DE19623279C1 - Schnurloses Telekommunikationsverfahren - Google Patents
Schnurloses TelekommunikationsverfahrenInfo
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- H04B7/2643—Radio transmission systems, i.e. using radiation field for communication between two or more posts at least one of which is mobile using time-division multiple access [TDMA]
Description
Die Erfindung betrifft ein schnurloses Telekommunikationsverfahren ge
mäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein derartiges schnurloses Telekommunikationsverfahren ist bereits aus
PILGER, U.: Struktur des DECT-Standards. In: Nachrichtentech. Elek
tron., Berlin 42, 1992, H. 1, S. 23 bis 29, bekannt. Es handelt sich hier um
ein Verfahren mit Zeitvielfachzugriff (TDMA) zwischen einer ersten und ei
ner zweiten Station, bei dem in wenigstens einem vorbestimmten Zeit
schlitz eines Rahmens die eine Station sendet und die andere empfängt.
Ferner ist aus der DE 44 32 928 A1 ein TDMA-Mobilfunkkommunikations
system bekannt, bei dem der Transceiver von Zeitschlitz zu Zeitschlitz sei
ne Frequenz ändert.
Aus der DE 37 29 586 A1 sind ein Verfahren zum Ausgleichen von durch
den Doppler-Effekt hervorgerufenen Laufzeitverschiebungen der Bursts
in einem TDMA-Rahmen sowie eine dazugehörige Anordnung bekannt.
Beim Verfahren mit Zeitvielfachzugriff (TDMA bzw. Time Division Multiple
Access) erfolgt eine Unterteilung der Zeitachse, und zwar in jeweils gleich
lange Rahmen mit einer vorbestimmten Anzahl von Bit. Zum Beispiel kann
jeder dieser Rahmen in eine gleichgroße und gerade Anzahl von Zeitschlit
zen unterteilt werden. Die erste Hälfte dieser Anzahl von Zeitschlitzen in
nerhalb eines Rahmens dient für die Übertragung von der sendenden er
sten Station zur empfangenden zweiten Station. Diese Senderichtung wird
üblicherweise als Downlink bezeichnet, wenn die erste Station eine Basis
station und die zweite Station eine Mobilstation ist. Entsprechend dient
die zweite Hälfte der Anzahl der Zeitschlitze innerhalb des Rahmens zur
Übertragung in der entgegengesetzten Senderichtung. Hier sendet die
zweite Station, während die erste Station empfängt. Dies wird üblicherwei
se als Uplink bezeichnet, wenn die sendende Station die Mobilstation und
die empfangende Station die Basisstation ist.
Jeder der genannten Zeitschlitze dient somit zum Aufbau eines Übertra
gungskanals, dessen Parameter die Nummer des Zeitschlitzes innerhalb
des Rahmens sowie die verwendete Trägerfrequenz sind. Zur Übertragung
digitaler Daten wird dann die Trägerfrequenz frequenz- oder phasenmodu
liert.
Beim europäischen DECT-Standard (Digital European Cordless Telecom
munications Standard) stehen pro Rahmen 24 Zeitschlitze zur Verfügung.
und zwar 12 im Downlink und 12 im Uplink. Dagegen stehen beim japani
schen PHS-Standard (Personal Handy Phone System Standard) nur zwei
mal vier Zeitschlitze pro Rahmen zur Verfügung, so daß die Anzahl der
Zeitschlitze pro Rahmen im allgemeinen nicht sehr groß ist.
Manche Aufgaben können allerdings den Aufbau mehrerer Übertragungs
kanäle bei unterschiedlicher Trägerfrequenz erfordern. In diesem Fall
müssen pro Rahmen mehrere Zeitschlitze zur Durchführung derselben
Aufgabe bereitgestellt werden, so daß man hinsichtlich der Anzahl der
Zeitschlitze pro Rahmen schnell an eine Kapazitätsgrenze gelangt. Kom
men darüber hinaus aus Kostengründen nur einfache Synthesizer zum
Einsatz, reduziert sich die Anzahl der nutzbaren Zeitschlitze nochmals um
die Hälfte, da diese Synthesizer nicht innerhalb des sehr kurzen Zeitraums
zwischen zwei Zeitschlitzen von einer Trägerfrequenz zu einer anderen
Trägerfrequenz umschalten können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein schnurloses Telekommunikationsver
fahren der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß es eine Erhö
hung der Anzahl der Übertragungskanäle ermöglicht, ohne daß gleichzei
tig die Benutzung einer größeren Anzahl von Zeitschlitzen pro Rahmen er
forderlich ist.
Die Lösung der gestellten Aufgabe ist im kennzeichnenden Teil des Patent
anspruchs 1 angegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
den Unteransprüchen zu entnehmen.
Ein schnurloses Telekommunikationsverfahren nach der Erfindung mit Zeitvielfach
zugriff (TDMA) zwischen einer ersten und einer zweiten Station, bei dem in
wenigstens einem vorbestimmten Zeitschlitz eines Rahmens die eine Sta
tion sendet und die andere empfängt, zeichnet sich dadurch aus, daß
- - von Rahmen zu Rahmen die Trägerfrequenz in diesem Zeitschlitz um geschaltet und
- - diese Trägerfrequenzumschaltung bei Vorliegen eines Abbruchkrite riums beendet wird.
Es ist somit möglich, unter Verwendung nur eines Zeitschlitzes zwei oder
mehrere Übertragungskanäle aufzubauen, die bei unterschiedlichen Trä
gerfrequenzen arbeiten. Somit lassen sich Aufgaben, die die Verwendung
unterschiedlicher Übertragungskanäle bei unterschiedlichen Trägerfre
quenzen erfordern, auch dann ausführen, wenn die Kapazitätsgrenze hin
sichtlich der Anzahl der Zeitschlitze pro Rahmen erreicht ist, etwa deswe
gen, weil bis auf einen alle anderen Zeitschlitze schon belegt sind, andere
Zeitschlitze gestört sind, oder dergleichen.
Im allgemeinen sind die sendenden Stationen in der Lage zu erkennen,
wann die Kapazität hinsichtlich der Anzahl der Zeitschlitze pro Rahmen
erschöpft ist, so daß das erfindungsgemäße Verfahren nicht ständig
durchgeführt zu werden braucht, sondern erst dann zur Anwendung ge
langt, wenn z. B. bis auf einen alle anderen Zeitschlitze pro Rahmen aus ir
gendwelchen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Der Aufbau unterschiedlicher Übertragungskanäle bezogen auf ein und
denselben Zeitschlitz in aufeinanderfolgenden Rahmen kann beispiels
weise zu Steuerungszwecken der empfangenden Station erfolgen, wenn zu
diesem Zweck auf unterschiedlichen Trägerfrequenzen gesendet werden
muß. Das Abbruchkriterium kann dann der Ablauf einer vorbestimmten
Zeit sein. Es kann aber auch der Empfang einer Nachricht sein, das Um
schalten der Trägerfrequenzen zu beenden. Diese Nachricht kann z. B. von
einer dritten Station ausgesandt werden.
Eine sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, daß die erste Station im vorbestimmten Zeitschlitz und die zweite Sta
tion in einem weiteren vorbestimmten Zeitschlitz desselben Rahmens
wechselseitig senden und empfangen und daß die Trägerfrequenz im wei
teren vorbestimmten Zeitschlitz in gleicher Weise wie die im vorbestimm
ten Zeitschlitz behandelt wird.
Dabei kann der weitere vorbestimmte Zeitschlitz vorteilhaft um eine halbe
Rahmenlänge gegenüber dem vorbestimmten Zeitschlitz versetzt sein.
Bei diesem Ausführungsbeispiel liegt eine sogenannte Duplexverbindung
vor, die zwei physikalische Kanäle benötigt und die ein gleichzeitiges Spre
chen und Hören der Teilnehmer erlaubt. Beim DECT-System wird für Du
plexverbindungen eine Zeitlagentrennung angewendet. Dies bezeichnet
man auch als Time Division Duplex (TDD). Hierzu werden Zeitschlitzpaare
gebildet. Verwendet die erste bzw. Basisstation beim Senden (im Down
link) einen vorbestimmten Zeitschlitz, so sendet die zweite Station bzw.
Mobilstation (im Uplink) in einem Zeitschlitz, der gegenüber dem zuerst
genannten Zeitschlitz um eine halbe Rahmenlänge versetzt ist.
Erfindungsgemäß wird nunmehr auch beim TDD dieser zweite Zeitschlitz
im Falle eines Kapazitätsengpasses hinsichtlich der Anzahl der zur Verfü
gung stehenden Zeitschlitze (im Uplink) in gleicher Weise wie der Zeit
schlitz im Downlink behandelt, was die Frequenzumschaltung von Rah
men zu Rahmen angeht. Mit anderen Worten werden beim TDD beide zu
einander gehörenden Zeitschlitze im Downlink und im Uplink von Rahmen
zu Rahmen trägerfrequenzmäßig umgeschaltet, so daß sich für beide ge
nannten Zeitschlitze von Rahmen zu Rahmen unterschiedliche Übertra
gungskanäle aufbauen lassen.
Dies kann erforderlich sein, wenn im Uplink und im Downlink jeweils bis
auf einen Zeitschlitz alle anderen Zeitschlitze besetzt bzw. nicht mehrver
fügbar sind und z. B. ein Intracell Handover oder die Einrichtung eines
weiteren Übertragungskanals erfolgen sollen. Ein Intracell Handover liegt
vor, wenn ein Wechsel des Funkkanals innerhalb einer Zelle und damit un
ter Beibehaltung der gleichen Basisstation erfolgt. Ein Grund für die
Durchführung eines Intracell Handovers liegt vor, wenn der Empfangspe
gel von der Basisstation, zu der augenblicklich eine Verbindung besteht,
zwar ausreichend hoch ist, aber die Verbindungsqualität sich stark ver
schlechtert, z. B. durch Gleichkanalstörungen.
Auch hier kann das Abbruchkriterium der Ablauf einer vorbestimmten
Zeit sein. Wird innerhalb der vorbestimmten Zeit kein Übertragungskanal
mit ausreichend guter Verbindungsqualität gefunden, kann die Verbin
dung zwischen beiden Stationen unterbrochen werden. Wird dagegen eine
gute Verbindungsqualität bei einer der genannten Frequenzen erreicht, so
wird der entsprechende Übertragungskanal endgültig ausgewählt und
dessen Trägerfrequenz stabil eingestellt. Das Abbruchkriterium wäre also
in diesem Fall das Erreichen einer vorbestimmten Übertragungsqualität
auf einer der Trägerfrequenzen. Natürlich kann auch hier wiederum das
Abbruchkriterium die Übertragung einer Nachricht sein, das Umschalten
der Frequenzen zu beenden.
Grundsätzlich wäre es möglich, die Trägerfrequenz zum Aufbau
unterschiedlicher Übertragungs- bzw. Funkkanäle bezogen auf jeweils
einen Zeitschlitz nur zwischen zwei Frequenzwerten umzuschalten, und
zwar mindestens einmal, vorzugsweise jedoch mehrere Male. Im zuletzt
genannten Fall ist eine sicherere Beurteilung der Verbindungsqualität
möglich. Bei diesem Ausführungsbeispiel könnten also jeweils einem
Zeitschlitz zwei Übertragungs- bzw. Funkkanäle zugeordnet werden.
In Weiterbildung der Erfindung kann die Trägerfrequenz aber auch wenig
stens einmal zwischen mehr als zwei Frequenzwerten umgeschaltet und
von Rahmen zu Rahmen entweder nur vergrößert oder nur verkleinert wer
den. Bezogen auf einen jeweiligen Zeitschlitz ließen sich dann drei oder
mehrere Übertragungs- bzw. Funkkanäle aufbauen, sofern dies erforder
lich ist. Der Frequenzumschaltzyklus, der mehr als zwei Trägerfrequenzen
umfaßt, kann dabei periodisch wiederholt werden, bis das entsprechende
Abbruchkriterium erreicht ist.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung nä
her beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Rahmen mit Downlink und Uplink bei verwendeter Träger
frequenz F₃ in den Zeitschlitzen 3 und 7;
Fig. 2 zwei aufeinanderfolgende Rahmen, zwischen denen die Trägerfre
quenz für die Zeitschlitze 3 und 7 von F₃ auf F₃′ umgeschaltet worden ist;
Fig. 3 einen Rahmen mit Downlink und Uplink bei verwendeter Träger
frequenz F₃ oder F₃′ in den Zeitschlitzen 3 und 7;
Fig. 4 eine Softwareimplementation des in den Fig. 1 bis 3 beschrie
benen Verfahrens;
Fig. 5 eine Schaltungseinrichtung zur Umschaltung der Trägerfrequenz
für jeweilige Zeitschlitze in unterschiedlichen Rahmen; und
Fig. 6 ein aus Basisstation und Mobilstation bestehendes Telekommuni
kationssystem.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 3 wird nachfolgend das der Erfin
dung zugrundeliegende Prinzip anhand einer Kommunikation zwischen
einer Basisstation und einer Mobilstation näher erläutert.
Die Fig. 1 zeigt einen TDMA-Rahmen R₁ mit vier Zeitschlitzen Z₁ bis Z₄
im Downlink und vier Zeitschlitzen Z₅ bis Z₈ im Uplink. Während des Zeit
schlitzes Z₃ sendet die Basisstation auf der Trägerfrequenz F₃, während
die Mobilstation zu dieser Zeit auf Empfang geschaltet ist. Dagegen sendet
während des Zeitschlitzes Z₇ die Mobilstation auf der Trägerfrequenz F₃′,
wobei jetzt die Basisstation auf Empfang geschaltet ist. F₃ ist hierbei un
gleich F₃′.
Soll nun z. B. ein Intracell Handover erfolgen, und zwar ohne Verwendung
anderer Zeitschlitze als die bereits in Gebrauch befindlichen Zeitschlitze
Z₃ und Z₇, so wird in einem dem Rahmen R₁ direkt nachfolgenden Rahmen
R₂ für die entsprechenden Zeitschlitze Z₃ und Z₇ die Trägerfrequenz von
F₃ auf F₃′ umgeschaltet. Diese Umschaltung kann periodisch zwischen
weiteren aufeinanderfolgenden Rahmen fortgesetzt werden. Dies ist in
Fig. 2 dargestellt.
Eine der beiden Stationen, vorzugsweise die Basisstation, entscheidet
dann, welche der verwendeten Trägerfrequenzen F₃ und F₃′ im Hinblick
auf die beste Verbindungsqualität zwischen beiden Stationen weiter ver
wendet werden soll. Diese Frequenz wird dann stabil eingestellt. Dies ist in
Fig. 3 zu erkennen. Hier erfolgt die Kommunikation zwischen Basissta
tion und Mobilstation in den Zeitschlitzen Z₃ und Z₇ also entweder unter
Verwendung der Trägerfrequenz F₃ oder der Trägerfrequenz F₃′.
Eine Softwareimplementation des in den Fig. 1 bis 3 beschriebenen
Verfahrens zeigt die Fig. 4.
Eintrittsbedingung für diese Prozedur ist die Anforderung, einen neuen
Übertragungskanal aufzubauen. Somit wird im Schritt S1 der Start der
Prozedur erreicht. Danach wird im Schritt S2 die Trägerfrequenz F₃ akti
viert. Für den ersten Durchlauf der Prozedur ist dies zwar nicht erforder
lich, aber auch nicht falsch. Sodann wird im Schritt S3 bis zu dem Zeit
punkt gewartet, an dem der betreffende Zeitschlitz Z₃ aktiv ist. Im Schritt
S4 wird während dieses Zeitschlitzes Z₃ ein Burst auf der entsprechenden
Frequenz, hier F₃, gesendet. Nun wird im nachfolgenden Schritt S5 auf
den nächsten Zeitschlitz Z₇ gewartet, der noch im selben Rahmen liegt.
Beide Zeitschlitze Z₃ und Z₇ sind durch eine halbe Rahmenlänge vonein
ander getrennt. Im Schritt S6 wird innerhalb des relevanten Zeitschlitzes
Z₇ versucht, einen Burst zu empfangen.
Im anschließenden Schritt S7 wird nunmehr die Trägerfrequenz von F₃ auf
F₃′ gewechselt. Danach werden die Schritte S8 bis S11 der Reihe nach
durchlaufen, die den Schritten S3 bis S6 entsprechen, sich jedoch auf die
neue Trägerfrequenz F₃′ beziehen.
Nach Beendigung des Schritts S11 wird im Schritt S12 die Abbruchbedin
gung geprüft. Diese Bedingung bestimmt, ob die Schritte S2 bis S11 erneut
durchlaufen werden, d. h., ob im nächsten Rahmen wieder die Frequenz F₃
aktiviert wird, danach wieder F₃′, usw.
Eine Bedingung für den Austritt aus der Prozedur kann der Ablauf einer
Maximalzeit sein oder aber ein Ergebnis, das während der Prozedur ein
tritt, wie z. B. der Empfang eines bestimmten Informationselements ent
weder auf der Frequenz F₃ oder F₃′. Dieses Informationselement kann sich
auf die Verbindungsqualität bezogen auf die jeweiligen Trägerfrequenzen
beziehen.
Nach dem Austritt aus der Prozedur im Schritt S13 muß wieder eine der
beiden Trägerfrequenzen F₃ oder F₃′ stabil eingestellt werden. Somit wer
den die Trägerfrequenzen in folgender Reihenfolge verwendet:
- 1. F₃ - Ausgangsfrequenz
- 2. F₃ und F₃′ alternierend - zeitweilige, praktisch gleichzeitige Benut zung von zwei Trägerfrequenzen
- 3. F₃ oder F₃′ - abhängig von Resultat der Prüfung der Abbruchbedin gung.
Die Fig. 5 zeigt ein Blockschaltbild einer Schaltungseinrichtung die es
ermöglicht, in einem TDMA-Rahmen, der aus vier Zeitschlitzen im Down
link und aus vier Zeitschlitzen im Uplink besteht, die Frequenz in den Zeit
schlitzen 2, 3 und 4 von Rahmen zu Rahmen umzuschalten.
Ein RF-Generator 1 erhält sein Steuerwort vom Ausgang eines Multiple
xers 2 (MUX1), dessen Adreßleitungen durch einen Zeitschlitzzähler 3 ge
steuert werden. Der Zeitschlitzzähler 3 empfängt Taktsignale an seinem
Eingang Clk. Mit jedem Zeitschlitz wird also ein anderer Eingang des Mul
tiplexers 2 an den Steuereingang des RF-Generators 1 durchgeschaltet. In
der vorliegenden Ausführungsform wird somit ein bestimmter Eingang des
Multiplexers 2 jeden vierten Zeitschlitz zum Eingang des RF-Generators 1
geführt.
Für den Zeitschlitz 1 ist keine alternierende Frequenz bzw. Trägerfrequenz
vorgesehen. Deshalb wird ein Register 4, das ein Steuerwort für den RF-Ge
nerator 1 während des ersten Zeitschlitzes enthält, direkt an einen der
Eingänge des Multiplexers 2 durchgeschaltet. Das Register 4 enthält das
Steuerwort für die Trägerfrequenz F₁. Beim Zustand der Adreßleitungen
"00" erscheint dieses Steuerwort dann am Ausgang des Multiplexers 2.
Für die anderen Zeitschlitze soll die Möglichkeit bestehen, die Trägerfre
quenz in jedem Rahmen umschalten zu können. Daher existieren pro Zeit
schlitz jeweils zwei weitere Register 6, 7 bzw. 8, 9 bzw. 10, 11, die die Steu
erworte für die den jeweiligen Zeitschlitzen zugeordneten Trägerfrequen
zen enthalten. So sind in den Registern 6 und 7 die Steuerworte für die Trä
gerfrequenzen F₂, F₂′, in den Registern 8 und 9 die Steuerworte für die
Trägerfrequenzen F₃, F₃′ und in den Registern 10 und 11 die Steuerworte
für die Trägerfrequenzen F₄, F₄′ gespeichert. Jeweils einem Paar von Regi
stern 6, 7 bzw. 8, 9 bzw. 10, 11 ist ein Multiplexer 12, 13 und 14 zugeord
net. Welches der beiden Register eines Paars an den Eingang des Multiple
xers 2 durchgeschaltet wird, hängt vom Zustand des LSB eines Rahmen
zählers 15 ab, der vom Carry-Signal des Zeitschlitzzählers 3 getaktet wird.
Ist das LSB des Rahmenzählers 15 auf LOW, so werden nur die jeweils in
Fig. 5 oberen Register durchgeschaltet, also der Reihe nach die Register
5, 6, 8 und 10. Befindet sich dagegen das LSB (Least Significant Bit) auf
HIGH, werden der Reihe nach die jeweils unteren Register durchgeschal
tet, also die Register 5, 7, 9 und 11. Damit das Alternieren der Trägerfre
quenz gesteuert werden kann, wird das LSB nicht direkt an den Adreßein
gang der Multiplexer 12, 13 und 14 durchgeschaltet, sondern über ein
Gatter geleitet, wodurch für jeden einzelnen Zeitschlitz die Prozedur er
laubt werden kann. Zu diesem Zweck ist mit dem jeweiligen Adreßeingang
A₀ eines jeweiligen Multiplexers 12, 13 und 14 der Ausgang eines jeweili
gen UND-Gatters 16, 17 und 18 verbunden. Jeweils ein Eingang dieser
Gatter ist mit dem Ausgang LSB des Rahmenzählers 15 verbunden, wäh
rend der jeweils andere Eingang eines jeweiligen Gatters 16, 17 und 18
über einen Anschluß A₁, A₂ und A₃ ein dem entsprechenden Zeitschlitz
zugeordnetes Enable Signal für die Umschaltung der Trägerfrequenz emp
fangen kann. So gelangt an den Anschluß A₁ ein Enable Signal für die Fre
quenzumschaltung im Zeitschlitz Z₂, an den Eingang A₂ ein Enable Signal
für die Frequenzumschaltung im Zeitschlitz Z₃ sowie an den Eingang A₃
ein Enable Signal für die Frequenzumschaltung im Zeitschlitz Z₄.
Wichtig ist, daß der Zeitschlitzzähler einen doppelt so großen Zählerum
fang hat, wie Zeitschlitze existieren, um die Trägerfrequenz sowohl in Sen
de- als auch in Empfangsrichtung konstant zu halten, damit wirklich erst
im nächsten Rahmen die Trägerfrequenz umgeschaltet wird. In der darge
stellten Ausführungsform heißt das für den Zeitschlitzzähler 3, von 0 bis 7
zu zählen, d. h. erst nach dem achten Zeitschlitz ein Übertragungssignal
für den Rahmenzähler 15 zu generieren, obwohl für die Adressierung der
Eingänge des Multiplexers 2 nur zwei Adreßleitungen benötigt werden.
Von den üblicherweise drei Ausgängen des Zeitschlitzzählers 3 werden al
so nur die beiden niederwertigsten Ausgänge benutzt. Der Zeitschlitzzäh
ler 3 selbst wird aus einer internen Zeitbasis getaktet.
Die in Fig. 5 gezeigte Schaltungsanordnung findet sich z. B. in der Basis
station, während eine entsprechende Schaltungsanordnung auch in der
Mobilstation vorhanden ist. Letztere Schaltungsanordnung übernimmt
die Frequenzumschaltung in den Zeitschlitzen Z₅ bis Z₈ und ist mit der
zuerst genannten Schaltungsanordnung entsprechend synchronisiert.
Die Fig. 6 zeigt noch den groben Aufbau von Basisstation und Mobilsta
tion, die das erfindungsgemäße Telekommunikationsverfahren verwen
den.
Die Basisstation BS besteht aus einem mit einer Antenne 19 bidirektional
verbundenen Hochfrequenzteil 20, der zum Senden und Empfangen von
Information ausgebildet ist. Dieser Hochfrequenzteil 20 kann den in Fig.
5 gezeigten RF-Generator 1 enthalten. Der Hochfrequenzteil 20 ist weiter
hin bidirektional mit einer Signalverarbeitungsschaltung 21 verbunden,
die u. a. den Rest der in Fig. 5 gezeigten Schaltung enthält. Darüber hin
aus ist die Signalverarbeitungsschaltung 21 zur Betriebssteuerung des
Gesamtsystems mit einem Prozessor 22 verbunden (CPU).
Die z. B. als Handapparat HA ausgebildete Mobilstation enthält einen mit
einer Antenne 23 verbundenen Hochfrequenzteil 24, der bidirektional mit
einer weiteren Signalverarbeitungsschaltung 25 verbunden ist. Zur Be
triebssteuerung ist diese Signalverarbeitungsschaltung 25 bidirektional
mit einem Prozessor 26 (CPU) verbunden, der seinerseits bidirektional je
weils mit einer Tastatur 27 und einer Anzeige 28 verbunden ist, die auch
ein Feld 29 für Textdarstellung enthalten kann. Im Hochfrequenzteil 24
kann sich wiederum der in Fig. 5 gezeigte RF-Generator 1 befinden, wäh
rend der Rest der in Fig. 5 gezeigten Schaltungsanordnung Teil der
Signalverarbeitungseinrichtung 25 sein kann.
Claims (10)
1. Schnurloses Telekommunikationsverfahren mit Zeitvielfachzugriff (TDMA) zwi
schen einer ersten und einer zweiten Station, bei dem in wenigstens einem
vorbestimmten Zeitschlitz eines Rahmens die eine Station sendet und die
andere empfängt, dadurch gekennzeichnet, daß
- - von Rahmen (R₁) zu Rahmen (R₂) die Trägerfrequenz in diesem Zeit schlitz umgeschaltet und
- - diese Trägerfrequenzumschaltung bei Vorliegen eines Abbruchkrite riums beendet wird.
2. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die erste Station im vorbestimmten Zeitschlitz (Z₃) und die
zweite Station in einem weiteren vorbestimmten Zeitschlitz (Z₇) desselben
Rahmens wechselseitig senden und empfangen, und daß die Trägerfre
quenz im weiteren vorbestimmten Zeitschlitz (Z₇) in gleicher Weise wie die
im vorbestimmten Zeitschlitz (Z₃) behandelt wird.
3. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß der weitere vorbestimmte Zeitschlitz (Z₇) um eine halbe
Rahmenlänge gegenüber dem vorbestimmten Zeitschlitz (Z₃) versetzt ist.
4. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Abbruchkriterium die Übertragung ei
ner Nachricht ist, das Umschalten der Trägerfrequenzen zu beenden.
5. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Abbruchkriterium der Ablauf einer
vorbestimmten Zeit ist.
6. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Abbruchkriterium das Erreichen einer vorbe
stimmten Übertragungsqualität auf einer der Trägerfrequenzen ist.
7. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß nach Vorliegen des Abbruchkriteriums nur noch
auf dieser einen Trägerfrequenz kommuniziert wird.
8. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfrequenz zwischen zwei Fre
quenzwerten umgeschaltet wird.
9. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfrequenz wenigstens einmal zwi
schen mehr als zwei Frequenzwerten umgeschaltet und von Rahmen zu
Rahmen entweder nur vergrößert oder nur verkleinert wird.
10. Schnurloses Telekommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß als erste Station eine Basisstation und als
zweite Station eine Mobilstation zum Einsatz kommen.
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