DE19681420B4 - Vorrichtung und Bereitstellungsverfahren für eine transdermale Elektrotransport-Abgabe von Fentanyl und Sufentanil - Google Patents

Vorrichtung und Bereitstellungsverfahren für eine transdermale Elektrotransport-Abgabe von Fentanyl und Sufentanil Download PDF

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Abstract

Elektrotransport-Vorrichtung (10) zum Verabreichen einer Gesamtmenge eines analgetischen Arzneimittels durch eine Körperoberfläche, umfassend:
– eine anodische Silber-Donorelektrode (22),
– eine kathodische Gegenelektrode (24),
– ein Donorreservoir (26), das eine Beladungsmenge eines analgetischen Arzneimittels enthält, in elektrischem Kontakt mit der Donorelektrode (22), wobei das analgetische Arzneimittel ein Salz eines Wirkstoffs ist, der ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Fentanyl und Fentanyl-Analoga, und
– einen elektronischen Schaltkreis, der die Abgabe des analgetischen Arzneimittels durch Beaufschlagen eines Elektrotransportstroms steuert,
wobei die Vorrichtung (10) angepasst ist, eine zur Induzierung und Aufrechterhaltung der Analgesie erforderlichen Gesamtmenge des analgetischen Arzneimittels über einen Zeitraum abzugeben, wobei die Beladungsmenge mindestens zweimal höher ist als die zur Induzierung und Aufrechterhaltung der Analgesie erforderliche Gesamtmenge, um eine vorübergehende Verfärbung der Epidermis zu verhindern.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft allgemein eine verbesserte Elektrotransport-Arzneimittelabgabe. Speziell betrifft die Erfindung eine Vorrichtung, eine Zusammensetzung und ein Verfahren für eine verbesserte Elektrotransport-Abgabe analgetischer Arzneimittel, insbesondere von Fentanyl und Analoga von Fentanyl.
  • STAND DER TECHNIK
  • Die transdermale Abgabe von Arzneimitteln durch Diffusion durch die Epidermis bietet Verbesserungen gegenüber traditionelleren Abgabeverfahren, wie subkutanen Injektionen und oraler Abgabe. Eine transdermale Arzneimittelabgabe vermeidet den hepatischen First-pass-Effekt, dem man bei oraler Arzneimittelabgabe begegnet. Eine transdermale Arzneimittelabgabe beseitigt auch die mit subkutanen Injektionen verbundenen Unannehmlichkeiten für den Patienten. Zusätzlich kann eine transdermale Abgabe gleichförmigere Arzneimittelkonzentrationen im Blutstrom des Patienten über die Zeit bewirken aufgrund der verlängerten gesteuerten Abgabeprofile bestimmter Typen transdermaler Abgabevorrichtungen. Der Begriff „transdermale" Abgabe umfaßt ganz allgemein die Abgabe eines Mittels durch eine Körperoberfläche, wie die Haut, Schleimhaut oder Nägel eines Tiers.
  • Die Haut wirkt als primäre Barriere für das transdermale Eindringen von Stoffen in den Körper und stellt den Hauptwiderstand des Körpers für die transdermale Abgabe therapeutischer Mittel, wie Arzneimittel, dar. Bis heute haben sich die Bemühungen darauf konzentriert, den physikalischen Widerstand zu verringern oder die Permeabilität der Haut für die Abgabe von Arzneimitteln durch passive Diffusion zu verstärken. Verschiedene Verfahren zur Erhöhung der Rate des transdermalen Arzneimittelflusses sind versucht worden, wobei vor allem chemische Flußverstärker verwendet wurden.
  • Andere Strategien, um die Raten einer transdermalen Arzneimittelabgabe zu erhöhen, umfassen die Verwendung alternativer Energiequellen, wie elektrischer Energie und Ultraschallenergie. Elektrisch unterstützte transdermale Abgabe wird auch als Elektrotransport bezeichnet. Der Begriff „Elektrotransport", wie hier verwendet, bezieht sich allgemein auf die Abgabe eines Mittels (z. B. eines Arzneimittels) durch eine Membran, wie Haut, Schleimhautmembranen oder Nägel. Die Abgabe wird induziert oder unterstützt durch Anlegen eines elektrischen Potentials. Beispielsweise kann ein heilsames therapeutisches Mittel durch eine Elektrotransport-Abgabe durch die Haut in den großen Kreislauf eines menschlichen Körpers eingeführt werden. Ein weithin verwendetes Elektrotransport-Verfahren, Elektromigration (auch bezeichnet als Iontophorese), umfaßt den elektrisch induzierten Transport geladener Ionen. Ein anderer Typ von Elektrotransport, Elektroosmose, umfaßt den Fluß einer Flüssigkeit, wobei die Flüssigkeit das abzugebende Mittel enthält, unter dem Einfluß eines elektrischen Felds. Ein noch weiterer Typ von Elektrotransport-Verfahren, Elektroporation, umfaßt die Bildung von vorübergehend existierenden Poren in einer biologischen Membran durch die Anwendung eines elektrischen Felds. Ein Mittel kann durch die Poren entweder passiv (d. h. ohne elektrische Unterstützung) oder aktiv (d. h. unter dem Einfluß eines elektrischen Potentials) abgegeben werden. Jedoch kann bei jedem angegebenen Elektrotransportverfahren mehr als eines dieser Verfahren einschließlich zumindest eines gewissen Ausmaßes an „passiver" Diffusion gleichzeitig bis zu einem bestimmten Ausmaß auftreten. Dementsprechend sollte der Begriff „Elektrotransport", wie er hier verwendet wird, die breitestmögliche Interpretation erfahren, so daß er den elektrisch induzierten oder verstärkten Transport von mindestens einem Mittel, das geladen, ungeladen oder eine Mischung davon sein kann, umfaßt unabhängig von dem speziellen Mechanismus oder den speziellen Mechanismen, durch den oder die das Mittel im Einzelfall transportiert wird.
  • Elektrotransport-Vorrichtungen verwenden mindestens zwei Elektroden, die in elektrischem Kontakt mit einem Abschnitt der Haut, der Nagel, einer Schleimhautmembran oder einer anderen Körperoberfläche stehen. Eine Elektrode, die üblicherweise als „Donor"-Elektrode bezeichnet wird, ist die Elektrode, von der das Mittel in den Körper abgegeben wird. Die andere Elektrode, die typischerweise als „Gegen"-Elektrode bezeichnet wird, dient dazu, den elektrischen Stromkreis durch den Körper zu schließen. Wenn beispielsweise das abzugebende Mittel positiv geladen ist, d. h. ein Kation, dann ist die Anode die Donorelektrode, während die Kathode die Gegenelektrode ist, die zur Vervollständigung des Stromkreises dient. Wenn alternativ ein Mittel negativ geladen ist, d. h. ein Anion, ist die Kathode die Donorelektrode und die Anode ist die Gegenelektrode. Zusätzlich können sowohl die Anode als auch die Kathode als Donorelektroden angesehen werden, wenn Ionen sowohl anionischer als auch kationischer Mittel oder ungeladene gelöste Mittel abgegeben werden sollen.
  • Darüberhinaus erfordern Elektrotransport-Abgabesysteme im allgemeinen mindestens ein Reservoir oder eine Quelle des an den Körper abzugebenden Mittels. Beispiele derartiger Donorreservoire umfassen eine Tasche oder einen Hohlraum, einen porösen Schwamm oder ein poröses Kissen und ein hydrophiles Polymer oder eine Gelmatrix. Derartige Donorreservoire sind elektrisch mit der Anode oder der Kathode und der Körperoberfläche verbunden und zwischen diesen angeordnet, um eine fixierte oder erneuerbare Quelle für ein oder mehrere Mittel oder Arzneimittel bereitzustellen. Elektrotransport-Vorrichtungen haben auch eine elektrische Stromquelle, wie eine oder mehrere Batterien. Typischerweise ist zu jeder Zeit ein Pol der Stromquelle elektrisch mit der Donorelektrode verbunden, während der entgegengesetzte Pol elektrisch mit der Gegenelektrode verbunden ist. Da gezeigt worden ist, daß die Rate der Elektrotransport-Arzneimittelabgabe ungefähr proportional zu dem durch die Vorrichtung beaufschlagten elektrischen Strom ist, haben viele Elektrotransport-Vorrichtungen typischerweise eine elektrische Steuereinheit, die die Spannung und/oder den Strom, die durch die Elektroden angelegt bzw. beaufschlagt werden, steuert, wodurch die Rate der Arzneimittelabgabe geregelt wird. Diese Steuerstromkreise verwenden verschiedene elektrische Komponenten, um Amplitude, Polarität, Zeitverlauf, Wellenformgestalt, u. s. w. des elektrischen Stroms und/oder der Spannung, die durch die Stromquelle geliefert werden, zu steuern. Siehe beispielsweise McNichols et al., US 5 047 007 A .
  • Bis heute haben kommerziell vertriebene transdermale Elektrotransport-Arzneimittelabgabevorrichtungen im allgemeinen eine elektrische Tischgerät-Stromversorgungseinheit und ein Paar von mit der Haut in Kontakt stehenden Elektroden eingesetzt. Die Donorelektrode enthält eine Arzneimittellösung, während die Gegenelektrode eine Lösung eines biologisch verträglichen Elektrolytsalzes enthält. Die Stromversorgungseinheit verfügt über elektrische Einsteller, um den Pegel des elektrischen Stroms, der durch die Elektroden beaufschlagt wird, einzustellen. Die „Satelliten"-Elektroden sind mit der elektrischen Stromversorgungseinheit durch lange (z. B. 1–2 Meter), elektrisch leitende Drähte oder Kabel verbunden. Die Drahtverbindungen können unterbrochen werden und schränken die. Bewegungen und die Mobilität des Patienten ein. Drähte zwischen Elektroden und Einstellern können gleichfalls für den Patienten lästig und unbequem sein. Andere Beispiele von elektrischen Tischgerät-Stromversorgungseinheiten, die „Satelliten"-Elektrodenanordnungen verwenden, sind in Jacobsen et al., US 4 141 359 A (siehe 3 und 4), LaPrade, US 5 006 108 A (siehe 9), und Maurer et al., US 5 254 081 A offenbart.
  • Unlängst sind kleine unabhängige Elektrotransport-Abgabevorrichtungen vorgeschlagen worden, die auf der Haut, manchmal unauffällig unter der Kleidung, über längere Zeit hinweg getragen werden sollen. Derartige kleine unabhängige Elektrotransport-Abgabevorrichtungen werden beispielsweise in Tapper, US 5 224 927 A , Sibalis et al., US 5 224 928 A und Haynes et al., US 5 246 418 A , offenbart. WO 93/01807 A1 beschreibt ein unabhängiges transdermales Arzneimittelabgabesystem, das sowohl ein aktives Arzneimittelreservoir, das ein Arzneimittel durch Iontophorese abgibt, als auch ein passives Arzneimittelreservoir, das ein Arzneimittel durch Diffusion abgibt, aufweist. In einem Beispiel wird ein System zum transder malen Abgeben von Fentanyl und in einem anderen Beispiel ein System zum transdermalen Abgeben von Sufentanil bereitgestellt. Das Dokument beschreibt auch eine Anzahl früherer Patente und Veröffentlichungen, die sich auf passive und auf Iontophorese beruhende transdermale Arzneimittelabgabesysteme beziehen.
  • Unlängst gab es Vorschläge, Elektrotransport-Vorrichtungen einzusetzen, die eine wiederverwendbare Steuereinheit aufweisen, die für eine Verwendung mit einer Mehrzahl Arzneimittel enthaltender Einheiten angepaßt ist. Die Arzneimittel enthaltenden Einheiten werden einfach von der Steuereinheit getrennt, wenn das Arzneimittel aufgebraucht ist, und danach wird eine frische Arzneimittel enthaltende Einheit mit der Steuereinheit verbunden. Auf diese Weise können die relativ teureren Hardware-Komponenten der Vorrichtung (z. B. Batterien, LED-Dioden, Schaltkreis-Hardware, u. s. w.) in der wiederverwendbaren Steuereinheit enthalten sein und die relativ weniger teuren Donorreservoir- und Gegenreservoir-Matrices können in der Arzneimittel enthaltenden Einweg- oder Wegwerf-Einheit enthalten sein, wodurch die Gesamtkosten der Elektrotransport-Arzneimittelabgabe gesenkt werden. Beispiele für Elektrotransport-Vorrichtungen, die eine wiederverwendbare Steuereinheit umfassen, die entfernbar mit einer Arzneimittel enthaltenden Einheit verbunden ist, sind in Sage, Jr., et al., US 5 320 597 A , Sibalis, US 5 358 483 A , Sibalis et al., US 5 135 479 A (12), und Devane et al., GB 2 239 803 A offenbart.
  • Bei der Weiterentwicklung von Elektrotransport-Vorrichtungen wurden Hydrogele für eine Verwendung als Arzneimittel- und Elektrolytreservoirmatrices besonders bevorzugt, zum Teil aufgrund der Tatsache, daß Wasser das bevorzugte flüssige Lösemittel für eine Verwendung bei der Elektrotransport-Arzneimittel abgabe ist aufgrund von dessen hervorragender biologischer Verträglichkeit oder Biokompatibilität im Vergleich zu anderen flüssigen Lösemitteln, wie Alkoholen und Glykolen. Hydrogele haben einen hohen Gleichgewichtswassergehalt und können Wasser rasch absorbieren. Zusätzlich neigen Hydrogele dazu, eine gute biologische Verträglichkeit gegenüber der Haut und gegenüber Schleimhautmembranen aufzuweisen.
  • Von besonderem Interesse bei der transdermalen Abgabe ist die Abgabe analgetischer Arzneimittel für die Behandlung von mäßigen bis starken Schmerzen. Eine Steuerung der Rate und Dauer der Arzneimittelabgabe ist besonders wichtig für die transdermale Abgabe analgetischer Arzneimittel, um das potentielle Risiko einer Überdosis und die Unannehmlichkeiten einer unzureichenden Dosierung zu vermeiden.
  • Eine Klasse von Analgetika, die Anwendung in einer transdermalen Abgaberoute gefunden hat, sind die synthetischen Opiate, eine Gruppe von 4-Anilinpiperidinen. Die synthetischen Opiate, z. B. Fentanyl und bestimmte seiner Derivate, wie Sufentanil, sind für eine transdermale Verabreichung besonders gut geeignet. Diese synthetischen Opiate sind durch den raschen Beginn der Analgesie, die hohe Wirksamkeit und die kurze Wirkungsdauer gekennzeichnet. Sie werden als 80- bzw. 800 mal wirksamer als Morphin eingeschätzt. Diese Arzneimittel sind schwache Basen, d. h. Amine, von denen der Hauptteil in sauren Medien kationisch ist.
  • In einer in vivo-Studie zur Bestimmung der Plasmakonzentration verglichen Thysman und Preat (Anesth. Analg. 77 (1993), S. 61–66) die einfache Diffusion von Fentanyl und Sufentanil mit einer Elektrotransport-Abgabe in Citratpuffer bei pH 5. Die einfache Diffusion erzeugte keine nachweisbare Plasmakonzentrati on. Die erzielbaren Plasmakonzentrationen hingen von dem maximalen Fluß des Arzneimittels, der durch die Haut hindurchtreten kann, und von den pharmakokinetischen Eigenschaften des Arzneimittels, wie Clearance und Verteilungsvolumen, ab. Es wurde berichtet, daß die Elektrotransport-Abgabe eine signifikant verringerte lag-Phase (d. h. erforderliche Zeit bis zur Erzielung von Spitzen-Plasmakonzentrationen) im Vergleich zu passiven Transdermalpflastern (1,5 h gegenüber 14 h) aufwies. Die Schlußfolgerungen der Forscher waren, daß ein Elektrotransport dieser analgetischen Arzneimittel eine raschere Kontrolle von Schmerz als klassische Pflaster ermöglichen kann und daß eine gepulste Arzneimittelfreisetzung (durch Steuerung des elektrischen Stroms) mit der konstanten Abgabe klassischer Pflaster vergleichbar war. Siehe auch z. B. Thysman et al., Int. J. Pharm., 101 (1994), S. 105–113, V. Préat et al., Int. J. Pharm., 96 (1993), S. 189–196 (Sufentanil), Gourlav et al., Pain, 37 (1989), S. 193–202 (Fentanyl), Sebel et al., Eur. J. Clin. Pharmacol. 32 (1987), S. 529–531 (Fentanyl und Sufentanil). Passive, d. h. durch Diffusion, und elektrisch unterstützte transdermale Abgabe narkotischer analgetischer Arzneimittel, wie Fentanyl, zur Induzierung von Analgesie sind ebenfalls beide in der Patentliteratur beschrieben worden. Siehe beispielsweise Gale et US 4 588 580 B1 , und Theeuwes et al., US 5 232 438 B1 .
  • In den letzten Jahren wurde hinsichtlich der Behandlung postoperativer Schmerzen das Interesse auf andere Abgabesysteme als die Elektrotransport-Abgabe gerichtet. Besondere Aufmerksamkeit ist Vorrichtungen und Systemen zugewandt worden, die es innerhalb vorherbestimmter Grenzen dem Patienten ermöglichen, die Menge an Analgetikum zu steuern, die der Patient erhält. Mit diesen Vorrichtungstypen ist allgemein die Erfahrung gemacht worden, daß die Kontrolle der Verabreichung von Analgetika durch den Patienten zu der Verabreichung von weniger Analgetika an den Patienten geführt hat, als verabreicht worden wäre, wenn die Dosierung von einem Arzt verordnet worden wäre. Eine selbstverabreichte oder durch den Patienten gesteuerte Selbstverabreichung ist als Patienten-gesteuerte oder Patientenkontrollierte Analgesie (PCA; „patient-controlled analgesia") bekannt geworden (und wird hier als solche bezeichnet).
  • Bekannte PCA-Vorrichtungen sind typischerweise elektromechanische Pumpen, die elektrische Stromquellen mit großer Kapazität erfordern, z. B. Wechselstrom oder eine Mehrzahl von Batteriesätzen mit großer Kapazität, die sperrig sind. Aufgrund ihrer Größe und Komplexität erfordern kommerziell erhältliche PCA-Vorrichtungen im allgemeinen, daß der Patient an ein Bett oder an einen anderen im wesentlichen fixierten Ort gefesselt bleibt. Bekannte PCA-Vorrichtungen verabreichen Arzneimittel an den Patienten mittels einer intravenösen Leitung oder eines Katheters, die bzw. der in die Zielvene, -arterie oder ein andersartiges Zielorgan durch qualifiziertes ärztliches Personal eingeführt werden muß. Diese Technik erfordert, daß die Hautbarriere durchbrochen wird, um das Analgetikum zu verabreichen. (Siehe Zdeb, US 5 232 448 A ). Dementsprechend erfordert PCA, wie sie unter Einsatz kommerziell erhältlicher PCA-Vorrichtungen betrieben wird, die Anwesenheit von hochqualifiziertem ärztlichem Personal, um den Betrieb der PCA-Vorrichtung zu beginnen und zu überwachen, neben dem damit verbundenen Infektionsrisiko. Ferner sind kommerziell erhältliche PCA-Vorrichtungen selbst nur unter gewissen Schmerzen aufgrund ihres perkutanen (d. h. intravenösen oder subkutanen) Zugangs anzuwenden.
  • Aus dem US 5 203 768 A ist eine Transport-Vorrichtung zum transdermalen Verabreichen von Arzneimitteln bekannt, die ein aktives und ein passives Arzneimittelreservoir aufweist. Das aktive Reservoir dient zur Verabreichung des Arzneimittels durch Iontophorese, während das passive Reservoir der Verabreichung durch Diffusion dient. Das Arzneimittel indem aktiven Reservoir kann ein Fentanyl- oder Sufentanilsalz umfassen.
  • US 5 320 731 A offenbart eine iontophoretische Vorrichtung zur transkutanen Verabreichung eines Wirkstoffes, die Elektroden umfasst, von denen wenigstens eine ein elektrochemisch abbaubares Material aufweist. Die Menge dieses abbaubaren Materials entspricht der Menge an Elektrizität, die zur Verabreichung der vorgegebenen Gesamtmenge an Wirkstoff erforderlich ist.
  • Der Stand der Technik hat nur wenig in Richtung transdermaler Elektrotransport-Vorrichtungen hervorgebracht, die mit den her kömmlichen PCA-Vorrichtungen hinsichtlich der Arzneimittelmenge, die zur Erzielung adäquater Analgesie und auf eine durch den Patienten gesteuerte Weise verabreicht wird, konkurrieren können. Ferner wurden nur geringe Fortschritte gemacht, um eine Hydrogelformulierung für einen Elektrotransport von Analgetika, insbesondere eine transdermale Elektrotransport-Abgabe von Fentanyl, bereitzustellen, die Langzeitstabilität aufweist und Leistungscharakteristika aufweist, die mit den durch den Patienten gesteuerten elektromechanischen Pumpen z. B. für eine intravenöse Abgabe von Analgetika verglichen werden können. Es besteht ein Bedarf, eine analgetische Formulierung in einer geeigneten Vorrichtung bereitzustellen, um die Vorteile aus der Bequemlichkeit einer Elektrotransport-Abgabe in einer kleinen, unabhängigen, durch den Patienten gesteuerten Vorrichtung zu ziehen.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung stellt eine Vorrichtung für eine verbesserte transdermale Elektrotransport-Abgabe von Fentanyl und Fentanyl-Analoga, insbesondere Sufentanil, bereit. Als solche stellt die Vorrichtung der Erfindung ein größeres Ausmaß an Effizienz bei der Elektrotransport-Abgabe von analgetisch wirksamem Fentanyl oder Sufentanil bereit, wobei zugleich ein größeres Maß an Sicherheit und Bequemlichkeit für den Patienten bei der Schmerzbehandlung ermöglicht wird. Die genannten und andere Vorteile der Erfindung werden durch eine Elektrotransport-Abgabevorrichtung zur Abgabe von Fentanyl oder Sufentanil durch eine Körperoberfläche (z. B. intakte Haut) durch Elektrotransport bereitgestellt, wobei die Vorrichtung eine anodische Silber-Donorelektrode, eine kathodische Gegenelektrode, ein Donorreservoir, das eine Beladungsmenge eines analgetischen Arzneimittels enthält, in elektrischem Kontakt mit der Donorrelektrode, wobei das analgetische Arzneimittel ein Salz eines Wirkstoffs ist, der aus Fentanyl und Fentanylanaloga ausgewählt ist, und einen elektronischen Schaltkreis, der die Abgabe des Analgetikums durch Beaufschlagen eines Elektrotransportstroms steuert, umfasst. Die Vorrichtung ist dazu angepasst, eine zur Induzierung und Aufrechterhaltung der Analgesie erforderliche Gesamtmenge des analgetischen Arzneimittels über einen Zeitraum abzugeben. Dabei ist die Beladungsmenge zweimal höher als die zur Induzierung und Aufrechterhaltung der Analgesie erforderliche Gesamtmenge, um eine vorrübergehende Verfärbung der Epidermis zu verhindern. Das anodische Donorreservoir enthält eine zumindest teilweise wässrige Lösung eines Fentanyl-/Sufentanilsalzes. Weiterhin stellt die Erfindung ein Verfahren zur Bereitstellung einer solchen Elektrotransport-Abgabevorrichtung bereit, wobei das Verfahren durch Eindringen einer Menge des Fentanyl- oder Sufentanilhalogenids in das Reservoir gekennzeichnet ist, die ausreicht, eine vorrübergehende Verfärbung der Epidermis zu verhindern und eine zur Induzierung und Aufrechterhaltung der Analgesie erforderliche Gesamtmenge an Analgetikum abzugeben.
  • In der Elektrotransport-Vorrichtung der Erfindung wird eine Donorreservoirformulierung für eine transdermale Elektrotransport-Vorrichtung zur Fentanyl/Sufentanil-Abgabe eingesetzt, die eine Silber enthaltende anodische Donorelektrode aufweist, wobei die Donorreservoirformulierung eine Wanderung von Silberionen in die Haut des Patienten und eine Verfärbung derselben im wesentlichen verhindert. Während der Stand der Technik den Vorteil gelehrt hat, ein Arzneimittel-Halogenidsalz zu verwenden, um die Wanderung von elektrochemisch erzeugten Silberionen zu verhindern (siehe Untereker et al., US 5 135 477 A ), ist jetzt entdeckt worden, daß für Halogenidsalze von Fentanyl oder Sufentanil, die entweder kontinuierlich oder mit Unterbrechungen über längere Elektrotransport-Abgabezeiträume (z. B. über Zeitspannen von mindestens mehreren Stunden) abgegeben werden, die Menge an Fentanyl-/Sufentanilhalogenid, die in dem Donorreservoir benötigt wird, um diese Silberwanderung zu verhindern, in beträchtlichem Überschuß gegenüber der Menge an Fentanyl/Sufentanil, die für therapeutische Zwecke erforderlich ist, vorliegen muß. Für Fentanylhydrochlorid ist festgestellt worden, daß die Menge von Arzneimittel, die benötigt wird, um eine Silberionenwanderung zu verhindern, mindestens die etwa dreifache Menge bezogen auf die Menge, die für eine Abgabe an den Patienten benötigt wird, zumindest unter den speziellen Elektrotransport-Abgabebedingungen (d. h. beaufschlagter Elektrotransportstrom, Reservoirgröße/-gewicht/-zusammensetzung und Zeitdauer der Beaufschlagung mit Elektrotransportstrom), die nachfolgend detaillierter beschrieben werden, ist.
  • Andere Vorteile und eine vollständigere Würdigung spezieller Anpassungen, Zusammensetzungsvariationen und physikalischer Eigenschaften der Erfindung können aus einer Prüfung der folgenden Zeichnungen, der detaillierten Beschreibung, der Beispiele und der beigefügten Ansprüche entnommen werden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung beschrieben, in der:
  • 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Elektrotransport-Arzneimittelabgabevorrichtung gemäß der Erfindung ist.
  • WEISEN ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft allgemein verbesserte Vorrichtungen für die transdermale Elektrotransportabgabe von Fentanyl oder Sufentanil in Form wasserlöslicher Salze, um eine systemische analgetische Wirkung zu erzielen. Dabei ist die Fentanyl- oder Sufentanilhalogenid-Donorreservoirzusammensetzung dazu angepaßt, in der Elektrotransport-Abgabevorrichtung mit einer anodischen Silber-Donorelektrode verwendet zu werden, wobei die Formulierung wirksam ist, Verfärbungen der Haut durch Silberionen, die während der Oxidation der Silberanode gebildet und gemeinsam mit dem Arzneimittel in die Haut des Patienten abgegeben werden, zu verhindern.
  • Da Fentanyl und Sufentanil beides Basen sind, sind die Salze von Fentanyl und Sufentanil typischerweise Säureadditionssalze, z. B. Citratsalze, Hydrochloridsalze, u. s. w. Die Säureadditionssalze von Fentanyl haben typischerweise Löslichkeiten in Wasser von ungefähr 25 bis 30 mg/ml. Die Säureadditionssalze von Sufentanil haben typischerweise Löslichkeiten in Wasser von ungefähr 45 bis 50 mg/ml. Wenn diese Salze in eine Lösung (z. B. eine wäßrige Lösung) eingebracht werden, lösen sich die Salze und bilden protonierte Fentanyl- oder Sufentanilkationen und Gegen (z. B. Citrat- oder Chlorid-)Anionen. Als solche werden die Fentanyl-/Sufentanilkationen von der anodischen Elektrode einer Elektrotransport-Abgabevorrichtung verabreicht. Anodische Silberelektroden sind für eine transdermale Elektrotransport-Abgabe als ein Weg zur Aufrechterhaltung von pH-Stabilität in dem anodischen Reservoir vorgeschlagen worden. Siehe beispielsweise Untereker et al., US 5 135 477 A , und Petelenz et al., US 4 752 285 B1 . Diese Patente erwähnen auch einen der Nachteile einer Verwendung einer anodischen Silberelektrode in einer Elektrotransport-Abgabevorrichtung, nämlich daß das Beaufschlagen mit Strom durch die Silberanode dazu führt, daß das Silber oxidiert wird (Ag → Ag+ + e), wodurch Silberkationen gebildet werden, die mit dem kationischen Arzneimittel um eine Abgabe in die Haut durch Elektrotransport konkurrieren. Eine Wanderung von Silberionen in die Haut führt zu einer vorübergehenden Verfärbung der Epidermis („transient epidermal discoloration” (TED)) der Haut. Zusätzlich zu diesen Patenten lehren Phipps et al., WO 95/27350 A1 die Verwendung von zusätzlichen Chloridionenquellen in Form von Chloridharzen mit hohem Molekulargewicht in dem Donorreservoir einer transdermalen Elektrotransport-Abgabevorrichtung. Obwohl diese Harze hochwirksam sind, ausreichend Chlorid bereitzustellen, um eine Wanderung von Silberionen und die damit verbundenen Hautverfärbungen zu verhindern, können diese Harze auch nachteilige Reaktionen mit entweder dem abzugebenden Arzneimittel (d. h. eine Bindung von Arzneimittel an das Harz) und/oder mit der Haut des Patienten (d. h. wodurch zu Hautirritationsreaktionen beigetragen wird) eingehen. Dementsprechend wird für die Zwecke der folgenden Diskussion angenommen, daß die Donorreservoirformulierungen der Erfindung im wesentlichen frei von derartigen Harzen als sekundären Chloridionenquellen sind. Selbstverständlich werden während eines Betriebs einer transdermalen Elektrotransport-Vorrichtung Chloridionen aus dem Körper des Patienten von der Haut zu dem anodischen Reservoir wandern. Dieses inhärente Phänomen findet auch während des Betriebs der Vorrichtungen der Erfindung statt und als solches wird das aus der Haut zu dem anodischen Donorreservoir ausströmende Chlorid nicht als eine „zusätzliche Quelle von Halogenid-/Chloridionen" in dem Sinne, wie der Begriff hier verwendet wird, aufgefaßt. Während die Patente von Untereker und Petelenz lehren, daß durch das Vorsehen eines kationischen Arzneimittel in Form eines Halogenidsalzes die Wanderung von Silberionen verhindert wird (d. h. indem die Silberionen mit dem Halogenid-Gegenion des Arzneimittels unter Bildung eines Wasser-unlöslichen Silberhalogenidniederschlags reagieren; Ag+ + X → AgX), ist jetzt festgestellt worden, daß ein beträchtlicher Überschuß (d. h. eine Menge, die in beträchtlichem Überschuß gegenüber dem Fentanylhalogenidsalz, das an den Patienten zum Zwecke der Erzielung von Analgesie abgegeben werden muß, vorliegt) von Fentanylhalogenid in einem Donorreservoir einer Fentanyl-Elektrotransport-Abgabevorrichtung bereitgestellt werden muß, um eine Silberionenwanderung zu verhindern. Dies trifft insbesondere für jene transdermalen Elektrotransport-Abgabevorrichtungen zu, die dazu angepaßt sind, einen Elektrotransportstrom für längere Zeitspannen, z. B. länger als ungefähr 6 h, zu beaufschlagen.
  • Im allgemeinen wird die „Überschuß"menge Fentanylhalogenid, die benötigt wird, um eine Silberionenwanderung zu verhindern, in hohem Maße von einer Anzahl von Faktoren abhängen, einschließlich dem jeweiligen verwendeten Halogenidsalz (z. B. Chlorid-, Fluorid-, Bromid- oder Iodidsalz des Arzneimittels), dem Pegel des beaufschlagten Elektrotransportstroms, Größe/Gewicht/Zusammensetzung des Donorreservoirs, dem Wert der beaufschlagten Stromdichte und der Zeitdauer, über welche der Elektrotransportstrom beaufschlagt wird. Wir haben für ein Abgeben von Fentanylhydrochlorid aus Donorreservoiren auf Basis von Polyvinyl alkohol, die verwendet werden, um Fentanyl für Zeitspannen bis zu ungefähr 15 h abzugeben, bestimmt, daß die Menge an Fentanyl-HCl, die benötigt wird, um eine Silberionenwanderung während der Elektrotransport-Abgabe zu verhindern, ungefähr die 2- bis 3fache Menge Fentanyl-HCl bezogen auf jene Menge ist, die für eine Abgabe in den Patienten über den gleichen Zeitraum zu Zwecken einer Induzierung und Aufrechterhaltung von Analgesie benötigt wird.
  • In dem speziellen Fall einer Elektrotransport-Abgabevorrichtung, die ein Donorreservoir auf Grundlage von Polyvinylalkohol aufweist, das Fentanylhydrochlorid enthält und ein Gesamtgewicht (auf hydratisierter Basis) von ungefähr 0,3 bis 0,8 g hat, wobei die Vorrichtung (1) eine Silber (z. B. Silberfolie oder eine mit Silberpulver beladene Polymerfolie) enthaltende anodische Donorelektrode, die in elektrischem Kontakt mit dem Donorreservoir steht, aufweist, (2) eine elektrische Stromquelle, die die Donorelektrode und die Gegenelektrode mit einem GS- oder DC-Strom von ungefähr 190 μA bis 230 μA beaufschlagt, aufweist, (3) eine Stromdichte, gemessen als der gesamte beaufschlagte Strom geteilt durch die Hautkontaktfläche des Donorreservoirs, von weniger als ungefähr 0,3 mA/cm2 beaufschlagt und (4) in der Lage ist, einen derartigen Strom für bis zu ungefähr achtzig separate Abgabeintervalle von ungefähr 8 bis ungefähr 12 min Dauer zu beaufschlagen, ist die zur Induzierung und Aufrechterhaltung von Analgesie erforderliche Fentanyl-HCl-Beladung ungefähr 2,5 bis 3,5 mg, wohingegen die Fentanyl-HCl-Beladung, die zur Verhinderung von TED erforderlich ist, mindestens ungefähr 8 bis 10 mg und vorzugsweise mindestens ungefähr 11 bis 13 mg ist. Speziell in dem Falle einer Elektrotransport-Abgabevorrichtung, die ein Donorreservoir auf Grundlage von Polyvinylalkohol aufweist, das Fentanylhydrochlorid enthält und ein Gesamtgewicht (auf hydratisierter Basis) von ungefähr 0,5 bis 0,8 g aufweist, wobei die Vorrichtung die Elektroden mit einem GS- oder DC-Strom von ungefähr 210 μA beaufschlagt und in der Lage ist, einen derartigen Strom für bis zu ungefähr achtzig separate Abgabeintervalle von ungefähr 10 min Dauer zu beaufschlagen, ist die Fentanyl-HCl-Beladung, die zur Induzierung und Aufrechterhaltung von Analgesie benötigt wird, ungefähr 3 mg, wohingegen die Fentanyl-HCl-Beladung, die zur Verhinderung von TED erforderlich ist, mindestens ungefähr 9 mg und vorzugsweise mindestens ungefähr 12 mg ist.
  • Um die Beladungsmenge eines anderen Halogenidsalzes von Fentanyl als Fentanyl-HCl zu ermitteln, ist nur erforderlich, eine äquivalente molare Menge an Halogenidionen dem Reservoir zuzuführen, da die Silberhalogenidsalze eine ziemlich gleichförmig geringe Wasserlöslichkeit aufweisen. Beispielsweise entspricht die Beladung von 8 bis 10 mg Fentanyl-HCl einer molaren Beladung von ungefähr 20 bis 25 μmol. Dementsprechend werden ungefähr 20 bis 25 μmol eines beliebigen anderen der Fentanylhalogenide (z. B. Fentanylfluorid, Fentanylbromid oder Fentanyliodid) ein ähnliches Ausmaß einer Verhinderung einer Silberwanderung wie Fentanyl-HCl bewirken.
  • Zusätzlich zu Fentanyl können „Überschuß"mengen von Sufentanilhalogenidsalzen gleichfalls verwendet werden, um eine Wanderung von Silberionen zu verhindern. Da Sufentanil ungefähr 7 bis 10fach wirksamer als Fentanyl ist, ist nur das ungefähr 0,1 bis 0,14-fache der Fentanyldosis erforderlich, um ein äquivalentes Ausmaß an Analgesie zu erzielen. Da jedoch die transdermale Elektrotransport-Abgabeeffizienz von Sufentanil (d. h. die Rate, mit der Sufentanil pro Einheit des beaufschlagten Elektrotransportstroms abgegeben wird) nur ungefähr ein Drittel derjenigen von Fentanyl ist, ist der beaufschlagte Elektrotransportstrom, der erforderlich ist, um das gleiche Ausmaß von Analgesie mit Sufentanil zu erzielen, ungefähr der 0,3- bis 0,4-fache bezogen auf jenen, der für Fentanyl benötigt wird. Dementsprechend wird die „Überschuß"menge von Sufentanilchlorid, die benötigt wird, um eine Silberionenwanderung während der Elektrotransport-Abgabe von Sufentanil zu verhindern, entsprechend auf ungefähr 6 bis 10 μmol oder ungefähr 2,4 bis 4 mg reduziert. Die Menge an Sufentanil-HCl-Beladung, die benötigt wird, um eine Silberionenwanderung zu verhindern, bezogen auf die Beladung, die benötigt wird, um eine analgetische Wirkung in einem Patienten zu erzielen, ist mindestens das ungefähr 4-fache der analgetisch wirksamen Beladung.
  • Solange das Reservoirmatrixmaterial im wesentlichen keine Silberionen-Bindungskapazität aufweist (d. h. mittels fixierter anionischer (z. B. COO) Gruppen, wie sie in Kationenaustauschmembranen gefunden werden), hat das jeweilige als Donorreservoirmatrix gewählte Matrixmaterial wenn überhaupt nur eine geringe Wirkung auf die Mindestbeladung von Halogenidsalzen von Fentanyl und Sufentanil, die wirksam ist, um eine Silberionenwanderung in die Haut des Patienten zu verhindern. Insbesondere Hydrogelmatrices zeigen geringe oder gar keine Neigung, Silberionen zu binden, und sind dementsprechend ein bevorzugtes Matrixmaterial für eine Verwendung unter diesem Aspekt der Erfindung.
  • Vorzugsweise wird die Konzentration an Fentanyl oder Sufentanil in Lösung in dem Donorreservoir bei oder über einer Konzentration gehalten, bei der der transdermale Fentanyl/Sufentanil-Elektrotransportfluß abhängig von der Arzneimittelkonzentration in dem Donorreservoir wird. Der transdermale Fentanyl-Elektrotransportfluß beginnt von der Konzentration des Fentanylsalzes in wäßriger Lösung abhängig zu werden, wenn die Fentanylsalzkonzentration unter ungefähr 11 bis 16 mM fällt.
  • Die Konzentration von 11 bis 16 mM wird nur auf Grundlage des Volumens von flüssigem Lösemittel, das in dem Donorreservoir verwendet wird, und nicht auf Grundlage des Gesamtvolumens des Reservoirs berechnet. In anderen Worten umfaßt die Konzentration von 11 bis 16 mM nicht das Volumen des Reservoirs, das durch das Reservoirmatrixmaterial (z. B. Hydrogel- oder andersartiges Matrixmaterial) dargestellt wird. Darüberhinaus beruht die Konzentration von 11 bis 16 mM auf der Anzahl von Molen Fentanylsalz und nicht auf der äquivalenten Anzahl von Molen der freien Fentanylbase, die in der Donorreservoirlösung enthalten sind. Für Fentanyl-HCl entspricht die Konzentration von 11 bis 16 mM ungefähr 4 bis 6 mg/ml. Andere Fentanylhalogenidsalze werden geringfügig davon abweichende auf das Gewicht bezogene Konzentrationsbereiche aufweisen beruhend auf dem Unterschied im Molekulargewicht des Gegenions des jeweiligen in Frage kommenden Fentanylsalzes. Wenn die Fentanylsalzkonzentration auf ungefähr 11 bis 16 mM abfällt, beginnt der transdermale Fentanyl-Elektrotransportfluß signifikant abzunehmen, sogar wenn der beaufschlagte Elektrotransportstrom konstant bleibt. Um einen vorhersagbaren Fentanylfluß bei einem bestimmten Pegel des beaufschlagten Elektrotransportstroms sicherzustellen, wird dementsprechend die Fentanylsalzkonzentration in der in dem Donorreservoir enthaltenen Lösung vorzugsweise über ungefähr 11 mM und noch bevorzugter über ungefähr 16 mM gehalten. Zusätzlich zu Fentanyl haben auch wasserlösliche Salze von Sufentanil Mindestkonzentrationen in wäßriger Lösung, unter denen der transdermale Elektrotransportfluß abhängig von der Konzentration des Sufentanilsalzes in Lösung wird. Die Mindestkonzentration für Sufentanil beträgt ungefähr 1,7 mM.
  • Die Erfindung stellt eine Elektrotransport-Abgabevorrichtung für das Abgeben von Fentanyl oder Sufentanil durch eine Körperoberfläche, z. B. Haut, um eine analgetische Wirkung zu erzie len, bereit. Das Fentanyl- oder Sufentanilsalz wird vorzugsweise in einem Donorreservoir einer Elektrotransport-Abgabevorrichtung als eine wäßrige Salzlösung bereitgestellt.
  • Die Fentanyl-Dosis, die durch transdermalen Elektrotransport abgegeben wird, beträgt vorzugsweise ungefähr 20 μg bis ungefähr 60 μg über einen Abgabezeitraum von bis zu ungefähr 20 min bei humanen Patienten mit einem Körpergewicht von 35 kg oder mehr. Bevorzugter ist eine Dosierung von ungefähr 35 μg bis ungefähr 45 μg und am meisten bevorzugt ist eine Dosierung von ungefähr 40 μg für den Abgabezeitraum. Die Vorrichtung der Erfindung umfaßt ferner vorzugsweise Mittel zum Abgeben von ungefähr 10 bis 100 und noch bevorzugter ungefähr 20 bis 80 zusätzlichen ähnlichen Dosen über einen Zeitraum von 24 h, um die analgetische Wirkung zu erzielen und aufrechtzuerhalten.
  • Die Sufentanil-Dosis, die durch transdermalen Elektrotransport abgegeben wird, beträgt vorzugsweise ungefähr 2,3 μg bis ungefähr 7,0 μg über einen Abgabezeitraum von bis zu ungefähr 20 min bei humanen Patienten mit einem Körpergewicht von 35 kg oder mehr. Bevorzugter ist eine Dosierung von ungefähr 4 μg bis ungefähr 5,5 μg und am meisten bevorzugt ist eine Dosierung von ungefähr 4,7 μg für den Abgabezeitraum. Die Vorrichtung der Erfindung umfaßt ferner vorzugsweise Mittel zum Abgeben von ungefähr 10 bis 100 und noch bevorzugter ungefähr 20 bis 80 zusätzlichen ähnlichen Dosen über einen Zeitraum von 24 h, um die analgetische Wirkung zu erzielen und aufrechtzuerhalten.
  • Die Formulierung in dem Fentanyl-/Sufentanilsalz enthaltenden anodischen Reservoir für eine transdermale Abgabe der vorstehend angegebenen Dosen von Fentanyl/Sufentanil durch Elektrotransport umfaßt vorzugsweise eine wäßrige Lösung eines wasserlöslichen Fentanyl-/Sufentanilsalzes, wie HCl-Salzes. Am meisten bevorzugt ist die wäßrige Lösung innerhalb einer hydrophilen Polymermatrix, wie einer Hydrogelmatrix, enthalten. Das Fentanyl-/Sufentanilsalz liegt in einer ausreichenden Menge vor, um die vorstehend angegebenen Dosen transdermal durch Elektrotransport über einen Abgabezeitraum von bis zu ungefähr 20 min abzugeben, um eine systemische analgetische Wirkung zu erzielen. Das Fentanyl-/Sufentanilsalz macht typischerweise ungefähr 1 bis 10 Gew.-% der Donorreservoirformulierung (einschließlich des Gewichts der polymeren Matrix) auf vollständig hydratisierter Basis und noch bevorzugter ungefähr 1 bis 5 Gew.-% der Donorreservoirformulierung auf vollständig hydratisierter Basis aus. Obwohl dies für die Erfindung nicht kritisch ist, liegen die beaufschlagte Elektrotransportstromdichte typischerweise im Bereich von ungefähr 50 bis 150 μA/cm2 und der beaufschlagte Elektrotransportstrom typischerweise im Bereich von ungefähr 150 bis 240 μA.
  • Das anodische, Fentanyl-/Sufentanilsalz enthaltende Hydrogel kann geeigneterweise aus einer beliebigen Vielzahl von Materialien hergestellt sein, umfaßt aber vorzugsweise ein hydrophiles polymeres Material, vorzugsweise eines, das von polarer Natur ist, um die Arzneimittelstabilität zu verbessern. Geeignete polare Polymere für die Hydrogelmatrix umfassen eine Vielzahl synthetischer und natürlich vorkommender polymerer Materialien. Eine bevorzugte Hydrogelformulierung enthält ein geeignetes hydrophiles Polymer, einen Puffer, ein Feuchthaltemittel, ein Verdickungsmittel, Wasser und ein wasserlösliches Fentanyl- oder Sufentanilsalz (z. B. HCl-Salz). Eine bevorzugte hydrophile Polymermatrix ist Polyvinylalkohol, beispielsweise ein gewaschener und vollständig hydrolysierter Polyvinylalkohol (PVOH). Ein geeigneter Puffer ist ein Ionenaustauschharz, das ein Copolymer von Methacrylsäure und Divinylbenzol ist und sowohl in einer Säure- als auch in einer Salzform vorliegt. Ein Beispiel eines derartigen Puffers ist eine Mischung von Polacrilin (Copolymer von Methacrylsäure und Divinylbenzol, und dem Kaliumsalz davon. Eine Mischung der Säure- und Kaliumsalzformen von Polacrilin wirkt als ein polymerer Puffer, um den pH-Wert des Hydrogels auf ungefähr pH 6 einzustellen. Die Verwendung eines Feuchthaltemittels in der Hydrogelformulierung ist nützlich, um den Verlust von Feuchtigkeit aus dem Hydrogel zu hemmen. Ein Beispiel für ein geeignetes Feuchthaltemittel ist Guaran. Verdickungsmittel sind in einer Hydrogelformulierung gleichfalls hilfreich. Beispielsweise trägt ein Polyvinylalkoholverdickungsmittel, wie Hydroxypropylmethylcellulose (z. B. Methocel K100MP, erhältlich von Dow Chemical, Midland, MI), dazu bei, die Rheologie einer heißen Polymerlösung, wenn sie in eine Form oder einen Hohlraum abgefüllt wird, zu modifizieren. Die Hydroxypropylmethylcellulose nimmt beim Abkühlen an Viskosität zu und verringert die Neigung einer abgekühlten Polymerlösung signifikant, die Form oder den Hohlraum zu überfüllen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt die anodische Fentanyl-/Sufentanilsalz enthaltende Hydrogelformulierung ungefähr 10 bis 15 Gew.-% Polyvinylalkohol, 0,1 bis 0,4 Gew.-% Harzpuffer und ungefähr 1 bis 2 Gew.-% Fentanyl- oder Sufentanilsalz, vorzugsweise das Hydrochloridsalz. Der Rest sind Wasser und Inhaltsstoffe, wie Feuchthaltemittel, Verdickungsmittel, u. s. w. Die auf Polyvinylalkohol (PVOH) basierende Hydrogelformulierung wird hergestellt, indem alle Materialien einschließlich des Fentanyl- oder Sufentanilsalzes in einem einzigen Gefäß bei erhöhten Temperaturen von ungefähr 90°C bis 95°C für mindestens ungefähr 0,5 h gemischt werden. Die heiße Mischung wird dann in Schaumstofformen gegossen und bei Gefriertemperatur von ungefähr –35°C über Nacht gelagert, um das PVOH zu vernetzen. Bei Erwärmen auf Raumtemperatur wird ein zähes elastomeres Gel erhalten, das für einen Elektrotransport von Fentanyl geeignet ist.
  • Die Hydrogelformulierungen werden in einer Elektrotransportvorrichtung, wie nachfolgend beschrieben, verwendet. Eine geeignete Elektrotransportvorrichtung umfaßt eine anodische, vorzugsweise Silber enthaltende Donorelektrode und eine kathodische, vorzugsweise Silberchlorid enthaltende Gegenelektrode. Die Donorelektrode steht in elektrischem Kontakt mit dem Donorreservoir, das die wäßrige Lösung eines Fentanyl-/Sufentanilsalzes enthält. Wie vorstehend beschrieben, ist das Donorreservoir vorzugsweise eine Hydrogelformulierung. Das Gegenreservoir umfaßt gleichfalls vorzugsweise eine Hydrogelformulierung, die eine (z. B. wäßrige) Lösung eines biologisch verträglichen Elektrolyten, wie mit Citrat gepufferte Kochsalzlösung, enthält. Die anodischen und kathodischen Hydrogelreservoire weisen vorzugsweise jeweils eine Hautkontaktfläche von ungefähr 1 bis 5 cm2 und noch bevorzugter von ungefähr 2 bis 3 cm2 auf. Die anodischen und kathodischen Hydrogelreservoire haben vorzugsweise eine Dicke von ungefähr 0,05 bis 0,25 cm und noch bevorzugter von ungefähr 0,15 cm. Der beaufschlagte Elektrotransportstrom beträgt ungefähr 150 μA bis ungefähr 240 μA abhängig von der gewünschten analgetischen Wirkung. Am meisten bevorzugt ist der beaufschlagte Elektrotransportstrom ein im wesentlichen konstanter GS- oder DC-Strom während des Dosierungsintervalls.
  • Es wird nun Bezug auf die 1 genommen, die eine beispielhafte Elektrotransport-Vorrichtung zeigt, die erfindungsgemäß verwendet werden kann. 1 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Elektrotransport-Vorrichtung 10 mit einem Aktivierungsschalter in Form eines Tastschalters 12 und einer Anzeige in Form einer lichtemittierenden Diode (LED) 14.
  • Die Vorrichtung 10 umfaßt ein oberes Gehäuse 16, eine Baugruppe mit einer gedruckten Schaltung 18, ein unteres Gehäuse 20, eine Anodenelektrode 22, eine Kathodenelektrode 24, ein Anodenreservoir 26, ein Kathodenreservoir 28 und einen hautverträglichen Klebstoff 30. Das obere Gehäuse 16 hat seitliche Flügel 15, die dazu beitragen, die Vorrichtung 10 auf der Haut eines Patienten zu halten. Das obere Gehäuse 16 ist vorzugsweise aus einem spritzgießbaren Elastomer (z. B. Ethylenvinylacetat) gebildet. Die Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 umfaßt einen integrierten Stromkreis 19, der mit diskreten elektrischen Komponenten 40 und einer Batterie 32 gekoppelt ist. Die Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 ist an dem Gehäuse 16 durch Zapfen (in 1 nicht gezeigt) befestigt, die durch Öffnungen 13a und 13b hindurchgehen, wobei die Enden der Zapfen erwärmt bzw. geschmolzen werden, um die Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 mit dem Gehäuse 16 heiß zusammenzufügen. Das untere Gehäuse 20 ist an dem oberen Gehäuse 16 mittels des Klebstoffs 30 angeheftet, wobei die obere Oberfläche 34 des Klebstoffs 30 sowohl an das untere Gehäuse 20 als auch an das obere Gehäuse 16 einschließlich der nach unten weisenden Oberflächen der Flügel 15 anhaftet.
  • Auf der Unterseite der Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 (teilweise) gezeigt ist eine Batterie 32, die vorzugsweise eine Knopfzellenbatterie und am meisten bevorzugt eine Lithiumzelle ist. Andere Batterietypen können für die Versorgung der Vorrichtung 10 mit Energie gleichfalls eingesetzt werden.
  • Die Stromkreisausgänge (in 1 nicht gezeigt) der Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 stellen einen elektrischen Kontakt mit den Elektroden 24 und 22 durch Öffnungen 23, 23' in den Vertiefungen 25, 25', die in dem unteren Gehäuse gebildet sind, mittels elektrisch leitender Klebstoffstreifen 42, 42' her. Die Elektroden 22 und 24 ihrerseits stehen in direktem mechanischen und elektrischen Kontakt mit den Oberseiten 44', 44 von Reservoiren 26 und 28. Die Unterseiten 46', 46 der Reservoire 26, 28 berühren die Haut des Patienten durch die Öffnungen 29', 29 im Klebstoff 30. Nach einem Herunterdrücken des Tastschalters 12 liefert der elektronische Schaltkreis auf der Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 einen vorher festgelegten GS- oder DC-Strom zu den Elektroden/Reservoiren 22, 26 und 24, 28 für ein Abgabeintervall von vorher festgelegter Länge, z. B. ungefähr 10 min. Vorzugsweise übermittelt die Vorrichtung an den Verwender eine visuelle oder akustische Bestätigung des Beginns des Arzneimittelabgabe- oder -bolusintervalls mittels der LED 14, die erleuchtet wird, und/oder mittels eines akustischen Tonsignals von z. B. einer Piep- oder Hupvorrichtung („Beeper"). Dann wird ein analgetisches Arzneimittel, z. B. Fentanyl, durch die Haut des Patienten, z. B. auf dem Arm, für das vorher festgelegte (z. B. 10-minütige) Abgabeintervall abgegeben. In der Praxis erhält ein Verwender eine Rückmeldung hinsichtlich des Beginns des Arzneimittelabgabeintervalls durch visuelle (LED 14 wird erleuchtet) und/oder akustische Signale (ein Piepsen oder Hupen von dem „Beeper").
  • Die anodische Elektrode 22 enthält vorzugsweise Silber und die kathodische Elektrode 24 enthält vorzugsweise Silberchlorid. Beide Reservoire 26 und 28 enthalten vorzugsweise Polymerhydrogelmaterialien, wie hier beschrieben. Die Elektroden 22, 24 und Reservoire 26, 28 werden durch das untere Gehäuse 20 zurückgehalten. Für Fentanyl- und Sufentanilsalze ist das anodische Reservoir 26 das „Donor"-Reservoir, das das Arzneimittel enthält, und das kathodische Reservoir 28 enthält einen biologisch verträglichen Elektrolyten.
  • Der Tastschalter 12, der elektronische Schaltkreis auf der Baugruppe mit der gedruckten Schaltung 18 und die Batterie 32 sind haftend zwischen dem oberen Gehäuse 16 und dem unteren Gehäuse 20 „angesiegelt". Das obere Gehäuse 16 enthält vorzugsweise ein Gummimaterial oder andersartiges elastomeres Material. Das untere Gehäuse 20 enthält vorzugsweise ein lagenförmiges Kunststoff- oder Elastomermaterial (z. B. Polyethylen), das leicht unter Bildung von Vertiefungen 25, 25' geformt und zur Bildung von Öffnungen 23, 23' geschnitten werden kann. Die zusammengefügte Vorrichtung 10 ist vorzugsweise wasserbeständig (d. h. beständig gegen Spritzer) und am meisten bevorzugt wasserdicht. Das System hat einen geringen Querschnitt, der sich leicht an den Körper anpaßt, wodurch Bewegungsfreiheit bei der Tragestelle und um diese herum ermöglicht wird. Das Anoden-/Arzneimittelreservoir 26 und das Kathoden-/Salzreservoir 28 sind auf der die Haut berührenden Seite der Vorrichtung 10 lokalisiert und sind ausreichend voneinander getrennt, um einen unbeabsichtigten elektrischen Kurzschluß während normaler Handhabung und Verwendung zu verhindern.
  • Die Vorrichtung 10 haftet auf der Körperoberfläche des Patienten (z. B. der Haut) mittels eines umlaufenden Klebstoffs 30, der eine Oberseite 34 und eine den Körper berührende Seite 36 aufweist. Die Klebstoffseite 36 hat Hafteigenschaften, die sicherstellen, daß die Vorrichtung 10 auf dem Körper während normaler Aktivität des Verwenders an Ort und Stelle bleibt, und erlaubt dennoch eine vernünftige Entfernung nach der vorher festgelegten Tragedauer (z. B. 24 h). Die obere Klebstoffseite 34 haftet an dem unteren Gehäuse 20 und hält die Elektroden und Arzneimittelreservoire innerhalb der Gehäusevertiefungen 25, 25' zurück und hält gleichfalls das untere Gehäuse 20 angeheftet an dem oberen Gehäuse 16.
  • Der Tastschalter 12 ist an der Oberseite der Vorrichtung 10 lokalisiert und wird durch Kleidung hindurch leicht betätigt. Ein zweifaches Drücken des Tastschalters 12 innerhalb einer kurzen Zeitspanne, z. B. drei Sekunden, wird vorzugsweise verwendet, um die Vorrichtung 10 für eine Abgabe von Arzneimittel zu aktivieren, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Betätigung der Vorrichtung 10 minimiert wird.
  • Bei einer Aktivierung mittels des Schalters signalisiert ein akustischer Alarm den Beginn der Arzneimittelabgabe, zu welcher Zeit der Stromkreis einen vorher festgelegten Pegel GS- oder DC-Strom an die Elektroden/Reservoire für ein vorher festgelegtes Abgabeintervall (z. B. 10 min) liefert. Die LED 14 bleibt während des Abgabeintervalls „an", wodurch angezeigt wird, daß die Vorrichtung 10 sich in einer Betriebsweise der aktiven Arzneimittelabgabe befindet. Die Batterie hat vorzugsweise ausreichende Kapazität, um die Vorrichtung 10 kontinuierlich mit dem vorher festgelegten Pegel an GS- oder DC-Strom für die gesamte Tragedauer (z. B. 24 h) zu beaufschlagen.
  • Die Erfindung wird weiter durch die folgenden Beispiele erläutert, die die Erfindung veranschaulichen, aber den Umfang der Erfindung nicht beschränken.
  • BEISPIEL 1
  • Die folgende Studie wurde ausgeführt, um die Menge an Fentanylhydrochlorid-Arzneimittelbeladung zu bestimmen, die erforderlich ist, um eine Silberwanderung, die zu einer vorübergehenden Verfärbung der Epidermis führt, aus einer transdermalen Fentanyl-Elektrotransport-Abgabevorrichtung mit einem Donorreservoirgel, das ungefähr 0,6 g wiegt und eine Hautkontaktfläche von ungefähr 2,8 cm2 aufweist, wobei die Vorrichtung für eine Zeitdauer von bis zu 24 h getragen wird und einen Elektrotransportstrom von 240 μA (d. h eine Stromdichte von 87 μA/cm2) über ein Abgabeintervall von ungefähr 10 min zur Abgabe einer 40 μg Dosis beaufschlagt und bis zu 80 solcher Dosen über die 24-stündige Tragedauer abgeben kann, zu verhindern. Demzufolge hat die Vorrichtung die Fähigkeit, bis zu 3,2 mg Fentanyl (80 × 40 μg = 3,2 mg) für therapeutische Zwecke abzugeben.
  • Fentanyl-HCl enthaltende Donorreservoire auf Grundlage von Polyvinylalkohol (PVOH)-Hydrogel, wobei jedes Reservoir ein Gesamtgewicht von ungefähr 0,15 g hatte, wurden aus der folgenden Zusammensetzung hergestellt:
    Material Gew.-%
    Wasser 80,8
    PVOH 15,0
    Fentanyl-HCl 2,0
    Polacrilin 0,1
    0,5 N NaOH 2,1
  • Die Materialien wurden in einem mit einem Mantel versehenen Becherglas bei 90°C gemischt und dann wurden 0,15 g-Aliquots des flüssigen Gels in Schaumstofformen abgefüllt und über Nacht bei Temperaturen, die von –15 bis zu –50°C reichten, eingefroren. Die Gele hatten eine Scheibenform mit einer Fläche von 1,0 cm2 und einer Dicke von 1,6 mm.
  • Eine Silberfolie wurde an eine Oberfläche jedes der Gele zur Bildung einer anodischen Donorelektrodenanordnung, umfassend die Silberfolienanode und das Fentanyl enthaltende Gelreservoir, laminiert. Gegenelektrodenanordnungen wurden unter Verwendung von PVOH-Gelen ähnlicher Größe, die Citrat-gepufferte Kochsalzlösung (pH 4) enthielten, hergestellt. Eine kathodische Silberchloridelektrode (d. h. eine mit Silberchloridpulver beladene Polyisobutylenfolie) wurde an eine Oberfläche der Gegengele laminiert. Die Elektroden wurden elektrisch mit auf übliche Weise hergestellten Stromquellen, die einen konstanten DC- oder GS-Strom von 240 μA (87 μA/cm2) anlegten, verbunden.
  • Die Elektrotransportsysteme wurden auf die Außenseite der Oberarme von sechs männlichen Freiwilligen aufgebracht und für eine Zeitdauer von 15 h getragen, was ungefähr 10% länger ist als die maximale Zeit, für die durch dieses System Strom beaufschlagt wird (d. h. 80 × 10 min = 13,3 h). Über die 15-stündige Tragedauer beaufschlagten die Systeme kontinuierlich Strom, wonach die Systeme entfernt wurden und der Arm jeder Testperson sorgfältig untersucht wurde, um zu bestimmen, ob eine vorübergehende Verfärbung der Epidermis (TED), verursacht durch Wanderung von in der anodischen Elektrodenanordnung gebildeten Silberionen, aufgetreten war. Die Testpersonen wurden erneut eine Stunde und nochmals 24 h nach der Entfernung des Systems zur Bestätigung der anfänglichen TED-Ablesung untersucht. Bei allen sechs Testpersonen trat keine TED an der Stelle der Anheftung der anodischen Elektrodenanordnung auf. Dies legt nahe, daß eine Fentanyl-HCl-Beladung von ungefähr 1,8 bis 2 Gew.-% oder ungefähr 3 mg in diesen Gelen eine ausreichende Menge an Chloridionen bereitstellt, um eine Wanderung von Silberionen, die durch Oxidation der Silberanode gebildet werden, in die Haut des Patienten über die 15-stündige Tragedauer zu verhindern. Dementsprechend wird ein Elektrotransport-System, das den gleichen Pegel an Elektrotransportstrom über eine maximale Dosierungsdauer von 13,3 h beaufschlagt, in ähnlicher Weise keine TED hervorrufen, sogar unter Bedingungen maximaler Verwendung nicht. Die Beladung mit 2 Gew.-% Fentanyl-HCl in diesen Donorgelreservoiren auf Grundlae von PVOH kann hinsichtlich größerer Reservoire vergrößert werden. Für ein Fentanyl-HCl enthaltendes Donorreservoir auf PVOH-Basis mit einem Gesamtgewicht von ungefähr 0,6 g, wobei das Reservoir im wesentlichen keine andere Quelle für Chloridionen als die Arzneimittelgegenionen enthält, sollte dementsprechend die Fentanyl-HCl-Beladung mindestens ungefähr 11 mg (d. h. 1,8 Gew.-% × 0,6 g = 11 mg) betragen, sogar obwohl die Höchstmenge an Fentanyl, die aus der Vorrichtung über die 24-stündige Tragedauer hinweg abgegeben werden kann, nur ungefähr 3,2 mg Fentanyl beträgt. Um eine Silberwanderung in dieser Vorrichtung unter Bedingungen einer maximalen Verwendung zu verhindern, muß eine Überschußmenge an Fentanyl-HCl in das anodische Donorreservoir eingebracht werden, wobei die Überschußbeladung der ungefähr 3- bis 4fachen Menge bezogen auf die Menge an Fentanyl, die für therapeutische Zwecke benötigt wird, entspricht.
  • Zusammenfassend festgestellt, stellt die Erfindung eine verbesserte Vorrichtung für den transdermalen Elektrotransport von wasserlöslichen Salzen von Fentanyl und Sufentanil bereit, wobei die Vorrichtung eine anodische Silber-Donorelektrode und vorzugsweise ein Donorreservoir auf Hydrogelbasis aufweist. Die Elektrotransport-Vorrichtung ist vorzugsweise eine durch den Patienten gesteuerte Vorrichtung. Die Hydrogelformulierung enthält eine Arzneimittelkonzentration, die ausreicht, um eine Wanderung von Silberionen zur Haut eines Trägers der Elektrotransport-Vorrichtung zu hemmen und dementsprechend eine vorübergehende Verfärbung der Epidermis zu verhindern, und ein annehmbares Ausmaß von Analgesie bereitzustellen.

Claims (21)

  1. Elektrotransport-Vorrichtung (10) zum Verabreichen einer Gesamtmenge eines analgetischen Arzneimittels durch eine Körperoberfläche, umfassend: – eine anodische Silber-Donorelektrode (22), – eine kathodische Gegenelektrode (24), – ein Donorreservoir (26), das eine Beladungsmenge eines analgetischen Arzneimittels enthält, in elektrischem Kontakt mit der Donorelektrode (22), wobei das analgetische Arzneimittel ein Salz eines Wirkstoffs ist, der ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Fentanyl und Fentanyl-Analoga, und – einen elektronischen Schaltkreis, der die Abgabe des analgetischen Arzneimittels durch Beaufschlagen eines Elektrotransportstroms steuert, wobei die Vorrichtung (10) angepasst ist, eine zur Induzierung und Aufrechterhaltung der Analgesie erforderlichen Gesamtmenge des analgetischen Arzneimittels über einen Zeitraum abzugeben, wobei die Beladungsmenge mindestens zweimal höher ist als die zur Induzierung und Aufrechterhaltung der Analgesie erforderliche Gesamtmenge, um eine vorübergehende Verfärbung der Epidermis zu verhindern.
  2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, wobei das Donorreservoir (26) ein Hydrogel umfasst, das eine wässrige Lösung eines analgetischen Arzneimittels enthält, das ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Fentanylhalogenidsalzen und Sufentanilhalogenidsalzen in einer Beladung, die mindestens dreimal höher ist als die zur Induzierung und Aufrechterhaltung der Analgesie erforderliche Gesamtmenge, und wobei das Donorreservoir (26) im Wesentlichen frei von anderen Halogenidquellen ist als dem analgetischen Arzneimittel-Halogenidsalz.
  3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Körperoberfläche Haut ist.
  4. Vorrichtung (10) nach Anspruch 3, wobei die Haut intakte menschliche Haut ist und der Zeitraum der Beaufschlagung eines Elektrotransportstroms zur Abgabe des analgetischen Arzneimittels mindestens 6 h beträgt.
  5. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Arzneimittelkonzentration im Donorreservoir (26) bei einer Konzentration gehalten wird, bei der die Arzneimittelabgabe unabhängig von der Arzneimittelkonzentration im Donorreservoir ist.
  6. Vorrichtung (10) nach Anspruch 5, wobei das Arzneimittel eine Lösung von Fentanylhalogenid ist in einer Beladung, so dass nach der Abgabe der zur Induzierung und Aufrechterhaltung der Analgesie erforderlichen Gesamtmenge die Fentanylsalzkonzentration noch über 11 mM auf Grundlage des Volumens des flüssigen Lösemittels beträgt.
  7. Vorrichtung (10) nach Anspruch 5, wobei das Arzneimittel eine Lösung von Fentanylhydrochlorid ist in einer Beladung, so dass nach der Abgabe der zur Induzierung und Aufrechterhaltung der Analgesie erforderlichen Gesamtmenge die Fentanylhydrochloridkonzentration noch über 4 mg/ml auf Grundlage des Volumens des flüssigen Lösemittels beträgt.
  8. Vorrichtung (10) nach Anspruch 5, wobei das Arzneimittel eine Lösung von Sufentanilhalogenid ist in einer Beladung, so dass nach der Abgabe der zur Induzierung und Aufrechterhaltung der Analgesie erforderlichen Gesamtmenge die Sufentanilsalzkonzentration noch über 1,7 mM auf Grundlage des Volumens des flüssigen Lösemittels beträgt.
  9. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei der beaufschlagte Elektrotransportstrom im Bereich zwischen 150 μA und 240 μA liegt.
  10. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei der beaufschlagte Elektrotransportstrom im Bereich zwischen 190 μA und 230 μA liegt.
  11. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, die Mittel umfasst, die zur Induzierung und Aufrechterhaltung der Analgesie erforderliche Gesamtmenge des analgetischen Arzneimittels in mehreren Dosierungen abzugeben.
  12. Vorrichtung (10) nach Anspruch 11, wobei das analgetische Arzneimittel in etwa 10 bis 100 ähnlichen Dosierungen abgegeben werden kann.
  13. Vorrichtung (10) nach Anspruch 11, wobei das analgetische Arzneimittel in etwa 20 bis 80 ähnlichen Dosierungen abgegeben werden kann.
  14. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 11 bis 13, wobei die Dosierung über einen Abgabezeitraum von bis zu etwa 20 Minuten erfolgt.
  15. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 11 bis 14, wobei die Dosierungen 20 bis 60 μg Fentanyl umfassen.
  16. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 11 bis 14, wobei die Dosierungen etwa 40 μg Fentanyl umfassen.
  17. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 11 bis 14, wobei die Dosierungen 4 bis 5,5 μg Sufentanil umfassen.
  18. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 oder 9 bis 16, wobei das Donorreservoir (26) ein Gewicht auf hydratisierter Basis von ungefähr 0,3 g bis 0,8 g hat und mit mindestens etwa 9 mg Fentanylhydrochlorid beladen ist.
  19. Vorrichtung (10) nach Anspruch 18, wobei ein Elektrotransportstrom zur Abgabe des analgetischen Arzneimittels für bis zu 80 Intervalle von etwa 8 bis 12 min beaufschlagt werden kann.
  20. Vorrichtung (10) nach Anspruch 2, wobei das analgetische Arzneimittel ein Sufentanilhalogenid umfasst und die Beladungsmenge mindestens etwa viermal höher ist als die Gesamtmenge für die transdermale Verabreichung.
  21. Verfahren zur Bereitstellung einer Elektrotransport-Abgabevorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei das Verfahren gekennzeichnet ist durch Einbringen einer Menge des Fentanylhalogenids oder Sufentanilhalogenids in das Reservoir (26), wobei die Beladungsmenge ausreicht, eine vorübergehende Verfärbung der Epidermis zu verhindern und eine zur Induzierung und Aufrechterhaltung der Analgesie erforderliche Gesamtmenge an analgetischem Arzneimittel abzugeben.
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