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Die Erfindung bezieht sich auf ein
Glasfläschchen
mit einem umspritzten Kunststoffüberzug gemäß den Merkmalen
des Oberbegriffes des Anspruches 1. Die Erfindung bezieht sich ferner
auf ein Verfahren zur Herstellung des umspritzten Glasfläschchens
und auf eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
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Glasbehältnisse verschiedener Gattung
mit einem Kunststoff-Überzug,
der auf unterschiedliche Weise mit den unterschiedlichsten Kunststoffen
aufgebracht wird, sind durch zahlreiche Druckschriften bekanntgeworden.
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So wird z.B. in der
DE 23 12 694 C3 lösungsmittelfreies
Polyurethan mit einer bestimmten Mischung und vorgegebener Dicke
bzw. Spannungsfestigkeit und Dehnfähigkeit, auf ein Glasgefäß aufgebracht.
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Die
DE 27 09 451 C2 beschreibt eine beschichtete
Glasflasche, deren Außen-Oberseite mit einer
Schicht eines thermisch härtbaren
Materials bedeckt ist, das aus einer pulverförmigen Zusammensetzung gebildet
ist, die ein Gemisch von einem blockierten organischen Polyisocyanat
und einem hydrolysierten Äthylen-Vinylesthercopolymer und/oder
einer Carboxyl-modifizierten Version des hydrolysierten Copolymers
enthält.
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Die
DE 26 09 931 B2 beschreibt ein Verfahren
bei dem auf die Oberfläche
eines Glasbehälters ein
Gemisch eines elastomeren organischen Polymeren und einer organischen
Peroxid-Verbindung aufgetragen und danach diese Überzugsmasse in situ derart
mit Energie beaufschlagt wird, daß das Polymere vernetzt wird.
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Es ist auch durch die
DE 23 37 331 B2 und die
DE 23 30 804 A1 bekannt
geworden, derartige Beschichtungen bzw. Ummantelungen bei Glasflaschen
vorzunehmen, die eine Substanz unter erhöhtem Druck aufnehmen.
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Durch diese Schutz-Kunststoffüberzüge soll erreicht
werden, daß Glasbruchstücke zusammengehalten
werden, falls der überzogene
Glasbehälter
zu Bruch geht. Der Kunststoff-Überzug
dient damit als Berst- und Splitterschutz.
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Soweit bei dem vorgenannten Stand
der Technik Glasbehältnisse
konkretisiert sind, werden Bierflaschen, Kosmetikbehälter und
dergl. genannt.
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Auch die
US 3,698,586 und die
DE 91 00 738 U1 beschreiben
Glasflaschen, bei denen auch die jeweiligen Halsteile mit einem
Kunststoffüberzug
versehen sind. Bei diesen bekannten Flaschen handelt es sich um
Getränkeflaschen,
bei denen der Überzug allein
dem Schutz des Glases gegen mechanische Einwirkungen von außen dient.
Von einem Berst- und Splitterschutz aufgrund eines hohen Innendruckes
ist jedoch in diesen Schriften keine Rede, da die Flaschen innen
keinem Überdruck
ausgesetzt sind.
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Die Erfindung geht jedoch aus von
einer speziellen Gattung von Behältnissen,
nämlich
Druckbehältern,
die mit insbesondere medizinisch wirksamen Substanzen und einem
Treibmittel unter Druck befüllbar
sind und deren Öffnung
mit einem Abgabeorgan, insbesondere Dosierventil, verschließbar ist.
In Verbindung mit einem Abgabekopf, welcher mit dem Abgabeorgan
so zusammenwirkt, daß beim
Pressen beider Teile gegeneinander das Abgabeorgan betätigt wird
und eine bestimmte Menge der medizinisch wirksamen Substanz als
Aerosol aus einer Sprühöffnung austritt,
dienen diese Produkte als Applikator für medizinische Anwendungen,
insbesondere bei Asthma und anderen Bronchialleiden.
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Es ist bekannt, für derartige Applikatoren Druckbehälter aus
metallischen Werkstoffen einzusetzen. Der Berst- und Splitterschutz
wird bei solchen Druckbehältern
durch die diesbezüglich
vorteilhaften Eigenschaften des ausgewählten Materials (hohe Zähigkeit,
hohe Festigkeit) bewirkt.
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Nachteilig an diesen Druckbehältern ist
jedoch, daß der
nicht transparente Druckbehälter
keine visuelle Ermittlung der in ihm noch vorhandenen Restmenge
an abzugebender Substanz zuläßt. Dies ist
von besonderem Nachteil bei der Verabreichung von Inhalationspräparaten,
die vielfach den Charakter einer Notfallmedikation besitzen (z.B.
Asthmapräparate).
Ohne visuelle Kontrolle besteht die Gefahr, daß der Druckbehälter im
Notfall leer ist.
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Es sind auch Druckbehälter in
Form von Glasfläschen,
beispielsweise durch die
DE
11 08 383 B bekannt. Das Aufnahmevolumen des Fläschchens kann
5–50 ml
betragen. Am oberen Ende des Fläschchens
befindet sich die Austrittsöffnung.
Diese wird in der Regel durch Einpressen und/oder Aufbördeln des Abgabeorgans
auf den Druckbehälter,
beispielsweise eines Dosierventils, mit einer nach oben ragenden meist
zylindrischen Kanüle,
vielfach unter Verwendung einer elastischen Dichtung zwischen Kopf
und Dosierventil, verschlossen.
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Der bekannte Druckbehälter aus
Glas ist mit einer aufgesprühten
oder getauchten Beschichtung aus einem transparenten Kunststoff
im Sinne eines dehnungsfähigen
Futterals belegt, mit Ausnahme des Randes, auf den das Dosierventil
aufgecrimpt ist. Diese Beschichtung besteht aus einem flexiblen Weichkunststoff,
z.B. PVC, mit hoher Dehnung. Die hohe Dehnung ist wichtig, da im
Berstfall des Glasbehälters
der Innendruck auf den Weichkunststoff einwirkt. Würde der
Weichkunststoff nicht durch Volumenänderung dem Druck nachgeben
können,
ist mit einer plötzlichen
Zerstörung
des Weichkunststoffes durch Auflösung
oder Spannungsrißkorrosion
zu rechnen. Zusätzlich
besitzt der bekannte Kunststoffüberzug
mehrere lochartige Druckaustrittsöffnungen für einen Druckausgleich.
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Dieser bekannte Druckbehälter hat
zwar den Vorteil, daß er,
da sowohl der Druckbehälter
aus einem transparenten Material (Glas) besteht als auch die Kunststoff-Umhüllung, eine
visuelle Ermittlung der Restmenge an abzugebender Substanz ermöglicht.
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Nachteilig an dem bekannten Druckbehälter ist,
daß der
transparente Druckbehälter
aus Glas trotz Beschichtung mit einem Kunststoff im Explosionsfall,
z.B. durch unsachgemäße Handhabung, nicht
sicher genug ist, da die Beschichtung speziell im Bereich des Dosierventils
bzw., da sie ballonartig aufgebläht
wird, nicht verhindern kann, daß Teile
des Glasbehälters
geschoßartig
in die Umgebung geschleudert werden. Ferner liegt im bekannten Fall
der Kunststoffüberzug
relativ locker an der Fläschchenwandung
an, da er nicht aufgespritzt ist. Dadurch ist die Druckbelastbarkeit
vermindert, so daß die
Wandstärke
des Glasfläschchens
mit Nachteil relativ dick sein muß.
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Es sind auch Applikatoren bekannt
(
GB 2 109 333 A ),
bei denen im Rahmen der Montage des Applikators der Glas-Druckbehälter mit
einem eng anliegenden Gehäuse,
einem Schutzschild, versehen wird. Diese Konzeption hat den Nachteil
eines erhöhten
Fertigungs- und Montageaufwand. Gleiches gilt für den bekannten Applikator
nach der
GB 2 214 891
A , bei dem ein flexibler Kunststoff-Druckbehälter vorgesehen
ist, der von einem festen Kunststoff-Gehäuse umgeben ist.
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Die Erfindung geht jedoch von einer
davon abweichenden Konzeption aus, nämlich im Rahmen der Fertigung
des endgültigen
Druckbehälters
die Berst- und Splitterschutzschicht aus Kunststoff auf möglichst
einfache Weise direkt auf den Glas-Druckbehälter aufzubringen, indem dieser
in einem Spritzgußwerkzeug
mit einem extrudierten Thermoplasten umgeben wird.
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Eine derartige Konzeption ist durch
die
FR 2 631 581 B1 bekannt
geworden. Diese Schrift beschreibt ein Glasfläschchen mit einem verjüngten Halsteil,
das unter Druck mit einer als Aerosol versprühbaren Substanz und einem Treibmittel
befüllbar ist,
dessen Öffnung
mit einem Abgabeorgan verschließbar
ist und das mit einem Kunststoffüberzug umspritzt
ist.
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Im bekannten Fall besteht der Glas-Druckbehälter aus
einem Fläschchen
mit einem zylindrischen Halsteil, wobei die Spritzgußform so
konzipiert ist, daß auch
das Halsteil bündig
mit der Fläschchenöffnung mit
dem Kunststoff umspritzt wird. Bei einer derartigen Ausbildung des
Halsteiles des Glasfläschchens
ist jedoch das sichere Aufbringen des Abgabeorgans, des Dosierventils,
nicht unproblematisch. Der Kunststoffüberzug umgibt ferner das Glasfläschchen
vollständig.
Im Berstfall kann dabei der Überzug sich
partiell aufblähen
und platzen und somit seine Berst- und Splitterschutzeigenschaft
verlieren. Über die
Art des Kunststoffmaterials ist weiterhin in der vorgenannten Schrift
keine Aussage gemacht; sie wird danach nicht als funktionell wesentlich
angesehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehen
von dem Glasfläschchen
nach der zitierten
DE
11 08 383 B dieses so auszubilden, daß eine Reduzierung der Wandstärke des
Glasfläschchens möglich ist
und andererseits der Berst- und Splitterschutz gegenüber dem
bekannten Fläschchen
beträchtlich
erhöht
wird.
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Die Lösung dieser Aufgabe gelingt
ausgehend von dem eingangs bezeichneten Glasfläschchen, das unter Druck mit
einer als Aerosol versprühbaren
Substanz und einem Treibmittel befüllbar ist, das ein verjüngtes Halsteil
mit einem öffnungsseitig angeformten
wulstartigen Abschlussrand zum mechanischen Anbringen eines Abgabeorgangs
mit dem die Öffnung
des Glasfläschchens
verschließbar ist,
besitzt, und das von einem Kunststoffüberzug umhüllt ist, der mehrere lochartige
Druckaustrittsöffnungen
besitzt, erfindungsgemäß durch
die Merkmale:
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- – der
Kunststoffüberzug
umfasst auch den wulstartigen Abschlussrand und ist im Wege des Spritzgießens aufgebracht,
und
- – der
umspritzte Kunststoffüberzug
besteht aus einem elastischen Kunststoffmaterial mit ausgeprägt hoher
Schwindung und ist auf dem Glasfläschchen aufgeschrumpft.
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Durch den wulstartigen Abschlußrand ist eine
sichere und dauerhafte mechanische Aufbringung des Abgabeorgans
möglich.
Da der Kunststoffüberzug
auch den Abschlußglasrand
mit einschließt, wird
das Abgabeorgan auch bei einem Bersten des Glaskörpers noch mechanisch gehalten,
was den Berstschutz erhöht.
Durch die Druckaustrittsöffnungen
wird verhindert, daß sich
der Kunststoffüberzug aufblähen kann,
was ebenfalls den Berst- und Splitterschutz beachtlich erhöht.
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Im Berstfall können die eingefüllte Substanz und
das Treibmittel durch diese Druckaustrittsöffnungen entweichen. Dadurch,
daß der
Glasbehälterinhalt
austreten kann, ist weiterhin die Gefahr eines chemischen Angriffes
durch die eingefüllte
Substanz auf das Überzugsmaterial
(Spannungsrißkorrosion) und
damit die Explosionsgefahr weiter vermindert.
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Durch die Verwendung eines elastischen Kunststoffmaterials
mit ausgeprägt
hoher Schwindung (Schrumpfung) wurde in überraschender Weise gefunden,
daß die
Druckbelastbarkeit des umspritzten Glasfläschchens um ein Vielfaches
höher liegt
als die Druckbelastbarkeit des reinen Glasfläschchens. Dieser Effekt erlaubt
eine dünnere
Wandstärke
des Glasfläschchens.
Die Elastizität
des Kunststoffmaterials gleicht dabei den Schrumpf aus.
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Als Kunststoffmaterialien kommen
bevorzugt Polypropylen (PP), oder Polyethylen (PE) oder ein Polyamid
(PA) zur Anwendung. Auch Polykarbonat ist verwendbar.
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Gemäß einer Weitergestaltung des
erfindungsgemäßen Fläschchens
sind die Druckaustrittsöffnungen
im zylindrischen Mantel des Fläschchenkörpers nahe
dem Bodenbereich, vorzugsweise vier, paarweise gegenüberliegend,
ausgeformt. Diese Ausbildung erlaubt auf einfache Weise die Ausformung
der Druckaustrittsöffnungen
durch gefederte Zentrierstifte der Spritzgußform, die während des Spritzgießens das
Fläschchen
zugleich haltern.
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Die erfindungsgemäßen Glasfläschchen kommen in verschiedenen
Ausbaustufen in den Handel. In der Grundform wird das Glasfläschchen
ohne montiertes Abgabeorgan geliefert. Es ist auch die Lieferform
mit aufgebrachtem Abgabeorgan denkbar. Dabei kann das Glasfläschchen
sowohl befüllt
als auch unbefüllt
sein. Alle diese Handelsformen verwenden jedoch das erfindungsgemäße Fläschchen und
werden daher vom Schutz erfaßt.
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Hinsichtlich des Verfahrens zum Herstellen des
erfindungsgemäßen Glasfläschchens
gelingt die Lösung
der Aufgabe mit den Verfahrensschritten:
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- – Herstellen
des kompletten Glasfläschchens
mit Bodenteil, zylindrischem Mantelteil, verjüngtem Halsteil einschließlich wulstartigem
Abschlußrand gemäß konventioneller
Glas-Technologie,
- – Behandeln
der Außen-Oberfläche des
aus dem Kühlofen
der Technologiestraße
austretenden Glasfläschchens
mit einem Silikonöl
und anschließender
Temperung,
- – Umspritzen
des kompletten Fläschchens
einschließlich
des Abschlußrandes
mit einem elastischen Kunststoffmaterial mit ausgeprägt hoher Schwindung,
- – Ausformen
von lochartigen Druckaustrittsöffnungen
im umspritzten Kunststoffüberzug.
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Die Oberflächenbehandlung des Glasfläschchens
bewirkt dabei mit Vorteil ein besseres Fließverhalten des Kunststoffes
in der Gießform,
ferner ein Verhindern irgendwelcher chemischer oder physikalischer
Verbindungen zwischen den Werkstoffen Glas und Kunststoff sowie
ein Einfrieren des Oberflächenzustandes
des Glases nach dem Kühlofen.
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DE 77 06 180 U beschreibt ein Verfahren zum
Herstellen einer mit Kunststoff ummantelten Glasflasche, welches
das erste Teilmerkmal des vorgenannten Verfahrens aufweist. Es ist
jedoch dieser Schrift nicht zu entnehmen, daß die Außenoberfläche des Glasfläschchens
vor dem Aufbringen des Kunststoffüberzuges mit einem Silikonöl mit anschließender Temperung
behandelt wird. Diese Oberflächenbehandlung
bewirkt neben dem Einfrieren des Oberflächenzustandes des Glases nach
dem Kühlofen
ein besseres Fließverhalten
des Kunststoffes in der Gießform
beim anschließenden
Umspritzen des Glasfläschchens,
sowie verhindert chemische oder physikalische Verbindungen zwischen
den Werkstoffen Glas und Kunststoff. Ferner wird der Kunststoffüberzug im
bekannten Fall durch Aufsprühen
der Kunststoffmaterialien, nicht aber durch Spritzgießen hergestellt.
Auch kommt es im bekannten Fall darauf an, eine innige Verbindung
zwischen Glas und Kunststoffüberzug
durch Anwendung eines Haftvermittlers vorzusehen, das Gegenteil
also, was durch das Silikonisieren nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erreicht
werden soll. Ferner werden im bekannten Fall keine Druckaustrittsöffnungen
im Kunststoffüberzug
ausgeformt.
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Für
die Vorrichtung zur Durchführung
dieses Verfahrens hinsichtlich der Aufbringung des Kunststoffüberzuges
auf das zuvor hergestellte Glasfläschchen gelingt die Lösung der
Aufgabe durch ein an die Fläschchenform
angepaßtes
Spritzgußwerkzeug, dem
der extrudierte Kunststoff zuführbar
ist und das eine das Fläschchen
zentrierend halternde Einrichtung mit fingerartigen, gefederten
Stegen, die während
des Gießens
unmittelbar am Mantel des Fläschchenkörpers anliegen
und dabei die Druckaustrittsöffnungen
ausformen, aufweist.
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Mittels dieser Vorrichtung ist auf
sehr einfache Weise das erfindungsgemäß umspritzte Glasfläschchen
herstellbar.
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Durch
DE 17 92 758 U ist eine Einrichtung mit fingerartigen
Stegen, die einen von Kunststoff zu umhüllenden Gegenstand in einer
Gießform
halten, bekannt geworden, wobei die Stege nach dem ersten Füllen der
Form aus der noch fließfähigen Überzugsmasse
herausgezogen werden, und Überzugsmasse bis
zur vollständigen
Füllung
der Form, unter Schließen
der vorher durch die Stege erzeugten Hohlräume, nachgefüllt wird,
damit die fertige Kunststoffumhüllung
keine Öffnungen
bzw. Durchbrüche
aufweist.
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Bei der vorgenannten Schrift geht
es daher nicht um das Ausformen von bleibenden Durchtrittsöffnungen
im Überzug.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten
der Erfindung ergeben sich anhand der Beschreibung von in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen
der Erfindung.
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Es zeigen:
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1 das
erfindungsgemäß ausgebildete, mit
Kunststoff umspritzte Glasfläschchen
im Maßstab von
2:1,
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2 eine
schematische Darstellung des Verfahrens zur Herstellung des Fläschchens
nach 1,
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3 eine
detaillierte schematische Darstellung des Spritzgußwerkzeuges
der 2.
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Die 1 zeigt
einen Druckbehälter
in Form eines Glasfläschchens 1 mit
einem verjüngten
Halsteil 2, das öffnungsseitig
einen wulstartigen Abschlußrand 3 besitzt.
Das Glasfläschchen
kann z.B. aus Borosilikatglas oder einem Kalk-Natronglas bestehen.
Die Form des Glasfläschchens
ist maßgebend
von der Druckfestigkeit bestimmt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
soll das Glasfläschchen
unter Druck mit einer als Aerosol versprühbaren, insbesondere medizinisch wirksamen
Substanz und einem Treibmittel befüllbar sein. Es muß daher
Drücken
bis zu 15 bar widerstehen.
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Das in 1 dargestellte
Glasfläschchen weist
eine Höhe
von 54 mm bei einem Außendurchmesser
von 20 mm auf, d.h., das Verhältnis
von Länge
zu Durchmesser beträgt
ca. 3,4. Dies ist ein bevorzugtes Verhältnis für das erfindungsgemäße Fläschchen.
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Wie noch verfahrensmäßig anhand
der 2 und 3 näher erläutert wird, ist das Glasfläschchen 1 mit
einem Überzug 4 aus
einem elastischen, vorzugsweise transparent oder opak aushärtendem Kunststoffmaterial
mit ausgeprägt
hoher Schwindung (Schrumpfung) umspritzt. Die Elastizität ist notwendig,
um den hohen Schrumpf auszugleichen. Durch den hohen Schrumpf wird
eine Vorspannkraft auf das Glasfläschchen ausgeübt, ähnlich wie
bei Spannbeton, so daß in überraschender
Weise die Druckbelastbarkeit des umspritzten Glasfläschchens
um ein Vielfaches höher
liegt als diejenige des reinen Glasfläschchens. Dieser Effekt erlaubt
daher eine relativ geringe Glas-Wandstärke. Sie
beträgt
im dargestellten Beispiel 1,5 mm bei einer Dicke des Überzuges von
1 mm. Als Kunststoffmaterialien dieser Art kommen insbesondere in
Betracht: Polypropylen (PP), Polyethylen (PE) oder Polyamide (PA).
Die Größe der Schwindung
liegt in der Größenordnung
von 0,6–2%
(Volumenprozent).
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Das Aufbringen des Kunststoffüberzuges durch
Spritzgießen
hat gegen das Aufbringen z.B. durch Tauchen den Vorteil, daß Unebenheiten
in der Außenfläche des
Glasfläschchens
ausgeglichen werden können
und daß Formen
andere als die Fläschchenform
ausformbar sind, z.B. ein Überzug
mit einem völlig
ebenen Bodenteil, was eine hohe Standfestigkeit des umspritzten
Glasfläschchens
im Rahmen seiner Befüllung
erlaubt. Der Bodenbereich des Glasfläschchens kann dann halbkugelförmig nach außen gewölbt sein,
um auftretende Zugspannungen auf ein Minimum zu reduzieren.
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Die Öffnung des Fläschchens
ist mit einem Abgabeorgan 5 unter Zwischenschaltung einer
Dichtung 6 verschließbar,
das durch Verkrimpen oder/und Aufbördeln auf den wulstartigen
Abschlußrand 3 mechanisch
befestigt ist. Der Fläschchenrand
ist dabei spitz zulaufend ausgebildet, um eine hohe Dichtwirkung
zu erzielen. Im Ausführungsbeispiel
ist das Abgabeorgan ein Dosierventil. Wie man aus 1 erkennt, umschließt der Kunststoffüberzug 4 dabei auch
den wulstartigen Abschlußrand 3.
Das Abgabeorgan 5 wird daher auch bei einem Bruch des Glasrandes
noch mechanisch gehalten, was den Berstschutz beachtlich erhöht.
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In dem umspritzten Kunststoffüberzug 4 sind mehrere
lochartige Druckdurchtrittsöffnungen 7 vorgesehen,
von denen in der 1 zwei
dargestellt sind. Vorzugsweise sind vier Öffnungen, paarweise gegenüberliegend,
ausgeformt. Die Druckaustrittsöffnungen 7 sind
vorzugsweise im zylindrischen Mantel des Überzuges 4 des Fläschchenkörpers 1 ausgeformt.
Das hängt
mit dem Spritzwerkzeug zusammen, das anhand der 3 noch näher erläutert wird. Durch die Druckaustrittsöffnungen 7 wird
verhindert, daß sich
der Kunststoffüberzug
aufblähen kann,
denn im Berstfall können
die eingefüllte
Substanz und das Treibmittel durch die Druckaustrittsöffnungen 7 unter
raschem Abbau des Innendruckes entweichen. Ferner wird die Gefahr
eines chemischen Angriffes durch die eingefüllte Substanz auf das Überzugsmaterial
durch Spannungsrißkorrosion und
damit die Explosionsgefahr weiter vermindert.
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Der Glas-Druckbehälter 1 wird in der
Weise befüllt,
daß die
abzugebende(n) Substanzen) vorab eingebracht oder gemeinsam mit
dem(n) Treibmittel(n) durch das Dosierventil 5 eingepreßt werden.
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Zur Vorbereitung der Verabreichung
wird der Glas-Druckbehälter 1 in
ein (nicht dargestelltes) zylindrisches Teil mit einem Abgabekopf
eingeschoben, wobei die zylindrische Kanüle 8 des Dosierventils 5 formschlüssig in
eine ebenfalls zylindrische mit einem Kanal verbundene, innen hohle
Aufnahme des Abgabekopfes geführt
sein kann. Der Kanal mündet in
der Regel in eine in der Stirnseite des Abgabekopfes als Sprühkopf ausgebildete Öffnung.
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Der Abgabekopf kann ein Mund- oder
Nasenstück
aufweisen, welches in einigen Fällen
mit Hilfe einer aufsetzbaren Kappe gegen Verschmutzung geschützt werden
kann. Derartige Abgabeköpfe sind
in der Medizintechnik hinreichend bekannt und brauchen daher an
dieser Stelle nicht näher
erläutert zu
werden.
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Anhand der 2 und 3 soll
nunmehr das bevorzugte Herstellen des umspritzten Glasfläschchens
nach 1 erläutert werden.
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Im ersten Verfahrensschritt wird
das komplette Glasfläschchen 1 mit
Bodenteil, zylindrischem Mantelteil, verjüngtem Halsteil einschließlich wulstartigem
Abschlußrand
gemäß konventioneller Glas-Technologie
hergestellt. Da diese Technik bekannt ist, ist sie in der 2 nicht gesondert dargestellt.
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Nach dem Verlassen des Kühlofens
(Stufe A) wird die Außen-Oberfläche des
Glasfläschchens
mit einem Silikonöl
besprüht
(Stufe B) und anschließend getempert.
Diese Oberflächenbehandlung
bewirkt ein besseres Fließverhalten
des Kunststoffes in der Gießform
sowie verhindert chemische oder physikalische Verbindungen zwischen
Glas und Kunststoff.
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Durch dieses Silikonisieren der äußeren Oberfläche des
Glasfläschchens
entsteht zwischen dem Glasfläschchen
und dem Kunststoffüberzug eine
Silikon-Zwischenschicht,
die sehr dünn
ist und daher in 1 nicht
dargestellt ist.
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In der Stufe C erfolgt das Umspritzen
des kompletten Glasfläschchens
mit dem elastischen Kunststoffmaterial sowie das Ausformen der lochartigen
Druckaustrittsöffnungen.
Das zugehörige
Spritzgußwerkzeug
ist in der 3 näher schematisch
dargestellt. Die Herstellung schließt dann in der Stufe D mit
dem Verpacken des umspritzten Glasfläschchens ab.
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Das Spritzgußwerkzeug nach 3 für
das Glasfläschchen 1 mit
dem Halsteil 2 und dem Abschlußrand 3 besteht im
wesentlichen aus einem Zapfen oder Dorn 9, auf dem das
Glasfläschchen aufgespannt,
d.h. gehaltert ist, aus zwei in Pfeilrichtungen verfahrbaren Backen 10, 11 mit
inneren, der Form des Glasfläschchens
angepaßten
Formflächen 10a, 11a,
sowie aus einem Bodenteil 12 mit einer Öffnung 13, die einerseits
mit dem Zwischenraum 14 zwischen Glasfläschchen 1 und Formflächen 10a, 11a und
die andererseits mit einem nicht dargestellten Extruder zwecks Zufuhr
des zu umspritzenden Kunststoffes in Verbindung steht.
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Das Spritzgußwerkzeug weist ferner eine das
Glasfläschchen 1 zentrisch
halternde Einrichtung mit fingerartigen Stegen 15 auf,
die während
des Spritzgießens
unmittelbar am Mantel des Glasfläschchens
anliegen und dabei die lochartigen Druckaustrittsöffnungen
ausformen.
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Diese fingerartigen Stege 15 sind
dabei über Federn 16 nachgebend
in den Backen 10, 11 auf konventionelle Weise
mechanisch befestigt.
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In der 3 sind
dabei zwei Stege 15 dargestellt. Vorzugsweise sind vier
derartige Stege, paarweise gegenüberliegend,
vorgesehen.
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Zum Spritzgießen wird zunächst das
Glasfläschchen 1 auf
den Zapfen 9 geschoben. Danach werden die Backen 10, 11 soweit
zusammengefahren, bis der die Dicke des Überzuges bestimmende Zwischenraum 14 erreicht
ist. Zum Schluß wird
das Bodenteil 12 an die Backen 10, 11 herangefahren und
der Kunststoff aus dem Extruder über
die Bohrung 13 in die Form gedrückt. Während dabei üblicherweise
ein Nachdrücken
des Kunststoffes erfolgt, um die Schwindung zu minimieren, wird
im Fall der Erfindung praktisch ohne das sog. Nachdrücken gearbeitet,
um auch insoweit eine möglichst
hohe Schwindung zu erzielen. Nach dem Spritzgießen wird das Glasfläschchen 1 mit
dem aufgeschrumpften Kunststoffüberzug 4 (1) in üblicher Weise aus dem Spritzgußwerkzeug
entnommen und der Stufe D der 2 zugeführt.
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Es versteht sich, daß die 3 lediglich ein, wenn auch
sehr vorteilhaftes, Ausführungsbeispiel darstellt
und daß auch
andere Formen des Spritzgußwerkzeuges
denkbar sind.