DE19632664B4 - Glasfläschchen mit einem umspritzten Kunststoffüberzug, Verfahren zu seiner Herstellung und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Glasfläschchen mit einem umspritzten Kunststoffüberzug, Verfahren zu seiner Herstellung und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens Download PDF

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Abstract

Glasfläschchen (1), das unter Druck mit einer als Aerosol versprühbaren Substanz und einem Treibmittel befüllbar ist, das ein verjüngtes Halsteil (2) mit einem öffnungsseitig angeformten wulstartigen Abschlußrand (3) zum mechanischen Anbringen eines Abgabeorgans (5) mit dem die Öffnung des Glasfläschchens verschließbar ist, besitzt, und das von einem Kunststoffüberzug (4) umhüllt ist, der mehrere lochartige Druckaustrittsöffnungen (7) besitzt, gekennzeichnet durch die Merkmale:
– der Kunststoffüberzug (4) umfaßt auch den wulstartigen Abschlußrand (3) und ist im Wege des Spritzgießens aufgebracht, und
– der umspritzte Kunststoffüberzug (4) besteht aus einem elastischen Kunststoffmaterial mit ausgeprägt hoher Schwindung und ist auf dem Glasfläschchen aufgeschrumpft.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Glasfläschchen mit einem umspritzten Kunststoffüberzug gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1. Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren zur Herstellung des umspritzten Glasfläschchens und auf eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
  • Glasbehältnisse verschiedener Gattung mit einem Kunststoff-Überzug, der auf unterschiedliche Weise mit den unterschiedlichsten Kunststoffen aufgebracht wird, sind durch zahlreiche Druckschriften bekanntgeworden.
  • So wird z.B. in der DE 23 12 694 C3 lösungsmittelfreies Polyurethan mit einer bestimmten Mischung und vorgegebener Dicke bzw. Spannungsfestigkeit und Dehnfähigkeit, auf ein Glasgefäß aufgebracht.
  • Die DE 27 09 451 C2 beschreibt eine beschichtete Glasflasche, deren Außen-Oberseite mit einer Schicht eines thermisch härtbaren Materials bedeckt ist, das aus einer pulverförmigen Zusammensetzung gebildet ist, die ein Gemisch von einem blockierten organischen Polyisocyanat und einem hydrolysierten Äthylen-Vinylesthercopolymer und/oder einer Carboxyl-modifizierten Version des hydrolysierten Copolymers enthält.
  • Die DE 26 09 931 B2 beschreibt ein Verfahren bei dem auf die Oberfläche eines Glasbehälters ein Gemisch eines elastomeren organischen Polymeren und einer organischen Peroxid-Verbindung aufgetragen und danach diese Überzugsmasse in situ derart mit Energie beaufschlagt wird, daß das Polymere vernetzt wird.
  • Es ist auch durch die DE 23 37 331 B2 und die DE 23 30 804 A1 bekannt geworden, derartige Beschichtungen bzw. Ummantelungen bei Glasflaschen vorzunehmen, die eine Substanz unter erhöhtem Druck aufnehmen.
  • Durch diese Schutz-Kunststoffüberzüge soll erreicht werden, daß Glasbruchstücke zusammengehalten werden, falls der überzogene Glasbehälter zu Bruch geht. Der Kunststoff-Überzug dient damit als Berst- und Splitterschutz.
  • Soweit bei dem vorgenannten Stand der Technik Glasbehältnisse konkretisiert sind, werden Bierflaschen, Kosmetikbehälter und dergl. genannt.
  • Auch die US 3,698,586 und die DE 91 00 738 U1 beschreiben Glasflaschen, bei denen auch die jeweiligen Halsteile mit einem Kunststoffüberzug versehen sind. Bei diesen bekannten Flaschen handelt es sich um Getränkeflaschen, bei denen der Überzug allein dem Schutz des Glases gegen mechanische Einwirkungen von außen dient. Von einem Berst- und Splitterschutz aufgrund eines hohen Innendruckes ist jedoch in diesen Schriften keine Rede, da die Flaschen innen keinem Überdruck ausgesetzt sind.
  • Die Erfindung geht jedoch aus von einer speziellen Gattung von Behältnissen, nämlich Druckbehältern, die mit insbesondere medizinisch wirksamen Substanzen und einem Treibmittel unter Druck befüllbar sind und deren Öffnung mit einem Abgabeorgan, insbesondere Dosierventil, verschließbar ist. In Verbindung mit einem Abgabekopf, welcher mit dem Abgabeorgan so zusammenwirkt, daß beim Pressen beider Teile gegeneinander das Abgabeorgan betätigt wird und eine bestimmte Menge der medizinisch wirksamen Substanz als Aerosol aus einer Sprühöffnung austritt, dienen diese Produkte als Applikator für medizinische Anwendungen, insbesondere bei Asthma und anderen Bronchialleiden.
  • Es ist bekannt, für derartige Applikatoren Druckbehälter aus metallischen Werkstoffen einzusetzen. Der Berst- und Splitterschutz wird bei solchen Druckbehältern durch die diesbezüglich vorteilhaften Eigenschaften des ausgewählten Materials (hohe Zähigkeit, hohe Festigkeit) bewirkt.
  • Nachteilig an diesen Druckbehältern ist jedoch, daß der nicht transparente Druckbehälter keine visuelle Ermittlung der in ihm noch vorhandenen Restmenge an abzugebender Substanz zuläßt. Dies ist von besonderem Nachteil bei der Verabreichung von Inhalationspräparaten, die vielfach den Charakter einer Notfallmedikation besitzen (z.B. Asthmapräparate). Ohne visuelle Kontrolle besteht die Gefahr, daß der Druckbehälter im Notfall leer ist.
  • Es sind auch Druckbehälter in Form von Glasfläschen, beispielsweise durch die DE 11 08 383 B bekannt. Das Aufnahmevolumen des Fläschchens kann 5–50 ml betragen. Am oberen Ende des Fläschchens befindet sich die Austrittsöffnung. Diese wird in der Regel durch Einpressen und/oder Aufbördeln des Abgabeorgans auf den Druckbehälter, beispielsweise eines Dosierventils, mit einer nach oben ragenden meist zylindrischen Kanüle, vielfach unter Verwendung einer elastischen Dichtung zwischen Kopf und Dosierventil, verschlossen.
  • Der bekannte Druckbehälter aus Glas ist mit einer aufgesprühten oder getauchten Beschichtung aus einem transparenten Kunststoff im Sinne eines dehnungsfähigen Futterals belegt, mit Ausnahme des Randes, auf den das Dosierventil aufgecrimpt ist. Diese Beschichtung besteht aus einem flexiblen Weichkunststoff, z.B. PVC, mit hoher Dehnung. Die hohe Dehnung ist wichtig, da im Berstfall des Glasbehälters der Innendruck auf den Weichkunststoff einwirkt. Würde der Weichkunststoff nicht durch Volumenänderung dem Druck nachgeben können, ist mit einer plötzlichen Zerstörung des Weichkunststoffes durch Auflösung oder Spannungsrißkorrosion zu rechnen. Zusätzlich besitzt der bekannte Kunststoffüberzug mehrere lochartige Druckaustrittsöffnungen für einen Druckausgleich.
  • Dieser bekannte Druckbehälter hat zwar den Vorteil, daß er, da sowohl der Druckbehälter aus einem transparenten Material (Glas) besteht als auch die Kunststoff-Umhüllung, eine visuelle Ermittlung der Restmenge an abzugebender Substanz ermöglicht.
  • Nachteilig an dem bekannten Druckbehälter ist, daß der transparente Druckbehälter aus Glas trotz Beschichtung mit einem Kunststoff im Explosionsfall, z.B. durch unsachgemäße Handhabung, nicht sicher genug ist, da die Beschichtung speziell im Bereich des Dosierventils bzw., da sie ballonartig aufgebläht wird, nicht verhindern kann, daß Teile des Glasbehälters geschoßartig in die Umgebung geschleudert werden. Ferner liegt im bekannten Fall der Kunststoffüberzug relativ locker an der Fläschchenwandung an, da er nicht aufgespritzt ist. Dadurch ist die Druckbelastbarkeit vermindert, so daß die Wandstärke des Glasfläschchens mit Nachteil relativ dick sein muß.
  • Es sind auch Applikatoren bekannt ( GB 2 109 333 A ), bei denen im Rahmen der Montage des Applikators der Glas-Druckbehälter mit einem eng anliegenden Gehäuse, einem Schutzschild, versehen wird. Diese Konzeption hat den Nachteil eines erhöhten Fertigungs- und Montageaufwand. Gleiches gilt für den bekannten Applikator nach der GB 2 214 891 A , bei dem ein flexibler Kunststoff-Druckbehälter vorgesehen ist, der von einem festen Kunststoff-Gehäuse umgeben ist.
  • Die Erfindung geht jedoch von einer davon abweichenden Konzeption aus, nämlich im Rahmen der Fertigung des endgültigen Druckbehälters die Berst- und Splitterschutzschicht aus Kunststoff auf möglichst einfache Weise direkt auf den Glas-Druckbehälter aufzubringen, indem dieser in einem Spritzgußwerkzeug mit einem extrudierten Thermoplasten umgeben wird.
  • Eine derartige Konzeption ist durch die FR 2 631 581 B1 bekannt geworden. Diese Schrift beschreibt ein Glasfläschchen mit einem verjüngten Halsteil, das unter Druck mit einer als Aerosol versprühbaren Substanz und einem Treibmittel befüllbar ist, dessen Öffnung mit einem Abgabeorgan verschließbar ist und das mit einem Kunststoffüberzug umspritzt ist.
  • Im bekannten Fall besteht der Glas-Druckbehälter aus einem Fläschchen mit einem zylindrischen Halsteil, wobei die Spritzgußform so konzipiert ist, daß auch das Halsteil bündig mit der Fläschchenöffnung mit dem Kunststoff umspritzt wird. Bei einer derartigen Ausbildung des Halsteiles des Glasfläschchens ist jedoch das sichere Aufbringen des Abgabeorgans, des Dosierventils, nicht unproblematisch. Der Kunststoffüberzug umgibt ferner das Glasfläschchen vollständig. Im Berstfall kann dabei der Überzug sich partiell aufblähen und platzen und somit seine Berst- und Splitterschutzeigenschaft verlieren. Über die Art des Kunststoffmaterials ist weiterhin in der vorgenannten Schrift keine Aussage gemacht; sie wird danach nicht als funktionell wesentlich angesehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehen von dem Glasfläschchen nach der zitierten DE 11 08 383 B dieses so auszubilden, daß eine Reduzierung der Wandstärke des Glasfläschchens möglich ist und andererseits der Berst- und Splitterschutz gegenüber dem bekannten Fläschchen beträchtlich erhöht wird.
  • Die Lösung dieser Aufgabe gelingt ausgehend von dem eingangs bezeichneten Glasfläschchen, das unter Druck mit einer als Aerosol versprühbaren Substanz und einem Treibmittel befüllbar ist, das ein verjüngtes Halsteil mit einem öffnungsseitig angeformten wulstartigen Abschlussrand zum mechanischen Anbringen eines Abgabeorgangs mit dem die Öffnung des Glasfläschchens verschließbar ist, besitzt, und das von einem Kunststoffüberzug umhüllt ist, der mehrere lochartige Druckaustrittsöffnungen besitzt, erfindungsgemäß durch die Merkmale:
    • – der Kunststoffüberzug umfasst auch den wulstartigen Abschlussrand und ist im Wege des Spritzgießens aufgebracht, und
    • – der umspritzte Kunststoffüberzug besteht aus einem elastischen Kunststoffmaterial mit ausgeprägt hoher Schwindung und ist auf dem Glasfläschchen aufgeschrumpft.
  • Durch den wulstartigen Abschlußrand ist eine sichere und dauerhafte mechanische Aufbringung des Abgabeorgans möglich. Da der Kunststoffüberzug auch den Abschlußglasrand mit einschließt, wird das Abgabeorgan auch bei einem Bersten des Glaskörpers noch mechanisch gehalten, was den Berstschutz erhöht. Durch die Druckaustrittsöffnungen wird verhindert, daß sich der Kunststoffüberzug aufblähen kann, was ebenfalls den Berst- und Splitterschutz beachtlich erhöht.
  • Im Berstfall können die eingefüllte Substanz und das Treibmittel durch diese Druckaustrittsöffnungen entweichen. Dadurch, daß der Glasbehälterinhalt austreten kann, ist weiterhin die Gefahr eines chemischen Angriffes durch die eingefüllte Substanz auf das Überzugsmaterial (Spannungsrißkorrosion) und damit die Explosionsgefahr weiter vermindert.
  • Durch die Verwendung eines elastischen Kunststoffmaterials mit ausgeprägt hoher Schwindung (Schrumpfung) wurde in überraschender Weise gefunden, daß die Druckbelastbarkeit des umspritzten Glasfläschchens um ein Vielfaches höher liegt als die Druckbelastbarkeit des reinen Glasfläschchens. Dieser Effekt erlaubt eine dünnere Wandstärke des Glasfläschchens. Die Elastizität des Kunststoffmaterials gleicht dabei den Schrumpf aus.
  • Als Kunststoffmaterialien kommen bevorzugt Polypropylen (PP), oder Polyethylen (PE) oder ein Polyamid (PA) zur Anwendung. Auch Polykarbonat ist verwendbar.
  • Gemäß einer Weitergestaltung des erfindungsgemäßen Fläschchens sind die Druckaustrittsöffnungen im zylindrischen Mantel des Fläschchenkörpers nahe dem Bodenbereich, vorzugsweise vier, paarweise gegenüberliegend, ausgeformt. Diese Ausbildung erlaubt auf einfache Weise die Ausformung der Druckaustrittsöffnungen durch gefederte Zentrierstifte der Spritzgußform, die während des Spritzgießens das Fläschchen zugleich haltern.
  • Die erfindungsgemäßen Glasfläschchen kommen in verschiedenen Ausbaustufen in den Handel. In der Grundform wird das Glasfläschchen ohne montiertes Abgabeorgan geliefert. Es ist auch die Lieferform mit aufgebrachtem Abgabeorgan denkbar. Dabei kann das Glasfläschchen sowohl befüllt als auch unbefüllt sein. Alle diese Handelsformen verwenden jedoch das erfindungsgemäße Fläschchen und werden daher vom Schutz erfaßt.
  • Hinsichtlich des Verfahrens zum Herstellen des erfindungsgemäßen Glasfläschchens gelingt die Lösung der Aufgabe mit den Verfahrensschritten:
    • – Herstellen des kompletten Glasfläschchens mit Bodenteil, zylindrischem Mantelteil, verjüngtem Halsteil einschließlich wulstartigem Abschlußrand gemäß konventioneller Glas-Technologie,
    • – Behandeln der Außen-Oberfläche des aus dem Kühlofen der Technologiestraße austretenden Glasfläschchens mit einem Silikonöl und anschließender Temperung,
    • – Umspritzen des kompletten Fläschchens einschließlich des Abschlußrandes mit einem elastischen Kunststoffmaterial mit ausgeprägt hoher Schwindung,
    • – Ausformen von lochartigen Druckaustrittsöffnungen im umspritzten Kunststoffüberzug.
  • Die Oberflächenbehandlung des Glasfläschchens bewirkt dabei mit Vorteil ein besseres Fließverhalten des Kunststoffes in der Gießform, ferner ein Verhindern irgendwelcher chemischer oder physikalischer Verbindungen zwischen den Werkstoffen Glas und Kunststoff sowie ein Einfrieren des Oberflächenzustandes des Glases nach dem Kühlofen.
  • DE 77 06 180 U beschreibt ein Verfahren zum Herstellen einer mit Kunststoff ummantelten Glasflasche, welches das erste Teilmerkmal des vorgenannten Verfahrens aufweist. Es ist jedoch dieser Schrift nicht zu entnehmen, daß die Außenoberfläche des Glasfläschchens vor dem Aufbringen des Kunststoffüberzuges mit einem Silikonöl mit anschließender Temperung behandelt wird. Diese Oberflächenbehandlung bewirkt neben dem Einfrieren des Oberflächenzustandes des Glases nach dem Kühlofen ein besseres Fließverhalten des Kunststoffes in der Gießform beim anschließenden Umspritzen des Glasfläschchens, sowie verhindert chemische oder physikalische Verbindungen zwischen den Werkstoffen Glas und Kunststoff. Ferner wird der Kunststoffüberzug im bekannten Fall durch Aufsprühen der Kunststoffmaterialien, nicht aber durch Spritzgießen hergestellt. Auch kommt es im bekannten Fall darauf an, eine innige Verbindung zwischen Glas und Kunststoffüberzug durch Anwendung eines Haftvermittlers vorzusehen, das Gegenteil also, was durch das Silikonisieren nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erreicht werden soll. Ferner werden im bekannten Fall keine Druckaustrittsöffnungen im Kunststoffüberzug ausgeformt.
  • Für die Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens hinsichtlich der Aufbringung des Kunststoffüberzuges auf das zuvor hergestellte Glasfläschchen gelingt die Lösung der Aufgabe durch ein an die Fläschchenform angepaßtes Spritzgußwerkzeug, dem der extrudierte Kunststoff zuführbar ist und das eine das Fläschchen zentrierend halternde Einrichtung mit fingerartigen, gefederten Stegen, die während des Gießens unmittelbar am Mantel des Fläschchenkörpers anliegen und dabei die Druckaustrittsöffnungen ausformen, aufweist.
  • Mittels dieser Vorrichtung ist auf sehr einfache Weise das erfindungsgemäß umspritzte Glasfläschchen herstellbar.
  • Durch DE 17 92 758 U ist eine Einrichtung mit fingerartigen Stegen, die einen von Kunststoff zu umhüllenden Gegenstand in einer Gießform halten, bekannt geworden, wobei die Stege nach dem ersten Füllen der Form aus der noch fließfähigen Überzugsmasse herausgezogen werden, und Überzugsmasse bis zur vollständigen Füllung der Form, unter Schließen der vorher durch die Stege erzeugten Hohlräume, nachgefüllt wird, damit die fertige Kunststoffumhüllung keine Öffnungen bzw. Durchbrüche aufweist.
  • Bei der vorgenannten Schrift geht es daher nicht um das Ausformen von bleibenden Durchtrittsöffnungen im Überzug.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich anhand der Beschreibung von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen der Erfindung.
  • Es zeigen:
  • 1 das erfindungsgemäß ausgebildete, mit Kunststoff umspritzte Glasfläschchen im Maßstab von 2:1,
  • 2 eine schematische Darstellung des Verfahrens zur Herstellung des Fläschchens nach 1,
  • 3 eine detaillierte schematische Darstellung des Spritzgußwerkzeuges der 2.
  • Die 1 zeigt einen Druckbehälter in Form eines Glasfläschchens 1 mit einem verjüngten Halsteil 2, das öffnungsseitig einen wulstartigen Abschlußrand 3 besitzt. Das Glasfläschchen kann z.B. aus Borosilikatglas oder einem Kalk-Natronglas bestehen. Die Form des Glasfläschchens ist maßgebend von der Druckfestigkeit bestimmt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel soll das Glasfläschchen unter Druck mit einer als Aerosol versprühbaren, insbesondere medizinisch wirksamen Substanz und einem Treibmittel befüllbar sein. Es muß daher Drücken bis zu 15 bar widerstehen.
  • Das in 1 dargestellte Glasfläschchen weist eine Höhe von 54 mm bei einem Außendurchmesser von 20 mm auf, d.h., das Verhältnis von Länge zu Durchmesser beträgt ca. 3,4. Dies ist ein bevorzugtes Verhältnis für das erfindungsgemäße Fläschchen.
  • Wie noch verfahrensmäßig anhand der 2 und 3 näher erläutert wird, ist das Glasfläschchen 1 mit einem Überzug 4 aus einem elastischen, vorzugsweise transparent oder opak aushärtendem Kunststoffmaterial mit ausgeprägt hoher Schwindung (Schrumpfung) umspritzt. Die Elastizität ist notwendig, um den hohen Schrumpf auszugleichen. Durch den hohen Schrumpf wird eine Vorspannkraft auf das Glasfläschchen ausgeübt, ähnlich wie bei Spannbeton, so daß in überraschender Weise die Druckbelastbarkeit des umspritzten Glasfläschchens um ein Vielfaches höher liegt als diejenige des reinen Glasfläschchens. Dieser Effekt erlaubt daher eine relativ geringe Glas-Wandstärke. Sie beträgt im dargestellten Beispiel 1,5 mm bei einer Dicke des Überzuges von 1 mm. Als Kunststoffmaterialien dieser Art kommen insbesondere in Betracht: Polypropylen (PP), Polyethylen (PE) oder Polyamide (PA). Die Größe der Schwindung liegt in der Größenordnung von 0,6–2% (Volumenprozent).
  • Das Aufbringen des Kunststoffüberzuges durch Spritzgießen hat gegen das Aufbringen z.B. durch Tauchen den Vorteil, daß Unebenheiten in der Außenfläche des Glasfläschchens ausgeglichen werden können und daß Formen andere als die Fläschchenform ausformbar sind, z.B. ein Überzug mit einem völlig ebenen Bodenteil, was eine hohe Standfestigkeit des umspritzten Glasfläschchens im Rahmen seiner Befüllung erlaubt. Der Bodenbereich des Glasfläschchens kann dann halbkugelförmig nach außen gewölbt sein, um auftretende Zugspannungen auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Die Öffnung des Fläschchens ist mit einem Abgabeorgan 5 unter Zwischenschaltung einer Dichtung 6 verschließbar, das durch Verkrimpen oder/und Aufbördeln auf den wulstartigen Abschlußrand 3 mechanisch befestigt ist. Der Fläschchenrand ist dabei spitz zulaufend ausgebildet, um eine hohe Dichtwirkung zu erzielen. Im Ausführungsbeispiel ist das Abgabeorgan ein Dosierventil. Wie man aus 1 erkennt, umschließt der Kunststoffüberzug 4 dabei auch den wulstartigen Abschlußrand 3. Das Abgabeorgan 5 wird daher auch bei einem Bruch des Glasrandes noch mechanisch gehalten, was den Berstschutz beachtlich erhöht.
  • In dem umspritzten Kunststoffüberzug 4 sind mehrere lochartige Druckdurchtrittsöffnungen 7 vorgesehen, von denen in der 1 zwei dargestellt sind. Vorzugsweise sind vier Öffnungen, paarweise gegenüberliegend, ausgeformt. Die Druckaustrittsöffnungen 7 sind vorzugsweise im zylindrischen Mantel des Überzuges 4 des Fläschchenkörpers 1 ausgeformt. Das hängt mit dem Spritzwerkzeug zusammen, das anhand der 3 noch näher erläutert wird. Durch die Druckaustrittsöffnungen 7 wird verhindert, daß sich der Kunststoffüberzug aufblähen kann, denn im Berstfall können die eingefüllte Substanz und das Treibmittel durch die Druckaustrittsöffnungen 7 unter raschem Abbau des Innendruckes entweichen. Ferner wird die Gefahr eines chemischen Angriffes durch die eingefüllte Substanz auf das Überzugsmaterial durch Spannungsrißkorrosion und damit die Explosionsgefahr weiter vermindert.
  • Der Glas-Druckbehälter 1 wird in der Weise befüllt, daß die abzugebende(n) Substanzen) vorab eingebracht oder gemeinsam mit dem(n) Treibmittel(n) durch das Dosierventil 5 eingepreßt werden.
  • Zur Vorbereitung der Verabreichung wird der Glas-Druckbehälter 1 in ein (nicht dargestelltes) zylindrisches Teil mit einem Abgabekopf eingeschoben, wobei die zylindrische Kanüle 8 des Dosierventils 5 formschlüssig in eine ebenfalls zylindrische mit einem Kanal verbundene, innen hohle Aufnahme des Abgabekopfes geführt sein kann. Der Kanal mündet in der Regel in eine in der Stirnseite des Abgabekopfes als Sprühkopf ausgebildete Öffnung.
  • Der Abgabekopf kann ein Mund- oder Nasenstück aufweisen, welches in einigen Fällen mit Hilfe einer aufsetzbaren Kappe gegen Verschmutzung geschützt werden kann. Derartige Abgabeköpfe sind in der Medizintechnik hinreichend bekannt und brauchen daher an dieser Stelle nicht näher erläutert zu werden.
  • Anhand der 2 und 3 soll nunmehr das bevorzugte Herstellen des umspritzten Glasfläschchens nach 1 erläutert werden.
  • Im ersten Verfahrensschritt wird das komplette Glasfläschchen 1 mit Bodenteil, zylindrischem Mantelteil, verjüngtem Halsteil einschließlich wulstartigem Abschlußrand gemäß konventioneller Glas-Technologie hergestellt. Da diese Technik bekannt ist, ist sie in der 2 nicht gesondert dargestellt.
  • Nach dem Verlassen des Kühlofens (Stufe A) wird die Außen-Oberfläche des Glasfläschchens mit einem Silikonöl besprüht (Stufe B) und anschließend getempert. Diese Oberflächenbehandlung bewirkt ein besseres Fließverhalten des Kunststoffes in der Gießform sowie verhindert chemische oder physikalische Verbindungen zwischen Glas und Kunststoff.
  • Durch dieses Silikonisieren der äußeren Oberfläche des Glasfläschchens entsteht zwischen dem Glasfläschchen und dem Kunststoffüberzug eine Silikon-Zwischenschicht, die sehr dünn ist und daher in 1 nicht dargestellt ist.
  • In der Stufe C erfolgt das Umspritzen des kompletten Glasfläschchens mit dem elastischen Kunststoffmaterial sowie das Ausformen der lochartigen Druckaustrittsöffnungen. Das zugehörige Spritzgußwerkzeug ist in der 3 näher schematisch dargestellt. Die Herstellung schließt dann in der Stufe D mit dem Verpacken des umspritzten Glasfläschchens ab.
  • Das Spritzgußwerkzeug nach 3 für das Glasfläschchen 1 mit dem Halsteil 2 und dem Abschlußrand 3 besteht im wesentlichen aus einem Zapfen oder Dorn 9, auf dem das Glasfläschchen aufgespannt, d.h. gehaltert ist, aus zwei in Pfeilrichtungen verfahrbaren Backen 10, 11 mit inneren, der Form des Glasfläschchens angepaßten Formflächen 10a, 11a, sowie aus einem Bodenteil 12 mit einer Öffnung 13, die einerseits mit dem Zwischenraum 14 zwischen Glasfläschchen 1 und Formflächen 10a, 11a und die andererseits mit einem nicht dargestellten Extruder zwecks Zufuhr des zu umspritzenden Kunststoffes in Verbindung steht.
  • Das Spritzgußwerkzeug weist ferner eine das Glasfläschchen 1 zentrisch halternde Einrichtung mit fingerartigen Stegen 15 auf, die während des Spritzgießens unmittelbar am Mantel des Glasfläschchens anliegen und dabei die lochartigen Druckaustrittsöffnungen ausformen.
  • Diese fingerartigen Stege 15 sind dabei über Federn 16 nachgebend in den Backen 10, 11 auf konventionelle Weise mechanisch befestigt.
  • In der 3 sind dabei zwei Stege 15 dargestellt. Vorzugsweise sind vier derartige Stege, paarweise gegenüberliegend, vorgesehen.
  • Zum Spritzgießen wird zunächst das Glasfläschchen 1 auf den Zapfen 9 geschoben. Danach werden die Backen 10, 11 soweit zusammengefahren, bis der die Dicke des Überzuges bestimmende Zwischenraum 14 erreicht ist. Zum Schluß wird das Bodenteil 12 an die Backen 10, 11 herangefahren und der Kunststoff aus dem Extruder über die Bohrung 13 in die Form gedrückt. Während dabei üblicherweise ein Nachdrücken des Kunststoffes erfolgt, um die Schwindung zu minimieren, wird im Fall der Erfindung praktisch ohne das sog. Nachdrücken gearbeitet, um auch insoweit eine möglichst hohe Schwindung zu erzielen. Nach dem Spritzgießen wird das Glasfläschchen 1 mit dem aufgeschrumpften Kunststoffüberzug 4 (1) in üblicher Weise aus dem Spritzgußwerkzeug entnommen und der Stufe D der 2 zugeführt.
  • Es versteht sich, daß die 3 lediglich ein, wenn auch sehr vorteilhaftes, Ausführungsbeispiel darstellt und daß auch andere Formen des Spritzgußwerkzeuges denkbar sind.

Claims (8)

  1. Glasfläschchen (1), das unter Druck mit einer als Aerosol versprühbaren Substanz und einem Treibmittel befüllbar ist, das ein verjüngtes Halsteil (2) mit einem öffnungsseitig angeformten wulstartigen Abschlußrand (3) zum mechanischen Anbringen eines Abgabeorgans (5) mit dem die Öffnung des Glasfläschchens verschließbar ist, besitzt, und das von einem Kunststoffüberzug (4) umhüllt ist, der mehrere lochartige Druckaustrittsöffnungen (7) besitzt, gekennzeichnet durch die Merkmale: – der Kunststoffüberzug (4) umfaßt auch den wulstartigen Abschlußrand (3) und ist im Wege des Spritzgießens aufgebracht, und – der umspritzte Kunststoffüberzug (4) besteht aus einem elastischen Kunststoffmaterial mit ausgeprägt hoher Schwindung und ist auf dem Glasfläschchen aufgeschrumpft.
  2. Glasfläschchen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichet, daß als Kunststoffmaterial Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE) oder ein Polyamid (PA) Verwendung findet.
  3. Glasfläschchen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckaustrittsöffnungen (7) im zylindrischen Mantel des Überzuges (4) des Fläschchenkörpers (1) nahe dem Bodenbereich ausgeformt sind.
  4. Glasfläschchen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß vier Druckaustrittsöffnungen (7), paarweise gegenüberliegend, ausgeformt sind.
  5. Glasfläschchen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der äußeren Oberfläche des Glasfläschchens (1) und dem Kunststoffüberzug (4) eine durch Silikonisieren der Oberfläche des Glasfläschchens erzeugte Silikon-Zwischenschicht vorgesehen ist.
  6. Verfahren zum Herstellen des Glasfläschchens nach Anspruch 1 oder einem der folgenden mit den Verfahrensschritten: – Herstellen des kompletten Glasfläschchens mit Bodenteil, zylindrischem Mantelteil, verjüngtem Halsteil einschließlich wulstartigem Abschlußrand gemäß konventioneller Glas-Technologie, – Behandeln der Außen-Oberfläche des aus dem Kühlofen der Technologiestraße austretenden Glasfläschchens mit einem Silikonöl und anschließender Temperung, – Umspritzen des kompletten Fläschchens einschließlich des Abschlußrandes mit einem elastischen Kunststoffmaterial mit ausgeprägt hoher Schwindung, – Ausformen von lochartigen Druckaustrittsöffnungen im umspritzten Kunststoffüberzug.
  7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 6 hinsichtlich der Aufbringung des Kunststoffüberzuges auf das zuvor hergestellte Glasfläschchen, gekennzeichnet durch ein an die Fläschchenform angepaßtes Spritzgußwerkzeug (9, 10, 11, 12), dem der extrudierte Kunststoff zuführbar ist und das eine das Fläschchen zentrierend halternde Einrichtung mit fingerartigen, gefederten Stegen (15, 16), die während des Gießens unmittelbar am Mantel des Fläschchenkörpers (1) anliegen und dabei die Druckaustrittsöffnungen (7) ausformen, aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß vier Stege (15, 16), paarweise gegenüberliegend, vorgesehen sind.
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