DE19638823A1 - Verfahren zur Durchführung von Änderungen in einer Nummernverwaltung, Verfahren zur Erbringung eines Nummernverwaltungsdienstes sowie Nummernverwaltungseinrichtung - Google Patents
Verfahren zur Durchführung von Änderungen in einer Nummernverwaltung, Verfahren zur Erbringung eines Nummernverwaltungsdienstes sowie NummernverwaltungseinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Durchführung von Änderungen in
einer Nummernverwaltung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 ein
Verfahren zur Erbringung eines Nummernverwaltungsdienstes nach dem
Oberbegriff von Anspruch 11 und eine Nummernverwaltungseinrichtung
nach dem Oberbegriff von Anspruch 12.
Eine für das Betreiben von Kommunikationsnetzen wichtige Aufgabe besteht
in der Nummernverwaltung. Darunter ist die Verwaltung der Zuordnung
von Teilnehmeranschlüssen zu Rufnummern zu verstehen, d. h. die
Verwaltung der Adressierung von Teilnehmerendgeräten in
Kommunikationsnetzen.
In dem Artikel "System 12, Betrieb und Wartung" von E. Bertoli et al.
Elektrisches Nachrichtenwesen Band 56, Nummer 2/3, 1 981, S. 184 bis
197 ist eine Realisierung einer Nummernverwaltung für einen Teil eines
Fernsprechnetzes beschrieben. Die Erfindung geht von dieser Realisierung
einer Nummernverwaltung aus.
Die Zuordnung von Rufnummern zu den Teilnehmeranschlüssen einer oder
mehrerer Vermittlungsstellen wird von einem zentralen Betriebs- und
Wartungszentrum gesteuert. Diese Zuordnung wird hierbei durch Sperren
und Freigeben von Teilnehmeranschlußleitungen und Veränderung der
Leitweglenkungstabellen der Vermittlungsstellen verändert. Das Ausführen
einer solchen Änderung wird durch die Eingabe eines entsprechenden
Änderungsauftrages durch das Bedienungspersonal des Betriebs- und
Wartungszentrums bewirkt.
Die Durchführung solcher Änderungen stellt eine Management-Aufgabe
des Netzbetreibers dar, an die hohe Sicherheitsanforderungen gestellt
werden. Deshalb ist die Eingabe eines solchen Änderungsauftrages nur von
bestimmten Bedienungsterminals des Bedienungs- und Wartungszentrums
aus möglich und das Bedienungspersonal hat sich durch Paßwörter zu
autorisieren.
Probleme bei dieser Art der Durchführung von Änderungen der Zuordnung
von Rufnummern ergeben sich hierbei, wenn vor der Durchführung der
Änderung Arbeiten durch Monteure vor Ort bei dem entsprechenden
Teilnehmeranschluß notwendig sind.
Dies ist insbesondere der Fall in einem deregulierten
Teilnehmeranschlußbereich, in dem sich die Teilnehmeranschlußnetze von
zwei oder mehreren Netzbetreibern den Teilnehmeranschlußbereich und
somit auch den Nummerierungsbereich des Teilnehmeranschlußbereiches
teilen. Wenn ein Teilnehmer von einem der Netzbetreiber zu einem anderen
der Netzbetreiber wechselt, hat ein Monteur das Teilnehmerendgerät des
Teilnehmers von einem Teilnehmeranschluß des Teilnehmeranschlußnetzes
des einen Netzbetreibers auf einen des anderen Netzbetreibers
umzuklemmen. In der Zeitspanne zwischen dem Umklemmen und der
Eingabe der Änderungsaufträge durch das Bedienungspersonal der Bedien-
und Wartungszentren der Teilnehmeranschlußnetze ist der Teilnehmer nicht
erreichbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Realisierung für die
Durchführung von Änderungen in der Zuordnung von Rufnummern zu
Teilnehmeranschlüssen mit hoher Teilnehmer-Erreichbarkeit anzugeben.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Durchführung von
Änderungen in einer Nummernverwaltung nach der Lehre von Anspruch 1,
ein Verfahren zur Erbringung eines Nummernverwaltungsdienstes nach der
Lehre von Anspruch 11 und eine Nummernverwaltungseinrichtung nach der
Lehre von Anspruch 12.
Der Grundgedanke der Erfindung ist, daß ein Änderungsauftrag in eine
Nummernverwaltung eingetragen wird, die Durchführung dieses
Änderungsauftrages jedoch erst beim Empfang einer Trigger-Nachricht
erfolgt, die von einem Teilnehmer-Endgerät an die Rufnummernverwaltung
gesendet wird. Dadurch wird die Eingabe eines Auftrages, die
sicherheitskritisch ist und korrekt erfolgen muß, von der Ausführung des
Auftrages entkoppelt. Die Trigger-Nachricht wird beispielsweise von einem
Monteur unmittelbar nach dem Umklemmen der
Teilnehmeranschlußleitung eines Endgerätes mittels eines
Teilnehmerendgerätes an die Nummernverwaltung gesendet. Dadurch
kann das Ausführung des Auftrages und damit die Veränderung der
Vermittlungsfunktion unmittelbar nach der zugehörigen Veränderung der
physikalischen Anschlußleitung erfolgen. Die Teilnehmer-Erreichbarkeit wird
damit verbessert.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, daß sowohl der Zeitpunkt der Eingabe
eines Auftrages als auch das Umklemmen vor Ort durch die Entkopplung
flexibilisiert wird.
Vorteilhaft ist die Anwendung dieser Erfindung auf die
Rufnummernverwaltung in einem deregulierten Teilnehmeranschlußbereich,
insbesondere wenn Rufnummernportabilität gefordert ist.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter
Zuhilfenahme beiliegender Zeichnungen beispielhaft erläutert.
Fig. 1 zeigt ein Blockschaltbild eines Kommunikationssystems mit einer
erfindungsgemäßen Nummernverwaltungseinrichtung.
Fig. 2 zeigt ein detailliertes Blockschaltbild eines Ausschnittes aus dem
Kommunikationssystem nach Fig. 1.
In dem Ausführungsbeispiel wird nun die Durchführung der
erfindungsgemäßen Verfahren zur Durchführung von Änderungen in einer
Nummernverwaltung und zur Bereitstellung eines
Nummernverwaltungsdienstes in einer Kommunikationsumgebung mit einer
erfindungsgemäßen Nummernverwaltungseinrichtung erläutert.
Fig. 1 zeigt einen Ausschnitt aus einem Kommunikationssystems mit den
drei Ebenen DNA_LEVEL, DNIS_LEVEL und OP_LEVEL.
Die Ebenen OP_LEVEL stellt die Netzbetreiber-Ebene dar und umfaßt als
solche insbesondere die Kommunikationsnetze des
Kommunikationssystems. Diese Kommunikationsnetze sind
unterschiedlichen Netzbetreibern zugeordnet. Die Ebene DNIS_LEVEL stellt
die Diensterbringungs-Ebene dar. Sie umfaßt die Dienststeuereinrichtungen,
die Dienste in den Kommunikationsnetzen des Kommunikationssystems
erbringen. Die Dienste können hierbei unterschiedlichen Dienst-Betreibern
zugeordnet sein. Die Ebene DNA_LEVEL stellt die
Nummernverwaltungseben dar. Sie stellt im Kommunikationssystem einen
zentralen Nummernverwaltungsdienst bereit, der die Zuordnung von
Rufnummern zu Teilnehmeranschlüsse für alle oder für einen Teil der
Kommunikationsnetze des Kommunikationssystems verwaltet. Diese Ebene
kann auch mehrere solcher Nummernverwaltungsdienste umfassen, die
unterschiedlichen Nummernverwaltungs-Betreibern zugeordnet sind.
In dem im folgenden dargestellten Ausführungsbeispiel wird die
Nummernverwaltung für Kommunikationsnetze der Ebene OP_LEVEL
zentral von einem Nummernverwaltungsdienst der Ebene DNA_LEVEL
erbracht. Für die Umsetzung der in dem Nummernverwaltungsdienst
verwalteten Zuordnung werden Diensten der Ebenen DNIS_LEVEL
verwendet.
Von den Komponenten der Ebene OP_LEVEL sind in Fig. 1 beispielhaft ein
Teilnehmeranschlußnetzbereich AREA mit zwei Teilnehmeranschlußnetzen
LN1 und LN2 und zwei Teilnehmerendgeräten TE und TA gezeigt. Das
Endgerät TA ist dem Teilnehmer A und das Endgerät TE einem Monteur M
zugeordnet.
Bei den Teilnehmeranschlußnetzen LN1 und LN2 handelt es sich um
Anschlußnetze für den Anschluß von Fernsprechendgeräten und
Nebenstellenanlagen. Mögliche an die Teilnehmeranschlußnetze LN1 und
LN2 anschließbare Fernsprechendgeräte sind hierbei Telefone, Faxgeräte,
aber auch Modems und Schnittstellenkarten für den Anschluß von
Datenverarbeitungsanlagen. Bei dem Endgerät TA handelt es sich um ein
solches Endgerät.
Die Teilnehmeranschlußnetzen LN1 und LN2 sind zwei unterschiedlichen
Anschlußnetzbetreibern OP1 und OP2 zugeordnet und werden jeweils von
einer oder von mehreren Teilnehmervermittlungsstellen gebildet. Alle
Endgeräte von Teilnehmern, die einem der Teilnehmeranschlußnetze LN1
und LN2 zugeordnet sind, sind über eine Teilnehmeranschlußleitung mit
einem Teilnehmeranschluß der Teilnehmervermittlungsstelle des jeweiligen
Teilnehmeranschlußnetzes verbunden. Größere Teilnehmeranschlußnetze
können aufgrund der höheren Verkehrsbelastung auch
Transitvermittungsstellen enthalten. Die Vermittlungsstellen eines der
Teilnehmeranschlußnetze LN1 und LN2 sind über Querleitungen
untereinander und mit einer oder mit mehreren Transitvermittlungsstellen
von hier nicht gezeigten Fernnetzen verbunden, die unterschiedlichen
Fernnetz-Betreiberen zugeordnet sind. Auch Querverbindungen zu den
anderen Teilnehmervermittlungsstellen des Teilnehmeranschlußbereiches
AREA sind möglich.
Von den Vermittlungsstellen der Teilnehmeranschlußnetze LN1 sind jeweils
eine Vermittlungsstelle SSP1 bzw. SSP2 gezeigt. Bei diesen
Vermittlungsstellen handelt es sich um speziell ausgestaltete
Vermittlungsstellen, um Dienstvermittlungsstellen, die in dem jeweiligen
Teilnehmeranschlußnetz den Zugang zu Diensten ermöglichen. Einer der
von ihnen erbrachten Dienste dienen hierbei dazu, eine
Verbindungsanforderung zu demjenigen von mehreren
Teilnehmeranschlußnetzen in einem Teilnehmeranschlußnetzbereich
umzuleiten, dem der in der Verbindungsanforderung durch seine
Rufnummer bezeichnete Teilnehmeranschluß zugeordnet ist. Jede in dem
Teilnehmeranschlußnetzbereich generierte Verbindungsanforderung wird
hierbei zur Umwertung zu diesen Dienstvermittlungsstellen geleitet.
Es ist jedoch auch möglich, daß nur an bestimmte Ziele gerichtete
Verbindungsanforderungen zur Umwertung an Dienststeuereinrichtungen
geleitet werden. Insbesondere können nur solche Verbindungsanforderung
an eine Dienststeuereinrichtung geleitet werden, die an ein Endgerät eines
Teilnehmeranschlußbereiches gerichtet sind, den sich die
Teilnehmeranschlußnetze mehrerer unterschiedlicher Netzbetreiber teilen.
Neben den Teilnehmeranschlußnetzen LN1 und LN2 können auch
Teilnehmeranschlußnetze anderer Teil nehmeranschlußnetzbereiche oder
ein oder mehrere Fernnetze mit Dienstvermittlungsstellen ausgestattet sein,
die obigen Dienst bereitstellen.
Ein Verbindungsaufbau zwischen Endgeräten des Kommunikationssystems
erfolgt über die Kommunikationsnetze der Ebene OP_LEVEL. Während des
Verbindungsaufbaus erfolgt eine Umwertung der Rufnummer durch einen
von der Ebene DNIS_LEVEL erbrachten Dienst. Die Zuordnung zwischen
dem Teilnehmeranschluß, zu dem die Verbindung aufgebaut wird und der
gewählten Rufnummer in der vorausgehenden Verbindungsanforderung
wird hierbei durch diese Umwertung gemäß einer in dem Dienst
festgelegten Zuordnung festgelegt.
Die Ebene DNIS_LEVEL weist mehrere Dienststeuereinrichtungen SCP und
ein Kommunikationsnetz KN1 auf.
Die Dienststeuereinrichtungen SCP dienen der Erbringung der von den
Dienstvermittlungsstellen SSP1 und SSP2 bereitgestellten Dienste. Sie sind
gemäß der IN-Architektur (IN = Intelligent Network) aufgebaut und
arbeiten gemäß dieser Architektur mit den ihnen zugeordneten
Dienstvermittlungsstellen zusammen, von denen hier nur die
Dienstvermittlungsstellen SSP1 und SSP2 gezeigt sind. Mit jeder
Dienststeuereinrichtung SCP sind ein oder mehrere Dienstvermittlungsstellen
verbunden, die auch Teilnehmeranschlußnetzen oder Fernnetzen
verschiedener Netzbetreiber zugeordnet sein können. In der Regel ist jedoch
eine Dienststeuereinrichtung für ein Netz oder einen Netzbereich eines
Netzbetreibers zuständig.
Die Dienststeuereinrichtungen SCP verfügen für die Erbringung der Dienste
jeweils über eine Datenbank und eine Steuerlogik.
In der Datenbank ist eine Zuordnung von Rufnummern zu
Teilnehmeranschlüssen abgelegt. Eine solche Zuordnung besteht
beispielsweise aus einer Liste mit logischen Teilnehmer-Rufnummern, denen
jeweils ein oder mehrere physikalische Teilnehmerrufnummern zugeordnet
sind. Aus einer solchen physikalischen Teilnehmer-Rufnummer ist hierbei
die physikalische Adresse des Teilnehmeranschlusses erkennbar,
beispielsweise dasjenige Teilnehmeranschlußnetz eines
Teilnehmeranschlußnetzbereiches, dem der Teilnehmeranschluß zugeordnet
ist und diejenige Vermittlungsstelle innerhalb dieses
Teilnehmeranschlußnetzes, die den Teilnehmeranschluß bereitstellt.
Mittels der Datenbank bestimmen die Steuerlogik aus der einer
Verbindungsanforderung zugeordneten Teilnehmernummern eine
physikalische Teilnehmernummer und gibt diese physikalische Rufnummer
als umgewertete Rufnummer an die entsprechende Dienstvermittlungsstelle
zurück. Aus dieser umgewerteten Rufnummer ist insbesondere dasjenige
Teilnehmeranschlußnetz eines Teilnehmeranschlußnetzbereichs zu
erkennen, das über den adressierten Teilnehmeranschluß verfügt. Durch die
Einbindung eines Dienstes mit solch einer Datenbank in die Leitweglenkung
ist die Zuordnung von Rufnummer zu Teilnehmeranschlußnetzen eines
Teilnehmeranschlußnetzbereiches frei wählbar, in dem
Nummerierungsbereich des Teilnehmeranschlußbereiches ist somit eine frei
Rufnummernportabilität zwischen den in diesem
Teilnehmeranschlußnetzbereich vorhandenen Netzbetreibern möglich. Die
Zuordnung der Rufnummern eines solchen Teilnehmeranschlußbereiches zu
den Teilnehmeranschlüssen dieser unterschiedlichen
Teilnehmeranschlußnetze erfolgt hierbei gemäß der in den Datenbanken
der Dienststeuereinrichtungen SCP abgelegten Zuordnung, der von den
Dienstvermittlungsstellen SSP1 und SSP2 und den Dienststeuereinrichtungen
SCP bereitgestellte Dienst dient zur Umsetzung dieser Zuordnung beim
Verbindungsaufbau.
Das Kommunikationsnetz KN1 ist ein Datennetz, beispielsweise ein X.25
Netz oder ein Nr. 7 Signalisierungsnetz. Es ist hierbei vorteilhaft, daß die
Kommunikation zwischen den Dienststeuereinrichtungen SCP und der
Nummernverwaltungseinrichtung über eine Dienstverwaltungseinrichtung,
die damit Teil des Kommunikationsnetzes KN1 wäre, geführt wird. Diese
Dienstverwaltungseinrichtung würde die Funktionen eines Service
Management Points (SMP) gemäß der IN-Architektur erbringen.
Die Ebene DNA_LEVEL weist einen Nummernverwaltungseinrichtung DNA
auf, der über das Kommunikationsnetz KN1 mit den
Dienststeuereinrichtungen SCP verbunden ist.
Der Nummernverwaltungseinrichtung DNA weist eine Datenbank auf, in
der eine Zuordnung von Rufnummern zu Teilnehmeranschlüssen
abgespeichert ist. Über das Kommunikationsnetz KN1 werden die
Datenbanken der Dienststeuereinrichtungen auf diese Datenbank
synchronisiert, d. h. in den Datenbanken der Dienststeuereinrichtungen ist
immer eine Zuordnung gemäß der in der Nummernverwaltungseinrichtung
abgespeicherten Zuordnung abgespeichert. Desweiteren verwaltet die
Nummernverwaltungseinrichtung DNA diese Zuordnung und führt
Änderungen in dieser Zuordnung durch.
Wechselt beispielsweise der Teilnehmer A, dem das Endgerät TA
zugeordnete ist in dem Teilnehmeranschlußbereich AREA vom Netzbetreiber
OP1 zum Netzbetreiber OP2, so ist die Teilnehmeranschlußleitung seines
Endgerätes TA von einem Teilnehmeranschluß SA1 des
Teilnehmeranschlußnetzes LN1 auf einen Teilnehmeranschluß SA2 des
Teilnehmeranschlußnetzes LN2 von einem Monteur M umzuklemmen.
Damit der Teilnehmer nach dem Umklemmen weiter erreichbar ist, müssen
ab diesem Zeitpunkt Verbindungsanforderungen mit der Rufnummer des
Teilnehmers A nicht mehr zum Teilnehmeranschluß SA1, sondern zum
Teilnehmeranschluß SA2 geleitet werden. Hierfür wird in die
Nummernverwaltungseinrichtung DNA ein Änderungsauftrag eingegeben,
der die Änderung der Zuordnung des Teilnehmeranschlusses SA1 zu der
Rufnummer des Teilnehmers A in die Zuordnung des
Teilnehmeranschlusses SA2 zu dieser Rufnummer als Inhalt hat. Die
Durchführung dieses Auftrages erfolgt jedoch erst auf den Empfang einer
Trigger-Nachricht TRIG, die von dem Monteur M nach dem Umklemmen
mittels seines Teilnehmerendgerätes TE an die
Nummernverwaltungseinrichtung DNA gesendet wird.
Durch die Synchronisation der Datenbanken der Dienststeuereinrichtungen
SCP auf die der Nummernverwaltungseinrichtung DNA wird diese
Änderung der Zuordnung auch in diesen Datenbanken eingetragen. Bei
einem Verbindungsaufbau wird die Rufnummer sodann gemäß dieser
neuen Zuordnung umgewertet und somit ab sofort bei einer zu der
Rufnummer des Teilnehmers A angeforderten Verbindung eine Verbindung
zum Teilnehmeranschluß SA2 aufgebaut. Der Monteur kann die Trigger-
Nachricht TRIG auch unmittelbar vor dem Umklemmen senden.
Es ist auch möglich, daß die Nummernverwaltungseinrichtung in eine der
Dienststeuereinrichtungen SCP integriert wird und direkt Änderung der
Zuordnungen in der Datenbank der Dienststeuereinrichtung durchführt. Die
Datenbanken der anderen Dienststeuereinrichtungen können hierbei auf
die Datenbank dieser Dienststeuereinrichtung synchronisiert werden.
Es ist weiter möglich, daß die Umsetzung der von der Nummernverwaltung
DNA verwalteten Zuordnung von Teilnehmeranschlüssen zu Rufnummern
von Teilnehmern in die Leitweglenkung des Verbindungsaufbaus auf
andere Weise als oben beschrieben durchgeführt wird.
Eine solche weitere Möglichkeit ist, daß beim Verbindungsaufbau keine
Dienste eingeschaltet werden und daß der Verbindungsaufbau allein
aufgrund der Leitweglenkungstabellen in den Vermittlungsstellen des
Kommunikationssystems erfolgt. In diesem Fall wäre die
Nummernverwaltungseinrichtung DNA mit einer oder mehreren dieser
Vermittlungsstellen zu Verbinden und eine in der
Nummernverwaltungseinrichtung DNA durchgeführte Änderung der
Zuordnung würde durch eine entsprechende Änderung der entsprechenden
Leitweglenkungstabellen umgesetzt.
Es ist hierbei auch möglich, daß die Nummernverwaltungseinrichtung DNA
in die oder in eine dieser Vermittlungsstellen integriert wird.
Eine andere Möglichkeit ist, daß in der Datenbank nur Zuordnungen für
portierte Rufnummern abgespeichert sind. Dies ist der Fall, wenn in einem
Teilnehmeranschlußbereich mit mehreren unterschiedlichen
Teilnehmeranschlußnetzbetreibern diesen
Teilnehmeranschlußnetzbetreibern Rufnummernblöcke, beispielsweise
10.000 Blöcke, fest zugeteilt werden. Portierte Rufnummern sind hier solche
Rufnummern, die nicht in dieses Schema passen, bei denen also das
Teilnehmeranschlußnetz mit dem zugeordneten Teilnehmeranschlußnetz
nicht dem Rufnummernblock der Rufnummer entspricht. Nur wenn eine
Verbindungsanforderung mit solch einer portierten Rufnummer erkannt
wird, erfolgt eine Umwertung mittels der in der Datenbank abgespeicherten
Zuordnung. Bei dieser Lösung ist es weiter vorteilhaft, daß die
Rufnummernverwaltungseinrichtung eine Kommunikationsverbindung zu
den Vermittlungsstellen aufbaut und die in der Datenbank enthaltenen
portierten Rufnummern in den Vermittlungsstellen er anderen
Teilnehmeranschlußnetze des zugehörigen Teilnehmeranschlußbereichs als
portiert kennzeichnet.
Eine andere Möglichkeit ist, daß in den Datenbanken als Zuordnung von
Teilnehmeranschlüssen zu Rufnummern eine Zuordnung von Rufnummern zu
Betreibern und damit zu Teilnehmeranschlußnetzen abgespeichert ist.
Aufgrund dieser Zuordnung erfolgt eine Weiterleitung einer
Verbindungsanforderung in dasjenige Teilnehmeranschlußnetz, in dem der
der Rufnummer zugeordnete Teilnehmeranschluß angesiedelt ist. Die
pyhsikalische Teilnehmerrufnummer besteht hier beispielsweise aus der
logischen Teilnehmerrufnummer und einer Betreiberkennung.
Eine andere Möglichkeit ist, daß die Nummernverwaltungseinrichtung
sowohl Zugriff auf Umwerttabellen von Diensten als auch Zugriff auf
Leitweglenkungstabellen in Vermittlungsstellen hat und mittels dieser beiden
Einwirkmöglichkeiten die Zuordnung von Rufnummern zu
Teilnehmeranschlüsse festlegt.
Der detaillierte Aufbau der Nummernverwaltungseinrichtung DNA wird nun
anhand von Fig. 2 erläutert.
Fig. 2 zeigt die Nummernverwaltung DNA, ein Kommunikationsnetz KN2,
das Endgerät TE, das Kommunikationsnetz KN1 und die
Dienststeuereinrichtungen SCP.
Die Nummernverwaltungseinrichtung DNA weist eine Datenbank DBM,
zwei Bedienterminal T, eine Steuereinheit LOG und eine
Synchronisationseinheit SYNC auf. Die Steuereinheit LOG tauscht Daten mit
den Bedienterminal T aus, empfängt Daten von dem Endgerät TE und greift
lesend und schreibend auf die Daten in der Datenbank DBM zu. Die
Synchronisationseinheit SYNC taucht Daten mit den Dienststeuereinheiten
SCP aus und greift lesend auf die Datenbank DBM zu.
In der Datenbank DBM sind eine Vielzahl von Zuordnungen von
Rufnummern von Teilnehmern zu Teilnehmeranschlüssen gespeichert.
Solche Zuordnungen bestehen beispielsweise aus einer Zuordnung von
logischen zu physikalischen Teilnehmernummern oder aus einer
Zuordnung von Betreiberkennungen zu logischen Teilnehmerrufnummern.
Für jeden mit einem Endgerät belegten Teilnehmeranschluß des
Kommunikationssystems ist eine solche Zuordnung vorhanden.
Es ist auch mögliche, daß in der Datenbank DBM lediglich die
Zuordnungen für eines oder mehrere der Kommunikationsnetze des
Kommunikationssystem abgespeichert sind. Bei dieser Auswahl könnte es
sich beispielsweise um die Kommunikationsnetze verschiedener
Netzbetreiber handeln, die sich den selben Teilnehmeranschlußbereich
teilen. Eine weitere Möglichkeit ist, daß es sich bei dieser Auswahl um die
Kommunikationsnetze eines speziellen Nummerierungsbereiches handelt.
Auch eine Auswahl nach dem Netzbetreiber ist möglich.
Es ist auch möglich, daß nur für einen Teil der Teilnehmeranschlüsse eines
Kommunikationsnetzes Zuordnungen in der Datenbank DBM abgespeichert
sind. Dies könnten beispielsweise diejenigen Teilnehmeranschlüsse sein, für
die die logische Teilnehmerrufnummer nicht mit der physikalischen
Teilnehmerrufnummer übereinstimmt.
Die Synchronisationseinheit SYNC weist eine Steuerlogik CONTR1 und eine
Kommunikationseinheit KOM1 auf. Die Dienststeuereinheiten SCP weisen
jeweils eine Kommunikationseinheit KOM2 und eine Datenbank DB auf.
Die Steuerlogik CONTR1 ist für die Synchronisation der Datenbanken DB
auf die Datenbank DBM zuständig. Die Datenbank DBM stellt somit die
Master-Datenbank für die Datenbanken DB dar.
Eine mögliches Verfahren, das die Steuerlogik CONTR1 zur
Synchronisation durchführt, ist, daß sie jede Änderung von Zuordnungen in
der Datenbank DBM erkennt und sogleich eine Steuernachricht mit dem
Befehl der Durchführung der selben Änderung an die Datenbanken DB
sendet. Es ist hier auch möglich, daß die Datenbanken DB jeweils nur einen
Teil des Datenbestandes der Datenbank DBM besitzen, beispielsweise nur
Zuordnungen, die einen bestimmten Nummerierungsbereich oder einen
bestimmten Netzbetreiber betreffen. Die Steuernachrichten würden dann
nur an diejenigen der Dienststeuereinrichtungen gesendet, in deren
Datenbank DB die geänderten Zuordnungen gespeichert sind.
Die Kommunikationseinheiten KOM1 und KOM2 erbringen alle soft- und
hardwaremäßigen Dienste, die für den Austausch von Steuernachrichten
zwischen der Synchronisationseinheit SYNC und den
Dienststeuereinrichtungen über das Kommunikationsnetz KN1 notwendig
sind.
Die Steuereinheit LOG ist für das Verwalten der in der Datenbank DBM
gespeicherten Zuordnungen von Rufnummern von Teilnehmern zu
Teilnehmeranschlüssen zuständig. Sie weist eine Steuerlogik CONTR2, zwei
Zugangseinheiten ACC1 und ACC2 und zwei Kommunikationseinheiten
KOM3 und KOM4 auf.
Die Kommunikationseinheit KOM3 enthält alle Funktionsgruppen, die für
den Anschluß der Bedienterminals T notwendig sind. Bei den
Bedienterminals handelt es sich hierbei um Computer-Terminals oder PCs,
über die Änderungsaufträge für die Änderung der Zuordnung von
Rufnummern zu Teilnehmeranschlüsse oder für die Neueinrichtung einer
solchen Zuordnung eingegeben werden können. Zusammen mit der
Kommunikationseinheit KOM3 stellen die Bedienterminals T eine Mensch-
Maschine-Schnittstelle bereit, die die Eingabe solcher Aufträge unterstützt.
Es ist auch möglich, daß die Bedienterminal T nicht Teil der
Nummernverwaltungseinrichtung DNA sind und von der
Nummernverwaltungseinrichtung DNA abgesetzt aufgestellt sind.
Beispielsweise könnten die Bedienterminals in den Betriebs räumen der
unterschiedlichen Netzbetreiber des Kommunikationssystems untergebracht
sein. Die Kommunikation zwischen den Bedienterminals T und der
Kommunikationseinheit KOM3 würde dann über ein oder mehrere
Datenkommunkiationsnetze, beispielsweise über das INTERNET ablaufen.
Die Zugangseinheit ACC1 führt eine Sicherheitsüberprüfung für
Änderungsaufträge durch. Sie überprüft, ob ein solcher Änderungsauftrag
an einem dafür zugelassenen Bedienterminal T eingegeben wurde und ob
vor der Eingabe eine Autorisierung durch ein dafür gültiges Paßwort erfolgt
worden ist.
Die Steuerlogik CONTR2 greift auf die Datenbank DBM zu und führt
Änderungsaufträge durch. Die über die Bedienterminal T eingegebenen
Änderungsaufträge werden hierbei in der Steuerlogik solange
zwischengespeichert, bis eine Trigger-Nachricht von der
Zugangseinrichtung ACC2 empfangen wird. Erst beim Empfang dieser
Trigger-Nachricht wird der Änderungsauftrag sodann durchgeführt.
Es ist auch möglich, daß auch verschiedene andere Arten von
Änderungsaufträgen in die Steuereinheit LOG eingegeben werden können,
von denen eine Art beispielsweise direkt durchgeführt wird und eine andere
Art mit einem Ausführungszeitpunkt versehen ist und zu diesem
Ausführungszeitpunkt ausgeführt ist.
Es ist weiter möglich, daß einem Ausführungsauftrag bei der Eingabe oder
automatisch eine bestimmte Zeitperiode zugeordnet wird. Der Auftrag wird
von der Steuerlogik im folgenden nur dann ausgeführt, wenn die Trigger-
Nachricht innerhalb dieser zugeordneten Zeitperiode empfangen wird.
Die Kommunikationseinheit KOM4 stellt die Funktionen zum Aufbau einer
Verbindung zwischen der Steuereinheit LOG und dem Endgerät TE über das
Kommunikationsnetz KN2 bereit.
Das Kommunikationsnetz KN2 ist vorteilhaft ein Mobilfunknetz,
beispielsweise nach dem GSM Standard. Es ist jedoch auch möglich, daß es
sich um ein Festnetz handelt. Das Kommunikationsnetz KN2 kann auch aus
mehreren Kommunikationsnetzen bestehen. Es kann sich hierbei auch um
Kommunikationsnetze des Kommunikationssystems handeln.
Die Zugangseinheit ACC2 überprüft und entscheidet, ob eine über die
Kommunikationseinheit KOM4 empfangene Trigger-Nachricht als ein die
Ausführung eines Änderungsauftrages auslösende Trigger-Nachricht
akzeptiert wird.
Jedem Ausführungsauftrag ist hierfür eine ganz bestimmte Tigger-Nachricht
zugeordnet, die beispielsweise aus einer Folge von DTMF-Signalen
bestehen. Eine Trigger-Nachricht wird nur akzeptiert, wenn die empfangene
Trigger-Nachricht mit der zugeordneten Trigger-Nachricht übereinstimmt.
Eine Trigger-Nachricht könnte auch aus einer allgemeinen
Autorisierungskennung oder Autorisierungscode und einer Auftragsnummer
oder Auftragskennung bestehen, die den Änderungsauftrag bezeichnet.
Stimmt die Autorisierungskennung, so wird eine solche empfangene
Trigger-Nachricht als Trigger-Nachricht für den Änderungsauftrag mit der
empfangenen Auftragsnummer akzeptiert.
Weiter ist es möglich, daß von der Zugangseinheit ACC2 auch der
Ursprung des Rufes, also die Rufnummer des Endgerätes TE überprüft wird.
Dies ist insbesondere möglich, wenn es sich bei dem Endgerät TE um ein
ISDN-Endgerät (ISDN = Integrated Services Digital Network) handelt. Eine
Trigger-Nachricht wird dann nur von einem oder mehreren bestimmten
Endgeräten oder von den Endgeräten einer Closed User Group akzeptiert.
Hierdurch kann die Sicherheit weiter erhöht werden.
Claims (14)
1. Verfahren zur Durchführung von Änderungen in einer
Nummernverwaltung (DNA), wobei bei dem Verfahren von der
Nummernverwaltung (DNA) die Zuordnung einer Vielzahl von
Teilnehmeranschlüssen zu Rufnummern verwaltet wird, für die
Durchführung einer Änderung dieser Zuordnung ein Änderungsauftrag in
die Nummernverwaltung eingegeben wird und die Durchführung der
Änderung durch die Ausführung des Änderungsauftrages in der
Nummernverwaltung (DNA) bewirkt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Verbindung zwischen
einem Teilnehmer-Endgerät (TE) und der Nummernverwaltung (DNA)
aufgebaut wird, daß über die aufgebaute Verbindung eine Trigger-
Nachricht (TRIG) von dem Teilnehmer-Endgerät (TE) zu der
Nummernverwaltung (DNA) gesendet wird und daß durch den Empfang
der Trigger-Nachricht (TRIG) die Ausführung des Änderungsauftrages in der
Nummernverwaltung (DNA) ausgelöst wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Nummernverwaltung (DNA) die Zuordnung von Rufnummern zu sämtlichen
Teilnehmeranschlüssen eines oder mehrerer Kommunikationsnetze (LN1,
LN2) verwaltet.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Nummernverwaltung (DNA) die Zuordnung der Rufnummern zu
Teilnehmeranschlüssen von zwei oder mehr Kommunikationsnetzen (LN1,
LN2) verwaltet, die sich einen gemeinsamen Rufnummern-
Nummerierungsbereich teilen.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Änderungsauftrag die Änderung der Zuordnung einer Rufnummer zu einem
Teilnehmeranschluß (SA1) eines ersten (LN1) der Kommunikationsnetze auf
eine Zuordnung der Rufnummer zu einem Teilnehmeranschluß (SA2) eines
zweiten (LN2) der Kommunikationsnetze bewirkt.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß überprüft
wird, ob die Verbindung für das Übertragen der Trigger-Nachricht (TRIG)
von einer definierten Ursprungsnummer zu einer definierten Zielrufnummer
aufgebaut ist und nur dann die Durchführung des Auftrages ausgelöst wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ursprungsnummer diejenige Rufnummer ist, deren Zuordnung geändert
wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ursprungsnummer eine Rufnummer einer geschlossenen Benutzergruppe
ist.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Trigger-Nachricht (TRIG) eine Autorisierungskennung mitgesendet wird und
nur dann die Ausführung des Auftrages in der Nummernverwaltung (DNA)
ausgelöst wird, wenn die gesendete Autorisierungskennung einer dem
Auftrag zugeordneten Autorisierungskennung entspricht.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem Auftrag
ein Zeitrahmen zugeordnet wird und die Ausführung des Auftrages nur
ausgelöst wird, wenn die Trigger-Nachricht (TRIG) innerhalb des
zugeordneten Zeitrahmens empfangen wird.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindung zu dem Teilnehmer-Endgerät über ein Mobilfunk-Netz (KN2)
aufgebaut wird.
11. Verfahren zur Erbringung eines Nummernverwaltungsdienstes (DNA),
wobei bei dem Verfahren von dem Nummernverwaltungsdienst (DNA) die
Zuordnung sämtlicher Teilnehmeranschlüsse eines oder mehrerer
Kommunikationsnetze (LN1, LN2) zu Rufnummern verwaltet wird und die
Durchführung einer Änderung dieser Zuordnung durch die Ausführung
eines Änderungsauftrages in dem Nummernverwaltungsdienst (DNA)
bewirkt wird, dadurch gekennzeichnet, daß zur Änderung
einer Zuordnung eine Verbindung zwischen einem Teilnehmer-Endgerät
(TE) und dem Nummernverwaltungsdienst (DNA) aufgebaut wird, daß über
die aufgebaute Verbindung eine Trigger-Nachricht (TRIG) von dem
Teilnehmer-Endgerät (TE) zu dem Nummernverwaltungsdienst (DNA)
gesendet wird und daß durch den Empfang der Trigger-Nachricht (TRIG)
die Ausführung des Änderungsauftrages in dem
Nummernverwaltungsdienst (DNA) ausgelöst wird.
12. Nummernverwaltungseinrichtung (DNA) mit einer ersten Datenbank
(DBM) zur Verwaltung der Zuordnung einer Vielzahl von
Teilnehmeranschlüssen zu Rufnummern und mit einer Steuereinheit (LOG)
zur Durchführung einer Änderung dieser Zuordnung durch die Ausführung
eines Änderungsauftrages, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steuereinheit (LOG) eine Kommunikationseinheit (KOM4) zum Aufbau einer
Verbindung zwischen einem Teilnehmer-Endgerät (TE) und der
Nummernverwaltung (DNA) und eine Zugangseinrichtung (ACC2) aufweist,
die eine Empfangseinheit (KOM4) zum Empfang einer Trigger-Nachricht
(TRIG) von dem Teilnehmer-Endgerät (TE) über die aufgebaute Verbindung
aufweist und so ausgestaltet ist, daß sie auf den Empfang der Trigger-
Nachricht (TRIG) die Ausführung des Änderungsauftrages durch die
Steuereinheit (LOG) auslöst.
13. Nummernverwaltungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Datenbank mit einer Schnittstelleneinrichtung
versehen ist, die so ausgestaltet ist, daß sie einen oder mehreren
Vermittlungsstellen einen Zugriff auf die Datenbank ermöglicht.
14. Nummernverwaltungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Datenbank mit einer
Synchronistionseinrichtung (SYNC) zur Synchronisation von zwei oder
mehreren zweiten Datenbanken (DB) auf die erste Datenbank (DBM)
versehen ist.
Priority Applications (5)
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OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |