DE19726986A1 - Vorrichtung zur Überwachung von elektronischen gesicherten Artikeln in einer Überwachungszone - Google Patents

Vorrichtung zur Überwachung von elektronischen gesicherten Artikeln in einer Überwachungszone

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Überwachung von elektronisch gesicherten Artikeln in einer Überwachungszone, wobei die Vorrichtung mit einer Sende- und/oder einer Empfangsvorrichtung ausgestattet ist.
Vorrichtungen zum Zwecke der elektronischen Warensicherung sind mittlerweile in Kaufhäusern und Lagern weit ver­ breitet. Durch die Installation derartiger Vorrichtungen lassen sich durch Diebstahl bedingte Inventurverluste entscheidend vermindern. Üblicherweise sind die elektronischen Überwachungsvorrichtungen im Ein- bzw. Ausgangsbereich von Kaufhäusern und Lagern zu finden, um das unerlaubte Entfernen der entsprechend gesicherter Artikel aus dem Verkaufs- oder Lagerbereich anzuzeigen.
Die im Stand der Technik beschriebenen Überwachungsvor­ richtungen zeigen die unterschiedlichsten Designs. So ist beispielsweise aus der EP 0 668 626 A1 eine Antennenvor­ richtung bekannt geworden, die aus einem Gehäuse zur Aufnahme der Sende- und Empfangsantennen und einem Rahmen besteht, der sich im wesentlichen entlang der äußeren Randbereiche des Gehäuses erstreckt. Insbesondere ist bei der bekannten Vorrichtung vorgesehen, daß das an der oberen Kante des Gehäuses vorgesehene Rahmenteil abnehmbar ist, so daß die Antennenanordnung durch die freigegebene Öffnung aus dem Gehäuse herausgenommen bzw. in das Gehäuse hinein­ gebracht werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine kosten­ günstige Vorrichtung zur Überwachung von elektronisch gesicherten Artikeln vorzuschlagen.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Vorrichtung aus einzelnen Materialschichten aufgebaut ist, wobei jede der Materialschichten für sich genommen biegsam und von geringer Festigkeit ist, während die Materialschichten in Kombination sich durch eine hohe Biegesteifigkeit und Festigkeit auszeichnen. Erfindungsgemäß wird der Effekt ausgenutzt, daß durch ein Zusammenfügen einzelner Schichten relativ geringer Stabilität letztendlich eine Festigkeit und Biegesteifigkeit erreicht wird, die die Summe der Festigkeiten und Biegesteifigkeiten der Einzelschichten um ein Vielfaches übersteigt. Da die gestellten Anforderungen an die einzelnen Materialschichten - insbesondere sei hier deren Stabilität erwähnt - relativ gering sein können, läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung sehr kostengünstig fertigen.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung setzt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung aus folgenden Schichten zusammen: einer ersten Seitenwand aus einem biegsamen Material, einer Füllschicht aus einem flexiblen Material, einer Trägerschicht aus einem flexiblem Material, deren Oberfläche derart strukturiert ist, daß sie zur Aufnahme der Sendespulen und/oder Empfangsspulen geeignet ist, und einer zweiten Seitenwand aus einem biegsamen Material.
Um zu verhindern, daß Störsignale, die von außerhalb der Überwachungszone kommen, die Detektionsrate innerhalb der Überwachungszone herabsetzen, ist gemäß einer ersten Alternative die erste Seitenwand aus einem Material gefertigt ist, das elektromagnetische Strahlung abschirmt. Als geeignete Materialien kommen alle leitfähigen Materialien in Frage. Gemäß einer bevorzugten Ausführungs­ form besteht die Seitenwand aus Aluminium. Es hat sich herausgestellt, daß eine Dicke der Aluminiumschicht im Millimeterbereich völlig ausreichend ist.
Eine Variante zu der zuvorbeschriebenen Ausführungsform sieht vor, daß zwischen erster Seitenwand und Füllschicht auf der der Überwachungszone abgewandten Seite eine separate, biegsame Abschirmschicht vorgesehen ist. Wiederum ist diese Abschirmschicht aus Aluminium gefertigt, welches eine Dicke von wenigen Zehntel Millimetern aufweisen kann.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, daß die einzelnen Schichten zumindest punktuell fest miteinander verbunden sind. Im einfachsten Fall sind die Schichten miteinander verklebt.
Es hat sich als kostengünstig und zur Erreichung der erforderlichen Stabilität der erfindungsgemäßen Vorrichtung als völlig ausreichend herausgestellt, wenn die Füllschicht aus Styropor oder aus Füllschaum gefertigt ist. Bei der Verwendung von Styropor hat dieser eine Form, die zur entsprechenden Seite der Trägerschicht komplementär ausgebildet ist. Wird Füllschaum verwendet, so wird dieser direkt auf die entsprechende Seite der Trägerschicht aufgebracht.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung handelt es sich bei der Trägerschicht um ein zusammengepreßtes Glasfasermaterial. Selbstver­ ständlich wäre auch die Verwendung eines Spritzgußteils möglich.
Um die Anforderungen an die üblichen Sicherheitsstandards in öffentlichen Bereichen zu gewährleisten, sind die Seitenwände der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus einem schwerentflammbaren Material gefertigt.
Desweiteren schlägt eine günstige Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung vor, daß Seitenprofile und zumindest ein Abdeckprofil vorgesehen sind, die die Seitenbereiche der Materialschichten umschließen.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Trägerschicht mit montierten Empfangsspulen,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Trägerschicht mit montierter Sendespule und
Fig. 4 einen Querschnitt durch die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß der Kennzeichnung IV-IV in Fig. 3.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1. Die Vorrichtung 1 wird auf ihrer Vorderseite und ihrer Rückseite jeweils von einer Seitenwand 2a, 2b begrenzt. Wie bereits an vorhergehender Stelle erwähnt, kann die der Überwachungszone abgewandte Seitenwand gleichzeitig als Abschirmschicht 12 ausgebildet sein. Die Seitenwände sind, um die Sicherheitsbestimmungen in öffentlichen Einrichtungen zu erfüllen, aus einem schwerentflammbaren Material gefertigt.
Zwischen den beiden Seitenwänden 2a, 2b sind - wie in Fig. 4 dargestellt - zwei weitere Schichten angeordnet: eine Trägerschicht 7 mit einer strukturierten Oberfläche zur Aufnahme der Empfangsspulen (8) und/oder der Sendespulen (9) und eine Füllschicht 10. Während die Trägerschicht 7 vorzugsweise aus gepreßtem Glasfasermaterial besteht, handelt es sich bei der Füllschicht 10 entweder um Styropor oder um einen Füllschaum. Die einzelnen Schichten der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind zumindest punktuell miteinander verbunden. Im einfachsten Fall sind sie miteinander verklebt.
Um der Überwachungsvorrichtung 1 ein ansprechendes Design zu verleihen, sind die Seitenbereiche und die oberen Bereiche der Materialschichten mit Seitenprofilen 3 und einem Abdeckprofil 4 abgeschlossen. Im Bereich des Abdeckprofils befindet sich eine Alarmvorrichtung, die üblicherweise derart ausgebildet ist, daß sie das Erkennen eines elektronisch gesicherten Artikels in der Überwachungszone akustisch und optisch anzeigt.
Die Vorrichtung 1 wird mittels der seitlich angebrachten Befestigungselemente 6 am Boden festgemacht, das heißt, ein flächiges Element relativ großer Höhe steht frei im Ausgangs- oder Kassenbereich eines Kaufhauses und ist weit unterhalb seines Schwerpunktes befestigt. Bedenkt man weiterhin, daß sich Vorrichtung 1 in einem Bereich befindet, in dem reger Publikumsverkehr herrscht, wobei die Kunden üblicherweise noch mit Einkaufswagen unterwegs sind, so wird deutlich, welchen hohen Anforderungen an die Stabilität die Vorrichtung genügen muß. Während bei allen bisher bekannten Vorrichtungen die erforderliche Stabilität nur durch Verwendung entsprechend stabiler und teuerer Materialien erreicht wurde, schafft es die erfindungsgemäße Vorrichtung überraschenderweise, durch die Kombination biegsamer bzw. flexibler und kostengünstiger Material­ schichten einen vergleichbaren Effekt zu erzielen.
Fig. 2 zeigt in Draufsicht die strukturierte Trägerschicht 7 mit den montierten Empfangsspulen 8. Die drei übereinander angeordneten Empfangsspulen 8 haben die Form von liegenden "Achten". Hierdurch wird eine relativ gleichbleibende Detektionsrate innerhalb einzelner Bereiche der Überwachungszone erreicht. Die Empfangsspulen sind in Vertiefungen der Trägerschicht 7 eingebettet.
In Fig. 3 ist eine Draufsicht auf die Trägerschicht 7 mit montierter Sendespule 9 dargestellt. Die strukturierte Oberseite der Trägerschicht 7 weist kanalförmige, umlaufende Vertiefungen 11 auf, in die der Draht der Sendespule eingebracht ist. Da sowohl die Empfangsspulen 8 als auch die Sendespulen 9 sowie alle elektrischen Verbindungen und Anschlüsse innerhalb der Trägerschicht 7 verlaufen, ist es möglich, die zweite Seitenwand 2b direkt an der Trägerschicht 7 festzumachen. Steht hier doch eine ausreichend große Kontaktfläche zur Erreichung der für die erfindungsgemäße Vorrichtung erforderlichen Stabilität zur Verfügung.
Bezugszeichenliste
1
erfindungsgemäße Vorrichtung
2
Seitenwand
3
Seitenprofil
4
Abdeckprofil
5
Alarmanzeigevorrichtung
6
Befestigungsteil
7
Trägerschicht
8
Empfangsspule
9
Sendespule
10
Füllschicht
11
kanalartige Vertiefung
12
Abschirmschicht

Claims (10)

1. Vorrichtung zur elektronischen Überwachung von Artikeln in einer Überwachungszone, die mit einer Sende- und/oder Empfangsvorrichtung ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) aus einzelnen Materialschichten (2a, 7, 10, 2b) aufgebaut ist, wobei jede der Materialschichten (2a, 7, 10, 2b) für sich genommen biegsam und von geringer Festigkeit ist, während die Materialschichten (2a, 7, 10, 2b) in Kombination sich durch eine hohe Biegesteifigkeit und Festigkeit auszeichnen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Vorrichtung (1) aus folgenden Schichten (2a, 7, 10, 2b) zusammensetzt einer ersten Seitenwand (2a) aus einem biegsamen Material, einer Füllschicht (10) aus einem biegsamen Material, einer Trägerschicht (7) aus biegsamem Material, deren Oberseite derart strukturiert ist, daß sie zur Aufnahme der Sendespulen (9) und/oder Empfangsspulen (8) geeignet ist, und einer zweiten Seitenwand (2b) aus einem biegsamen Material.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Seitenwand (2a) aus einem Material gefertigt ist, das elektromagnetische Strahlung abschirmt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen erster Seitenwand (2a) und Füllschicht (10) auf der der Überwachungszone abgewandten Seite eine biegsame Abschirmschicht (12) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, wobei die einzelnen Schichten (2a, 7, 10, 2b) zumindest punktuell fest miteinander verbunden sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der biegsamen Abschirmschicht (12) um eine elektrisch leitfähige Aluminiumschicht handelt, deren Dicke kleiner als 1 mm ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllschicht 10) aus Styropor oder aus Füllschaum gefertigt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Trägerschicht (7) um ein zusammenge­ preßtes Glasfasermaterial handelt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (2a, 2b) aus einem schwerentflammbaren Material gefertigt sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Seitenprofile (3) und zumindest ein Abdeckprofil (4) vorgesehen sind, die die Seitenbereiche der Material­ schichten (2, 7, 10, 12) umschließen.
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