DE19618981C1 - Handapparat für ein Funktelefonsystem - Google Patents

Handapparat für ein Funktelefonsystem

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Handapparat für ein Funktelefonsy­ stem gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus der DE 28 06 744 A1 sowie aus der DE 295 15 644 U1 ist jeweils bereits ein Fernsprechhandapparat für ein Funktelefonsystem bekannt, bei dem eine vordere Gehäuseschale und eine mit dieser verbindbare hintere Ge­ häuseschale vorhanden sind. Der Handapparat enthält ebenfalls in sei­ nem Inneren eine Verriegelungseinrichtung, die in einer Verriegelungs­ stellung die Gehäuseschalen miteinander verriegelt und in einer Entriege­ lungsstellung die Verriegelung aufhebt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Handapparat der ein­ gangs genannten Art dafür zu sorgen, daß er sich von Laien nicht mehr so ohne weiteres öffnen läßt, von einem Fachmann jedoch schnell und un­ kompliziert demontiert werden kann.
Die Lösung der gestellten Aufgabe ist im kennzeichnenden Teil des Patent­ anspruchs 1 angegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Ein für ein Funktelefonsystem vorgesehener Handapparat nach der Erfin­ dung zeichnet sich dadurch aus, daß er ebenfalls in seinem Innern eine Blockier­ einrichtung enthält, die einen selbständigen Übergang der Verriegelungs­ einrichtung aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung verhindert.
Für einen Laien sind somit die Verriegelungseinrichtung und die Blockier­ einrichtung unzugänglich, da sie sich beide im Innern des Handapparats befinden. Er läßt sich daher praktisch nur noch durch Fachpersonal öff­ nen. Nur dieses kennt mögliche Wege, die Blockiereinrichtung so zu betä­ tigen, daß sie einen Übergang der Verriegelungseinrichtung aus der Ver­ riegelungsstellung in die Entriegelungsstellung erlaubt, so daß eine Tren­ nung der Gehäuseschalen voneinander möglich ist. Die Betriebssicherheit und die Lebensdauer des Handapparats lassen sich dadurch ganz ent­ scheidend verbessern.
Die Verriegelungseinrichtung und die Blockiereinrichtung können räum­ lich getrennt voneinander angeordnet sein. Möglich ist es aber auch, zu­ mindest Teile der Verriegelungseinrichtung und der Blocklereinrichtung zu einem gemeinsamen Element zusammenzufassen. Dieses Element könnte dann sowohl eine Verriegelungsfunktion als auch eine Blockier­ funktion aufweisen.
Als Verriegelungseinrichtung soll eine solche Einrichtung verstanden werden, die bei der Verbindung beider Gehäuseschalen eine Relativver­ schiebung der zu ihr gehörenden Verriegelungselemente in einer Richtung zuläßt, also zwischen Verriegelungsstellung und Entriegelungsstellung, und ansonsten eine Relativverschiebung der Verriegelungselemente in ei­ ner dazu senkrechten Richtung verhindert, wenn diese die Verriegelungs­ stellung erreicht haben.
Die Blockiereinrichtung dient dann dazu, die Relativverschiebung der Verriegelungselemente in der noch verbleibenden einzigen Richtung zu blockieren.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Blockierein­ richtung durch eine Öffnung hindurch betätigbar, die sich in einer Außen­ wand einer der Gehäuseschalen befindet, wobei die Öffnung durch ein ent­ fernbares Außenwandelement dieser Gehäuseschale verschlossen ist. Da­ bei kann das Außenwandelement auch in der Öffnung liegen.
Für den Fachmann wird somit ein einfacher Weg zur Betätigung der Blockiereinrichtung zur Verfügung gestellt, während es für den Laien nicht so einfach ist, diesen Weg aufzufinden, zumal dann, wenn das Au­ ßenwandelement etwa durch ein Typenschild abgedeckt oder durch eine durchgehende Wandstrukturierung der Gehäuseschale nur schlecht er­ kennbar ist. Andererseits kann selbst bei abgenommenem Außenwandele­ ment dafür Sorge getragen werden, daß Mittel zur Betätigung der Blockier­ einrichtung nur schwer lokalisierbar sind, so daß es auch in diesem un­ günstigen Fall nur wenig wahrscheinlich ist, daß ein Laie diese Mittel ent­ deckt.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung gehören zur Verriegelungsein­ richtung von einer der Gehäuseschalen getragene Nasen und von der an­ deren Gehäuseschalen getragene Haken, die parallel zu einer Verbin­ dungsebene der Gehäuseschalen verschiebbar sind. Die Verschieberich­ tung kann hier beliebig gewählt werden, wird jedoch vorzugsweise in Längsrichtung des Handapparats liegen. Wird die Verriegelungsstellung erreicht, so sind die Nasen in die Haken eingefahren. Durch die Blockier­ einrichtung wird dann jede weitere Relativverschiebung zwischen Nasen und Haken parallel zur Verbindungsebene der Gehäuseschalen blockiert, so daß dann eine Trennung der Gehäuseschalen voneinander nicht mehr möglich ist.
Nach einer vorteilhaften anderen Ausgestaltung der Erfindung sind die Gehäuseschalen, wenn sie aufeinander liegen, parallel zueinander ver­ schiebbar, wobei sowohl die Nasen als auch die Haken fest an ihnen ange­ bracht sind. Beispielsweise können die Nasen und Haken einstückig mit den jeweiligen Gehäuseschalen verbunden sein. Bestehen die Gehäuse­ schalen aus Kunststoff, so gilt dies dann auch für die Nasen und Haken. Die Verriegelungseinrichtung läßt sich dadurch in platzsparender Weise ausbilden und somit kostengünstig herstellen.
Nach einer noch anderen Ausgestaltung der Erfindung enthält die Blockiereinrichtung wenigstens ein Rastelement, das von einer der Ge­ häuseschalen getragen wird und hinter eine Kante der anderen Gehäuse­ schale eingreift, wenn sich die Verriegelungseinrichtung in der Verriege­ lungsstellung befindet. Je nach Aufbau des Handapparats kann ein sol­ ches Rastelement an einer geeigneten Stelle angeordnet sein. Als vorteil­ haft hat es sich jedoch erwiesen, jeweils in der Bahn der Nasen bzw. Haken separate Rastelemente vorzusehen, beispielsweise an den beiden Längs­ seiten des Handapparats, wenn entlang dieser Längsseiten auch die Nasen bzw. Haken angeordnet sind. Dies führt zu einer sichereren Blockierung der Verriegelungsstellung.
Das Rastelement kann z. B. als Rastarm ausgebildet sein, der schwenkbar an der Gehäuseschale gelagert ist. Im Falle zweier Rastarme können diese über einen gemeinsamen Bügel miteinander verbunden sein. Jeder der Rastarme weist dabei an seiner freien Seite eine Klinke auf, die dann, wenn die Verriegelungseinrichtung in der Verriegelungsstellung ist, hinter eine entsprechende Kante der anderen Gehäuseschale eingreift.
Auch Rastarme und Bügel können aus Kunststoff bestehen, so daß für die Verriegelungseinrichtung und die Blockiereinrichtung keine Metallteile benötigt werden. Dies führt dazu, daß der Handapparat besser recycelbar ist.
In Weiterbildung der Erfindung kann das Rastelement mit einem Zugele­ ment gekoppelt sein, das im Bereich der Öffnung liegt. Im Falle zweier Rastelemente könnte das Zugelement auch mit dem die Rastelemente ver­ bindenden Bügel gekoppelt sein. Über dieses Zugelement lassen sich so­ mit die Rastelemente, also die Blockiereinrichtung, betätigen, wobei zur besseren Positionierung des Zugelements deren freies Ende auch in einer Führung geführt sein kann. Das Zugelement selbst läßt sich an seinem freien Ende z. B. mit einem Schlitz versehen, in den ein spitzer Gegen­ stand, z. B. ein Schraubenzieher, eingeführt werden kann, um das Zugele­ ment in seiner Längsrichtung zu verstellen.
Entsprechend einem Merkmal der Erfindung wird das Zugelement von dem in der Öffnung liegenden Außenwandelement abgedeckt. Das Außenwand­ element kann dabei so positioniert sein, daß es in seiner Sollage das Zugelement niederdrückt und damit das Rastelement hinter die Kante, wenn sich die Verriegelungseinrichtung in der Verriegelungsstellung be­ findet. Es ist somit kein separater Mechanismus nötig, mit dem z. B. das Rastelement in Richtung Kante vorgespannt wird. Dies vereinfacht den Aufbau der Blockiereinrichtung.
Das Außenwandelement kann in seiner Ebene zwischen zwei Stellungen verschiebbar sein und in jeder Stellung das Zugelement abdecken, so daß es auch bei den verschiedenen Verschiebestellungen des Außenwandele­ ments nicht so ohne weiteres zugänglich ist. Zugänglich wird das Zugele­ ment erst dann, wenn das Außenwandelement gänzlich abgenommen wird, wozu allerdings noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Zugelement ist somit weitestgehend gegen unautorisierten Zugriff ge­ schützt. Durch das Außenwandelement kann z. B. eine sogenannte SIM- Karte des Handapparats abgedeckt werden, die sich ebenfalls in der Öff­ nung bzw. unterhalb dieser befindet.
Nach einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung gehören zur Ver­ riegelungseinrichtung wenigstens zwei jeweils Nasen oder Haken tragende Verriegelungsstangen, die parallel zu einer Verbindungsebene der Gehäu­ seschalen verschiebbar und an einer der Gehäuseschalen gelagert sind, sowie Haken oder Nasen an der anderen Gehäuseschale. Zur Bildung der Blockiereinrichtung ist dabei ein Ende der jeweiligen Verriegelungsstan­ gen in einer Halterung an der einen Gehäuseschale klemmend verschieb­ bar gehalten.
Die Verriegelungsstangen befinden sich vorzugsweise an beiden Längssei­ ten des Handapparats und erstrecken sich in dessen Längsrichtung. Sie selbst sind in ihrer Längsrichtung verschiebbar. Zur Verschiebung der Verriegelungsstangen können diese im Bereich ihres anderen Endes je­ weils mit einem in den Batterieraum des Handapparats hineinragenden Ansatz versehen sein. Dabei kann der jeweilige Ansatz unterhalb von im Batterieraum befindlichen Batterien zu liegen kommen, um ihn gegen un­ sachgemäßes Betätigen zu schützen. Die Verriegelungsstangen können auch miteinander verbunden sein, z. B. über die genannten Ansätze, so daß nur eine Verschiebebetätigung erforderlich ist.
Wird nach Herausnahme der Batterien der jeweilige Ansatz verschoben, um die Gehäuseschalen voneinander trennen zu können, so muß zu dieser Verschiebung zunächst vergleichsweise viel Kraft aufgewendet werden, um die Wirkung der Blockiereinrichtung zu überwinden. Erst dann ist eine weniger Kraft erforderliche Verschiebung möglich, um die Verriegelungs­ einrichtung aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung zu überführen. Durch Wahl einer höheren Klemmkraft der Blockiereinrich­ tung wird somit Sorge dafür getragen, daß ein Laie auch dann, wenn er die Ansätze nach Öffnen des Batterieraums entdecken sollte, nicht so ohne weiteres die Entriegelung der Gehäuseschalen vornehmen kann.
Sind die beiden Verriegelungsstangen über die Ansätze miteinander ver­ bunden, so kann sich ausgehend z. B. vom Verbindungsbereich der Ansät­ ze noch eine weitere Verriegelungsstange zur Verriegelung der Gehäuse­ schalen im Bereich ihrer Stirnseiten erstrecken, was zu einer noch siche­ reren Verbindung zwischen den beiden Gehäuseschalen führt. Diese wei­ tere Verriegelungsstange befindet sich vorzugsweise in der Mittelachse des Handapparats und erstreckt sich unterhalb des Batteriefachs in Längsrichtung zur Verriegelung der Gehäuseschalen im Bereich der z. B. unteren Stirnseite.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend unter Bezu­ gnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1a einen Längsschnitt durch ein Mobiltelefon senkrecht zu dessen Hauptebene, das mit einer Verriegelungseinrichtung und einer Blockier­ einrichtung nach einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung ausge­ stattet ist;
Fig. 1b eine Draufsicht auf die Rückseite des Mobiltelefons nach Fig. 1a;
Fig. 2a bis 2d Längsschnitte entsprechend der Fig. 1a bei unter­ schiedlicher Verschiebestellung der zum Mobiltelefon gehörenden Gehäu­ seschalen; und
Fig. 3a bis 3h eine Verriegelungseinrichtung mit zugehöriger Blockiereinrichtung für ein Mobiltelefon gemäß einem zweiten Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung.
Das als Handapparat ausgebildete Mobiltelefon nach den Fig. 1a und 1b gehört zu einem Funktelefonsystem, bei dem Mobiltelefone über eine feste Basisstation miteinander kommunizieren können. Ein derartiges Mobiltelefon kann auch als Handy bezeichnet werden.
Der Handapparat nach den Fig. 1a und 1b besteht aus einer hinteren Gehäuseschale 1 und einer vorderen Gehäuseschale 2. Es handelt sich hier um quasi Halbschalen, die zum Aufbau des Handapparats miteinan­ der verbunden werden. Sie lassen sich auch wieder voneinander lösen, wie noch beschrieben wird. Die vordere Gehäuseschale 2 trägt einen Lautspre­ cher 3, ein hinter einem Fenster 4 in einem Rahmen 5 angeordnetes Display 6, mehrere Tasten 7 und ein Mikrophon 8. Sämtliche Einheiten 3 bis 8 befinden sich auf einer Hauptleiterplatte 9. Diese ist in geeigneter Weise zwischen der vorderen Gehäuseschale 2 und der hinteren Gehäuse­ schale 1 befestigt. Sämtliche elektrischen Komponenten auf der Leiter­ platte 9 sind durch ein Schirmblech 10 abgeschirmt. Über eine nicht dar­ gestellte Leitung sind die ebenfalls nicht dargestellten Empfangs- und Sendeeinrichtungen auf der Leiterplatte 9 mit einer Antenne 11 verbun­ den.
Die hintere Gehäuseschale 1 dient am unteren Ende des Handapparats zur Bildung eines Batterieraums 12, in welchem sich ein Batteriepack 14 zum Betrieb des Handapparats unterbringen läßt. Der Batterieraum 12 ist bei miteinander verbundenen Gehäuseschalen 1 und 2 über eine Öffnung 13 zugängig und wird vom Batteriepack 14 bündig zur Außenhaut des Hand­ apparats ausgefüllt. Der Batteriepack 14 ist in Fig. 1a zu erkennen und in Fig. 1b der Übersicht wegen fortgelassen.
Am oberen und in der Nähe der Antenne 11 liegenden Ende der hinteren Gehäuseschale 1 befindet sich an deren Rückseite quasi in Verlängerung der Außenwand des Batteriepacks 14 eine Öffnung 15, die von einem Au­ ßenwandelement 16 verschlossen ist. Dieses ist in Fig. 1a zu erkennen. Das Außenwandelement 16 fluchtet im Normalfall mit der Außenwand des Batteriepacks 14 und bildet zusammen mit diesem die Rückwand der hin­ teren Gehäuseschale 1. Unmittelbar unterhalb des Außenwandelements 16 liegt parallel zu diesem eine Führungsschiene 17, durch die das Außen­ wandelement 16 in Längsrichtung des Handapparats geführt und ver­ schiebbar ist. Einerseits läßt sich mit dem Außenwandelement 16, wie in Fig. 1a gezeigt, die Öffnung 15 verschließen, während andererseits das Außenwandelement 16 in Richtung zum unteren Ende des Handapparats verschoben werden kann, also in Richtung des Mikrophons, wobei aller­ dings vorher der Batteriepack 14 entfernt werden muß. Dabei ist die Ver­ schiebung des Außenwandelements 16 in dieser Richtung aber begrenzt, wie noch ausgeführt wird. Die hintere Gehäuseschale 1 und die Führungs­ schiene 17 können z. B. einstückig miteinander verbunden sein.
Unterhalb der Öffnung 15 hält die hintere Gehäuseschale 1 einen Träger 18 für eine Steuerkartenhalterung 19, die durch die Öffnung 15 hindurch zugänglich ist. Auch der Träger 18 kann mit der hinteren Gehäuseschale 1 einstückig verbunden sein. Bei der Steuerkartenhalterung 19 kann es sich um eine solche zur Halterung einer sogenannten SIM-Karte handeln. Die­ se Steuerkartenhalterung 19 kommt quasi in einer hinteren Ausnehmung 20 des Trägers 18 zu liegen. Im Betriebszustand liegen das Außenwandele­ ment 16, die Führungsschiene 17 und die Steuerkartenhalterung 19 pa­ rallel zueinander. Zum Öffnen der Steuerkartenhalterung 19 wird das Au­ ßenwandelement 16 soweit in Richtung zum unteren Ende des Handappa­ rats verschoben, bis die obere Stirnseite des Außenwandelements 16 mit dem unteren Rand 21 der Ausnehmung 20 fluchtet. Jetzt kann die Steuer­ kartenhalterung 19 geöffnet werden, um eine Steuerkarte einzulegen oder herauszunehmen. Dabei ist die Position des Außenwandelements 16 durch nicht dargestellte Rastmittel fixiert. Das Außenwandelement 16 kann somit in dieser Betriebsstellung nicht vollständig vom Träger 18 ab­ gleiten.
In Übereinstimmung mit der Erfindung sind die hintere Gehäuseschale 1 und die vordere Gehäuseschale 2, wenn sie mit ihren nach innen weisen­ den Flächen aufeinanderliegen, wenigstens bereichsweise parallel zu ein­ ander verschiebbar, und zwar vorzugsweise in Längsrichtung des Hand­ apparats. Um eine mechanisch feste Verbindung zwischen der hinteren Gehäuseschale 1 und der vorderen Gehäuseschale 2 herzustellen, ist im vorliegenden Fall die vordere Gehäuseschale 2 mit Nasen 22 versehen, von denen mehrere in Längsrichtung des Handapparats nebeneinanderlie­ gend angeordnet sind. Die Nasen 22 befinden sich an den gegenüberlie­ genden Seitenflächen der vorderen Gehäuseschale 2 und stehen von die­ sen nach innen ab. Sie können aus Kunststoffbestehen und einstückig mit der vorderen Gehäuseschale 2 verbunden sein. In Fig. 1a ist nur eine die­ ser Nasen 22 zu erkennen.
Andererseits befinden sich an der hinteren Gehäuseschale 1 für die jewei­ ligen Nasen 22 vorgesehene Haken 23, die ebenfalls an den gegenüberlie­ genden Innenseiten der hinteren Gehäuseschale 1 angeordnet sind und von diesen nach innen abstehen. Auch diese Haken 23 können wie die hin­ tere Gehäuseschale 1 aus Kunststoff hergestellt und mit dieser einstückig verbunden sein. Die Haken 23 weisen jeweils einen sich in Längsrichtung des Handapparats erstreckenden Nasenaufnahmebereich 24 auf, der schließlich in eine Mündung 25 übergeht, die sich in Richtung zur vorde­ ren Gehäuseschale 2 hin öffnet. Werden die Gehäuseschalen 1 und 2 mit ihren Innenseiten aufeinandergesetzt, so werden zunächst die Nasen 22 in die Mündungen 25 geführt, bis die Gehäuseschalen 1 und 2 aufeinander zu liegen kommen. Danach werden die Gehäuseschalen 1 und 2 in ihrer Längsrichtung parallel zueinander verschoben, so daß jetzt die Nasen 22 in die jeweiligen Nasenaufnahmebereiche 24 der Haken 23 hineingleiten. Schlagen sie in Verschieberichtung gesehen dann gegen die Haken 23 an, so haben die Gehäuseschalen 1 und 2 ihre Endstellung erreicht, in der die Stirnseiten der Gehäuseschalen 1 und 2 miteinander fluchten. Sie lassen sich dann nicht mehr dadurch voneinander trennen, daß sie senkrecht zu ihrer Verbindungsebene bewegt werden. Um auch eine erneute Relativver­ schiebung der Gehäuseschalen 1 und 2 in ihrer Längsrichtung zu verhin­ dern, ist erfindungsgemäß eine Blockiereinrichtung vorgesehen, deren Aufbau nachfolgend beschrieben wird. Zuvor sei aber noch darauf hinge­ wiesen, daß die Fig. 1b insgesamt sechs Nasen-/Hakenkombinationen 22, 23 zeigt. Drei davon befinden sich in jeweils gleichem Abstand vonein­ ander an den jeweiligen Innenseiten der Gehäuseschalen 1 und 2.
Wie bereits oben erwähnt, dient die Blockiereinrichtung dazu, eine Rela­ tivverschiebung der Gehäuseschalen 1 und 2 in ihrer Längsrichtung zu verhindern, wenn die Nasen 22 in die Nasenaufnahmebereiche 24 der Ha­ ken 23 eingeführt worden sind.
Die Blockiereinrichtung besteht im vorliegenden Fall aus zwei Rastarmen 26 und 27, von denen sich jeweils einer an einer der Seiten der hinteren Gehäuseschale 1 befindet. Dort ist sein zur Antenne 11 weisendes Ende je­ weils an der Innenseite der hinteren Gehäuseschale 1 schwenkbar ange­ lenkt. Hierzu dienen Lager 28 und 29. Das von der Antenne 11 wegweisen­ de Ende eines jeden Rastarms ist mit einer Klinke 30, 31 einstückig ver­ bunden. Diese Klinke weist in Richtung zur vorderen Gehäuseschale 2. Sind die Rastarme 26, 27 am weitesten von der hinteren Gehäuseschale 1 weggeschwenkt, so hintergreifen die Klinken 30, 31 eine an der vorderen Gehäuseschale 2 jeweils vorgesehene Kante 32, 33, die sich an der Innen­ seite der vorderen Gehäuseschale 2 befindet und z. B. durch einen Steg oder eine Ausnehmung gebildet sein kann. Auf diese Weise wird die Verrie­ gelungsstellung der Verriegelungseinrichtung fixiert, so daß sich die Ge­ häuseschalen 1 und 2 nicht mehr voneinander lösen lassen. Genauer ge­ sagt verhindern in den Fig. 1a und 1b die Haken 23 eine Verschiebung der Nasen nach links, während durch die Rastarme eine Verschiebung der Kanten 32, 33 nach rechts verhindert wird. Eine Trennung der Gehäuse­ schalen 1 und 2 senkrecht voneinander wird ebenfalls durch die Nasen- /Hakenkombination 22, 23 verhindert, also durch die Verriegelungswir­ kung der Verriegelungseinrichtung.
Beide Rastarme 26, 27 sind über einen Bügel 34 miteinander verbunden, der sich quer zum Handapparat erstreckt und unterhalb des Bereichs des Trägers 18 zu liegen kommt, welcher am weitesten von der Antenne 11 ent­ fernt ist. In diesem Bereich weist der Träger 18 eine Trägeröffnung 35 auf, in die sich ein stangenförmiges Zugelement 36 hineinerstreckt, das mit dem Bügel 34 gekoppelt ist. Dieses Zugelement 36 fluchtet mit der oberen Fläche des Trägers 18 und weist einen seitlichen Einschnitt 37 auf. Um diesen seitlichen Einschnitt 37 zugänglich zu machen, ist am entspre­ chenden Rand der Trägeröffnung 35 eine Abschrägung 38 vorgesehen.
Soll die Blockiereinrichtung die Verriegelungseinrichtung freigeben, sol­ len also die Rastarme 26 und 27 außer Eingriff mit den Kanten 32 und 33 gebracht werden, so geschieht dies durch Herausziehen des Zugelements 36 aus der Trägeröffnung 35. Um diesen Vorgang zu erleichtern, kann mit einem Schraubenzieher oder einem anderen spitzen Gegenstand in den seitlichen Einschnitt 37 gefaßt werden. Dieser ist infolge der Abschrägung 38 zugänglich, wenn die Rastarme 26, 27 noch die Kanten 32, 33 hinter­ greifen.
Um das Zugelement 36 allerdings aus der Trägeröffnung 35 herausziehen zu können, ist es erforderlich, zuvor das Außenwandelement 16 vollstän­ dig herauszunehmen. Hierzu muß auch der Batteriepack 14 entfernt wer­ den, wie eingangs erläutert. Erst dann kann die Blockiereinrichtung in ei­ ne Betriebsstellung gebracht werden, in der sie eine Verschiebung der Ver­ riegelungseinrichtung aus der Verriegelungsstellung in die Entriege­ lungsstellung erlaubt. Befindet sich die Verriegelungseinrichtung in der Verriegelungsstellung, so werden die Rastarme 26, 27 dadurch in Eingriff mit den Kanten 32, 33 gebracht, daß über das Außenwandelement 16 das Zugelement 36 nach unten gedrückt wird. Besondere Vorspannmittel für die Rastarme 26, 27 sind somit nicht erforderlich.
Die Fig. 2a bis 2d zeigen im einzelnen nochmals die Abläufe beim Zerle­ gen des Handapparats bzw. beim Trennen der Gehäuseschalen 1 und 2 voneinander. Dabei sind der Übersicht wegen das Außenwandelement 16 und die Führungsschiene 17 fortgelassen sowie auch der Batteriepack 14. Ferner sind gleiche Elemente wie in den Fig. 1a und 1b mit denselben Bezugszeichen versehen und werden nicht nochmals beschrieben.
In der Fig. 2a befindet sich die Verriegelungseinrichtung in der Verriege­ lungsstellung, wobei also die Nasen 22 vollständig in die Haken 23 einge­ fahren sind. Die Blockiereinrichtung befindet sich in der Blockierstellung, so daß die Klinke 30 die Kante 32 bzw. den Ansatz hintergreift. Das obere Ende des Zugelements 36 fluchtet mit der oberen Fläche des Trägers 18. Dieser ist hier der Übersicht wegen nur teilweise abgebildet. Um auch eine stirnseitige Verriegelung der Gehäuseschalen 1 und 2 zu erreichen, kön­ nen hier mehrere Paare von Nasen 39 und diese aufnehmende Öffnungen 40 vorhanden sein. Die Nasen weisen dann nach innen und befinden sich an der hinteren Gehäuseschale 1, während die Öffnungen 40 in einem in­ nen liegenden Ansatz 41 der Gehäuseschale 2 vorhanden sind. Dies ist am besten in Fig. 2d zu erkennen.
In Fig. 2b wird die Blockierstellung der Blockiereinrichtung aufgehoben, und zwar dadurch, daß das Zugelement 36 angehoben wird. Klinke 30 und Kante 32 kommen somit außer Eingriff. Jetzt können entsprechend der Fig. 2c die Gehäuseschalen 1 und 2 in Längsrichtung relativ zueinander verschoben werden, so daß die Klinke 30 über die Kante 32 nach links in Fig. 2c hinwegläuft. Gleichzeitig kommt die Nase 22 frei und im Bereich der Mündung 25 zu liegen. Auch die Nase 39 wird aus der Öffnung 40 her­ ausbewegt.
Schließlich kann entsprechend Fig. 2d nunmehr die hintere Gehäuse­ schale 1 von der vorderen Gehäuseschale 2 senkrecht abgenommen wer­ den. Der Handapparat ist jetzt geöffnet. Um ihn wieder zu schließen, ver­ laufen die Vorgänge in umgekehrter Reihenfolge.
Um zu verhindern, daß die Rastarme 26, 27 zu weit aus der hinteren Ge­ häuseschale 1 herausgeschwenkt werden, kann diese mit entsprechenden Stoppern 42 versehen sein. Darüber hinaus kann die untere Seite der Klin­ ke 30 angeschrägt sein, damit sie im vorliegenden Fall über den die Kante bildenden Ansatz 32 hinweggleiten kann, wenn die Nasen 22 in den Nasen­ aufnahmebereich 24 einlaufen.
Die Fig. 3a bis 3h zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfin­ dung. Sie sind insofern vereinfacht dargestellt, als sie nur die Seitenwand­ bereiche der hinteren und vorderen Gehäuseschale zeigen. Dabei wird nur auf den Aufbau einer Seitenwand des Handapparats Bezug genommen, da der Aufbau der anderen Seitenwand des Handapparats dazu symmetrisch ist.
Die Fig. 3a zeigt den Aufbau der hinteren Gehäuseschale 1 im Bereich ih­ rer Seitenwand. An der hinteren Stirnseite ist ein in Richtung zur vorderen Gehäuseschale 2 weisender Positionierungshaken 43 angeordnet. An der Innenlängsseite der Seitenwand befinden sich dagegen mehrere Füh­ rungselemente 44, 45 und 46 zur Führung einer Verriegelungsstange 47, wie sie in Fig. 3b gezeigt ist. In einem unteren Abschnitt der hinteren Ge­ häuseschale 1 ragt nach innen ein Wandelement 48, von dem ab der Batte­ rieaufnahmebereich beginnt. Dieses Wandelement 48 steht im Abstand zur Seitenwand 49 der hinteren Gehäuseschale 1, wobei die Verriege­ lungsstange 47 zwischen Wandelement 48 und Seitenwand 49 geführt ist. Zum Wandelement 48 gehören eine quer verlaufende Rückwand 50 sowie ein mit Wölbungen versehenes Bodenelement 51 zur Aufnahme von Batte­ rien. Ferner gehört zum Wandelement 48 eine Seitenwand 52, die im Ab­ stand und parallel zur Seitenwand 49 liegt. Die Seitenwand 52 enthält eine hier rechteckige Öffnung 53.
Die Fig. 3b zeigt die Verriegelungsstange 47, die als Flachstange ausge­ bildet ist. Sie liegt an der Seitenwand 49 an und ist in ihrer Längsrichtung verschiebbar. Zur Lagerung der Verriegelungsstange 47 an der Seiten­ wand 49 dienen die bereits erwähnten Führungselemente 44, 45 und 46, wobei die Führungselemente 45 die Verriegelungsstange 47 von unten un­ terstützen, und zwar im Bereich von Ausnehmungen 54 und 55 an der un­ teren Längskante der Verriegelungsstange 47. Mit ihrer oberen Längskan­ te liegt die Verriegelungsstange 47 an den Führungselementen 46 an. Der vordere Abschnitt der Verriegelungsstange 47, mit 47a bezeichnet, kommt zwischen den Wänden 49 und 52 zu liegen.
Ein hinterer Abschnitt 47b der Verriegelungsstange 47 weist an seiner oberen Längskante zwei im Abstand zueinander liegende Einkerbungen 56 und 57 auf. Dieser hintere Abschnitt 47b wird durch das bügelförmige Führungselement 44 gegen Abrutschen von der Seitenwand 49 gesichert, das den Abschnitt 47b umgreift. Dieses bügelförmige Führungselement 44 weist darüber hinaus einen von oben nach unten weisenden Rastansatz auf, der je nach Verschiebestellung der Verriegelungsstange 47 in eine der Einkerbungen 56, 57 greift und die Verriegelungsstange 47 somit blockiert. Das bügelförmige Führungselement 44, der Abschnitt 47b und die Einkerbungen 56, 57 bilden eine Blockiereinrichtung.
An der unteren Längskante der Verriegelungsstange 47 sind Haken 58 an­ gebracht, die in Richtung zur vorderen Gehäuseschale 2 weisen. Diese Ha­ ken bestehen aus winkelförmigen Elementen, deren freier Schenkel paral­ lel zur Längsrichtung der Verriegelungsstange 47 verläuft. Im vorliegen­ den Fall zeigt der freie Schenkel in Richtung zum Batteriegehäuse.
Darüber hinaus befindet sich im vorderen Abschnitt 47a der Verriege­ lungsstange 47 noch ein seitlicher Ansatz, der das Bezugszeichen 59 trägt. Dieser seitliche Ansatz 59 erstreckt sich durch die Öffnung 53 hindurch in das Batteriefach und bildet dort einen Teil des Bodens des Batteriefachs. Befindet sich im Batteriefach eine Batterie, so liegt diese sowohl auf dem Bodenelement 51 als auch auf dem Ansatz 59 auf. Beide Elemente weisen dazu die gleiche Strukturierung auf. Eine mit dem freien Ende des Ansat­ zes 59 verbundene dritte Verriegelungsstange 60, die parallel zur Verrie­ gelungsstange 47 verläuft, dient zur Verriegelung der Gehäuseschalen 1 und 2 im unteren Stirnseitenbereich. Der Ansatz 59 ist mit dem entspre­ chenden Ansatz der gegenüberliegenden Verriegelungsstange verbunden, so daß die dritte Verriegelungsstange 60 mittig liegt.
Die Fig. 3c zeigt die entsprechende Seitenwand der vorderen Gehäuse­ schale 2. An ihrer der Antenne zugewandten Stirnseite ist eine Ausneh­ mung 61 zur Aufnahme des Positionierungshakens 43 vorgesehen. An der gegenüberliegenden Stirnseite ist eine weitere Ausnehmung 62 vorhan­ den, in die das freie Ende der weiteren Verriegelungsstange 60 einfahrbar ist. Darüber hinaus sind an der Innenseite der Seitenwand 63 der vorderen Gehäuseschale 2 mehrere Nasen 64 vorhanden, die in die Haken 58 ein­ fahrbar sind, wenn die Verriegelungsstange 47 entsprechend verschoben wird.
Die Fig. 3d zeigt einen Zustand der hinteren Gehäuseschale 1 vor der Endmontage der Verriegelungsstange 47. Hier ist der hintere Abschnitt 47b noch nicht in das bügelförmige Führungselement 44 eingefahren, wel­ ches z. B. einstückig mit der hinteren Gehäuseschale 1 verbunden sein kann. Man erkennt die Klemmeinrichtung 65, die in eine der Einkerbun­ gen 56 und 57 einrasten kann, und die auch federnd ausgebildet sein kann. Die Klemmeinrichtung 65 kann am Bügel 44 fest montiert sein. Sie kann aber auch direkt an der Seitenwand 49 angebracht sein.
Dagegen zeigt die Fig. 3e die hintere Gehäuseschale 1 mit der Verriege­ lungsstange 47 in ihrer fertigen Montageposition. Hier greift die Klemmeinrichtung 65 in die Einkerbung 57 ein, so daß noch eine Verschie­ bung der Verriegelungsstange 47 in Richtung zum Batteriefach möglich ist. Eine entgegengesetzte Verschiebung der Verriegelungsstange 47 kann durch einen schräg verlaufenden Abschnitt 47c an ihrer unteren Längs­ kante verhindert werden, der nicht mehr einen Durchtritt der Verriege­ lungsstange 47 durch das bügelförmige Führungselement 44 nach hinten erlaubt.
Die Fig. 3f zeigt nochmal die vordere Gehäuseschale 2.
In der Fig. 3g sind die hintere Gehäuseschale 1 und die vordere Gehäuse­ schale 2 aufeinandergesetzt, jedoch noch nicht miteinander verriegelt. Hier greift lediglich der Positionierungshaken 43 in die Ausnehmung 61 der vorderen Gehäuseschale 2 ein, so daß dadurch eine Relativpositionie­ rung beider Gehäuseschalen 1 und 2 zueinander erfolgt. Wird jetzt die Ver­ riegelungsstange 47 in Richtung zum Batteriefach verschoben, so fahren die Haken 58 über die Nasen 64 und verriegeln damit beide Gehäusescha­ len 1 und 2 auch entlang der Seitenwand des Handapparats miteinander. Dieser Zustand ist in Fig. 3h gezeigt. Gleichzeitig mit dieser Verschie­ bung der Verriegelungsstange 47 fährt auch das vordere freie Ende der weiteren Verriegelungsstange 60 in die Ausnehmung 62 der vorderen Ge­ häuseschale 2 ein, so daß beide Gehäuseschalen 1 und 2 auch in diesem Stirnseitenbereich des Handapparats miteinander verriegelt werden.
Die Verschiebung beider Verriegelungsstangen 47 erfolgt durch Betätigen eines nach hinten abstehenden Ansatzes 66 an der dritten Verriegelungs­ stange 60. Hierzu muß zunächst der nicht dargestellte Batterieraum­ deckel abgenommen werden, um Zugang ins innere des Batteriefachs zu erhalten. Nach Entfernen der in ihm vorhandenen Batterien und eines eventuell vorhandenen Typenschilds, welches über einer im Bodenele­ ment 51 vorhandenen Aussparung 67 für den Ansatz 66 auf dem Bodenele­ ment 51 befestigt sein könnte, kann dann der Ansatz 66 entsprechend ver­ schoben werden und mit ihm die Verriegelungsstangen 47.
Der Kraftaufwand für die Verschiebung der Verriegelungsstangen 47 aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung einerseits und aus der Entriegelungsstellung in die Verriegelungsstellung andererseits kann unterschiedlich gewählt werden. Dies kann dadurch erreicht werden, daß die Tiefe der Einkerbungen 56, 57 verschieden gewählt wird. Um durch Verschiebung der Verriegelungsstangen 47 möglichst schwer aus der Ver­ riegelungsstellung herauszukommen, kann die Tiefe der Einkerbung 57 größer gewählt werden, so daß die Klemmeinrichtungen 65 tiefer in die je­ weiligen Verriegelungsstangen 47 eingreifen und daher bei deren Längs­ verschiebung ein größerer Verschiebewiderstand zu überwinden ist.

Claims (17)

1. Handapparat für ein Funktelefonsystem, mit einer vorderen Gehäu­ seschale (2) und einer mit dieser verbindbaren hinteren Gehäuseschale (1), der in seinem Innern eine Verriege­ lungseinrichtung (22, 23; 64, 58) aufweist, die in einer Verriegelungs­ stellung die Gehäuseschalen (1, 2) miteinander verriegelt und in einer Ent­ riegelungsstellung die Verriegelung aufhebt, dadurch gekennzeichnet, daß ebenfalls in sei­ nem Innern eine Blockiereinrichtung (30, 32; 57, 65) enthält, die einen selbständigen Übergang der Verriegelungseinrichtung aus der Verriege­ lungsstellung in die Entriegelungsstellung verhindert.
2. Handapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Blockiereinrichtung durch eine Öffnung (15) hindurch betätigbar ist, die sich in einer Außenwand einer (1) der Gehäuseschalen (1, 2) befindet, und die Öffnung (15) durch ein entfernbares Außenwandelement (16) dieser Gehäuseschale (1) verschlossen ist.
3. Handapparat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verriegelungseinrichtung von einer (2) der Gehäuseschalen (1, 2) getragene Nasen (22; 64) und von der anderen Gehäuseschale (2) getrage­ ne Haken (23; 58) gehören, die parallel zu einer Verbindungsebene der Ge­ häuseschalen (1, 2) verschiebbar sind.
4. Handapparat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Blockiereinrichtung die Relativverschiebung zwischen Nasen und Haken parallel zur Verbindungsebene der Gehäuseschalen blockier­ bar ist.
5. Handapparat nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseschalen, wenn sie aufeinanderliegen, parallel zueinander verschiebbar und sowohl die Nasen (22) als auch die Haken (23) fest an ih­ nen angebracht sind.
6. Handapparat nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Blockiereinrichtung wenigstens ein Rastelement enthält, das von einer der Gehäuseschalen (1) getragen wird und hinter eine Kante (32) der ande­ ren Gehäuseschale (2) greift, wenn sich die Verriegelungseinrichtung in der Verriegelungsstellung befindet.
7. Handapparat nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastelement als Rastarm (26, 27) ausgebildet ist, der schwenkbar an der Gehäuseschale (1) gelagert ist.
8. Handapparat nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastelement (26, 27) mit einem Zugelement (36) gekoppelt ist, das im Be­ reich der Öffnung (15) liegt.
9. Handapparat nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Zugelements (36) in einer Führung (35) liegt.
10. Handapparat nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Außenwandelement (16) das Rastelement (26, 27) hinter die Kante (32) drückt, wenn sich die Verriegelungseinrichtung in der Verriegelungs­ stellung befindet.
11. Handapparat nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Außenwandelement (16) in seiner Ebene zwischen zwei Stellungen ver­ schiebbar ist und in jeder Stellung das Zugelement (36) abdeckt.
12. Handapparat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verriegelungseinrichtung wenigstens zwei jeweils Nasen (64) oder Haken (58) tragende Verriegelungsstangen (47), die parallel zu einer Verbin­ dungsebene der Gehäuseschalen (1, 2) verschiebbar und an einer (1) der Gehäuseschalen gelagert sind, sowie Haken (58) oder Nasen (64) an der an­ deren Gehäuseschale (2) gehören.
13. Handapparat nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der Blockiereinrichtung ein Ende (47b) der jeweiligen Verriege­ lungsstangen (47) in einer Halterung (44) an der einen Gehäuseschale (1) klemmend verschiebbar gehalten ist.
14. Handapparat nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsstangen (47) im Bereich ihres anderen Endes (47a) jeweils mit einem in seinen Batterieraum hineinragenden Ansatz (59) versehen sind.
15. Handapparat nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz (59) unterhalb von im Batterieraum befindlichen Batterien zu lie­ gen kommt.
16. Handapparat nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß sich ausgehend vom Ansatz (59) eine weitere Verriegelungsstange (60) zur Verriegelung der Gehäuseschalen (1, 2) im Bereich ihrer Stirnseiten er­ streckt.
17. Handapparat nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gehäuseschalen (1, 2) um einen stirnseitigen Punkt (43, 61) zueinander verschwenkbar sind.
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