DE19648076C2 - Dentales Panorama-Röntgenabbildungsgerät - Google Patents
Dentales Panorama-RöntgenabbildungsgerätInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein dentales
Panorama-Röntgenabbildungsgerät, das Information über eine
beliebig gekrümmte Tomographieebene als ein zweidimensiona
les Panorama- oder Rundblickbild erhalten kann.
Gewöhnlich wird ein digitales Panorama-Röntgenabbildungs
gerät vorgeschlagen, bei dem Information über einen Zahn
bogen mittels eines Röntgenbildsensors zum Umwandeln von
Röntgenbildern in elektrische Signale an der Stelle eines
Röntgenfilmes abgebildet wird, bei dem weiterhin die Bild
information in einem Speicher od. dgl. gespeichert wird, und
bei dem dann ein vorbestimmter Rechenprozeß durchgeführt
wird, um ein tomographisches Bild entsprechend einer beliebi
gen tomographischen Ebene zu berechnen (vgl. japanische
Patentveröffentlichung (Kokoku) Nr. HEI 2-29 329). Wenn bei
dem Gerät Bildinformation des Zahnbogens einmal gespeichert
wird, kann danach eine gewünschte tomographische Ebene be
zeichnet werden, um ein beliebiges tomographisches Bild zu
erhalten. Mit anderen Worten, das vorgeschlagene Gerät kann
verschiedene tomographische Bilder aus lediglich einem
Röntgenabbildungsprozeß liefern.
In der DE 42 24 249 A1 ist ein Computertomographie-Abtastsystem offenbart,
das eine Röntgenstrahlquelle und zwei Reihen von Detektorelementen, die in ei
ner Detektoranordnung angeordnet sind, aufweist. Fächerförmige Röntgenstrah
len aus der Röntgenstrahlquelle werden durch Kollimatoren so kollimiert, dass
sie zwei planare Abschnitte des Körpers eines Patienten, der zwischen die Rönt
genstrahlquelle und die Detektoranordnung liegend in das Computertomogra
phie-Abtastsystem eingebracht ist, durchlaufen und durch die Detektoranord
nung entsprechend zur Anzeige gebracht werden.
Aus NATTERER, F.: "The Mathematics of Computerized Tomography", Stuttgart:
B. G. Teubner Verlag, 1986, Seiten 119-129, ist bekannt, im Rahmen einer Fou
rier-Rücktransformation eine schnelle Fourier-Transformation (FFT) zu verwen
den. Mit diesem Prinzip läßt sich bei einem Faltungsprozeß bzw. einem Fre
quenzprozeß ein Bild in geeigneter Weise im Frequenzraum gewichten.
Aus der DE 41 33 066 A1 ist eine digitale Panorama-Röntgenvorrichtung mit ei
ner Schwenkeinheit bekannt, mittels der eine Röntgenstrahlenquelle und ein
Röntgenbilddetektor als Einheit um ein Objekt herum gedreht werden. Die Pan
orama-Röntgenvorrichtung weist ferner eine Bildspeicheranordnung, die von
dem Röntgenbilddetektor erhaltene Bildinformationen als Einzelbilder sequenti
ell speichert, und eine Bildverarbeitungseinrichtung auf, die auf der Bildspei
cheranordnung zu vorbestimmten Zeitintervallen Bildinformationen sequentiell
ableitet und die für eine Folge von Bildinformationen Informationen für jedes
Bild addiert, während die Informationen für jedes Bild um eine vorbestimmte
Strecke in einer Bildbewegungsrichtung verschoben werden, um das Panorama
bild einer vorgegebenen tomographischen Bildschicht in Abhängigkeit von dem
Intervall für das Ableiten der Informationen für jedes Bild und den Betrag der
Verschiebung auf digitale Weise zu bilden.
Außerdem gibt es ein anderes digitales Panorama-Röntgenabbil
dungsgerät, das eine Technik verwendet, bei der ein tomogra
phisches Bild mittels eines derartigen Rechenprozesses gewon
nen wird (vgl. JP 04-144 548 A).
Bei dem Gerät wird ein erstes tomographisches
Bild entsprechend einer ersten tomographischen Ebene, die
sich längs des Zahnbogens erstreckt, der das zu diagnosti
zierende Objekt darstellt, berechnet, ein zweites tomographi
sches Bild entsprechend einer zweiten tomographischen Ebene
einschließlich der Halswirbel, der Unterkieferränder usw.,
die eine Bildbeobachtung behindern, wird sodann berechnet,
das gewonnene zweite tomographische Bild wird einem Rechen
prozeß, wie beispielsweise der inversen Projektionsumwand
lung unterworfen, und das Hindernis-Schattenbild wird von
dem ersten tomographischen Bild subtrahiert, um so ein tomo
graphisches Bild zu erhalten, in welchem der Hindernisschat
ten im Pegel reduziert ist.
Jedoch können derartige digitale Panorama-Röntgenabbildungs
geräte nach dem Stand der Technik lediglich ein tomographi
sches Bild längs einer spezifischen tomographischen Ebene er
halten. Für einen Zahnbogen einer beträchtlich großen Dicke
ist es daher unmöglich, ausreichend Information zu gewinnen.
Um ein Bild mit einem reduzierten Pegel an Schärfe zu gewin
nen, müssen schmale Strahlen verwendet werden, bei denen die
Breite der Röntgenstrahlen reduziert ist. Dies bedingt eine
Absenkung des Nutzwirkungsgrades der Röntgenstrahlen und
führt dazu, daß die für ein Abbilden benötigte Zeitdauer län
ger wird.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein dentales
Panorama-Röntgenabbildungsgerät zu schaffen, das weite
Röntgenstrahlen verwenden kann und ein tomographisches Bild
mit einem reduzierten Pegel an Unschärfe zu erzeugen vermag.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die vorliegende Erfindung
ein dentales Panorama-Röntgenabbildungsgerät mit den Merk
malen des Patentanspruches 1 vor.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ergibt sich
aus dem Patentanspruch 2.
Die vorliegende Erfindung schafft also ein dentales Pano
rama-Röntgenabbildungsgerät mit:
einer Röntgenquelle zum Bestrahlen eines Objektes mit Röntgenstrahlen,
einer Röntgenbilddetektoreinrichtung zum Erfassen eines Bildes der Röntgenstrahlen, die das Objekt durchsetzt haben,
einer Gelenk- bzw. Dreh- oder Schwenkeinrichtung zum inte gralen Schwenken oder Drehen der Röntgenquelle und der Röntgendetektoreinrichtung um das Objekt,
einer Bildspeichereinrichtung zum Speichern von Bildinfor mation, die von der Röntgendetektoreinrichtung während einer Zeitdauer ausgegeben ist, in welcher die Schwenkeinrichtung arbeitet, und
einer Bildverarbeitungseinrichtung, um aufgrund der in der Bildspeichereinrichtung gespeicherten Bildinformation ein tomographisches Bild längs einer gewünschten tomographischen Ebene zu erzeugen und einen Rechenprozeß an dem tomo graphischen Bild durchzuführen,
wobei mehrere tomographische Bilder entsprechend mehreren tomographischen Ebenen, die in vorbestimmten Intervallen längs einer Richtung der Röntgenbestrahlung angeordnet sind, berechnet werden, wobei weiterhin ein Faltungsprozeß oder ein Frequenzprozeß an einem spezifischen tomographischen Bild mittels Bildinformation von wenigstens einem der tomo graphischen Bilder ausgeführt wird, und wobei dadurch Un schärfe aus dem spezifischen tomographischen Bild entfernt wird.
einer Röntgenquelle zum Bestrahlen eines Objektes mit Röntgenstrahlen,
einer Röntgenbilddetektoreinrichtung zum Erfassen eines Bildes der Röntgenstrahlen, die das Objekt durchsetzt haben,
einer Gelenk- bzw. Dreh- oder Schwenkeinrichtung zum inte gralen Schwenken oder Drehen der Röntgenquelle und der Röntgendetektoreinrichtung um das Objekt,
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wobei mehrere tomographische Bilder entsprechend mehreren tomographischen Ebenen, die in vorbestimmten Intervallen längs einer Richtung der Röntgenbestrahlung angeordnet sind, berechnet werden, wobei weiterhin ein Faltungsprozeß oder ein Frequenzprozeß an einem spezifischen tomographischen Bild mittels Bildinformation von wenigstens einem der tomo graphischen Bilder ausgeführt wird, und wobei dadurch Un schärfe aus dem spezifischen tomographischen Bild entfernt wird.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Faltungsprozeß
oder ein Frequenzprozeß mittels mehrerer tomographischer Bil
der vorgenommen, wodurch ein von Unschärfe freies tomographi
sches Bild erhalten werden kann. Der Frequenzprozeß ist ein
Prozeß, bei dem nach Durchführung einer schnellen Fourier-
Transformation (FFT) ein Bild in geeigneter Weise im Fre
quenzraum gewichtet wird, und das Bild wird sodann in das
Original mittels der inversen FFT zurückgeführt. Selbst wenn
in dem Fall, in welchem ein Röntgenabbildungsgerät mittels
weiter Röntgenstrahlen vorgenommen wird, tomographische Bil
der unscharf oder verschmiert sind, kann ein klares tomogra
phisches Bild durch das obige Entfernen von Unschärfe gewon
nen werden.
Die Verwendung von weiten Röntgenstrahlen liefert Vorteile,
wie beispielsweise: 1) Einflüsse von Behinderungsschatten,
wie beispielsweise der Halswirbel, können reduziert werden;
2) die Nutzwirksamkeit der Röntgenstrahlen ist verbessert,
und der Strom einer Röntgenröhre kann reduziert werden, um
so die Belastung der Röntgenröhre abzusenken; und 3) eine
Röntgendetektoreinrichtung mit einer großen Abbildungsfläche
kann verwendet werden, und somit ist die Abbildungswirksam
keit verbessert.
Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß ein Entfernen
von Unschärfe an zwei oder mehr Bildern der tomographischen
Bilder durchgeführt wird, und daß die tomographischen Bil
der, aus denen eine Unschärfe entfernt wurde, miteinander
summiert werden, um so ein zusammengesetztes tomographisches
Bild zu erhalten.
Da erfindungsgemäß tomographische Bilder, aus denen Unschär
fe entfernt ist, miteinander summiert werden, um ein zusam
mengesetztes tomographisches Bild zu erhalten, ist es mög
lich, ein Röntgen-Tomographiebild zu gewinnen, das einen
reduzierten Pegel an Rauschen und eine höhere Schärfe auf
weist.
Die Erfindung schafft also ein dentales Panorama-Röntgenab
bildungsgerät, das weite Röntgenstrahlen zu verwenden vermag
und ein tomographisches Bild mit einem reduzierten Pegel an
Unschärfe gewinnen kann. Durch Verwenden von Bildinforma
tion, die durch einen Röntgenbilddetektor erfaßt ist, werden
tomographische Bilder, die beispielsweise in der Anzahl ins
gesamt acht betragen und mehreren tomographischen Ebenen ent
sprechen, die in vorbestimmten Intervallen längs der Röntgen
bestrahlungsrichtung angeordnet sind, berechnet. Sodann wird
ein spezifisches Bild der acht tomographischen Bilder heraus
gegriffen, und es wird ein Faltungsprozeß mittels Bildinfor
mation von einem oder mehreren der tomographischen Bilder
durchgeführt, um dadurch eine Unschärfe aus dem spezifischen
tomographischen Bild zu entfernen. Weiterhin wird die Un
schärfeentfernung an zwei oder mehr Bildern der tomographi
schen Bilder vorgenommen, und die tomographischen Bilder,
aus denen die Unschärfe entfernt ist, werden miteinander
summiert, um so ein endgültiges zusammengesetztes tomographi
sches Bild zu erhalten.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockdiagramm eines Ausführungsbeispiels der vor
liegenden Erfindung,
Fig. 2 ein Flußdiagramm, das den Operationsablauf des gesam
ten Gerätes darstellt,
Fig. 3 ein Diagramm zur Veranschaulichung des Prinzips der
Panoramaaufnahme bzw. Panagraphie,
Fig. 4 ein Diagramm eines Panorama-Röntgenabbildungsgerätes
mit einem Röntgen-CCD-Sensor (CCD = ladungsgekoppel
te Vorrichtung),
Fig. 5 ein Blockdiagramm, das die elektrische Konfiguration
des Gerätes von Fig. 4 veranschaulicht,
Fig. 6 ein Blockdiagramm, das ein weiteres Beispiel der
elektrischen Konfiguration oder Verdrahtung veran
schaulicht,
Fig. 7 ein Diagramm, das Beziehungen zwischen einem Sekun
därschlitz 34 und der Abbildungsfläche der CCD-Vor
richtung 33, die in dem Röntgenbilddetektor 3 ange
ordnet sind, veranschaulicht,
Fig. 8 ein Diagramm, das Beziehungen zwischen einem Sekun
därschlitz 34 und der Abbildungsfläche der CCD-Vor
richtung 33, die in dem Röntgenbilddetektor 3 ange
ordnet sind, veranschaulicht,
Fig. 9 ein Diagramm, das ein Beispiel zeigt, in welchem
Reihen der CCDs durch verschiedene Taktimpulsfrequenzen
angesteuert sind,
Fig. 10 ein Diagramm, das das Prinzip der in der Erfindung
verwendeten Panoramaaufnahme veranschaulicht,
Fig. 11 ein Flußdiagramm, das einen Prozeß zum Entfernen von
Unschärfe gemäß der Erfindung veranschaulicht, und
Fig. 12 ein Flußdiagramm, das ein spezifisches Beispiel des
Prozesses zum Entfernen von Unschärfe gemäß der Er
findung veranschaulicht.
Anhand der Zeichnungen werden also im folgenden bevorzugte
Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben.
Fig. 1 ist ein Blockdiagramm, das ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt. Eine Röntgenquelle 2 und ein Röntgen
bilddetektor 3 sind gegenüber zueinander angeordnet, wobei
zwischen ihnen ein Objekt 1 vorgesehen ist, und jeweils an
den Enden eines Armes einer Gelenk- bzw. Dreh- oder Schwenk
vorrichtung 4 angebracht. Die Röntgenquelle 2 ist mit einem
Primärschlitz oder -spalt versehen und erzeugt Röntgenstrah
len, die vertikal verlaufen und parallel zu der Drehachse
sind, um so das Objekt 1 mit den Röntgenstrahlen zu bestrah
len.
Der Röntgenbilddetektor 3 erfaßt zweidimensional das durch
das Objekt 1 verlaufene Röntgenbild als ein Schlitzbild, das
vertikal gestreckt ist, und setzt dieses Bild in elektrische
Signale um. Ein üblicher Röntgenbildsensor kann für den
Röntgenbilddetektor 3 verwendet werden. Beispielsweise um
fassen derartige Röntgenbildsensoren eine Röntgenkamera mit
einem Szintillator, der Röntgenstrahlen in sichtbares Licht
umwandelt, einer Silizium-Verstärkerröhre (SIT), die ein
durch den Szintillator erzeugtes Bild in elektrische Signale
mit hoher Empfindlichkeit umsetzt, einem Röntgen-CCD-Sensor,
der eine Halbleitervorrichtung anstelle der SIT verwendet,
einem MOS-Sensor (MOS = Metall-Oxid-Halbleiter) und einem
Röntgen-Fluoreszenz-Verstärker.
Der Arm der Schwenkvorrichtung 4 ist drehbar gelagert und
wird mit konstanter Winkelgeschwindigkeit gemäß einem An
steuersignal gedreht, das von einer Bildprozessoreinheit 6
zugeführt ist. Eine Bildspeichereinheit 5 speichert konti
nuierlich von dem Röntgenbilddetektor 3 ausgegebene Bild
information des Objektes 1 während einer Periode, in welcher
der Arm gedreht wird. Als Bildspeichereinheit sind ein
Videobandrekorder (VTR), ein Videosignal-Aufzeichnungsgerät,
wie beispielsweise eine optische Platte oder eine magneto
optische Platte, und eine Halbleiterspeichervorrichtung, wie
beispielsweise ein RAM (Speicher mit wahlfreiem Zugriff) mit
großer Kapazität geeignet.
Die Bildprozessoreinheit 6, die durch einen Computer od. dgl.
verwirklicht sein kann, führt einen Rechenprozeß auf der
Grundlage der in der Bildspeichereinheit 5 gespeicherten
Bildinformation durch und steuert auch den Betrieb des gesam
ten Gerätes. Eine Eingabevorrichtung 6a, wie beispielsweise
ein Tastenfeld, durch die ein Benutzer Daten eingibt, ist
mit der Bildprozessoreinheit 6 verbunden. Ein durch Bildver
arbeiten in der Bildprozessoreinheit 6 gewonnenes Panorama
bild wird in einem Vollbildspeicher 7 gespeichert und zu
einer Ausgabeeinheit 8 einschließlich einer Bildanzeigevor
richtung, wie beispielsweise einer Kathodenstrahlröhre oder
einer Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung, oder einer Hart
kopievorrichtung, die das Bild ausdruckt, gespeist.
Fig. 2 ist ein Flußdiagramm, das den Betriebsablauf des ge
samten Gerätes veranschaulicht. Während die Schwenkvorrich
tung 4 angesteuert wird, bestrahlt die Röntgenquelle 2 das
Objekt 1 mit Röntgenstrahlen, und der Röntgenbilddetektor 3
empfängt Röntgenstrahlen, die das Objekt 1 durchsetzt haben,
und wandelt die erhaltene Röntgenbildinformation in elektri
sche Signale eines Vollbildes um. Beispielsweise haben die
elektrischen Signale das gleiche Signalformat wie dasjenige
eines Videosignales, das in einem Fernsehsystem verwendet,
wird. Die Bilder werden kontinuierlich in der Bildspeicher
einheit 5 mit einer Rate oder einem Takt von 30 Bildern je
Sekunde gespeichert (Schritt S1). Das Vollbild wird als ein
vertikal gestrecktes Schlitzbild erzeugt, das in der Gestalt
den Röntgenschlitzstrahlen entspricht. Wenn der Röntgenbild
detektor beispielsweise um die Hälfte des Umfanges des Objek
tes während einer Periode von 30 Sekunden gedreht wird, wird
eine Reihe von 900 Vollbildern erhalten. Derartige Vollbil
der sind nicht erforderlich, um eine kontinuierliche Signal
form zu haben, wie beispielsweise diejenige des oben erwähn
ten Videosignales. Zum Beispiel kann der Abbildungsprozeß
intermittierend in einem kurzen Zyklus vorgenommen werden,
und sich ergebende Bilder können sequentiell in elektrische
Signale umgesetzt werden.
Sodann werden das Abrufintervall, in welchem Vollbilder, die
in gewissen Zeitintervallen angeordnet sind, aus einer Reihe
von Vollbildern abgerufen werden, die kontinuierlich in der
Bildspeichereinheit 5 gespeichert sind, und der Abstand oder
die Verschiebungsgröße zum Summieren der abgerufenen Vollbil
der, während deren Positionen in der Breitenrichtung des
Schlitzbildes um einen vorbestimmten Abstand verschoben
sind, gewählt (Schritt S2). Entsprechende Vollbilder werden
sequentiell in der Form eines digitalen Signales bei dem Ab
rufintervall abgerufen und sodann dem Summierprozeß unterwor
fen, während die Positionen gemäß der gewählten Verschie
bungsgröße verschoben werden (Schritt S3). Das Abrufinter
vall und die Verschiebungsgröße können beliebig gewählt wer
den. Hierzu entsprechend wird ein Panoramabild einer spezifischen
tomographischen Ebene als Ergebnis des oben erwähnten
Summierprozesses erhalten. Das Panoramabild wird in dem Voll
bildspeicher 7 gespeichert und bei Bedarf auf der Ausgabeein
heit 8 angezeigt oder in der Form einer Hartkopie ausgegeben
(Schritt S4).
Die Symbole S1a, S3a und S4a zeigen schematisch Beispiele
der in diesen Schritten erhaltenen Bilder.
Das Prinzip der obigen Technik des Gewinnens eines Panorama
bildes einer spezifischen tomographischen Ebene gemäß dem
Abrufintervall und der Verschiebungsgröße ist identisch zu
dem Prinzip der Technik, bei der in einem herkömmlichen
Film-Panorama-Röntgenabbildungsgerät eine Röntgenquelle und
ein Film relativ in einem vorbestimmten Verhältnis bewegt
werden, um ein Panoramabild einer spezifischen tomographi
schen Ebene zu gewinnen. Dagegen ist das digitale System in
soweit verschieden, daß ein Panoramabild einer beliebigen
tomographischen Ebene in geeigneter Weise erzeugt werden
kann, indem das Abrufintervall und die Verschiebungsgröße
nach dem Abbildungsprozeß gewählt werden.
Fig. 3 ist ein Diagramm, das das Prinzip der Panoramaaufnah
me bzw. Panagraphie veranschaulicht. Unter der Annahme, daß
Röntgenstrahlen 11 um die Drehmitte 12 im Uhrzeigersinn ge
schwenkt werden, wird ein Bild eines Objektes in einer tomo
graphischen Ebene A auf einen Röntgenbild-Erfassungsschirm
3a eines Röntgenbilddetektors 3 projiziert, der zusammen mit
den Röntgenstrahlen 11 verschwenkt wird, und durchsetzt den
Röntgenbilderfassungsschirm 3a in einer Richtung von links
nach rechts von einer Abbildungsvorrichtung 3b aus gesehen.
In ähnlicher Weise wird auch ein Bild eines Objektes in
einer anderen tomographischen Ebene A1 auf den Röntgenbild-
Erfassungsschirm 3a projiziert, und es durchsetzt den Schirm
in der gleichen Richtung. In diesem Fall ist jedoch die Bewegungsgeschwindigkeit
des Bildes in der Querrichtung höher
als diejenige des Bildes der tomographischen Ebene A, da das
tomographische Bild von der Drehmitte 12 um einen größeren
Abstand getrennt ist. Wenn das Abrufintervall und die Ver
schiebungsgröße entsprechend den Geschwindigkeiten von die
sen Bildern gewählt werden, kann daher ein Panoramabild des
Objektes in der tomographischen Ebene A oder A1 synchron mit
der Bewegungsgeschwindigkeit gebildet werden.
Wenn das Abrufintervall und die Verschiebungsgröße konstant
sind, hat das sich ergebende tomographische Bild eine gewölb
te Gestalt, wie dies in Fig. 3 gezeigt ist. Jedoch sind das
Abrufintervall und die Verschiebungsgröße nicht notwendig
bei einer Verarbeitung konstant. Wenn sie bezüglich der Bewe
gung der Drehmitte der Röntgenstrahlen verändert werden,
kann ein ähnliches Panoramabild selbst in dem Fall einer
tomographischen Ebene, wie eines Zahnbogens, gewonnen wer
den, in welchem sich die Krümmung abhängig von der Lage ver
ändert.
Das Abrufintervall und die Verschiebungsgröße können gemäß
Ergebnissen eines Erfassungsprozesses gewählt werden, in wel
chem eine Reihe von kontinuierlich in der Bildspeicherein
heit 5 gespeicherten Vollbildern rekonstruiert und die Ge
schwindigkeit, bei der sich das Objektivbild in dem rekon
struierten Bild bewegt, erfaßt wird. Mit anderen Worten, ob
wohl unklar, erscheinen Bilder von Objekten, durch die
Röntgenstrahlen verlaufen sind, in rekonstruierten Bildern,
und damit ist es möglich, die Bewegungsgeschwindigkeit des
Objektivbildes zu wissen. Wenn die Geschwindigkeit gemessen
wird, können daher die Einstellwerte des Abrufintervalles
und der Verschiebungsgröße, die zur Gewinnung eines Panorama
bildes der Objektiv-Tomographieebene angemessen sind, leicht
berechnet werden. Das gewählte Abrufintervall und die gewähl
te Verschiebungsgröße werden in die Bildprozessoreinheit 6
durch die Eingabevorrichtung 6a, wie beispielsweise ein
Tastenfeld, eingegeben.
Auf diese Weise kann ein Panoramabild eines beliebigen tomo
graphischen Bildes rekonstruiert werden, indem lediglich ein
Röntgenabbildungsprozeß durchgeführt wird.
Im folgenden wird ein Beispiel, bei dem ein Panoramabild
eines beliebigen tomographischen Bildes rekonstruiert wird,
indem ein Röntgen-CCD-Sensor einer TDI-Ansteuerung (TDI =
Zeitverzögerungsintegration) unterworfen ist, näher erläu
tert.
Fig. 4 ist ein Diagramm eines Panorama-Röntgenabbildungsgerä
tes, das einen Röntgen-CCD-Sensor verwendet. Ein Objekt 1,
wie beispielsweise der Kopf eines Menschen, wird im Strah
lungsgang von Röntgenstrahlen zwischen der Röntgenquelle 1
und dem Röntgenbilddetektor 3, die einander gegenüberliegen,
angeordnet. Die Röntgenquelle 2 und der Röntgenbilddetektor
3 sind an den Enden eines drehbaren Armes 4a befestigt. Der
Röntgenbilddetektor 3 umfaßt einen Szintillator 31, der die
darauf einfallenden Röntgenstrahlen in sichtbares Licht um
wandelt, eine optische Faserplatte (im folgenden als "FOP"
abgekürzt) 32, die ein Bild des Szintillators 31 leitet, und
eine CCD-Vorrichtung 33 von beispielsweise dem FFT-Typ (FFT
bedeutet hier Vollbildübertragung), die das durch die opti
sche Faser 32 geleitete Bild in elektrische Signale umsetzt.
Der Arm 4a wird durch einen Armmotor 4b gedreht. Der Drehwin
kel des Arms 4a wird durch einen Winkeldetektor 4f erfaßt.
Der Winkeldetektor 4f umfaßt einen an der Welle des Arm
motors 4b angebrachten Nocken 4c und ein Potentiometer 4d,
in welchem ein beweglicher Kontakt durch den Nocken 4c ver
fahren wird. Die Winkelgeschwindigkeit der Drehung des Armes
4a wird durch einen Tachometergenerator 4e erfaßt.
Fig. 5 ist ein Blockdiagramm, das die elektrische Schaltung
des Gerätes von Fig. 4 zeigt. Ein durch die CCD-Vorrichtung
33 aufgenommenes Bild wird einer Akkumulation oder Ansamm
lung gemäß der TDI-Methode durch eine CCD-Ansteuerschaltung
23 unterworfen, in welcher die Betriebszeit durch eine CPU
24 gesteuert ist. Das Bildsignal wird in ein Digitalsignal
durch einen A/D-(Analog/Digital-)Umsetzer 25 umgesetzt und
dann in die CPU (Zentraleinheit) 24 gespeist. Die CPU 24
schreibt das Bildsignal in einen Vollbildspeicher 7, wie
beispielsweise einen VRAM. Das in den Vollbildspeicher 7
geschriebene Bild wird durch eine Bildleseschaltung 8a ausge
lesen und dann als ein Panorama-Röntgentomographiebild auf
einer Bildanzeigevorrichtung 8b angezeigt.
Ein TDI-Taktsignal zum Ansteuern der CCD-Vorrichtung 33 wird
durch Multiplizieren einer vom Tachometergenerator 4e ausge
gebenen Winkelgeschwindigkeit ω mit einer Funktion f(θ)
eines vom Winkeldetektor 4f ausgegebenen Winkels θ durch
einen Analogmultiplizierer 21 und Frequenzumsetzen des Ergeb
nisses der Multiplikation durch einen Spannungs/Frequenz-
(im folgenden als "V/F" bezeichnet)Umsetzer 22 gewonnen.
Die Gestalt des Nockens 4c des Winkeldetektors 4f ist auf
der Grundlage der Beziehung zwischen der Filmvorschub
geschwindigkeit und dem Drehwinkel θ des Armes eingestellt.
Der Tachometergenerator 4e enthält eine Gleichrichterschal
tung 4g, die ein Signal, das der Winkelgeschwindigkeit ω ent
spricht, die als ein Wechselstromsignal erhalten ist, in
einen Spannungspegel umsetzt.
Fig. 6 ist ein Blockdiagramm, das ein anderes Beispiel der
elektrischen Schaltung veranschaulicht. In diesem Beispiel
wird die Frequenz des TDI-Taktsignales durch einen digitalen
Rechenprozeß berechnet, der durch die CPU 24 ausgeführt
wird. Die Bauteile, die solchen von Fig. 5 entsprechen, sind
mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
Werte der Funktion f(θ) sind in der Form von Tabellendaten
in den Speicher der CPU 24 gesetzt. Die Ausgangssignale des
Winkeldetektors 4f und des Tachometergenerators 4e werden
digital durch A/D-Umsetzer 25b und 25a umgesetzt und dann zu
der CPU 24 gespeist. Gemäß voreingestellten Programmen be
rechnet die CPU 24 F = 1/k × f(θ) × ω/d, wobei F die Fre
quenz des Taktsignales, k eine Kontante, f(θ) einen Wert der
Funktion f(θ), die den Tomographieumlauf bestimmt, und d die
Breite eines Pixels bedeuten, und führt Verarbeitungen und
Steuerungen zum Erzeugen des TDI-Taktsignales aus.
Im folgenden wird ein Beispiel, in welchem ein Röntgen-CCD-
Sensor einer TDI-(Zeitverzögerungsintegration-)Ansteuerung
unterworfen ist und in welchem Panoramabilder von mehreren
tomographischen Bildern in einem Röntgenabbildungsprozeß
rekonstruiert werden, näher beschrieben.
Die Fig. 7 und 8 sind Diagramme, die Beziehungen zwischen
einem Sekundärschlitz bzw. -spalt 34 und den Abbildungs
bereichen oder -flächen der CCD-Vorrichtung 33 zeigen, wel
che in dem Röntgenbilddetektor 3 angeordnet sind. Es sei an
genommen, daß das Bild des Sekundärschlitzes 34 auf dem Ab
bildungsbereich von einer oder mehreren CCD-Vorrichtungen 33
erzeugt wird. In diesem Fall ist der Abbildungsmaßstab 1 : nx
in x-Richtung oder einer Richtung senkrecht zu der Längsrich
tung des Sekundärschlitzes 34 und 1 : ny in y-Richtung. Der
Sekundärschlitz 34 hat eine Breite von etwa 5 mm, und die
CCD-Vorrichtung 33, die gegenwärtig verfügbar ist, hat einen
Abbildungsbereich von 8 mm. In dem Beispiel gilt daher
nx = 1. Gemäß der Anzahl und Abmessung der zu verwendenden
Bildsensoren kann der Abbildungsmaßstab ny in der Längsrich
tung des Schlitzes von 1 bis etwa 20 eingestellt werden.
Pixels in einer CCD-Abbildungsbereichsebene mit einer Abmes
sung von ab (a = Zeilenintervall, b = Spaltenintervall) entsprechen
Pixels von (nx × a) (ny × b) auf der Sekundär
schlitzebene. In den allgemeinen Darstellungen der Fig. 7
und 8 entsprechen daher 1 bis n optische Pixels in dem Sekun
därschlitz 1 bis n Ladungspixels in der CCD-Vorrichtung. In
der Längsrichtung des Sekundärschlitzes wird Ähnlichkeit her
gestellt. Daher wird ein Bild einer geraden Linie in der
Richtung des Sekundärschlitzes auf einer CCD-Linie gebildet.
Wenn geeignete Taktimpulse von der CCD-Ansteuerschaltung 23
anliegen, wie diese in Fig. 5 gezeigt ist, so wird das Bild
von einem Abbildungsbereich 33a auf einen Speicherbereich
33b übertragen und dann über ein Schieberegister 33c ausge
lesen. Das ausgelesene Bild wird zu dem A/D-Umsetzer 25 ge
speist. In einem Normalbetrieb beträgt die Bildansammlungs
zeitdauer bei der Standardtaktimpulsrate der CCD-Vorrichtung
etwa 20 ms. Nach Ablauf der Zeitdauer wird das Bild zu dem
Speicherbereich synchron mit Taktimpulsen gespeist. Folglich
sind Taktimpulse, deren Anzahl gleich zu der Anzahl der Zei
len der CCD-Vorrichtung ist, erforderlich. Auf der Grundlage
des CCD-Formates mit 300 Zeilen und der Impulsdauer von 2 µs
wird daher der Abbildungsbereich nach Ablauf von etwa 0,6 ms
leer, und ein neues Bild kann unmittelbar aufgenommen wer
den.
Das in dem Szintillator 31 erzeugte optische Bild wird auf
der CCD-Vorrichtung 33 erzeugt, und das erzeugte Ladungsbild
wird bei einer vorbestimmten Taktimpulsrate von dem Abbil
dungsbereich zu dem Speicherbereich synchron mit den Takt
impulsen gespeist. In diesem Fall wird ein Bild in der Ein
heit einer Zeile über das Schieberegister synchron mit den
Taktimpulsen ausgelesen, wodurch die Bildinformation angesam
melt wird. Die Taktimpulsrate ist so gewählt, daß bei Um
setzung auf die Sekundärschlitzebene die Geschwindigkeit des
Ladungsbildes in der x-Richtung gleich zu derjenigen der
einen Film verwendenden herkömmlichen Tomographie ist.
Wie in Fig. 8 gezeigt ist, ist die CCD-Vorrichtung 33 in
Spalten b1 bis bm unterteilt. Ladungen von jeder Spalte wer
den von einer Zeile zu der nächsten Zeile übertragen und
dann zu dem Speicherbereich 33b oder direkt zu dem Schiebe
register 33c synchron mit den Taktimpulsen gespeist. Die Ge
schwindigkeit, mit der dieser Prozeß durchgeführt wird, wird
durch die Frequenz der Übertragungstaktimpulse eingestellt.
Eine tomographische Ebene, von der ein Bild scharf erzeugt
werden kann, ist durch den folgenden Ausdruck gegeben:
f = v/a . d/(L - d)
wobei d den Abstand zwischen dem Film und dem Objekt, L den
Abstand zwischen dem Film und der Röntgenquelle, v die
Geschwindigkeit der Röntgenquelle in einer Richtung senk
recht zu dem Objekt, a die Breite einer CCD-Zeile und f die
Frequenz der Taktimpulse bedeuten.
Fig. 9 ist ein Diagramm, das ein Beispiel zeigt, in welchem
die Zeilen der CCDs durch verschiedene Taktimpulsfrequenzen
angesteuert sind. Unter den CCD-Spalten b1 bis bm sind eini
ge Spalten durch verschiedene Taktimpulsfrequenzen t1 bis tk
gesteuert. In diesem Fall entspricht jede Taktimpulsfrequenz
einer Abbildungstomographieebene. Die Steuerung kann unter
gleichmäßiger Verteilung auf der CCD-Vorrichtung durchge
führt werden. In Fig. 9 sind die Spalten b2, b4, b6, b8 und
b10 durch eine Taktimpulsfrequenz t1 gesteuert, die Spalten
b3, b7 und b11 sind durch eine Taktimpulsfrequenz t2 ge
steuert, und die Spalten b1, b5, b9, b12, . . . sind durch
eine Taktimpulsfrequenz t3 gesteuert. Dies bedeutet, daß in
dem oberen Teil eines CCD-Elementes die Spalten durch Takt
impulsfrequenzen jeweils entsprechend drei verschiedenen
tomographischen Ebenen gesteuert sind, und die der zwölften
Spalte folgenden Spalten der Vorrichtung sind lediglich
durch eine einzige Taktimpulsfrequenz gesteuert. In dem Bei
spiel von Fig. 9 können daher drei verschiedene tomographi
sche Ebenen jeweils entsprechend den Taktimpulsfrequenzen
t1, t2 und t3 in dem oberen Bildteil erfaßt werden. Dagegen
wird in dem unteren Bildteil lediglich ein Bild einer tomo
graphischen Ebene, d. h. ein tomographisches Bild entspre
chend der Taktimpulsfrequenz t3, erzeugt.
Wenn auf diese Weise die Spalten der CCD durch verschiedene
Taktimpulsfrequenzen gesteuert sind, können jeweils tomogra
phische Bilder entsprechend mehreren tomographischen Ebenen
gleichzeitig erzeugt werden.
Im folgenden wird der Prozeß zum Entfernen von Unschärfe aus
den tomographischen Bildern näher beschrieben.
Fig. 10 ist ein Diagramm, das das Prinzip der bei der Erfin
dung verwendeten Panagraphie bzw. Panoramadarstellung veran
schaulicht. Die Röntgenquelle 2 liegt auf der Rückseite des
Kopfes bezüglich des Unterkiefers 1a, der eine im wesent
lichen U-ähnliche Gestalt hat. Die Röntgenstrahlen 11, die
weit sind, so daß die horizontale Breite auf etwa 10 bis
30 mm in dem abzubildenden Teil anwächst, treten senkrecht
in den abzubildenden Teil oder den Zahnbogen ein. Der
Röntgenbilddetektor 3 liegt auf der Seite des Gesichtes, um
die Röntgenstrahlen 11 zu empfangen, die durch den abzubil
denden Teil verlaufen sind. Die Röntgenquelle 2 und der
Röntgenbilddetektor 3 werden insgesamt geschwenkt, und die
Drehmitte wird längs einer gekrümmten Bahn Q verfahren, wie
dies in Fig. 10 gezeigt ist.
Fig. 11 ist ein Flußdiagramm, das einen Prozeß des Entfer
nens von Unschärfe gemäß der Erfindung veranschaulicht. Auf
der Grundlage der durch den Röntgenbilddetektor 3 erfaßten
Bildinformation werden entsprechend der obigen Technik tomographische
Bilder, die insgesamt acht betragen und mehreren
tomographischen Ebenen entsprechen, die in vorbestimmten
Intervallen längs der X-Bestrahlungsrichtung, beispielsweise
in acht tomographischen Ebenen P1 bis P8 angeordnet sind,
wie dies in Fig. 10 gezeigt ist, berechnet (Schritt u1).
Sodann wird ein spezifisches Bild der acht tomographischen
Bilder herausgegriffen, und ein Faltungsprozeß wird mittels
Bildinformation von einem oder mehreren tomographischen Bil
dern ausgeführt, um dadurch eine Unschärfe oder Trübung bzw.
Verwischung aus dem spezifischen tomographischen bild zu ent
fernen (Schritt u2).
Weiterhin wird die Unschärfeentfernung an zwei oder mehreren
tomographischen Bildern vorgenommen, und die tomographischen
Bilder, aus denen eine Unschärfe entfernt ist, werden mitein
ander summiert, um ein endgültiges zusammengesetztes tomogra
phisches Bild zu erhalten (Schritt u3).
Im folgenden wird ein spezifisches Beispiel der Positionen
der tomographischen Bilder näher erläutert. Ein Röntgenbild
detektor 3 ist durch mehrere Lichtempfangspixels ausgebil
det. In dem tomographischen Bild, das beispielsweise um ein
Bild weiter nach innen als das mittlere tomographische Bild
liegt, ist daher ein Pixel in jeder der Seiten vermindert,
oder es sind zwei Pixels insgesamt in beiden Seiten redu
ziert. Auf diese Weise wird beim Bewegen zur Innenseite nach
einander die Anzahl der die jeweiligen tomographischen Bil
der erzeugenden Pixels um zwei herabgesetzt. Dagegen wird
beim Bewegen zur Außenseite nacheinander die Anzahl der die
jeweiligen tomographischen bilder erzeugenden Pixels um zwei
erhöht. Es sei angenommen, daß der Abstand zwischen der Dreh
mitte und dem abzubildenden Teil 50 mm beträgt und der Sekun
därschlitz des Röntgenbilddetektors 3 eine Breite entspre
chend 40 Pixels hat (in dem Fall, in welchem die Abmessung
eines Pixels auf 0,25 mm eingestellt ist und die Breite des
Sekundärschlitzes einen Wert von 10 mm aufweist). Wenn das
mittlere tomographische Bild als die Bezugsgröße eingestellt
ist, können die Positionen oder Lagen der tomographischen
Ebenen wie folgt ausgedrückt werden:
Die Ebene, die um zwei weiter nach außen als die Mitte liegt, ist bei 44/40 × 50 mm = 55 mm gelegen.
Die Ebene, die um eins weiter nach außen als die Mitte liegt, ist bei 42/40 × 50 mm = 52,5 mm positioniert.
Die mittlere Ebene ist bei 40/40 × 50 mm = 50 mm positio niert.
Die Ebene, die um eins weiter nach innen als die Mitte liegt, ist bei 38/40 × 50 mm = 47,5 mm positioniert.
Die Ebene, die um zwei weiter nach innen als die Mitte liegt, ist bei 36/40 × 50 mm = 45 mm positioniert.
Die Ebene, die um zwei weiter nach außen als die Mitte liegt, ist bei 44/40 × 50 mm = 55 mm gelegen.
Die Ebene, die um eins weiter nach außen als die Mitte liegt, ist bei 42/40 × 50 mm = 52,5 mm positioniert.
Die mittlere Ebene ist bei 40/40 × 50 mm = 50 mm positio niert.
Die Ebene, die um eins weiter nach innen als die Mitte liegt, ist bei 38/40 × 50 mm = 47,5 mm positioniert.
Die Ebene, die um zwei weiter nach innen als die Mitte liegt, ist bei 36/40 × 50 mm = 45 mm positioniert.
Diese Beziehungen beruhen auf der Annahme, daß die Röntgen
strahlen parallel zueinander sind. Wenn die Röntgenstrahlen
in eine Sektorform erweitert sind, wird der Vergrößerungsfak
tor berücksichtigt. Auf diese Weise werden die Intervalle
der tomographischen Ebenen gemäß der Anzahl der Pixels im
Röntgenbilddetektor 3 verändert.
Im folgenden wird der Unschärfegrad im Bild jeder tomographi
schen Ebene beschrieben. Es sei angenommen, daß ein Punkt A,
der frei von Unschärfe ist, auf der mittleren tomographi
schen Ebene vorliegt. In der tomographischen Ebene, die um
eins weiter nach innen als die Mitte liegt, ist der Punkt A
auf drei Pixels und führt zu einem verschwommenen Bild. Wenn
die Dichte des Originalpunktes A in der Mitte durch D0 angegeben
ist, ist die Dichte D-1 des unscharfen oder ver
schwommenen Bildes in gleicher Weise durch drei oder
D-1 = D0/3 geteilt.
In der tomographischen Ebene, die um zwei weiter nach innen
als die Mitte liegt, erscheint der Punkt A als unscharfes
oder verschwommenes Bild, das auf fünf Pixels vorliegt. Wenn
die Dichte des Originalpunktes A in der Mitte durch D0 ange
zeigt ist, ist die Dichte D-2 des unscharfen Bildes in glei
cher Weise durch fünf geteilt oder es gilt D-2 = D0/5.
Auf diese Weise können die Dichteverteilungen zwischen einem
unscharfen Bild und dem Originalbild klargestellt werden.
Dann kann das verschwommene Bild durch Rückführen der Berech
nung entfernt werden.
Im folgenden wird das Entfernen einer Unschärfe näher erläu
tert.
Wenn der Ausdruck D-1 = D0/3 abgewandelt wird, wird
3 × D-1 = D0 erhalten. Wenn die Dichten der unscharfen
Punkte in der tomographischen Ebene, die um eins weiter nach
innen als die Mitte liegt, durch D-1-1, D-10 und D-11 ange
zeigt werden, wird die folgende Beziehung erhalten:
D-1-1 + D-10 + D-11 = D0
In ähnlicher Weise wird auch in der tomographischen Ebene,
die um eins weiter nach außen als die Mitte liegt, die fol
gende Beziehung erhalten:
D+1-1 + D+10 + D+11 = D0
Der Punkt und die Dichte D-10 in der Ebene, die um eins wei
ter nach innen als die Mitte liegt, erscheint als unscharfes
Bild bei D0-1, D00 und D01 in der Mitte. Als ein Ergebnis
ist an dem Punkt A (Dichte D00) die Dichte, die 1/3 von D-10
des Punktes beträgt, als Unschärfe überlagert. Wenn ledig
lich der Punkt unscharf oder verschwommen ist, wird die fol
gende Bedingung erhalten:
D00 = D-10/3.
Da die Dichte D-1-1 des benachbarten Punktes überlappt ist,
wird in ähnlicher Weise die folgende Beziehung erhalten:
D00 = D-1-1/3.
Als ein Ergebnis empfängt der Punkt 1/3 der Unschärfe von
jedem der drei Punkte in der inneren Ebene, und damit gilt:
D00 = (D0-1 + D00 + D01)/3.
Da der Punkt eine Unschärfe auch von den drei Punkten in der
äußeren Ebene empfängt, wird darüber hinaus die Unschärfe
addiert, und sodann wird die folgende Beziehung erhalten:
D00 = {(D0-1 + D00 + D01) + (D+1-1 + D+10 + D+11)}/3.
Wie oben erläutert ist, wird 1/3 der Unschärfe zu dem Punkt
A von jedem der sechs Punkte addiert. Folglich kann eine
Unschärfe aus dem Punkt A entfernt werden, indem die Dichten
subtrahiert werden, die aus den sechs Punkten hervorgehen.
In den sechs Punkten erscheint auch die Unschärfe an dem
Punkt A (jeder Punkt enthält 1/3 von D00, und sechs Punkte
insgesamt werden angesammelt, mit dem Ergebnis, daß
D00/3 × 6 = 2 × D00 vorliegt). Wenn die Subtraktion einfach
durchgeführt wird, tritt daher eine übermäßige Substraktion
entsprechend 2 × D00 auf. Die Dichte D des Punktes A ohne
Unschärfe beträgt:
D = D00 - (D0-1 + D00 + D01 + D+1-1 + D+10 + D+11)/3.
D = D00 - (D0-1 + D00 + D01 + D+1-1 + D+10 + D+11)/3.
Wenn dies durch 2 × D00 korrigiert wird, das ausdrücklich
subtrahiert wurde, nimmt die Dichte den folgenden Wert an:
D = 3 × D00 - (D0-1 + D00 + D01 + D+1-1 + D+10 + D+11)/3.
Durch richtiges Umschreiben dieses Ausdruckes wird die fol
gende Beziehung erhalten:
D(X, Y) = D(X, Y) × 3 - (D(X + 1, Y + 1) + D(X, Y + 1) + D(X - 1,
Y + 1) + D(X + 1, Y - 1) + D(X, Y - 1) + D(X - 1, Y - 1))/3,
wobei
(X, Y) (Spalte, Zeile) bedeutet.
(X, Y) (Spalte, Zeile) bedeutet.
Im folgenden wird ein spezifisches Beispiel eines Faltungs
prozesses beschrieben. Beispielsweise besteht jedes tomogra
phische Bild aus m Pixels in seitlicher Richtung und n
Pixels in vertikaler Richtung. Die Daten des tomographischen
Bildes, das das erste Bild, gezählt von der innersten Seite
aus ist, sind durch d(1, 1, 1) . . . d(1, m, n) angezeigt, die
Daten des zweiten tomographischen Bildes sind durch
d(2, 1, 1) . . . d(2, m, n) angegeben, und die Daten eines
k-ten tomographischen Bildes sind in ähnlicher Weise durch
d(k, 1, 1) . . . d(k, m, n) gegeben.
Im folgenden wird ein Fall beschrieben, in welchem das
zweite Bild (k = 2) als ein spezifisches tomographisches
Bild betrachtet und ein Faltungsprozeß mittels der voran
gehenden und nachfolgenden tomographischen Bilder (k = 1 und
3) durchgeführt wird. Die Faltungsfunktion kann als eine
Determinante wie folgt ausgedrückt werden:
Wenn der Ausdruck (1) normiert wird, so wird der folgende
Ausdruck erhalten:
Sodann kann die Pixeldichte D(m, n) des tomographischen Bil
des ohne Unschärfe wie folgt ausgedrückt werden:
D(m, n) = 3 . {d(2, m, n) - 1/9[d(1, m - 1, n) + d(1, m, n) +
d(1, m + 1, n) + d(3, m - 1, n) + d(3, m, n) + d(3, m + 1, n)]} (3)
Wenn D(m, n) bezüglich m von 1 bis m - 1 und n von 0 bis n
berechnet wird, so kann ein tomographisches Bild erhalten
werden, in welchem eine Unschärfe oder Verschmierung ent
fernt ist.
In dem oben beschriebenen Beispiel wird die 3 × 3-Determinan
te verwendet. Eine 5 × 5-Determinante oder eine 7 × 7-Deter
minante kann in der folgenden Weise gedehnt werden:
In den obigen Ausdrücken sind die Koeffizienten 1/3, 1/5 und
1/7 lediglich Beispiele einer Ausführung. In der Praxis ist
es vorzuziehen, eine Korrektur durch Gewichten solcher
Koeffizienten vorzunehmen. Daher hat die Faltungsfunktion
die folgende allgemeine Form:
In den obigen Ausdrücken sind n und m ungerade Zahlen, wie
beispielsweise 3, 5, 7, . . . Der Koeffizient von a(n, m) muß
bestimmt werden, oder das Gewichten muß durchgeführt werden,
während ein tatsächliches Bild des Objektes beobachtet wird.
Auf diese Weise kann das Entfernen einer Unschärfe auf dem
dritten tomographischen Bild mittels der ersten bis fünften
tomographischen Bilder vorgenommen werden; das Entfernen
einer Unschärfe auf dem vierten tomographischen Bild kann
mittels der zweiten bis sechsten tomographischen Bilder
durchgeführt werden; und das Entfernen einer Unschärfe kann
auf dem fünften tomographischen Bild mittels der dritten bis
siebten tomographischen Bilder vorgenommen werden. In idea
ler Weise ist es vorzuziehen, das Entfernen einer Unschärfe
mittels nicht nur der vorangehenden zwei tomographischen Bil
der und der nachfolgenden zwei tomographischen Bilder, son
dern auch der vorangehenden und nachfolgenden zehn bis zwölf
tomographischen Bilder durchzuführen. Hinsichtlich eines
Zahnes, der Dentition oder des Kieferknochens ist es aus
reichend, ein Bild eines Teiles mit einer Breite von 10 mm
aufzunehmen. Hinsichtlich der zum Durchführen des Prozesses
erforderlichen Zeit und der Speicherkapazität muß die Anzahl
der zu verwendenden Bilder bestimmt werden.
Fig. 12 ist ein Flußdiagramm, das ein spezifisches Beispiel
des Prozesses zum Entfernen einer Unschärfe gemäß der Erfin
dung veranschaulicht. In diesem Beispiel werden drei Bilder
ohne Unschärfe vorbereitet, indem fünf tomographische Bilder
verwendet und dann einer Summierzusammensetzung unterworfen
werden.
Zunächst wird die Normierung des horizontalen Vergrößerungs
faktors beschrieben. In insgesamt fünf tomographischen Bil
dern, d. h. dem mittleren tomographischen Bild, den äußeren
ersten und zweiten tomographischen Bildern und den inneren
ersten und zweiten tomographischen Bildern sind die horizon
talen Vergrößerungsfaktoren verschieden voneinander, da die
Positionen der tomographischen Ebenen verschieden voneinan
der sind. Folglich wird eine Korrektur vorgenommen, um die
horizontalen Pixelzahlen auszugleichen.
Wenn das mittlere tomographische Bild aus beispielsweise
1000 Pixels in lateraler oder seitlicher Richtung und 500
Pixels in vertikaler Richtung besteht, so ist die horizonta
le Pixelzahl des tomographischen Bildes, die um eins weiter
nach außen als die Mitte liegt, als 1000 × (42/40) = 1050
ausgegeben. Oben wird angenommen, daß die Breite des Sekun
därschlitzes des Röntgendetektors 40 Pixels entspricht. Folg
lich ist der horizontale Vergrößerungsfaktor durch 42/40 ge
geben.
Um die horizontale Pixelzahl mit derjenigen des mittleren
tomographischen Bildes zusammenfallen zu lassen, wird daher
die horizontale Pixelzahl mit dem Kehrwert des horizontalen
Vergrößerungsfaktors, d. h. 40/42, multipliziert, um zu
1050 × (40/42) = 1000 Pixels korrigiert zu werden. In ähn
licher Weise ist die horizontale Pixelzahl des tomographi
schen Bildes, das um zwei weiter nach außen als die Mitte
liegt, als 1000 × (44/40) = 1100 gegeben, und damit wird die
horizontale Pixelzahl mit dem Kehrwert des horizontalen Ver
größerungsfaktors, d. h. 40/44, multipliziert, um zu
1100 × (40/44) = 1000 Pixels korrigiert zu werden. Dagegen
ist die horizontale Pixelzahl des tomographischen Bildes,
das um eins weiter nach innen als die Mitte liegt, als
1000 × (38/40) = 950 ausgegeben, und damit wird die horizon
tale Pixelzahl mit dem Kehrwert des horizontalen Vergröße
rungsfaktors, d. h. 40/38, multipliziert, um zu
950 × (40/38) = 1000 Pixels korrigiert zu werden. Die hori
zontale Pixelzahl des tomographischen Bildes, das um zwei
weiter nach innen als die Mitte liegt, wird als
1000 × (36/40) = 900 ausgegeben, und damit wird die horizon
tale Pixelzahl mit dem Kehrwert des horizontalen Vergröße
rungsfaktors, d. h. 40/36, multipliziert, um zu
900 × (40/36) = 1000 Pixels korrigiert zu werden.
Danach wird ein Faltungsprozeß oder ein Frequenzprozeß mit
tels drei tomographischer Bilder, d. h. den äußeren zwei und
dem mittleren, unter den fünf tomographischen Bildern durch
geführt, die der Normierung des horizontalen Vergrößerungs
faktors unterworfen waren. Als Ergebnis wird ein Bild ohne
Unschärfe I1 erzielt. Weiterhin wird ein Faltungsprozeß oder
ein Frequenzprozeß mittels drei tomographischer Bilder, d. h.
dem mittleren Bild, dem äußeren ersten Bild und dem inneren
ersten Bild, mit dem Ergebnis vorgenommen, daß ein Bild ohne
Unschärfe I2 erhalten wird, und ein Faltungsprozeß oder ein
Frequenzprozeß wird mittels drei tomographischer Bilder,
d. h. dem mittleren Bild und den inneren zwei Bildern, mit
dem Ergebnis durchgeführt, daß ein Bild ohne Unschärfe I3
erzielt wird.
Danach werden die Bilder ohne Unschärfe I1 bis I3 miteinan
der summiert, und es wird ein zusammengesetztes tomographi
sches Bild ohne Unschärfe erhalten.
Oben wurde ein Beispiel beschrieben, bei dem ein Bild ohne
Unschärfe mittels drei tomographischer Bilder erhalten wer
den kann. Alternativ kann ein Bild ohne Unschärfe aus fünf,
sieben oder mehr tomographischen Bildern berechnet werden.
Wie oben in Einzelheiten erläutert ist, wird erfindungsgemäß
ein Faltungsprozeß mittels mehrerer tomographischer Bilder
durchgeführt, wodurch ein tomographisches Bild, das frei von
Unschärfe ist, erhalten werden kann. In dem Fall, in welchem
ein Röntgenabbildungsprozeß mittels weiter Röntgenstrahlen
vorgenommen wird, kann daher selbst bei unscharfen tomogra
phischen Bildern ein klares tomographisches Bild durch das
oben erläuterte Entfernen von Unschärfe gewonnen werden.
Das Verwenden von weiten Röntgenstrahlen liefert Vorteile,
wie insbesondere: 1) Einflüsse von Behinderungsschatten, wie
beispielsweise Halswirbel, können reduziert werden; 2) die
Nutzwirksamkeit von Röntgenstrahlen ist verbessert, und der
Strom einer Röntgenröhre kann vermindert werden, um so die
Belastung der Röntgenröhre abzusenken; und 3) eine Röntgen
detektoreinrichtung mit großem Abbildungsbereich kann verwen
det werden, und damit kann die Abbildungswirksamkeit verbes
sert werden.
Wenn tomographische Bilder, aus denen Unschärfen entfernt
sind, miteinander summiert werden, um ein zusammengesetztes
tomographisches Bild zu erhalten, so ist es möglich, ein
Röntgentomographiebild zu erzielen, das einen verminderten
Pegel an Rauschen und eine höhere Schärfe hat.
Claims (4)
1. Dentales Panorama-Röntgenabbildungsgerät mit:
einer Röntgenquelle (2) zum Bestrahlen eines Objektes (1) mit Röntgen strahlen,
einer Röntgenbilddetektoreinrichtung (3) zum Erfassen eines Bildes der Röntgenstrahlen, die durch das Objekt (1) verlaufen sind,
einer Schwenkeinrichtung (4), um die Röntgenquelle (2) und die Röntgen detektoreinrichtung (3) insgesamt um das Objekt (1) zu schwenken,
einer Bildspeichereinrichtung (5) zum Speichern von Bildinformation von einer Vielzahl von Vollbildern, die von der Röntgendetektoreinrichtung (3) wäh rend einer Zeitdauer ausgegeben ist, in der die Schwenkeinrichtung (4) arbeitet, und
einer Bildprozessoreinrichtung (6) zum Erzeugen eines tomographischen Bildes längs einer gewünschten tomographischen Ebene und zum Ausführen ei nes Rechenprozesses an dem tomographischen Bild,
dadurch gekennzeichnet, dass die Bildprozessoreinrichtung (6) selektiv Vollbilder, die in gewissen Zeitintervallen angeordnet sind, aus der Vielzahl von Vollbildern auf der Grundlage der in der Bildspeichereinrichtung (5) gespeicher ten Bildinformation abruft, die abgerufenen Vollbilder summiert, während Posi tionen hiervon in Breitenrichtung eines Schlitzbildes um einen vorbestimmten Abstand verschoben werden, und eine Verschiebungsgröße gemäß einer Bewe gungsgeschwindigkeit des tomographischen Bildes verändert, wodurch mehrere tomographische Bilder entsprechend mehreren tomographischen Ebenen, die in vorbestimmten Intervallen im wesentlichen senkrecht zu einer Richtung der Röntgenbestrahlung angeordnet sind, berechnet werden (U1), ein Faltungspro zess (U2) an einem spezifischen tomographischen Bild mittels Bildinformation von wenigstens einem der tomographischen Bilder ausgeführt wird, und da durch eine Unschärfe aus dem spezifischen tomographischen Bild entfernt wird.
einer Röntgenquelle (2) zum Bestrahlen eines Objektes (1) mit Röntgen strahlen,
einer Röntgenbilddetektoreinrichtung (3) zum Erfassen eines Bildes der Röntgenstrahlen, die durch das Objekt (1) verlaufen sind,
einer Schwenkeinrichtung (4), um die Röntgenquelle (2) und die Röntgen detektoreinrichtung (3) insgesamt um das Objekt (1) zu schwenken,
einer Bildspeichereinrichtung (5) zum Speichern von Bildinformation von einer Vielzahl von Vollbildern, die von der Röntgendetektoreinrichtung (3) wäh rend einer Zeitdauer ausgegeben ist, in der die Schwenkeinrichtung (4) arbeitet, und
einer Bildprozessoreinrichtung (6) zum Erzeugen eines tomographischen Bildes längs einer gewünschten tomographischen Ebene und zum Ausführen ei nes Rechenprozesses an dem tomographischen Bild,
dadurch gekennzeichnet, dass die Bildprozessoreinrichtung (6) selektiv Vollbilder, die in gewissen Zeitintervallen angeordnet sind, aus der Vielzahl von Vollbildern auf der Grundlage der in der Bildspeichereinrichtung (5) gespeicher ten Bildinformation abruft, die abgerufenen Vollbilder summiert, während Posi tionen hiervon in Breitenrichtung eines Schlitzbildes um einen vorbestimmten Abstand verschoben werden, und eine Verschiebungsgröße gemäß einer Bewe gungsgeschwindigkeit des tomographischen Bildes verändert, wodurch mehrere tomographische Bilder entsprechend mehreren tomographischen Ebenen, die in vorbestimmten Intervallen im wesentlichen senkrecht zu einer Richtung der Röntgenbestrahlung angeordnet sind, berechnet werden (U1), ein Faltungspro zess (U2) an einem spezifischen tomographischen Bild mittels Bildinformation von wenigstens einem der tomographischen Bilder ausgeführt wird, und da durch eine Unschärfe aus dem spezifischen tomographischen Bild entfernt wird.
2. Dentales Panorama-Röntgenabbildungsgerät mit:
einer Röntgenquelle (2) zum Bestrahlen eines Objektes (1) mit Röntgen strahlen,
einer Röntgenbilddetektoreinrichtung (3) zum Erfassen eines Bildes der Röntgenstrahlen, die durch das Objekt (1) verlaufen sind,
einer Schwenkrichtung (4), um die Röntgenquelle (2) und die Röntgende tektoreinrichtung (3) insgesamt um das Objekt (1) zu schwenken,
einer Bildspeichereinrichtung (5) zum Speichern von Bildinformation von einer Vielzahl von Vollbildern, die von der Röntgendetektoreinrichtung (3) wäh rend einer Zeitdauer ausgegeben ist, in der die Schwenkeinrichtung (4) arbeitet, und
einer Bildprozessoreinrichtung (6) zum Erzeugen eines tomographischen Bildes längs einer gewünschten tomographischen Ebene und zum Ausführen ei nes Rechenprozesses an dem tomographischen Bild,
dadurch gekennzeichnet, dass die Bildprozessoreinrichtung (6) selektiv Vollbilder, die in gewissen Zeitintervallen angeordnet sind, aus der Vielzahl von Vollbildern auf der Grundlage der in der Bildspeichereinrichtung (5) gespeicher ten Bildinformation abruft, die abgerufenen Vollbilder summiert, während Posi tionen hiervon in Breitenrichtung eines Schlitzbildes um einen vorbestimmten Abstand verschoben werden, und eine Verschiebungsgröße gemäß einer Ver schiebungsgeschwindigkeit des tomographischen Bildes verändert, wodurch mehrere tomographische Bilder entsprechend mehreren tomographischen Ebe nen, die in vorbestimmten Intervallen im wesentlichen senkrecht zu einer Rich tung der Röntgenbestrahlung angeordnet sind, berechnet werden (U1), ein Fre quenzprozess (U2) an einem spezifischen tomographischen Bild mittels Bildinfor mation von wenigstens einem der tomographischen Bilder ausgeführt wird, und dadurch eine Unschärfe aus dem spezifischen tomographischen Bild entfernt wird.
einer Röntgenquelle (2) zum Bestrahlen eines Objektes (1) mit Röntgen strahlen,
einer Röntgenbilddetektoreinrichtung (3) zum Erfassen eines Bildes der Röntgenstrahlen, die durch das Objekt (1) verlaufen sind,
einer Schwenkrichtung (4), um die Röntgenquelle (2) und die Röntgende tektoreinrichtung (3) insgesamt um das Objekt (1) zu schwenken,
einer Bildspeichereinrichtung (5) zum Speichern von Bildinformation von einer Vielzahl von Vollbildern, die von der Röntgendetektoreinrichtung (3) wäh rend einer Zeitdauer ausgegeben ist, in der die Schwenkeinrichtung (4) arbeitet, und
einer Bildprozessoreinrichtung (6) zum Erzeugen eines tomographischen Bildes längs einer gewünschten tomographischen Ebene und zum Ausführen ei nes Rechenprozesses an dem tomographischen Bild,
dadurch gekennzeichnet, dass die Bildprozessoreinrichtung (6) selektiv Vollbilder, die in gewissen Zeitintervallen angeordnet sind, aus der Vielzahl von Vollbildern auf der Grundlage der in der Bildspeichereinrichtung (5) gespeicher ten Bildinformation abruft, die abgerufenen Vollbilder summiert, während Posi tionen hiervon in Breitenrichtung eines Schlitzbildes um einen vorbestimmten Abstand verschoben werden, und eine Verschiebungsgröße gemäß einer Ver schiebungsgeschwindigkeit des tomographischen Bildes verändert, wodurch mehrere tomographische Bilder entsprechend mehreren tomographischen Ebe nen, die in vorbestimmten Intervallen im wesentlichen senkrecht zu einer Rich tung der Röntgenbestrahlung angeordnet sind, berechnet werden (U1), ein Fre quenzprozess (U2) an einem spezifischen tomographischen Bild mittels Bildinfor mation von wenigstens einem der tomographischen Bilder ausgeführt wird, und dadurch eine Unschärfe aus dem spezifischen tomographischen Bild entfernt wird.
3. Dentales Panorama-Röntgenabbildungsgerät nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass das Entfernen einer Unschärfe an zwei
oder mehr Bildern der tomographischen Bilder ausgeführt wird, und dass die to
mographischen Bilder, aus denen eine Unschärfe entfernt wurde, miteinander
summiert werden, um ein zusammengesetztes tomographisches Bild zu erhalten
(U3).
4. Dentales Panorama-Röntgenabbildungsgerät nach einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildprozessoreinrichtung (6) ein Ab
rufintervall und die Verschiebungsgröße gemäß der Bewegungsgeschwindigkeit
des tomographischen Bildes verändert.
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