenloch angeordnet sind, kann jedes
Schaltkreissegment wenigstens an einem an die Kante, die der Kante des anderen
Schaltkreissegments gegenüberliegt, angrenzenden Teil mit einer metallischen
Metallisierschicht versehen sein. Vorzugsweise bewegt sich ein Minimumabstand
zwischen Teilen der Schaltkreissegmente, die mit der Metallisierschicht beschichtet
und in dem Luftstreckenloch angeordnet sind, zwischen 5 und 150 µm.
Da die Entladestrecken zunächst durch Ätzen gebildet werden und, nachdem die
Größe der Strecken ermittelt wurde, das Metallisieren bis zum die Entladestrecken
bildenden Muster durchgeführt wird, kann die Größe der Entladestrecken mit hoher
Präzision gesteuert werden. Derselbe Vorteil kann auch erreicht werden, wenn das
Metallisieren durchgeführt wird, um die Entladestreckenbereiche zu bilden, und der
unnötige Teil der elektrisch leitenden Schicht durch Ätzen entfernt wird.
Da die Größe der Strecken auf der Oberfläche der elektrisch leitenden Schicht
wegen der Gegenwart der Metallisierschicht kleiner ist als an der Grenzfläche
zwischen dem Grundwerkstoff und der elektrisch leitenden Schicht, ist die
elektrische Entladung zwischen den herausragenden metallisierten Teilen eine
Luftentladung anstatt eine Oberflächenentladung, wobei nicht nur verhindert wird,
daß die Entladung durch Oberflächenunregelmäßigkeiten des Grundwerkstoffs
beeinflußt wird, sondern auch bewirkt wird, daß die Qualitätsverschlechterung der
Werkstoffoberflächen aufgrund wiederholter elektrischer Entladungen praktisch
eliminiert werden kann.
Ein Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen mikrobausteinartigen
elektrostatischen Schutzvorrichtung kann folgende Schritte aufweisen: Herstellen
einer laminierten Baugruppe, die ein Paar von metallischen Schichten, zwischen
denen eine innere Isolierschicht angeordnet ist, aufweist; Ausbilden mehrerer
Durchgangslöcher zum Bilden von Luftstrecken in der laminierten Baugruppe;
Ausbilden von Schaltkreissegmenten durch selektives Entfernen der metallischen
Schichten durch Ätzen, wobei jedes Schaltkreissegment einen Teil beinhaltet, der
eines der Luftstreckenlöcher umgibt; Laminieren und Verbinden einer äußeren
Isolierschicht und einer metallischen Folie an jeder Seite einer aus der inneren
Isolierschicht und den Schaltkreissegmenten bestehenden Baugruppe; Ausbilden
von Durchgangslöchern zur Verbindung in einer nach dem vorangegangenen
Schritt hergestellten Baugruppe zwischen den Luftstreckenlöchern; Ausbilden von
Anschlußsegmenten zur Verbindung um die Löcher zur Verbindung herum durch
selektives Ätzen der metallischen Folie; Ausbilden einer elektrisch leitenden Schicht
an einer Innenwand der Löcher zur Verbindung, und Auseinanderschneiden einer
gemäß dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe in individuelle
mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtungen durch Durchschneiden
eines jeden Loches zur Verbindung, so daß Anschlüsse zur Verbindung entstehen,
wobei jedes Loch zur Verbindung halb auseinandergeschnitten ist.
Ein Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung kann auch die folgenden Schritte aufweisen: Herstellen einer
ersten äußeren Isolierschicht mit einer an jeder Seite befindlichen metallischen
Schicht, wobei wenigstens eine der metallischen Schichten eine Dicke im Bereich
von 3 bis 10 µm aufweist; Ausbilden mehrerer Schaltkreissegmente an der ersten
äußeren Isolierschicht durch Wegätzen unnötiger Teile der einen metallischen
Schicht von der äußeren Isolierschicht, wobei jedes zugehörige Paar von
Schaltkreissegmenten mit wechselseitig gegenüberliegenden Kanten in dem
Luftstreckenloch versehen ist; Herstellen einer inneren Isolierschicht, die mit
mehreren Löchern zum Bilden von Luftstrecken versehen ist; Laminieren und
Verbinden der inneren Isolierschicht zwischen der ersten äußeren Isolierschicht und
einer zweiten äußeren Isolierschicht, an deren einer Seite eine metallische Schicht
ausgebildet ist, wobei die andere metallische Schicht der ersten äußeren
Isolierschicht und die metallische Schicht, die an der einen Seite der zweiten
äußeren Isolierschicht ausgebildet ist, voneinander wegweisen; Ausbilden von
Durchgangslöchern zur Verbindung in einer nach dem vorangegangenen Schritt
hergestellten Baugruppe zwischen den Luftstreckenlöchern; Ausbilden von
Anschlußbereichen zur Verbindung um die Löcher zur Verbindung herum durch
selektives Ätzen der metallischen Folie; Ausbilden einer elektrisch leitenden Schicht
an einer Innenwand der Löcher zur Verbindung, und Auseinanderschneiden einer
gemäß dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe in individuelle
mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtungen durch Durchschneiden
eines jeden Loches zur Verbindung, so daß Anschlüsse zur Verbindung entstehen,
wobei jedes Loch zur Verbindung halb auseinandergeschnitten ist.
Die metallischen Schichten, die eine Dicke im Bereich von 3 bis 10 µm aufweisen
und an der ersten äußeren Isolierschicht ausgebildet sind, können mittels der
folgenden Schritte hergestellt werden: Laminieren einer metallischen
Kompositschicht, die eine erste Kupferschicht mit einer Dicke im Bereich von 10 bis
50 µm, eine aus Nickel oder einer Nickellegierung hergestellte Zwischenschicht mit
einer Dicke von weniger als 1 µm und eine zweite Kupferschicht mit einer Dicke im
Bereich von 3 bis 10 µm aufweist, an die erste äußere Isolierschicht, wobei die
zweite Kupferschicht der ersten äußeren Isolierschicht gegenüberliegt; Entfernen der
ersten Kupferschicht, und Entfernen der Zwischenschicht bis die zweite Kupferschicht
freiliegt.
Die erste Kupferschicht wird in Bereichen, die an Verbindungspunkte mit den
Durchgangslöchern zur Verbindung angrenzen, nicht entfernt. Dadurch wird ein
Teil jedes Schaltkreissegments, der mit einem zugehörigen Anschluß zur
Verbindung verbunden ist, mit einer Dicke im Bereich von 10 bis 50 µm versehen,
während die Dicke des übrigen Teils der metallischen Schicht im Bereich von 3 bis
10 µm liegt. Dadurch werden die Anschlußbereiche zur Verbindung verstärkt und
die Betriebssicherheit der mikrobausteinartigen elektrostatischen Schutzvorrichtung
gegenüber Temperaturänderungen kann verbessert werden.
Für eine bestmögliche Steuerung der Entladestreckengröße und der
Entladespannung kann das erfindungsgemäße Verfahren des weiteren den Schritt
enthalten, daß vor dem Laminier- und Verbindungsschritt eine kontrollierte Menge
einer schützenden Metallisierschicht auf die Schaltkreissegmente aufgebracht wird.
Im folgenden wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1(a) bis 1(l) verschiedene Herstellungsschritte zur Illustration der ersten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei (a) bis (e) und (h) bis (k)
Schnittansichten sind, (f) und (g) Aufsichten sind, die die Schaltkreismuster bei
Schritt (e) auf der vorderen und der rückwärtigen Oberfläche der Grundplatte
zeigen, und (l) eine Aufsicht ist, die zeigt, wie die Grundplatte zu individuellen
Vorrichtungen auseinandergeschnitten wird;
Fig. 2 eine externe perspektivische Ansicht, die die erste Ausführungsform der
erfindungsgemäßen mikrobausteinartigen elektrostatischen Schutzvorrichtung zeigt;
Fig. 3 ein Diagramm, welches die Beziehung zwischen der Streckenlänge zwischen
einem Paar paralleler Elektroden und der Überschlagsspannung zeigt,
Fig. 4 ein Blockdiagramm, welches das Verfahren zur Messung der Wirksamkeit
der elektrostatischen Schutzvorrichtung bei Aufbringen elektrostatischer Pulse auf
eine IC zeigt;
Fig. 5(a) bis 5(i) Schnittansichten, die verschiedene Herstellungsschritte zur
Illustration der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen;
Fig. 6(a) bis 6(k) verschiedene Herstellungsschritte zur Illustration der dritten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei (a) bis (c) und (g) bis (j)
Schnittansichten sind, (e) und (f) Aufsichten sind, die die Schaltkreismuster bei Schritt
(d) an der vorderen und der rückwärtigen Oberfläche der Grundplatte zeigen, und
(k) eine Aufsicht ist, die zeigt, wie die Grundplatte zu individuellen Vorrichtungen
auseinandergeschnitten wird;
Fig. 7(a) bis 7(j) Schnittansichten, die verschiedene Herstellungsschritte zur
Illustration der vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen;
Fig. 8(a) bis 8(g) Schnittansichten, die verschiedene Herstellungsschritte zur
Illustration der fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen;
Fig. 9(a) bis 9(c) Aufsichten, die mögliche Lagezuordnungen zwischen den
Löchern zur Bildung der Luftstrecken und den Schaltkreissegmenten zeigen;
Fig. 10(a) bis 10(l) verschiedene Herstellungsschritte zur Illustration der sechsten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei (a) bis (d) und (g) bis (k)
Schnittansichten sind, (e) und (f) Aufsichten sind, die die Schaltkreismuster bei Schritt
(d) an der vorderen und der rückwärtigen Oberfläche der Grundplatte zeigen, und
(l) eine Aufsicht ist, die zeigt, wie die Grundplatte zu individuellen Vorrichtungen
auseinandergeschnitten wird;
Fig. 11(a) bis 11(j) Schnittansichten, die verschiedene Herstellungsschritte zur
Illustration der siebenten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen;
Fig. 12(a) bis 12(j) verschiedene Herstellungsschritte zur Illustration der achten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei (a) und (c) bis (i)
Schnittansichten sind, (b) eine Aufsicht ist, die die Schaltkreismuster bei Schritt (a) an
der vorderen Oberfläche der Grundplatte zeigt, und (j) eine Aufsicht ist, die zeigt,
wie die Grundplatte zu individuellen Vorrichtungen auseinandergeschnitten wird;
Fig. 13(a) bis 13(g) verschiedene Herstellungsschritte zur Illustration der
neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei (a) und (c) bis (g)
Schnittansichten sind und (b) eine Aufsicht ist, die die Schaltkreismuster bei Schritt
(a) an der vorderen Oberfläche der Grundplatte zeigt;
Fig. 14(a) bis 14(i) verschiedene Herstellungsschritte zur Illustration der zehnten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei (a) bis (d) und (f) bis (j)
Schnittansichten sind und (c) eine Aufsicht ist, die die Schaltkreismuster bei Schritt
(d) an der vorderen Oberfläche der Grundplatte zeigt;
Fig. 15(a) bis 15(g) Aufsichten, die mögliche Variationen der Entladestrecken
zeigen;
Fig. 16(a) bis 16(k) verschiedene Herstellungsschritte zur Illustration der elften
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei (a) und (c) bis (j)
Schnittansichten sind, (b) eine Aufsicht ist, die die Schaltkreismuster bei Schritt (a) an
der vorderen Oberfläche der Grundplatte zeigt, und (k) eine Aufsicht ist, die zeigt,
wie die Grundplatte zu individuellen Vorrichtungen auseinandergeschnitten wird;
und
Fig. 17(a) bis 17(k) verschiedene Herstellungsschritte zur Illustration der elften
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei (a) und (c) bis (h)
Schnittansichten sind und (b) eine Aufsicht ist, die die Schaltkreismuster bei Schritt
(a) an der vorderen Oberfläche der Grundplatte zeigt.
Es wird Bezug auf die Fig. 1(a) bis 1(l) genommen, die verschiedene Schritte zur
Herstellung einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen. Eine
aus Kupferfolie bestehende metallische Schicht 130 mit einer Dicke von 18 µm
wurde an den beiden Seiten einer isolierenden Grundplatte befestigt, wie in Fig.
1(a) dargestellt. Diese isolierende Grundplatte wurde durch Schichten einer inneren
Isolierschicht 121, die aus Polyimidfilm besteht und unter dem Markennamen Apical
(Kanegahuchi Kagaku Kogyo KK) vertrieben wird, und einem Paar von
Oberflächenschichten hergestellt, von denen jede aus einem
Tetrafluorethylen/Ethylen-Copolymer- Blatt, das unter dem Markennamen Aflex Film
(Asahi Glass KK) vertrieben wird, mit einer Dicke von 6 µm und einem niedrigeren
Erweichungspunkt als die innere Isolierschicht 121 besteht, wobei die Kupferfolie
130 unter den Preßbedingungen einer Temperatur von 280°C, einer Preßzeit von
30 Minuten und einem Preßdruck von 20 kg/cm² auf jede äußere Oberfläche der
isolierenden Grundplatte aufgebracht worden ist. Der Apical-Film (Kanegahuchi
Kagaku Kogyo KK) war in Dicken von 7,5, 12.5, 25, 38, 50, 75 und 125 µm
erhältlich.
Es wurden Löcher 160 (mit einem Durchmesser von 1,2 mm) zum Bilden von
Luftstrecken in die Baugruppe gebohrt, wie in Fig. 1(b) dargestellt. Die Kupferfolie
ermöglicht es, derart kleine Löcher mit der erforderlichen Präzision zu bohren. Die
Kupferfolie wurde dann durch Ätzen von den beiden Seiten der Grundplatte
entfernt, um die aus einer inneren Isolierschicht 121 und einem Paar von
Oberflächenschichten 121 bestehende Grundplatte, wie in Fig. 1(c) gezeigt, zu
erhalten.
Kupferfolie 130 wurde dann auf die beiden Seiten der Grundplatte geschichtet, wie
in Fig. 1(d) gezeigt, und die Kupferfolie wurde gemustert, um die elektrostatischen
Schutzvorrichtungssegmente 150 durch Ätzen zu bilden, wie in Fig. 1(e)
dargestellt. Das Muster für die elektrostatischen Schutzvorrichtungssegmente wurde
so festgelegt, daß mehrere Schaltkreissegmente 150 der Schutzvorrichtung, von
denen jedes ein Anschlußsegment 140 zwecks Verbindung aufweist, entlang der
Längsrichtung alternierend angeordnet waren und diese Längsreihe wurde in einer
Parallelanordnung in der Querrichtung wiederholt (Fig. 1(f) zeigt die vordere
Oberfläche der gemusterten Grundplatte und Fig. 1(g) zeigt die rückwärtige
Oberfläche der gemusterten Grundplatte). Fig. 2 zeigt eine fertiggestellte,
erfindungsgemäße, elektrostatische Schutzvorrichtung.
Danach wurde eine Baugruppe, bestehend aus einer äußeren Isolierschicht 123
und einer äußeren metallischen Schicht 130, welche aus einer mit hochpolymerem
Epoxidpolymer MCF300E (Markenname, Hitachi Kasei Kogyo KK) beschichteten
Kupferfolie besteht, auf jeder Seite der mit den Schaltkreissegmenten 150 der
Schutzvorrichtung ausgebildeten Baugruppe angeordnet, wobei die äußeren
Isolierschichten 123 einander gegenüberlagen. Die gesamte Baugruppe wurde
unter den Preßbedingungen einer Temperatur von 170°C, einer Preßzeit von 90
Minuten und einem Preßdruck von 20 kg/cm² thermisch verbunden. Die
resultierende Baugruppe ist in Fig. 1(h) dargestellt.
Nachdem die Löcher 170 zum Verbinden in die in Fig. 1(i) gezeigte Baugruppe
gebohrt worden sind, wurde eine Metallisierschicht 180, z. B. durch stromloses
Metallisieren, bis zu einer Dicke von 15 µm gebildet (Fig. 1(j)) und die Anschlüsse
190 für die Verbindung wurden durch Entfernen der unnötigen Teile der durch
stromloses Metallisieren erhaltenen Schicht 180 und der Kupferfolienschicht 130
mittels Ätzen ausgebildet (Fig. 1(k) und 1(l)).
Es wurden Proben für Vergleichszwecke hergestellt. Die Proben waren mit
denjenigen der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sowohl
hinsichtlich des Herstellungsprozesses als auch der Werkstoffe identisch, mit der
Ausnahme, daß die Löcher für die Luftstrecken nicht ausgebildet wurden.
Die Grundplatte für elektrostatische Schutzvorrichtungen, die als Vergleichsproben
und als erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hergestellt worden sind,
wurden in individuelle elektrostatische Vorrichtungen geschaltet und verschiedenen
Tests unterworfen, um ihre Entladespannungsniveaus sowie ihre Wirksamkeit
hinsichtlich des Schutzes von integrierten Schaltungen (IC′s) zu bestimmen.
Die Entladespannungsniveaus wurden durch Anlegen einer Gleichspannung (DC)
gemessen. Die Wirksamkeit hinsichtlich des Schutzes der IC′s wurde durch
Verwendung eines in Fig. 4 dargestellten Schaltkreises und Testen der
Betriebsweise des IC (IC: SN 75189 AN, hergestellt von Texas Instruments) nach
Aufbringen von 10 elektrostatischen Pulsen von 10 kV (interner Puls: eine Sekunde),
die durch den von Sanki Denshi Kogyo KK hergestellten ESD8012 erzeugt
wurden (Wellenform: IEC801-2 Standard), auf den Schaltkreis ermittelt.
Die gemessenen Werte der Entladespannungsniveaus sind in Tabelle 1
zusammengefaßt. Während der Wirksamkeitstests hinsichtlich des Schutzes der IC′s
arbeiteten die IC′s in denjenigen Fällen der Ausführungsform gemäß der
vorliegenden Erfindung normal, in denen die Apical-Filmdicke 7.5, 12.5 und 25 µm
betrug, jedoch versagten die IC′s in allen Fällen der Vergleichsproben
einschließlich dem Fall, in dem die Apical-Filmdicke 7.5 µm betrug.
Es wird Bezug genommen auf die Fig. 5(a) bis 5(i), die verschiedene Schritte der
Herstellung einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen. Die
Teile, die denjenigen der vorangegangenen Ausführungsform entsprechen, sind mit
denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Zunächst wurde ein Paar von äußeren
Isolierschichtbaugruppen hergestellt. Jede der äußeren Isolierschichtbaugruppen
bestand aus einer äußeren Isolierschicht 120 und einem Paar äußerer metallischer
Schichten 130, die aus Kupferfolie bestehen. Die äußere Isolierschicht 120 kann
aus hochpolymerem Epoxidpolymer MCF300E (Markenname, Hitachi Kasei Kogyo
KK) bestehen. Eine der äußeren metallischen Schichten 130 wurde durch Ätzen so
gemustert, daß in derselben Weise wie bei der vorangegangenen Ausführungsform
mehrere Schaltkreissegmente 150 gebildet wurden, wie in Fig. 5(a) gezeigt. Eine
innere Isolierschichtbaugruppe wurde durch Schichten einer inneren Isolierschicht
121, die aus Polyimidfilm, der unter dem Markennamen Apical (Kanegahuchi
Kagaku Kogyo KK) vertrieben wird, besteht, und einem Paar von
Oberflächenschichten hergestellt, von denen jede aus einem
Tetrafluorethylen/Ethylen-Copolymer-Blatt, welches unter dem Markennamen Aflex-
Film (Asahi Glass KK) vertrieben wird, mit einer Dicke von 6 µm und einem
niedrigeren Erweichungspunkt als die innere Isolierschicht 121 besteht, wobei die
Kupferfolie, wie in Fig. 5(b) gezeigt, an jeder äußeren Oberfläche der
isolierenden Grundplatte angeordnet ist. Der Apical-Film (Kanegahuchi Kagaku
Kogyo KK) war in Dicken von 7, 5, 12.5, 25, 38, 50, 75 und 125 µm erhältlich. Die
Dicke der Kupferfolie betrug 18 µm. Der Schichtungs- und Verbindungsschritt
wurde unter Preßbedingungen einer Temperatur von 280°C, einer Preßzeit von 30
Minuten und einem Preßdruck von 20 kg/cm² durchgeführt.
Die Löcher 160 (mit einem Durchmesser von 1,2 mm) zum Bilden von Luftstrecken
wurden in die Baugruppe gebohrt, wie in Fig. 5(c) dargestellt, und die Kupferfolie
wurde durch Ätzen von den beiden Seiten der Grundplatte entfernt, um die aus
einer inneren Isolierschicht 121 und einem Paar von Oberflächenschichten 122
bestehende perforierte Grundplatte zu schaffen, wie in Fig. 5(d) gezeigt.
Danach wurde die mit den Löchern 160 zum Bilden von Luftstrecken versehene
innere Isolierschichtbaugruppe zwischen den beiden äußeren Isolierschicht
baugruppen angeordnet, wobei die Schaltkreissegmente 150 einander zugewandt
waren, wie in Fig. 5(e) gezeigt. Die Beschichtung wurde unter Preßbedingungen
einer Temperatur von 170°C, einer Preßzeit von 90 Minuten und einem Preßdruck
von 20 kg/cm² durchgeführt. Die resultierende Baugruppe ist in Fig. 5(f) gezeigt.
Nachdem die Löcher 170 zur Verbindung, wie in Fig. 5(g) dargestellt, in die
Baugruppe gebohrt worden waren, wurde eine Metallisierschicht 180, z. B. durch
stromloses Metallisieren, bis zu einer Dicke von 15 µm gebildet (Fig. 5(h)) und die
Anschlüsse 190 zwecks Verbindung wurden durch Entfernen unnötiger Teile der
durch stromloses Metallisieren erhaltenen Schicht 180 und der Kupferfolienschicht
130 mittels Ätzen ausgebildet (Fig. 5(i).
Diese Ausführungsform weist im wesentlichen dieselben Eigenschaften auf, wie die
erste Ausführungsform.
Es wird Bezug genommen auf die Fig. 6(a) bis 6(k), die verschiedene Schritte
der Herstellung einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
Die Teile, die denjenigen der vorangegangenen Ausführungsformen entsprechen,
werden mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Zunächst wurde eine
Kupferfolie 130 mit einer Dicke von 18 µm thermisch unter den Preßbedingungen
einer Temperatur von 280°C, einer Preßzeit von 30 Minuten und einem Preßdruck
von 20 kg/cm² auf die beiden Seiten einer inneren Isolierschicht 121 geschichtet,
welche aus einem Aflex-Film (Markenname, Asahi Glass KK) mit Dicken von 6 µm,
12 µm, 25 µm, 50 µm, 100 µm, 150 µm und 200 µm besteht. Die dem Harzfilm
gegenüberliegende Kontaktoberfläche der Kupferfolie war die blankere Seite. Die
Löcher 160 (mit einem Durchmesser von 1, 2 µm) zum Bilden der Luftstrecken
wurden in diese Baugruppe gebohrt, wie in Fig. 6(a) gezeigt.
Die Schaltkreissegmente 150 der elektrostatischen Schutzvorrichtung wurden durch
Aufbringen eines Fotoresist 132 in der Form der gewünschten Schaltkreissegmente
auf die Kupferfolie, Ätzen der Kupferfolie und Entfernen des Fotoresist ausgebildet.
(Wie in den Fig. 6(b) bis 6(d) dargestellt). Das Muster wurde so angeordnet, daß
mehrere Schaltkreissegmente 150 der elektrostatischen Schutzvorrichtung, von
Jenen jedes ein Anschlußsegment 140 zwecks Verbindung aufweist, in Reihen
entlang der Längsrichtung aufgereiht wurden und sich dieses Muster selbst in
Querrichtung wiederholt, wie in den Fig. 6(e) bis 6(f) gezeigt.
Danach wurde eine Baugruppe, bestehend aus einer äußeren Isolierschicht 123
und einer äußeren metallischen Schicht 130, welche aus einer mit einem
hochpolymeren Epoxidpolymer MCF300E (Markenname, Hitachi Kasei Kogyo KK)
geschichteten Kupferfolie besteht, auf jeder Seite der Baugruppe angeordnet, die
die Schaltkreissegmente 150 der elektrostatischen Schutzvorrichtung aufweist,
wobei sich die äußeren Isolierschichten 123 gegenüberlagen. Die gesamte
Vorrichtung wurde unter den Preßbedingungen einer Temperatur von 170°C, einer
Preßzeit von 90 Minuten und einem Preßdruck von 20 kg/cm² thermisch
verbunden. Die resultierende Baugruppe ist in Fig. 6(g) gezeigt.
Nachdem die Löcher 170 zur Verbindung in die Baugruppe gebohrt worden
waren, wie in Fig. 6(h) dargestellt, wurde eine Metallisierschicht 180, z. B. durch
stromloses Metallisieren, bis zu einer Dicke von 15 µm (Fig. 6(i)) ausgebildet und
die Anschlüsse 190 für die Verbindung wurden durch Entfernen unnötiger Teile der
durch stromloses Metallisieren erhaltenen Schicht 180 und der Kupferfolienschicht
130 mittels Ätzen geformt (Fig. 6(j) und 6(k)).
Die Reihenfolge von Bohrschritt gemäß Fig. 6(a) und Herstellungsschritt des
Schaltkreises gemäß der Fig. 6(b) bis 6(d) kann umgedreht werden. Fig. 6
zeigt den Fall, in dem zum Ätzen ein trockener Film verwendet wurde, jedoch ist die
vorliegende Erfindung keinesfalls auf diesen Ätzprozeß beschränkt.
Es wird Bezug genommen auf die Fig. 7(a) bis 7(k), die verschiedene Schritte
der Herstellung einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
Die Teile, die denjenigen der vorangegangenen Ausführungsformen entsprechen,
werden mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Zunächst wurde eine
Kupferfolie 130 mit einer Dicke von 18 µm unter den Preßbedingungen einer
Temperatur von 280°C, einer Preßzeit von 30 Minuten und einem Preßdruck von 20 kg/cm²
thermisch auf die beiden Seiten einer inneren Isolierschicht 121 geschichtet,
welche aus einem Aflex-Film (Markenname, Asahi Glass KK) mit Dicken von 6 µm,
12 µm, 25 µm, 50 µm, 100 µm, 150 µm und 200 µm besteht. Die dem Harzfilm
gegenüberliegende Kontaktoberfläche der Kupferfolie war die blankere Seite (wie
in Fig. 7(a) dargestellt).
Die Schaltkreissegmente 150 der elektrostatischen Schutzvorrichtung wurden durch
Aufbringen eines Fotoresist 132 in der Form der gewünschten Schaltkreissegmente
auf die Kupferfolie, Ätzen der Kupferfolie und Entfernen des Fotoresist ausgebildet
(wie in den Fig. 7 (b) bis 7(d) gezeigt). Das Muster wurde so angeordnet, daß
mehrere Schaltkreissegmente 150 der elektrostatischen Schutzvorrichtung, von
denen jedes ein Anschlußsegment 140 zwecks Verbindung aufweist, in Reihen
entlang der Längsrichtung aufgereiht wurden und sich dieses Muster selbst in der
Querrichtung wiederholt.
Eine Oberflächenschichtbaugruppe, bestehend aus einer Kupferfolie, die mit einer
aus einem hochpolymeren Epoxidpolymer MCF3000E (Markenname, Hitachi Kasei
Kogyo KK) bestehenden Oberflächenschicht 122 beschichtet ist, wurde unter den
thermischen Preßbedingungen einer Temperatur von 170°C, einer Preßzeit von 90
Minuten und einem Preßdruck von 20 kg/cm² auf jede Seite der inneren
Isolierschichtbaugruppe geschichtet. Die Kupferfolie wurde dann gänzlich entfernt
(wie in Fig. 7(e) gezeigt).
Bei dieser Ausführungsform wurde eine mit einem hochpolymeren Epoxidpolymer
MCF3000E (Markenname, Hitachi Kasei Kogyo KK) beschichtete Kupferfolie
verwendet, jedoch ist es nicht obligatorisch, einen mit Kupferfolie beschichteten
Isolierwerkstoff zu verwenden. Selbst wenn ein mit Kupferfolie beschichteter
Werkstoff verwendet wird, ist es ebenso möglich, die Reihenfolge des Bohrens der
Löcher und des Entfernens der Kupferfolie umzudrehen.
Danach wurden die Löcher 160 (mit einem Durchmesser von 1,2 mm) zur Bildung
der Luftstrecken gebohrt (wie in Fig. 7(f) gezeigt) und die mit dem polymeren
Epoxidpolymer MCF3000E (Markenname, Hitachi Kasei Kogyo KK), welches eine
geringe Neigung zum Fließen während des Erwärmungsprozesses aufweist,
beschichtete Kupferfolie wurde zum Zwecke der Verbindung auf der Baugruppe
angeordnet. Die Baugruppe wurde dann erneut unter denselben Bedingungen
einem Preßprozeß unterzogen (wie in Fig. 7(g) gezeigt).
Die Löcher 170 zur Verbindung wurden, wie in Fig. 7(h) gezeigt, gebohrt und eine
durch stromloses Metallisieren erhaltene Schicht 180 wurde bis zur Dicke von 15 µm
ausgebildet. Dann wurden die Anschlüsse 190 zur Verbindung durch Ätzen
geformt (wie in Fig. 7(j) gezeigt).
Es wird Bezug genommen auf die Fig. 8(a) bis 8(g), die verschiedene Schritte
der Herstellung einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
Die Teile, die denjenigen der vorangegangenen Ausführungsformen entsprechen,
werden mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Zunächst wurde ein Paar von
Oberflächenschicht-Baugruppen hergestellt. Jede der Oberflächenschicht-
Baugruppen bestand aus einer Oberflächenschicht 122 und einer eine Seite der
Oberflächenschicht 122 bedeckenden Kupferfolie. Die Oberflächenschicht 122
kann aus einem Tetrafluorethylen/Ethylen-Copolymer-Blatt mit einer Dicke von 6 µm
bestehen, welches unter dem Markennamen Aflex-Film (Asahi Glass KK)
vertrieben wird. Die Kupferfolie 130 wurde dann so gemustert, daß mehrere
Schaltkreissegmente 150 in derselben Weise wie bei den vorangegangenen
Ausführungsformen entstanden sind.
Eine innere Isolierschicht, die aus einem Polyimidfilm, der unter dem Markennamen
Apical (Kanegahuchi Kagaku Kogyo KK) vertrieben wird, wurde hergestellt. Die
innere Isolierschicht 121 wurde, wie in Fig. 8(b) gezeigt, unter Preßbedingungen
einer Temperatur von 280°C, einer Preßzeit von 30 Minuten und einem Preßdruck
von 20 kg/cm² zwischen die beiden Oberflächenschicht-Baugruppen geschichtet,
wobei die Schaltkreissegmente 150 der inneren Isolierschicht 121 gegenüberliegen.
Der Apical-Film (Kanegahuchi Kagaku Kogyo KK) war in den Dicken 7,5, 12.5, 25,
38, 50, 75 und 125 µm erhältlich und die Dicke der Kupferfolie betrug 18 µm. Der
Aflex-Film weist einen Erweichungspunkt wie der Apical-Film auf.
Es wurden Löcher 160 (mit einem Durchmesser von 1,2 mm) zur Bildung von
Luftstrecken in die Baugruppe gebohrt, wie in Fig. 8(c) gezeigt, und ein Paar
Isolierschichtbaugruppen wurde an der Baugruppe angeordnet, wie in Fig. 8(d)
dargestellt. Jede der äußeren Isolierschichtbaugruppen weist eine Kupferfolie 130
auf, die mit einer äußeren Isolierschicht 120 beschichtet ist, welche aus einem
hochpolymeren Epoxidpolymer MCF3000E (Markenname, Hitachi Kasei Kogyo KK)
mit einer geringen Neigung zum Fließen während des Erwärmungsprozesses für
Verbindungszwecke besteht. Die Baugruppe wurde wieder einem Preßprozeß unter
denselben Bedingungen ausgesetzt.
Nachdem die Löcher 170 zur Verbindung in die Baugruppe gebohrt worden
waren, wie in Fig. 8(e) gezeigt, wurde eine Metallisierschicht 180, z. B. durch
stromloses Metallisieren, bis zu einer Dicke von 15 µm ausgebildet (Fig. 8(f)) und
die Anschlüsse 190 zur Verbindung wurden durch Entfernen unnötiger Teile der
durch stromloses Metallisieren erhaltenen Schicht 180 und der Kupferfolienschicht
130 mittels Ätzen geformt (Fig. 8(g)).
Diese Ausführungsform hat im wesentlichen dieselben Eigenschaften wie die erste
Ausführungsform gezeigt.
Es wurden Proben zum Vergleich hergestellt. Die Proben waren mit der dritten bis
fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sowohl hinsichtlich des
Herstellungsprozeß als auch der Werkstoffe identisch, mit der Ausnahme, daß die
Löcher für die Luftstrecken nicht ausgebildet wurden. Die Grundplatte für die
elektrostatischen Schutzvorrichtungen, die als Vergleichsproben und als
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung hergestellt wurden, wurden in
individuelle elektrostatische Vorrichtungen geschaltet und verschiedenen Tests
unterzogen, um ihre Entladespannungsniveaus und ihre Wirksamkeit hinsichtlich
des Schutzes von integrierten Schaltungen (IC′s) zu ermitteln. Die
Entladespannungsniveaus wurden durch Anlegen einer Gleichspannung (DC)
gemessen.
Die Wirksamkeit hinsichtlich des Schutzes von IC′s wurde durch Verwendung eines
Schaltkreises, wie er in Fig. 4 gezeigt ist, und durch Testen der Betriebsweise des
IC (IC: SN751 89AN, hergestellt von Texas Instruments) nach Aufbringen von zehn
elektrostatischen Pulsen von 10 kV (interner Puls: eine Sekunde) auf den Schaltkreis
ermittelt, welche durch einen von Sanki Denshi Kogyo KK hergestellten ESD8012
(Wellenform: IEC801-2 Standard) erzeugt wurden.
Die gemessenen Werte der Entladespannungsniveaus wurden in Tabelle 2
zusammengefaßt. Während der Tests der Wirksamkeit hinsichtlich des Schutzes von
IC′s arbeiteten die IC′s in den Fällen der Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung, in denen die Filmdicke 6, 12, 25 und 50 µm betrug, normal, jedoch
versagten die IC′s in allen Fällen der Vergleichsproben, einschließlich dem Fall, in
dem die Filmdicke 6 µm betrug.
Die Fig. 9(a) bis 9(c) zeigen verschiedene Zuordnungen zwischen der Position
eines jeden Lochs 160 zum Bilden einer Luftstrecke und dem zugehörigen
Schaltkreissegment 150. Wie ersichtlich ist, kann das Loch 160 entweder ganz von
dem Schaltkreissegment 150 umgeben (Fig. 9(a) und 9(b) oder nur teilweise
von dem Schaltkreissegment 150 umgeben sein (Fig. 9(c)). Es ist ausreichend,
wenn das Loch 160 wenigstens einen Teil des zugehörigen Schaltkreissegments
150 durchläuft.
Es wird Bezug genommen auf die Fig. 10(a) bis 10(l), die verschiedene Schritte
der Herstellung einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
Die Teile, die denjenigen der vorangegangenen Ausführungsformen entsprechen,
werden mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Zunächst wurde eine
Kupferfolie 130 mit einer Dicke von 18 µm unter den Preßbedingungen einer
Temperatur von 280°C, einer Preßzeit von 30 Minuten und einem Preßdruck von 20 kg/cm²
thermisch an die beiden Seiten einer inneren Isolierschicht 121 geschichtet,
die aus Grundplatten aus Aflex-Film (Markenname, Asahi Glass KK) mit einer Dicke
von 100 µm besteht. Die dem Harzfilm gegenüberliegende Kontaktfläche der
Kupferfolie war die blankere Seite. Die Löcher 160 (mit einem Durchmesser von 1,
2 mm) zum Bilden der Luftstrecken wurden in die Baugruppe gebohrt, wie in Fig.
10(a) gezeigt.
Ein Ätzresist 132 wurde auf die Oberflächen einer jeden Schicht Kupferfolie 130
aufgebracht und unnötige Teile der Kupferfolie wurden selektiv durch Besprühen
mit einer chemischen Ätzflüssigkeit, die hauptsächlich aus einer Eisenchloridlösung
besteht, entfernt, um mehrere Schaltkreissegmente 150 der elektrostatischen
Schutzvorrichtung und Anschlüsse 140 zwecks Verbindung zu formen, welche mit
den zugehörigen Schaltkreissegmenten verbunden wurden (wie in den Fig.
10(b) bis 10(d) gezeigt). Die Muster wurden so angeordnet, daß mehrere
Schaltkreissegmente 150 der elektrostatischen Schutzvorrichtung in einer Reihe
entlang der Längsrichtung aufgereiht wurden, wobei jedes Segment ein
Anschlußsegment 140 zur Verbindung aufweist. Dieses Muster wiederholt sich in
der Querrichtung, wie in den Fig. 10(e) bis 10(f) gezeigt.
Eine Kupfermetallisierschicht 191 wurde durch einen stromlosen Metallisierprozeß
auf die frei liegende Oberfläche der Kupferschicht 130 aufgebracht. Insbesondere
wurden die Stirnflächen der Kupferfolienschicht 130, die von der Wandung der
Löcher 160 zum Bilden der Luftstrecken aus frei zugänglich sind, mit einer
Kupferschicht metallisiert, wodurch Vorsprünge 192 gebildet wurden (wie in Fig.
10(g) gezeigt). Die Dicke der Kupfermetallisierschicht 191 und die Minimalabstände
zwischen den Vorsprüngen 192 wurden gemessen. Die Baugruppen wurden so
erstellt, daß die Minimalabstände zwischen den Vorsprüngen 30 µm und 50 µm
waren.
Mit polymerem Epoxidpolymer MCF3000E (Markenname, Hitachi Kasei Kogyo KK)
beschichtete Kupferfolie wurde unter den Preßbedingungen einer Temperatur von
170°C, einer Preßzeit von 90 Minuten und einem Preßdruck von 20 kg/cm² auf die
beiden Seiten dieser Baugruppe geschichtet (wie in Fig. 10(h) gezeigt. Dann
wurden Durchgangslöcher 170 durch die Baugruppe gebohrt, wie in Fig. 10(i)
gezeigt, und stromloses Metallisieren (wie durch Bezugszeichen 180 angedeutet)
wurde bis zu einer Dicke von 15 µm an der inneren Wand der Durchgangslöcher
und der gesamten Oberfläche der Kupferfolie durchgeführt (wie in Fig. 10(j)
gezeigt). Dann wurden die Anschlußsegmente 190 zur Verbindung durch Ätzen
ausgebildet (wie in Fig. 10(k) gezeigt).
Es wird Bezug genommen auf die Fig. 11(a) bis 11(l), die verschiedene Schritte
der Herstellung einer siebenten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
zeigen. Die Teile, die denjenigen der vorangegangenen Ausführungsformen
entsprechen, werden mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Zunächst
wurde eine Kupferfolie 130 mit einer Dicke von 18 µm unter den Preßbedingungen
einer Temperatur von 280°C, einer Preßzeit von 30 Minuten und einem Preßdruck
von 20 kg/cm² thermisch auf die beiden Seiten einer inneren Isolierschicht 121
geschichtet, welche aus Grundplatten aus Aflex-Film (Markenname, Asahi Glass KK)
mit einer Dicke von 100 µm besteht. Die dem Harzfilm gegenüberliegende
Kontaktfläche der Kupferfolie war die blankere Seite (wie in Fig. 11(a) gezeigt).
Ein Ätzresist 132 wurde auf die Oberfläche einer jeden Schicht der Kupferfolie 130
aufgebracht und unnötige Teile der Kupferfolie wurden selektiv durch Besprühen
mit einer chemikalischen Ätzflüssigkeit, die hauptsächlich aus einer
Eisenchloridlösung besteht, entfernt, um mehrere Schaltkreissegmente 150 der
elektrostatischen Schutzvorrichtung und Anschlüsse 140 zur Verbindung zu bilden,
welche mit den zugehörigen Schaltkreissegmenten verbunden wurden (wie in den
Fig. 11(b) bis 11(d) gezeigt. Das Muster wurde so angeordnet, daß mehrere
Schaltkreissegmente 150 der elektrostatischen Schutzvorrichtung in Reihen entlang
der Längsrichtung aufgereiht wurden, wobei jedes Segment ein Anschlußsegment
140 zur Verbindung aufweist. Dieses Muster wiederholt sich in der Querrichtung.
Mit einem polymeren Epoxidpolymer MCF3000E (Markenname, Hitachi Kasei
Kogyo KK) beschichtete Kupferfolie wurde unter den thermischen Preßbedingungen
einer Temperatur von 170°C, einer Preßzeit von 90 Minuten und einem Preßdruck
von 20 kg/cm² auf die beiden Seiten dieser Baugruppe geschichtet. Die Kupferfolie
wurde dann gänzlich durch Besprühen mit einer chemischen Ätzflüssigkeit
weggeätzt (wie in Fig. 11(e) gezeigt). Bei dieser Ausführungsform wurde eine mit
einem polymeren Epoxidpolymer MCF3000E (Markenname, Hitachi Kasei Kogyo
KK) beschichtete Kupferfolie verwendet, jedoch war es nicht obligatorisch, einen mit
Kupferfolie beschichteten Isolierwerkstoff zu verwenden.
Danach wurden die Löcher 160 mit einem Durchmesser von 1,2 mm gebohrt (wie
in Fig. 10(f) gezeigt) und die Stirnflächen, die von der Wandung der Löcher aus
frei zugänglich sind, wurden durch einen stromlosen Metallisierprozeß dick mit
Kupfer metallisiert, so daß die Vorsprünge 192 entstanden sind (wie in Fig. 11(g)
gezeigt). Die Dicke der Kupfermetallisierschicht und die Minimalabstände zwischen
den Vorsprüngen 192 wurden gemessen. Die Grundplatte wurde so hergestellt,
daß die Minimalabstände zwischen den Vorsprüngen 30 µm und 50 µm betrugen.
Dann wurde Kupferfolie, die mit polymerem Epoxidpolymer MCF3000E
(Markenname, Hitachi Kasei Kogyo KK) beschichtet ist, welches eine niedrige
Tendenz zum Fließen während des Erwärmungsprozesses zum Zwecke der
Verbindung aufweist, auf die Baugruppe aufgebracht. Die Baugruppe wurde erneut
einem Preßprozeß unter denselben Bedingungen ausgesetzt (wie in Fig. 11(h)
gezeigt).
Durchgangslöcher wurden, wie in Fig. 11(i) gezeigt, gebohrt und stromloses
Metallisieren wurde bis zu einer Dicke von 15 µm an der Innenwand der
Durchgangslöcher 170 und der gesamten Oberfläche der Kupferfolie durchgeführt
(wie durch Bezugszeichen 180 in Fig. 11(j) angedeutet). Dann wurden die
Anschlußsegmente 190 zur Verbindung durch Ätzen ausgebildet (wie in Fig. 11(k)
gezeigt).
Die Entladespannung wurde gemessen und die Wirksamkeit hinsichtlich des
Schutzes von IC′s wurde ermittelt, indem mikrobaustein(chip)artige elektrostatische
Schutzvorrichtungen verwendet wurden, die aus der mehrere mikrobausteinartige
elektrostatische Schutzvorrichtungen aufnehmenden Grundplatte und gemäß der
sechsten und siebenten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hergestellt
und in individuelle elektrostatische Vorrichtungen geschaltet wurden.
Die Entladespannung wurde durch Anlegen einer Gleichspannung (DC) gemessen.
Die Wirksamkeit hinsichtlich des Schutzes der IC′s wurde durch Verwendung eines
Schaltkreises, wie in Fig. 4 gezeigt, und durch Testen der Arbeitsweise des
Transistor-Transistor-Logik (TTL) IC (IC:SN75189AN, hergestellt von Texas
Instruments) nach Aufbringen von zehn elektrostatischen Pulsen von 10 kV (interner
Puls: eine Sekunde) auf den Schaltkreis ermittelt, die durch einen von Sanki Denshi
Kogyo KK hergestellten ESD8012 (Wellenform: IEC801-2 Standard) erzeugt
wurden.
Gemäß dem so durchgeführten Test lag die Entladespannung bei denjenigen
Schutzvorrichtungen mit einem Abstand von 30 µm zwischen den Vorsprüngen im
Bereich von 480 bis 520 Volt (n=5) und bei denjenigen mit einem Abstand von 50 µm
zwischen den Vorsprüngen im Bereich von 670 bis 750 Volt (n=5). Die IC′s
arbeiteten nach dem Test der Wirksamkeit hinsichtlich des Schutzes der IC′s sowohl
bei denjenigen mit einem Abstand von 30 µm zwischen den Vorsprüngen als auch
bei denjenigen mit einem Abstand von 50 µm zwischen den Vorsprüngen normal.
Es wird Bezug genommen auf die Fig. 12(a) bis 12(j), die verschiedene Schritte
der Herstellung einer achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
Die Teile, die denjenigen der vorangegangenen Ausführungsformen entsprechen,
werden mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Zunächst wurde eine extrem
dünne Kupferfolie mit einer Dicke von 5 µm an einer Seite einer äußeren
Isolierschicht 120 befestigt. Die Kupferfolie 130 mit einer Dicke von 18 µm wurde
an der anderen Seite der isolierenden Grundplatte befestigt. Der Grundwerkstoff
für diese äußere Isolierschicht 120 bestand aus einem mit hausgemachtem
Glasfasergewebe verstärkten Polytetrafluorethylenharz-Prepreg und wurde in
Kombination mit extrem dünner Kupferfolie sowie der normalen Kupferfolie unter
den Preßbedingungen einer Temperatur von 380°C, einer Preßzeit von 90 Minuten
und einem Preßdruck von 20 kg/cm² geschichtet und gepreßt.
Sonne EDUV (Markenname, Kansai Paint KK), das aus einem Resist für galvanische
Metallabscheidung besteht, wurde auf die Grundplatte aufgebracht und nach einer
Reihe von Arbeitsschritten einschließlich fotographischer Belichtung und Entwicklung
wurde ein gewünschtes Resistmuster ausgebildet.
Die extrem dünne Kupferfolie wurde so gemustert, daß Schaltkreissegmente 150
der elektrostatischen Schutzvorrichtung einschließlich Anschlußsegmenten 140
durch Ätzen gebildet wurden, wie in Fig. 12(a) gezeigt. Das Muster wurde so
definiert, daß mehrere Schaltkreissegmente 150 der elektrostatischen
Schutzvorrichtung und Anschlußsegmente 140 zur Verbindung entlang der
Querrichtung in alternierender Weise angeordnet waren und sich diese Querreihe
in der Längsrichtung in einer Parallelanordnung wiederholt hat. Fig. 12(b) zeigt
eine Aufsicht der gemusterten Grundplatte. Die Größen der Entladestrecke 151
betrugen 20, 50, 100, 150 und 200 µm.
Eine innere Isolierschicht 121, bestehend aus einem Polyimidfilm mit einer Dicke
von 125 µm, der unter dem Markennamen Apical (Kanegahuchi Kagaku Kogyo KK)
vertrieben wird, wurde mit einem Paar von Oberflächenschichten 122, von denen
jede aus einem Tetrafluorethylen/Ethylen Copolymer-Blatt mit einer Dicke von 6 µm
besteht, welches unter dem Markennamen Aflex-Film (Asahi Glass KK) vertrieben
wird, und mit einem Paar von Kupferfolienschichten 130, welche die äußeren
Oberflächen der entsprechenden Oberflächenschichten 122 bedecken, unter den
Preßbedingungen einer Temperatur von 280°C, einer Preßzeit von 30 Minuten und
einem Preßdruck von 20 kg/cm² beschichtet (wie in Fig. 12(c) gezeigt).
Die Löcher 160 (mit einem Durchmesser von 1,2 mm) zum Bilden der Luftstrecken
wurden in die geschichtete Baugruppe gebohrt, wie in Fig. 12(d) gezeigt, und die
Kupferfolie 130 wurde gänzlich durch Ätzen von beiden Seiten der geschichteten
Baugruppe entfernt, um eine perforierte innere Isolierschichtbaugruppe zu erhalten,
wie in Fig. 12(e) gezeigt.
Die mit Schaltkreissegmenten 22433 00070 552 001000280000000200012000285912232200040 0002019615395 00004 22314150 der elektrostatischen Schutzvorrichtung
ausgebildete äußere Isolierschichtbaugruppe, die mit den Löchern 160 zum Bilden
der Luftstrecken versehene innere Isolierschichtbaugruppe und eine andere äußere
Isolierschichtbaugruppe, die aus einem Polytetrafluorethylenharzfilm besteht, dessen
eine Seite mit Kupferfolie bedeckt ist, wurden laminiert und unter Hitze- und
Druckbedingungen miteinander verbunden (wie in Fig. 12(f) gezeigt). Die Löcher
170 zur Verbindung wurden gebildet (wie in Fig. 12(g) gezeigt), das Metallisieren
wurde bis zu einer Dicke von 15 µm durchgeführt (wie durch Bezugszeichen 180 in
Fig. 12(h) angedeutet) und die Anschlüsse 190 für die Verbindung wurden durch
Ätzen geformt (wie in den Fig. 12(i) und 12(j) gezeigt).
Es wird Bezug genommen auf die Fig. 13(a) bis 13(g), die verschiedene Schritte
der Herstellung einer neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
Die Teile, die denjenigen der vorangegangenen Ausführungsformen entsprechen,
werden mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Zunächst wurde eine Seite
einer äußeren Isolierschichtbaugruppe, die aus demselben Werkstoff wie die
vorangegangene Ausführungsform besteht, unter Verwendung derselben
Prozeßschritte wie bei der vorangegangenen Ausführungsform gemustert, so daß
Schaltkreissegmente 150 der elektrostatischen Schutzvorrichtung und
Anschlußsegmente 140 gebildet wurden (wie in der Schnittansicht gemäß Fig.
13(a) und der Aufsicht gemäß Fig. 13(b) gezeigt).
Eine innere Isolierschicht 121, bestehend aus einem Polyimidfilm mit einer Dicke
von 125 µm, der unter dem Markennamen Apical (Kanegahuchi Kagaku Kogyo KK)
vertrieben wird, wurde hergestellt und die Löcher 160 (mit einem Durchmesser von
1,4 mm) zum Bilden der Luftstrecken wurden in die innere Isolierschicht 121
gebohrt (wie in Fig. 13(c) gezeigt).
Eine weitere äußere Isolierschichtbaugruppe wurde hergestellt. Die zweite äußere
Isolierschichtbaugruppe weist eine aus einem Polytetrafluorethylenharzfilm
bestehende äußere Isolierschicht 123 und eine Kupferfolie 130 auf, die eine Seite
dieser äußeren Isolierschicht 123 bedeckt. Die mit Schaltkreissegmenten 150 der
elektrostatischen Schutzvorrichtung ausgebildete erste äußere Isolierschicht
baugruppe, die mit den Löchern 160 zum Bilden der Luftstrecken versehene innere
Isolierschichtbaugruppe und die zweite äußere Isolierschichtbaugruppe wurden
unter den Preßbedingungen einer Temperatur von 280°C, einer Preßzeit von 30
Minuten und einem Preßdruck von 20 kg/cm² laminiert und verbunden (wie in
Fig. 13(d) gezeigt). Eine Oberflächenschicht 122, bestehend aus einem
Tetrafluorethylen/Ethylen-Copolymer-Blatt mit einer Dicke von 6 µm, welches unter
dem Markennamen Aflex-Film (Asahi Glass KK) vertrieben wird, wurde in dem
Zwischenraum zwischen jedem benachbarten Paar von Baugruppen angeordnet.
Die Löcher 170 zur Verbindung wurden ausgebildet (wie in Fig. 13(e) gezeigt),
das Metallisieren wurde bis zu einer Dicke von 15 µm durchgeführt (wie durch das
Bezugszeichen 180 in Fig. 13(f) angedeutet) und die Anschlüsse 190 zur
Verbindung wurden durch Ätzen geformt (wie in Fig. 13(g) gezeigt).
Es wird Bezug genommen auf die Fig. 14(a) bis 14(g), die verschiedene Schritte
der Herstellung einer zehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
Die Teile, die denjenigen der vorangegangenen Ausführungsformen entsprechen,
werden mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Zunächst wurde eine
metallische Folie 210 hergestellt, die aus einer ersten Kupferschicht 211 mit einer
Dicke von 15 µm, einer zweiten Kupferschicht 213 mit einer Dicke von 5 µm und
einer Nickel-Phosphor-Legierungsschicht 212 mit einer Dicke von 0,2 µm besteht,
welche zwischen den beiden Kupferschichten angeordnet ist, wie in Fig. 14(a)
gezeigt.
Diese metallische Folie 210 wurde an einer Seite einer äußeren Isolierschicht 123
befestigt, wobei die zweite Kupferschicht 213 der äußeren Isolierschicht 123
gegenüberlag, und eine Kupferfolie 130 mit einer Dicke von 18 µm wurde an der
anderen Seite der äußeren Isolierschicht 123 befestigt, wie in Fig. 14(b) gezeigt.
Die erste Kupferschicht 211 der drei Schichten der metallischen Folie 210, die die
äußere Isolierschichtbaugruppe bedeckt, wurde mit Ausnahme des Teils, der die
Anschlüsse 190 zur Verbindung bilden soll, durch Ätzen entfernt (wie in Fig. 14(c)
gezeigt) und dann wurde die zwischenliegende Schicht 212 entfernt, um die zweite
Kupferschicht 213 freizulegen. Unnötige Teile der zweiten Kupferschicht 213
wurden durch Ätzen entfernt, so daß mehrere Schaltkreissegmente 150 der
elektrostatischen Schutzvorrichtung und die zugehörigen Anschlußsegmente 140
gebildet wurden (welche in der Schnittansicht gemäß Fig. 14(d) und der Aufsicht
gemäß Fig. 14(e) gezeigt sind).
Eine innere Isolierschicht 121, bestehend aus einem Polyimidfilm mit einer Dicke
von 125 µm, der unter dem Markennamen Apical (Kanegahuchi Kagaku Kogyo KK)
vertrieben wird, wurde hergestellt und die Löcher 160 (mit einem Durchmesser von
1,4 mm) zum Bilden der Luftstrecken wurden in die innere Isolierschicht 121
gebohrt (wie in Fig. 14(f) gezeigt).
Eine weitere äußere Isolierschichtbaugruppe wurde hergestellt. Die zweite äußere
Isolierschichtbaugruppe weist eine äußere Isolierschicht 123, die aus einem
Polytetrafluorethylenharzfilm besteht, und eine Kupferfolie 130 auf, die eine Seite
dieser äußeren Isolierschicht 123 bedeckt. Die mit Schaltkreissegmenten 150 der
elektrostatischen Schutzvorrichtung ausgebildete erste äußere Isolierschicht
baugruppe, die mit den Löchern 160 zum Bilden der Luftstrecken versehene innere
Isolierschichtbaugruppe und die zweite äußere Isolierschichtbaugruppe wurden
unter den Preßbedingungen einer Temperatur von 280°C, einer Preßzeit von 30
Minuten und einem Preßdruck von 20 kg/cm² laminiert und verbunden (wie in
Fig. 14(g) gezeigt). Eine Oberflächenschicht 122, die aus einer
Tetrafluorethylen/Ethylen-Copolymer-Folie besteht, welche unter dem
Markennamen Aflex-Film (Asahi Glass KK) vertrieben wird und eine Dicke von 6 µm
aufweist, wurde in dem Zwischenraum zwischen jedem benachbarten Paar von
Baugruppen angeordnet.
Die Löcher 170 zur Verbindung wurden ausgebildet (wie in Fig. 14(h) gezeigt),
das Metallisieren wurde bis zu einer Dicke von 15 µm durchgeführt (wie durch das
Bezugszeichen 180 in Fig. 14(i) angedeutet) und die Anschlüsse 190 zwecks
Verbindung wurden durch Ätzen geformt (wie in Fig. 14(j) gezeigt).
Somit wurde die Vorrichtung ähnlich wie die vorangegangene Ausführungsform
hergestellt, mit der Ausnahme, daß die Dicke der Kupferfolie, die den die
Anschlüsse 90 zur Verbindung bildenden Bereichen zugeordnet ist, erhöht wurde
(wie in Fig. 14(j) gezeigt).
Es wurden Proben zum Vergleich hergestellt. Die Proben waren sowohl hinsichtlich
des Herstellungsprozesses als auch hinsichtlich der Werkstoffe identisch mit der
achten bis zehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, mit der
Ausnahme, daß die Löcher für die Luftstrecken nicht ausgebildet waren.
Die als Vergleichsproben und als Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
hergestellten Grundplatten für die mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtungen wurden in individuelle elektrostatische Vorrichtungen geschaltet
und verschiedenen Tests unterzogen, um ihre Entladespannungsniveaus und ihre
Wirksamkeit hinsichtlich des Schutzes der IC′s zu bestimmen.
Die Entladespannungsniveaus wurden durch Anlegen einer Gleichspannung (DC)
gemessen. Die Wirksamkeit hinsichtlich des Schutzes der IC′s wurde durch
Verwendung eines Schaltkreises, wie in Fig. 4 gezeigt, und durch Testen der
Arbeitsweise des IC (IC: SN75189 AN, hergestellt von Texas Instruments) nach
Aufbringen von zehn elektrostatischen Pulsen von 10 kV (interner Puls: eine
Sekunde) auf den Schaltkreis ermittelt, welche durch einen von Sanki Denshi Kogyo
KK hergestellten ESD801 2 (Wellenform: IEC801-2 Standard) erzeugt wurden.
Gemäß dem durchgeführten Test arbeiteten die IC′s weiterhin nach dem Test für
alle Ausführungsformen Nr. 8 bis Nr. 10 und bei Entladungsstrecken von 20 µm
und 50 µm zufriedenstellend, jedoch arbeiteten die IC′s, die mit den Proben
versehen waren, selbst bei einer Entladungsstrecke von 20 µm nach dem Test nicht
normal.
Die Fig. 15(a) bis (g) zeigen verschiedene mögliche Formen der Luftstrecken
151, obwohl es sich nicht ausschließlich um diese Formen handeln muß. Fig.
15(a) zeigt eine parallele Luftstrecke. Von den Fig. 15(b) und 15(c) zeigt jede
ein Paar einander gegenüberliegender gezackter Kanten. Im Falle der
Ausführungsform gemäß Fig. 15(b) liegen die Vorsprünge bzw. Aussparungen der
gegenüberliegenden Kanten einander gegenüber, während im Falle der
Ausführungsform gemäß Fig. 15(c) die Vorsprünge einer der Kanten den
Aussparungen der gegenüberliegenden Kante gegenüberliegen und umgekehrt.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 15(d) war eine der gegenüberliegenden
Kanten gerade während die andere gegenüberliegende Kante mit einem
Vorsprung in dreieckiger Form versehen war. Bei der Ausführungsform gemäß
Fig. 15(e) sind beide gegenüberliegenden Kanten mit einem Vorsprung in
dreieckiger Form versehen. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 15(f) wurde eine
der gegenüberliegenden Kanten durch einen Kopf am Ende eines schmalen Stücks
gebildet während die andere gegenüberliegende Kante von einem C-förmigen
Bereich gebildet wurde, der den Kopfbereich umgibt. Bei der Ausführungsform
gemäß Fig. 15(g) sind beide gegenüberliegende Kanten von gabelförmigen
Enden gebildet, die ineinander eingreifen.
Es wird Bezug genommen auf die Fig. 16(a) bis 16(g), die verschiedene Schritte
einer elften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen. Die Teile, die
denjenigen der vorangegangenen Ausführungsformen entsprechen, werden mit
denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Zunächst wurde eine extrem dünne
Kupferfolie mit einer Dicke von 5 µm an einer Seite einer äußeren Isolierschicht 123
befestigt und eine Kupferfolie 130 mit einer Dicke von 18 µm wurde an der
anderen Seite der isolierenden Grundplatte befestigt. Der Grundwerkstoff für diese
äußere Isolierschicht 123 bestand aus einem durch hausgemachtes
Glasfasergewebe verstärktem Polytetrafluorethylenharz-Prepreg und wurde in
Kombination mit der extrem dünnen Kupferfolie und der normalen Kupferfolie
unter den Preßbedingungen einer Temperatur von 380°C, einer Preßzeit von 90
Minuten und einem Preßdruck von 20 kg/cm² laminiert und gepreßt.
Sonne EDUV (Markenname, Kansai Paint KK), bestehend aus einem Resist für
galvanische Metallabscheidung, wurde auf diese äußere Isolierschichtbaugruppe
aufgebracht und nach einer Reihe von Arbeitsschritten einschließlich
photographischer Belichtung und Entwicklung wurde ein gewünschtes Resistmuster
ausgebildet. Die Kupferfolie wurde dann gemustert, um Schaltkreissegmente 150
der elektrostatischen Schutzvorrichtung durch Wegätzen der freiliegenden Teile der
Kupferfolie mittels Besprühen mit einer chemischen Ätzflüssigkeit, die hauptsächlich
aus Eisenchloridlösung besteht, zu bilden, wie in Fig. 16(a) gezeigt. Das Muster
wurde so definiert, daß mehrere Schaltkreissegmente 150 der elektrostatischen
Schutzvorrichtung, von denen jedes ein Anschlußsegment 140 zur Verbindung
aufweist, alternierend entlang der Querrichtung angeordnet wurden und sich diese
Querreihe in der Längsrichtung in Parallelanordnung wiederholt (wie in Fig. 16(b)
gezeigt).
Zu Testzwecken wurden die Ätzbedingungen (die Zusammensetzung, die
Temperatur und der Sprühdruck der Ätzflüssigkeit sowie die Ätzzeit) so gesteuert,
daß die Entladestrecken 100 µm betrugen und stromloses Metallisieren wurde an
den Entladestrecken und den Schaltkreissegmenten durchgeführt, um eine äußere
Isolierschichtbaugruppe mit Entladestrecken von 30 µm und mit Entladestrecken
von 50 µm zu erhalten. Beim tatsächlichen kommerziellen Herstellungsprozeß
wurden die Ätzbedingungen zunächst grob gewählt und, nachdem die typische
Größe der Luftstrecken gemessen worden war, wurde der Zeitraum für das Ätzen
gemäß der Differenz zwischen der gewünschten Luftstreckengröße und der
tatsächlichen gemessenen Luftstreckengröße festgelegt, so daß die Präzision der
Luftstreckengröße durch Variieren der Metallisierzeit, welche einfach gesteuert
werden kann, innerhalb eines Bereichs gesteuert werden kann (wie in Fig. 16(c)
gezeigt).
Eine innere Isolierschicht 121, die aus einem Polyimidfilm, der unter dem
Markennamen Apical (Kanegahuchi Kagaku Kogyo KK) vertrieben wird, mit einer
Dicke von 125 µm besteht, wurde mit einem Paar von Oberflächenschichten 122,
von denen jede aus einem Tetrafluorethylen/Ethylen Copolymer-Blatt, welches unter
dem Markennamen Aflex-Film (Asahi Glass KK) vertrieben wird, mit einer Dicke von
6 µm besteht, und mit einem Paar von Kupferfolienschichten 130, die die äußeren
Oberflächen der entsprechenden Oberflächenschichten 122 bedecken, unter den
Preßbedingungen einer Temperatur von 280°C, einer Preßzeit von 30 Minuten und
einem Preßdruck von 20 kg/cm² laminiert (wie in Fig. 16(d) gezeigt).
Die Löcher 160 (mit einem Durchmesser von 1,2 mm) zum Bilden der Luftstrecken
wurden in die geschichtete Baugruppe gebohrt, wie in Fig. 16(e) gezeigt, und die
Kupferfolie 130 wurde gänzlich durch Ätzen von beiden Seiten der geschichteten
Baugruppe entfernt, um eine perforierte innere Isolierschichtbaugruppe zu erhalten,
wie in Fig. 16(f) gezeigt.
Die mit Schaltkreiselementen 150 der elektrostatischen Schutzvorrichtung
ausgebildete äußere Isolierschichtbaugruppe, die mit den Löchern 160 zum Bilden
der Luftstrecken versehene innere Isolierschichtbaugruppe und eine andere äußere
Isolieschichtbaugruppe, die aus einem Polytetrafluorethylenharzfilm besteht, dessen
eine Seite mit der Kupferfolie 130 bedeckt ist, wurden zusammen unter Hitze- und
Druckbedingungen laminiert und verbunden (wie in Fig. 16(g) gezeigt). Die
Löcher 170 zur Verbindung wurden hergestellt (wie in Fig. 16(h) gezeigt), das
Metallisieren wurde bis zu einer Dicke von 15 µm (wie durch das Bezugszeichen
180 in Fig. 16(i) angedeutet) und die Anschlüsse 190 zur Verbindung wurden
durch Ätzen ausgebildet (wie in den Fig. 16(j) und 16(k) gezeigt.
Es wird Bezug genommen auf die Fig. 17(a) bis 17(h), die verschiedene Schritte
der Herstellung einer zwölften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
Die Teile, die denjenigen der vorangegangenen Ausführungsformen entsprechen,
werden mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Zunächst wurde eine extrem
dünne Kupferfolie mit einer Dicke von 5 µm an einer Seite einer äußeren
Isolierschicht 123 befestigt und eine Kupferfolie 130 mit einer Dicke von 18 µm
wurde an der anderen Seite der isolierenden Grundplatte befestigt. Der
Grundwerkstoff für diese äußere Isolierschicht 123 besteht aus einem durch
hausgemachtes Glasfasergewebe verstärktem Polytetrafluorethylenharz-Prepreg
und wurde in Kombination mit der extrem dünnen Kupferfolie und der normalen
Kupferfolie unter den Preßbedingungen einer Temperatur von 380°C, einer Preßzeit
von 90 Minuten und einem Preßdruck von 20 kg/cm² laminiert und gepreßt.
Sonne EDUV (Markenname, Kansai Paint KK), bestehend aus einem Resist für
galvanische Metallabscheidung, wurde auf diese äußere Isolierschichtbaugruppe
aufgebracht und nach einer Reihe von Arbeitsschritten einschließlich
fotographischer Belichtung und Entwicklung wurde ein gewünschtes Resistmuster
erhalten. Die Kupferfolie wurde dann gemustert, um Schaltkreissegmente 150 der
elektrostatischen Schutzvorrichtung durch Wegätzen der freiliegenden Teile der
Kupferfolie mittels Besprühen mit einer chemischen Ätzflüssigkeit, die hauptsächlich
aus Eisenchloridlösung besteht, zu erhalten, wie in Fig. 17(a) gezeigt. Das Muster
wurde so definiert, daß mehrere Schaltkreissegmente 150 der elektrostatischen
Schutzvorrichtung, von denen jedes ein Anschlußsegment 140 zur Verbindung
aufweist, alternierend entlang der Querrichtung angeordnet wurden und sich diese
Querreihe in Längsrichtung in einer Parallelanordnung wiederholt (wie in Fig.
17(b) gezeigt).
Zu Testzwecken wurden die Ätzbedingungen (die Zusammensetzung, die
Temperatur und der Sprühdruck der Ätzflüssigkeit sowie die Ätzzeit) so gesteuert,
daß die Entladestrecken 100 µm betrugen, und stromloses Metallisieren wurde an
den Entladestrecken und den Schaltkreissegmenten durchgeführt, um eine äußere
Isolierschichtbaugruppe mit Entladestrecken von 30 µm und mit Entladestrecken
von 50 µm zu erhalten. Beim tatsächlichen kommerziellen Herstellungsprozeß
wurden die Ätzbedingungen zunächst grob gewählt und, nachdem die typische
Größe der Entladungsstrecken gemessen worden war, wurde der Zeitraum zum
Ätzen gemäß der Differenz zwischen der gewünschten Entladestreckengröße und
der tatsächlich gemessenen Entladestreckengröße festgelegt, so daß die Präzision
der Ladestreckengröße durch Variieren der Metallisierzeit, welche leicht gesteuert
werden kann, in einem gewissen Bereich gesteuert werden kann (wie in Fig. 17(c)
gezeigt).
Eine innere Isolierschicht 121, bestehend aus einem Polyimidfilm, der unter dem
Markennamen Apical (Kanegahuchi Kagaku Kogyo KK) vertrieben wird, mit einer
Dicke von 125 µm wurde hergestellt und die Löcher 160 (mit einem Durchmesser
von 1,4 mm) zur Bildung der Luftstrecken wurden in die innere Isolierschicht 121
gebohrt (wie in Fig. 17(d) gezeigt).
Eine weitere äußere Isolierschichtbaugruppe wurde hergestellt. Die zweite äußere
Isolierschichtbaugruppe weist eine äußere Isolierschicht 123, die aus einem
Polytetrafluorethylenharzfilm besteht, und eine Kupferfolie 130 auf, die eine Seite
dieser äußeren Isolierschicht 123 bedeckt. Die mit Schaltkreissegmenten 150 der
elektrostatischen Schutzvorrichtung ausgebildete äußere Isolierschichtbaugruppe,
die mit den Löchern 160 zur Bildung der Luftstrecken versehene innere
Isolierschichtbaugruppe und die zweite äußere Isolierschichtbaugruppe wurden
unter den Preßbedingungen einer Temperatur von 280°C, einer Preßzeit von 30
Minuten und einem Preßdruck von 20 kg/cm² laminiert und verbunden (wie in
Fig. 17(e) gezeigt). Eine Oberflächenschicht 122, die aus einem
Tetrafluorethylen/Ethylen-Copolymer-Blatt, welches unter dem Markennamen Aflex-
Film (Asahi Glass KK) vertrieben wird, besteht und eine Dicke von 6 µm aufweist,
wurde in die Grenzfläche zwischen jedem benachbarten Paar von Baugruppen
eingebracht.
Die Löcher 170 zur Verbindung wurden hergestellt (wie in Fig. 17(f) gezeigt), das
Metallisieren wurde bis zu einer Dicke von 15 µm durchgeführt (wie durch
Bezugszeichen 180 in Fig. 17(g) angedeutet) und die Anschlüsse 190 zur
Verbindung wurden durch Ätzen ausgebildet (wie in Fig. 17(h) gezeigt).
Die entsprechend der Ausführungsformen Nr. 11 und Nr. 12 hergestellten
Baugruppen wurden in individuelle mikrobausteinartige elektrostatische
Schutzvorrichtungen geschaltet und die Entladespannung sowie die Wirksamkeit
hinsichtlich des Schutzes der IC′s wurde für jede der Vorrichtungen ermittelt. Die
Entladespannungsniveaus wurden durch Anlegen einer Gleichspannung (DC)
gemessen.
Die Wirksamkeit hinsichtlich des Schutzes von IC′s wurde durch Verwendung eines
Schaltkreises, wie in Fig. 4 gezeigt, und durch Testen der Arbeitsweise des IC
(IC:SN75189AN, hergestellt von Texas Instruments) nach Aufbringen von zehn
elektrostatischen Pulsen von 10 kV (interner Puls: eine Sekunde) auf den Schaltkreis
ermittelt, welche durch einen von Sanki Denshi Kogyo KK hergestellten ESD8012
(Wellenform: IEC801-2 Standard) erzeugt wurden.
Die Entladespannung betrug bei denjenigen Schutzvorrichtungen mit einer
Entladestrecke von 30 µm (fünf Vorrichtungen für jede der Ausführungsformen Nr.
11 und Nr. 12 oder zehn Vorrichtungen insgesamt) 450 bis 530 Volt und bei
denjenigen mit einer Entladestrecke von 50 µm (fünf Vorrichtungen für jede der
Ausführungsformen Nr. 11 und Nr. 12 oder zehn Vorrichtungen insgesamt) 650 bis
750 Volt. Gemäß dem durchgeführten Test arbeiteten die IC′s nach dem Test
sowohl bei der Ausführungsform Nr. 11 als auch Nr. 12 weiterhin
zufriedenstellend.
Claims (45)
1. Mikrobausteinartige (chipartige) elektrostatische Schutzvorrichtung mit
- - einer mit einem Durchgangsloch zum Bilden einer Luftstrecke versehenen inneren Isolierschicht,
- - einem Paar aus Schaltkreissegmenten, die an wenigstens einer Seite der inneren Isolierschicht befestigt sind, wobei die Schaltkreissegmente zwischen sich eine Entladestrecke in dem Luftstreckenloch bilden,
- - einem Paar von äußeren Isolierschichten, von denen eine an jeder Seite der inneren Isolierschicht angeordnet ist, so daß sie das Luftstreckenloch in einem luftdichten Zustand umschließen, und
- - einem Paar von Anschlüssen, die entlang jedem Seitenende der inneren Isolierschicht ausgebildet sind, wobei jeder zur Verbindung mit dem zugehörigen Schaltkreissegment dient.
2. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
jedes Schaltkreissegment zwischen der inneren Isolierschicht und einer zugehörigen
äußeren Isolierschicht angeordnet ist.
3. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
zwei axiale Enden des Luftstreckenlochs im wesentlichen durch die
Schaltkreissegmente verschlossen sind.
4. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftstrecken mit einem Abstand im Bereich von 15 bis 150 µm voneinander
beabstandet sind.
5. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftstrecken mit einem Abstand im Bereich von 15 bis 60 µm voneinander
beabstandet sind.
6. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftstrecken mit einem Abstand im Bereich von 15 bis 30 µm voneinander
beabstandet sind.
7. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens ein Teil der inneren Isolierschicht, die mit dem Luftstreckenloch versehen
ist, aus einem aus Fluoridharz und Polyimidharz ausgewählten Werkstoff besteht.
8. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Teil der inneren Isolierschicht aus einem aus der aus Polytetrafluorethylenharz,
Ethylen/Tetrafluorethylen-Copolymer, Tetrafluorethylen/Hexafluorpropylen-
Copolymer, Tetrafluorethylen/Perfluoralkoxypropylen-Copolymer und einem durch
Modifizieren eines Fluoridharzes mit einem unterschiedlichen organischen Harz
hergestellten modifizierten Harz bestehenden Gruppe ausgewählten
Fluoridharzwerkstoff besteht.
9. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Anschluß zur Verbindung durch eine Metallisierschicht gebildet wird, die
entlang dem entsprechenden Seitenende einer Baugruppe ausgebildet ist, welche
die innere Isolierschicht, eines der Schaltkreissegmente und die äußeren
Isolierschichten beinhaltet.
10. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
zwei axiale Enden des Luftspaltlochs durch die äußeren Isolierschichten verschlossen
sind und das Luftspaltloch durch die Schaltkreissegmente hindurch verläuft.
11. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftstrecken mit einem Abstand im Bereich von 5 bis 150 µm voneinander
beabstandet sind.
12. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftstrecken mit einem Abstand im Bereich von 5 bis 60 µm voneinander
beabstandet sind.
13. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftstrecken mit einem Abstand im Bereich von 5 bis 30 µm voneinander
beabstandet sind.
14. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
beide Schaltkreissegmente zwischen der inneren Isolierschicht und einer der
äußeren Isolierschichten angeordnet sind, wobei wechselseitig gegenüberliegende
Kanten der Schaltkreissegmente in dem Luftstreckenloch liegen.
15. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
jedes Schaltkreissegment eine Dicke im Bereich von 3 bis 10 µm aufweist.
16. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftstrecken mit einem Abstand im Bereich von 15 bis 150 µm voneinander
beabstandet sind.
17. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftstrecken mit einem Abstand im Bereich von 15 bis 60 µm voneinander
beabstandet sind.
18. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftstrecken mit einem Abstand im Bereich von 15 bis 30 µm voneinander
beabstandet sind.
19. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Teil jedes Schaltkreissegments, das mit einem zugehörigen Anschluß der
Anschlüsse zur Verbindung verbunden ist, mit einer Dicke im Bereich von 10 bis 50 µm
versehen.
20. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Teil des Schaltkreissegments, der innerhalb des Luftstreckenlochs angeordnet ist
mit einer Schutzschicht mit einer Dicke im Bereich von 5 bis 30 µm bedeckt ist.
21. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schutzschicht im wesentlichen aus einem Fluoridharzwerkstoff besteht.
22. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
jedes Schaltkreissegment wenigstens an einem seiner Teile, der an die Kante, die
der Kante des anderen Schaltkreissegments gegenüberliegt, angrenzt, mit einer
metallischen Metallisierschicht versehen ist.
23. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine Kante jedes Schaltkreissegments, welches in dem Luftstreckenloch
angeordnet ist, mit einer metallischen Metallisierschicht versehen ist.
24. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Minimalabstand zwischen den Teilen der Schaltkreissegmente, die mit der
Metallisierschicht beschichtet und in dem Luftstreckenloch angeordnet sind,
zwischen 5 bis 150 µm liegt.
25. Mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtung nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Teile der Schaltkreissegmente, die mit der Metallisierschicht beschichtet und in
dem Luftstreckenloch angeordnet sind, aus der Oberfläche der Innenwand des
Luftstreckenlochs mit einer Höhe im Bereich von 5 bis 100 µm herausragen.
26. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen (chipartigen)
elektrostatischen Schutzvorrichtung, das die folgenden Schritte umfaßt:
- - Herstellen einer inneren Isolierschicht, die mit Durchgangslöchern zum Bilden von Luftstrecken versehen ist,
- - Befestigen einer metallischen Schicht an jeder Seite der mit Löchern versehenen inneren Isolierschicht,
- - Ausbilden mehrerer Schaltkreissegmente an jeder Seite der Isolierschicht durch Wegätzen unnötiger Teile der metallischen Schicht von der Isolierschicht,
- - Laminieren und Verbinden einer äußeren Isolierschicht und einer metallischen Folie an jeder Seite einer aus der inneren Isolierschicht und den Schaltkreissegmenten bestehenden Baugruppe,
- - Ausbilden von Durchgangslöchern zur Verbindung in einer nach den vorangegangenen Schritten hergestellten Baugruppe zwischen den Luftstreckenlöchern,
- - Ausbilden von Anschlußsegmenten zur Verbindung um die Löcher zur Verbindung herum durch selektives Ätzen der metallischen Folie,
- - Ausbilden einer elektrisch leitenden Schicht an der Innenwand der Löcher zur Verbindung, und
- - Auseinanderschneiden einer gemäß dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe in individuelle mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtungen durch Durchschneiden eines jeden Loches zur Verbindung, so daß Anschlüsse zur Verbindung entstehen, wobei jedes Loch zur Verbindung halb auseinandergeschnitten ist.
27. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen (chipartigen)
elektrostatischen Schutzvorrichtung nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens ein Teil der inneren Isolierschicht aus einem aus Fluoridharz und
Polyimidharz ausgewählten Werkstoff besteht.
28. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen (chipartigen)
elektrostatischen Schutzvorrichtung nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Teil der inneren Isolierschicht aus einem aus der aus Polytetrafluorethylenharz,
Ethylen/Tetrafluorethylen-Copolymer, Tetrafluorethylen/Hexafluorpropylen-
Copolymer, Tetrafluorethylen/Perfluoralkoxypropylen-Copolymer und einem durch
Modifizieren eines Fluoridharzes mit einem unterschiedlichen organischen Harz
hergestellten modifizierten Harz bestehenden Gruppe ausgewählten
Fluoridharzwerkstoff besteht.
29. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen (chipartigen)
elektrostatischen Schutzvorrichtung nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
die innere Isolierschicht mit einer Oberflächenschicht einer Dicke im Bereich von 5
bis 30 µm versehen und aus einem Werkstoff hergestellt ist, der einen niedrigeren
Erweichungspunkt als der verbleibende Teil des inneren Isolierwerkstoffs aufweist.
30. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen (chipartigen)
elektrostatischen Schutzvorrichtung nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Oberflächenschicht der inneren Isolierschicht aus Ethylen/Tetrafluorethylen-
Copolymer besteht und der verbleibende Werkstoff aus Polytetrafluorethylenharz
besteht.
31. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftstrecken mit einem Abstand im Bereich von 15 bis 150 µm voneinander
beabstandet sind.
32. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung nach Anspruch 31,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftstrecken mit einem Abstand im Bereich von 15 bis 60 µm voneinander
beabstandet sind.
33. Verfahren zur mikrobausteinartigen elektrostatischen Schutzvorrichtung nach
Anspruch 32,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftstrecken mit einem Abstand im Bereich von 15 bis 30 µm voneinander
beabstandet sind.
34. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartige elektrostatische
Schutzvorrichtung nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
die metallischen Schichten zum Bilden der Schaltkreissegmente aus metallischen
Folien bestehen.
35. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
die metallischen Schichten zum Bilden der Schaltkreissegmente aus einer
Gasphasen- oder Flüssigphasenmetallisierschicht bestehen.
36. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Löcher zur Verbindung durch stromloses Metallisieren elektrisch leitend gemacht
werden.
37. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung das folgende Schritte umfaßt:
- - Herstellen einer laminierten Baugruppe, die ein Paar von metallischen Schichten, zwischen denen eine innere Isolierschicht angeordnet ist, aufweist,
- - Ausbilden mehrerer Durchgangslöcher zum Bilden von Luftstrecken in der laminierten Baugruppe,
- - Ausbilden von Schaltkreissegmenten durch selektives Entfernen der metallischen Schichten durch Ätzen, wobei jedes Schaltkreissegment einen Teil beinhaltet, der eines der Luftstreckenlöcher umgibt,
- - Laminieren und Verbinden einer äußeren Isolierschicht und einer metallischen Folie an jeder Seite einer aus der inneren Isolierschicht und den Schaltkreissegmenten bestehenden Baugruppe,
- - Ausbilden von Durchgangslöchern zur Verbindung in einer nach dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe zwischen den Luftstreckenlöchern,
- - Ausbilden von Anschlußbereichen zur Verbindung um die Löcher zur Verbindung herum durch selektives Ätzen der metallischen Folie,
- - Ausbilden einer elektrisch leitenden Schicht an einer Innenwand der Löcher zur Verbindung, und
- - Auseinanderschneiden einer gemäß dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe in individuelle mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtungen durch Durchschneiden eines jeden Loches zur Verbindung, so daß Anschlüsse zur Verbindung entstehen, wobei jedes Loch zur Verbindung halb auseinandergeschnitten ist.
38. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung nach Anspruch 37,
dadurch gekennzeichnet, daß
es einen weiteren Schritt umfaßt, nämlich das Aufbringen einer Metallisierschicht
auf eine Kante jedes Schaltkreissegments, die in einem entsprechenden Loch der
Luftstreckenlöcher frei zugänglich ist, so daß die Kante in das Luftstreckenloch um
eine vorgegebene Höhe hineinragt.
39. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung, das folgende Schritte umfaßt:
- - Herstellen einer laminierten Baugruppe, die ein Paar von metallischen Schichten, zwischen denen eine innere Isolierschicht angeordnet ist, aufweist,
- - Ausbilden von Schaltkreissegmenten durch selektives Entfernen der metallischen Schichten mittels Ätzen,
- - Laminieren einer Zwischenisolierungsschicht an jeder Seite einer nach dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe, Ausbilden mehrerer Durchgangslöcher zum Bilden von Luftstrecken in der laminierten Baugruppe, wobei jedes der Luftstreckenlöcher durch eines der Schaltkreissegmente hindurchläuft,
- - Laminieren und Verbinden einer äußeren Isolierschicht und einer metallischen Folie an jeder Seite einer aus der inneren Isolierschicht, den Schaltkreissegmenten und der Zwischenisolierschicht bestehenden Baugruppe,
- - Ausbilden von Durchgangslöchern zur Verbindung in einer nach dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe zwischen den Luftstreckenlöchern,
- - Ausbilden von Anschlußbereichen zur Verbindung um die Löcher zur Verbindung herum durch selektives Ätzen der metallischen Folie,
- - Ausbilden einer elektrisch leitenden Schicht an einer Innenwand der Löcher zur Verbindung, und
- - Auseinanderschneiden einer gemäß dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe in individuelle mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtungen durch Durchschneiden eines jeden Loches zur Verbindung, so daß Anschlüsse zur Verbindung entstehen, wobei jedes Loch zur Verbindung halb auseinandergeschnitten ist.
40. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung, das folgende Schritte umfaßt:
- - Herstellen einer ersten äußeren Isolierschicht mit einer an jeder Seite befindlichen metallischen Schicht, wobei wenigstens eine der metallischen Schichten eine Dicke im Bereich von 3 bis 10 µm aufweist,
- - Ausbilden mehrerer Schaltkreissegmente an der ersten äußeren Isolierschicht durch Wegätzen unnötiger Teile der einen metallischen Schicht von der äußeren Isolierschicht, wobei jedes zugehörige Paar von Schaltkreissegmenten mit wechselseitig gegenüberliegenden Kanten in dem Luftstreckenloch versehen ist,
- - Herstellen einer inneren Isolierschicht, die mit mehreren Löchern zum Bilden von Luftstrecken versehen ist,
- - Laminieren und Verbinden der inneren Isolierschicht zwischen der ersten äußeren Isolierschicht und einer zweiten äußeren Isolierschicht, an deren einer Seite eine metallische Schicht ausgebildet ist, wobei die andere metallische Schicht der ersten äußeren Isolierschicht und die metallische Schicht, die an der einen Seite der zweiten äußeren Isolierschicht ausgebildet ist, voneinander wegweisen,
- - Ausbilden von Durchgangslöchern zur Verbindung in einer nach dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe zwischen den Luftstreckenlöchern,
- - Ausbilden von Anschlußbereichen zur Verbindung um die Löcher zur Verbindung herum durch selektives Ätzen der metallischen Folie,
- - Ausbilden einer elektrisch leitenden Schicht an einer Innenwand der Löcher zur Verbindung, und
- - Auseinanderschneiden einer gemäß dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe in individuelle mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtungen durch Durchschneiden eines jeden Loches zur Verbindung, so daß Anschlüsse zur Verbindung entstehen, wobei jedes Loch zur Verbindung halb auseinandergeschnitten ist.
41. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung nach Anspruch 40, bei der die metallischen Schichten, die eine
Dicke im Bereich von 3 bis 10 µm aufweisen und an der ersten äußeren
Isolierschicht ausgebildet sind, durch folgende Schritte hergestellt werden:
- - Laminieren einer metallischen Kompositschicht, die eine erste Kupferschicht mit einer Dicke im Bereich von 10 bis 50 µm, eine aus Nickel oder einer Nickellegierung hergestellte Zwischenschicht mit einer Dicke von weniger als 1 µm und eine zweite Kupferschicht mit einer Dicke im Bereich von 3 bis 10 µm aufweist, an die erste äußere Isolierschicht, wobei die zweite Kupferschicht der ersten äußeren Isolierschicht gegenüberliegt,
- - Entfernen der ersten Kupferschicht, und
- - Entfernen der Zwischenschicht bis die zweite Kupferschicht freiliegt.
42. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung nach Anspruch 41,
dadurch gekennzeichnet, daß
die erste Kupferschicht in Bereichen, die an Verbindungspunkte mit den
Durchgangslöchern zur Verbindung angrenzen, unentfernt bleibt.
43. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung nach Anspruch 40,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein weiterer Schritt vorgesehen ist, nämlich das Aufbringen einer kontrollierten
Menge einer Schutzmetallisierschicht auf die Schaltkreissegmente vor dem
Laminier- und dem Verbindungsschritt.
44. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung, das folgende Schritte umfaßt:
- - Herstellen eines Paares von Schaltkreissegmentbaugruppen, von denen jede eine äußere Isolierschicht, eine erste metallische Schicht, die eine Seite der äußeren Isolierschicht bedeckt, und eine zweite metallische Schicht aufweist, die die andere Seite der äußeren Isolierschicht bedeckt,
- - Ausbilden mehrerer Schaltkreissegmente an einer Seite der äußeren Isolierschicht durch Wegätzen unnötiger Teile der ersten metallischen Schicht,
- - Herstellen einer inneren Isolierschicht, die mit mehreren Durchgangslöchern zum Bilden einer Strecke in Verbindung mit den Schaltkreissegmenten ausgebildet ist,
- - Laminieren und Verbinden der inneren Isolierschicht zwischen den Schaltkreissegmentschichten, wobei die Schaltkreissegmente der Schaltkreissegmentbaugruppe der inneren Isolierschicht gegenüberliegen und jedes Schaltkreissegment mit einem zugehörigen Loch der Luftstreckenlöcher der inneren Isolierschicht fluchtet,
- - Ausbilden von Durchgangslöchern zur Verbindung in einer nach dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe zwischen den Luftstreckenlöchern,
- - Ausbilden von Anschlußbereichen zur Verbindung um die Löcher zur Verbindung herum durch selektives Ätzen der zweiten metallischen Schichten,
- - Ausbilden einer elektrisch leitenden Schicht an einer Innenwand der Löcher zur Verbindung, und
- - Auseinanderschneiden einer gemäß dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe in individuelle mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtungen durch Durchschneiden eines jeden Loches zur Verbindung, so daß Anschlüsse zur Verbindung entstehen, wobei jedes Loch zur Verbindung halb auseinandergeschnitten ist.
45. Verfahren zur Herstellung einer mikrobausteinartigen elektrostatischen
Schutzvorrichtung, das folgende Schritte umfaßt:
- - Herstellen eines Paares von Schaltkreissegmentbaugruppen, von denen jede eine äußere Isolierschicht und eine metallische Schicht aufweist, die eine Seite der äußeren Isolierschicht bedeckt,
- - Ausbilden mehrerer Schaltkreissegmente an einer Seite der äußeren Isolierschicht durch Wegätzen unnötiger Teile der metallischen Schicht,
- - Herstellen einer inneren Isolierschicht,
- - Laminieren und Verbinden der inneren Isolierschicht zwischen den Schaltkreissegmentschichten, wobei die Schaltkreissegmente der Schaltkreissegmentbaugruppe der inneren Isolierschicht gegenüberliegen,
- - Ausbilden von Durchgangslöchern zur Bildung von Luftstrecken in einer nach dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe, wobei jedes der Luftstreckenlöcher durch eines der Schaltkreissegmente hindurchläuft,
- - Herstellen eines Paares von Verbindungsanschlußbaugruppen, von denen jede eine äußere Isolierschicht und eine metallische Folienschicht aufweist, die eine Seite der äußeren Isolierschicht bedeckt,
- - Laminieren und Verbinden einer Baugruppe, die die innere Isolierschicht und die Schaltkreisschichten beinhaltet, zwischen den Verbindungsanschlußbaugruppen, wobei die metallischen Folienschichten der Verbindungsanschlußbaugruppen voneinander wegweisen,
- - Ausbilden von Durchgangslöchern zur Verbindung in einer nach dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe zwischen den Luftstreckenlöchern,
- - Ausbilden von Anschlußbereichen zur Verbindung um die Löcher zur Verbindung herum durch selektives Ätzen der zweiten metallischen Folienschichten,
- - Ausbilden einer elektrisch leitenden Schicht an einer Innenwand der Löcher zur Verbindung, und
- - Auseinanderschneiden einer gemäß dem vorangegangenen Schritt hergestellten Baugruppe in individuelle mikrobausteinartige elektrostatische Schutzvorrichtungen durch Durchschneiden eines jeden Loches zur Verbindung, so daß Anschlüsse zur Verbindung entstehen, wobei jedes Loch zur Verbindung halb auseinandergeschnitten ist.
Applications Claiming Priority (5)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
JP9252095 | 1995-04-18 | ||
JP9252195 | 1995-04-18 | ||
JP9251995 | 1995-04-18 | ||
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