DE19723215C2 - Verfahren zum Verbinden von isolierten Leitungen und Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen - Google Patents
Verfahren zum Verbinden von isolierten Leitungen und Verbindungsanordnung für isolierte LeitungenInfo
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Description
Diese Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verbinden von
isolierten Leitungen, wie zum Beispiel Kabeln, sowie eine
Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen, um die
isolierten Leitungen gegenseitig oder mit einem anderen
Element zu verbinden.
Ein herkömmliches Verfahren zum Verbinden von isolierten
Leitungen sowie eine herkömmliche Verbindungsanordnung für
dies Art von isolierten Leitungen ist in der offengelegten
Japanischen Patentanmeldung JP. 7-320842 A beschrieben, die
auch auf die Erfinder der vorliegenden Erfindung zurückgeht:
Um zwei isolierte Leitungen, deren äußerer Umfang mit einem
aus Harz bestehenden Ummantelungsteil überzogen ist, in
zwischen ihren Enden angeordneten Verbindungsbereichen zu
verbinden, werden ein Paar aus Harzmaterial bestehende
Harzplättchen und ein Horn zum Erzeugen von
Ultraschallschwingungen verwendet, sowie ein Amboss, um die
isolierten Leitungen und die Harzplättchen im Zeitpunkt des
Verbindens festzuhalten. Der Amboss umfasst einen Untersatz
und einen aus dem Untersatz überstehenden Halteteil. Der
Halteteil ist in einer im Wesentlichen zylindrischen Form
ausgestaltet. Der Halteteil weist einen Bohrungsteil auf, der
an der zur Seite des Untersatzes entgegengesetzten Seite offen
ist. Zwei Paare von Nuten sind auf der Umfangswand des
Halteteils ausgebildet, so dass sich ihre Achsen im
Wesentlichen in der Mitte des Bohrungsteils kreuzen. Die vier
Nuten sind so ausgebildet, dass sie auf derselben Seite wie
der entlang der Richtung des Überstands des Halteteils
verlaufende Bohrungsteil offen sind und durch den
Bohrungsteil miteinander in Verbindung stehen.
Das Paar Harzplättchen ist in Scheibenform ausgebildet, wobei
ihr Außendurchmesser geringfügig kleiner als der Durchmesser
des Bohrungsteils des Ambosses ist. Außerdem ist eine
Stirnfläche eines Kopfteils des Horns in Scheibenform
ausgebildet, mit einem Außendurchmesser, der im Wesentlichen
gleich demjenigen oder geringfügig kleiner als derjenige der
Harzplättchen ist.
Die jeweiligen Harzplättchen weisen Lot als Lötmittel auf. Das
Lot ist im Wesentlichen in der Mitte der Unter-/Oberseite
eingebettet, so dass seine kreisförmige Oberfläche mit der
Unter-/Oberseite (Schmelzoberfläche) des oberen und des
unteren Harzplättchens bündig ist.
Um die zwei isolierten Leitungen miteinander zu verbinden,
werden die isolierten Leitungen beide in ihrem jeweiligen
Verbindungsbereich miteinander überlappt, und die überlappten
Verbindungsbereiche werden mittels des Paars von Harzplättchen
von der Ober- und Unterseite der Verbindungsbereiche her durch
ein Lot eingeklemmt. Speziell wird eines der Harzplättchen
(das Harzplättchen auf der Unterseite) so in den Bohrungsteil
des Ambosses eingeführt, dass seine Schmelzoberfläche nach
oben gerichtet ist. Dann wird eine isolierte Leitung von der
Oberseite des eingeführten Harzplättchens aus in ein Paar
einander gegenüberliegender Nuten eingeführt. Dann wird die
andere isolierte Leitung in das andere Paar einander
gegenüberliegender Nuten eingeführt. Schließlich wird das
andere Harzplättchen (das auf der Oberseite) so
eingeführt, dass die Schmelzoberfläche nach unten gerichtet
ist. Die isolierten Leitungen sind so im Bohrungsteil
angeordnet, dass sich ihre jeweiligen Verbindungsbereiche in
der Mitte des Bohrungsteils kreuzen. Durch diese Anordnung
werden die Verbindungsbereiche der
isolierten Leitungen im Wesentlichen in der Mitte der
Schmelzoberflächen des oberen bzw. unteren Harzplättchens in
Überlappungsrichtung fest- bzw. eingeklemmt.
Anschließend werden die Ummantelungsteile in den
Verbindungsbereichen der isolierten Leitungen durch
Ultraschallschwingungen geschmolzen, so dass sie aufgelöst
werden. Außerdem werden die Leitungsdrahtteile (die
Kerndrähte) der isolierten Leitungen im Verbindungsbereich in
leitenden Kontakt miteinander gebracht, indem man die
isolierten Leitungen von der Außenseite der Harzplättchen her
zusammenpresst. Danach wird das Paar Harzplättchen an den
Schmelzoberflächen gegenseitig verschmolzen, um den
Verbindungsbereich zu versiegeln und abzudichten.
Genauer gesagt, wird der Kopfteil des Horns von der Oberseite
des Bohrungsteils und damit von der Oberseite des zuletzt
eingeführten oberen (anderen) Harzplättchens her in den
Bohrungsteil eingeführt und auf das obere Harzplättchen
aufgelegt, um die Verbindungsbereiche der isolierten
Leitungen von der Außenseite des oberen und des unteren
Harzplättchens her zwischen dem Horn und dem Amboss zu erregen
und zusammenzupressen. Die Ummantelungsteile werden zuerst
geschmolzen, und in den Verbindungsbereichen zwischen den
Harzplättchen werden die Leitungsdrahtteile der isolierten
Leitungen freigelegt. Dabei werden die geschmolzenen
Ummantelungsteile aus der Mitte der Harzplättchen nach außen
extrudiert, weil die Verbindungsbereiche von der über - und
Unterseite zusammengepresst werden, so dass die
Leitungsdrahtteile besser freigelegt und sicherer leitend
miteinander verbunden werden. Wie die Pressrichtung ist die
Richtung der Erregung der Verbindungsbereiche so eingestellt,
dass sie mit der Überlappungsrichtung der isolierten Leitungen
übereinstimmt, so dass der Vorgang des Extrudierens der
geschmolzenen Ummantelungsteile von der Mitte der
Harzplättchen nach außen erfolgt.
Wenn der Zusammenpress- und Erregungsvorgang auf den
Verbindungsbereichen nach dem Schmelzen der Ummantelungsteile
weiter fortgesetzt wird, werden die Harzplättchen geschmolzen,
und die gegenüberliegenden Schmelzoberflächen der
Harzplättchen werden miteinander verschmolzen. Zudem werden
die äußeren Umfangsflächenbereiche der Ummantelungsteile, die
an die in leitenden Kontakt gebrachten Leitungsdrahtteile
angrenzen, und die Harzplättchen verschmolzen. Durch diesen
Vorgang bleiben die äußeren Umfangsbereiche der in leitenden
Kontakt gebrachten Leitungsdrahtteile mit den Harzplättchen
überzogen.
Das in den Harzplättchen vorgesehene Lot wird durch Wärme
geschmolzen, die erzeugt wird, wenn die Harzplättchen
geschmolzen werden. Folglich werden die Leitungsdrahtteile der
in leitenden Kontakt gebrachten isolierten Leitungen in den
Verbindungsbereichen in den Harzplättchen
verlötet. Infolgedessen kann man in den Verbindungsbereichen
eine bessere elektrische Leistungsfähigkeit erzielen, wodurch
die Leiteigenschaft weiter stabilisiert wird.
Jedoch muss bei dieser Verbindungsanordnung in einem in Folge
ablaufenden Verbindungsvorgang Lot genau zu demselben
Zeitpunkt geschmolzen werden, in dem der Ummantelungsteil
geschmolzen wird, so dass die Leitungsdrahtteile freigelegt
und miteinander in Kontakt gebracht werden. Somit muss das Lot
innerhalb der Harzplättchen eingebettet sein, ohne dass es an
den Schmelzoberflächen der Harzplättchen frei liegt. Wenn das
Lot innerhalb der Harzplättchen eingebettet wird, ist beim
Herstellungsprozess der Harzplättchen eine spezielle
Behandlung erforderlich, um Öffnungsteile für das Einbetten
mit Harzmaterial zu verschließen, nachdem das Lot in den
Harzplättchen eingebettet ist. Somit kann eine Zunahme der
Kosten der Harzplättchen nicht vermieden werden.
Um Lot genau zu dem oben genannten Zeitpunkt zu schmelzen,
muss ferner eine exakte Einstellung und Steuerung einer
Position des Lots in den Harzplättchen und der
Ultraschall-Schmelzbedingungen (insbesondere der
Temperatur) erfolgen. Somit wird der Vorgang der Herstellung
einer leitenden Verbindung kompliziert, und solch eine
intrinsische Wirkung dieser Technologie, dass eine leitende
Verbindung durch ein einfaches Verfahren hergestellt wird,
kann verloren gehen.
Außerdem muss das Lot eine Mischung von chemisch aktiver
Substanz (Flussmittel) enthalten, um für Kerndrähte, die den
Leitungsdrahtteil bilden, eine Leckeigenschaft zu verbessern.
Bei dieser Technologie, welche die Verbindungsbereiche
verlötet und sie gleichzeitig abdichtet oder versiegelt, muss
diese Art Flussmittel in den Harzplättchen enthalten sein.
Somit ist zu befürchten, dass die Verbindungsbereiche
aufgrund von Flussmittel korrodieren können, so dass im
Gegensatz zu der gewünschten Wirkung die Zuverlässigkeit im
Hinblick auf die Leistungsfähigkeit bei der Herstellung der
elektrischen Verbindung geringer werden kann.
Dementsprechend besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
darin, ein Verbindungsverfahren und eine Verbindungsanordnung
für isolierte Leitungen bereitzustellen, mit denen isolierte
Leitungen preiswert und leicht leitend miteinander verbunden
werden können, und ein Verbindungszustand mit ausgezeichneten
elektrischen Eigenschaften stabil erhalten werden kann.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein erfindungsgemäßes
Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Ferner wird diese
Aufgabe gelöst durch eine erfindungsgemäße
Verbindungsanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 2.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird also ein Verfahren zum
Verbinden von isolierten Leitungen und eine
Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen bereitgestellt,
wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst beziehungsweise
die Verbindungsanordnung durch folgende Schritte gebildet
wird:
Überlappen von zwei isolierten Leitungen, von denen jede einen aus einer Mehrzahl von Kerndrähten bestehenden Leitungsdrahtteil und einen den äußeren Umfang des Leitungsdrahtteils bedeckenden Ummantelungsteil umfasst;
Einklemmen eines Überlappungsbereichs der isolierten Leitungen zwischen einem Paar Harzplättchen;
Zusammenpressen und Erregen des von den Harzplättchen eingeklemmten Überlappungsbereichs unter Verwendung eines Ultraschallschweißgeräts, so dass der Ummantelungsteil geschmolzen und aufgelöst wird, um dadurch den jeweiligen Leitungsdrahtteil freizulegen und die Leitungsdrahtteile der isolierten Leitungen im Überlappungsbereich elektrisch leitend zu verbinden, und so dass das Paar Harzplättchen verschmolzen wird, um den verbundenen Überlappungsbereich der isolierten Leitungen mit den geschmolzenen Harzplättchen zu versiegeln und abzudichten;
wobei ein Kreuzungswinkel im Überlappungsbereich der beiden isolierten Leitungen auf einen Bereich von nicht weniger als 45° bis nicht mehr als 135° eingestellt wird.
Überlappen von zwei isolierten Leitungen, von denen jede einen aus einer Mehrzahl von Kerndrähten bestehenden Leitungsdrahtteil und einen den äußeren Umfang des Leitungsdrahtteils bedeckenden Ummantelungsteil umfasst;
Einklemmen eines Überlappungsbereichs der isolierten Leitungen zwischen einem Paar Harzplättchen;
Zusammenpressen und Erregen des von den Harzplättchen eingeklemmten Überlappungsbereichs unter Verwendung eines Ultraschallschweißgeräts, so dass der Ummantelungsteil geschmolzen und aufgelöst wird, um dadurch den jeweiligen Leitungsdrahtteil freizulegen und die Leitungsdrahtteile der isolierten Leitungen im Überlappungsbereich elektrisch leitend zu verbinden, und so dass das Paar Harzplättchen verschmolzen wird, um den verbundenen Überlappungsbereich der isolierten Leitungen mit den geschmolzenen Harzplättchen zu versiegeln und abzudichten;
wobei ein Kreuzungswinkel im Überlappungsbereich der beiden isolierten Leitungen auf einen Bereich von nicht weniger als 45° bis nicht mehr als 135° eingestellt wird.
Gemäß der oben beschriebenen Konstruktion werden die
isolierten Leitungen in den Verbindungsbereichen
(Überlappungsbereich) miteinander überlappt, und die
überlappten Verbindungsbereiche werden mittels eines Paars von
Harzplättchen festgeklemmt. Dann werden die Ummantelungsteile
durch Ultraschallerregung geschmolzen und aufgelöst und von
außerhalb der Harzplättchen her weiter zusammengepresst. Mit
solch einem relativ einfachen Verfahren können die Kerndrähte
der isolierten Leitungen in leitenden Kontakt miteinander
gebracht werden, wobei sich die Verbindungsbereiche in einem
Versiegelungszustand befinden.
Nachdem die isolierten Leitungen in den Verbindungsbereichen
in leitenden Kontakt miteinander gebracht worden sind, werden
die beiden Harzplättchen miteinander verschmolzen, so dass die
Verbindungsbereiche versiegelt werden. Mit den geschmolzenen
und hart gewordenen Harzplättchen kann in den
Verbindungsbereichen eine hohe mechanische Festigkeit erzielt
werden.
Der Kreuzungswinkel der isolierten Leitungen wird auf einen
Bereich von nicht weniger als 45° bis nicht mehr als 135°
festgelegt, in dem ein von den Harzplättchen aufgebrachter
Druck im Wesentlichen gleichmäßig auf die isolierten Leitungen
einwirkt, ohne ein Gleichgewicht zu verlieren, so dass die
Kerndrähte ausgezeichnet voneinander gelöst oder aufgelockert
und die voneinander gelösten oder aufgelockerten Kerndrähte
allmählich in eine flache Form aufgespreizt werden. Somit
befinden sich die Leitungsdrahtteile von beiden isolierten
Leitungen an mehreren Stellen im Kontakt miteinander, so dass
ein Verbindungszustand mit einer ausgezeichneten elektrischen
Stromleiteigenschaft und mit einem niedrigen Kontaktwiderstand
erhalten werden kann. Folglich ist keine spezielle Behandlung
der Harzplättchen notwendig, und ein Verbindungszustand mit
einer ausgezeichneten elektrischen Stromleiteigenschaft kann
zu einem geringen Preis stabil erzielt werden.
Mindestens eines der Harzplättchen kann Leitungshalteteile
enthalten, um den Kreuzungswinkel der beiden isolierten
Leitungen im Überlappungsbereich auf einen gewünschten Winkel
zu beschränken.
Gemäß der oben beschriebenen Konstruktion ist es mittels der
in den Harzplättchen vorgesehenen Leitungshalteteile leicht
möglich, den Kreuzungswinkel auf einen gewünschten Winkel
einzustellen, ohne andere Elemente, wie beispielsweise den
Amboss, mit einer Einrichtung zum Beschränken des
Kreuzungswinkels zu versehen.
Mindestens eines der Harzplättchen kann aus einem
transparenten Material hergestellt werden.
Mit dieser Konstruktion kann das Aufspreizen der Kerndrähte in
den Verbindungsbereichen visuell überprüft werden. Somit kann
eine Vereinfachung der Qualitätsprüfung erreicht werden.
Die Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen kann ferner
ein schützendes Gehäuse umfassen, um den Überlappungsbereich
der beiden Leitungen sowie benachbarte Bereiche derselben zu
umhüllen. Das schützende Gehäuse kann einen Gehäusekörper und
einen Deckelkörper enthalten, wobei eine Seite des
Gehäusekörpers offen sein kann und wobei der Deckelkörper dazu
dienen kann, die Öffnung des Gehäusekörpers zu verschließen.
Die Harzplättchen können jeweils einstückig mit dem
Gehäusekörper und dem Deckelkörper ausgebildet sein. Und
mindestens entweder der Gehäusekörper oder der Deckelkörper
können vorstehende Teile enthalten, um den Kreuzungswinkel der
beiden Leitungen im Überlappungsbereich auf einen gewünschten
Winkel zu beschränken.
Gemäß der oben beschriebenen Konstruktion werden die beiden
Harzplättchen miteinander verschmolzen, um die
Verbindungsbereiche mit ihrem leitenden Verbindungszustand zu
versiegeln, und gleichzeitig wird der Gehäusekörper mit dem
Deckelkörper verbunden. Somit sind die Verbindungsbereiche und
die benachbarten Bereiche von einer schützenden
Umhüllung umgeben. Das heißt, durch Miteinander-Verschmelzen
der beiden Harzplättchen werden die Verbindungsbereiche der
beiden isolierten Leitungen versiegelt bzw. abgedichtet, und
gleichzeitig wird der Gehäusekörper des schützenden Gehäuses
mit dem Deckelkörper verbunden. Somit ist zum Verbinden des
Gehäusekörpers mit dem Deckelkörper kein weiterer
Verfahrensschritt erforderlich, und die Anzahl von
Verfahrensschritten nimmt trotz einer größeren Anzahl von
Teilen nicht zu. Durch das schützende Gehäuse kann zudem ein
Schutz der Verbindungsbereiche und der benachbarten Bereiche
erreicht werden.
Überdies kann ein gewünschter Kreuzungswinkel der beiden
isolierten Leitungen aufrechterhalten werden, weil diese
während der Ultraschallerregung festgehalten werden. Somit
bleiben die Verbindungsbereiche nach der Versiegelung in
leitendem Kontakt miteinander, während sie sich unter dem
gewünschten Kreuzungswinkel kreuzen. Somit ist eine stabile
elektrische Leistungsfähigkeit erreichbar.
Die überstehenden Teile können so geformt sein, dass sie beide
Seitenwände aufweisen. Und die beiden isolierten Leitungen
können in Berührung mit den Wänden stehen und von diesen
umgebogen werden, so dass sie einander unter dem gewünschten
Kreuzungswinkel kreuzen. Weiter können die überstehenden Teile
so angeordnet sein, dass sie den Harzplättchen benachbart
einander gegenüberliegen.
Bei der oben beschriebenen Konstruktion sind die
Verbindungsbereiche der beiden isolierten Leitungen also
derart angeordnet, dass sich die Leitungen auf dem
Harzplättchen zwischen den überstehenden Teilen, die so
angeordnet sind, dass sie einander gegenüberliegen, unter dem
gewünschten Winkel kreuzen. Weil die überstehenden Teile den
Harzplättchen benachbart angeordnet sind, kann die Breite der
überstehenden Teile (die Breite zwischen den beiden
Seitenwänden), die notwendig ist, um einen gewünschten
Kreuzungswinkel zu erhalten, auf einen kleinen Wert
festgesetzt werden, so dass die überstehenden Teile in einer
kompakten Weise ausgestaltet werden können. Fnern wird ein
Abstand zwischen den gegenüberliegenden überstehenden Teilen
verkleinert, so dass der Kreuzungszustand der
Verbindungsbereiche stabil aufrechterhalten werden kann.
Mindestens entweder der Gehäusekörper oder der Gehäusedeckel
können Leitungseinführbereiche enthalten, um die beiden
isolierten Leitungen durch die Leitungseinführbereiche
parallel von außen in das schützende Gehäuse einzuführen bzw.
aus diesem herauszuführen.
Dadurch, dass gemäß der oben beschriebenen Konstruktion die
beiden isolierten Leitungen, die sich im Überlappungsbereich
unter dem gewünschten Winkel kreuzen, parallel durch die
Leitungseinführbereiche in das schützende Gehäuse eingeführt
bzw. aus diesem herausgeführt werden, ist es möglich, eine
solche Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen
bereitzustellen, die vorzugsweise als Kabelbaum ausgeführt
werden kann.
Der Gehäusekörper und der Gehäusedeckel können über ein
Scharnierteil hinweg einstückig miteinander ausgebildet
werden.
Aufgrund dieser Konstruktion kann der Deckelkörper durch
Verschwenken um den Scharnierteil leicht mit der Öffnung des
Gehäusekörpers in Eingriff gebracht werden. Überdies werden
durch diesen Eingriff die beiden auf dem Gehäusekörper und dem
Deckelkörper ausgebildeten Harzplättchen jeweils so
angeordnet, dass ihre Schmelzoberflächen einander
gegenüberliegen. Das heißt, weil der Gehäusekörper und der
Deckelkörper über das Scharnierteil hinweg einstückig
miteinander geformt sind, wird die Handhabung der Teile
erleichtert. Außerdem kann der Deckelkörper mit der Öffnung
des Gehäusekörpers in Eingriff gebracht werden, indem man
lediglich den Deckelkörper um den Scharnierteil verschwenkt.
Somit ist eine Positionierung von jeweiligen Teilen nicht
notwendig, was die Montagearbeit vereinfacht.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht, welche eine
Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen gemäß
einer ersten Ausführungsform zeigt;
Fig. 2 ist eine vergrößerte Draufsicht auf den
Verbindungsbereich der Fig. 1;
Fig. 3A zeigt eine geschnittene, etwa neunfach vergrößerte
Seitenansicht, welche schematisch den Zustand von
Harzplättchen, die gerade zusammengepresst und
erregt werden, gleich nach dem Verbinden darstellt;
Fig. 3B zeigt eine geschnittene, etwa dreißigfach
vergrößerte Seitenansicht, welche schematisch einen
Zustand von Harzplättchen, die gerade
zusammengepresst und erregt werden, gleich nach dem
Verbinden darstellt;
Fig. 4A zeigt eine geschnittene, etwa neunfach vergrößerte
Seitenansicht, welche schematisch einen Zustand
während des Verbindens der zusammengepressten und
erregten Harzplättchen darstellt;
Fig. 4B zeigt eine geschnittene, etwa dreißigfach
vergrößerte Seitenansicht, welche schematisch einen
Zustand während des Verbindens der
zusammengepressten und erregten Harzplättchen
darstellt;
Fig. 5A zeigt eine geschnittene, etwa neunfach vergrößerte
Seitenansicht, welche schematisch einen Zustand nach
dem Verbinden der zusammengepressten und erregten
Harzplättchen darstellt;
Fig. 5B zeigt eine geschnittene, etwa dreißigfach
vergrößerte Seitenansicht, welche schematisch einen
Zustand nach dem Verbinden der zusammengepressten
und erregten Harzplättchen darstellt;
Fig. 6A zeigt eine geschnittene, etwa neunfach vergrößerte
Seitenansicht, welche zum Vergleich schematisch
einen Zustand gleich nach dem Verbinden von
Harzplättchen bei einem Kreuzungswinkel von etwa 30°
darstellt;
Fig. 6B zeigt eine geschnittene, dreißigfach vergrößerte
Seitenansicht, welche zum Vergleich schematisch
einen Zustand gleich nach dem Verbinden der
Harzplättchen bei einem Kreuzungswinkel von etwa 30°
darstellt;
Fig. 7 ist eine geschnittene, etwa dreißigfach vergrößerte
Seitenansicht, welche zum Vergleich schematisch
einen Zustand nach dem Verbinden der Harzplättchen
bei einem Kreuzungswinkel von etwa 30° darstellt;
Fig. 8 ist ein Schaubild, welches eine Beziehung zwischen
dem Kreuzungswinkel und dem Kontaktwiderstand zeigt;
Fig. 9 ist eine perspektivische Ansicht, welche eine
Verbindungsanordnung der isolierten Leitungen gemäß
einer zweiten Ausführungsform zeigt;
Fig. 10 ist eine Schnittansicht entlang der Linien X-X in
Fig. 9;
Fig. 11A ist eine perspektivische Ansicht eines geöffneten
Zustands eines schützenden Gehäuses zur Verwendung
bei einer dritten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Verbindungsanordnung;
Fig. 11B ist eine perspektivische Ansicht von wesentlichen
Teilen der dritten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Verbindungsanordnung, nachdem zwei
isolierte Leitungen miteinander verbunden wurden;
und
Fig. 12 ist eine Draufsicht, welche den Zustand der
leitenden Verbindung der Kerndrähte von zwei
isolierten Leitungen gemäß der dritten
Ausführungsform zeigt.
Nachfolgend wird eine erste Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen
beschrieben.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht, welche eine
Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen gemäß dieser
ersten Ausführungsform zeigt. Fig. 2 ist eine vergrößerte
Draufsicht auf den Verbindungsbereich der Fig. 1. Die Fig.
3 bis 5 sind geschnittene Seitenansichten, welche schematisch
einen Zustand eines Harzplättchens zeigen, das gerade einem
Druck und einer Erregung ausgesetzt ist. Die Fig. 3A und 3B
zeigen einen Zustand gleich nach dem Beginn des Verbindens.
Die Fig. 4A und 4B zeigen einen Zustand während des
Verbindens. Und die Fig. 5A und 5B zeigen einen Zustand
nach der Fertigstellung der Verbindung. Die Fig. 3A, 4A, 5A
zeigen jeweils einen etwa neunfach vergrößerten Zustand und
die Fig. 3B, 4B, 5B zeigen jeweils einen etwa dreißigfach
vergrößerten Zustand. Die Fig. 6A, 6B und 7 sind
geschnittene Seitenansichten, welche zum Vergleich schematisch
einen Zustand von Harzplättchen bei einem Kreuzungswinkel von
etwa 30° zeigen. Die Fig. 6A und 6B zeigen einen Zustand
gleich nach dem Beginn des Verbindens. Und Fig. 7 zeigt einen
Zustand nach der Fertigstellung der Verbindung. Fig. 6A zeigt
einen etwa neunfach vergrößerten Zustand, und Fig. 6B zeigt
einen etwa dreißigfach vergrößerten Zustand. Fig. 8 ist ein
Schaubild, das eine Beziehung zwischen Kreuzungswinkel und
Kontaktwiderstand zeigt.
Gemäß dieser in Fig. 1 dargestellten ersten Ausführungsform
werden zwei isolierte Leitungen W1, W2, von denen jede einen
Leitungsdrahtteil 1 und einen Ummantelungsteil 3 umfasst, der
aus Harz geformt ist und den äußeren Umfang des
Leitungsdrahtteils 1 überzieht, in Verbindungsbereichen
(Überlappungsbereich) S derselben leitend miteinander
verbunden. Die jeweiligen Leitungsdrahtteile 1 der isolierten
Leitungen W1, W2 bestehen jeweils aus sieben Kerndrähten
(vergleiche Fig. 2).
Um zwei isolierte Leitungen W1, W2 zu verbinden, wird ein Paar
Harzplättchen 13, 15, die aus Harzmaterialien 11 bestehen, ein
Horn zur Erzeugung von Ultraschallschwingungen (nicht
dargestellt) und ein Amboss (nicht dargestellt) zum Halten der
isolierten Leitungen W1 und W2 und der Harzplättchen 13, 15
während des Verbindens verwendet. Der Amboss besitzt einen
Bohrungsteil, der nach oben offen ist und einen
kreisförmigen Querschnitt aufweist, sowie zwei Paare von
Nutbereichen zur Aufnahme der isolierten Leitungen W1, W2. Die
Nutenbereiche liegen im Wesentlichen in Bezug zur Mitte des
Bohrungsteils jeweils einander gegenüber. Diese vier
Nutbereiche sind auf derselben Seite wie der Bohrungsteil
offen, und die einander gegenüberliegenden Nutbereiche stehen
durch den Bohrungsteil miteinander in Verbindung. Ein
Kreuzungswinkel von Linien, welche die einander jeweils
gegenüberliegenden Nutbereiche verbinden, ist der
Kreuzungswinkel θ, unter dem die isolierten Leitungen W1, W2
leitend miteinander verbunden werden. Dieser Winkel ist auf
einen Bereich von nicht weniger als 45° bis nicht mehr als
135° eingestellt (90° bei dieser ersten Ausführungsform). Weil
die Konstruktion des Horns und des Ambosses im Wesentlichen
dieselbe wie eine konventionelle Konstruktion ist, wird eine
ausführliche Beschreibung derselben weggelassen.
Die beiden Harzplättchen 13, 15 sind jeweils zu einer
kreisförmigen Gestalt geformt, die einen geringfügig kleineren
Durchmesser als die Bohrung des Ambosses aufweist, und
enthalten anders als im herkömmlichen Fall kein Lötmittel. Die
Harzplättchen 13, 15 sind aus Acrylharz,
ABS(Acrylnitril-Butadien-Styrol-Mischpolymerisat)-Harz,
PC(Polycarbonat)-Harz, PVC(Polyvinylchlorid)-Harz,
PE(Polyethylen)-Harz, PEI (Polyetherimid), PBT
(Polybutylenterephthalat) oder dergleichen hergestellt.
Allgemein ist das Material härter als Vinylchlorid, das im
Ummantelungsteil 3 Verwendung findet. Im Hinblick auf die
Eignung dieser Harze zur Verwendung für die Harzplättchen 13,
15 ist im Hinblick auf die Leitfähigkeit und Stabilität der
Leitfähigkeit die Anwendbarkeit für sämtliche der Harze
erkennbar, und beurteilt man sie auch nach dem Aussehen und
der Isolierleistung, so sind besonders PEI-Harze und PBT-Harze
geeignet.
Die jeweiligen Harzplättchen 13, 15 weisen Schmelzoberflächen
13a, 15a auf (vergleiche Fig. 3 bis 5), die miteinander in
Berührung gebracht werden, wenn die Harzplättchen im
Bohrungsteil des Ambosses vertikal miteinander überlappt
werden, und die Verbindungsbereiche S. in denen sich zwei
isolierte Leitungen W1, W2 kreuzen, sind in der Mitte der
Schmelzoberflächen 13a, 15a angeordnet.
Um die beiden isolierten Leitungen W1, W2 zu verbinden, werden
zuerst die isolierten Leitungen W1, W2 in den
Verbindungsbereichen S miteinander überlappt oder
übereinandergelegt, und die überlappten Verbindungsbereiche S
werden zwischen dem Paar Harzplättchen 13, 15 vertikal, d. h.
senkrecht zur Ebene der Leitungen W1, W2 in den Nutbereichen
eingeklemmt. Genauer gesagt, wird zuerst ein Harzplättchen
15 in den Bohrungsteil des Ambosses eingeführt, so dass seine
Schmelzoberfläche 15a nach oben gerichtet ist, und dann wird
eine isolierte Leitung W1 in die Nutbereiche eines Paars von
gegenüberliegenden Nutbereichen eingelegt, so dass sie über
dem Harzplättchen 15 angeordnet ist. Danach wird die andere
isolierte Leitung W2 in die gegenüberliegenden Nutbereiche des
anderen Paars von Nutbereichen eingelegt. Schließlich wird das
andere (obere) Harzplättchen 13 in den Bohrungsteil
eingeführt, wobei seine Schmelzoberfläche 13a nach unten
gerichtet ist. Die beiden isolierten Leitungen W1, W2 sind so
angeordnet, dass sich die jeweiligen Verbindungsbereiche S in
der Mitte des Bohrungsteils überkreuzen. Folglich werden die
Verbindungsbereiche S in der Mitte der Schmelzoberflächen 13a,
15a des oberen und des unteren Harzplättchens 13, 15 zwischen
diesen in Überlappungsrichtung vertikal eingeklemmt. Unter
dieser Bedingung ist der Kreuzungswinkel θ zwischen den mit
Kerndrähten versehenen Leitungen W1, W2 auf im wesentlichen
90° begrenzt, welches ein Kreuzungswinkel der jeweils
gegenüberliegenden Nutbereiche der beiden Paare von
Nutbereichen ist.
Anschließend werden die Ummantelungsteile 3 in den
Verbindungsbereichen S der isolierten Leitungen durch
Ultraschallschwingungen geschmolzen, so dass sie aufgelöst
werden. Außerdem werden die Leitungsdrahtteile 1 (Kerndrähte)
der isolierten Leitungen W1, W2 im Verbindungsbereich S in
leitenden Kontakt miteinander gebracht, indem man die
isolierten Leitungen durch Druck auf die Ober- bzw. Unterseite
der Harzplättchen 13 bzw. 15 aufeinander presst. Danach werden
die beiden Harzplättchen 13, 15 an den Schmelzoberflächen 13a,
15a miteinander verschmolzen, um den Verbindungsbereich S zu
versiegeln (vergleiche Fig. 3 bis 5).
Speziell wird das Horn auf die Oberseite (andere Seite) des
zuletzt eingeführten oberen Harzplättchens 13 eingeführt, und
die Verbindungsbereiche S werden mit Ultraschallschwingungen
erregt und von der Ober- bzw. Unterseite des oberen und
unteren Harzplättchens 13, 15 her zwischen dem Horn und dem
Amboss zusammengepresst. Das Zusammenpressen der
Verbindungsbereiche S erfolgt, indem man das Horn in
Richtung des Ambosses drückt, und die Druckrichtung stimmt mit
der Überlappungsrichtung der isolierten Leitungen überein.
Wenn die Harzmaterialien 11 durch die Ultraschallschwingungen
miteinander verschmolzen werden, erfolgt die Erregung mit den
Ultraschallschwingungen vorzugsweise in einer Richtung, welche
die Verbindungsfläche der Harzmaterialien 11 im Wesentlichen
senkrecht schneidet, weil dies für die besten
Verschmelzungszustände sorgt. Daher wird die Richtung der
Erregung der Verbindungsbereiche S auf eine Richtung
eingestellt, welche die einander gegenüberliegenden
Oberflächen 13a, 15a der Harzplättchen 13, 15 kreuzt. Das
heißt, die Erregungsrichtung wird so eingestellt, dass sie mit
der Überlappungsrichtung der isolierten Leitungen W1, W2, also
der Richtung, in der diese übereinanderliegen, übereinstimmt.
Mit dieser Anordnung werden Längsschwingungen aus dem
Horn erzeugt.
Wenn die Verbindungsbereiche S in dem obigen Zustand
zusammengepresst und erregt werden, werden zuerst die
Ummantelungsteile 3 geschmolzen, und die Leitungsdrahtteile 1
der isolierten Leitungen W1, W2 werden im Verbindungsbereich S
zwischen den Harzplättchen 13 und 15 freigelegt. Dabei werden
die geschmolzenen Ummantelungsteile 3 aus der Mitte der
Harzplättchen 13, 15 heraus nach außen extrudiert, weil die
Verbindungsbereiche S von der Ober- und Unterseite her
zusammengepresst werden, so dass die Leitungsdrahtteile 1 am
besten freigelegt und sicher in leitenden Kontakt miteinander
gebracht werden. Wie die Druck- oder Zusammenpressrichtung
wird die Richtung der Erregung der Verbindungsbereiche S so
eingestellt, dass sie mit der Überlappungsrichtung der
isolierten Leitungen W1, W2 übereinstimmt, so dass das
Extrudieren der geschmolzenen Ummantelungsteile 3 aus der
Mitte der Harzplättchen 13, 15 heraus nach außen erfolgt.
Wenn das Zusammenpressen und Erregen der Verbindungsbereiche S
fortgesetzt wird, nachdem die Ummantelungsteile 3 geschmolzen
sind, werden anschließend die Harzplättchen 13, 15
geschmolzen, so dass die Schmelzoberflächen 13a, 15a der
beiden Harzplättchen 13, 15 miteinander verschmolzen werden.
Dabei werden die Ummantelungsteile 3, die an die
Leitungsdrahtteile 1, welche in leitenden Kontakt miteinander
gebracht werden, angrenzen, mit den Harzplättchen 13, 15
verschmolzen. Und die äußeren Umfangsflächen der in leitenden
Kontakt miteinander gebrachten Leitungsdrahtteile 1 werden mit
dem Material der geschmolzenen Harzplättchen 13, 15 überzogen
(vergleiche Fig. 1).
Weil der Kreuzungswinkel θ zwischen den isolierten Leitungen
W1 und W2 auf 90° eingestellt ist, wird eine von den
Harzplättchen 13, 15 ausgehende Kraft unter Erhaltung eines
Gleichgewichts im Wesentlichen gleichmäßig oder gleichstark
auf die isolierten Leitungen W1, W2 (Kerndrähte des
Leitungsdrahtteils 1) aufgebracht, wenn die
Verbindungsbereiche S zusammengepresst und erregt werden.
Infolgedessen werden zuerst die Kerndrähte voneinander gelöst
oder aufgelockert, und die voneinander gelösten oder
aufgelockerten Kerndrähte werden allmählich aufgespreizt, so
dass sie flach werden (vergleiche Fig. 3 bis 5). Folglich
werden die flachgedrückten Kerndrähte der Leitungsdrahtteile 1
der beiden isolierten Leitungen W1, W2 an mehreren Stellen
miteinander in Kontakt gebracht (vergleiche Fig. 2).
Es wird nun ein Beispiel von Ergebnissen der Versuche
dargestellt. Man hat festgestellt, dass die Anzahl von
Kontaktpunkten zwischen den Kerndrähten der beiden isolierten
Leitungen W1, W2 30 Kontaktpunkte übersteigt, wenn der
Kreuzungswinkel θ 90° beträgt. Dies zeigt, dass die Leitungen
an sehr vielen Punkten miteinander im Kontakt stehen, weil die
maximale Anzahl von Kontaktpunkten 49 ist (vergleiche Fig. 2),
wenn man sieben Kerndrähte mit sieben anderen Kerndrähten in
Kontakt treten lässt.
Wenn man ferner einen Prozentsatz eines Auftretens eines
unausgeglichenen Aufspreizens der Kerndrähte betrachtet, wenn
der Kreuzungswinkel θ in einem Bereich zwischen 90° und 30°
verändert wird, ist dieser 0% in einem Bereich zwischen 90°
und 60° und ein solch geringer Wert wie 11%, wenn der
Kreuzungswinkel 45° beträgt. Jedoch hat man festgestellt, dass
der Prozentsatz ein solch hoher Wert wie 89% ist, wenn der
Kreuzungswinkel 30° beträgt. Wenn der Kreuzungswinkel θ klein
ist (etwa 30°), wie zum Vergleich in den Fig. 6 und 7
dargestellt, dringen die Kerndrähte der oberen isolierten
Leitung W2 leicht zwischen die Kerndrähte der unteren
isolierten Leitung W1 ein, so dass eine von den Harzplättchen
13, 15 aufgebrachte Kraft unter Verlust des Gleichgewichts
ungleichmäßig einwirkt. Wenn andererseits der Kreuzungswinkel
groß ist (90°), wie in den Fig. 3 bis 5 dargestellt, ist es
unwahrscheinlich, dass die Kerndrähte der oberen isolierten
Leitung W2 zwischen die Kerndrähte der unteren isolierten
Leitung W1 eindringen. Dies ist der Grund dafür, dass eine von
den Harzplättchen 13, 15 aufgebrachte Kraft unter Erhaltung
des Gleichgewichts gleichmäßig einwirkt.
Wenn man durch Versuche eine Beziehung zwischen dem
Kreuzungswinkel θ und dem Kontaktwiderstand erhält, wie in
Fig. 8 dargestellt, ist der Kontaktwiderstand kleiner als 5
mΩ, wenn der Kreuzungswinkel θ 90° bis 45° beträgt. Wenn der
Kreuzungswinkel kleiner als 45° wird, steigt der
Kontaktwiderstand stark an, und bei 30° übersteigt der
Kontaktwiderstand 5 mΩ.
Aus dem oben Gesagten ist ersichtlich, dass die Bedingungen
des Aufspreizens der Kerndrähte verschlechtert werden, wenn
der Kreuzungswinkel θ von 90° weg verkleinert wird, so dass
die Anzahl von Kontaktpunkten zwischen den Kerndrähten
verringert wird, und dann nimmt der Kontaktwiderstand zu. Ein
Bereich des Kreuzungswinkels θ, in dem ein stabiler leitender
Kontakt mit einem geringen Kontaktwiderstand erreicht werden
kann, beträgt vorzugsweise 90° ± 45° (45° bis 135°). Am
geeignetsten ist insbesondere 90°.
Gemäß dem Verbindungsverfahren dieser ersten Ausführungsform
können die isolierten Leitungen W1, W2 in den
Verbindungsbereichen S in leitenden Kontakt miteinander
gebracht werden, indem man die Harzplättchen 13, 15
mit Ultraschallschwingungen erregt und von außen her
zusammenpresst, nachdem sich die isolierten Leitungen W1, W2
in den Verbindungsbereichen S überlappen und die
Verbindungsbereiche S durch ein Paar der Harzplättchen 13, 15
eingeklemmt sind, so dass der Ummantelungsteil 3 geschmolzen
und aufgelöst wird. Beim leitenden Verbinden der isolierten
Leitungen W1, W2 ist es somit nicht notwendig, den
Ummantelungsteil 3 zu entfernen, und man kann eine leitende
Verbindung durch einen einfachen Vorgang herstellen.
Gemäß dem Verbindungsverfahren und der dadurch erhaltenen
Verbindungsanordnung werden ferner das obere und untere
Harzplättchen 13, 15 miteinander verschmolzen, um die
Verbindungsbereiche S zu versiegeln, nachdem die isolierten
Leitungen W1, W2 in den Verbindungsbereichen S leitend
miteinander verbunden sind. Somit kann durch die geschmolzenen
und hart gewordenen Harzplättchen 13, 15 eine hohe mechanische
Festigkeit in den Verbindungsbereichen S erzielt werden.
Weil die Harzplättchen 13, 15 nur solche Abmessungen
aufzuweisen brauchen, die es ermöglichen, die
Verbindungsbereiche S so einzuklemmen, dass sie von oben und
unten in einen leitenden Kontakt gebracht werden, kann die für
die Verbindung notwendige Fläche auf eine kleine Fläche
begrenzt werden. Weil die Verbindungsbereiche S durch die
Harzplättchen 13, 15 versiegelt werden, ist es überdies
möglich, eine ausreichende Isolierung sicherzustellen.
Durch solch eine hohe mechanische Festigkeit und eine
ausreichende Isolierung kann somit die Leiteigenschaft
zwischen den isolierten Leitungen W1, W2 in den
Verbindungsbereichen S stabilisiert werden.
Außerdem werden die isolierten Leitungen W1, W2 von dem Paar
Harzplättchen 13, 15 in ihrer Überlappungsrichtung
eingeklemmt, und die Verbindungsbereiche S werden zwischen dem
Horn und dem Amboss von der Außenseite der Harzplättchen 13,
15 her, d. h. von deren Breitseiten her, aufeinandergepresst
und erregt. Und die Richtung des Aufeinanderpressens ist so
eingestellt, dass sie dieselbe Richtung ist, wie die Richtung,
in der die isolierten Leitungen W1, W2 miteinander überlappt
werden. Somit werden die geschmolzenen Ummantelungsteile 3 aus
dem mittleren Teil der Harzplättchen 13, 15 heraus nach außen
extrudiert, wenn auf den Verbindungsbereich S ein Druck
ausgeübt wird, so dass die Leitungsdrahtteile 1 ausgezeichnet
freigelegt werden, wodurch man einen sicheren leitenden
Kontaktzustand erhält. Weil die Richtung der Erregung
des Verbindungsbereichs S in gleicher Weise wie die Richtung
des Aufeinanderpressens auf dieselbe Richtung eingestellt
wird, wie die Richtung, in der die isolierten Leitungen W1, W2
miteinander überlappt werden, ist es möglich, einen
ausgezeichneten Schmelzzustand der Harzplättchen 13; 15 zu
erhalten und einen Vorgang eines Herausdrückens
der Ummantelungsteile 3 zu verbessern.
Fernerhin wird der Kreuzungswinkel θ zwischen den isolierten
Leitungen W1, W2 so eingestellt, dass er in einem Bereich von
nicht weniger als 45° bis nicht mehr als 135° liegt, in dem
ein von dem Harzplättchen 13, 15 aufgebrachter Druck ohne
Verlust einer Ausgewogenheit oder eines Gleichgewichts im
Wesentlichen gleichmäßig auf die Kerndrähte einwirkt, so dass
sie ausgezeichnet voneinander gelöst werden, wobei die
Leitungsdrahtteile 1 der isolierten Leitungen W1, W2 an
mehreren Stellen miteinander in Kontakt gebracht werden.
Folglich kann ein stabiler Verbindungszustand mit einer
ausgezeichneten elektrischen Eigenschaft erreicht werden.
Insbesondere wird der Kreuzungswinkel θ bei dieser ersten
Ausführungsform auf 90° eingestellt, da die Kerndrähte bei
diesem Winkel am besten voneinander gelöst oder gelockert
werden können. Somit ist es möglich, eine Verbesserung und
Stabilisierung der elektrischen Eigenschaft zu erzielen.
Anders als im herkömmlichen Fall ist keine spezielle
Behandlung der beiden Harzplättchen 13, 15 erforderlich, wie
beispielsweise das Einbetten von Lot. Somit können sie
preiswert konstruiert werden. Anders als in einem Fall, in dem
Lot vorgesehen ist, wird zudem in den Verbindungsbereichen S
kein Flussmittel erzeugt, so dass die Zuverlässigkeit der
elektrischen Leistungsfähigkeit der Verbindung nicht
beeinträchtigt wird.
Durch Herstellung von mindestens einem der Harzplättchen 13,
15 aus einem durchsichtigen Material, ist es weiter möglich,
das Aufspreizen der Kerndrähte in den Verbindungsbereichen S
visuell zu überprüfen. Somit kann der Zustand der leitenden
Verbindung zwischen den isolierten Leitungen W1, W2 visuell
erkannt werden, wodurch die Qualitätsprüfung vereinfacht wird.
Es ist möglich, Harzplättchen 13, 15 zu verwenden, die im
Zeitpunkt des Schmelzens eine verhältnismäßig niedrige
Viskosität aufweisen. Wenn die Harzplättchen 13, 15
geschmolzen werden, so dass sie den Verbindungsbereich S
umgeben, können die geschmolzenen Harzplättchen 13,
15 dann in Zwischenräume zwischen mehreren Kerndrähten
eindringen, welche den Leitungsdrahtteil 1 in den zum
Verbindungsbereich S benachbarten Bereichen der isolierten
Leitungen W1, W2 bilden, um in diesen Bereichen zwischen den
Ummantelungsteilen 3 der isolierten Leitungen W1, W2 und den
Kerndrähten gebildete Zwischenräume oder zwischen den
Kerndrähten selbst gebildete Zwischenräume mit Harzmaterial
11 zu füllen. Dadurch erzielt man eine Versiegelungs- oder
Abdichtungswirkung gegen den Eintritt von Wasser ins Innere
der isolierten Leitungen W1, W2. Zum Beispiel in einem Fall,
in dem ein Ende der isolierten Leitungen W1, W2 mit einem Teil
verbunden wird, das einen wasserdichten Abschluss erfordert
(wasserdicht gekapseltes Teil), und ihr anderes Ende
mit einem Teil verbunden wird, das keinen wasserdichten
Abschluss erfordert (nicht-wasserdicht gekapseltes Teil),
tritt Wasser oder dergleichen aufgrund von Kapillarphänomenen
vom anderen Ende aus ins Innere der isolierten Leitungen W1,
W2 ein und fließt innerhalb der isolierten Leitungen W1, W2.
Jedoch wird durch die zuvor erwähnte Abdichtungswirkung gegen
Wasser verhindert, dass Wasser bis zu dem einen Ende
vordringt. Somit ist es möglich, eine Wasserdichtigkeit am
einen Ende sicherzustellen, ohne das andere Ende mit einem
wasserdichten Aufbau zu versehen. Das heißt, wenn die beiden
Enden der isolierten Leitungen W1, W2 mit dem wasserdicht
gekapselten Teil bzw. mit dem nicht-wasserdicht gekapselten
Teil verbunden werden, ist es mittels eines einfachen und
preiswerten Verfahrens und einer einfachen und preiswerten
Anordnung möglich, im wasserdicht gekapselten Teil eine
Wasserdichtigkeit sicherzustellen, ohne den nicht-wasserdicht
gekapselten Teil mit einem wasserdichten Aufbau zu versehen.
Als nächstes wird eine zweite Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen
beschrieben.
Fig. 9 ist eine perspektivische Ansicht, die eine
Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen gemäß dieser
zweiten Ausführungsform zeigt. Fig. 10 ist eine Schnittansicht
entlang der Linien X-X von Fig. 9. Dieselben Komponenten
wie bei der zuvor erwähnten ersten Ausführungsform sind mit
denselben Bezugsziffern versehen und ihre Beschreibung wird
weggelassen.
Gemäß dieser zweiten Ausführungsform ist das untere
Harzplättchen 45 mit Leitungsaufnahmenuten 53 versehen, welche
Leitungshalteelemente bilden, um den Kreuzungswinkel θ in den
Verbindungsbereichen S zwischen den beiden isolierten
Leitungen W1, W2 auf einen gewünschten Winkel zu beschränken.
Das untere Harzplättchen 45 umfasst einen Plättchenkörper 47,
der von im Wesentlichen zylindrischer Gestalt ist und bei dem
seine Oberseite eine Schmelzoberfläche 47a ist, einen in einer
Ringform um den Plättchenkörper 47 herum ausgebildeten
Umfangsteil 51, sowie einen zwischen dem Plättchenkörper 47
und dem Umfangsteil 51 ausgebildeten Nutteil 49, der nach oben
offen und in einer Ringform ausgebildet ist. Der Umfangsteil
51 weist zwei Paare von Leitungsaufnahmenuten 53 (vier
Positionen) auf, welche einander im Bezug zur Mitte der
Schmelzoberfläche 47a gegenüberliegen und nach oben offen
sind. Der Kreuzungswinkel zwischen zwei Linien, welche die
beiden jeweils gegenüberliegenden Leitungsaufnahmenuten 53
verbinden, ist der Kreuzungswinkel θ, der beim leitenden
Verbinden der isolierten Leitungen W1, W2 benutzt wird. Dieser
Winkel θ wird so eingestellt, dass er wie bei der ersten
Ausführungsform in einem Bereich von nicht weniger als 45°
bis nicht mehr als 135° liegt (90° bei dieser zweiten
Ausführungsform). Die Schmelzoberfläche 47a des
Plättchenkörpers 47 ist in einer Position
(Höhe) ausgebildet, die gegenüber einem Boden der
Leitungsaufnahmenut 53 nach oben oder unten versetzt ist. Wenn
die isolierten Leitungen W1, W2 in die einander
gegenüberliegenden Leitungsaufnahmenuten 53 eingelegt
sind und zusammengepresst werden, werden die isolierten
Leitungen W1, W2 an den Randbereichen des Plättchenkörpers 47
und des Nutteils 49 umgebogen und dann in den
Leitungsaufnahmenuten 53 aufgenommen, so dass sie
vorübergehend festgehalten werden. Die beiden isolierten
Leitungen W1, W2 kreuzen einander unter einem gewünschten
Kreuzungswinkel θ im Wesentlichen in der Mitte der unteren
Schmelzoberfläche 47a. Währenddessen ist das obere
Harzplättchen 43 in einer kreisförmigen Gestalt ausgebildet,
so dass seine Unterseite wie bei der ersten Ausführungsform
eine Schmelzoberfläche 43a ist. Die obere bzw. untere
Schmelzoberfläche 47a, 43a der Harzplättchen 45, 43 weisen im
Wesentlichen die gleiche Gestalt und dieselben Abmessungen
auf. Obwohl gemäß dieser zweiten Ausführungsform nur das
untere Harzplättchen 45 mit den Leitungsaufnahmenuten 53
versehen ist, ist es möglich, beide Harzplättchen, d. h. sowohl
das obere als auch das untere Harzplättchen 43, 45, oder nur
das obere Harzplättchen 43 mit derartigen
Leitungsaufnahmenuten 53 zu versehen.
Gemäß dieser zweiten Ausführungsform ist es mittels der im
unteren Harzplättchen 45 vorgesehenen Leitungsaufnahmenuten 53
möglich, zusätzlich zu den Wirkungen der ersten
Ausführungsform den Kreuzungswinkel θ auf einem beliebigen
gewünschten Winkel einzustellen, ohne wie bei der ersten
Ausführungsform im Amboss zusätzliche Nutbereiche
bereitzustellen, um den Kreuzungswinkel θ zu beschränken.
Indem wie bei der ersten Ausführungsform mindestens eines der
Harzplättchen 43, 45 aus einem transparenten Material
hergestellt wird, ist es weiter möglich, den leitenden
Verbindungszustand zwischen den isolierten Leitungen W1, W2
bis zu einen gewissen Maß visuell zu überprüfen. Und indem mit
Ausnahme der Verbindungsbereiche S Zwischenräume zwischen
benachbarten Kerndrähten mit dem Material der
geschmolzenen Harzplättchen 43, 45 gefüllt werden, wenn die
Harzplättchen 43, 45 nach dem Dazwischenklemmen der
Verbindungsbereiche S miteinander verschmolzen werden, ist es
möglich, eine Wasserabdichtungswirkung innerhalb der
isolierten Leitungen W1, W2 sicherzustellen.
Als nächstes wird eine dritte Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen
beschrieben.
Fig. 11A ist eine perspektivische Ansicht eines geöffneten
Zustands eines schützenden Gehäuses zur Verwendung bei der
dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Verbindungsanordnung. Fig. 11B ist eine perspektivische
Ansicht von wesentlichen Teilen der dritten Ausführungsform,
nachdem zwei isolierte Leitungen miteinander verbunden wurden.
Fig. 12 ist eine Draufsicht, die einen leitenden
Kontaktzustand der Kerndrähte von zwei isolierten Leitungen
gemäß dieser dritten Ausführungsform zeigt.
Diese dritte Ausführungsform besteht hauptsächlich aus einem
Paar der Harzplättchen 13, 15 und einem schützenden Gehäuse 60
mit überstehenden Teilen 64, um den Kreuzungswinkel θ der
beiden isolierten Leitungen W1, W2 auf einen gewünschten
Winkel zu beschränken.
Das schützende Gehäuse 60 umfasst einen Gehäusekörper 61, in
dem ein Leitungsaufnahmebereich 61a für zwei isolierte
Leitungen W1, W2 so ausgebildet ist, dass er zu einer Seite
hin offen ist, sowie einen in einer Plattenform ausgebildeten
Deckelkörper 62 mit einem verdickten Teil 62a zum Verschließen
einer Öffnung des Leitungsaufnahmebereichs 61a.
Von dem Paar Harzplättchen 13, 15 ist ein Harzplättchen 13 so
ausgebildet, dass es als Einheit mit dem Deckelkörper 62
ausgebildet ist und im Wesentlichen in der Mitte einer
Innenseite (der im geschlossenen Zustand innerhalb des
Gehäuses 60 angeordneten Seite) des verdickten Teils 62a des
Deckelkörpers 62 übersteht. Das andere Harzplättchen 15
ist so ausgebildet, dass es als Einheit mit dem Gehäusekörper
61 ausgebildet ist und im Wesentlichen in der Mitte eines
Bodens des Leitungsaufnahmebereichs 61 übersteht. Die
Harzplättchen 13, 15 weisen Schmelzoberflächen 13a, 15a auf,
die etwas aus den Plättchen überstehen. Die Harzplättchen 13,
15 sind so konstruiert, dass die jeweiligen Schmelzoberflächen
13a, 15a einander gegenüberliegen, wenn der Deckelkörper 62
geschlossen ist.
Die überstehenden Teile 64 sind im Leitungsaufnahmebereich 61a
des Gehäusekörpers 61 paarweise ausgebildet. Das heißt, das
Paar überstehende Teile 64, 64 ist so ausgebildet, dass beide
Teile Seitenwände 64a, 64a aufweisen, gegen die zwei isolierte
Leitungen W1, W2 anliegen, wodurch sie so gebogen werden, dass
sie in einen gewünschten Kreuzungswinkel aufweisen. Die beiden
überstehenden Teile 64, 64 sind dem Harzplättchen 15
benachbart angeordnet und so verteilt, dass sie einander
gegenüberliegen. An diesen überstehenden Teilen 64, 64 kann
der Kreuzungswinkel durch einen Abstand zwischen den
Seitenwänden 64a und 64a, das heißt durch eine Breite der
überstehenden Teile 64, 64 gesteuert werden. Die überstehenden
Teile 64, 64 sind mit einer solchen Breite ausgebildet, dass
man einen gewünschten Kreuzungswinkel erhält. Dabei stehen die
überstehenden Teile 64, 64 über die Schmelzoberfläche 15a des
Harzplättchens 15 über und sind niedriger als ein Rand des
Leitungsaufnahmebereichs 61. Beide Seitenwände 64a, 64a dieser
überstehenden Teile 64, 64 besitzen die zuvor erwähnte
Funktion.
Vorzugsweise sind bei dieser dritten Ausführungsform
Leitungseinführbereiche 65 ausgebildet, um zwei isolierte
Leitungen W1, W2 parallel in das Schutzgehäuse 60 hinein bzw.
aus diesem heraus zu führen. Die Leitungseinführbereiche 65
werden gebildet, indem die beiden entgegengesetzten Enden des
Leitungsaufnahmebereichs 61a, in dem die beiden überstehenden
Teile 64, 64 angeordnet sind, jeweils mit U-förmigen Nuten
versehen werden, die sich in derselben Richtung wie der
Leitungsaufnahmebereich 61a öffnen und diese Enden
durchsetzen. An jedem der beiden Enden des
Leitungsaufnahmebereichs 61a sind zwei Leitungseinführbereiche
65 vorgesehen. Anpressteile 66 in Form quadratischer Säulen
sind auf beiden Seiten des verdickten Teils 62a des
Deckelkörpers 62 an Stellen ausgebildet, die den
Leitungseinführbereichen 65 entsprechen. Die Anpressteile 60
dringen jeweils in die Leitungseinführbereiche 65 ein, um die
isolierte Leitung W1 (W2) gegen den Boden der Nuten zu drücken
und dort festzuklemmen, wenn der Deckelkörper 62 geschlossen
wird.
Bei dieser dritten Ausführungsform sind der Gehäusekörper 61
und der Deckelkörper 62 vorzugsweise über ein Scharnierteil 63
hinweg einstückig miteinander ausgebildet.
Bei dieser dritten Ausführungsform mit dem oben beschriebenen
Schutzgehäuse 60 erhält man eine Verbindungsanordnung für
isolierte Leitungen in der folgenden Weise.
Zuerst werden zwei isolierte Leitungen W1, W2 in den
Gehäusekörper 61 eingelegt, wie in Fig. 11 dargestellt. Das
heißt, die jeweiligen isolierten Leitungen W1, W2 werden
derart eingelegt, dass sie sich mit ihren Verbindungsbereichen
S im Wesentlichen in der Mitte der Schmelzoberfläche 15a des
Harzplättchens 15 kreuzen, und dass sie an den an die
Verbindungsbereiche S angrenzenden Bereichen entlang der
beiden Seitenwände 64a der überstehenden Teile 64 umgebogen
sind und mit den entsprechenden Leitungseinführbereichen 65 im
Eingriff stehen. Die jeweiligen Verbindungsbereiche S der
beiden isolierten Leitungen W1 und W2 werden von den beiden
überstehenden Teilen 64, 64 derart festgehalten, dass sie sich
unter einem gewünschten Kreuzungswinkel kreuzen.
Als nächstes wird der Deckelkörper 62 um den Scharnierteil 63
gedreht, und die Anpressteile 66 werden mit den
Leitungseinführbereichen 65 in Eingriff gebracht. Dann wird
der Leitungsaufnahmebereich 61a des Gehäusekörpers 61 mit dem
Deckelkörper 62 verschlossen. In diesem Schließzustand werden
die Verbindungsbereiche S von den Schmelzoberflächen 13a, 15a
der Harzplättchen 13, 15 in deren Mitte vertikal in einer
Überlappungsrichtung der Harzplättchen 13, 15 eingeklemmt.
Durch Ultraschallerregung kann dieselbe Verbindungsanordnung
für isolierte Leitungen wie bei der ersten Ausführungsform
erhalten werden, indem man wie bei der ersten Ausführungsform
das Horn benutzt. Gemäß dieser Verbindungsanordnung, wie in
Fig. 11B dargestellt, treten die beiden isolierten Leitungen
W1, W2 an beiden Enden des schützenden Gehäuses 60 parallel in
dieses ein, und zwar in einem Zustand, in dem die an die
Verbindungsbereiche S angrenzenden Abschnitte der isolierten
Leitungen beide mit den Leitungseinführbereichen 65 im
Eingriff stehen und von den Anpressteilen 66 dort festgeklemmt
werden.
Gemäß dieser dritten Ausführungsform können zusätzlich zu den
Wirkungen der ersten Ausführungsform die folgenden besonderen
Wirkungen erwartet werden.
Das heißt, die beiden Harzplättchen 13, 15 werden so
miteinander verschmolzen, dass die Verbindungsbereiche S in
einem Zustand versiegelt werden, in dem sie leitend verbunden
sind, und in dem der Gehäusekörper 61 mit dem Deckelkörper
verbunden 62 ist. Folglich sind die Verbindungsbereiche S und
die benachbarten Bereiche vom schützenden Gehäuse 60
umschlossen und gegen jegliche äußere Kraft geschützt.
Ferner werden die beiden isolierten Leitungen W1, W2 durch die
Ultraschallerregung an den überstehenden Teilen 64 befestigt,
so dass sie in einem gewünschten Kreuzungswinkel festgehalten
werden. Nach der Versiegelung oder Abdichtung befindet sich
der Verbindungsbereich S im Zustand einer leitenden
Verbindung, so dass die Kerndrähte 1 einander unter einem
Kreuzungswinkel θ (bei dieser dritten Ausführungsform im
Wesentlichen 90°) kreuzen, wodurch eine stabilisierte
elektrische Leistungsfähigkeit erwartet wird.
Da die überstehenden Teile 64, 64 in der Nähe der
Harzplättchen 15 angeordnet sind, kann eine Breite der
überstehenden Teile 64, 64, die zum Erhalt eines gewünschten
Kreuzungswinkel im Verbindungsbereich S notwendig ist, klein
gehalten werden. Folglich ist es möglich, das schützende
Gehäuse 60 kompakt auszubilden. Weiter wird ein Abstand
zwischen den einander gegenüberliegenden überstehenden Teilen
64 und 64 verkleinert, so dass im dazwischen angeordneten
Verbindungsbereich S ein gewünschter Kreuzungswinkel stabil
aufrechterhalten werden kann.
Gemäß dieser dritten Ausführungsform, wie in Fig. 11B
dargestellt, sind weiter die beiden isolierten Leitungen W1,
W2, bei denen sich die Verbindungsbereiche S unter einem
gewünschten Kreuzungswinkel kreuzen, parallel durch die
Leitungseinführbereiche 65 in das schützende Gehäuse
60 eingeführt. Dieses kann somit vorzugsweise als Kabelbaum
verwendet werden.
Überdies sind gemäß dieser dritten Ausführungsform der
Gehäusekörper 61 und der Deckelkörper 62 über den
Scharnierteil 63 hinweg einstückig miteinander ausgebildet.
Somit wird eine Handhabung der Teile erleichtert, und der
Deckelteil 62 kann mit der Öffnung des Gehäusekörpers 61 in
Eingriff gebracht werden, indem man ihn lediglich um den
Scharnierteil 63 verschwenkt. Somit ist keine Positionierung
der Teile notwendig, und die Montagearbeit kann vereinfacht
werden.
Als Abwandlung dieser dritten Ausführungsform kann folgendes
in Betracht gezogen werden.
Wenn mindestens eines der Harzplättchen 13, 15 aus einem
durchsichtigen Material hergestellt wird, und dann ein Gehäuse
61 (oder ein Deckelkörper 62), in dem dieses Harzplättchen 15
(oder 13) angeordnet ist, ebenfalls aus einem durchsichtigen
Material hergestellt wird, kann der Zustand der leitenden
Verbindung der beiden isolierten Leitungen W1, W2 visuell
überprüft werden, wodurch die Qualitätsprüfung vereinfacht
wird.
Außerdem können die überstehenden Teile 64 und die
Leitungseinführbereiche 65 auf dem Deckelkörper 62 vorgesehen
sein. Ferner kann der Scharnierteil 63 abgetrennt werden,
nachdem der Deckelkörper 62 mit dem Gehäusekörper 61 verbunden
ist.
Claims (8)
1. Verfahren zum Verbinden von isolierten Leitungen,
umfassend die Schritte:
Überlappen von zwei isolierten Leitungen (W1, W2), von denen jede einen aus einer Mehrzahl von Kerndrähten bestehenden Leitungsdrahtteil (1) und einen den äußeren Umfang des Leitungsdrahtteils (1) bedeckenden Ummantelungsteil (3) umfasst,
Einklemmen eines Überlappungsbereichs (S) der isolierten Leitungen (W1, W2) zwischen einem Paar Harzplättchen (13, 15; 43, 45),
Zusammenpressen und Erregen des von den Harzplättchen (13, 15; 43, 45) eingeklemmten Überlappungsbereichs (S) unter Verwendung eines Ultraschallschweißgeräts, so dass der Ummantelungsteil (3) geschmolzen und aufgelöst wird, um dadurch jeweils den Leitungsdrahtteil (1) freizulegen und die Leitungsdrahtteile (1) der isolierten Leitungen (W1, W2) im Überlappungsbereich (S) elektrisch leitend zu verbinden, und so dass das Paar Harzplättchen (13, 15; 43, 45) verschmolzen wird, um den verbundenen Überlappungsbereich (S) der isolierten Leitungen (W1, W2) mit den geschmolzenen Harzplättchen (13, 15; 43, 45) zu versiegeln, wobei
ein Kreuzungswinkel (θ) im Überlappungsbereich (5) der beiden isolierten Leitungen (W1, W2) auf einen Bereich von nicht weniger als 45° bis nicht mehr als 135° eingestellt wird.
Überlappen von zwei isolierten Leitungen (W1, W2), von denen jede einen aus einer Mehrzahl von Kerndrähten bestehenden Leitungsdrahtteil (1) und einen den äußeren Umfang des Leitungsdrahtteils (1) bedeckenden Ummantelungsteil (3) umfasst,
Einklemmen eines Überlappungsbereichs (S) der isolierten Leitungen (W1, W2) zwischen einem Paar Harzplättchen (13, 15; 43, 45),
Zusammenpressen und Erregen des von den Harzplättchen (13, 15; 43, 45) eingeklemmten Überlappungsbereichs (S) unter Verwendung eines Ultraschallschweißgeräts, so dass der Ummantelungsteil (3) geschmolzen und aufgelöst wird, um dadurch jeweils den Leitungsdrahtteil (1) freizulegen und die Leitungsdrahtteile (1) der isolierten Leitungen (W1, W2) im Überlappungsbereich (S) elektrisch leitend zu verbinden, und so dass das Paar Harzplättchen (13, 15; 43, 45) verschmolzen wird, um den verbundenen Überlappungsbereich (S) der isolierten Leitungen (W1, W2) mit den geschmolzenen Harzplättchen (13, 15; 43, 45) zu versiegeln, wobei
ein Kreuzungswinkel (θ) im Überlappungsbereich (5) der beiden isolierten Leitungen (W1, W2) auf einen Bereich von nicht weniger als 45° bis nicht mehr als 135° eingestellt wird.
2. Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen,
umfassend:
- - zwei überlappte isolierte Leitungen (W1, W2), von denen jede einen aus einer Mehrzahl von Kerndrähten bestehenden Leitungsdrahtteil (1) und einen den äußeren Umfang des Leitungsdrahtteils (1) bedeckenden Ummantelungsteil (3) umfasst,
- - einen Überlappungsbereich (S) der isolierten Leitungen (W1, W2), der zwischen einem Paar Harzplättchen (13, 15; 43, 45) eingeklemmt und zusammengepresst ist,
- - wobei in dem zwischen den Harzplättchen (13, 15; 43, 45) eingeklemmten und zusammengepressten Überlappungsbereich (S) der Ummantelungsteil (3) geschmolzen und aufgelöst ist, so dass die jeweiligen Leitungsdrahtteile (1) der isolierten Leitungen (W1, W2) freigelegt und im Überlappungsbereich (S) elektrisch leitend miteinander verbunden sind, und das Paar Harzplättchen (13, 15; 43, 45) verschmolzen ist und den verbundenen Überlappungsbereich (S) der isolierten Leitungen (W1, W2) mit den geschmolzenen Harzplättchen (13, 15; 43, 45) versiegelt, wobei
- - ein Kreuzungswinkel (θ) im Überlappungsbereich (S) der beiden isolierten Leitungen (W1, W2) in einem Bereich von nicht weniger als 45° bis nicht mehr als 135° liegt.
3. Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen nach
Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eines der Harzplättchen (43, 45)
Leitungshaltebereiche (53) enthält, um den
Kreuzungswinkel (θ) der beiden isolierten Leitungen (W1,
W2) im Überlappungsbereich (S) auf einen gewünschten
Winkel zu beschränken.
4. Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen nach
Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eines der Harzplättchen (13, 15; 43, 45) aus
einem transparenten Material hergestellt ist.
5. Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen nach
Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
sie weiter ein Schutzgehäuse (60) zum Umhüllen des Überlappungsbereichs (S) der beiden Leitungen (W1, W2) sowie benachbarter Bereiche derselben umfasst, wobei
das Schutzgehäuse (60) einen Gehäusekörper (61) und einen Gehäusedeckel (62) enthält,
eine Seite des Gehäusekörpers (61) eine Öffnung aufweist, der Deckelkörper (62) dazu dient, die Öffnung des Gehäusekörpers (61) zu verschließen,
die Harzplättchen (13, 15) derart im Gehäusekörper (61) oder im Deckelkörper (62) ausgebildet sind, dass sie jeweils mit dem Gehäusekörper (61) oder dem Deckelkörper (62) eine Einheit bilden, und
mindestens entweder der Gehäusekörper (61) oder der Deckelkörper (62) überstehende Teile (64) enthält, um den Kreuzungswinkel (θ) der beiden Leitungen (W1, W2) im Überlappungsbereich (S) auf einen gewünschten Winkel zu beschränken.
sie weiter ein Schutzgehäuse (60) zum Umhüllen des Überlappungsbereichs (S) der beiden Leitungen (W1, W2) sowie benachbarter Bereiche derselben umfasst, wobei
das Schutzgehäuse (60) einen Gehäusekörper (61) und einen Gehäusedeckel (62) enthält,
eine Seite des Gehäusekörpers (61) eine Öffnung aufweist, der Deckelkörper (62) dazu dient, die Öffnung des Gehäusekörpers (61) zu verschließen,
die Harzplättchen (13, 15) derart im Gehäusekörper (61) oder im Deckelkörper (62) ausgebildet sind, dass sie jeweils mit dem Gehäusekörper (61) oder dem Deckelkörper (62) eine Einheit bilden, und
mindestens entweder der Gehäusekörper (61) oder der Deckelkörper (62) überstehende Teile (64) enthält, um den Kreuzungswinkel (θ) der beiden Leitungen (W1, W2) im Überlappungsbereich (S) auf einen gewünschten Winkel zu beschränken.
6. Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen nach
Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
die überstehenden Teile (64) so ausgebildet sind, dass sie beide Seitenwände (64a) aufweisen,
die beiden isolierten Leitungen (W1, W2) in Berührung mit den Seitenwänden (64a) stehen und von diesen umgebogen werden, so dass sie einander unter dem gewünschten Kreuzungswinkel (θ) kreuzen, und
die überstehenden Teile (64) so angeordnet sind, dass sie den Harzplättchen (13, 15) benachbart einander gegenüberliegen.
die überstehenden Teile (64) so ausgebildet sind, dass sie beide Seitenwände (64a) aufweisen,
die beiden isolierten Leitungen (W1, W2) in Berührung mit den Seitenwänden (64a) stehen und von diesen umgebogen werden, so dass sie einander unter dem gewünschten Kreuzungswinkel (θ) kreuzen, und
die überstehenden Teile (64) so angeordnet sind, dass sie den Harzplättchen (13, 15) benachbart einander gegenüberliegen.
7. Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen nach
Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens der Gehäusekörper (61) oder der Deckelkörper
(62) Leitungseinführbereiche (65) enthält, um die beiden
isolierten Leitungen (W1, W2) parallel aus dem
Schutzgehäuse (60) herauszuführen.
8. Verbindungsanordnung für isolierte Leitungen nach
Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Gehäusekörper (61) und der Deckelkörper (62) über ein
Scharnierteil (63) hinweg einstückig miteinander
ausgebildet sind.
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