DE19623279C1 - Schnurloses Telekommunikationsverfahren - Google Patents

Schnurloses Telekommunikationsverfahren

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    • H04B7/2643Radio transmission systems, i.e. using radiation field for communication between two or more posts at least one of which is mobile using time-division multiple access [TDMA]

Description

Die Erfindung betrifft ein schnurloses Telekommunikationsverfahren ge­ mäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein derartiges schnurloses Telekommunikationsverfahren ist bereits aus PILGER, U.: Struktur des DECT-Standards. In: Nachrichtentech. Elek­ tron., Berlin 42, 1992, H. 1, S. 23 bis 29, bekannt. Es handelt sich hier um ein Verfahren mit Zeitvielfachzugriff (TDMA) zwischen einer ersten und ei­ ner zweiten Station, bei dem in wenigstens einem vorbestimmten Zeit­ schlitz eines Rahmens die eine Station sendet und die andere empfängt.
Ferner ist aus der DE 44 32 928 A1 ein TDMA-Mobilfunkkommunikations­ system bekannt, bei dem der Transceiver von Zeitschlitz zu Zeitschlitz sei­ ne Frequenz ändert.
Aus der DE 37 29 586 A1 sind ein Verfahren zum Ausgleichen von durch den Doppler-Effekt hervorgerufenen Laufzeitverschiebungen der Bursts in einem TDMA-Rahmen sowie eine dazugehörige Anordnung bekannt.
Beim Verfahren mit Zeitvielfachzugriff (TDMA bzw. Time Division Multiple Access) erfolgt eine Unterteilung der Zeitachse, und zwar in jeweils gleich­ lange Rahmen mit einer vorbestimmten Anzahl von Bit. Zum Beispiel kann jeder dieser Rahmen in eine gleichgroße und gerade Anzahl von Zeitschlit­ zen unterteilt werden. Die erste Hälfte dieser Anzahl von Zeitschlitzen in­ nerhalb eines Rahmens dient für die Übertragung von der sendenden er­ sten Station zur empfangenden zweiten Station. Diese Senderichtung wird üblicherweise als Downlink bezeichnet, wenn die erste Station eine Basis­ station und die zweite Station eine Mobilstation ist. Entsprechend dient die zweite Hälfte der Anzahl der Zeitschlitze innerhalb des Rahmens zur Übertragung in der entgegengesetzten Senderichtung. Hier sendet die zweite Station, während die erste Station empfängt. Dies wird üblicherwei­ se als Uplink bezeichnet, wenn die sendende Station die Mobilstation und die empfangende Station die Basisstation ist.
Jeder der genannten Zeitschlitze dient somit zum Aufbau eines Übertra­ gungskanals, dessen Parameter die Nummer des Zeitschlitzes innerhalb des Rahmens sowie die verwendete Trägerfrequenz sind. Zur Übertragung digitaler Daten wird dann die Trägerfrequenz frequenz- oder phasenmodu­ liert.
Beim europäischen DECT-Standard (Digital European Cordless Telecom­ munications Standard) stehen pro Rahmen 24 Zeitschlitze zur Verfügung. und zwar 12 im Downlink und 12 im Uplink. Dagegen stehen beim japani­ schen PHS-Standard (Personal Handy Phone System Standard) nur zwei­ mal vier Zeitschlitze pro Rahmen zur Verfügung, so daß die Anzahl der Zeitschlitze pro Rahmen im allgemeinen nicht sehr groß ist.
Manche Aufgaben können allerdings den Aufbau mehrerer Übertragungs­ kanäle bei unterschiedlicher Trägerfrequenz erfordern. In diesem Fall müssen pro Rahmen mehrere Zeitschlitze zur Durchführung derselben Aufgabe bereitgestellt werden, so daß man hinsichtlich der Anzahl der Zeitschlitze pro Rahmen schnell an eine Kapazitätsgrenze gelangt. Kom­ men darüber hinaus aus Kostengründen nur einfache Synthesizer zum Einsatz, reduziert sich die Anzahl der nutzbaren Zeitschlitze nochmals um die Hälfte, da diese Synthesizer nicht innerhalb des sehr kurzen Zeitraums zwischen zwei Zeitschlitzen von einer Trägerfrequenz zu einer anderen Trägerfrequenz umschalten können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein schnurloses Telekommunikationsver­ fahren der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß es eine Erhö­ hung der Anzahl der Übertragungskanäle ermöglicht, ohne daß gleichzei­ tig die Benutzung einer größeren Anzahl von Zeitschlitzen pro Rahmen er­ forderlich ist.
Die Lösung der gestellten Aufgabe ist im kennzeichnenden Teil des Patent­ anspruchs 1 angegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Ein schnurloses Telekommunikationsverfahren nach der Erfindung mit Zeitvielfach­ zugriff (TDMA) zwischen einer ersten und einer zweiten Station, bei dem in wenigstens einem vorbestimmten Zeitschlitz eines Rahmens die eine Sta­ tion sendet und die andere empfängt, zeichnet sich dadurch aus, daß
  • - von Rahmen zu Rahmen die Trägerfrequenz in diesem Zeitschlitz um­ geschaltet und
  • - diese Trägerfrequenzumschaltung bei Vorliegen eines Abbruchkrite­ riums beendet wird.
Es ist somit möglich, unter Verwendung nur eines Zeitschlitzes zwei oder mehrere Übertragungskanäle aufzubauen, die bei unterschiedlichen Trä­ gerfrequenzen arbeiten. Somit lassen sich Aufgaben, die die Verwendung unterschiedlicher Übertragungskanäle bei unterschiedlichen Trägerfre­ quenzen erfordern, auch dann ausführen, wenn die Kapazitätsgrenze hin­ sichtlich der Anzahl der Zeitschlitze pro Rahmen erreicht ist, etwa deswe­ gen, weil bis auf einen alle anderen Zeitschlitze schon belegt sind, andere Zeitschlitze gestört sind, oder dergleichen.
Im allgemeinen sind die sendenden Stationen in der Lage zu erkennen, wann die Kapazität hinsichtlich der Anzahl der Zeitschlitze pro Rahmen erschöpft ist, so daß das erfindungsgemäße Verfahren nicht ständig durchgeführt zu werden braucht, sondern erst dann zur Anwendung ge­ langt, wenn z. B. bis auf einen alle anderen Zeitschlitze pro Rahmen aus ir­ gendwelchen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Der Aufbau unterschiedlicher Übertragungskanäle bezogen auf ein und denselben Zeitschlitz in aufeinanderfolgenden Rahmen kann beispiels­ weise zu Steuerungszwecken der empfangenden Station erfolgen, wenn zu diesem Zweck auf unterschiedlichen Trägerfrequenzen gesendet werden muß. Das Abbruchkriterium kann dann der Ablauf einer vorbestimmten Zeit sein. Es kann aber auch der Empfang einer Nachricht sein, das Um­ schalten der Trägerfrequenzen zu beenden. Diese Nachricht kann z. B. von einer dritten Station ausgesandt werden.
Eine sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die erste Station im vorbestimmten Zeitschlitz und die zweite Sta­ tion in einem weiteren vorbestimmten Zeitschlitz desselben Rahmens wechselseitig senden und empfangen und daß die Trägerfrequenz im wei­ teren vorbestimmten Zeitschlitz in gleicher Weise wie die im vorbestimm­ ten Zeitschlitz behandelt wird.
Dabei kann der weitere vorbestimmte Zeitschlitz vorteilhaft um eine halbe Rahmenlänge gegenüber dem vorbestimmten Zeitschlitz versetzt sein.
Bei diesem Ausführungsbeispiel liegt eine sogenannte Duplexverbindung vor, die zwei physikalische Kanäle benötigt und die ein gleichzeitiges Spre­ chen und Hören der Teilnehmer erlaubt. Beim DECT-System wird für Du­ plexverbindungen eine Zeitlagentrennung angewendet. Dies bezeichnet man auch als Time Division Duplex (TDD). Hierzu werden Zeitschlitzpaare gebildet. Verwendet die erste bzw. Basisstation beim Senden (im Down­ link) einen vorbestimmten Zeitschlitz, so sendet die zweite Station bzw. Mobilstation (im Uplink) in einem Zeitschlitz, der gegenüber dem zuerst genannten Zeitschlitz um eine halbe Rahmenlänge versetzt ist.
Erfindungsgemäß wird nunmehr auch beim TDD dieser zweite Zeitschlitz im Falle eines Kapazitätsengpasses hinsichtlich der Anzahl der zur Verfü­ gung stehenden Zeitschlitze (im Uplink) in gleicher Weise wie der Zeit­ schlitz im Downlink behandelt, was die Frequenzumschaltung von Rah­ men zu Rahmen angeht. Mit anderen Worten werden beim TDD beide zu­ einander gehörenden Zeitschlitze im Downlink und im Uplink von Rahmen zu Rahmen trägerfrequenzmäßig umgeschaltet, so daß sich für beide ge­ nannten Zeitschlitze von Rahmen zu Rahmen unterschiedliche Übertra­ gungskanäle aufbauen lassen.
Dies kann erforderlich sein, wenn im Uplink und im Downlink jeweils bis auf einen Zeitschlitz alle anderen Zeitschlitze besetzt bzw. nicht mehrver­ fügbar sind und z. B. ein Intracell Handover oder die Einrichtung eines weiteren Übertragungskanals erfolgen sollen. Ein Intracell Handover liegt vor, wenn ein Wechsel des Funkkanals innerhalb einer Zelle und damit un­ ter Beibehaltung der gleichen Basisstation erfolgt. Ein Grund für die Durchführung eines Intracell Handovers liegt vor, wenn der Empfangspe­ gel von der Basisstation, zu der augenblicklich eine Verbindung besteht, zwar ausreichend hoch ist, aber die Verbindungsqualität sich stark ver­ schlechtert, z. B. durch Gleichkanalstörungen.
Auch hier kann das Abbruchkriterium der Ablauf einer vorbestimmten Zeit sein. Wird innerhalb der vorbestimmten Zeit kein Übertragungskanal mit ausreichend guter Verbindungsqualität gefunden, kann die Verbin­ dung zwischen beiden Stationen unterbrochen werden. Wird dagegen eine gute Verbindungsqualität bei einer der genannten Frequenzen erreicht, so wird der entsprechende Übertragungskanal endgültig ausgewählt und dessen Trägerfrequenz stabil eingestellt. Das Abbruchkriterium wäre also in diesem Fall das Erreichen einer vorbestimmten Übertragungsqualität auf einer der Trägerfrequenzen. Natürlich kann auch hier wiederum das Abbruchkriterium die Übertragung einer Nachricht sein, das Umschalten der Frequenzen zu beenden.
Grundsätzlich wäre es möglich, die Trägerfrequenz zum Aufbau unterschiedlicher Übertragungs- bzw. Funkkanäle bezogen auf jeweils einen Zeitschlitz nur zwischen zwei Frequenzwerten umzuschalten, und zwar mindestens einmal, vorzugsweise jedoch mehrere Male. Im zuletzt genannten Fall ist eine sicherere Beurteilung der Verbindungsqualität möglich. Bei diesem Ausführungsbeispiel könnten also jeweils einem Zeitschlitz zwei Übertragungs- bzw. Funkkanäle zugeordnet werden.
In Weiterbildung der Erfindung kann die Trägerfrequenz aber auch wenig­ stens einmal zwischen mehr als zwei Frequenzwerten umgeschaltet und von Rahmen zu Rahmen entweder nur vergrößert oder nur verkleinert wer­ den. Bezogen auf einen jeweiligen Zeitschlitz ließen sich dann drei oder mehrere Übertragungs- bzw. Funkkanäle aufbauen, sofern dies erforder­ lich ist. Der Frequenzumschaltzyklus, der mehr als zwei Trägerfrequenzen umfaßt, kann dabei periodisch wiederholt werden, bis das entsprechende Abbruchkriterium erreicht ist.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung nä­ her beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Rahmen mit Downlink und Uplink bei verwendeter Träger­ frequenz F₃ in den Zeitschlitzen 3 und 7;
Fig. 2 zwei aufeinanderfolgende Rahmen, zwischen denen die Trägerfre­ quenz für die Zeitschlitze 3 und 7 von F₃ auf F₃′ umgeschaltet worden ist; Fig. 3 einen Rahmen mit Downlink und Uplink bei verwendeter Träger­ frequenz F₃ oder F₃′ in den Zeitschlitzen 3 und 7;
Fig. 4 eine Softwareimplementation des in den Fig. 1 bis 3 beschrie­ benen Verfahrens;
Fig. 5 eine Schaltungseinrichtung zur Umschaltung der Trägerfrequenz für jeweilige Zeitschlitze in unterschiedlichen Rahmen; und
Fig. 6 ein aus Basisstation und Mobilstation bestehendes Telekommuni­ kationssystem.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 3 wird nachfolgend das der Erfin­ dung zugrundeliegende Prinzip anhand einer Kommunikation zwischen einer Basisstation und einer Mobilstation näher erläutert.
Die Fig. 1 zeigt einen TDMA-Rahmen R₁ mit vier Zeitschlitzen Z₁ bis Z₄ im Downlink und vier Zeitschlitzen Z₅ bis Z₈ im Uplink. Während des Zeit­ schlitzes Z₃ sendet die Basisstation auf der Trägerfrequenz F₃, während die Mobilstation zu dieser Zeit auf Empfang geschaltet ist. Dagegen sendet während des Zeitschlitzes Z₇ die Mobilstation auf der Trägerfrequenz F₃′, wobei jetzt die Basisstation auf Empfang geschaltet ist. F₃ ist hierbei un­ gleich F₃′.
Soll nun z. B. ein Intracell Handover erfolgen, und zwar ohne Verwendung anderer Zeitschlitze als die bereits in Gebrauch befindlichen Zeitschlitze Z₃ und Z₇, so wird in einem dem Rahmen R₁ direkt nachfolgenden Rahmen R₂ für die entsprechenden Zeitschlitze Z₃ und Z₇ die Trägerfrequenz von F₃ auf F₃′ umgeschaltet. Diese Umschaltung kann periodisch zwischen weiteren aufeinanderfolgenden Rahmen fortgesetzt werden. Dies ist in Fig. 2 dargestellt.
Eine der beiden Stationen, vorzugsweise die Basisstation, entscheidet dann, welche der verwendeten Trägerfrequenzen F₃ und F₃′ im Hinblick auf die beste Verbindungsqualität zwischen beiden Stationen weiter ver­ wendet werden soll. Diese Frequenz wird dann stabil eingestellt. Dies ist in Fig. 3 zu erkennen. Hier erfolgt die Kommunikation zwischen Basissta­ tion und Mobilstation in den Zeitschlitzen Z₃ und Z₇ also entweder unter Verwendung der Trägerfrequenz F₃ oder der Trägerfrequenz F₃′.
Eine Softwareimplementation des in den Fig. 1 bis 3 beschriebenen Verfahrens zeigt die Fig. 4.
Eintrittsbedingung für diese Prozedur ist die Anforderung, einen neuen Übertragungskanal aufzubauen. Somit wird im Schritt S1 der Start der Prozedur erreicht. Danach wird im Schritt S2 die Trägerfrequenz F₃ akti­ viert. Für den ersten Durchlauf der Prozedur ist dies zwar nicht erforder­ lich, aber auch nicht falsch. Sodann wird im Schritt S3 bis zu dem Zeit­ punkt gewartet, an dem der betreffende Zeitschlitz Z₃ aktiv ist. Im Schritt S4 wird während dieses Zeitschlitzes Z₃ ein Burst auf der entsprechenden Frequenz, hier F₃, gesendet. Nun wird im nachfolgenden Schritt S5 auf den nächsten Zeitschlitz Z₇ gewartet, der noch im selben Rahmen liegt. Beide Zeitschlitze Z₃ und Z₇ sind durch eine halbe Rahmenlänge vonein­ ander getrennt. Im Schritt S6 wird innerhalb des relevanten Zeitschlitzes Z₇ versucht, einen Burst zu empfangen.
Im anschließenden Schritt S7 wird nunmehr die Trägerfrequenz von F₃ auf F₃′ gewechselt. Danach werden die Schritte S8 bis S11 der Reihe nach durchlaufen, die den Schritten S3 bis S6 entsprechen, sich jedoch auf die neue Trägerfrequenz F₃′ beziehen.
Nach Beendigung des Schritts S11 wird im Schritt S12 die Abbruchbedin­ gung geprüft. Diese Bedingung bestimmt, ob die Schritte S2 bis S11 erneut durchlaufen werden, d. h., ob im nächsten Rahmen wieder die Frequenz F₃ aktiviert wird, danach wieder F₃′, usw.
Eine Bedingung für den Austritt aus der Prozedur kann der Ablauf einer Maximalzeit sein oder aber ein Ergebnis, das während der Prozedur ein­ tritt, wie z. B. der Empfang eines bestimmten Informationselements ent­ weder auf der Frequenz F₃ oder F₃′. Dieses Informationselement kann sich auf die Verbindungsqualität bezogen auf die jeweiligen Trägerfrequenzen beziehen.
Nach dem Austritt aus der Prozedur im Schritt S13 muß wieder eine der beiden Trägerfrequenzen F₃ oder F₃′ stabil eingestellt werden. Somit wer­ den die Trägerfrequenzen in folgender Reihenfolge verwendet:
  • 1. F₃ - Ausgangsfrequenz
  • 2. F₃ und F₃′ alternierend - zeitweilige, praktisch gleichzeitige Benut­ zung von zwei Trägerfrequenzen
  • 3. F₃ oder F₃′ - abhängig von Resultat der Prüfung der Abbruchbedin­ gung.
Die Fig. 5 zeigt ein Blockschaltbild einer Schaltungseinrichtung die es ermöglicht, in einem TDMA-Rahmen, der aus vier Zeitschlitzen im Down­ link und aus vier Zeitschlitzen im Uplink besteht, die Frequenz in den Zeit­ schlitzen 2, 3 und 4 von Rahmen zu Rahmen umzuschalten.
Ein RF-Generator 1 erhält sein Steuerwort vom Ausgang eines Multiple­ xers 2 (MUX1), dessen Adreßleitungen durch einen Zeitschlitzzähler 3 ge­ steuert werden. Der Zeitschlitzzähler 3 empfängt Taktsignale an seinem Eingang Clk. Mit jedem Zeitschlitz wird also ein anderer Eingang des Mul­ tiplexers 2 an den Steuereingang des RF-Generators 1 durchgeschaltet. In der vorliegenden Ausführungsform wird somit ein bestimmter Eingang des Multiplexers 2 jeden vierten Zeitschlitz zum Eingang des RF-Generators 1 geführt.
Für den Zeitschlitz 1 ist keine alternierende Frequenz bzw. Trägerfrequenz vorgesehen. Deshalb wird ein Register 4, das ein Steuerwort für den RF-Ge­ nerator 1 während des ersten Zeitschlitzes enthält, direkt an einen der Eingänge des Multiplexers 2 durchgeschaltet. Das Register 4 enthält das Steuerwort für die Trägerfrequenz F₁. Beim Zustand der Adreßleitungen "00" erscheint dieses Steuerwort dann am Ausgang des Multiplexers 2.
Für die anderen Zeitschlitze soll die Möglichkeit bestehen, die Trägerfre­ quenz in jedem Rahmen umschalten zu können. Daher existieren pro Zeit­ schlitz jeweils zwei weitere Register 6, 7 bzw. 8, 9 bzw. 10, 11, die die Steu­ erworte für die den jeweiligen Zeitschlitzen zugeordneten Trägerfrequen­ zen enthalten. So sind in den Registern 6 und 7 die Steuerworte für die Trä­ gerfrequenzen F₂, F₂′, in den Registern 8 und 9 die Steuerworte für die Trägerfrequenzen F₃, F₃′ und in den Registern 10 und 11 die Steuerworte für die Trägerfrequenzen F₄, F₄′ gespeichert. Jeweils einem Paar von Regi­ stern 6, 7 bzw. 8, 9 bzw. 10, 11 ist ein Multiplexer 12, 13 und 14 zugeord­ net. Welches der beiden Register eines Paars an den Eingang des Multiple­ xers 2 durchgeschaltet wird, hängt vom Zustand des LSB eines Rahmen­ zählers 15 ab, der vom Carry-Signal des Zeitschlitzzählers 3 getaktet wird. Ist das LSB des Rahmenzählers 15 auf LOW, so werden nur die jeweils in Fig. 5 oberen Register durchgeschaltet, also der Reihe nach die Register 5, 6, 8 und 10. Befindet sich dagegen das LSB (Least Significant Bit) auf HIGH, werden der Reihe nach die jeweils unteren Register durchgeschal­ tet, also die Register 5, 7, 9 und 11. Damit das Alternieren der Trägerfre­ quenz gesteuert werden kann, wird das LSB nicht direkt an den Adreßein­ gang der Multiplexer 12, 13 und 14 durchgeschaltet, sondern über ein Gatter geleitet, wodurch für jeden einzelnen Zeitschlitz die Prozedur er­ laubt werden kann. Zu diesem Zweck ist mit dem jeweiligen Adreßeingang A₀ eines jeweiligen Multiplexers 12, 13 und 14 der Ausgang eines jeweili­ gen UND-Gatters 16, 17 und 18 verbunden. Jeweils ein Eingang dieser Gatter ist mit dem Ausgang LSB des Rahmenzählers 15 verbunden, wäh­ rend der jeweils andere Eingang eines jeweiligen Gatters 16, 17 und 18 über einen Anschluß A₁, A₂ und A₃ ein dem entsprechenden Zeitschlitz zugeordnetes Enable Signal für die Umschaltung der Trägerfrequenz emp­ fangen kann. So gelangt an den Anschluß A₁ ein Enable Signal für die Fre­ quenzumschaltung im Zeitschlitz Z₂, an den Eingang A₂ ein Enable Signal für die Frequenzumschaltung im Zeitschlitz Z₃ sowie an den Eingang A₃ ein Enable Signal für die Frequenzumschaltung im Zeitschlitz Z₄.
Wichtig ist, daß der Zeitschlitzzähler einen doppelt so großen Zählerum­ fang hat, wie Zeitschlitze existieren, um die Trägerfrequenz sowohl in Sen­ de- als auch in Empfangsrichtung konstant zu halten, damit wirklich erst im nächsten Rahmen die Trägerfrequenz umgeschaltet wird. In der darge­ stellten Ausführungsform heißt das für den Zeitschlitzzähler 3, von 0 bis 7 zu zählen, d. h. erst nach dem achten Zeitschlitz ein Übertragungssignal für den Rahmenzähler 15 zu generieren, obwohl für die Adressierung der Eingänge des Multiplexers 2 nur zwei Adreßleitungen benötigt werden. Von den üblicherweise drei Ausgängen des Zeitschlitzzählers 3 werden al­ so nur die beiden niederwertigsten Ausgänge benutzt. Der Zeitschlitzzäh­ ler 3 selbst wird aus einer internen Zeitbasis getaktet.
Die in Fig. 5 gezeigte Schaltungsanordnung findet sich z. B. in der Basis­ station, während eine entsprechende Schaltungsanordnung auch in der Mobilstation vorhanden ist. Letztere Schaltungsanordnung übernimmt die Frequenzumschaltung in den Zeitschlitzen Z₅ bis Z₈ und ist mit der zuerst genannten Schaltungsanordnung entsprechend synchronisiert.
Die Fig. 6 zeigt noch den groben Aufbau von Basisstation und Mobilsta­ tion, die das erfindungsgemäße Telekommunikationsverfahren verwen­ den.
Die Basisstation BS besteht aus einem mit einer Antenne 19 bidirektional verbundenen Hochfrequenzteil 20, der zum Senden und Empfangen von Information ausgebildet ist. Dieser Hochfrequenzteil 20 kann den in Fig. 5 gezeigten RF-Generator 1 enthalten. Der Hochfrequenzteil 20 ist weiter­ hin bidirektional mit einer Signalverarbeitungsschaltung 21 verbunden, die u. a. den Rest der in Fig. 5 gezeigten Schaltung enthält. Darüber hin­ aus ist die Signalverarbeitungsschaltung 21 zur Betriebssteuerung des Gesamtsystems mit einem Prozessor 22 verbunden (CPU).
Die z. B. als Handapparat HA ausgebildete Mobilstation enthält einen mit einer Antenne 23 verbundenen Hochfrequenzteil 24, der bidirektional mit einer weiteren Signalverarbeitungsschaltung 25 verbunden ist. Zur Be­ triebssteuerung ist diese Signalverarbeitungsschaltung 25 bidirektional mit einem Prozessor 26 (CPU) verbunden, der seinerseits bidirektional je­ weils mit einer Tastatur 27 und einer Anzeige 28 verbunden ist, die auch ein Feld 29 für Textdarstellung enthalten kann. Im Hochfrequenzteil 24 kann sich wiederum der in Fig. 5 gezeigte RF-Generator 1 befinden, wäh­ rend der Rest der in Fig. 5 gezeigten Schaltungsanordnung Teil der Signalverarbeitungseinrichtung 25 sein kann.

Claims (10)

1. Schnurloses Telekommunikationsverfahren mit Zeitvielfachzugriff (TDMA) zwi­ schen einer ersten und einer zweiten Station, bei dem in wenigstens einem vorbestimmten Zeitschlitz eines Rahmens die eine Station sendet und die andere empfängt, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - von Rahmen (R₁) zu Rahmen (R₂) die Trägerfrequenz in diesem Zeit­ schlitz umgeschaltet und
  • - diese Trägerfrequenzumschaltung bei Vorliegen eines Abbruchkrite­ riums beendet wird.
2. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die erste Station im vorbestimmten Zeitschlitz (Z₃) und die zweite Station in einem weiteren vorbestimmten Zeitschlitz (Z₇) desselben Rahmens wechselseitig senden und empfangen, und daß die Trägerfre­ quenz im weiteren vorbestimmten Zeitschlitz (Z₇) in gleicher Weise wie die im vorbestimmten Zeitschlitz (Z₃) behandelt wird.
3. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der weitere vorbestimmte Zeitschlitz (Z₇) um eine halbe Rahmenlänge gegenüber dem vorbestimmten Zeitschlitz (Z₃) versetzt ist.
4. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Abbruchkriterium die Übertragung ei­ ner Nachricht ist, das Umschalten der Trägerfrequenzen zu beenden.
5. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Abbruchkriterium der Ablauf einer vorbestimmten Zeit ist.
6. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Abbruchkriterium das Erreichen einer vorbe­ stimmten Übertragungsqualität auf einer der Trägerfrequenzen ist.
7. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß nach Vorliegen des Abbruchkriteriums nur noch auf dieser einen Trägerfrequenz kommuniziert wird.
8. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfrequenz zwischen zwei Fre­ quenzwerten umgeschaltet wird.
9. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfrequenz wenigstens einmal zwi­ schen mehr als zwei Frequenzwerten umgeschaltet und von Rahmen zu Rahmen entweder nur vergrößert oder nur verkleinert wird.
10. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als erste Station eine Basisstation und als zweite Station eine Mobilstation zum Einsatz kommen.
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