DE19624441C1 - Verfahren und Vorrichtung für den Tiefdruck mittels einer löschbaren Tiefdruckform - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung für den Tiefdruck mittels einer löschbaren TiefdruckformInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung für den Tiefdruck mittels
einer lösch- und wiederverwendbaren Tiefdruckform, ausgehend von einer
Tiefdruckrohform mit einem mindestens auf die maximal zu übertragende
Farbmenge ausgelegten Grundraster.
Der Tiefdruck bezeichnet ein Druckverfahren mit Druckelementen, die gegenüber
der Formoberfläche tiefergelegt sind. Nach dem vollständigen Einfärben der
Druckform wird die Oberfläche von der Druckfarbe befreit. Diese bleibt nur in den
vertieften Stellen zurück. Als Druckform dienen z. B. verkupferte Stahlzylinder, auf
Spannkerne aufgeschobene Hohlzylinder oder in manchen Fällen auf Zylinder
aufgespannte Kupferbleche.
Die Art der Einfärbung und das Blankrakeln der Formoberfläche gestatten keinen
reinen Flächendruck. Die ganze Zeichnung muß in Linien, Punkte oder
Rasterelemente aufgelöst werden. Wegen der unterschiedlichen Tiefe und Größe
der einzelnen Druckelemente fassen diese mehr oder weniger Druckfarbe, der
Abdruck weist infolge dessen an den verschiedenen Bildstellen unterschiedliche
Farbkraft auf.
Verschiedene Arbeitsmethoden zur Herstellung einer Tiefdruckform werden heute
angewendet. So besteht bei den tiefenvariablen Verfahren das Ätzprinzip in der
langsamen Diffusion konzentrierter Eisenchloridlösungen durch eine
Pigmentgelatineschicht. Die Pigmentkopie auf der Kupferdruckform besteht aus
einem gehärteten Gelatinerelief, das den Tonabstufungen der Diapositive entspricht.
Die Gravierverfahren zeichnen sich aus durch zeilenweises Abtasten von Bild und
Text mit Photozellen und gleichzeitiges Gravieren der Druckform mit Gravierköpfen.
Besonders hervorzuheben ist dabei das Einbringen von Vertiefungen in die
Kupferschicht der Druckform mittels eines hochenergetischen Elektronenstrahls, der
in Vakuum auf die Rohform gelenkt wird und dort bildmäßig Material abträgt. Die so
gravierte Druckform ist dabei mit tiefen- und flächenvariablen Rastern versehbar.
Auch mittels eines hochenergetischen Laserstrahls können Vertiefungen eingebracht
werden, wobei zu beachten ist, daß geeignete Maßnahmen getroffen werden
müssen, um die Einkopplung der Laserenergie in das Substrat sicherzustellen, da
gerade Kupfer einen Laserstrahl ohne spezielle Vorbehandlung zum größten Teil
reflektiert.
Desweiteren ist aus der DE-OS 27 48 062 ein Verfahren zur Herstellung einer
gravierten Druckform bekannt, bei dem erst eine Tiefdruckrohform bereitgestellt wird,
indem die glatte Oberfläche gleichmäßig mit Vertiefungen der gleichen Tiefe und
Größe versehen wird, dann die gravierte Oberfläche mit einer lichtempfindlichen
Masse so überdeckt wird, daß sämtliche Vertiefungen ausgefüllt sind. Darauf wird
die Rohform mit dem gewünschten Bild photographisch belichtet, so daß die
belichteten Bereiche polymerisieren, man die unbelichteten Anteile auswaschen
kann und sich dadurch eine Bilddifferenzierung ergibt.
Allgemein läßt sich feststellen, daß für alle Tiefdruckverfahren gilt: Bildstellen der
Druckform liegen tiefer als Nichtbildstellen. Insbesondere beim Rakeltiefdruck bildet
das Rasternetz gleichmäßig hohe Stege, die Bildstellen begrenzen und eine
Auflagefläche für die Rakel bilden. Für jeden Druckauftrag ist ein spezieller Satz von
Druckformzylindern (je Druckfarbe ein Druckformzylinder mit einer entsprechenden
Anzahl von Druckseiten) erforderlich. Diese Zylinder werden je nach Druckformat in
dem erforderlichen Zylinderumfang hergestellt. Beim Einrichten der Tiefdruck- oder
Rotationsdruckmaschine sind die entsprechenden Druckformzylinder
auszuwechseln. Ein solcher Zylinder z. B. in einer Breite von 200 cm wiegt heute
etwa 800 kg. Da eben die bisher beschriebenen Verfahren nur außerhalb der
Druckmaschine durchführbar sind, ist dazu ein hoher mechanischer Aufwand
erforderlich. Zusätzlich beinhaltet jedes dieser Herstellungsverfahren Schritte wie
Galvanisieren oder Beschichten, Belichten und Entwickeln, die ausschließen, daß
die gleiche Druckform ohne weitreichende, insbesondere chemische Behandlung
wiederverwendet werden kann. Außerdem erfolgt meist nach der bildmäßigen
Ätzung oder Gravur, also einem Materialabtrag, ein Verchromen zur Erhöhung der
Standzeit.
Soll die Druckform für die Wiederholaufträge gelagert werden, ist in der Regel der
Platz für den ganzen Zylinder bereitzustellen. Die Druckformherstellung ist zudem,
insbesondere wenn galvanische Schritte nötig sind, sehr aufwendig und damit teuer.
Die entstehenden giftigen Schlämme sind überdies ökologisch bedenklich.
Dem gegenüber offenbart die DE 38 37 941 C2 ein Verfahren zur Herstellung einer
Tiefdruckform, durch das die Bebilderung unmittelbar in der Druckmaschine erfolgen
kann, außerdem die Bebilderung der Tiefdruckform in der Druckmaschine gelöscht
und für eine neue Bebilderung wieder vorbereitet werden kann. Es wird ebenfalls
eine Tiefdruckrohform mit einem mindestens auf die maximal zu übertragende
Farbmenge ausgelegten Grundraster hergestellt. In der Druckmaschine wird nun aus
einer Düse der Bildpunkt-Übertragungseinheit oder durch bildkorreliertes Einbügeln
eine der Bildinformation umgekehrt proportionale Menge einer thermoplastischen
Substanz in die Vertiefung eingebracht, um das Schöpfvolumen der Vertiefungen zu
verringern. Das heißt, zur Bebilderung einer Tiefdruckrohform wird im Gegensatz zu
den anderen Verfahren bildmäßig Material aufgebracht. In der Druckmaschine kann
dann nach dem Druckauftrag die thermoplastische Substanz mittels einer
Wärmequelle verflüssigt und mittels einer Wisch- und/oder Ausblas- bzw.
Absaugeinrichtung vom Druckformzylinder wieder entfernt werden.
Der bildmäßige Materialauftrag birgt jedoch Probleme für die Positionsgenauigkeit
der Bebilderung. Es ist nicht ohne weiteres möglich, Material, das auf den Stegen
abgelegt wird, vollständig in die Vertiefungen zu bringen. Die vollständige
Einbringung ist jedoch notwendig, damit das gesamte übertragene Material auch in
gewünschter Weise zur Verringerung des Schöpfvolumens der Vertiefungen beiträgt.
Deshalb ist bereits in der älteren Patentanmeldung P 195 03 951 vorgeschlagen
worden, die Vertiefungen des Grundrasters der Tiefdruckrohform gleichmäßig mittels
einer verflüssigbaren Substanz durch eine Auftragseinrichtung zu befüllen, dann
bildmäßig Material durch eine Bildpunkt-Übertragungseinrichtung aus den
Vertiefungen abzutragen, die so bildmäßig gerasterte Tiefdruckform mittels eines
Einfärbesystems einzufärben und dann im Tiefdruck zu drucken, wobei die
Tiefdruckrohform nach dem Druckvorgang regeneriert werde kann und die
Vertiefungen wieder gleichmäßig befüllt werden können.
Als verflüssigbare Substanz für die Befüllung des Grundrasters wird dabei
beispielsweise ein thermoplastischer Kunststoff, also Thermoplaste (Plastomere),
wie beispielsweise Polyolefine, Vinylpolymere, Polyamide, Polyester, Polyacetate,
Polycarbonate, zum Teil auch Polyurethane und Ionomere, oder Hotmelt (Wachs),
Lack oder eine vernetzbare Polymerschmelze, bzw. -lösung verwendet.
Mittels eines Lasers, vorzugsweise eines NdYAG- oder NDYLF-Lasers wird die
befüllte Tiefdruckform bildmäßig freigebrannt.
Unter Verwendung einer Kammerrakel wird mit wäßriger Druckfarbe eingefärbt und
vorzugsweise im indirekten Tiefdruck auf einen Bedruckstoff gedruckt.
Nach dem Druckvorgang der benötigten Auflage wird die Tiefdruckform mittels einer
Regenerationseinrichtung, vorzugsweise in Form einer Ultraschallreinigungsanlage,
von Farbresten gereinigt und die verflüssigbare Substanz aus den Vertiefungen des
Grundrasters entfernt, so daß der Zyklus Befüllen, bildmäßige Ablation, Einfärbung,
Drucken und Regeneration von neuem beginnen kann.
Die Bildlöschung (Regeneration) kann auch durch eine vollständige Reinigung der
Grundform mit Hilfe eines unter Druck stehenden Wasserstrahls eines
Hochdruckreinigers ermöglicht werden. Hierzu wird eine Anordnung verwendet, wie
sie beispielsweise bereits durch die EP 9 310 798 offengelegt wurde. Eine solche
Anordnung besteht aus einer doppelwandigen Kammer, die zur Tiefdruckform hin
offen und mittels über die Form geführten Dichtungen gegenüber der Umgebung
abgeschottet ist. Die innere Zelle beinhaltet Düsen, über die das Wasser mit hohen
Druck auf die Oberfläche der Tiefdruckform gesprüht wird. Aus dem ummantelten
äußeren Kammerbereich wird abgesaugt, so daß insbesondere aus dem schon
gereinigten Bereich die Flüssigkeit abgezogen wird und die Tiefdruckform nach der
Behandlung sauber und trocken ist.
Der Hochdruckreiniger kann auf mindestens zwei verschiedenen Levels arbeiten,
wobei ein Level mit niedrigem Flüssigkeitsdruck und/oder -temperatur im
Wesentlichen zur Entfernung der verbliebenen Farben dient und die weiteren Levels
mit entsprechend höherem Flüssigkeitsdruck und/oder -temperatur zur teilweisen bis
vollständigen Entfernung des Füllmaterials dienen.
Die vorstehenden Ausführungen beziehen sich alle auf eine Durchführung der
beschriebenen Maßnahmen innerhalb einer Tiefdruckmaschine, es versteht sich
jedoch, daß die beschriebenen Maßnahmen selbstverständlich auch außerhalb einer
Druckmaschine durchführbar sind.
Dabei ist festzustellen, daß in der Regel bei solchen Rotationsdruckverfahren eine
lösemittelhaltige Druckfarbe (auch wasserbasierende Druckfarben beinhalten
gewisse Mengen an Lösemittel) auf den Bedruckstoff übertragen wird und
anschließend das Lösemittel in einer Trocknungssektion der Druckmaschine aus
dem Bedruckstoff und aus der auf diesem aufliegenden oder diesen teilweise
penetrierenden Farbschicht ausgetrieben werden muß. Dabei ist der hohe
Platzbedarf für den Trockner und der hohe Energieaufwand für die Trocknung von
Nachteil. Die Abgabe von Lösemitteln belastet darüber hinaus die Umwelt. Bei den
wasserbasierenden Druckfarben entweichen beim Trocknen des Farbfilms auch
noch die zur Verseifung eingesetzten Amine oder das Ammoniak in die
Umgebungsluft. Diese freigesetzten Verbindungen sind nicht nur geruchsbelästigend
sondern auch gesundheitsschädlich.
Desweiteren sind vor allem bei der Verwendung eines Hochdruckreinigers bisher zur
Regeneration der Grundform mindestens drei unterschiedliche Prozeßmedien,
nämlich das Löschfluid (Wasser), die Druckfarbe (in der Regel lösemittelhaltige
Druckfarbe) und der Füllstoff (verflüssigbare Substanz), am Verfahren beteiligt, so
daß eine gewisse Gefahr einer Prozeßmedienvermischung während der Produktion
besteht.
Eine weitere Entwicklung der Druckfarben richtet sich auf solche mit UV-härtbaren
Bindemittelsystemen, die von dem allgemein bekannten Prinzip der UV-Härtung
Gebrauch machen.
So beschreibt die DE 43 07 766 C1 ein Verfahren zur Herstellung einer
UV-härtenden Flexodruckfarbe und deren Verwendung in Flexodruckmaschinen.
Die UV-Druckfarben enthalten farbgebende Substanzen und Additive neben
Photoinitiatoren, die bei UV-Bestrahlung eine Polymerisation der ebenfalls
enthaltenen Bindemittelkomponente auslösen. Derartige UV-Systeme können, wie
ebenfalls in der DE 43 07 766 C1 beschrieben ist, nach einem radikalischen oder
einem kationischen Mechanismus polymerisieren. Lösemittel oder Wasser sind in
UV-Farben nicht enthalten. Technische, gesundheitliche oder umweltrelevante
Nachteile und Probleme, die durch Lösemittel oder Wasser in Druckfarben bedingt
sind, treten bei UV-Druckfarben nicht auf.
Hiervon ausgehend ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
und eine Vorrichtung für den Tiefdruck bereitzustellen, wodurch einerseits
verdampfende Lösemittel oder gesundheitsschädliche Verbindungen bei
Verwendung einer lösch- und wiederverwendbaren Tiefdruckform vermeidbar
werden und andererseits das gattungsbildende Verfahrenskonzept vereinfacht ist.
Diese Aufgabe wird durch die Verfahrensschritte des Anspruchs 1 und der
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 8 gelöst.
Dadurch daß im Füllvorgang bereits die Vertiefungen des Grundraster der
Tiefdruckrohform mittels einer UV-Druckfarbe befüllt werden, diese in den
Vertiefungen gehärtet wird, dann im Bebilderungsvorgang durch thermische Ablation
aus den Vertiefungen gehärtete UV-Druckfarbe abgetragen wird, darauf das
Bildraster wieder mit flüssiger UV-Druckfarbe eingefärbt wird und nach dem
Druckprozeß für eine Umrüstung die Tiefdruckform einen Löschvorgang unter
Verwendung von UV-Druckfarbe durchläuft, ist nur noch ein Prozeßmedium am
Verfahren beteiligt, das alle Funktionen, nämlich des Löschfluids, der Druckfarbe und
des Füllstoffs ausfüllt, ist, abgesehen davon, daß verdampfende Lösemittel oder
gesundheitsschädliche Verbindungen nicht mehr auftreten, eine
Prozeßmedienvermischung ausgeschlossen und gleichzeitig damit eine erhöhte
Prozeßsicherheit erzielt.
Aus diesem Vorteil resultiert direkt, daß sich das Gesamtverfahren vereinfacht und
somit für eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens weniger Teilsysteme
erforderlich sind. So können bei der vorliegenden Erfindung die bei dem
gattungsbildenden Verfahren erforderlichen Lösch-, Füll- und Kammerrakelsysteme
durch ein Aggregat realisiert werden.
Durch die Verwendung von flüssigen UV-Druckfarben im erfindungsgemäßen
Verfahrenskonzept ergeben sich weitere besondere Vorteile.
Die Eigenschaft der Farbe, daß sie nicht trocknet, wirkt sich günstig insbesondere für
den indirekten Tiefdruck und für automatische Prozeßabläufe über einen längeren
Zeitraum aus.
Die hohe Farbstärke wiederum ist günstig für Laserleistungsanforderungen und nicht
zuletzt können vorteilhafterweise die Trockner vergleichsweise sehr klein gebaut
werden, wodurch eine kompakte Bauweise der Vorrichtung möglich wird.
Nachfolgend ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, bzw. Varianten der Erfindung
anhand der Zeichnung erklärt. Es zeigt stark schematisiert:
Fig. 1 den prinzipiellen Ablauf der erfindungsgemäßen Verfahrensschritte,
Fig. 2 den prinzipiellen Aufbau einer Vorrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens in einem Tiefdruckwerk,
Fig. 3 eine Druckvariante mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Wie Fig. 1 zeigt, läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren durch vier
Prozeßschritte beschreiben:
Die Vertiefungen des Grundrasters der Tiefdruckrohform 1 werden gleichmäßig
mittels einer UV-Druckfarbe durch eine Antragseinrichtung 2 in Form eines
Kammerrakel gefüllt und ein UV-Trockner 3, der direkt über der Rohform 1
positioniert ist, aktiviert. Die durch die Kammerrakel 2 zugeführte Druckfarbe wird
dadurch in den Vertiefungen gehärtet. Die auftretende geringe Schrumpfung bei der
Verfestigung der Farbe wird durch das mehrmalige Umdrehen beim Füllvorgang
kompensiert, das heißt, durch sukzessives Füllen kann eine beliebig genaue Füllung
erzeugt werden. In der Praxis ergaben 1 bis 20, vorzugsweise 3 bis 8 Umdrehungen
der Tiefdruckrohform 1 pro Füllvorgang eben eine optimale Füllung.
Es wird die Druckfarbenzufuhr des Füllvorgangs (A) unterbrochen, das Kammerrakel
2 abgestellt und der Bebilderungsvorgang gestartet. Die Bebilderung erfolgt mittels
einer Bildpunkt-Übertragungseinrichtung 5 unter Verwendung eines Lasers durch
thermische Ablation. Bevorzugt wird ein YAG-Laser verwendet, der aufgrund seiner
emittierten Wellenlänge von 1,064 µm sehr gut vom Pigmentruß der schwarzen
UV-Druckfarbe absorbiert wird. Alternativ kommen IR-Diodenlaser mit vergleichbarer
Wirkung zum Einsatz. Beim Einsatz dieser Art von Lasern wird folglich bevorzugt die
Druckfarbe "Schwarz" als Füllstoff eingesetzt. Beim Einsatz von Lasern, deren
Absorptionsverhalten weniger vom Pigmenttypus der Druckfarbe, sondern vielmehr
vom Bindemittel der Druckfarbe bestimmt wird, können auch Buntdruckfarben zum
Füllen verwendet werden. Zum Beispiel wird das emittierte Licht des CO₂-Lasers mit
einer Wellenlänge von ca. 10,6 µm bevorzugt von vielen organischen Bindemitteln
absorbiert.
Die bildmäßig gerasterte Tiefdruckform 6 wird mittels eines Einfärbesystems 7 in
Form eines Kammerrakels mit UV-Druckfarbe eingefärbt, so daß auf den
Bedruckstoff 8 gedruckt werden kann.
Als Druckverfahren wird bevorzugt der indirekte Tiefdruck verwendet, der ein
erweitertes Bedruckstoffspektrum zuläßt. Ein Zwischenträger wirkt sich positiv
hinsichtlich Farbführung und Farbverlauf bei der Verwendung von UV-Druckfarbe
aus. Prinzipiell ist selbstverständlich auch der direkte Tiefdruck mit diesem Verfahren
möglich.
Das Löschen der Tiefdruckform 6 erfolgt beim erfindungsgemäßen Verfahren in
erster Linie durch Wiederbefüllen der ablatierten Bildstellen. Dennoch können
verschiedene Varianten zur Durchführung dienen.
Der einfachste Fall läßt sich bei der Druckfarbe "Schwarz" (bzw. bei Verwendung
eines laserempfindlichen Bindemittelmaterials auch bei "Buntdruckfarbe")
folgendermaßen beschreiben: Der Löschvorgang (D) ist identisch mit dem
Füllvorgang (A), das heißt, nach dem Druckprozeß (C) wird nach dem Einstellen des
üblicherweise mit deutlich geringerer Geschwindigkeit erneut durchgeführten
Füllvorganges (A) der UV-Trockner 3 aktiviert. Die flüssige Farbe, die an den
Bildstellen aufgenommen wurde, verhärtet, so daß die Tiefdruckrohform 1 wieder
gleichmäßig mittels einer gehärteten UV-Druckfarbe befüllt ist. Bei dieser Variante ist
die Anzahl der Zylinderumdrehungen für den Füllvorgang (A) vorzugsweise identisch
mit der für den Löschvorgang (D).
Bei der Verwendung von "Schwarz" als Füllstoff und "Buntdruckfarbe" als Druckfarbe
muß vorzugsweise dem Löschen durch Wiederbefüllen ein Reinigungsprozeß der
Tiefdruckform 6 vorausgehen.
Eine Druckformreinigung ist nicht erforderlich um einen guten Verbund von alter und
neuer Füllung zu erreichen (gleiche Art von Bindemittel ergibt guten Verbund),
sondern um die Empfindlichkeit des Füllstoffes an den Kontaktstellen nicht zu
verändern. Bei Anwesenheit von Buntpigmenten wird die Absorberdichte
(Pigmentruß) vermindert. Die Folge ist eine Empfindlichkeitsreduktion, die zu
Farbdichtefehlern im Andruck des nachfolgenden Auftrages führen kann.
Der Reinigungsprozeß läßt sich sehr einfach gestalten: Nachdem die Kammerrakel 7
mit Buntdruckfarbe abgestellt wurde und ein Großteil der in den Vertiefungen
verbliebenen Druckfarbe durch den Druckprozeß über den Bedruckstoff (Papier) 8
weggeführt wurde, wird die Kammerrakel 2 für den Füllstoff (baugleich mit der
Kammerrakel 7 zur Einfärbung der Bildstellen) angestellt. Nach einigen
Umdrehungen der Tiefdruckform 6 unter der aktivierten Füllstoff-Kammerrakel 2,
jedoch bei abgestellten UV-Trockner 3, ist die Restbuntdruckfarbe aus den
Vertiefungen der Tiefdruckform 6 gespült. Die Verunreinigung des Füllstoffes in der
Kammerrakel 2 mit Buntdruckfarbe liegt im Promillebereich und ist somit unerheblich.
Die Standfestigkeit der erneuten Füllung ist mit der vorhergehenden Füllung
vergleichbar. Trotzdem ist die Anreicherung von Fremdstoffen im Füllstoff aufgrund
von Verunreinigungen (aus der Raumluft und im Druckprozeß durch Papierstaub,
etc.) nicht auszuschließen. Diesem Umstand kann begegnet werden, indem nach
einer festlegbaren Anzahl von Umrüstvorgängen eine vollständige Entfernung des
Füllstoffes aus den Vertiefungen der Tiefdruckrohform 1 mittels "Laserlöschen" (das
heißt, der Laser ablatiert den Füllstoff vollständig aus den Vertiefungen der
Tiefdruckrohform 1 und schreibt Volltonbild) erfolgt.
Fig. 2 zeigt ein Druckwerk 10 für den indirekten Tiefdruck mit einem
Farbübertragungszylinder 12 und einem Gegendruckzylinder 13, wobei zwischen
letzteren der Bedruckstoff 14 durchgeführt ist. An einen Tiefdruckzylinder 11 ist in
Umlaufrichtung eine zur vollständigen Befüllung eines Grundrasters einer Rohform
geeignete, UV-Druckfarbe abgebende Antragseinrichtung 2 in Form einer
Kammerrakel angestellt. Eine Bildpunkt-Übertragungseinrichtung 5 zur bildmäßigen
Ablation in Form eines Lasers, insbesondere in Form eines Hochleistungslasers, der
Teil einer über die Tiefdruckrohform traversierenden Belichtungseinheit, aber auch
eine Halbleiterlaseranordnung aus mehreren Halbleiterlasern sein kann, ist auf der
Oberfläche des Tiefdruckzylinders 11 positioniert. Auf der der Antragseinrichtung 2
für den Füllstoff gegenüberliegenden Seite des Tiefdruckzylinders 11 ist ein
UV-Druckfarbe abgebendes Einfärbesystem 7 ebenfalls in Form eines Kammerrakels
angeordnet. Das Kammerrakel 2 für den Füllstoff und das Kammerrakel 7 für das
Einfärben sind bevorzugt baugleich ausgeführt und an- und abstellbar am Umfang
des Tiefdruckzylinders 11 positioniert. Desweiteren ist mindestens ein jedenfalls die
Druckformbreite übergreifender, an- und abschwenkbarer UV-Trockner 3 am
Tiefdruckzylinder 11 vorgesehen. Durch geschickte Positionierung, im vorliegenden
Fall in Umlaufrichtung des Tiefdruckzylinders 11 nach dem Einfärbesystem 7, eines
schwenkbaren UV-Trockners ist für den Füllvorgang und für den Druckprozeß ein
UV-Trockner ausreichend.
Im Spezialfall kann auch die Antragseinrichtung 2 und das Einfärbesystem 7 anstatt
zwei baugleicher Kammerrakeln eben als ein gemeinsames Aggregat in Form einer
Kammerrakel ausgeführt sein, so daß der Füll- und Einfärbevorgang mit einer
einzigen Kammerrakel durchführbar ist.
Durch die permanente Präsenz von zwei UV-Druckfarben im Druckwerk ("Schwarz"
und "Buntdruckfarbe") ist das schnelle automatische Umrüsten von Farbdruck auf
s/w-Druck oder umgekehrt möglich. So ist zum Beispiel gemäß der Fig. 3 durch
geschickte Bedruckstofführung eine Umrüstung einer Vierfarbdruckmaschine zu vier
Einfarbdruckmaschinen möglich.
Als Tiefdruckrohform wird bevorzugt eine keramische Rasterwalze mit hoher
Linienzahl verwendet. Keramische Material zeigt ein besseres Benetzungsverhalten
als Chrom. Die hohe Linienzahl verbessert die Farbübertragung qualitativ und
quantitativ.
Als UV-Trockner kommen die auf dem Markt erhältlichen Strahler mit Hg-Dampf-
Röhren in Frage. Bevorzugt werden ozonverminderte oder ozonfreie Strahlertypen
eingesetzt.
UV-Druckfarben zeichnen sich durch eine hohe Reaktionsgeschwindigkeit bei der
Verfestigung aus. Eine Verfestigung im ms-Bereich ist Stand der Technik. Bei der
Verfestigung entsteht ein hochvernetzter und dadurch schwerlöslicher und
unschmelzbarer Stoff. Als UV-Druckfarbe kann prinzipiell jede UV-härtbare,
lösemittelfreie Flüssigfarbe eingesetzt werden. Besonders geeignet sind hierzu die
kathionisch vernetzenden Farbtypen.
Claims (13)
1. Verfahren für den Tiefdruck mittels einer lösch- und wiederverwendbaren
Tiefdruckform, ausgehend von einer Tiefdruckrohform mit einem mindestens
auf die maximal zu übertragende Farbmenge ausgelegten Grundraster, bei
dem zur Druckformherstellung ein Füllvorgang und ein sich daran
anschließender Bebilderungsvorgang vorgenommen wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Füllvorgang (A) die Vertiefungen des Grundrasters der Tiefdruckrohform
(1) gleichmäßig mittels einer UV-Druckfarbe durch eine Antragseinrichtung
(2) befüllt werden, die gleichmäßig angetragene UV-Druckfarbe mittels eines
über der Tiefdruckrohform positionierbaren Trockners (3) gehärtet wird, dann
im Bebilderungsvorgang (B) durch thermische Ablation mittels einer Bild
punkt-Übertragungseinrichtung (5) aus den Vertiefungen gehärtete UV - Druckfarbe
abgetragen wird, die bildmäßig gerasterte Tiefdruckform (4) mittels eines
Einfärbesystems (7) mit UV-Druckfarbe eingefärbt und dann der
Druckprozeß (C) vorgenommen wird und die Tiefdruckform zur Umrüstung
einen Löschvorgang (D) durchläuft.
2. Verfahren nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet, daß
der Löschvorgang (D) unter Verwendung von UV-Druckfarbe vorgenommen
wird
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Druckprozeß (C) im indirekten Tiefdruck durchgeführt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet daß
der Löschvorgang (D) die Schritte der gleichmäßigen Befüllung der
Tiefdruckform (4) mit UV-Farbe und die Verfestigung der angetragenen
flüssigen UV-Druckfarbe mittels eines UV-Trockners (3) umfaßt.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Löschvorgang (D) einen Reinigungsprozeß der Tiefdruckform (4) in Form
des Ausspülens der flüssigen Restfarbe aus dem Druckformraster durch
flüssige UV-Druckfarbe mittels der zur Befüllung vorgesehenen
Antragseinrichtung (2) umfaßt und dann die gleichmäßige Befüllung der
Tiefdruckform (4) mit UV-Farbe und die Verfestigung der angetragenen
flüssigen UV-Druckfarbe mittels eines UV-Trockners (3) vorgenommen
wird.
6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
nach einer festlegbaren Anzahl von Umrüstvorgängen eine vollständige
Wiederherstellung des Grundrasters der Tiefdruckrohform (1) durch
vollständige Entfernung der Füllung in den Vertiefungen vorgenommen wird.
7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest für den Füllvorgang (A) und Löschvorgang (D) kationisch oder
radikalisch härtende UV-Druckfarben verwendet werden.
8. Vorrichtung für den Tiefdruck zur Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
an einer rotierenden Tiefdruckrohform (11) mit einem mindestens auf die
maximal zu übertragende Farbmenge ausgelegten Grundraster in
Umlaufrichtung eine zur vollständigen Befüllung des Grundrasters geeignete,
UV-Druckfarbe abgebende Antragseinrichtung (2), mindestens ein die
Druckformbreite übergreifender, an- und abschwenkbarer UV-Trockner (3),
eine Bildpunkt-Übertragungseinrichtung (5) zur bildmäßigen Ablation auf der
Oberfläche der Tiefdruckform und ein UV-Druckfarbe abgebendes
Einfärbesystem (7) positionierbar sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
für die Tiefdruckrohform eine keramische Rasterwalze mit hoher Linienzahl
vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
für die Antragseinrichtung (2) und das Einfärbesystem (7) jeweils eine
baugleiche Kammerrakel vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Antragseinrichtung (2) und das Einfärbesystem (7) als gemeinsames
Aggregat in Form einer einzigen Kammerrakel aufgebaut ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
für die Bildpunkt-Übertragungseinheit (5) eine traversierende
Belichtungseinheit in Form eines Lasers, insbesondere in Form eines
Hochleistungslasers eingesetzt ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
für den Laser (5) eine Halbleiterlaseranordnung aus mehreren Halbleiterlasern
vorgesehen ist.
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---|---|---|---|
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