DE19622668A1 - Temporäres Implantat zur Verwendung als Verankerung im Mund - Google Patents

Temporäres Implantat zur Verwendung als Verankerung im Mund

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DE19622668A1
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Rohit Chaman Lal Sachdeva
Farrokh Farzin-Nia
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Description

Die Erfindung betrifft ein Implantat und seine Verwendung im Mund als Verankerung, insbesondere betrifft sie ein temporäres (zeitweiliges, provisorisches) Implantat, das in der freien Oberfläche des Ober- oder Unterkieferknochens positioniert wird.
Bei der herkömmlichen Zahnverschiebung werden orthodontische (kieferplastische) Klammern auf den Zähnen angeordnet und die Klammern werden unter Verwendung von orthodontischem Spanndraht miteinander verbunden. Der orthodontische Spanndraht überträgt auf bestimmte Zähne Kräfte, wodurch die Zähne bewegt werden. Dabei werden andere Zähne als Anker verwendet. Diese herkömmli­ chen Verfahren der Zahnverschiebung haben eine Reihe von Unzu­ länglichkeiten bzw. Nachteilen. Beispielsweise können bei eini­ gen Patienten der Zahn bzw. die Zähne, die zur Verankerung die­ nen sollen, fehlen. Auch wenn ein bestimmter Zahn als Anker zur Erzeugung der orthodontischen Kraft dienen kann, wird auch der bewegte Zahn eine Gegenkraft auf diesen "Anker"-Zahn ausüben, die eine unerwünschte Bewegung des Anker-Zahns zur Folge haben kann.
Bei der orthodontischen Behandlung einer Vielzahl von Patienten ist es deshalb wünschenswert, bestimmte Zähne zu stabilisieren, welche sich andernfalls aufgrund der im Mund erzeugten Reaktions­ kräfte bewegen würden. Herkömmlicherweise wurde diese Zahnsta­ bilisierung bzw. Differential-Zahnbewegung durch Anwendung ge­ ringerer Kräfte im Mund oder durch die Verwendung von mehreren Zähnen als Anker erreicht. Wenn aber geringere Kräfte eingesetzt werden, erfordert die orthodontische Behandlung wesentlich mehr Zeit, und wenn mehrere Zähne kombiniert als Anker verwendet wer­ den, kann die sich ergebende Zahnbewegung unvorhersehbar sein. Kieferorthopäden haben deshalb eine sogenannte Kopfverankerung zur Erzeugung der Differential-Zahnbewegung verwendet. Eine sol­ che Kopfverankerung ist aber wenig komfortabel und in hohem Maße sichtbar, weshalb solche Einrichtungen bei Patienten wenig An­ klang finden und die Kieferchirurgen Schwierigkeiten haben, Pa­ tienten hierfür zu gewinnen.
In jüngerer Zeit wurde vorgeschlagen, ein permanentes Implantat zu verwenden, das vertikal in der okklusalen (am Biß beteilig­ ten, im Normalfall Zähne tragenden) Oberfläche eines Kieferkno­ chens eingebettet ist, um die zahnbewegende Kraft zu erzeugen. Das US-Patent 4,988,292 lehrt die Verwendung eines Anschlags für die orthodontische Verankerung an einem dentalen Implantat, das vertikal an einer zahnlosen Stelle des Kieferknochens eingebet­ tet ist. Der Anschlag kann dazu verwendet werden, irgendeine aus einer Vielzahl von möglichen orthodontischen Einrichtungen abzu­ stützen, beispielsweise Haken oder molare Röhrchen. Weiterhin ist dieser Anschlag dazu vorgesehen, Teil eines dentalen Restau­ rationsplans für einen Patienten zu sein, der Backenzähne verlo­ ren hat. Wenn die gewünschte Zahnbewegung erreicht worden ist, kann der orthodontische Anschlag vom dentalen Implantat entfernt werden, welches vertikal im Knochen eingebettet ist, und es kann an dem Implantat eine Prothese befestigt werden.
Das US-Patent 5,015,186 lehrt einen orthodontischen Prothesen­ kopf mit einer orthodontischen Klammer, wobei der Prothesenkopf entfernbar an einem künstlichen Wurzelimplantat befestigt ist, welches vertikal in der okklusalen Oberfläche des Kieferknochens anstelle eines natürlichen Zahns eingebettet ist. Das US-Patent 5,015,186 lehrt, daß das Implantat als Anker zum Aufbringen or­ thodontischer Kräfte an gekrümmten Zähnen verwendbar ist, weil es mit dem Knochen verwächst. Dies gilt besonders dann, wenn hintere Zähne oder Backenzähne aufgrund ihres Fehlens oder auf­ grund von Knochenverlusten im Nachbarbereich solcher Zähne nicht verwendet werden können.
Außer den vorstehend diskutierten permanenten Implantaten wurde auch vorgeschlagen, temporäre orthodontische Implantate zu ver­ wenden, die vertikal in der okklusalen Oberfläche des Knochens vertikal positioniert werden. Insbesondere wurde vorgeschlagen, ein retromolares Implantat als intraoralen Anker bei der mesia­ len Verschiebung der zweiten und dritten Backenzähne zu verwen­ den, um einen zahnlosen ersten Molar-Raum zu eliminieren. Diese Technik dient zum Ersatz des Ausfüllens dieses Raumes mit einem Kunstzahn oder einer Prothese oder auch zum Ersatz einer Kopf­ verankerung als einem extra-oralen Anker. Hinzuweisen ist auch auf die Arbeit von Dr. W. Eugene Roberts "Orthodontics as a Restorative Option: Implant Anchorage to Close Posterior Extraction Sites", Orthodontic Dialogue, Bd. 7, Nr. 1, Seiten 2-4 (Herbst, 1994). Dieser Aufsatz lehrt die Positionierung ei­ nes Anker-Implantates etwa 5 mm distal in bezug auf den dritten Backenzahn. Nachdem das Implantat für etwa vier Monate im Kie­ ferknochen befestigt ist, kann es als Anker für die Stabilisie­ rung der vor der Lücke gelegenen Backenzähne dienen, nämlich durch Bildung einer geschlossenen Schleife mittels eines Spann­ drahtes und Befestigung des Drahtes am Implantat unter Verwen­ dung einer abdeckenden Schraube. Am Ende der aktiven Behandlung kann das Implantat unter Lokalanästhesie entfernt werden.
Obwohl die vorstehend diskutierten Implantate im Mund einen An­ ker zur selektiven Bewegung von Zähnen bilden, bleibt gleichwohl festzustellen, daß auch diese Implantate eine Reihe von Unzuläng­ lichkeiten aufweisen. Da jedes dieser Implantate vertikal in der okklusalen Oberfläche des Kieferknochens verankert ist, muß es beispielsweise so ausgelegt sein, daß es beträchtlichen Kaukräf­ ten widersteht, nämlich Kräften von bis zu 70 kp. Um solchen Kräften zu widerstehen, muß das Implantat eine beträchtliche Größe aufweisen und relativ tief im Kieferknochen eingebettet sein. Da weiterhin eine beträchtliche Integration in den Knochen für die Stabilität des Implantates erforderlich ist, muß der Kliniker typischerweise für etwa drei bis neuen Monate nach der Installation des Implantates warten, bis es dazu verwendet wer­ den kann, zahnbewegende Kräfte zu erzeugen. Bei der gegebenen Größe dieser Implantate sind dem Kliniker auch extreme Grenzen hinsichtlich der Auswahl der Stelle im Mund für die Einbettung des Implantates gesetzt. Solche Implantate sind so ausgelegt, daß sie entweder anstelle eines fehlenden Zahns oder distal in bezug auf den dritten Backenzahn eingebettet werden. Da darüber hinaus diese Implantate für eine hinreichende Stabilität eine beträchtliche Knochenintegration erfordern, ist es relativ schwer, sie nach der Behandlung zu entfernen.
Es wäre deshalb vorteilhaft, über ein temporäres Implantat zur Verwendung als Anker im Mund zu verfügen, das sofort oder inner­ halb weniger Wochen nach der Installation im Mund verwendbar ist. Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, ein Implantat be­ reitzustellen, welches keine zahnlose Stelle für die Positionie­ rung erfordert. Weiteres Ziel der Erfindung ist es, ein Implan­ tat bereitzustellen, das keine starke Knochenintegration erfor­ dert und welches nach der Behandlung relativ leicht entfernbar ist. Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, ein Implantat der in Rede stehenden Art bereitzustellen, das nicht den starken Kaukräften ausgesetzt ist, die normalerweise von den okklusalen Oberflächen der Zähne bzw. Kieferknochen im Mundbereich auf­ genommen werden.
Zur Lösung dieser technischen Probleme schlägt die Erfindung ein temporäres Implantat zur Verwendung als Anker im Mund vor. Die Erfindung lehrt auch ein Verfahren zum Befestigen eines temporä­ ren Implantates am Ober- oder Unterkieferknochen.
Das temporäre Implantat nach der Erfindung ist so gestaltet, daß es temporär in einer bukkalen, labialen, lingualen oder palata­ len Knochenoberfläche des Oberkieferknochens und der bukkalen, labialen oder lingualen Oberfläche des Unterkieferknochens be­ festigbar ist. Wenn das Implantat in der bukkalen, labialen oder lingualen Oberfläche befestigt ist, so wird es bevorzugt unter einem Winkel von mindestens 45° in bezug auf die normale verti­ kale Ausrichtungsebene der Zähne (im folgenden als "vertikale Ausrichtungsebene" bezeichnet) befestigt. Das Implantat kann auch einen Befestigungsabschnitt aufweisen zum entfernbaren Be­ festigen eines orthodontischen Hilfsmittels am Implantat. Wird ein orthodontisches Hilfsmittel zusammen mit dem temporären Im­ plantat verwendet, so kann das orthodontische Hilfsmittel einen Befestigungsabschnitt zum abnehmbaren Befestigen des Hilfsmit­ tels am Implantat aufweisen. Das orthodontische (Hilfs-) Mittel kann auf verschiedene Weise am Implantat befestigt werden. Bei­ spielsweise kann das Implantat eine mit einem Gewinde versehene Bohrung aufweisen und das orthodontische Mittel weist einen ent­ sprechenden, mit Gewinde versehenen Vorsprung auf, oder das Im­ plantat kann einen mit Gewinde versehenen Vorsprung aufweisen und das Mittel eine Bohrung mit entsprechendem Gewinde.
Andererseits ist es auch möglich, die beiden Komponenten mit­ einander einschnappen zu lassen oder eine andere geeignete Tech­ nik zum abnehmbaren Befestigen zu verwenden.
Falls erwünscht, können das temporäre Implantat und das orthodon­ tische Mittel als ein einziges Bauteil gebildet werden, wobei das Mittel bevorzugt integral mit dem Implantat ausgebildet ist.
Verschiedene orthodontische Mittel sind zur Verwendung zusammen mit dem erfindungsgemäßen temporären Implantat geeignet. Bei­ spielsweise kann das temporäre Implantat zusammen mit Klammern, Haken, bukkalen Röhrchen, einer Kugelverschraubung, einer HERBST-Einrichtung, einer Brücken-Schraubenwinde oder dergleichen ver­ wendet werden.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung weist das temporäre Implan­ tat einen Umfangsflansch auf, der integral mit dem äußeren Ende (distal entfernt, in bezug auf das implantierte Ende) ausgebil­ det ist, wobei der Flansch beim Befestigen eines orthodontischen Mittels am Implantat ergriffen werden kann, um eine Drehung des Implantates im Knochen nach seiner temporären Positionierung zu verhindern. Falls erwünscht, kann das Implantat auch einen Ober­ flächenvorsprung aufweisen, der sich von der mit dem Knochen in Kontakt stehenden Oberfläche des Implantates weg nach außen er­ streckt. Der Oberflächenvorsprung ist so ausgebildet, daß er eine gewisse mechanische Verrastung mit dem Knochen bildet, so­ bald das Implantat in den Knochen eingesetzt ist. Der Oberflä­ chenvorsprung kann sich in verschiedene Richtungen erstrecken, beispielsweise wird ein parallel zur Längsachse des Implantates ausgerichteter Vorsprung eine relative Drehung des Implantates in bezug auf den Knochen verhindern. Ein senkrecht zur Längs­ achse ausgerichteter Vorsprung verhindert, daß das Implantat unbeabsichtigterweise aus dem Knochen herausgezogen wird. Der Oberflächenvorsprung kann eine beliebige Form aufweisen, zum Beispiel kann er Ringform haben, die Form einer Schraube, einer Finne (Flosse) oder dergleichen.
Bei einem besonderen Ausführungsbeispiel des temporären Implan­ tates weist der Befestigungsabschnitt eine longitudinale Bohrung auf, die sich vom äußeren Ende (distal in bezug auf das implan­ tierte Ende) des Implantates zum inneren Ende (proximal in bezug auf das implantierte Ende) des Implantates erstreckt und die so ausgelegt ist, daß sie einen Befestigungsabschnitt eines ortho­ dontischen Mittels aufnimmt. Das Implantat kann weiterhin trans­ versale Schlitze aufweisen, die sich longitudinal vom inneren Ende des Implantates erstrecken, so daß ein Einschieben des Be­ festigungsabschnittes in die Bohrung bewirkt, daß sich der Durch­ messer eines Bereichs des inneren Endes des Implantates ver­ größert und so das Implantat im Ober- oder Unterkieferknochen gesichert wird.
Das Implantat kann aus einem Metall, einem Keramikwerkstoff, einem bio-resorbierbarem Material, wie einem Polyglykol-Säure- Derivat oder einem Poly-L-Lactat oder einer Kombination dieser Materialien bestehen. Bevorzugte Metalle sind Titan, Legierungen auf Titan-Basis, Nickel-Titan-Legierungen, Zirkonium und Zirko­ nium-Legierungen. Insbesondere können auch Legierungen mit soge­ nanntem Formgedächtnis verwendet werden, die so ausgelegt sind, daß sie sich bei der Umgebungstemperatur im Mund deformieren und so das Implantat im Ober- oder Unterkieferknochen sichern. Bevor­ zugte keramische Materialien sind Aluminiumoxid, Titannitrid, Titandioxid, Zirkoniumoxid und Calciumphosphat.
In bezug auf die Größe ist festzustellen, daß das Implantat rela­ tiv klein ausgeführt werden kann, weil es in einer nicht okklu­ salen Knochenoberfläche des Kieferknochens positioniert wird und auch keinen Kaukräften ausgesetzt ist. Beispielsweise hat das Implantat eine typische Länge von etwa 2 bis etwa 5 mm und einen typischen Durchmesser von etwa 0,5 mm bis etwa 3 mm.
Bei dem Verfahren zum Befestigen des temporären Implantates wird ein Abschnitt des Implantates in die bukkale, labiale, linguale oder palatale Knochenoberfläche eingesetzt. Ist das Implantat in die bukkale, labiale oder linguale Oberfläche eingesetzt, so erfolgt dies bevorzugt unter einem Winkel von mindestens 45° relativ zur vertikalen Ausrichtungsebene, wodurch das Implantat als temporärer Anker im Mund verwendbar ist. Besonders bevorzugt wird das Implantat unter einem Winkel zwischen 45° und 90° rela­ tiv zur vertikalen Ausrichtungsebene in den Knochen eingefügt, wobei der am meisten bevorzugte Winkel bei etwa 90° liegt. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird das Implantat etwa 2 mm bis etwa 3 mm in den Knochen eingeführt.
Das temporäre Implantat nach der Erfindung bietet eine Reihe von Vorzügen und Vorteilen im Vergleich zu herkömmlichen Implanta­ ten, die vertikal in eine Okklusal-Oberfläche des Kieferknochens eingesetzt sind. Da das erfindungsgemäße temporäre Implantat beispielsweise nicht in einer Okklusal-Oberfläche positioniert ist, ist es beträchtlich geringeren Kaukräften ausgesetzt. Des­ halb kann ein kleineres, weit weniger aufdringliches Implantat verwendet werden, falls dies erwünscht ist. Weiterhin braucht das Implantat bei den meisten Behandlungen nur 2 bis 3 mm in den Knochen eingeführt zu werden, und da weiterhin für die meisten Anwendungen nur eine geringe Knochenintegration erforderlich ist, kann das temporäre Implantat sofort verwendet werden oder auch schon wenige Wochen nach der Implantation. Da weiterhin das Implantat so ausgebildet ist, daß nur eine geringe Knocheninte­ gration auftritt, kann es nach der Behandlung wesentlich leich­ ter entfernt werden. Da das erfindungsgemäße temporäre Implantat in der bukkalen, labialen, lingualen oder palatalen Oberfläche des Oberkieferknochens oder der bukkalen, labialen oder lingua­ len Oberfläche des Unterkieferknochens eingesetzt wird, also nicht in der Okklusal-Oberfläche des Knochens, ist der Chirurg nicht darauf beschränkt, das Implantat an Stellen zu positionie­ ren, an denen ein Zahn verloren gegangen ist.
Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines temporären Implantates und eines zugeordneten orthodontischen Hilfsmittels, wobei das Implantat und das Hilfsmittel benachbart einem in einen Kieferknochen gebohrten Loch gezeigt sind;
Fig. 2 ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel eines temporären Implantates und eines zugeordneten orthodontischen Mittels;
Fig. 3 ein anderes Ausführungsbeispiel eines temporären Implantates;
Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines temporären Implantates aus einer Legierung mit Formgedächtnis und mit vier beinförmigen Abschnitten;
Fig. 4A einen Querschnitt des Implantates nach Fig. 4 entlang der Linie 4A-4A von Fig. 4;
Fig. 4B eine Ansicht eines Teils des Implantates nach Fig. 4 in deformierter Stellung;
Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines temporären Implantates in Form einer Schraube mit Gewinde;
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Hälfte des Unterkieferbogens, wobei ein temporäres Implantat dargestellt ist, das auf der lingualen Oberfläche implantiert ist, benach­ bart der Stelle eines fehlenden dritten Backenzahnes;
Fig. 7 eine Ansicht entlang der Linie 7-7 von Fig. 6 und
Fig. 8 ein Teilschnitt entlang der Linie 8-8 von Fig. 7, wobei die Einbettung des temporären Implantates in der lingualen Oberfläche des Unterkieferknochens darge­ stellt ist.
Das temporäre Implantat nach den Grundsätzen der Erfindung kann unterschiedlich gestaltet und aus unterschiedlichen Materialien geformt sein. Wesentlich ist, daß das Implantat so ausgestaltet ist, daß es temporär in einer nicht an der Okklusion beteiligten Oberfläche des Ober- oder Unterkieferknochens befestigt ist. Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 weist das Implantat 10 einen Körper 12 auf mit einem inneren Ende 14, einem äußeren Ende 16 und einem Befestigungsabschnitt 18 zum entfernbaren Befe­ stigen eines orthodontischen Mittels 20 am Implantat 10. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Befestigungsabschnitt 18 eine mit einem Gewinde versehene zylindrische Bohrung 22, die sich in das Innere des Implantat-Körpers 12 entlang seiner Längsachse erstreckt. Die Bohrung greift vom äußeren Ende 16 in den Körper. Das dargestellte Implantat 10 weist ringförmige Vorsprünge 24 auf der äußeren Oberfläche 26 des Körpers auf, die so ausgelegt sind, daß sie eine geringe mechanische Rückhaltekraft mit dem umgebenden Knochen 28 des Ober- oder Unterkieferknochens erzeu­ gen, sobald das Implantat 10 in eine Öffnung 30 im Knochen 28 eingesetzt ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel weist das äußere Ende 16 einen vergrößerten Kopf 32 auf, der integral (einstückig) mit dem Körperabschnitt 12 des Implantates 10 ausgebildet ist. Sobald das Implantat 10 in den Knochen 28 eingefügt ist, dient dieser vergrößerte Kopf 32 als Greiffläche, die durch ein Paar von Zangenarmen oder durch ein besonderes Implantat-Greifwerk­ zeug gegriffen werden kann, wenn ein orthodontisches Mittel, wie das in Fig. 1 beispielhaft gezeigte orthodontische Mittel 20, abnehmbar am temporären Implantat 10 befestigt oder von ihm ent­ fernt wird. Durch dieses Ergreifen des eingesetzten Implantates können unterschiedliche orthodontische Mittel in einfacher Weise befestigt oder entfernt werden, ohne daß das Implantat in dem Knochen rotiert. Das in Fig. 1 gezeigte orthodontische Mittel 20 enthält eine orthodontische Klammer 34 und einen Befestigungsab­ schnitt 36, der integral mit der Klammer 34 ausgebildet ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Befestigungsabschnitt 36 ein mit Gewinde versehener Vorsprung 38. Die Klammeer 34 weist eine angelenkte Kappe 40 auf, die über einen Spanndraht-Schlitz 42 geklappt werden kann, sobald der Spanndraht (nicht gezeigt) im Schlitz 42 angeordnet ist.
Wie in Fig. 1 dargestellt ist, ist das temporäre Implantat 10 so gestaltet, daß es in ein Loch 30 eingefügt werden kann, das in einen Abschnitt der bukkalen, labialen, lingualen oder palatalen Oberfläche des Oberkieferknochens 28 oder der bukkalen, labialen oder lingualen Oberfläche des Unterkieferknochens eingebohrt ist. Wird das Implantat in eine bukkale, linguale oder labiale Oberfläche eingefügt, so wird es bevorzugt unter einem Winkel von mindestens 45° in bezug auf die vertikale Ausrichtungsebene eingesetzt. Der Begriff "vertikale Ausrichtungsebene" bezieht sich hier auf die normale Okklusal-/Gingival- oder vertikale Orientierungsebene der Zähne. Der Begriff "bukkal" betrifft Ober­ flächen, die wangenwärts gelegen sind, "labial" betrifft Ober­ flächen, die lippenwärts gelegen sind, "palatal" betrifft Ober­ flächen des Gaumens und "lingual" betrifft Oberflächen, die zur Zunge gerichtet sind, außer der palatalen Oberfläche. Der Be­ griff "okklusal" betrifft (meint) diejenigen Oberflächen der Ober- bzw. Unterkieferknochen, die einander gegenüberliegen, wenn die Kieferknochen geschlossen sind und von denen die Zähne bei normaler Zahnung vorstehen.
Da die temporären Implantate nach dieser Erfindung in den offe­ nen Oberflächen (bukkal, labial, lingual und palatal) der Kiefer­ knochen verankert werden, unterliegen sie nicht den starken Kräf­ ten von bis zu 70 kp oder mehr, die aufgrund der Kaukräfte auf herkömmliche Okklusal-Implantate ausgeübt werden. Statt dessen unterliegen die temporären Implantate nur Belastungen von bis maximal 10 kp, typischerweise liegen die Belastungen im Bereich von 4 kp bis etwa 5 kp. Weil die Anforderungen an diese temporä­ ren Implantate hinsichtlich der Kraftaufnahme wesentlich gerin­ ger sind als bei herkömmlichen Implantaten, die in der Zahn-Flä­ che (Okklusal-Fläche) befestigt sind, brauchen die temporären Implantate nur einige wenige Millimeter in den Knochen einge­ setzt zu werden. Herkömmliche Implantate sind oftmals etwa 5 mm in die Okklusal-Oberfläche des Oberkieferknochens oder Unterkie­ ferknochens eingesetzt, während bei den hier beschriebenen tem­ porären Implantaten in der Regel 2 bis 3 mm genügen. Da weiter­ hin das temporäre Implantat wesentlich weniger Verankerungstiefe erfordert, kann es relativ leicht nach der Behandlung entfernt werden.
Da herkömmliche Implantate in der Zahnfläche den genannten großen Kräften ausgesetzt sind, muß der Chirurg einige Monate warten, bis der Knochen fest um die Oberfläche des Implantates und gege­ benenfalls auch in Öffnungen hinein gewachsen ist, bevor das Implantat benutzt werden kann. Da jedoch das erfindungsgemäße temporäre Implantat wesentlich geringeren Kräften ausgesetzt ist, ist in der Regel keine nennenswerte Knochenintegration er­ forderlich und das Implantat kann entweder sofort oder wenige Wochen nach dem Einfügen benutzt werden. Um die Knochenintegra­ tion zu erreichen, weisen viele herkömmliche Implantate, die in die Zahnfläche des Kieferknochens eingefügt werden, eine Außen­ fläche auf, die hochgradig porös ist oder andere Eigenschaften hat, um die Knochenintegration zu fördern. Da aber andererseits bei diesen herkömmlichen Implantaten eine beträchtliche Knochen­ integration erforderlich ist, damit sie den starken Kaukräften widerstehen, ist eine Entfernung der Implantate nach der Behand­ lung extrem schwierig.
Da aber andererseits auf die erfindungsgemäßen temporären Im­ plantate nur relativ geringe Kräfte ausgeübt werden, ist nur eine geringe oder gar keine Knochenintegration erforderlich, was besonders beim Entfernen der Implantate nach der Behandlung vor­ teilhaft ist. Während herkömmliche Implantate im allgemeinen aus Materialien hergestellt sind, die die Integration fördern, unter­ liegen die hier beschriebenen temporären Implantate dieser Ein­ schränkung nicht. Statt dessen können die temporären Implantate aus jedem Material gefertigt werden, das biocompatibel und rost­ beständig ist. Typischerweise sind solche Implantate aus Metall, Keramik, einem bio-resorbierbarem Material oder einer Kombina­ tion daraus gefertigt. Wird Metall verwendet, so ist dies typi­ scherweise Titan, eine auf Titan basierende Legierung, eine Le­ gierung auf Nickel/Titan-Basis, Zirkonium, eine Zirkonium-Legie­ rung, Edelstahl oder eine Kombination derartiger Materialien. Wird Keramik für die Formung des Implantates verwendet, so ist dies typischerweise Aluminiumoxid, Titannitrid, Titandioxid, Zirkoniumoxid oder eine auf Hydroxyl-Apatit basierende Keramik, wie Calciumphosphat. Auch kann ein bio-resorbierbares Material, wie Poly-L-Lactat oder ein Polyglycol-Säurederivat verwendet werden, entweder alleine oder in Kombination mit verschiedenen Keramiken und/oder Metallen. Da bio-resorbierbare Materialien sich im wesentlichen mit der Zeit auflösen, können sie mit Vor­ teil für die Bildung eines Implantates verwendet werden, das dann nach der Behandlung nicht mehr entfernt zu werden braucht.
In den meisten Fällen, in denen nur eine geringe oder überhaupt keine Knochenintegration erwünscht ist, wird bevorzugt eine glat­ te Kontaktfläche zum Knochen auf der äußeren Oberfläche des Im­ plantates verwendet. Bei einigen Anwendungen ist es aber wün­ schenswert, ein gewisses Maß an Knochenintegration zu erreichen. In diesen Fällen wird eine andere Oberfläche oder ein anderes Oberflächenmaterial verwendet. Auch kann die äußere Oberfläche des Implantat-Körpers chemisch und/oder mechanisch behandelt sein, um die Oberflächenrauhigkeit zu vergrößern oder zu verrin­ gern, je nach dem gewünschten Maß an Knochenintegration. Bei­ spielsweise kann das temporäre Implantat selektiv so beschichtet werden, daß es einen sogenannten osteo-induktiven Faktor auf­ weist, um ein beschleunigtes Knochenwachstum und eine Fixierung in ausgewählten Bereichen des Implantates zu erreichen. Beispie­ le für osteo-induktive Faktoren sind knochenmorphogene Proteine und Wachstumshormone. Wird eine mechanische Oberflächenbehand­ lung gewünscht, so kann das temporäre Implantat auch mit einem osteo-conduktiven Faktor versehen werden, worunter eine Oberflä­ cheneigenschaft zu verstehen ist, die es dem Knochen erlaubt, in die Implantat-Oberfläche hineinzuwachsen. Beispielsweise kann das Implantat Oberflächenbereiche aufweisen, die aufgerauht oder porös sind oder auch mit Hydroxyl-Apatit beschichtet sind. Wird eine poröse Oberfläche verwendet, so liegt die Porengröße bevor­ zugt im Bereich von etwa 100 µ bis etwa 500 µ, besonders bevor­ zugt im Bereich von 180 µ bis etwa 220 µ.
Weiterhin kann das temporäre Implantat mit einem Material be­ schichtet sein, welches eine Infektion hindert oder ausschließt. Beispielsweise kann das Implantat mit einem Antibiotikum oder einem laminaren Protein beschichtet sein. Wird ein basales lami­ nares Protein verwendet, so wird es bevorzugt auf denjenigen Oberflächen des Implantates aufgetragen, die nahe dem Zahn­ fleisch oder dem Palatal-Gewebe liegen. Eine solche Beschichtung fördert das Anhaften des weichen Gewebes am Implantat und er­ zeugt somit eine biologische Abdichtung zum Mundraum, so daß Infektionsträger daran gehindert werden, zum Knochen zu gelan­ gen.
Da die auf diese temporären Implantate ausgeübten Kräfte wesent­ lich geringer sind als bei herkömmlichen Implantaten in der Ok­ klusionsfläche (des Knochens), können die temporären Implantate wesentlich kleiner gebaut werden, falls dies erwünscht ist. Bei­ spielsweise reicht für die meisten Anwendungen eine Länge des Implantates im Bereich von etwa 2 mm bis etwa 5 mm und der Durchmesser kann im Bereich von etwa 0,5 mm bis etwa 3 mm lie­ gen. Ein typisches Implantat hat eine Länge von etwa 4 mm und einen Durchmesser von etwa 2 mm bis etwa 2,5 mm. Die Möglich­ keit, ein Implantat mit so geringen Abmessungen zu verwenden, bringt wesentliche Vorteile. Da herkömmliche Implantate relativ groß und so gestaltet sind, daß sie in der okklusalen Oberfläche positioniert werden, können sie nur an einer Stelle des Kiefer­ knochens plaziert werden, wo kein Zahn ist (d. h. ein Zahn oder mehrere Zähne abhanden gekommen sind). Bei der überwiegenden Mehrzahl von Anwendungen kann das erfindungsgemäße temporäre Implantat mit solchen Abmessungen verwendet werden, daß es leicht zwischen die Wurzeln zweier benachbarter Zähne paßt, wenn es in den lingualen, bukkalen oder labialen Bereich des Ober- oder Unterkieferknochens eingepaßt wird.
Ein anderes Ausführungsbeispiel eines temporären Implantates ist in Fig. 2 dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Befestigungsabschnitt 118 des Implantates 110 ein mit Gewinde versehener Vorsprung 140, der am äußeren Ende 116 des Implanta­ tes 110 angeordnet ist. Das zugehörige orthodontische Mittel 120 weist eine mit Gewinde versehene Bohrung 142 auf, so daß das Mittel 120 abnehmbar am Implantat befestigbar ist. Die äußere Oberfläche 126 des Körpers ist im wesentlichen glatt.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 weist das Implantat 210 eine äußere Oberfläche 226 auf, die im allgemeinen glatt ist und keine Vorsprünge hat. Die longitudinale Bohrung 222 erstreckt sich bei diesem Implantat 210 vollständig durch das Implantat, vom äußeren Ende 216 bis zum inneren Ende 214. Weiterhin weist der Körper 212 des Implantates 210 einen Längsschnitt 244 auf, der am inneren Ende 214 beginnt und sich teilweise über die Län­ ge des Körpers 212 erstreckt. Dieses Ausführungsbeispiel weist eine mit Gewinde versehene zylindrische Bohrung 222a auf mit einem gleichförmigen Durchmesser. Die Bohrung erstreckt sich vom äußeren Ende 216 des Körpers 212 etwa bis zur Hälfte der Länge des Implantates 210. An dieser Stelle ändert sich die Gewindeboh­ rung 222a in eine konische Bohrung 222b, deren Querschnittsdurch­ messer in Richtung auf das innere Ende 214 des Implantates 210 zunehmend kleiner wird. Das orthodontische Mittel 220 für dieses Implantat weist einen zweiteiligen Befestigungsabschnitt 236 zum abnehmbaren Befestigen des Mittels 220 am Implantat 210 auf. Das erste Teil des Befestigungsabschnittes ist ein mit Gewinde verse­ hener Vorsprung 236a und das zweite Teil ist ein Stift 236b, der einstückig mit dem Gewindeabschnitt 236a ausgebildet ist. Wenn das Implantat 210 in ein Loch 230 eingefügt ist, welches in den Knochen 228 gebohrt wurde, wird das orthodontische Mittel 220 auf das Implantat 210 geschraubt. Beim Aufschrauben des Mittels 220 drückt der Stift 236b die zwei Hälften 246a, 246b des unte­ ren Körpers 248 nach außen, so daß das Implantat 210 abnehmbar im Knochen gesichert wird.
Falls erwünscht, kann der Formgedächtniseffekt einer Legierung auf Nickel/Titan-Basis mit Vorteil für das temporäre Implantat ausgenutzt werden. Beispielsweise kann das temporäre Implantat aus einer Legierung mit Formgedächtnis gebildet werden, mit ei­ ner Transformationstemperatur unterhalb der üblicherweise im Mundraum gegebenen Temperaturen. Auf diese Weise kann ein Implan­ tat leicht in einem gebohrten Loch im Knochen positioniert wer­ den, wobei das Implantat eine Temperatur unterhalb seiner Trans­ formationstemperatur hat und einen zusammengezogenen Zustand einnimmt. Wenn sich dann das Implantat auf die im Mundraum gege­ bene Temperatur erwärmt, wird es seine Transformationstemperatur überschreiten und in eine Phase kommen, in der es wieder seine vorgegebene Form annimmt, die so gestaltet ist, daß das Implan­ tat im Knochen gesichert ist.
Beispielsweise kann der Formgedächtniseffekt verwendet werden, um den äußeren Durchmesser des Implantates mittels Expansion oder Biegung wirksam zu vergrößern. Ein Beispiel für ein Implan­ tat, welches den Formgedächtniseffekt benutzt, ist in Fig. 4, 4A und 4B gezeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel erstreckt sich die zylindrische Bohrung 322 in Längsrichtung vom äußeren Ende 316 zum inneren Ende 314 des Implantates 310, wobei die Bohrung 322 vom äußeren Ende 316 bis etwa zur Mitte des Körpers 312 mit Gewinde versehen ist. Der Abschnitt des Implantat-Körpers 312, der sich von der Mitte des Körpers bis zum inneren Ende 314 er­ streckt, ist aus einer Legierung mit Formgedächtnis gebildet, die so behandelt wurde, daß sie die in Fig. 4B gezeigte vorgege­ bene Gestalt hat. Das Implantat 310 hat zwei Einschnitte 344a, 344b in Längsrichtung, die sich in den Körper 312 des Implanta­ tes 310 vom inneren Ende 314 aus erstrecken, wobei die Schnitte im wesentlichen zueinander senkrecht stehen. Das Implantat 310 wird mit einer Temperatur unterhalb der Transformationstempera­ tur des Materials mit Formgedächtnis in ein Loch im Knochen ein­ geführt, d. h. das Implantat 310 hat dabei im wesentlichen die in Fig. 4 gezeigte Gestalt, wobei es relativ leicht, aber paßgenau in das Loch eindrückbar ist. Sobald sich die Legierung mit Form­ gedächtnis über ihre Transformationstemperatur erwärmt, kehrt sie zu ihrer ursprünglichen, aufgeweiteten Form gemäß Fig. 4B zurück, wodurch das Implantat 310 im Knochen gesichert wird.
Wie oben kurz erwähnt ist, kann das temporäre Implantat ver­ schiedene Formen aufweisen. Es soll jedoch so geformt sein, daß es an einer zahnfreien (auch bei Vorhandensein aller Zähne) Ober­ fläche des Ober- oder Unterkieferknochens befestigbar ist. Bei­ spielsweise kann das Implantat eine Querschnittsform aufweisen, die verschieden von der Zylinderform ist, und der Durchmesser des Implantates braucht über dessen Längserstreckung nicht kon­ stant zu sein. Beispielsweise kann die äußere Oberfläche des Körpers des Implantates konisch sein oder es können geneigte oder schräg verlaufende Seitenwände vorgesehen sein, die sich am inneren Ende des Implantates einander nähern. Fig. 5 zeigt ein temporäres Implantat 410 nach der Erfindung mit spitz zulaufen­ den Seitenwänden 450. Anstelle von Ringen, einer flachen Ober­ fläche oder einer anderen Oberflächengestalt, hat dieses Ausfüh­ rungsbeispiel ein Schraubengewinde 452 auf der äußeren Körper­ oberfläche 426, so daß das Implantat 410 in eine Öffnung im Ober- oder Unterkieferknochen einschraubbar ist. Hierzu wird typischer­ weise vorab ein Startloch in den Knochen gebohrt. Danach kann dann das Implantat eingeschraubt werden. Bei manchen Ausführungs­ beispielen, insbesondere solchen mit konischer Form und/oder kleinem Durchmesser, kann es jedoch auch möglich sein, das Im­ plantat ohne Bohren eines Loches in den Knochen einzufügen.
Bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 1 bis 3 ist das or­ thodontische Mittel eine Klammer. Es können jedoch auch andere orthodontische Mittel abnehmbar an dem temporären Implantat be­ festigt werden. Beispielsweise können anstelle der orthodonti­ schen Klammer ein Haken, eine Kugelverschraubung, ein bukkales Röhrchen oder eine andere orthodontische oder orthopädische Ein­ richtung befestigt werden, die mit Vorteil von dem temporären Implantat als Anker zur Erzeugung einer orthodontischen oder orthopädischen Kraft im Mundraum Gebrauch machen. Eine Einrich­ tung nach HERBST, oder eine Bogen-Spannschraube sind nur typi­ sche Beispiele.
Bei den erläuterten Ausführungsbeispielen haben der Sicherungs­ abschnitt und der Befestigungsabschnitt einander entsprechende Gewinde, um das orthodontische Mittel abnehmbar am temporären Implantat zu befestigen, jedoch ist es auch möglich, das Mittel auf andere Weise am Implantat zu befestigen. Beispielsweise kann das Mittel durch Schnappverschluß am Implantat befestigt werden oder das Mittel und das Implantat können als einzige, integrale Einheit geformt werden. Bei der letztgenannten Variante muß al­ lerdings das Implantat entfernt werden, wenn ein anderes othodon­ tisches Mittel eingesetzt werden soll.
Wie oben ausgeführt ist, kann das temporäre Implantat irgendwo an den palatalen, bukkalen, lingualen oder labialen Oberflächen des Kieferknochens angebracht werden, wo immer der temporäre An­ ker erforderlich ist, um die orthodontische oder orthopädische Kraft zu erzeugen. Weiterhin können, falls gewünscht, mehrere temporäre Implantate je nach Bedarf im Mund eingesetzt werden. Bei einigen Anwendungen kann das temporäre Implantat verwendet werden, um als Anker eine Zahnbewegung zu verhindern. Beispiels­ weise kann die Einlage eine Kraft auf einen Zahn ausüben, die eine andere, gleich große, aber in umgekehrter Richtung wirkende orthodontische Kraft am gleichen Zahn aufhebt. Bei anderen Anwen­ dungen kann das temporäre Implantat dazu dienen, einen oder meh­ rere Zähne zu bewegen, und zwar in praktisch jeder gewünschten Richtung. Bei weiteren Anwendungen schließlich kann das Implan­ tat dazu dienen, von Knochen zu Knochen wirkende Kräfte bzw. orthopädische Kräfte zu erzeugen.
Als Beispiel für eine orthodontische Anwendung wird in den Fig. 6 bis 8 ein temporäres Implantat 10 nach Fig. 1 als Anker für die Distalisierung der ersten und zweiten Backenzähne 60, 62 auf der rechten Seite des Unterkieferknochens 64 gezeigt. Das temporäre Implantat 10 wird in ein Loch 30 eingefügt, das in die linguale Oberfläche 66 des Unterkieferknochens 64 eingebohrt ist. Eine linguale Klammer 34 mit einem Befestigungsabschnitt (nicht gezeigt) und einer Gelenkkappe 40 ist abnehmbar am Implan­ tat 10 befestigt. Zusätzlich ist eine herkömmliche linguale Klam­ mer 68 an jedem der ersten und zweiten Backenzähne 60, 62 be­ festigt und ein Spanndraht 70 ist in den Spanndraht-Schlitzen jeder der drei Klammern untergebracht. Um die Zähne distal zu bewegen, ist eine expandierende Wendelfeder 74 auf dem Spanndraht 70 angeordnet, und zwar distal in bezug auf das temporäre Implan­ tat 10 und die am Implantat 10 befestigte Klammer 34.
Beispielsweise kann das temporäre Implantat auch dazu dienen, ein sogenanntes "Onplant" an der bukkalen, labialen, lingualen oder palatalen Knochenoberfläche zu befestigen, wodurch das "Onplant" für einen im wesentlichen sofortigen Gebrauch bereit­ steht (d. h. nach Minuten, Stunden, Tagen oder maximal wenigen Wochen nach der Installation, in Abhängigkeit von den im Ein­ zelfall auf das Implantat ausgeübten Kräften). Unter einem "Onplant" wird eine temporäre orthodontische Verankerungsscheibe oder -platte verstanden, die eine dem Knochen zugekehrte Ober­ fläche aufweist, die unter Verwendung von osteo-konduktiven Mit­ teln am Knochen befestigt ist. Osteo-konduktive Mittel sind zum Beispiel Hydroxyl-Apatit, welches zumindest auf einen Teil der am Knochen anliegenden Oberfläche aufgetragen ist. Einzelheiten zum "Onplant" können in folgendem Aufsatz gefunden werden: Michael S. Block et al. "A New Device for Absolute Anchorage for Orthodontics", American Journal of Orthodontics and Dentofacial Orthopedics, Seiten 251-258 (März 1995). Dieser Stand der Tech­ nik ist hier insgesamt als bekannt vorausgesetzt und in die Of­ fenbarung eingeschlossen.
Einer der Nachteile des erwähnten sogenannten "onplants" liegt darin, daß es zumindest 10 bis 12 Wochen an Verheilungszeit er­ fordert, bevor es benutzt werden kann. Ein temporäres Implantat nach der vorliegenden Erfindung hingegen hat zur Folge, daß ein damit verwendetes "Onplant" sofort benutzt werden kann. Der Fach­ begriff "Onplant" könnte im Deutschen auch mit "Aufsatzstück" bezeichnet werden. Beispielsweise kann die Onplant-Scheibe oder -Platte mit einem Loch oder mit mehreren Löchern ausgebildet werden, d. h. mit einem Durchlaß bzw. Durchlässen zur Aufnahme von einem oder mehreren temporären Implantaten nach dieser Erfin­ dung, wobei die Löcher bzw. Passagen sich typischerweise im we­ sentlichen senkrecht zu der Oberfläche erstrecken, die dem Kno­ chen zugekehrt ist. Das Implantat wird dann durch das Loch in dem "Onplant" und in ein im Knochen ausgeformtes Loch einge­ führt, so daß das "Onplant" für einen sofortigen Einsatz befe­ stigt ist. Bei dieser Anwendung wird das temporäre Implantat vorzugsweise aus bio-resorbierbarem Material hergestellt. Damit liefert das Implantat zwar eine hinreichende Festigkeit, jedoch löst es sich mit der Zeit auf, so daß nur das "Onplant" übrig bleibt, welches durch Knochenintegration in die osteo-kondukti­ ven Oberflächen der Onplant-Scheibe am Knochen gesichert ist.
Temporäre Implantate nach der Erfindung können auch verwendet werden, um eine knochenbewegende Kraft auszuüben, ohne daß hier­ zu Kräfte über Zähne übertragen werden müßten. Hat ein Patient zum Beispiel einen regressiven Unterkiefer, so ist ein herkömm­ liches Heilmittel hiergegen die Einrichtung nach HERBST, die am Zahn befestigt wird. Ein Ende dieser Einrichtung wird an einem Zahn befestigt, der sich vom Oberkieferbogen nach unten er­ streckt, und das andere Ende der Einrichtung nach HERBST wird an einem mesialen Zahn befestigt, der sich vom Unterkieferbogen nach oben erstreckt. Zwar bewegt diese Einrichtung den unteren Kiefer nach vorne, jedoch hat sie den unerwünschten Effekt, daß auch die Zähne, an denen sie befestigt ist, bewegt werden. Mit dem erfindungsgemäßen temporären Implantat kann jedoch ein Im­ plantat sowohl am Oberkieferbogen als auch am Unterkieferbogen befestigt werden, und die Einrichtung nach HERBST kann direkt an jedem der Implantate befestigt werden, so daß eine Kraft erzeugt wird, die direkt von Knochen zu Knochen wirkt. Ein anderes Bei­ spiel für den vorteilhaften Gebrauch eines temporären Implanta­ tes nach der Erfindung ist das Aufweiten eines Bogens. Bei einem herkömmlichen Verfahren der Bogenaufweitung wird ein dentaler Zahnregulierungsapparat (mit Schraubenzug) an vier Zähnen des Bogens befestigt. Der Zahnregulierapparat bewirkt dann eine auf­ weitende Kraft an den Zähnen, und die Zähne übertragen diese Kraft auf den Knochen, wobei allerdings auch der unerwünschte Effekt auftritt, daß die Zähne bewegt werden. Mit den beschriebe­ nen temporären Implantaten kann der Regulierapparat direkt an den Implantaten befestigt werden, die temporär am Knochen des Bogens, der zu expandieren ist, befestigt sind, so daß das uner­ wünschte Wandern der Zähne verhindert ist.

Claims (24)

1. Temporäres Implantat (10, 110, 210, 310, 410) zur Verwen­ dung als Anker im Mund, dadurch gekennzeichnet, daß das Implantat so gestaltet ist, daß es temporär in den bukkalen, labialen und lingualen Oberflächen des Oberkieferknochens und den bukkalen, labialen und lingualen Oberflächen des Unterkiefer­ knochens befestigbar ist.
2. Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Implantat (10) so gestaltet ist, daß es temporär auch in der palatalen Oberfläche des Oberkieferknochens befestigbar ist.
3. Implantat gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Implantat einen Befestigungsabschnitt (18, 118, 218, 318, 418) zum abnehmbaren Befestigen eines orthodontischen Mittels (20, 120, 220) am Implantat aufweist.
4. Implantat nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß es weiterhin ein orthodontisches Mittel (20, 120, 220) aufweist, das abnehmbar an dem Befestigungsabschnitt (18, 118, 218, 318, 418) befestigt ist.
5. Implantat nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das orthodontische Mittel einen Befestigungsabschnitt (36, 236) aufweist zum abnehmbaren Befestigen des Mittels an dem Befesti­ gungsabschnitt (18, 118, 218, 318, 418) des Implantates.
6. Implantat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es ein integral damit ausgeformtes orthodontisches Mittel auf­ weist.
7. Implantat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das orthodontische Mittel eine Klammer, ein Haken, eine Kugel­ verschraubung, ein bukkales Röhrchen, eine Einrichtung nach HERBST oder eine Kieferbogen-Expansionsvorrichtung mit Schrauben ist.
8. Implantat nach Anspruch 6, wobei die orthodontische Einrichtung eine Klammer, ein Haken, eine Kugelverschraubung oder ein bukkales Röhrchen ist.
9. Implantat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß Implantat ein äußeres Ende (16) aufweist, das so gestaltet ist, daß es vom Knochen (28) nach außen vorsteht, wobei das äußere Ende einen Umfangsflansch (32) aufweist, der beim Befestigen des orthodontischen Mittels (20) am Implantat gefaßt werden kann, so daß eine Drehung des Implantates im Knochen (28) verhindert ist, wenn das Implantat temporär im Knochen angeordnet ist.
10. Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es eine äußere Körperoberfläche (26) aufweist, die mit dem Kno­ chen in Kontakt kommt, wenn das Implantat temporär in einem Teil des Oberkieferknochens oder Unterkieferknochens befestigt ist, wobei die äußere Körperoberfläche (26) zumindest einen Oberflä­ chenvorsprung (24) aufweist, der eine mechanische Verbindung mit dem Knochen bewirkt.
11. Implantat nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsabschnitt eine Bohrung (222) in Längsrichtung aufweist, um den Befestigungsabschnitt (236) eines orthodonti­ schen Mittels (220) aufzunehmen, wobei das Implantat weiterhin einen Schlitz (244) aufweist, der sich vom inneren Ende (214) des Implantates in Längsrichtung erstreckt, und wobei ein Ein­ fügen des Befestigungsabschnittes in die Bohrung bewirkt, daß der Durchmesser von zumindest einem Teil des Implantates ver­ größert wird, wodurch das Implantat im Oberkieferknochen oder Unterkieferknochen gesichert wird.
12. Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, aus ei­ ner Legierung mit Formgedächtnis, wobei das Implantat so aus­ gebildet ist, daß es bei der Umgebungstemperatur im Mund eine deformierte Position annimmt und so das Implantat im Oberkie­ ferknochen oder Unterkieferknochen sichert.
13. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß es aus Titan, einer Legierung auf Titan-Basis, einer Legierung auf Nickel/Titan-Basis, Zirkonium, einer Legierung auf Zirkonium-Basis, einem keramischen Material, Poly-L-Lactat, einem Polyglycol-Säurederivat, oder Kombinationen dieser Materialien besteht.
14. Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche aus Kera­ mik, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramik Aluminiumoxid, Titan- Nitrid, Titan-Dioxid, Zirkoniumoxid, oder Calciumphosphat ist.
15. Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Länge von etwa 2 mm bis etwa 5 mm und einen Durchmesser von etwa 0,5 mm bis etwa 3 mm hat.
16. Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es so gestaltet ist, daß es temporär an einer Knochenoberfläche befestigbar ist mit einem Winkel von zumindest 45° in bezug auf die vertikale Ausrichtungsebene der Zähne.
17. Implantat nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zumindest 60° beträgt.
18. Implantat nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel etwa 90° beträgt.
19. Verfahren zum Befestigen eines temporären Implantates an einem Oberkieferknochen oder einem Unterkieferknochen mit folgendem Schritt:
Einfügen von zumindest einem Abschnitt des Implantates (10) in den Knochen durch dessen buccale, labiale oder linguale Ober­ fläche.
20. Verfahren zum Befestigen eines orthodontischen Mittels am Oberkieferknochen oder am Unterkieferknochen mit den Schritten:
Einfügen von zumindest einem Abschnitt eines orthodonti­ schen Implantates in einen Knochen durch dessen bukkale, labiale oder linguale Oberflächen und
Befestigen des orthodontischen Mittels an dem Implantat.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das orthodontische Implantat eine Klammer, ein Haken, eine Kugel­ verschraubung, ein bukkales Röhrchen, eine Einrichtung nach HERBST, oder eine Einrichtung zur Bogenaufweitung mit Schrauben ist.
22. Verfahren nach Anspruch 20, wobei das Implantat so ausge­ staltet ist, daß es etwa 2 mm bis etwa 3 mm in den Knochen ein­ gesetzt wird.
23. Temporäres Verankerungssystem zur Verwendung im Mund mit:
einer Aufsatzscheibe oder -platte ("Onplant") mit einer dem Knochen zugekehrten Oberfläche, die osteo-konduktiv ausgebildet ist, wobei die Aufsatzscheibe bzw. -platte zumindest ein Loch aufweist, und
einem temporären Implantat, das so gestaltet ist, daß es sich durch das Loch in der Aufsatzscheibe bzw. -platte in die bukkale, labiale, linguale oder palatale Oberfläche des Oberkie­ ferknochens oder die bukkale, labiale oder linguale Oberfläche des Unterkieferknochens erstreckt, wodurch die Aufsatzscheibe bzw. -platte an der Knochenoberfläche befestigt ist und für eine sofortige Verwendung zur Verfügung steht.
24. Verfahren zum temporären Befestigen einer Aufsatzscheibe oder -platte auf einer Knochenoberfläche im Mund mit den Schrit­ ten:
Positionieren einer dem Knochen zugekehrten Oberfläche der Aufsatzscheibe bzw. -platte auf der bukkalen, labialen, lingua­ len oder palatalen Oberfläche des Oberkieferknochens oder der bukkalen, labialen oder lingualen Oberfläche des Unterkiefer­ knochens, wobei die dem Knochen zugekehrte Oberfläche osteo­ konduktiv ist und die Aufsatzscheibe bzw. -platte zumindest ein Loch aufweist, das im wesentlichen senkrecht zu der dem Knochen zugekehrten Oberfläche steht, und
Einschieben eines Abschnittes eines temporären Implantates durch das Loch und in eine Öffnung in der genannten Knochenober­ fläche, wodurch die Aufsatzscheibe bzw. -platte an der Knochen­ oberfläche befestigt wird und die Aufsatzscheibe bzw. -platte zur sofortigen Verwendung zur Verfügung steht.
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